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"Sperre"
Drucksache 489/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG)
... "3. im Hinblick auf Daten zum gesetzlichen Vertreter, Ehegatten, Lebenspartner oder zu minderjährigen Kindern, soweit für diesen Personenkreis eine Auskunftssperre nach § 51 gespeichert ist."
Drucksache 489/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG)
... (1) Bei Melderegisterauskünften nach § 44 zu gewerblichen Zwecken und bei Melderegisterauskünften nach den §§ 45 und 46 sowie bei Vorliegen einer Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 darf der Empfänger die Daten nur für den Zweck verwenden, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden. Danach sind die Daten zu löschen.
Drucksache 307/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes
... Die weitere in dem Absatz genannte Einsichtssperre einer entgegenstehenden Rechtsvorschrift macht deutlich, dass das Patentamt bei der Gewährung der Akteneinsicht insbesondere dann, wenn sie jedermann offensteht, außer einschlägigen datenschutzrechtlichen Einschränkungen auch Normen aus anderen Rechtsbereichen wie etwa dem Urheberrecht beachten muss, insoweit diese einer öffentlichen Verbreitung der Akteninhalte oder gegebenenfalls speziell ihrer Bekanntgabe über das Internet entgegenstehen.
Drucksache 489/2/12
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG) Punkt 4 der 900. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2012
... "(1) Bei Melderegisterauskünften nach § 44 zu gewerblichen Zwecken und bei Melderegisterauskünften nach den §§ 45 und 46 sowie bei Vorliegen einer Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 darf der Empfänger die Daten nur für den Zweck verwenden, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden. Danach sind die Daten zu löschen.
Drucksache 661/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG )
... 18. über die Sperre
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Maßnahmen zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung
§ 3 Anzeigepflicht
§ 4 Maßnahmen zur Ermittlung einer Tierseuche
§ 5 Ermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
§ 6 Mittel und Verfahren zur Desinfektion
Abschnitt 3 Besondere Schutzmaßnahmen
§ 7 Schutzgebiete, Tiergesundheitsstatus
§ 8 Tierseuchenfreiheit
§ 9 Monitoring
Abschnitt 4 Immunologische Tierarzneimittel, Invitro-Diagnostika
§ 10 Inverkehrbringen und Anwendung
§ 11 Herstellung
Abschnitt 5 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr
§ 12 Verbringungs- und Einfuhrverbote
§ 13 Rechtsverordnungen zur Regelung des innergemeinschaftlichen Verbringens, der Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr
Abschnitt 6 Entschädigung für Tierverluste
§ 14 Grundsatz der Entschädigung
§ 15 Höhe der Entschädigung
§ 16 Ausschluss der Entschädigung
§ 17 Entfallen der Entschädigung
§ 18 Teilweise Entschädigung
§ 19 Entschädigungspflichtiger
§ 20 Entschädigungsberechtigter, Forderungsübergang
§ 21 Ergänzende Bestimmungen
Abschnitt 7 Datenerhebung
§ 22 Datenerhebung
Abschnitt 8 Überwachung, zuständige Behörden
§ 23 Überwachung
§ 24 Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen
§ 25 Rechtsverordnungen zur Überwachung
§ 26 Friedrich-Loeffler-Institut
§ 27 Durchführung bei Bundeswehr, Kliniken und Instituten
§ 28 Mitwirkung der Zolldienststellen
§ 29 Bereitstellung von Tierimpfstoffen; Tierseuchenbekämpfungszentren
Abschnitt 9 Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 30 Strafvorschriften
§ 31 Bußgeldvorschriften
§ 32 Einziehung
Abschnitt 10 Schlussvorschriften
§ 33 Aufgabenübertragung
§ 34 Amtshilfe im innergemeinschaftlichen Verkehr, Außenverkehr
§ 35 Schiedsverfahren
§ 36 Anfechtung von Anordnungen
§ 37 Rechtsverordnungen und Anordnungsbefugnisse in bestimmten Fällen
§ 38 Weitergehende Maßnahmen
§ 39 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 40 Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 41 Gebühren
§ 42 Übergangsvorschriften
§ 43 Änderung weiterer Vorschriften
§ 44 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
1. Generelle Neustrukturierung des Tierseuchengesetzes
2. Verbesserung des vorbeugenden Schutzes vor Tierseuchen
3. Änderungen bei den Entschädigungsvorschriften für Tierverluste
4. Änderungen bei der Zulassung von immunologischen Tierarzneimitteln und Invitro-Diagnostika
5. Weitere Änderungen
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht
V. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
VI. Weitere Kosten
VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VIII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2135: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG)
3 Zusammenfassung:
Im Einzelnen:
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (NKR-Nr. 2135)
Drucksache 467/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
... Bereits aus diesen Gründen kommt eine Beschränkung der kurzen Dauer eines Restschuldbefreiungsverfahrens auf Gründer nicht in Betracht. Sie wäre aber auch in praktischer und verfassungsrechtlicher Hinsicht problematisch. So wäre fraglich, ob nur der Zweitgründer förderungswürdig ist, weil er Arbeitsplätze erhält, oder auch der gescheiterte "Soloselbständige" oder der arbeitslose Arbeitnehmer, der erstmals eine selbständige Tätigkeit aufnehmen möchte. Vor allem ist zu berücksichtigen, dass eine Beschränkung der verkürzten Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens auf Gründer mit erheblichen Risiken verbunden wäre. Insbesondere bestünde die Gefahr, dass Personen - um in den Genuss der kurzen Frist zu kommen - zu neuen unternehmerischen Fehlentscheidungen verleitet werden und dann wegen der Sperre der vorangegangenen Restschuldbefreiung vor dem endgültigen wirtschaftlichen Aus stehen. Dies hätte auch volkswirtschaftlich verheerende Folgen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Insolvenzordnung
§ 65 Verordnungsermächtigung
§ 287a Entscheidung des Insolvenzgerichts
§ 288 Bestimmung des Treuhänders
§ 289 Einstellung des Insolvenzverfahrens
§ 297 Insolvenzstraftaten
§ 297a Nachträglich bekannt gewordene Versagungsgründe
§ 300 Entscheidung über die Restschuldbefreiung
§ 300a Neuerwerb im laufenden Insolvenzverfahren
§ 303a Eintragung in das Schuldnerverzeichnis
Neunter Teil
§ 306 Eröffnungsantrag eines Gläubigers
Artikel 2 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 3 Änderung des Beratungshilfegesetzes
Artikel 4 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 5 Änderung der Verordnung über die Führung des Schuldnerverzeichnisses
Artikel 6 Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung
§ 13 Vergütung des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren
Artikel 7 Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
Artikel 103 [einsetzen: bei der Verkündung nächster freier Buchstabenzusatz] Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
Artikel 8 Änderung des Insolvenzstatistikgesetzes
Artikel 9 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 10 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 11 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 12 Änderung des Genossenschaftsgesetzes
§ 66a Kündigung im Insolvenzverfahren
§ 67c Kündigungsausschluss bei Wohnungsgenossenschaften
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Verkürzung der Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens
II. Stärkung der Gläubigerrechte
III. Wesentliche Änderungen im Restschuldbefreiungsverfahren und im Verbraucherinsolvenzverfahren
1. Umgestaltung des Restschuldbefreiungsverfahrens
2. Änderungen im Verbraucherinsolvenzverfahren
a Umgestaltung des Einigungsversuchs
b Schutz von Mitgliedern von Wohnungsgenossenschaften
c Sonstige Änderungen im Verbraucherinsolvenzverfahren und bei der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer n
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 20
Zur Änderung von § 288
Zur Änderung von § 289
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zur Änderung von § 297
Zur Einfügung von § 297a
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zur Änderung von § 300
Zur Einfügung von § 300a
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 41
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 13
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1990: Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
3 Zusammenfassung
Im Einzelnen
3 Fazit
Drucksache 263/12
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
Verordnung über die Führung des Schuldnerverzeichnisses (Schuldnerverzeichnisführungsverordnung - SchuFV )
... Um den Ausschluss wirksam durchzusetzen, bedarf es neben dem Entzug der Registrierungsdaten auch der Möglichkeit einer Sperranordnung, da die Zulassung zum Einsichtnahmeverfahren nach der gesetzlichen Konzeption nicht an die Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit des Nutzers geknüpft ist. Die Sperranordnung kann mit der Ausschlussentscheidung verbunden werden. Die Sperre kann nach Absatz 1 in zwei Varianten ausgesprochen werden. Ein Vollausschluss unterbindet die zukünftige Einsichtmöglichkeit des Nutzers zeitlich unbeschränkt. Eine befristete Sperre kann für bis zu fünf Jahre erteilt werden. Über die Sperranordnung entscheidet das zentrale Vollstreckungsgericht nach pflichtgemäßem Ermessen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Das Schuldnerverzeichnis
§ 1 Inhalt des Schuldnerverzeichnisses
Abschnitt 2 Form und Übermittlung von Eintragungsanordnungen und Entscheidungen
§ 2 Übermittlung von Eintragungsanordnungen und Entscheidungen
§ 3 Vollziehung von Eintragungsanordnungen
§ 4 Löschung von Eintragungen
Abschnitt 3 Einsicht in das Schuldnerverzeichnis
§ 5 Einsichtsberechtigung
§ 6 Einsichtnahme
§ 7 Registrierung
§ 8 Abfragedate n ü be rm ittl u ng
§ 9 Informationsverwendung
§ 10 Ausschluss von der Einsichtnahme
§ 11 Zugang zur Einsicht in das Schuldnerverzeichnis
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 12 Rechtsweg
§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Folgenabschätzung und Auswirkungen auf das Preisniveau
3. Nachhaltigkeitsaspekte
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
IV. Weitere Kosten
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1942: Verordnung über die Führung des Schuldnerverzeichnisses
Drucksache 379/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten
... "(3) Die Länder können über Rechtsverordnungen nach den §§ 3 und 4 und nach Absatz 2 hinaus weitergehende Vorschriften über das Veranstalten und Vermitteln von Pferdewetten, das Vermitteln von Pferdewetten über das Internet und in das Ausland sowie Vorschriften über Regelungen zur Spielersperre, Spielwerbung und zum Schutz Minderjähriger erlassen. Die landesrechtlichen Vorschriften können auch Regelungen zum Schutz der Allgemeinheit, insbesondere die Gefahrenaufklärung der Öffentlichkeit, umfassen."
Drucksache 503/12 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz
... Der Zertifizierungsdiensteanbieter hat ein Organisationszertifikat unverzüglich zu sperren, wenn eine Organisation nach dem
Drucksache 820/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabak erzeugnissen und verwandten Erzeugnissen COM(2012) 788 final
... Der Vorschlag erleichtert legales Handeln, ohne Absatzkanäle zu sperren, und er ermöglicht Verbrauchern den rechtmäßigen Zugang zu Tabakerzeugnissen, die auf ihrem heimischen Markt nicht angeboten werden. Er verstärkt den Binnenmarkteffekt, indem Käufe von nicht richtlinienkonformen Erzeugnissen vermieden werden (betrifft u.a. gesundheitsbezogene Warnhinweise in der richtigen Sprache und Regelung der Inhaltsstoffe). Außerdem soll damit dem Verkauf an Minderjährige entgegengewirkt werden. Ein unbeabsichtigter Nebeneffekt des Vorschlags besteht darin, dass das Angebot von billigeren Erzeugnissen, die nicht der nationalen Preispolitik entsprechen, zurückgehen wird.
Drucksache 308/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess
... 4. die Entscheidung über die Postsperre (§§ 17, 24)."
Drucksache 517/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - 2. KostRMoG)
... Für diese Gebühren und Auslagen besteht aber ein unmittelbarer Anspruch des beigeordneten Rechtsanwalts gegen seine Partei, weil die Forderungssperre aus § 122 Absatz 1 Nummer 3
Drucksache 21/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein kohärenter Rahmen zur Stärkung des Vertrauens in den digitalen Binnenmarkt für elektronischen Handel und Online-Dienste KOM (2011) 942 endg.
... 49. Solche Melde- und Abhilfeverfahren werden von den Internet-Dienstleistern eingehalten, wenn sie nach Empfang einer Meldung gegen illegale Inhalte vorgehen. Dieses Vorgehen kann darin bestehen, die illegalen Inhalte zu entfernen, sie zu sperren oder die Personen, die sie ins Netz gestellt haben, zur freiwilligen Entfernung aufzufordern. Diese Initiative wird anderen detaillierteren Initiativen in bestimmten Bereichen keinen Abbruch tun, sondern sie eher anspornen. So verlangt beispielsweise das im Mai 2011 zwischen Hauptanspruchsberechtigten und Internet-Portalen geschlossene MoU über den Online-Verkauf von Produktfälschungen neben einem System zur Meldung und Entfernung auch die Ahndung wiederholter Verstöße sowie präventive, proaktive Maßnahmen. Siehe: http://ec.europa.eu/internal_market/iprenforcement/docs/memorandum _ 04052011 en.pdf
Drucksache 690/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften
... 4. die Entscheidung über die Postsperre (§§ 17, 24 des Ausführungsgesetzes)."
Drucksache 512/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AZR-Gesetzes
... Die Neuregelung des § 2 Absatz 3 legt fest, aus welchen Anlässen Daten von Unionsbürgern im Ausländerzentralregister gespeichert werden dürfen. Diese Anlässe umfassen nur Sachverhalte ausländer- oder asylrechtlicher Art. Die Regelung gilt für freizügigkeitsberechtigte und nicht freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger, um sicherstellen zu können, dass zum Beispiel bei Wegfall einer Wiedereinreisesperre und damit zu sich berechtigt im Bundesgebiet aufhaltenden Unionsbürgern nur solche Daten im Ausländerzentralregister vorhanden sind und genutzt werden können, die ausländer- oder asylrechtlichen Zwecken dienen. Neu eingefügt wird zudem in § 2 Absatz 3 Nummer 7 die Möglichkeit der Speicherung von Daten von Unionsbürgern, wenn die Voraussetzungen des § 6 des
Drucksache 474/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
... Der Genehmigungsvorbehalt nach § 22 Absatz 1 in Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen erlischt mit der Aufhebung der Satzung. Im Widerspruch dazu soll nach dem bisherigen Wortlaut des § 22 Absatz 8 Satz 4 der Genehmigungsvorbehalt erlöschen, wenn die Mitteilung über seine Aufhebung beim Grundbuchamt eingegangen ist. Mit der vorgeschlagenen Änderung wird daher nicht mehr auf das Erlöschen des Genehmigungsvorbehalts als solchen, sondern auf die konkret zu regelnde Rechtsfolge des Wegfalls der Grundbuchsperre nach § 22 Absatz 6 Satz 1 abgestellt.
Drucksache 342/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... - In der Bundesfachplanung werden die Trassenkorridore der erforderlichen Höchstspannungsleitungen auf ihre Raumverträglichkeit hin überprüft. Die Ergebnisse der Bundesfachplanung sind für die Länder und Gemeinden verbindlich. Für die Vorhabenträger, die Länder und Gemeinden sowie die betroffenen Bürger wird dadurch bereits in der Bundesfachplanung – also in dem frühest möglichen Verfahrensstadium – ein hohes Maß an Planungs- und Rechtssicherheit gewährleistet. - Für einzelne Trassenabschnitte können Veränderungssperren aufgenommen werden, die eine noch weitergehende Trassensicherung bewirken.
Drucksache 129/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... b) zu beschränkten und für den Endnutzer kostenlosen Sperren abgehender Verbindungen oder von Kurzwahl-Datendiensten oder, soweit technisch möglich, anderer Arten ähnlicher Anwendungen,
A. Problem und Ziel
B. Lösungen
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
§ 15a Regulierungskonzepte
§ 31 Entgeltgenehmigung
§ 40 Funktionelle Trennung
§ 41 Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen
§ 43a Verträge
§ 43b Vertragslaufzeit
§ 45n Transparenz und Veröffentlichung von Informationen
§ 45o Dienstqualität und zusätzliche Dienstemerkmale zur Kostenkontrolle
§ 46 Anbieterwechsel und Umzug
§ 53 Frequenzzuweisung
§ 54 Frequenznutzung
§ 58 Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf
§ 66g Warteschleifen
§ 66i Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern
§ 66m Umgehungsverbot
§ 77a Gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze
§ 109a Datensicherheit
§ 123a Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union
§ 123b Bereitstellung von Informationen
§ 138 Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur
§ 138a Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen
Artikel 2 Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen
§ 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Europäisches Recht
II. Zweck und Inhalt des Gesetzes
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Bürokratiekosten
VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
VIII. Vereinbarkeit mit europäischem Recht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe l
Zu Buchstabe m
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe o
Zu Buchstabe p
Zu Buchstabe q
Zu Buchstabe r
Zu Buchstabe s
Zu Buchstabe t
Zu Buchstabe u
Zu Buchstabe v
Zu Buchstabe w
Zu Buchstabe x
Zu Buchstabe y
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Nummer 73
Zu Nummer 74
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Nummer 77
Zu Nummer 78
Zu Nummer 79
Zu Nummer 80
Zu Nummer 81
Zu Nummer 82
Zu Nummer 83
Zu Nummer 84
Zu Nummer 85
Zu Nummer Nr. 86 (§ 109a Datensicherheit)
Zu Nummer 87
Zu Nummer 88
Zu Nummer 89
Zu Nummer 90
Zu Nummer 91
Zu Nummer 92
Zu Nummer 93
Zu Nummer 94
Zu Nummer 95
Zu Nummer 96
Zu Nummer 97
Zu Nummer 98
Zu Nummer 99
Zu Nummer 100
Zu Nummer 101
Zu Nummer 102
Zu Nummer 103
Zu Nummer 104
Zu Nummer 105
Zu Nummer 106
Zu Nummer 107
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1487: Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
Drucksache 176/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission: Online-Glücksspiele im Binnenmarkt KOM (2011) 128 endg.
... Zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung von Glücksspielsucht wird ein übergreifendes Sperrsystem unterhalten (§ 8 GlüStV). Dieses System soll Spielsüchtige oder erkennbar Spielsuchtgefährdete wirksam von der Teilnahme am Glücksspiel in Spielbanken sowie an Sportwetten und Lotterien mit rascher Zeitfolge ausschließen. Es gibt sowohl die Möglichkeit einer Selbst- als auch einer Fremdsperre.
Drucksache 129/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... Eine Sperre des Anschlusses sollte nur dann in Betracht kommen, wenn der Kunde mit Zahlungen in Bezug auf solche Leistungen in Verzug ist, die der rechnungstellende Anbieter selbst erbringt beziehungsweise erbracht hat. Übernimmt ein Telekommunikationsanbieter die Fakturierung von Drittanbieterforderungen, so darf die Nichtleistung oder der Verzug hinsichtlich solcher Forderungen nicht zur Verweigerung der Leistung durch den rechnungstellenden Telekommunikationsanbieter führen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 1 Satz 2 TKG und Nummer 15 Buchstabe a und b § 20 Absatz 1 und 3 TKG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 2 Absatz 2 Nummer 4 TKG
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 2 Nummer 5 TKG allgemein
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe gg - neu - § 2 Absatz 2 Nummer 7 TKG
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 2 Absatz 3 Nummer 4 TKG
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e § 2 Absatz 6 Satz 1 und Satz x - neu - TKG
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe e
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 3 Nummer 4c - neu - TKG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 3 Nummer 9 Satz 2 TKG und Nummer 49 § 53 Absatz 2 Satz x - neu - TKG
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 TKG
12. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 21 Absatz 5 Satz 1 TKG
13. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 43a Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TKG
14. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Überschrift, Absatz 2 - neu - TKG
15. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Absatz 1 Satz 2 TKG
16. Zu § 45a TKG allgemein
17. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 45h Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Buchstabe b - neu - § 45h Absatz 5 - neu - TKG
18. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe b § 45k Absatz 2 Satz 3, Satz 5 TKG
19. Zu Artikel 1 Nummer 40a - neu - § 45l Absatz 1 Satz 1, 3, Absatz 4 - neu - TKG
20. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 1, Absatz 6 Satz 2 und 3 - neu - TKG Nummer 42 § 45o Absatz 1, Absatz 5 Satz 2 und 3 - neu - TKG
21. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 2 Nummer 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Absatz 5 Satz 2 TKG
22. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 4 Satz 1 Nummer 5, 6 und 7 - neu - TKG
23. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n TKG
24. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 4 Satz 5 TKG
25. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 1 und 2 TKG
26. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 4 TKG
27. Zu Artikel 1 Nummer 45 Buchstabe c - neu - § 47a Absatz 5 - neu -, 6 - neu - TKG
28. Zu Artikel 1 Nummer 47 § 48 Absatz 3 TKG
29. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 53 Absatz 1 TKG
30. Zu Artikel 1 Nummer 50 § 54 Absatz 4 - neu - TKG
31. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b § 55 Absatz 1 Satz 5 TKG
32. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe e § 55 Absatz 5 Satz 3TKG , Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 und aa1 - neu - § 57 Absatz 1 Satz 1 und 6 TKG , Nummer 54 § 58 Absatz 2 Satz 3 TKG , Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 60 Absatz 2 Satz 3 TKG und Buchstabe d - neu - § 60 Absatz 4 TKG sowie Nummer 59 Buchstabe a und b § 63 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 2 TKG
33. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 57 Absatz 1 Satz 7 bis 9 TKG
34. Zu Artikel 1 Nummer 57 Buchstabe d und Buchstabe i - neu - § 61 Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 und Absatz 8 - neu - TKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
35. Zu Artikel 1 Nummer 57 § 61 TKG allgemein
36. Zu Artikel 1 Nummer 59 Buchstabe d § 63 Absatz 4 TKG
37. Zu Artikel 1 Nummer 63 § 66h - neu - TKG
38. Zu Abschnitt 3 § § 68 ff. TKG allgemein
39. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a TKG allgemein
40. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 1 TKG allgemein
41. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 1 TKG
42. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 4 - neu - TKG
43. Zu Artikel 1 Nummer 82 § 100 Absatz 2 Satz 3 TKG
44. Zu Artikel 1 Nummer 84 Buchstabe a § 108 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 TKG
45. Zu Artikel 1 Nummer 98 § 138 Absatz 2 Satz 1 und 2 TKG
46. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe a Doppelbuchstabe oo § 149 Absatz 1 Nummer 21b TKG
47. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe c § 149 Absatz 2 Satz 1 TKG
48. Zu Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 Inkrafttreten
Drucksache 214/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid
... (3) Für Vorarbeiten, Veränderungssperren, Vorkaufsrechte und vorzeitige Besitzeinweisungen sind die §§ 44 bis 44b des
Drucksache 761/11 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten
... "(3) Die Länder können über Rechtsverordnungen nach §§ 3 und 4 und nach Absatz 2 hinaus weitergehende Vorschriften über das Veranstalten und Vermitteln von Pferdewetten, das Vermitteln von Pferdewetten über das Internet und in das Ausland sowie Vorschriften über Regelungen zur Spielersperre, Spielwerbung und zum Schutz Minderjähriger erlassen. Die landesrechtlichen Vorschriften können auch Regelungen zum Schutz der Allgemeinheit, insbesondere die Gefahrenaufklärung der Öffentlichkeit, umfassen."
Drucksache 524/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG)
... "3. im Hinblick auf Daten zum gesetzlichen Vertreter, Ehegatten, Lebenspartner oder zu minderjährigen Kindern, soweit für diesen Personenkreis eine Auskunftssperre nach § 51 gespeichert ist."
Drucksache 156/11 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetz es (TMG)
... "Im Falle der Veranlassung einer Löschung nach Satz 1 Nummer 3 durch den Nutzer hat der Diensteanbieter das Nutzerkonto unverzüglich zu löschen, soweit nicht rechtliche Gründe einer Löschung des Nutzerkontos entgegenstehen, oder in den Fällen des Satzes 3 zu sperren."
Drucksache 230/11
... aa) In Satz 2 werden die Wörter "Kontrollsystemen für Konvektionssperren" durch die Wörter"serienmäßig hergestellten Dichtungskontrollsystemen" ersetzt.
Drucksache 817/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen KOM (2011) 856 endg.
... Differenzialsperre: ja/nein/fakultativ29
Drucksache 319/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
... s mit Strafe bedroht. Neben herkömmlichen Formen der Verbreitung kommt dem World Wide Web (WWW) als Medium hierbei eine besondere Rolle zu, weil die darüber angebotenen Inhalte weltweit und für eine unbestimmte Vielzahl von Nutzern verfügbar sind. Diese Form der digitalen Verbreitung muss im Interesse eines wirksamen Opferschutzes konsequent bekämpft werden. Jeder Klick, der den Internetnutzer auf ein kinderpornographisches Foto führt, verletzt erneut die Rechte des vom Missbrauch Betroffenen. Bekämpfungsansätze von Missbrauchsdarstellungen im Internet müssen daher bestmöglich an Opferschutzinteressen ausgerichtet sein. Bei Sperrmaßnahmen besteht die Gefahr, dass die Sperren umgangen werden. Im Interesse der Opfer muss Ziel sein, strafbare Inhalte durch konsequentes Löschen nachhaltig aus dem Netz zu verbannen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Ziel und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
IV. Finanzielle Auswirkungen; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1750: Gesetz zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
Drucksache 319/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
... ist 2009 mit dem Ziel verabschiedet worden, in denjenigen Fällen, in denen eine Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornographischem Inhalt nicht oder nicht in angemessener Zeit möglich ist, mit der Sperrung von Internetseiten ein zusätzliches und schnell wirksames Instrument zu schaffen. Den vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen begründet die Bundesregierung mit zwischenzeitlich erzielten Erfolgen bei der Löschung solcher Netzinhalte. Im Zusammenwirken von Internetwirtschaft, gesellschaftlichen Akteuren und Polizei würden kinderpornographische Inhalte schnell und wirksam gelöscht. Dies gelte auch für Angebote auf ausländischen Servern. Die zusätzliche Möglichkeit von Sperren sei daher entbehrlich geworden.
Zu Artikel 3
'Artikel 3 Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
Artikel 3 Evaluierung
Drucksache 156/11
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetz es (TMG)
... "Im Falle der Veranlassung einer Löschung nach Satz 1 Nr. 3 durch den Nutzer hat der Diensteanbieter das Nutzerkonto unverzüglich zu löschen, soweit nicht rechtliche Gründe einer Löschung des Nutzerkontos entgegenstehen, oder in den Fällen des Satzes 3 zu sperren."
Drucksache 639/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung - Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss KOM (2011) 593 endg.; Ratsdok. 14450/11
... (c) Berücksichtigung der Notwendigkeit, den Zugang zu den betroffenen Gebieten zu sperren oder zu kontrollieren oder Beschränkungen für die Lebensbedingungen in diesen Gebieten vorzusehen;
Drucksache 264/11
... Sperren des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Sechste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Aufenthaltsverordnung
Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 4 sowie nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes.
§ 45a Gebühren für den elektronischen Identitätsnachweis
§ 45b Gebühren für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen
§ 45c Gebühr bei Neuausstellung
§ 57a Pflichten der Inhaber von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes
Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 4 sowie nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes.
§ 61h Anwendung der Personalausweisverordnung
§ 76a Form und Verfahren der Datenübermittlung im Ausländerwesen
Anlage D1 Ausweisersatz gemäß § 48 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit § 78a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes
Anlage D11a Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
Anlage D14a Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
Anlage D 17 Aufkleber zur Anschriftenänderung (§ 78 Absatz 7 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes)
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs
II. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten
III. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
IV. Folgen für die nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 11
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummern 17 bis 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Artikel 2
Anlage D1 Ausweisersatz gemäß § 48 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit § 78a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes
Anlage D1 1a Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
Anlage D1 4a Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
Anlage D 17 Aufkleber zur Anschriftenänderung (§ 78 Absatz 7 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes)
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz Nr. 1654: Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
Drucksache 129/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... Eine Sperre des Anschlusses sollte nur dann in Betracht kommen, wenn der Kunde mit Zahlungen in Bezug auf solche Leistungen in Verzug ist, die der rechnungstellende Anbieter selbst erbringt beziehungsweise erbracht hat. Übernimmt ein Telekommunikationsanbieter die Fakturierung von Drittanbieterforderungen, so darf die Nichtleistung oder der Verzug hinsichtlich solcher Forderungen nicht zur Verweigerung der Leistung durch den rechnungstellenden Telekommunikationsanbieter führen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 1 Satz 2 TKG und Nummer 15 Buchstabe a und b § 20 Absatz 1 und 3 TKG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 2 Absatz 2 Nummer 4 TKG
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 2 Nummer 5 TKG allgemein
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe gg - neu - § 2 Absatz 2 Nummer 7 TKG
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 2 Absatz 3 Nummer 4 TKG
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e § 2 Absatz 6 Satz 1 und Satz xneu - TKG
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe e
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 3 Nummer 4cneu - TKG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 3 Nummer 9 Satz 2 TKG und Nummer 49 § 53 Absatz 2 Satz xneu - TKG
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 9 TKG
12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 TKG
13. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 21 Absatz 5 Satz 1 TKG
14. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 43a Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TKG
15. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Überschrift, Absatz 2 - neu - TKG
16. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Satz 2 TKG *
17. Zu § 45a TKG allgemein
18. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 45h Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Buchstabe bneu - § 45h Absatz 5 - neu - TKG
19. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe b § 45k Absatz 2 Satz 3, Satz 5 TKG
20. Zu Artikel 1 Nummer 40aneu - § 45l Absatz 1 Satz 1, 3, Absatz 4 - neu - TKG
Zu Artikel 1 Nummer 41
29. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 2 Nummer 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Absatz 5 Satz 2 TKG
30. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 4 Satz 1 Nummer 5, 6 und 7 - neu - TKG
Zu Artikel 1 Nummer 41
33. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n TKG
34. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 4 Satz 5 TKG
35. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 1, 2, 3 TKG
36. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 4 TKG
37. Zu Artikel 1 Nummer 45 Buchstabe cneu - § 47a Absatz 5 - neu -, 6 - neu - TKG
38. Zu Artikel 1 Nummer 47 § 48 Absatz 3 TKG
39. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 53 Absatz 1 TKG
40. Zu Artikel 1 Nummer 50 § 54 Absatz 4 - neu - TKG
41. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b § 55 Absatz 1 Satz 5 TKG
42. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b und e § 55 Absatz 1 Satz 5 und Absatz 5 Satz 3TKG , Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 und aa1 - neu - § 57 Absatz 1 Satz 1 und 6 TKG , Nummer 54 § 58 Absatz 2 Satz 3 TKG , Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 60 Absatz 2 Satz 3 TKG und Buchstabe dneu - § 60 Absatz 4 TKG sowie Nummer 59 Buchstabe a und b § 63 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 2 TKG
43. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 57 Absatz 1 Satz 7 bis 9 TKG
Zu Artikel 1 Nummer 57
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
46. Zu Artikel 1 Nummer 57 § 61 TKG allgemein a
47. Zu Artikel 1 Nummer 59 Buchstabe d § 63 Absatz 4 TKG
48. Zu Artikel 1 Nummer 63 § 66hneu - TKG
49. Zu Abschnitt 3 §§ 68 ff. TKG allgemein
50. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a TKG allgemein
51. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 1 TKG allgemein
52. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 1 TKG
53. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 4 - neu - TKG
54. Zu Artikel 1 Nummer 82 § 100 Absatz 2 Satz 3 TKG
55. Zu Artikel 1 Nummer 84 Buchstabe a § 108 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 TKG
56. Zu Artikel 1 Nummer 98 § 138 Absatz 2 Satz 1 und 2 TKG
57. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe a Doppelbuchstabe oo § 149 Absatz 1 Nummer 21b TKG
58. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe c § 149 Absatz 2 Satz 1 TKG
59. Zu Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 Inkrafttreten
60. Zu Artikel 4 Absatz 2 Satz 3 Inkrafttreten
Drucksache 342/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... Die Geltungsdauer der Ergebnisse der Bundesfachplanung wäre mit zehn Jahren und einer Verlängerungsmöglichkeit um weitere fünf Jahre unangemessen lang, um einen beschleunigten Netzausbau voranzubringen. Sie setzte ungewollt einen Anreiz, auf "Vorrat" zu planen. Wie im Planfeststellungsrecht üblich sind fünf Jahre praxisgerecht und geeignet, um die notwendige Aktualität der Planung zu gewährleisten und einen ausreichenden Geltungszeitraum der Planung einzuräumen. Auch wird so der Zeitraum mit dem der Veränderungssperre harmonisiert. Dieser beträgt fünf Jahre (vgl. § 16 Absatz 1 Satz 2). Darüber hinaus wird eine einmalige Verlängerungsoption um weitere drei Jahre eingeräumt und damit ein Geltungszeitraum von insgesamt acht Jahren ermöglicht.
Drucksache 761/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten - Antrag des Landes Sachsen-Anhalt -
... "(3) Die Länder können über Rechtsverordnungen nach §§ 3 und 4 und nach Absatz 2 hinaus weitergehende Vorschriften über das Veranstalten und Vermitteln von Pferdewetten, das Vermitteln von Pferdewetten über das Internet und in das Ausland sowie Vorschriften über Regelungen zur Spielersperre, Spielwerbung und zum Schutz Minderjähriger erlassen. Die landesrechtlichen Vorschriften können auch Regelungen zum Schutz der Allgemeinheit, insbesondere die Gefahrenaufklärung der Öffentlichkeit umfassen." "
Drucksache 319/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
... ist 2009 mit dem Ziel verabschiedet worden, in denjenigen Fällen, in denen eine Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornographischem Inhalt nicht oder nicht in angemessener Zeit möglich ist, mit der Sperrung von Internetseiten ein zusätzliches und schnell wirksames Instrument zu schaffen. Den vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen begründet die Bundesregierung mit zwischenzeitlich erzielten Erfolgen bei der Löschung solcher Netzinhalte. Im Zusammenwirken von Internetwirtschaft, gesellschaftlichen Akteuren und Polizei würden kinderpornographische Inhalte schnell und wirksam gelöscht. Dies gelte auch für Angebote auf ausländischen Servern. Die zusätzliche Möglichkeit von Sperren sei daher entbehrlich geworden.
Zu Artikel 3
'Artikel 3 Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
Artikel 3 Evaluierung
Drucksache 48/11
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zum verbrauchergerechten Einsatz der Radiofrequenztechnologie RFID
... Abgesehen von einfachen Anwendungen beispielweise zum Diebstahlschutz im Einzelhandel oder bei Wegfahrsperren in Autos wurde die RFID-Technologie bisher vor allem im Bereich der Produktion und Logistik oder in Form von Zeiterfassungschips, Skipässen, Veranstaltungskarten sowie Pilotprojekten im Endkundenbereich eingesetzt. In den letzten Jahren ist eine deutliche Zunahme des RFID-Einsatzes im regulären Geschäftsbetrieb zu verzeichnen: Immer mehr Bibliotheken, Kantinen und Krankenhäuser setzen RFID in Ausweisen, Bezahlkarten und Patientenarmbändern ein. Neben dem elektronischen Reisepass enthält auch der elektronische Personalausweis einen RFID-Chip. Im Einzelhandel sind erste Waren zu finden, die den RFID-Chip als Teil des Produktes integrieren, beispielsweise in Form eines eingenähten Etiketts bei Textilien. Dieses wird von den Verbraucherinnen und Verbrauchern anders als ein außen angehängtes Papieretikett vor dem Tragen nicht automatisch entfernt.
Drucksache 181/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über W ohnimmobilienkreditverträge KOM (2011) 142 endg.
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr 33 sollte der Verbraucher vom Kreditgeber vor Abfrage einer Kreditdatenbank darüber informiert werden, dass eine Abfrage vorgenommen wird, und ein Recht auf Zugang zu den in einer solchen Kreditdatenbank über ihn abgespeicherten Informationen haben, damit er die ihn betreffenden verarbeiteten personenbezogenen Daten gegebenenfalls berichtigen, löschen oder sperren kann, sofern diese unrichtig sind oder unrechtmäßig verarbeitet wurden.
Drucksache 48/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum verbrauchergerechten Einsatz der Radiofrequenztechnologie RFID
... Abgesehen von einfachen Anwendungen beispielweise zum Diebstahlschutz im Einzelhandel oder bei Wegfahrsperren in Autos wurde die RFID-Technologie bisher vor allem im Bereich der Produktion und Logistik oder in Form von Zeiterfassungschips, Skipässen, Veranstaltungskarten sowie Pilotprojekten im Endkundenbereich eingesetzt. In den letzten Jahren ist eine deutliche Zunahme des RFID-Einsatzes im regulären Geschäftsbetrieb zu verzeichnen: Immer mehr Bibliotheken, Kantinen und Krankenhäuser setzen RFID in Ausweisen, Bezahlkarten und Patientenarmbändern ein. Neben dem elektronischen Reisepass enthält auch der elektronische Personalausweis einen RFID-Chip. Im Einzelhandel sind erste Waren zu finden, die den RFID-Chip als Teil des Produktes integrieren, beispielsweise in Form eines eingenähten Etiketts bei Textilien. Dieses wird von den Verbraucherinnen und Verbrauchern anders als ein außen angehängtes Papieretikett vor dem Tragen nicht automatisch entfernt.
Drucksache 342/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... Die Geltungsdauer der Ergebnisse der Bundesfachplanung wäre mit zehn Jahren und einer Verlängerungsmöglichkeit um weitere fünf Jahre unangemessen lang, um einen beschleunigten Netzausbau voranzubringen. Sie setzte ungewollt einen Anreiz, auf "Vorrat" zu planen. Wie im Planfeststellungsrecht üblich sind fünf Jahre praxisgerecht und geeignet, um die notwendige Aktualität der Planung zu gewährleisten und einen ausreichenden Geltungszeitraum der Planung einzuräumen. Auch wird so der Zeitraum mit dem der Veränderungssperre harmonisiert. Dieser beträgt fünf Jahre (vgl. § 16 Absatz 1 Satz 2). Darüber hinaus wird eine einmalige Verlängerungsoption um weitere drei Jahre eingeräumt und damit ein Geltungszeitraum von insgesamt acht Jahren ermöglicht.
Drucksache 874/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe KOM (2011) 897 endg.
... - Talsperren und Deichen - Nassbaggerei
Drucksache 524/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG)
... "3. im Hinblick auf Daten zum gesetzlichen Vertreter, Ehegatten, Lebenspartner oder zu minderjährigen Kindern, soweit für diesen Personenkreis eine Auskunftssperre nach § 51 gespeichert ist."
Drucksache 176/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission: Online-Glücksspiele im Binnenmarkt KOM (2011) 128 endg.
... Zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung von Glücksspielsucht wird ein übergreifendes Sperrsystem unterhalten (§ 8 GlüStV). Dieses System soll Spielsüchtige oder erkennbar Spielsuchtgefährdete wirksam von der Teilnahme am Glücksspiel in Spielbanken sowie an Sportwetten und Lotterien mit rascher Zeitfolge ausschließen. Es gibt sowohl die Möglichkeit einer Selbst- als auch einer Fremdsperre.
Drucksache 707/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union KOM (2010) 609 endg.
... Zwei wichtige Voraussetzungen für ein hohes Datenschutzniveau sind, dass der für die Datenverarbeitung Verantwortliche Daten nur zu ganz bestimmten Zwecken verarbeiten darf (Prinzip der Datensparsamkeit) und der von der Verarbeitung Betroffene weiterhin die Kontrolle über seine eigenen Daten hat. In Artikel 8 Absatz 2 der Charta heißt es: „Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken.“ Jede Person sollte stets auf seine Daten zugreifen, sie berichtigen, löschen oder sperren können, wenn es keine legitimen gesetzlichen Gründe gibt, die dagegen sprechen. Diese Rechte sind bereits in der geltenden Regelung garantiert. Jedoch ist die Wahrnehmung dieser Rechte in der Praxis nicht einheitlich geregelt; in einigen Mitgliedstaaten ist es einfacher, diese Rechte auszuüben, als in anderen. Darüber hinaus wird die Gewährleistung dieser Rechte besonders in der Online-Umgebung immer schwieriger, weil die Daten dort oft ohne Wissen und/oder ohne Zustimmung des Betroffenen gespeichert werden.
Drucksache 290/10
Antrag des Freistaats Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur weiteren Förderung erneuerbarer Energien aus dem Marktanreizprogramm
... 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, umgehend alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit im weiteren Verlaufe des Jahres 2010 Darlehen und Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm vergeben werden können. Dazu ist es erforderlich, kurzfristig die Aufhebung der Haushaltssperre beim Deutschen Bundestag zu beantragen.
Drucksache 686/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKFG )
... Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
Drucksache 290/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur weiteren Förderung erneuerbarer Energien aus dem Marktanreizprogramm und der nationalen Klimaschutzinitiative
... 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, umgehend alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit zügig wieder Förderungen aus dem Marktanreizprogramm und den weiteren Klimaschutz-Förderprogrammen vergeben werden können. Dazu ist es erforderlich, kurzfristig die Aufhebung der Haushaltssperre beim Deutschen Bundestag zu beantragen.
Drucksache 642/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Zweite Verordnung zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (2. CDNI -Verordnung - 2. CDNI-VO)
... 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Einbeziehung von Landeswasserstraßen, die nicht dem allgemeinen Verkehr dienen, gemeinsam mit den Ländern zu erörtern und durch Ergänzung des Übereinkommens (Erweiterung des Geltungsbereichs) zu regeln. Dabei sollten weitere schiffbare Landesgewässer, wie beispielsweise geschlossene Seen oder Talsperren, ausgeschlossen bleiben, um den Verwaltungsaufwand und die Kosten für die Länder zu begrenzen.
Drucksache 309/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Verhinderung des Marktzugangs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen und Berlin, Brandenburg -
... Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse lassen es zweifelhaft erscheinen, dass Boykotte und Marktzugangssperren in den Industriestaaten allein bereits geeignet sind, Kinderarbeit in den betroffenen Ländern zurückzudrängen. Diese Maßnahmen könnten in der Tendenz teilweise gegenläufige Effekte haben.
Drucksache 59/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2009 zu Belarus
... – unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" vom 17. November 2009 zu Belarus, mit denen die Visumsperre für hohe belarussische Amtsträger – Präsident Alexander Lukaschenko eingeschlossen – weiterhin ausgesetzt wird und die restriktiven Maßnahmen bis Oktober 2010 verlängert werden,
Drucksache 534/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz)
... [Vor diesem Hintergrund könnten im weiteren Verfahren u. U. auch Gestaltungsmöglichkeiten ausgelotet werden, welche die Eigenkapitalausstattung der Institute nicht unmittelbar belasten, sondern die Kapitalbasis erhalten. Eine zu prüfende Variante könnte sein, die festgesetzte Bankenabgabe nicht an den Restrukturierungsfonds abzuführen, sondern den entsprechenden Betrag mit einer Ausschüttungssperre zu belegen und vom Institut aus versteuertem Gewinn zu thesaurieren.]
Drucksache 679/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
... (8) Das Finanzamt teilt dem Steuerpflichtigen auf Anfrage die bereitgestellten ELStAM mit. Der Steuerpflichtige kann über das Finanzamt die Bereitstellung der ELStAM allgemein sperren lassen. Er kann die Bereitstellung für bestimmte Arbeitgeber freigeben (Positivliste) oder sie für bestimmte Arbeitgeber sperren lassen (Negativliste). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer für Zwecke der Positivliste die Steuernummer der Betriebsstätte mitzuteilen oder des Teils des Betriebs des Arbeitgebers, in dem der für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs maßgebende Arbeitslohn des Arbeitnehmers ermittelt wird. Für Zwecke der Negativliste gilt dies nur für einen Arbeitgeber, bei dem der Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2011 beschäftigt ist. Werden wegen einer Sperrung nach Satz 2 oder 3 für einen abrufenden Arbeitgeber keine ELStAM bereitgestellt, so wird dem Arbeitgeber die Sperrung mitgeteilt und der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI zu ermitteln.
Drucksache 313/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verstärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung KOM (2010) 250 endg.
... 11. Zu den notwendigen deutlich spürbareren Sanktionen gehört auch der von der Europäischen Kommission angedachte rigorosere Einsatz von EU-Ausgaben, was nach Auffassung des Bundesrates das Sperren oder endgültige Streichen von EU-Fördermitteln umfassen muss, und die automatischen Verhängung von Sanktionen durch ein unabhängiges Gremium.
Drucksache 438/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2008/2009 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 56 und 57 der Monopolkommission "Telekommunikation 2009: Klaren Wettbewerbskurs halten" und "Post 2009: Auf Wettbewerbskurs gehen" Bundesministerium Berlin, den 7. Juli 2010 für Wirtschaft und Technologie
... 10. Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit zunehmender Durchdringung aller Lebensbereiche mit Informations- und Kommunikationstechnologien im Rahmen der wettbewerbsleitenden Ordnungspolitik neben rein wettbewerbspolitischen Fragen vielfältige gesellschaftspolitische Fragestellungen eine zunehmende Rolle spielen. Diese wechselseitige Durchdringung gesellschaftspolitischer Fragestellungen mit den bereits an sich komplexen wirtschaftspolitischen und technischen Herausforderungen der Telekommunikationsbranche stellt eine besondere Herausforderung dar. Schlagworte der öffentlichen Diskussion wie die Vorratsdatenspeicherung, Netzsperren oder Netzneutralität sind dabei nur die äußeren Zeichen der weitreichenden Auswirkungen technologiepolitischer Weichenstellungen. Aber auch weniger kontroverse Wechselwirkungen wie das sinkende Preisniveau und die Angebotsexplosion auf dem Kommunikations- und Informationssektor revolutionieren Wirtschaft und Gesellschaft heute fortwährend in kaum noch erfassbarem Ausmaß.
Drucksache 642/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (2. CDNI -Verordnung - 2. CDNIVO)
... 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Einbeziehung von Landeswasserstraßen, die nicht dem allgemeinen Verkehr dienen, gemeinsam mit den Ländern zu erörtern und durch Ergänzung des Übereinkommens (Erweiterung des Geltungsbereichs) zu regeln. Dabei sollten weitere schiffbare Landesgewässer, wie beispielsweise geschlossene Seen oder Talsperren, ausgeschlossen bleiben, um den Verwaltungsaufwand und die Kosten für die Länder zu begrenzen.
Drucksache 603/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit KOM (2010) 522 endg.; Ratsdok. 14496/10 Drucksache: 603/10 und zu 603/10
... 21. Bei den Sanktionen zur Durchsetzung der Haushaltsdisziplin hat sich die Kommission auf verzinsliche und unverzinsliche Einlagen sowie die Verhängung von Geldbußen konzentriert. Das ist aus Sicht des Bundesrates nicht ausreichend: Im Rahmen der Sanktionen ist auch der rigorosere Einsatz von EU-Ausgaben nötig, was auch das Sperren oder endgültige Streichen von EU-Fördermitteln umfassen muss.
Zu BR-Drucksachen 603/10, 605/10, 606/10, 607/10 und 608/10
Zu BR-Drucksache 603/10
Zu BR-Drucksache 605/10
Zu BR-Drucksache 607/10
Zu BR-Drucksachen 605/10 und 607/10
Zu BR-Drucksache 607/10
Zu BR-Drucksache 605/10
Zu BR-Drucksache 608/10
Drucksache 226/2/10
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... Der Bundesrat fordert den Deutschen Bundestag auf, vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens die Sperre zur Entfristung der 3 200 Stellen bei den Jobcentern entsprechend der am 24. März 2010 im Spitzengespräch der Bundesregierung, der Länder und der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP getroffenen Vereinbarung aufzuheben.
Drucksache 446/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2010 zu den Ergebnissen des Gipfeltreffens EU-Russland (31. Mai - 1. Juni 2010)
... 12. betont die Bedeutung der Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien (EUMM), die gezeigt hat, dass die EU bereit und in der Lage ist, entschlossen zu handeln, um Frieden und Stabilität zu fördern, und die dazu beigetragen hat, die Voraussetzungen für die Umsetzung der Abkommen vom 12. August bzw. 8. September 2008 zu schaffen; bekräftigt, dass es an der territorialen Integrität Georgiens in den international anerkannten Grenzen festhält, und fordert alle Parteien auf, ihre Zusagen uneingeschränkt einzuhalten; weist darauf hin, dass die EUMM über ein landesweites Mandat verfügt, und fordert den sofortigen ungehinderten Zugang der EUMM zu Abchasien und Südossetien, der bisher verweigert wurde; bekräftigt erneut, dass es uneingeschränkt für die Genfer Gespräche und die Fortführung des gemeinsamen Vorsitzes von Europäischer Union, Vereinten Nationen und OSZE in diesem Gremium eintritt; bedauert die von der Grenzsicherungsabteilung des FSB angekündigte Entscheidung, eine moderne Grenzinfrastruktur mit Grenzsperren zwischen Südossetien und Georgien zu errichten;
Drucksache 213/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 zur Lage der Zivilgesellschaft und der nationalen Minderheiten in Belarus
... – unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" vom 17. November 2009 zu Belarus, mit denen die Visumsperre für hohe belarussische Amtsträger – Präsident Alexander Lukaschenko eingeschlossen – weiterhin ausgesetzt wird und die restriktiven Maßnahmen bis Oktober 2010 verlängert werden,
Drucksache 856/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Austauschs von strafregisterrechtlichen Daten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften
... Ist eine Freiheitsstrafe, ein Strafarrest, eine Jugendstrafe oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung, mit Ausnahme der Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis, zu vollstrecken, sind in das Register das Datum einzutragen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Artikel 1 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
§ 15 Eintragung der Vollstreckung und des Freiheitsentzugs
§ 30b Europäisches Führungszeugnis
§ 43a Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen
§ 53a Grenzen der internationalen Zusammenarbeit
§ 56a Mitteilung über ausländische Verurteilungen
§ 56b Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 57a Austausch von Registerinformationen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Artikel 2 Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
Artikel 3 Änderung der Gewerbeordnung
§ 150c Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen
§ 150d Protokollierungen
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Änderungen im Zusammenhang mit den neuen Regelungen zum europäischen Strafregisterinformationsaustausch
1. Zur Entstehungsgeschichte
2. Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Regelung
a Allgemeines
b Neuerungen des Rb sowie gesetzlicher Änderungsbedarf
c Neuerungen des Beschlusses ECRIS sowie gesetzlicher Änderungsbedarf
II. Sonstige Änderungen
III. Gesetzgebungszuständigkeit
IV. Gesetzesfolgenabschätzung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
2 I.
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer n
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer n
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
a Zu § 56a BZRG Mitteilung über ausländische Verurteilungen
b Zu § 56b BZRG Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 25
Zu Nummer n
2 II.
Zu Artikel 2
2 III.
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
2 IV.
Zu Artikel 4
2 V.
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1414: Gesetz zur Verbesserung des Austauschs von strafregisterlichen Daten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften
Drucksache 504/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer (Einhufer-Blutarmut-Verordnung)
... Der vorliegende Verordnungsentwurf enthält keine neue Informationspflicht; die Pflicht, Hinweisschilder an den Eingängen des von der Sperre betroffenen Betriebs (§ 8) aufzustellen, bestand schon vor der neuen Regelung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Kosten mit Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
a Bürokratiekosten der Wirtschaft
b Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger
c Bürokratiekosten für die Verwaltung
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Allgemeine Schutzmaßregeln
§ 2 Impfungen und Heilversuche
§ 3 Untersuchungen
Abschnitt 3 Besondere Schutzmaßregeln
Unterabschnitt 1 Schutzmaßnahmen vor amtlicher Feststellung der Einhufer-Blutarmut
§ 4 Blutprobenentnahme, epidemiologische Nachforschungen
§ 5 Schutzmaßnahmen in dem betroffenen Betrieb
§ 6 Reinigung und Desinfektion
Unterabschnitt 2 Schutzmaßnahmen nach amtlicher Feststellung der Einhufer-Blutarmut
§ 7 Öffentliche Bekanntmachung
§ 8 Schutzmaßnahmen in dem betroffenen Betrieb
§ 9 Ansteckungsverdacht
§ 10 Sperrbezirk
§ 11 Desinfektion
§ 12 Aufhebung der Schutzmaßnahmen
§ 13 Ordnungswidrigkeiten
§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Lösung
3 Alternativen
Kosten der öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Sonstige Kosten
4. Bürokratiekosten
a Bürokratiekosten der Wirtschaft
b Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger
c Bürokratiekosten für die Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 915: Entwurf einer Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.