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21 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Stoffbezeichnungen"


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Drucksache 612/10

... wird das Besitzverbot auf Stoffe ausgeweitet, die nach der Verbotsliste 2010 für die verbotene Methode des Gendopings bestimmt sind. Daneben werden den drei Stoffgruppen, die bereits dem Besitzverbot unterstellt sind, weitere Vertreter hinzugefügt. Ferner werden einzelne Überschriften und Stoffbezeichnungen geändert. Alle Änderungen des AMG werden im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und nach Anhörung von Sachverständigen vorgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 612/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln (Dopingmittel-Mengen-Verordnung – DmMV)

Anlage

I. Anabole Stoffe

II. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Stoffe

III. Hormon-Antagonisten und -Modulatoren

IV. Stoffe für ein Gendoping PPAR6

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und Inhalt

II. Gesetzesfolgen und finanzielle Auswirkungen

III. Bürokratiekosten

IV. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

V. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1395: Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und Festlegung der nicht geringen Mengen


 
 
 


Drucksache 231/07

... verwendeten Stoffbezeichnungen angepasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Sonstige Auswirkungen

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur näheren Bestimmung des schwerwiegenden Unfalls mit Sachschaden im Sinne des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 94/05

... Die Änderung dient der Umsetzung der Änderung des Art. 9 Abs. 2 Unterabsatz 1 der Seveso-II-Richtlinie. Es wird klargestellt, dass die Stoffbezeichnungen im aktuellen Stoffverzeichnis den Bezeichnungen und Einstufungen in Spalte 2 der Stoffliste des Anhangs I entsprechen sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Störfallverordnung

1. In § 1 Abs. 5

2. § 6 Abs. 3 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:

3. § 9 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

4. § 10 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

5. § 11 Abs.1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

6. In § 13 Satz 2

7. Dem § 14 wird folgender Absatz 3 angefügt:

8. § 20 wird wie folgt geändert:

9. § 21 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

10. Anhang I wird wie folgt geändert:

11. Anhang II wird wie folgt geändert:

12. Anhang III Nummer 3 wird wie folgt geändert:

13. In Anhang V Nummer 3

14. Anhang VI Teil 1 wird wie folgt geändert:

15. In Anhang VII Teil 1

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Alternativen

III. Kosten

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 794/05

... Bei Verschreibungen von Fertigarzneimitteln kann nunmehr an Stelle der Bezeichnung des Arzneimittels auch der Wirkstoff (einschließlich der Stärke und - nach Nr. 5 - der Darreichungsform) angegeben werden. Damit wird § 129 Abs. 1 Nr. 1 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches entsprochen, wonach der Arzt eine Verschreibung auch unter Angabe der Wirkstoffbezeichnung vornehmen kann (autidem-Verschreibung).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 794/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung - AMVV)

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

Artikel 2
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu den §§ 3

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 5

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
(zu § 1 Nr.1)

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Drucksache 639/06 PDF-Dokument



Drucksache 916/04 PDF-Dokument



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