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"Steuerrechtliche"


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0479/2/05
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0595/05
0937/05
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0479/1/05
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0045/1/05
0390/05
0162/05
0632/05
0229/05
0655/1/05
0666/04B
0666/2/04
0622/04
0012/04
0586/04
0613/04
0887/04
0560/03
0560/03B
0560/1/03
Drucksache 551/08

... Das Problem der zu erwartenden mangelnden Vollzugseffizienz bei der Heranziehung ausländischer Video-on-Demand-Anbieter stellt auch einen sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung von inländischen und ausländischen Video-on-Demand-Anbietern dar. Zwischen den beiden Gruppen bestehen zudem auch sonst erhebliche Unterschiede. Nach der Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste unterstehen Video-on-Demand-Anbieter mit Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in Bezug auf die harmonisierten Bereiche der Rechtshoheit des entsprechenden Mitgliedstaates. Da die Richtlinie lediglich Mindeststandards festlegt, können im Einzelfall noch erhebliche Unterschiede zwischen den in den verschiedenen Mitgliedstaaten anwendbaren Regelungen bestehen. Zudem unterfallen die ausländische Unternehmen auch in Bezug auf steuerrechtliche Regelungen häufig den Regeln ihres Sitzstaates. Eine Heranziehung ausländischer Video-on-Demand-Anbieter führt daher zur Gefahr einer doppelten Heranziehung für Zwecke der Filmförderung in Fällen, in denen in anderen Mitgliedstaaten die nationale Filmförderung durch eine Abgabe vom Gesamtumsatz des Unternehmens mit Video-on-Demand-Angeboten finanziert wird, die unabhängig vom Ort des Empfangs erhoben wird.



Drucksache 828/08

... Die zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen, die sich aus dem NATO-Truppenstatut, dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut, dem Hauptquartierprotokoll, dem Ergänzungsabkommen und dem Statusübereinkommen ergeben werden durch das Truppenzollgesetz (TrZG) aus dem Jahre 1962 national umgesetzt. Das TrZG basiert hierbei auf dem nationalen Zollgesetz von 1961 (ZG) und verweist zum Teil auf dieses. Das ZG wurde 1994 durch das europäische Zollrecht (Zollkodex der Gemeinschaft und seine Durchführungsvorschriften) abgelöst. Durch die statischen Verweise des TrZG auf das ZG findet dieses zum Teil jedoch noch weiterhin Anwendung (Beschluss des BFH vom 17. August 2000, VII B 45/00, BFHE 192, 149).



Drucksache 105/1/08

... e, die in Übereinstimmung mit Artikel 15 gewonnen werden, nicht aus sonstigen Nachhaltigkeitsgründen außer Acht lassen dürfen, für zu weitgehend. Den Mitgliedstaaten muss innerhalb des Rahmens der Richtlinie die Möglichkeit verbleiben, erforderlichenfalls zusätzliche Nachhaltigkeitskriterien festzulegen. Dies gilt insbesondere für die Frage der finanziellen Förderung nach Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe c, die in den Mitgliedstaaten häufig über steuerrechtliche Regelungen erfolgt und somit in der Entscheidungskompetenz der Mitgliedstaaten liegt. Dies muss auch weiterhin möglich bleiben.



Drucksache 923/08

Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "



Drucksache 923/2/08

Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "



Drucksache 295/08

... Das gilt insbesondere im Hinblick auf die veränderte einkommensteuerrechtliche Behandlung der aus öffentlichen Kassen finanzierten Kindertagespflege. Nach dem Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 17. Dezember 2007 zur "



Drucksache 629/08

... Vergleichbares gilt für die steuerrechtlichen Arbeitgeberpflichten in Bezug auf das Wertguthaben: Nach § 38 des



Drucksache 4/08

... Abfindungen im Zusammenhang mit einem Erbersatzanspruch können noch immer steuerrechtliche Wirkung entfalten. Deshalb wird hier – im Gegensatz zu § 3 Abs. 1 Nr. 1



Drucksache 168/08

... Unberührt hiervon bleiben die steuerrechtliche Verpflichtung zur Kontenwahrheit gemäß § 154 Abs. 2 AO und das damit verbundene, in Artikel 6 der Dritten EU-Geldwäscherichtlinie enthaltene Verbot zur Führung anonymer Konten.



Drucksache 239/08

... Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich für die steuerrechtlichen Regelungen in Artikel 1, 7 und 8 aus Artikel 105 Abs. 2 GG i. V. m. Artikel 106 Abs. 3 Satz 1 GG, im Fall der Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (Artikel 2) und des Gesetzes über Bausparkassen (Artikel 3) sowie der Änderung der



Drucksache 399/08

... enthält in § 69 i. V. m. § 34 Absatz 1 S. 1 eine den Vereinsvorstand persönlich und unbeschränkt treffende Schadensersatzhaftung für den Fall, dass steuerrechtliche Ansprüche gegen den Verein infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der dem Vorstand auferlegten steuerlichen Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden. Die Pflichten, die das Steuerrecht in diesem Zusammenhang den vertretungsberechtigten Organen auferlegt sind sehr vielschichtig. Sie können sich sowohl aus der Abgabenordnung als auch aus den Einzelsteuergesetzen ergeben. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang z.B. neben der Steuererklärungs- und Steueranmeldungspflicht die Steuerentrichtungspflicht nach § 34 Absatz 1 S. 2 AO, die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach §§ 140 ff. AO und die Pflicht zur Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer nach § 38 Absatz 3, § 41a Absatz 1



Drucksache 105/08 (Beschluss)

... e, die in Übereinstimmung mit Artikel 15 gewonnen werden, nicht aus sonstigen Nachhaltigkeitsgründen außer Acht lassen dürfen, für zu weitgehend. Den Mitgliedstaaten muss innerhalb des Rahmens der Richtlinie die Möglichkeit verbleiben, erforderlichenfalls zusätzliche Nachhaltigkeitskriterien festzulegen. Dies gilt insbesondere für die Frage der finanziellen Förderung nach Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe c, die in den Mitgliedstaaten häufig über steuerrechtliche Regelungen erfolgt und somit in der Entscheidungskompetenz der Mitgliedstaaten liegt. Dies muss auch weiterhin möglich bleiben.



Drucksache 207/08

... vereinbar ist, als danach Aufwendungen des Arbeitnehmers für seine Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte keine Werbungskosten sind und keine weiteren einkommensteuerrechtlichen Regelungen bestehen, nach denen die vom Abzugsverbot betroffenen Aufwendungen ansonsten die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage mindern - 2 BvL 2/ 08 - 2 BvL 1/ 08 -



Drucksache 561/08 (Beschluss)

... Durch die vorgeschlagene Regelung wird erreicht, dass für die fiktiven steuerlichen Begünstigungen und deren eventuelle Rückgängigmachung bei der sozialen Wohnraumförderung die einkommensteuerrechtlichen Regelungen weiterhin nicht übernommen werden. Dadurch wird auf den tatsächlichen Gewinn abgestellt.



Drucksache 968/08 Steuerrechtliche


Drucksache 923/4/08

Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "



Drucksache 168/1/08

... Mit dieser Verpflichtung wird über die Anforderungen der Geldwäscherichtlinien hinausgegangen. Die Erfassung der Daten der Vertretungsberechtigten ist eine deutsche Besonderheit und ein weiterer Beleg für die im europäischen Vergleich sehr strengen und detaillierten Anforderungen im Rahmen der Identifizierungspflichten. Der wesentliche Inhalt der Regelung deckt sich zudem mit dem der steuerrechtlichen Regelung des § 154 AO über die Legitimationsprüfung des Kunden, einschließlich der Pflicht zur Erfassung der Verfügungsberechtigten. Diese Pflichten sollen offenbar neben denen des



Drucksache 168/08 (Beschluss)

... Mit dieser Verpflichtung wird über die Anforderungen der Geldwäscherichtlinien hinausgegangen. Die Erfassung der Daten der Vertretungsberechtigten ist eine deutsche Besonderheit und ein weiterer Beleg für die im europäischen Vergleich sehr strengen und detaillierten Anforderungen im Rahmen der Identifizierungspflichten. Der wesentliche Inhalt der Regelung deckt sich zudem mit dem der steuerrechtlichen Regelung des § 154 AO über die Legitimationsprüfung des Kunden, einschließlich der Pflicht zur Erfassung der Verfügungsberechtigten. Diese Pflichten sollen offenbar neben denen des



Drucksache 753/08

... Die mit dem Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen dienen der erheblichen steuerrechtlichen Vereinfachung und Entbürokratisierung zugunsten von Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung sowie der Stärkung der Familien durch Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Sie geben einen gezielten Impuls für legale Beschäftigung im Bereich der Privathaushalte sowie in Dienstleistungsagenturen. Sie dienen auch der Vermeidung von Abgrenzungsproblemen, so brauchen z.B. die unterschiedlichen Pflegestufen nicht mehr nachgewiesen werden.



Drucksache 652/08

... Buches Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - mit Zustimmung des Bundesrates erlässt. Außerdem sind eine redaktionelle Änderung und Klarstellungen zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung in Folge steuerrechtlicher Pauschalbesteuerung notwendig.



Drucksache 923/6/08

Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "



Drucksache 544/08

... definiert. Schwarzarbeit leistet danach, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei gegen sozialversicherungsrechtliche oder steuerrechtliche Pflichten verstößt bzw. unberechtigt Sozialleistungen bezieht oder gegen Anzeige- und Eintragungspflichten nach Handwerks- und Gewerberecht verstößt.



Drucksache 642/08

... Steuerrechtliche Regelungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung

Abschnitt 1
Gegenstand des Vertrags

Artikel 1
Umfang des Vertrags

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Bau von Grenzbrücken

Artikel 3
Erneuerung und Neubau

Artikel 4
Anwendung technischer Normen und Bauvorschriften

Artikel 5
Abnahme

Artikel 6
Baukosten

Artikel 7
Abstimmung

Abschnitt 3
Instandhaltung von Grenzbrücken

Artikel 8
Gegenstand der Instandhaltung

Artikel 9
Durchführung der Instandhaltung

Artikel 10
Austausch von Unterlagen

Artikel 11
Informationen über geplante Arbeiten

Artikel 12
Kosten der Instandhaltung

Artikel 13
Durchführung von Prüfungen

Abschnitt 4
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 14
Informationen

Artikel 15
Betretungsrecht

Artikel 16
Steuerrechtliche Regelungen

Artikel 17
Datenschutz

Artikel 18
Arbeitsrechtliche Regelungen

Artikel 19
Gemeinsame Arbeitsgruppe

Abschnitt 5
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Meinungsverschiedenheiten

Artikel 21
Geltungsdauer

Artikel 22
Änderung der Anlagen

Artikel 23
Inkrafttreten

Anlage
A zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung

Anlage
B zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 643: Gesetz zum Vertrag vom 26. Februar 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienen wegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung


 
 
 


Drucksache 827/08

... Bei einem Zahlungskonto handelt es regelmäßig um ein Konto, das den steuerrechtlichen Kontobegriff des § 154 Absatz 2



Drucksache 43/08

... insoweit unvereinbar ist, als danach für den Erhebungszeitraum 1999 bzw. 2000 bei einer Mitunternehmerschaft der gewerbesteuerrechtliche Verlustabzug im Falle des Ausscheidens eines Mitunternehmers in größerem Umfang gekürzt wird, als es das im Zeitpunkt des Ausscheidens des Mitunternehmers geltende Gesetz vorsah - 1 BvL 4/ 07 - 1 BvL 5/ 07 -



Drucksache 923/08 (Beschluss)

Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "



Drucksache 923/3/08

Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "



Drucksache 923/5/08

Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "



Drucksache 561/1/08

... Durch die vorgeschlagene Regelung wird erreicht, dass für die fiktiven steuerlichen Begünstigungen und deren eventuelle Rückgängigmachung bei der sozialen Wohnraumförderung die einkommensteuerrechtlichen Regelungen weiterhin nicht übernommen werden. Dadurch wird auf den tatsächlichen Gewinn abgestellt.



Drucksache 195/08

... 26. verweist auf die Notwendigkeit eines koordinierten steuerrechtlichen Rahmens , der für Unternehmen und insbesondere KMU günstig ausgelegt und so ausgerichtet sein sollte dass das Wachstum wieder angekurbelt wird und Arbeitsplätze geschaffen werden



Drucksache 399/08 (Beschluss)

... enthält in § 69 i. V. m. § 34 Abs. 1 Satz 1 eine den Vereinsvorstand persönlich und unbeschränkt treffende Schadenersatzhaftung für den Fall, dass steuerrechtliche Ansprüche gegen den Verein infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der dem Vorstand auferlegten steuerlichen Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden. Die Pflichten, die das Steuerrecht in diesem Zusammenhang den vertretungsberechtigten Organen auferlegt, sind sehr vielschichtig. Sie können sich sowohl aus der Abgabenordnung als auch aus den Einzelsteuergesetzen ergeben. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang z.B. neben der Steuererklärungs- und Steueranmeldungspflicht die Steuerentrichtungspflicht nach § 34 Abs. 1 Satz 2 AO, die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach den §§ 140 ff. AO und die Pflicht zur Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer nach § 38 Abs. 3, § 41a Abs. 1



Drucksache 782/08

... Diese Änderungen betreffen die außertariflichen Zollbefreiungen und haben Auswirkungen auf die Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung 1993, welche die einfuhrumsatzsteuerrechtliche Behandlung der außertariflichen Zollbefreiungen regelt.



Drucksache 33/08

... waren, die teilweise schon aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen erforderlich sind, bzw. um zusätzliche Angaben beim unversteuerten Versand von Kaffee mit dem Ziel einer besseren Sicherung des Steueraufkommens sowie um die Ergänzung des Katalogs der anzuzeigenden Ereignisse auf Überschuldung und drohende Zahlungsunfähigkeit im Zusammenhang mit der Angleichung der diesbezüglichen Regelungen in den Verbrauchsteuerverordnungen zur Rechtsvereinfachung.



Drucksache 543/07

... • Anpassung bei der Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenenversorgung an geänderte steuerrechtliche Regelungen;



Drucksache 567/07

... Übt die Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft in der Rechtsform einer Personengesellschaft ausschließlich Tätigkeiten im Sinne von § 4 aus und hält sie ausschließlich Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, ist sie einkommensteuerrechtlich als vermögensverwaltend einzustufen. Der vermögensverwaltende Status der Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft entfällt insbesondere dann, wenn nachfolgende oder ähnliche Tätigkeiten ausgeübt werden:



Drucksache 274/07 (Beschluss)

... Dadurch, dass die Kapitalanlagegesellschaften generell nicht mehr als Kreditinstitute angesehen werden, stellt sich für die depotführenden Kapitalanlagegesellschaften ergänzend die Frage bezüglich der Anwendbarkeit steuerrechtlicher Vorschriften. Angeführt sei hier insbesondere der "



Drucksache 544/07 (Beschluss)

... Es erscheint nicht gerechtfertigt, dass die Erzielung von Einkünften durch die Erforschung bzw. Ausbeutung des Meeresbodens des der Bundesrepublik Deutschland zustehenden Anteils am Festlandsockel zu inländischen Einkünften führt, andere Tätigkeiten mit dem Zweck der Einkunftserzielung in demselben räumlichen Bereich aber nicht. Mit der Erweiterung des steuerrechtlichen Inlandsbegriffs werden auch die Einkünfte aus der Energieerzeugung im Bereich des der Bundesrepublik Deutschland zustehenden Anteils am Festlandsockel als inländische Einkünfte im Rahmen der Einkommensbesteuerung beschränkt einkommensteuerpflichtiger Personen und auf Antrag nach § 1 Abs. 3



Drucksache 207/07

... (4) Soweit sich aus handels- oder steuerrechtlichen Bestimmungen Pflichten zur Buchführung ergeben, die mit den Pflichten nach den Absätzen 1 bis 3 vergleichbar sind, kann der Aufzeichnungspflichtige auf diese Buchführung verweisen.



Drucksache 513/07

... Aktualisierung der zur Ermittlung des korrigierten Wirtschaftswerts benötigten Beziehungswerte, um für landwirtschaftliche Betriebe, die keine Buchführung oder Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung nach steuerrechtlichen Vorschriften betreiben, ein Arbeitseinkommen aus Land- und Forstwirtschaft ermitteln zu können.



Drucksache 540/07

... Die Steuermindereinnahmen, die aus der steuerrechtlichen Begleitung der Absenkung des Unverfallbarkeitsalters resultieren, betragen in der vollen Jahreswirkung ab dem Jahr 2009 rund 15 bis 20 Mio. Euro jährlich.



Drucksache 725/07

... Eine Aufhebung oder Änderung mit Wirkung für die Zukunft, das heißt für noch nicht verwirklichte Sachverhalte, ist z.B. sachgerecht, wenn sich die steuerrechtliche Beurteilung des der verbindlichen Auskunft zugrunde gelegten Sachverhalts durch die Rechtsprechung oder durch eine Verwaltungsanweisung zum Nachteil des Steuerpflichtigen geändert hat. Diese Regelung entspricht der Regelung in § 207 Abs. 2 AO für verbindliche Zusagen auf Grund einer Außenprüfung.



Drucksache 930/07 (Beschluss)

... Da auf die Tätigkeit der Notare im Sinne des § 3 Abs. 1 BNotO künftig die allgemeinen steuerrechtlichen Bestimmungen Anwendung finden werden, kann die Sonderregelung in § 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2



Drucksache 8/1/07

... Die Unternehmen werden verpflichtet, nicht mehr der Aufbewahrungspflicht nach fahrpersonalrechtlichen Vorschriften unterliegende Daten zu löschen sowie Schaublätter [und Ausdrucke] zu vernichten, soweit sie nicht nach anderen Rechtsvorschriften einer längeren Aufbewahrungsfrist unterliegen. Die Eigenverantwortlichkeit der Unternehmen wird gestärkt. Den Zeitpunkt der Datenlöschung oder Vernichtung von Schaublättern und Ausdrucken bestimmt die längste gesetzliche Aufbewahrungspflicht. Eine andere Regelung würde mit steuerrechtlichen Bestimmungen kollidieren, da § 147 AO vorschreibt, dass bestimmte für die Besteuerung relevante Unterlagen zehn Jahre lang aufzubewahren sind. Werden z.B. die Schaublätter in einem Unternehmen als Ursprungsbelege für die Lohnabrechnung verwendet (beispielsweise als Nachweis für die Arbeitszeit, die die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden übersteigt), dann fallen sie unter diese Regelung. In § 147 Abs. 3 AO ist dabei ausdrücklich geregelt, dass kürzere Fristen in Gesetzen außerhalb der Steuergesetzgebung, beispielsweise in den Sozialvorschriften, die Fristen nach § 147 AO unberührt lassen.



Drucksache 559/07 (Beschluss)

... als Einkommen vorsieht, werden offensichtlich nur Kapitalerträge erfasst, die ab 1. Januar 2009 zufließen. Es ist jedoch geboten, bis zum Wirksamwerden der steuerrechtlichen Vorschrift die bisher steuerfreien Kapitalerträge weiterhin als wohngeldrechtliches Einkommen zu berücksichtigen.



Drucksache 274/1/07

... Dadurch, dass die Kapitalanlagegesellschaften generell nicht mehr als Kreditinstitute angesehen werden, stellt sich für die depotführenden Kapitalanlagegesellschaften ergänzend die Frage bezüglich der Anwendbarkeit steuerrechtlicher Vorschriften. Angeführt sei hier insbesondere der "



Drucksache 220/1/07

... Die Absicht des Steuerpflichtigen, die an sich automatisch in die Bildung der Rücklage implementiert ist und sich durch den Vorgang der Rücklagenbildung selbst ausreichend dokumentiert, entzieht sich einer steuerrechtlichen Nachprüfung.



Drucksache 150/1/07

... Soweit der Gerichtsvollzieher Sachausgaben für die Anschaffung oder Herstellung von nach den Sätzen 1 und 2 berücksichtigungsfähigen Gegenständen des Anlagevermögens hat, sind als Berufsausgaben die nach steuerrechtlichen Grundsätzen zu ermittelnden Absatzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung in Ansatz zu bringen.



Drucksache 720/07E

... von der Anrechnung freizustellen sind. Diese Freistellung wird konsequenter Weise auf die anerkannten Betriebsausgaben der Gewinneinkunftsarten ausgedehnt. Dementsprechend erfasst der Begriff Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nur noch den Saldo aus Einnahmen und anerkannten Werbungskosten. Dieser wird auf die Versorgungsbezüge angerechnet. Das bedeutet, dass bei Einkünften aus selbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb und aus Land- und Forstwirtschaft der Gewinn und bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit der Überschuss der Einnahmen über die anerkannten Werbungskosten auf der Grundlage des Steuerbescheides zu berücksichtigen ist. Von dem anzurechnenden Erwerbseinkommen ist stets der jeweils geltende steuerrechtliche Pauschbetrag abzuziehen, es sei denn, höhere Betriebsausgaben oder Werbungskosten werden nachgewiesen.



Drucksache 8/07 (Beschluss)

... Die Unternehmen werden verpflichtet, nicht mehr der Aufbewahrungspflicht nach fahrpersonalrechtlichen Vorschriften unterliegende Daten zu löschen sowie Schaublätter und Ausdrucke zu vernichten, soweit sie nicht nach anderen Rechtsvorschriften einer längeren Aufbewahrungsfrist unterliegen. Die Eigenverantwortlichkeit der Unternehmen wird gestärkt. Den Zeitpunkt der Datenlöschung oder Vernichtung von Schaublättern und Ausdrucken bestimmt die längste gesetzliche Aufbewahrungspflicht. Eine andere Regelung würde mit steuerrechtlichen Bestimmungen kollidieren, da § 147 AO vorschreibt, dass bestimmte für die Besteuerung relevante Unterlagen zehn Jahre lang aufzubewahren sind. Werden z.B. die Schaublätter in einem Unternehmen als Ursprungsbelege für die Lohnabrechnung verwendet (beispielsweise als Nachweis für die Arbeitszeit, die die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden übersteigt), dann fallen sie unter diese Regelung. In § 147 Abs. 3 AO ist dabei ausdrücklich geregelt, dass kürzere Fristen in Gesetzen außerhalb der Steuergesetzgebung, beispielsweise in den Sozialvorschriften, die Fristen nach § 147 AO unberührt lassen.



Drucksache 68/07

... Grundsätzlich dürfte das Gesetz insgesamt zu einer Entlastung der öffentlichen Haushalte führen, wobei mangels statistischer Daten eindeutige Aussagen zu den Auswirkungen auf den Haushalt bis auf die nachfolgenden Ausführungen nicht bezifferbar sind. Kontroll- und Verwaltungsaufwendungen der staatlichen Organe entfallen ganz oder teilweise, oder werden durch veränderte Periodizitäten insgesamt reduziert. Die steuerrechtlichen Änderungen haben keine messbaren finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte. Durch den Wegfall gewerberechtlicher Prüfpflichten entfallen auch Gebühren bei den Behörden. Dem stehen jedoch entsprechende Entlastungen bei den Verwaltungen gegenüber.



Drucksache 559/1/07

... als Einkommen vorsieht, werden offensichtlich nur Kapitalerträge erfasst, die ab 1. Januar 2009 zufließen. Es ist jedoch geboten, bis zum Wirksamwerden der steuerrechtlichen Vorschrift die bisher steuerfreien Kapitalerträge weiterhin als wohngeldrechtliches Einkommen zu berücksichtigen.



Drucksache 663/07

... Um den Pfändungsschutz für das steuerrechtliche Kindergeld auch bei einer Kontopfändung sicherzustellen hat der Deutsche Bundestag eine Ergänzung des



Drucksache 150/07 (Beschluss)

... Soweit der Gerichtsvollzieher Sachausgaben für die Anschaffung oder Herstellung von nach den Sätzen 1 und 2 berücksichtigungsfähigen Gegenständen des Anlagevermögens hat, sind als Berufsausgaben die nach steuerrechtlichen Grundsätzen zu ermittelnden Absatzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung in Ansatz zu bringen.



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