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0724/05
0917/05
0894/05
0225/05
0552/1/05
0819/1/05
0492/05
0687/05
0479/1/05
0312/1/05
0498/05
0914/05
0361/05B
0817/05
0758/05
0726/05
0132/05B
0591/05
0924/05
0197/05
0336/05
0097/05
0166/05B
0636/05
0853/05
0898/05
0541/1/05
0473/05
0173/05
0622/05
0087/05
0012/05
0323/1/05
0694/05
0423/05
0853/1/05
0183/05
0132/05
0473/05B
0541/05
0660/05
0229/05
0219/05
0078/1/05
0883/05
0329/1/05
0246/05B
0703/05
0331/05B
0654/05
0715/05
0237/05
0008/05
0399/05
0910/05
0809/05
0846/05
0672/05
0524/05
0942/05
0293/05B
0348/05
0275/05
0247/05B
0095/05
0202/1/05
0824/05
0361/05
0607/05
0764/05
0269/04
0566/1/04
0569/04
0980/04
0753/04B
0802/1/04
0525/04
0666/04B
0952/04
0727/1/04
0681/04
0919/04
0413/04B
0566/04B
0551/04B
0683/3/04
0166/04
0596/04
0666/2/04
0336/04
0664/2/04
0983/04
0919/3/04
0610/04
0417/04B
0802/04B
0331/04B
0903/04
0985/04
0576/04
0720/04
0890/1/04
0304/04B
0782/04
0891/04
0889/2/04
0280/04
0408/04
0753/1/04
0280/1/04
0688/1/04
0919/2/04
0280/04B
0184/04
1009/04
0450/04
0688/04B
0681/04B
0571/04
0734/04
0681/1/04
0429/04
0380/04
0128/04B
0904/04
0705/04B
0939/04
0301/04
0525/04B
0688/04
0269/2/04
0891/1/04
0664/04
0890/04B
0891/04B
0995/04
0105/04
0707/4/04
0955/04
0525/1/04
0940/04B
0664/04B
0429/04B
0889/1/04
1011/04
0808/04
0940/04
0985/1/04
0889/04B
0709/04
0417/1/04
0613/04
0441/04
0707/2/04
0707/04
0667/04
0889/04
0591/04
0915/04
0184/04B
0021/04B
0269/04B
0847/03
0244/03
0049/03
0490/03B
0450/03
0595/03
0504/03
0325/03B
0661/03B
0831/03
0485/1/03
0715/03
0595/2/03
0762/03
0595/03B
0485/03B
Drucksache 580/16

... Die Verordnung richtet sich zu einem Großteil an KMU, insbesondere an Betreiber von Anlagen im Handwerk, Transportgewerbe oder Einzelhandel sowie an Installations- und Wartungsbetriebe und deren Personal.



Drucksache 769/16

... Nach dem Beschluss der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern vom 14. Oktober 2016 sollen die Online-Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern künftig für alle Nutzer, d.h. insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen, über ein Bürgerportal erreichbar gemacht werden. Damit werden Bund und Länder verpflichtet, ihre Online-Verwaltungsportale so miteinander zu verknüpfen, dass die Online-Angebote aller Verwaltungsebenen in Deutschland über jedes dieser Portale zugänglich und abwickelbar sind.



Drucksache 335/16 (Beschluss)

... 4. In der Mitteilung kündigt die Kommission die Einrichtung eines Netzwerks an, das in Schulen, Jugend- und Sportclubs sowie Justizvollzugsanstalten den direkten Kontakt mit positiven Vorbildern ermöglichen soll. Der Bundesrat erkennt an, dass der direkte Kontakt mit Vorbildern in jungen Menschen Entwicklungen anstoßen kann, welche die theoretische Behandlung von Wertevermittlung und Antiradikalisierung im Unterricht effektiv ergänzen können. Der Besuch von Unternehmern, Künstlern oder Aussteigern aus einem radikalisierten Umfeld als "Inklusionsbotschafter" muss jedoch in pädagogische Konzepte eingebettet sein. Diese fallen in die alleinige Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, in Deutschland der Länder, und können auch aus fachlicher Sicht nur von diesen erarbeitet werden. Der Bundesrat spricht sich zudem für die Förderung bestehender Netzwerke aus, auch um Parallelstrukturen zu vermeiden.



Drucksache 432/16 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat stellt fest, dass die vielerorts niedrigen Durchfahrtshöhen der Kanalbrücken und zu gering dimensionierter Schleusenanlagen ein Hindernis für einen wirtschaftlichen Gütertransport mit dem Binnenschiff sind. Hohe - klimapolitisch erforderliche - Verlagerungspotenziale des Güterverkehrs auf das Binnenschiff werden nicht erschlossen, da die Transportmöglichkeiten des Binnenschiffs nicht ausgenutzt werden können. In Konkurrenz zu den Verkehrsträgern mit geringeren Umschlagskosten besteht hier für die



Drucksache 103/1/16

... 2. die bei der Beförderung lebenden Viehs in den in Nummer 1 genannten Transportmitteln oder Teilen von ihnen oder in Flugzeugen benutzten Behältnisse und Gerätschaften." '



Drucksache 797/16 (Beschluss)

... Die vom deutschen Brauerbund koordinierte "Vereinbarung zu Herstellung und Qualität der 0,5 l-Verbandsflasche der deutschen Brauwirtschaft" (StandardPoolflasche) gewährleistete in der Vergangenheit bundesweit eine Wiedernutzung des zurückgeführten Pool-Leerguts durch die große Mehrzahl der Brauereien und damit bei einem Anteil von ca. 90 Prozent Mehrweg am Gesamtgebinde Bier ein funktionierendes Mehrwegsystem. Seit mehreren Jahren findet eine zunehmende Abkehr von der Standard-Poolflasche statt, indem vorrangig durch umsatzstarke Großbrauereien im Mehrweg sogenannte gebrandete Individualflaschen eingesetzt werden. Das Aussortieren dieser Flaschen bei den Brauereien, die die Standard-Poolflaschen verwenden, und der erforderliche Rücktransport zu den die Individualflaschen nutzenden Betrieben verursachen einen unnötigen Energie- und Transportaufwand mit nachteiligen ökologischen Auswirkungen. Je nach regionalem Marktanteil des Individualmehrweggutes kann der Umfang am Gesamtleergut bis zu 40 Prozent erreichen. Der vorgelegte Entwurf des Verpackungsgesetzes ändert die Rahmenbedingungen für diese Entwicklung nicht.



Drucksache 235/16

... es - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 235/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 265c
Sportwettbetrug

§ 265d
Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

§ 265e
Besonders schwere Fälle des Sportwettbetrugs und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

§ 265f
Erweiterter Verfall

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 265c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 265d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 265e

Zu § 265f

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3470: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 II.1

4 II.2

4 II.3

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (NKR-Nr. 3470)


 
 
 


Drucksache 562/16

... 2016. wurden die wichtigsten Parameter für den Garantiefonds im Rahmen einer externen Studie überprüft. Laut dieser Studie ist das in der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 festgelegte Ziel von 9 % angesichts der derzeitigen Risiken des Darlehensportfolios weiterhin angemessen. Eine weitere externe Studie zu diesem Prozentziel wird aller Wahrscheinlichkeit nach 2019 durchgeführt werden. Außerdem hat sich gezeigt, dass die Garantiefondsmechanismen den EU-Haushalt schützen und die Durchführung der EU-Maßnahmen im Außenbereich ermöglichen.



Drucksache 619/16 (Beschluss)

... Durch die Anhebung des geforderten Anteils von 60 auf 75 Prozent der transportierten Wärme aus KWK-Anlagen in § 18 Absatz 1 KWKG-E werden die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Wärmenetzförderung erschwert.



Drucksache 357/16

... Sportschützen-WBK (ab 1.4.2003)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 357/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

C. Erfüllungsaufwand

C.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

C.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

C.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Waffenrechtliche Erlaubnisse, die eine Zuverlässigkeitsüberprüfung ZVO erfordern1

2. Häufigkeit/Anzahl pro Jahr

3. Erfüllungsaufwand der Waffenbehörden

4. Erfüllungsaufwand der Verfassungsschutzbehörden

5. Berechnung Bundesgebiet

D. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 803/1/16

... c) Der Bundesrat bittet, die vorgesehenen Ausnahmen vom Verbot auf das absolute Minimum zu beschränken und ergänzend deutlich höhere Trassen-preise für die ausnahmsweise erlaubten verlangsamten Züge mit lauten Wagen vorzusehen, um Einschränkungen der Transportkapazitäten auf den Hauptgüterstrecken zu vermeiden.



Drucksache 806/1/16

... Fraglich ist, ob es sich bei diesem Portal um ein Verwaltungsportal im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 OZG handelt (vgl. BR-Drucksache 814/16, Artikel 9). Im Rahmen der laufenden Bundesratsbefassung zu dieser Vorlage wird derzeit das Durchgriffsrecht des Bundes auf die Kommunen strittig diskutiert (Artikel 84 Absatz 1 Satz 7 GG) . In diesem Zusammenhang wird auch auf die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände verwiesen, der zufolge die Festlegung, auf welchen Portalen die Gemeinden Unterlagen zugänglich machen müssen, einen "Eingriff in den Kernbereich der gemeindlichen Selbstverwaltung" darstellt (vgl. Seite 62 der BR-Drucksache 806/16).



Drucksache 118/16

... Die Verarbeitung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte, die durch die bundeseinheitlichen Regelungen hohen Standards unterworfen ist, dient in erster Linie dazu, ein Ausbreiten von hochkontagiösen Tierseuchen durch (beispielsweise) unsachgemäße Lagerung oder unsachgemäßen Transport der tierischen Nebenprodukte zu vermeiden. Damit wird zum einen Vorsorge für absehbare zukünftige Belastungen getroffen (Managementregel Nummer 1 der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie) und zum anderen Gefahren und unvertretbare Risiken für die menschliche Gesundheit vermieden (Managementregel Nummer 4 der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie). Von landwirtschaftlichen Betrieben, von denen tierische Nebenprodukte ordnungsgemäß abtransportiert werden, ist eine Weiterverbreitung und -verschleppung von Tierseuchenerregern als gering einzustufen. Das dient der Gesunderhaltung der Tierbestände, aber auch dem Schutz der menschlichen Gesundheit. Somit wird dem Gedanken einer produktiven und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft, die insbesondere auch die Anforderung an den vorsorgenden, gesundheitlichen Verbraucherschutz umfasst, Rechnung getragen (Managementregel Nummer 8 der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie).



Drucksache 540/16

Verordnung zur Neuregelung produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften über Sportboote und Wassermotorräder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 540/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Zehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über Sportboote und Wassermotorräder - 10. ProdSV)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundlegende Anforderungen

§ 4
Freier Warenverkehr

Abschnitt 2
Pflichten der Wirtschaftsakteure

§ 5
Allgemeine Pflichten der Hersteller

§ 6
Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers

§ 7
Bevollmächtigter des Herstellers

§ 8
Pflichten des Einführers

§ 9
Pflichten des Händlers

§ 10
Einführer oder Händler als Hersteller Ein Einführer oder Händler gilt als Hersteller, wenn er

§ 11
Pflichten der privaten Einführer

§ 12
Angabe der Wirtschaftsakteure

Abschnitt 3
Konformität und Konformitätsbewertung

§ 13
EU-Konformitätserklärung und Erklärung nach Anhang III der Richtlinie 2013/53/EU

§ 14
CE-Kennzeichnung

§ 15
Konformitätsbewertungsverfahren

§ 16
Entwurf und Bau

§ 17
Abgasemissionen

§ 18
Geräuschemissionen

§ 19
Begutachtung nach Bauausführung

§ 20
Zusätzliche Anforderungen

§ 21
Technische Unterlagen

Abschnitt 4
Marktüberwachung

§ 22
Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure

§ 23
Vorläufige Maßnahmen der zuständigen Behörde

§ 24
Formale Nichtkonformität

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen

§ 25
Ordnungswidrigkeiten

§ 26
Straftaten

§ 27
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung von Rechtsvorschriften

§ 1
Änderung der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung

§ 2
Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung

§ 3
Änderung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung

§ 4
Änderung der See-Sportbootverordnung

§ 3
CE-Kennzeichnung

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.2 Erfüllungsaufwand für den Bund

4.3 Erfüllungsaufwand für die Länder

4.4 Erfüllungsaufwand für die Kommunen

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 3 Konformität und Konformitätsbewertung

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 4 Marktüberwachung

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 535/1/16

... 8. Der Bundesrat begrüßt die mit dem Zweiten Urheberrechtspaket verfolgte Zielsetzung, einen umfassenderen Online-Zugang zu Inhalten in der EU zu gewährleisten. Im digitalen Zeitalter und einem vernetzten Europa erwarten Verbraucherinnen und Verbraucher, dass sie beispielsweise abonnierte Streaming-Dienste, die Zugriff auf Musik, Spiele, Filme oder Sportberichte bieten, auch grenzüberschreitend nutzen können.



Drucksache 121/16

... In der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurden systematisch Hochleistungssportler und -nachwuchssportler im staatlichen Auftrag gedopt, in der Regel mit Anabolika. Etliche dieser Sportlerinnen und Sportler haben dadurch erhebliche gesundheitliche Schäden erlitten. Aus humanitären und sozialen Gründen wurde mit dem im August 2002 verabschiedeten Dopingopfer-Hilfegesetz ein Hilfsfonds in Höhe von zwei Millionen Euro eingerichtet, welcher zusätzlich durch eine Spenr Schering AG um 25 000 Euro ergänzt wurde. Aus diesem vom Bundesverwaltungsamt verwalteten Fonds erhielten insgesamt 194 als anspruchsberechtigt anerkannte Personen einen Betrag in Höhe von jeweils rund 10 500 Euro. Der Fonds war damit ausgeschöpft und das Dopingopfer-Hilfegesetz trat am 31. Dezember 2007 außer Kraft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 121/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Grundsatz

§ 2
Anspruchsberechtigung

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Verfahren

§ 5
Beirat

§ 6
Aufklärung des Sachverhalts

§ 7
Datenschutz

§ 8
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

§ 9
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und bisherige Aufarbeitung

II. Einsatz von Dopingsubstanzen in der DDR, gesundheitliche Folgen

III. Geschichtlicher Hintergrund und Organisation des Dopings in der DDR

IV. Konzeption des Gesetzes und organisatorische Ausgestaltung des Fonds

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3582: Entwurf eines Zweiten Gesetzes über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Gesamtbetrachtung


 
 
 


Drucksache 332/16

... Der Patienten- und Besuchsverkehr im Umfeld von Krankenhäusern führt zu einer Kumulation des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Patienten und Besucher durch den Krankenhausbesuch körperlich und seelisch beeinträchtigt sein können, mit der Folge mangelnder Aufmerksamkeit für den Verkehr. Hinzu kommen erforderliche Notfalltransporte mit Sonderrechten, die es ebenso in einen sicheren Gesamtablauf zu integrieren gilt.



Drucksache 502/16

... Vor dem Hintergrund, dass in den Mitgliedstaaten Polen, Lettland und Litauen sowie in der Russischen Föderation, Weißrussland und der Ukraine die Afrikanische Schweinepest bei Haus- und Wildschweinen verbreitet ist, wichtige Viehtransportwege quer durch Deutschland verlaufen (insbesondere die Autobahnen A 2 und A 4) und nicht ausgeschlossen werden kann, dass z.B. über unachtsam entsorgte Speisereste der Erreger der Afrikanischen Schweinepest unerkannt in die heimische Wildschweinepopulation eingetragen wird und insoweit auch die Hausschweinpopulation gefährdet sein könnte, soll ein Monitoring zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen durchgeführt werden, um möglichst frühzeitig Informationen über einen möglichen Eintrag des Erregers zu erhalten. Dabei sollen die Tiere untersucht werden, bei denen die größte Chance besteht, den Erreger auch zu finden: verendet aufgefundene Wildschweine sowie im Rahmen der Jagd erlegte Wildschweine, die klinisch auffällig waren oder bei denen sich augenfällige pathologischanatomische Veränderungen gezeigt haben. Diesbezüglich wird auf § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 4 Nummer 1.3 der Tier-LMHV vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1828) in der jeweils geltenden Fassung verwiesen, wonach sowohl vor dem Erlegen als auch beim Aufbrechen und Zerwirken auf bestimmte, in Anlage 4 Nummer 1.3 näher beschriebene Merkmale zu achten ist und die dem Jagdausübungsberechtigten aufgrund seiner Ausbildung zur kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 236/1/16

... Der Bundesrat begrüßt die in § 32f StPO-E und § 299 Absatz 3 ZPO-E vorgesehenen Regelungen des Gesetzentwurfes zur Einsicht in elektronisch geführte Akten. Der Gesetzentwurf sieht das "Bereitstellen zum Abruf" als Regelfall der Einsicht in elektronisch geführte Akten des Straf- und Zivilprozesses vor. Diese Form der Akteneinsicht wird derzeit in Gestalt eines bundesweiten Akteneinsichtsportals für alle Länder und den Bund entwickelt. Für die technischorganisatorische Umsetzung ist von grundlegender Bedeutung, dass es - entgegen der geltenden Rechtslage - nicht mehr erforderlich ist, die Gesamtheit der elektronischen Dokumente einer Verfahrensakte mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Hierdurch werden wesentlich flexiblere und praktikablere Umsetzungen der elektronischen Akteneinsicht über das Akteneinsichtsportal ermöglicht. Insbesondere wird die Differenzakteneinsicht, bei der anstelle der Gesamtheit der Dokumente lediglich die seit der letzten Einsicht hinzugekommenen Dokumente übermittelt werden, rechtlich abgesichert.



Drucksache 604/16

... Darüber hinaus wird die WSV mit der Gesetzesänderung in die Lage versetzt, bei ihr vorhandene RIS-Daten den Transportbeteiligten zur Optimierung der Logistikkette zur Verfügung zu stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 604/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 3c
Angleichung der Wettbewerbsbedingungen.

§ 3d
Berufszulassung von Unternehmern.

§ 8
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Binnenschiffsverkehr

§ 13
Datei über Befähigungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel des Gesetzes

II. Gesetzgebungszuständigkeit

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VI. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

Weitere Kosten

4 Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften:

Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 3a

Zu § 3c

Zu § 3d

Zu § 3e

Zu § 6

Zu § 6a

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 11

Zu § 13

Zu § 14

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3492, BMVI: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand:

5 Wirtschaft

Verwaltung WSV :


 
 
 


Drucksache 655/16 (Beschluss)

... Die Starkregenereignisse im Frühsommer haben auch deutlich gemacht, dass Aufforstungen - wie im Gesetzentwurf in § 78d Absatz 3 WHG vorgeschlagen - sogar kontraproduktiv sein können. In den am stärksten von Starkregen betroffenen Ortschaften haben entwurzelte Bäume im erheblichem Umfang zu den Schäden beigetragen, z.B. durch Zusetzen auch relativ großer Durchlässe oder allein durch ihre Wucht, mit denen sie vom Wasser transportiert auf Gebäude und Infrastruktureinrichtungen treffen.



Drucksache 783/16 (Beschluss)

... In der Begründung zu § 19 KitaFinHG wird ausgeführt: 'Förderungsfähig sind Investitionsmaßnahmen, die der Schaffung neuer Plätze dienen sowie Plätze erhalten, die ohne Erhaltungsmaßnahmen ersatzlos wegfallen würden. Im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2017 2020 können zudem insbesondere auch solche Investitionen gefördert werden, die der Bewegungsförderung, der gesundheitlichen Versorgung, der Umsetzung von Inklusion oder der Familienorientierung dienen. Damit können beispielhaft Sport- und Bewegungsräume, die Einrichtung von Küchen und der Verpflegung dienenden Räumen, eine barrierefreie Ausstattung, Räumlichkeiten für Elterngespräche oder Elterncafés finanziert werden.'

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 783/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 2 KitaFinHG

2. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 2 Satz 2 - neu - KitaFinHG

3. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 1 KitaFinHG


 
 
 


Drucksache 236/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt die in § 32f StPO-E und § 299 Absatz 3 ZPO-E vorgesehenen Regelungen des Gesetzentwurfes zur Einsicht in elektronisch geführte Akten. Der Gesetzentwurf sieht das "Bereitstellen zum Abruf" als Regelfall der Einsicht in elektronisch geführte Akten des Straf- und Zivilprozesses vor. Diese Form der Akteneinsicht wird derzeit in Gestalt eines bundesweiten Akteneinsichtsportals für alle Länder und den Bund entwickelt. Für die technischorganisatorische Umsetzung ist von grundlegender Bedeutung, dass es - entgegen der geltenden Rechtslage - nicht mehr erforderlich ist, die Gesamtheit der elektronischen Dokumente einer Verfahrensakte mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Hierdurch werden wesentlich flexiblere und praktikablere Umsetzungen der elektronischen Akteneinsicht über das Akteneinsichtsportal ermöglicht. Insbesondere wird die Differenzakteneinsicht, bei der anstelle der Gesamtheit der Dokumente lediglich die seit der letzten Einsicht hinzugekommenen Dokumente übermittelt werden, rechtlich abgesichert.



Drucksache 459/16

... 6. die Daten der Entnahme, der Konservierung, der Verpackung, der Kennzeichnung und des Transports, die auf Grundlage der Verfahrensanweisungen nach § 11 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6 und 7 in Verbindung mit § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe b dokumentiert werden,



Drucksache 271/16

... Derzeit gibt es in Europa eine Vielzahl verschiedener mautpflichtiger Streckennetze und Mautsysteme. Ein Lkw, der europaweit zum Straßengütertransport eingesetzt werden soll, muss bei verschiedenen Mauterhebern registriert und mit mehreren elektronischen Erfassungsgeräten ausgestattet werden.



Drucksache 803/16 (Beschluss)

... c) Der Bundesrat bittet, die vorgesehenen Ausnahmen vom Verbot auf das absolute Minimum zu beschränken und ergänzend deutlich höhere Trassen-preise für die ausnahmsweise erlaubten verlangsamten Züge mit lauten Wagen vorzusehen, um Einschränkungen der Transportkapazitäten auf den Hauptgüterstrecken zu vermeiden.



Drucksache 126/1/16

... "(4a) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung von Großraum- und Schwertransporten



Drucksache 239/16 (Beschluss)

... Eine Sicherstellungsanordnung würde bei Weiterführung des Transports nach Einlegung eines Widerspruchs vollständig gegenstandslos und könnte ihren Zweck zur Verhütung einer möglichen Gefahr für Mensch und Umwelt nicht erfüllen.



Drucksache 783/1/16

... In der Begründung zu § 19 KitaFinHG wird ausgeführt: 'Förderungsfähig sind Investitionsmaßnahmen, die der Schaffung neuer Plätze dienen sowie Plätze erhalten, die ohne Erhaltungsmaßnahmen ersatzlos wegfallen würden. Im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2017 2020 können zudem insbesondere auch solche Investitionen gefördert werden, die der Bewegungsförderung, der gesundheitlichen Versorgung, der Umsetzung von Inklusion oder der Familienorientierung dienen. Damit können beispielhaft Sport- und Bewegungsräume, die Einrichtung von Küchen und der Verpflegung dienenden Räumen, eine barrierefreie Ausstattung, Räumlichkeiten für Elterngespräche oder Elterncafés finanziert werden.'

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 783/1/16




1. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 2 KitaFinHG

2. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 2 KitaFinHG

3. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 2 Satz 2 - neu - KitaFinHG

4. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 1 KitaFinHG


 
 
 


Drucksache 125/16

... Der bisherige Ausschluss eines Gremiums, das durch die gesamte Belegschaft des Dienstes demokratisch legitimiert ist, war bei Erlass des BPersVG 1974 noch gerechtfertigt durch die damalige sicherheitspolitische Lage Deutschlands sowie das hohe Risiko, dass bei dem damals noch unausweichlichen Kuriertransport von Wahlunterlagen sensible Daten über die Belegschaft des Dienstes abhandengekommen wären. Diese Unterlagen können heute geschützt elektronisch übermittelt werden, so dass es keinen durchgreifenden Grund mehr gibt, den Bediensteten außerhalb der Zentrale die Teilnahme an der Wahl ihrer überörtlichen Vertretung zu verweigern.



Drucksache 541/16 (Beschluss)

... Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf dient über das Schuljahr hinweg regelmäßig zur Deckung der mit einem geordneten Schulbesuch erforderlichen Bedarfe, insbesondere der Anschaffung von Gegenständen für den persönlichen Ge- und Verbrauch. Hierzu gehören neben dem Schulranzen, der Schultasche, dem Sportbeutel und der Federtasche alle Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien. Im laufenden Schuljahr gegebenenfalls erforderliche Ersatzbeschaffungen sind ebenfalls aus der Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf zu decken. Die Position "Schreibwaren, Zeichenmaterial und übrige Verbrauchsgüter" bleiben bei Kindern und Jugendlichen von 6 bis unter 18 Jahren mit Verweis auf die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf als nicht regelbedarfsrelevant unberücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 §§ 5 und 6 RBEG

2. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 RBEG Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe § 6b Absatz 2 Satz 5 BKGG

Artikel 6a
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 RBEG Artikel 2 Nummer 1 ist zu streichen.

4. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 31 Absatz 1 Nummer 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II

5. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 33 Absatz 1 Satz 1 SGB XII

6. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a1- neu - § 34 Absatz 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 28 Absatz 3 Satz 1, 2 SGB II

7. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 35 Absatz 6 - neu - SGB XII

8. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 38 Absatz 1, Absatz 2 - neu - SGB XII Nummer 9 § 42 Nummer 4, 5 und 6 - neu - SGB XII Nummer 17a - neu - § 82 Absatz 4 SGB XII

9. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - bis 6c - neu - Überschrift Sechster Abschnitt des Dritten Kapitels, § 39b - neu - und § 39c - neu -SGB XII Nummer 13 § 44 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5 - neu - SGB XII Nummer 14, 15 und 16 § 44a, 44b, 44c SGB XII

§ 39b
Vorläufige Entscheidung

§ 39c
Aufrechnung, Verrechnung

10. Zu Artikel 3 Nummer 10 § 42a Absatz 3 Satz 1 und 2 SGB XII

11. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 48 Satz 2 SGB XII

12. Zu Artikel 4 § 32 Absatz 1 SGB XII

13. Zu Artikel 6 Nummer 01 - neu - § 7 Absatz 4b - neu - SGB II

14. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 65 Absatz 1 Satz 1 SGB II

15. Zur Anrechnung betrieblicher und privater Vorsorge

16. Zu den Regelbedarfen für Kinder und Jugendliche

17. Zum Barbetrag für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe wohnen

18. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i


 
 
 


Drucksache 747/1/16

... 9. Der Bundesrat stellt fest, dass die Kommission in der Mitteilung ihre Aktivitäten in der Beschäftigungs-, Bildungs- und Jugendpolitik und deren Ergebnisse hervorhebt. Er betont, dass er die aktuellen Bestrebungen in diesen Politikfeldern auch auf europäischer Ebene grundsätzlich anerkennt, sich jedoch der Mehrwert mancher Vorhaben der Kommission - zum Beispiel der Agenda für neue Kompetenzen - erst noch erweisen muss. Auch sieht der Bundesrat eine Kontrolle und Bewertung der Bildungspolitik im Rahmen des europäischen Semesters kritisch. Er befürwortet jedoch mit Nachdruck die Unterstützung der Mobilität junger Menschen und des Lehrpersonals sowie der Zusammenarbeit von Bildungseinrichtungen im Rahmen des Förderprogramms für Bildung, Jugend und Sport. Dabei sollten administrative Lasten reduziert werden und möglichst auch kleine Projekte zum Zuge kommen.



Drucksache 746/16

... Wesentliche Ziele der Bahnreform 1993/1994 waren und sind eine Entlastung des Steuerzahlers und die Stärkung des Verkehrs auf der Schiene. Die europäische Arbeitsteilung und die Teilhabe an den globalen Warenströmen führen zu einer deutlichen Steigerung des Verkehrsaufkommens in Deutschland und Europa. Die Erwartung, dass der Schienengüterverkehr in der Lage ist, einen großen Teil des Verkehrswachstums aufzufangen und als einziger bereits heute weitgehend elektromobiler Transporteur eine strategische Versorgungssicherheit für die deutsche und europäische Industrie in einer Welt begrenzter fossiler Brennstoffe bieten kann, hat sich bisher nicht erfüllt. Es gelang zwar, Wettbewerber für den Markteinstieg zu gewinnen und die Verkehrsleistung moderat zu steigern, doch ist die angestrebte Verlagerung von Marktanteilen auf die Schiene noch nicht in dem erhofften und umweltpolitisch wünschenswerten Maße gelungen.



Drucksache 294/1/16

... XII Anspruch auf Integrationsleistungen haben, vielfältige Formen der Kooperation zwischen Trägern der freien Jugendhilfe und Schulen entwickelt. Hierzu gehören auch Angebote von Sportvereinen und Jugendmusikschulen. Diese erfolgen auf Grundlage einer abgestimmten pädagogischen Konzeption und orientieren sich an der Bedarfslage der Schülerinnen und Schüler unabhängig davon, in welcher rechtlichen Lage (Erfüllung der Schulpflicht oder Annahme einer sozialen Leistung) und in wessen Betriebsstätte sie sich im Moment der Leistungserbringung befinden. Mit dieser Entsäulung geht einher, dass Teile des Direktionsrechtes jeweils auf den Arbeitgeber übertragen werden müssen, dem im Moment der Leistungserbringung die Aufsicht über die Minderjährigen obliegt. Die Ergänzung soll auch dazu beitragen, mehr Vollzeitarbeitsplätze durch Jugendhilfeträger anbieten zu können, weil im Tagesverlauf unterschiedlich anfallende Aufgaben auf einem Arbeitsplatz gebündelt werden können. Die Ergänzung beschränkt sich auf anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, hierzu zählen nach der Legaldefinition des § 75 SGB VIII auch die Kirchen. Diese Einschränkung stellt sicher, dass die Öffnung nicht zu einer Gefährdung der arbeitsmarktpolitischen Ziele des Gesetzes führt und prekäre Arbeitsbedingungen in Schule und Jugendhilfe weiterhin ausgeschlossen werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 294/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc § 1 Absatz 3 Nummer 2

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 11 Absatz 2 Satz 4 AÜG


 
 
 


Drucksache 168/16

... 58. Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, die im Richtlinienvorschlag vorgesehene grundsätzliche Belastung des Verbrauchers mit der Gefahr des Datenverlustes beim Herunterladen und der Übertragung digitaler Inhalte durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren. Die Beschränkung der Anbieterverantwortung auf die bloße Bereitstellung der digitalen Inhalte, die sich aus Artikel 10 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 10 ergibt, stellt eine Abkehr von dem in Artikel 20 der Verbraucherrechte-Richtlinie verankerten Prinzip dar, dass grundsätzlich der Verkäufer die Transportgefahr trägt. Zu berücksichtigen ist, dass bei digitalen Inhalten anders als bei körperlichen Gegenständen ohne zusätzlichen Herstellungs- und Materialaufwand eine neue Kopie der Daten zur Verfügung gestellt werden kann. Eine alleinige Belastung des Verbrauchers mit dem Übertragungsrisiko erscheint daher wirtschaftlich unangemessen und zudem nicht geeignet, das Vertrauen der Verbraucher bei grenzüberschreitenden Angeboten zu stärken. Eine Lösung könnte darin bestehen, dem Verbraucher einen zeitlich befristeten, gegebenenfalls auf ein registriertes Endgerät beschränkten Nachlieferungsanspruch einzuräumen und ihm ein erneutes Herunterladen zu ermöglichen, wenn die digitalen Inhalte unvollständig oder beschädigt übertragen werden.



Drucksache 648/16

... "3. Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen (KUGr. 417, 4191, 427, 437) "



Drucksache 244/16

... 1. Haushaltsgroßgeräte, Haushaltskleingeräte, Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, Geräte der Unterhaltungselektronik, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge sowie Sport- und Freizeitgeräte und automatische Ausgabegeräte bis zum Ablauf des 21. Juli 2019 sowie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 244/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Ermächtigungsgrundlage

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Darstellung der Fallzahlen

Darstellung des Erfüllungsaufwandes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

4 Bürokratiekosten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3511: Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Elektro- und ElektronikgeräteStoff-Verordnung

1. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 432/16

... Die Wiedervereinigung Deutschlands, die Vollendung des europäischen Binnenmarktes und die Erweiterung der Europäischen Union um Staaten Mittel- und Osteuropas haben zu einem erheblichen Wachstum des Verkehrs in der Bundesrepublik Deutschland geführt. Dieses Wachstum wird sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Gleichzeitig wachsen die Anforderungen, die zum Schutz der Umwelt gerade auch an den Verkehrsbereich gestellt werden. Zur Lösung dieses Konfliktes kann die Wasserstraße als umweltfreundlicher und wirtschaftlicher Verkehrsträger einen wichtigen Beitrag leisten. Voraussetzung dafür ist, dass das Netz der Bundeswasserstraßen ausgebaut und in die Lage versetzt wird, einen höheren Anteil am Transportvolumen zu übernehmen. Zur Förderung der notwendigen Ausbaumaßnahmen können die rechtliche Gleichstellung der Wasserstraße mit den Verkehrsträgern Schiene und Straße, die Verdeutlichung der staatlichen Verantwortung für das Wasserstraßennetz und die Schaffung einer verlässlichen Grundlage für eine vorausschauende Planung der Wasserstraßenbaumaßnahmen erheblich beitragen.



Drucksache 618/16

... 2. "Investitionsfenster": einen bestimmten Bereich, in dem Unterstützung durch die EFSDGarantie für Investitionsportfolios in bestimmten Regionen, Ländern oder Sektoren geleistet und über die regionalen Investitionsplattformen umgesetzt wird,



Drucksache 542/16

... - In Abteilung 9: Verbrauchsausgaben für Fernseh- und Videogeräte, TV-Antennen; Datenverarbeitungsgeräte sowie System- und Anwendungssoftware (einschl. Downloads und Apps); langlebige Gebrauchsgüter und Ausrüstungen für Sport, Camping und Erholung, Musikinstrumente; außerschulische Sport- und Musikunterrichte, Hobbykurse; Reparaturen und Installationen von langlebigen Gebrauchsgütern und Ausrüstungen für Kultur, Sport, Camping und Erholung, Musikinstrumente sowie Sport- und Campingartikeln; (Regelbedarfsstufe 1 laufende Nummern 50, 51, 53, 56, 68, Bundestagsdrucksache 18/XXXX).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

§ 3
Grundleistungen

§ 3a
Bedarfssätze der Grundleistungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II.1 Zusammensetzung des notwendigen Bedarfs

II.2 Neustrukturierung der Bedarfsstufen für Erwachsene

II.3 Freibetrag für steuerbefreite Einnahmen aus Ehrenamt

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Satz 4

Zu Satz 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 678/16

... Der Erfolg eines jeden Impulses zur Anschiebung der Investitionen wird von der Verfügbarkeit hochqualitativer Investitionsvorhaben abhängen. Auf europäischer Ebene bietet ein neues Europäisches Investitionsportal Beispiele für interessante europäische Investitionsvorhaben. Auf nationaler Ebene ist es wichtig, dass Fortschritte in Richtung auf nationale Infrastrukturpläne erzielt werden, die unter Beteiligung aller Verwaltungsebenen vereinbart und koordiniert werden, um einen stabilen Bestand an hochqualitativen Projekten sicherzustellen.



Drucksache 620/16 (Beschluss)

... es dafür zu sorgen, dass die anfallenden bestrahlten Kernbrennstoffe bis zu deren Ablieferung an eine Anlage zur Endlagerung in einem standortnahen Zwischenlager aufbewahrt werden. Die vorgeschlagene Änderung ist darauf gerichtet, die im Gesetzentwurf enthaltene Ermessensvorschrift zumindest durch eine Sollvorschrift zu ersetzen. Bestrahlte Kernbrennstoffe sind dann jedenfalls in der Regel zur Aufbewahrung im standortnahen Zwischenlager anzudienen. Damit sollen Transporte vermieden werden. Der Änderungsvorschlag entspricht der Begründung zum Gesetzentwurf, wonach bestrahlte Kernbrennstoffe in das jeweilige Zwischenlager am Standort abgegeben werden "sollen". Gesetzestext und Gesetzesbegründung stimmen insoweit nicht überein.



Drucksache 126/16

... Des Weiteren wird die Ermächtigung in Satz 1 Nummer 3 zur Regelung der im Einzelnen zu übermittelnden Daten systematisch ergänzt und auf die Übermittlungen nach § 30 Abs. 4a und 4b erstreckt: Auch bei Übermittlungen, die für Befähigungszeugnisse und Erlaubnisse der Kapitäne u. sonstigen Seeleute, der Schiffs-, Sportbootführer sowie sonstigen Besatzungsmitglieder sowie für Triebfahrzeugführerscheine relevant sind, sollen Art und Umfang der Daten durch Verordnung festgelegt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 126/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes

Artikel 3
Änderung des Fahrlehrergesetzes

Artikel 4
Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Kosten/Einnahmen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

aa KBA

bb Überwachungsinstitutionen

cc Anerkannte Kraftfahrzeugwerkstätten

3. Weitere Kosten

4. Evaluierung

C. Sonstige Auswirkungen

D. Nachhaltigkeit

E. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

Im Einzelnen

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 1 Nummer 10

Zu Artikel 1 Nummer 14

Zu Artikel 1 Nummer 17

Zu Artikel 1 Nummer 18

Zu Artikel 1 Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3486: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 298/16

... Der Deutsche Bundestag hat in seiner 173. Sitzung am 2. Juni 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Sportausschusses - Drucksache 18/8515 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR (Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz) - Drucksachen 18/8040, 18/8261 - unverändert angenommen.



Drucksache 194/16

... Zudem wird die Kommission eine zentrale europäische Anlaufstelle ("Single Window") einrichten, damit der Grundsatz der einmaligen Erfassung von Daten auch bei Meldeverfahren im Seeverkehr angewandt werden kann. Dies erfolgt im Rahmen von Maßnahmen, mit denen die Digitalisierung der Transportdokumente für alle Verkehrsträger und ihre Akzeptanz durch die Behörden gefördert werden sollen.



Drucksache 38/16 (Beschluss)

... a) als Bundesratsbeauftragten einen Vertreter des LandesBaden-Württemberg, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (MR Dr. Norbert Lurz)



Drucksache 396/16

... Eine abschließende Beurteilung des Nebenwirkungsprofils von Cannabidiol ist nicht möglich, da entsprechende Studiendaten für ein zugelassenes Monopräparat nicht vorliegen. Aus zahlreichen Studien ist bekannt, dass Cannabidiol keine Katalepsie induziert, physiologische Parameter, wie z.B. Herzfrequenz, Blutdruck oder Körpertemperatur nicht beeinflusst und auch psychomotorische oder psychologische Funktionen nicht verändert. Chronische Einnahme und hohe Dosen von bis zu 1500 mg Cannabidiol pro Tag werden gut vertragen. Es wurde auch beschrieben, dass die Metabolisierung von Substanzen in der Leber aufgrund einer Cannabidiol-Einnahme inhibiert, die Fortpflanzungsfähigkeit herabgesetzt und die Aktivität einiger zellulärer Transportsysteme vermindert sein können."



Drucksache 481/16

... (9) Im VN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, dessen Vertragspartei die EU und die meisten Mitgliedstaaten sind, wird in Artikel 30 über die Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport festgestellt, dass die Vertragsstaaten das Recht von Menschen mit Behinderungen anerkennen, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen, und dass sie alle geeigneten Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen unter anderem Zugang zu Orten kultureller Darbietungen oder Dienstleistungen, wie Theatern, Museen, Kinos, Bibliotheken und Tourismusdiensten, sowie, so weit wie möglich, zu Denkmälern und Stätten von nationaler kultureller Bedeutung haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 481/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Inhalt der Maßnahmen

Artikel 4
Koordinierung auf nationaler Ebene

Artikel 5
Koordinierung auf Unionsebene

Artikel 6
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 7
Finanzierung

Artikel 8
Monitoring und Bewertung

Artikel 9
Dieser Beschluss tritt am

Artikel 10
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am


 
 
 


Drucksache 239/1/16

... Eine Sicherstellungsanordnung würde bei Weiterführung des Transports nach Einlegung eines Widerspruchs vollständig gegenstandslos und könnte ihren Zweck zur Verhütung einer möglichen Gefahr für Mensch und Umwelt nicht erfüllen.



Drucksache 21/16

... Gefahrguttransport



Drucksache 358/16

... In Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b sind in § 1 Nummer 2c die Wörter "Transport und" zu streichen.



Drucksache 103/16

... 2. die bei der Beförderung lebenden Viehs in den in Nummer 1 genannten Transportmitteln oder Teilen von ihnen oder in Flugzeugen benutzten Behältnisse und Gerätschaften."



Drucksache 294/16 (Beschluss)

... Im Rahmen der Ganztagsschule werden im außerunterrichtlichen Bereich Kooperationen mit außerschulischen Partnern, wie zum Beispiel mit Musik- und Kunstschulen, Sportvereinen und weiteren Einrichtungen, die nicht am wirtschaftlichen Markt teilnehmen und ausschließlich ideelle Zwecke verfolgen, praktiziert. Seit dem 1. Dezember 2011 unterliegen allerdings auch diese Kooperationen den Bestimmungen des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 294/16 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 303/16

... "- ‚Sportboot/Sportfahrzeug‘ ein nicht für den Handel eingesetztes Schiff, das keine Fracht und nicht mehr als 12 Fahrgäste befördert, unabhängig von der Antriebsart."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 303/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1 Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2 Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

1.3 Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

2.1 Rechtsgrundlage

2.2 Subsidiarität

2.3 Verhältnismäßigkeit

2.4 Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

3.1 Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

3.2 Konsultation der Interessenträger

3.3 Einholung und Nutzung von Expertenwissen

3.4 Folgenabschätzung

3.5 Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

3.6 Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1 Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

5.2 Erläuternde Dokumente

5.3 Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Angaben zu den Personen an Bord

5 Gesellschaften

5 Freistellungen

5 Mitgliedstaaten

Zusätzliche Bestimmungen

Ausschussverfahren und Änderungsverfahren

5 Bewertung

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen an der Richtlinie 98/41/EG

Artikel 5

Artikel 8

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 12a

Artikel 14a

Artikel 2
Änderungen am Anhang der Richtlinie 2010/65/EU

Artikel 3
Umsetzung

Artikel 4
Inkrafttreten

Artikel 5
Adressaten


 
 
 


Drucksache 432/1/16

... b) Der Bundesrat stellt fest, dass die vielerorts niedrigen Durchfahrtshöhen der Kanalbrücken und zu gering dimensionierter Schleusenanlagen ein Hindernis für einen wirtschaftlichen Gütertransport mit dem Binnenschiff sind. Hohe - klimapolitisch erforderliche - Verlagerungspotenziale des Güterverkehrs auf das Binnenschiff werden nicht erschlossen, da die Transportmöglichkeiten des Binnenschiffs nicht ausgenutzt werden können. In Konkurrenz zu den Verkehrsträgern mit geringeren Umschlagskosten besteht hier für die



Drucksache 356/16

... a) In Satz 1 Nummer 3 werden nach den Wörtern "genehmigen oder untersagen kann und" die Wörter "wie Erstattungspflichten der Transportnetzbetreiber für entgangene Erlöse von Betreibern nachgelagerter Verteilernetze, die aus individuellen Netzentgelten für die Netznutzung folgen, ausgestaltet werden können und wie die daraus den Transportnetzbetreibern entstehenden Kosten als Aufschlag auf die Netzentgelte anteilig auf die Letztverbraucher umgelegt werden können, sowie" eingefügt.



Drucksache 721/16

... (3) Die Zulassungspflicht von Transporteuren nach § 9a Absatz 2 Satz 1 beginnt ein Jahr nach dem ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach Artikel 6 Absatz 1 dieses Gesetzes]." ‘



Drucksache 126/16 (Beschluss)

... "(4a) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung von Großraum- und Schwertransporten



Drucksache 79/16

... - Was die hochrangige Gruppe für Südwesteuropa anbelangt, so ist es eine Priorität der Kommission, sowohl auf technischer als auch auf politischer Ebene eng mit dieser zusammenzuarbeiten, um die Vollendung der östlichen Gasversorgungsachse zu unterstützen, die erforderlich ist, um die Iberische Halbinsel besser an den Gasbinnenmarkt anzubinden, ihr Zugang zu Flüssiggas-Hubs zu ermöglichen und damit zur weiteren Diversifizierung des Gasportfolios der EU beizutragen.



Drucksache 169/16 (Beschluss)

... 30. Der Bundesrat hält es für erforderlich, die Gefahr zufälliger Verschlechterungen, die bei der Rücksendung der mangelhaften Ware oder im Falle eines Nachbesserungsverlangens beim Verkäufer oder auf dem Transportweg auftreten, dem Verkäufer aufzuerlegen. Dies ist sachgerecht, da der Käufer grundsätzlich so gestellt werden sollte, wie er im Falle einer vertragsgemäßen Erfüllung gestanden hätte. Die mit einer Nacherfüllung verbundene Gefahr weitergehender Schäden an der Sache fällt grundsätzlich in den Verantwortungsbereich des Verkäufers, da dieser durch die Vertragswidrigkeit der Leistung die Ursache hierfür gesetzt hat. Der Richtlinienvorschlag enthält hierzu keine eindeutige Aussage, sodass jedenfalls eine entsprechende Klarstellung erfolgen oder diese Frage ausdrücklich dem nationalen Gesetzgeber zugewiesen werden sollte. Gerade im Bereich des Fernabsatzes und hier insbesondere bei Grenzüberschreitungen kommt der Frage, wer für zufällig eintretende oder vom Verkäufer schuldlos verursachte Schäden an der Kaufsache während der Dauer der Nacherfüllung bzw. auf dem Transportweg einzustehen hat, eine tragende Bedeutung zu. Diese Frage von den im Übrigen vollharmonisierenden Vorgaben zur Nacherfüllung auszuklammern, erscheint daher nicht sachgerecht.



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