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"Sport"
Drucksache 580/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Chemikalien -Klimaschutzverordnung
... Die Verordnung richtet sich zu einem Großteil an KMU, insbesondere an Betreiber von Anlagen im Handwerk, Transportgewerbe oder Einzelhandel sowie an Installations- und Wartungsbetriebe und deren Personal.
Drucksache 769/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g)
... Nach dem Beschluss der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern vom 14. Oktober 2016 sollen die Online-Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern künftig für alle Nutzer, d.h. insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen, über ein Bürgerportal erreichbar gemacht werden. Damit werden Bund und Länder verpflichtet, ihre Online-Verwaltungsportale so miteinander zu verknüpfen, dass die Online-Angebote aller Verwaltungsebenen in Deutschland über jedes dieser Portale zugänglich und abwickelbar sind.
Drucksache 335/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Unterstützung der Prävention von Radikalisierung, die zu extremistisch motivierter Gewalt führt - COM(2016) 379 final
... 4. In der Mitteilung kündigt die Kommission die Einrichtung eines Netzwerks an, das in Schulen, Jugend- und Sportclubs sowie Justizvollzugsanstalten den direkten Kontakt mit positiven Vorbildern ermöglichen soll. Der Bundesrat erkennt an, dass der direkte Kontakt mit Vorbildern in jungen Menschen Entwicklungen anstoßen kann, welche die theoretische Behandlung von Wertevermittlung und Antiradikalisierung im Unterricht effektiv ergänzen können. Der Besuch von Unternehmern, Künstlern oder Aussteigern aus einem radikalisierten Umfeld als "Inklusionsbotschafter" muss jedoch in pädagogische Konzepte eingebettet sein. Diese fallen in die alleinige Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, in Deutschland der Länder, und können auch aus fachlicher Sicht nur von diesen erarbeitet werden. Der Bundesrat spricht sich zudem für die Förderung bestehender Netzwerke aus, auch um Parallelstrukturen zu vermeiden.
Drucksache 432/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetz es
... b) Der Bundesrat stellt fest, dass die vielerorts niedrigen Durchfahrtshöhen der Kanalbrücken und zu gering dimensionierter Schleusenanlagen ein Hindernis für einen wirtschaftlichen Gütertransport mit dem Binnenschiff sind. Hohe - klimapolitisch erforderliche - Verlagerungspotenziale des Güterverkehrs auf das Binnenschiff werden nicht erschlossen, da die Transportmöglichkeiten des Binnenschiffs nicht ausgenutzt werden können. In Konkurrenz zu den Verkehrsträgern mit geringeren Umschlagskosten besteht hier für die
Drucksache 103/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
... 2. die bei der Beförderung lebenden Viehs in den in Nummer 1 genannten Transportmitteln oder Teilen von ihnen oder in Flugzeugen benutzten Behältnisse und Gerätschaften." '
Drucksache 797/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen
... Die vom deutschen Brauerbund koordinierte "Vereinbarung zu Herstellung und Qualität der 0,5 l-Verbandsflasche der deutschen Brauwirtschaft" (StandardPoolflasche) gewährleistete in der Vergangenheit bundesweit eine Wiedernutzung des zurückgeführten Pool-Leerguts durch die große Mehrzahl der Brauereien und damit bei einem Anteil von ca. 90 Prozent Mehrweg am Gesamtgebinde Bier ein funktionierendes Mehrwegsystem. Seit mehreren Jahren findet eine zunehmende Abkehr von der Standard-Poolflasche statt, indem vorrangig durch umsatzstarke Großbrauereien im Mehrweg sogenannte gebrandete Individualflaschen eingesetzt werden. Das Aussortieren dieser Flaschen bei den Brauereien, die die Standard-Poolflaschen verwenden, und der erforderliche Rücktransport zu den die Individualflaschen nutzenden Betrieben verursachen einen unnötigen Energie- und Transportaufwand mit nachteiligen ökologischen Auswirkungen. Je nach regionalem Marktanteil des Individualmehrweggutes kann der Umfang am Gesamtleergut bis zu 40 Prozent erreichen. Der vorgelegte Entwurf des Verpackungsgesetzes ändert die Rahmenbedingungen für diese Entwicklung nicht.
Drucksache 235/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
... es - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 265c Sportwettbetrug
§ 265d Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
§ 265e Besonders schwere Fälle des Sportwettbetrugs und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
§ 265f Erweiterter Verfall
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 265c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 265d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 265e
Zu § 265f
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3470: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
4 II.1
4 II.2
4 II.3
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (NKR-Nr. 3470)
Drucksache 562/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen - COM(2016) 582 final
... 2016. wurden die wichtigsten Parameter für den Garantiefonds im Rahmen einer externen Studie überprüft. Laut dieser Studie ist das in der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 festgelegte Ziel von 9 % angesichts der derzeitigen Risiken des Darlehensportfolios weiterhin angemessen. Eine weitere externe Studie zu diesem Prozentziel wird aller Wahrscheinlichkeit nach 2019 durchgeführt werden. Außerdem hat sich gezeigt, dass die Garantiefondsmechanismen den EU-Haushalt schützen und die Durchführung der EU-Maßnahmen im Außenbereich ermöglichen.
Drucksache 619/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
... Durch die Anhebung des geforderten Anteils von 60 auf 75 Prozent der transportierten Wärme aus KWK-Anlagen in § 18 Absatz 1 KWKG-E werden die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Wärmenetzförderung erschwert.
Drucksache 357/16
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es
... Sportschützen-WBK (ab 1.4.2003)
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeines
B. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
C. Erfüllungsaufwand
C.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
C.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
C.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Waffenrechtliche Erlaubnisse, die eine Zuverlässigkeitsüberprüfung ZVO erfordern1
2. Häufigkeit/Anzahl pro Jahr
3. Erfüllungsaufwand der Waffenbehörden
4. Erfüllungsaufwand der Verfassungsschutzbehörden
5. Berechnung Bundesgebiet
D. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 803/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen (Schienenlärmschutzgesetz - SchlärmschG )
... c) Der Bundesrat bittet, die vorgesehenen Ausnahmen vom Verbot auf das absolute Minimum zu beschränken und ergänzend deutlich höhere Trassen-preise für die ausnahmsweise erlaubten verlangsamten Züge mit lauten Wagen vorzusehen, um Einschränkungen der Transportkapazitäten auf den Hauptgüterstrecken zu vermeiden.
Drucksache 806/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52 /EU
/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt
... Fraglich ist, ob es sich bei diesem Portal um ein Verwaltungsportal im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 OZG handelt (vgl. BR-Drucksache 814/16, Artikel 9). Im Rahmen der laufenden Bundesratsbefassung zu dieser Vorlage wird derzeit das Durchgriffsrecht des Bundes auf die Kommunen strittig diskutiert (Artikel 84 Absatz 1 Satz 7 GG) . In diesem Zusammenhang wird auch auf die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände verwiesen, der zufolge die Festlegung, auf welchen Portalen die Gemeinden Unterlagen zugänglich machen müssen, einen "Eingriff in den Kernbereich der gemeindlichen Selbstverwaltung" darstellt (vgl. Seite 62 der BR-Drucksache 806/16).
Drucksache 118/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und des BVL-Gesetzes
... Die Verarbeitung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte, die durch die bundeseinheitlichen Regelungen hohen Standards unterworfen ist, dient in erster Linie dazu, ein Ausbreiten von hochkontagiösen Tierseuchen durch (beispielsweise) unsachgemäße Lagerung oder unsachgemäßen Transport der tierischen Nebenprodukte zu vermeiden. Damit wird zum einen Vorsorge für absehbare zukünftige Belastungen getroffen (Managementregel Nummer 1 der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie) und zum anderen Gefahren und unvertretbare Risiken für die menschliche Gesundheit vermieden (Managementregel Nummer 4 der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie). Von landwirtschaftlichen Betrieben, von denen tierische Nebenprodukte ordnungsgemäß abtransportiert werden, ist eine Weiterverbreitung und -verschleppung von Tierseuchenerregern als gering einzustufen. Das dient der Gesunderhaltung der Tierbestände, aber auch dem Schutz der menschlichen Gesundheit. Somit wird dem Gedanken einer produktiven und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft, die insbesondere auch die Anforderung an den vorsorgenden, gesundheitlichen Verbraucherschutz umfasst, Rechnung getragen (Managementregel Nummer 8 der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie).
Drucksache 540/16
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Neuregelung produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften über Sportboote und Wassermotorräder
Verordnung zur Neuregelung produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften über Sportboote und Wassermotorräder
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Zehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über Sportboote und Wassermotorräder - 10. ProdSV)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundlegende Anforderungen
§ 4 Freier Warenverkehr
Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure
§ 5 Allgemeine Pflichten der Hersteller
§ 6 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
§ 7 Bevollmächtigter des Herstellers
§ 8 Pflichten des Einführers
§ 9 Pflichten des Händlers
§ 10 Einführer oder Händler als Hersteller Ein Einführer oder Händler gilt als Hersteller, wenn er
§ 11 Pflichten der privaten Einführer
§ 12 Angabe der Wirtschaftsakteure
Abschnitt 3 Konformität und Konformitätsbewertung
§ 13 EU-Konformitätserklärung und Erklärung nach Anhang III der Richtlinie 2013/53/EU
§ 14 CE-Kennzeichnung
§ 15 Konformitätsbewertungsverfahren
§ 16 Entwurf und Bau
§ 17 Abgasemissionen
§ 18 Geräuschemissionen
§ 19 Begutachtung nach Bauausführung
§ 20 Zusätzliche Anforderungen
§ 21 Technische Unterlagen
Abschnitt 4 Marktüberwachung
§ 22 Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure
§ 23 Vorläufige Maßnahmen der zuständigen Behörde
§ 24 Formale Nichtkonformität
Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen
§ 25 Ordnungswidrigkeiten
§ 26 Straftaten
§ 27 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung von Rechtsvorschriften
§ 1 Änderung der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung
§ 2 Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
§ 3 Änderung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung
§ 4 Änderung der See-Sportbootverordnung
§ 3 CE-Kennzeichnung
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.2 Erfüllungsaufwand für den Bund
4.3 Erfüllungsaufwand für die Länder
4.4 Erfüllungsaufwand für die Kommunen
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 4
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 3 Konformität und Konformitätsbewertung
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 4 Marktüberwachung
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 26
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Artikel 2
Drucksache 535/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für eine faire, effiziente und wettbewerbsfähige auf dem Urheberrechtsschutz beruhende europäische Wirtschaft im digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 592 final; Ratsdok. 12253/16
... 8. Der Bundesrat begrüßt die mit dem Zweiten Urheberrechtspaket verfolgte Zielsetzung, einen umfassenderen Online-Zugang zu Inhalten in der EU zu gewährleisten. Im digitalen Zeitalter und einem vernetzten Europa erwarten Verbraucherinnen und Verbraucher, dass sie beispielsweise abonnierte Streaming-Dienste, die Zugriff auf Musik, Spiele, Filme oder Sportberichte bieten, auch grenzüberschreitend nutzen können.
Drucksache 121/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR (Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz)
... In der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurden systematisch Hochleistungssportler und -nachwuchssportler im staatlichen Auftrag gedopt, in der Regel mit Anabolika. Etliche dieser Sportlerinnen und Sportler haben dadurch erhebliche gesundheitliche Schäden erlitten. Aus humanitären und sozialen Gründen wurde mit dem im August 2002 verabschiedeten Dopingopfer-Hilfegesetz ein Hilfsfonds in Höhe von zwei Millionen Euro eingerichtet, welcher zusätzlich durch eine Spenr Schering AG um 25 000 Euro ergänzt wurde. Aus diesem vom Bundesverwaltungsamt verwalteten Fonds erhielten insgesamt 194 als anspruchsberechtigt anerkannte Personen einen Betrag in Höhe von jeweils rund 10 500 Euro. Der Fonds war damit ausgeschöpft und das Dopingopfer-Hilfegesetz trat am 31. Dezember 2007 außer Kraft.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Grundsatz
§ 2 Anspruchsberechtigung
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Verfahren
§ 5 Beirat
§ 6 Aufklärung des Sachverhalts
§ 7 Datenschutz
§ 8 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und bisherige Aufarbeitung
II. Einsatz von Dopingsubstanzen in der DDR, gesundheitliche Folgen
III. Geschichtlicher Hintergrund und Organisation des Dopings in der DDR
IV. Konzeption des Gesetzes und organisatorische Ausgestaltung des Fonds
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 7
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3582: Entwurf eines Zweiten Gesetzes über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
4 Gesamtbetrachtung
Drucksache 332/16
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Ordnung
... Der Patienten- und Besuchsverkehr im Umfeld von Krankenhäusern führt zu einer Kumulation des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Patienten und Besucher durch den Krankenhausbesuch körperlich und seelisch beeinträchtigt sein können, mit der Folge mangelnder Aufmerksamkeit für den Verkehr. Hinzu kommen erforderliche Notfalltransporte mit Sonderrechten, die es ebenso in einen sicheren Gesamtablauf zu integrieren gilt.
Drucksache 502/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und der Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen (Schweinepest-Monitoring-Verordnung - SchwPestMonV )
... Vor dem Hintergrund, dass in den Mitgliedstaaten Polen, Lettland und Litauen sowie in der Russischen Föderation, Weißrussland und der Ukraine die Afrikanische Schweinepest bei Haus- und Wildschweinen verbreitet ist, wichtige Viehtransportwege quer durch Deutschland verlaufen (insbesondere die Autobahnen A 2 und A 4) und nicht ausgeschlossen werden kann, dass z.B. über unachtsam entsorgte Speisereste der Erreger der Afrikanischen Schweinepest unerkannt in die heimische Wildschweinepopulation eingetragen wird und insoweit auch die Hausschweinpopulation gefährdet sein könnte, soll ein Monitoring zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen durchgeführt werden, um möglichst frühzeitig Informationen über einen möglichen Eintrag des Erregers zu erhalten. Dabei sollen die Tiere untersucht werden, bei denen die größte Chance besteht, den Erreger auch zu finden: verendet aufgefundene Wildschweine sowie im Rahmen der Jagd erlegte Wildschweine, die klinisch auffällig waren oder bei denen sich augenfällige pathologischanatomische Veränderungen gezeigt haben. Diesbezüglich wird auf § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 4 Nummer 1.3 der Tier-LMHV vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1828) in der jeweils geltenden Fassung verwiesen, wonach sowohl vor dem Erlegen als auch beim Aufbrechen und Zerwirken auf bestimmte, in Anlage 4 Nummer 1.3 näher beschriebene Merkmale zu achten ist und die dem Jagdausübungsberechtigten aufgrund seiner Ausbildung zur kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 236/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
... Der Bundesrat begrüßt die in § 32f StPO-E und § 299 Absatz 3 ZPO-E vorgesehenen Regelungen des Gesetzentwurfes zur Einsicht in elektronisch geführte Akten. Der Gesetzentwurf sieht das "Bereitstellen zum Abruf" als Regelfall der Einsicht in elektronisch geführte Akten des Straf- und Zivilprozesses vor. Diese Form der Akteneinsicht wird derzeit in Gestalt eines bundesweiten Akteneinsichtsportals für alle Länder und den Bund entwickelt. Für die technischorganisatorische Umsetzung ist von grundlegender Bedeutung, dass es - entgegen der geltenden Rechtslage - nicht mehr erforderlich ist, die Gesamtheit der elektronischen Dokumente einer Verfahrensakte mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Hierdurch werden wesentlich flexiblere und praktikablere Umsetzungen der elektronischen Akteneinsicht über das Akteneinsichtsportal ermöglicht. Insbesondere wird die Differenzakteneinsicht, bei der anstelle der Gesamtheit der Dokumente lediglich die seit der letzten Einsicht hinzugekommenen Dokumente übermittelt werden, rechtlich abgesichert.
Drucksache 604/16
... Darüber hinaus wird die WSV mit der Gesetzesänderung in die Lage versetzt, bei ihr vorhandene RIS-Daten den Transportbeteiligten zur Optimierung der Logistikkette zur Verfügung zu stellen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 3c Angleichung der Wettbewerbsbedingungen.
§ 3d Berufszulassung von Unternehmern.
§ 8 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Binnenschiffsverkehr
§ 13 Datei über Befähigungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt und Ziel des Gesetzes
II. Gesetzgebungszuständigkeit
III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VI. Erfüllungsaufwand
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft
3. Verwaltung
Weitere Kosten
4 Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften:
Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 3a
Zu § 3c
Zu § 3d
Zu § 3e
Zu § 6
Zu § 6a
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 8
Zu § 11
Zu § 13
Zu § 14
Artikel 2
Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3492, BMVI: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand:
5 Wirtschaft
Verwaltung WSV :
Drucksache 655/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II)
... Die Starkregenereignisse im Frühsommer haben auch deutlich gemacht, dass Aufforstungen - wie im Gesetzentwurf in § 78d Absatz 3 WHG vorgeschlagen - sogar kontraproduktiv sein können. In den am stärksten von Starkregen betroffenen Ortschaften haben entwurzelte Bäume im erheblichem Umfang zu den Schäden beigetragen, z.B. durch Zusetzen auch relativ großer Durchlässe oder allein durch ihre Wucht, mit denen sie vom Wasser transportiert auf Gebäude und Infrastruktureinrichtungen treffen.
Drucksache 783/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung
... In der Begründung zu § 19 KitaFinHG wird ausgeführt: 'Förderungsfähig sind Investitionsmaßnahmen, die der Schaffung neuer Plätze dienen sowie Plätze erhalten, die ohne Erhaltungsmaßnahmen ersatzlos wegfallen würden. Im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2017 2020 können zudem insbesondere auch solche Investitionen gefördert werden, die der Bewegungsförderung, der gesundheitlichen Versorgung, der Umsetzung von Inklusion oder der Familienorientierung dienen. Damit können beispielhaft Sport- und Bewegungsräume, die Einrichtung von Küchen und der Verpflegung dienenden Räumen, eine barrierefreie Ausstattung, Räumlichkeiten für Elterngespräche oder Elterncafés finanziert werden.'
1. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 2 KitaFinHG
2. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 2 Satz 2 - neu - KitaFinHG
3. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 1 KitaFinHG
Drucksache 236/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
... Der Bundesrat begrüßt die in § 32f StPO-E und § 299 Absatz 3 ZPO-E vorgesehenen Regelungen des Gesetzentwurfes zur Einsicht in elektronisch geführte Akten. Der Gesetzentwurf sieht das "Bereitstellen zum Abruf" als Regelfall der Einsicht in elektronisch geführte Akten des Straf- und Zivilprozesses vor. Diese Form der Akteneinsicht wird derzeit in Gestalt eines bundesweiten Akteneinsichtsportals für alle Länder und den Bund entwickelt. Für die technischorganisatorische Umsetzung ist von grundlegender Bedeutung, dass es - entgegen der geltenden Rechtslage - nicht mehr erforderlich ist, die Gesamtheit der elektronischen Dokumente einer Verfahrensakte mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Hierdurch werden wesentlich flexiblere und praktikablere Umsetzungen der elektronischen Akteneinsicht über das Akteneinsichtsportal ermöglicht. Insbesondere wird die Differenzakteneinsicht, bei der anstelle der Gesamtheit der Dokumente lediglich die seit der letzten Einsicht hinzugekommenen Dokumente übermittelt werden, rechtlich abgesichert.
Drucksache 459/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters und zur Änderung weiterer Gesetze
... 6. die Daten der Entnahme, der Konservierung, der Verpackung, der Kennzeichnung und des Transports, die auf Grundlage der Verfahrensanweisungen nach § 11 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6 und 7 in Verbindung mit § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe b dokumentiert werden,
Drucksache 271/16
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Erste Verordnung zur Regelung mautdienstrechtlicher Vorschriften
... Derzeit gibt es in Europa eine Vielzahl verschiedener mautpflichtiger Streckennetze und Mautsysteme. Ein Lkw, der europaweit zum Straßengütertransport eingesetzt werden soll, muss bei verschiedenen Mauterhebern registriert und mit mehreren elektronischen Erfassungsgeräten ausgestattet werden.
Drucksache 803/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen (Schienenlärmschutzgesetz - SchlärmschG )
... c) Der Bundesrat bittet, die vorgesehenen Ausnahmen vom Verbot auf das absolute Minimum zu beschränken und ergänzend deutlich höhere Trassen-preise für die ausnahmsweise erlaubten verlangsamten Züge mit lauten Wagen vorzusehen, um Einschränkungen der Transportkapazitäten auf den Hauptgüterstrecken zu vermeiden.
Drucksache 126/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es und anderer Gesetze
... "(4a) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung von Großraum- und Schwertransporten
Drucksache 239/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften
... Eine Sicherstellungsanordnung würde bei Weiterführung des Transports nach Einlegung eines Widerspruchs vollständig gegenstandslos und könnte ihren Zweck zur Verhütung einer möglichen Gefahr für Mensch und Umwelt nicht erfüllen.
Drucksache 783/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung
... In der Begründung zu § 19 KitaFinHG wird ausgeführt: 'Förderungsfähig sind Investitionsmaßnahmen, die der Schaffung neuer Plätze dienen sowie Plätze erhalten, die ohne Erhaltungsmaßnahmen ersatzlos wegfallen würden. Im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2017 2020 können zudem insbesondere auch solche Investitionen gefördert werden, die der Bewegungsförderung, der gesundheitlichen Versorgung, der Umsetzung von Inklusion oder der Familienorientierung dienen. Damit können beispielhaft Sport- und Bewegungsräume, die Einrichtung von Küchen und der Verpflegung dienenden Räumen, eine barrierefreie Ausstattung, Räumlichkeiten für Elterngespräche oder Elterncafés finanziert werden.'
1. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 2 KitaFinHG
2. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 2 KitaFinHG
3. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 2 Satz 2 - neu - KitaFinHG
4. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 1 KitaFinHG
Drucksache 125/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften
... Der bisherige Ausschluss eines Gremiums, das durch die gesamte Belegschaft des Dienstes demokratisch legitimiert ist, war bei Erlass des BPersVG 1974 noch gerechtfertigt durch die damalige sicherheitspolitische Lage Deutschlands sowie das hohe Risiko, dass bei dem damals noch unausweichlichen Kuriertransport von Wahlunterlagen sensible Daten über die Belegschaft des Dienstes abhandengekommen wären. Diese Unterlagen können heute geschützt elektronisch übermittelt werden, so dass es keinen durchgreifenden Grund mehr gibt, den Bediensteten außerhalb der Zentrale die Teilnahme an der Wahl ihrer überörtlichen Vertretung zu verweigern.
Drucksache 541/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf dient über das Schuljahr hinweg regelmäßig zur Deckung der mit einem geordneten Schulbesuch erforderlichen Bedarfe, insbesondere der Anschaffung von Gegenständen für den persönlichen Ge- und Verbrauch. Hierzu gehören neben dem Schulranzen, der Schultasche, dem Sportbeutel und der Federtasche alle Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien. Im laufenden Schuljahr gegebenenfalls erforderliche Ersatzbeschaffungen sind ebenfalls aus der Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf zu decken. Die Position "Schreibwaren, Zeichenmaterial und übrige Verbrauchsgüter" bleiben bei Kindern und Jugendlichen von 6 bis unter 18 Jahren mit Verweis auf die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf als nicht regelbedarfsrelevant unberücksichtigt.
1. Zu Artikel 1 §§ 5 und 6 RBEG
2. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 RBEG Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe § 6b Absatz 2 Satz 5 BKGG
Artikel 6a Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen
3. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 RBEG Artikel 2 Nummer 1 ist zu streichen.
4. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 31 Absatz 1 Nummer 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II
5. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 33 Absatz 1 Satz 1 SGB XII
6. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a1- neu - § 34 Absatz 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 28 Absatz 3 Satz 1, 2 SGB II
7. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 35 Absatz 6 - neu - SGB XII
8. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 38 Absatz 1, Absatz 2 - neu - SGB XII Nummer 9 § 42 Nummer 4, 5 und 6 - neu - SGB XII Nummer 17a - neu - § 82 Absatz 4 SGB XII
9. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - bis 6c - neu - Überschrift Sechster Abschnitt des Dritten Kapitels, § 39b - neu - und § 39c - neu -SGB XII Nummer 13 § 44 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5 - neu - SGB XII Nummer 14, 15 und 16 § 44a, 44b, 44c SGB XII
§ 39b Vorläufige Entscheidung
§ 39c Aufrechnung, Verrechnung
10. Zu Artikel 3 Nummer 10 § 42a Absatz 3 Satz 1 und 2 SGB XII
11. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 48 Satz 2 SGB XII
12. Zu Artikel 4 § 32 Absatz 1 SGB XII
13. Zu Artikel 6 Nummer 01 - neu - § 7 Absatz 4b - neu - SGB II
14. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 65 Absatz 1 Satz 1 SGB II
15. Zur Anrechnung betrieblicher und privater Vorsorge
16. Zu den Regelbedarfen für Kinder und Jugendliche
17. Zum Barbetrag für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe wohnen
18. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Drucksache 747/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investieren in Europas Jugend - COM(2016) 940 final
... 9. Der Bundesrat stellt fest, dass die Kommission in der Mitteilung ihre Aktivitäten in der Beschäftigungs-, Bildungs- und Jugendpolitik und deren Ergebnisse hervorhebt. Er betont, dass er die aktuellen Bestrebungen in diesen Politikfeldern auch auf europäischer Ebene grundsätzlich anerkennt, sich jedoch der Mehrwert mancher Vorhaben der Kommission - zum Beispiel der Agenda für neue Kompetenzen - erst noch erweisen muss. Auch sieht der Bundesrat eine Kontrolle und Bewertung der Bildungspolitik im Rahmen des europäischen Semesters kritisch. Er befürwortet jedoch mit Nachdruck die Unterstützung der Mobilität junger Menschen und des Lehrpersonals sowie der Zusammenarbeit von Bildungseinrichtungen im Rahmen des Förderprogramms für Bildung, Jugend und Sport. Dabei sollten administrative Lasten reduziert werden und möglichst auch kleine Projekte zum Zuge kommen.
Drucksache 746/16
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs
... Wesentliche Ziele der Bahnreform 1993/1994 waren und sind eine Entlastung des Steuerzahlers und die Stärkung des Verkehrs auf der Schiene. Die europäische Arbeitsteilung und die Teilhabe an den globalen Warenströmen führen zu einer deutlichen Steigerung des Verkehrsaufkommens in Deutschland und Europa. Die Erwartung, dass der Schienengüterverkehr in der Lage ist, einen großen Teil des Verkehrswachstums aufzufangen und als einziger bereits heute weitgehend elektromobiler Transporteur eine strategische Versorgungssicherheit für die deutsche und europäische Industrie in einer Welt begrenzter fossiler Brennstoffe bieten kann, hat sich bisher nicht erfüllt. Es gelang zwar, Wettbewerber für den Markteinstieg zu gewinnen und die Verkehrsleistung moderat zu steigern, doch ist die angestrebte Verlagerung von Marktanteilen auf die Schiene noch nicht in dem erhofften und umweltpolitisch wünschenswerten Maße gelungen.
Drucksache 294/1/16
... XII Anspruch auf Integrationsleistungen haben, vielfältige Formen der Kooperation zwischen Trägern der freien Jugendhilfe und Schulen entwickelt. Hierzu gehören auch Angebote von Sportvereinen und Jugendmusikschulen. Diese erfolgen auf Grundlage einer abgestimmten pädagogischen Konzeption und orientieren sich an der Bedarfslage der Schülerinnen und Schüler unabhängig davon, in welcher rechtlichen Lage (Erfüllung der Schulpflicht oder Annahme einer sozialen Leistung) und in wessen Betriebsstätte sie sich im Moment der Leistungserbringung befinden. Mit dieser Entsäulung geht einher, dass Teile des Direktionsrechtes jeweils auf den Arbeitgeber übertragen werden müssen, dem im Moment der Leistungserbringung die Aufsicht über die Minderjährigen obliegt. Die Ergänzung soll auch dazu beitragen, mehr Vollzeitarbeitsplätze durch Jugendhilfeträger anbieten zu können, weil im Tagesverlauf unterschiedlich anfallende Aufgaben auf einem Arbeitsplatz gebündelt werden können. Die Ergänzung beschränkt sich auf anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, hierzu zählen nach der Legaldefinition des § 75 SGB VIII auch die Kirchen. Diese Einschränkung stellt sicher, dass die Öffnung nicht zu einer Gefährdung der arbeitsmarktpolitischen Ziele des Gesetzes führt und prekäre Arbeitsbedingungen in Schule und Jugendhilfe weiterhin ausgeschlossen werden können.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc § 1 Absatz 3 Nummer 2
2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 11 Absatz 2 Satz 4 AÜG
Drucksache 168/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte - COM(2015) 634 final; Ratsdok. 15251/15
... 58. Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, die im Richtlinienvorschlag vorgesehene grundsätzliche Belastung des Verbrauchers mit der Gefahr des Datenverlustes beim Herunterladen und der Übertragung digitaler Inhalte durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren. Die Beschränkung der Anbieterverantwortung auf die bloße Bereitstellung der digitalen Inhalte, die sich aus Artikel 10 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 10 ergibt, stellt eine Abkehr von dem in Artikel 20 der Verbraucherrechte-Richtlinie verankerten Prinzip dar, dass grundsätzlich der Verkäufer die Transportgefahr trägt. Zu berücksichtigen ist, dass bei digitalen Inhalten anders als bei körperlichen Gegenständen ohne zusätzlichen Herstellungs- und Materialaufwand eine neue Kopie der Daten zur Verfügung gestellt werden kann. Eine alleinige Belastung des Verbrauchers mit dem Übertragungsrisiko erscheint daher wirtschaftlich unangemessen und zudem nicht geeignet, das Vertrauen der Verbraucher bei grenzüberschreitenden Angeboten zu stärken. Eine Lösung könnte darin bestehen, dem Verbraucher einen zeitlich befristeten, gegebenenfalls auf ein registriertes Endgerät beschränkten Nachlieferungsanspruch einzuräumen und ihm ein erneutes Herunterladen zu ermöglichen, wenn die digitalen Inhalte unvollständig oder beschädigt übertragen werden.
Drucksache 648/16
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Änderung von Rechnungslegung sverordnungen
... "3. Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen (KUGr. 417, 4191, 427, 437) "
Drucksache 244/16
Verordnung der Bundesregierung
Vierte Verordnung zur Änderung der Elektro - und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
... 1. Haushaltsgroßgeräte, Haushaltskleingeräte, Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, Geräte der Unterhaltungselektronik, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge sowie Sport- und Freizeitgeräte und automatische Ausgabegeräte bis zum Ablauf des 21. Juli 2019 sowie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Ermächtigungsgrundlage
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Darstellung der Fallzahlen
Darstellung des Erfüllungsaufwandes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
4 Bürokratiekosten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3511: Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Elektro- und ElektronikgeräteStoff-Verordnung
1. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
Drucksache 432/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetz es
... Die Wiedervereinigung Deutschlands, die Vollendung des europäischen Binnenmarktes und die Erweiterung der Europäischen Union um Staaten Mittel- und Osteuropas haben zu einem erheblichen Wachstum des Verkehrs in der Bundesrepublik Deutschland geführt. Dieses Wachstum wird sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Gleichzeitig wachsen die Anforderungen, die zum Schutz der Umwelt gerade auch an den Verkehrsbereich gestellt werden. Zur Lösung dieses Konfliktes kann die Wasserstraße als umweltfreundlicher und wirtschaftlicher Verkehrsträger einen wichtigen Beitrag leisten. Voraussetzung dafür ist, dass das Netz der Bundeswasserstraßen ausgebaut und in die Lage versetzt wird, einen höheren Anteil am Transportvolumen zu übernehmen. Zur Förderung der notwendigen Ausbaumaßnahmen können die rechtliche Gleichstellung der Wasserstraße mit den Verkehrsträgern Schiene und Straße, die Verdeutlichung der staatlichen Verantwortung für das Wasserstraßennetz und die Schaffung einer verlässlichen Grundlage für eine vorausschauende Planung der Wasserstraßenbaumaßnahmen erheblich beitragen.
Drucksache 618/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) und die Einrichtung der EFSDGarantie und des EFSD-Garantiefonds - COM(2016) 586 final
... 2. "Investitionsfenster": einen bestimmten Bereich, in dem Unterstützung durch die EFSDGarantie für Investitionsportfolios in bestimmten Regionen, Ländern oder Sektoren geleistet und über die regionalen Investitionsplattformen umgesetzt wird,
Drucksache 542/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... - In Abteilung 9: Verbrauchsausgaben für Fernseh- und Videogeräte, TV-Antennen; Datenverarbeitungsgeräte sowie System- und Anwendungssoftware (einschl. Downloads und Apps); langlebige Gebrauchsgüter und Ausrüstungen für Sport, Camping und Erholung, Musikinstrumente; außerschulische Sport- und Musikunterrichte, Hobbykurse; Reparaturen und Installationen von langlebigen Gebrauchsgütern und Ausrüstungen für Kultur, Sport, Camping und Erholung, Musikinstrumente sowie Sport- und Campingartikeln; (Regelbedarfsstufe 1 laufende Nummern 50, 51, 53, 56, 68, Bundestagsdrucksache 18/XXXX).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
§ 3 Grundleistungen
§ 3a Bedarfssätze der Grundleistungen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
II.1 Zusammensetzung des notwendigen Bedarfs
II.2 Neustrukturierung der Bedarfsstufen für Erwachsene
II.3 Freibetrag für steuerbefreite Einnahmen aus Ehrenamt
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VIII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Satz 4
Zu Satz 5
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Drucksache 678/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Der Erfolg eines jeden Impulses zur Anschiebung der Investitionen wird von der Verfügbarkeit hochqualitativer Investitionsvorhaben abhängen. Auf europäischer Ebene bietet ein neues Europäisches Investitionsportal Beispiele für interessante europäische Investitionsvorhaben. Auf nationaler Ebene ist es wichtig, dass Fortschritte in Richtung auf nationale Infrastrukturpläne erzielt werden, die unter Beteiligung aller Verwaltungsebenen vereinbart und koordiniert werden, um einen stabilen Bestand an hochqualitativen Projekten sicherzustellen.
Drucksache 620/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung
... es dafür zu sorgen, dass die anfallenden bestrahlten Kernbrennstoffe bis zu deren Ablieferung an eine Anlage zur Endlagerung in einem standortnahen Zwischenlager aufbewahrt werden. Die vorgeschlagene Änderung ist darauf gerichtet, die im Gesetzentwurf enthaltene Ermessensvorschrift zumindest durch eine Sollvorschrift zu ersetzen. Bestrahlte Kernbrennstoffe sind dann jedenfalls in der Regel zur Aufbewahrung im standortnahen Zwischenlager anzudienen. Damit sollen Transporte vermieden werden. Der Änderungsvorschlag entspricht der Begründung zum Gesetzentwurf, wonach bestrahlte Kernbrennstoffe in das jeweilige Zwischenlager am Standort abgegeben werden "sollen". Gesetzestext und Gesetzesbegründung stimmen insoweit nicht überein.
Drucksache 126/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es und anderer Gesetze
... Des Weiteren wird die Ermächtigung in Satz 1 Nummer 3 zur Regelung der im Einzelnen zu übermittelnden Daten systematisch ergänzt und auf die Übermittlungen nach § 30 Abs. 4a und 4b erstreckt: Auch bei Übermittlungen, die für Befähigungszeugnisse und Erlaubnisse der Kapitäne u. sonstigen Seeleute, der Schiffs-, Sportbootführer sowie sonstigen Besatzungsmitglieder sowie für Triebfahrzeugführerscheine relevant sind, sollen Art und Umfang der Daten durch Verordnung festgelegt werden können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes
Artikel 3 Änderung des Fahrlehrergesetzes
Artikel 4 Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Kosten/Einnahmen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
aa KBA
bb Überwachungsinstitutionen
cc Anerkannte Kraftfahrzeugwerkstätten
3. Weitere Kosten
4. Evaluierung
C. Sonstige Auswirkungen
D. Nachhaltigkeit
E. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 4
Zu Artikel 1 Nummer 5
Zu Artikel 1 Nummer 6
Zu Artikel 1 Nummer 6
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 8
Im Einzelnen
Zu Artikel 1 Nummer 8
Zu Artikel 1 Nummer 8
Zu Artikel 1 Nummer 9
Zu Artikel 1 Nummer 10
Zu Artikel 1 Nummer 14
Zu Artikel 1 Nummer 17
Zu Artikel 1 Nummer 18
Zu Artikel 1 Nummer 19
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3486: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 298/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR (Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz)
... Der Deutsche Bundestag hat in seiner 173. Sitzung am 2. Juni 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Sportausschusses - Drucksache 18/8515 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR (Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz) - Drucksachen 18/8040, 18/8261 - unverändert angenommen.
Drucksache 194/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-eGovernment-Aktionsplan 2016 - 2020 Beschleunigung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung - COM(2016) 179 final
... Zudem wird die Kommission eine zentrale europäische Anlaufstelle ("Single Window") einrichten, damit der Grundsatz der einmaligen Erfassung von Daten auch bei Meldeverfahren im Seeverkehr angewandt werden kann. Dies erfolgt im Rahmen von Maßnahmen, mit denen die Digitalisierung der Transportdokumente für alle Verkehrsträger und ihre Akzeptanz durch die Behörden gefördert werden sollen.
Drucksache 38/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die neue Generation von Arbeitsgruppen im Rahmen der Offenen Methor Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020")
... a) als Bundesratsbeauftragten einen Vertreter des LandesBaden-Württemberg, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (MR Dr. Norbert Lurz)
Drucksache 396/16
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... Eine abschließende Beurteilung des Nebenwirkungsprofils von Cannabidiol ist nicht möglich, da entsprechende Studiendaten für ein zugelassenes Monopräparat nicht vorliegen. Aus zahlreichen Studien ist bekannt, dass Cannabidiol keine Katalepsie induziert, physiologische Parameter, wie z.B. Herzfrequenz, Blutdruck oder Körpertemperatur nicht beeinflusst und auch psychomotorische oder psychologische Funktionen nicht verändert. Chronische Einnahme und hohe Dosen von bis zu 1500 mg Cannabidiol pro Tag werden gut vertragen. Es wurde auch beschrieben, dass die Metabolisierung von Substanzen in der Leber aufgrund einer Cannabidiol-Einnahme inhibiert, die Fortpflanzungsfähigkeit herabgesetzt und die Aktivität einiger zellulärer Transportsysteme vermindert sein können."
Drucksache 481/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Jahr des Kulturerbes - COM(2016) 543 final
... (9) Im VN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, dessen Vertragspartei die EU und die meisten Mitgliedstaaten sind, wird in Artikel 30 über die Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport festgestellt, dass die Vertragsstaaten das Recht von Menschen mit Behinderungen anerkennen, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen, und dass sie alle geeigneten Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen unter anderem Zugang zu Orten kultureller Darbietungen oder Dienstleistungen, wie Theatern, Museen, Kinos, Bibliotheken und Tourismusdiensten, sowie, so weit wie möglich, zu Denkmälern und Stätten von nationaler kultureller Bedeutung haben.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Ziele
Artikel 3 Inhalt der Maßnahmen
Artikel 4 Koordinierung auf nationaler Ebene
Artikel 5 Koordinierung auf Unionsebene
Artikel 6 Internationale Zusammenarbeit
Artikel 7 Finanzierung
Artikel 8 Monitoring und Bewertung
Artikel 9 Dieser Beschluss tritt am
Artikel 10 Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am
Drucksache 239/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften
... Eine Sicherstellungsanordnung würde bei Weiterführung des Transports nach Einlegung eines Widerspruchs vollständig gegenstandslos und könnte ihren Zweck zur Verhütung einer möglichen Gefahr für Mensch und Umwelt nicht erfüllen.
Drucksache 21/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt
... Gefahrguttransport
Drucksache 358/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfung en und über bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der FrackingTechnologie und Tiefbohrungen
... In Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b sind in § 1 Nummer 2c die Wörter "Transport und" zu streichen.
Drucksache 103/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
... 2. die bei der Beförderung lebenden Viehs in den in Nummer 1 genannten Transportmitteln oder Teilen von ihnen oder in Flugzeugen benutzten Behältnisse und Gerätschaften."
Drucksache 294/16 (Beschluss)
... Im Rahmen der Ganztagsschule werden im außerunterrichtlichen Bereich Kooperationen mit außerschulischen Partnern, wie zum Beispiel mit Musik- und Kunstschulen, Sportvereinen und weiteren Einrichtungen, die nicht am wirtschaftlichen Markt teilnehmen und ausschließlich ideelle Zwecke verfolgen, praktiziert. Seit dem 1. Dezember 2011 unterliegen allerdings auch diese Kooperationen den Bestimmungen des
Drucksache 303/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/41/EG des Rates über die Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen im Verkehr nach oder von einem Hafen eines Mitgliedstaates der Gemeinschaft befindlichen Personen und zur Änderung der Richtlinie 2010/65 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten - COM(2016) 370 final
... "- ‚Sportboot/Sportfahrzeug‘ ein nicht für den Handel eingesetztes Schiff, das keine Fracht und nicht mehr als 12 Fahrgäste befördert, unabhängig von der Antriebsart."
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1 Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2 Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
1.3 Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
2.1 Rechtsgrundlage
2.2 Subsidiarität
2.3 Verhältnismäßigkeit
2.4 Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
3.1 Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
3.2 Konsultation der Interessenträger
3.3 Einholung und Nutzung von Expertenwissen
3.4 Folgenabschätzung
3.5 Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
3.6 Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1 Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
5.2 Erläuternde Dokumente
5.3 Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
Angaben zu den Personen an Bord
5 Gesellschaften
5 Freistellungen
5 Mitgliedstaaten
Zusätzliche Bestimmungen
Ausschussverfahren und Änderungsverfahren
5 Bewertung
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen an der Richtlinie 98/41/EG
Artikel 5
Artikel 8
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Artikel 12a
Artikel 14a
Artikel 2 Änderungen am Anhang der Richtlinie 2010/65/EU
Artikel 3 Umsetzung
Artikel 4 Inkrafttreten
Artikel 5 Adressaten
Drucksache 432/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetz es
... b) Der Bundesrat stellt fest, dass die vielerorts niedrigen Durchfahrtshöhen der Kanalbrücken und zu gering dimensionierter Schleusenanlagen ein Hindernis für einen wirtschaftlichen Gütertransport mit dem Binnenschiff sind. Hohe - klimapolitisch erforderliche - Verlagerungspotenziale des Güterverkehrs auf das Binnenschiff werden nicht erschlossen, da die Transportmöglichkeiten des Binnenschiffs nicht ausgenutzt werden können. In Konkurrenz zu den Verkehrsträgern mit geringeren Umschlagskosten besteht hier für die
Drucksache 356/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz)
... a) In Satz 1 Nummer 3 werden nach den Wörtern "genehmigen oder untersagen kann und" die Wörter "wie Erstattungspflichten der Transportnetzbetreiber für entgangene Erlöse von Betreibern nachgelagerter Verteilernetze, die aus individuellen Netzentgelten für die Netznutzung folgen, ausgestaltet werden können und wie die daraus den Transportnetzbetreibern entstehenden Kosten als Aufschlag auf die Netzentgelte anteilig auf die Letztverbraucher umgelegt werden können, sowie" eingefügt.
Drucksache 721/16
... (3) Die Zulassungspflicht von Transporteuren nach § 9a Absatz 2 Satz 1 beginnt ein Jahr nach dem ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach Artikel 6 Absatz 1 dieses Gesetzes]." ‘
Drucksache 126/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es und anderer Gesetze
... "(4a) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung von Großraum- und Schwertransporten
Drucksache 79/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine EU-Strategie für Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas - COM(2016) 49 final
... - Was die hochrangige Gruppe für Südwesteuropa anbelangt, so ist es eine Priorität der Kommission, sowohl auf technischer als auch auf politischer Ebene eng mit dieser zusammenzuarbeiten, um die Vollendung der östlichen Gasversorgungsachse zu unterstützen, die erforderlich ist, um die Iberische Halbinsel besser an den Gasbinnenmarkt anzubinden, ihr Zugang zu Flüssiggas-Hubs zu ermöglichen und damit zur weiteren Diversifizierung des Gasportfolios der EU beizutragen.
Drucksache 169/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Online-Warenhandels und anderer Formen des Fernabsatzes von Waren - COM(2015) 635 final; Ratsdok. 15252/15
... 30. Der Bundesrat hält es für erforderlich, die Gefahr zufälliger Verschlechterungen, die bei der Rücksendung der mangelhaften Ware oder im Falle eines Nachbesserungsverlangens beim Verkäufer oder auf dem Transportweg auftreten, dem Verkäufer aufzuerlegen. Dies ist sachgerecht, da der Käufer grundsätzlich so gestellt werden sollte, wie er im Falle einer vertragsgemäßen Erfüllung gestanden hätte. Die mit einer Nacherfüllung verbundene Gefahr weitergehender Schäden an der Sache fällt grundsätzlich in den Verantwortungsbereich des Verkäufers, da dieser durch die Vertragswidrigkeit der Leistung die Ursache hierfür gesetzt hat. Der Richtlinienvorschlag enthält hierzu keine eindeutige Aussage, sodass jedenfalls eine entsprechende Klarstellung erfolgen oder diese Frage ausdrücklich dem nationalen Gesetzgeber zugewiesen werden sollte. Gerade im Bereich des Fernabsatzes und hier insbesondere bei Grenzüberschreitungen kommt der Frage, wer für zufällig eintretende oder vom Verkäufer schuldlos verursachte Schäden an der Kaufsache während der Dauer der Nacherfüllung bzw. auf dem Transportweg einzustehen hat, eine tragende Bedeutung zu. Diese Frage von den im Übrigen vollharmonisierenden Vorgaben zur Nacherfüllung auszuklammern, erscheint daher nicht sachgerecht.
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