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"Sperre"


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0682/04
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Drucksache 489/12

... "3. im Hinblick auf Daten zum gesetzlichen Vertreter, Ehegatten, Lebenspartner oder zu minderjährigen Kindern, soweit für diesen Personenkreis eine Auskunftssperre nach § 51 gespeichert ist."



Drucksache 489/1/12

... (1) Bei Melderegisterauskünften nach § 44 zu gewerblichen Zwecken und bei Melderegisterauskünften nach den §§ 45 und 46 sowie bei Vorliegen einer Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 darf der Empfänger die Daten nur für den Zweck verwenden, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden. Danach sind die Daten zu löschen.



Drucksache 307/12

... Die weitere in dem Absatz genannte Einsichtssperre einer entgegenstehenden Rechtsvorschrift macht deutlich, dass das Patentamt bei der Gewährung der Akteneinsicht insbesondere dann, wenn sie jedermann offensteht, außer einschlägigen datenschutzrechtlichen Einschränkungen auch Normen aus anderen Rechtsbereichen wie etwa dem Urheberrecht beachten muss, insoweit diese einer öffentlichen Verbreitung der Akteninhalte oder gegebenenfalls speziell ihrer Bekanntgabe über das Internet entgegenstehen.



Drucksache 489/2/12

... "(1) Bei Melderegisterauskünften nach § 44 zu gewerblichen Zwecken und bei Melderegisterauskünften nach den §§ 45 und 46 sowie bei Vorliegen einer Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 darf der Empfänger die Daten nur für den Zweck verwenden, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden. Danach sind die Daten zu löschen.



Drucksache 661/12

... 18. über die Sperre

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Maßnahmen zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung

§ 3
Anzeigepflicht

§ 4
Maßnahmen zur Ermittlung einer Tierseuche

§ 5
Ermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen

§ 6
Mittel und Verfahren zur Desinfektion

Abschnitt 3
Besondere Schutzmaßnahmen

§ 7
Schutzgebiete, Tiergesundheitsstatus

§ 8
Tierseuchenfreiheit

§ 9
Monitoring

Abschnitt 4
Immunologische Tierarzneimittel, Invitro-Diagnostika

§ 10
Inverkehrbringen und Anwendung

§ 11
Herstellung

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

§ 12
Verbringungs- und Einfuhrverbote

§ 13
Rechtsverordnungen zur Regelung des innergemeinschaftlichen Verbringens, der Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

Abschnitt 6
Entschädigung für Tierverluste

§ 14
Grundsatz der Entschädigung

§ 15
Höhe der Entschädigung

§ 16
Ausschluss der Entschädigung

§ 17
Entfallen der Entschädigung

§ 18
Teilweise Entschädigung

§ 19
Entschädigungspflichtiger

§ 20
Entschädigungsberechtigter, Forderungsübergang

§ 21
Ergänzende Bestimmungen

Abschnitt 7
Datenerhebung

§ 22
Datenerhebung

Abschnitt 8
Überwachung, zuständige Behörden

§ 23
Überwachung

§ 24
Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen

§ 25
Rechtsverordnungen zur Überwachung

§ 26
Friedrich-Loeffler-Institut

§ 27
Durchführung bei Bundeswehr, Kliniken und Instituten

§ 28
Mitwirkung der Zolldienststellen

§ 29
Bereitstellung von Tierimpfstoffen; Tierseuchenbekämpfungszentren

Abschnitt 9
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 30
Strafvorschriften

§ 31
Bußgeldvorschriften

§ 32
Einziehung

Abschnitt 10
Schlussvorschriften

§ 33
Aufgabenübertragung

§ 34
Amtshilfe im innergemeinschaftlichen Verkehr, Außenverkehr

§ 35
Schiedsverfahren

§ 36
Anfechtung von Anordnungen

§ 37
Rechtsverordnungen und Anordnungsbefugnisse in bestimmten Fällen

§ 38
Weitergehende Maßnahmen

§ 39
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 40
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 41
Gebühren

§ 42
Übergangsvorschriften

§ 43
Änderung weiterer Vorschriften

§ 44
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

1. Generelle Neustrukturierung des Tierseuchengesetzes

2. Verbesserung des vorbeugenden Schutzes vor Tierseuchen

3. Änderungen bei den Entschädigungsvorschriften für Tierverluste

4. Änderungen bei der Zulassung von immunologischen Tierarzneimitteln und Invitro-Diagnostika

5. Weitere Änderungen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VI. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2135: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG)

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (NKR-Nr. 2135)


 
 
 


Drucksache 467/12

... Bereits aus diesen Gründen kommt eine Beschränkung der kurzen Dauer eines Restschuldbefreiungsverfahrens auf Gründer nicht in Betracht. Sie wäre aber auch in praktischer und verfassungsrechtlicher Hinsicht problematisch. So wäre fraglich, ob nur der Zweitgründer förderungswürdig ist, weil er Arbeitsplätze erhält, oder auch der gescheiterte "Soloselbständige" oder der arbeitslose Arbeitnehmer, der erstmals eine selbständige Tätigkeit aufnehmen möchte. Vor allem ist zu berücksichtigen, dass eine Beschränkung der verkürzten Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens auf Gründer mit erheblichen Risiken verbunden wäre. Insbesondere bestünde die Gefahr, dass Personen - um in den Genuss der kurzen Frist zu kommen - zu neuen unternehmerischen Fehlentscheidungen verleitet werden und dann wegen der Sperre der vorangegangenen Restschuldbefreiung vor dem endgültigen wirtschaftlichen Aus stehen. Dies hätte auch volkswirtschaftlich verheerende Folgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 467/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

§ 65
Verordnungsermächtigung

§ 287a
Entscheidung des Insolvenzgerichts

§ 288
Bestimmung des Treuhänders

§ 289
Einstellung des Insolvenzverfahrens

§ 297
Insolvenzstraftaten

§ 297a
Nachträglich bekannt gewordene Versagungsgründe

§ 300
Entscheidung über die Restschuldbefreiung

§ 300a
Neuerwerb im laufenden Insolvenzverfahren

§ 303a
Eintragung in das Schuldnerverzeichnis

Neunter Teil

§ 306
Eröffnungsantrag eines Gläubigers

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung des Beratungshilfegesetzes

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung der Verordnung über die Führung des Schuldnerverzeichnisses

Artikel 6
Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung

§ 13
Vergütung des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren

Artikel 7
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 103
[einsetzen: bei der Verkündung nächster freier Buchstabenzusatz] Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte

Artikel 8
Änderung des Insolvenzstatistikgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 10
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 11
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 12
Änderung des Genossenschaftsgesetzes

§ 66a
Kündigung im Insolvenzverfahren

§ 67c
Kündigungsausschluss bei Wohnungsgenossenschaften

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Verkürzung der Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens

II. Stärkung der Gläubigerrechte

III. Wesentliche Änderungen im Restschuldbefreiungsverfahren und im Verbraucherinsolvenzverfahren

1. Umgestaltung des Restschuldbefreiungsverfahrens

2. Änderungen im Verbraucherinsolvenzverfahren

a Umgestaltung des Einigungsversuchs

b Schutz von Mitgliedern von Wohnungsgenossenschaften

c Sonstige Änderungen im Verbraucherinsolvenzverfahren und bei der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer n

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 20

Zur Änderung von § 288

Zur Änderung von § 289

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zur Änderung von § 297

Zur Einfügung von § 297a

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zur Änderung von § 300

Zur Einfügung von § 300a

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 41

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1990: Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte

3 Zusammenfassung

Im Einzelnen

3 Fazit


 
 
 


Drucksache 263/12

... Um den Ausschluss wirksam durchzusetzen, bedarf es neben dem Entzug der Registrierungsdaten auch der Möglichkeit einer Sperranordnung, da die Zulassung zum Einsichtnahmeverfahren nach der gesetzlichen Konzeption nicht an die Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit des Nutzers geknüpft ist. Die Sperranordnung kann mit der Ausschlussentscheidung verbunden werden. Die Sperre kann nach Absatz 1 in zwei Varianten ausgesprochen werden. Ein Vollausschluss unterbindet die zukünftige Einsichtmöglichkeit des Nutzers zeitlich unbeschränkt. Eine befristete Sperre kann für bis zu fünf Jahre erteilt werden. Über die Sperranordnung entscheidet das zentrale Vollstreckungsgericht nach pflichtgemäßem Ermessen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Das Schuldnerverzeichnis

§ 1
Inhalt des Schuldnerverzeichnisses

Abschnitt 2
Form und Übermittlung von Eintragungsanordnungen und Entscheidungen

§ 2
Übermittlung von Eintragungsanordnungen und Entscheidungen

§ 3
Vollziehung von Eintragungsanordnungen

§ 4
Löschung von Eintragungen

Abschnitt 3
Einsicht in das Schuldnerverzeichnis

§ 5
Einsichtsberechtigung

§ 6
Einsichtnahme

§ 7
Registrierung

§ 8
Abfragedate n ü be rm ittl u ng

§ 9
Informationsverwendung

§ 10
Ausschluss von der Einsichtnahme

§ 11
Zugang zur Einsicht in das Schuldnerverzeichnis

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 12
Rechtsweg

§ 13
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Folgenabschätzung und Auswirkungen auf das Preisniveau

3. Nachhaltigkeitsaspekte

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1942: Verordnung über die Führung des Schuldnerverzeichnisses


 
 
 


Drucksache 379/12

... "(3) Die Länder können über Rechtsverordnungen nach den §§ 3 und 4 und nach Absatz 2 hinaus weitergehende Vorschriften über das Veranstalten und Vermitteln von Pferdewetten, das Vermitteln von Pferdewetten über das Internet und in das Ausland sowie Vorschriften über Regelungen zur Spielersperre, Spielwerbung und zum Schutz Minderjähriger erlassen. Die landesrechtlichen Vorschriften können auch Regelungen zum Schutz der Allgemeinheit, insbesondere die Gefahrenaufklärung der Öffentlichkeit, umfassen."



Drucksache 503/12 (Beschluss)

... Der Zertifizierungsdiensteanbieter hat ein Organisationszertifikat unverzüglich zu sperren, wenn eine Organisation nach dem



Drucksache 820/12

... Der Vorschlag erleichtert legales Handeln, ohne Absatzkanäle zu sperren, und er ermöglicht Verbrauchern den rechtmäßigen Zugang zu Tabakerzeugnissen, die auf ihrem heimischen Markt nicht angeboten werden. Er verstärkt den Binnenmarkteffekt, indem Käufe von nicht richtlinienkonformen Erzeugnissen vermieden werden (betrifft u.a. gesundheitsbezogene Warnhinweise in der richtigen Sprache und Regelung der Inhaltsstoffe). Außerdem soll damit dem Verkauf an Minderjährige entgegengewirkt werden. Ein unbeabsichtigter Nebeneffekt des Vorschlags besteht darin, dass das Angebot von billigeren Erzeugnissen, die nicht der nationalen Preispolitik entsprechen, zurückgehen wird.



Drucksache 308/12

... 4. die Entscheidung über die Postsperre (§§ 17, 24)."



Drucksache 517/12 (Beschluss)

... Für diese Gebühren und Auslagen besteht aber ein unmittelbarer Anspruch des beigeordneten Rechtsanwalts gegen seine Partei, weil die Forderungssperre aus § 122 Absatz 1 Nummer 3



Drucksache 21/12

... 49. Solche Melde- und Abhilfeverfahren werden von den Internet-Dienstleistern eingehalten, wenn sie nach Empfang einer Meldung gegen illegale Inhalte vorgehen. Dieses Vorgehen kann darin bestehen, die illegalen Inhalte zu entfernen, sie zu sperren oder die Personen, die sie ins Netz gestellt haben, zur freiwilligen Entfernung aufzufordern. Diese Initiative wird anderen detaillierteren Initiativen in bestimmten Bereichen keinen Abbruch tun, sondern sie eher anspornen. So verlangt beispielsweise das im Mai 2011 zwischen Hauptanspruchsberechtigten und Internet-Portalen geschlossene MoU über den Online-Verkauf von Produktfälschungen neben einem System zur Meldung und Entfernung auch die Ahndung wiederholter Verstöße sowie präventive, proaktive Maßnahmen. Siehe: http://ec.europa.eu/internal_market/iprenforcement/docs/memorandum _ 04052011 en.pdf



Drucksache 690/12

... 4. die Entscheidung über die Postsperre (§§ 17, 24 des Ausführungsgesetzes)."



Drucksache 512/12

... Die Neuregelung des § 2 Absatz 3 legt fest, aus welchen Anlässen Daten von Unionsbürgern im Ausländerzentralregister gespeichert werden dürfen. Diese Anlässe umfassen nur Sachverhalte ausländer- oder asylrechtlicher Art. Die Regelung gilt für freizügigkeitsberechtigte und nicht freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger, um sicherstellen zu können, dass zum Beispiel bei Wegfall einer Wiedereinreisesperre und damit zu sich berechtigt im Bundesgebiet aufhaltenden Unionsbürgern nur solche Daten im Ausländerzentralregister vorhanden sind und genutzt werden können, die ausländer- oder asylrechtlichen Zwecken dienen. Neu eingefügt wird zudem in § 2 Absatz 3 Nummer 7 die Möglichkeit der Speicherung von Daten von Unionsbürgern, wenn die Voraussetzungen des § 6 des



Drucksache 474/12

... Der Genehmigungsvorbehalt nach § 22 Absatz 1 in Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen erlischt mit der Aufhebung der Satzung. Im Widerspruch dazu soll nach dem bisherigen Wortlaut des § 22 Absatz 8 Satz 4 der Genehmigungsvorbehalt erlöschen, wenn die Mitteilung über seine Aufhebung beim Grundbuchamt eingegangen ist. Mit der vorgeschlagenen Änderung wird daher nicht mehr auf das Erlöschen des Genehmigungsvorbehalts als solchen, sondern auf die konkret zu regelnde Rechtsfolge des Wegfalls der Grundbuchsperre nach § 22 Absatz 6 Satz 1 abgestellt.



Drucksache 342/11

... - In der Bundesfachplanung werden die Trassenkorridore der erforderlichen Höchstspannungsleitungen auf ihre Raumverträglichkeit hin überprüft. Die Ergebnisse der Bundesfachplanung sind für die Länder und Gemeinden verbindlich. Für die Vorhabenträger, die Länder und Gemeinden sowie die betroffenen Bürger wird dadurch bereits in der Bundesfachplanung – also in dem frühest möglichen Verfahrensstadium – ein hohes Maß an Planungs- und Rechtssicherheit gewährleistet. - Für einzelne Trassenabschnitte können Veränderungssperren aufgenommen werden, die eine noch weitergehende Trassensicherung bewirken.



Drucksache 129/11

... b) zu beschränkten und für den Endnutzer kostenlosen Sperren abgehender Verbindungen oder von Kurzwahl-Datendiensten oder, soweit technisch möglich, anderer Arten ähnlicher Anwendungen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/11




A. Problem und Ziel

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zweites Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes

§ 15a
Regulierungskonzepte

§ 31
Entgeltgenehmigung

§ 40
Funktionelle Trennung

§ 41
Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen

§ 43a
Verträge

§ 43b
Vertragslaufzeit

§ 45n
Transparenz und Veröffentlichung von Informationen

§ 45o
Dienstqualität und zusätzliche Dienstemerkmale zur Kostenkontrolle

§ 46
Anbieterwechsel und Umzug

§ 53
Frequenzzuweisung

§ 54
Frequenznutzung

§ 58
Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf

§ 66g
Warteschleifen

§ 66i
Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern

§ 66m
Umgehungsverbot

§ 77a
Gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze

§ 109a
Datensicherheit

§ 123a
Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union

§ 123b
Bereitstellung von Informationen

§ 138
Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur

§ 138a
Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen

§ 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Europäisches Recht

II. Zweck und Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Bürokratiekosten

VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

VIII. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe o

Zu Buchstabe p

Zu Buchstabe q

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe s

Zu Buchstabe t

Zu Buchstabe u

Zu Buchstabe v

Zu Buchstabe w

Zu Buchstabe x

Zu Buchstabe y

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Nummer 74

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Nummer 77

Zu Nummer 78

Zu Nummer 79

Zu Nummer 80

Zu Nummer 81

Zu Nummer 82

Zu Nummer 83

Zu Nummer 84

Zu Nummer 85

Zu Nummer Nr. 86 (§ 109a Datensicherheit)

Zu Nummer 87

Zu Nummer 88

Zu Nummer 89

Zu Nummer 90

Zu Nummer 91

Zu Nummer 92

Zu Nummer 93

Zu Nummer 94

Zu Nummer 95

Zu Nummer 96

Zu Nummer 97

Zu Nummer 98

Zu Nummer 99

Zu Nummer 100

Zu Nummer 101

Zu Nummer 102

Zu Nummer 103

Zu Nummer 104

Zu Nummer 105

Zu Nummer 106

Zu Nummer 107

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1487: Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen


 
 
 


Drucksache 176/1/11

... Zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung von Glücksspielsucht wird ein übergreifendes Sperrsystem unterhalten (§ 8 GlüStV). Dieses System soll Spielsüchtige oder erkennbar Spielsuchtgefährdete wirksam von der Teilnahme am Glücksspiel in Spielbanken sowie an Sportwetten und Lotterien mit rascher Zeitfolge ausschließen. Es gibt sowohl die Möglichkeit einer Selbst- als auch einer Fremdsperre.



Drucksache 129/11 (Beschluss)

... Eine Sperre des Anschlusses sollte nur dann in Betracht kommen, wenn der Kunde mit Zahlungen in Bezug auf solche Leistungen in Verzug ist, die der rechnungstellende Anbieter selbst erbringt beziehungsweise erbracht hat. Übernimmt ein Telekommunikationsanbieter die Fakturierung von Drittanbieterforderungen, so darf die Nichtleistung oder der Verzug hinsichtlich solcher Forderungen nicht zur Verweigerung der Leistung durch den rechnungstellenden Telekommunikationsanbieter führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 1 Satz 2 TKG und Nummer 15 Buchstabe a und b § 20 Absatz 1 und 3 TKG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 2 Absatz 2 Nummer 4 TKG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 2 Nummer 5 TKG allgemein

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe gg - neu - § 2 Absatz 2 Nummer 7 TKG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 2 Absatz 3 Nummer 4 TKG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e § 2 Absatz 6 Satz 1 und Satz x - neu - TKG

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 3 Nummer 4c - neu - TKG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 3 Nummer 9 Satz 2 TKG und Nummer 49 § 53 Absatz 2 Satz x - neu - TKG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 TKG

12. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 21 Absatz 5 Satz 1 TKG

13. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 43a Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TKG

14. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Überschrift, Absatz 2 - neu - TKG

15. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Absatz 1 Satz 2 TKG

16. Zu § 45a TKG allgemein

17. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 45h Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Buchstabe b - neu - § 45h Absatz 5 - neu - TKG

18. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe b § 45k Absatz 2 Satz 3, Satz 5 TKG

19. Zu Artikel 1 Nummer 40a - neu - § 45l Absatz 1 Satz 1, 3, Absatz 4 - neu - TKG

20. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 1, Absatz 6 Satz 2 und 3 - neu - TKG Nummer 42 § 45o Absatz 1, Absatz 5 Satz 2 und 3 - neu - TKG

21. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 2 Nummer 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Absatz 5 Satz 2 TKG

22. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 4 Satz 1 Nummer 5, 6 und 7 - neu - TKG

23. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n TKG

24. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 4 Satz 5 TKG

25. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 1 und 2 TKG

26. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 4 TKG

27. Zu Artikel 1 Nummer 45 Buchstabe c - neu - § 47a Absatz 5 - neu -, 6 - neu - TKG

28. Zu Artikel 1 Nummer 47 § 48 Absatz 3 TKG

29. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 53 Absatz 1 TKG

30. Zu Artikel 1 Nummer 50 § 54 Absatz 4 - neu - TKG

31. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b § 55 Absatz 1 Satz 5 TKG

32. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe e § 55 Absatz 5 Satz 3TKG , Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 und aa1 - neu - § 57 Absatz 1 Satz 1 und 6 TKG , Nummer 54 § 58 Absatz 2 Satz 3 TKG , Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 60 Absatz 2 Satz 3 TKG und Buchstabe d - neu - § 60 Absatz 4 TKG sowie Nummer 59 Buchstabe a und b § 63 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 2 TKG

33. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 57 Absatz 1 Satz 7 bis 9 TKG

34. Zu Artikel 1 Nummer 57 Buchstabe d und Buchstabe i - neu - § 61 Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 und Absatz 8 - neu - TKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

35. Zu Artikel 1 Nummer 57 § 61 TKG allgemein

36. Zu Artikel 1 Nummer 59 Buchstabe d § 63 Absatz 4 TKG

37. Zu Artikel 1 Nummer 63 § 66h - neu - TKG

38. Zu Abschnitt 3 § § 68 ff. TKG allgemein

39. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a TKG allgemein

40. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 1 TKG allgemein

41. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 1 TKG

42. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 4 - neu - TKG

43. Zu Artikel 1 Nummer 82 § 100 Absatz 2 Satz 3 TKG

44. Zu Artikel 1 Nummer 84 Buchstabe a § 108 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 TKG

45. Zu Artikel 1 Nummer 98 § 138 Absatz 2 Satz 1 und 2 TKG

46. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe a Doppelbuchstabe oo § 149 Absatz 1 Nummer 21b TKG

47. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe c § 149 Absatz 2 Satz 1 TKG

48. Zu Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 214/11

... (3) Für Vorarbeiten, Veränderungssperren, Vorkaufsrechte und vorzeitige Besitzeinweisungen sind die §§ 44 bis 44b des



Drucksache 761/11 (Beschluss)

... "(3) Die Länder können über Rechtsverordnungen nach §§ 3 und 4 und nach Absatz 2 hinaus weitergehende Vorschriften über das Veranstalten und Vermitteln von Pferdewetten, das Vermitteln von Pferdewetten über das Internet und in das Ausland sowie Vorschriften über Regelungen zur Spielersperre, Spielwerbung und zum Schutz Minderjähriger erlassen. Die landesrechtlichen Vorschriften können auch Regelungen zum Schutz der Allgemeinheit, insbesondere die Gefahrenaufklärung der Öffentlichkeit, umfassen."



Drucksache 524/1/11

... "3. im Hinblick auf Daten zum gesetzlichen Vertreter, Ehegatten, Lebenspartner oder zu minderjährigen Kindern, soweit für diesen Personenkreis eine Auskunftssperre nach § 51 gespeichert ist."



Drucksache 156/11 (Beschluss)

... "Im Falle der Veranlassung einer Löschung nach Satz 1 Nummer 3 durch den Nutzer hat der Diensteanbieter das Nutzerkonto unverzüglich zu löschen, soweit nicht rechtliche Gründe einer Löschung des Nutzerkontos entgegenstehen, oder in den Fällen des Satzes 3 zu sperren."



Drucksache 230/11

... aa) In Satz 2 werden die Wörter "Kontrollsystemen für Konvektionssperren" durch die Wörter"serienmäßig hergestellten Dichtungskontrollsystemen" ersetzt.



Drucksache 817/11

... Differenzialsperre: ja/nein/fakultativ29



Drucksache 319/11

... s mit Strafe bedroht. Neben herkömmlichen Formen der Verbreitung kommt dem World Wide Web (WWW) als Medium hierbei eine besondere Rolle zu, weil die darüber angebotenen Inhalte weltweit und für eine unbestimmte Vielzahl von Nutzern verfügbar sind. Diese Form der digitalen Verbreitung muss im Interesse eines wirksamen Opferschutzes konsequent bekämpft werden. Jeder Klick, der den Internetnutzer auf ein kinderpornographisches Foto führt, verletzt erneut die Rechte des vom Missbrauch Betroffenen. Bekämpfungsansätze von Missbrauchsdarstellungen im Internet müssen daher bestmöglich an Opferschutzinteressen ausgerichtet sein. Bei Sperrmaßnahmen besteht die Gefahr, dass die Sperren umgangen werden. Im Interesse der Opfer muss Ziel sein, strafbare Inhalte durch konsequentes Löschen nachhaltig aus dem Netz zu verbannen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 319/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

IV. Finanzielle Auswirkungen; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1750: Gesetz zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen


 
 
 


Drucksache 319/1/11

... ist 2009 mit dem Ziel verabschiedet worden, in denjenigen Fällen, in denen eine Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornographischem Inhalt nicht oder nicht in angemessener Zeit möglich ist, mit der Sperrung von Internetseiten ein zusätzliches und schnell wirksames Instrument zu schaffen. Den vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen begründet die Bundesregierung mit zwischenzeitlich erzielten Erfolgen bei der Löschung solcher Netzinhalte. Im Zusammenwirken von Internetwirtschaft, gesellschaftlichen Akteuren und Polizei würden kinderpornographische Inhalte schnell und wirksam gelöscht. Dies gelte auch für Angebote auf ausländischen Servern. Die zusätzliche Möglichkeit von Sperren sei daher entbehrlich geworden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 319/1/11




Zu Artikel 3

'Artikel 3 Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen

Artikel 3
Evaluierung


 
 
 


Drucksache 156/11

... "Im Falle der Veranlassung einer Löschung nach Satz 1 Nr. 3 durch den Nutzer hat der Diensteanbieter das Nutzerkonto unverzüglich zu löschen, soweit nicht rechtliche Gründe einer Löschung des Nutzerkontos entgegenstehen, oder in den Fällen des Satzes 3 zu sperren."



Drucksache 639/11

... (c) Berücksichtigung der Notwendigkeit, den Zugang zu den betroffenen Gebieten zu sperren oder zu kontrollieren oder Beschränkungen für die Lebensbedingungen in diesen Gebieten vorzusehen;



Drucksache 264/11

... Sperren des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 264/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Sechste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Unterabschnitt 1
Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 4 sowie nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes.

§ 45a
Gebühren für den elektronischen Identitätsnachweis

§ 45b
Gebühren für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen

§ 45c
Gebühr bei Neuausstellung

§ 57a
Pflichten der Inhaber von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes

Unterabschnitt 1
Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 4 sowie nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes.

§ 61h
Anwendung der Personalausweisverordnung

§ 76a
Form und Verfahren der Datenübermittlung im Ausländerwesen

Anlage
D1 Ausweisersatz gemäß § 48 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit § 78a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes

Anlage
D11a Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes

Anlage
D14a Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes

Anlage
D 17 Aufkleber zur Anschriftenänderung (§ 78 Absatz 7 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes)

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

II. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

III. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

IV. Folgen für die nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 11

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummern 17 bis 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Artikel 2

Anlage
D1 Ausweisersatz gemäß § 48 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit § 78a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes

Anlage
D1 1a Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes

Anlage
D1 4a Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes

Anlage
D 17 Aufkleber zur Anschriftenänderung (§ 78 Absatz 7 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes)

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz Nr. 1654: Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung


 
 
 


Drucksache 129/1/11

... Eine Sperre des Anschlusses sollte nur dann in Betracht kommen, wenn der Kunde mit Zahlungen in Bezug auf solche Leistungen in Verzug ist, die der rechnungstellende Anbieter selbst erbringt beziehungsweise erbracht hat. Übernimmt ein Telekommunikationsanbieter die Fakturierung von Drittanbieterforderungen, so darf die Nichtleistung oder der Verzug hinsichtlich solcher Forderungen nicht zur Verweigerung der Leistung durch den rechnungstellenden Telekommunikationsanbieter führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/1/11




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 1 Satz 2 TKG und Nummer 15 Buchstabe a und b § 20 Absatz 1 und 3 TKG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 2 Absatz 2 Nummer 4 TKG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 2 Nummer 5 TKG allgemein

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe gg - neu - § 2 Absatz 2 Nummer 7 TKG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 2 Absatz 3 Nummer 4 TKG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e § 2 Absatz 6 Satz 1 und Satz xneu - TKG

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 3 Nummer 4cneu - TKG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 3 Nummer 9 Satz 2 TKG und Nummer 49 § 53 Absatz 2 Satz xneu - TKG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 9 TKG

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 TKG

13. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 21 Absatz 5 Satz 1 TKG

14. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 43a Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TKG

15. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Überschrift, Absatz 2 - neu - TKG

16. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Satz 2 TKG *

17. Zu § 45a TKG allgemein

18. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 45h Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Buchstabe bneu - § 45h Absatz 5 - neu - TKG

19. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe b § 45k Absatz 2 Satz 3, Satz 5 TKG

20. Zu Artikel 1 Nummer 40aneu - § 45l Absatz 1 Satz 1, 3, Absatz 4 - neu - TKG

Zu Artikel 1 Nummer 41

29. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 2 Nummer 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Absatz 5 Satz 2 TKG

30. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 4 Satz 1 Nummer 5, 6 und 7 - neu - TKG

Zu Artikel 1 Nummer 41

33. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n TKG

34. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 4 Satz 5 TKG

35. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 1, 2, 3 TKG

36. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 4 TKG

37. Zu Artikel 1 Nummer 45 Buchstabe cneu - § 47a Absatz 5 - neu -, 6 - neu - TKG

38. Zu Artikel 1 Nummer 47 § 48 Absatz 3 TKG

39. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 53 Absatz 1 TKG

40. Zu Artikel 1 Nummer 50 § 54 Absatz 4 - neu - TKG

41. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b § 55 Absatz 1 Satz 5 TKG

42. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b und e § 55 Absatz 1 Satz 5 und Absatz 5 Satz 3TKG , Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 und aa1 - neu - § 57 Absatz 1 Satz 1 und 6 TKG , Nummer 54 § 58 Absatz 2 Satz 3 TKG , Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 60 Absatz 2 Satz 3 TKG und Buchstabe dneu - § 60 Absatz 4 TKG sowie Nummer 59 Buchstabe a und b § 63 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 2 TKG

43. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 57 Absatz 1 Satz 7 bis 9 TKG

Zu Artikel 1 Nummer 57

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

46. Zu Artikel 1 Nummer 57 § 61 TKG allgemein a

47. Zu Artikel 1 Nummer 59 Buchstabe d § 63 Absatz 4 TKG

48. Zu Artikel 1 Nummer 63 § 66hneu - TKG

49. Zu Abschnitt 3 §§ 68 ff. TKG allgemein

50. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a TKG allgemein

51. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 1 TKG allgemein

52. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 1 TKG

53. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 4 - neu - TKG

54. Zu Artikel 1 Nummer 82 § 100 Absatz 2 Satz 3 TKG

55. Zu Artikel 1 Nummer 84 Buchstabe a § 108 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 TKG

56. Zu Artikel 1 Nummer 98 § 138 Absatz 2 Satz 1 und 2 TKG

57. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe a Doppelbuchstabe oo § 149 Absatz 1 Nummer 21b TKG

58. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe c § 149 Absatz 2 Satz 1 TKG

59. Zu Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 Inkrafttreten

60. Zu Artikel 4 Absatz 2 Satz 3 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 342/11 (Beschluss)

... Die Geltungsdauer der Ergebnisse der Bundesfachplanung wäre mit zehn Jahren und einer Verlängerungsmöglichkeit um weitere fünf Jahre unangemessen lang, um einen beschleunigten Netzausbau voranzubringen. Sie setzte ungewollt einen Anreiz, auf "Vorrat" zu planen. Wie im Planfeststellungsrecht üblich sind fünf Jahre praxisgerecht und geeignet, um die notwendige Aktualität der Planung zu gewährleisten und einen ausreichenden Geltungszeitraum der Planung einzuräumen. Auch wird so der Zeitraum mit dem der Veränderungssperre harmonisiert. Dieser beträgt fünf Jahre (vgl. § 16 Absatz 1 Satz 2). Darüber hinaus wird eine einmalige Verlängerungsoption um weitere drei Jahre eingeräumt und damit ein Geltungszeitraum von insgesamt acht Jahren ermöglicht.



Drucksache 761/1/11

... "(3) Die Länder können über Rechtsverordnungen nach §§ 3 und 4 und nach Absatz 2 hinaus weitergehende Vorschriften über das Veranstalten und Vermitteln von Pferdewetten, das Vermitteln von Pferdewetten über das Internet und in das Ausland sowie Vorschriften über Regelungen zur Spielersperre, Spielwerbung und zum Schutz Minderjähriger erlassen. Die landesrechtlichen Vorschriften können auch Regelungen zum Schutz der Allgemeinheit, insbesondere die Gefahrenaufklärung der Öffentlichkeit umfassen." "



Drucksache 319/11 (Beschluss)

... ist 2009 mit dem Ziel verabschiedet worden, in denjenigen Fällen, in denen eine Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornographischem Inhalt nicht oder nicht in angemessener Zeit möglich ist, mit der Sperrung von Internetseiten ein zusätzliches und schnell wirksames Instrument zu schaffen. Den vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen begründet die Bundesregierung mit zwischenzeitlich erzielten Erfolgen bei der Löschung solcher Netzinhalte. Im Zusammenwirken von Internetwirtschaft, gesellschaftlichen Akteuren und Polizei würden kinderpornographische Inhalte schnell und wirksam gelöscht. Dies gelte auch für Angebote auf ausländischen Servern. Die zusätzliche Möglichkeit von Sperren sei daher entbehrlich geworden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 319/11 (Beschluss)




Zu Artikel 3

'Artikel 3 Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen

Artikel 3
Evaluierung


 
 
 


Drucksache 48/11

... Abgesehen von einfachen Anwendungen beispielweise zum Diebstahlschutz im Einzelhandel oder bei Wegfahrsperren in Autos wurde die RFID-Technologie bisher vor allem im Bereich der Produktion und Logistik oder in Form von Zeiterfassungschips, Skipässen, Veranstaltungskarten sowie Pilotprojekten im Endkundenbereich eingesetzt. In den letzten Jahren ist eine deutliche Zunahme des RFID-Einsatzes im regulären Geschäftsbetrieb zu verzeichnen: Immer mehr Bibliotheken, Kantinen und Krankenhäuser setzen RFID in Ausweisen, Bezahlkarten und Patientenarmbändern ein. Neben dem elektronischen Reisepass enthält auch der elektronische Personalausweis einen RFID-Chip. Im Einzelhandel sind erste Waren zu finden, die den RFID-Chip als Teil des Produktes integrieren, beispielsweise in Form eines eingenähten Etiketts bei Textilien. Dieses wird von den Verbraucherinnen und Verbrauchern anders als ein außen angehängtes Papieretikett vor dem Tragen nicht automatisch entfernt.



Drucksache 181/11

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr 33 sollte der Verbraucher vom Kreditgeber vor Abfrage einer Kreditdatenbank darüber informiert werden, dass eine Abfrage vorgenommen wird, und ein Recht auf Zugang zu den in einer solchen Kreditdatenbank über ihn abgespeicherten Informationen haben, damit er die ihn betreffenden verarbeiteten personenbezogenen Daten gegebenenfalls berichtigen, löschen oder sperren kann, sofern diese unrichtig sind oder unrechtmäßig verarbeitet wurden.



Drucksache 48/11 (Beschluss)

... Abgesehen von einfachen Anwendungen beispielweise zum Diebstahlschutz im Einzelhandel oder bei Wegfahrsperren in Autos wurde die RFID-Technologie bisher vor allem im Bereich der Produktion und Logistik oder in Form von Zeiterfassungschips, Skipässen, Veranstaltungskarten sowie Pilotprojekten im Endkundenbereich eingesetzt. In den letzten Jahren ist eine deutliche Zunahme des RFID-Einsatzes im regulären Geschäftsbetrieb zu verzeichnen: Immer mehr Bibliotheken, Kantinen und Krankenhäuser setzen RFID in Ausweisen, Bezahlkarten und Patientenarmbändern ein. Neben dem elektronischen Reisepass enthält auch der elektronische Personalausweis einen RFID-Chip. Im Einzelhandel sind erste Waren zu finden, die den RFID-Chip als Teil des Produktes integrieren, beispielsweise in Form eines eingenähten Etiketts bei Textilien. Dieses wird von den Verbraucherinnen und Verbrauchern anders als ein außen angehängtes Papieretikett vor dem Tragen nicht automatisch entfernt.



Drucksache 342/1/11

... Die Geltungsdauer der Ergebnisse der Bundesfachplanung wäre mit zehn Jahren und einer Verlängerungsmöglichkeit um weitere fünf Jahre unangemessen lang, um einen beschleunigten Netzausbau voranzubringen. Sie setzte ungewollt einen Anreiz, auf "Vorrat" zu planen. Wie im Planfeststellungsrecht üblich sind fünf Jahre praxisgerecht und geeignet, um die notwendige Aktualität der Planung zu gewährleisten und einen ausreichenden Geltungszeitraum der Planung einzuräumen. Auch wird so der Zeitraum mit dem der Veränderungssperre harmonisiert. Dieser beträgt fünf Jahre (vgl. § 16 Absatz 1 Satz 2). Darüber hinaus wird eine einmalige Verlängerungsoption um weitere drei Jahre eingeräumt und damit ein Geltungszeitraum von insgesamt acht Jahren ermöglicht.



Drucksache 874/11

... - Talsperren und Deichen - Nassbaggerei



Drucksache 524/11 (Beschluss)

... "3. im Hinblick auf Daten zum gesetzlichen Vertreter, Ehegatten, Lebenspartner oder zu minderjährigen Kindern, soweit für diesen Personenkreis eine Auskunftssperre nach § 51 gespeichert ist."



Drucksache 176/11 (Beschluss)

... Zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung von Glücksspielsucht wird ein übergreifendes Sperrsystem unterhalten (§ 8 GlüStV). Dieses System soll Spielsüchtige oder erkennbar Spielsuchtgefährdete wirksam von der Teilnahme am Glücksspiel in Spielbanken sowie an Sportwetten und Lotterien mit rascher Zeitfolge ausschließen. Es gibt sowohl die Möglichkeit einer Selbst- als auch einer Fremdsperre.



Drucksache 707/10

... Zwei wichtige Voraussetzungen für ein hohes Datenschutzniveau sind, dass der für die Datenverarbeitung Verantwortliche Daten nur zu ganz bestimmten Zwecken verarbeiten darf (Prinzip der Datensparsamkeit) und der von der Verarbeitung Betroffene weiterhin die Kontrolle über seine eigenen Daten hat. In Artikel 8 Absatz 2 der Charta heißt es: „Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken.“ Jede Person sollte stets auf seine Daten zugreifen, sie berichtigen, löschen oder sperren können, wenn es keine legitimen gesetzlichen Gründe gibt, die dagegen sprechen. Diese Rechte sind bereits in der geltenden Regelung garantiert. Jedoch ist die Wahrnehmung dieser Rechte in der Praxis nicht einheitlich geregelt; in einigen Mitgliedstaaten ist es einfacher, diese Rechte auszuüben, als in anderen. Darüber hinaus wird die Gewährleistung dieser Rechte besonders in der Online-Umgebung immer schwieriger, weil die Daten dort oft ohne Wissen und/oder ohne Zustimmung des Betroffenen gespeichert werden.



Drucksache 290/10

... 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, umgehend alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit im weiteren Verlaufe des Jahres 2010 Darlehen und Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm vergeben werden können. Dazu ist es erforderlich, kurzfristig die Aufhebung der Haushaltssperre beim Deutschen Bundestag zu beantragen.



Drucksache 686/10

... Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.



Drucksache 290/10 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, umgehend alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit zügig wieder Förderungen aus dem Marktanreizprogramm und den weiteren Klimaschutz-Förderprogrammen vergeben werden können. Dazu ist es erforderlich, kurzfristig die Aufhebung der Haushaltssperre beim Deutschen Bundestag zu beantragen.



Drucksache 642/1/10

... 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Einbeziehung von Landeswasserstraßen, die nicht dem allgemeinen Verkehr dienen, gemeinsam mit den Ländern zu erörtern und durch Ergänzung des Übereinkommens (Erweiterung des Geltungsbereichs) zu regeln. Dabei sollten weitere schiffbare Landesgewässer, wie beispielsweise geschlossene Seen oder Talsperren, ausgeschlossen bleiben, um den Verwaltungsaufwand und die Kosten für die Länder zu begrenzen.



Drucksache 309/1/10

... Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse lassen es zweifelhaft erscheinen, dass Boykotte und Marktzugangssperren in den Industriestaaten allein bereits geeignet sind, Kinderarbeit in den betroffenen Ländern zurückzudrängen. Diese Maßnahmen könnten in der Tendenz teilweise gegenläufige Effekte haben.



Drucksache 59/10

... – unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" vom 17. November 2009 zu Belarus, mit denen die Visumsperre für hohe belarussische Amtsträger – Präsident Alexander Lukaschenko eingeschlossen – weiterhin ausgesetzt wird und die restriktiven Maßnahmen bis Oktober 2010 verlängert werden,



Drucksache 534/1/10

... [Vor diesem Hintergrund könnten im weiteren Verfahren u. U. auch Gestaltungsmöglichkeiten ausgelotet werden, welche die Eigenkapitalausstattung der Institute nicht unmittelbar belasten, sondern die Kapitalbasis erhalten. Eine zu prüfende Variante könnte sein, die festgesetzte Bankenabgabe nicht an den Restrukturierungsfonds abzuführen, sondern den entsprechenden Betrag mit einer Ausschüttungssperre zu belegen und vom Institut aus versteuertem Gewinn zu thesaurieren.]



Drucksache 679/10

... (8) Das Finanzamt teilt dem Steuerpflichtigen auf Anfrage die bereitgestellten ELStAM mit. Der Steuerpflichtige kann über das Finanzamt die Bereitstellung der ELStAM allgemein sperren lassen. Er kann die Bereitstellung für bestimmte Arbeitgeber freigeben (Positivliste) oder sie für bestimmte Arbeitgeber sperren lassen (Negativliste). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer für Zwecke der Positivliste die Steuernummer der Betriebsstätte mitzuteilen oder des Teils des Betriebs des Arbeitgebers, in dem der für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs maßgebende Arbeitslohn des Arbeitnehmers ermittelt wird. Für Zwecke der Negativliste gilt dies nur für einen Arbeitgeber, bei dem der Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2011 beschäftigt ist. Werden wegen einer Sperrung nach Satz 2 oder 3 für einen abrufenden Arbeitgeber keine ELStAM bereitgestellt, so wird dem Arbeitgeber die Sperrung mitgeteilt und der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI zu ermitteln.



Drucksache 313/10 (Beschluss)

... 11. Zu den notwendigen deutlich spürbareren Sanktionen gehört auch der von der Europäischen Kommission angedachte rigorosere Einsatz von EU-Ausgaben, was nach Auffassung des Bundesrates das Sperren oder endgültige Streichen von EU-Fördermitteln umfassen muss, und die automatischen Verhängung von Sanktionen durch ein unabhängiges Gremium.



Drucksache 438/10

... 10. Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit zunehmender Durchdringung aller Lebensbereiche mit Informations- und Kommunikationstechnologien im Rahmen der wettbewerbsleitenden Ordnungspolitik neben rein wettbewerbspolitischen Fragen vielfältige gesellschaftspolitische Fragestellungen eine zunehmende Rolle spielen. Diese wechselseitige Durchdringung gesellschaftspolitischer Fragestellungen mit den bereits an sich komplexen wirtschaftspolitischen und technischen Herausforderungen der Telekommunikationsbranche stellt eine besondere Herausforderung dar. Schlagworte der öffentlichen Diskussion wie die Vorratsdatenspeicherung, Netzsperren oder Netzneutralität sind dabei nur die äußeren Zeichen der weitreichenden Auswirkungen technologiepolitischer Weichenstellungen. Aber auch weniger kontroverse Wechselwirkungen wie das sinkende Preisniveau und die Angebotsexplosion auf dem Kommunikations- und Informationssektor revolutionieren Wirtschaft und Gesellschaft heute fortwährend in kaum noch erfassbarem Ausmaß.



Drucksache 642/10 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Einbeziehung von Landeswasserstraßen, die nicht dem allgemeinen Verkehr dienen, gemeinsam mit den Ländern zu erörtern und durch Ergänzung des Übereinkommens (Erweiterung des Geltungsbereichs) zu regeln. Dabei sollten weitere schiffbare Landesgewässer, wie beispielsweise geschlossene Seen oder Talsperren, ausgeschlossen bleiben, um den Verwaltungsaufwand und die Kosten für die Länder zu begrenzen.



Drucksache 603/10 (Beschluss)

... 21. Bei den Sanktionen zur Durchsetzung der Haushaltsdisziplin hat sich die Kommission auf verzinsliche und unverzinsliche Einlagen sowie die Verhängung von Geldbußen konzentriert. Das ist aus Sicht des Bundesrates nicht ausreichend: Im Rahmen der Sanktionen ist auch der rigorosere Einsatz von EU-Ausgaben nötig, was auch das Sperren oder endgültige Streichen von EU-Fördermitteln umfassen muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/10 (Beschluss)




Zu BR-Drucksachen 603/10, 605/10, 606/10, 607/10 und 608/10

Zu BR-Drucksache 603/10

Zu BR-Drucksache 605/10

Zu BR-Drucksache 607/10

Zu BR-Drucksachen 605/10 und 607/10

Zu BR-Drucksache 607/10

Zu BR-Drucksache 605/10

Zu BR-Drucksache 608/10


 
 
 


Drucksache 226/2/10

... Der Bundesrat fordert den Deutschen Bundestag auf, vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens die Sperre zur Entfristung der 3 200 Stellen bei den Jobcentern entsprechend der am 24. März 2010 im Spitzengespräch der Bundesregierung, der Länder und der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP getroffenen Vereinbarung aufzuheben.



Drucksache 446/10

... 12. betont die Bedeutung der Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien (EUMM), die gezeigt hat, dass die EU bereit und in der Lage ist, entschlossen zu handeln, um Frieden und Stabilität zu fördern, und die dazu beigetragen hat, die Voraussetzungen für die Umsetzung der Abkommen vom 12. August bzw. 8. September 2008 zu schaffen; bekräftigt, dass es an der territorialen Integrität Georgiens in den international anerkannten Grenzen festhält, und fordert alle Parteien auf, ihre Zusagen uneingeschränkt einzuhalten; weist darauf hin, dass die EUMM über ein landesweites Mandat verfügt, und fordert den sofortigen ungehinderten Zugang der EUMM zu Abchasien und Südossetien, der bisher verweigert wurde; bekräftigt erneut, dass es uneingeschränkt für die Genfer Gespräche und die Fortführung des gemeinsamen Vorsitzes von Europäischer Union, Vereinten Nationen und OSZE in diesem Gremium eintritt; bedauert die von der Grenzsicherungsabteilung des FSB angekündigte Entscheidung, eine moderne Grenzinfrastruktur mit Grenzsperren zwischen Südossetien und Georgien zu errichten;



Drucksache 213/10

... – unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" vom 17. November 2009 zu Belarus, mit denen die Visumsperre für hohe belarussische Amtsträger – Präsident Alexander Lukaschenko eingeschlossen – weiterhin ausgesetzt wird und die restriktiven Maßnahmen bis Oktober 2010 verlängert werden,



Drucksache 856/10

... Ist eine Freiheitsstrafe, ein Strafarrest, eine Jugendstrafe oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung, mit Ausnahme der Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis, zu vollstrecken, sind in das Register das Datum einzutragen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 856/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 15
Eintragung der Vollstreckung und des Freiheitsentzugs

§ 30b
Europäisches Führungszeugnis

§ 43a
Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen

§ 53a
Grenzen der internationalen Zusammenarbeit

§ 56a
Mitteilung über ausländische Verurteilungen

§ 56b
Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 57a
Austausch von Registerinformationen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

§ 150c
Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen

§ 150d
Protokollierungen

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderungen im Zusammenhang mit den neuen Regelungen zum europäischen Strafregisterinformationsaustausch

1. Zur Entstehungsgeschichte

2. Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Regelung

a Allgemeines

b Neuerungen des Rb sowie gesetzlicher Änderungsbedarf

c Neuerungen des Beschlusses ECRIS sowie gesetzlicher Änderungsbedarf

II. Sonstige Änderungen

III. Gesetzgebungszuständigkeit

IV. Gesetzesfolgenabschätzung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

2 I.

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer n

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer n

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

a Zu § 56a BZRG Mitteilung über ausländische Verurteilungen

b Zu § 56b BZRG Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer n

2 II.

Zu Artikel 2

2 III.

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

2 IV.

Zu Artikel 4

2 V.

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1414: Gesetz zur Verbesserung des Austauschs von strafregisterlichen Daten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 504/10

... Der vorliegende Verordnungsentwurf enthält keine neue Informationspflicht; die Pflicht, Hinweisschilder an den Eingängen des von der Sperre betroffenen Betriebs (§ 8) aufzustellen, bestand schon vor der neuen Regelung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 504/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Kosten mit Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

b Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Allgemeine Schutzmaßregeln

§ 2
Impfungen und Heilversuche

§ 3
Untersuchungen

Abschnitt 3
Besondere Schutzmaßregeln

Unterabschnitt 1
Schutzmaßnahmen vor amtlicher Feststellung der Einhufer-Blutarmut

§ 4
Blutprobenentnahme, epidemiologische Nachforschungen

§ 5
Schutzmaßnahmen in dem betroffenen Betrieb

§ 6
Reinigung und Desinfektion

Unterabschnitt 2
Schutzmaßnahmen nach amtlicher Feststellung der Einhufer-Blutarmut

§ 7
Öffentliche Bekanntmachung

§ 8
Schutzmaßnahmen in dem betroffenen Betrieb

§ 9
Ansteckungsverdacht

§ 10
Sperrbezirk

§ 11
Desinfektion

§ 12
Aufhebung der Schutzmaßnahmen

§ 13
Ordnungswidrigkeiten

§ 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Lösung

3 Alternativen

Kosten der öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

b Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 915: Entwurf einer Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.