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0120/03B
Drucksache 122/15 (Beschluss)

... ). Infolge der Einbindung der Leistungen in das Einkommensteuerrecht ergeben sich jedoch davon abweichende Belastungsanteile des Bundes von 42,5 v.H. und der Länderebene (inklusive Kommunen) mit 57,5 v.H. Es ist daher eine Regelung erforderlich, die sicherstellt, dass bezogen auf die Leistungsverbesserungen ab dem 01.01.2015 und dem 01.01.2016 die Lastenteilung von 74 v.H. zu 26 v.H. erreicht wird. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ergeben sich 2015 aus der Kindergelderhöhung um 48 Euro je Kind Steuermindereinnahmen in Höhe von 820 Mio. Euro und ab dem Jahr 2016 aus der weiteren Kindergelderhöhung um 24 Euro je Kind weitere Steuerausfälle in Höhe von 420 Mio. Euro pro Jahr. In Bezug auf diese zwei Erhöhungen ergeben sich Ausgleichsansprüche der Länder im Jahr 2015 Höhe von 258,3 Mio. Euro und ab 2016 kumulativ in Höhe von 387,45 Mio. Euro.



Drucksache 111/15 (Beschluss)

... - Der Informationsaustausch sollte sich auf die von dem "Tax Ruling" (Vorbescheid) betroffenen Mitgliedstaaten beschränken. Nur für diese Mitgliedstaaten besteht Informationsbedarf. Es sind keine überzeugenden Gründe ersichtlich, warum die Informationen auch an die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten weitergegeben werden sollten. Die Übermittlung sämtlicher Vorbescheide ohne konkreten Anlass, zumal diese bezogen auf das Steuerrechtssubjekt sensible Daten (unter anderem Handels-, Gewerbe- oder Berufsgeheimnisse) enthalten, ist nicht verhältnismäßig; die Ziele des Richtlinienvorschlags sind auch mit verhältnismäßigeren Mitteln - durch Prüfung der jeweiligen innerstaatlichen Rechtsgrundlagen - zu erreichen. Gleiches gilt auch für die Einrichtung eines Zentralverzeichnisses durch die Kommission, welches für alle Mitgliedstaaten und die Kommission zugänglich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 111/15 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 228/15

... Darüber hinaus begrüßt die Kommission, dass der Bundesrat die zentralen Initiativen des Arbeitsprogramms zur Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Investitionen sowie die Vorhaben in den Bereichen Steuerrecht, Energie- und Klimapolitik, Umwelt und Migration unterstützt. Die Stellungnahmen der nationalen Parlamente sind ein wertvoller Beitrag zur Debatte über die politischen Prioritäten der Europäischen Union. Die Kommission ermutigt die nationalen Parlamente, das Arbeitsprogramm als strategisches Instrument zu betrachten, das einen frühzeitigen Austausch über Prioritäten ermöglicht.



Drucksache 426/15

... Aktualisierung der zur Ermittlung des korrigierten Wirtschaftswerts benötigten Beziehungswerte, um für landwirtschaftliche Betriebe, die keine Buchführung oder Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung nach steuerrechtlichen Vorschriften betreiben, ein Arbeitseinkommen aus Land- und Forstwirtschaft ermitteln zu können.



Drucksache 63/1/15

... 3. Der Bundesrat bedauert, dass das Hauptaugenmerk der zahlreichen Vorschläge auf der Standardisierung und Harmonisierung bisher national geregelter Rechtsbereiche - zum Beispiel im Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Steuerrecht liegt, zumal auf den genannten Gebieten keine umfassende Regulierungskompetenz der EU besteht. Auch eine kritische Analyse, ob andere Maßnahmen in Betracht kommen, enthält das Grünbuch nicht. An Stelle allgemein verpflichtender neuer EU-Regulierungen hielte es der Bundesrat für zielführender, zunächst einmal länderspezifisch tatsächlich bestehende Hindernisse zu ermitteln und diese, zum Beispiel im Rahmen des Europäischen Semesters, individuell anzugehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/1/15




Zur Vorlage allgemein

Zum Verbraucherschutz in der Kapitalmarktunion

Zu Nachhaltigkeitskriterien und grünen Anleihen

Zu Einzelfragen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 346/1/15

... e) Wie auch in anderen Bereichen der Altersvorsorge haben Unternehmen, die ihren Beschäftigten eine Betriebsrente zugesagt haben, große Schwierigkeiten, bei den aktuellen Kapitalmarkterträgen die Leistungszusagen im erforderlichen Umfang zu erwirtschaften. Nach Ansicht des Bundesrates könnten flankierende Maßnahmen im Handels- und Steuerrecht dieses Problem zumindest abmildern.



Drucksache 102/14 (Beschluss)

... Auch wenn aufgrund der erfolgten steuerrechtlichen Gleichstellung von Ehen und Lebenspartnerschaften für Zwecke der Erhebung der Kirchensteuer ein Erfordernis für die Übermittlung der Tatsache des Bestehens einer Lebenspartnerschaft an die öffentlichrechtlichen Religionsgesellschaften gegeben ist, können durch die Übermittlung dieses Datums ebenso wie bei dem Bekanntwerden der Scheidung einer Ehe schutzwürdige Interessen des betroffenen Personenkreises erheblich beeinträchtigt werden. Diesem Umstand trägt der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung weder im Regelungsteil, noch in der Begründung hinreichend Rechnung.



Drucksache 560/14

... Entsprechende Regelungen für bestimmte, klar und nachprüfbar abgegrenzte und zertifizierte Produktgruppen sind steuerrechtlich möglich und - zum Beispiel bei



Drucksache 92/14

Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 (StVereinfG 2013)



Drucksache 191/1/14

... Eine Begrenzung der EEG-Umlage würde die Kosten der alternativen Stromversorgung entsprechend mindern und deren Akzeptanz bei den Schiffsbetreibern deutlich erhöhen. Den gleichen Ansatz hat der Gesetzgeber bereits durch die stromsteuerrechtliche Entlastung einer landseitigen Stromversorgung von Schiffen in § 9 Absatz 3



Drucksache 431/14

... es oder einer Nachschau nach anderen steuerrechtlichen Vorschriften erschienen ist und sich ausgewiesen hat, oder



Drucksache 205/14

... 2. Der Bundesrat begrüßt das Engagement der Bundesregierung im Rahmen der OECD-Initiative Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)Steuerflucht und Steuervermeidung durch grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen international operierender Unternehmen einzudämmen. Ein gerechtes Steuerrecht muss sicherstellen, dass sich niemand auf Kosten der Allgemeinheit seiner Steuerpflicht entziehen kann.



Drucksache 432/14

... In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben. Hierzu gehören Anpassungen an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union sowie Maßnahmen zur Sicherung des Steueraufkommens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 432/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Abgabenordnung

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 10c
Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

§ 13a
Änderung widerstreitender Abrechnungsbescheide und Anrechnungsverfügungen

§ 17a
Kosten der Vollstreckung

Artikel 4
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 5
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 13a
Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

Anlage 1a
(zu § 13a) Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

Artikel 6
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

§ 26
Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften.

Artikel 7
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 10
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

Artikel 12
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Steuermehr- / -mindereinnahmen - in Mio. E

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu § 3c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 13a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 9

Zu § 19

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 40

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 52

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Anlage 1a zu § 13a - neu -

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu § 5

Zu Buchstabe b

Zu § 5

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 26

Zu Buchstabe c

Zu § 26

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu § 34

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu § 3

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu § 36

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu § 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu § 6

Zu Buchstabe b

Zu § 6

Zu Nummer 3

Zu § 21

Zu § 21

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu § 3a

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu § 4

Zu Buchstabe b

Zu § 4

Zu Nummer 3

Zu § 13b

Zu Nummer 4

Zu § 18

Zu Nummer 5

Zu § 27

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu § 5

Zu Nummer 2

Zu § 5

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3054: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 552/14 (Beschluss)

... - Schließlich ist auch der Vorschlag, ein Verbot der Unterkompensation einzuführen, abzulehnen. Die Einführung eines Unterkompensationsverbots könnte die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs über den steuerlichen Querverbund in Frage stellen und so Kommunen existenziellen Mehrbelastungen aussetzen. Die Mitaufnahme eines Unterkompensationsverbots in der Verordnung hätte für die Kommunen gravierende Auswirkungen, weil damit Ausgleichsleistungen der Kommunen nicht unter den Nettokosten von Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr liegen dürften. Folglich würde einem betrauten Unternehmen ein voller Ausgleichsanspruch gegenüber der Kommune zukommen, mit der Folge, dass im Unternehmen für die jeweils betrauten Dienstleistungen keine Verluste mehr entstehen und der steuerliche Querverbund weitgehend ins Leere liefe. Ein eventueller Verzicht des Unternehmens auf diesen Ausgleichsanspruch würde steuerrechtlich eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen. Der steuerliche Querverbund, der innerhalb eines Unternehmens eine Verrechnung von defizitären Leistungen mit Gewinnen ermöglicht, ist für die Kommunen und kommunalen Unternehmen eine elementare Grundlage, damit bestimmte defizitäre Leistungen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin erbracht bzw. zu einem vertretbaren Entgelt angeboten werden können.



Drucksache 592/1/14

... Der Bundesrat stellt fest, dass die in der Drucksache 432/14(B) vom 07.11.2014 vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen zur Schließung von Gesetzeslücken im Umwandlungssteuerrecht und zur Verhinderung missbräuchlicher grenzüberschreitender Steuergestaltungen in dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz nicht enthalten sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 592/1/14




Begründung

Schließung von Gesetzeslücken im Umwandlungssteuerrecht

Bekämpfung unlauteren Steuerwettbewerbs und aggressiver internationaler Steuerplanung

Umsetzung nicht aufgegriffener steuerlicher Änderungsvorschläge der Länder


 
 
 


Drucksache 541/14

... Die Harmonisierung der Regelungen der anzuerkennenden Freiwilligendienste im Waisenrentenrecht mit dem Steuerrecht sowie der Wegfall der Einkommensanrechnung beim Waisenrentenbezug führen in der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze 5. SGB IV-ÄndG

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Sechster Abschnitt

Erster Titel Übermittlung von Daten zu und innerhalb der Sozialversicherung

§ 95
Gemeinsame Grundsätze Technik

Zweiter Titel Annahme, Weiterleitung und Verarbeitung der Daten der Arbeitgeber durch die Sozialversicherungsträger

§ 96
Kommunikationsserver

§ 97
Annahmestellen

§ 98
Weiterleitung der Daten durch die Einzugsstellen

Artikel 2
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 196a
Elektronische Bescheinigungen

Artikel 4
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 102b
Abschlagsfreiheit vorzeitig in Anspruch genommener Altersrenten

Artikel 8
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung

§ 6
Stellenbörse

Artikel 10
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 11
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 12
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

§ 22a
Testverfahren

Artikel 13
Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

Artikel 14
Folgeänderungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfes

1. Optimierung der Meldeverfahren in der sozialen Sicherung OMS

2. Weitere Regelungsinhalte

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 95

Zu § 96

Zu § 97

Zu § 98

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2a

Zu Absatz 2b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3073: Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

11.1 Auswirkungen des Regelungsvorhabens auf den Erfüllungsaufwand 11.1.1 Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürge

11.1.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

11.1.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

11.2 Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen

11.3 Einheitliche Beschreibungen für Meldeverfahren

11.4 Fortführung des papiergebundenen Verfahrens in der Unfallversicherung


 
 
 


Drucksache 350/14 (Beschluss)

... 8. Die Bundesregierung hat angekündigt, im Herbst 2014 einen Gesetzentwurf mit Korrekturen und Nachjustierungen am Steuerrecht vorzulegen. Auch der Bundesrat sieht steuerpolitischen Handlungsbedarf. Er fordert die Bundesregierung erneut dazu auf, die von den Ländern für erforderlich gehaltenen weiteren steuerrechtlichen Änderungsbedarfe zeitnah zusammenzutragen und deren Umsetzung zügig und in enger Abstimmung mit den Ländern vorzubereiten.



Drucksache 410/14

... Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat jährlich den Wert der Sachbezüge nach dem tatsächlichen Verkehrswert im Voraus anzupassen und dabei eine möglichst weitgehende Übereinstimmung mit den Regelungen des Steuerrechts sicherzustellen. Es ist daher für das kommende Jahr sachgerecht, die Anpassung der Sachbezugswerte auch weiterhin an der Entwicklung der Verbraucherpreise für diese Leistungen zu orientieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 410/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

D. Kosten für die Wirtschaft

E. Bürokratiekosten

F. Gleichstellungspolitische Aspekte

G. Nachhaltigkeit


 
 
 


Drucksache 535/14

... Seit dem Erlass der Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 11. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2637) hat sich in mehreren Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Verordnungsbedarf ergeben. Die vorliegende Verordnung greift diesen Bedarf zusammenfassend auf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

§ 20a
Vollstreckung von Bescheiden über Forderungen der zentralen Stelle

Artikel 2
Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Deutsch-Luxemburgischen Konsultationsvereinbarungsverordnung

Artikel 5
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten

Artikel 6
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 7
Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung

Artikel 8
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3098: Entwurf einer Verordnung zur Änderung steuerlicher

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 102/1/14

... Der Gesetzgeber hat das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft als eigenes, gleichwertiges Institut neben der Ehe geschaffen, das nun auch im Einkommensteuerrecht der Ehe gleichgestellt wurde. Die Gleichstellung in weiteren Gesetzen darf nicht dazu führen, dass diese Bewertung schutzwürdige Interessen eingetragener Lebenspartner verletzt.



Drucksache 638/3/14

... • Zudem würde eine solche Rechtsformausnahme Folgefragen auf dem Gebiet des Investmentsteuerrechts auslösen. Die Ausnahmebestimmung für Genossenschaften würde nämlich - in der in Ziffer 34 vorgesehenen Form - über den Verweis des § 1 Absatz 1a Nr. 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 638/3/14




Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 588/14

... 5. Der Bundesrat betont, dass die steuerliche Behandlung der Gewinne bei Beteiligungsveräußerungen einen wichtigen Bestimmungsfaktor für die Attraktivität der Rahmenbedingungen für Wagniskapital darstellt. Die bestehende Steuerfreistellung dieser Gewinne im Körperschaftsteuerrecht ist dabei zweifellos eine Stärke des Wagniskapitalstandortes Deutschland, die nicht zur Disposition gestellt werden sollte. Vor diesem Hintergrund darf die von der Bundesregierung angestrebte Überprüfung der steuerlichen Behandlung von Veräußerungsgewinnen bei Streubesitz zu keiner Verschlechterung der Rahmenbedingungen für Wagniskapitalinvestitionen führen.



Drucksache 350/1/14

... h) Die Bundesregierung hat angekündigt, im Herbst 2014 einen Gesetzentwurf mit Korrekturen und Nachjustierungen am Steuerrecht vorzulegen. Auch der Bundesrat sieht steuerpolitischen Handlungsbedarf. Er fordert die Bundesregierung erneut dazu auf, die von den Ländern für erforderlich gehaltenen weiteren steuerrechtlichen Änderungsbedarfe zeitnah zusammenzutragen und deren Umsetzung zügig und in enger Abstimmung mit den Ländern vorzubereiten.



Drucksache 394/1/14

... c) Der Bundesrat bittet zu prüfen, ob die mit Artikel 3 des Gesetzentwurfs vorgesehenen Änderungen, mit denen die Identifikation durch die Steueridentifikationsnummer Kindergeldvoraussetzung werden soll, sachlich in den zuwanderungsrechtlichen Kontext des vorliegenden Gesetzentwurfs gehört. Falls die kindergeldrechtlichen Änderungen einen allgemeineren steuer-, kindergeld- oder ordnungsrechtlichen Bezug haben sollten, etwa mit Blick auf Feststellungen des Bundesrechnungshofs zu Missbrauchsfällen, bittet der Bundesrat zu prüfen, ob diese Regelungsmaterie in ein anderes steuerrechtliches Gesetzgebungsverfahren übernommen werden kann, um nicht etwa ungewollt möglichen Vorurteilen gegen bestimmte Zuwanderergruppen Vorschub zu leisten.



Drucksache 552/14

... - Schließlich ist auch der Vorschlag, ein Verbot der Unterkompensation einzuführen, abzulehnen. Die Einführung eines Unterkompensationsverbots könnte die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs über den steuerlichen Querverbund in Frage stellen und so Kommunen existenziellen Mehrbelastungen aussetzen. Die Mitaufnahme eines Unterkompensationsverbots in der Verordnung hätte für die Kommunen gravierende Auswirkungen, weil damit Ausgleichsleistungen der Kommunen nicht unter den Nettokosten von Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr liegen dürften. Folglich würde einem betrauten Unternehmen ein voller Ausgleichsanspruch gegenüber der Kommune zukommen, mit der Folge, dass im Unternehmen für die jeweils betrauten Dienstleistungen keine Verluste mehr entstehen und der steuerliche Querverbund weitgehend ins Leere liefe. Ein eventueller Verzicht des Unternehmens auf diesen Ausgleichsanspruch würde steuerrechtlich eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen. Der steuerliche Querverbund, der innerhalb eines Unternehmens eine Verrechnung von defizitären Leistungen mit Gewinnen ermöglicht, ist für die Kommunen und kommunalen Unternehmen eine elementare Grundlage, damit bestimmte defizitäre Leistungen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin erbracht bzw. zu einem vertretbaren Entgelt angeboten werden können.



Drucksache 149/14

... es in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 (Gesetz vom 15. Juli 2013, BGBl. I S. 2397) war zum Ende der 17. Legislaturperiode kurzfristig zunächst die steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern nur für das Einkommensteuerrecht umgesetzt worden. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hatte die Bundesregierung angekündigt zu prüfen, ob Folgeänderungen notwendig sind und diese gegebenenfalls im Rahmen eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens zu Beginn der 18. Legislaturperiode umzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 149/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

§ 1
Anwendung auf Ehegatten und Lebenspartner

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

§ 263
Vollstreckung gegen Ehegatten oder Lebenspartner.

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 17e
Aufteilung einer Gesamtschuld bei Ehegatten oder Lebenspartnern.

Artikel 5
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Bewertungsgesetzes

§ 26
Umfang der wirtschaftlichen Einheit bei Ehegatten oder Lebenspartnern.

Artikel 7
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 8
Änderung des Eigenheimzulagengesetzes

Artikel 9
Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Artikel 10
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung des Energiesteuergesetzes

Artikel 12
Änderung der Kaffeesteuerverordnung

Artikel 13
Änderung der Deutsch-Schweizerischen Konsultationsvereinbarungsverordnung

§ 21
Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten oder an Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebende Lebenspartner.

Artikel 14
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 15
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Artikel 16
Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

§ 12
Anwendung der Verordnung

Artikel 17
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 17

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2841: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 14/1/14

... 4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Arbeitskräfte in der EU weiterhin mit zahlreichen Hindernissen konfrontiert sind, die sie davon abhalten, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten. Zu den größten Hindernissen für die grenzüberschreitende und transnationale Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zählen neben der Sprachbarriere und einem Mangel an Information über das Leben und Arbeiten im Ausland auch Koordinierungsfragen insbesondere in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht. Zudem ergeben sich in konkreten Einzelfällen auch arbeitsrechtliche und steuerrechtliche Fragen. Mithin sind Arbeitskräfte nicht nur vor der Arbeitsaufnahme in einem anderen EU-Mitgliedstaat, sondern vor allem während des Beschäftigungsverhältnisses sowie nach dessen Beendigung mit sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Problemen konfrontiert, die einer Lösung bedürfen. Die derzeitigen Ansprechpartner für die Betroffenen sind in erster Linie die EURES-Beraterinnen und -Berater.



Drucksache 205/14 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat begrüßt das Engagement der Bundesregierung, im Rahmen der OECD-Initiative Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) Steuerflucht und Steuervermeidung durch grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen international operierender Unternehmen einzudämmen. Ein gerechtes Steuerrecht muss sicherstellen, dass sich niemand auf Kosten der Allgemeinheit seiner Steuerpflicht entziehen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 205/14 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung internationaler Steuergestaltungen


 
 
 


Drucksache 191/14 (Beschluss)

... Eine Begrenzung der EEG-Umlage würde die Kosten der alternativen Stromversorgung entsprechend mindern und deren Akzeptanz bei den Schiffsbetreibern deutlich erhöhen. Den gleichen Ansatz hat der Gesetzgeber bereits durch die stromsteuerrechtliche Entlastung einer landseitigen Stromversorgung von Schiffen in § 9 Absatz 3



Drucksache 541/1/14

... Bezug genommen, um die uneinheitliche Behandlung von Freiwilligendiensten beim Waisenrentenbezug zu beenden und die Diskrepanz zwischen den Bestimmungen im Steuerrecht und Rentenrecht aufzuheben. Ausweislich der Gesetzesbegründung ist die unterschiedliche Behandlung einzelner Freiwilligendienste im Steuer-/Kindergeldrecht und im Waisenrentenrecht nicht mehr begründbar und für die Betroffenen oftmals kaum nachzuvollziehen. Die beabsichtigten Änderungen stellen deshalb den Gleichklang von Kindergeldbezug und Waisenrentenanspruch bei Ableistung eines Freiwilligendienstes wieder her und tragen darüber hinaus zur Verwaltungsvereinfachung bei, weil zum Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen auf den Kindergeldbescheid zurückgegriffen werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 96 SGB IV

2. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 175 Absatz 4 Satz 9 SGB V

3. Zu Artikel 3 Nummer 11a - neu - § 185 Absatz 2a Satz 1 und Satz 2 Nummer 1 SGB VI

4. Zu Artikel 4a - neu - § 33b Absatz 4 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe d, § 45 Absatz 3 Satz 1 Buchstabe c BVG

'Artikel 4a Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

5. Zu Artikel 8 Nummer 3 § 137 Satz 1 SGG


 
 
 


Drucksache 541/14 (Beschluss)

... Bezug genommen, um die uneinheitliche Behandlung von Freiwilligendiensten beim Waisenrentenbezug zu beenden und die Diskrepanz zwischen den Bestimmungen im Steuerrecht und Rentenrecht aufzuheben. Ausweislich der Gesetzesbegründung ist die unterschiedliche Behandlung einzelner Freiwilligendienste im Steuer-/Kindergeldrecht und im Waisenrentenrecht nicht mehr begründbar und für die Betroffenen oftmals kaum nachzuvollziehen. Die beabsichtigten Änderungen stellen deshalb den Gleichklang von Kindergeldbezug und Waisenrentenanspruch bei Ableistung eines Freiwilligendienstes wieder her und tragen darüber hinaus zur Verwaltungsvereinfachung bei, weil zum Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen auf den Kindergeldbescheid zurückgegriffen werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 96 SGB IV

2. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 175 Absatz 4 Satz 9 SGB V

3. Zu Artikel 3 Nummer 11a - neu - § 185 Absatz 2a Satz 1 und Satz 2 Nummer 1 SGB VI

4. Zu Artikel 4a - neu - § 33b Absatz 4 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe d, § 45 Absatz 3 Satz 1 Buchstabe c BVG

'Artikel 4a Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

5. Zu Artikel 8 Nummer 3 § 137 Satz 1 SGG


 
 
 


Drucksache 165/2/14

... 20. Mit der uneingeschränkten Möglichkeit der Sitztrennung würde sich ein "Wettbewerb nach unten" entwickeln, zum einen im Hinblick auf formale Vorgaben bei der Gründung und Führung der SUP, zum anderen im Hinblick auf sonstige Vorgaben der nationalen Rechtsordnungen. So können bei Zulassung der Sitztrennung beispielsweise Identitätsprüfungen, die ein Mitgliedstaat gemäß Artikel 14 Absatz 5 des Richtlinienvorschlags vorsieht, ohne Weiteres umgangen werden, indem die SUP in einem anderen Mitgliedstaat gegründet wird. Vergleichbares gilt für Vorgaben des Arbeits- und Steuerrechts oder für Gläubigerschutzvorschriften. Auch Regelungen zur Unternehmensmitbestimmung und zum Kündigungsschutz von Arbeitnehmern könnten damit ausgehebelt werden. Steuervermeidung oder Steuerhinterziehung würden erheblich vereinfacht, indem als Satzungssitz ein Mitgliedstaat mit niedrigem Steuerniveau gewählt wird, zumal die Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse im Ausland deutlich erschwert ist. Nach dem Richtlinienvorschlag soll all dies auch dann eintreten, wenn die Wahl einer fremden Rechtsordnung offenkundig nur darauf abzielt, heimische Rechtsstandards zu umgehen. Letztlich könnte die Gründungstheorie in der Ausgestaltung des Richtlinienvorschlags jeglichen nationalen Rechtsstandards den Boden entziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/2/14




Zur Vorlage allgemein

4 Rechtsgrundlage

Grundsätzliche Bemerkungen Online-Gründung

Haftungsbeschränkung ohne angemessene Kapitalausstattung

Möglichkeit der Sitztrennung

Zwecktauglichkeit der SUP

2 Einzelfragen

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 291/1/14

Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften



Drucksache 92/14 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 (StVereinfG 2013)



Drucksache 191/3/14

... Der Bundesrat stellt fest, dass der Gesetzentwurf keine Begrenzung der EEG-Umlage für die alternative Stromversorgung von Schiffen vorsieht. Wirtschaftliche Anreize zur Inanspruchnahme der alternativen Stromversorgung von Wasserfahrzeugen können einen wichtigen Beitrag leisten, um die Luft- und Lärmemissionen in Häfen deutlich zu senken. Wirksame finanzielle Anreize würden die Kosten der alternativen Stromversorgung reduzieren und die Akzeptanz bei den Schiffsbetreibern erhöhen. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund bereits durch die stromsteuerrechtliche Privilegierung die landseitige Stromversorgung von Schiffen in § 9 Absatz 3



Drucksache 291/14 (Beschluss)

Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften



Drucksache 14/14 (Beschluss)

... Zu den größten Hindernissen für die grenzüberschreitende und transnationale Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zählen neben der Sprachbarriere und einem Mangel an Information über das Leben und Arbeiten im Ausland auch Koordinierungsfragen insbesondere in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht. Zudem ergeben sich in konkreten Einzelfällen auch arbeitsrechtliche und steuerrechtliche Fragen. Mithin sind Arbeitskräfte nicht nur vor der Arbeitsaufnahme in einem anderen EU-Mitgliedstaat, sondern vor allem während des Beschäftigungsverhältnisses sowie nach dessen Beendigung mit sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Problemen konfrontiert, die einer Lösung bedürfen. Die derzeitigen Ansprechpartner für die Betroffenen sind in erster Linie die EURES-Beraterinnen und -Berater.



Drucksache 639/14

... § 3a Absatz 2 Satz 3 und 4 - aufgehoben - Die bundeseinheitliche Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch Behörden der Zollverwaltung ermöglicht es, Vereinfachungen vorzunehmen und damit den Erfüllungsaufwand für Steuerpflichtige, deren Beauftragte und die Verwaltung zu verringern. Wege zu den Behörden und entstehender Aufwand für den bislang notwendigen Eintrag der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Vergünstigung in den Schwerbehindertenausweis entfallen. Der Steuerbescheid gilt ggf. als Nachweis für die Inanspruchnahme der Vergünstigung.



Drucksache 448/13

... Absatz 1 bestimmt hierzu die einzelnen Voraussetzungen. Die Vorschrift regelt, dass neben nachträglichen Herstellungskosten auch Sanierungsaufwendungen, die steuerrechtlich Erhaltungsaufwendungen darstellen, steuerlich gefördert werden. Denn anders als bei Steuerpflichtigen, die ihre Gebäude zur Einkunftserzielung nutzen, sind Erhaltungsaufwendungen an einem Gebäude bei Selbstnutzern grundsätzlich einkommensteuerrechtlich irrelevant. Insofern bedarf es hierzu einer gesetzlichen Regelung. In Abgrenzung zur Förderung nach § 7e EStG muss der Steuerpflichtige außerdem nachweisen, dass er dieses Objekt selbst nutzt.



Drucksache 40/13 (Beschluss)

... Dies ist umso wichtiger, als es sich beim Familienleistungsausgleich der Sache nach um eine im Steuerrecht verankerte Sozialleistung handelt, bei der ein entsprechender bürgernaher Rechtsschutz veranlasst ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 40/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Sonstige Kosten

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 207/13

... "5. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Finanzierung von Wagniskapital in Deutschland bis Mitte 2013 zu stärken. Insbesondere wird der Grundstein für eine verbesserte Investitionsförderung für Business Angels bereits in diesem Jahr gelegt. Anpassungen einzelner steuerrechtlicher Rahmenbedingungen werden geprüft und wo erforderlich mit der EU-Kommission besprochen."(124) Die Bundesregierung verbessert den Zugang zu Wagniskapital für junge, innovative Unternehmen. Mit dem Investitionszuschuss Wagniskapital, der voraussichtlich ab Frühjahr 2013 zur Verfügung steht, sollen private Investoren - insbesondere Business Angels - motiviert werden, Beteiligungskapital für diese Unternehmen bereit zu stellen (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 11 und 12). Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der Investitionssumme (min. 2 Tausend Euro, max. 50 Tausend Euro) des Investors in ein begünstigtes Unternehmen. Voraussetzung ist u.a., dass die Beteiligung mind. drei Jahre gehalten wird. Hierfür sind ab 2013 für vier Jahre insgesamt 150 Millionen Euro vorgesehen.



Drucksache 671/13

... -Emissionen verursacht, nicht in die hier getroffene Regelung einzubeziehen. Dies gilt auch für das im Steuerrecht verwendete Tatbestandsmerkmal "ganz oder überwiegend" in Zusammenhang mit der Energiespeisung der Elektromotoren, da andernfalls emissionsbelastete Energiewandler, -speicher oder -quellen nicht hätten ausgeschlossen werden können. Somit fallen unter die Definition des Buchstaben a alle vollständig emissionsfrei fahrenden Fahrzeuge mit Elektroantrieb, wie z.B. reine Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge und Elektrofahrzeuge, die neben ihrem elektrochemischen Energiespeicher über andere emissionsfrei betriebene Energiewandler und/oder emissionsfreie Energiequellen (Kondensatoren, Schwungrad/Generator, einem anderen Energiespeichersystem) verfügen. Diese Fahrzeuge können entsprechend der Systematisierung des vom Kraftfahrtbundesamt veröffentlichten " Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern" in "Teil A3 - Kraftstoffarten bzw. Energiequellen" nach dem Code zu Feld (10) identifiziert werden (z.B. 0004 für reines Elektrofahrzeug, 0015 für ein Brennstoffzellenelektrofahrzeug).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 671/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten und Verwaltungsaufwand

E. Auswirkungen auf die private Wirtschaft/sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemein

I. Anlass und Zielsetzung

II. Lösung

III. Alternativen

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV.1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

IV.2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

V. Sonstige Kosten

B. Einzelne Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 196/13 (Beschluss)

... Mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare entfällt der Bedarf, das Rechtsinstitut der Eingetragenen Lebenspartnerschaft weiter für Neueintragungen offenzuhalten - auch angesichts dessen, dass es bislang zwar die gleichen Pflichten wie die Ehe beinhaltet, nicht aber die vollen Rechte (z.B. im Steuerrecht). Deshalb wird die Neueintragung der Lebenspartnerschaft nicht mehr möglich sein. Die schon eingetragenen Lebenspartnerschaften werden hingegen weiter bestehen, es sei denn, die Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner wandeln sie in eine Ehe um.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/13 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderungen weiterer Gesetze

Abschnitt 5
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

§ 20a
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

§ 17a
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe und ihre Beurkundung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 470/13

... Einige Mitgliedstaaten bauen Arbeitsplätze im öffentlichen Sektor ab, während andere in elektronische Behördendienste investieren, um die Effizienz und Kostenwirksamkeit zu erhöhen. Daneben zeigen sich in der Krise auch die negativen wirtschaftlichen Folgen langsam arbeitender, überholter Rechtssysteme, und es zeigte sich, wie sehr es auf die Qualität, Unabhängigkeit und Effizienz der Justiz ankommt, um das Vertrauen der Investoren aufrechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen. Einige Mitgliedstaaten ergreifen nun Maßnahmen, um ihr Insolvenzrecht zu modernisieren und die Effizienz ihrer Gerichtssysteme zu steigern (Portugal und Spanien); anderen Mitgliedstaaten (Malta, Rumänien, Italien, Slowakei, Ungarn, Lettland und Bulgarien) empfiehlt die Kommission jedoch, schneller und wirksamer zu handeln und/oder Maßnahmen zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz zu treffen. Ferner sind Anstrengungen zur Reform der Steuerverwaltung und des Steuerrechts erforderlich, um die Einhaltung der Steuervorschriften ("Compliance") zu verbessern und die Verwaltungs- und Compliance-Kosten zu verringern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 470/13




1. Einleitung

2. Allgemeine Bewertung

3. Wichtigste Aktionsschwerpunkte

Kasten 2: Beispiele für jüngste Maßnahmen zur Verlagerung der Steuerlast weg von wachstumsverzerrenden Steuergegenständen

Kasten 3: Beispiele für jüngste Bemühungen, Finanzmittel für Unternehmen leichter zugänglich zu machen

Kasten 4: Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit im Dienstleistungssektor

Kasten 5: Umsetzung der EU-Jugendgarantie

Kasten 6: Beispiele für aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften und der Steuerverwaltung

4. Fazit

Anhang 1
Überblick über die Länderspezifischen Empfehlungen für 2013-2014

Anhang 2
Überblick über die Europa-2020-Ziele12 *Länder, die ihr nationales Ziel im Verhältnis zu einem anderen Indikator als dem EU-Kernzielindikator angegeben haben


 
 
 


Drucksache 376/13 (Beschluss)

... Unternehmen dürfen in ihrer Steuerbilanz aufgrund einkommensteuerrechtlicher Passivierungsbegrenzungen bestimmte (ungewisse) Verbindlichkeiten entweder nicht ausweisen oder sie haben die Verbindlichkeiten mit geringeren Werten anzusetzen als in ihrer Handelsbilanz. Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes können Unternehmen hierdurch entstehende stille Lasten steuermindernd realisieren, wenn Dritte die Verbindlichkeiten rechtlich oder wirtschaftlich übernehmen (BFH-Urteile I R 61/ 06 und IV R 43/ 09). Der Übernehmer der Verbindlichkeit braucht seinerseits die Passivierungsbegrenzungen nicht zu beachten (BFH-Urteile I R 102/ 08 und I R 72/ 10).



Drucksache 25/13 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat erneuert seine Forderung, schnellstmöglich und umfassend die Rechtsgrundlagen für eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Steuerrecht zu schaffen. Schwerpunkt muss dabei die Gleichsetzung von Lebenspartnern und Ehegatten in allen Vorschriften des Einkommensteuerrechts sein.



Drucksache 659/13

... Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat jährlich den Wert der Sachbezüge nach dem tatsächlichen Verkehrswert im Voraus anzupassen und dabei eine möglichst weitgehende Übereinstimmung mit den Regelungen des Steuerrechts sicherzustellen. Es ist daher für das kommende Jahr sachgerecht, die Anpassung der Sachbezugswerte auch weiterhin an der Entwicklung der Verbraucherpreise für diese Leistungen zu orientieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 659/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Sechste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

D. Kosten für die Wirtschaft

E. Bürokratiekosten

F. Gleichstellungspolitische Aspekte

G. Nachhaltigkeit

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2680Entwurf einer sechsten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 73/13

... c) Im bisherigen Satz 12 wird jeweils das Wort "Abs." durch das Wort "Absatz" ersetzt und nach dem Wort "Körperschaftsteuergesetzes" wird ein Komma und die Wörter "sowie die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zur Abziehbarkeit von Zuwendungen" eingefügt.



Drucksache 196/13

... Mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare entfällt der Bedarf, das Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft weiter für Neueintragungen offen zu halten - auch angesichts dessen, dass es bislang zwar die gleichen Pflichten wie die Ehe beinhaltet, nicht aber die vollen Rechte (z.B. im Steuerrecht).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/13




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Abschnitt 5
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

§ 20a

Kapitel 4
Begründung der Lebenspartnerschaft und Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe.

§ 17a
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe und ihre Beurkundung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

1 Lebenspartnerschaftsgesetz

2 Personenstandsgesetz

3 Transsexuellengesetz

4 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 137/13

Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/13




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

E. Sonstige Kosten

1. Kosten für die Wirtschaft

2. Kosten für soziale Sicherungssysteme

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Artikel 4
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Eigenheimzulagengesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

2 Allgemeines:

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu den Nummern 43 bis 51

Zu Artikel 2

Zu den Nummern 1 bis 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 95/13 (Beschluss)

... Als Folge eines solchen unbeschränkten Bestandsschutzes wäre ohnehin äußerst komplexe und reformbedürftige InvStG auf unbegrenzte Zeit durch die Finanzverwaltung sowie die betroffenen Unternehmen hinsichtlich des Anwendungsbereiches in zwei unterschiedlichen Fassungen parallel anzuwenden. Da das bisherige Investmentsteuerrecht in seinem Anwendungsbereich zudem maßgeblich auf das mit Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches aufgehobene



Drucksache 137/1/13

Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht - Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz -



Drucksache 339/13 (Beschluss)

... Überdies führt das Auseinanderfallen der Steuerfestsetzungsverjährung und der Strafverfolgungsverjährung auch in Selbstanzeigefällen zu Verwerfungen, da sich eine wirksame Berichtigungserklärung nach § 371 Absatz 1 AO zwar auf alle strafrechtlich nicht verjährten Zeiträume beziehen muss, die Steuern aber für alle nicht festsetzungsverjährten Besteuerungszeiträume nachträglich festgesetzt werden müssen und ohne entsprechende Berichtigungserklärung für diese Jahre häufig nicht mehr sachgerecht ermittelt werden können. Das läuft im Ergebnis auch der Intention des § 371 AO in der Fassung durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz 2011 zuwider: Die Straffreiheit sollte ausdrücklich daran geknüpft werden, dass ein Steuerhinterzieher jedenfalls bezogen auf eine Steuerart "reinen Tisch macht". De facto ist das in Fällen der Steuerhinterziehung nach § 370 Absatz 1 AO dann nicht der Fall, wenn die Berichtigungserklärung im Sinne des § 371 Absatz 1 AO für die nicht strafverfolgungsverjährten (fünf) Besteuerungszeiträume abgegeben wird und damit wirksam ist, in Ansehung der steuerrechtlich zusätzlich relevanten weiteren fünf Veranlagungszeiträume aber keine Offenlegung erfolgt und unter Umständen ganz bewusst eine möglicherweise zu niedrige Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch die Finanzbehörden in Kauf genommen wird.



Drucksache 338/13 (Beschluss)

... stehen einer wirksamen Bekämpfung der Steuerhinterziehung entgegen, soweit die Frist für die Verfolgung entsprechender Sachverhalte gerade bei Auslandsbezug zu kurz bemessen ist. Verstöße gegen das Steuerrecht sollen künftig nicht mehr automatisch schon nach zehn Jahren verjähren. Die Verjährungsfristen sollen künftig so gestaltet werden, dass eine wirksame Strafverfolgung und Nacherhebung verkürzter Steuern auch über diesen Zeitraum hinaus ermöglicht wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Maßnahmen für mehr Steuergerechtigkeit und gegen Steuerbetrug


 
 
 


Drucksache 95/1/13

... Als Folge eines solchen unbeschränkten Bestandsschutzes wäre ohnehin äußerst komplexe und reformbedürftige InvStG auf unbegrenzte Zeit durch die Finanzverwaltung sowie die betroffenen Unternehmen hinsichtlich des Anwendungsbereiches in zwei unterschiedlichen Fassungen parallel anzuwenden. Da das bisherige Investmentsteuerrecht in seinem Anwendungsbereich zudem maßgeblich auf das mit Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches aufgehobene



Drucksache 462/13

... Aufgrund der weitreichenden Wirkungen von Steuerstraftaten ist eine Rechtsfolgenregelung allein im Steuerrecht nicht ausreichend. Es ist daher angezeigt, auch das

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 462/13




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 197/13

... - das Ehegattensplitting und - andere Regelungen des Sozial- und Einkommensteuerrechts, die an die Ehe anknüpfen und ein traditionelles Rollenmodell begünstigen, zu beschränken oder zu beseitigen, umsetzen?



Drucksache 339/13

... Überdies führt das Auseinanderfallen der Steuerfestsetzungsverjährung und der Strafverfolgungsverjährung auch in Selbstanzeigefällen zu Verwerfungen, da sich eine wirksame Berichtigungserklärung nach § 371 Abs. 1 AO zwar auf alle strafrechtlich nicht verjährten Zeiträume beziehen muss, die Steuern aber für alle nicht festsetzungsverjährten Besteuerungszeiträume nachträglich festgesetzt werden müssen und ohne entsprechende Berichtigungserklärung für diese Jahre häufig nicht mehr sachgerecht ermittelt werden können. Das läuft im Ergebnis auch der Intention des § 371 AO in der Fassung durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz 2011 zuwider: Die Straffreiheit sollte ausdrücklich daran geknüpft werden, dass ein Steuerhinterzieher jedenfalls bezogen auf eine Steuerart "reinen Tisch macht". De facto ist das in Fällen der Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 AO dann nicht der Fall, wenn die Berichtigungserklärung im Sinne des § 371 Abs. 1 AO für die nicht strafverfolgungsverjährten (fünf) Besteuerungszeiträume abgegeben wird und damit wirksam ist, in Ansehung der steuerrechtlich zusätzlich relevanten weiteren fünf Veranlagungszeiträume aber keine Offenlegung erfolgt und unter Umständen ganz bewusst eine möglicherweise zu niedrige Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch die Finanzbehörden in Kauf genommen wird.



Drucksache 25/1/13

... 12. Der Bundesrat erneuert seine Forderung, schnellstmöglich und umfassend die Rechtsgrundlagen für eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Steuerrecht zu schaffen. Schwerpunkt muss dabei die Gleichsetzung von Lebenspartnern und Ehegatten in allen Vorschriften des Einkommensteuerrechts sein.



Drucksache 40/13

... Dies ist umso wichtiger, als es sich beim Familienleistungsausgleich der Sache nach um eine im Steuerrecht verankerte Sozialleistung handelt, bei der ein entsprechender bürgernaher Rechtsschutz veranlasst ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 40/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


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