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24 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Steuerabzugsverfahren"


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Drucksache 379/20

... Die Vorschrift lastet alle gemäß Artikel 1 verursachten Kosten dem Bund an. Diese konstitutive Anlastung ist erforderlich, weil die Umsetzung des materiellen Regelungsziels des Bundes nur durch die datentechnisch erforderliche Einbettung in das Kirchensteuerabzugsverfahren möglich ist. Da aber die Gesetzgebungskompetenz für die Erhebung von Kirchensteuern allein den Ländern zusteht und durch deren Kirchensteuergesetze umgesetzt wird, würde auch dieser Erfüllungsaufwand grundsätzlich den Ländern obliegen, wenn sie von der Eintrittsregelung Gebrauch machen. Für das bestehende, ausschließlich für Zwecke des Kirchensteuerabzugs ausgerichtete Automationsverfahren, geschieht dies nach Maßgabe einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Um in dieser Konstellation trotzdem eine ländereinheitliche Umsetzung des Regelungsziels erreichen und gewährleisten zu können, bedarf es für die hierdurch verursachten Kosten, die gerade nicht für die Durchführung des Kirchensteuerabzugs erforderlich sind, einer Freistellung der Länder.



Drucksache 396/19

... 1995 wird angehoben von 972 Euro / 1 944 Euro (Einzel-/Zusammenveranlagung) auf 16 956 Euro / 33 912 Euro. Die Beträge für das Lohnsteuerabzugsverfahren werden dementsprechend angepasst. Insgesamt wird damit erreicht, dass rund 90 Prozent der Zahler der veranlagten Einkommensteuer und der Lohnsteuer nicht mehr mit Solidaritätszuschlag belastet werden.



Drucksache 514/19

... Redaktionelle Anpassung der Vorschriften zur Ermittlung eines Freibetrages im Lohnsteuerabzugsverfahren.



Drucksache 65/18

... Die Zulagenauszahlung muss ebenfalls vereinfacht werden. Dies gelingt durch eine Verknüpfung mit dem Lohnsteuerabzugsverfahren. Der Arbeitgeber verringert die von ihm abzuführende Lohnsteuer in Höhe der seinen Beschäftigten zustehenden Zulagen, die sich aus den Lohnsteuerabzugsmerkmalen ergeben.



Drucksache 207/13

... (53) Auch im Lohnsteuerabzugsverfahren wird das Splitting-Verfahren umgesetzt. Das 2009 eingeführte Faktorverfahren bietet dabei zusätzlich die Möglichkeit, die Steuerlast im Lohnsteuerabzugsverfahren noch genauer auf die Ehepartner gemäß ihrem Anteil am Jahreseinkommen zu verteilen. Insbesondere kann damit die Lohnsteuerlast für den Ehegatten mit dem geringeren Einkommen, welches häufig in der Steuerklasse V mit einem relativ hohen Grenzsteuersatz belegt wird, verringert werden. Mit dem Faktorverfahren nähert sich der Lohnsteuerabzug somit der im laufenden Kalenderjahr zu erwartenden Jahressteuerschuld sehr genau an. Durch die Entscheidung für das Faktorverfahren können folglich im Verfahren der Einkommensteuerveranlagung hohe Nachzahlungen und ggf. auch Einkommensteuer-Vorauszahlungen vermieden werden (vgl. NRP 2012 Tz 38).



Drucksache 329/13

... Ein Ergebnis der Zweiten Föderalismuskommission (FöKo II) war, dass die Zuständigkeit für das Steuerabzugsverfahren und das Veranlagungsverfahren bei beschränkt Steuerpflichtigen nach den §§ 50 und 50a des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren auf das Bundeszentralamt für Steuern und zur Regelung verschiedener Anwendungszeitpunkte

§ 1
Übertragung der Zuständigkeit auf das Bundeszentralamt für Steuern

§ 2
Anwendungszeitpunkte zum Einkommensteuergesetz

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 3 Verordnung zur Verteilung des Steueraufkommens aus dem Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren nach § 5 Absatz 7 Satz 4 des Finanzverwaltungsgesetzes

§ 1
Grundregel

§ 2
Verteilung bei gebietsfremden Vergütungsschuldnern

§ 3
Verfahren zur Verteilung des Steueraufkommens

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Alternativen

III. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2544: Entwurf einer Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren nach den §§ 50 und 50a des Einkommensteuergesetzes auf das Bundeszentralamt für Steuern und zur Regelung verschiedener Anwendungszeitpunkte und weiterer Regelungen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 302/1/12

... Diese allgemeine Information über den Sperrvermerk reicht nicht, um die verfassungsrechtlich notwendige Verifikation der Angaben des Kirchensteuerpflichtigen sicherzustellen. Anders als beim Sperrvermerk, der im Rahmen des elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahrens gesetzt wird und bei dem der Arbeitgeber eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung übermittelt, hat das Finanzamt keine weiterführenden Informationen. Zum einen ist weder die Bank verpflichtet, die dem Sperrvermerk unterliegende Kapitalertragsteuer an die Finanzverwaltung zu melden, noch besteht die Möglichkeit der Kontenabfrage nach § 93 Absatz 7 AO für Zwecke der Erhebung der Kirchensteuer.



Drucksache 347/12

... (1) Der monatlich durchschnittlich zu berücksichtigende Überschuss der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit in Geld oder Geldeswert über ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, vermindert um die Abzüge für Steuern und Sozialabgaben nach den §§ 2e und 2f, ergibt das Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit. Nicht berücksichtigt werden Einnahmen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren als sonstige Bezüge behandelt werden. Maßgeblich ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach § 9a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a des



Drucksache 684/12

... Die gegenüber dem Jahr mit einer vollen Jahreswirkung (+ 10 Mio. Euro) höheren Steuermehreinnahmen in den Kassenjahren 2013 (+ 170 Mio. Euro) und 2014 (+ 55 Mio. Euro) resultieren aus den unterschiedlichen Anwendungszeitpunkten der Neuregelung ab den Veranlagungszeiträumen 2013 bzw. 2014. Die das Lohnsteuerabzugsverfahren betreffenden Regelungen sind im Interesse einer ausreichenden Vorlaufzeit für die Arbeitgeber erst ab 2014 anzuwenden. Die nur das Veranlagungsverfahren betreffenden Vorschriften können dagegen bereits ab 2013 vereinfacht werden.



Drucksache 768/11

... IV kommt es zu einer höheren Zahl von Nebenbeschäftigungen, bei denen der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse V oder VI vorzunehmen ist. Bei den Finanzämtern führt dies zu einem zusätzlichen, nicht näher bezifferbaren Arbeitsaufwand, da die Anwendung der Steuerklassen V und VI im Lohnsteuerabzugsverfahren automatisch die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung zur Folge hat (§ 46 Abs. 2 Nrn. 2 und 3a des



Drucksache 253/11 (Beschluss)

... § 44 Absatz 5 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Haftungsbescheid von dem für den auszahlenden Kirchensteuerabzugsverpflichteten zuständigen Finanzamt erlassen wird. Satz 1 Nummer 5 Satz 3 gilt entsprechend. § 45a Absatz 2 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Kirchensteuersatz angegeben wird. Sind an den Kapitalerträgen mehrere Personen beteiligt, wird der Anteil je Person nach dem auf den Kapitalertrag entfallenden Kopfteil ermittelt. Der auszahlende Kirchensteuerabzugsverpflichtete und die am Verfahren beteiligten Finanzbehörden dürfen die durch den Kirchensteuerabzug erlangten Daten nur für die Durchführung des Kirchensteuerabzugsverfahrens verwenden. Für andere Zwecke dürfen die Daten nur verwendet werden, soweit der Kirchensteuerpflichtige zustimmt oder dies gesetzlich zugelassen ist."



Drucksache 54/11

... Auf die Durchführung einer Pflichtveranlagung kann trotz einer möglicherweise im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigten zu hohen Mindestvorsorgepauschale allerdings verzichtet werden bei niedrigen Arbeitslöhnen, bei denen die Durchführung einer Veranlagung grundsätzlich nicht zur Festsetzung einer Einkommensteuerschuld führt. Dies gilt für alle Arbeitnehmer, die im Laufe des Kalenderjahres aus allen Dienstverhältnissen insgesamt lediglich Arbeitslohn in einer Höhe erzielt haben, die in der Summe die in der Steuerklasse I enthaltenen, gesetzlich zu gewährenden Frei- und Pauschbeträge grundsätzlich nicht überschreitet (gerundet 10 200 Euro). Bei Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1



Drucksache 680/10

... "Im Lohnsteuerabzugsverfahren als sonstige Bezüge behandelte Einnahmen werden nicht berücksichtigt."



Drucksache 716/10

... es abweichendes eigenständiges Lohnsteuerabzugsverfahren. Der abweichende Lohnsteuerabzug gilt auch dann, wenn der schweizerische Grenzgänger ausnahmsweise unbeschränkt oder erweitert unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, weil eine Doppelansässigkeit vorliegt und Artikel 4 Absatz 3 des Abkommens nicht anzuwenden ist oder unter den übrigen Voraussetzungen des § 1 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes der Arbeitslohn aus einer deutschen öffentlichen Kasse bezogen wird.



Drucksache 850/10

... 4. Anpassung des Kapitalertragsteuerabzugsverfahrens bei sammel- und streifbandverwahrten Aktien und Anteilen



Drucksache 263/09

... • Außerdem ist vorgesehen, das Steuerabzugsverfahren für beschränkt Steuerpflichtige beim Bundeszentralamt für Steuern zu zentralisieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

II. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen (Stabilitätsratsgesetz – StabiRatG)

§ 1
Stabilitätsrat

§ 2
Aufgaben des Stabilitätsrates

§ 3
Regelmäßige Haushaltsüberwachung

§ 4
Drohende Haushaltsnotlage

§ 5
Sanierungsverfahren

Artikel 2
Gesetz zur Ausführung von Artikel 115 Grundgesetz

§ 1
Kreditermächtigungen

§ 2
Grundsätze für die Veranschlagung von Kreditaufnahmen zur Deckung von Ausgaben

§ 3
Bereinigung um finanzielle Transaktionen

§ 4
Grundlagen zur Bestimmung einer zulässigen strukturellen Kreditaufnahme

§ 5
Konjunkturkomponente

§ 6
Ausnahmesituationen

§ 7
Kontrollkonto

§ 8
Abweichungsrechte bei Nachträgen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan

§ 9
Übergangsregelung

Artikel 3
Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen (Konsolidierungshilfengesetz – KonsHilfG)

§ 1
Konsolidierungshilfen

§ 2
Konsolidierungsverpflichtungen

§ 3
Finanzierung

§ 4
Verwaltungsvereinbarung

Artikel 4
Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder (IT-NetzG) - Gesetz zur Ausführung von Art. 91c Abs. 4 Grundgesetz -

§ 1
Gegenstand der Zusammenarbeit; Koordinierungsgremium

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Datenaustausch über das Verbindungsnetz

§ 4
Beschlüsse über das Verbindungsnetz

§ 5
Vergabe

§ 6
Betrieb

§ 7
Kosten

§ 8
Übergangsregelung

Artikel 5
Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG)

§ 1
Einrichtung eines Zentrums für Krebsregisterdaten

§ 2
Aufgaben

§ 3
Datenübermittlung

§ 4
Kontrollnummer, Datenabgleich

§ 5
Datennutzung

§ 6
Zusammenarbeit des Zentrums für Krebsregisterdaten mit den Landeskrebsregistern

Artikel 6
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

§ 21a
Allgemeine Verfahrensgrundsätze

Artikel 7
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 9
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 10
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 11
Änderung der Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 12
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

§ 14
(Evaluation)

§ 15
(Ermächtigungen)

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 10

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Die Notsituation muss außergewöhnlich sein,

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Artikel 4

Zu § 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Artikel 5

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 168/09 (Beschluss)

... Die Bundesregierung wird gebeten sicherzustellen, dass in Familien, in denen nur ein Ehegatte nichtselbständig tätig ist, ein Verfahren vorgesehen wird, um die auf den nicht erwerbstätigen Ehegatten oder die Kinder entfallenden Krankenversicherungsbeiträge im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigen, auch wenn der Arbeitnehmer nicht selbst Versicherungsnehmer ist.



Drucksache 168/09

... - Bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren werden die als Sonderausgaben abziehbaren Beiträge berücksichtigt, bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern in pauschalierter Form.



Drucksache 168/1/09

... Die Bundesregierung wird gebeten sicherzustellen, dass in Familien, in denen nur ein Ehegatte nichtselbständig tätig ist, ein Verfahren vorgesehen wird, um die auf den nicht erwerbstätigen Ehegatten oder die Kinder entfallenden Krankenversicherungsbeiträge im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigen, auch wenn der Arbeitnehmer nicht selbst Versicherungsnehmer ist.



Drucksache 544/07 (Beschluss)

... Die Festschreibung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag ist kompliziert und führt in der Umsetzung zu einer erheblichen Belastung des Lohnsteuerabzugsverfahrens. Bereits bei den Beratungen des Alterseinkünftegesetzes im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages sind diese Festschreibung sowie die deswegen erforderlichen Sonderregelungen kritisch erörtert worden. Auch der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss unter anderem angerufen, weil "



Drucksache 568/07

... betrifft nicht das Lohnsteuerabzugsverfahren.



Drucksache 330/06

... enthalten. Der ab dem Veranlagungszeitraum 2007 geltende Tarif wird in § 32a Abs. 1 EStG geregelt. § 52 Abs. 41 EStG wird daher aufgehoben. Dasselbe gilt für die entsprechende Regelung für das Lohnsteuerabzugsverfahren in § 52 Abs. 52 EStG; die ab 2007 geltende Regelung wird in § 39b Abs. 2 EStG übernommen und § 52 Abs. 52 EStG aufgehoben.



Drucksache 253/11 PDF-Dokument



Drucksache 503/20 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.