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0724/05
0917/05
0894/05
0225/05
0552/1/05
0819/1/05
0492/05
0687/05
0479/1/05
0312/1/05
0498/05
0914/05
0361/05B
0817/05
0758/05
0726/05
0132/05B
0591/05
0924/05
0197/05
0336/05
0097/05
0166/05B
0636/05
0853/05
0898/05
0541/1/05
0473/05
0173/05
0622/05
0087/05
0012/05
0323/1/05
0694/05
0423/05
0853/1/05
0183/05
0132/05
0473/05B
0541/05
0660/05
0229/05
0219/05
0078/1/05
0883/05
0329/1/05
0246/05B
0703/05
0331/05B
0654/05
0715/05
0237/05
0008/05
0399/05
0910/05
0809/05
0846/05
0672/05
0524/05
0942/05
0293/05B
0348/05
0275/05
0247/05B
0095/05
0202/1/05
0824/05
0361/05
0607/05
0764/05
0269/04
0566/1/04
0569/04
0980/04
0753/04B
0802/1/04
0525/04
0666/04B
0952/04
0727/1/04
0681/04
0919/04
0413/04B
0566/04B
0551/04B
0683/3/04
0166/04
0596/04
0666/2/04
0336/04
0664/2/04
0983/04
0919/3/04
0610/04
0417/04B
0802/04B
0331/04B
0903/04
0985/04
0576/04
0720/04
0890/1/04
0304/04B
0782/04
0891/04
0889/2/04
0280/04
0408/04
0753/1/04
0280/1/04
0688/1/04
0919/2/04
0280/04B
0184/04
1009/04
0450/04
0688/04B
0681/04B
0571/04
0734/04
0681/1/04
0429/04
0380/04
0128/04B
0904/04
0705/04B
0939/04
0301/04
0525/04B
0688/04
0269/2/04
0891/1/04
0664/04
0890/04B
0891/04B
0995/04
0105/04
0707/4/04
0955/04
0525/1/04
0940/04B
0664/04B
0429/04B
0889/1/04
1011/04
0808/04
0940/04
0985/1/04
0889/04B
0709/04
0417/1/04
0613/04
0441/04
0707/2/04
0707/04
0667/04
0889/04
0591/04
0915/04
0184/04B
0021/04B
0269/04B
0847/03
0244/03
0049/03
0490/03B
0450/03
0595/03
0504/03
0325/03B
0661/03B
0831/03
0485/1/03
0715/03
0595/2/03
0762/03
0595/03B
0485/03B
Drucksache 312/15

... In diesem Zusammenhang versteht es sich von selbst, dass die Mitgliedstaaten organisatorisch und inhaltlich für ihre Bildungssysteme zuständig sind. Nach Artikel 6 AEUV ist die Union für die Durchführung von Maßnahmen zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport zuständig. Die Kommission verfolgt die Umsetzung der bildungspolitischen Maßnahmen und Reformen der Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters und unterstützt die politische Zusammenarbeit durch ET 2020. Dieser Rahmen beruht auf freiwilligen und gemeinsam vereinbarten strategischen Zielen, Benchmarks, Beobachtungsmechanismen und Maßnahmen für wechselseitiges Lernen.



Drucksache 556/15 (Beschluss)

Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport



Drucksache 56/15

... Bereits ein im Jahr 2008 unter Beteiligung von Ländern, Anwalts- und Opferschutzverbänden im Bundesministerium der Justiz durchgeführter Runder Tisch zu Fragen der psychosozialen Prozessbegleitung kam überein, dass ein Rechtsanspruch auf diese neue Unterstützungsmaßnahme für einzelne Opfergruppen sinnvoll sein könnte, wobei zunächst die Schaffung einheitlicher Qualitätsstandards als Voraussetzung für jegliche gesetzliche Regelung der psychosozialen Prozessbegleitung betrachtet wurde. In gleicher Weise positioniert sich der Abschlussbericht des runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" (S. 31 des Abschlussberichts, online abrufbar: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/). Während diese bundeseinheitlichen Standards geschaffen und in ihre im Abschlussbericht der Bund-LänderArbeitsgruppe "Psychosoziale Prozessbegleitung" enthaltene endgültige Form gebracht wurden, kristallisierte sich in den in einzelnen Bundesländern durchgeführten Modellprojekten zur psychosozialen Prozessbegleitung die Gruppe der kindlichen und jugendlichen Opfer von Gewaltdelikten als besonders geeignet für dieses neue Hilfsangebot heraus. Die besondere Schutzbedürftigkeit äußert sich in diesen Fällen insbesondere in der bei Kindern und Jugendlichen verstärkt vorhandenen Angst und Verunsicherung, welche das Verfahren und insbesondere die Hauptverhandlung zu einer besonderen Belastung für die Betroffenen werden lassen. Hier konnte sich die kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung als wichtiges und erfolgreiches Opferschutzinstrument erweisen (vgl. hierzu: Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung des Modellprojekts "Psychosoziale Prozessbegleitung" in Mecklenburg-Vorpommern, online abrufbar: http://www.regierungmv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/jm/Themen/Informationen_zum_ Opferschutz/; Qualitätsstandards für die Durchführung der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen, online abrufbar: http://www.mj.niedersachsen.de/download/73108/ zum_Downloaden.pdf; letzter Zugriff am 07.01.2015; das Zeugenbegleitprogramm Schleswig-Holstein, online abrufbar: http://www.schleswigholstein.de/MJKE/DE/Service/ Broschueren/Justiz/flyerZeugenbegleitprogramm__blob=publicationFile.pdf; letzter Zugriff am 07.01.2015). Dieser Befund deckt sich auch mit der praktischen Erfahrung in Österreich, wo kindliche und jugendliche Opfer die erste von drei Hauptkategorien im Rahmen der dortigen Prozessbegleitung bilden (vgl. hierzu die Qualitätsstandards für die Prozessbegleitung in Österreich, online abrufbar: http://www.prozessbegleitung.co.at/standards.htm; letzter Zugriff am 07.01.2015).



Drucksache 540/15

... ) sieht vor, dass bei einer elektronischen Zustellung das zu übermittelnde Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen ist. Vom DPMA werden im Rahmen einer Zustellung qualifiziert signierte Dokumente (z.B. Beschlüsse und Niederschriften) gemeinsam mit nicht signierten Dokumenten (z.B. Anlagen zu Beschlüssen) übermittelt. Als zusätzliche Transportsicherung für die Übermittlung sämtlicher elektronischer Dokumente sollen im automatisierten Betrieb im Rechenzentrum des DPMA fortgeschrittene elektronische Signaturen eingesetzt werden. Um den elektronischen Rechtsverkehr beim DPMA zu erleichtern und eine elektronische Zustellung in Schutzrechtsverfahren in naher Zukunft realisieren zu können, soll die virtuelle Poststelle (VPS) des DPMA als ein sicherer Übermittlungsweg für eine elektronische Zustellung etabliert werden. Hierzu ist eine Regelung erforderlich, aus der hervorgeht, dass die Übermittlung von Dokumenten im Rahmen einer elektronischen Zustellung mit einer fortgeschrittenen Signatur als Transportsignatur gesichert werden kann. Diese Transportsignatur ist geeignet, die Authentizität und Integrität des Versands zu sichern.



Drucksache 441/15 (Beschluss)

... "(2) Industrielle Abwärme oder Wärme aus erneuerbaren Energien, die jeweils ohne zusätzlichen Brennstoffeinsatz bereitgestellt werden, stehen Wärme aus KWK-Anlagen im Sinne von Absatz 1 Nummer 2 gleich. Wärme aus erneuerbaren Brennstoffen steht Wärme aus KWK-Anlagen im Sinne von Absatz 1 Nummer 2 gleich, solange der Anteil der Wärme aus KWK-Anlagen 40 Prozent der mit Brennstoffeinsatz erzeugten und transportierten Wärmemenge nicht unterschreitet."



Drucksache 46/15

... b) die Sensitivität ihrer versicherungstechnischen Rückstellungen und anrechenbaren Eigenmittel in Bezug auf Änderungen der Zusammensetzung des zugeordneten Vermögensportfolios;



Drucksache 439/15 (Beschluss)

... Die gesetzlich festgelegte Höchstgrenze des Bußgeldes wegen eines Verstoßes gegen die Nachtflugbeschränkungen gemäß § 58 Absatz 1 Nummer 8a Luftverkehrsgesetz beträgt nach der derzeitigen Fassung des § 58 Absatz 2 bis zu 10 000 Euro und ist damit deutlich niedriger als bei anderen luftverkehrsrechtlichen Verstößen. Beispielsweise kann ein Luftsportgeräteführer, der sein Flugbuch nicht korrekt führt, nach § 58 Absatz 1 Nummer 10 mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50 000 Euro belangt werden.



Drucksache 447/15

... Das neue Fahrtkostenvergütungsverfahren gemäß § 4a enthält für die Bürgerinnen und Bürger keinen zusätzlichen Aufwand, sondern eine Entlastung in Form von erspartem Zeitaufwand durch den Wegfall von Vorlage- und Nachweispflichten. Die Gewährung des Fahrtkostenzuschusses erfolgt künftig in Form einer Pauschale, so dass keine Nachweise über tatsächlich angefallene Fahrtkosten vorzuhalten oder vorzulegen sind. Insbesondere wird dadurch die Nutzung des KFZ als Transportmittel erleichtert, da der Nachweis der Notwendigkeit der KFZ-Nutzung entfällt.



Drucksache 499/15

... 6. Beförderungsmittel, das heißt Fahrzeuge und dazugehörige Anhänger, die ausschließlich für die Beförderung von Personen in der Luft, auf der Straße, auf der Schiene oder auf dem Wasser bestimmt sind, und Beförderungsmittel, soweit sie für den Transport von Gütern in der Luft, auf öffentlichen Straßen und Schienen oder auf dem Wasser konzipiert sind; Fahrzeuge, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden sollen, sind nicht vom Geltungsbereich dieser Verordnung ausgenommen,



Drucksache 594/15

... (2) Industrielle Abwärme, die ohne zusätzlichen Brennstoffeinsatz bereitgestellt wird, sowie Wärme aus erneuerbaren Energien stehen Wärme aus KWK-Anlagen im Sinne von Absatz 1 Nummer 2 gleich, solange der Anteil der Wärme aus KWK-Anlagen 25 Prozent der erzeugten und transportierten Wärmemenge nicht unterschreitet.



Drucksache 127/1/15

... ermöglicht sogar, den Mitgliedstaaten vorzuschreiben, dass EAG vornehmlich an Betriebe zur Wiederverwendung abzugeben sind. Diese Möglichkeit sollte genutzt werden. Die Umsetzung ist sinnvoll nur möglich, wenn diese Geräte so früh wie möglich dem Abfallstrom entnommen und damit nicht durch Transporte unbrauchbar werden. Zwar werden über diesen Weg nach bisherigen Erfahrungen nicht sehr viele Geräte für eine Wiederverwendung aussortiert. Aber wenn die Prüfung erst nach Transporten in der Erstbehandlungsanlage stattfindet, reduziert sich der Anteil nochmals. Dies gilt auch für Geräte, die durch den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger optiert worden sind. Befürchtungen, dass über eine solche Separierung auch z.B. energieineffiziente Geräte weitergegeben werden oder einer Beraubung Vorschub geleistet wird, werden damit entkräftet, dass fachkundiges Personal solche Geräte bereits als ungeeignet aussortiert bzw. die Separierung unter den gleichen Bedingungen stattfindet wie die sonstige Erfassung der EAG. Das Personal kann zudem die Geräte auch Kategorien zuordnen und deren Masse registrieren.



Drucksache 329/1/15

... 4. Der Bundesrat begrüßt, dass sich die Kommission auf wesentliche inhaltliche Schwerpunkte konzentriert hat, die im Rahmen der Strategie der EU für den Alpenraum verfolgt werden sollen: Den Aufbau von Wohlstand, die Anbindung des Alpenraums sowie den Umweltschutz und die Verbesserung der Nachhaltigkeit im Energiebereich. Damit kann die Strategie der weiteren Entwicklung des Alpenraums einen dynamischen Rahmen geben. Im Schwerpunktbereich Wirtschaftswachstum und Innovation sollen zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten Sektoren wie etwa der Tourismus, Land- und Forstwirtschaft und deren nachgelagerte Bereiche, Energie, die Forschungslandschaft sowie die Aus- und Weiterbildung, insbesondere auch in ländlichen Gebieten, gestärkt werden. Im Schwerpunktbereich Verkehr soll die Kombination verschiedener Transportmittel im Personen- und Güterverkehr gefördert werden. Im Bereich Kommunikation liegt der Fokus auf der digitalen Vernetzung der Menschen und der besseren Zugänglichkeit öffentlicher Dienste. Der dritte Schwerpunktbereich bezieht sich auf den Umweltschutz und damit auf Themen wie die Bewahrung von Ressourcen, ökologische Konnektivität, Risikomanagement und Klimawandel. Darüber hinaus soll der Alpenraum zur Modellregion für Energieeffizienz und erneuerbare Energien werden.



Drucksache 441/1/15

... Andernfalls steht zu besorgen, dass die in den jeweiligen Absätzen 2 formulierten Voraussetzungen für die Berücksichtigung industrieller Abwärme die Bereitstellung industrieller Abwärme verhindern: dort ist derzeit vorgesehen, dass industrielle Abwärme nur dann wie Wärme aus KWKAnlagen berücksichtigt wird, wenn der Anteil der Wärme aus KWK-Anlagen mindestens 40 Prozent der mit Brennstoffeinsatz und aus erneuerbaren Energien erzeugten (und in Netzen transportierten) Wärmemenge beträgt.



Drucksache 440/1/15

... , nach dem eine Verantwortlichkeit ausgeschlossen ist, sofern er verkürzt - bis auf seine neutrale Vermittlerposition durch den Transport von Daten des Nutzers an der Rechtsverletzung des Nutzers nicht mitgewirkt hat (Mantz/Sassenberg, NJW 2014, S. 3537 ff.).



Drucksache 456/15

... Die Erstuntersuchung, ob der Parameterwert der Richtdosis nicht überschritten wird, kann nach zwei Verfahren durchgeführt werden. Es wird empfohlen, schrittweise vorzugehen. In einem ersten Schritt wird anhand der Messung und Berücksichtigung der Gesamt-Alpha- und der Gesamt-Beta-Aktivitätskonzentrationen (Screening-Verfahren/Überblicksmessung) oder - sofern erforderlich - in einem zweiten Schritt anhand der detaillierten Messung und Berücksichtigung einzelner Radionuklide (Einzelnuklidbestimmung) nachgewiesen, ob die Richtdosis als eingehalten gilt. Der Unternehmer oder sonstige Inhaber hat wahlweise die Möglichkeit, anstelle der Bestimmung der Gesamt-Alpha- und ausnahmsweise ggf. der Gesamt-Beta-Aktivitätskonzentration direkt die Messung einzelner Radionuklide durchzuführen. Eine Untersuchung umfasst grundsätzlich die Probennahme (ggf. auch den Probentransport) sowie die Analyse.



Drucksache 199/15

... sBerufsgenossenschaft, an die See-Berufsgenossenschaft und an den Germanischen Lloyd" durch die Wörter "an die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft und an die jeweilige deutsche Niederlassung der im Anhang VII der Anlage der Binnenschiffsuntersuchungsordnung aufgeführten Klassifikationsgesellschaften" ersetzt.



Drucksache 96/15 (Beschluss)

... In den vergangenen Jahren kam es zu vermehrten Blendangriffen mit Lasern gegen Luftfahrzeuge (zum Beispiel Passagierflugzeuge und Hubschrauber), insbesondere in den Landephasen, die die Durchführung einer sicheren Landung gefährdeten bzw. erheblich erschwerten. Darüber hinaus wurden auch Blendangriffe gegen Kapitäne von Schiffen (zum Beispiel Binnenfrachtschiffer auf dem Rhein), Führer von Schienen- und Straßenfahrzeugen (zum Beispiel U-Bahnfahrer bei Einfahrt in den Haltebereich, LKW-Gefahrguttransporter auf Bundesautobahnen), aber auch gegen Sportler (zum Beispiel Torwarte beim Elfmeterschießen) und Polizeivollzugsbeamte (zum Beispiel bei Demonstrationen oder vorläufigen Festnahmen) festgestellt. Bei spielenden Kindern, die mit starken Lasern als bzw. in Verbraucherprodukten hantierten, kam es zu schweren Augenverletzungen, die zum Teil zu Erblindungen führten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Eindämmung nicht konformer Laser als Verbraucherprodukt


 
 
 


Drucksache 71/15

... Wir werden umfassend das Potenzial von Flüssigerdgas (LNG) prüfen, auch als Reserve in Krisensituationen, in denen über das vorhandene Fernleitungssystem nicht genügend Gas nach Europa gelangt. Eine Zunahme des LNG-Handels wird zu einer Annäherung der Erdgaspreise weltweit beitragen. Die LNG-Preise lagen in den letzten Jahren über den Preisen für Pipelinegas, vor allem aufgrund der hohen Verflüssigungs-, Rückvergasungs- und Transportkosten sowie der Nachfrage in Asien. Um diese Probleme anzugehen, wird die Kommission eine umfassende LNG-Strategie ausarbeiten, die auch die erforderliche Transportinfrastruktur zur Anbindung von LNG-Zugangspunkten an den Binnenmarkt behandeln wird. Das Potenzial der Erdgasspeicherung in Europa und der rechtliche Rahmen für eine ausreichende Speicherung für den Winter werden in diesem Zusammenhang ebenfalls behandelt. Die Kommission wird ferner auf die Beseitigung von Hindernissen für LNG-Importe aus den USA und anderen LNG-Lieferländern hinarbeiten.



Drucksache 432/15

... Diese Entwicklung steht in Widerspruch zu den praktischen Bedürfnissen der Fahrzeughersteller und -händler. Denn die Fahrzeuge müssen, bevor sie an die Händler bzw. die Kundinnen und Kunden ausgeliefert werden, betriebsfähig gemacht werden. Die entsprechenden Einrichtungen und Dienstleistungen sind meist nicht unmittelbar vor Ort beim Fahrzeughersteller oder -händler verfügbar. Die Zulassung eines Fahrzeugs allein zu diesem Zweck würde zu einem unverhältnismäßig großen Wertverlust führen. Die Verwendung eines Kurzzeitkennzeichens scheidet ebenfalls aus, weil auch dieses gemäß § 16a FZV nur für Überführungs- und Probefahrten genutzt werden darf. Den finanziellen Aufwand eines Transports mit einem Anhänger können insbesondere die vielen mittelständischen Unternehmen nicht leisten. Diese Fahrten können auch nicht immer mit einer gemäß § 16 FZV zulässigen Fahrt verbunden werden.



Drucksache 34/15

... Rennwett-/Lotterie-/Sportwettensteuer3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 34/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

§ 1
Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs im Ausgleichsjahr 2015

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

2 Allgemeines

Zu § 1

Zu § 2

Anlage 1
Seite 1 Der Finanzausgleich unter den Ländern für die Zeit vom 01.10.2013 - 30.09.2014

Anlage 1
Seite 2 Der Finanzausgleich unter den Ländern für die Zeit vom 01.10.2013 - 30.09.2014

Anlage 1
Seite 3 Der Finanzausgleich unter den Ländern für die Zeit vom 01.10.2013 - 30.09.2014

Anlage 2
Seite 1 Berechnung der Ablieferungssätze zum Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs 2015

Anlage 2
Seite 2 Berechnung der Ablieferungssätze zum Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs 2015

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.: 3167: Entwurf der Ersten Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2015

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 55/1/15

... Der Bundesgerichtshof hat am 1. Juli 2014 entschieden, dass ein Geschädigter mangels datenschutzrechtlicher Ermächtigungsgrundlage im Sinne des § 12 Absatz 2 TMG keinen Anspruch gegenüber einem Online-Bewertungsportal auf Auskunft über Namen und Anschrift desjenigen Nutzers habe, der in dem Portal unwahre und damit unzulässige Tatsachenbehauptungen über ihn aufstellt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 2014 - VI ZR 345/ 13; BGHZ 201, 380 - 386).



Drucksache 123/14 (Beschluss)

... - Verhinderung von Gewalt im Zusammenhang mit Sport- und Großveranstaltungen sowie Versammlungen mit internationaler Dimension,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 123/14 (Beschluss)




2 Allgemeines

Ein offenes und sicheres Europa - Weiterentwicklung des Datenschutzes im Rahmen der Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Innere Sicherheit

2 Katastrophenschutz

Gestaltung der künftigen Politik der EU im Bereich Inneres auf dem Gebiet Asyl, Migration, Integration und Rückkehr in der EU

Direktzuleitung der Stellungnahme an die Kommission


 
 
 


Drucksache 102/14 (Beschluss)

... Die mitgliederstarken öffentlichrechtlichen Religionsgesellschaften der katholischen und der evangelischen Kirche werden sich den im Meldewesen verwendeten Standards OSCI-XMeld und OSCI-Transport anschließen und die Bestandsdaten sowie künftig die regelmäßigen Datenübermittlungen in diesem Standard empfangen.



Drucksache 191/1/14

... In Abweichung von der bisherigen Regelung (EEG 2012) sieht der EEG-Gesetzentwurf eine Anhebung der EEG-Umlagebeteiligung von derzeit knapp 11 Prozent auf nunmehr 20 Prozent des gesamten Fahrstromes der Schienenbahnen vor. Die Branche (VDV etc.) geht insofern von Mehrkosten von ca. 70 Mio. Euro pro Jahr aus und sieht sich gezwungen, diese Belastung an die Kunden weiterzugeben. Daher seien Fahrpreiserhöhungen im Bahnverkehr und Verteuerungen der Transporte im Schienengüterverkehr zu erwarten. Diese zusätzliche Belastung ist insbesondere deshalb nicht sachgerecht, weil damit diejenigen bestraft werden, die sich umweltverträglich verhalten, indem sie die Bahn nutzen. Sie steht zudem dem Ziel der Bundesregierung entgegen, Verkehr auf die Schiene zu verlagern.



Drucksache 653/14 (Beschluss)

... "Die an der Beförderungskette beteiligten Unternehmen haben mit dem Ziel, die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, zusammenzuarbeiten und sich abzustimmen. Der jeweilige Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass das beauftragte Verkehrsunternehmen die Vorschriften einhält. Er hat sich vor dem Vertragsabschluss mit einem Verkehrsunternehmen und während der Vertragslaufzeit in angemessenen Zeitabständen darüber zu vergewissern und darauf hinzuwirken, dass das beauftragte Verkehrsunternehmen aufgrund seiner personellen und sachlichen Ausstattung sowie seiner betrieblichen Organisation in der Lage ist, die vorgesehenen Transportaufträge unter Einhaltung der Vorschriften durchzuführen." '



Drucksache 641/14 (Beschluss)

... (1) Versicherte haben Anspruch auf Leistungen des Rettungsdienstes. Diese umfassen Notfallrettung, ärztlich begleiteten Patiententransport und Krankentransport nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen.



Drucksache 435/1/14

... In den Medien wird immer wieder über Fernfahrer berichtet, die ihre wöchentliche Ruhezeit im LKW verbringen. Subunternehmen aus osteuropäischen Ländern mit entsprechenden Arbeitsbedingungen übernehmen zum Beispiel in deutschen Häfen nationale Transporte.



Drucksache 458/1/14

... Häufig wurde bei den beanstandeten Transporten von Welpen, die ohne das Muttertier verbracht wurden, auch das nach der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 607/1/14

... b) Das Aktionsprogramm nennt richtigerweise die Beseitigung von Engpässen im Eisenbahnnetz und eine konsequente Priorisierungsstrategie für den Bundesverkehrswegeplan 2015 als Instrumente, um Güterverkehr verstärkt auf die Schiene zu verlagern. Dazu sollen die Mittel für den Aus- und Neubau der Schieneninfrastruktur bis 2018 sukzessive "deutlich" erhöht werden. Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass wenig konkrete Maßnahmen zur Senkung der Gütertransportintensität vorgesehen sind, gleichwohl diese in der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung als Ziel definiert ist. Notwendig sind demnach eine Konkretisierung sowie Anreize zur Verlagerung und Verminderung des Verkehrsaufwands zur Sicherstellung der Mobilität von Gütern. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine Strategie zur Senkung der Gütertransportintensität und zur Steigerung der Effizienz von Transporten zu erarbeiten. Hierzu wäre eine volle Anlastung der externen Kosten für den Straßengüterverkehr zielführend.



Drucksache 424/14 (Beschluss)

... 5. Die Kommission sollte bei den in der Mitteilung angekündigten Vorschlägen im Kampf gegen Spielabsprachen im Zusammenhang mit Wetten stets das Verhältnis solcher Vorschläge und Empfehlungen zu den in der Konvention des Europarates gegen die Manipulation von Sportereignissen vorgesehenen Verpflichtungen der Vertragsstaaten berücksichtigen. Denn die Konvention stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Integrität des Sportes durch eine verstärkte internationale Zusammenarbeit zu sichern.



Drucksache 9/14

... Transportdienstleistungen



Drucksache 432/14

... noch eine bestimmte Ausbildungsdauer oder eine formale Abschlussprüfung voraussetzt (gegen BMF-Schreiben vom 22. September 2010, BStBl I S. 721). Die Definition des BFH erschwert eine sinnvolle Abgrenzung zwischen Erst- und Zweitausbildung und führt zu vom Gesetzgeber nicht gewollten Ergebnissen. Auf der Rechtsprechung basieren bereits Gestaltungen, bei denen vor Beginn des Studiums "Ausbildungen" als Taxifahrer oder Skilehrer absolviert werden. Die rechtssichere Bestimmung des Abschlusses der ersten Berufsausbildung erfordert deshalb, dass die Berufsausbildung bestimmte Kriterien aufweist. Dazu gehört eine bestimmte Mindestdauer und eine bestimmte Qualität. Denn auch bereits von Kindheit an kann der Steuerpflichtige außerhalb der Allgemeinbildung bestimmte Fähigkeiten erwerben, die er später beruflich nutzen kann, z.B. Musik- oder Sportausbildung. Hier soll eine klare Grenze am Ende des Lebensabschnitts der ersten ordentlichen Berufsausbildung geschaffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 432/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Abgabenordnung

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 10c
Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

§ 13a
Änderung widerstreitender Abrechnungsbescheide und Anrechnungsverfügungen

§ 17a
Kosten der Vollstreckung

Artikel 4
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 5
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 13a
Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

Anlage 1a
(zu § 13a) Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

Artikel 6
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

§ 26
Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften.

Artikel 7
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 10
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

Artikel 12
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Steuermehr- / -mindereinnahmen - in Mio. E

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu § 3c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 13a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 9

Zu § 19

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 40

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 52

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Anlage 1a zu § 13a - neu -

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu § 5

Zu Buchstabe b

Zu § 5

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 26

Zu Buchstabe c

Zu § 26

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu § 34

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu § 3

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu § 36

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu § 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu § 6

Zu Buchstabe b

Zu § 6

Zu Nummer 3

Zu § 21

Zu § 21

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu § 3a

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu § 4

Zu Buchstabe b

Zu § 4

Zu Nummer 3

Zu § 13b

Zu Nummer 4

Zu § 18

Zu Nummer 5

Zu § 27

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu § 5

Zu Nummer 2

Zu § 5

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3054: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 88/14 (Beschluss)

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragte des Bundesrates für die Expertengruppe "Glücksspiel" der Kommission einen Vertreter des Freistaates Bayern, Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (MR Dr. Thomas Gößl) und einen Vertreter des Landes Rheinland-Pfalz, Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur (MR Michael Krüger).



Drucksache 236/14

... (1) Datenabrufe nach den §§ 38 und 39 des Bundesmeldegesetzes erfolgen elektronisch unter Zugrundelegung des Datenaustauschformats OSCI-XMeld und Nutzung des Übermittlungsprotokolls OSCI-Transport in der im Bundesanzeiger jeweils bekannt gemachten geltenden Fassung. § 3 des Gesetzes über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder - Gesetz zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 4 des



Drucksache 445/14

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertengruppen der Kommission im Rahmen des Arbeitsplans der Europäischen Union für den Sport (2014 bis 2017)



Drucksache 131/14

... Die Durchführung von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM 2014 als internationale Sportveranstaltung von herausragender Bedeutung, deren Spiele - auch wegen der Zeitverschiebung gegenüber dem Austragungsland Brasilien - bis in die Nachtstunden nach 22 Uhr hineinreichen, ist in Abhängigkeit von örtlichen Verhältnissen gefährdet, sofern die für die Nachtstunden im Vollzug zugrunde gelegten Lärmschutzanforderungen nicht eingehalten werden können. Mit dem Erlass einer Bundes-Verordnung soll die Durchführbarkeit von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM 2014, an denen ein herausragendes öffentliches Interesse besteht, bundesweit gewährleistet werden. Die Verordnung entspricht weitgehend den seinerzeit für die Fußball-WM 2006, die Fußball-EM 2008 und die Fußball-WM 2010 erlassenen Verordnungen, mit denen bereits analoge, auf die Dauer der seinerzeitigen Veranstaltungen befristete Ausnahmeregelungen getroffen worden waren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 131/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Anforderungen

§ 3
Landesvorschriften

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes

II. Alternativen

III. Kosten

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

a Ausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Ausgaben mit Vollzugsaufwand

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2817: Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM 2014

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand/sonstige Kosten

3. Bewertung


 
 
 


Drucksache 218/14 (Beschluss)

... Gegenwärtig werden durch den Vorstand der Deutschen Schulsportstiftung, die Kultusministerkonferenz und den Deutschen Olympischen Sportbund große Anstrengungen im politischen Raum unternommen, um in den laufenden Haushaltsberatungen noch Veränderungen herbeizuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 218/14 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Sicherung von Jugend trainiert für Olympia und Jugend trainiert für Paralympics


 
 
 


Drucksache 413/1/14

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragten des Bundesrates für die "Readmission Expert Group" (Expertengruppe Rückübernahme) der Kommission einen Vertreter des Landes Berlin, Senatsverwaltung für Inneres und Sport (RD Robert Sander).



Drucksache 77/14 (Beschluss)

... '"Umschlagen" ist das Laden und Löschen von Schiffen, soweit es unverpackte wassergefährdende Stoffe betrifft, sowie das Umladen von wassergefährdenden Stoffen in Behältern oder Verpackungen von einem Transportmittel auf ein anderes.'



Drucksache 337/14

... der Ausdruck „l’exploitant du bätiment" wird ersetzt durch „le transporteur"



Drucksache 618/14

... g) In Absatz 8 werden die Wörter "Berufsgenossenschaft Verkehr" durch die Wörter "Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft" ersetzt.



Drucksache 198/1/14

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18.



Drucksache 236/14 (Beschluss)

... "Soweit bei der Nutzung des Verbindungsnetzes gleichwertige Funktionalitäten zur Verfügung stehen, kann bis zum 30. April 2018 auf die Verwendung des Übermittlungsprotokolls OSCI-Transport verzichtet werden."



Drucksache 88/1/14

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragte des Bundesrates für die Expertengruppe "Glücksspiel" der Kommission einen Vertreter des Freistaates Bayern, Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (MR Dr. Thomas Gößl) und einen Vertreter des Landes Rheinland-Pfalz, Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur (MR Michael Krüger).



Drucksache 541/14

... Um einen ungehinderten Transfer von Meldungen vom Arbeitgeber zu den Sozialversicherungsträgern und den Abruf von Meldungen durch den Arbeitgeber bei den Sozialversicherungsträgern zu ermöglichen, werden sogenannte Kommunikationsserver eingesetzt. Dabei handelt es sich um reine Postverteilstellen, die allein den technischen Transport der Meldungen an die richtige Adresse sicherstellen. Eine Speicherung der Daten wird hier nicht vorgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze 5. SGB IV-ÄndG

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Sechster Abschnitt

Erster Titel Übermittlung von Daten zu und innerhalb der Sozialversicherung

§ 95
Gemeinsame Grundsätze Technik

Zweiter Titel Annahme, Weiterleitung und Verarbeitung der Daten der Arbeitgeber durch die Sozialversicherungsträger

§ 96
Kommunikationsserver

§ 97
Annahmestellen

§ 98
Weiterleitung der Daten durch die Einzugsstellen

Artikel 2
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 196a
Elektronische Bescheinigungen

Artikel 4
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 102b
Abschlagsfreiheit vorzeitig in Anspruch genommener Altersrenten

Artikel 8
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung

§ 6
Stellenbörse

Artikel 10
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 11
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 12
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

§ 22a
Testverfahren

Artikel 13
Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

Artikel 14
Folgeänderungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfes

1. Optimierung der Meldeverfahren in der sozialen Sicherung OMS

2. Weitere Regelungsinhalte

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 95

Zu § 96

Zu § 97

Zu § 98

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2a

Zu Absatz 2b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3073: Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

11.1 Auswirkungen des Regelungsvorhabens auf den Erfüllungsaufwand 11.1.1 Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürge

11.1.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

11.1.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

11.2 Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen

11.3 Einheitliche Beschreibungen für Meldeverfahren

11.4 Fortführung des papiergebundenen Verfahrens in der Unfallversicherung


 
 
 


Drucksache 393/1/14

... Der vorliegende Gesetzentwurf hat neben der Entlastung von Bund und Ländern auch den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung zum Ziel, was insbesondere in der Bezeichnung des Gesetzes, aber auch in der Begründung zum Ausdruck kommt. Die vorgeschlagene Änderung berücksichtigt die Tatsache, dass gerade Investitionen in die Gesundheitsförderung, in die Inklusion und in die Ganztagsbetreuung (zum Beispiel Investitionen in den Umbau und die Ausstattung von Küchen, von Sanitäreinrichtungen, von Sport- und von Essensräumen) zum Wohlergehen aller Kinder beitragen, die über einen längeren Zeitraum des Tages außerhalb der Familie betreut werden. Es entspricht der Lebenswirklichkeit in der Kindertagesbetreuung, dass Kinder in altersgemischten Gruppen aus dem U3- Bereich herauswachsen, gleichwohl aber unter anderem weiterhin an gemeinsamen Mahlzeiten teilnehmen. Gleichzeitig sollten Investitionen zur Stärkung der Inklusion Kindern aller Jahrgänge zu Gute kommen. Gerade qualitative Verbesserungen in der Kindertagesbetreuung dürfen nicht auf den Bereich der unter dreijährigen Kinder beschränkt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 393/1/14




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Satz 5 FAG

4. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 46 Absatz 5 Satz 5 - neu - SGB II

5. Zu Artikel 4 § 12 Absatz 1 Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 2 und § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 KitaFinHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 4 § 12 Absatz 2 Satz 1 KitaFinHG


 
 
 


Drucksache 33/14

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Rat Bildung, Jugend, Kultur und Sport (einschließlich audiovisueller Bereich); Bereich: Audiovisuelle Medien



Drucksache 120/1/14

... - Die Zentralisierung und Monopolisierung von Überwachungs- und Vollzugsaufgaben bei der Berufsgenossenschaft für Verkehr und Transportwirtschaft, - die Lockerung der Anforderungen an die Beschaffung und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten im Ausland,



Drucksache 303/14

... s Union (EBU), der Europäischen Schifferorganisation (ESO) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) geschlossenen Europäischen Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der



Drucksache 163/14

... /EG enthaltene Klarstellung, dass es sich bei Containern für den Straßen-, Schienen-, Schiffs- und Lufttransport nicht um Transportverpackungen handelt, nicht in nationales Recht übernommen worden sei. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort an die Europäische Kommission in Aussicht gestellt, eine entsprechende Ergänzung der



Drucksache 543/1/14

... Mit der geplanten Senkung der Mautsätze aufgrund der Infrastrukturkosten wird die Fahrleistung mit Fahrzeugen mit weniger Achsen billiger und kann für die Unternehmen attraktiver als der Transport mit Fahrzeugen mit mehr Achsen werden. Es wird damit ein Anreiz geschaffen, künftig das bisherige Gütergewicht mit weniger Achsen zu befördern. Die tatsächlich auf der Straße vorzufindende Achslast und mithin die Belastung des Straßenkörpers bzw. der Brücken würde steigen und hierdurch deren Haltbarkeit sinken.



Drucksache 580/14

... 11. Die KMU-Initiative ist ein Finanzierungsinstrument, das Ressourcen der Struktur- und Investitionsfonds, des Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME), des Programms Horizont 2020, des EIF und der EIB bündelt. Im Rahmen der Initiative sind zwei Arten von Instrumenten zur Verbesserung der KMU-Finanzierung vorgesehen: unbegrenzte Garantien für Finanzmittler und die Verbriefung bestehender Darlehensportfolios.



Drucksache 203/14

... Im Übergang zwischen Jugend- und Erwachsenenphase eröffnen Jugendfreiwilligendienste jungen Menschen die Chance persönlicher und beruflicher Orientierung. Jugendfreiwilligendienste fördern die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Freiwilligen und tragen zu sozialer Kompetenz und Persönlichkeitsbildung bei. Das freiwillige soziale Jahr (FSJ) hat sich seit den 50er Jahren und das freiwillige ökologische Jahr (FÖJ) seit Anfang der 90er Jahre als Orientierungs- und Lernzeit für junge Menschen grundsätzlich bewährt. Anerkannte Einsatzfelder für junge Menschen in diesen Freiwilligendiensten nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) sind bisher gemeinwohlorientierte Einrichtungen insbesondere in den Bereichen Wohlfahrtspflege, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitspflege, Kultur, Denkmalpflege, Sport sowie Natur- und Umweltschutz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 203/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Jugendfreiwilligendienstegesetzes

§ 4a
Freiwilliges wissenschaftliches Jahr

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 424/14

... 5. Die Kommission sollte bei den in der Mitteilung angekündigten Vorschlägen im Kampf gegen Spielabsprachen im Zusammenhang mit Wetten stets das Verhältnis solcher Vorschläge und Empfehlungen zu den in der Konvention des Europarates gegen die Manipulation von Sportereignissen vorgesehenen Verpflichtungen der Vertragsstaaten berücksichtigen. Denn die Konvention stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Integrität des Sportes durch eine verstärkte internationale Zusammenarbeit zu sichern.



Drucksache 445/1/14

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertengruppen der Kommission im Rahmen des Arbeitsplans der Europäischen Union für den Sport (2014 bis 2017)



Drucksache 308/14

... "(1) Betriebe oder Unternehmen im Sinne des Artikels 23 Absatz 1, Erzeuger von Abfällen sowie Betriebe und Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle sammeln oder transportieren oder als Händler oder Makler von Abfällen fungieren, führen chronologische Aufzeichnungen über Menge, Art und Ursprung der Abfälle und, sofern relevant, über den Bestimmungsort, die Häufigkeit der Sammlung, die Transportart und die vorgesehene Abfallbehandlungsmethode und stellen diese Informationen den zuständigen Behörden wie folgt zur Verfügung:



Drucksache 204/14 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 923. Sitzung am 13. Juni 2014 wie folgt beschlossen: Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragten des Bundesrates für die technische Arbeitsgruppe "Digitales Lernen und Online Lernen" einen Vertreter des Landes Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TB Dr. Michael Kaden).



Drucksache 406/14

... (2) Abweichend von Absatz 1 sind für die Zwecke des Artikels 9 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 bei Betriebsinhabern mit Haltung der in Anlage 2 in den Zeilen 1 und 2 genannten Equiden, einschließlich Pensionshaltung solcher Tiere, die ausschließlich auf Grund des Betreibens von dauerhaften Sport- oder Freizeitanlagen für den Gebrauch mit solchen Tieren zum Personenkreis des Artikels 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 gehören, die landwirtschaftlichen Tätigkeiten auch bei einer beihilfefähigen landwirtschaftlichen Fläche von weniger als 38 Hektar nicht unwesentlich, wenn im Zeitraum von Januar bis April des Jahres, für das ein Antrag auf Direktzahlung gestellt wird, im Durchschnitt nicht mehr als drei Großvieheinheiten je Hektar der für die Zwecke des Absatzes 1 festgestellten beihilfefähigen landwirtschaftlichen Fläche gehalten werden. Für die Feststellung der Großvieheinheiten wird der Umrechnungsschlüssel nach Anlage 2 angewendet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 406/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

F. Weitere Kosten

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Landwirtschaftliche Tätigkeit

§ 3
Niederwald mit Kurzumtrieb

§ 4
Mindestanforderungen für den Bezug von Direktzahlungen

Teil 2
Aktiver Betriebsinhaber

§ 5
Ergänzung der Aufzählung der in Artikel 9 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 aufgezählten Unternehmen und Tätigkeiten

§ 6
Anwendung von Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

§ 7
Nicht unwesentliche landwirtschaftliche Tätigkeiten

§ 8
Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit als Haupttätigkeit oder Geschäftszweck

§ 9
Nationaler Durchschnitt der Direktzahlungen

Teil 3
Basisprämienregelung

Abschnitt 1
Erstzuweisung der Zahlungsansprüche und Anwendung der Basisprämienregelung

§ 10
Verfügbarkeit der beihilfefähigen Hektarflächen

§ 11
Mindestbetriebsgröße

§ 12
Hauptsächlich landwirtschaftliche Nutzung

Abschnitt 2
Nationale Reserve

§ 13
Auffüllung der nationalen Reserve

§ 14
Zuständigkeit

§ 15
Mitteilungen

§ 16
Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände nach Artikel 30 Absatz 7 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

Teil 4
Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden

Abschnitt 1
Anbaudiversifizierung

§ 17
Anbaudiversifizierung

Abschnitt 2
Dauergrünland

Unterabschnitt 1
Referenzanteil

§ 18
Referenzanteil

Unterabschnitt 2
Dauergrünland, das der Verpflichtung nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 unterliegt

§ 19
Nichteinhaltung der Verpflichtung nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 in Verbindung mit § 15 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

Unterabschnitt 3
Dauergrünland, das nicht der Verpflichtung nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 unterliegt

§ 20
Weitere Voraussetzung bei der Genehmigung des Umbruchs von Dauergrünland im Fall des § 16 Absatz 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

§ 21
Anlage von Dauergrünland an anderer Stelle in derselben Region im Fall des § 16 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

§ 22
Rückumwandlung bei Umwandlung entgegen § 16 Absatz 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

Unterabschnitt 4
Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland nach Bekanntmachung nach § 16 Absatz 4 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

§ 23
Erteilung von Genehmigungen zur Umwandlung von Dauergrünland bei Abnahme des Dauergrünlandanteils um mehr als 5 Prozent

§ 24
Erteilung von Genehmigungen zur Umwandlung von Dauergrünland im Fall des Rückgangs der Abnahme des Dauergrünlandanteils auf weniger als 5 Prozent gegenüber dem Referenzanteil

§ 25
Brachliegende Flächen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 26
Terrassen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 27
Landschaftselemente (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 28
Pufferstreifen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 29
Streifen von beihilfefähigen Hektarflächen an Waldrändern (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 30
Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe g der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 31
Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe i der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 32
Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe j der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 33
Umrechnungsfaktoren bei im Umweltinteresse genutzten Flächen

Teil 5
Schlussvorschriften

§ 34
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu §§ 3 und 30 Absatz 1) Für Niederwald mit Kurzumtrieb geeignete Arten, einschließlich Angabe der zulässigen Arten für im Umweltinteresse genutzte Flächen, und deren maximale Erntezyklen

Anlage 2
(zu § 7 Absatz 2) Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Großvieheinheiten

Anlage 3
(zu § 31 Absatz 1) Zulässige Arten für Kulturpflanzenmischungen auf Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden

Anlage 4
(zu § 32) Zulässige Arten stickstoffbindender Pflanzen auf Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

1. Bund

2. Länder

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3036: Entwurf einer Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik - Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

II.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

II.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

II.3.1 Bund:

II.3.2 Länder:


 
 
 


Drucksache 318/14

... b) in Magnetfeldern mit höchstens 1 m Abstand von den Außenflächen von Zyklotron-Magneten oder von Magneten für den Strahlentransport und die Strahlenlenkung in der Partikeltherapie (ABl. L 4 vom 9.1.2014, S. 57)



Drucksache 293/1/14

... anlagen aus umweltpolitischer Sicht sinnvoll ist, sollten Einsatzstoffvergütungsklassen beibehalten werden. Biomethan leistet einen wichtigen und innovativen Beitrag für die Energieversorgung bei Strom, Wärme und Mobilität. Biomethan kann im Langzeitspeicher-Erdgasnetz in großen Mengen gespeichert und auch unabhängig von Stromnetzen in ganz Deutschland zu effizienten Kraft-Wärme-Kopplung-Anwendungen transportiert werden. Die Studie "Erdgassubstitution durch eine forcierte Energiewende" vom Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) zeigt auf, dass Deutschland bis 2030 unabhängig von russischen Erdgasimporten werden könnte, wenn die erneuerbaren Energien konsequent ausgebaut und Maßnahmen zur Förderung von Energieeinsparung und Energieeffizienz forciert würden.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.