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"Steueraufkommen"
Drucksache 196/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/96 /EG hinsichtlich der Anpassung der Sonderregelungen für die Besteuerung gewerblich genutzten Gasöls und der Koordinierung der Besteuerung von unverbleitem Benzin und Gasöl KOM (2007) 52 endg.; Ratsdok. 7512/07
... 9. Hinsichtlich des Tanktourismus verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahme vom 9. Juli 2004 (BR-Drucksache 417/04 (Beschluss)), mit der er die Bundesregierung auf die enormen Probleme des Tanktourismus hingewiesen hat. Die bereits seinerzeit erheblichen negativen Auswirkungen für die Tankstellen, das Transportgewerbe, die Umwelt und das Steueraufkommen in Deutschland haben seither noch massiv zugenommen. Der Bundesrat bekräftigt seine damalige Einschätzung, dass eine ausreichende Harmonisierung der Steuersätze auf EU-Ebene in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist und angesichts der gravierenden Probleme, insbesondere auch für die mittelständischen Tankstellen in den Grenzregionen, rasch wirksame nationale Maßnahmen notwendig sind. Er fordert die Bundesregierung nochmals auf, hierzu umgehend ein Konzept vorzulegen.
Drucksache 470/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Gemeinsame Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz herausarbeiten: Mehr und bessere Arbeitsplätze durch Flexibilität und Sicherheit KOM (2007) 359 endg.; Ratsdok. 10255/07
... Im Rahmen vertraglicher Regelungen wäre sichergestellt, dass die in aufstrebenden Wirtschaftszweigen beschäftigten Arbeitnehmer, von denen viele mit befristeten Arbeitsverträgen oder auf Abruf arbeiten, in den Genuss eines angemessenen Schutzniveaus kommen. Die Formalisierung informeller Arbeit könnte dadurch attraktiver gemacht werden, dass man die Rechte informeller Arbeitskräfte verbessert und ihnen den Zugang zur Berufsausbildung verschafft. Eine Steigerung der regulären Beschäftigung würde zu höherem Steueraufkommen und mehr Sozialbeiträgen führen. Voraussetzung für Übergänge zu regulärer Beschäftigung wären auch weitere Reformen der Besteuerung der Arbeit und der Vorschriften für die Unternehmenseintragung sowie eine Stärkung der Arbeitsaufsichts- und der Finanzbehörden, die informelle Arbeit bekämpfen. Arbeitskräfte mit unbefristeten Verträgen würden von mehr Investitionen in ihre Ausbildung und frühzeitige Maßnahmen bei drohender Entlassung profitieren. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, besteht geringere Notwendigkeit für strikte Regeln hinsichtlich betriebsbedingter Entlassungen.
1. Die Herausforderungen und Chancen von Globalisierung und Wandel
2. Ein integrierter Flexicurity-Ansatz
3. Flexicurity-Strategien: Die Erfahrung der Mitgliedstaaten
4. Flexicurity und der Soziale Dialog
5. Entwicklung gemeinsamer Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz
6. Flexicurity-Optionen
7. Die finanzielle Dimension der Flexicurity
8. Die nächsten Schritte: Flexicurity und die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung
Anhang I Flexicurity-Optionen
Option 1: Bekämpfung der Segmentierung bei Verträgen
Option 2: Entwicklung der Flexicurity im Unternehmen und Angebot von Sicherheit bei Übergängen
Option 3: Lösung des Problems der Qualifikationsdefizite und der geringeren Chancen bestimmter Arbeitskräfte
Option 4: Verbesserung der Möglichkeiten für Leistungsempfänger und informell beschäftigte Arbeitskräfte
Anhang II Beispiele für Flexicurity
Anhang III Flexicurity-relevante Hintergrundindikatoren
A. Flexible Vertragsformen
B. Umfassende Strategien für das lebenslange Lernen
C. Wirksame aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
D. Moderne Systeme der sozialen Sicherheit
E. Arbeitsmarktergebnisse
Drucksache 865/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts KOM (2007) 724 endg.; Ratsdok. 15651/07
... 30. Im Hinblick auf die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen beabsichtigt die Kommission eine Senkung der Befolgungskosten für Unternehmen. Dies darf aber nicht dazu führen, dass Besteuerungsrechte der Mitgliedstaaten eingeschränkt werden oder nationales Steueraufkommen gefährdet wird. Es wird angeregt, die Bemühungen der Kommission mit den Ansätzen des Standardkostenmodells zur Messung von Bürokratielasten auf Bundesebene zu harmonisieren um Doppelungen zu vermeiden und eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten.
Drucksache 384/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Unternehmensteuerreformgesetz 2008
... § 8 in der Fassung des Artikels 10 des Gesetzes vom ... (BGBl. 1 S.... [einsetzen: Ausfertigungsdatum und Seitenzahl der Verkündung des vorliegenden Änderungsgesetzes]) ist erstmalig für das Kalenderjahr 2009 anzuwenden. § 8 Abs. 1 Satz 3 bis 5 gilt nicht für das auf das Kalenderjahr 2008 entfallende Steueraufkommen, das in 2009 abgeführt wird.
Drucksache 555/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes
... Diese Befreiung widerspricht der Systematik des Grunderwerbsteuerrechts und hat negative Auswirkungen auf das Grunderwerbsteueraufkommen der Länder in nicht unbeträchtlicher Höhe.
Drucksache 865/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts KOM (2007) 724 endg.; Ratsdok. 15651/07
... 23. Im Hinblick auf die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen beabsichtigt die Kommission eine Senkung der Befolgungskosten für Unternehmen. Dies darf aber nicht dazu führen, dass Besteuerungsrechte der Mitgliedstaaten eingeschränkt werden oder nationales Steueraufkommen gefährdet wird. Es wird angeregt, die Bemühungen der Kommission mit den Ansätzen des Standardkostenmodells zur Messung von Bürokratielasten auf Bundesebene zu harmonisieren, um Doppelungen zu vermeiden und eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten.
Drucksache 450/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 (Haushaltsgesetz 2008) Finanzplan des Bundes 2007 bis 2011
... c) Der Bundesrat weist darauf hin, dass die derzeit ausgesprochen günstige Entwicklung des Steueraufkommens kein Dauerzustand sein wird. Daneben unterliegen insbesondere auch die im Bundeshaushalt eingeplanten Erlöse für Privatisierungen Risiken für eine Realisierung dem Grunde und der Höhe nach. Er hält es vor diesem Hintergrund für geboten, dass Entscheidungen für neue, langfristig öffentliche Finanzmittel bindende Maßnahmen immer von gleichwertigen Entlastungen an anderer Stelle abhängig gemacht werden. Dabei dürfen Einsparungen einer staatlichen Ebene nicht dadurch erzielt werden, dass der Konsolidierungsdruck auf eine andere Ebene verlagert wird.
Drucksache 450/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 (Haushaltsgesetz 2008) Finanzplan des Bundes 2007 bis 2011
... 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die derzeit ausgesprochen günstige Entwicklung des Steueraufkommens kein Dauerzustand sein wird. Daneben unterliegen insbesondere auch die im Bundeshaushalt eingeplanten Erlöse für Privatisierungen Risiken für eine Realisierung dem Grunde und der Höhe nach. Er hält es vor diesem Hintergrund für geboten, dass Entscheidungen für neue, langfristig öffentliche Finanzmittel bindende Maßnahmen immer von gleichwertigen Entlastungen an anderer Stelle abhängig gemacht werden. Dabei dürfen Einsparungen einer staatlichen Ebene nicht dadurch erzielt werden, dass der Konsolidierungsdruck auf eine andere Ebene verlagert wird.
Drucksache 478/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament über vom Normalsatz abweichende Mehrwertsteuersätze KOM (2007) 380 endg.; Ratsdok. 11695/07
... • Doch kann die Anwendung ermäßigter Steuersätze in sorgsam ausgewählten Bereichen auch spezielle Vorzüge bieten. Niedrigere Mehrwertsteuersätze können die Gesamtproduktivität und damit das BIP sowie das Steueraufkommen in einem Mitgliedstaat erhöhen, wenn sie die Verbraucher dazu bringen können, weniger Zeit auf "
1. Einführung
2. Wichtigste Schlussfolgerungen der Untersuchung über die Auswirkungen ermässigter Steuersätze
3. Überlegungen zum weiteren Vorgehen
3.1. Allgemeines
3.2. Subsidiarität
3.3. Zwingende Anforderungen des Binnenmarkts
3.4. Befolgungskosten für die Unternehmen
4. Einladung zu einer politischen Debatte
4.1. Gleichgewicht zwischen Flexibilität, zwingenden Anforderungen des Binnenmarkts und Vereinfachung
4.2. Struktur der Steuersätze
4.3. Aufrechterhaltung des Status Quo, bis die politische Debatte zu einem Ergebnis geführt hat
5. Schlussfolgerung
Drucksache 802/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluss des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften
... Der deutsche Anteil an den MwSt-Eigenmitteln und den BNE-Eigenmitteln der Europäischen Union wird aus dem Steueraufkommen des Bundes aufgebracht.
Drucksache 275/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24 /EG
... " ist nicht erforderlich. Da der Tatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 AO nicht nur vom Steuerpflichtigen selbst begangen werden kann, sondern auch von anderen natürlichen Personen, die nicht zum eigenen Vorteil handeln müssen, sondern auch zum Vorteil Dritter handeln können, kommt als Mitglied einer solchen Bande auch jede andere mitwirkende Person in Betracht, selbst wenn sie nur in untergeordneter Tätigkeit als Gehilfe eingebunden ist. Nicht erforderlich ist es auch, dass es sich bei jedem Bandenmitglied um einen Steuerpflichtigen handelt. Ferner wird es für die bandenmäßige Begehung auch unerheblich sein, wenn z.B. nur ein Täter der Bande in Deutschland ansässig ist, da es sich nicht um einen im Inland bestehenden Zusammenschluss handeln muss. Es bleibt allerdings auch hier bei dem generellen Erfordernis, dass sich – soweit es sich nicht um Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben handelt – die Tat auf das vom deutschen Fiskus verwaltete Steueraufkommen beziehen muss (vgl. § 370 Abs. 6 und 7 AO); da bei einer Steuerhinterziehung zu Lasten des deutschen Fiskus der Erfolg (Verkürzung des deutschen Steueranspruchs) immer im Inland eintritt, ist es unerheblich, ob die Tathandlung selbst im Ausland begangen wurde.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 4 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 5 Änderung des Artikel 10-Gesetzes
Artikel 6 Änderung des Vereinsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
Artikel 10 Änderung des IStGH-Gesetzes
Artikel 11 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die
Artikel 13 Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung
Artikel 14 Änderung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 15 Zitiergebot
Artikel 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 100a
Zu § 100a
Zu § 100a
Zu § 100a
Zu § 100b
Zu § 100b
Zu § 100b
• Nach Absatz 2 Satz 1 hat die Anordnung einer Telekommunikationsüberwachung schriftlich zu ergehen. Dies entspricht dem geltenden Recht und bezieht sich sowohl auf die gerichtliche
• Nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 sind der Name und die Anschrift der betroffenen Person, gegen die sich die Maßnahme richtet, anzugeben, soweit diese Angaben möglich sind. Die
• Erwogen wurde, entsprechend den oben genannten, durch die Rechtsprechung festgelegten
• Nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 2 muss die Anordnung ferner die Rufnummer oder eine andere
• Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 übernimmt aus § 100b Abs. 2 Satz 3 StPO das Erfordernis der Angabe von Art, Umfang und Dauer der Maßnahme. Durch entsprechende Konkretisierungen, die auch die Art des technischen Zugriffs auf die zu überwachende Telekommunikation
Zu § 100b
Zu § 100b
Zu § 100b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu § 100f
Zu § 100g
Zu § 100g
Zu § 100g
Zu § 100g
Zu § 100g
Zu § 100h
Zu § 100i
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu § 110d
Zu § 110e
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu § 113a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu § 113b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Drucksache 621/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Biokraftstoff quote durch Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung energie- und stromsteuerrechtlicher Vorschriften (Biokraftstoff quotengesetz - BioKraftQuG )
... In der Vergangenheit kamen Meldepflichtige ihren Meldepflichten oftmals nicht nach und es bereitete Schwierigkeiten, die zu meldenden Angaben einzufordern. Die Angaben sind aber unabdingbar, um Erkenntnisse über technische und marktpolitische Entwicklungen zu gewinnen und Entwicklungen rechtzeitig festzustellen, die das Steueraufkommen beeinträchtigen können. Deshalb sollen Amtsträger des Bundesamtes für Wirtschaft und Arbeit (BAFA) die Möglichkeit erhalten, auf gesetzlicher Grundlage die Angaben vor Ort einfordern und kontrollieren zu können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Energiesteuergesetzes
1. § 50 wird wie folgt gefasst:
2. § 51 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
3. § 54 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
4. § 55 wird aufgehoben.
5. § 55 wird wie folgt gefasst:
6. § 57 Abs. 5 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:
7. Nach § 66 Abs. 1 Nr. 11 wird folgende Nummer 11a eingefügt:
Artikel 2 Änderung des Stromsteuergesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Artikel 4 Änderung des Mineralöldatengesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
a Einführung einer Biokraftstoffquote
b Weitere Änderungen des Energie- und Stromsteuergesetzes
2. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
3. Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung bei der Einführung einer Biokraftstoffquote
4. Kosten und Preiswirkungen
a Kosten für die öffentlichen Haushalte
b Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
5. Befristung bei der Einführung einer Biokraftstoffquote
6. Gleichstellung von Frauen und Männern
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu den Absätzen 6 und 7
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu den Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu den Buchstabe n
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu den Buchstabe n
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu den Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu § 37a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 37c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 37d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Drucksache 376/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Lage der europäischen Wirtschaft: Vorbereitender Bericht über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik für 2006
... 16. verweist auf seine Unterstützung für den Verhaltenskodex für die direkte Unternehmensbesteuerung, in dem die Mitgliedstaaten vereinbart haben, schädlichen Steuerwettbewerb zu beenden; unterstützt den Vorschlag der Kommission für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuergrundlage; fordert den Rat dringend auf, eine Einigung über die Vorschläge der Kommission zur Vereinfachung der Mehrwertsteuerverpflichtungen zu erzielen; unterstützt die Bemühungen um eine Vereinfachung und einen Abbau der Besteuerung entsprechend der KMU-Charta; unterstützt in dieser Hinsicht die unlängst von der Kommission vorgelegte Regelung zur Besteuerung von KMU im Heimatstaat, und fordert die Kommission auf, im Hinblick auf die von diesen Unternehmen zu entrichtende Mehrwertsteuer die Möglichkeit zu erwägen, den Grundsatz des Bestimmungsortes durch den Grundsatz des Herkunftsortes zu ersetzen, einschließlich des Erlasses von Regeln für eine faire Aufteilung des Steueraufkommens;
Drucksache 330/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2007
... Abbau der aus dem Lohnsteueraufkommen
Drucksache 281/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 823. Sitzung des Bundesrates am 16. Juni 2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss:
... 2. Der Bundesrat erachtet eine Harmonisierung der Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit (mit mindestens acht Mitgliedstaaten) nicht als ausreichend, einen fairen Steuerwettbewerb zu garantieren und das Steueraufkommen der Mitgliedstaaten zu sichern. Da eine verstärkte Zusammenarbeit bei der einheitlichen und konsolidierten Bemessungsgrundlage nur die daran teilnehmenden Mitgliedstaaten binden würde, wäre Deutschland selbst bei einer in diesem Zusammenhang vereinbarten Angleichung der Nominalsteuersätze einem Steuerwettbewerb mit den nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten ausgesetzt. Zudem wäre Deutschland wegen der dann auch für sämtliche Änderungen an der harmonisierten Bemessungsgrundlage benötigten Zustimmung der anderen teilnehmenden Mitgliedstaaten steuerpolitisch handlungsunfähiger als die nicht an der verstärkten Zusammenarbeit beteiligten Mitgliedstaaten. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass die Bundesregierung erhöhte Anstrengungen unternehmen sollte, um den Kreis der teilnehmenden Mitgliedstaaten auszuweiten.
Drucksache 779/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen
... Zur Sicherung des deutschen Steueraufkommens aus Vermietungs- und Verpachtungseinkünften sowie Grundstücksveräußerungsgewinnen auch im Verhältnis zu ausländischen Anteilsinhabern sind europarechtliche Vorgaben und die von Deutschland abgeschlossenen Abkommen zu Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) zu beachten. Ohne dabei die Kapitalverkehrsfreiheit zu verletzen, ist eine direkte Beteiligung von 10 % oder mehr am Grundkapital nicht erlaubt oder werden zumindest die Dividenden nicht der günstigen Besteuerung unterworfen, wie sie sich aus den Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen bei einer höheren Beteiligung ergeben würde.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REIT-Gesetz – REIT-G)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Wesen der REIT-Aktiengesellschaften
§ 2 Vor-REIT
§ 3 Begriffsbestimmung
§ 4 Mindestnennbetrag des Grundkapitals
§ 5 Form der Aktien
§ 6 Firma
§ 7 Bezeichnungsschutz
Abschnitt 2 Qualifikation als REIT-Aktiengesellschaft
§ 8 Anmeldung
§ 9 Sitz
§ 10 Börsenzulassung
§ 11 Streuung der Aktien
§ 12 Vermögen
§ 13 Ausschüttung an die Anleger
§ 14 Ausschluss des Immobilienhandels
§ 15 Kreditaufnahme
Abschnitt 3 Steuerliche Regelungen
§ 16 Steuerbefreiung der REIT-Aktiengesellschaft
§ 17 Beginn der Steuerbefreiung
§ 18 Ende der Steuerbefreiung
§ 19 Besteuerung der Anteilsinhaber
§ 20 Kapitalertragsteuerabzug
§ 21 Verfahrensvorschriften
Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 3 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Investmentsteuergesetzes
Artikel 6 Neufassung geänderter Gesetze und Verordnungen
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
1. Eckpunkte der rechtlichen Ausgestaltung
2. Gesicherte Besteuerung
3. Anlegerstruktur
4. Überwachung der Mindeststreuung und der Beteiligungsgrenzen
5. Bilanzierung
6. Exit Tax
7. Immobilienhandel
8. Wohnimmobilien
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Drucksache 671/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
... Wenn demnach Geräte im Handel angeboten werden, die die Herstellung einer großen Stückzahl von Zigaretten zum privaten Verbrauch elektrisch ermöglichen käme kein Käufer auf die Idee, dass er dadurch zum Steuerhinterzieher wird - es sei denn, die Hersteller wären verpflichtet, den Käufer darauf hinzuweisen, dass der Betrieb des gekauften Gerätes verboten ist. Eine solche Regelung zieht somit eine Fülle von Umständlichkeiten nach sich die zur Sicherung des Steueraufkommens nicht geeignet sind.
Drucksache 206/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetz es
... 3. Zur Verfahrensvereinfachung, zur Vermeidung unangemessener wirtschaftlicher Belastungen sowie zur Sicherung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und des Steueraufkommens Bestimmungen zu den §§ 1 bis 3 zu erlassen und dabei insbesondere
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Auswirkungen
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Energiesteuergesetz(EnergieStG)
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Steuergebiet, Energieerzeugnisse
§ 2 Steuertarif
§ 3 Begünstigte Anlagen
Kapitel 2 Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas
Abschnitt 1 Steueraussetzung
§ 4 Anwendungsbereich
§ 5 Steueraussetzungsverfahren
§ 6 Herstellungsbetriebe für Energieerzeugnisse
§ 7 Lager für Energieerzeugnisse
§ 8 Entstehung der Steuer bei Entnahme in den freien Verkehr
§ 9 Herstellung außerhalb eines Herstellungsbetriebes
§ 10 Verkehr im Steuergebiet
§ 11 Verkehr mit anderen Mitgliedstaaten
§ 12 Verbringen nach Einfuhr
§ 13 Ausfuhr
§ 14 Unregelmäßigkeiten im Verkehr unter Steueraussetzung
Abschnitt 2 Verbringen und Einfuhr von Energieerzeugnissen des freien Verkehrs
§ 15 Verbringen zu gewerblichen Zwecken
§ 16 Verbringen zu privaten Zwecken
§ 17 Entnahme aus Hauptbehältern
§ 18 Versandhandel
§ 19 Einfuhr Werden Energieerzeugnisse nach § 4 aus einem Drittland unmittelbar in das Steuergebiet eingeführt oder befinden sie sich
Abschnitt 3 Freier Verkehr in sonstigen Fällen
§ 20 Differenzversteuerung
§ 21 Entstehung der Steuer für gekennzeichnete Energieerzeugnisse
§ 22 Entstehung der Steuer für Energieerzeugnisse nach § 4, Auffangtatbestand
§ 23 Entstehung der Steuer für sonstige Energieerzeugnisse
Abschnitt 4 Steuerbefreiungen
§ 24 Begriffsbestimmungen, Erlaubnis
§ 25 Steuerbefreiung für Verwendungen zu anderen Zwecken
§ 26 Steuerbefreiung, Eigenverbrauch
§ 27 Steuerbefreiung, Schiff- und Luftfahrt
§ 28 Steuerbefreiung für gasförmige Energieerzeugnisse Zu den in § 2 Abs. 3 Satz 1 genannten Zwecken dürfen steuerfrei verwendet werden:
§ 29 Steuerbefreiung für im Betrieb angefallene Energieerzeugnisse Zu den in § 2 Abs. 3 Satz 1 genannten Zwecken dürfen steuerfrei verwendet werden:
§ 30 Zweckwidrigkeit
Kapitel 3 Bestimmungen für Kohle
§ 31 Begriffsbestimmungen, Anmeldung, Erlaubnis
§ 32 Entstehung der Steuer
§ 33 Steueranmeldung, Fälligkeit
§ 34 Verbringen in das Steuergebiet
§ 35 Einfuhr
§ 36 Steuerentstehung, Auffangtatbestand
§ 37 Steuerbefreiungen, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit
Kapitel 4 Bestimmungen für Erdgas
§ 38 Entstehung der Steuer
§ 39 Steueranmeldung, Fälligkeit
§ 40 Nicht leitungsgebundenes Verbringen
§ 41 Nicht leitungsgebundene Einfuhr
§ 42 Differenzversteuerung
§ 43 Steuerentstehung, Auffangtatbestand
§ 44 Steuerbefreiung, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit
Kapitel 5 Steuerentlastung
§ 45 Begriffsbestimmung
§ 46 Steuerentlastung beim Verbringen aus dem Steuergebiet
§ 47 Steuerentlastung bei Aufnahme in Betriebe und bei steuerfreien Zwecken
§ 48 Steuerentlastung bei Vermischungen von gekennzeichnetem mit anderem Gasöl
§ 49 Steuerentlastung für Gasöle und Flüssiggase
§ 50 Steuerentlastung für Biokraft- und Bioheizstoffe
§ 51 Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren
§ 52 Steuerentlastung für die Schiff- und Luftfahrt
§ 53 Steuerentlastung für die Stromerzeugung und die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme
§ 54 Steuerentlastung für Unternehmen
§ 55 Steuerentlastung für Unternehmen in Sonderfällen
§ 56 Steuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr
§ 57 Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
§ 58 Steuerentlastung für Gewächshäuser
§ 59 Steuerentlastung für Diplomatenbenzin und -dieselkraftstoff
§ 60 Steuerentlastung bei Zahlungsausfall
Kapitel 6 Schlussbestimmungen
§ 61 Steueraufsicht
§ 62 Steuerliche Betriebsleiter, Steuerhilfspersonen
§ 63 Geschäftsstatistik
§ 64 Bußgeldvorschriften Ordnungswidrig im Sinne des § 381 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
§ 65 Sicherstellung
§ 66 Ermächtigungen
§ 67 Anwendungsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Stromsteuergesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Kapitel 2 Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu Kapitel 3 Bestimmungen für Kohle
Zu § 31
Zu § 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Kapitel 4 Bestimmungen für Erdgas
Zu § 38
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu Kapitel 5 Steuerentlastung
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu den Absätzen 4 und 5
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu den Absätzen 3 bis 5
Zu § 54
Zu § 55
Zu § 56
Zu § 57
Zu den Absätzen 1 bis 4
Zu den Absätzen 5 bis 8
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu § 62
Zu § 63
Zu § 64
Zu § 65
Zu § 66
Zu § 67
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu den Absätzen 3 und 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Drucksache 461/06
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG)
... Bei einer höheren Attraktivität und Akzeptanz des Gesetzes könnte sich die Anzahl der anerkannten und der Aufsicht der Länder unterliegenden Unternehmensbeteiligungsgesellschaften erhöhen. Aufgrund der Gewerbesteuerbefreiung der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften könnte sich dieses Steueraufkommen verringern.
Drucksache 834/06
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung zur Änderung der Steuerdaten -Übermittlungsverordnung
... haben auf das Steueraufkommen und das Preisniveau keine Auswirkungen.
Drucksache 755/14/06
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV -Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV -WSG)
... Die Fondslösung macht eine Entlastung der Beitragszahler durch ein schrittweise zu erhöhendes Steueraufkommen für gesellschaftliche Leistungen nötig. Aufgrund der positiven Steuerschätzung, die bereits zu einer Aufstockung der für versicherungsfremde Leistungen der Krankenkassen bereitzustellenden Mittel geführt hat, wäre auch für das Jahr 2008 ein höherer als der bisher festgesetzte Betrag vorzusehen, und zwar in der ursprünglichen Höhe von jährlich 4,2 Milliarden Euro. Dieser Betrag sollte in den Folgejahren angemessen aufgestockt werden.
Drucksache 671/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
... steueraufkommens und soll verhindern, dass Privatpersonen zu Herstellern im Sinne des
Drucksache 332/06
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Haushaltsbegleitgesetz 2006 (Haushaltsbegleitgesetz 2006 - HBeglG 2006)
... Vom Aufkommen der Umsatzsteuer stehen dem Bund 2007 vorab 3,89 vom Hundert, 2008 4,42 vom Hundert und ab 2009 4,45 vom Hundert des Umsatzsteueraufkommens als Ausgleich für die Belastungen aufgrund der Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung um einen Vomhundertpunkt zu; bei einer Steuersatzerhöhung oder Steuersatzsenkung wird in dem Jahr ihres Wirksamwerdens der Vomhundertsatz in dem der Erhöhung oder Senkung entsprechenden Umfang verringert oder erhöht.
Drucksache 865/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006 - 2007 mit Sonderbericht über die Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder KOM (2006) 649 endg. Ratsdok. 14968/06
... Die Erweiterung hat zu einer effizienteren Arbeitsteilung geführt und die EU besser für den globalen Wettbewerb gerüstet. Insgesamt war die letzte Erweiterung ein Katalysator für Wirtschaftswachstum und Modernisierung in der EU, wie auch eine Reihe größerer Studien in jüngster Zeit bewiesen hat. Beispielsweise zeigen sich in den Mitgliedstaaten, die die Freizügigkeit der Arbeitskräfte eingeführt haben, nach dem Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten konkrete Vorteile in Form einer Steigerung des Volkseinkommens und des Steueraufkommens sowie einer Schrumpfung der Schattenwirtschaft. Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten haben dazu beigetragen, den Fachkräftemangel auf den Arbeitsmärkten auszugleichen und sich gut in ihr neues kulturelles Umfeld eingefügt2. Als Reaktion auf diese Erfolge haben noch fünf Mitgliedstaaten ihre Arbeitsmärkte ganz geöffnet und zwei weitere teilweise3.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die fünfte Erweiterung
3. Der Erweiterungsprozess
3.1. Beitrittsverhandlungen
3.2. Heranführungsstrategie
4. Unterstützung der Öffentlichkeit für Erweiterungen gewährleisten
5. Wichtigste Herausforderungen für 2007
5.1. Verbleibende Herausforderungen im Zusammenhang mit der fünften
5.2. Kandidatenländer
5.3. Potenzielle Kandidatenländer
6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Anhang 1 Sonderbericht über die Fähigkeit der Union zur Integration neuer Mitglieder
3 Einleitung
Anhang 2 Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo8, Türkei Albanien
Drucksache 206/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 22 der 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetz es
... Es sind umfangreiche Investitionen in Biodieselanlagen geplant, die die derzeitigen Kapazitäten erheblich erweitern. Diese, die heimische Wirtschaft und Infrastruktur beträchtlich stärkenden und auch anderweitige Steueraufkommen generierenden Investitionen werden zurückgestellt oder unterbleiben, wenn bei der erstmaligen Besteuerung von Biodiesel zu kräftig abgeschöpft wird. Dies ist mit den vorgesehenen Steuersätzen von 10 Cent pro Liter für Reinkraftstoffe und 15 Cent pro Liter für Beimischungen der Fall.
1. Zu Artikel 1 allgemein EnergieStG
2. Die Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe
3. Zu Artikel 1 allgemein EnergieStG
4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 56 Abs. 2 Nr. 2 EnergieStG
5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 3 - neu - EnergieStG
6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 1 EnergieStG
Zu Artikel 1
10. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 2 Satz 2 - neu - EnergieStG
11. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 2 Satz 3 und § 57 Abs. 5 Satz 1 EnergieStG
12. Hilfsempfehlung zu Ziffer 11
Zu Artikel 1
13. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 3 Satz 1 bis 3 EnergieStG
14. Zu Artikel 1 § 51 EnergieStG und Artikel 2 § 9a StromStG
15. Zu Artikel 1 § 51 Abs. 1 Nr. 1 EnergieStG
16. Zu Artikel 1 § 52 Abs. 1a - neu - EnergieStG
17. Zu Artikel 1 § 54 Abs. 1 Satz 2 - neu -; § 55 Abs. 1 Satz 2 - neu - EnergieStG
18. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 2 Nr. 4 - neu - EnergieStG
19. Zu Artikel 1 § 57 EnergieStG
20. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 9a Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 - neu - , 5 - neu - StromStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Drucksache 548/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetz es
... Kosten für die Haushalte des Bundes und der Gemeinden entstehen nicht. Die Regelungen über die grenzüberschreitende Verschmelzung erleichtern den Zuzug von Gesellschaften nach Deutschland. Daraus kann sich ein erhöhtes Steueraufkommen ergeben. Der zusätzliche Personal- und Sachaufwand für die Eintragung im Handelsregister wird durch Gebühren ausgeglichen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Umwandlungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Spruchverfahrensgesetzes
Artikel 3 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Artikel 5 Änderung der Handelsregistergebührenverordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Probleme des geltenden Rechts
II. Lösung
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Kosten und Preise
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
I. Die gesetzliche Grundkonzeption für die Umsetzung der Richtlinie
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu § 122a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 122b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 122c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 122d
Zu § 122e
Zu § 122f
Zu § 122g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 122h
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 122i
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 122j
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 122k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 122l
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 779/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen
... Im Vergleich zum status quo bedeutet dies insbesondere für konzerninterne Gestaltungen ein erhebliches Gestaltungspotenzial zu Lasten des Steueraufkommens.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 3 Abs. 3 und 9 REITG Artikel 2a - neu - KStG
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2a
Zu § 38
Zu § 40
3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 2 REITG
4. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 REITG
5. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 4 und § 15a - neu - REITG
6. Zu Artikel 1 §§ 2 und 15b - neu - REITG
7. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 REITG
8. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 REITG
9. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 Satz 1 REITG
10. Zu Artikel 1 § 8 REITG
11. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 3 Satz 1 REITG
12. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 4 und § 16 Abs. 1 REITG Artikel 2 § 3 Nr. 70 EStG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
13. Zu Artikel 1 §§ 12 Abs. 1 und 18 Abs. 2 REITG
14. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 1 REITG
15. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 5 REITG
16. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 2 Satz 1 REITG
17. Zu Artikel 1 §§ 16 Abs. 3 bis 5, 18 Abs. 5, 21 Abs. 1 REITG
18. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 3 - neu - REITG
19. Zu Artikel 1 § 18 REITG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
20. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 4 REITG
21. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 5 Satz 2 REITG
22. Zu Artikel 1 § 19 REITG
23. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 5 REITG
24. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 2 Satz 1 REITG
25. Zu Artikel 1 § 20a - neu - REITG
26. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 1 REITG
27. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 3 - neu - REITG
28. Zu Artikel 1 REITG
29. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 3 Nr. 70 Satz 2 und 3 EStG
Zu Buchste a
Zu Buchste b
30. Zu Artikel 2 § 3 Nr. 70 EStG
31. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 3 Nr. 70 EStG
32. Zu Artikel 5a - neu - § 3 Abs. 4 AO
Drucksache 142/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 (Haushaltsbegleitgesetz 2006 - HBeglG 2006)
... • Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird zum 1. Januar 2007 um zwei Prozentpunkte auf 4,5 % gesenkt. Diese Absenkung wird vom Bund mit dem Aufkommen eines Mehrwertsteuerpunktes unterstützt. Zu diesem Zweck wird die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens zwischen Bund und Ländern so geändert, dass dem Bund der entsprechende Anteil des Aufkommens als Vorab zur Verfügung gestellt wird.
Drucksache 206/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetz es
... Es sind umfangreiche Investitionen in Biodieselanlagen geplant, die die derzeitigen Kapazitäten erheblich erweitern. Diese, die heimische Wirtschaft und Infrastruktur beträchtlich stärkenden und auch anderweitige Steueraufkommen generierenden Investitionen werden zurückgestellt oder unterbleiben, wenn bei der erstmaligen Besteuerung von Biodiesel zu kräftig abgeschöpft wird. Dies ist mit den vorgesehenen Steuersätzen von 10 Cent pro Liter für Reinkraftstoffe und 15 Cent pro Liter für Beimischungen der Fall.
1. Zu Artikel 1 allgemein EnergieStG
2. Zu Artikel 1 allgemein EnergieStG
3. Zu Artikel 1 EnergieStG
4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 56 Abs. 2 Nr. 2 EnergieStG
5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 3 - neu - EnergieStG
6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 1 EnergieStG
7. Zu Artikel 1 § 50 EnergieStG
8. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 2 Satz 2 - neu - EnergieStG
9. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 2 Satz 3 und § 57 Abs. 5 Satz 1 EnergieStG
10. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 3 Satz 1 bis 3 EnergieStG
11. Zu Artikel 1 § 51 EnergieStG und Artikel 2 § 9a StromStG
12. Zu Artikel 1 § 51 Abs. 1 Nr. 1 EnergieStG
13. Zu Artikel 1 § 52 Abs. 1a - neu - EnergieStG
14. Zu Artikel 1 § 54 Abs. 1 Satz 2 - neu -; § 55 Abs. 1 Satz 2 - neu - EnergieStG
15. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 2 Nr. 4 - neu - EnergieStG
16. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 9a Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 - neu - , 5 - neu - StromStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Drucksache 790/06
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetz es im Jahr 2007
... Die Steuerschätzung vom Mai 2006 hat ergeben, dass auf der Grundlage des für 2007 geschätzten Gewerbesteueraufkommens eine Erhöhung der Gewerbesteuerumlage um 6,6 Prozentpunkte ausgereicht hätte, um diesen Finanzierungsbeitrag für die gesetzliche Beteiligung der Gemeinden am Fond "
Drucksache 461/06 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG)
... Bei einer höheren Attraktivität und Akzeptanz des Gesetzes könnte sich die Anzahl der anerkannten und der Aufsicht der Länder unterliegenden Unternehmensbeteiligungsgesellschaften erhöhen. Aufgrund der Gewerbesteuerbefreiung der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften könnte sich dieses Steueraufkommen verringern.
Drucksache 40/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung
... Nur durch ein höheres Wirtschaftswachstum entstehen dauerhaft mehr Arbeitsplätze, sinken die Ausgaben für den Arbeitsmarkt und steigt auch das Steueraufkommen.
Drucksache 671/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
... Wenn demnach Geräte im Handel angeboten werden, die die Herstellung einer großen Stückzahl von Zigaretten zum privaten Verbrauch elektrisch ermöglichen, käme kein Käufer auf die Idee, dass er dadurch zum Steuerhinterzieher wird - es sei denn, die Hersteller wären verpflichtet, den Käufer darauf hinzuweisen, dass der Betrieb des gekauften Gerätes verboten ist. Eine solche Regelung zieht somit eine Fülle von Umständlichkeiten nach sich, die zur Sicherung des Steueraufkommens nicht geeignet sind.
Drucksache 141/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009
... Zum 1. Januar 2007 wird der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um zwei Prozentpunkte auf 4,5 Prozent gesenkt. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung durch Einsatz des Mehraufkommens eines Umsatzsteuerpunktes. Hierfür werden in den Jahren 2007 bis 2009 jährlich zwischen rd. 6,5 Mrd. € und rd. 7,8 Mrd. € aufgebracht. In den Folgejahren steigt der Betrag mit dem Wachstum des Umsatzsteueraufkommens.
1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren
1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009
1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006
1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009
Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite
Wachstum durch Innovationen und Investitionen
Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen
2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009
Tabelle
3. Die Ausgaben des Bundes
3.1 Überblick
3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen
3.2.1 Soziale Sicherung
Tabelle
3.2.2 Verteidigung
3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
3.2.4 Wirtschaftsförderung
3.2.5 Verkehr
3.2.6 Bauwesen
3.2.8 Umweltschutz
3.2.9 Sport
3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung
3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft
Tabelle
3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes
3.3.1. Überblick
3.3.2. Konsumtive Ausgaben
3.3.3. Investive Ausgaben
Tabelle
Tabelle
Tabelle
3.4. Die Finanzhilfen des Bundes
3.5. Die Personalausgaben des Bundes
3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung
4. Die Einnahmen des Bundes
4.1 Überblick
4.2 Steuereinnahmen
4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick
Tabelle
4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung
Tabelle
4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren
4.3. Sonstige Einnahmen
4.3.1. Überblick
4.3.2 Privatisierungspolitik
Tabelle
4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung
Tabelle
4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank
4.4. Kreditaufnahme
Tabelle
5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen
5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund
Tabelle
5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens
5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens
5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen
5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt
6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums
6.1. Zinsausgaben
6.2. Sondervermögen
6.3. Versorgungsleistungen
Tabelle
6.4. Gewährleistungen
6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen
6.6. Verpflichtungsermächtigungen
7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009
7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung
7.2. Ausblick für 2006
Tabelle
7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum
7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
7.5. Ergebnisse
Tabelle
Tabelle
Drucksache 705/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Einführung dauerhafter Identifikationsnummern in Besteuerungsverfahren und zur Änderung der Zweiten
... Diese Verordnung hat auf das Steueraufkommen und das Preisniveau keine Auswirkungen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zur Vergabe steuerlicher Identifikationsnummern (Steueridentifikationsnummerverordnung - StIdV)
§ 1 Zeitpunkt der Einführung, Aufbau
§ 2 Form und Verfahren der Datenübermittlungen
§ 3 Erstmalige Zuteilung der Identifikationsnummer nach § 139b Abs. 6 der Abgabenordnung
§ 4 Löschungsfrist
§ 5 Maßnahmen zur Wahrung des Steuergeheimnisses
§ 6 Benachrichtigung des Betroffenen, Berichtigung unrichtiger Daten
§ 7 Erprobung des Verfahrens
Artikel 2 Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 1 Verordnung zur Vergabe steuerlicher Identifikationsnummern (Steueridentifikationsnummerverordnung - StIdV)
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
zu Absatz 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 2
Artikel 2 Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 341/05
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
... begünstigt. Wenn nahezu alle Unternehmen von der Möglichkeit Gebrauch machen, einen vollständigen Wegfall der Erbschaftsteuer auf das Unternehmensvermögen zu erreichen, ist mit einer darüber hinausgehenden Minderung des Erbschaftsteueraufkommens von rund 400 Millionen Euro jährlich zu rechnen (bei voller Wirksamkeit der Maßnahme). Aufgrund der nur rudimentär vorhandenen und für diesen Zweck nicht ausreichend gegliederten statistischen Daten lässt sich dieser Ausfall allerdings nur schätzen.
Drucksache 408/05
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung über den automatisierten Abruf von Steuerdaten (Steuerdaten -Abrufverordnung - StDAV )
... hat auf das Steueraufkommen und auf das Preisniveau keine Auswirkungen. Bei Bund und Ländern entstehen keine Mehrkosten gegenüber den Erfordernissen der Umsetzung der bereits bestehenden Steuerdaten-Abrufverwaltungsregelung. Bei den Gemeinden entstehen Kosten, soweit die vorhandenen Datenschutzvorkehrungen erweitert oder geändert werden müssen. Wegen der unterschiedlichen technischen und organisatorischen Gegebenheiten lässt sich die Höhe der Kosten nicht näher bestimmen. Die gewählte Übergangsfrist von 3 Jahren trägt zu einer verträglichen Kostenverteilung bei.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Maßnahmen zur Wahrung des Steuergeheimnisses
§ 3 Erteilung der Abrufbefugnis
§ 4 Umfang der Abrufbefugnis
§ 5 Prüfung der Abrufbefugnis
§ 6 Aufzeichnung der Abrufe
§ 7 Prüfung der Zulässigkeit der Abrufe
§ 8 Ergänzende Regelungen und Verfahrensdokumentation
§ 9 Abrufe durch den Steuerpflichtigen
§ 10 Übergangsvorschrift
§ 11 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
II. Zu den einzelnen Vorschriften
1. Zu § 1 Anwendungsbereich
2. Zu § 2 Maßnahmen zur Wahrung des Steuergeheimnisses
3. Zu § 3 Erteilung der Abrufbefugnis
4. Zu § 4 Umfang der Abrufbefugnis
5. Zu § 5 Prüfung der Abrufbefugnis
6. Zu § 6 Aufzeichnung der Abrufe
7. Zu § 7 Prüfung der Zulässigkeit der Abrufe
8. Zu § 8 Ergänzende Regelungen und Verfahrensdokumentation
9. Zu § 9 Abrufe durch den Steuerpflichtigen
10. Zu § 10 Übergangsvorschrift
Drucksache 479/05 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG )
... 3. über technische Vorkehrungen in Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit zur Sicherung des Steueraufkommens.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG)
Artikel 1 Gesetz über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG)
§ 1 Steuergegenstand, Steuerpflicht
§ 2 Steuerbefreiungen
§ 3 Bemessungsgrundlage
§ 4 Steuersatz
§ 5 Steuerschuldner
§ 6 Entstehung der Steuer
§ 7 Umrechnung fremder Währungen
§ 8 Anmeldung, Fälligkeit
§ 9 Örtliche Zuständigkeit
§ 10 Mitteilungs- und Anzeigepflichten
§ 11 Mitteilung an die Genehmigungsbehörde
§ 12 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 13 Nachschau
§ 14 Ermächtigung
§ 15 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes
Artikel 3 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
Artikel 6 Aufhebung der Verordnung über die Versteuerung von Wettscheinen im Abrechnungsverfahren
Artikel 7 Aufhebung der Verordnung zur Vereinfachung der Steuererhebung bei der Lotteriesteuer
Artikel 8 Änderung der Kleinbetragsverordnung
Artikel 9 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Drucksache 391/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetz es
... erzeugnissen in Deutschland mit der Folge führen, dass das Tabaksteueraufkommen zurückgeht; mögliche Rückgänge beim Tabaksteueraufkommen lassen sich derzeit nicht quantifizieren.
Drucksache 65/05
Verordnung
des Bundesministeriums der Finanzen
Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2005
Umsatzsteueraufkommen beläuft sich nach der Steuerschätzung vom
Drucksache 45/05 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verringerung steuerlicher Missbräuche und Umgehungen
... - Mit „Sale and lease back“-Konstruktionen versuchen einige Kommunen sich selbst und externen Kapitalgebern einen finanziellen Vorteil zulasten des allgemeinen Steueraufkommens zu verschaffen.
Drucksache 236/05
... 1. das der Jahresrechnung nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a des Finanz- und Personalstatistikgesetzes entnommene Gewerbesteueraufkommen (brutto);
Drucksache 479/2/05
Empfehlungen der Ausschüsse 819. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2006
Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG ) - Antrag des Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein -
... 3. über technische Vorkehrungen in Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit zur Sicherung des Steueraufkommens.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Besteuerung des Spieleinsatzes(Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG)
§ 1 Steuergegenstand, Steuerpflicht
§ 2 Steuerbefreiungen
§ 3 Bemessungsgrundlage
§ 4 Steuersatz
§ 5 Steuerschuldner
§ 6 Entstehung der Steuer
§ 7 Umrechnung fremder Währungen
§ 8 Anmeldung, Fälligkeit
§ 9 Örtliche Zuständigkeit
§ 10 Mitteilungs- und Anzeigepflichten
§ 11 Mitteilung an die Genehmigungsbehörde
§ 12 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 13 Nachschau
§ 14 Ermächtigung
§ 15 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes
Artikel 3 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
Artikel 6 Aufhebung der Verordnung über die Versteuerung von Wettscheinen im Abrechnungsverfahren
Artikel 7 Aufhebung der Verordnung zur Vereinfachung der Steuererhebung bei der Lotteriesteuer
Artikel 8 Änderung der Kleinbetragsverordnung
Artikel 9 Änderung der Spielverordnung
Artikel 10 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
2. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 - neu - SpEStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zur Begründung II. Besonderer Teil Artikel 2
4. Zur Begründung II. Besonderer Teil Artikel 2 Abs. 3 - neu -
Drucksache 45/05
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Verringerung steuerlicher Missbräuche und Umgehungen
... Mit "Sale-and-lease-back" - Konstruktionen versuchen einige Kommunen sich selbst und externen Kapitalgebern einen finanziellen Vorteil zulasten des allgemeinen Steueraufkommens zu verschaffen.
Drucksache 193/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abfallverbringungsgesetz es sowie zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung
... Verbleibt bei der Anstalt bei Beendigung der Abwicklung ein Vermögensüberschuss, so geht dieser Überschuss auf die Länder über, und zwar nach einem entsprechend Bevölkerungszahl und Steueraufkommen gebildeten Verteilungsschlüssel (Königsteiner Schlüssel), soweit die Länder keinen hiervon abweichenden Schlüssel vereinbaren. Das gleiche gilt ab dem Zeitpunkt der Auflösung für Verbindlichkeiten, die nach Auflösung erfüllt werden müssen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Abfallverbringungsgesetzes
Artikel 2 Gesetz zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung
§ 1
§ 2
Artikel 3 Aufhebung der Verordnung über die Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Sachverhalt
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Tatsächliche Gesetzesfolgen
V. Finanzielle Auswirkungen
VI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
Zu § 1
Zu § 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 937/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen
... 5) Verfahrensrechtliche Änderung zur Sicherung des Steueraufkommens.
Drucksache 479/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 56 der 818. Sitzung des Bundesrates am 21. Dezember 2005
Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG ) - Antrag des Landes Niedersachsen -
... 3. über technische Vorkehrungen in Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit zur Sicherung des Steueraufkommens.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG)
§ 1 Steuergegenstand, Steuerpflicht
§ 2 Steuerbefreiungen
§ 3 Bemessungsgrundlage
§ 4 Steuersatz
§ 5 Steuerschuldner
§ 6 Entstehung der Steuer
§ 7 Umrechnung fremder Währungen
§ 8 Anmeldung, Fälligkeit
§ 9 Örtliche Zuständigkeit
§ 10 Mitteilungs- und Anzeigepflichten
§ 11 Mitteilung an die Genehmigungsbehörde
§ 12 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 13 Nachschau
§ 14 Ermächtigung
§ 15 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes
Artikel 3 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
Artikel 6 Aufhebung der Verordnung über die Versteuerung von Wettscheinen im
Artikel 7 Aufhebung der Verordnung zur Vereinfachung der Steuererhebung bei der Lotteriesteuer
Artikel 8 Änderung der Kleinbetragsverordnung
Artikel 9 Änderung der Spielverordnung
Artikel 10 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Drucksache 192/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Conterganstiftung für behinderte Menschen (Conterganstiftungsgesetz - ContStifG )
... Das zu beschließende Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. § 17 des Entwurfs sieht vor, dass Leistungen nach dem Zweiten Abschnitt des Gesetzes Einkommensteuerfrei sind. Da das Aufkommen der Einkommensteuer nach Art. 106 Abs. 3 Satz 1 GG den Ländern und dem Bund gemeinsam zusteht, bedarf das Gesetz nach Art. 105 Abs. 3 GG der Zustimmung des Bundesrates. Dies entspricht der bisherigen Staatspraxis, nach der Gesetze zustimmungsbedürftig sind, die den Verzicht auf die Erhebung von Steuern vorsehen, deren Aufkommen ganz oder zum Teil den Ländern oder Gemeinden zufließt, auch wenn die Auswirkungen der Steuerbefreiung im Verhältnis zum Gesamtsteueraufkommen marginal sind. Auch das Gesetz über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder", das nun ersetzt werden soll und eine entsprechende Befreiung von der Einkommensteuer vorsieht, ist mit Zustimmung des Bundesrates ergangen.
Drucksache 341/05 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
... begünstigt. Wenn nahezu alle Unternehmen von der Möglichkeit Gebrauch machen, einen vollständigen Wegfall der Erbschaftsteuer auf das Unternehmensvermögen zu erreichen, ist mit einer darüber hinausgehenden Minderung des Erbschaftsteueraufkommens von rund 400 Millionen Euro jährlich zu rechnen (bei voller Wirksamkeit der Maßnahme). Aufgrund der nur rudimentär vorhandenen und für diesen Zweck nicht ausreichend gegliederten statistischen Daten lässt sich dieser Ausfall allerdings nur schätzen.
Drucksache 321/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen
... Die Agenda 2010 ist das zentrale Instrument im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit. Zur Flankierung des Reformprozesses hat die Bundesregierung ein schnell zu verwirklichendes 20-Punkte-Programm zur Stärkung von Konjunktur und Wachstum verabschiedet. Gegenstand dieses Gesetzentwurfs ist die Umsetzung der dazu vorgesehenen Maßnahmen im Bereich der Unternehmensbesteuerung. Im Zentrum steht die aufkommensneutral gestaltete Tarifentlastung für Unternehmen, um deren Wettbewerbsfähigkeit in einem sich verändernden internationalen Umfeld zu erhöhen und die Investitionsbereitschaft am und in den Standort Deutschland zu fördern. Sie ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für mehr Beschäftigung und zur Sicherung des nationalen Steueraufkommens.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 15b Verluste in Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen
Artikel 2 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 3 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Drucksache 681/04
Empfehlungen der Ausschüsse 803. Sitzung des Bundesrates am 24. September 2004
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes - Antrag des Freistaates Bayern -
... Das den Ländern zustehende Rennwettsteueraufkommen ist seit 1998 kontinuierlich rückläufig, weil fast alle deutschen Buchmacher dazu übergegangen sind, Pferdewetten nicht mehr selbst abzuschließen, sondern an Wettunternehmen, die nicht der deutschen Rennwettbesteuerung unterliegen, zu vermitteln. Ähnliche Entwicklungen ergeben sich bundesweit im illegalen Sportwettbereich. Der Bundesrat teilt die im Gesetzesantrag des Freistaates Bayern enthaltene Problembeschreibung und Zielsetzung, dass die teilweise Nichtbesteuerung von vermittelten Wetten angesichts der geänderten tatsächlichen Verhältnisse systemwidrig ist und zu nicht hinnehmbaren Besteuerungslücken führt. Es ist deshalb dringend geboten, diese Besteuerungslücken zu schließen.
Drucksache 417/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Sicherung der Mobilität und für fairen Wettbewerb
... Der Bundesrat weist insbesondere auch darauf hin, dass der so genannte Tanktourismus mit erheblichen negativen Auswirkungen für die Tankstellen, das Transportgewerbe, die Umwelt und das Mineralölsteueraufkommen in Deutschland weiter zugenommen hat. Auch nach Schätzung der Bundesregierung entstehen durch den Tanktourismus an den deutschen Tankstellen Absatzverluste von mehr als 3 Prozent des gesamten Kraftstoffabsatzes in Deutschland. Grenznahe Tankstellen sowie Tankstellen und Autohöfe an Autobahnen erleiden Absatzeinbrüche von bis zu 80%. Die hierdurch verursachten Ausfälle an Mineralölsteuer für den Bundeshaushalt liegen bei weit über 1 Milliarde Euro pro Jahr. Allein in Österreich betrugen die Steuermehreinnahmen durch den Tanktourismus im letzten Jahr über eine halbe Milliarde Euro. Die negativen Umwelteffekte durch lange Anfahrwege zu den Tankstellen jenseits der Grenzen sind offensichtlich.
Drucksache 680/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 90/434/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen KOM (2003) 613 endg.; Ratsdok. 13841/03
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei den weiteren Verhandlungen darauf hinzuwirken, dass die zur Sicherung des nationalen Steueraufkommens notwendige Wertverknüpfung weiterhin zulässig bleibt.
Drucksache 681/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes - Antrag des Freistaates Bayern -
... Der Bundesrat hat in seiner 803. Sitzung am 24. September 2004 beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag n i c h t einzubringen. Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst: Das den Ländern zustehende Rennwettsteueraufkommen ist seit 1998 kontinuierlich rückläufig, weil fast alle deutschen Buchmacher dazu übergegangen sind, Pferdewetten nicht mehr selbst abzuschließen, sondern an Wettunternehmen, die nicht der deutschen Rennwettbesteuerung unterliegen, zu vermitteln. Ähnliche Entwicklungen ergeben sich bundesweit im illegalen Sportwettbereich.
Drucksache 681/1/04
Antrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes - Antrag des Freistaates Bayern -
... Das den Ländern zustehende Rennwettsteueraufkommen ist seit 1998 kontinuierlich rückläufig, weil fast alle deutschen Buchmacher dazu übergegangen sind, Pferdewetten nicht mehr selbst abzuschließen, sondern an Wettunternehmen, die nicht der deutschen Rennwettbesteuerung unterliegen, zu vermitteln. Ähnliche Entwicklungen ergeben sich bundesweit im illegalen Sportwettbereich.
Drucksache 417/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Sicherung der Mobilität und für fairen Wettbewerb - Antrag des Freistaats Thüringen -
... "Der Bundesrat weist insbesondere auch darauf hin, dass der so genannte Tanktourismus mit erheblichen negativen Auswirkungen für die Tankstellen, das Transportgewerbe, die Umwelt und das Mineralölsteueraufkommen in Deutschland weiter zugenommen hat. Auch nach Schätzung der Bundesregierung entstehen durch den Tanktourismus an den deutschen Tankstellen Absatzverluste von mehr als 3 Prozent des gesamten Kraftstoffabsatzes in Deutschland. Grenznahe Tankstellen sowie Tankstellen und Autohöfe an Autobahnen erleiden Absatzeinbrüche von bis zu 80%. Die hierdurch verursachten Ausfälle an Mineralölsteuer für den Bundeshaushalt liegen bei weit über 1 Milliarde Euro pro Jahr. Allein in Österreich betrugen die Steuermehreinnahmen durch den Tanktourismus im letzten Jahr über eine halbe Milliarde Euro. Die negativen Umwelteffekte durch lange Anfahrwege zu den Tankstellen jenseits der Grenzen sind offensichtlich.
Drucksache 680/04
Empfehlungen der Ausschüsse 803. Sitzung des Bundesrates am 24. September 2004
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 90/434/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen KOM (2003) 613 endg.; Ratsdok. 13841/03
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei den weiteren Verhandlungen darauf hinzuwirken, dass die zur Sicherung des nationalen Steueraufkommens notwendige Wertverknüpfung weiterhin zulässig bleibt.
Drucksache 560/03
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz
... Mit dem Gesetzentwurf soll die Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz umgesetzt werden. In der Protokollerklärung hatte die Bundesregierung Maßnahmen zur Stabilisierung des Körperschaftsteueraufkommens angekündigt und sich verpflichtet, konkret bezeichnete Maßnahmen auf den gesetzgeberischen Weg zu bringen.
Drucksache 736/03
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform der Gewerbesteuer (Gewerbesteuerreformgesetz - GewStRefG )
... Umlage nach Maßgabe des Gewerbesteueraufkommens oder des Gemeindewirtschaftssteueraufkommens".
Drucksache 35/18
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichs-gesetzes im Ausgleichsjahr 2018
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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