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18 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Stichhaltigkeit"


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Drucksache 170/18

... 4. Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten tragen in jedem Einzelfall einen angemessenen Anteil an den Gesamtkosten der Mediation. Der angemessene Anteil an den Gesamtkosten wird ausgehend von einem Vorschlag des Mediators unter Berücksichtigung aller einschlägigen Elemente des jeweiligen Falls, insbesondere der Stichhaltigkeit der Forderungen der Streitparteien, des Verhaltens der Parteien sowie der Größe und der Finanzstärke der Parteien im Verhältnis zueinander, bestimmt. Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten tragen jedoch auf jeden Fall mindestens die Hälfte der Gesamtkosten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geschäftsbedingungen

Artikel 4
Aussetzung und Beendigung

Artikel 5
Ranking

Artikel 6
Differenzierte Behandlung

Artikel 7
Datenzugang

Artikel 8
Einschränkung der Möglichkeit, andere Bedingungen auf anderem Wege anzubieten

Artikel 9
Internes Beschwerdemanagementsystem

Artikel 10
Mediation

Artikel 11
Spezialisierte Mediatoren

Artikel 12
Klageeinreichung vor Gericht durch repräsentative Organisationen oder Verbände und durch öffentliche Stellen

Artikel 13
Verhaltenskodex

Artikel 14
Überprüfung

Artikel 15
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 173/18

... (34) Es ist Sache der Mitgliedstaaten, die zuständigen Behörden zu benennen, die befugt sind, Meldungen über unter diese Richtlinie fallende Verstöße entgegenzunehmen und geeignete Folgemaßnahmen zu ergreifen. Dabei kann es sich um Regulierungs- oder Aufsichtsstellen in den betreffenden Bereichen, Strafverfolgungsbehörden, Korruptionsbekämpfungsstellen und Ombudsleute handeln. Diese zuständigen Behörden müssen über die erforderlichen Kapazitäten und Befugnisse verfügen, um im Einklang mit ihrem Mandat die Stichhaltigkeit der in der Meldung erhobenen Vorwürfe zu beurteilen und die gemeldeten Verstöße abzustellen, etwa durch Einleitung einer Untersuchung, Strafverfolgung oder Einziehung von Mitteln oder durch sonstige geeignete Abhilfemaßnahmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/18




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 2
Persönlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 4
Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen

Artikel 5
Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen

Kapitel III
EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 6
Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen

Artikel 7
Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle

Artikel 8
Zuständige Mitarbeiter

Artikel 9
Verfahrensvorschriften für externe Meldungen

Artikel 10
Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung

Artikel 11
Dokumentation eingehender Meldungen

Artikel 12
Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden

Kapitel IV
Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen

Artikel 13
Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern

Artikel 14
Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber

Artikel 15
Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien

Artikel 16
Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Behandlung

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Anhang

Teil I

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:

D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:

F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:

G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:

H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:

I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der

J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:

Teil II
Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

1. Finanzdienstleistungen:

2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:


 
 
 


Drucksache 648/13

... Die geplante Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft wird zur Folge haben, dass dem OLAF bei mutmaßlichen Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union im Zusammenhang mit internen Angelegenheiten (d.h. mit Organen, Ämtern, Agenturen und sonstigen Einrichtungen der EU) eine begrenztere Rolle zukommt. Das Amt wird in diesen Fällen nur noch eine erste Bewertung der Stichhaltigkeit der ihm vorliegenden Behauptungen vornehmen. Es wird keine Untersuchungen mehr durchführen, kann aber auf Ersuchen der Europäischen Staatsanwaltschaft dieser Hilfestellung leisten (wie es bereits heute nationale Staatsanwaltschaften unterstützt). Diese Neuerung wird bewirken, dass die Ermittlungen beschleunigt und Überschneidungen von administrativen und strafrechtlichen Untersuchungen einund desselben Sachverhalts vermieden werden. Dies wiederum wird die Chancen auf eine erfolgreiche Strafverfolgung verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 648/13




1. Hintergrund:

2. Geänderte OLAF-Verordnung

3. Vorgesehene Maßnahmen zur weiteren Konsolidierung des Rechtsrahmens

4. Fazit

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 512/13

... (9) Die für 2017 vorgesehene Überprüfung der Bedingung, dass die Informationen verfügbar sein müssen, sollte auf alle fünf in Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie 2011/16/EU genannten Arten von Einkünften und Vermögen ausgedehnt werden, damit die Stichhaltigkeit des Informationsaustauschs durch alle Mitgliedstaaten zu diesen Arten von Einkünften und Vermögen geprüft wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 512/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 760/12

... - Die Mitgliedstaaten müssen alle geplanten Beihilfemaßnahmen, sofern sie nicht unter eine Gruppenfreistellungsverordnung oder einen Freistellungsbeschluss fallen, bei der Kommission anmelden und dürfen die Beihilfemaßnahmen erst durchführen, nachdem die Kommission einen Genehmigungsbeschluss erlassen hat. Nach einer im Wesentlichen zwischen Kommission und Mitgliedstaat bilateral erfolgenden vorläufigen Prüfung ("Phase I" ), die höchstens zwei Monate dauern sollte, kann die Kommission die Beihilfe entweder genehmigen oder aber ein förmliches Prüfverfahren ("Phase II") einleiten, das sie möglichst nach 18 Monaten abschließen sollte, um dann die Beihilfe (falls erforderlich unter Bedingungen) zu genehmigen oder zu untersagen. - Die Kommission muss alle Beschwerden von Beteiligten sorgfältig und unvoreingenommen prüfen und ohne ungebührliche Verzögerung über deren Stichhaltigkeit entscheiden. Kommt sie nach Prüfung der Beschwerde zu dem Schluss, dass es sich bei der Maßnahme nicht um eine staatliche Beihilfe handelt, so muss die Kommission dem Beschwerdeführer zumindest in hinreichender Weise die Gründe darlegen, aus denen die in der Beschwerde angeführten sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte nicht zum Nachweis des Vorliegens einer staatlichen Beihilfe genügt haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 760/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. die vorgeschlagenen Änderungen IM Überblick

2.1. Verbesserung der Bearbeitung von Beschwerden

2.2. effiziente Einholung Zuverlässiger Marktinformationen

2.2.1 Markterkundungsinstrumente MEI

2.2.2 Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und Beihilfeinstrumente

3. Ergebnisse der Konsultationen von Beteiligten und Folgenabschätzungen

Konsultation von Beteiligten und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenschätzung

4. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 6a
Auskunftsersuchen an andere Auskunftgeber

Artikel 6b
Geldbußen und Zwangsgelder

Kapitel III
A Verjährung

Artikel 15a
Verfolgungsverjährung

Artikel 15b
Vollstreckungsverjährung

Artikel 16
Missbräuchliche Anwendung von Beihilfen

Kapitel VI
A UNTERSUCHUNGEN Einzelner Wirtschaftszweige und Beihilfeinstrumente

Artikel 20a
Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und Beihilfeinstrumente

Kapitel VII
A Zusammenarbeit mit Gerichten der Mitgliedstaaten

Artikel 23a
Zusammenarbeit mit Gerichten der Mitgliedstaaten

Artikel 25
Adressaten der Beschlüsse

Artikel 27
Durchführungsvorschriften

Artikel 2

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 188/10 (Beschluss)

... 65. In diesem Zusammenhang begrüßt der Bundesrat die Mitte April 2010 erfolgte Verlängerung des Mandats der Stoiber-Gruppe bis 2012. Danach soll auch bei neuen Rechtsvorhaben der Kommission das Fachwissen der Stoiber-Gruppe künftig genutzt werden. Der im Rahmen des neuen Mandats vereinbarte informelle Dialog zwischen Stoiber-Gruppe und dem Ausschuss für Folgenabschätzung ist ein erster Schritt, dem Gremium eine aktivere Rolle bei der Prüfung der Qualität und Stichhaltigkeit von Gesetzesfolgenabschätzungen der Kommission zu verleihen, wofür sich der Bundesrat zuletzt mit Stellungnahme vom 18. Dezember 2009 (BR-Drucksache 795/09 (Beschluss)) eingesetzt hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/10 (Beschluss)




Zu 2.1. Bewältigung der Krise

Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020-Leitinitiativen

Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa

Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung

Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation

Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung

Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut

Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa

Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes

Daseinsvorsorge Annex II

Öffentliches Auftragswesen Annex II

Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente

Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr

Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II

Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur

Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger

Zu 3.2. Eine offene und sichere EU

Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme

Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur

Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union

Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen

3 Gesetzesfolgenabschätzung

Ex -Post-Bewertung und Eignungstests

Verringerung der Verwaltungslasten

Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten


 
 
 


Drucksache 140/10

... Eine weitere Neuerung ist, dass die Kommission nicht verpflichtet wäre, einen Maßnahmenentwurf anzunehmen, wenn es weder eine qualifizierte Mehrheit dafür noch eine qualifizierte Mehrheit dagegen gibt1. In der Tat ist in solchen Fällen eine größere Flexibilität erforderlich damit die Kommission die Entwürfe für Maßnahmen überarbeiten kann. Die Kommission sollte entscheiden können, ob der Maßnahmenentwurf angenommen wird oder nicht oder ob dem Ausschuss ein geänderter Entwurf vorgelegt werden soll, der unter anderem die im Ausschuss vorgetragenen Standpunkte berücksichtigt. Eine solche Flexibilität würde zum einen eine stärkere Berücksichtigung der Positionen der Mitgliedstaaten ermöglichen und zum anderen die Qualität und Stichhaltigkeit getroffener Entscheidungen verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 140/10




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags: Neuer institutioneller Kontext

2. Ziele und Inhalt des Vorschlags

2.1. Grundlage und Leitprinzipien des Vorschlags

2.2. Kernpunkte des Vorschlags unter Berücksichtigung von Ähnlichkeiten und

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Wahl des Verfahrens

Artikel 3
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 4
Beratungsverfahren

Artikel 5
Prüfverfahren

Artikel 6
Unmittelbar geltende Maßnahmen

Artikel 7
Geschäftsordnung

Artikel 8
Information über Ausschussverfahren

Artikel 9
Aufhebung des Beschlusses 1999/468/EG

Artikel 10
Anpassung bestehender Basisrechtsakte

Artikel 11
Übergangsregelung

Artikel 12


 
 
 


Drucksache 188/1/10

... 65. In diesem Zusammenhang begrüßt der Bundesrat die Mitte April 2010 erfolgte Verlängerung des Mandats der Stoiber-Gruppe bis 2012. Danach soll auch bei neuen Rechtsvorhaben der Kommission das Fachwissen der Stoiber-Gruppe künftig genutzt werden. Der im Rahmen des neuen Mandats vereinbarte informelle Dialog zwischen Stoiber-Gruppe und dem Ausschuss für Folgenabschätzung ist ein erster Schritt, dem Gremium eine aktivere Rolle bei der Prüfung der Qualität und Stichhaltigkeit von Gesetzesfolgenabschätzungen der EU-Kommission zu verleihen, wofür sich der Bundesrat zuletzt mit Stellungnahme vom 18. Dezember 2009 (BR-Drucksache 795/09 (Beschluss) eingesetzt hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/1/10




Zu 2.1. Bewältigung der Krise

Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020 Leitinitiativen

Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa

Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung

Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation

Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung

Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut

Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa

Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes

Daseinsvorsorge Annex II

Öffentliches Auftragswesen Annex II

Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente

Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr

Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II

Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur

Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger

Zu 3.2. Eine offene und sichere EU

Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme

Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur

Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union

Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen

3 Gesetzesfolgenabschätzung

Verringerung der Verwaltungslasten

Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten


 
 
 


Drucksache 801/09

... Bis spätestens 2012 wird eine unabhängige Bewertung der gesamten EU-Intervention zur Bekämpfung von HIV/Aids in Europa durchgeführt, um Wirkung und Stichhaltigkeit der Maßnahmen zu beurteilen. Mit Unterstützung des ECDC, des HIV/AIDS Think Tank, des Forums der Zivilgesellschaft und ausgewählter internationaler Organisationen wird die Kommission geeignete Indikatoren identifizieren, um die Umsetzung dieser Mitteilung und des Aktionsplans zu überwachen und zu beurteilen. Die Kommission und die Interessengruppen werden Organisationen ermitteln, die für die Durchführung der jeweiligen Maßnahmen während des Umsetzungsprozesses zuständig sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 801/09




1. HIV in Europa

1.1. Einleitung

1.2. Epidemiologische Situation und künftige Trends

1.3. Rechtliche und soziale Situation – Hemmnisse und Besonderheiten

1.4. Politische Situation – Erklärungen und eingegangene Verpflichtungen

1.5. Der EU-Aktionsplan zur Bekämpfung von HIV/Aids 2006-2009

2. Die Antwort auf das Problem

2.1. Politische Führungsrolle

2.2. Einbindung der Zivilgesellschaft und der Menschen, die mit HIV/Aids leben

2.3. Umfassendere Verantwortung der Gesellschaft

2.4. Allgemeiner Zugang zu Prävention, Behandlung, Versorgung und Unterstützung

3. Prioritäten

3.1. Prioritäre Regionen

3.2. Prioritäre Gruppen – Hochrisikogruppen

4. Verbesserung des Kenntnisstands

4.1. Überwachung, Begleitung und Bewertung

4.2. Forschung und Medizin

5. Erwartete Ergebnisse

6. Aktionsplan, Überwachung und Bewertung


 
 
 


Drucksache 532/08

... 3. Der Umweltgutachter untersucht insbesondere die technische Stichhaltigkeit der ersten Umweltprüfung, der Umweltbetriebsprüfung oder anderer von der Organisation angewandter Verfahren, wobei er auf jede unnötige Doppelarbeit verzichtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Übereinstimmung mit anderen Strategien und Zielen der Union

2. Konsultation Von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Konsultation von interessierten Kreisen

Konsultationsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung des Vorschlags

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Vereinfachung

5.2. Aufhebung geltender Vorschriften

5.3. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

5.4. Europäischer Wirtschaftsraum

5.5. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Registrierung von Organisationen

Artikel 3
Bestimmung der zuständigen Stelle

Artikel 4
Vorbereitung der Registrierung

Artikel 5
Registrierungsantrag

Kapitel III
Verpflichtungen registrierter Organisationen

Artikel 6
Aufrechterhaltung der EMAS-Registrierung

Artikel 7
Ausnahmeregelung für kleine Organisationen

Artikel 8
Wesentliche Änderungen

Artikel 9
Umweltbetriebsprüfung

Artikel 10
Verwendung des EMAS-Zeichens

Kapitel IV
Vorschriften für zuständige Stellen

Artikel 11
Benennung und Aufgaben der zuständigen Stellen

Artikel 12
Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Registrierungsverfahren

Artikel 13
Registrierung von Organisationen

Artikel 14
Aussetzung oder Löschung der Registrierung von Organisationen

Artikel 15
Forum der zuständigen Stellen

Artikel 16
Bewertung der zuständigen Stellen durch Fachkollegen

Kapitel V
Umweltgutachter

Artikel 17
Aufgaben der Umweltgutachter

Artikel 18
Häufigkeit der Begutachtungen

Artikel 19
Anforderungen an Umweltgutachter

Artikel 20
Zusätzliche Vorschriften für Umweltgutachter, die als natürliche Personen eigenständig Begutachtungen und Validierungen durchführen

Artikel 21
Zusätzliche Vorschriften für Umweltgutachter, die Gutachtertätigkeiten in Drittländern durchführen

Artikel 22
Aufsicht über die Umweltgutachter

Artikel 23
Zusätzliche Vorschriften für die Aufsicht über Umweltgutachter, die Gutachtertätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat als dem Akkreditierungsmitgliedstaat durchführen

Artikel 24
Bedingungen für die Begutachtung und Validierung

Artikel 25
Begutachtung und Validierung von kleinen Organisationen

Artikel 26
Bedingungen für Begutachtungen und Validierungen in einem anderen Mitgliedstaat als dem Akkreditierungsmitgliedstaat des Umweltgutachters

Artikel 27
Bedingungen für Begutachtungen und Validierungen in Drittländern

Kapitel VI
Akkreditierungsstellen

Artikel 28
Akkreditierungsverfahren

Artikel 29
Aussetzung oder Entzug der Akkreditierung

Artikel 30
Versammlung der Akkreditierungsstellen

Artikel 31
Bewertung der Akkreditierungsstellen durch Fachkollegen

Kapitel VII
Vorschriften für die Mitgliedstaaten

Artikel 32
Informationen über zuständige Stellen

Artikel 33
Unterstützung der Organisationen bei der Einhaltung von Umweltvorschriften

Artikel 34
Werbeprogramm

Artikel 35
Information

Artikel 36
Werbemaßnahmen

Artikel 37
Förderung der Teilnahme von kleinen Organisationen

Artikel 38
Clusterkonzept und schrittweises Vorgehen

Artikel 39
EMAS und andere Umweltpolitiken und –instrumente der Gemeinschaft

Artikel 40
Kosten und Gebühren

Artikel 41
Nichteinhaltung von Vorschriften

Artikel 42
Information und Berichterstattung an die Kommission

Kapitel VIII
Vorschriften für die Europäische Kommission

Artikel 43
Information

Artikel 44
Zusammenarbeit und Koordinierung

Artikel 45
Beziehungen zu anderen Umweltmanagementsystemen

Artikel 46
Ausarbeitung von sektorspezifischen Referenzdokumenten

Artikel 47
Berichterstattung

Kapitel IX
Schlussbestimmungen

Artikel 48
Änderung der Anhänge

Artikel 49
Ausschuss

Artikel 50
Überarbeitung

Artikel 51
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 52
Inkrafttreten

Anhang I
Umweltprüfung

Anhang II
Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem und von EMAS-Teilnehmerorganisationen zu regelnde zusätzliche Fragen

Anhang III
Interne Umweltbetriebsprüfung

A. Programm für die Umweltbetriebsprüfung und Häufigkeit der Prüfungen

1. Programm für die Umweltbetriebsprüfung

2. Ziele des Programms für die Umweltbetriebsprüfung

3. Umfang der Umweltbetriebsprüfung

4. Häufigkeit der Umweltbetriebsprüfungen

B. Tätigkeiten der Umweltbetriebsprüfung

C. Berichterstattung über die Erkenntnisse und Schlussfolgerungen der Umweltbetriebsprüfung

Anhang IV
Umweltberichterstattung

A. Einleitung

B. Umwelterklärung

C. Bericht über die Umweltleistung

D. Kernindikatoren und andere bereits vorhandene einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung

1. Einleitung

2. Kernindikatoren

3. Andere einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung

E. Öffentlicher Zugang

F. Lokale Rechenschaftspflicht

Anhang V
EMAS-Zeichen

Anhang VI
Für die Registrierung erforderliche Angaben (gegebenenfalls bereitzustellende Angaben)

Anhang VII
Erklärung des Gutachters zu den Begutachtungs- und Validierungstätigkeiten

Anhang VIII
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 978/08

... 23. fordert, dass die Kommission die gemeinsamen Kriterien bei der Bewertung von Wirtschafts- und Finanzdaten einheitlich handhabt; verweist auf die Verantwortung der Kommission und der Mitgliedstaaten für die Zuverlässigkeit der statistischen Daten und fordert, dass künftige Beschlüsse nur dann gefasst werden, wenn es keinen Zweifel an der Stichhaltigkeit und der Genauigkeit der verfügbaren Daten gibt; fordert ferner, dass von der Möglichkeit der Einleitung von Untersuchungen Gebrauch gemacht wird, wenn über eine Reihe von Jahren hinweg eine Diskrepanz zwischen den prognostizierten Daten der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme und den realistischerweise zu erwartenden Werten besteht;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 978/08




Die ersten zehn Jahre des Euro

Wirtschaftliche Unterschiede, Strukturreformen und öffentliche Finanzen

2 Geldpolitik

Integration und Aufsicht von Finanzmärkten

Erweiterung des Euroraums

2 Kommunikation

Internationale Rolle des Euro und externe Vertretung

Wirtschaftliche Instrumente der WWU und Governance


 
 
 


Drucksache 478/07

... Obwohl ermäßigte Steuersätze, weil sie von den Normalsätzen abweichen, Marktverzerrungen hervorrufen und die Steuerneutralität beeinträchtigten können, werden sie in allen Mitgliedstaaten außer einem angewendet.. Auch scheint es viele Gründe dafür zu geben, weshalb Mitgliedstaaten sich für eine Differenzierung der Sätze entschieden haben. Es ist zu berücksichtigen, dass die heute gültigen Gemeinschaftsvorschriften nicht auf einem logischen oder strukturierten Konzept beruhen, sondern vielmehr die damalige Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten am Anfang der 90er Jahre widerspiegeln. Es erscheint daher logisch, dass jeder Mitgliedstaat die Möglichkeit haben sollte, die Stichhaltigkeit seiner Argumentation unter Berücksichtigung seiner eigenen Zielsetzung und der Zielsetzungen der Gemeinschaft, z.B. der Lissabon-Strategie, mit den Ergebnissen der Untersuchung zu vergleichen, bevor er in die Diskussion über die Neuregelung der ermäßigten Sätze eintritt. Aus Sicht der Kommission sind die folgenden Parameter für die weiteren politischen Überlegungen und Debatten wesentlich:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 478/07




1. Einführung

2. Wichtigste Schlussfolgerungen der Untersuchung über die Auswirkungen ermässigter Steuersätze

3. Überlegungen zum weiteren Vorgehen

3.1. Allgemeines

3.2. Subsidiarität

3.3. Zwingende Anforderungen des Binnenmarkts

3.4. Befolgungskosten für die Unternehmen

4. Einladung zu einer politischen Debatte

4.1. Gleichgewicht zwischen Flexibilität, zwingenden Anforderungen des Binnenmarkts und Vereinfachung

4.2. Struktur der Steuersätze

4.3. Aufrechterhaltung des Status Quo, bis die politische Debatte zu einem Ergebnis geführt hat

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 96/06

... büro und Bundesinstitut für Risikobewertung)) um bis zu 70% verringert werden könnte, ohne die wissenschaftliche Stichhaltigkeit der erhaltenen Daten in Frage zu stellen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen dass das 3R-Prinzip bereits integrierender Bestandteil der Gemeinschaftspolitik auf dem Gebiet des Tierversuchs ist. Endziel ist die Ersetzung dieser Versuche durch Methoden, bei denen keine Tiere verwendet werden. Bei Versuchen, die nach wie vor lebende Tiere erfordern, besteht das Ziel darin, die Zahl der Versuchstiere zu reduzieren und die Testmethoden so zu verfeinern, dass den Tieren weniger Schmerzen, Leiden und Stress verursacht werden. Weitere Arbeiten werden allerdings erforderlich sein, um das 3R-Prinzip in allen Punkten und auf alle Situationen, in denen Tiere verwendet werden, anzuwenden, um zwischen der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/06




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ziele

3. Aktionsbereiche

4. Künftige Massnahmen

5. BUDGETÄRE Erwägungen

6. GEPLANTE Aktionen IM Bereich Schutz und WOHLBEFINDEN von Tieren1

Strategische Grundlage

1. AKTIONSBEREICH 1 - Verbesserung bestehender Mindestnormen für den Schutz und das WOHLBEFINDEN von Tieren

1.1. Hintergrund

1.2. Der Tierschutz als Eckpfeiler von Gemeinschaftspolitiken

1.3. Der Tierschutz im Mittelpunkt der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik GAP

2. AKTIONSBEREICH 2 - prioritäre FÖRDERUNG einer politisch orientierten Zukunftsforschung auf dem Gebiet des Schutzes und WOHLBEFINDENS von Tieren und der Anwendung des 3R-PRINZIPS

2.1. Hintergrund

2.2. Ein Europäisches Zentrum bzw. Labor für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren

2.3. Anwendung neuer Methoden zur praktischen Überwachung der Einhaltung von Tierschutznormen

2.4. Anwendung des 3R-Prinzips auf Tierversuche

3. AKTIONSBEREICH 3 - Einführung einheitlicher Tierschutzindikatoren

3.1. Hintergrund - das integrierte Konzept

3.2. Ein EU-Label für den Tierschutz - Klassifizierung von Produktionssystemen nach angewandten Tierschutznormen

4. AKTIONSBEREICH 4 - Sicherstellung, DASS Tierhalter/Tierbetreuer sowie die allgemeine Öffentlichkeit stärker miteinbezogen und besser über die geltenden Tierschutznormen Informiert werden und SICH ihrer ROLLE bei der FÖRDERUNG des Schutzes und WOHLBEFINDENS von Tieren VOLL bewusst SIND

4.1. Hintergrund - der Wandel der öffentlichen Meinung

4.2. Bisherige Erfolge

4.3. Informierte Tierbetreuer/Tierhalter und Bürger - die besten Verfechter des Tierschutzes

5. AKTIONSBEREICH 5 - weitere Unterstützung internationaler Initiativen zur Sensibilisierung für und Konsensfindung über den Tierschutz und Lancierung NEUER Initiativen

5.1. Hintergrund

5.2. Zusammenarbeit mit der Weltorganisation für Tiergesundheit OIE

5.3. Förderung des Tierschutzes im Rahmen der multilateralen und bilateralen Beziehungen der EU

5.4. Tierschutzaufklärung in Entwicklungsländern und Eröffnung neuer


 
 
 


Drucksache 572/05

... 23. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss stellt die Frage nach der Stichhaltigkeit der Leistungsindikatoren für die Verwaltungsausgaben und empfiehlt, die Indikatoren abzuschaffen; es sei ferner schwierig, Immobilienprojekte mit dem Grundsatz der Jährlichkeit des Haushaltsplans in Einklang zu bringen; außerdem habe die Verpflichtung zur Vorlage von Berichten deutlich zugenommen, so dass es sich empfehle, die Berichte zu rationalisieren Er befürworte die Schaffung einer gemeinsamen Infrastruktur für eine zentrale Datenbank (Artikel 95 der Haushaltsordnung). Der Ausschuss der Regionen weist auf die enormen Verwaltungslasten hin, die sich durch die Einführung der Normen für interne Kontrolle ergeben haben und die die Möglichkeiten der kleineren Institutionen übersteigen, denen lediglich Verwaltungskosten entstünden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 572/05




Begründung

1. Hintergrund

2. HAUPT Ziele der Überprüfung

3. ALLGEMEINER Ansatz für die Überprüfung

3.1. Geltungsbereich

3.2. Zeitplan

4. Überprüfung: METHODEN und Kriterien

5. ERFORDERLICHE Änderungen

5.1. Haushaltsgrundsätze

5.2. Methoden der Mittelverwaltung Artikel 53 bis 57

5.3. Finanzakteure

5.4. Einziehung von Forderungen Artikel 72 bis 73b

5.5. Öffentliche Auftragsvergabe

5.6. Finanzhilfen

5.7. Rechnungsführung

5.8. Besondere Politikbereiche Zweiter Teil der Haushaltsordnung

5.9. Ämter

5.10. Der Verfassungsvertrag

Vorschlag

Artikel 1

1. Artikel 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

2. Artikel 2 erhält folgende Fassung:

3. Artikel 5 Absatz 4 erhält folgende Fassung:

4. In Kapitel I von Titel II des ersten Teils wird folgender Artikel angefügt:

5. In Artikel 8 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

6. In Artikel 12 wird folgender Absatz angefügt:

7. Artikel 16 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

8. Artikel 18 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

9. Artikel 19 Absatz 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:

10. Artikel 22 erhält folgende Fassung:

11. Artikel 23 wird wie folgt geändert:

12. Artikel 26 Absatz 2 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:

13. Artikel 29 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

14. Artikel 33 Absatz 2 Buchstabe d erhält folgende Fassung:

15. Artikel 40 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

16. Artikel 43 wird wie folgt geändert:

17. In Artikel 44 Absatz 2 wird die Angabe

18. Artikel 45 erhält folgende Fassung:

19. Artikel 46 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

20. In Artikel 47 Absatz 1 Unterabsatz 2

21. Artikel 52 erhält folgende Fassung:

22. Artikel 53 wird wie folgt geändert:

23. Artikel 54 wird wie folgt geändert:

24. Die Artikel 55 und 56 erhalten folgende Fassung:

25. Artikel 57 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

26. Artikel 59 wird wie folgt geändert:

27. Artikel 60 Absatz 7 Satz 1 erhält folgende Fassung:

28. Artikel 61 wird wie folgt geändert:

29. Artikel 62 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

30. Artikel 63 erhält folgende Fassung:

31. Artikel 65 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

32. Artikel 66 wird wie folgt geändert:

33. In Artikel 72 Absatz 2 wird folgender Unterabsatz angefügt:

34. In Artikel 73 Absatz 2 wird folgender Unterabsatz angefügt:

35. Die folgenden Artikel 73a und 73b werden eingefügt:

36. In Artikel 75 Absatz 2 wird die Angabe

37. Artikel 77 Absatz 3 Unterabsatz 3 erhält folgende Fassung:

38. Absatz 87 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

39. Artikel 88 wird wie folgt geändert:

40. Artikel 90 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

41. Artikel 91 wird wie folgt geändert:

42. Die Artikel 93 und 94 erhalten folgende Fassung:

43. In Artikel 95 wird folgender Absatz angefügt:

44. Artikel 96 erhält folgende Fassung:

45. Artikel 97 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

46. Artikel 98 wird wie folgt geändert:

47. Artikel 103 erhält folgende Fassung:

48. In Artikel 104 wird folgender Satz angefügt:

49. Artikel 105 erhält folgende Fassung:

50. Artikel 108 wird wie folgt geändert:

51. Die Überschriften von Kapitel 2 in Titel VI des Ersten Teils erhält folgende Fassung:

52. Artikel 109 erhält folgende Fassung:

53. Artikel 110 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

54. Artikel 111 erhält folgende Fassung:

55. Artikel 112 wird wie folgt geändert:

56. Folgender Artikel 113a wird eingefügt:

57. Artikel 114 erhält folgende Fassung:

58. Artikel 116 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

59. Artikel 120 erhält folgende Fassung:

60. Artikel 121 wird wie folgt geändert:

61. In Artikel 122 wird die Angabe

62. Artikel 128 erhält folgende Fassung:

63. Artikel 129 wird wie folgt geändert:

64. Artikel 130 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

65. Artikel 131 wird wie folgt geändert:

66. In Artikel 133 Absatz 1 wird die Angabe

67. In Artikel 134 wird die Angabe

68. In Artikel 138 Absatz 1 wird die Angabe

69. Die Überschrift von Titel I im zweiten Teil erhält folgende Fassung:

70. Artikel 148 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

71. Artikel 149 wird wie folgt geändert:

72. In Artikel 150 erhalten die Absätze 2 und 3 folgende Fassung:

73. Artikel 151 Absatz 1 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:

74. Artikel 152 erhält folgende Fassung:

75. Artikel 153 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

76. Artikel 154 erhält folgende Fassung:

77. Die Überschrift von Titel II des zweiten Teils erhält folgende Fassung:

78. Artikel 155 wird wie folgt geändert:

79. Artikel 157 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

80. Artikel 158 erhält folgende Fassung:

81. In Artikel 160 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

82. Folgender Artikel 160a wird eingefügt:

83. Artikel 164 wird gestrichen.

84. Artikel 166 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

85. Artikel 167 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:

86. Die Überschrift von Kapitel 4 in Titel IV des zweiten Teils erhält folgende Fassung:

87. Folgender Artikel 169a wird eingefügt:

88. Artikel 171 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

89. Artikel 173 erhält folgende Fassung:

90. Artikel 174 Absatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

91. Folgender Artikel 174a wird eingefügt:

92. Artikel 175 wird wie folgt geändert:

93. Artikel 176 wird gestrichen.

94. Artikel 178 wird wie folgt geändert:

95. In Artikel 185 erhalten die Absätze 3 und 4 folgende Fassung:

Artikel 2

Bericht

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 43/17 PDF-Dokument



Drucksache 110/17 PDF-Dokument



Drucksache 110/1/17(neu) PDF-Dokument



Drucksache 491/14 PDF-Dokument



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