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204 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Sprengstoff"


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Drucksache 106/20 (Beschluss)

... Sprengstoffgesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 106/20 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern

Artikel 1
Änderung des Postgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 106/20

... Sprengstoffgesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 106/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Postgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 576/19

... in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch [...] geändert worden ist, werden nach dem Wort "Sprengstoffgesetzes" die Wörter ", § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 des Luftsicherheitsgesetzes" eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 576/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

§ 7a
Gemeinsames Luftsicherheitsregister

Artikel 2
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 5
Änderung der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal

Artikel 7
Änderung der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Regelungsziel und -inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

Beteiligung der Bundespolizei an Zuverlässigkeitsüberprüfungen

5 Personalaufwand

5 Sachausgaben

Beteiligung des Zollkriminalamtes an Zuverlässigkeitsüberprüfungen

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft

b. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4888, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

4 Bund

Laufender Erfüllungsaufwand

Einmaliger Erfüllungsaufwand

Errichtung des Luftsicherheitsregisters

5 Länder

Laufender Erfüllungsaufwand

Betrieb des Luftsicherheitsregisters

II.2. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 576/19 (Beschluss)

... es bislang Zugriff auf die Daten des ZStV allein für die waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung. Die Sprengstoffbehörden haben Zugriff nach Maßgabe des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 576/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a0 § 7 Absatz 2 Satz 4 LuftSiG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 LuftSiG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 - neu - LuftSiG , Nummer 4 - neu - § 16a Absatz 2 Satz 3 - neu - LuftSiG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu -, dd - neu - § 7 Absatz 3 Satz 3, 4 - neu - LuftSiG

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d1 - neu - § 7 Absatz 9 Satz 1 LuftSiG , Artikel 5 Nummer 6 Buchstabe a0 - neu - § 7 Absatz 1 Satz 1 LuftSiZÜV

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe d - neu - LuftSiG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 5 Satz 1 LuftSiG

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 6a - neu - LuftSiG

10. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 1 Absatz 2 Nummer 4 LuftSiZÜV

11. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 16 Absatz 3 LuftPersV


 
 
 


Drucksache 33/19 (Beschluss)

... Sprengstoffgesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 33/19 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Einführung einer eigenständigen Strafbarkeit für das Betreiben von internetbasierten Handelsplattformen für illegale Waren und Dienstleistungen

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 126a
Anbieten von Leistungen zur Ermöglichung von Straftaten

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 651/19

... es oder hat sie ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, hat die Behörde der Person außerdem aufzugeben, eine Bescheinigung der zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde des Heimat-, Herkunfts-, Wohnsitz- oder Aufenthaltsstaates über bestimmte Tatsachen, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit erheblich sind, in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Die nach Satz 1 Nummer 2 erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für den Zweck der sprengstoffrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung und der Prüfung der persönlichen Eignung verwendet werden. Erlangt die für die Auskunft nach Satz 1 Nummer 4 zuständige Verfassungsschutzbehörde im Nachhinein für die Beurteilung der Zuverlässigkeit bedeutsame Erkenntnisse, teilt sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich mit (Nachbericht).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 651/19




§ 27a
Sicherheitstechnische Prüfung von Schießstätten; Verordnungsermächtigung

§ 42
Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen.

§ 58
Altbesitz; Übergangsvorschriften.

‚Artikel 4a Änderung des Sprengstoffgesetzes

Artikel 4b
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 4c
Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 103/19

... (1) Im Sinne dieses Protokolls bedeutet "Erhalt einer Ausbildung für terroristische Zwecke", durch eine andere Person eine Unterweisung - einschließlich des Erwerbs von Kenntnissen oder praktischen Fähigkeiten - zu erhalten in der Herstellung oder im Gebrauch von Sprengstoffen, Feuer- oder sonstigen Waffen oder schädlichen oder gefährlichen Stoffen oder in anderen spezifischen Methoden oder Verfahren mit dem Ziel, eine terroristische Straftat zu begehen oder zu deren Begehung beizutragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 103/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus Übersetzung

2 Präambel

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Beteiligung an einer Vereinigung oder einer Gruppe für terroristische Zwecke

Artikel 3
Erhalt einer Ausbildung für terroristische Zwecke

Artikel 4
Auslandsreisen für terroristische Zwecke

Artikel 5
Finanzierung von Auslandsreisen für terroristische Zwecke

Artikel 6
Organisation oder sonstige Erleichterung von Auslandsreisen für terroristische Zwecke

Artikel 7
Informationsaustausch

Artikel 8
Bedingungen und Garantien

Artikel 9
Verhältnis zwischen diesem Protokoll und dem Übereinkommen

Artikel 10
Unterzeichnung und Inkrafttreten

Artikel 11
Beitritt zum Protokoll

Artikel 12
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 13
Kündigung

Artikel 14
Notifikationen

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

Zur Präambel

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14


 
 
 


Drucksache 617/19

... Aufgrund des § 6 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 39 Absatz 1 Satz 1 des Sprengstoffgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2002 (BGBI. I S. 3518), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2017 (BGBI. I S. 1586) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

VI. Regelungsfolgen

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 576/1/19

... es bislang Zugriff auf die Daten des ZStV allein für die waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung. Die Sprengstoffbehörden haben Zugriff nach Maßgabe des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 576/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a0 § 7 Absatz 2 Satz 4 LuftSiG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 LuftSiG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 - neu - LuftSiG , Nummer 4 - neu - § 16a Absatz 2 Satz 3 - neu - LuftSiG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu -, dd - neu - § 7 Absatz 3 Satz 3, 4 - neu - LuftSiG

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d1 - neu - § 7 Absatz 9 Satz 1 LuftSiG , Artikel 5 Nummer 6 Buchstabe a0 - neu - § 7 Absatz 1 Satz 1 LuftSiZÜV

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe d - neu - LuftSiG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 5 Satz 1 LuftSiG

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 6a - neu - LuftSiG

10. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 1 Absatz 2 Nummer 4 LuftSiZÜV

11. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 16 Absatz 3 LuftPersV


 
 
 


Drucksache 617/1/19

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 363/18

... es und anderer Vorschriften vom 15. Juni 2005 (BGBl. I S. 1626) im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung vor Erteilung bestimmter sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse u.a. eine Regelüberprüfung bei der zuständigen Verfassungsschutzbehörde in § 8a Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 363/18




Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates vom 10.03.2017 zum Fünften Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes BR-Drs. 136/17 B


 
 
 


Drucksache 507/18

... (1) In Übereinstimmung mit ihren völkerrechtlichen Rechten und Pflichten bekräftigen die Vertragsparteien ihre gegenseitige Verpflichtung, die Sicherheit der Zivilluftfahrt vor widerrechtlichen Eingriffen zu schützen. Ohne den allgemeinen Charakter ihrer völkerrechtlichen Rechte und Pflichten einzuschränken, handeln die Vertragsparteien insbesondere im Einklang mit dem Abkommen vom 14. September 1963 über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen, dem Übereinkommen vom 16. Dezember 1970 zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen, dem Übereinkommen vom 23. September 1971 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt, dem Protokoll vom 24. Februar 1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher gewalttätiger Handlungen auf Flughäfen, die der internationalen Zivilluftfahrt dienen, in Ergänzung des Übereinkommens vom 23. September 1971 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt und dem am 1. März 1991 in Montreal unterzeichneten Übereinkommen über die Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens sowie allen sonstigen mehrseitigen Übereinkünften oder Protokollen über die Sicherheit in der Zivilluftfahrt, denen beide Vertragsparteien beigetreten sind.



Drucksache 79/18

... ), Brand- und Sprengstoffdelikte (§§ 306 ff.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 79/18




Entschließung

Zu Ziffer 1a und b

Zu Ziffer 2a und b


 
 
 


Drucksache 166/1/17

... und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen - BR-Drucksache 470/16(B) sowie BR-Drucksache 456/10(B) - hatte der Bundesrat das Anliegen vorgebracht, Informationspflichten des Auftraggebers oder Bauherrn gegenüber dem Auftragnehmer einzuführen.



Drucksache 675/1/17

... Bei einer erneuten Diskussion hat sich herausgestellt, dass für die Anwendung dieser Ausnahme die deutlich weniger empfindlichen Emulsionssprengstoffe und die ANFO-Sprengstoffe (Ammonium Nitrate Fuel Oil) von den vergleichsweise empfindlicheren Explosivstoffen (wie PETN, TNT) und den sprengölhaltigen Sprengstoffen abzugrenzen sind. Im Ergebnis befürwortet die BAM eine Änderung der Grenzwerte für die Schlagempfindlichkeit auf 30 Joule und für die Reibempfindlichkeit auf 280 Newton.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 675/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 2 Absatz 1 Nummer 1 GGVSee

2. Zu Artikel 2 Artikel 4 Satz 2 Inkrafttreten

Artikel 2a
Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 136/17

... Sprengstoffgesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 136/17




§ 5a
Ausnahmen vom Erfordernis des Konformitätsnachweises und der CE-Kennzeichnung


 
 
 


Drucksache 675/17 (Beschluss)

... Bei einer erneuten Diskussion hat sich herausgestellt, dass für die Anwendung dieser Ausnahme die deutlich weniger empfindlichen Emulsionssprengstoffe und die ANFO-Sprengstoffe (Ammonium Nitrate Fuel Oil) von den vergleichsweise empfindlicheren Explosivstoffen (wie PETN, TNT) und den sprengölhaltigen Sprengstoffen abzugrenzen sind. Im Ergebnis befürwortet die BAM eine Änderung der Grenzwerte für die Schlagempfindlichkeit auf 30 Joule und für die Reibempfindlichkeit auf 280 Newton.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 675/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 2 Absatz 1 Nummer 1 GGVSee

2. Zu Artikel 2 Artikel 4 Satz 2 Inkrafttreten

Artikel 2a
Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 125/17

... Es ist damit zu rechnen, dass vermehrt extremistische Straftäter - auch solche, die sich vor ihrer Verurteilung zum Beispiel in Syrien oder dem Irak haben ausbilden lassen oder an den dortigen Kämpfen beteiligt waren - auch nach Verbüßung einer längeren Haftstrafe in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin radikalisiert und gefährlich sind. Die bisher im Bereich der Vergehen im Wesentlichen auf Sexualdelikte fokussierten Kataloge tauglicher Anlass- bzw. Vortaten für eine elektronische Aufenthaltsüberwachung und die fakultative Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Absatz 3 Satz 1 und § 68b Absatz 1 Satz 3 StGB sollen daher moderat ausgeweitet werden. Erfasst werden sollen auch die vorstehend genannten Vergehen aus dem Terrorismusbereich, die nicht nur aufgrund ihrer Strafandrohungen (Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren) zu den schweren Straftaten zu zählen sind, sondern denen auch immanent ist, dass sie die Gefahr der Begehung schwerster terroristischer Gewalttaten und damit erhebliche Gefahren für die Allgemeinheit begründen. Denn es handelt sich um solche Straftaten, die im Vorfeld terroristischer Gewalttaten begangen werden und die die Gefahr erhöhen, dass es tatsächlich zu solchen Taten kommt. Dabei ist zu bedenken, dass zum Beispiel eine Verurteilung nach § 89a StGB hohe Anforderungen an die subjektive Tatseite stellt. Der Täter muss bei der Vornahme der in § 89a Absatz 2 normierten Vorbereitungshandlungen (zum Beispiel Bau einer Bombe, Besorgen eines Sprengstoffgürtels, sich im Umgang mit Sprengstoffen unterweisen lassen) zur Begehung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat bereits fest entschlossen sein (BGH, Urteil vom 8. Mai 2014, 3 StR 243/13 = BGHSt 59, 218 ff) . Die Tat setzt also voraus, dass es bereits zu einer Gefährdung der durch § 89a StGB geschützten gewichtigen Rechtsgüter gekommen ist. Zur Terrorismusfinanzierung nach § 89c StGB gehört nicht nur das Sammeln und Überlassen von Geld, sondern auch von geldwerten Tatmitteln wie Waffen, Sprengstoff oder Fahrzeugen zur Begehung von Anschlägen (Fischer, StGB, 63. Auflage 2016, § 89c Rn. 3). Ein solcher praktizierter Zugang zu Tatmitteln bei eigener Tatentschlossenheit (§ 89c Absatz 2 StGB) kann in der Gefährlichkeit mit Vorbereitungshandlungen nach § 89a StGB vergleichbar sein. Das Unterstützen einer in- oder ausländischen terroristischen Vereinigung nach § 129a Absatz 5 Satz 1 erste Alternative StGB kann womöglich auf die aktive Bereitschaft zur zukünftigen Einbindung in konkrete Anschläge schließen lassen. Außerdem ist unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit der mit diesen Erweiterungen verbundenen möglichen Eingriffe in die Rechte der Betroffenen auch die außerordentliche Schwere der insoweit drohenden Taten zu betonen, die - im Falle eines terroristischen Anschlags - bis hin zu gemeingefährlichen Tötungsdelikten mit einer womöglich großen Anzahl von Opfern reichen können. Gerade bei religiös und weltanschaulich motivierten Terroristen handelt es sich um sehr gefährliche Täter, deren Gewaltbereitschaft nach wohl allgemeiner Einschätzung besonders hoch ist (vgl. schon Bundestagsdrucksache 16/12428, S. 2).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 125/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4045, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches -Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2 Evaluierung

III. Votum

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern: NKR-Nr. 4045


 
 
 


Drucksache 183/17

... es (SprenG) eine Regelungsnotwendigkeit besteht. Durch den Verzicht können sich bislang Personen, die über diese Berechtigungsscheine verfügen, im Fall eines eingeleiteten Rücknahme- bzw. Widerrufsverfahrens wegen Unzuverlässigkeit, fehlender persönlicher Eignung oder aus den in § 34 SprengG genannten Gründen der Eintragung der negativen Verwaltungsentscheidung im Zentralregister entziehen, mit der Folge, dass den zuständigen Behörden, insbesondere im Fall eines Bundeslandwechsels, bei späteren erneuten Zulassungsanträgen konkrete Informationen für weitere Recherchen über die Zuverlässigkeit der antragstellenden Person fehlen. Die bestehende Regelungslücke wird durch die Einführung einer Eintragungspflicht in § 10 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b BZRG-E für Waffenbesitzkarten und Munitionserwerbs- sowie Jagdscheine und Sprengstofferlaubnisse geschlossen. Die Eintragung wird aus dem Register entfernt, wenn der Verzicht durch eine spätere Verwaltungsentscheidung gegenstandslos wird (vgl. Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b). Der Verzicht wird nur in Behördenführungszeugnisse aufgenommen, wenn er nicht länger als zehn Jahre zurückliegt (vgl. Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe a).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 7
Aussetzung zur Bewährung; Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung.

§ 20a
Änderung von Personendaten.

§ 21a
Protokollierungen

§ 48
Anordnung der Tilgung wegen Gesetzesänderung

Artikel 2
Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 4
Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 54

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3933, BMJV: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

II.4 1:1 Umsetzung gold plating

III. Votum


 
 
 


Drucksache 39/17

... Nummer 10 verbietet den Transport von Sachen, die geeignet sind, durch Zündung oder Freisetzung die Allgemeinheit zu gefährden (Sprengstoffe, pyrotechnische Gegenstände und chemische, biologische oder radioaktive Stoffe) und damit ein Flugmodell oder ein unbemanntes Luftfahrtsystem zu einer Waffe umfunktionieren. Dabei wird teilweise auf die einschlägigen fachrechtlichen Bestimmungen verwiesen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 39/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

1. Länder

2. Bund

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Abschnitt 5a
Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 20
Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums

Abschnitt 5a
Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 21a
Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 21b
Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 21c
Zuständige Behörde

§ 21d
Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten; anerkannte Stellen

§ 21e
Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen

§ 21f
Ausweichregeln für unbemannte Fluggeräte

Artikel 3
Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

Im Einzelnen:

- Einführung einer Kennzeichnungspflicht:

- Betriebsbeschränkungen:

- Auswirkungen auf unbemannte Luftfahrtsysteme:

- Einführung einer Pflicht zum Nachweis bestimmter Kenntnisse und Fertigkeiten:

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand Verwaltung

a Erfüllungsaufwand für den Bund

b Erfüllungsaufwand für Länder

IV. Sonstige Auswirkungen

1. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

2. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

§ 21a

b § 21b

Absatz 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer n

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Absatz 2

Absatz 3

c § 21c

d § 21d

e § 21

f § 21f

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3614, BMVI: Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten

I. Zusammenfassung

Bürgerinnen und Bürger

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

Weitere Kosten

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

4 Bund

4 Länder

II.2 ‚One in one out‘-Regelung


 
 
 


Drucksache 136/1/17

... in seiner derzeitigen Fassung sieht zu diesem Zweck bereits vor Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis eine Regelanfrage der zuständigen Behörde bei der für den Wohnsitz des Betroffenen zuständigen Verfassungsschutzbehörde zu Erkenntnissen gemäß § 8a Absatz 2 Nummer 2 und 3 SprengG vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 136/1/17




Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 179/17

... Die Änderung stellt sicher, dass durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Asylverfahren angefallene Daten auch zur Abwehr von Gefahren für Leib oder Leben des Asylbewerbers oder von Dritten an die zuständigen Behörden übermittelt werden dürfen. Der islamistisch motivierte Sprengstoffanschlag von Ansbach am 24. Juli 2016 hat deutlich gemacht, dass es einer solchen gesetzlichen Klarstellung bedarf. In Anbetracht der hochrangigen Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit kann eine solche Datenübermittlung nach Prüfung im Einzelfall gerechtfertigt sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 56a
Elektronische Aufenthaltsüberwachung; Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Asylgesetzes

§ 15a
Auswertung von Datenträgern

Artikel 3
Änderung des Achten Buchs Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

1. Mitarbeiter im Schichtdienst.

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 3932, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder Kommunen

1. Mitarbeiter im Schichtdienst.

Verwaltung Bund/Land

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

III. Zusammenfassung


 
 
 


Drucksache 696/17

... Verstärkter Einsatz von Sprengstoffspürhunden

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/17




I. Einführung

II. EU-FINANZIERUNG für den Schutz des öffentlichen RAUMS

III. PRAKTIKERNETZE und EU-LEITFÄDEN für den Schutz des öffentlichen RAUMS

IV. Einbeziehung lokaler Akteure und des Privatsektors

V. Fazit


 
 
 


Drucksache 136/17 (Beschluss)

... in seiner derzeitigen Fassung sieht zu diesem Zweck bereits vor Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis eine Regelanfrage der zuständigen Behörde bei der für den Wohnsitz des Betroffenen zuständigen Verfassungsschutzbehörde zu Erkenntnissen gemäß § 8a Absatz 2 Nummer 2 und 3 SprengG vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 136/17 (Beschluss)




Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 232/17 (Beschluss)

... In § 15 wird die Kommunikationsfreiheit der internationalen Organisation geschützt; diese Freiheit ist für ihre Aufgabenwahrnehmung essentiell. Das Gesetz stellt in Absatz 1 die internationalen Organisation hinsichtlich der Behandlung ihres amtlichen Nachrichtenverkehrs und ihrer amtlichen Korrespondenz mit den diplomatischen Vertretungen in Deutschland gleich, die durch Artikel 27 des Wiener Übereinkommens vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (WÜD) und Artikel 22 WÜD umfassenden Schutz ihrer Kommunikationsfreiheit genießen. Die Absätze 2 bis 4 des § 15, in denen weitere Aspekte der Kommunikation der internationalen Organisation Erwähnung finden (amtlicher Nachrichtenverkehr, amtliche Korrespondenz, Freiheit von Zensur, Kurier, Verschlüsselung, Funkanlagen), sind in ihren Formulierungen an den Artikel 27 WÜD angelehnt. Der Begriff der Unverletzlichkeit in Absatz 2 ist, wie auch nach dem deutschen Verständnis dieses Begriffes im WÜD, grundsätzlich weit auszulegen und bedeutet, dass der Nachrichtenverkehr und die Korrespondenz in keiner Weise beeinträchtigt werden dürfen. Teleologische Einschränkungen, etwa bei nicht anders abwendbarer, unmittelbarer Gefahr durch den Inhalt der Korrespondenz (beispielsweise beim Verdacht, dass eine Sendung Sprengstoff enthält) sind denkbar. Die internationale Organisation muss darüber hinaus auch die Möglichkeit haben, ihre Korrespondenz durch besondere Vorkehrungen vor Einsichtnahme unbefugter Dritter zu schützen. Daher erlaubt Absatz 3 internationalen Organisationen die Verwendung von Verschlüsselungen und sieht außerdem das Recht vor, Korrespondenz durch Kurier oder in Behältern zu versenden und empfangen. Hinsichtlich dieser Vorrechte und Immunitäten wird hier auf die Immunitäten und Vorrechte diplomatischer Kuriere und für diplomatisches Kuriergepäck verwiesen. Diese Vorrechte und Immunitäten ergeben sich aus Artikel

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/17 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen (Gaststaatgesetz)

Artikel 1
Gaststaatgesetz

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Internationale Organisationen

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 3
Internationale Organisationen

§ 4
Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit

§ 5
Verordnungsermächtigung für Sitzabkommen

Kapitel 2
Unmittelbar geltende Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

§ 6
Unverletzlichkeit des Sitzgeländes

§ 7
Auf dem Sitzgelände anwendbare Bestimmungen

§ 8
Unverletzlichkeit der Archive und aller Unterlagen der internationalen Organisation

§ 9
Schutz des Sitzgeländes und seiner Umgebung

§ 10
Immunität der internationalen Organisation, Gelder, Guthaben und sonstige Vermögenswerte

§ 11
Befreiung von direkten Steuern

§ 12
Befreiungen und Vergütungen von der Umsatzsteuer

§ 13
Befreiungen und Vergütungen bei den besonderen Verbrauchsteuern

§ 14
Befreiungen von Zöllen, Verboten, Beschränkungen

§ 15
Erleichterungen im Nachrichtenverkehr

§ 16
Einreise, Aufenthaltstitel

§ 17
Passierschein und Bescheinigung der Vereinten Nationen, Reisedokumente anderer internationaler Organisationen

§ 18
Mitteilung zum Personal, Ausstellung von Ausweisen

§ 19
Soziale Sicherheit

§ 20
Zugang zum Arbeitsmarkt für unmittelbare Angehörige sowie Ausstellung von Visa und Aufenthaltserlaubnissen an Hausangestellte

§ 21
Personen, die aus dem Dienst bei der internationalen Organisation ausscheiden

§ 22
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen der Vertreter der Mitglieder

§ 23
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen für Bedienstete der internationalen Organisation

Kapitel 3
Weitere Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

§ 24
Bedienstete der internationalen Organisation vergleichbar der Stufe P-4 der Vereinten Nationen

§ 25
Sachverständige im Auftrag

§ 26
Kongresse, Seminare, ähnliche Veranstaltungen

Teil 3
Weitere internationale Einrichtungen

Kapitel 1
Internationale Institutionen

§ 27
Internationale Institutionen; Verordnungsermächtigung

§ 28
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Kapitel 2
Quasizwischenstaatliche Organisationen

§ 29
Quasizwischenstaatliche Organisationen, Verordnungsermächtigung

§ 30
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Kapitel 3
Sonstige internationale Einrichtungen

§ 31
Sonstige internationale Einrichtungen; Verordnungsermächtigung

§ 32
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Teil 4
Internationale Nichtregierungsorganisationen

§ 33
Internationale Nichtregierungsorganisation

§ 34
Steuerliche Vergünstigungen; Anerkennung der Gemeinnützigkeit

§ 35
Aufenthaltsrechtliche Begünstigung

§ 36
Sozialversicherungsbeiträge

§ 37
Zugang zum Arbeitsmarkt für Bedienstete und unmittelbare Angehörige

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 38
Beachtung der Gesetze, Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

§ 39
Beilegung von Streitigkeiten

§ 40
Einhaltung der Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen, Maßnahmen bei Missbrauch

§ 41
Verhältnis zu bestehenden Abkommen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

B. Lösung

II. Alternativen

III. Gesetzgebungszuständigkeit

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung

B. Besonderer Teil

Teil 1
- Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Teil 2
- Internationale Organisationen

Kapitel 1
Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Kapitel 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Teil 3
- Weitere internationale Einrichtungen

Erstes Kapitel

Zu § 27

Zu § 28

Kapitel 2
Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Teil 4
- Internationale Nichtregierungsorganisationen

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Teil 5
- Schlussbestimmungen

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 226/17

... Zunehmend schließen sich auch Minderjährige, die jünger als 14 Jahre sind, dem islamistischen Terrorismus an. So wurde der Fall eines Zwölfjährigen bekannt, der - wohl veranlasst von einem Mitglied der Terrormiliz des sogenannten Islamischen Staates (IS) - versucht haben soll, zwei Sprengstoffanschläge auf einen Weihnachtsmarkt im rheinland\-pfälzischen Ludwigshafen zu verüben. Nur weil die Sprengvorrichtung versagte, kam es nicht zur Detonation. Da Minderjährige vor Voll-endung des 14. Lebensjahres nicht strafmündig sind (§ 19

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 226/17




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

§ 11
Löschung personenbezogener Daten von Minderjährigen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 529/16

... Sprengstoffgesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 529/16




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Gewerbeordnung zum 1. Januar 2019

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 647/16 (Beschluss)

... 2. In Doppelbuchstabe bb werden die Wörter "Kategorien 3, 4, P2 und T2 im Sinne der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz" durch die Wörter "Kategorien F3, F4, P2 und T2 im Sinne des Sprengstoffgesetzes" ersetzt.'

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 647/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 18a der 1. SprengV

2. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 20 Absatz 1 der 1. SprengV

3. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe b § 23 Absatz 2 der 1. SprengV

4. Zu Artikel 1 Nummer 25

5. Zu Artikel 2 Nummer 1, 2 § 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, bb LuftVO


 
 
 


Drucksache 559/1/16

... Hintergrund dieser Regelung ist, dass Wasserstoffperoxid für die Herstellung von Triacetontriperoxid (TATP) missbraucht werden kann. TATP ist ein äußerst handhabungsunsicherer Sprengstoff, mit dem bereits viele auch tödliche Unfälle passiert sind und der insbesondere in der Terrorszene Verwendung findet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/1/16




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 2, Satz 2 - neu - ChemVerbotsV

Zu § 4

Zu § 4

2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Nummer 8 - neu - ChemVerbotsV

3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Nummer 9 - neu - ChemVerbotsV

4. Zu Artikel 1 Anlage 2 Spalte 1 Eintrag 2 Nummer 5 ChemVerbotsV


 
 
 


Drucksache 470/16 (Beschluss)

... und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen gefasste Entschließung vom 24. September 2010 (vergleiche BR-Drucksache 456/10(B) Teil II. Ziffer 3).



Drucksache 258/16

... Sprengstoffgesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/16




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bundesgebührengesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes

Artikel 3
Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern

Artikel 4
Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz zum 1. Oktober 2021 sowie Änderung von Regelungen für die Gebührenerhebung der Länder

§ 33
Aufwendungsersatz und Entgelte.

§ 7
Gebührenschuldnerschaft

§ 6

§ 25
Gebühren und Auslagen

§ 25a
Gebühren- und Auslagenerhebung der Honorarkonsularbeamten

§ 25b
Gebührenbemessung

§ 25c
Wertgebühren

§ 25d
Zuschläge

§ 25e
Auslagen

§ 26
Erstattungsansprüche bei Amtshilfe

§ 2
Die Gebühr für die Ausstellung der Apostille und für die Prüfung gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Übereinkommens beträgt je 13 Euro. Im Übrigen gilt für die Erhebung von Gebühren und Auslagen

§ 54
Gebühren

§ 33
Gebühren

§ 7
Gebühren und Auslagen

§ 25a
Aufwendungen des Auskunftspflichtigen.

§ 7h
Zurücknahme oder Einschränkung des Antrags bei Einsatz von Verwaltungshelfern

Artikel 6
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 507/16

... (2) Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen in der Zivilluftfahrt (z.B. Metalldetektoren, Sicherheitsscanner oder Sprengstoffdetektoren) müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, bevor sie bereitgestellt oder in Betrieb genommen werden dürfen. Die Übereinstimmung mit diesen Anforderungen wird derzeit von den einzelnen Mitgliedstaaten bewertet, und Ausrüstungen, die in einem Mitgliedstaat zertifiziert werden, dürfen auch nur in diesem Mitgliedstaat bereitgestellt werden. Um die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Sicherheitsbranche zu steigern, gilt es sicherzustellen, dass derartige Ausrüstungen frei im Binnenmarkt verkehren können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 507/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Allgemeiner Kontext

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verkauf und Inbetriebnahme von Ausrüstungen

Artikel 5
Pflichten der Hersteller

Artikel 6
Genehmigungsbehörden

Artikel 7
Anträge auf Erteilung der EU-Typgenehmigung

Artikel 8
Prüfungen

Artikel 9
Genehmigung von Typ und Konfiguration einer Ausrüstung

Artikel 10
Beziehungen zwischen der Kommission und der für die Ausarbeitung der gemeinsamen

Artikel 11
EU-Typgenehmigungsbogen

Artikel 12
Übereinstimmung der Produktion

Artikel 13
Anträge auf Änderung von EU-Typgenehmigungsbogen

Artikel 14
Änderungsarten

Artikel 15
Vornahme und Notifizierung von Änderungen

Artikel 16
Erlöschen der Gültigkeit von EU-Typgenehmigungsbogen

Artikel 17
Verfahren für die Behandlung von Ausrüstungen, von denen eine Gefahr ausgeht, auf nationaler Ebene

Artikel 18
Schutzklauselverfahren der Union

Artikel 19
Nicht mit dem genehmigten Typ übereinstimmende Ausrüstungen

Artikel 20
Bekanntgabe von Entscheidungen und Rechtsbehelfe

Artikel 21
Notifizierung von technischen Diensten

Artikel 22
Anforderungen an technische Dienste

Artikel 23
Bewertung der Fähigkeiten technischer Dienste

Artikel 24
Koordinierung von technischen Diensten

Artikel 25
Änderungen der Benennungen

Artikel 26
Anfechtung der Kompetenz von technischen Diensten

Artikel 27
Änderungen der Anhänge

Artikel 28
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 29
Sanktionen

Artikel 30
Übergangsbestimmungen

Artikel 31
Bewertungen

Artikel 32
Inkrafttreten

ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Zertifizierungssystems der Union für Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen

LISTE der ANHÄNGE

Anhang I
LEISTUNGSANFORDERUNGEN

Anhang II
EU-ÜBEREINSTIMMUNGSBESCHEINIGUNG

1. Allgemeine BESCHREIBUNG

Anhang III
EU-TYPGENEHMIGUNGSZEICHEN

Anhang IV
Gemeinsame PRÜFMETHODEN für die Typgenehmigung von AUSRÜSTUNGEN für LUFTSICHERHEITSKONTROLLEN

Anhang V
MUSTER [ERWEITERUNG] [VERWEIGERUNG] [ENTZUG] des EU-TYPGENEHMIGUNGSBOGENS

Abschnitt II

Anlage n
: Beschreibungsunterlagen PrüfergebnisseName(n), Unterschriftsprobe(n) und Dienststellung(en) der zur Unterzeichnung von Übereinstimmungsbescheinigungen berechtigten Personen

Anhang VI
Verfahren zur Kontrolle der Übereinstimmung der Produktion

Anhang VII
von den TECHNISCHEN DIENSTEN zu Erfüllende NORMEN


 
 
 


Drucksache 164/1/16

... Ferner sind Delikte auf dem Gebiet des unerlaubten Betäubungs-, Arzneibzw. Medikamentenhandels, Verstöße gegen waffen- und sprengstoffrechtliche Bestimmungen, staatsschutzrelevante Delikte sowie gemeingefährliche Straftaten (insbesondere Brandstiftungsdelikte) nicht genannt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 34a Absatz 1 Satz 4 Nummer 4 GewO

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 34a Absatz 1 Satz 4 Nummer 4 GewO

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 34a Absatz 1 Satz 5 Nummer 3, Absatz 1a Satz 3 GewO

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 34a Absatz 1 Satz 5 Nummer 4 - neu -, Absatz 1a Satz 4 GewO *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 34a Absatz 1 Satz 7 GewO

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchsstabe a § 34a Absatz 1 Satz 7 Absatz 1a Satz 6 GewO *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 34a Absatz 1 Satz 9 - neu - GewO *

8. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 34a Absatz 1a Satz 2 Nummer 4, Nummer 5 GewO

9. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 34a Absatz 1b - neu - GewO

10. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 34a Absatz 2 GewO

11. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - § 34a Absatz 4 GewO , Artikel 3 Satz 3 - neu - und 4 - neu - Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 Buchstabe c § 34a Absatz 6 GewO

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - § 144 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f1 - neu - GewO

14. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 3 Absatz 1 Satz 1 und 2 BewachV

15. Zu Artikel 2 Nummer 13 und 17 § 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 - neu -, Absatz 3 und Absatz 4 sowie § 16 Absatz 1 Nummer 6a - neu - BewachV

16. Zu Artikel 3 Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 559/16 (Beschluss)

... Hintergrund dieser Regelung ist, dass Wasserstoffperoxid für die Herstellung von Triacetontriperoxid (TATP) missbraucht werden kann. TATP ist ein äußerst handhabungsunsicherer Sprengstoff, mit dem bereits viele auch tödliche

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/16 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien

1. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Nummer 8 - neu - ChemVerbotsV

2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Nummer 9 - neu - ChemVerbotsV

3. Zu Artikel 1 Anlage 2 Spalte 1 Eintrag 2 Nummer 5 ChemVerbotsV


 
 
 


Drucksache 651/1/16

... Es handelt sich um eine Klarstellung. Der bisher in § 1 Absatz 1 Nummer 4 der 1. SprengV verwendete Begriff "Kinefilm" ist beizubehalten und nicht wie in der Vorlage vorgesehen zu ändern. "Kinefilm" ist der zutreffende Begriff mit Bezug auf die spezifische Materialbeschaffenheit solcher Filme (früher auch Nitrofilm). Auf Grund des Materials ergibt sich der Zusammenhang hinsichtlich eines notwendigen sicheren Umgangs bzw. einer notwendigen sicheren Aufbewahrung unter Berücksichtigung der entsprechenden Regelungen des Sprengstoffrechtes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 651/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b Absatz 3 Nummer 4 Buchstabe b SprengG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Absatz 1 Nummer 10 SprengG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Absatz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 5 SprengG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Absatz 3 Nummer 5 SprengG

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 5a Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a und a1 - neu - SprengG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - Doppelbuchstabe aa § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c und d SprengG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

7. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 15a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, Absatz 3 Satz 1, Satz 3 - neu -, Absatz 4 Satz 1, Satz 3 - neu - SprengG

8. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 16h Absatz 1 SprengG

9. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 16i Absatz 1 SprengG

10. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 16i Absatz 2 SprengG

11. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 16k Absatz 3 SprengG

12. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 16k Absatz 4 4a

13. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a1 - neu - § 22 Absatz 3 SprengG

14. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 24 Absatz 1 Satz 2, Satz 4, Satz 5 - neu -, Absatz 1a - neu - SprengG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 41 Absatz 1 Nummer 2 SprengG

16. Zu den finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte der Länder


 
 
 


Drucksache 164/16 (Beschluss)

... Dasselbe gilt für Delikte auf dem Gebiet des unerlaubten Betäubungs-, Arzneibzw. Medikamentenhandels, Verstöße gegen waffen- und sprengstoffrechtliche Bestimmungen, staatsschutzrelevante Delikte sowie gemeingefährliche Straftaten (insbesondere Brandstiftungsdelikte).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 34a Absatz 1 Satz 4 Nummer 4 GewO

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 34a Absatz 1 Satz 5 Nummer 3, Absatz 1a Satz 3 GewO

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 34a Absatz 1 Satz 5 Nummer 4 - neu -, Absatz 1a Satz 4 GewO *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 34a Absatz 1 Satz 7 GewO

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 34a Absatz 1 Satz 7 Absatz 1a Satz 6 GewO *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 34a Absatz 1a Satz 4 Nummer 1 GewO

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 34a Absatz 1b - neu - GewO

8. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 34a Absatz 2 GewO

9. Zu Artikel 1 Buchstabe c § 34a Absatz 6 GewO

10. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 3 Absatz 1 Satz 1 und 2 BewachV

11. Zu Artikel 2 Nummer 13 und 17 § 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 - neu -, Absatz 3 und Absatz 4 sowie § 16 Absatz 1 Nummer 6a - neu - BewachV

12. Zu Artikel 3 Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 647/1/16

... 2. In Doppelbuchstabe bb werden die Wörter "Kategorien 3, 4, P2 und T2 im Sinne der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz" durch die Wörter "Kategorien F3, F4, P2 und T2 im Sinne des Sprengstoffgesetzes" ersetzt.'

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 647/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 18a der 1. SprengV

2. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 20 Absatz 1 der 1. SprengV

3. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe b § 23 Absatz 2 der 1. SprengV

4. Zu Artikel 1 Nummer 25

5. Zu Artikel 2 Nummer 1, 2 § 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, bb LuftVO


 
 
 


Drucksache 495/16

... Die islamistisch motivierten Attentate in Paris und Kopenhagen im Januar und März 2015, vor allem aber die erneuten Attentate in Paris im November 2015 und in Brüssel im März 2016, haben die latente Gefährdung durch extremistische Gewalttäterinnen und Gewalttäter auch in Europa erneut deutlich werden lassen. Im öffentlichen Bewusstsein besonders präsent ist angesichts der täglichen Meldungen etwa aus Syrien, dem Irak oder Afghanistan, dass der islamistische Terrorismus vor menschenverachtender Gewalt nicht zurückschreckt und zu Anschlägen gerade gegen Ziele in der "westlichen Welt" aufruft. Auch Deutschland ist von dieser Entwicklung betroffen und wird in naher Zukunft vor dem Hintergrund des dort zunehmenden und militärisch geprägten Engagements weiter in den Fokus islamistischer Kräfte rücken. Es besteht seit längerer Zeit die Gefahr von Anschlägen aus diesem Bereich. Zudem ist den Sicherheitsbehörden bekannt, dass auch deutsche Staatsangehörige in beträchtlicher Zahl diesem Bereich zuzurechnen sind und sich teilweise an solchen Gewalttaten beteiligen. Gewalt droht jedoch auch aus den anderen Bereichen des Extremismus. Neben dem Phänomen des islamistischen Terrorismus haben spätestens die Feststellungen des 2. Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode zur Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" gezeigt, dass nach wie vor auch von rechtsextremistischen Gruppierungen Gewaltmaßnahmen in Deutschland ausgehen können. Auch zu diesem Bereich ist bekannt, dass eine Affinität zu Waffen und Sprengstoffen besteht. Das Gleiche gilt im Grundsatz auch für die linksextremistische Gewalt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 495/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Soldatengesetzes

Artikel 2
Änderung des MAD-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3713: Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

Inhalt des Regelungsvorhabens

Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

4 Evaluation

Abschließende Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 164/2/16

... Dasselbe gilt für Delikte auf dem Gebiet des unerlaubten Betäubungs-, Arzneibzw. Medikamentenhandels, Verstöße gegen waffen- und sprengstoffrechtliche Bestimmungen, staatsschutzrelevante Delikte sowie gemeingefährliche Straftaten (insbesondere Brandstiftungsdelikte).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/2/16




Zu Artikel 1 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 470/1/16

... und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen gefasste Entschließung vom 24. September 2010 (vergleiche BR-Drucksache 456/10(B) Teil II. Ziffer 3).



Drucksache 499/15

... 2. Geräte und Schutzsysteme, bei denen die Explosionsgefahr ausschließlich durch die Anwesenheit von Sprengstoffen oder chemisch instabilen Substanzen hervorgerufen wird,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 499/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Elfte Verordnung

2 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Bereitstellung auf dem Markt und Inbetriebnahme

§ 4
Konformitätsvermutung

Abschnitt 2
Pflichten der Wirtschaftsakteure

§ 5
Allgemeine Pflichten des Herstellers

§ 6
Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers

§ 7
Bevollmächtigter des Herstellers

§ 8
Allgemeine Pflichten des Einführers

§ 9
Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers

§ 10
Pflichten des Händlers

§ 11
Einführer oder Händler als Hersteller

§ 12
Angabe der Wirtschaftsakteure

Abschnitt 3
Konformitätsbewertungsverfahren; besondere Explosionsschutzkennzeichnungen

§ 13
Konformitätsbewertungsverfahren

§ 14
Besondere Explosionsschutzkennzeichnungen

Abschnitt 4
Marktüberwachung

§ 15
Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure

§ 16
Vorläufige Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde

§ 17
Konforme Produkte, die ein Risiko darstellen

§ 18
Formale Nichtkonformität

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen

§ 19
Ordnungswidrigkeiten

§ 20
Straftaten

§ 21
Übergangsvorschriften

§ 22
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Aspekte der Gleichstellung

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.1.1 Erfüllungsaufwand für den Hersteller

5.1.2 Erfüllungsaufwand für den Einführer

5.2 Erfüllungsaufwand für den Bund

5.3 Erfüllungsaufwand für die Länder

5.4 Erfüllungsaufwand für die Kommunen

6. Weitere Kosten

7. Weitere Rechtsfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu § 3

Zu § 4

Zu Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 Konformitätsbewertungsverfahren; besondere Explosionsschutzkennzeichnungen

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 4 Marktüberwachung

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 22

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3344: Entwurf einer 11. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand für Hersteller

II.2 Erfüllungsaufwand für Einführer

II.3 Erfüllungsaufwand für Händler


 
 
 


Drucksache 84/14

... (3) Da die Gewährleistung der Sicherheit ziviler Luftfahrzeuge, ihrer Fluggäste und Besatzungen eine Grundvoraussetzung für die Durchführung des internationalen Luftverkehrs ist, bekräftigen die Vertragsparteien ihre gegenseitige Verpflichtung, die Sicherheit der Zivilluftfahrt vor widerrechtlichen Eingriffen zu gewährleisten, insbesondere ihre Verpflichtungen aufgrund des ICAO-Abkommens, des Abkommens über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen, das am 14. September 1963 in Tokio unterzeichnet wurde, des Übereinkommens zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen, das am 16. Dezember 1970 in Den Haag unterzeichnet wurde, des Übereinkommens zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt, das am 23. September 1971 in Montreal unterzeichnet wurde, des Protokolls zur Bekämpfung widerrechtlicher gewalttätiger Handlungen auf Flughäfen, die der internationalen Zivilluftfahrt dienen, das am 24. Februar 1988 in Montreal unterzeichnet wurde, und des Übereinkommens über die Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens, das am 1. März 1991 in Montreal unterzeichnet wurde, soweit beide Vertragsparteien diesen Übereinkünften beigetreten sind, sowie aufgrund aller sonstigen Übereinkünfte und Protokolle im Bereich der Sicherheit der Zivilluftfahrt, denen beide Vertragsparteien beigetreten sind.



Drucksache 400/14

... es wird lediglich wegen Artikel 2 Nummer 4 (Neufassung des § 11 der Gefahrstoffverordnung) benötigt. Inhaltliche Änderungen im Hinblick auf den Sprengstoffbereich erfolgen nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich und Zielsetzung

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

§ 3
Gefährdungsbeurteilung

§ 4
Grundpflichten des Arbeitgebers

§ 5
Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel

§ 6
Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

§ 7
Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

§ 8
Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen

§ 9
Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

§ 10
Schutzmaßnahmen bei Instandhaltung oder Änderung von Arbeitsmitteln

§ 11
Besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle

§ 12
Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten

§ 13
Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber

§ 14
Prüfung von Arbeitsmitteln

Abschnitt 3
Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

§ 15
Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen

§ 16
Wiederkehrende Prüfung

§ 17
Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen

§ 18
Erlaubnis- und Anzeigepflicht

Abschnitt 4
Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit

§ 19
Mitteilungspflichten, behördliche Ausnahmen

§ 20
Sonderbestimmungen für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes

§ 21
Ausschuss für Betriebssicherheit

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften

§ 22
Ordnungswidrigkeiten

§ 23
Straftaten

§ 24
Übergangsvorschriften

Anhang 1
(zu § 6 Absatz 1 Satz 2) Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

1. Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln

2. Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten

3. Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen

3.1 Allgemeine Mindestanforderungen

3.2 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Gerüsten

3.3 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern

3.4 Besondere Vorschriften für Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen

4. Besondere Vorschriften für Aufzugsanlagen

5. Besondere Vorschriften für Druckanlagen

Anhang 2
(zu §§ 15 und 16) Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

Abschnitt 1
Zugelassene Überwachungsstellen

1. Zulassung von Überwachungsstellen

2. Zulassung von Prüfstellen von Unternehmen und Unternehmensgruppen

Abschnitt 2
Aufzugsanlagen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmungen

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfung von Aufzugsanlagen vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen

5. Wiederkehrende Prüfungen von Aufzugsanlagen

Abschnitt 3
Explosionsgefährdungen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmung

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfung vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und nach Instandsetzung

5. Wiederkehrende Prüfungen

6. Prüfungen von Gasfüllanlagen, Tankstellen und Betankungsanlagen

Abschnitt 4
Druckanlagen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmungen

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfungen von Druckanlagen vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen

5. Wiederkehrende Prüfungen von Anlagen und Anlagenteilen

6. Besondere Prüfanforderungen für bestimmte Anlagen und Anlagenteile

6.1 Röhrenöfen in verfahrenstechnischen Anlagen

6.2 Kälte- und Wärmepumpenanlagen

6.3 Kondenstöpfe und Abscheider für Gasblasen

6.4 Dampfbeheizte Muldenpressen und Pressen zum maschinellen Bügeln

6.5 Pressgas-Kondensatoren

6.6 Nicht direkt beheizte Wärmeerzeuger und Ausdehnungsgefäße in Heizungs- und Kälteanlagen

6.7 Anlagenteile für die Erzeugung von Wasserdampf oder Heißwasser durch Wärmerückgewinnung

6.8 Rohrleitungen mit Prüfprogramm

6.9 Flaschen für Atemschutzgeräte

6.10 Druckbehälter mit Gaspolster in Druckflüssigkeitsanlagen

6.11 Druckbehälter als Anlagenteile in elektrischen Schaltgeräten und Schaltanlagen

6.12 Schalldämpfer in Rohrleitungen

6.13 Druckbehälter von Feuerlöschgeräten und Löschmittelbehältern

6.14 Druckbehälter und Rohrleitungen mit Auskleidung oder Ausmauerung

6.15 Ortsfeste Druckbehälter für körnige oder staubförmige Güter

6.16 Fahrzeugbehälter für flüssige, körnige oder staubförmige Güter

6.17 Druckbehälter für nicht korrodierend wirkende Gase oder Gasgemische

6.18 Druckbehälter und daran angeschlossene Rohrleitungen für Gase oder Gasgemische mit Betriebstemperaturen von weniger als -10 Grad Celsius

6.19 Druckbehälter und daran angeschlossene Rohrleitungen für Gase oder Gasgemische in flüssigem Zustand

6.20 Rotierende dampfbeheizte Zylinder

6.21 Steinhärtekessel

6.22 Druckbehälter und Rohrleitungen aus Glas

6.23 Druckbehälter in Wärmeübertragungsanlagen

6.24 Versuchsautoklaven

6.25 Heizplatten in Wellpappenerzeugungsanlagen

6.26 Wassererwärmungsanlagen für Trink- oder Brauchwasser

6.27 Pneumatische Weinpressen Membranpressen, Schlauchpressen

6.28 Plattenwärmetauscher

6.29 Lagerbehälter für Lebensmittel

6.30 Verwendungsfertige Druckanlagen und Druckgeräte in verwendungsfertigen Maschinen

6.30.1 Verwendungsfertige Druckanlagen

6.30.2 Druckgeräte in verwendungsfertigen Maschinen

6.31 Anlagen, die bestimmungsgemäß für den ortsveränderlichen Einsatz verwendet werden

6.32 Ortsfeste Füllanlagen für Gase

6.33 Druckbehälter mit Schnellverschlüssen

Anhang 3
(zu § 14 Absatz 4) Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Abschnitt 1
Krane

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Prüfsachverständige

3. Prüffristen, Prüfzuständigkeiten und Prüfaufzeichnungen

Tabelle

Tabelle

Abschnitt 2
Flüssiggasanlagen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmungen

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfungen und Prüfaufzeichnungen

Tabelle

Abschnitt 3
Maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Prüfsachverständige

3. Prüfzuständigkeiten, Prüffristen und Prüfaufzeichnungen

Tabelle

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

§ 11
Besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalischchemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen

Nummer 1

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Grundlegende Anforderungen zum Schutz vor Brand- und Explosionsgefährdungen

1.3 Schutzmaßnahmen in Arbeitsbereichen mit Brand- und Explosionsgefährdungen

1.4 Organisatorische Maßnahmen

1.6 Mindestvorschriften für den Explosionsschutz bei Tätigkeiten in Bereichen mit gefährlichen explosionsfähigen Gemischen

1.7 Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche

1.8 Mindestvorschriften für Einrichtungen in explosionsgefährdeten Bereichen sowie für Einrichtungen in nichtexplosionsgefährdeten Bereichen, die für den Explosionsschutz in explosionsgefährdeten Bereichen von Bedeutung sind

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage, Zielsetzung und wesentliche Inhalt des Entwurfs

4 Ermächtigungsgrundlagen

II. Alternativen

III. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Aspekte der Gleichstellung

3. Kosten und Erfüllungsaufwand

3.1 Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3.2 Erfüllungsaufwand und weitere Kosten

a Bürgerinnen und Bürger

b Bund

c Länder

d Wirtschaft

e Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

4. Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Anhang 1 Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Zu Anhang 2 Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Abschnitt 2 Aufzugsanlagen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Abschnitt 3 Explosionsgefährdungen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Abschnitt 4 Druckanlagen

Zu Anhang 3 Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2603:

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 400/14 (Beschluss)

... Der anzufügende Satz dient der klaren Abgrenzung zum und dem Vorrang des Sprengstoffrechtes, dem Spezialrecht für explosionsgefährliche Stoffe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/14 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen

1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 BetrSichV

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 4 BetrSichV

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 15 - neu - BetrSichV

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 BetrSichV

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3a - neu - BetrSichV

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 2 BetrSichV

7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 BetrSichV

8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 BetrSichV

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 BetrSichV

10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 Satz 3, Satz 4, Satz 5 - neu - BetrSichV

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 Satz 1 und Satz 2 - neu - BetrSichV

12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 1 BetrSichV

13. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 1 BetrSichV

14. Zu Artikel 1 § 10 Überschrift BetrSichV

§ 10
Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln

15. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 Satz 2 Nummer 10a - neu - BetrSichV

16. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 3 und Satz 3a - neu - BetrSichV

17. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 1 BetrSichV

18. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Sätze 1 bis 4 BetrSichV

19. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 5 Satz 7 - neu - BetrSichV

20. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 Buchstabe b, Nummer 5.2 Buchstabe b, Nummer 5.3 Satz 3, Abschnitt 3 Nummer 4.1 Satz 3 Buchstabe b, Nummer 5.1 Satz 3 Buchstabe c, Abschnitt 4 Nummer 4.2 Satz 1 Buchstabe b, Satz 2, Nummer 5.2 Buchstabe b BetrSichV

21. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BetrSichV

22. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 2 und Satz 3 BetrSichV

23. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 4 BetrSichV

24. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 3 Satz 2, Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 3.4 BetrSichV

25. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 3 Nummer 01 - neu - und 01a - neu -BetrSichV

26. Zu Artikel 1 § 18 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 Absatz 7 BetrSichV

27. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BetrSichV

28. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 BetrSichV

29. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 Satz 4 und Absatz 5 Satz 1 BetrSichV

30. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 4 BetrSichV

31. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 5 Satz 1 BetrSichV

32. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 BetrSichV

33. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 4 Satz 1 BetrSichV

34. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 BetrSichV

35. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 Satz 1 BetrSichV

36. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 2 BetrSichV

37. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 01 - neu - BetrSichV

38. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 1a - neu - BetrSichV

39. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 1b - neu - BetrSichV

40. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 1 BetrSichV

41. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 1a - neu - BetrSichV

42. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 2a - neu - BetrSichV

43. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 4a - neu - BetrSichV

44. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 1.5 Buchstabe d BetrSichV

45. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 1.6 Satz 3 BetrSichV

46. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 2.5 Buchstabe a BetrSichV

47. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 3.2.1 BetrSichV

48. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.1 Satz 1 BetrSichV

49. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.1 Satz 2 BetrSichV

50. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.1 Satz 3 BetrSichV

51. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.1 Satz 4 Buchstabe g - neu - und Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 und Nummer 5.2 Buchstabe a BetrSichV

52. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.2 Satz 2 BetrSichV

53. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.4 BetrSichV

54. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.6 - neu - BetrSichV

55. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 1 Nummer 2 Satz 1 BetrSichV

56. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 1 Satz 2a - neu - BetrSichV

57. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 1 Satz 3, Abschnitt 3 Nummer 1 Satz 4, Abschnitt 4 Nummer 1 Satz 5 BetrSichV

58. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a BetrSichV

59. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.1 BetrSichV

60. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 Buchstabe a BetrSichV

61. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 Buchstabe b BetrSichV

62. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 Buchstabe c - neu - BetrSichV

63. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 5.1 Satz 2 BetrSichV

64. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 5.3 Satz 1 und 4 BetrSichV

65. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 3.2 Satz 2, Nummer 4.2, Nummer 5.2 Satz 1 BetrSichV

66. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 3,

67. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 5.1 Satz 3 Buchstabe e - neu BetrSichV

68. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 1 Satz 2 BetrSichV

69. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 2.1 Satz 1 Buchstabe c BetrSichV

70. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 2.1 Satz 2 BetrSichV

71. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 2.2 Satz 2 BetrSichV

72. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 4.2 Satz 1 Buchstabe a BetrSichV

73. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 5.1 Satz 1 BetrSichV

74. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 6.17.7 BetrSichV

75. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 6.30.1 Satz 1 BetrSichV

76. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 6.34 - neu - BetrSichV

77. Zu Artikel 1 Anhang 3 Abschnitt 1 Nummer 3 Tabellen 1 und 2, Abschnitt 2 Nummer 4 Tabelle 1 Abschnitt 3 Nummer 3 Tabelle 1 BetrSichV

78. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 6 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 GefStoffV

79. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV

80. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Satz 4 - neu - GefStoffV

81. Zu Artikel 2 Nummer 4a - neu - § 22 Absatz 1 Nummern 18 und 19 GefStoffV

82. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.4 Absatz 1 GefStoffV

83. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.4 Absatz 3 Satz 1 GefStoffV

84. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 GefStoffV

85. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.6 Absatz 3 Satz 2 - neu - GefStoffV

86. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.7 Satz 8a - neu - GefStoffV

87. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.8 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV

88. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.8 Absatz 2 GefStoffV

89. Zu Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 400/1/14

... Der anzufügende Satz dient der klaren Abgrenzung zum und dem Vorrang des Sprengstoffrechtes, dem Spezialrecht für explosionsgefährliche Stoffe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/1/14




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 BetrSichV

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 4 BetrSichV

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 15 - neu - BetrSichV

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 BetrSichV

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3a - neu - BetrSichV

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 2 BetrSichV

7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 BetrSichV

8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 BetrSichV

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 BetrSichV

10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 Satz 3, Satz 4, Satz 5 - neu - BetrSichV

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 Satz 1 und Satz 2 - neu - BetrSichV

12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 1 BetrSichV

13. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 1 BetrSichV

14. Zu Artikel 1 § 10 Überschrift BetrSichV

§ 10
Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln

15. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 Satz 2 Nummer 10a - neu - BetrSichV

16. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 3 und Satz 3a - neu - BetrSichV

17. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 1 BetrSichV

18. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Sätze 1 bis 4 BetrSichV

19. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 5 Satz 7 - neu - BetrSichV Dem Artikel 1 § 14 Absatz 5 ist folgender Satz anzufügen:

20. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 Buchstabe b, Nummer 5.2 Buchstabe b, Nummer 5.3 Satz 3, Abschnitt 3 Nummer 4.1 Satz 3 Buchstabe b, Nummer 5.1 Satz 3 Buchstabe c, Abschnitt 4 Nummer 4.2 Satz 1 Buchstabe b, Satz 2, Nummer 5.2 Buchstabe b BetrSichV

21. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BetrSichV

22. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 2 und Satz 3 BetrSichV

23. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 4 BetrSichV

24. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 3 Satz 2, Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 3.4 BetrSichV

25. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 3 Nummer 01 - neu - und 01a - neu -BetrSichV

26. Zu Artikel 1 § 18 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 Absatz 7 BetrSichV

27. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BetrSichV

28. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 BetrSichV

29. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 Satz 4 und Absatz 5 Satz 1 BetrSichV

30. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 4 BetrSichV

31. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 5 Satz 1 BetrSichV

32. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 BetrSichV

33. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 4 Satz 1 BetrSichV

34. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 BetrSichV

35. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 Satz 1 BetrSichV

36. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 2 BetrSichV

37. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 01 - neu - BetrSichV

38. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 1a - neu - BetrSichV

39. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 1b - neu - BetrSichV

40. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 1 BetrSichV

41. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 1a - neu - BetrSichV

42. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 2a - neu - BetrSichV

43. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 4a - neu - BetrSichV

44. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 1.5 Buchstabe d BetrSichV

45. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 1.6 Satz 3 BetrSichV

46. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 2.5 Buchstabe a BetrSichV

47. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 3.2.1 BetrSichV

48. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.1 Satz 1 BetrSichV

49. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.1 Satz 2 BetrSichV

50. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.1 Satz 3 BetrSichV

51. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.1 Satz 4 Buchstabe g - neu - und Anhang 2 Abschnitt 2 Nr. 4.3 Satz 1 und 5.2 Buchstabe a

52. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.2 Satz 2 BetrSichV

53. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.4 BetrSichV

54. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.6 - neu - BetrSichV

55. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 1 Nummer 2 Satz 1 BetrSichV

56. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 1 Satz 2a - neu - BetrSichV

57. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 1 Satz 3, Abschnitt 3 Nummer 1 Satz 4, Abschnitt 4 Nummer 1 Satz 5 BetrSichV

58. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a BetrSichV

59. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.1 BetrSichV

60. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 Buchstabe a BetrSichV

61. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 Buchstabe b BetrSichV

62. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 Buchstabe c - neu BetrSichV

63. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 Buchstabe c - neu BetrSichV

64. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 5.1 Satz 2 BetrSichV

65. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 5.3 Satz 1 und 4 BetrSichV

66. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 5.3 Satz 1 BetrSichV

67. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 5.3 Satz 4 BetrSichV

68. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 3.2 Satz 2, Nummer 4.2, Nummer 5.2 Satz 1 BetrSichV

69. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 3, Nummer 4.1 Satz 1, Sätze 4 und 5 - neu -, Nummer 4.3, Nummer 5.1 Satz 1, Sätze 4 und 5 - neu -, Nummer 5.2 Satz 2, Nummer 5.3 Satz 1, Satz 2 - neu -, Nummer 6

70. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 5.1 Satz 3 Buchstabe e - neu BetrSichV

71. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 1 Satz 2 BetrSichV

72. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 2.1 Satz 1 Buchstabe c BetrSichV

73. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 2.1 Satz 2 BetrSichV

74. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 2.2 Satz 2 BetrSichV

75. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 4.2 Satz 1 Buchstabe a BetrSichV

76. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 5.1 Satz 1 BetrSichV

77. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 6.17.7 BetrSichV

78. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 6.30.1 Satz 1 BetrSichV

79. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 6.34 - neu - BetrSichV

80. Zu Artikel 1 Anhang 3 Abschnitt 1 Nummer 3 Tabellen 1 und 2, Abschnitt 2 Nummer 4 Tabelle 1 Abschnitt 3 Nummer 3 Tabelle 1 BetrSichV

81. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 6 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 GefStoffV

82. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV

83. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Satz 4 - neu - GefStoffV

84. Zu Artikel 2 Nummer 4a - neu - § 22 Absatz 1 Nummern 18 und 19 GefStoffV

85. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.4 Absatz 1 GefStoffV

86. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.4 Absatz 3 Satz 1 GefStoffV

87. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 GefStoffV

88. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.6 Absatz 3 Satz 2 - neu - GefStoffV

89. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.7 Satz 8a - neu - GefStoffV

90. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.8 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV

91. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.8 Absatz 2 GefStoffV

92. Zu Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 325/13 (Beschluss)

... e) In Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 sind die Wörter "; werden dabei Belange des Sprengstoffrechts berührt, beteiligt der Ausschuss den Sachverständigenausschuss für explosionsgefährliche Stoffe nach § 6 Absatz 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Satz 1 BioStoffV

2. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2 BioStoffV

3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 2 Nummer 7 BioStoffV

4. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 1 BioStoffV

5. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 2 und Nummer 3 BioStoffV

6. Zu Artikel 1 Anhang II Überschrift BioStoffV

7. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 16 Spalte B Schutzstufe 3 BioStoffV

8. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 17 Spalte B Schutzstufe 2 und Schutzstufe 3 BioStoffV

9. Zu Artikel 1 Anhang II Fußnote * BioStoffV

10. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b und c Inhaltsübersicht Nummer 2 § 1 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV Nummer 3 § 2 GefStoffV Nummer 8 § 11 Absatz 4 Satz 1 GefStoffV Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GefStoffV Nummer 15 § 25 GefStoffV Nummer 18 Anhang III GefStoffV

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe g

11. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 4 Satz 1, Satz 3 GefStoffV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 2 Nummer 16 Buchstabe a Anhang I Nummer 2.4.2 Absatz 3 GefStoffV

13. Zu Artikel 2 Nummer 17 Buchstabe a - neu - und Buchstabe b Anhang II Nummer 1 § 1 Satz 2 Nummer 3 - neu - GefStoffV


 
 
 


Drucksache 356/13

... Sprengstoffgesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 356/13




§ 16
Barrierefreiheit

Artikel 3
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

Artikel 4
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 21
Änderung der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Artikel 26
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes


 
 
 


Drucksache 98/13

... Absatz 2 Satz 2 schreibt die bisherige Praxis der Bundesstelle für Chemikalien, die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) aufgrund ihrer Fachkenntnisse in Bezug auf die Bewertung gefährlicher Eigenschaften, wie zum Beispiel der Explosionsgefährlichkeit oder der Entzündlichkeit, sowie der Beurteilung der sicheren Umschließung von Gefahrgütern, in die Biozid-Verfahren mit einzubeziehen, nunmehr ausdrücklich im Gesetz fest. Gefahrstoff-, Gefahrgut- und Sprengstoffrecht enthalten entsprechende Regelungen und Zuständigkeiten für die Bundesanstalt. Zuständigkeiten der BAM ergeben sich insbesondere aus § 45

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 98/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Chemikaliengesetzes

Abschnitt IIa
Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012

§ 12a
Beteiligte Bundesbehörden

§ 12b
Aufgaben der Bundesstelle für Chemikalien

§ 12c
Aufgaben der Bewertungsstellen

§ 12d
Zusammenarbeit der Bundesstelle für Chemikalien und der anderen beteiligten Bundesoberbehörden

§ 12e
Auskunftsstelle, Unterrichtung der Öffentlichkeit

§ 12f
Informationsaustausch zwischen Bundes- und Landesbehörden

§ 12g
Anordnungsbefugnisse der Bundesstelle für Chemikalien, vorläufige Maßnahmen

§ 12h
Verordnungsermächtigungen

§ 20
Antrags- und Mitteilungsunterlagen, Verordnungsermächtigungen

Artikel 2
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 3
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 5
Änderung des AFS-Gesetzes

Artikel 6
Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung

Artikel 7
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel des Gesetzes und europarechtlicher Hintergrund

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IV. Konzeption und wesentlicher Inhalt des Gesetzes

V. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen

a. Kosten der öffentlichen Haushalte

aa Haushaltsausgaben des Bundes ohne Erfüllungsaufwand

bb Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

b. Sonstige Kosten für die Wirtschaft; Auswirkungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher

c. Erfüllungsaufwand

aa Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

bb Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

cc Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aaa Erfüllungsaufwand der Verwaltung des Bundes

bbb Erfüllungsaufwand für die Verwaltung der Länder

2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

3. Nachhaltige Entwicklung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 12a

Zu § 12b

Zu § 12c

Zu § 12d

Zu § 12e

Zu § 12f

Zu § 12g

Zu § 12h

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 18

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2372: Gesetz zur Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 17/13

... 11. "Dabei ist "Sicherheit" in dieser Mitteilung im weitesten Sinne zu verstehen: allgemeine Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit (kriminelle Vorhaben, drohende Terroranschläge u.a.), Bedrohungen, bei denen Waren eine Rolle spielen (z.B. Schmuggel oder illegaler Handel mit Schusswaffen, biologischen Erzeugnissen oder Sprengstoff) und die unmittelbaren Bedrohungen durch Waren, die eine Gesundheits- oder Umweltgefahr darstellen". Mitteilung der Kommission über die Rolle des Zolls bei einer integrierten Verwaltung der Außengrenzen, KOM (2003)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 17/13




1. Einleitung

2. EU-Zollrisikomanagement und Sicherheit der Lieferkette

2.1. Rolle der Zollbehörden für die Sicherheit

2.2. Der EU-Zollrisikorahmen

2.3. Das Zollrisikomanagementverfahren

2.4. Schwächen des derzeitigen Ansatzes

2.4.1. Datenqualität und Rolle der Wirtschaftsbeteiligten

2.4.2. Sichere Lieferketten und Wirtschaftsbeteiligte

2.4.3. Operative Methodik

- Kapazitätsbedingte Unterschiede

- Unterschiedliche Arbeitsbelastung

- Operative Zusammenarbeit und Informationsaustausch

3. Risikomanagement der Lieferkette - Umfassend betrachtet

3.1. Größenordnung der Herausforderung: Handelswachstum und Komplexität der Lieferkette

3.2. Vielfältige Risiken und Verknüpfung der Zollbehörden mit anderen Behörden

3.3. Die Herausforderung für das Zollrisikomanagement: ein mehrschichtiger Ansatz

4. EU-Zollriisikomanagement: Zukunftsperspektiven

4.1. Gewährleistung der Qualität, der Verfügbarkeit und der Zusammenführung von Handelsdaten

4.1.1. Qualität der Daten wer befördert was zu wem

4.1.2. Verfügbarkeit von Daten in allen zuständigen Zollbehörden

4.2. Einbindung der Wirtschaftsbeteiligten

4.2.1. Das Programm der EU für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte AEO

4.2.2. Zusammenarbeit mit rechtmäßig handelnden Wirtschaftsbeteiligten zur Aufdeckung von illegalem Handel

4.3. Beseitigung von Unterschieden bei den Risikomanagementkapazitäten

4.3.1. Ebene der Mitgliedstaaten

4.3.2. EU-Ebene

4.4. Koordinierung mit anderen Behörden und Agenturen

4.5. Internationale Zusammenarbeit

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 325/13

... 2. zu ermitteln, wie die in dieser Verordnung gestellten Anforderungen erfüllt werden können und dazu die dem jeweiligen Stand von Technik und Medizin entsprechenden Regeln und Erkenntnisse zu erarbeiten; werden dabei Belange des Sprengstoffrechts berührt, beteiligt der Ausschuss den Sachverständigenausschuss für explosionsgefährliche Stoffe nach § 6 Absatz 2 des Sprengstoffgesetzes geändert worden ist,"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen

Abschnitt 2
Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten

§ 4
Gefährdungsbeurteilung

§ 5
Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung

§ 6
Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung

§ 7
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten

Abschnitt 3
Grundpflichten und Schutzmaßnahmen

§ 8
Grundpflichten

§ 9
Allgemeine Schutzmaßnahmen

§ 10
Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie

§ 11
Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes

§ 12
Arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 13
Betriebsstörungen, Unfälle

§ 14
Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten

Abschnitt 4
Erlaubnis- und Anzeigepflichten

§ 15
Erlaubnispflicht

§ 16
Anzeigepflicht

Abschnitt 5
Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische

§ 17
Unterrichtung der Behörde

§ 18
Behördliche Ausnahmen

§ 19
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften

§ 20
Ordnungswidrigkeiten

§ 21
Straftaten

§ 22
Übergangsvorschrift

Anhang I
Symbol für Biogefährdung

Anhang II
Zusätzliche Schutzmaßnahmen, insbesondere Containmentanforderungen, bei Tätigkeiten in Laboratorien und vergleichbaren Einrichtungen sowie in der Versuchstierhaltung

Anhang III
Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

Anhang III
(zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden

§ 25
Sprengstoffgesetz - Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen

Anhang III
(zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden

Nummer 1

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Begriffsbestimmungen

Nummer 2

2.1 Anwendungsbereich

2.2 Begriffsbestimmungen

2.3 Gefährdungsbeurteilung

2.4 Gefahrgruppenzuordnung und Bereichseinteilung

2.5 Festlegung der Schutzmaßnahmen

2.5.1 Betriebliche Organisation

2.5.2 Schutz- und Sicherheitsabstände

2.5.3 Bauliche Schutzmaßnahmen

2.5.4 Organisatorische Maßnahmen

2.5.5 Maßnahmen gegen unbeabsichtigtes Auslösen

2.5.6 Tätigkeiten unter Sicherheit

2.6 Zusätzliche Anforderungen an bestimmte Tätigkeiten und Einrichtungen

2.6.1 Sammlung, Vernichtung und Entsorgung explosivstoffhaltiger Abfälle

2.6.3 Instandsetzungsarbeiten

2.6.4 Laboratorien

2.6.5 Prüfstände

2.6.6 Schießstände

3.1 Anwendungsbereich

3.2 Begriffsbestimmungen

3.3 Zuordnung organischer Peroxide zu Gefahrgruppen

3.4 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

3.5 Schutz- und Sicherheitsabstände

3.6 Bauliche Anforderungen

3.7 Zündquellen

3.8 Innerbetrieblicher Transport

3.9 Anforderungen an das Aufbewahren organischer Peroxide

3.10 Anforderungen an Betriebsanlagen und -einrichtungen

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentliche Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Aspekte der Gleichstellung

3. Kosten und Erfüllungsaufwand

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu § 3

Zu Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentationsund Aufzeichnungspflichten

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 3 Grundpflichten und Schutzmaßnahmen

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

4. Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 4 Erlaubnis- und Anzeigepflichten

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 5 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften

Zu § 20

Zu § 22

Zu Anhang I Symbol für Biogefährdung

Nummer 3

Nummer 15

Nummer 17

Nummer 18

Zu Anhang III Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie

Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2282: Entwurf einer Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung anderer Verordnungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Wirtschaft

II.2 Verwaltung

II.3 Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 532/13 (Beschluss)

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 430/13

... es nur mit Geneh migung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Außerdem hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz nach Artikel 73 Absatz 1 Nummer 12 des Grundgesetzes (Waffen- und Sprengstoffrecht).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 430/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

D.1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

D.2 Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Vertrag über den Waffenhandel Übersetzung

3 Präambel

3 Grundsätze

Artikel 1
Ziel und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Munition

Artikel 4
Teile und Komponenten

Artikel 5
Allgemeine Durchführung

Artikel 6
Verbote

Artikel 7
Ausfuhr und deren Bewertung

Artikel 8
Einfuhr

Artikel 9
Durchfuhr oder Umladung

Artikel 10
Vermittlungstätigkeit

Artikel 11
Umleitung

Artikel 12
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Durchsetzung

Artikel 15
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 16
Internationale Unterstützung

Artikel 17
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 18
Sekretariat

Artikel 19
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 20
Änderungen

Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Vorläufige Anwendung

Artikel 24
Geltungsdauer und Rücktritt

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Übereinkünften

Artikel 27
Verwahrer

Artikel 28
Verbindliche Wortlaute

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes Präambel/Prinzipien

Artikel 1
Ziel und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Munition

Artikel 4
Teile und Komponenten

Artikel 5
Allgemeine Durchführung

Artikel 6
Verbote

Artikel 7
Ausfuhr und deren Bewertung

Sonstige Transaktionen

Artikel 8
Einfuhr

Artikel 9
Durchfuhr oder Umladung

Artikel 10
Vermittlungstätigkeit

Artikel 11
Umleitung

Artikel 12
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Durchsetzung

Artikel 15
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 16
Internationale Unterstützung

Artikel 17
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 18
Sekretariat

Artikel 19
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 20
Änderungen

Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Vorläufige Anwendung

Artikel 24
Geltungsdauer und Rücktritt

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Verhältnis zu anderen internationalen Verträgen

Artikel 27
Verwahrer

Artikel 28
Verbindliche Wortlaute


 
 
 


Drucksache 188/13

... /EG durchgesetzt werden. Beide Optionen werden bereits bei Bioabfällen (schrittweise Einstellung) sowie Reifen, Flüssigkeiten und Sprengstoffen (Verbot) angewendet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/13




Grünbuch zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt

1. KUNSTSTOFFABFÄLLE - BESCHREIBUNG eines zunehmenden Problems

Herstellung von Kunststoff

4 Kunststoffabfälle

Die Kunststoffindustrie

Verbleib in der Umwelt

2. RECHTSVORSCHRIFTEN zu Kunststoffabfällen in Europa

4 Abfallrecht

Rechtsvorschriften zu chemischen Stoffen

Umsetzung des Abfallrechts

3. Bewirtschaftung von Kunststoffabfall und Ressourceneffizienz

4. die internationale Dimension

5. politische Optionen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Kunststoffabfällen in Europa

5.1. Anwendung der Abfallhierarchie auf die Bewirtschaftung von Kunststoffabfall

5 Fragen:

5.2. Verwirklichung von Zielen, Recycling von Kunststoff und freiwillige Initiativen

Ziele und Ausfuhren von Kunststoffabfällen

Freiwillige Maßnahmen

5.3. Beeinflussung des Verbraucherverhaltens

Kunststoff einen Wert verleihen

5 Fragen:

Unterstützung informierter Kaufentscheidungen der Verbraucher

5 Frage:

5.4. Auf dem Weg zu nachhaltigeren Kunststoffen

Produktdesign von Kunststoffen für ein leichtes und wirtschaftliches ökoeffektives Recycling56

5 Fragen:

Neue Herausforderungen durch innovative Materialien

5 Frage:

5.5. Langlebigkeit von Kunststoffen und Kunststofferzeugnissen

Produktdesign für eine längere Lebensdauer, Wiederverwendung und Reparatur

Einweg - und kurzlebige Kunststofferzeugnisse

5 Fragen:

5.6. Förderung von biologisch abbaubaren Kunststoffen und Biokunststoffen

Biologisch abbaubare Kunststoffe

Biobasierte Kunststoffe

5 Frage:

5.7. Initiativen der EU zu Abfällen im Meer, einschließlich Kunststoffabfälle

5 Fragen:

5.8. Internationale Maßnahmen

5 Fragen:


 
 
 


Drucksache 532/1/13

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 325/1/13

... e) In Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 sind die Wörter "; werden dabei Belange des Sprengstoffrechts berührt, beteiligt der Ausschuss den Sachverständigenausschuss für explosionsgefährliche Stoffe nach § 6 Absatz 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/1/13




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Satz 1 BioStoffV

2. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2 BioStoffV

3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 2 Nummer 7 BioStoffV

4. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 1 BioStoffV

5. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 2 und Nummer 3 BioStoffV

6. Zu Artikel 1 Anhang II Überschrift BioStoffV

7. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 16 Spalte B Schutzstufe 3 BioStoffV

8. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 17 Spalte B Schutzstufe 2 und Schutzstufe 3 BioStoffV

9. Zu Artikel 1 Anhang II Fußnote * BioStoffV

10. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b und c Inhaltsübersicht Nummer 2 § 1 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV Nummer 3 § 2 GefStoffV Nummer 8 § 11 Absatz 4 Satz 1 GefStoffV Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GefStoffV Nummer 15 § 25 GefStoffV Nummer 18 Anhang III GefStoffV

11. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 4 Satz 1, Satz 3 GefStoffV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 2 Nummer 16 Buchstabe a Anhang I Nummer 2.4.2 Absatz 3 GefStoffV

13. Zu Artikel 2 Nummer 17 Buchstabe a - neu - und Buchstabe b Anhang II Nummer 1 § 1 Satz 2 Nummer 3 - neu - GefStoffV

14. Zu Artikel 2 Nummer 18 Anhang III Nummer 2.5.3 Absatz 2 GefStoffV

15. Zu Artikel 2 Nummer 18 Anhang III Nummer 2.5.4 Absatz 1 Buchstabe a GefStoffV

16. Zu Artikel 2 Nummer 18 Anhang III Nummer 3.5 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV *


 
 
 


Drucksache 305/1/12

... bereits nach drei Jahren aufgehoben. Im Hinblick darauf, dass im Bereich des Sprengstoffrechts eine Gebührenerhebung durch die Länder auf Grundlage der Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz erfolgen kann, ist hier eine Übergangsregelung für die Länder erforderlich. Daher gewährleisten die Änderungen in Artikel 2 und 4 sowie die Streichung im Artikel 3, dass die Länder bis zum Ablauf der Übergangsfrist von fünf Jahren Gebühren auf Grund der Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz erheben können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 305/1/12




Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 9 - neu - BGebG , Artikel 2 Absatz 175 Änderung des LuftVG , Absatz 176 Änderung der LuftkostV , Artikel 4 Absatz 150 Änderung des LuftVG , Absatz 151 Aufhebung der LuftkostV , Absatz 152 Änderung der BeauftrV

4. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 BGebG

5. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 Nummer 10 und 11 BGebG

6. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 Nummer 10 und 11 BGebG

7. Zu Artikel 2 Absatz 83 Nummer 1 Inhaltsübersicht , Nummer 3 - neu - § 60 - neu -WaffG , Artikel 3 Absatz 12 WaffKostV , Absatz 13 Inhaltsübersicht, § 50 WaffG , Artikel 4 Absatz 65a WaffKostV , Absatz 65b - neu - Inhaltsübersicht, § 60 - neu - WaffG

§ 60
Übergangsvorschrift

8. Zu Artikel 2 Absatz 85 Nummer 3 - neu - § 47b - neu - SprengG , Artikel 3 Absatz 14 § 37 SprengG , Absatz 15 SprengKostV , Artikel 4 Absatz 67 § 47b - neu - SprengG , Absatz 67a - neu - SprengKostV

§ 47b
Übergangsvorschrift zur Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz

9. Zu Artikel 2 Absatz 144 § 6a StVG ,

10. Zu Artikel 2 Absatz 144 Nummer 3 § 6a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 StVG , Nummer 6 § 6a Absatz 9 StVG

11. Zu Artikel 2 Absatz 145 Nummer 2 § 34a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4 FahrlG

12. Zu Artikel 2 Absatz 146 § 18 KfSachVG

13. Zu Artikel 2 Absatz 147 Änderung des PBefG , Absatz 152 Änderung der PBefGKostV , Artikel 4 Absatz 123 § 57 Absatz 1 Nummer 10, 11, § 61 Absatz 1 Nummer 5, § 64b PBefG , Absatz 126 Aufhebung der PBefGKostV

14. Zu Artikel 2 Absatz 175 Nummer 6 Buchstabe e - neu - LuftVG , Nummer 7 § 32 Absatz 8 - neu -,§ 74 Absatz 1 und 2 LuftVG

17. Zu Artikel 2 Absatz 175a - neu - § 107 LuftVZO

18. Zu Artikel 2 Absatz 182 LuftSiGEbV

19. Zu Artikel 4 Absatz 127 GebOSt

20. Zu Artikel 4 Absatz 15 1a - neu - § 107 LuftVZO


 
 
 


Drucksache 382/12 (Beschluss)

... Sprengstoffgesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 382/12 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 01


 
 
 


Drucksache 319/12 (Begründung)

... Die bisherige Nummer 10.1 wird unter Übernahme der Terminologie des Sprengstoffrechts zusammengefasst. Damit wird zugleich den UVP-rechtlichen Anforderungen Rechnung getragen, dass für diese Anlagen obligatorisch einer

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 319/12 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen 2010/75/EU

1. Europarechtliche Vorgaben

a Allgemein

b Wesentlicher Inhalt der IVU-Richtlinie und der sektoralen Richtlinien

c Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Richtlinie über Industrieemissionen

aa Horizontale Regelungen der Richtlinie über Industrieemissionen Kapitel I, II und VII der Richtlinie

bb Grundsätzliche Aussagen zum Umsetzungsbedarf im deutschen Recht

2. Darstellung der Regelungsschwerpunkte der Richtlinie über Industrieemissionen und deren Umsetzungsbedarf

a Stärkung europäischer Vorgaben bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten

b Auflagenüberwachung und Umweltinspektionen

c Bericht über den Ausgangszustand; Rückführungspflicht in den Ausgangszustand bei Betriebsstilllegungen

d Weitere umsetzungsbedürftige Regelungen in Kapitel I und II der Richtlinie

II. Wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs

1. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG durch Mantelgesetz und Mantelverordnung

2. Immissionsschutzrecht

a Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen - Konzeption der Umsetzung

aa. Umsetzung der Stärkung der BVT-Merkblätter bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten

bb. Auflagenüberwachung und Umweltinspektionen

cc. Rückführungspflicht bei Betriebsstilllegungen

dd. Sonstige Regelungen der Kapitel I und II

b Neufassung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

c Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte

d Erlass der Bekanntgabeverordnung

3. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG im Wasserrecht

4. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG im Abfallrecht

a Kreislaufwirtschaftsgesetz

b Deponieverordnung

III. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung

IV. Richtliniengetreue Umsetzung von Europarecht

V. Gleichstellung von Frauen und Männern

VI. Befristung

VII. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis = Angaben des Vorblattes

2. Vorgaben/Prozesse des Verordnungsentwurfs

a Vorgaben

b Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

a Anpassung der 4. BImSchV

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a Anpassung der 4. BImSchV

b Anhang I der 5. BImSchV Anlagenkatalog

c § 4a Absatz 4 Satz 1 der 9. BImSchV Bericht über den Ausgangszustand: Neugenehmigung

d § 4a Absatz 4 Satz 5 der 9. BImSchV Bericht über den Ausgangszustand: Änderungsgenehmigung

Im Einzelnen

e § 21 Absatz 2a Satz 2 9. BImSchV Überwachungsfrist für Grundwasser und Boden

f Neuerlass 41. BImSchV

g § 3 IZÜV Antragsunterlagen

h § 7 Absatz 1 bis 3 IZÜV Besondere Pflichten des Inhabers der Erlaubnis oder Genehmigung

i § 8 Absatz 3 IZÜV Überwachung und Überprüfung der Erlaubnis oder Genehmigung

j § 9 IZÜV Überwachungspläne und Überwachungsprogramme Inhalt, Überprüfung und Aktualisierung sowie Zeitrahmen

k Dritter Abschnitt §§ 11 bis 14 Sonderregelungen für Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen

l Vierter Abschnitt § 16 Ordnungswidrigkeiten

m §§ 1 und 6 AbwV Änderung der Abwasserverordnung

n § 12 Absatz 6 Satz 1 DepV Folgenbegrenzungspflicht

o § 12 Absatz 6 Satz 2 DepV Folgenbegrenzungspflicht für weitere Ereignisse

p § 13 Absatz 7 DepV Pflicht zur Informationsübermittlung

q § 13 Absatz 8 DepV Anzeigepflicht bei Verstoß gegen Zulassung

r § 22a Absatz 2 und 3 DepV Überwachungsprogramme: Inhalt sowie Zeitrahmen

s § 22a Absatz 4 DepV Anlassüberwachung

t § 22a Absatz 5 DepV Überwachungsbericht

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

a Anpassung der 4. BImSchV

b § 11a Absatz 6 Satz 1 der 9. BImSchV Bezeichnung BVT-Merkblatt

c § 21 Absatz 1 Nummer 3 der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Bericht über den Ausgangszustand

d § 21 Absatz 1 Nummer 3a der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Emissionsbegrenzung; Begründung der Abweichung

e § 21 Absatz 2a der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Angaben der IED

f § 21 Absatz 2a Satz 2 9. BImSchV Überwachungsfrist für Grundwasser und Boden

g Neuerlass 41. BImSchV

h § 2 Absatz 2 IZÜV Koordinierung der Verfahren

i § 3 IZÜV Antragsunterlagen und Entscheidungsfristen

j § 4 IZÜV Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Informationen

k § 5 IZÜV Grenzüberschreitende Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit

l § 6 IZÜV Inhalt der Erlaubnis und der Genehmigung

m § 7 Absatz 3 IZÜV Jährliche Berichtspflicht

n § 8 Absatz 3 IZÜV Überwachung und Überprüfung der Genehmigung oder Erlaubnis

o § 8 Absatz 4 IZÜV Untersagung

p § 8 Absatz 5 IZÜV Aufstellpflicht Überwachungspläne und Überwachungsprogramme

q § 10 IZÜV Unterrichtung durch die Länder

r Dritter Abschnitt, §§ 11 bis 14 Sonderregelungen für Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen

s Vierter Abschnitt § 16 Ordnungswidrigkeiten

t §§ 1 und 6 AbwV Änderung der Abwasserverordnung

u § 12 Absatz 6 DepV Folgenbegrenzungspflicht für weitere Ereignisse

v § 13 Absatz 7 DepV Informationsübermittlung auf Anfrage der Behörde

w § 13 Absatz 8 DepV Anzeigepflicht des Betreibers bei Verstoß gegen Zulassung

x § 21a Absatz 1 und 2 DepV Bekanntmachung der Entscheidungen und Anordnungen im Internet

y § 22 DepV Anlassbezogene Überprüfung behördlicher Entscheidungen

z § 22a Absatz 1 DepV Überwachungspläne: Inhalt sowie Überprüfung und Aktualisierung

za § 22a Absatz 4 DepV Anlassüberwachung

zb § 22a Absatz 5 DepV Überwachungsbericht

IX. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Anhang 1 Zur Mischungsregel

1. Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

2. Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

3. Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

4. Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung

Zu Nr. 4

Zu Nr. 4

5. Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen

Zu Nr. 5

6. Holz, Zellstoff

Zu Nr. 6

7. Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

8. Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

9. Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen, Gemischen

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

10. Sonstige Anlagen

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Anlage 1 Prüfbereiche für Stellen :

Zu Anlage 2 Prüfungsbereiche für Sachverständige :

Anlage 2
basiert auf dem Anhang 1 der LAI-Richtlinie über die Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (vgl. unter A. II.2 e) und wird zur Definition der Prüfungsbereiche übernommen. Die Anlagenarten nach der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) werden zur Vermeidung des Erfordernisses von ständiger Aktualisierungen der vorliegenden Anlage 2 nicht explizit genannt.

Zu Artikel 5

Zu Abschnitt 1

Zu § 1

Zu Abschnitt 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Abschnitt 3

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Abschnitt 4

Zu § 16

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Im Einzelnen

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2062 - Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen


 
 
 


Drucksache 429/12

... - Chemische, biologische, radiologische und nukleare Bedrohungen sowie Sprengstoffe

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die EU-Sicherheitsindustrie ihr Markt

3. Die Hauptprobleme für die EU-Sicherheitsindustrie

4. Lösungsansätze

4.1. Überwindung der Marktzersplitterung

4.1.1. Normung

4.1.2. Zertifizierungs-/Konformitätsbewertungsverfahren

4.1.3. Nutzung der Synergien zwischen Sicherheits- und Verteidigungstechnologien

4.2. Schließen der Lücke zwischen Forschung und Markt

4.2. 1. Anpassung von Förderprogrammen, Nutzung der Rechte des geistigen Eigentums

4.2.2. Vorkommerzielle Auftragsvergabe

4.2.3. Zugang zu internationalen Beschaffungsmärkten

4.2.4. Haftungsbegrenzung

4.3. Bessere Einbeziehung der gesellschaftlichen Dimension

4.3.1. Prüfung der gesellschaftlichen Tragweite in der FuE-Phase

4.3.2. Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen in der Entwurfsphase

5. Überwachung

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 557/12

... Sprengstoffgesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EGovG)

4 Inhaltsübersicht

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Elektronischer Zugang zur Verwaltung

§ 3
Information zu Behörden und über ihre Verfahren in öffentlich zugänglichen Netzen

§ 4
Elektronische Bezahlmöglichkeiten

§ 5
Nachweise

§ 6
Elektronische Aktenführung

§ 7
Übertragen und Vernichten des Papieroriginals

§ 8
Akteneinsicht

§ 9
Optimierung von Verwaltungsabläufen und Information zum Verfahrensstand

§ 10
Umsetzung von Standardisierungsbeschlüssen des IT-Planungsrates

§ 11
Gemeinsame Verfahren

§ 12
Anforderungen an das Bereitstellen von Daten, Verordnungsermächtigung

§ 13
Elektronische Formulare

§ 14
Georeferenzierung

§ 15
Amtliche Mitteilungs- und Verkündungsblätter

Artikel 2
Änderung des De-Mail-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

§ 27a
Öffentliche Bekanntmachung im Internet

Artikel 4
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 8
Änderung des Passgesetzes

Artikel 9
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 11
Änderung des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

§ 11a
Elektronische Datenübermittlung

Artikel 14
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Artikel 15
Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung

Artikel 16
Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Artikel 18
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 19
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 20
Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Artikel 21
Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Artikel 22
Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

Artikel 23
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 24
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 25
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 26
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

§ 32d
Elektronische Veröffentlichungen, Veröffentlichungen der Europäischen Union

Artikel 27
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 28
Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

Artikel 29
Evaluierung

Artikel 30
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. E-Government-Gesetz des Bundes

2. Regelungen betreffend die Ersetzung der Schriftform durch andere technische Verfahren als die qualifizierte elektronische Signatur qeS Artikel 2 - Artikel 4 sowie Artikel 7

3. Weitere Regelungen des Entwurfs

4. Zuletzt enthält der Entwurf in Artikel 29 Vorschriften zur Evaluierung und Weiterentwicklung.

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

4 Barrierefreiheit

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Weitere Einzelvorgaben

5 Entlastungen

Länder inklusive Kommunen

Weitere Kosten

Gesetzesfolgen und Nachhaltigkeit

Gleichstellungspolitische Auswirkungen

Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 23

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 30

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2030: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

1. Gesamtbewertung

2. Im Einzelnen

2.1. Abbau rechtlicher Hindernisse

a Streichung von Schriftformerfordernissen

b Gefühlte Schriftform

c Alternativen zur qualifizierten elektronischen Signatur

2.2. Verbesserung der IT-Infrastrukturen und Optimierung von Verwaltungsabläufen

a Mindeststandards über Zugang zur und Kommunikation mit der Verwaltung

b Elektronische Aktenführung

c Optimierung von Verwaltungsabläufen

2.3. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

a Auswirkungen auf die Verwaltung

b Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen

c Zeitliche Perspektive

3. Schlussfolgerungen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 28. August 2012 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.