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"Sports"


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0166/04
0983/04
0802/04B
0890/1/04
0280/04
0429/04
0380/04
0664/04
0890/04B
0105/04
0889/1/04
0889/04B
0613/04
0441/04
0661/03B
Drucksache 205/16

... Hochwertige Normen für künftige automatisierte Fahrzeuge, die auf der Arbeit an den Normen für vernetzte Fahrzeuge aufbauen und zuverlässige und sichere automatisierte Fahrzeugfunktionen ermöglichen, sind ebenfalls erforderlich. Die digitale Technik ist bereits ein Schlüsselelement des Eisenbahnverkehrs, und europäische Unternehmen zählen hier zu den führenden Anbietern. Auch der Schienenverkehr einschließlich des verkehrsträgerübergreifenden Transports wird von der IKT-Normung profitieren.



Drucksache 114/16

... Darüber hinaus unterstützt die Entsenderichtlinie die Initiativen für den Straßenverkehrssektor, die die Kommission in ihrem Arbeitsprogramm 2016 angekündigt hat. Die entsprechenden Maßnahmen zielen insbesondere auf eine weitere Verbesserung der sozialen und arbeitsbezogenen Bedingungen der im Straßentransport beschäftigten Arbeitnehmer ab und fördern gleichzeitig die wirksame und faire Dienstleistungserbringung im Straßenverkehr. Die zwei Millionen Arbeitnehmer, die im internationalen Straßenverkehrswesen beschäftigt sind, üben ihre Tätigkeit regelmäßig - über kurze Zeiträume - im Hoheitsgebiet verschiedener Mitgliedstaaten aus. Vor diesem Hintergrund sollten die anstehenden Initiativen für den Straßenverkehrssektor Klarheit und Durchsetzung der Vorschriften verbessern, die auf Arbeitsverträge im Transportsektor anzuwenden sind; mit ihnen könnten auch die besonderen Herausforderungen angegangen werden, die die Anwendung der Entsenderichtlinie in diesem Sektor mit sich bringt.



Drucksache 126/1/15

... Tathandlung des Straftatbestandes des Selbstdopings gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 4 AntiDopG-E in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG-E ist allein das Anwenden oder Anwendenlassen von Doping, nicht dagegen auch die gedopte Teilnahme an einem Wettbewerb. Die Wettkampfteilnahme ist über die "Absicht, sich in einem Wettbewerb des organisierten Sports einen Vorteil zu verschaffen" lediglich Bestandteil des subjektiven Tatbestandes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 126/1/15




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe a AntiDopG

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4a - neu - AntiDopG

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 6 Nummer 2 AntiDopG

6. Zu Artikel 1 § 4 AntiDopG - Schaffung einer Kronzeugenregelung

10. Zu Artikel 1 § 8 AntiDopG

11. Zu Artikel 1 §§ 9 und 10 AntiDopG

12. Zu Artikel 1 §§ 9 und 10 AntiDopG

13. Zu Artikel 1 Aufnahme einer Verjährungsregelung

14. Zu Artikel 1 Anlage [zu § 2 Absatz 3] AntiDopG

15. Zu Artikel 2 Nummer 2a -neu- § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe d AMG und Nummer 2b -neu- § 11a Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe j - neu - AMG


 
 
 


Drucksache 126/15 (Beschluss)

... Tathandlung des Straftatbestandes des Selbstdopings gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 4 AntiDopG-E in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG-E ist allein das Anwenden oder Anwendenlassen von Doping, nicht dagegen auch die gedopte Teilnahme an einem Wettbewerb. Die Wettkampfteilnahme ist über die "Absicht, sich in einem Wettbewerb des organisierten Sports einen Vorteil zu verschaffen" lediglich Bestandteil des subjektiven Tatbestandes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 126/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe a AntiDopG

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4a - neu - AntiDopG

5. Zu Artikel 1 § 8 AntiDopG

6. Zu Artikel 1 § 9 und § 10 AntiDopG

7. Zu Artikel 1 Anlage [zu § 2 Absatz 3] AntiDopG

8. Zu Artikel 2 Nummer 2a -neu- § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe d AMG und Nummer 2b -neu- § 11a Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe j - neu - AMG


 
 
 


Drucksache 432/15 (Beschluss)

... Diese Entwicklung steht in Widerspruch zu den praktischen Bedürfnissen der Fahrzeughersteller und -händler. Denn die Fahrzeuge müssen, bevor sie an die Händler bzw. die Kundinnen und Kunden ausgeliefert werden, betriebsfähig gemacht werden. Die entsprechenden Einrichtungen und Dienstleistungen sind meist nicht unmittelbar vor Ort beim Fahrzeughersteller oder -händler verfügbar. Die Zulassung eines Fahrzeugs allein zu diesem Zweck würde zu einem unverhältnismäßig großen Wertverlust führen. Die Verwendung eines Kurzzeitkennzeichens scheidet ebenfalls aus, weil auch dieses gemäß § 16a Fahrzeug-Zulassungsverordnung nur für Überführungs- und Probefahrten genutzt werden darf. Den finanziellen Aufwand eines Transports mit einem Anhänger können insbesondere die vielen mittelständischen Unternehmen nicht leisten. Diese Fahrten können auch nicht immer mit einer gemäß § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung zulässigen Fahrt verbunden werden.



Drucksache 556/15

... "Das Verbot nach Satz 1 gilt nicht, wenn das Dopingmittel außerhalb eines Wettbewerbs des organisierten Sports angewendet wird und das Dopingmittel ein Stoff ist oder einen solchen enthält, der nach der Anlage I des Internationalen Übereinkommens gegen Doping nur im Wettbewerb verboten ist."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/15




Artikel 8
Evaluierung


 
 
 


Drucksache 540/15

... ) sieht vor, dass bei einer elektronischen Zustellung das zu übermittelnde Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen ist. Vom DPMA werden im Rahmen einer Zustellung qualifiziert signierte Dokumente (z.B. Beschlüsse und Niederschriften) gemeinsam mit nicht signierten Dokumenten (z.B. Anlagen zu Beschlüssen) übermittelt. Als zusätzliche Transportsicherung für die Übermittlung sämtlicher elektronischer Dokumente sollen im automatisierten Betrieb im Rechenzentrum des DPMA fortgeschrittene elektronische Signaturen eingesetzt werden. Um den elektronischen Rechtsverkehr beim DPMA zu erleichtern und eine elektronische Zustellung in Schutzrechtsverfahren in naher Zukunft realisieren zu können, soll die virtuelle Poststelle (VPS) des DPMA als ein sicherer Übermittlungsweg für eine elektronische Zustellung etabliert werden. Hierzu ist eine Regelung erforderlich, aus der hervorgeht, dass die Übermittlung von Dokumenten im Rahmen einer elektronischen Zustellung mit einer fortgeschrittenen Signatur als Transportsignatur gesichert werden kann. Diese Transportsignatur ist geeignet, die Authentizität und Integrität des Versands zu sichern.



Drucksache 432/15

... Diese Entwicklung steht in Widerspruch zu den praktischen Bedürfnissen der Fahrzeughersteller und -händler. Denn die Fahrzeuge müssen, bevor sie an die Händler bzw. die Kundinnen und Kunden ausgeliefert werden, betriebsfähig gemacht werden. Die entsprechenden Einrichtungen und Dienstleistungen sind meist nicht unmittelbar vor Ort beim Fahrzeughersteller oder -händler verfügbar. Die Zulassung eines Fahrzeugs allein zu diesem Zweck würde zu einem unverhältnismäßig großen Wertverlust führen. Die Verwendung eines Kurzzeitkennzeichens scheidet ebenfalls aus, weil auch dieses gemäß § 16a FZV nur für Überführungs- und Probefahrten genutzt werden darf. Den finanziellen Aufwand eines Transports mit einem Anhänger können insbesondere die vielen mittelständischen Unternehmen nicht leisten. Diese Fahrten können auch nicht immer mit einer gemäß § 16 FZV zulässigen Fahrt verbunden werden.



Drucksache 236/14

... (4) Bei der Datenübermittlung innerhalb von Rechenzentren und besonders gesicherter verwaltungseigener Netze kann auf die Verwendung des Übermittlungsprotokolls OSCI-Transport verzichtet werden, wenn durch technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet ist, dass die Sicherheitseigenschaften denen des OSCITransports gleichwertig sind.



Drucksache 218/14 (Beschluss)

... Gegenwärtig werden durch den Vorstand der Deutschen Schulsportstiftung, die Kultusministerkonferenz und den Deutschen Olympischen Sportbund große Anstrengungen im politischen Raum unternommen, um in den laufenden Haushaltsberatungen noch Veränderungen herbeizuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 218/14 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Sicherung von Jugend trainiert für Olympia und Jugend trainiert für Paralympics


 
 
 


Drucksache 541/14

... Die Änderung stellt klar, dass sich der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf Teilnehmerinnen und Teilnehmer aller Veranstaltungen erstreckt, die Hilfeleistungsorganisationen in Ausführung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben im Rahmen ihrer Nachwuchsförderung durchführen. Dabei umfasst die Nachwuchsförderung auch jugendpflegerische Aktivitäten zur Gewinnung von Nachwuchskräften. Damit wird - die langjährige Praxis entsprechend dem Rundschreiben der Bundesarbeitsgemeinschaft der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (BAGUV) vom 21. Mai 1991 aufgreifend - gesetzlich klargestellt, dass neben reinen Ausbildungs- und Übungsmaßnahmen auch Aktivitäten versichert sind, die zum Zwecke der Körperschulung und des Sports sowie zur Pflege des Gemeinschaftslebens (wie Wanderungen, Jugendtreffen im In- und Ausland, Zeltlager, Musikumzüge etc.) gemäß den satzungsmäßigen Aufgaben der Organisation veranstaltet werden. Es handelt sich hierbei auch um solche Freizeitaktivitäten, die den spezifischen Belangen und Interessen der Kinder gerecht werden, soweit es sich um offizielle Veranstaltungen der Hilfeleistungsorganisationen handelt. Auch diese stärken die Identifikation mit den Hilfeleistungsunternehmen und sind daher eine wichtige Handlungsform, um Verantwortung zu übertragen und zu übernehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze 5. SGB IV-ÄndG

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Sechster Abschnitt

Erster Titel Übermittlung von Daten zu und innerhalb der Sozialversicherung

§ 95
Gemeinsame Grundsätze Technik

Zweiter Titel Annahme, Weiterleitung und Verarbeitung der Daten der Arbeitgeber durch die Sozialversicherungsträger

§ 96
Kommunikationsserver

§ 97
Annahmestellen

§ 98
Weiterleitung der Daten durch die Einzugsstellen

Artikel 2
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 196a
Elektronische Bescheinigungen

Artikel 4
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 102b
Abschlagsfreiheit vorzeitig in Anspruch genommener Altersrenten

Artikel 8
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung

§ 6
Stellenbörse

Artikel 10
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 11
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 12
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

§ 22a
Testverfahren

Artikel 13
Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

Artikel 14
Folgeänderungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfes

1. Optimierung der Meldeverfahren in der sozialen Sicherung OMS

2. Weitere Regelungsinhalte

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 95

Zu § 96

Zu § 97

Zu § 98

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2a

Zu Absatz 2b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3073: Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

11.1 Auswirkungen des Regelungsvorhabens auf den Erfüllungsaufwand 11.1.1 Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürge

11.1.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

11.1.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

11.2 Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen

11.3 Einheitliche Beschreibungen für Meldeverfahren

11.4 Fortführung des papiergebundenen Verfahrens in der Unfallversicherung


 
 
 


Drucksache 303/14

... 4. Die Europäische Union hat sich mit Blick auf die Bedeutung des Transportsektors für die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zum Ziel gesetzt, denjenigen Verkehrsträgern stärkeres Gewicht zu verleihen, die sich durch eine geringere Energieintensität, größere Umweltfreundlichkeit und höhere Sicherheit auszeichnen1. Die Binnenschifffahrt als umweltfreundlicher Verkehrsträger mit noch freien Kapazitäten kann zur Entlastung des europäischen Straßen- und Schienengüterverkehrs in nachhaltiger Weise beitragen.



Drucksache 218/14

... Gegenwärtig werden durch den Vorstand der Deutschen Schulsportstiftung, die Kultusministerkonferenz und den Deutschen Olympischen Sportbund große Anstrengungen im politischen Raum unternommen, um in den laufenden Haushaltsberatungen noch Veränderungen herbeizuführen.



Drucksache 270/14

... (1) "Erdbeobachtungssystem" ein Transportsystem im Orbit, einen Satelliten oder eine Konstellation von Satelliten, die durch den Einsatz von einem Sensor oder mehreren Sensoren imstande sind, Erdbeobachtungsdaten zu generieren;



Drucksache 199/14

... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es im Interesse des Sports dringend einer Änderung der nicht mehr zeitgemäßen Regelungen der Achtzehnten Verordnung zur Durchführung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 199/14




Entschließung

Zu 1a:

Zu 1b:

Zu 1c:

Zu 1d:

Zu 1e:

Zu 2:

Zu 3:

Zu 4:

Zu 5:

Zu 6:

Zu 7:

Zu 8:


 
 
 


Drucksache 113/13

... Der neue Satz 3 nimmt Gebäudezonen mit mehr als 4 m Raumhöhe, die durch dezentrale Gebläse- oder Strahlungsheizungen beheizt werden, von der Anhebung der Neubauanforderungen aus. Nach vorliegenden Untersuchungen besteht bei Gebäudezonen, die in der Baupraxis aus Gründen der Energieeinsparung normalerweise durch dezentrale Strahlungs- oder Gebläseheizungen mit Wärme versorgt werden, regelmäßig allenfalls ein geringer Spielraum für eine Verschärfung der Anforderungen. Der Grund liegt darin, dass in solchen Fällen (z.B. Sportstätten, Handels- und Logistikgebäude) die Anforderungen des EEWärmeG mangels anderer Alternativen durch eine Ersatzmaßnahme nach § 7 Absatz 1 Nummer 2 EEWärmeG (Maßnahmen zur Einsparung von Energie) erfüllt werden müssen. Gebäudezonen mit mehr als 4 m Raumhöhe, die durch dezentrale Gebläse- oder Strahlungsheizungen beheizt werden, sind daher von der Anwendung des verschärften Faktors nach Zeile 1.0 Satz 1 und 2 ausgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Energieeinsparverordnung

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich.

§ 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

§ 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 26b Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.

§ 26c Registriernummern

§ 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 26e Erfahrungsberichte der Länder

§ 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden

§ 30 Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.1 Grundsätze

3.2 Begrenzung der Sonneneintragskennwerte

3.3 Begrenzung der Übertemperatur-Gradstunden

Tabelle

Tabelle

2.1.5 Werden in Nichtwohngebäuden bauliche oder anlagentechnische Komponenten eingesetzt, für deren energetische Bewertung keine anerkannten Regeln der Technik oder keine gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 dritter Teilsatz bekannt gemachten gesicherten Erfahrungswerte vorliegen, so dürfen die energetischen Eigenschaften dieser Komponenten unter Verwendung derselben Randbedingungen wie in den Berechnungsverfahren nach DIN V 18599: 2011-12 durch dynamischthermische Simulationsrechnungen ermittelt werden.

Tabelle

2.1.9 Im Falle gemeinsamer Heizungsanlagen für mehrere Gebäude darf für die Berechnung Anlage 1 Nummer 2.8 sinngemäß angewendet werden.

3.2.4 Der im vereinfachten Verfahren nach Maßgaben der Nummern 3.2.1 bis 3.2.3 ermittelte Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach Nummer 1.1 ist um 10 Prozent zu reduzieren; der reduzierte Wert ist der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs des zu errichtenden Gebäudes.

Tabelle

Anlage 4
(zu § 6 Absatz 1) Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäudes

Anlage 6
(zu § 16) Muster Energieausweis Wohngebäude

Anlage 7
(zu § 16) Muster Energieausweis Nichtwohngebäude

Anlage 8
(zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs

Anlage 9
(zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung

II. Wesentliche Regelungen im Überblick

III. Wirtschaftliche Vertretbarkeit und Zumutbarkeit

IV. Alternativen

V. Gesetzesfolgen

1. Allgemeine Folgen der Verordnung

2. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise

cc Stichprobenkontrollen

aaa Unabhängiges Kontrollsystem

bbb Stichprobenkontrollen bei Neubauten

3. Kosten für die Wirtschaft

a Ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise, Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen

c Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise

VI. Zeitliche Geltung

VII. Gemeinschaftsrechtliche Fragen

VIII. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

IX. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu § 26c Registriernummern

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 26e Erfahrungsberichte der Länder

Zu § 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2462: Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (BMVBS/BMWi)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

4 Erfüllungsaufwand:

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund/Länder/Gemeinden


 
 
 


Drucksache 737/13

... 46. unterstützt in hohem Maße Initiativen zur Bündelung und gemeinsamen Nutzung im Bereich der Ausbildung und Schulung, wenn im Falle operativer Einsätze beträchtliche Einsparungen ohne Beeinträchtigung der nationalen Souveränität erzielt werden können; würdigt den Erfolg des Hubschrauberausbildungsprogramms der EDA und begrüßt den Beginn ihres Trainingsprogramms zu taktischem Lufttransport, das zur Einrichtung einer ständigen europäischen Schulungsmaßnahme für die Taktik des Lufttransports führen sollte; sieht weiterem Fortschritt bei der Entwicklung eines gemeinsamen integrierten Ausbildungssystems für die Schulung künftiger Jagdflieger erwartungsvoll entgegen; begrüßt die Aktivitäten der EDA zur Stärkung gebündelter und gemeinsam genutzter Ausbildungsmaßnahmen im Bereich der Abwehr von Cyberangriffen sowie von improvisierten Sprengkörpern und bei Marineoperationen; weist darauf hin, dass die EDA den Bedarf an Ausbildungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten berücksichtigen muss, deren Luftfahrzeuge von nicht in der EU ansässigen Unternehmen hergestellt wurden;



Drucksache 689/1/13

... 37. Der Bundesrat bekennt sich zu dem Best-Effort-Prinzip als fundierendes Element des Internets und bekräftigt noch einmal den Grundsatz des für jedermann offenen Zugangs zu den weltweiten Netzen des Internets und des unterschiedslosen Transports der Datenpakete von Computer zu Computer, die zwei zentrale Grundpfeiler des offenen Internets sind. Sie sind wesentlich für dessen Erfolg und eine wichtige Voraussetzung für Freiheit, Innovation und Medienpluralismus. Vor diesem Hintergrund lehnt der Bundesrat die in dem Verordnungsvorschlag enthaltenen Regelungen in dieser Form ab.



Drucksache 110/13

... es ab ("Binnenwasserstraßen des Bundes, die dem allgemeinen Verkehr dienen"), sondern orientiert sich an § 1 Absatz 1 i.V.m. Anhang 1 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung. Erfasst werden also alle Binnenwasserstraßen des Bundes. Dies ist sachgerecht, da gerade auch Unfälle der Sportschifffahrt, die häufig auf den sonstigen Binnenwasserstraßen des Bundes verkehrt, erfasst und ausgewertet werden sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Erfüllungsaufwand für den Bund

b Länder und Gemeinden

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Errichtung

§ 4
Datenerhebung

§ 5
Datenspeicherung und Datennutzung

§ 6
Datenübermittlung

§ 7
Löschung

§ 8
Verordnungsermächtigung

§ 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel des Gesetzes

II. Gesetzgebungszuständigkeit

III. Zustimmungsbedürftigkeit

IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

V. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Erfüllungsaufwand für den Bund

b Länder und Gemeinden

VI. Weitere Kosten

VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2464: Schiffsunfalldatenbankgesetz (SchUnfDatG) (BMVBS)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 266/13 (Beschluss)

... In den letzten Jahrzehnten ist das Bewusstsein dafür gewachsen, dass Doping im Sport ein ernsthaftes Problem ist, dem nachdrücklich entgegengetreten werden muss. Dies ist einerseits Aufgabe des Sports, insbesondere der Verbände, die den organisierten Sport tragen. Andererseits ist aber auch der Staat gefordert, besonders dort, wo die Möglichkeiten der Verbände für eine effektive Bekämpfung nicht ausreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu § 6a

Zu § 6a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 175/13

... Die Risikobetriebsart eines Futtermittelunternehmens orientiert sich am Risikopotenzial der durchgeführten Tätigkeiten im Bereich der Erzeugung, der Herstellung, der Lagerung, des Transports, des Inverkehrbringens sowie der Verwendung von Futtermitteln für Nutz- und Heimtiere.



Drucksache 183/13

... (j) das unbefugte Lesen, Kopieren, Ändern oder Löschen von personenbezogenen Daten während der Übermittlung von personenbezogenen Daten an das oder aus dem Zentralregister oder während des Transports von Datenträgern zu verhindern, insbesondere durch geeignete Verschlüsselungstechniken (Übertragungskontrolle);



Drucksache 728/1/13

... d) Maßnahmen zur fachgerechten Lagerung, Betreuung und Überwachung von unterschiedlichen Patientengruppen unter Einbeziehung der Grundregeln der Hygiene während des Transports durchzuführen



Drucksache 318/13

... Bereits nach geltendem Recht müssen Ferkel grundsätzlich ein Körpergewicht von 5 kg aufweisen, wenn sie von der Sau abgesetzt werden und in die Aufzuchtphase gehen; das Körpergewicht ist ein wichtiges Maß für die körperliche Entwicklung und damit für die Fitness der Ferkel. Bei einem zu geringen Entwicklungsstand sind die Ferkel gegenüber den Belastungen der Umstallung, dem Sozialstress durch Neugruppierungen und dem Transportstress bei einer Aufzucht in einem anderen Betrieb weniger widerstandsfähig.



Drucksache 326/13

... Die Vorschriften zur Berücksichtigung der Transportzeiten sind nicht anzuwenden, wenn die einzelne Transportzeit vom Land zum Arbeitsort oder zurück mindestens sechs Stunden beträgt und jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer während der an Bord eines Schiffes verbrachten Transportzeit ein geeigneter Schlafplatz zur Verfügung steht. Die Schlafplätze müssen sich in einer Schlafkabine befinden, nicht erforderlich ist eine Einzelschlafkabine für jede Person. Durch den Zeitraum von mindestens sechs Stunden und die Schlafgelegenheit ist gewährleistet, dass die Beschäftigten sich während des Transports erholen können.



Drucksache 22/13

... Die Kommission erinnert daran, dass aus Artikel 12 des Verordnungsentwurfs deutlich hervorgeht, dass die Förderung transnationaler Kooperationsprojekte das wichtigste Instrument der EU ist, um die Einzelziele im Bereich Sport zu erreichen. Dieses Instrument fördert die Vernetzung und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Akteuren in den verschiedenen Mitgliedstaaten. Die vorgeschlagenen Ziele und Instrumente sollen daher nicht zu einer Änderung der besonderen Merkmale des Sports oder der bestehenden nationalen Strukturen führen, sondern zu einer engeren grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, um Probleme im Zusammenhang mit dem Sport auf EU-Ebene besser lösen zu können.



Drucksache 688/13 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat teilt die Auffassung über die hohe Bedeutung von körperlicher Betätigung und Bewegung in allen Altersgruppen zur Verringerung gesundheitlicher Risiken. Artikel 165 AEUV stellt im Hinblick auf die "Förderung der europäischen Dimension des Sports" jedoch keine geeignete Rechtsgrundlage für den Vorschlag dar. Körperliche Aktivität und Bewegung haben in ihrer gesundheitsfördernden Wirkung weit über den Sport hinausreichende Bezüge, was sich auch in den im Anhang vorgeschlagenen Indikatoren widerspiegelt. Die hierüber im Schwerpunkt ins Auge gefassten Zielgruppen sind demnach nicht im organisierten Sport zu finden und wohl auch nicht dafür zu begeistern. Zudem sind in einem Großteil der Mitgliedstaaten und vor allem auch in Deutschland der staatliche Einfluss und die Beteiligungsmöglichkeiten im organisierten Sport zur Implementierung von Aktionsplänen und Programmen nur begrenzt gegeben.



Drucksache 689/13 (Beschluss)

... 27. Der Bundesrat bekennt sich zu dem Best-Effort-Prinzip als fundierendes Element des Internets und bekräftigt noch einmal den Grundsatz des für jedermann offenen Zugangs zu den weltweiten Netzen des Internets und des unterschiedslosen Transports der Datenpakete von Computer zu Computer, die zwei zentrale Grundpfeiler des offenen Internets sind. Sie sind wesentlich für dessen Erfolg und eine wichtige Voraussetzung für Freiheit, Innovation und Medienpluralismus. Vor diesem Hintergrund lehnt der Bundesrat die in dem Verordnungsvorschlag enthaltenen Regelungen in dieser Form ab.



Drucksache 158/13

... f) Auswählen des geeigneten Transportzielortes sowie Überwachen des medizinischen Zustands der Patientinnen und Patienten und seiner Entwicklung während des Transports,



Drucksache 636/13

... (3) Leistungen nach Absatz 1 werden als Leistungen zur individuellen Verhaltensprävention, als Leistungen zur Prävention in Lebenswelten für in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte und als Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben nach § 20a erbracht. Lebenswelten im Sinne des Satzes 1 sind abgrenzbare soziale Systeme insbesondere des Wohnens, des Lernens, des Studierens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der Freizeitgestaltung einschließlich des Sports und des Spielens, in denen die Versicherten große Teile ihres Lebens verbringen. Die Krankenkassen fördern mit Leistungen zur Prävention in Lebenswelten unter Berücksichtigung der regionalen Erfordernisse und im Zusammenwirken mit den in den Ländern zuständigen Stellen insbesondere den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen in den Lebenswelten, indem sie unter Beteiligung der Versicherten und der Verantwortlichen für die Lebenswelt die gesundheitliche Situation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale erheben und Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation sowie zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten entwickeln und deren Umsetzung unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 636/13




Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 20
Primäre Prävention

§ 20e
Ständige Präventionskonferenz; Bericht über die Entwicklung von Gesundheitsförderung und Prävention

§ 307c
Strafvorschriften

Artikel 2
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 58
Strafvorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 348/13

... Innovationen sind erforderlich, um durch einen kosteneffizienten Ausgleich von Leistungsungleichgewichten bei regenerativ erzeugtem Strom die Kontinuität der Stromversorgung zu gewährleisten und die nachgefragten Infrastrukturen besser auszulasten. Auf lokaler Ebene soll dies durch Laststeuerung und Flexibilität und auf der Übertragungsebene durch Innovationen im Bereich des Stromtransports über große Entfernungen erfolgen, um einen Ausgleich zwischen mehreren Erneuerbare-Energien-Standorten zu ermöglichen, z.B. durch die Anbindung von Offshore-Windkraftanlagen.



Drucksache 68/13

... , Paket-Transportsysteme und Gepäcktransportbänder (siehe auch Ausführungen zu § 2 Nummer 3).



Drucksache 520/13

... (a) EN 16072 "Intelligente Transportsysteme - eSicherheit - Paneuropäische Notruf-Betriebsanforderungen"



Drucksache 688/1/13

... Artikel 165 AEUV stellt im Hinblick auf die "Förderung der europäischen Dimension des Sports" jedoch keine geeignete Rechtsgrundlage für den Vorschlag dar. Körperliche Aktivität und Bewegung haben in ihrer gesundheitsfördernden Wirkung weit über den Sport hinausreichende Bezüge, was sich auch in den im Anhang vorgeschlagenen Indikatoren widerspiegelt. Die hierüber im Schwerpunkt ins Auge gefassten Zielgruppen sind demnach nicht im organisierten Sport zu finden und wohl auch nicht dafür zu begeistern. Zudem sind in einem Großteil der Mitgliedstaaten und vor allem auch in Deutschland der staatliche Einfluss und die Beteiligungsmöglichkeiten im organisierten Sport zur Implementierung von Aktionsplänen und Programmen nur begrenzt gegeben.



Drucksache 728/13 (Beschluss)

... d) Maßnahmen zur fachgerechten Lagerung, Betreuung und Überwachung von unterschiedlichen Patientengruppen unter Einbeziehung der Grundregeln der Hygiene während des Transports durchzuführen



Drucksache 180/13

... j) das unbefugte Lesen, Kopieren, Ändern oder Löschen von personenbezogenen Daten während der Übermittlung von personenbezogenen Daten an das oder aus dem EES oder während des Transports von Datenträgern zu verhindern, insbesondere durch geeignete Verschlüsselungstechniken (Übertragungskontrolle);



Drucksache 761/1/12

... 13. Der Bundesrat erwartet, dass bei Erstellung einer Gruppenfreistellungsverordnung klargestellt wird, dass die finanzielle Unterstützung des Amateur- und Breitensports keine staatliche Beihilfe darstellt, da es sich hierbei nicht um die Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten handelt.



Drucksache 535/1/12

... 3. Nichtformales und informelles Lernen in den Bereichen der Jugendarbeit, der Kultur, des Sports und/oder im Rahmen eines bürgerschaftlichen Engagements spielt insbesondere für junge Menschen eine wichtige Rolle und ist wesentlich für ihre Lernbiographien. Im Hinblick auf eine Einführung angestrebter nationaler Validierungsverfahren fordert der Bundesrat unter Anwendung des in Ziffer 1 genannten umsichtigen Umgangs mit formalisierten Validierungsverfahren nachdrücklich eine Berücksichtigung aller Settings, die einen darstellbaren und validierbaren Beitrag zum nichtformalen und informellen Lernen leisten.



Drucksache 651/12

... - Schutz der Integrität des Sports und Verhütung von Spielabsprachen Der Schwerpunkt der vorgeschlagenen Maßnahmen liegt angesichts der Zunahme des Online-Glücksspiels in der EU und des gut entwickelten grenzüberschreitenden Diensteangebots auf Online-Glücksspieldienstleistungen und Fragen in Verbindung mit der Dienstleistungsfreiheit (Artikel 56 AEUV) und der Niederlassungsfreiheit (Artikel 49 AEUV). Einige Maßnahmen beziehen sich jedoch sowohl auf Online- als auch auf Offline-Glücksspieldienstleistungen7.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 651/12




3 Einleitung

1. Wichtigste Herausforderungen und vorgeschlagene Massnahmen

1.1. Vereinbarkeit der nationalen Regulierungsrahmen mit dem EU-Recht

1.2. Verbesserung von Überwachung, Verwaltungszusammenarbeit und wirksamer Durchsetzung

1.2.1. Angemessene Überwachung und Kontrolle in den Mitgliedstaaten

1.2.2. Förderung der grenzübergreifenden Verwaltungszusammenarbeit

1.2.3. Gewährleistung einer wirksamen Durchsetzung auf nationaler Ebene

1.3. Schutz der Verbraucher und Bürger

1.3.1. Schaffung eines hohen Verbraucherschutzniveaus in der gesamten EU

1.3.2. Gewährleistung des Jugendschutzes

1.3.3. Verantwortungsvollere Werbung

1.3.4. Prävention von problematischem Spielverhalten oder Spielsucht

1.4. Vorbeugung gegen Betrug und Geldwäsche

1.4.1. Ausweitung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche

1.4.2. Bekämpfung von Identitätsdiebstahl und anderer Formen der Cyber-Kriminalität

1.4.3. Gewährleistung der Sicherheit von Glücksspielgeräten

1.5. Schutz der Integrität des Sports und Verhütung von Spielabsprachen

1.5.1. Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten

1.5.2. Entwicklung von Maßnahmen gegen Spielabsprachen

1.5.3. Wirksame Abschreckung vor Spielabsprachen

1.5.4. Förderung der internationalen Zusammenarbeit

2. Fazit


 
 
 


Drucksache 761/12 (Beschluss)

... 9. Er erwartet, dass bei Erstellung einer Gruppenfreistellungsverordnung klargestellt wird, dass die finanzielle Unterstützung des Amateur- und Breitensports keine staatliche Beihilfe darstellt, da es sich hierbei nicht um die Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten handelt.



Drucksache 661/12

... Zudem werden die Personen aufgeführt, denen hinsichtlich einer Seuche bei Fischen die gleichen Anzeigepflichten wie sie dem Halter der übrigen Tiere obliegen. Die Anzeigepflicht für Fischereiberechtigte, Fischereiausübungsberechtigte und den Betreiber von Anlagen zur Zucht, Haltung oder Hälterung von Fischen entspricht der bei Haustieren wegen ihrer unmittelbaren Tätigkeit bei oder mit Tieren verpflichtenden Personen. Neu aufgenommen wurden sonstige Personen, die zur Fischerei befugt sind (ohne Fischereiberechtigte oder Fischereiausübungsberechtigte zu sein). Die Verpflichtung zur Anzeige einer Tierseuche gilt während des Transports von Tieren und für Haustiere, die sich in fremden Gewahrsam befinden.



Drucksache 310/12

... Nach Absatz 1 ist das Konnossement vom Verfrachter zu unterzeichnen, wobei eine Nachbildung der Unterschrift durch Druck oder Stempel genügt. Die Formanforderungen an das Konnossement sind damit geringer als nach § 126 BGB. Dies erscheint trotz des Wertpapiercharakters des Konnossements gerechtfertigt, weil eine eigenhändige Unterschrift im Massengeschäft des Transports oft schwierig ist. Dementsprechend erachten es auch die Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (ERA 600) in ihrem Artikel 17 für ausreichend, dass ein Konnossement vom Aussteller mit der Maschine unterschrieben, perforiert oder gestempelt wird. Im Landfrachtrecht finden sich entsprechende Formanforderungen für den Frachtbrief in § 408 Absatz 2 Satz 3



Drucksache 631/12

... Arbeitsbedingungen im Gewerbe des grenzüberschreitenden Straßentransports von Euro-Bargeld



Drucksache 672/1/12

... In § 10 Satz 2 ist das Wort "vorübergehend" durch die Wörter "nur vorübergehend während des Transports in unmittelbarem Zusammenhang mit der Abgabe an den Endverbraucher" zu ersetzen.



Drucksache 292/12

... 7. für den Transport der Organe, um ihre Unversehrtheit während des Transports und eine angemessene Transportdauer sicherzustellen,



Drucksache 428/12 (Begründung)

... nicht möglich. Der Sinngehalt des Zeichens 269 sollte daher in einem generellen Verbot des Transports wassergefährdender Stoffe bestehen; durch Zusatzbeschilderung könnte dann eine höhere Ladung zugelassen werden (VkBl. 1988, 226).



Drucksache 608/12

... f) Auswählen des geeigneten Transportzielortes sowie Überwachen des medizinischen Zustands der Patientinnen und Patienten und seiner Entwicklung während des Transports,



Drucksache 672/12 (Beschluss)

... In § 10 Satz 2 ist das Wort "vorübergehend" durch die Wörter "nur vorübergehend während des Transports in unmittelbarem Zusammenhang mit der Abgabe an den Endverbraucher" zu ersetzen.



Drucksache 761/12

... Zahlreiche Maßnahmen zugunsten des Amateursports stellen keine staatliche Beihilfen dar. Die meisten anderen haben nur geringe Auswirkungen auf den Handel innerhalb der Union und bewirken keine schwerwiegenden Wettbewerbsverfälschungen. Darüber hinaus sind die gewährten Beträge in der Regel gering. Die Verordnung (EG) Nr. 994/98 des Rates sollte dahingehend geändert werden, dass diese Gruppe staatlicher Beihilfen künftig von der Anmeldepflicht freigestellt werden kann.



Drucksache 165/11

... "1. Aufgaben insbesondere in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und für Jugendarbeit, in Einrichtungen der Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, der Behindertenhilfe, der Kultur und Denkmalpflege, des Sports, der Integration, des Zivil- und Katastrophenschutzes und in Einrichtungen, die im Bereich des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Bildung zur Nachhaltigkeit tätig sind, wahrnimmt,".

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Drucksache 165/11




‚Artikel 6 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes


 
 
 


Drucksache 713/11

... 25. "Förderung von Erdöl und Erdgas" die zu gewerblichen Zwecken erfolgende Förderung von Erdöl und Erdgas aus den unterirdischen Schichten des Lizenzgebiets, einschließlich der Offshore-Aufbereitung von Erdöl und Erdgas und des Transports von Erdöl und Erdgas durch angebundene Infrastruktur, darunter



Drucksache 858/11

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die hauptsächlich Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben (ABl. L 80 vom 23.3.2002, S. 35) bei Beförderungen im Straßenverkehr im Sinne der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 176/1/11

... Nationale Regelungen für Online-Glücksspielveranstalter gibt es nach der derzeitigen Rechtslage nicht (aufgrund des Internetverbots gemäß § 4 Absatz 4 GlüStV). Für Sportwetten gilt nach § 21 Absatz 2 GlüStV das Gebot der organisatorischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und personellen Trennung von Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten einerseits und Veranstaltung und Organisation von Sportereignissen andererseits (siehe Antwort zu Frage 29). Mit Hilfe dieser Vorschrift soll die Integrität des Sports gesichert werden.

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Drucksache 176/1/11




Zu 1 :

Zu 2 :

Zu 3 und 4 :

Zu 5 :

Zu 6 :

Zu 7 :

Zu 8 :

Zu 9 :

Zu 10 :

Zu 11 :

Zu 14 und 24 :

Zu 15 :

Zu 16 :

Zu 17 :

Zu 18 :

Zu 19 :

Zu 20 :

Zu 21 :

Zu 23 :

Zu 25 und 26 :

Zu 27 :

Zu 29 und 32 :

Zu 30 :

Zu 31 :

Zu 35 :

Zu 38 :

Zu 40 :

Zu 44 :

Zu 46 :

Zu 48 :

Zu 50 :

Zu 51 :


 
 
 


Drucksache 767/1/11

... 3. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die von der Kommission angekündigte Aufstockung des Gesamtbudgets für die Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung einschließlich der Erwachsenenbildung, des Jugendbereichs und des Sports. Allerdings wird aufgrund des hohen Abstraktionsgrads des Programmvorschlags, vor allem hinsichtlich der konkreten Einzelmaßnahmen, nach Ansicht des Bundesrates bislang noch nicht erkennbar, inwiefern der Mittelaufwuchs durch einen tatsächlich erhöhten Nutzen der Maßnahmen für jeden der umfassten Bereiche und für jede Zielgruppe gerechtfertigt ist.

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Drucksache 767/1/11




Programmziele und Leistungsmessung:

Integrierter Ansatz

Mittelausstattung und -verteilung

2 Programmabwicklung

Maßgebliche Berücksichtigung und Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 214/11

... 2. die den Anschluss oder den Zugang beantragende Partei die Kosten dieser Maßnahmen übernimmt und diese Maßnahmen die Sicherheit des Kohlendioxidtransports und der Kohlendioxidspeicherung nicht beeinträchtigen.



Drucksache 597/11

... d) "Sportstatistik" sowie



Drucksache 27/11 (Beschluss)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwicklung der europäischen Dimension des Sports KOM (2011)



Drucksache 767/11 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die von der Kommission angekündigte Aufstockung des Gesamtbudgets für die Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung einschließlich der Erwachsenenbildung, des Jugendbereichs und des Sports. Allerdings wird aufgrund des hohen Abstraktionsgrads des Programmvorschlags, vor allem hinsichtlich der konkreten Einzelmaßnahmen, nach Ansicht des Bundesrates bislang noch nicht erkennbar, inwiefern der Mittelaufwuchs durch einen tatsächlich erhöhten Nutzen der Maßnahmen für jeden der umfassten Bereiche und für jede Zielgruppe gerechtfertigt ist.

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Drucksache 767/11 (Beschluss)




Programmziele und Leistungsmessung:

Integrierter Ansatz

Mittelausstattung und -verteilung

2 Programmabwicklung

Maßgebliche Berücksichtigung und Direktzuleitung der Stellungnahme an die Kommission


 
 
 


Drucksache 370/11

... G. in der Erwägung, dass kulturelle Güter einschließlich des Sports zu der ideellen Entwicklung und Wirtschaft der EU beitragen und die Verwirklichung einer wissensbasierten Gesellschaft insbesondere durch Kulturwirtschaft und Tourismus fördern,

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Drucksache 370/11




Entschließung

Allgemeine Fragen

3 Warenverkehr

Dienstleistungsverkehr, Niederlassung

3 Investitionen

Öffentliche Aufträge

Handel und Wettbewerb

Handel und nachhaltige Entwicklung

Die Rolle des Europäischen Parlaments

Sonstige Erwägungen

Entschließung

Entschließung

Sicherheit und Außenpolitik

Sicherheit und Verteidigung

Innen - und außenpolitische Sicherheit

Sicherheit durch Einsätze

Sicherheit in Partnerschaften

Entschließung

Stärkung der Rolle der EU im multilateralen System

Die Rolle der EU im System der Vereinten Nationen

Die UN-Generalversammlung UNGA

Der UN-Sicherheitsrat UNSC

Der UN-Menschenrechtsrat UNHRC

Die Rolle der EU in den internationalen Finanzinstitutionen IFI

Der Internationale Währungsfond IWF

Die Weltbank WB und die wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ

Die Rolle der EU in multilateralen Sicherheitsorganisationen - Der Nordatlantikpakt NATO

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE

Die Rolle der EU in anderen multilateralen Organisationen - Der Europarat

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD

Die Welthandelsorganisation WTO

Die Rolle der EU in der „Gipfeldiplomatie“ - Ambitionen im G8- und G20-Prozess

Entschließung

Entschließung

Kultur und europäische Werte

EU -Programme

Medien und neue Informationstechnologien

Kulturdiplomatie und kulturelle Zusammenarbeit

EU -Außenbeziehungen und Europäischer Auswärtiger Dienst EAD

UNESCO -Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

GD Bildung und Kultur der Kommission, März 2009

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 150/2/11

... Der Anwendungsbereich sollte zudem um die Einrichtungen des Rettungswesens einschließlich der Rettungsfahrzeuge erweitert werden. Im Rahmen von Krankentransporten besteht eine erhöhte Gefahr der Erregerübertragung, da auch während des Transports invasive Eingriffe stattfinden können. Um einen umfangreichen und lückenlosen Schutz zu gewährleisten, ist daher auch das Krankentransportwesen zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Hygiene nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft zu verpflichten.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.