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0872/04
0722/04B
0774/03
0299/03
0155/03B
0774/03B
0546/03
0901/03B
0450/03
0901/03
0504/03
0312/03B
Drucksache 347/20

... Um die strafrechtliche Sanktionierung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche weiter zu verbessern, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem



Drucksache 237/20 (Beschluss)

... es - Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole



Drucksache 106/1/20

... es ist insbesondere unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Indem eine Anzeige- und Vorlagepflicht von Postdienstleistern vom Vorliegen eines strafrechtlichen Anfangsverdachts im Sinne des § 152 Absatz 2



Drucksache 502/20 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern



Drucksache 242/20 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates "Für einen effektiven strafrechtlichen Schutz von kritischen Infrastrukturen gegen Cyberangriffe"



Drucksache 481/20

Entschließung des Bundesrates "Sexualstrafrecht zum Schutz von Kindern und für effektiven Opferschutz umfassend reformieren"



Drucksache 237/20

... es - Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/20




‚Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches

§ 90c
Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung


 
 
 


Drucksache 47/20

... Bei der EUStA handelt es sich um eine unabhängige europäische Behörde mit Sitz in Luxemburg. Sie ist zuständig für die strafrechtliche Ermittlung und Verfolgung sowie die Anklageerhebung bei Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union nach der Richtlinie (EU) Nr. 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2017 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug (ABl. L 198 vom 28.7.2017, S. 29; L 350 vom 29.12.2017, S. 50) in ihrer Umsetzung in nationales Recht. Diese Richtlinie legt Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen und Strafen zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichteten rechtswidrigen Handlungen fest.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 47/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung der EU-Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz - EUStAG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verfahrensvorschriften

§ 3
Anwendbarkeit von Vorschriften der Strafprozessordnung über das Ermittlungsverfahren

§ 4
Anwendbarkeit datenschutzrechtlicher Bestimmungen

§ 5
Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 6
Anwendbarkeit des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 7
Anwendbarkeit der Abgabenordnung

§ 8
Anwendbarkeit des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

§ 9
Anwendbarkeit des Rechtspflegergesetzes

§ 10
Strafvollstreckung

§ 11
Anwendbarkeit des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

§ 12
Mitteilungspflichten des Delegierten Europäischen Staatsanwalts

§ 13
Amtshilfe

§ 14
Gleichstellung mit Amtsträgern

§ 15
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 142b
Europäische Staatsanwaltschaft

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 30b
Europäisches Führungszeugnis

Artikel 5
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 6
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Entstehungsbeschichte der EUStA-Verordnung

III. Wesentlicher Inhalt der EUStA-Verordnung Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Kapitel II
(Errichtung, Aufgaben und Grundprinzipien der EUStA)

Kapitel III
(Status, Aufbau und Organisation der EUStA)

Abschnitt 1
(Status und Aufbau der EUStA)

Abschnitt 2
(Ernennung und Entlassung der Mitglieder)

Abschnitt 3
(Geschäftsordnung der EUStA)

Kapitel IV
(Zuständigkeit und Ausübung der Zuständigkeit der EUStA)

Abschnitt 1
(Zuständigkeit der EUStA)

Kapitel V
(Verfahrensvorschriften für Ermittlungsverfahren, Ermittlungsmaßnahmen, Strafverfolgung und Alternativen zur Strafverfolgung)

Abschnitt 1
(Vorschriften für Ermittlungsverfahren)

Abschnitt 2
(Regeln für Ermittlungsmaßnahmen und andere Maßnahmen)

Abschnitt 3
(Regeln zur Strafverfolgung)

Kapitel VI
(Verfahrensgarantien)

Kapitel VII
(Informationsverarbeitung)

Kapitel VIII
(Datenschutz)

Kapitel IX
(Finanz- und Personalbestimmungen)

Kapitel X
(Bestimmungen über die Beziehungen der EUStA zu ihren Partnern)

Kapitel XI
(Allgemeine Bestimmungen)

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 87/1/20

... b) Weiter erscheint die Annahme des Gesetzentwurfs überprüfungsbedürftig, dass sich die Anzahl der Ermittlungsverfahren gegenüber der Zahl der Meldungen schon deshalb reduziere, weil das Bundeskriminalamt die Meldungen auf ihre strafrechtliche Relevanz prüfe (vgl. BR-Drucksache 87/20, Seite 30).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/1/20




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d - neu - § 126 Absatz 1 Nummer 8 - neu - StGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 bis 8 §§ 185 bis 194 StGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 188 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 - neu - StGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 241 Absatz 1 StGB , Buchstabe b § 241 Absatz 4 StGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe d § 241 Absatz 4 Satz 2 - neu - StGB

11. Zu Artikel 2 Nummer 2 und 3 §§ 100g und 100j StPO , Artikel 4 Nummer 1 und 2 § 10 BKAG , Artikel 5 §§ 14, 15a, bis 16 TMG , Artikel 6 NetzDG

12. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 100j Absatz 1 Satz 2 StPO , Buchstabe b1 - neu - § 100j Absatz 3 Satz 4 StPO

13. Zu Artikel 2a - neu - § 18 - neu - StPOEG

Artikel 2a
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung

§ 18
Übergangsregelung zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

14. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 51 Absatz 1 Satz 4 - neu - BMG

15. Zu Artikel 4 Änderung des BKAG , Artikel 6 Nummer 3 § 3a Absatz 2 NetzDG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 14 Absatz 2 TMG

17. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 15a Absatz 1 Satz 2, § 15b TMG

18. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1 NetzDG , Buchstabe b § 1 Absatz 2 NetzDG , Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 1, 8 NetzDG , Nummer 2 § 3 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 2, 3,Absatz 4 Satz 1, 3, Absatz 6 Nummer 3, 5, Absatz 9 NetzDG , Nummer 3a - neu - § 3b - neu - NetzDG , Nummer 4 § 4 Absatz 1a - neu - NetzDG , Nummer 5 - neu - § 5 Absatz 1 NetzDG , Nummer 6 - neu - § 6 Absatz 1, 2 Satz 2, Absatz 3 - neu - NetzDG *

19. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 3 Absatz 2 Nummer 5 NetzDG *

20. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 3a NetzDG

21. Zu Artikel 7 Einschränkung eines Grundrechts

22. Zu Artikel 8 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 13/20

... 4. die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen.



Drucksache 25/20

... "Absatz 1 Nummer 1 und 4 gilt nicht für dienstliche Handlungen im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, wenn



Drucksache 256/20 (Beschluss)

... es (Strafrecht).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 256/20 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Erhöhung der Sicherheit im Bahn-, Schiffs-, Luft- und Straßenverkehr

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 70/20

... Derzeit hat jede das Internet nutzende Person die Möglichkeit, sich in sozialen Netzwerken und Spieleplattformen weitgehend anonym zu bewegen, sofern der Anbieter nicht zu eigenen geschäftlichen Zwecken persönliche Daten erhebt und verifiziert. Es ist deshalb sowohl für die Gefahrenabwehrbehörden als auch die Strafverfolgungsbehörden schwer nachzuvollziehen, wer welches Posting zu verantworten hat. Die Anonymität führt dazu, dass die Hemmschwelle herabgesetzt ist, Äußerungen zu tätigen, die vermutlich ohne die Anonymität nicht abgeben würden und die daher oftmals einen strafrechtlichen Inhalt haben, da die Nutzerinnen und Nutzer oftmals keine Konsequenzen zu befürchten haben. So wird das Internet als eine Art rechtsfreier Raum wahrgenommen.



Drucksache 167/1/20

... Nach der in § 5 Nummer 5a Buchstabe b StGB-E vorgesehenen Erweiterung des Anwendungsbereichs soll deutsches Strafrecht auch für Auslandstaten bei Volksverhetzung nach § 130 Absatz 2 Nummer 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 167/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 5 Nummer 5a Buchstabe b StGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe e § 184c Absatz 4 StGB


 
 
 


Drucksache 8/20

... So fertigen Schaulustige bei Unfällen oder Unglücksfällen Bildaufnahmen vom Geschehen, insbesondere von verletzten und verstorbenen Personen, und verbreiten diese Aufnahmen über soziale Netzwerke. Oftmals werden solche Bildaufnahmen auch an die Medien weitergegeben. Den damit verbundenen Verletzungen der Rechte der Abgebildeten gilt es zu begegnen. Bislang schützt das Strafrecht durch § 201a des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 8/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu § 201a

Zu § 201a

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 242/20

Entschließung des Bundesrates "Für einen effektiven strafrechtlichen Schutz von kritischen Infrastrukturen gegen Cyberangriffe"



Drucksache 169/1/20

... Die entsprechende Anwendung des § 4 Absatz 5 Satz 2 NetzDG könnte danach im Kontext des § 4a Absatz 2 NetzDG-E so verstanden werden, dass das für die Prüfung einer späteren Aufsichtsverfügung zuständige Verwaltungsgericht auch zuständig für die Vorprüfung der objektiven Strafbarkeit von Inhalten nach § 1 Absatz 3 NetzDG ist. Dies dürfte mit Blick darauf, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit ansonsten nicht für die Prüfung strafrechtlicher Inhalte zuständig ist, nicht sachgerecht sein.



Drucksache 5/20 (Beschluss)

... Auch nach Inkrafttreten eines Gesetzes zum Schutz vor "Konversionsbehandlungen" werden in der Bundesrepublik Menschen leben, die in ihrer Biographie von solchen Behandlungen betroffen waren. Aus Verantwortung gegenüber ihnen und vor dem Hintergrund, dass auch noch nach 1945 einvernehmliche homosexuelle Handlungen unter Erwachsenen in der Bundesrepublik Deutschland bis 1969 und in der Deutschen Demokratischen Republik bis 1968 strafrechtlich verfolgt wurden, ist eine historische Aufarbeitung und Dokumentation der Rolle und Verantwortung insbesondere staatlicher Institutionen in Zusammenhang mit Versuchen, die sexuelle oder geschlechtliche Identität gezielt zu verändern, geboten. Diesen Bedarf benennt auch der von der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld herausgegebene Abschlussbericht zur "Wissenschaftlichen Bestandsaufnahme der tatsächlichen und rechtlichen Aspekte von Handlungsoptionen unter Einbeziehung internationaler Erfahrungen zum geplanten ‚Verbot sogenannter Konversionstherapien‘ in Deutschland zum Schutz homosexueller Männer, Frauen, Jugendlicher und junger Erwachsener vor Pathologisierung und Diskriminierung".



Drucksache 65/20

... Um dieses Phänomens Einhalt zu gebieten, bedarf es unter anderem einer konsequenten strafrechtlichen Verfolgung der Täter. Dies setzt voraus, dass die Strafverfolgungsbehörden die Urheber von strafrechtlich relevanten Nachrichten und Kommentaren ermitteln können.



Drucksache 9/20

... decken ein breites Spektrum ab. Sie reichen von der Informationsbeschaffung bis zur Durchsetzung von Verhalten, betreffen kooperative und konfrontative Situationen und enthalten den nebenstrafrechtlichen Bereich von Ermittlung und Sanktionierung von Verstößen.



Drucksache 196/20

... ) das bürgerliche Recht, diejenigen der ZPO das gerichtliche Verfahren, diejenigen der BRAO, des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) und des RVG die Rechtsanwaltschaft sowie diejenigen des RDG, der RDV, des RDGEG und des EuPAG die Rechtsberatung (mit Ausnahme der Änderung des § 20 RDG, die das Strafrecht betrifft). Lediglich die Gesetzgebungskompetenz zur Änderung der Gewerbeordnung folgt aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 GG (Recht der Wirtschaft). Insoweit ist gemäß Artikel 72 Absatz 2 GG eine bundesgesetzliche Regelung zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

§ 13a
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

§ 13b
Erstattungsfähigkeit der Kosten von Inkassodienstleistern

§ 13c
Beauftragung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern

§ 13d
Vergütung der Rentenberater

Artikel 2
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 31b
Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen

Artikel 3
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 288
Verzugszinsen, Kosten der Rechtsverfolgung und sonstiger Verzugsschaden.

Artikel 4
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 43d
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland

Artikel 7
Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung

Artikel 8
Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

§ 4
Vergütung

Artikel 9
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 753a
Vollmachtsnachweis

Artikel 10
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 11
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 12
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Hintergrund der inkassorechtlichen Regelungen

1. Vorangegangene Rechtsänderungen

2. Aktuelle Lage

II. Wesentliche Änderungen im Inkassobereich

1. Inkassokosten

a Geschäftsgebühr

aa Problem

bb Lösung

cc Rechtssystematik

dd Nicht berücksichtigte Alternativen

ee Zu erwartende Folgen

b Einigungsgebühr

c Gleichbehandlung von Rechtsanwaltschaft und Inkassodienstleistern

d Doppelbeauftragung von Inkassodienstleistern sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten

2. Aufklärungspflichten der Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Inkassodienstleister

a Identitätsdiebstähle

b Zahlungsvereinbarungen

3. Prüfung der Eignung und Zuverlässigkeit zu registrierender Personen

4. Aufsicht über Inkassodienstleister

a Überwachung von sich aus anderen Gesetzen ergebenden Berufspflichten

b Untersagungsverfügungen

c Information von Beschwerdeführern

d Transparenz bei Rücknahmen und Widerrufen von Registrierungen

e Sanktionen bei verspäteten oder unterlassenen Mitteilungen

f Zuständigkeit

5. Hinweispflichten

6. Vollmachtsnachweise

7. Systematik von RDG und RDGEG

8. Weitere Änderungen

III. Änderungen für niedergelassene europäische Anwältinnen und Anwälte

1. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

2. Patentanwältinnen und Patentanwälte

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

aa Hinweispflichten bei Adressermittlungen, Zahlungsvereinbarungen und Schuldanerkenntnissen

bb Hinweis auf die zuständige Aufsichtsbehörde

cc Hinweispflichten vor der Beauftragung von Inkassodienstleistern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten

dd Gesamtaufwand

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

a Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

b Inkassodienstleister

aa Änderungen bei den Geschäftsgebühren

bb Änderungen bei den Einigungsgebühren

cc Änderungen bei den Vergütungen für die Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

1. Anlass der Änderung

2. Die bestehenden Probleme im Einzelnen

3. Die Neuregelung

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu § 13a

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 13b

Zu § 13c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13d

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu den Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4972 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

II.3. ‚One in one out‘-Regel

II.4. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 440/20 (Beschluss)

... Die Erweiterung des räumlichen Anwendungsbereichs auf Auslandstaten ist zu weitreichend. Zutreffend erfolgt zwar eine Erweiterung des Anwendungsbereiches, um bestehende Lücken bei der Erfassung von Auslandstaten zu schließen. So ist es derzeit möglich, sich der Verbandsverantwortlichkeit durch den gezielten Einsatz ausländischer Mitarbeiter zu entziehen. Dies liegt daran, dass die Verfolgung regelmäßig davon abhängt, dass der Verband im Ausland Leitungspersonen mit deutscher Staatsangehörigkeit einsetzt, auf deren Straftaten deutsches Strafrecht nach § 7 Absatz 2 Nummer 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/20 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 3 VerSanG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 3 VerSanG

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 2 VerSanG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2, § 35, § 37 VerSanG

§ 35
Absehen von der Verfolgung

§ 37
Einstellung nach Anklageerhebung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

6. Zu Artikel 1 § 5 Nummer 2 VerSanG

7. Zu Artikel 1 § 6 Satz 2 - neu - VerSanG

8. Zu Artikel 1 § 14 VerSanG

9. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 VerSanG

10. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 2 VerSanG

11. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3, § 33, § 46 Absatz 3, § 49 Absatz 2 Satz 3 VerSanG

12. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 5 Satz 2 - neu - VerSanG

13. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 VerSanG

14. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 3 VerSanG

15. Zu Artikel 1 § 58 Satz 1 und 2 VerSanG

16. Zu Artikel 1 VerSanG insgesamt

17. Zu Artikel 15 Satz 1 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 107/20

... es einen Anspruch auf rechtliches Gehör, dieser umfasst jedoch grundsätzlich keinen Anspruch auf eine mündliche Verhandlung. Es ist Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, in welcher Weise das rechtliche Gehör gewährt werden soll (vgl. BVerfG, NJW 2014, 2563). Der Anspruch des Betroffenen wird dadurch erfüllt, dass das Gericht ihm nach § 72 Absatz 1 Satz 2 OWiG-E eine im Vergleich zur bisherigen Rechtslage um eine Woche verlängerte dreiwöchige Frist zur Stellungnahme einzuräumen hat. Auch die Bestimmungen der grundsätzlich auf das Bußgeldverfahren anwendbaren Europäischen Menschenrechtskonvention stehen einer Entscheidung im Beschlusswege - insbesondere in den Fällen des § 72 Absatz 1 Satz 5 OWiG-E - nicht entgegen. Zwar räumt Artikel 6 Absatz 1 EMRK dem Betroffenen grundsätzlich das Recht ein, dass über gegen ihn erhobene Vorwürfe im Rahmen einer öffentlichen Sitzung verhandelt wird. Jedoch wurden Einschränkungen dieses Rechts bei Verfahren außerhalb des Kernbereichs des Strafrechts - und damit insbesondere auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren - bereits mehrfach durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebilligt. Dies gilt insbesondere für jene Fälle, in denen die Überprüfung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen nicht erforderlich ist und das Gericht den Sachverhalt auf Grundlage der in der Akte befindlichen Unterlagen beurteilen kann (vgl. EGMR, Entscheidung vom 12. November 2002 - Nr. 28394/95, EGMR, Entscheidung vom 25. November 2003 - Nr. 57795/00).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 107/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

§ 80a
Abhilfe bei Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör

Artikel 2
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 245/1/20

... "... Der Wegfall des Zulassungsvorbehalts in Artikel 9 Absatz 1 des Gesetzentwurfs des Bundesrates führt nicht zu einem allgemeinen Ausstattungszwang der Justiz mit Videokonferenztechnik. Die Vorschriften über den Einsatz von Videokonferenztechnik in gerichtlichen Verfahren sind - wie bereits im geltenden Recht - als Befugnisnormen für das Gericht zu verstehen. Einen Anspruch des Gerichts oder eines Verfahrensbeteiligten auf technische Ausstattung der Gerichte und Justizbehörden begründen sie über den im strafrechtlichen Bereich durch höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH, NJW 2007, 1475, 1476) entwickelten, eng umgrenzten Ausstattungsanspruch hinaus nicht. Im Übrigen zielt der Gesetzentwurf ausweislich seiner Begründung auf eine Kostenentlastung durch den Einsatz von Videotechnik ab. ... Es gibt keine Anhaltspunkte, welche die Befürchtung rechtfertigen würden, dass die Gerichte die Videokonferenz nicht maßvoll, überlegt und insbesondere im Rahmen des technisch Machbaren anordnen.



Drucksache 245/20 (Beschluss)

... "... Der Wegfall des Zulassungsvorbehalts in Artikel 9 Absatz 1 des Gesetzentwurfs des Bundesrates führt nicht zu einem allgemeinen Ausstattungszwang der Justiz mit Videokonferenztechnik. Die Vorschriften über den Einsatz von Videokonferenztechnik in gerichtlichen Verfahren sind - wie bereits im geltenden Recht - als Befugnisnormen für das Gericht zu verstehen. Einen Anspruch des Gerichts oder eines Verfahrensbeteiligten auf technische Ausstattung der Gerichte und Justizbehörden begründen sie über den im strafrechtlichen Bereich durch höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH, NJW 2007, 1475, 1476) entwickelten, eng umgrenzten Ausstattungsanspruch hinaus nicht. Im Übrigen zielt der Gesetzentwurf ausweislich seiner Begründung auf eine Kostenentlastung durch den Einsatz von Videotechnik ab. ... Es gibt keine Anhaltspunkte, welche die Befürchtung rechtfertigen würden, dass die Gerichte die Videokonferenz nicht maßvoll, überlegt und insbesondere im Rahmen des technisch Machbaren anordnen.



Drucksache 268/20

... es (Strafrecht).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 268/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

§ 1
Räumlicher Geltungsbereich und Geltung der Begriffsbestimmungen

§ 2
Pflicht zur Einrichtung und zum Betrieb von Annahmestellen

§ 3
Vereinbarungen über gemeinsam zu nutzende Annahmestellen

§ 4
Bedarfsplan für gemeinsam zu nutzende Annahmestellen

§ 5
Weitere Entsorgung durch Annahmestellen nach der Annahme

§ 6
Allgemeine Auskunftspflichten

§ 7
Besondere Pflichten des Betreibers einer Bunkerstelle

§ 8
Besondere Pflichten des Schiffsbetreibers

§ 9
Besondere Pflichten der Betreiber der Annahmestellen und der Ladungsempfänger

§ 10
Besondere Pflichten des Schiffsführers

§ 11
Pflichten für Schiffsführer von Fahrzeugen, die kein Gasöl als Kraftstoff benutzen oder Gasöl außerhalb des Anwendungsbereiches der Anlage 1 zum Übereinkommen tanken

§ 12
Pflichten von Dritten, die mit der Annahme von Schiffbetriebsabfällen oder Dämpfen beauftragt wurden

§ 13
Ordnungswidrigkeitendatei

§ 14
Zuständige Behörden für Aufgaben des Bundes

§ 15
Zuständige Behörden der Länder

§ 16
Gleichwertigkeiten

§ 17
Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden, Mitwirkungspflicht

§ 18
Verordnungsermächtigungen

§ 19
Übertragung von Aufgaben

§ 20
Datenübermittlung und Datenaustausch

§ 21
Befreiung der innerstaatlichen Institution von der Körperschaftssteuer

§ 22
Bußgeldvorschriften

§ 23
Übergangsbestimmungen

§ 24
Zeitliche Anwendungsvorschrift

§ 25
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen KMU

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

aa Einmaliger Erfüllungsaufwand

bb Jährlicher Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Einmaliger Erfüllungsaufwand auf Bundesebene

bb Einmaliger Erfüllungsaufwand auf Landesebene einschließlich Kommunen

cc Jährlicher Erfüllungsaufwand des Bundes

dd Jährlicher Erfüllungsaufwand der Länder einschließlich Kommunen

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Anlage
Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4925, BMVI: Entwurf eines Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Einmaliger Erfüllungsaufwand

Jährlicher Erfüllungsaufwand

5 Verwaltung

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. Evaluierung

II.4. KMU-Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 88/20

... ). Allerdings geht es bei der Obhutspflicht des KrWG um Sachen, die sich im Eigentum oder in der Verfügungsbefugnis des Produktverantwortlichen befinden, deren ungerechtfertigte Zerstörung weder zivilrechtlich noch strafrechtlich sanktioniert werden kann. Die Obhutspflicht bezieht sich nicht nur auf das eigene Verhalten, sondern auch auf das Verhalten des vom Vertreiber mit den einzelnen Verrichtungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb beauftragten Dritten, wie etwa weiterer Lagerhalter oder Personal der Verkaufsstelle. Aus den zivilrechtlichen Normen lassen sich auch Anhaltspunkte für die einzelnen Handlungspflichten und -maßstäbe entnehmen. Eine Erfolgsgarantie ist mit der Obhutspflicht nicht verbunden, wohl aber dauerhafte Vorsorge- und Sorgfaltspflichten.



Drucksache 361/20

... Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat in Umsetzung der das familiengerichtliche Verfahren und das Strafrecht betreffenden Vorschläge der Kommission Kinderschutz einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Familienverfahrensrechts sowie einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des



Drucksache 196/1/20

... Für besonders schwerwiegende Fälle sind die Schuldner zwar bereits durch den Straftatbestand der Nötigung geschützt. Allerdings sollte der Gesetzgeber bereits unterhalb der strafrechtlich relevanten Schwelle Vorkehrungen dafür treffen, dass bei einer besonders unfairen bzw. unangemessenen Art und Weise der Forderungsbeitreibung der Erlass einer Untersagungsverfügung möglich ist.



Drucksache 502/20

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern - Antrag des Landes Hessen -



Drucksache 259/20

... es (Strafrecht) und Nummer 19 (Recht der Arzneien). Die Regelungskompetenz folgt aus § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 des AntiDopG.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 259/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung des Anti-Doping-Gesetzes

I. Anabole Stoffe

1. Anabol\-androgene Steroide

2. Andere anabole Stoffe

II. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Stoffe und Mimetika

1. Erythropoese stimulierende Stoffe

2. Choriongonadotropin CG , Luteinisierendes Hormon LH sowie ihre Releasingfaktoren

3. Corticotropine

4. Wachstumshormon -Fragmente , Releasingfaktoren und Releasingpeptide

5. Wachstumsfaktoren und Wachstumsfaktor-Modulatoren

III. Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren

1. Aromatasehemmer

2. Selektive Estrogen-Rezeptor-Modulatoren SERMs

3. Andere antiestrogen wirkende Stoffe

4. Myostatinfunktionen verändernde Stoffe

5. Stoffwechsel-Modulatoren

Artikel 2
Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln (Dopingmittel-Mengen-Verordnung - DmMV)

Anlage

I. Anabole Stoffe

1. Anabol-androgene Steroide

2. Andere anabole Stoffe

II. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Stoffe und Mimetika

1. Erythropoese stimulierende Stoffe

2. Choriongonadotropin CG und Luteinisierendes Hormon LH sowie ihre Re-leasingfaktoren

3. Corticotropine

4. Wachstumshormon -Fragmente , Releasingfaktoren und Releasingpeptide

5. Wachstumsfaktoren und Wachstumsfaktor-Modulatoren

III. Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren

1. Aromatasehemmer

2. Selektive Estrogen-Rezeptor-Modulatoren SERMs

3. Andere antiestrogen wirkende Stoffe

4. Myostatinfunktionen

5. Stoffwechsel-Modulatoren

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Rechtsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Ziffer I Anabole Stoffe

Ziffer II Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Stoffe und Mimetika

Ziffer III Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 107/20 (Beschluss)

... es einen Anspruch auf rechtliches Gehör, dieser umfasst jedoch grundsätzlich keinen Anspruch auf eine mündliche Verhandlung. Es ist Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, in welcher Weise das rechtliche Gehör gewährt werden soll (vgl. BVerfG, NJW 2014, 2563). Der Anspruch des Betroffenen wird dadurch erfüllt, dass das Gericht ihm nach § 72 Absatz 1 Satz 2 OWiG-E eine im Vergleich zur bisherigen Rechtslage um eine Woche verlängerte dreiwöchige Frist zur Stellungnahme einzuräumen hat. Auch die Bestimmungen der grundsätzlich auf das Bußgeldverfahren anwendbaren Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) stehen einer Entscheidung im Beschlusswege - insbesondere in den Fällen des § 72 Absatz 1 Satz 5 OWiG-E - nicht entgegen. Zwar räumt Artikel 6 Absatz 1 EMRK dem Betroffenen grundsätzlich das Recht ein, dass über gegen ihn erhobene Vorwürfe im Rahmen einer öffentlichen Sitzung verhandelt wird. Jedoch wurden Einschränkungen dieses Rechts bei Verfahren außerhalb des Kernbereichs des Strafrechts - und damit insbesondere auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren - bereits mehrfach durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gebilligt. Dies gilt insbesondere für jene Fälle, in denen die Überprüfung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen nicht erforderlich ist und das Gericht den Sachverhalt auf Grundlage der in der Akte befindlichen Unterlagen beurteilen kann (vgl. EGMR, Entscheidung vom 12. November 2002 - Nr. 28394/95, EGMR, Entscheidung vom 25. November 2003 - Nr. 57795/00).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 107/20 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 65/2/20

... , handelt es sich nicht um Sicherheitsbehörden, da ihnen lediglich die repressive Ahndung strafrechtlichen Verhaltens und nicht der präventive Schutz von Rechtsgütern aufgegeben ist. Diese Unterscheidung sollte in der Entschließung nicht aufgegeben werden.



Drucksache 87/20

... Im Internet und insbesondere in den sogenannten sozialen Medien ist eine zunehmende Verrohung der Kommunikation zu beobachten. So äußern sich Personen immer öfter allgemein, vor allem aber gegenüber gesellschaftlich und politisch engagierten Personen in einer Weise, die gegen das geltende deutsche Strafrecht verstößt und sich durch stark aggressives Auftreten, Einschüchterung und Androhung von Straftaten auszeichnet. Dadurch wird nicht nur das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, sondern auch der politische Diskurs in der demokratischen und pluralistischen Gesellschaftsordnung angegriffen und in Frage gestellt. In der Öffentlichkeit stehende Personen und für das Gemeinwesen aktive Repräsentantinnen und Repräsentanten werden beispielsweise nach einer politischen Äußerung mit diffamierenden Äußerungen oder Morddrohungen überzogen, oder es wird zu Gewalt gegen sie aufgerufen. Mit diesen oft über einen langen Zeitraum für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbaren respektlosen und herabwürdigenden Inhalten sinkt allgemein die Hemmschwelle für weitere gleichgerichtete Äußerungen. In diesem verrohten Umfeld kommt es schon jetzt dazu, dass bestimmte Meinungen aus Sorge vor solchen Reaktionen nicht mehr geäußert werden. Dies kann sogar dazu führen, dass sich Menschen vollständig aus dem öffentlichen politischen Diskurs zurückzuziehen. Damit ist der freie Meinungsaustausch im Internet und letztendlich die Meinungsfreiheit gefährdet. Die eigene Meinung frei, unbeeinflusst und offen sagen und sich darüber austauschen zu können, stellt einen wesentlichen Grundpfeiler der demokratischen pluralistischen Gesellschaft dar, die der Staat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen hat. Dies kann durch eine Vielzahl von Maßnahmen geschehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

§ 100g
Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten.

§ 101a
Gerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -auswertung; Benachrichtigungspflichten bei Verkehrs- und Nutzungsdaten.

Artikel 3
Änderung des Bundesmeldegesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 5
Änderung des Telemediengesetzes

§ 15a
Auskunftsverfahren bei Bestands- und Nutzungsdaten

§ 15b
Auskunftsverfahren bei Passwörtern und anderen Zugangsdaten

Artikel 6
Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

§ 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen.

§ 3a
Meldepflicht

Artikel 7
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Die bereits bestehenden Pflichten der genannten Anbieter sozialer Netzwerke werden um folgende drei Maßnahmen ergänzt:

bb Daraus ergeben sich folgende Schätzungen:

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 15a

Zu § 15b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5094, BMJV Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder/Kommunen

II.2 Weitere Kosten

5 Fallzahlen

Personal - und Sachkosten

II.3 ‚One in one out‘-Regel

II.4 Evaluierung

II.5 KMU-Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 362/20

... es (Strafrecht).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 362/20




A. Rechtslage und Problem

1. Erhöhung des Strafrahmens bei Verstößen gegen Weisungen der Führungsaufsicht

2. Verbesserungen bei der Durchsetzung von Weisungen der Führungsaufsicht

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Änderungen

1. Erhöhung des Strafrahmens bei Verstößen gegen Weisungen der Führungsaufsicht

2. Verbesserungen bei der Durchsetzung von Weisungen der Führungsaufsicht

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 169/20 (Beschluss)

... Die entsprechende Anwendung des § 4 Absatz 5 Satz 2 NetzDG könnte danach im Kontext des § 4a Absatz 2 NetzDG-E so verstanden werden, dass das für die Prüfung einer späteren Aufsichtsverfügung zuständige Verwaltungsgericht auch zuständig für die Vorprüfung der objektiven Strafbarkeit von Inhalten nach § 1 Absatz 3 NetzDG ist. Dies dürfte mit Blick darauf, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit ansonsten nicht für die Prüfung strafrechtlicher Inhalte zuständig ist, nicht sachgerecht sein.



Drucksache 329/1/20

... "§ 375a Verhältnis zur strafrechtlichen Einziehung



Drucksache 106/20 (Beschluss)

... Vor dem Hintergrund des zunehmenden Handels mit inkriminierten Gütern im sogenannten Darknet unter Nutzung von Postdienstleistern räumt das geltende Recht dem Aspekt der Effektivität der Strafrechtspflege nur einen unzureichenden, die Entwicklungen und Auswirkungen der digitalen Kommunikation bei der Verwirklichung deliktischer Projekte nicht hinreichend berücksichtigenden, Stellenwert ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 106/20 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern

Artikel 1
Änderung des Postgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 5/20

... Die gegenwärtige Rechtslage im Bereich des Strafrechts trägt dem Phänomen der sogenannten Konversionstherapien nicht angemessen Rechnung. Insbesondere wird durch die vorhandenen Vorschriften der Unrechtskern, die Verletzung der sexuellen und geschlechtlichen Selbstbestimmung sowie der köperlichen Integrität durch psychische Beeinträchtigungen, nicht hinreichend erfasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 2
Verbot der Durchführung von Konversionsbehandlungen

§ 3
Verbot der Werbung, des Anbietens und des Vermittelns

§ 4
Einrichtung eines Beratungsangebots

§ 5
Strafvorschriften

§ 6
Bußgeldvorschriften

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Hintergrund, Notwendigkeit und Zielsetzung der Regelungen

1. Hintergrund

a Keine Krankheit

b Keine Indikation für Konversionsbehandlungen

c Nachweis erheblicher gesundheitlicher Schäden

2. Notwendigkeit der Regelungen

a Spezifisches Unrecht

b Handlungsbedarf

3. Zielsetzung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5042, BMG: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Verwaltung

II.2. Weitere Kosten

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 5/1/20

... Auch nach Inkrafttreten eines Gesetzes zum Schutz vor "Konversionsbehandlungen" werden in der Bundesrepublik Menschen leben, die in ihrer Biographie von solchen Behandlungen betroffen waren. Aus Verantwortung gegenüber ihnen und vor dem Hintergrund, dass auch noch nach 1945 einvernehmliche homosexuelle Handlungen unter Erwachsenen in der Bundesrepublik Deutschland bis 1969 und in der Deutschen Demokratischen Republik bis 1968 strafrechtlich verfolgt wurden, ist eine historische Aufarbeitung und Dokumentation der Rolle und Verantwortung insbesondere staatlicher Institutionen in Zusammenhang mit Versuchen, die sexuelle oder geschlechtliche Identität gezielt zu verändern, geboten. Diesen Bedarf benennt auch der von der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld herausgegebene Abschlussbericht zur "Wissenschaftlichen Bestandsaufnahme der tatsächlichen und rechtlichen Aspekte von Handlungsoptionen unter Einbeziehung internationaler Erfahrungen zum geplanten ‚Verbot sogenannter Konversionstherapien‘ in Deutschland zum Schutz homosexueller Männer, Frauen, Jugendlicher und junger Erwachsener vor Pathologisierung und Diskriminierung".



Drucksache 2/20

... Es handelt sich im Wesentlichen um Folgeänderungen zu den geänderten Bescheinigungspflichten nach den §§ 312 bis 314 SGB III. Darüber hinaus wurden die Vorschriften vereinheitlicht und an den Sprachgebrauch der Bußgeldvorschriften des Nebenstrafrechts angepasst, indem der jeweilige Bußgeldtatbestand grundsätzlich darauf abstellt, dass die in den Vorschriften genannten Tatsachen nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig bescheinigt werden.



Drucksache 256/20

... es (Strafrecht).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 256/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 106/20

... Vor dem Hintergrund des zunehmenden Handels mit inkriminierten Gütern im sogenannten Darknet unter Nutzung von Postdienstleistern räumt das geltende Recht dem Aspekt der Effektivität der Strafrechtspflege nur einen unzureichenden, die Entwicklungen und Auswirkungen der digitalen Kommunikation bei der Verwirklichung deliktischer Projekte nicht hinreichend berücksichtigenden, Stellenwert ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 106/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Postgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 370/20

... "§ 375a Verhältnis zur strafrechtlichen Einziehung".



Drucksache 361/20 (Beschluss)

... Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat in Umsetzung der das familiengerichtliche Verfahren und das Strafrecht betreffenden Vorschläge der Kommission Kinderschutz einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Familienverfahrensrechts (vgl. BR-Drucksache 360/20) sowie einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 361/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur wissenschaftlichen


 
 
 


Drucksache 325/20

... - Durchsetzung strafrechtlicher Bestimmungen und Informationsaustausch auf Unionsebene;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/20




2 ÜBERMITTLUNGSVERMERK

Mitteilung

I. Einführung

II. Gewährleistung der WIRKSAMEN Umsetzung des bestehenden EU-RAHMENS zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG

Gewährleistung der wirksamen Umsetzung und Anwendung der Geldwäscherichtlinie

Monitoring der Kapazitäten der Mitgliedstaaten für die Geldwäscheprävention und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung

Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA

III. Schaffung eines VERBESSERTEN REGELWERKS

IV. Einführung einer auf Ebene ANGESIEDELTEN Aufsicht zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG

Die Aufgaben der auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Anwendungsbereich einer Aufsicht auf EU-Ebene

Art der EU-Einrichtung

V. Einrichtung eines KOORDINIERUNGS-UND UNTERSTÜTZUNGSMECHANISMUS für zentrale MELDESTELLEN

Rolle eines Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene

Die für einen Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene zuständige Einrichtung

VI. DURCHSETZUNG der auf UNIONSEBENE geltenden STRAFRECHTLICHEN Bestimmungen und INFORMATIONSAUSTAUSCH

VII. STÄRKUNG der Internationalen Dimension des Rahmens zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG

VIII. die nächsten Schritte: EIN Fahrplan


 
 
 


Drucksache 65/20 (Beschluss)

... Um diesem Phänomen Einhalt zu gebieten, bedarf es unter anderem einer konsequenten strafrechtlichen Verfolgung der Täter. Dies setzt voraus, dass die Strafverfolgungsbehörden die Urheber von strafrechtlich relevanten Nachrichten und Kommentaren ermitteln können.

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Drucksache 65/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Effektivierung von Auskunftserteilungen durch ausländische Anbieter sozialer Netzwerke


 
 
 


Drucksache 87/20 (Beschluss)

... b) Weiter erscheint die Annahme des Gesetzentwurfs überprüfungsbedürftig, dass sich die Anzahl der Ermittlungsverfahren gegenüber der Zahl der Meldungen schon deshalb reduziere, weil das Bundeskriminalamt die Meldungen auf ihre strafrechtliche Relevanz prüfe (vgl. BR-Drucksache 87/20, Seite 30).

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Drucksache 87/20 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d - neu - § 126 Absatz 1 Nummer 8 - neu - StGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 bis 8 §§ 185 bis 194 StGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 188 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 - neu - StGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 241 Absatz 1 StGB , Buchstabe b § 241 Absatz 4 StGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 100j Absatz 1 Satz 2 StPO , Buchstabe b1 - neu - § 100j Absatz 3 Satz 4 StPO

9. Zu Artikel 2a - neu - § 18 - neu - StPOEG

Artikel 2a
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung

§ 18
Übergangsregelung zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

10. Zu Artikel 4 Änderung des BKAG , Artikel 6 Nummer 3 § 3a Absatz 2 NetzDG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 14 Absatz 2 TMG

12. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 3 Absatz 2 Nummer 5 NetzDG

13. Zu Artikel 7 Einschränkung eines Grundrechts

14. Zu Artikel 8 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 362/20 (Beschluss)

... es (Strafrecht).

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Drucksache 362/20 (Beschluss)




A. Rechtslage und Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung der Führungsaufsicht

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Änderungen

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 418/19

... es - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von im politischen Leben des Volkes stehenden Personen

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Drucksache 418/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 264/1/19

Entschließung des Bundesrates zur grundlegenden Reform des Computerstrafrechts - Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg -



Drucksache 285/19 (Beschluss)

... es - Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole

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Drucksache 285/19 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 90c
Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 598/19

... "Die zuständige Aufsichtsbehörde übermittelt im Einzelfall von Amts wegen sämtliche Informationen an die zuständige Verwaltungsbehörde, soweit diese für die Erfüllung der Aufgaben der Verwaltungsbehörde erforderlich sind. Bei Anhaltspunkten für strafrechtliche Verstöße informieren die Aufsichtsbehörden unverzüglich die zuständigen Strafverfolgungsbehörden."



Drucksache 71/19

... . Dies würde ebenfalls dazu führen, dass Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser und Einrichtungen über die Tatsache, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, öffentlich informieren könnten, ohne strafrechtliche Verfolgung befürchten zu müssen. Eine Folge wäre allerdings, dass auch das Anpreisen oder die grob anstößige Werbung für Schwangerschaftsabbrüche straffrei gestellt wäre. Dies würde Fragen zum gesetzgeberischen Schutzkonzept für das ungeborene Leben aufwerfen.

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Drucksache 71/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

§ 13a
Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4728, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

II.3. ‚One in one Out‘-Regel

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 168/19 (Beschluss)

... Strafrechtsänderungsgesetz



Drucksache 532/19 (Beschluss)

... Der Bundesrat stellt fest, dass die Verfahrensvorschriften, welche die Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege sicherstellen, an die sich wandelnden Rahmenbedingungen angepasst werden müssen. Er begrüßt die Zielsetzung, den Opferschutz im Strafverfahren weiter zu stärken.

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Drucksache 532/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 25 StPO

§ 25
Ablehnungszeitpunkt

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 68 Absatz 3 Satz 3 StPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 463a Absatz 1a - neu - StPO

5. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 189 Absatz 2 GVG , Artikel 4 § 189 Absatz 2 GVG , Artikel 5 Gerichtsdolmetschergesetz - GDolmG


 
 
 


Drucksache 363/1/19

... ist auf diesem Wege nicht zu erfahren, es sei denn, diese Person ist zugleich auch polizeilich bzw. strafrechtlich in einschlägiger Weise in Erscheinung getreten. Die Regelunzuverlässigkeitsgründe des § 5 Absatz 2 Nummer 2 und 3 WaffG werden daher im Ergebnis anders als die übrigen Regelunzuverlässigkeitsgründe keiner systematischen Prüfung unterzogen.



Drucksache 418/19 (Beschluss)

... es - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von im politischen Leben des Volkes stehenden Personen

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Drucksache 418/19 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von im politischen Leben des Volkes stehenden Personen

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 33/19 (Beschluss)

... Die Angebote im Darknet umfassen, wie auch auf andere Weise zugangsbeschränkte Dienste, neben Foren für Whistleblower oder Chatrooms für politisch Verfolgte in autoritär geführten Staaten auch Inhalte bekannter Servicebetreiber, etwa Facebook. Ebenso finden sich jedoch Angebote mit strafrechtlicher Relevanz, darunter Handel mit Betäubungsmitteln, Kinderpornographie oder Waffen, mit Schadsoftware und Ausweispapieren. Vergleichbare Angebote finden sich auch in weiteren Teilen des Internets. In technischer Hinsicht entsprechen die angebotenen Dienste denen bekannter Online-Handelsplattformen mit Vorschaubildern der angebotenen Waren, Werbung, Bewertungen für Verkäufer und Hinweisen auf weitere möglicherweise für einen Nutzer interessanten Angeboten (vgl. Tzanetakis, Drogenhandel im Darknet, in Aus Politik und Zeitgeschichte 2017, 46-47/2017, S. 41 ff.).

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Drucksache 33/19 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Einführung einer eigenständigen Strafbarkeit für das Betreiben von internetbasierten Handelsplattformen für illegale Waren und Dienstleistungen

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 126a
Anbieten von Leistungen zur Ermöglichung von Straftaten

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 504/19

... 2. Informationen darüber, ob gegen die dienstleistungserbringende Person berufsbezogene disziplinarische oder strafrechtliche Sanktionen vorliegen.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.