531 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Sperre"
Drucksache 544/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Nach dem Katalog der von Schwarzarbeit besonders betroffenen Tätigkeiten in § 2a SchwarzArbG-E ist eine Beschränkung der Auftragssperren auf Bauaufträge nicht mehr erforderlich, da einige der Tätigkeiten im Rahmen von Dienstleistungsaufträgen auch durch öffentliche Auftraggeber nachgefragt werden können. Damit erfolgt auch eine Angleichung an § 6
Drucksache 544/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Nach dem Katalog der von Schwarzarbeit besonders betroffenen Tätigkeiten in § 2a SchwarzArbG-E ist eine Beschränkung der Auftragssperren auf Bauaufträge nicht mehr erforderlich, da einige der Tätigkeiten im Rahmen von Dienstleistungsaufträgen auch durch öffentliche Auftraggeber nachgefragt werden können. Damit erfolgt auch eine Angleichung an § 6
Drucksache 404/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt
... (6) Sind die durch eine Maßnahme nach diesem Unterabschnitt erlangten personenbezogenen Daten zur Erfüllung des der Maßnahme zugrunde liegenden Zwecks und für eine etwaige gerichtliche Überprüfung der Maßnahme nicht mehr erforderlich, sind sie unverzüglich zu löschen. Die Löschung ist aktenkundig zu machen. Die Akten sind gesondert aufzubewahren durch technische und organisatorische Maßnahmen zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Löschung der Daten folgt, zu löschen. Soweit die Löschung lediglich für eine etwaige gerichtliche Überprüfung der Maßnahme zurückgestellt ist, dürfen die Daten ohne Einwilligung der Betroffenen nur zu diesem Zweck verwendet werden sie sind entsprechend zu sperren. Eine Löschung unterbleibt, soweit die Daten zur Verfolgung von Straftaten oder nach Maßgabe des § 8 zur Verhütung oder zur Vorsorge für die künftige Verfolgung einer Straftat mit erheblicher Bedeutung erforderlich sind.
Drucksache 343/08K
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleich s (VAStrRefG)
... Absatz 3 regelt, dass in Fällen, in denen ein Ehegatte nicht ausgleichsreife Anrechte nach Absatz 2 Nr. 4 erworben hat, ein Wertausgleich bei der Scheidung auch in Bezug auf die anderen – eigentlich ausgleichsreifen – Anrechte beider Eheleute nicht stattfindet, soweit dies für den anderen Ehegatten unbillig wäre. Die fehlende Ausgleichsreife eines oder mehrerer Anrechte wirkt also als Ausgleichssperre; damit können unbillige Ergebnisse für den anderen Ehegatten vermieden werden, die anderenfalls wegen des Grundsatzes der Teilung jedes Anrechts entstehen könnten.
Drucksache 302/08
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Falls das Strafgericht die Fahrerlaubnis hinsichtlich aller Klassen entzieht, jedoch bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen (z.B. Klasse D) von der Sperre gemäß § 69a Abs.2
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung
§ 25a Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins
§ 25b Ausstellung des Internationalen Führerscheins
§ 29 Ausländische Fahrerlaubnisse
§ 29a Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen
1 Sehtest
2 Mindestanforderungen an die zentrale Tagessehschärfe und die übrigen Sehfunktionen § 9a Abs. 5
2.1 Mindestanforderungen an die zentrale Tagessehschärfe
2.2 Mindestanforderungen an die übrigen Sehfunktionen
Anlage 8b (zu § 25b Abs. 2) Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926
Anlage 8c (zu § 25b Abs. 3) Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968
Artikel 2 Aufhebung der Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr
Artikel 3 Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Anlage 7 .2 (zu § 6 Abs. 2) Ausbildungsbescheinigung für den praktischen Unterricht der Klassen M, A, A1, B, BE, C1, C1E, C, CE und T (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 StVG)
Artikel 4 Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
Artikel 5 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Artikel 6 Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
Artikel 7 Neufassung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Gender Mainstreaming
II. Kosten
1. Kosten ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Kosten für die Wirtschaft und die sozialen Sicherungssysteme
4. Auswirkungen auf das Preisniveau sowie auf die Verbraucherinnen und Verbraucher
5. Bürokratiekosten
a Bürokratiekosten für die Wirtschaft
b Bürokratiekosten Bürger
aa Neue Informationspflichten
bb Geänderte Informationspflichten
cc Wegfall von Informationspflichten
c Bürokratiekosten für die Verwaltung
B. Zu den einzelnen Vorschriften zu Artikel 1 Nr. 2:
Zu Artikel 1
zu Artikel 1
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 369: Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Drucksache 251/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET) KOM (2008) 180 endg.; Ratsdok. 8288/08
... Verschiedenste Barrieren versperren einzelnen Bürgern den Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung und hindern sie daran, in unterschiedlichen Lernumgebungen erworbene Lernergebnisse zu kombinieren und zu akkumulieren. So wird es für sie schwierig, sich frei im europäischen Berufsbildungsraum und auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu bewegen und echtes lebenslanges Lernen unbehindert von Grenzen zu betreiben.
Drucksache 829/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Untersuchungshaftrechts
... Die Bestimmungen über die Kontaktsperre (§§ 31 bis 38a EGGVG) bleiben von § 148
Drucksache 397/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 über die Bestandsbewirtschaftung in der Tiefseefischerei (2007/2110(INI))
... en angewandt werden dürfen, um die Sperrung von Gebieten zu vermeiden, für die kein Risiko besteht, wobei jedoch die Gebiete für die Grundfischerei zu sperren sind in denen anfällige Meeresökosysteme bereits bekannt sind oder wahrscheinlich existieren oder in denen sich die Fischbestände außerhalb sicherer biologischer Grenzen befinden; die Erforschung der Kartografie des Meeresbodens, die Interaktion zwischen den einzelnen Bestandteilen der Ökosysteme und die natürlichen Ressourcen der Ozeane müssen eine Priorität darstellen, wenn die neue europäische Meerespolitik Wirklichkeit werden soll;
Drucksache 633/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG )
... Soweit Grund zu der Annahme besteht, dass durch eine Vernichtung schutzwürdige Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt würden, hat die verantwortliche ärztliche Person die Ergebnisse anstelle einer Vernichtung nach Satz 2 Nr. 1 zu sperren und dies der nach § 7 Abs. 2 beauftragten Person oder Einrichtung mitzuteilen. Satz 2 Nr. 2 gilt auch, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung nach § 8 Abs. 2 widerrufen hat, soweit ihr die Ergebnisse nicht bereits bekannt sind.
Drucksache 713/08
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetz es (Personenstandsverordnung - PStV )
... (5) In dem mehrsprachigen Auszug aus dem Geburtseintrag (Formblatt A) ist Feld 10 durch einen Strich zu sperren.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Standesamt
§ 2 Übersetzung in die deutsche Sprache
§ 3 Behinderung, Verweigerung der Unterschrift
§ 4 Rückgabe von Urkunden
§ 5 Prüfungspflicht
§ 6 Anzeige eines Personenstandsfalls
§ 7 Zurückstellen der Beurkundung
§ 8 Prüfung der Staatsangehörigkeit
Kapitel 2 Personenstandsregister
Abschnitt 1 Betrieb elektronischer Personenstandsregister
§ 9 Personenstandsregister, Registerinhalt
§ 10 Anforderungen an den Betrieb von Personenstandsregistern und Sicherungsregistern
§ 11 Anforderungen an die Datenverarbeitungsverfahren
§ 12 Herstellererklärung
§ 13 Betriebs- und Sicherheitskonzept, Datenverarbeitungssysteme
§ 14 Berechtigungskonzept
Abschnitt 2 Führung der Personenstandsregister
§ 15 Personenstandsregister
§ 16 Haupteintrag
§ 17 Folgebeurkundungen
§ 18 Hinweise
§ 19 Aufbau und Gestaltung der Registereinträge
§ 20 Sicherungsregister
§ 21 Abschluss der Personenstandsregister
§ 22 Sammelakten
§ 23 Namensangabe
§ 24 Neubeurkundung nach Verlust eines Personenstandsregisters
§ 25 Übergabe der Register und Sammelakten an Archive
§ 26 Suchverzeichnisse
§ 27 Verzeichnisse beim Standesamt I in Berlin
Kapitel 3 Eheschließung
§ 28 Anmeldung
§ 29 Eheschließung
Kapitel 4 Lebenspartnerschaft
§ 30 Begründung und Beurkundung der Lebenspartnerschaft
Kapitel 5 Geburt
§ 31 Lebendgeburt, Totgeburt, Fehlgeburt
§ 32 Geburten in Fahrzeugen
§ 33 Nachweise bei Anzeige der Geburt
§ 34 Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
§ 35 Besonderheiten bei der Beurkundung
§ 36 Fortführung des Geburtenregisters
Kapitel 6 Sterbefall
§ 37 Sterbefälle in Fahrzeugen, Bergwerken und Gewässern
§ 38 Nachweise bei Anzeige des Sterbefalls
§ 39 Weitere Angaben zum Familienstand des Verstorbenen
§ 40 Besonderheiten bei der Beurkundung
§ 41 Sammlung der Beschlüsse über Todeserklärungen
Kapitel 7 Besondere Beurkundungs- und Registervorschriften
§ 42 Testamentsverzeichnis
§ 43 Sterbefälle in ehemaligen deutschen Konzentrationslagern
§ 44 Sterbefälle von Angehörigen der ehemaligen deutschen Wehrmacht
§ 45 Angleichung von Namen
§ 46 Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung
Kapitel 8 Berichtigungen
§ 47 Berichtigungen
Kapitel 9 Personenstandsurkunden, Benutzung der Personenstandsregister, Mitteilungen
Abschnitt 1 Personenstandsurkunden
§ 48 Personenstandsurkunden
§ 49 Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
§ 50 Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister
§ 51 Mehrsprachiges Ehefähigkeitszeugnis
§ 52 Internationales Stammbuch der Familie
Abschnitt 2 Benutzung der Personenstandsregister
§ 53 Benutzung durch Personen
§ 54 Benutzung durch ausländische diplomatische und konsularische Vertretungen
§ 55 Benutzung für wissenschaftliche Zwecke
Abschnitt 3 Mitteilungen
§ 56 Mitteilungen an das Standesamt
§ 57 Mitteilungen bei Beurkundung im Geburtenregister
§ 58 Mitteilungen bei Beurkundung im Eheregister
§ 59 Mitteilungen bei Beurkundung im Lebenspartnerschaftsregister
§ 60 Mitteilungen bei Beurkundung im Sterberegister
§ 61 Mitteilungen für statistische Zwecke
§ 62 Besonderheiten bei Mitteilungen
§ 63 Datenübermittlung
§ 64 Abrufverfahren
Kapitel 10 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 65 Übergangsbeurkundungen
§ 66 Fortführung von Altregistern
§ 67 Fortführung des Familienbuchs als Heiratseintrag
§ 68 Fortführung des Heiratseintrags
§ 69 Übernahme in elektronische Personenstandsregister
§ 70 Personenstandsurkunden aus Altregistern und Übergangsbeurkundungen
§ 71 Fortführung, Benutzung und Aufbewahrung der Konsularregister
§ 72 Besondere Aufgaben des Standesamts I in Berlin
§ 73 Personenstandsbücher aus Grenzgebieten
§ 74 Personenstandsbücher des ehemaligen Standesamts I in Berlin (Ost)
§ 75 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 Datenfelder in den Personenstandsregistern
Allgemeine Registerangaben für alle Register
3 Geburtenregister
3 Eheregister
3 Lebenspartnerschaftsregister
3 Sterberegister
Anlage n 2-12
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung der Verordnung
II. Schwerpunkte der Verordnung
1. Allgemeine Verfahrensbestimmungen
2. Elektronisches Beurkundungsverfahren
a Datenformat
b Signaturanwendung
c Sicherheitsanforderungen
d Aufbau und Inhalt der Register
e Datenaustausch
f Altdatenerfassung
3. Zuständigkeit
4. Finanzielle Auswirkungen
a Kosten für die öffentlichen Haushalte
b Sonstige Kosten
5. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Kapitel 2 Personenstandsregister
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Kapitel 3 Eheschließung
Zu § 28
Zu § 29
Kapitel 4 Lebenspartnerschaft
Zu § 30
Kapitel 5 Geburt
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Kapitel 6 Sterbefall
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Kapitel 7 Besondere Beurkundungs- und Registervorschriften
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Kapitel 8 Berichtigungen
Zu § 47
Kapitel 9 Personenstandsurkunden, Benutzung der Personenstandsregister, Mitteilungen
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu § 54
Zu § 55
Zu § 56
Zu § 57
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu § 62
Zu § 63
Zu § 64
Kapitel 10 Übergangs- und Schlussvorschriften
Zu § 65
Zu § 66
Zu § 67
Zu § 69
Zu § 70
Zu § 71
Zu § 72
Zu § 73
Zu § 74
Zu § 75
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 609: Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
Drucksache 847/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
... Satz 2 ordnet – für die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung – eine Registersperre von vier Wochen Dauer an. Da das Gericht die Veröffentlichung in den Gesellschaftsblättern nicht selbst veranlasst und auch nicht überwacht, wird es mit der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung so lange warten müssen, bis ihm der Nachweis über die Veröffentlichung des Datums des Beschlusses der Kapitalerhöhung in geeigneter Form beigebracht wird.
Drucksache 10/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... Pumpspeicherkraftwerke und Talsperren, die primär nach energetischen Gesichtspunkten betrieben werden (Energiespeicher), haben verstärkt die Möglichkeit der monetären "
Drucksache 479/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft KOM (2008) 396 endg.; Ratsdok. 11252/08
... Problematisch ist der Verzicht des Vorschlags auf ein Kapitalschutzsystem mit dem Hinweis, der notwendige Schutz der Gläubiger könnte insbesondere durch andere Sicherungen wie Eigentumsvorbehalt oder persönliche Garantien der Unternehmensleitung erreicht werden. Dies erscheint jedoch nur dann ausreichend, wenn sichergestellt ist, dass der Abfluss von Kapital aus der Gesellschaft über ein Maß hinaus, welches zur Bedienung von Gläubigerforderungen hinaus vorhanden sein muss, ausgeschlossen ist. Eine solche Sperre sieht der Vorschlag aber nicht zwingend vor. Zwar macht Artikel 21 Abs. 2 des Vorschlags Ausschüttungen, die sogar Vermögenswerte in Höhe des gezeichneten Kapitals erfassen können, von der Erstellung einer vorherigen Solvenzbescheinigung abhängig, jedoch nur dann, wenn das Erfordernis einer Solvenzbescheinigung in der Satzung festgelegt ist. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass diese fakultative Regelung im Interesse eines erforderlichen Gläubigerschutzes unzureichend ist.
Zur Vorlage allgemein
Im Einzelnen
8. Zum Statut
9. Zur Gründung
- Grenzüberschreitender Sachverhalt
- Gründungsmöglichkeiten
- Name
- Nennung des Unternehmensgegenstands
- Zur Satzung
10. Zur Anmeldung
- Zur Online-Anmeldung
- Zum Registerverfahren
11. Zum Gläubigerschutzkonzept
- Allgemeines
- Zur Kapitalaufbringung
- Zur Kapitalerhaltung
12. Zu Eintragungs- und Publizitätspflichten
- Änderungen im Leitungsorgan
- Zu den Publizitätspflichten im Übrigen
13. Zum Gesellschaftsanteil
- Zum Verzeichnis der Anteilseigner
- Zur Anteilsabtretung
- Zum Ausschluss von Anteilseignern
- Zum Ausscheiden von Anteilseignern
- Zum zu entrichtenden Entgelt
- Zur Löschung von Anteilen
14. Zum Auseinanderfallen von Satzungssitz und Hauptverwaltung sowie zur grenzüberschreitenden Verlegung des Satzungssitzes
- Gefahr des Transparenzverlustes
- Zur Arbeitnehmermitbestimmung
- Zum Insolvenzrecht
- Zu den Voraussetzungen einer grenzüberschreitenden Sitzverlegung
- Zum Schutz von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern bei grenzüberschreitender Sitzverlegung
- Zur Gefahr des Forum-Shopping
15. Zum Verhältnis Anteilseigner - Leitungsorgan
- Zu den Informationspflichten
- Zu Bestellungshindernissen für Mitglieder der Unternehmensleitung Director´s Disqualification
- Zu Beschränkungen der Leitungsorgane
16. Zur Haftung der Unternehmensleitung
17. Zur Vertretung gegenüber Dritten
18. Zur Bekämpfung von Missbräuchen
19. Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 235/1/07
... " und von Flammensperren nach Abschnitt 1.2.1 Begriffsbestimmung "
Drucksache 834/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels
... 1. entgegen § 21 Abs. 1 zu einer Liefersperre oder Bezugssperre auffordert,
Drucksache 820/07 (Beschluss)
... Der Gesetzentwurf sieht zur Entlastung der Sozialleistungsträger bei sogenannten Massenwidersprüchen die Möglichkeit einer Bekanntgabe der Widerspruchsentscheidung im Wege der öffentlichen Bekanntgabe vor (Artikel 1 Nr. 13). Dies begründet die Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes nach Artikel 84 Abs. 1 Satz 6 in Verbindung mit Satz 5 GG. Der Entwurfsbegründung ist nämlich inzident zu entnehmen, dass der Bund ein besonderes Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung annimmt und er den Ländern eine Abweichungsmöglichkeit versperren will. Zwar ist der Bundesgesetzgeber befugt, gestützt auf Artikel 74 Abs. 1 Nr. 1 GG (gerichtliches Verfahren), ein Vorverfahren als Sachurteilsvoraussetzung einzuführen (vgl. BVerfGE 35, 65
Drucksache 692/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. September 2007 zu der EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden (2007/2005(INI))
... 28. betont, dass alle wirksamen Maßnahmen zur Vermeidung von Alkohol am Steuer gefördert werden sollten; fordert mit Nachdruck, dass Wegfahrsperren bei positivem Alkoholtest und andere Instrumente, die – insbesondere bei Berufsfahrern – Fahren im alkoholisierten Zustand durch technische Lösungen verhindern, weiterentwickelt werden;
Drucksache 116/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes und anderer Gesetze
... Daten, die nur zum Zwecke einer Benachrichtigung nach Absatz 5 gespeichert bleiben sind zu sperren; sie dürfen ohne Einwilligung der Betroffenen nur zu diesem Zweck verwendet werden."
Drucksache 309/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG)
... § 480 Zahlungssperre
Drucksache 666/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität
... 201. Diese Befugnis dient nicht allein den Ermittlungsbehörden. Ohne eine derartige Zusammenarbeit könnten die Ermittlungsbehörden am Durchsuchungsort verbleiben und den Zugang zum Computersystem für einen langen Zeitraum sperren, während sie die Durchsuchung vornehmen. Dies könnte für rechtmäßige Unternehmen oder Kunden sowie für Nutzer von Computerdiensten, denen der Zugriff auf Daten während dieser Zeit verweigert wird, eine wirtschaftliche Belastung darstellen. Eine Maßnahme, die kenntnisreiche Personen zur Zusammenarbeit verpflichtet, würde dazu beitragen, die Suche sowohl für die Strafverfolgungsbehörden als auch für betroffene unschuldige Personen effizienter und kostengünstiger zu gestalten. Wenn ein Systemverwalter gesetzlich zur Hilfeleistung verpflichtet wird, kann er auch von einer vertraglichen oder sonstigen Verpflichtung, die ihn an der Weitergabe von Daten hindert, entbunden werden.
Drucksache 601/07
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest -Verordnung)
... 4. Personen, Fahrzeuge, Fleisch, Eier, tierische Nebenprodukte, Futtermittel und alle sonstigen Gegenstände, mit denen das hochpathogene aviäre Influenzavirus in den oder aus dem Verdachtsbestand verschleppt worden sein kann. Die zuständige Behörde kann von der Anordnung nach Satz 2 Nr. 1 absehen, soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen. In diesem Fall ordnet die zuständige Behörde die Sperre des Verdachtsbestands an.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Schutzmaßregeln bei gehaltenen Vögeln
Unterabschnitt 1 Allgemeine Schutzmaßregeln
§ 2 Anzeige, Register und Aufzeichnungen
§ 3 Fütterung und Tränkung
§ 4 Früherkennung
§ 5 Schutzkleidung
§ 6 Weitere allgemeine Schutzmaßregeln
§ 7 Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte
§ 8 Schutzimpfungen und Heilversuche
§ 9 Durchführung der Schutzimpfung
§ 10 Untersuchungen im Falle der Schutzimpfung
§ 11 Maßregeln für das Verbringen geimpfter Vögel
§ 12 Maßregeln bei Feststellung von Geflügelpest oder niedrigpathogener aviärer Influenza bei geimpften Vögeln
Unterabschnitt 2 Aufstallung
§ 13 Aufstallung
§ 14 Weitere Untersuchungen
Unterabschnitt 3 Schutzmaßregeln bei Geflügelpest
Teil 1 Vor amtlicher Feststellung
§ 15 Verdachtsbestand
§ 16 Anordnung für weitere Bestände
§ 17 Überwachungszone
Teil 2 Nach amtlicher Feststellung
§ 18 Öffentliche Bekanntmachung
§ 19 Schutzmaßregeln für den Seuchenbestand
§ 20 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
§ 21 Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk
§ 22 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel
§ 23 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Bruteier und Konsumeier
§ 24 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch von Geflügel und Federwild
§ 25 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte
§ 26 Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen
§ 27 Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet
§ 28 Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
§ 29 Weitere Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
§ 30 Schutzmaßregeln in Bezug auf die Kontrollzone
§ 31 Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung
§ 32 Weitere Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung
§ 33 Risikobewertung
§ 34 Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
§ 35 Schutzmaßregeln für den Kontaktbestand
§ 36 Notimpfungen nach Entscheidung der Kommission
§ 37 Ausnahmen für das Verbringen innerhalb des Impfgebiets
§ 38 Ausnahmen für das Verbringen aus dem Impfgebiet
§ 39 Ausnahmen für das Verbringen von außerhalb des Impfgebietes
§ 40 Untersuchungen im Falle der Notimpfung
§ 41 Schutzmaßregeln bei Feststellung der Geflügelpest bei notgeimpften Vögeln
§ 42 Notimpfungen bei Gefahr im Verzuge
Unterabschnitt 4 Schutzmaßregeln in Schlachtstätten, auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen
§ 43 Schutzmaßregeln
Unterabschnitt 5 Aufhebung, Wiederbelegung
§ 44 Aufhebung der Schutzmaßregeln
§ 45 Wiederbelegung
Unterabschnitt 6 Schutzmaßregeln bei niedrigpathogener aviärer Influenza
§ 46 Schutzmaßregeln für den Bestand
§ 47 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
§ 48 Schutzmaßregeln in Bezug auf das Sperrgebiet
§ 49 Ausnahmen von der Sperrgebietsregelung
§ 50 Schutzmaßregeln für weitere Bestände
§ 51 Notimpfung
§ 52 Aufhebung der Schutzmaßregeln
§ 53 Wiederbelegung
Abschnitt 3 Schutzmaßregeln bei Wildvögeln
Unterabschnitt 1 Allgemeine Schutzmaßregeln
§ 54 Früherkennung
Teil 1 Vor amtlicher Feststellung
§ 55 Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest
Teil 2 Nach amtlicher Feststellung
§ 56 Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet
§ 57 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel und Bruteier
§ 58 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch
§ 59 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte
§ 60 Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
§ 61 Risikobewertung
§ 62 Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
§ 63 Aufhebung der Schutzmaßregeln
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 64 Ordnungswidrigkeiten
§ 65 Weitergehende Maßnahmen
§ 66 Übergangsvorschriften
§ 67 Aufheben bundesrechtlicher Vorschriften
§ 68 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 8 Abs. 3, § 10 Abs. 3, § 11 Abs. 1, § 15 Abs. 5, § 20 Abs. 1, § 21 Abs. 3, § 47 Abs. 1, § 48 Abs. 2) Liste der gehaltenen Vögel seltener Rassen
1. Große Hühner
2. Puten
3. Gänse
4. Enten
Anlage 2 ( zu § 7 Abs. 2, § 13 Abs. 5)
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu § 54
Zu § 55
Zu § 56
Zu § 57
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu § 62
Zu § 63
Zu § 64
Zu § 65
Zu § 66
Zu § 67
Zu § 68
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest
Drucksache 549/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren
... Der Begriff der Abstammung knüpft an die genetische Verbindung zweier Menschen an. Gleichwohl enthält das Recht Vorschriften, die dem Kind – unabhängig von seiner biologischen Herkunft – eine Mutter bzw. einen Vater im Rechtssinn zuordnen. Ziel dieser Regelungen sind klare Statusverhältnisse, die den Streit insbesondere um die Vaterschaft auf die zugelassenen Statusverfahren begrenzen sollen (Rechtsausübungssperren). Vater im Rechtssinn ist nach den Zuordnungstatbeständen des § 1592 des
Drucksache 354/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
... Weiter sollen die Gesellschafter die Höhe der Nennbeträge der von ihnen zu übernehmenden Geschäftsanteile individueller als bisher bestimmen können. Als einzige Begrenzung ist vorgesehen dass der Nennbetrag jedes Geschäftsanteils auf volle Euro (mindestens also einen Euro) lauten muss. Bislang muss der Geschäftsanteil jedes Gesellschafters mindestens 100 Euro betragen (§ 5 Abs. 1). Hierauf soll künftig verzichtet werden. Zum Schutz der Gesellschaftsgläubiger trägt ein solcher Mindestnennbetrag nichts bei. Die Kapitalerhaltung nach den § 30 Abs. 1, § 31 Abs. 1 orientiert sich an dem zur Erhaltung des Stammkapitals als Ganzem erforderlichen Vermögen. Demgegenüber ist die Höhe des Nennbetrags des jeweiligen Geschäftsanteils nur für die Ausfallhaftung der Mitgesellschafter gemäß den §§ 24, 31 Abs. 3 von Belang. Auch hier dient sie nur dazu, die von den Mitgesellschaftern zu erstattenden Beträge nach dem Verhältnis ihrer Geschäftsanteile zu berechnen. An dieser Funktion als Rechengröße ändert sich auch dann nichts, wenn die Höhe der Nennbeträge der Geschäftsanteile individuell bestimmt werden kann. Dem Schutz der Gesellschaftsgläubiger dient als Ausschüttungssperre weiterhin das gezeichnete Kapital.
Drucksache 529/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung über die Interoperabilität des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems (Konventioneller-Verkehr-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung - KonVEIV )
... (1) Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind verpflichtet, die Unfallstelle unverzüglich zu sichern und gegen den Zutritt Unbefugter abzusperren. Über den Zutritt zur abgesperrten Unfallstelle und über die Freigabe der Unfallstelle, der Fahrzeuge und deren Teile sowie der Ladung entscheidet der mit der Untersuchung betraute Mitarbeiter der zuständigen Untersuchungsbehörde (Untersuchungsbeauftragte) im Benehmen mit der Strafverfolgungsbehörde.
Drucksache 235/07 (Beschluss)
... und von Flammensperren nach Abschnitt 1.2.1 Begriffsbestimmung
Drucksache 385/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Gewebegesetz )
... (2) Hat eine Gewebeeinrichtung oder eine Einrichtung der medizinischen Versorgung den begründeten Verdacht, dass Gewebe eine schwerwiegende Krankheit auslösen kann, so hat sie der Ursache unverzüglich nachzugehen und das Gewebe von dem Spender zu dem Empfänger oder umgekehrt zurückzuverfolgen. Sie hat ferner vorangegangene Gewebespenden des Spenders zu ermitteln, zu untersuchen und zu sperren, wenn sich der Verdacht bestätigt."
Drucksache 798/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24 /EG
... Die Löschung ist aktenkundig zu machen. Soweit die Löschung lediglich für eine etwaige vorgerichtliche oder gerichtliche Überprüfung zurückgestellt ist, dürfen die Daten nur für diesen Zweck verwendet werden; für eine Verwendung zu anderen Zwecken sind sie zu sperren.
Drucksache 820/1/07
... Der Gesetzentwurf sieht zur Entlastung der Sozialleistungsträger bei sogenannten Massenwidersprüchen die Möglichkeit einer Bekanntgabe der Widerspruchsentscheidung im Wege der öffentlichen Bekanntgabe vor (Artikel 1 Nr. 13). Dies begründet die Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes nach Artikel 84 Abs. 1 Satz 6 in Verbindung mit Satz 5 GG. Der Entwurfsbegründung ist nämlich inzident zu entnehmen, dass der Bund ein besonderes Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung annimmt und er den Ländern eine Abweichungsmöglichkeit versperren will. Zwar ist der Bundesgesetzgeber befugt, gestützt auf Artikel 74 Abs. 1 Nr. 1 GG (gerichtliches Verfahren), ein Vorverfahren als Sachurteilsvoraussetzung einzuführen (vgl. BVerfGE 35, 65
Drucksache 735/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zum Schutz empfindlicher Tiefseeökosysteme vor den schädlichen Auswirkungen von Grundfanggeräten KOM (2007) 605 endg.; Ratsdok. 14231/07
... voraus, die durch Schutzklauseln, verstärkte Bemühungen zur Identifikation und Beschreibung empfindlicher mariner Ökosysteme durch wissenschaftliche Forschung und Erhebungen und die kontinuierliche Festlegung von gebietsspezifischen Maßnahmen und Gebietssperren zum Schutz dieser Ökosysteme ergänzt wird.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
• Gründe und Zielsetzung
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung
• Konsultation von Interessengruppen
Konsultationsmethoden, wichtigste Zielsektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Wissenschaftliche Bereiche/Fachbereiche
5 Methodik
Wichtigste konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der berücksichtigten Stellungnahmen
Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl der Instrumente
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Zusätzliche Angaben
• Überprüfungs-/ Überarbeitungs-/ Verfallsklausel
Vorschlag
Artikel 1 Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Spezielle Fangerlaubnis
Artikel 4 Bedingungen für die Erteilung der Fangerlaubnis
Artikel 5 Gültigkeitskriterien
Artikel 6 Tiefenbegrenzung
Artikel 7 Zufälliges Treffen auf empfindliche marine Ökosysteme
Artikel 8 Gebietssperren
Artikel 9 Schiffsüberwachungssystem
Artikel 10 Schwere Verstöße
Artikel 11 Fischereifahrzeuge, die Tiefseebestände befischen
Artikel 12 Beobachter
Artikel 13 Berichterstattung
Artikel 14 Weitere Berücksichtigung
Artikel 15 Inkrafttreten
Drucksache 663/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes
... eine Zwei-Wochen-Sperre an. Es ist nämlich zu berücksichtigen, dass der Schuldner nach § 834
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
Artikel 3 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 4 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 5 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 6 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Gegenstand des Gesetzentwurfs
II. Ausgangslage
1. Pfändungsschutz bei der Pfändung von Kontoguthaben
a Vorgeschichte der Reform und frühere Reformbemühungen
b Anzahl der Kontopfändungen
c Mängel im geltenden Recht
aa Fehlen eines einheitlichen Kontopfändungsschutzes
bb Kompliziertes Verfahren zur Erlangung von Pfändungsschutz
cc Blockadewirkung der Kontopfändung
dd Rechtsmissbräuchliche Kontopfändungen
2. Pfändungsschutz für Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit und für sonstige Einkünfte
III. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Verbesserter Pfändungsschutz nur für Guthaben auf dem sogenannten Pfändungsschutzkonto
2. Automatischer Pfändungsschutz
3. Anpassung des herkömmlichen Kontopfändungsschutzes an den automatischen Pfändungsschutz für Pfändungsschutzkonten
4. Weiterer Inhalt des Entwurfs
a Pfändungsschutz für sämtliche Einkünfte nicht abhängig beschäftigter Personen § 850i ZPO-E
b Aufhebung der Kontopfändung § 833a Abs. 2 ZPO-E
c Ausweitung des Zahlungsmoratoriums in § 835 ZPO und § 314 AO
d Erweiterung des Umfangs der Drittschuldnererklärung nach § 840 ZPO und § 316 AO
e Änderung von § 36 der Insolvenzordnung InsO
f Verlängerung der Schutzfristen in § 76a Abs. 1 EStG und § 55 Abs. 1 SGB I
g Redaktionelle Änderung – Ersetzung des Begriffs Geldinstitut durch den Begriff Kreditinstitut
IV. Haltung der Landesjustizverwaltungen sowie der beteiligten Fachkreise
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Finanzielle Auswirkungen
VII. Überprüfung der Wirkungen des Gesetzes
VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung/Recht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 5
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 43: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes
Drucksache 862/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der Richtlinie 2002/58 /EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz KOM (2007) 698 endg.; Ratsdok. 15387/07
... Die nationalen Regulierungsbehörden werden ermächtigt, den grundlegenden Zugang zu bestimmten Rufnummern oder Diensten im Einzelfall zu sperren, soweit dies wegen Betrugs oder Missbrauchs gerechtfertigt ist.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen in der Richtlinie 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie)
Artikel 2 Änderungen in der Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation)
Artikel 3 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
Artikel 4 Umsetzung
Artikel 5 Inkrafttreten
Artikel 6 Adressaten
Anhang I Beschreibung der Einrichtungen und Dienste im Sinne von Artikel 10 (Ausgabenkontrolle) und Artikel 29 (Zusätzliche Dienstmerkmale)
Teil A Einrichtungen und Dienste im Sinne von Artikel 10
a Einzelverbindungsnachweis
b Selektive Sperre abgehender Verbindungen, ohne Entgelt
c Vorauszahlung
d Gestreckte Zahlung der Anschlussentgelte
e Zahlungsverzug
Teil B Dienstmerkmale im Sinne von Artikel 29
a Tonwahl oder Mehrfrequenzwahlverfahren MFW
b Anzeige der Rufnummer des Anrufers
Teil C Umsetzung der Vorschriften zur Nummernübertragbarkeit in Artikel 30
Anhang II Gemäss Artikel 21 zu veröffentlichende Informationen (Transparenz und Veröffentlichung von Informationen)
Anhang III Parameter für die Dienstqualität
Drucksache 275/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24 /EG
... Telekommunikationsbetreiber und die Provider geben sich teilweise immer noch mit unüberprüften Selbstauskünften der Käufer hinsichtlich deren Identität zufrieden (Fiktive Personalien bzw. nicht existente Anschriften sind möglich.) bzw. verzichten innerhalb einer Frist von bis zu drei Monaten auf eine Identitätsangabe und sperren danach die Prepaid-Karte. In einer Vielzahl anderer Fälle wird nur die Adresse des Zwischenverkäufers als Anschlussinhaber registriert, obwohl die Prepaid-Karte weiterveräußert wurde. Die Erfahrung zeigt auch, dass viele der in Ermittlungsverfahren bekannt gewordenen Prepaid-Karten weiterverkauft, verschenkt oder ausgeliehen wurden. In einschlägigen Newsgroups im Internet wurde bereits dazu aufgerufen, bei Computerangriffen und Sabotagehandlungen im Internet, den Internetzugang über eine Funkmodemverbindung herzustellen und hierzu Prepaid-Karten zu nutzen, die anschließend weggeworfen werden. Damit soll eine Rückverfolgung des Täters vereitelt werden. Insbesondere im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Schwerstkriminalität sollen die Ermittlungen häufig dadurch wesentlich erschwert werden, dass Beschuldigte bewusst und gezielt in kurzen Zeitabständen von zwei bis vier Wochen neue Prepaid-Verhältnisse eingehen und die Karten wechseln, mehrere Prepaid-Karten parallel nutzen und diese teilweise von Telefonat zu Telefonat wechseln, oder unter Angabe falscher Personalien bzw. unter dem Namen der Anbieterfirma und deren Angestellten Prepaid-Verhältnisse eingehen.
Drucksache 11/07
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
Verordnung über das Unternehmensregister (Unternehmensregisterverordnung - URV )
... (2) Fehlgeschlagene Anmeldungen sowie alle Abrufe dürfen dokumentiert werden, um missbräuchliche Zugriffe auf das Unternehmensregister erkennen und unterbinden zu können. Abrufe dürfen ferner dokumentiert werden, sofern dies für die Zwecke der Abrechnung von Kosten erforderlich ist. Die dabei erhobenen Daten dürfen nur für die in Satz 1 und 2 genannten Zwecke verwendet werden und sind für eine Verwendung für andere Zwecke zu sperren. Sie sind nach Ablauf von sechs Monaten zu löschen, es sei denn, sie sind für die Zwecke der Kostenabrechnung noch erforderlich.
Drucksache 63/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
... Mangels entsprechender sperrender bundesgesetzlicher Regelung (die bloße Nichtaufhebung von Fremdrecht erfüllt die Voraussetzungen von Artikel 72 Abs. 1 des
Drucksache 116/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes und anderer Gesetze
... Als vorzugswürdige Alternative kommt in Betracht, entsprechende Daten - wie auch sonst üblich - nicht zu löschen, sondern zunächst nur zu sperren (vgl. § 20 Abs. 3
Drucksache 282/07
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV )
5. Wände und Decken gegen unbeheizte Räume und gegen Erdreich Soweit bei beheizten Räumen Decken und Wände, die an unbeheizte Räume oder an Erdreich grenzen a) ersetzt, erstmalig eingebaut oder in der Weise erneuert werden, dass b) außenseitige Bekleidungen oder Verschalungen, Feuchtigkeitssperren oder Drainagen angebracht oder erneuert,
Drucksache 720/07A
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG )
... § 23 Beförderungssperre zwischen zwei Mandaten
Drucksache 383/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Verbesserung der Abwrackung von Schiffen KOM (2007) 269 endg.; Ratsdok. 10224/07
... In Bangladesch, Indien und Pakistan werden Schiffe an Sandstränden ohne jegliche Sicherheitsbehälter oder Sperren zur Verhinderung von Wasser- und Bodenverschmutzung abgewrackt. Es gibt nur wenige Auffanganlagen für gefährliche Abfälle, und nicht recycelbare Stoffe werden gewöhnlich vor Ort auf Müllhalden gekippt. PVC-Kabelummantelungen werden häufig in offenen Feuern verbrannt.
Grünbuch zur Verbesserung der Abwrackung von Schiffen
1. Einleitung: Der Beitrag Europas zur Lösung eines Weltweiten Problems
2. Wichtige Aspekte
2.1. Rechtslage: das Ausfuhrverbot für gefährliche Abfälle
2.2. Die Ökonomie der Schiffsabwrackung
2.3. Folgen für die Umwelt und soziale Auswirkungen
2.4. Internationale Bestandsaufnahme
3. Möglichkeiten zur Verbesserung des Managements der Schiffsabwrackung in Europa
3.1. Bessere Durchsetzung der europäischen Abfallverbringungsvorschriften
3.2. Internationale Lösungen
3.3. Stärkung der Abwrackkapazitäten in der EU
3.4. Technische Hilfe für Recyclingstaaten sowie Technologietransfer und Weitergabe von bewährten Praktiken
3.5. Förderung freiwilliger Maßnahmen
3.6. Abwrackfonds
3.7. Weitere Optionen
4. Fazit
Drucksache 166/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit - Halbzeitbewertung (2006/2112(INI))
... 29. vertritt die Auffassung, dass unter der riesigen Auswahl an Technologien folgende Lösungen besonderes Augenmerk verdienen: Geräte, die zum Anlegen des Sicherheitsgurts anhalten, und fortgeschrittene Rückhaltesysteme; Elektronische Stabilitätskontrolle (ESP); Geschwindigkeitsbegrenzungssysteme; Fahrsperren bei Alkoholisierung; prädiktive Sicherheitssysteme (Notbrems-, Spurhalteassistenten, Abstandsregeltempomaten, Ultraschallwächter gegen den toten Winkel, Stoßdämpferkontrollsysteme) und eCall;
Drucksache 600/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Regelung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen
... werden Sicherheiten, die ein Gläubiger nicht früher als einen Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworben hat, mit der Verfahrenseröffnung unwirksam. Absatz 2 erweitert die Monatsfrist für das Verbraucherinsolvenzverfahren, dem ein erfolgloser außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern vorausgegangen war, auf drei Monate. Die Ausdehnung der Rückschlagsperre auf einen Zeitraum von drei Monaten vor einem Antrag nach § 305 InsO, die bislang in § 312 Abs. 1 Satz 3 geregelt war, will Störungen des außergerichtlichen Einigungsversuchs durch den Vollstreckungszugriff einzelner Gläubiger unterbinden. Die Dreimonatsfrist orientiert sich an § 131 Abs. 1 Nr. 2, 3 InsO, der für eine inkongruente Deckung darauf abstellt, ob die inkriminierte Rechtshandlung innerhalb des zweiten oder dritten Monats vor dem Eröffnungsantrag vorgenommen wurde. Eine Anpassung der Rückschlagsperre an diese Frist erscheint gerechtfertigt da sowohl § 88 als auch die §§ 129 ff. InsO die Gläubigergesamtheit schützen und dem Grundsatz der Gleichbehandlung bereits in der Zeit der Krise vor Verfahrenseröffnung Rechnung tragen sollen. Gegenüber der Anfechtung hat die erweiterte Rückschlagsperre zudem den Vorteil, dass ein möglicherweise langwieriger Rechtsstreit vermieden wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 2 Gesetz über die Insolvenzstatistik (Insolvenzstatistikgesetz - InsStatG)
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Erhebungsmerkmale
§ 3 Hilfsmerkmale Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:
§ 4 Auskunftspflicht und Erteilung der Auskunft
§ 5 Veröffentlichung und Übermittlung
§ 6 Übergangsregelung
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
Artikel 4 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 5 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
Artikel 6 Änderung des Beratungshilfegesetzes
Artikel 7 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 8 Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung
Artikel 9 Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
Artikel 10 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 11 Änderung der Justizbeitreibungsordnung
Artikel 12 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 14 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Neukonzeption eines Entschuldungsverfahrens
1. Ausgangsüberlegung
2. Wesentliche Leitlinien der Entschuldung in masselosen Fällen
a Angemessener Ausgleich der involvierten Interessen
b Leitlinien des Verfahrens
c Denkbare Lösungen
d Ablauf des Verfahrens
e Zuständigkeit
II. Wesentliche Änderungen im Restschuldbefreiungs- und Verbraucherinsolvenzverfahren
1. Restschuldbefreiungsverfahren
2. Umgestaltung des Einigungsversuchs
3. Sonstige Änderungen im Verbraucherinsolvenzverfahren und bei der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
III. Vorschriften zur Stärkung der Gläubigerrechte
IV. Sicherung des Wirtschafts- und Forschungsstandorts Deutschland bei Lizenzverträgen
V. Einführung des Insolvenzstatistikgesetzes
VI. Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte von Bund und Ländern
a Verbraucherinsolvenzverfahren
b Regelinsolvenzverfahren
2. Kosten für die Wirtschaftsunternehmen
3. Preiswirkungen
VII. Gesetzgebungskompetenz, Sonstiges
VIII. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu § 289a
Zu § 289b
Zu § 289c
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Absatz 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu § 307
Zu § 308
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu § 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 196: Gesetz zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen
Drucksache 278/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels
... 1. entgegen § 21 Abs. 1 zu einer Liefersperre oder Bezugssperre auffordert,
Drucksache 275/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24 /EG
... "Die Löschung ist aktenkundig zu machen. Soweit die Löschung lediglich für eine etwaige vorgerichtliche oder gerichtliche Überprüfung zurückgestellt ist, dürfen die Daten nur für diesen Zweck verwendet werden für eine Verwendung zu anderen Zwecken sind sie zu sperren."
Drucksache 568/07
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Steuerabzug vom Arbeitslohn 2008 (Lohnsteuer-Richtlinien 2008 - LStR 2008 -)
... Die Änderung ist hinsichtlich der ihm zugrunde liegenden Sachverhalte – außer in den Fällen der §§ 172 und 175 AO – wegen der Änderungssperre des § 173 Abs. 2 AO nur bei Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung möglich.
Drucksache 660/06 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens
... "Die Sätze 1 und 2 gelten auch, wenn neben den dort genannten Rechtsfolgen ein Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis, bei der die Sperre nicht mehr als neun Monate beträgt, oder eine Sperre von nicht mehr als neun Monaten angeordnet oder beantragt worden ist."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Artikel 4 Zitiergebot
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu den Nummern 7 bis 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu den Nummer n
Zu Nummer 7
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 754/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur effizienteren Vollstreckung von Urteilen in der Europäischen Union: Vorläufige Kontenpfändung KOM (2006) 618 endg.; Ratsdok. 14583/06
... Gläubiger, die in einem anderen Mitgliedstaat einen Vollstreckungstitel durchsetzen wollen, sind mit unterschiedlichen Rechtssystemen, Verfahrensvorschriften und Sprachbarrieren konfrontiert die das Vollstreckungsverfahren verteuern und hinauszögern. In der Praxis wird ein Gläubiger, der eine Geldforderung in Europa eintreiben will, normalerweise versuchen, eine vorläufige Kontenpfändung1 zu erwirken, d. h. das Bankguthaben seines Schuldners sperren zu lassen. Solche Verfahren gibt es in den meisten Mitgliedstaaten und können, wenn sie effizient sind, eine wirkungsvolle Waffe gegen zahlungsunwillige oder böswillige Schuldner sein.
Drucksache 359/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
... Ist die Schlüssigkeit der Beanstandung streitig, darf die Sperre nur durchgeführt werden
1. Zu Artikel 1 § 20 G 10 , Artikel 2 Nr. 21 Buchstabe c § 110 Abs. 9 TKG , Nr. 23 § 113 Abs. 2 Satz 2 bis 4 TKG , Nr. 31 Buchstabe c § 150 Abs. 12a TKG
2. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 9a Satz 1 TKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 30 Abs. 3 TKG
4. Zu Artikel 2 Nr. 7a - neu - § 38 und 42 TKG
5. Zu Artikel 2 §§ 43a, 45a bis 45f, 45h bis 45k, 45p, 47a, 47b TGK Artikel 3 § 45l TKG
6. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a Satz 1 TKG
7. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a TKG
8. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45c TKG
9. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e TKG
10. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45f Satz 4 TKG
11. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45g Abs. 2 Satz 1 TKG
12. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i TKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
13. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i Abs. 1 Satz 3 TKG
14. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45j Abs. 2 Satz 2 TKG
15. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45k Abs. 2 und Abs. 5 TKG
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
16. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1 Satz 5 TKG
17. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1, 1a - neu - TKG
18. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 45l Abs. 2 Satz 2, Satz 3 TKG
19. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66a Satz 1, Satz 2 TKG
20. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b TKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
21. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 2 TKG
22. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66j TKG
23. Zu Artikel 3 Nr. 4 - neu - §§ 137 ff. TKG
24. Zu Artikel 3 Nr. 5 - neu - § 149 Abs. 1 und § 150 Abs. 4 TKG
25. Zu Artikel 5 Nr. 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 556/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz - ElGVG )
... 5. unverzüglich handeln, um im Sinne dieser Vorschrift gespeicherte Informationen zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren, sobald sie Kenntnis davon erhalten haben, dass die Informationen am ursprünglichen Ausgangsort der Übertragung aus dem Netz entfernt wurden oder der Zugang zu ihnen gesperrt wurde oder ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde die Entfernung oder Sperrung angeordnet hat.
Drucksache 886/06
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
... § 45k Sperre
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Artikel 10-Gesetzes [190-4]
Artikel 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes [900-15]
Artikel 3 Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
2. Nach § 45k wird folgender § 451 eingefügt:
3. Nach § 66 werden die folgenden §§ 66a bis 661 eingefügt:
4. § 149 wird wie folgt geändert:
Artikel 4 Neubekanntmachung [900-15]
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 45a)
Drucksache 359/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
... § 45k Sperre
A. Ziele
B. Lösungen
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Artikel 10-Gesetzes 190-4
Artikel 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15
§ 9a Neue Märkte
§ 43a Verträge
§ 44a Haftungsbegrenzung
§ 45 Berücksichtigung der Interessen behinderter Menschen
§ 45a Nutzung von Grundstücken
§ 45b Entstörungsdienst
§ 45c Normgerechte technische Dienstleistung
§ 45d Netzzugang
§ 45e Anspruch auf Einzelverbindungsnachweis
§ 45f Vorausbezahlte Leistung
§ 45g Verbindungspreisberechnung
§ 45h Rechnungsinhalt, Teilzahlungen
§ 45i Beanstandungen
§ 45j Entgeltpflicht bei unrichtiger Ermittlung des Verbindungsaufkommens
§ 45k Sperre
§ 45m Aufnahme in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse
§ 45n Veröffentlichungspflichten
§ 45o Rufnummernmissbrauch
§ 45p Auskunftsanspruch über zusätzliche Leistungen
§ 47a Schlichtung
§ 47b Abweichende Vereinbarungen
Artikel 3 Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15
§ 66a Preisangabe
§ 66b Preisansage
§ 66c Preisanzeige
§ 66d Preishöchstgrenzen
§ 66e Verbindungstrennung
§ 66f Anwählprogramme (Dialer)
§ 66g Wegfall des Entgeltanspruchs
§ 66h Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern
§ 66i R-Gespräche
§ 66j Rufnummernübermittlung
§ 66k Internationaler entgeltfreier Telefondienst
§ 66l Umgehungsverbot
Artikel 4 Neubekanntmachung 900-15
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 45a) Nutzungsvertrag
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zweck des Gesetzes
2. Gesetzgebungskompetenz
3. Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu § 45a
Zu § 45b
Zu § 45c
Zu § 45d
Zu § 45e
Zu § 45f
Zu § 45g
Zu § 45h
Zu § 45i
Zu § 45j
Zu § 45k
Zu § 45m
Zu § 45n
Zu § 45o
Zu § 45p
Zu Nummer 13
Zu § 47b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
a Absatz 2 Satz 1
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 31
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 66a
Zu § 66b
Zu § 66c
Zu § 66d
Zu § 66e
Zu § 66f
Zu § 66g
Zu § 66h
Zu § 66i
Zu § 66j
Zu § 66k
Zu § 66l
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Drucksache 672/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz)
... (2) Die abfragende Behörde darf im Falle eines Treffers unmittelbar auf die erweiterten Grunddaten zugreifen, wenn dies aufgrund bestimmter Tatsachen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person oder für Sachen von erheblichem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist, unerlässlich ist und die Datenübermittlung aufgrund eines Ersuchens nicht rechtzeitig erfolgen kann (Eilfall). Ob ein Eilfall vorliegt entscheidet der Behördenleiter oder ein von ihm besonders beauftragter Beamte des höheren Dienstes. Die Entscheidung und ihre Gründe sind zu dokumentieren. Der Zugriff ist unter Hinweis auf die Entscheidung nach Satz 3 zu protokollieren. Die Behörde, die die Daten eingegeben hat, muss unverzüglich um nachträgliche Zustimmung ersucht werden. Wird die nachträgliche Zustimmung verweigert, ist die weitere Verwendung dieser Daten unzulässig. Die abfragende Behörde hat die Daten unverzüglich zu löschen oder nach § 11 Abs. 3 zu sperren. Sind die Daten einem Dritten übermittelt worden, ist dieser unverzüglich darauf hinzuweisen, dass die weitere Verwendung der Daten unzulässig ist.
Drucksache 764/06
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
... § 44a Veränderungssperre, Vorkaufsrecht
Drucksache 94/06
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung von Zulassungsverfahren für Verkehrsprojekte
... Die Regelung dient der Klarstellung. Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift müssen von der Veränderungssperre auch solche Grundstücke erfasst sein, für die eine Baugenehmigung nur mit Zustimmungsvorbehalt der Luftfahrtbehörden erteilt werden kann.
Drucksache 754/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur effizienteren Vollstreckung von Urteilen in der Europäischen Union: Vorläufige Kontenpfändung KOM (2006) 618 endg.; Ratsdok. 14583/06
... Der Bundesrat begrüßt die Überlegungen der Kommission zur Einführung eines grenzüberschreitenden europäischen Verfahrens, mit der ein Gläubiger die Zahlung eines ihm geschuldeten Geldbetrages in der Weise sicherstellen kann, dass dem Schuldner die Verfügungsgewalt über Guthaben entzogen wird, die sich auf einem oder mehreren Bankkonten innerhalb der EU befinden. Ein auf dieser Grundlage ergangener Pfändungsbeschluss wäre eine Maßnahme, die von einem Gericht in einem summarischen Verfahren angeordnet und den Gläubiger lediglich dazu berechtigen würde, Guthaben zu sperren, nicht aber deren Herausgabe zu veranlassen. Regeln zur vorläufigen Pfändung müssten auch die Rechte des Schuldners schützen. Dieser müsste die Möglichkeit haben, den Pfändungsbeschluss anzufechten, und es müsste sichergestellt werden, dass ihm ein bestimmter Betrag zum Lebensunterhalt verbleibt.
Drucksache 549/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens
... " untersucht eine Fülle von Problemen, die jedoch nach Einschätzung der Arbeitsgruppe nicht alle einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf bedingen. Gesetzgeberisches Tätigwerden empfiehlt der Bericht etwa bei den Verwertungshandlungen vor dem Berichtstermin, bei der öffentlichen Bekanntmachung über das Internet oder bei der Postsperre. Den eindeutigen Schwerpunkt des Berichts bildet jedoch die Auswahl des Insolvenzverwalters.
Drucksache 474/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2005 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2005
... Die 22. Sitzung der Beobachtenden Begleitgruppe und die 5. Sitzung des Koordinierungsforums der World Anti-Doping Agency (WADA) vom 15. bis 16. November standen schwerpunktmäßig im Zeichen der Beratungen über die Umsetzung des WADA-Kodex durch die FIFA. Die Vertreter der WADA beanstandeten, dass die FIFA die wichtige Regelung einer Mindestsperre von zwei Jahren für Doping-Sünder nicht übernommen habe, da die FIFA für eine stärkere Einzelbetrachtung und eine Strafe zwischen sechs Monaten und zwei Jahren eintrete. Die WADA wird das Anliegen dem Internationalen Schiedsgericht (CAS) in Lausanne zur Behandlung vorlegen. Eine Entscheidung wird im Herbst 2006 erwartet. Ferner wurde die Verbotsliste der WADA für 2006 angenommen.
Drucksache 28/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ausübung der Stimmrechte durch Anteilseigner von Gesellschaften, die ihren eingetragenen Sitz in einem Mitgliedstaat haben und deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/109/EG KOM (2005) 685 endg.; Ratsdok. 5217/06
... 1. Das Recht auf Teilnahme und Abstimmung auf der Hauptversammlung ist nicht an Bedingungen zu knüpfen, denen zufolge der Aktionär die entsprechenden Aktien durch Hinterlegung oder auf sonstigem Wege bei einem Kreditinstitut oder einer anderen Stelle vor der Hauptversammlung zu sperren hätte, selbst wenn die Aktiensperre keine Auswirkung auf die Möglichkeit des Handels mit diesen Aktien zeitigt.
Drucksache 673/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arbeitsrechtlicher Vorschriften in der Wissenschaft
... Die Bestimmung enthält das schon nach bisherigem Recht geltende Grundprinzip des zweiseitig zwingenden Gesetzesrechts. Damit werden sowohl kollektivrechtliche wie auch einzelvertragliche Abweichungen ausgeschlossen. Die damit festgelegte Tarifvertragssperre hat das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf die vom Gesetzgeber verfolgten Ziele gebilligt (BVerfGE 94, 268, 293 f.).
Drucksache 680/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)
... (10) Die durch eine Maßnahme nach Absatz 7 erlangten Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie für die Ermittlung oder Unterbindung der Störung und für eine gerichtliche Überprüfung der Maßnahme nicht mehr benötigt werden. Die Löschung ist aktenkundig zu machen. Soweit die Löschung lediglich für eine gerichtliche Überprüfung zurückgestellt ist, sind die Daten zu sperren. Sie dürfen ohne Einwilligung des Betroffenen nur zu diesem Zweck verwendet werden; Absatz 8 Satz 3 bis 6 bleibt unberührt.
Drucksache 592/06
Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Teilzeit - und Befristungsgesetzes
... • durch eine sog. Tarifsperre sicherstellt, dass jeweils eine den besonderen Gegebenheiten der Forschungsprojekte entsprechende individuelle Befristung gewählt werden kann und für den Wissenschaftsbereich keine allgemeinen, für dieses Umfeld nicht passenden tarifvertraglichen Befristungsregelungen Anwendung finden,
Drucksache 257/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
... Die Rechtsinhaber können heute - anders als 1965 und 1985 - ihr geistiges Eigentum durch technische Sperren selber schützen. Würde eine Regelung getroffen, die für den Verbraucher auch in diesen Fällen die Möglichkeit schafft, kostenlos in den Genuss von Vervielfältigungen für den privaten Gebrauch zu kommen, so würde damit die kommerzielle Verwertung von Werken in den neuen Medien weitgehend entwertet. Es darf nicht sein, dass ein kostenloser Genuss von geistigem Eigentum für den Verbraucher zur Regel wird. Es gilt vielmehr, auch durch die Regelung der Privatkopie zu vermitteln, dass geistiges Eigentum - wie Sacheigentum - seinen Preis hat. Gerade Deutschland als rohstoffarmes Land ist auf einen entsprechenden gesellschaftlichen Konsens angewiesen. Nur wenn das Ergebnis von Kreativität angemessen bezahlt wird, wird es auch künftig Inhalte geben, die vom Verbraucher genutzt werden können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Urheberrechtsgesetzes
§ 31a Verträge über unbekannte Nutzungsarten
§ 32c Vergütung für später bekannte Nutzungsarten
§ 51 Zitate
§ 52b Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven
§ 53a Kopienversand auf Bestellung
§ 54 Vergütungspflicht
§ 54a Vergütungshöhe
§ 54b Vergütungspflicht des Händlers oder Importeurs
§ 54c Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten
§ 54d Hinweispflicht
§ 54e Meldepflicht
§ 54f Auskunftspflicht
§ 54g Kontrollbesuch
§ 54h Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen
§ 137l Übergangsregelung für neue Nutzungsarten
Artikel 2 Änderung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes
§ 13a Tarife für Geräte und Speichermedien; Transparenz
§ 14e Aussetzung
§ 17a Freiwillige Schlichtung
§ 27 Übergangsregelung zum Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Anlage (Zu Artikel 1 Nr. 1)
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs
II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick
1. Vergütungssystem
2. Privatkopie
3. Sonstige Schranken
4. Unbekannte Nutzungsarten
5. § 20b Kabelweitersendung
6. § 87 Abs. 5
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Kosten und Preise
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu den Absätzen 4 und 5
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
2 Allgemein:
Zu § 54
Zu § 54a
Zu § 54b
Zu § 54c
Zu § 54d
Zu § 54e
Zu § 54f
Zu § 54g
Zu § 54h
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer n
Zu Nummer 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 22
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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