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0062/09
0187/09
0402/08B
0499/08
0349/08B
0389/08
0344/08B
0348/08
0966/08
0919/08
0342/1/08
0304/1/08
0252/08
0342/08B
0487/08
0768/08A
0960/08
0648/08B
0487/08B
0039/08B
0248/08
0157/08
0881/1/08
0087/08
0499/08B
0549/08
0464/08
0775/08
0524/08
0756/08
0756/1/08
0697/08
0401/08
0766/08
0522/08
0185/08
0878/08
0095/08
0951/08
0304/08B
0637/08
0458/08B
0703/08
0553/08
0308/08
0350/08
0631/08
0515/08
0846/08
0168/08
0567/08
0996/08
0316/08
0537/08
0378/08
0367/08
0487/1/08
0648/08
0342/08
0037/08
0210/08
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0032/08
0031/08
0561/08
0402/1/08
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0304/08
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0667/08
0452/08
0300/08B
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0798/08
0376/08
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0715/07
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0699/07
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0223/07
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0717/07
0446/07
0207/07
0116/07
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0259/07
0475/07
0331/07
0643/07B
0589/07B
0666/07
0211/07
0274/1/07
0720/07J
0066/07
0603/07
0075/07
0824/07
0005/07
0165/07
0388/07
0075/07B
0558/1/07
0221/07
0864/07
0064/07B
0075/1/07
0719/07
0200/07
0529/07
0572/07
0901/07B
0275/07B
0244/07
0736/07
0508/07
0646/07
0068/07
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0483/07
0470/07
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0463/07
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0931/07
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0241/07
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0637/07
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0604/07
0820/07
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0748/07
0276/07B
0597/07
0782/07
0838/1/07
0276/1/07
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0815/07
0072/07B
0065/07
0779/07
0218/07
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0559/07
0383/07
0229/07
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0224/07B
0309/07B
0456/07
0476/07
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0154/1/06
0927/06
0094/06
0172/06
0390/1/06
0833/1/06
0041/06
0891/06
0537/06
0350/06
0866/06
0011/1/06
0476/1/06
0285/06
0549/06
0865/06
0206/1/06
0542/1/06
0029/06
0474/06
0250/06
0780/1/06
0257/06B
0542/06B
0507/06
0270/1/06
0015/06B
0552/1/06
0800/06
0005/06
0535/1/06
0081/06
0804/06
0170/06
0068/06
0312/06
0673/06
0390/06B
0005/06B
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0549/06B
0103/06
0270/06B
0101/06
0070/06
0253/06
0909/06
0067/06B
0016/1/06
0015/06
0944/06
0573/06
0154/06B
0623/06
0257/1/06
0359/1/06
0617/06
0005/1/06
0102/06
0903/06
0356/06
0398/06
0094/06B
0550/06B
0552/06
0755/12/06
0486/06
0141/06
0176/06
0020/06
0751/1/06
0175/06
0143/06
0678/06B
0755/06
0549/1/06
0358/06
0535/06B
0367/06
0219/06
0303/06
0852/05
0655/05
0037/1/05
0431/05
0900/05
0550/1/05
0696/05
0870/05
0616/3/05
0463/05
0582/05
0194/05
0251/05
0947/1/05
0408/05
0238/05
0088/1/05
0942/1/05
0285/05
0286/1/05
0397/05
0819/05
0088/05B
0400/05
0897/05
0616/05B
0813/05
0795/05
0312/05
0871/05
0003/05
0319/05
0202/05
0086/05B
0572/05B
0616/05
0911/05
0286/05B
0550/05B
0314/05
0241/05
0721/05
0086/1/05
0875/05
0002/05
0037/05B
0392/05
0640/05
0819/05B
0705/05B
0089/05
0188/05
0323/05
0588/05
0572/05
0352/05
0908/1/05
0287/05
0363/05
0595/05
0235/05
0572/1/05
0569/05
0744/05
0679/05
0683/05
0726/05
0097/05
0575/05
0567/05
0674/05
0853/05
0947/05B
0080/05
0082/05
0614/05
0705/1/05
0939/05
0942/05B
0210/1/05
0574/05
0616/2/05
0237/05
0317/05
0672/05
0770/05
0275/05
0016/05
0525/04
0727/1/04
0789/04B
0701/1/04
0336/04B
0565/04
0747/04
0336/04
0983/04
0610/04
0707/1/04
0622/04
0903/04
0985/04
0438/04
0782/04
0701/04B
0544/04B
0892/04
0280/04
0586/04
0965/04B
0727/04B
0232/04
0874/04
0701/2/04
0553/04B
0578/04
0429/2/04
0722/04
0919/1/04
0128/04B
0965/04
0361/04B
0702/04
0732/04
0429/04B
0889/1/04
0365/04
0889/04B
0945/04B
0666/04
0283/04
0613/04
0945/1/04
0441/04
0818/04
0049/03
0450/03
0595/03
0715/03
0954/03B
0560/03B
0595/03B
0312/03B
0560/1/03
0856/03
Drucksache 572/19

... . Dieser basiert auf Rückmeldungen aus der Praxis, die Anlass geben, Regelungen zu vereinfachen und weiterzuentwickeln. Dies betrifft die Regelungen für Führungskräfte bzw. leitende Angestellte und Spezialisten (§§ 3 und 4), für Praktika zu Weiterbildungszwecken (§ 15), für Werklieferungsverträge (§ 19) sowie besondere Personengruppen (§ 22). Außerdem soll die Beschäftigung von Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrern aus Drittstaaten ermöglicht werden, die nur selten über eine anerkennungsfähige Berufsausbildung verfügen und damit keine Möglichkeit haben, eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft zu erhalten (§ 24a). Es wird zudem für erforderlich gehalten, dass die für eine religiöse Tätigkeit aus dem Ausland nach Deutschland kommenden Personen Kenntnisse der deutschen Sprache haben, um sich selbst in die Gesellschaft integrieren zu können sowie die Integration der Gemeindemitglieder zu fördern und positiv für den Zusammenhalt der Gesellschaft insgesamt wirken zu können (§ 14).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 572/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Beschäftigungsverordnung

a In Satz 1 werden nach den Wörtern in den Fällen des die Angabe § 24a und sowie nach dem Wort Lebensjahres die Wörter der Ausländerin oder eingefügt. b In Satz 2 werden nach dem Wort Beschäftigung die Wörter der Ausländerin oder eingefügt.

§ 3
Leitende Angestellte, Führungskräfte und Spezialisten

§ 24a
Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer

§ 32
Beschäftigung von Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung.

Artikel 2
Weitere Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 4
Weitere Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 5
Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5 Beschäftigungsverordnung

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5 Beschäftigungsverordnung

Erweiterung des Zustimmungserfordernisses in § 3

Ergänzung von § 19

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5 Beschäftigungsverordnung

Erweiterung des Zustimmungserfordernisses in § 3

Änderung von § 14

5 Aufenthaltsverordnung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4


 
 
 


Drucksache 232/19

... durch Abmahnungen auch der Aufwendungsersatz nach § 12 UWG oder die Einnahmen oder verwirkte Vertragsstrafen gehören, nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden und insbesondere nicht den Mitgliedern oder Dritten zu Gute kommen. Die Vorschrift verbietet jedoch nicht, dass Mitglieder auch ent-geltlich für den Verein tätig werden. Andere Zuwendungen können etwa Schenkungen, gemischte Schenkungen, Zuwendungen zur Bestreitung von Sonderausgaben, die Befreiung von Verbindlichkeiten oder auch die Begründung eines schuldrechtlichen Anspruchs sein. Die Organe des Vereins und für den Verein tätige Personen dürfen nur eine angemessene Vergütung erhalten. Die Angemessenheit bemisst sich nach der Qualifikation sowie Art und Umfang der Tätigkeit für den Verein. So können auf Wettbewerbsrecht spezialisierte Juristen eine höhere Vergütung erhalten als Nichtjuristen. Eine höhere Vergütung kann außerdem angemessen sein, wenn die Organe Aufgaben mit Außenwirkung wahrnehmen wie Schulungen und Vorträge oder als Sachverständige auftreten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

§ 8a
Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände

§ 8b
Verbot der missbräuchlichen Geltendmachung von Ansprüchen; Haftung

§ 12
Einstweiliger Rechtsschutz; Veröffentlichungsbefugnis; Streitwertminderung.

§ 13
Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung

§ 13a
Vertragsstrafe

§ 14
Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung

§ 15a
Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

§ 20
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

§ 4
Liste der qualifizierten Einrichtungen

§ 4a
Überprüfung der Eintragung

§ 4b
Berichtspflichten und Mitteilungspflichten

§ 4c
Aufhebung der Eintragung

§ 4d
Verordnungsermächtigung

§ 16
Bußgeldvorschriften

§ 17
Überleitungsvorschriften zu dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Designgesetzes

§ 40a
Reparaturklausel

Artikel 6
Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 8
Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG , im Unterlas-sungsklagengesetz UKlaG und im Gerichtskostengesetz GKG

2. Änderungen im Urheberrechtsgesetz UrhG

3. Änderungen im Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design DesignG

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Änderungen in UWG, UKlaG und GKG

2. Änderungen im UrhG

3. Änderungen im DesignG

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5 Belastung

5 Entlastung

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 8

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu § 8a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 13a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu § 4a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4c

Zu § 4d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4575; BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 ‚One in one Out‘-Regel

II.3 Evaluierung

II.4 KMU-Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 254/1/19

... V. Nach dieser schließen Krankenkassen oder deren Landesverbände Versorgungsverträge mit ärztlichen Einrichtungen, die auf die Behandlung von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie durch hämostaseologisch qualifizierte Ärzte spezialisiert sind.



Drucksache 463/19 (Beschluss)

... Aufgaben der amtlichen Statistik werden in Deutschland grundsätzlich von spezialisierten Fachbehörden, das heißt Statistikämtern auf Bundes- und Landesebene, wahrgenommen (Prinzipien der fachlichen und funktionalen Zentralisation sowie der regionalen Dekonzentration). Deren Auftrag umfasst die Erstellung und kontinuierliche Pflege einer Informationsbasis, die - mit Blick auf die abzudeckenden Nutzerbedarfe - thematisch vielgestaltig sowie fachlich und regional differenziert sein muss. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder schaffen in diesem föderativ gegliederten Gesamtsystem der amtlichen Statistiken die Grundlage für eine am Sozialstaatsprinzip ausgerichtete Politik (vergleiche § 1 BStatG). Im Rahmen der jeweiligen verfassungsrechtlichen Kompetenzen ist der Bund für die Gesetzgebung der amtlichen Statistik (Artikel 73 Absatz 1 Nummer 11 GG) und die Länder sind für die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen (Artikel 83 GG) verantwortlich. Der Bund darf zwar Aufgaben des Verwaltungsvollzugs übernehmen, jedoch müssen zum einen diesbezüglich zwingende Gründe vorliegen, und zum anderen dürfen die von der Verfassung vorgegebenen Kompetenzen nicht ausgehöhlt werden. Da bisher die Statistischen Ämter der Länder auf der Grundlage der geltenden Sozialgesetzgebung regelmäßig Statistiken zu einer Vielzahl hier einschlägiger Sachverhalte erstellen und veröffentlichen, bestehen keine hinreichenden Gründe, dieses Prinzip aufzulösen. Bei Umsetzung des Gesetzentwurfs würde die etablierte und rechtlich verbindliche Aufgabenzuweisung im Bereich der amtlichen Statistik insofern willkürlich aufgehoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 463/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 und 2, § 6 Absatz 2, § 7 WoBerichtsG

§ 7
Datenübermittlung; Veröffentlichung

2. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 645/19 (Beschluss)

... Weitere Sexualdelikte müssen nicht in den Deliktskatalog eingestellt werden, um die beschriebenen Ziele zu erreichen. Soweit Kinder von anderen Sexualdelikten betroffen sind, treten die anderen Delikte tateinheitlich zu den §§ 176 bis 176b StGB hinzu, soweit diese nicht im Wege der Spezialität vorgehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 645/19 (Beschluss)




A. Rechtslage und Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes - Zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und anderem in das erweiterte Führungszeugnis

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 359/1/19

... , erscheint demgegenüber ebenfalls nicht zielführend, da sich häufig auch in diesen Fällen hochspezialisierte Fach- und Rechtsfragen stellen. Zudem sind zumeist medizinische Fragestellungen zu erörtern, wofür es der Bestellung eines Sachverständigen bedarf, der Diagnose und Codierung zu prüfen hat.



Drucksache 584/19 (Beschluss)

... Die Feststellung, ob die materiellen Anforderungen des GEG durch neue Methoden, Verfahren oder Techniken in jedem Einzelfall gleichwertig erreicht werden, erfordert spezialisierte Fachkenntnisse, die bei den zuständigen Behörden grundsätzlich nicht vorliegen. Um die zuständigen Behörden in die Lage zu versetzen, über die Gleichwertigkeit innovativer Ansätze zu entscheiden, soll die Beweispflicht der Bauherren bzw. des Eigentümers, soweit notwendig unter Vorlage von Sachverständigengutachten, konkretisiert werden.



Drucksache 339/19

... Absatz 2 regelt als Spezialfall die Abweichung von allgemein anerkannten Regeln der Technik und ermöglicht die Zulassung von innovativen Techniken. Bislang wurde Bezug genommen auf einen Nachweis gleicher Sicherheit. Dabei wurde bisher als Referenz gedanklich eine anerkannte technische Lösung einer Aufgabe zu Grunde gelegt, mit der eine alternative Lösung in einzelnen Sicherheitskriterien verglichen wird. Die Neuregelung erweitert die Möglichkeiten der Nachweisführung. Es wird auch ein Sicherheitsnachweis in Fällen ermöglicht, bei denen eine technische Referenzlösung nicht existiert oder nicht anwendbar ist. Alternativ zu einem vergleichenden Nachweis ist auch ein direkter Nachweis der Übereinstimmung mit grundlegenden Anforderungen der Sicherheit und Ordnung z.B. im Rahmen einer generischen Risikoanalyse zulässig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Rechtsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 146/19

... Die Erhebungen vor Ort (Außenaufnahmen) sollen in der Zeit vom 1. April 2021 bis zum 31. Dezember 2022 durch die Länder erfolgen. Die Stichproben (Trakte) liegen auf Schnittpunkten eines bundesweiten Gitternetzes im 4 km x 4 km Quadratverband. Die Traktvorklärung, die zur Vorbereitung der Außenaufnahmen erforderlich ist, wird aus organisatorischen Gründen mit einem Vorlauf von etwa bis zu einem halben Jahr durchgeführt. Die Dauer der Erhebung hängt im Wesentlichen von der Zahl der verfügbaren Aufnahmespezialisten, der zeitlichen Konzentration ihres Einsatzes und der Organisation der Aufnahmekontrolle ab. Die Länder tragen hierfür die Verantwortung.



Drucksache 470/19

... Ziel der Vorschrift ist zum einen die Gewinnung von Spezialisten für besondere Rechtsgebiete. Zum anderen dient sie der Herstellung einer Verzahnung von Wissenschaft und Praxis.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 470/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Hintergrund und Problem

II. Lösung

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

II. Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 168/19

... Dies hat zur Folge, dass beispielsweise ein Hacker, der sich unbefugt Zugang zu einer Datenbank verschafft und dabei mehrere Millionen Datensätze abgreift, derzeit lediglich eine Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren oder eine Geldstrafe zu befürchten hat - selbst wenn er gewerbsmäßig handelt und große Schäden für den Einzelnen oder das Gemeinwesen verursacht. Datenabgriffe dieses Ausmaßes, die infolge der heutigen technischen Möglichkeiten immer leichter möglich werden und das Vertrauen großer Teile der Bevölkerung in die Sicherheit der modernen Informationstechnologie erschüttern, entsprechen ersichtlich nicht mehr dem, was der Gesetzgeber im Blick hatte, als er 1986 im Zeitalter der Magnetbänder und Disketten das Ausspähen von Daten in § 202a StGB unter Strafe stellte. Die technische Entwicklung und damit einhergehend auch die wachsende Bedrohung durch die Cyberkriminalität haben dazu geführt, dass die im Kerncomputerstrafrecht vorgesehenen Strafrahmen dem verwirklichen Unrecht und general- wie spezialpräventiven Strafbedürfnissen in vielen Fällen nicht mehr gerecht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 591/19 (Beschluss)

... Die Erhöhung des Verwarnungsgeldsatzes erfolgt zudem, um wieder eine ausreichende general- und spezialpräventive Wirkung bei diesen Verstößen entfalten zu können.



Drucksache 601/19

Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/19




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 13a

§ 60

§ 72a

§ 119a

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

§ 40a

Artikel 5
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 6
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 8
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 351/1/19

... Aufgaben der amtlichen Statistik werden in Deutschland grundsätzlich von spezialisierten Fachbehörden, das heißt Statistikämtern auf Bundes- und Länderebene, wahrgenommen (Prinzipien der fachlichen und funktionalen Zentralisation sowie der regionalen Dekonzentration). Deren Auftrag umfasst die Erstellung und kontinuierliche Pflege einer Informationsbasis, die - mit Blick auf die abzudeckenden Nutzerbedarfe - thematisch vielgestaltig sowie fachlich und regional differenziert sein muss. Das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder schaffen in diesem föderativ gegliederten Gesamtsystem der amtlichen Statistiken die Grundlage für eine am Sozialstaatsprinzip ausgerichtete Politik (vergleiche § 1 BStatG). Im Rahmen der jeweiligen verfassungsrechtlichen Kompetenzen ist der Bund für die Gesetzgebung der amtlichen Statistik (Artikel 73 Absatz Nummer 11 GG) und die Länder sind für die Umsetzung der gesetzlichen Zuständigkeiten (Artikel 83 GG) verantwortlich. Der Bund darf zwar Aufgaben des Verwaltungsvollzugs übernehmen, jedoch müssen zum einen diesbezüglich zwingende Gründe vorliegen und zum anderen dürfen die von der Verfassung vorgegebenen Kompetenzen nicht ausgehöhlt werden. Da bisher die statistischen Ämter der Länder im Rahmen des Gesetzes über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Kriegsopferfürsorge zu dem hier infrage stehenden Sachverhalt der Sozialen Entschädigung regelmäßig Statistiken erstellt und veröffentlicht haben, bestehen keine hinreichenden Gründe, dieses Prinzip aufzulösen. Alleine durch die Einrichtung einer Bundesstelle für Soziale Entschädigung lässt sich dies nicht rechtfertigen. Insofern würde bei Umsetzung des Gesetzentwurfs die etablierte und rechtlich verbindliche Aufgabenzuweisung im Bereich der amtlichen Statistik willkürlich aufgehoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 351/1/19




1. Zu Artikel 1 SGB XIV

2. Zu Artike1 § 5 Absatz 1 Satz 6 und 7 SGB XIV

3. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB XIV

4. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 3 - neu - SGB XIV

5. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 SGB XIV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 §§ 13 und 14 SGB XIV

7. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB XIV

8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 SGB XIV

9. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3 - neu - SGB XIV

10. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 6 Satz 2 - neu - SGB XIV

11. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 Satz 1 SGB XIV

12. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 Satz 2 SGB XIV

13. Zu Artikel 1 § 35 SGB XIV

14. Zu Artikel 1 § 35 SGB XIV *

§ 35
Weiterer psychotherapeutischer Behandlungsbedarf

15. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 3 SGB XIV

16. Zu Artikel 1 § 38 SGB XIV

17. Zu Artikel 1 §§ 39 und 40 SGB XIV

18. Zu Artikel 1 § 40 SGB XIV *

19. Zu Artikel 1 §§ 41 bis 61 SGB XIV

20. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 2 Nummer 4 SGB XIV

21. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4, § 80 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4 SGB XIV

22. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 3 - neu -, § 81 Absatz 3 - neu - SGB XIV

23. Zu Artikel 1 § 63 SGB XIV , Artikel 58 Nummer 5 KFürsV

24. Zu Artikel 1 § 73 SGB XIV

25. Zu Artikel 1 § 83 Absatz 2 und 3 SGB XIV

26. Zu Artikel 1 § 84 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB XIV

27. Zu Artikel 1 § 88 SGB XIV

28. Zu Artikel 1 § 89 Absatz 5 Satz 1 SGB XIV

29. Zu Artikel 1 § 101 Absatz 7 Satz 1 - neu - SGB XIV

30. Zu Artikel 1 § 110 Absatz 4 - neu - SGB XIV

31. Zu Artikel 1 § 113 Absatz 2, § 136 Satz 2 - neu - SGB XIV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

32. Zu Artikel 1 § 113 Absatz 2 SGB XIV *

33. Zu Artikel 1 § 115 Absatz 4 SGB XIV

34. Zu Artikel 1 § 118 Absatz 1 Satz 3 SGB XIV

35. Zu Artikel 1 § 124 Absatz 4 Nummer 6, § 126 Absatz 1, 2 und 3, § 131 Absatz 2, 3 und 4, Satz 1 und 3 SGB XIV

36. Zu Artikel 1 § 127 Absatz 1 Nummer 2, 4 Buchstabe a, Nummer 5, 6, 7, 8, § 128 Nummer 1 und 2, § 131 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3, Absatz 4 Satz 1 SGB XIV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

38. Zu Artikel 1 §§ 133 ff. SGB XIV

39. Zu Artikel 1 § 133 Satz 1 SGB XIV

41. Zu Artikel 1 § 133 Absatz 2 - neu - SGB XIV

42. Zu Artikel 1 § 144 Absatz 1 Satz 5 - neu - SGB XIV

43. Zu Artikel 1 § 148 Absatz 1a - neu -, 1b - neu -, 1c - neu - SGB XIV

44. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 1 Satz 1 SGB XIV

45. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 1 Satz 2 SGB XIV

46. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 3 - neu - SGB XIV

47. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe c1 - neu - § 88 Absatz 7 Satz 1 SVG , Artikel 16 Nummer 22 § 220 SGG , Artikel 56 Nummer 3 § 194 Absatz 6 VwGO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

48. Zu Artikel 9 Nummer 1 Buchstabe f § 4 Absatz 6 HHG

49. Zu Artikel 9 Nummer 6 - neu - § 25a Absatz 9 - neu - HHG Artikel 12 Nummer 6 - neu - § 26 Absatz 4 - neu - StrRehaG Artikel 13 Nummer 8 - neu - § 18 Absatz 2 - neu - VwRehaG

50. Zu Artikel 12 Nummer 01 - neu - § 20 StrRehaG

§ 20
Kostenregelung

§ 156
Pauschaliertes Abrechnungsverfahren

51. Zu Artikel 12 Nummer 1 Buchstabe f § 21 Absatz 6 StrRehaG

52. Zu Artikel 13 Nummer 1 Buchstabe f § 3 Absatz 6 VwRehaG

53. Zu Artikel 26 Nummer 2 Buchstabe b Anlage zu § 2 Teil C Nummer 3.4.2 VersMedV


 
 
 


Drucksache 366/19 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 366/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 Buchstabe a und b Satz 4 a - neu -, Satz 5 ZPO

2. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 139 Absatz 1 Satz 3 ZPO

3. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b § 144 Absatz 3 Satz 2 - neu - ZPO

4. Zu Artikel 2 Nummer 11 § 348 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 ZPO

Variante 1

Variante 2

5. Zu Artikel 2 Nummer 11a - neu - § 522 Absatz 1 Satz 4, Absatz 3 ZPO

6. Zu Artikel 2 Nummer 15a - neu - § 614 Satz 2 ZPO

Zu Artikel 2

7. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 72a Absatz 1 Nummer 7 GVG , Nummer 4 § 119a Absatz 1 Nummer 7 GVG

8. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 119a Absatz 1 Nummer 7 GVG


 
 
 


Drucksache 415/19

... Um den Reformkurs gegen politischen Druck von innen und außen fokussiert durchzusetzen, müssen nach Auffassung der Bundesregierung vor den ersten Kapitelöffnungen zusätzliche Bedingungen erfüllt sein, namentlich die Umsetzung der Wahlrechtsreform; die Einleitung von Strafverfahren gegen Richter und Staatsanwälte, denen im sogenannten Vetting-Prozess strafbares Verhalten vorgeworfen wird; die Einsetzung der Spezialstruktur zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (SPAK); verstärkte Anstrengungen zur Sicherstellung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Verfassungsgerichts, des Obersten Gerichtshofes und SPAK durch Ausstattung mit einer angemessenen Anzahl überprüfter Richter und Staatsanwälte; solide Fortschritte zur Schaffung einer Erfolgsbilanz bei der Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität auf allen Ebenen; greifbare Fortschritte bei der Verwaltungsreform, einschließlich der Überprüfung der Einstellungen von hochrangigen Beamten und Direktoren, auch mit Blick auf Vorwürfe zu Unregelmäßigkeiten; verstärkte Fortsetzung der Bekämpfung des Drogenhandels und Drogenanbaus in Albanien durch geeignete Maßnahmen, die auf eine dauerhafte Unterbindung des Drogenanbaus abzielen.



Drucksache 128/19

... "(5a) Bei Beschlüssen zur Anpassung des einheitlichen Bewertungsmaßstabes zur Vergütung der Leistungen der spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b ist der Bewertungsausschuss für ärztliche Leistungen nach Absatz 3 um drei Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft zu ergänzen. Kommt durch übereinstimmenden Beschluss aller Mitglieder eine Vereinbarung des ergänzten Bewertungsausschusses nach Satz 1 ganz oder teilweise nicht zustande, wird der ergänzte Bewertungsausschuss auf Verlangen von mindestens zwei Mitgliedern um einen unparteiischen Vorsitzenden und ein weiteres unparteiisches Mitglied erweitert. Die Benennung der beiden unparteiischen Mitglieder durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung, den Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft soll bis spätestens zum ... [einsetzen: Datum des letzten Tages des ersten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] erfolgen; § 89a Absatz 6 gilt entsprechend. Im ergänzten erweiterten Bewertungsausschuss sind nur jeweils zwei Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie die beiden unparteiischen Mitglieder stimmberechtigt. Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss setzt den Beschluss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner stimmberechtigten Mitglieder innerhalb von drei Monaten fest. Wird eine Mehrheit von zwei Dritteln nicht erreicht, setzen die beiden unparteiischen Mitglieder den Beschluss fest. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag."



Drucksache 636/19

... als Spezialregelungen vorgehen. Nach § 2 Absatz 2 Satz 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 636/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Strahlenschutzverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Artikel 1
Nummer 2 (Kontrolle der Eigenüberwachung)

Artikel 1
Nummer 3 (Anerkennung als Stelle für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration und Teilnahme an Maßnahmen zur Qualitätssicherung)

Artikel 1
Nummer 4 (Teilnahme an Maßnahmen zur Qualitätssicherung)

a Ringversuche der Leitstelle Inkorporationsüberwachung

b Behördlich bestimmte Messstellen für die Ermittlung der beruflichen Exposition durch Radon am Arbeitsplatz

5. Weitere Kosten

Im Einzelnen:

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4942, BMU: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 230/1/19

... aaa) In der Überschrift sind die Wörter "Geprüfter Berufsspezialist und Geprüfte Berufsspezialistin" durch die Wörter "Erste berufliche Fortbildungsstufe" zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 230/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 5 Absatz 1 Nummer 3 BBiG

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7a Absatz 2 Satz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 5 § 27b Absatz 2 Satz 1 HwO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 16 Absatz 2 Satz 2 - neu - BBiG , Nummer 25 § 53b Absatz 5 - neu -, § 53c Absatz 5 - neu -, § 53d Absatz 5 - neu - BBiG , Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a - neu - § 31 Absatz 2 Satz 2 - neu - HwO , Nummer 17 § 42b Absatz 5 - neu -, § 42c Absatz 5 - neu -, § 42d Absatz 5 - neu - HwO

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

4. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 17 Absatz 8 - neu - BBiG

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 19 Absatz 2 BBiG

6. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 30 Absatz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 22b Absatz 1 HwO , Nummer 30 Buchstabe b - neu - § 45 Absatz 3 HwO , Nummer 33 Buchstabe a - neu - § 51a Absatz 3 Satz 2 HwO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 34 Absatz 2 Nummer 1, 2, 5, 6 BBiG , Nummer 33 § 88 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, f, l, Absatz 2 - neu -, 3 - neu -, 4 - neu -, 5 - neu -, 6 - neu - BBiG , Artikel 2 Nummer 7a - neu - § 28 Absatz 8 HwO , Nummer 39 Buchstabe b Anlage D Abschnitt III Nummer 3 Buchstabe a, Nummer 4 HwO

8. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 34 Absatz 2 Nummer 2 BBiG

9. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 37 Absatz 3 Satz 2, 3 BBiG

10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 37 Absatz 2 Satz 2 - neu - und Absatz 3 BBiG

11. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 38 Satz 2, 3 BBiG

12. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 39 Absatz 1 Satz 3 - neu - BBiG , Artikel 2 Nummer 9 § 33 Absatz 1 Satz 2a - neu - HwO

13. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 40 Absatz 6 Satz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d § 34 Absatz 9 Satz 1 HwO

14. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 40 Absatz 6 Satz 1a - neu - bis 1c - neu - BBiG

15. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 42 Absatz 2 Satz 2 BBiG

16. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 42 Absatz 2 Satz 2 BBiG , Artikel 2 Nummer 11 § 35a Absatz 2 Satz 2 HwO

18. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 42 Absatz 3 Satz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 11 § 35a Absatz 3 Satz 1 HwO

19. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 42 Absatz 5 BBiG , Artikel 2 Nummer 11 § 35a Absatz 5 HwO

20. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 47 Absatz 5 - neu - BBiG

21. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 48 Absatz 3 BBiG , Artikel 2 Nummer 15 § 39 Absatz 3 HwO

22. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 53a Absatz 1 Nummer 2, 3, § 53c Überschrift, Absatz 1, 4, § 53d Überschrift, Absatz 1, 4, § 54 Absatz 3 Nummer 2, 3 BBiG , Artikel 2 Nummer 17 § 42a Absatz 1 Nummer 2, 3, § 42c Absatz 1, 4, § 42d Absatz 1, 4, § 42f Absatz 3 Nummer 2, 3 HwO , Nummer 30 § 45 Absatz 2 HwO , Nummer 32 § 51 Buchstabe b HwO

23. Hilfsempfehlung zu Ziffer 22:

Zu Artikel 1 Nummer 25

§ 53a
Fortbildungsstufen

§ 42a
In der höherqualifizierenden Berufsbildung gibt es drei Fortbildungsstufen. Jede Fortbildungsordnung, die eine höherqualifizierende Berufsbildung der ersten Fortbildungsstufe regelt, soll auf einen Abschluss der zweiten Fortbildungsstufe hinführen.

24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 53f - neu -, § 56 Absatz 3 - neu - BBiG

§ 53f
Fortbildungsabschlüsse

25. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu - BBiG

26. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 56 Absatz 1 Satz 2 BBiG , Artikel 2 Nummer 17 § 42h Absatz 1 Satz 2 HwO

27. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 59 Satz 1a - neu - BBiG

28. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - § 90 Absatz 3 Nummer 5 - neu -, 6 - neu - BBiG

29. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - § 92 Absatz 3 Satz 3 BBiG

30. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 105 BBiG

31. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 31 Absatz 2 Satz 1a - neu - Absatz 3 HwO *

32. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d § 34 Absatz 7 Satz 1 HwO

33. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d § 34 Absatz 9 Satz 1a - neu - bis 1c - neu - HwO

34. Zum Gesetzentwurf insgesamt Höhere Berufsbildung


 
 
 


Drucksache 670/19

... (6) Gegenstand der fünften Station ist der Kompetenzbereich Leitlinienorientierte Behandlungsempfehlungen. In diesem Kompetenzbereich hat die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat zu zeigen, dass sie oder er die Patientinnen und Patienten angemessen und diagnosebezogen über empfohlene Behandlungsmöglichkeiten informiert und auch solche Behandlungsmöglichkeiten einbezieht, die außerhalb des eigenen Spezialisierungsbereichs liegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 670/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten PsychThApprO 1

3 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Studium

Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Inhalte des Studiums

§ 2
Regelstudienzeit

§ 3
Organisation des Studiums

§ 4
Modulhandbücher

§ 5
Prüfungsordnungen

§ 6
Leistungsübersicht

§ 7
Evaluierung der Studiengänge

Unterabschnitt 2
Hochschulische Lehre

§ 8
Hochschulische Lehre

§ 9
Praktische Übungen und Seminare

§ 10
Berufsqualifizierende Tätigkeit II - vertiefte Praxis der Psychotherapie

§ 11
Selbstreflexion

Unterabschnitt 3
Berufspraktische Einsätze

§ 12
Berufspraktische Einsätze im Bachelorstudiengang

§ 13
Forschungsorientiertes Praktikum I - Grundlagen der Forschung

§ 14
Orientierungspraktikum

§ 15
Berufsqualifizierende Tätigkeit I - Einstieg in die Praxis der Psychotherapie

§ 16
Berufspraktische Einsätze im Masterstudiengang

§ 17
Forschungsorientiertes Praktikum II - Psychotherapieforschung

§ 18
Berufsqualifizierende Tätigkeit III - angewandte Praxis der Psychotherapie

Abschnitt 2
Psychotherapeutische Prüfung

Unterabschnitt 1
Allgemeine Prüfungsbestimmungen

§ 19
Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle

§ 20
Zuständige Stelle

§ 21
Antrag auf Zulassung

§ 22
Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Zulassung

§ 23
Entscheidung über die Zulassung, Versagungsgründe

§ 24
Nachteilsausgleich

§ 25
Prüfungskommission für die psychotherapeutische Prüfung

§ 26
Anwesenheit weiterer Personen in der psychotherapeutischen Prüfung

§ 27
Inhalt der psychotherapeutischen Prüfung

§ 28
Bestehen der psychotherapeutischen Prüfung

§ 29
Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche

§ 30
Rücktritt von der psychotherapeutischen Prüfung

§ 31
Fernbleiben und Abbruch der psychotherapeutischen Prüfung

§ 32
Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme

§ 33
Zeugnis über die psychotherapeutische Prüfung

§ 34
Mitteilung bei endgültigem Nichtbestehen der psychotherapeutischen Prüfung

Unterabschnitt 2
Mündlichpraktische Fallprüfung

§ 35
Prüfungstermine

§ 36
Ladung zum Prüfungstermin

§ 37
Prüferinnen und Prüfer

§ 38
Gegenstand

§ 39
Durchführung

§ 40
Niederschrift

§ 41
Bewertung und Notenwerte

§ 42
Bestehen und Gesamtnote

§ 43
Mitteilung der Notenwerte und der Gesamtnote

§ 44
Übermittlung der einzelnen Noten

§ 45
Wiederholung

Unterabschnitt 3
Anwendungsorientierte Parcoursprüfung

§ 46
Prüfungstermine

§ 47
Ladung zum Prüfungstermin

§ 48
Stationen und Kompetenzbereiche

§ 49
Erstellung der Prüfungsaufgaben, Schulungen, Prüfungsauswertung

§ 50
Prüferinnen und Prüfer

§ 51
Durchführung

§ 52
Bewertung

§ 53
Bestehen

§ 54
Note

§ 55
Übermittlung der Ergebnisse

§ 56
Mitteilung des Ergebnisses

§ 57
Wiederholung

Abschnitt 3
Allgemeine Formvorschriften

§ 58
Vorlage von Unterlagen, Bescheinigungen oder sonstigen Nachweisen

Abschnitt 4
Approbation

§ 59
Ausstellung und Aushändigung der Approbationsurkunde

§ 60
Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Erteilung der Approbation aufgrund einer in Deutschland erworbenen Berufsqualifikation

Abschnitt 5
Anerkennung von i m Ausland erworbenen Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen

Unterabschnitt 1
Verfahren

§ 61
Fristen

§ 62
Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Erteilung der Approbation aufgrund einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation

§ 63
Bescheid bei Feststellung wesentlicher Unterschiede

Unterabschnitt 2
Anpassungsmaßnahmen nach § 11 des Psychotherapeutengesetzes

§ 64
Gegenstand und Art der Kenntnisprüfung

§ 65
Durchführung und Abschluss der Kenntnisprüfung

Unterabschnitt 3
Anpassungsmaßnahmen nach § 12 des Psychotherapeutengesetzes

§ 66
Anpassungslehrgang

§ 67
Durchführung und Abschluss des Anpassungslehrgangs

§ 68
Gegenstand der Eignungsprüfung

§ 69
Durchführung und Abschluss der Eignungsprüfung

Unterabschnitt 4
Nachweise bei in einem Drittstaat erworbenen Berufsqualifikationen

§ 70
Nachweis der Zuverlässigkeit

§ 71
Nachweis der gesundheitlichen Eignung

§ 72
Aktualität von Nachweisen

Unterabschnitt 5
Nachweise bei in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat erworbenen Berufsqualifikationen

§ 73
Nachweis der Zuverlässigkeit

§ 74
Nachweis der gesundheitlichen Eignung

§ 75
Aktualität von Nachweisen

Abschnitt 6
Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung

§ 76
Erforderliche Unterlagen beim Antrag

§ 77
Fristen

§ 78
Erteilung

§ 79
Verlängerung der Erlaubnis

Abschnitt 7
Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung

§ 80
Erlaubnisurkunde

Abschnitt 8
Dienstleistungserbringung in Deutschland

§ 81
Unterrichtung durch die zuständige Behörde

§ 82
Verfahren bei Verzögerung der Prüfung, Eignungsprüfung

§ 83
Verfahren bei Ausbleiben einer Reaktion der zuständigen Behörde

Abschnitt 9
Schlussvorschriften

§ 84
Übergangsvorschriften

§ 85
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 8 Absatz 2 Nummer 1) Inhalte, die im Bachelorstudiengang im Rahmen der hochschulischen Lehre zu vermitteln und bei dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nachzuweisen sind

1. Grundlagen der Psychologie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

2. Grundlagen der Pädagogik für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

3. Grundlagen der Medizin für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

4. Grundlagen der Pharmakologie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

5. Störungslehre

6. Psychologische Diagnostik

7. Allgemeine Verfahrenslehre der Psychotherapie

8. Präventive und rehabilitative Konzepte psychotherapeutischen Handelns

9. Wissenschaftliche Methodenlehre

10. Berufsethik und Berufsrecht

Anlage 2
(zu § 8 Absatz 2 Nummer 2) Inhalte, die im Masterstudiengang im Rahmen der hochschulischen Lehre zu vermitteln und bei dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nachzuweisen sind

1. Wissenschaftliche Vertiefung

2. Vertiefte Forschungsmethodik

3. Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre der Psychotherapie

4. Angewandte Psychotherapie

5. Dokumentation, Evaluierung und Organisation psychotherapeutischer Behandlungen

6. Vertiefte psychologische Diagnostik und Begutachtung

7. Berufsqualifizierende Tätigkeit II - vertiefte Praxis der Psychotherapie

8. Selbstreflexion

Anlage 3
(zu § 33 Absatz 2) Zeugnis über die psychotherapeutische Prüfung (Ausstellende Stelle)

Anlage 4
(zu § 40 Absatz 1) Niederschrift über die mündlichpraktische Fallprüfung nach § 40 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Anlage 5
(zu § 59 Absatz 1) Approbationsurkunde

Anlage 6
(zu § 65 Absatz 5) Bescheinigung über die Kenntnisprüfung nach den §§ 64 und 65 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Anlage 7
(zu § 67 Absatz 4) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang nach den §§ 66 und 67 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Anlage 8
(zu § 69 Absatz 6) Bescheinigung über die Eignungsprüfung nach den §§ 68 und 69 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Anlage 9
(zu § 78 Absatz 5) Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung des psychotherapeutischen Berufs

Anlage 10
(zu § 80) Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung des psychotherapeutischen Berufs

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Rechtsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Studium

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Abschnitt 2
(Psychotherapeutische Prüfung)

Unterabschnitt 1
(Allgemeine Prüfungsbestimmungen)

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 33

Zu § 34

Unterabschnitt 2
(Mündlichpraktische Fallprüfung)

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Unterabschnitt 3
(Anwendungsorientierte Parcoursprüfung)

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Abschnitt 3
(Allgemeine Formvorschriften)

Zu § 58

Zu Abschnitt 4 Approbation

Zu § 59

Zu § 60

Abschnitt 5
(Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen)

Unterabschnitt 1
(Verfahren)

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Unterabschnitt 2
(Anpassungsmaßnahmen nach § 11 des Psychotherapeutengesetzes)

Zu § 64

Zu § 65

Unterabschnitt 3
(Anpassungsmaßnahmen nach § 12 des Psychotherapeutengesetzes)

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Unterabschnitt 4
(Nachweise bei in einem Drittstaat erworbenen Berufsqualifikationen)

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Unterabschnitt 5
(Nachweise bei in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat erworbenen Berufsqualifikationen)

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Abschnitt 6
(Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung)

Zu § 76

Zu § 77

Zu § 78

Zu § 79

Abschnitt 7
(Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung)

Zu § 80

Zu Abschnitt 8 Dienstleistungserbringung in Deutschland

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu Abschnitt 9 Schlussvorschriften

Zu § 84

Zu § 85

Zu Anlage 1 Inhalte, die im Bachelorstudiengang im Rahmen der hochschulischen Lehre zu vermitteln und bei dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nachzuweisen sind

Zu Anlage 2 Inhalte, die im Masterstudiengang im Rahmen der hochschulischen Lehre zu vermitteln und bei dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nachzuweisen sind

Zu Anlage 3 Zeugnis über die psychotherapeutische Prüfung

Zu Anlage 4 Niederschrift über die mündlichpraktische Fallprüfung nach § 40 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Zu Anlage 5 Approbationsurkunde

Zu Anlage 6 Bescheinigung über die Kenntnisprüfung nach den §§ 64 und 65 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Zu Anlage 7 Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang nach den §§ 66 und 67 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Zu Anlage 8 Bescheinigung über die Eignungsprüfung nach den §§ 68 und 69 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Zu Anlage 9 Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung des psychotherapeutischen Berufs

Zu Anlage 10 Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung des psychotherapeutischen Berufs


 
 
 


Drucksache 506/19

... 2. "spezialangefertigtes Implantat" eine Sonderanfertigung im Sinne des Artikels 2 Nummer 3 der Verordnung (EU) Nr. 2017/7,5 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte, zur Änderung der Richtlinie



Drucksache 254/19 (Beschluss)

... V. Nach dieser schließen Krankenkassen oder deren Landesverbände Versorgungsverträge mit ärztlichen Einrichtungen, die auf die Behandlung von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie durch hämostaseologisch qualifizierte Ärzte spezialisiert sind.



Drucksache 645/19

... Weitere Sexualdelikte müssen nicht in den Deliktskatalog eingestellt werden, um die beschriebenen Ziele zu erreichen. Soweit Kinder von anderen Sexualdelikten betroffen sind, treten die anderen Delikte tateinheitlich zu den §§ 176 bis 176b StGB hinzu, soweit diese nicht im Wege der Spezialität vorgehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 645/19




A. Rechtslage und Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 454/19 (Beschluss)

... Durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen die Insolvenzverwalter, Sachwalter und Treuhänder, die ihre Meldungen bisher noch auf Papier abgeben dürfen, zu elektronischen Datenlieferungen verpflichtet werden. Dabei geht der Gesetzentwurf davon aus, dass die Insolvenzverwalter, Sachwalter und Treuhänder nach dem vorgesehenen Wegfall der bislang noch existierenden Spezialregelung in § 4 Absatz 5 InsStatG als Unternehmen oder Betriebe im Sinne des § 11a Absatz 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 454/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 2 Änderung des Insolvenzstatistikgesetzes

5. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Nummer 2, Nummer 8, Nummer 9 InStatG

6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4 Absatz 4 - neu - InsStatG

7. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 138 Absatz 4 AO

8. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 147 Absatz 6 Satz 6 AO

9. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 11 StBerG

§ 11
Verarbeitung personenbezogener Daten

10. Zu Artikel 6a - neu -, Artikel 15 Absatz 4 - neu - § 39a Absatz 6 Satz 3 EStG und Inkrafttreten

Artikel 6a
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

11. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 18 Absatz 2 Satz 5 und 6, Absatz 2a Satz 4 UStG

Artikel 7
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

12. Zu Artikel 7 Nummer 3 - neu - § 20 Satz 1 Nummer 1 UStG


 
 
 


Drucksache 575/19

... Um das Gelingen von Adoptionen zu fördern und damit das Wohl der Kinder zu sichern, bedarf es stabiler Strukturen in der Adoptionsvermittlung und ihrer Stärkung. Es ist wichtig, dass eine fachlich fundierte Begleitung aller Beteiligten durch spezialisierte Fachkräfte nach einer guten Vorbereitung der Adoption - über den Adoptionsbeschluss hinaus - zur Verfügung steht. Bei Stiefkindadoptionen muss eine frühzeitige Beratung sichergestellt sein, damit eine Adoption nicht aus sachfremden Motiven erfolgt, sondern sich Familien nur dann für eine Adoption entscheiden, wenn sie dem Wohl des Kindes dient.



Drucksache 514/19

... Die Grundsteuer kann für einen örtlichen Interessensausgleich ein zielführendes Instrument sein, wenn den Gemeinden - wie bei der Grundsteuer C - ein Optionsrecht für einen erhöhten Hebesatz eingeräumt wird. Die Einführung dieses Instruments erfolgt unbeschadet einer noch zu treffenden spezialgesetzlichen Regelung, welche für Windenergieanlagen Mindestabstände von signifikanter Wohnbebauung zur Erhöhung der Akzeptanz festlegt. Diese ist in Nummer 3.4.1.2. des am 9. Oktober 2019 beschlossenen Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 vorgesehen. Beide Maßnahmen stehen in einem engen sachlichen Zusammenhang.



Drucksache 72/1/18

... /EU /EU künftig eine Vertriebsanzeigepflicht für 1-Anleger-Spezialfonds vorsieht, auch wenn nur eine abstrakte, aber keine konkrete Vertriebsabsicht für den Spezialfonds besteht. Nach dem oben genannten Auslegungsschreiben der BaFin ist in diesen Fällen derzeit keine Vertriebsanzeige erforderlich.



Drucksache 158/18

... 30. Die Kommission hat vor Kurzem das Strategische Forum für wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse ins Leben gerufen, dessen Aufgabe darin besteht, für Wertschöpfungsketten, die für Europa von strategischer Bedeutung sind, einschließlich der Integration der KI zum Ausbau der Führungsrolle der Industrie der EU, umfangreiche Finanzmittel zu erschließen und eine angemessene Finanzierung zu gewährleisten. Darüber hinaus unterstützt und fördert die Kommission über ihre Plattform für intelligente Spezialisierung zur industriellen Modernisierung Investitionen in fortschrittliche Technologien und KI.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/18




Mitteilung

1. Einleitung - Wandel als Chance begreifen

Was ist künstliche Intelligenz?

Eine europäische KI-Initiative

2. Die STELLUNG der EU IM Internationalen WETTBEWERB

Bisherige Tätigkeiten der EU: Schaffung der Grundlagen für eine optimale Nutzung der KI

3. Die nächsten Schritte: eine KI-INITIATIVE der EU

3.1. Förderung der technologischen und industriellen Leistungsfähigkeit der EU sowie der weiteren Verbreitung von KI in der gesamten Wirtschaft

Investitionen steigern 2018-2020

Stärkung von Forschung und Innovation auf allen Ebenen - vom Labor bis zum Markt

Förderung von KI-Spitzenforschungszentren in ganz Europa

KI für alle kleinen Unternehmen und potenziellen Nutzer

Unterstützung von Erprobung und Versuchen

Mobilisierung privater Investitionsmittel

Nach 2020

Bereitstellung von mehr Daten

3.2. Vorbereitung auf sozioökonomische Veränderungen

Niemanden zurücklassen

3.3. Gewährleistung eines geeigneten ethischen und rechtlichen Rahmens

Entwurf

Sicherheit und Haftung

Befähigung von Einzelpersonen und Verbrauchern, den größtmöglichen Nutzen aus KI zu ziehen

3.4. Kräfte bündeln

Einbindung der Mitgliedstaaten

Einbeziehung der Interessenträger: Gründung einer Europäischen KI-Allianz

Überwachung der Entwicklung und Einführung von KI

Internationale Ausrichtung

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 444/18

... Für eine erfolgreiche Verfolgung von Straftaten ist ganz entscheidend, dass die Zulässigkeit der erhobenen Informationen als Beweismittel sichergestellt ist. Dies gilt insbesondere für Fälle von Terrorismus, bei denen die Strafverfolgung auch auf Indizien beruht (Überwachung, Zeugenaussagen, Abhören der Kommunikation). Aus den Eurojust-Berichten über Verurteilungen im Zusammenhang mit Terrorismus20 geht hervor‚ dass auch die Erhebung, Weitergabe und Nutzung bestimmter Arten von Informationen, die bei der Verfolgung terroristischer Straftaten als Beweis dienen sollen, Fragen aufwerfen. Insbesondere müssen in Fällen, in denen es um Terrorismus geht, für die Erhebung von Informationen häufig bestimmte Ermittlungstechniken eingesetzt oder spezialisierte Behörden der Mitgliedstaaten einbezogen werden. Solche Informationen werden oft nicht weitergegeben, um die Informationsquellen zu schützen, um zu gewährleisten, dass die Informanten anonym bleiben, oder um die Methoden, mit denen die Informationen erhoben wurden, nicht preiszugeben.



Drucksache 650/1/18

... 4. Im Zwischenbericht sowie im Verbraucherschlichtungsbericht des Bundesamtes für Justiz (BfJ) vom Juli 2018 finden sich Hinweise darauf, dass bei einzelnen Schlichtungsstellen ein hoher Anteil an Schlichtungsanträgen aufgrund sachlicher Unzuständigkeit abgewiesen wird und die Ermittlung der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle im Einzelfall mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein kann. Vor diesem Hintergrund regt der Bundesrat eine Überprüfung einzelner spezialgesetzlicher Zuständigkeitsregelungen wie beispielsweise in den Bereichen Finanzdienstleistungen und Telekommunikation an, um den Verbrauchern den Zugang zur Schlichtung zu erleichtern.



Drucksache 372/18 (Beschluss)

... es für Investmentfonds bestehen in Kapitel 3 des Gesetzes für Spezial-Investmentfonds weitere Steuerbefreiungen, die abhängig von der Rechtsform des Anlegers sind. Dies betrifft insbesondere § 42 Absatz 4 und 5, § 43 Absatz 3, § 44 oder § 49 Absatz 1 Satz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 372/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - und Nummer 1

2. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und 3 EStG

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG

6. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 3 Nummer 15 EStG , Nummer 1a - neu - § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 7 - neu - EStG *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - und b - neu - § 3 Nummer 26 Satz 1 und Nummer 26a Satz 1 EStG ∗

8. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - und Nummer 7 Buchstabe a0 - neu - § 6 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 2a, § 52 Absatz 12 Satz 4 - neu -, Satz 7 und 8 - neu - EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe a und Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 34d Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe e Doppelbuchstabe cc EStG

10. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f Satz 3 EStG

11. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 14 Absatz 2 Satz 4 - neu - KStG

12. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 15 KStG

13. Zum Körperschaftsteuergesetz

14. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 3 Nummer 24 GewStG ∗

15. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b - neu - und Nummer 2 § 3 Nummer 24 und § 36 Absatz 2 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - GewStG ∗

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 8a - neu - und Inhaltsübersicht § 19a Absatz 5 Satz 2, § 28 Absatz 1 Satz 6 und Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 - neu - sowie § 37 Absatz 16 ErbStG *

Artikel 8a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

17. Zu Artikel 8a - neu - § 28a Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 Satz 3 und Nummer 4 bis 6 - neu - und Absatz 6 Satz 2 - neu - sowie § 37 Absatz 16 ErbStG *

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

18. Zu Artikel 8b - neu - und Inhaltsübersicht § 22 Absatz 1 Satz 6 Nummer 6 und Absatz 2 Satz 6 UmwStG Artikel 16 Absatz 3 Inkrafttreten

Artikel 8b
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

19. Zu Artikel 9 Umsatzsteuergesetz

20. Zu Artikel 9 Nummer 7 und Nummer 8 § 22f Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3 Satz 1 sowie § 25e Absatz 3 Satz 1 UStG

21. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 22f UStG

22. Zu Artikel 9 Nummer 7 und 8 § 22f Absatz 1 Satz 6 UStG

23. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 22f Absatz 1 Satz 7 UStG

24. Zu Artikel 9 Nummer 8 § 25e Absatz 4 Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - UStG

1. Zu § 25e Absatz 1 UStG

2. Fallgestaltungen des § 25e Absatz 2 UStG

4. Rechtsfolgen des § 25e Absatz 4 UStG

25. Zur Änderung der Abgabenordnung

26. Zu Artikel 13 Nummer 3a - neu - § 51 Absatz 5 Satz 2 - neu - InvStG

27. Zu Artikel 13 Nummer 4 Buchstabe d - neu - § 56 Absatz 6 Satz 4 und 5 InvStG

28. Zu Artikel 15a - neu - und Inhaltsübersicht Artikel 6 Absatz 2 Gesetz über schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen

Artikel 15a
Änderung des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen

29. Zum Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen


 
 
 


Drucksache 193/18

... Planung ist notwendig, aber Innovation muss auch durch Bottom-up-Prozesse, Kreativ30-und Innovationszentren zugelassen werden, in denen Freiberufler und Kreative zusammenarbeiten und gemeinsam kreativ tätig sind. Auch Unternehmenscluster in der Kreativwirtschaft haben bereits gezeigt, dass sie einen hohen Beschäftigungszuwachs31 erzielen können, und schon rund 6 % aller 1300 regionalen Prioritäten für eine intelligente Spezialisierung haben einen Kulturbezug32. Die regionale und europäische territoriale Zusammenarbeit schafft Wachstum und Beschäftigung und fördert Europa als Zielregion, unter anderem durch regionenüberschreitende Kulturwege33. Auf diesen Erfahrungen kann aufgebaut werden, um die Rolle der Kultur in der innovationsgetriebenen territorialen Entwicklung noch auszubauen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 193/18




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Herausforderungen und das Ziel

3. Rechtsgrundlage und erste Schritte

4. Strategische Ziele und Maßnahmen

4.1 Soziale Dimension - die Möglichkeiten der Kultur und der kulturellen Vielfalt zur Schaffung von sozialem Zusammenhalt und sozialem Wohlbefinden nutzen

4.2 Wirtschaftliche Dimension - kulturbasierte Kreativität in Bildung und Innovation fördern, um Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen

4.3 Außenpolitische Dimension - die internationalen Kulturbeziehungen stärken

5. Bereichsübergreifende Maßnahmen

5.1 Schutz und Förderung des kulturellen Erbes

5.2 Digital4Culture

6. Umsetzung der neuen Agenda

6.1. Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

6.2. Strukturierter Dialog mit der Zivilgesellschaft

7. Förderung der Kultur in EU-Strategien und -Programmen

8. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 166/18 (Beschluss)

... 23. Vor diesem Hintergrund hält der Bundesrat die Vorschläge der Kommission für eine Neugestaltung der bestehenden Flexibilitätsmechanismen für diskussionswürdig. Er bekräftigt aber auch seine Forderung, dass Vorschläge für ein höheres Maß an Flexibilität gegen die für den EU-Haushalt geltenden Haushaltsgrundsätze, welche die Budgetbefugnisse der EU-Organe sichern, und hier insbesondere gegen den Spezialitätsgrundsatz abzuwägen sind und die Planungssicherheit für die Mittelempfangenden, gerade bei mehrjährigen EU-Programmen, nicht in Frage stellen dürfen (vergleiche BR-Drucksache 521/16(B) und BR-Drucksache 543/17(B)).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/18 (Beschluss)




I. Allgemeiner Teil

Strategische Ausrichtung

3 Eigenmittelreform

Flexibilität und Stabilität

EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit

Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen

II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation

Europäische Strategische Investitionen

3 Binnenmarkt

Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm

III. Zusammenhalt und Werte

Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen

Finanzausstattung der Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik für alle Regionen

Regeln der Mittelverteilung

Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung

Umsetzung der Programme und Vereinfachung

Wirtschafts - und Währungsunion

In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt

3 Allgemeines

Landwirtschaft und Meerespolitik

Umwelt - und Klimaschutz

V. Migration und Grenzmanagement

3 Migration

3 Grenzmanagement

VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion

3 Sicherheit

3 Verteidigung

3 Krisenreaktion

VII. Nachbarschaft und die Welt

VIII. Europäische öffentliche Verwaltung

IX. Verfahren

X. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 374/18

... Es handelt sich um einen deklaratorischen Verweis auf die Spezialvorschriften der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 374/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 36
Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans

§ 48
Maßnahmen bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 2017/2402

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 308c
Maßnahmen bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 2017/2402

§ 319a
Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 2015/2365 , die Verordnung (EU) Nr. 2016/1011 oder die Verordnung (EU) Nr. 2017/2402 .

§ 356
Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 bis 8

Artikel 3
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

Artikel 4
Weitere Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs

§ 12
Meldungen der Bundesanstalt an die Europäische Kommission, an die Europäischen Aufsichtsbehörden und an den Betreiber des Bundesanzeigers.

Artikel 5
Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Solvabilitätsverordnung

Artikel 7
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

§ 31
Berichterstattung über das Kreditgeschäft und das Verbriefungsgeschäft.

§ 37
Sorgfaltspflichten für institutionelle Anleger in Bezug auf Verbriefungspositionen

Artikel 8
Änderung der Kapitalanlage-Verhaltens- und -Organisationsverordnung

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 27

Zu Absatz 35

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zur Überschrift

Zu Absatz 2

Zu Nummer 10

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 11

Zu Absatz 1b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5b

Zu Nummer 14

Zu Absatz 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 54/1/18

... -Verordnung gibt es im Gegensatz zu anderen Spezialverordnungen keine speziellen Vorschriften mit Maßnahmen, die im Falle des Seuchenausbruchs auf einer Sammelstelle gelten. Wenn, wie derzeit im § 2b vorgesehen, die Sammelstellen als separate Einheiten angesprochen werden und nicht mehr unter den Begriff "Betrieb" fallen, könnten die im weiteren Verordnungstext für Betriebe vorgesehenen Maßnahmen nicht mehr als für Sammelstellen gültig angesehen werden. Die Anordnung von Maßnahmen für Sammelstellen wäre dann nicht mehr über die Spezialverordnung möglich und müsste auf Grundlage des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SchwPestV1988

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2b Absatz 2 Satz 2 SchwPestV1988

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3a Satz 1 Nummer 1 SchwPestV1988

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe h § 14a Absatz 10 SchwPestV1988

5. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 14d Absatz 5 Nummer 5 Satz 2 SchwPestV1988

6. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 14e Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb, Absatz 2 Nummer 1 SchwPestV1988

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 1 Absatz 2 Satz 2 JagdzeitV1977


 
 
 


Drucksache 170/18

... (4) Die Abhängigkeit gewerblicher Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten führt auch zu einer Situation, in der gewerbliche Nutzer vielfach nur begrenzte Möglichkeiten haben, Rechtsmittel einzulegen, wenn einseitige Maßnahmen der Anbieter solcher Dienste zu einem Streitfall führen. In vielen Fällen werden von diesen Anbietern keine zugänglichen und wirksamen internen Beschwerdemanagementverfahren angeboten. Bestehende alternative außergerichtliche Streitbeilegungsmechanismen können sich aus einer Vielzahl von Gründen - darunter der Mangel an spezialisierten Mediatoren und die Angst der gewerblichen Nutzer vor Vergeltungsmaßnahmen - als unwirksam erweisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geschäftsbedingungen

Artikel 4
Aussetzung und Beendigung

Artikel 5
Ranking

Artikel 6
Differenzierte Behandlung

Artikel 7
Datenzugang

Artikel 8
Einschränkung der Möglichkeit, andere Bedingungen auf anderem Wege anzubieten

Artikel 9
Internes Beschwerdemanagementsystem

Artikel 10
Mediation

Artikel 11
Spezialisierte Mediatoren

Artikel 12
Klageeinreichung vor Gericht durch repräsentative Organisationen oder Verbände und durch öffentliche Stellen

Artikel 13
Verhaltenskodex

Artikel 14
Überprüfung

Artikel 15
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 617/18

... Die Europäische Investitionsbank hilft bei der Finanzierung von Planung, Bau und Betrieb eines neuen Krankenhauses in Treviso (Kleinstadt und Industriezentrum im Nordosten Italiens). Als wichtigstes Krankenhaus der Provinz bietet es spezialisierte Dienste für einen Einzugsbereich von rund einer Million Menschen an. Das Projekt in Treviso ist ein gutes Beispiel dafür, wie durch den Europäischen Fonds für strategische Investitionen Sozialinvestitionen in innovative Lösungen für Forschung, Gesundheit, Beschäftigung und soziale Dienste zugunsten der lokalen Gemeinschaft gefördert werden.



Drucksache 468/18

... Zur Durchführung eines Zuchtprogramms einschließlich der Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen in einem Zuchtverband oder Zuchtunternehmen sind bei dem heute erreichten technisch-wissenschaftlichen Stand sowohl Spezialkenntnisse des Personals als auch geeignete technische Einrichtungen, insbesondere zur Datenverarbeitung, notwendig. Die EU-Tierzuchtverordnung gibt in Anhang I, Teil 1 Buchstabe A. Nummer 2 vor, dass die anzuerkennenden Organisationen über genügend qualifiziertes Personal sowie über geeignete Einrichtungen und Ausrüstungen zur Durchführung ihrer Zuchtprogramme verfügen müssen. Entsprechende Anforderungen an das Personal und die Einrichtungen und Ausrüstungen der Züchtervereinigung können aufgrund der Ermächtigung in Absatz 1 Nummer 1 erlassen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 468/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Tierzuchtgesetz - (TierZG)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen, Genehmigung von Zuchtprogrammen, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

§ 3
Zuständige Behörden

§ 4
Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen

§ 5
Genehmigung von Zuchtprogrammen

§ 6
Zuchtprogramme aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 7
Befristung der Anerkennung und Genehmigung, besondere Regelungen

§ 8
Datenweitergabe für Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung

§ 9
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 3
Erhaltung der genetischen Vielfalt

§ 10
Monitoring

§ 11
Verordnungsermächtigungen

§ 12
Erlass von Verwaltungsvorschriften

§ 13
Eintragungsbestätigung für Vorbuchtiere, Tierzuchtbescheinigung

§ 14
Abgabe von Samen

§ 15
Verwendung des Samens

§ 16
Abgabe von Eizellen und Embryonen

§ 17
Verwendung von Embryonen

§ 18
Besamungsstationen, Embryo-Entnahme oder -Erzeugungseinheiten

§ 19
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr

§ 20
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 6
Überwachung, Zuständigkeiten, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften

§ 21
Zuständigkeit, gegenseitige Information, Außenverkehr, Verordnungsermächtigung

§ 22
Aufgabe und Maßnahmen der zuständigen Behörden, Verordnungsermächtigungen

§ 23
Bußgeldvorschriften

§ 24
Einziehung

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 25
Rechtsverordnungen in besonderen Fällen

§ 26
Übergangsvorschriften

§ 27
Befreiung vom Preisbindungsverbot nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 28
Verordnungsermächtigungen zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und zur Anpassung an das Unionsrecht

§ 29
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 30
Außerkrafttreten

Artikel 2
Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen keine IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen, Genehmigung von Zuchtprogrammen, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Abschnitt 3 Erhaltung der genetischen Vielfalt

Zu § 10

Zu § 11

Zu Nummer 1

Zu § 12

Zu Abschnitt 4 Anbieten, Abgabe und Verwendung von Vorbuchtieren, Samen, Eizellen und Embryonen

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 5 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr

Zu § 20

Zu Abschnitt 6 Überwachung, Zuständigkeiten, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4362, BMEL: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Tierzuchtrechts

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung der Länder

II.2. Weitere Kosten

II.3. Umsetzung von EU-Recht

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 385/18

... Diese Vorschrift ermöglicht den Landesregierungen, bestimmte isolierte Güterrechtsverfahren bei spezialisierten Gerichten zu konzentrieren. Damit soll einer wichtigen Tendenz im internationalen Verfahrensrecht genügt werden. Sie können diese Ermächtigung auch auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. Da die Güterrechtsverordnungen nur die internationale Zuständigkeit regeln, erlangen die Bedenken, die der EuGH in seinem Urteil vom 18. Dezember 2014 (Rs. C-400/13 und C-408/13) zur Konzentrationsermächtigung in § 28 AUG geäußert hat, keine Bedeutung.



Drucksache 184/18

... Die Handlungsbefugnis basiert auf Artikel 87 Absatz 2 AEUV, der es der Europäischen Union ermöglicht, Maßnahmen zu erlassen für die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen allen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten (einschließlich der Polizei, des Zolls und anderer spezialisierter Strafverfolgungsbehörden), die insbesondere Folgendes betreffen: das Einholen, Speichern und Austauschen sachdienlicher Informationen für die Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung von Straftaten (Buchstabe a) sowie gemeinsame Ermittlungstechniken zur Aufdeckung schwerwiegender Formen der organisierten Kriminalität (Buchstabe b).



Drucksache 391/18

... § 35 Absatz 6 wurde im Jahr 2012 in das TKG eingefügt. Es handelt sich um eine Spezialregelung zu § 65 Absatz 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 391/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 221/18

... 5. Spezial-Eurobarometer 468, Einstellungen der europäischen Bürger gegenüber der Umwelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 221/18




Mitteilung

1. Herausforderung LUFTQUALITÄT

2. EU-STRATEGIE für SAUBERE LUFT

3. Beispiele für Maßnahmen zur Verringerung der LUFTVERSCHMUTZUNG

3.1. Maßnahmen zur Verringerung verkehrsbedingter Emissionen

3.2. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus Strom- und Wärmeerzeugung

3.3. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus der Industrie

3.4. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus der Landwirtschaft

4. Zusammenarbeit für eine SAUBERE LUFT für alle EUROPÄERINNEN und EUROPÄER

4.1. Ausweitung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Rahmen von Dialogen über saubere Luft

4.2. Mitgliedstaaten, Regionen und Städte zusammenbringen

4.3. Bereitstellung von EU-Finanzmitteln für die Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität

4.4. Staatliche Beihilfen zur Erleichterung inländischer Investitionen in emissionsarme und emissionsfreie Mobilität

4.5. Fortgesetzte Durchsetzungsmaßnahmen

Übermäßige Luftverschmutzung durch Partikel und Stickstoffdioxid

Aktueller Stand

Weitere Maßnahmen

Sicherstellung der vollständigen Einhaltung der Schadstoffemissionsnormen für Fahrzeuge

Einhaltung der geltenden Vorschriften durch die Mitgliedstaaten

Weitere Maßnahmen

Neue Vorschriften für eine bessere Marktüberwachung

5. Das weitere Vorgehen


 
 
 


Drucksache 300/18

... Absatz 2 beinhaltet nicht nur in Bezug auf allgemeine datenschutzrechtliche Regelungen eine Regelung zum Umgang mit Daten, sondern auch Klarstellungen in Bezug auf etwaige spezialgesetzliche Datenschutzvorschriften (§ 34 des Bundesmelde-gesetzes, § 22 des Zensusgesetzes 2011). Für Finanzbehörden ergibt sich die Übermittlungsbefugnis bereits weitgehend aus § 31 Absatz 3 der



Drucksache 75/18

... (9) "spezialisiertes Hypothekenkreditinstitut" ein Kreditinstitut, das Darlehen ausschließlich durch Emission gedeckter Schuldverschreibungen finanziert, aufgrund der gesetzlichen Vorschriften nur Hypothekendarlehen und Darlehen im öffentlichen Sektor gewähren darf und nicht befugt ist, Einlagen, wohl aber andere rückzahlbare Gelder des Publikums entgegenzunehmen;



Drucksache 423/18 (Beschluss)

... Es handelt sich hierbei um eine klarstellende Regelung, die dem spezialgesetzlichen Charakter der Regelungen im



Drucksache 306/18 (Beschluss)

... Institut für Bergbau und Spezialtiefbau

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/18 (Beschluss)




Anlage
Wahl von Mitgliedern des Nationalen Begleitgremiums gemäß § 8 Absatz 3 des Standortauswahlgesetzes


 
 
 


Drucksache 389/18 (Beschluss)

... Zudem bedingt die bisherige erstinstanzliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte eine wenig sachgerechte Inanspruchnahme der beschränkten gerichtlichen Ressourcen: Straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren sind regelmäßig äußerst umfangreich, komplex und weisen schwierige Rechtsfragen und fachspezifische Fragestellungen auf. Gerade die Oberverwaltungsgerichte besitzen auf straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren spezialisierte Senate mit entsprechender Fachkompetenz, die in gleicher Weise bei den Verwaltungsgerichten angesichts der dort nur geringen Zahl derartiger Verfahren so nicht vorgehalten werden können. Die Fachkunde und die Routine der Oberverwaltungsgerichte in diesem Bereich sollte daher auch für Straßen unterhalb der Ebene der Bundesfernstraßen genutzt werden.



Drucksache 157/18

... Überdies sind Kooperationsstrukturen aufgebaut worden, beispielsweise die Europäische Innovationspartnerschaft für Aktivität und Gesundheit im Alter18‚ das gemeinsame FuE-Programm "Aktives und unterstütztes Leben"19 und öffentlich-private Partnerschaften wie "Initiative Innovative Arzneimittel"20 und "Elektronikkomponenten und -systeme für eine Führungsrolle Europas"21. Regionale und nationale Strategien für eine intelligente Spezialisierung spielen ebenfalls eine zentrale Rolle beim Aufbau stärkerer regionaler Ökosysteme im Bereich der Gesundheitsversorgung. Seit 2004 haben zwei Aktionspläne für elektronische Gesundheitsdienste22 den politischen Rahmen für das Vorgehen der Mitgliedstaaten und der Kommission gebildet. Die eHealth-Interessengruppe23 hat hierbei ebenfalls eine wichtige Rolle gespielt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/18




Mitteilung

1. Politischer Kontext: Gesundheit und PFLEGE in einer SICH DIGITALISIERENDEN WELT

2. WEITERER Handlungsbedarf auf Ebene

3. Sicherer Zugang der Bürger zu GESUNDHEITSDATEN und sicherer Austausch dieser Daten

4. Bessere Daten für die Förderung der Forschung, die PRÄVENTION von KRANKHEITEN und eine PERSONALISIERTE GESUNDHEITSVERSORGUNG und PFLEGE

5. DIGITALE HILFSMITTEL für eine AUFGEKLÄRTE MITWIRKUNG der Bürger und eine PATIENTENORIENTIERTE PFLEGE

6. NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 176/18

... ermächtigt, durch Rechtsverordnung die örtliche Zuständigkeit für Musterfest-stellungsklagen zu konzentrieren. Dies ermöglicht die organisatorische und inhaltliche Spezialisierung besonderer Gerichte für Musterfeststellungsklagen und damit der Erhöhung von Effizienz des Verfahrens und Qualität der Entscheidungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 606
Musterfeststellungsklage

§ 607
Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage

§ 608
Anmeldung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen

§ 609
Klageregister; Verordnungsermächtigung

§ 610
Besonderheiten der Musterfeststellungsklage

§ 611
Vergleich

§ 612
Bekanntmachungen zum Musterfeststellungsurteil

§ 613
Bindungswirkung des Musterfeststellungsurteils; Aussetzung

Artikel 3
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 5
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 8
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 9
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Vorbemerkung

2. Bündelungsmöglichkeiten nach der Zivilprozessordnung ZPO

3. Sonderfälle des kollektiven Rechtsschutzes im Zivilprozess außerhalb der ZPO

4. Lösungskonzept

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu § 606

Zu § 607

Zu § 608

Zu § 609

Zu § 610

Zu § 611

Zu § 612

Zu § 613

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Artikeln 7

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats gem. § 6 Absatz 1 NKRG: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterfeststellungsklage, (NKR-Nummer 4012, BMJV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

II.3 ‘One in one out’-Regel

II.4 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 383/18

... Der Bereich des internationalen Handels und der internationalen Investitionen ist in Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe b der Konvention aus dem Anwendungsbereich der Konvention ausgenommen. Dies hat historisch den Grund, dass in den 1950er Jahren zwischen den Staaten, die ursprünglich Vertragsparteien der Konvention waren, im Handel andere Übungen für Erleichterungen im Urkundenverkehr sorgten. Diese Usancen werden jedoch nicht weltweit von allen Staaten befolgt. Es hat sich daher zwischenzeitlich gezeigt, dass eine Geltung des Apostille-Übereinkommens auch für den Handel bessere Bedingungen schaffen könnte. Die Spezialkommissionen der Haager Konferenz haben hierzu mehrfach (so 2012 und 2016) in Schlussfolgerungen und Empfehlungen angenommen, die vorgesehene Ausnahme aus den eben genannten Gründen der Entstehung der Norm in Artikel 1 der Konvention sehr eng auszulegen. Zur Umsetzung der Beschlüsse der Spezialkommission ist daher gesetzlich zu regeln, dass künftig auch öffentliche Urkunden, die sich unmittelbar auf den Handelsverkehr oder auf das Zollverfahren beziehen, mit der Apostille versehen werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 383/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Abschnitt 8
Beweis der Echtheit ausländischer öffentlicher Urkunden nach der Verordnung (EU) Nr. 2016/1191

§ 1118
Zentralbehörde

§ 1119
Verwaltungszusammenarbeit

§ 1120
Mehrsprachige Formulare

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation

Artikel 4
Weitere Änderung der Verordnung über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation zum 1. Oktober 2021

Artikel 5
Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes

Abschnitt 2
Zentrale und nationale Behörde; Jugendamt.

Abschnitt 11
Kosten

Abschnitt 12
Übergangsvorschriften

Abschnitt 2
Zentrale und nationale Behörde; Jugendamt.

§ 3
Bestimmung der Zentralen und der nationalen Behörde.

Abschnitt 10
Verfahren nach dem Europäischen Adoptionsübereinkommen.

§ 50
Verfahren der nationalen Behörde

Abschnitt 11
Kosten.

Artikel 6
Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes

Artikel 7
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 8
Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes

Artikel 9
Änderung der Auslandsadoptions-Meldeverordnung

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 193/18 (Beschluss)

... 16. Der Bundesrat würdigt, dass die neue Agenda für Kultur die solo-selbständigen Kunst- und Kulturschaffenden auch insofern ernst nimmt, als diese nicht außerhalb wirtschaftlicher Zusammenhänge stehen, sondern auf der Basis ihres künstlerischen Ansatzes ein mindestens auskömmliches Einkommen erzielen wollen. Er stellt fest, dass demzufolge nicht nur Unternehmen und Start-Ups, sondern ausdrücklich auch die solcherart tätigen Kunst- und Kulturschaffenden in Strategien der Intelligenten Spezialisierung Berücksichtigung finden können und sollten.



Drucksache 563/18

... In seinem Anwendungsbereich enthält § 18 Abs. 1 Satz 1 EnWG eine im Verhältnis zu § 17 Abs. 1 EnWG vorrangige Spezialregelung. Für Gemeindegebiete, in denen sie Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern betreiben, sind auch Betreiber von L-Gasversorgungsnetzen verpflichtet, allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederdruck und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher zu veröffentlichen sowie zu diesen Bedingungen jedermann an ihr Netz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Energie zu gestatten. Nach dem bisherigen § 18 Abs. 1 Satz 2 EnWG bestehen diese Pflichten zwar nicht, wenn der Anschluss oder die Anschlussnutzung für den Betreiber des L-Gasversorgungsnetzes aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist. Den Umstand, dass diese Gasqualität nicht dauerhaft zur Verfügung stehen könnte, hat der Gesetzgeber bei der Schaffung des § 18 EnWG aber nicht vorhergesehen.

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Drucksache 563/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

§ 61b
Verringerung der EEG-Umlage bei Anlagen

§ 61c
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen

§ 61d
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten neueren KWK-Anlagen

§ 62a
Messung und Schätzung

§ 88d
Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen

Artikel 2
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

§ 26c
Messung und Schätzung

Artikel 3
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 7
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

§ 11a
Bilanzkreis für den energetischen und bilanziellen Ausgleich von Systemsicherheitsmaßnahmen

Artikel 8
Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung

Artikel 9
Änderung der Niederdruckanschlussverordnung

Artikel 10
Änderung der Netzreserveverordnung

Artikel 11
Änderung der SINTEG-Verordnung

Artikel 12
Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung

Artikel 13
Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung

Artikel 14
Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-EnergienVerordnung

Artikel 15
Änderung der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen

§ 4
Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine

Artikel 16
Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung

Artikel 17
Änderung des Windenergie\-auf\-See\-Gesetzes

Artikel 18
Änderung des Seeanlagengesetzes

Artikel 19
Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge

Artikel 20
Änderung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes

Artikel 21
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Tabelle

Tabelle

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 61b

Zu § 61c

Zu § 61d

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 52

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Dreifachbuchstabe ddd

Zu Dreifachbuchstabe eee

Zu Dreifachbuchstabe fff

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 14

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5


 
 
 


Drucksache 423/1/18

... Es handelt sich hierbei um eine klarstellende Regelung, die dem spezialgesetzlichen Charakter der Regelungen im Atomgesetz (



Drucksache 78/18

... − Im Spezialfall der kritischen Infrastrukturen (insbesondere im Energie-, IT- und Netzbereich) soll wegen der besonderen Relevanz dieser Investitionen für die Sicherheit oder Ordnung in Deutschland ohne eine konkrete Eingriffsschwelle jedwede Beteiligung überprüft werden dürfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 78/18




Entschließung

Anlage
Eingriffsschwellen bei der Überprüfung und Untersagung von Übernahmen durch Unionsfremde in den 12 EU-Mitgliedstaaten mit Investitionsprüfungs-Regelungen und in den G7-Staaten EU


 
 
 


Drucksache 433/18 (Beschluss)

... Der bewährte Vorrang der spezialgesetzlichen Regelungen in der



Drucksache 176/18 (Beschluss)

... bewerkstelligt, der zugleich den Ländern ermöglicht, hierbei eine Zuständigkeitskonzentration bei einem Oberlandesgericht oder einem Obersten Landgericht vorzusehen und damit durch die entsprechende Spezialisierung der Gerichte noch effizientere und zügigere Verfahrenserledigungen zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/18 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 119 Absatz 3 GVG ,

‚Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 614
Rechtsmittel

3. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 32c - neu - ZPO

§ 32c
Ausschließlicher Gerichtsstand bei Musterfeststellungsverfahren

4. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 1 ZPO

5. Zu Artikel 2 Nummer 3 Evaluierung der §§ 606 ff. ZPO

6. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 ZPO

7. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 Absatz 3 Satz 3 - neu - ZPO

8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ZPO

9. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 ZPO

10. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 ZPO

11. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 610 Absatz 1 Satz 1 ZPO

12. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 611 ZPO

13. Zu Artikel 6 § 204 Absatz 1 Nummer 1a BGB

14. Zu Artikel 11

15. Zum Gesetzentwurf im Übrigen


 
 
 


Drucksache 408/18

... gestützt. Die Vorschrift ermöglicht dem Vorsitzenden das Ergreifen von Maßnahmen, die erforderlich sind, um den ungestörten Ablauf der Sitzung zu gewährleisten. Eine einheitliche und verlässliche Handhabung der Norm hat sich in Bezug auf Gesichtsverhüllung in der Rechtsprechung bislang nicht herausbilden können. Entscheidungen im Rahmen der Sitzungspolizei reichen - bei gleich oder ähnlich gelagerten Sachverhalten - von einer Hinnahme der Gesichtsverhüllung über Maßnahmen allein zum Zwecke der Identitätsfeststellung bis zu einem Verbot der Gesichtsverhüllung sowohl für an der Verhandlung beteiligte Personen als auch für Zuschauer und der Androhung von Ordnungsmitteln zur Durchsetzung des Verbots. Eine Umfrage unter den bayerischen Gerichten und Staatsanwaltschaften hat gezeigt, dass die Unsicherheit in der Praxis angesichts des Fehlens einer spezialgesetzlichen Grundlage groß ist (vgl. BR-Pl. Prot. 947, Seite 304). Sowohl die bayerische als auch die nordrhein-westfälische gerichtliche Praxis erwarten, dass Fallkonstellationen mit vollverschleierten Personen im Gerichtssaal angesichts der beachtlichen Zahl von Zuwanderern aus Kulturkreisen, in denen eine solche Verschleierung nicht unüblich ist, vermehrt auftreten werden.



Drucksache 53/18 (Beschluss)

... Der Entwurf räumt den Landesregierungen für die erforderliche Bedürfnisprüfung (vgl. hierzu Kissel/Mayer, GVG, 7. Aufl. 2013, § 93 Rnr. 5) die erforderliche Gestaltungsfreiheit ein. Allerdings wird die Einrichtung von Kammern für internationale Handelssachen nicht bei jedem Landgericht in Betracht kommen. Dies gilt zum einen im Hinblick auf die regionale Verteilung des zu erwartenden Fallaufkommens. Wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten mit internationalem Bezug werden in nennenswerter Zahl voraussichtlich vor allem in den wirtschaftlichen Ballungszentren und den dortigen Gerichtsbezirken anhängig werden. Zum anderen ist gerade bei internationalen Rechtsstreitigkeiten eine gewisse Konzentration der Verfahren zur Bildung und Förderung der notwendigen Sach- und Fachkompetenz des gerichtlichen Personals insbesondere im richterlichen Bereich sinnvoll. Sie werfen spezielle Fragen des internationalen Handels- und Gesellschaftsrechts auf, die der intensiven Ein- und Aufarbeitung und hierauf basierender juristischer Spezialkenntnisse bedürfen. Derartige Kompetenzen können nur aufgebaut werden, wenn durch die Konzentration des Fallaufkommens die regelmäßige Verhandlung von internationalen Handelssachen gewährleistet ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 53/18 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG)

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 114a

§ 114b

§ 114c

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 37b
Auf Verfahren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes über die Einführung von Kammern für internationale Handelssachen vom ... (BGBl. I S. ...) anhängig sind, finden die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften Anwendung.

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 114a

Zu § 114b

Zu § 114c

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 176/1/18

... bewerkstelligt, der zugleich den Ländern ermöglicht, hierbei eine Zuständigkeitskonzentration bei einem Oberlandesgericht oder einem Obersten Landgericht vorzusehen und damit durch die entsprechende Spezialisierung der Gerichte noch effizientere und zügigere Verfahrenserledigungen zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/1/18




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 119 Absatz 3 GVG , Artikel 2 Nummer 3 § 610 Absatz 3 Satz 2 - neu -, § 614 - neu - ZPO

‚Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 614
Rechtsmittel

3. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 32c - neu - ZPO

§ 32c
Ausschließlicher Gerichtsstand bei Musterfeststellungsverfahren

4. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 148 ZPO

5. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 1 ZPO

6. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 1 ZPO

7. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 3 Nummer 3 ZPO

8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 3 Nummer 3 ZPO

9. Zu Artikel 2 Nummer 3 Evaluierung der §§ 606 ff. ZPO

10. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 Absatz 1 ZPO

11. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 ZPO

12. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 Absatz 3 Satz 3 - neu - ZPO

13. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 1 und 3 ZPO

14. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 1 und 3 ZPO

15. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ZPO

Zu Artikel 2 Nummer 3

18. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 ZPO

19. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 610 Absatz 1 Satz 1 ZPO

20. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 611 ZPO

21. Zu Artikel 6 § 204 Absatz 1 Nummer 1a BGB

22. Zu Artikel 11

23. Zum Gesetzentwurf im Übrigen

24. Zum Gesetzentwurf im Übrigen


 
 
 


Drucksache 382/1/18

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob eine Regelung zur Klarstellung erforderlich ist, dass der besondere Schutz von Immaterialgüterrechten durch Spezialgesetze wie zum Beispiel dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 382/1/18




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 GeschGehG

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 GeschGehG

3. Zu Artikel 1 § 12 Satz 1 GeschGehG

4. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1, 2 und 3 GeschGehG

5. Zu Artikel 1 § 17 und § 18 GeschGehG

a Ordnungsmittel

b Geheimhaltung nach Abschluss des Verfahrens

6. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 1 GeschGehG


 
 
 


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