448 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Steuerrechtliche"
Drucksache 551/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
... Das Problem der zu erwartenden mangelnden Vollzugseffizienz bei der Heranziehung ausländischer Video-on-Demand-Anbieter stellt auch einen sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung von inländischen und ausländischen Video-on-Demand-Anbietern dar. Zwischen den beiden Gruppen bestehen zudem auch sonst erhebliche Unterschiede. Nach der Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste unterstehen Video-on-Demand-Anbieter mit Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in Bezug auf die harmonisierten Bereiche der Rechtshoheit des entsprechenden Mitgliedstaates. Da die Richtlinie lediglich Mindeststandards festlegt, können im Einzelfall noch erhebliche Unterschiede zwischen den in den verschiedenen Mitgliedstaaten anwendbaren Regelungen bestehen. Zudem unterfallen die ausländische Unternehmen auch in Bezug auf steuerrechtliche Regelungen häufig den Regeln ihres Sitzstaates. Eine Heranziehung ausländischer Video-on-Demand-Anbieter führt daher zur Gefahr einer doppelten Heranziehung für Zwecke der Filmförderung in Fällen, in denen in anderen Mitgliedstaaten die nationale Filmförderung durch eine Abgabe vom Gesamtumsatz des Unternehmens mit Video-on-Demand-Angeboten finanziert wird, die unabhängig vom Ort des Empfangs erhoben wird.
Drucksache 828/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung truppenzollrechtlicher Vorschriften und anderer Vorschriften (Truppenzollrechtsänderungsgesetz)
... Die zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen, die sich aus dem NATO-Truppenstatut, dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut, dem Hauptquartierprotokoll, dem Ergänzungsabkommen und dem Statusübereinkommen ergeben werden durch das Truppenzollgesetz (TrZG) aus dem Jahre 1962 national umgesetzt. Das TrZG basiert hierbei auf dem nationalen Zollgesetz von 1961 (ZG) und verweist zum Teil auf dieses. Das ZG wurde 1994 durch das europäische Zollrecht (Zollkodex der Gemeinschaft und seine Durchführungsvorschriften) abgelöst. Durch die statischen Verweise des TrZG auf das ZG findet dieses zum Teil jedoch noch weiterhin Anwendung (Beschluss des BFH vom 17. August 2000, VII B 45/00, BFHE 192, 149).
Drucksache 105/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen KOM (2008) 19 endg.; Ratsdok. 5421/08
... e, die in Übereinstimmung mit Artikel 15 gewonnen werden, nicht aus sonstigen Nachhaltigkeitsgründen außer Acht lassen dürfen, für zu weitgehend. Den Mitgliedstaaten muss innerhalb des Rahmens der Richtlinie die Möglichkeit verbleiben, erforderlichenfalls zusätzliche Nachhaltigkeitskriterien festzulegen. Dies gilt insbesondere für die Frage der finanziellen Förderung nach Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe c, die in den Mitgliedstaaten häufig über steuerrechtliche Regelungen erfolgt und somit in der Entscheidungskompetenz der Mitgliedstaaten liegt. Dies muss auch weiterhin möglich bleiben.
Drucksache 923/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung "
Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "
Drucksache 923/2/08
Antrag des Freistaates Bayern
Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung "
Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "
Drucksache 295/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - KiföG )
... Das gilt insbesondere im Hinblick auf die veränderte einkommensteuerrechtliche Behandlung der aus öffentlichen Kassen finanzierten Kindertagespflege. Nach dem Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 17. Dezember 2007 zur "
Drucksache 629/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen
... Vergleichbares gilt für die steuerrechtlichen Arbeitgeberpflichten in Bezug auf das Wertguthaben: Nach § 38 des
Drucksache 4/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG )
... Abfindungen im Zusammenhang mit einem Erbersatzanspruch können noch immer steuerrechtliche Wirkung entfalten. Deshalb wird hier – im Gegensatz zu § 3 Abs. 1 Nr. 1
Drucksache 168/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz - GwBekErgG )
... Unberührt hiervon bleiben die steuerrechtliche Verpflichtung zur Kontenwahrheit gemäß § 154 Abs. 2 AO und das damit verbundene, in Artikel 6 der Dritten EU-Geldwäscherichtlinie enthaltene Verbot zur Führung anonymer Konten.
Drucksache 239/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz - EigRentG )
... Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich für die steuerrechtlichen Regelungen in Artikel 1, 7 und 8 aus Artikel 105 Abs. 2 GG i. V. m. Artikel 106 Abs. 3 Satz 1 GG, im Fall der Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (Artikel 2) und des Gesetzes über Bausparkassen (Artikel 3) sowie der Änderung der
Drucksache 399/08
Gesetzesantrag der Länder Saarland, Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen
... enthält in § 69 i. V. m. § 34 Absatz 1 S. 1 eine den Vereinsvorstand persönlich und unbeschränkt treffende Schadensersatzhaftung für den Fall, dass steuerrechtliche Ansprüche gegen den Verein infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der dem Vorstand auferlegten steuerlichen Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden. Die Pflichten, die das Steuerrecht in diesem Zusammenhang den vertretungsberechtigten Organen auferlegt sind sehr vielschichtig. Sie können sich sowohl aus der Abgabenordnung als auch aus den Einzelsteuergesetzen ergeben. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang z.B. neben der Steuererklärungs- und Steueranmeldungspflicht die Steuerentrichtungspflicht nach § 34 Absatz 1 S. 2 AO, die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach §§ 140 ff. AO und die Pflicht zur Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer nach § 38 Absatz 3, § 41a Absatz 1
Drucksache 105/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen KOM (2008) 19 endg.; Ratsdok. 5421/08
... e, die in Übereinstimmung mit Artikel 15 gewonnen werden, nicht aus sonstigen Nachhaltigkeitsgründen außer Acht lassen dürfen, für zu weitgehend. Den Mitgliedstaaten muss innerhalb des Rahmens der Richtlinie die Möglichkeit verbleiben, erforderlichenfalls zusätzliche Nachhaltigkeitskriterien festzulegen. Dies gilt insbesondere für die Frage der finanziellen Förderung nach Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe c, die in den Mitgliedstaaten häufig über steuerrechtliche Regelungen erfolgt und somit in der Entscheidungskompetenz der Mitgliedstaaten liegt. Dies muss auch weiterhin möglich bleiben.
Drucksache 207/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... vereinbar ist, als danach Aufwendungen des Arbeitnehmers für seine Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte keine Werbungskosten sind und keine weiteren einkommensteuerrechtlichen Regelungen bestehen, nach denen die vom Abzugsverbot betroffenen Aufwendungen ansonsten die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage mindern - 2 BvL 2/ 08 - 2 BvL 1/ 08 -
Drucksache 561/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA -Verfahrensgesetz)
... Durch die vorgeschlagene Regelung wird erreicht, dass für die fiktiven steuerlichen Begünstigungen und deren eventuelle Rückgängigmachung bei der sozialen Wohnraumförderung die einkommensteuerrechtlichen Regelungen weiterhin nicht übernommen werden. Dadurch wird auf den tatsächlichen Gewinn abgestellt.
Drucksache 968/08
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetz es 2009 (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 - WoGVwV 2009)
Steuerrechtliche
Drucksache 923/4/08
Antrag der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung "
Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "
Drucksache 168/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse Entwurf
eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz - GwBekErgG )
... Mit dieser Verpflichtung wird über die Anforderungen der Geldwäscherichtlinien hinausgegangen. Die Erfassung der Daten der Vertretungsberechtigten ist eine deutsche Besonderheit und ein weiterer Beleg für die im europäischen Vergleich sehr strengen und detaillierten Anforderungen im Rahmen der Identifizierungspflichten. Der wesentliche Inhalt der Regelung deckt sich zudem mit dem der steuerrechtlichen Regelung des § 154 AO über die Legitimationsprüfung des Kunden, einschließlich der Pflicht zur Erfassung der Verfügungsberechtigten. Diese Pflichten sollen offenbar neben denen des
Drucksache 168/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz - GwBekErgG )
... Mit dieser Verpflichtung wird über die Anforderungen der Geldwäscherichtlinien hinausgegangen. Die Erfassung der Daten der Vertretungsberechtigten ist eine deutsche Besonderheit und ein weiterer Beleg für die im europäischen Vergleich sehr strengen und detaillierten Anforderungen im Rahmen der Identifizierungspflichten. Der wesentliche Inhalt der Regelung deckt sich zudem mit dem der steuerrechtlichen Regelung des § 154 AO über die Legitimationsprüfung des Kunden, einschließlich der Pflicht zur Erfassung der Verfügungsberechtigten. Diese Pflichten sollen offenbar neben denen des
Drucksache 753/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz - FamLeistG )
... Die mit dem Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen dienen der erheblichen steuerrechtlichen Vereinfachung und Entbürokratisierung zugunsten von Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung sowie der Stärkung der Familien durch Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Sie geben einen gezielten Impuls für legale Beschäftigung im Bereich der Privathaushalte sowie in Dienstleistungsagenturen. Sie dienen auch der Vermeidung von Abgrenzungsproblemen, so brauchen z.B. die unterschiedlichen Pflegestufen nicht mehr nachgewiesen werden.
Drucksache 652/08
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
... Buches Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - mit Zustimmung des Bundesrates erlässt. Außerdem sind eine redaktionelle Änderung und Klarstellungen zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung in Folge steuerrechtlicher Pauschalbesteuerung notwendig.
Drucksache 923/6/08
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung "
Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "
Drucksache 544/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... definiert. Schwarzarbeit leistet danach, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei gegen sozialversicherungsrechtliche oder steuerrechtliche Pflichten verstößt bzw. unberechtigt Sozialleistungen bezieht oder gegen Anzeige- und Eintragungspflichten nach Handwerks- und Gewerberecht verstößt.
Drucksache 642/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 26. Februar 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
... Steuerrechtliche Regelungen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
Abschnitt 1 Gegenstand des Vertrags
Artikel 1 Umfang des Vertrags
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Bau von Grenzbrücken
Artikel 3 Erneuerung und Neubau
Artikel 4 Anwendung technischer Normen und Bauvorschriften
Artikel 5 Abnahme
Artikel 6 Baukosten
Artikel 7 Abstimmung
Abschnitt 3 Instandhaltung von Grenzbrücken
Artikel 8 Gegenstand der Instandhaltung
Artikel 9 Durchführung der Instandhaltung
Artikel 10 Austausch von Unterlagen
Artikel 11 Informationen über geplante Arbeiten
Artikel 12 Kosten der Instandhaltung
Artikel 13 Durchführung von Prüfungen
Abschnitt 4 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 14 Informationen
Artikel 15 Betretungsrecht
Artikel 16 Steuerrechtliche Regelungen
Artikel 17 Datenschutz
Artikel 18 Arbeitsrechtliche Regelungen
Artikel 19 Gemeinsame Arbeitsgruppe
Abschnitt 5 Schlussbestimmungen
Artikel 20 Meinungsverschiedenheiten
Artikel 21 Geltungsdauer
Artikel 22 Änderung der Anlagen
Artikel 23 Inkrafttreten
Anlage A zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
Anlage B zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 643: Gesetz zum Vertrag vom 26. Februar 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienen wegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
Drucksache 827/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz )
... Bei einem Zahlungskonto handelt es regelmäßig um ein Konto, das den steuerrechtlichen Kontobegriff des § 154 Absatz 2
Drucksache 43/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... insoweit unvereinbar ist, als danach für den Erhebungszeitraum 1999 bzw. 2000 bei einer Mitunternehmerschaft der gewerbesteuerrechtliche Verlustabzug im Falle des Ausscheidens eines Mitunternehmers in größerem Umfang gekürzt wird, als es das im Zeitpunkt des Ausscheidens des Mitunternehmers geltende Gesetz vorsah - 1 BvL 4/ 07 - 1 BvL 5/ 07 -
Drucksache 923/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung "
Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "
Drucksache 923/3/08
Antrag der Länder Sachsen, Saarland
Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung "
Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "
Drucksache 923/5/08
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung "
Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "
Drucksache 561/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA -Verfahrensgesetz)
... Durch die vorgeschlagene Regelung wird erreicht, dass für die fiktiven steuerlichen Begünstigungen und deren eventuelle Rückgängigmachung bei der sozialen Wohnraumförderung die einkommensteuerrechtlichen Regelungen weiterhin nicht übernommen werden. Dadurch wird auf den tatsächlichen Gewinn abgestellt.
Drucksache 195/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Februar 2008 zu den Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (Teil: Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft): Eintritt in den neuen Programmzyklus (2008-2010)
... 26. verweist auf die Notwendigkeit eines koordinierten steuerrechtlichen Rahmens , der für Unternehmen und insbesondere KMU günstig ausgelegt und so ausgerichtet sein sollte dass das Wachstum wieder angekurbelt wird und Arbeitsplätze geschaffen werden
Drucksache 399/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen
... enthält in § 69 i. V. m. § 34 Abs. 1 Satz 1 eine den Vereinsvorstand persönlich und unbeschränkt treffende Schadenersatzhaftung für den Fall, dass steuerrechtliche Ansprüche gegen den Verein infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der dem Vorstand auferlegten steuerlichen Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden. Die Pflichten, die das Steuerrecht in diesem Zusammenhang den vertretungsberechtigten Organen auferlegt, sind sehr vielschichtig. Sie können sich sowohl aus der Abgabenordnung als auch aus den Einzelsteuergesetzen ergeben. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang z.B. neben der Steuererklärungs- und Steueranmeldungspflicht die Steuerentrichtungspflicht nach § 34 Abs. 1 Satz 2 AO, die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach den §§ 140 ff. AO und die Pflicht zur Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer nach § 38 Abs. 3, § 41a Abs. 1
Drucksache 782/08
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung zur Änderung der Zollverordnung und der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung 1993
... Diese Änderungen betreffen die außertariflichen Zollbefreiungen und haben Auswirkungen auf die Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung 1993, welche die einfuhrumsatzsteuerrechtliche Behandlung der außertariflichen Zollbefreiungen regelt.
Drucksache 33/08
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen sowie der Brennereiordnung
... waren, die teilweise schon aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen erforderlich sind, bzw. um zusätzliche Angaben beim unversteuerten Versand von Kaffee mit dem Ziel einer besseren Sicherung des Steueraufkommens sowie um die Ergänzung des Katalogs der anzuzeigenden Ereignisse auf Überschuldung und drohende Zahlungsunfähigkeit im Zusammenhang mit der Angleichung der diesbezüglichen Regelungen in den Verbrauchsteuerverordnungen zur Rechtsvereinfachung.
Drucksache 543/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... • Anpassung bei der Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenenversorgung an geänderte steuerrechtliche Regelungen;
Drucksache 567/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG)
... Übt die Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft in der Rechtsform einer Personengesellschaft ausschließlich Tätigkeiten im Sinne von § 4 aus und hält sie ausschließlich Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, ist sie einkommensteuerrechtlich als vermögensverwaltend einzustufen. Der vermögensverwaltende Status der Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft entfällt insbesondere dann, wenn nachfolgende oder ähnliche Tätigkeiten ausgeübt werden:
Drucksache 274/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Verfahren eines Gesetzes zur Änderung des Investmentgesetz es und zur Anpassung anderer Vorschriften (Investmentänderungsgesetz)
... Dadurch, dass die Kapitalanlagegesellschaften generell nicht mehr als Kreditinstitute angesehen werden, stellt sich für die depotführenden Kapitalanlagegesellschaften ergänzend die Frage bezüglich der Anwendbarkeit steuerrechtlicher Vorschriften. Angeführt sei hier insbesondere der "
Drucksache 544/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008)
... Es erscheint nicht gerechtfertigt, dass die Erzielung von Einkünften durch die Erforschung bzw. Ausbeutung des Meeresbodens des der Bundesrepublik Deutschland zustehenden Anteils am Festlandsockel zu inländischen Einkünften führt, andere Tätigkeiten mit dem Zweck der Einkunftserzielung in demselben räumlichen Bereich aber nicht. Mit der Erweiterung des steuerrechtlichen Inlandsbegriffs werden auch die Einkünfte aus der Energieerzeugung im Bereich des der Bundesrepublik Deutschland zustehenden Anteils am Festlandsockel als inländische Einkünfte im Rahmen der Einkommensbesteuerung beschränkt einkommensteuerpflichtiger Personen und auf Antrag nach § 1 Abs. 3
Drucksache 207/07
... (4) Soweit sich aus handels- oder steuerrechtlichen Bestimmungen Pflichten zur Buchführung ergeben, die mit den Pflichten nach den Absätzen 1 bis 3 vergleichbar sind, kann der Aufzeichnungspflichtige auf diese Buchführung verweisen.
Drucksache 513/07
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Ermittlung des Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2008 (Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2008 – AELV 2008)
... Aktualisierung der zur Ermittlung des korrigierten Wirtschaftswerts benötigten Beziehungswerte, um für landwirtschaftliche Betriebe, die keine Buchführung oder Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung nach steuerrechtlichen Vorschriften betreiben, ein Arbeitseinkommen aus Land- und Forstwirtschaft ermitteln zu können.
Drucksache 540/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung
... Die Steuermindereinnahmen, die aus der steuerrechtlichen Begleitung der Absenkung des Unverfallbarkeitsalters resultieren, betragen in der vollen Jahreswirkung ab dem Jahr 2009 rund 15 bis 20 Mio. Euro jährlich.
Drucksache 725/07
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung zur Durchführung von § 89 Abs. 2 der Abgabenordnung (Steuer-Auskunftsverordnung - StAuskV )
... Eine Aufhebung oder Änderung mit Wirkung für die Zukunft, das heißt für noch nicht verwirklichte Sachverhalte, ist z.B. sachgerecht, wenn sich die steuerrechtliche Beurteilung des der verbindlichen Auskunft zugrunde gelegten Sachverhalts durch die Rechtsprechung oder durch eine Verwaltungsanweisung zum Nachteil des Steuerpflichtigen geändert hat. Diese Regelung entspricht der Regelung in § 207 Abs. 2 AO für verbindliche Zusagen auf Grund einer Außenprüfung.
Drucksache 930/07 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze
... Da auf die Tätigkeit der Notare im Sinne des § 3 Abs. 1 BNotO künftig die allgemeinen steuerrechtlichen Bestimmungen Anwendung finden werden, kann die Sonderregelung in § 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2
Drucksache 8/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetz es
... Die Unternehmen werden verpflichtet, nicht mehr der Aufbewahrungspflicht nach fahrpersonalrechtlichen Vorschriften unterliegende Daten zu löschen sowie Schaublätter [und Ausdrucke] zu vernichten, soweit sie nicht nach anderen Rechtsvorschriften einer längeren Aufbewahrungsfrist unterliegen. Die Eigenverantwortlichkeit der Unternehmen wird gestärkt. Den Zeitpunkt der Datenlöschung oder Vernichtung von Schaublättern und Ausdrucken bestimmt die längste gesetzliche Aufbewahrungspflicht. Eine andere Regelung würde mit steuerrechtlichen Bestimmungen kollidieren, da § 147 AO vorschreibt, dass bestimmte für die Besteuerung relevante Unterlagen zehn Jahre lang aufzubewahren sind. Werden z.B. die Schaublätter in einem Unternehmen als Ursprungsbelege für die Lohnabrechnung verwendet (beispielsweise als Nachweis für die Arbeitszeit, die die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden übersteigt), dann fallen sie unter diese Regelung. In § 147 Abs. 3 AO ist dabei ausdrücklich geregelt, dass kürzere Fristen in Gesetzen außerhalb der Steuergesetzgebung, beispielsweise in den Sozialvorschriften, die Fristen nach § 147 AO unberührt lassen.
Drucksache 559/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften
... als Einkommen vorsieht, werden offensichtlich nur Kapitalerträge erfasst, die ab 1. Januar 2009 zufließen. Es ist jedoch geboten, bis zum Wirksamwerden der steuerrechtlichen Vorschrift die bisher steuerfreien Kapitalerträge weiterhin als wohngeldrechtliches Einkommen zu berücksichtigen.
Drucksache 274/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Investmentgesetz es und zur Anpassung anderer Vorschriften (Investmentänderungsgesetz)
... Dadurch, dass die Kapitalanlagegesellschaften generell nicht mehr als Kreditinstitute angesehen werden, stellt sich für die depotführenden Kapitalanlagegesellschaften ergänzend die Frage bezüglich der Anwendbarkeit steuerrechtlicher Vorschriften. Angeführt sei hier insbesondere der "
Drucksache 220/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008
... Die Absicht des Steuerpflichtigen, die an sich automatisch in die Bildung der Rücklage implementiert ist und sich durch den Vorgang der Rücklagenbildung selbst ausreichend dokumentiert, entzieht sich einer steuerrechtlichen Nachprüfung.
Drucksache 150/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens - Antrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern -
... Soweit der Gerichtsvollzieher Sachausgaben für die Anschaffung oder Herstellung von nach den Sätzen 1 und 2 berücksichtigungsfähigen Gegenständen des Anlagevermögens hat, sind als Berufsausgaben die nach steuerrechtlichen Grundsätzen zu ermittelnden Absatzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung in Ansatz zu bringen.
Drucksache 720/07E
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG )
... von der Anrechnung freizustellen sind. Diese Freistellung wird konsequenter Weise auf die anerkannten Betriebsausgaben der Gewinneinkunftsarten ausgedehnt. Dementsprechend erfasst der Begriff Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nur noch den Saldo aus Einnahmen und anerkannten Werbungskosten. Dieser wird auf die Versorgungsbezüge angerechnet. Das bedeutet, dass bei Einkünften aus selbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb und aus Land- und Forstwirtschaft der Gewinn und bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit der Überschuss der Einnahmen über die anerkannten Werbungskosten auf der Grundlage des Steuerbescheides zu berücksichtigen ist. Von dem anzurechnenden Erwerbseinkommen ist stets der jeweils geltende steuerrechtliche Pauschbetrag abzuziehen, es sei denn, höhere Betriebsausgaben oder Werbungskosten werden nachgewiesen.
Drucksache 8/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetz es
... Die Unternehmen werden verpflichtet, nicht mehr der Aufbewahrungspflicht nach fahrpersonalrechtlichen Vorschriften unterliegende Daten zu löschen sowie Schaublätter und Ausdrucke zu vernichten, soweit sie nicht nach anderen Rechtsvorschriften einer längeren Aufbewahrungsfrist unterliegen. Die Eigenverantwortlichkeit der Unternehmen wird gestärkt. Den Zeitpunkt der Datenlöschung oder Vernichtung von Schaublättern und Ausdrucken bestimmt die längste gesetzliche Aufbewahrungspflicht. Eine andere Regelung würde mit steuerrechtlichen Bestimmungen kollidieren, da § 147 AO vorschreibt, dass bestimmte für die Besteuerung relevante Unterlagen zehn Jahre lang aufzubewahren sind. Werden z.B. die Schaublätter in einem Unternehmen als Ursprungsbelege für die Lohnabrechnung verwendet (beispielsweise als Nachweis für die Arbeitszeit, die die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden übersteigt), dann fallen sie unter diese Regelung. In § 147 Abs. 3 AO ist dabei ausdrücklich geregelt, dass kürzere Fristen in Gesetzen außerhalb der Steuergesetzgebung, beispielsweise in den Sozialvorschriften, die Fristen nach § 147 AO unberührt lassen.
Drucksache 68/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
... Grundsätzlich dürfte das Gesetz insgesamt zu einer Entlastung der öffentlichen Haushalte führen, wobei mangels statistischer Daten eindeutige Aussagen zu den Auswirkungen auf den Haushalt bis auf die nachfolgenden Ausführungen nicht bezifferbar sind. Kontroll- und Verwaltungsaufwendungen der staatlichen Organe entfallen ganz oder teilweise, oder werden durch veränderte Periodizitäten insgesamt reduziert. Die steuerrechtlichen Änderungen haben keine messbaren finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte. Durch den Wegfall gewerberechtlicher Prüfpflichten entfallen auch Gebühren bei den Behörden. Dem stehen jedoch entsprechende Entlastungen bei den Verwaltungen gegenüber.
Drucksache 559/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften
... als Einkommen vorsieht, werden offensichtlich nur Kapitalerträge erfasst, die ab 1. Januar 2009 zufließen. Es ist jedoch geboten, bis zum Wirksamwerden der steuerrechtlichen Vorschrift die bisher steuerfreien Kapitalerträge weiterhin als wohngeldrechtliches Einkommen zu berücksichtigen.
Drucksache 663/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes
... Um den Pfändungsschutz für das steuerrechtliche Kindergeld auch bei einer Kontopfändung sicherzustellen hat der Deutsche Bundestag eine Ergänzung des
Drucksache 150/07 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens
... Soweit der Gerichtsvollzieher Sachausgaben für die Anschaffung oder Herstellung von nach den Sätzen 1 und 2 berücksichtigungsfähigen Gegenständen des Anlagevermögens hat, sind als Berufsausgaben die nach steuerrechtlichen Grundsätzen zu ermittelnden Absatzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung in Ansatz zu bringen.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.