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0574/03B
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Drucksache 47/20

... Die EUStA-Verordnung beruht auf einem auf Artikel 86 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gestützten Vorschlag der Europäischen Kommission vom 17. Juli 2013; sie ist nach mehrjährigen Verhandlungen im Rat am 20. November 2017 in Kraft getreten. Derzeit nehmen 22 Mitgliedstaaten an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA teil (nach gegenwärtigem Stand nicht teilnehmende Mitgliedstaaten: Dänemark, Irland, Polen, Schweden, Ungarn und das Vereinigte Königreich).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 47/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung der EU-Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz - EUStAG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verfahrensvorschriften

§ 3
Anwendbarkeit von Vorschriften der Strafprozessordnung über das Ermittlungsverfahren

§ 4
Anwendbarkeit datenschutzrechtlicher Bestimmungen

§ 5
Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 6
Anwendbarkeit des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 7
Anwendbarkeit der Abgabenordnung

§ 8
Anwendbarkeit des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

§ 9
Anwendbarkeit des Rechtspflegergesetzes

§ 10
Strafvollstreckung

§ 11
Anwendbarkeit des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

§ 12
Mitteilungspflichten des Delegierten Europäischen Staatsanwalts

§ 13
Amtshilfe

§ 14
Gleichstellung mit Amtsträgern

§ 15
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 142b
Europäische Staatsanwaltschaft

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 30b
Europäisches Führungszeugnis

Artikel 5
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 6
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Entstehungsbeschichte der EUStA-Verordnung

III. Wesentlicher Inhalt der EUStA-Verordnung Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Kapitel II
(Errichtung, Aufgaben und Grundprinzipien der EUStA)

Kapitel III
(Status, Aufbau und Organisation der EUStA)

Abschnitt 1
(Status und Aufbau der EUStA)

Abschnitt 2
(Ernennung und Entlassung der Mitglieder)

Abschnitt 3
(Geschäftsordnung der EUStA)

Kapitel IV
(Zuständigkeit und Ausübung der Zuständigkeit der EUStA)

Abschnitt 1
(Zuständigkeit der EUStA)

Kapitel V
(Verfahrensvorschriften für Ermittlungsverfahren, Ermittlungsmaßnahmen, Strafverfolgung und Alternativen zur Strafverfolgung)

Abschnitt 1
(Vorschriften für Ermittlungsverfahren)

Abschnitt 2
(Regeln für Ermittlungsmaßnahmen und andere Maßnahmen)

Abschnitt 3
(Regeln zur Strafverfolgung)

Kapitel VI
(Verfahrensgarantien)

Kapitel VII
(Informationsverarbeitung)

Kapitel VIII
(Datenschutz)

Kapitel IX
(Finanz- und Personalbestimmungen)

Kapitel X
(Bestimmungen über die Beziehungen der EUStA zu ihren Partnern)

Kapitel XI
(Allgemeine Bestimmungen)

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 170/19

... 23 Erklärung 54 zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union der Bundesrepublik Deutschland, Irlands, der Republik Ungarn, der Republik Österreich und des Königreichs Schweden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/19




Mitteilung

1. Einführung

2. Möglichkeiten für eine verstärkte Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rahmen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

2.1 Das geltende Beschlussfassungsverfahren in der Energie- und Klimapolitik

2.2 Die Notwendigkeit effizienterer Beschlussfassungsverfahren bei Steuermaßnahmen

2.3 Der Status quo und die Zukunft der Energiebesteuerung

2.4 Die Überleitungsklauseln als Werkzeug zur Anpassung des Beschlussfassungsverfahrens

3. Beschlussfassung im Rahmen des Euratom-Vertrags

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 121/19

... /EU /EU besteht für Deutschland und die anderen Mitgliedstaaten eine Überwachungspflicht. Das mittels Ankauf von Unternehmensadressen praktizierte Verfahren der Stichprobenkontrolle hat sich im Vollzug als problematisch herausgestellt, da die Probe nicht auf die energieauditpflichtigen Unternehmen begrenzt werden kann. Daher sollen Unternehmen nach dem Vorbild der Länder Frankreich, Italien, Österreich, Dänemark und Schweden gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als Vollzugsbehörde eine Online-Erklärung über das durchgeführte Energieaudit abgeben. Eine ähnliche Online-Meldung besteht bereits im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung (§§ 63 ff.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 121/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen

§ 13
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4731, BMWi: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung ausschließlich Bund

II.3 KMU-Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 73/19

... agentur ECHA beauftragt, Beschränkungen von bewusst zugesetzten Mikroplastikpartikeln zu prüfen. Maßnahmen auf nationaler Ebene können aber zusätzlich ergriffen werden, zumal Ergebnisse nicht vor März 2020 zu erwarten sind. Von dieser Möglichkeit machen einige Mitgliedstaaten wie Schweden, Italien oder Großbritannien Gebrauch. Kosmetikprodukte sind zwar nicht die größte Quelle für Mikroplastikverunreinigungen und viele Unternehmen der Kosmetikbranche verzichten bereits freiwillig bei bestimmten Produkten auf das Zusetzen von Mikroplastik. Aus Gründen des Schutzes der heimischen Gewässer und angesichts der Unsicherheit, ob ein EU-weites Verbot zeitnah ergeht, sollte die Bundesregierung die Prüfung einer nationalen Verbotsregelung mindestens für das bewusste Zusetzen von Mikroplastik in Produkte einleiten und ggf. dem Vorbild anderer Staaten wie Italien, USA, Kanada, Neuseeland und Schweden folgen.



Drucksache 115/19 (Beschluss)

... 7. Er fordert die Bundesregierung daher auf, dem Beispiel Schwedens folgend die Entwicklung eines ökologisch orientierten Umweltklassifikationssystems für Arzneimittel zu prüfen. Zusätzlich fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Endverbraucherinnen und -verbraucher intensiver als bisher über die bestmögliche Entsorgung von Arzneimitteln aufzuklären und auf die bestehenden, guten Informationsangebote hinzuweisen.



Drucksache 22/1/19

... Maßnahmen auf nationaler Ebene könnten im Falle einer zweifelsfrei europarechtlichen Zulässigkeit zusätzlich ergriffen werden. Von dieser Möglichkeit machen einige Mitgliedstaaten wie Schweden, Italien oder Großbritannien Gebrauch. Aus Gründen des Schutzes der heimischen Gewässer und angesichts der Unsicherheit, ob ein EU-weites Verbot zeitnah ergeht, sollte die Bundesregierung die Prüfung einer nationalen Verbotsregelung mindestens für das bewusste Zusetzen von Mikroplastik in Produkte einleiten und ggf. dem Vorbild anderer Staaten wie Italien, USA, Kanada, Neuseeland und Schweden folgen."

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Drucksache 22/1/19




1. Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika

2. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung in Drucksache 22/19 nach Maßgabe folgender Änderung zu fassen:

Zu Absatz 4

3. Zu Nummer 2 Satz 2, Nummer 4 Satz 1, Nummer 5 Satz 1a - neu -

4. Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 22/19 (Beschluss)

... Maßnahmen auf nationaler Ebene könnten im Falle einer zweifelsfrei europarechtlichen Zulässigkeit zusätzlich ergriffen werden. Von dieser Möglichkeit machen einige Mitgliedstaaten wie Schweden, Italien oder Großbritannien Gebrauch. Aus Gründen des Schutzes der heimischen Gewässer und angesichts der Unsicherheit, ob ein EU-weites Verbot zeitnah ergeht, sollte die Bundesregierung die Prüfung einer nationalen Verbotsregelung mindestens für das bewusste Zusetzen von Mikroplastik in Produkte einleiten und ggf. dem Vorbild anderer Staaten wie Italien, USA, Kanada, Neuseeland und Schweden folgen.

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Drucksache 22/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika


 
 
 


Drucksache 115/1/19

... 9. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, dem Beispiel Schwedens folgend die Entwicklung eines ökologisch orientierten Umweltklassifikationssystems für Arzneimittel zu prüfen. Zusätzlich fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Endverbraucherinnen und -verbraucher intensiver als bisher über die bestmögliche Entsorgung von Arzneimitteln aufzuklären und auf die bestehenden, guten Informationsangebote hinzuweisen.



Drucksache 373/1/19

... In Verbindung mit einer Versandhandelserlaubnis dürfen diese Apotheken ihre Defekturarzneimittel dann deutschlandweit und sogar weltweit in Verkehr bringen, sofern die entsprechenden arzneimittelrechtlichen und apothekenrechtlichen Bestimmungen bezüglich der Qualität der Arzneimittel erfüllt sind. An einer Beschränkung auf die wirtschaftliche Belieferung von Verordnungen der umliegenden Arztpraxen, die den eigentlichen Sinn der Defekturherstellung darstellt, fehlt es in den gesetzlichen Regeln. Oft werden diese Produkte in der Komplementärmedizin eingesetzt. Es handelt sich um Arzneimittel, deren Wirkung sehr umstritten ist (zum Beispiel Amygdalin, Curcumin) und deren Anwendung in bestimmten EU-Staaten verboten ist (zum Beispiel Amygdalin in Schweden). Durch diese Möglichkeit werden in größerem Umfang Arzneimittel ohne Zulassung in Verkehr gebracht und ein größeres Patientenkollektiv einem Risiko ausgesetzt als es ursprünglicherweise beabsichtigt war. Daher soll der ausufernden Defekturtätigkeit die ursprünglich beabsichtigten und für die Apotheke wirtschaftlich sinnvollen Grenzen auferlegt werden, ohne die Versorgung der Teileinheiten von Krankenhäusern durch die Krankenhaus (-versorgenden) Apotheken einzuschränken.

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Drucksache 373/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 31 Absatz 1 Satz 6 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c - neu - § 130a Absatz 8 Satz 9 SGB V :

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 11 Absatz 3 Satz 1 ApoG

4. Zu Artikel 3 § 17 Absatz 1b Satz 1 ApBetrO

Zu Artikel 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 3 § 17 Absatz 1b Satz 2 ApBetrO

8. Zu Artikel 3 Nummer 2 - neu - § 36 Nummer 2 Buchstabe d1 - neu - ApBetrO

‚Artikel 3 Änderung der Apothekenbetriebsordnung

9. Zu Artikel 3 Nummer 2 - neu - § 36 Nummer 3 Buchstabe a ApBetrO

‚Artikel 3 Änderung der Apothekenbetriebsordnung

10. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 21 Absatz 2 Nummer 1 AMG

11. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - AMG und Nummer 3 - neu - § 95 Absatz 1 Nummer 4 AMG

12. Zu Artikel 6 Nummer 2 - neu - § 5 Absatz 3 Satz 3 - neu - AMPreisV

‚Artikel 6 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

13. Zu Artikel 8 § 22 Absatz 1, Absatz 2 und Absatz 3 Satz 2 IfSG

14. Zu Artikel 9a - neu - § 4 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f BtMG

‚Artikel 9a Änderung des Betäubungsmittelgesetzes


 
 
 


Drucksache 43/19

... In einigen Ländern der Europäischen Union, z.B. Niederlande und Schweden, ist Distickstoffmonoxid verschreibungspflichtig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 43/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebzehnte Verordnung

Artikel 1

§ 3b

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Unterstellung von Distickstoffmonoxid unter die Verschreibungspflicht

2. Entlassung von Diclofenac-Pflastern aus der Verschreibungspflicht

3. Entlassung bestimmter Kombinationen aus Hydrocortison und Natriumbituminosulfonat hell aus der Verschreibungspflicht

4. Entlassung von Levocetiricin 5 mg orale Anwendung aus der Verschreibungspflicht

1. Unterstellung von Distickstoffmonoxid unter die Verschreibungspflicht

2. Entlassung von Diclofenac-Pflastern aus der Verschreibungspflicht

3. Entlassung bestimmter Kombinationen aus Hydrocortison und Natriumbituminosulfonat hell aus der Verschreibungspflicht

4. Entlassung von Levocetiricin 5 mg orale Anwendung aus der Verschreibungspflicht

1. Unterstellung von Distickstoffmonoxid unter die Verschreibungspflicht

2. Entlassung von Diclofenac-Pflastern aus der Verschreibungspflicht

3. Entlassung bestimmter Kombinationen aus Hydrocortison und Natriumbituminosulfonat hell aus der Verschreibungspflicht

4. Entlassung von Levocetiricin 5 mg orale Anwendung aus der Verschreibungspflicht

5. Weitere Kosten

6. Weitere Rechtsfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 3b

Zu § 3b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 618/19

... "Bis zum 1. August 2020 können die Mitgliedstaaten, die den Beschluss gemäß Absatz 1 für das Haushaltsjahr 2022 nicht fassen, beschließen, bis zu 15 % oder im Falle von Bulgarien, Estland, Spanien, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Rumänien, der Slowakei, Finnland und Schweden bis zu 25 % ihrer Mittelzuweisung für die Förderung, die gemäß den Rechtsvorschriften der Union, die nach Annahme der Verordnung (EU) [xxxx/xxxx] des Rates*[MFR] verabschiedet werden bzw. wurden, im Haushaltsjahr 2022 aus dem ELER finanziert wird, als Mittel für Direktzahlungen bereitzustellen. Der entsprechende Betrag steht infolgedessen nicht mehr für die aus dem ELER finanzierte Förderung zur Verfügung. Dieser Beschluss wird der Kommission unter Angabe des gewählten Prozentsatzes bis zum 1. August 2020 mitgeteilt.

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Drucksache 618/19




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

a Verlängerung der Anwendbarkeit der bestehenden Verordnungen

b Übergang zum nächsten GAP-Zeitraum

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Verordnung

Verordnung

Verordnung

Verordnung

Verordnung

Verordnung

Verordnung

Vorschlag

Titel I
Übergangsbestimmungen

Kapitel I
Fortgesetzte Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 für das Programmjahr 2021 und Verlängerung bestimmter Zeiträume gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 1310/2013

Artikel 1
Verlängerung der Laufzeit von aus dem ELER geförderten Programmen

Artikel 2
Fortgesetzte Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 auf Programme

Artikel 3
Förderfähigkeit bestimmter Ausgabenarten im Jahr 2021

Kapitel II
Anwendung der Artikel 25 bis 28 der Verordnung (EU) [neue Dachverordnung] auf das Programmjahr 2021

Artikel 4
Von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung

Kapitel III
Zahlungsansprüche für Direktzahlungen an Landwirte

Artikel 5
Endgültige Zahlungsansprüche

Kapitel IV
Übergangsbestimmungen betreffend die Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013 , (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr. 1308/2013 und die Umsetzung der GAP-Strategiepläne

Abschnitt 1
Entwicklung des ländlichen RAUMS

Artikel 6
Förderfähigkeit bestimmter Ausgabenarten während des Zeitraums des GAP-Strategieplans

Abschnitt 2
BEIHILFEREGELUNGEN GEMÄß den Artikeln 29 BIS 60 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013

Artikel 7
Fortgesetzte Anwendung der Beihilferegelungen gemäß den Artikeln 29 bis 60 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013

Titel II
Änderungen

Artikel 8
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013

Artikel 9
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013

Artikel 33
Mittelbindungen

Artikel 10
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

Artikel 15a
Mitteilungen für das Kalenderjahr 2021

Artikel 29
Mitteilungen zum Wert von Zahlungsansprüchen und zur Annäherung

Artikel 11
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013

Artikel 12
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 228/2013

Artikel 13
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 229/2013

Titel III
Schlussbestimmungen

Artikel 14
Inkrafttreten und Geltungsbeginn

ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Übergangsvorschriften für die Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER und dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft EGFL im Jahr 2021, zur Änderung der Verordnungen EU Nr. 228/2013, EU Nr. 229/2013 und EU Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Mittel und ihrer Aufteilung im Jahr 2021 und zur Änderung der Verordnungen EU Nr. 1305/2013 , EU Nr. 1306/2013 und EU Nr. 1307/2013 in Bezug auf ihre Mittel und ihre Anwendbarkeit im Jahr 2021

Anhang I

Anhang II

Anhang III
Anhang VI HAUSHALTSOBERGRENZEN für STÜTZUNGSPROGRAMME GEMÄẞ Artikel 44 Absatz 1


 
 
 


Drucksache 115/19

... Mehrere Mitgliedstaaten (z.B. die Niederlande49, Schweden50), das Europäische Parlament51, Drittländer (z.B. die Schweiz52), internationale Organisationen (z.B. die Vereinten Nationen53, HELCOM54, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung55), Industrieverbände56 und Nichtregierungsorganisationen haben ihre Besorgnis zum Ausdruck gebracht und Maßnahmen ergriffen, um der zunehmenden Menge von Arzneimitteln in der Umwelt entgegenzuwirken. Auf internationaler Ebene stellen sowohl die Agenda 2030 der Vereinten Nationen, insbesondere das Nachhaltigkeitsziel 6, als auch die Ministererklärung 2017 der Umweltversammlung der Vereinten Nationen Verpflichtungen zur Handlung in diesem Bereich dar; zudem haben die G7/G20 und die Weltgesundheitsorganisation Maßnahmen gegen antimikrobielle Resistenz vereinbart.

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Drucksache 115/19




Mitteilung

1. Einleitung

2. Problemstellung

2.1 Konzentrationen von Arzneimitteln in der Umwelt

2.2 Wie Arzneimittel in die Umwelt gelangen

2.3 Auswirkungen auf die Umwelt

2.4 Auswirkungen über die Umwelt, einschließlich antimikrobieller Resistenz

2.5 Wissenslücken

2.6 Ausblick

3. Die Ziele des strategischen Ansatzes

4. GEGENWÄRTIGE Situation: EINSCHLÄGIGE Politik der Union und UMFASSENDERE Initiativen

4.1 Politik der Union

4.2 Weitere Initiativen

5. Maßnahmen

5.1 Verstärkte Aufklärung und Förderung einer umsichtigen Verwendung von Arzneimitteln

5.2 Unterstützung der Entwicklung von Arzneimitteln, die weniger schädlich für die Umwelt sind, und Förderung einer umweltfreundlicheren Herstellung

5.3 Verbesserung der Umweltverträglichkeitsprüfung und ihrer Überprüfung

5.4 Verringerung von Verschwendung und Verbesserung der Abfallbewirtschaftung

5.5 Ausweitung der Umweltüberwachung

5.6 Schließen weiterer Wissenslücken

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 168/18

... Im derzeitigen System sind die Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlagen aller Mitgliedstaaten gemäß den EU-Vorschriften harmonisiert. Dies erfordert zahlreiche Berichtigungen und Kompensationen sowie die umständliche Berechnung eines gewogenen mittleren Satzes. Diese Grundlagen werden dann auf 50 % der auf dem Bruttonationaleinkommen beruhenden Grundlage begrenzt, um die regressiven Aspekte der auf der Mehrwertsteuer basierenden Eigenmittel zu beseitigen. Schließlich wird auf die harmonisierte Mehrwertsteuergrundlage jedes Mitgliedstaats ein einheitlicher Satz von 0,3 % erhoben außer in Deutschland, den Niederlanden und Schweden, für die ein reduzierter Abrufsatz gilt.

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Drucksache 168/18




Vorschlag

Begründung

1. Einführung - Gründe für REFORMEN

1.1. Ein Finanzierungssystem, das seit 1988 nicht mehr reformiert wurde

1.2. Die Notwendigkeit von Reformen

1.3. Vorschlag für eine Reform des Finanzierungssystems: Bewältigung der wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen an die EU

2. Modernisierung der bestehenden Eigenmittel

2.1. Beibehaltung der Zölle traditionelle Eigenmittel mit geringeren Erhebungskosten

2.2. Beibehaltung der auf dem Bruttonationaleinkommen basierenden Eigenmittel und ihre Ergänzung, damit sie die EU-Dimension besser widerspiegeln

2.3. Vereinfachung der Mehrwertsteuer-Eigenmittel

3. EIN KORB NEUER EIGENMITTELKATEGORIEN

3.1. Eigenmittel auf der Grundlage einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

3.2. Eigenmittel auf der Grundlage des Emissionshandelssystems der Europäischen Union

3.3. Eigenmittel auf der Grundlage von Verpackungsabfällen aus Kunststoff

3.4. Voraussichtliche Änderungen in der Finanzierungsstruktur der EU bis 2027

4. Einführung des GRUNDSATZES, DASS ZUKÜNFTIGE Einnahmen aus der EU-POLITIK dem EU-HAUSHALT ZUFLIEßEN

5. AUSLAUFEN der KORREKTURMECHANISMEN

6. ERHÖHUNG der EIGENMITTELOBERGRENZE

7. Das EIGENMITTEL-LEGISLATIVPAKET

7.1. Der Rechtsrahmen

7.2. Kerninhalte des Eigenmittelbeschlusses

7.3. Die Durchführungsverordnung

7.4. Die Bereitstellungsverordnung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Eigenmittelkategorien

Artikel 3
Eigenmittelobergrenze

Artikel 4
Grundsatz der Gesamtdeckung

Artikel 5
Übertragung von Überschüssen

Artikel 6
Erhebung der Eigenmittel und deren Bereitstellung für die Kommission

Artikel 7
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 8
Schluss- und Übergangsbestimmungen

Artikel 9
Inkrafttreten

Artikel 10
Veröffentlichung

ANNEX Anhang des Vorschlags für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union

Anhang
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 158/18

... 4. Österreich, Belgien, Bulgarien, die Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und das Vereinigte Königreich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/18




Mitteilung

1. Einleitung - Wandel als Chance begreifen

Was ist künstliche Intelligenz?

Eine europäische KI-Initiative

2. Die STELLUNG der EU IM Internationalen WETTBEWERB

Bisherige Tätigkeiten der EU: Schaffung der Grundlagen für eine optimale Nutzung der KI

3. Die nächsten Schritte: eine KI-INITIATIVE der EU

3.1. Förderung der technologischen und industriellen Leistungsfähigkeit der EU sowie der weiteren Verbreitung von KI in der gesamten Wirtschaft

Investitionen steigern 2018-2020

Stärkung von Forschung und Innovation auf allen Ebenen - vom Labor bis zum Markt

Förderung von KI-Spitzenforschungszentren in ganz Europa

KI für alle kleinen Unternehmen und potenziellen Nutzer

Unterstützung von Erprobung und Versuchen

Mobilisierung privater Investitionsmittel

Nach 2020

Bereitstellung von mehr Daten

3.2. Vorbereitung auf sozioökonomische Veränderungen

Niemanden zurücklassen

3.3. Gewährleistung eines geeigneten ethischen und rechtlichen Rahmens

Entwurf

Sicherheit und Haftung

Befähigung von Einzelpersonen und Verbrauchern, den größtmöglichen Nutzen aus KI zu ziehen

3.4. Kräfte bündeln

Einbindung der Mitgliedstaaten

Einbeziehung der Interessenträger: Gründung einer Europäischen KI-Allianz

Überwachung der Entwicklung und Einführung von KI

Internationale Ausrichtung

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 578/18

... Erinnert werden muss in diesem Zusammenhang an die Fälschungsfälle der Jahre 2013 und 2014. Damals wurden 2300 Lieferungen gefälschter Arzneimittel aus dem Ursprungsland Italien identifiziert, die insbesondere in Deutschland und auch in untergeordnetem Maße in den Niederlanden und in Schweden über den Parallelhandel in den Verkehr gelangten. Die Aufarbeitung dieses Falls nahm mehr als zwei Jahre in Anspruch. Auch aktuell befinden sich Fälle in der Aufarbeitung, in denen bislang zumindest der Verdacht im Raum steht, dass gefälschte Arzneimittel u.a. über Griechenland in Deutschland in Verkehr gebracht wurden.



Drucksache 385/18

... An der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der EuEheGüVO und der EuPart-GüVO nehmen außer der Bundesrepublik Deutschland derzeit 17 weitere Mitgliedstaaten teil (Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik und Zypern; Estland hat zwischenzeitlich sein Interesse an einer Teilnahme bekundet). Beide Verordnungen sind unmittelbar anwendbar und bedürfen deshalb in ihrem Anwendungsbereich keiner Umsetzung. Entgegenstehendes nationales Recht wird aufgehoben.

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Drucksache 385/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Internationales Güterrechtsverfahrensgesetz (IntGüRVG)

Abschnitt 1
Anwendungsbereich; allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften

Abschnitt 2
Bürgerliche Streitigkeiten

§ 3
Örtliche Zuständigkeiten; Rechtsverordnung

Abschnitt 3
Zulassung der Zwangsvollstreckung aus a u s l ä n d i - s c h e n Titeln; Anerkennungsfeststellung

Unterabschnitt 1
Vollstreckbarkeit ausländischer Titel

§ 4
Zuständigkeit; Rechtsverordnung

§ 5
Zulassung zur Zwangsvollstreckung; Antragstellung

§ 6
Verfahren

§ 7
Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen

§ 8
Entscheidung

§ 9
Vollstreckungsklausel

§ 10
Bekanntgabe der Entscheidung

Unterabschnitt 2
Beschwerde; Rechtsbeschwerde

§ 11
Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde

§ 12
Beschwerdeverfahren und Entscheidung über die Beschwerde

§ 13
Rechtsbeschwerde

§ 14
Entscheidung über die Rechtsbeschwerde

Unterabschnitt 3
Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung

§ 15
Einwände gegen die Beschränkung auf Maßregeln zur Sicherung

§ 16
Sicherheitsleistung durch den Schuldner

§ 17
Versteigerung beweglicher Sachen

§ 18
Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen

§ 19
Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung

§ 20
Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung

Unterabschnitt 4
Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung

§ 21
Verfahren

§ 22
Kostenentscheidung

Unterabschnitt 5
Vollstreckungsabwehrklage; besonderes Aufhebungs- und Änderungsverfahren; Schadensersatz

§ 23
Vollstreckungsabwehrklage

§ 24
Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels

§ 25
Verfahren nach Aufhebung oder Änderung einer anerkannten ausländischen Entscheidung

§ 26
Schadensersatzpflicht des Gläubigers

Unterabschnitt 6
Entscheidungen deutscher Gerichte zu inländischen Titeln; Mahnverfahren

§ 27
Bescheinigungen zu inländischen Titeln

§ 28
Ergänzung und Berichtigung inländischer Entscheidungen zur Geltendmachung im Ausland

§ 29
Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland

§ 30
Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland

Abschnitt 4
Authentizität von Urkunden

§ 31
Authentizität einer deutschen öffentlichen Urkunde

§ 32
Aussetzung des inländischen Verfahrens

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 4
Verweisung.

Artikel 14
Allgemeine Ehewirkungen

Artikel 17
Sonderregelungen zur Scheidung.

Artikel 17a
Ehewohnung

Artikel 3
Änderung des Personenstandsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

Artikel 7
Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

Artikel 8
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 9
Aufhebung des Gesetzes über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage, Ziel und Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich; allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Bürgerliche Streitigkeiten

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln; Anerkennungsfeststellung

Zu Unterabschnitt 1 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Unterabschnitt 2 Beschwerde; Rechtsbeschwerde

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Unterabschnitt 3 Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Unterabschnitt 4 Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung

Zu § 21

Zu § 22

Zu Unterabschnitt 5 Vollstreckungsabwehrklage; besonderes Aufhebungs- und Änderungsverfahren; Schadensersatz

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu Unterabschnitt 6 Entscheidungen deutscher Gerichte zu inländischen Titeln; Mahnverfahren

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Abschnitt 4 Authentizität von Urkunden

Zu § 31

Zu § 32

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zur Überschrift

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu den Nummer n

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 127/18

... Beispiel: Im Anschluss an entsprechende Reformen dürfen in Portugal, Italien, Schweden und Dänemark bestimmte nicht verschreibungspflichtige Medikamente nun auch außerhalb von Apotheken zum Verkauf angeboten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/18




Mitteilung

1. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Einzelhandelsbranche in Europa

2. Beschränkungen des Einzelhandels, die die Marktleistung beeinträchtigen

3. Erleichterung der Niederlassung im Einzelhandel

4 Niederlassungsbedingungen

Wirtschaftliche Bedarfsprüfungen

Standortspezifische Vorschriften

Lokale Raumplanung

Schwellenwerte in Bezug auf die Größe

Neue Ansätze zur Förderung lebendiger Innenstädte

4 Niederlassungsverfahren

Vereinfachte Verfahren

4 Transparenz

Dauer der Verfahren

4. Abbau von Beschränkungen für den Betrieb

Sicherstellung gleicher Ausgangsbedingungen im Einzelhandel

Unterstützung kleiner Einzelhandelsbetriebe bei der Umstellung

Verkaufsförderung und Preisnachlässe

Spezifische Vertriebskanäle

4 Öffnungszeiten

Spezifische Steuern für den Einzelhandel

Gerechte und effiziente Lieferketten sicherstellen

Regulatorische Herkunftsbeschränkungen

Vertragliche Praktiken des modernen Einzelhandels

5. Verringerung der Kosten für die Einhaltung der Vorschriften

Verwaltungsaufwand und Sanktionen

6. Schlussfolgerungen

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Ein den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsener europäischer Einzelhandel


 
 
 


Drucksache 221/18

... Die Europäische Kommission hat gegen 16 Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Portugal, Polen, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik und Ungarn) Vertragsverletzungsverfahren wegen anhaltend hoher Partikelkonzentrationen (PM10) durchgeführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 221/18




Mitteilung

1. Herausforderung LUFTQUALITÄT

2. EU-STRATEGIE für SAUBERE LUFT

3. Beispiele für Maßnahmen zur Verringerung der LUFTVERSCHMUTZUNG

3.1. Maßnahmen zur Verringerung verkehrsbedingter Emissionen

3.2. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus Strom- und Wärmeerzeugung

3.3. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus der Industrie

3.4. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus der Landwirtschaft

4. Zusammenarbeit für eine SAUBERE LUFT für alle EUROPÄERINNEN und EUROPÄER

4.1. Ausweitung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Rahmen von Dialogen über saubere Luft

4.2. Mitgliedstaaten, Regionen und Städte zusammenbringen

4.3. Bereitstellung von EU-Finanzmitteln für die Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität

4.4. Staatliche Beihilfen zur Erleichterung inländischer Investitionen in emissionsarme und emissionsfreie Mobilität

4.5. Fortgesetzte Durchsetzungsmaßnahmen

Übermäßige Luftverschmutzung durch Partikel und Stickstoffdioxid

Aktueller Stand

Weitere Maßnahmen

Sicherstellung der vollständigen Einhaltung der Schadstoffemissionsnormen für Fahrzeuge

Einhaltung der geltenden Vorschriften durch die Mitgliedstaaten

Weitere Maßnahmen

Neue Vorschriften für eine bessere Marktüberwachung

5. Das weitere Vorgehen


 
 
 


Drucksache 632/18

... "Bis zum 31. Dezember 2019 können die Mitgliedstaaten beschließen, bis zu 15 % oder im Falle von Bulgarien, Estland, Spanien, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Rumänien, der Slowakei, Finnland und Schweden bis zu 25 % ihrer Mittelzuweisung für die Förderung, die gemäß den Rechtsvorschriften der Union, die nach Maßgabe der vom Rat nach Artikel 312 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erlassenen Verordnung verabschiedet wurden, im Haushaltsjahr 2021 aus dem ELER finanziert wird, als Mittel für Direktzahlungen bereitzustellen. Der entsprechende Betrag steht infolgedessen nicht mehr für die aus dem ELER finanzierte Förderung zur Verfügung. Dieser Beschluss wird der Kommission unter Angabe des gewählten Prozentsatzes bis zum 31. Dezember 2019 mitgeteilt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

- Entwicklung des ländlichen Raums

- Flexibilität zwischen den Säulen im Jahr 2020 und Übertragung des Aufkommens der Kürzung der Direktzahlungen auf die Entwicklung des ländlichen Raums

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013

Artikel 2
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

Artikel 3
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 578/18 (Beschluss)

... Erinnert werden muss in diesem Zusammenhang an die Fälschungsfälle der Jahre 2013 und 2014. Damals wurden 2 300 Lieferungen gefälschter Arzneimittel aus dem Ursprungsland Italien identifiziert, die insbesondere in Deutschland und auch in untergeordnetem Maße in den Niederlanden und in Schweden über den Parallelhandel in den Verkehr gelangten. Die Aufarbeitung dieses Falls nahm mehr als zwei Jahre in Anspruch. Auch aktuell befinden sich Fälle in der Aufarbeitung, in denen bislang zumindest der Verdacht im Raum steht, dass gefälschte Arzneimittel unter anderem über Griechenland in Deutschland in Verkehr gebracht wurden.

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Drucksache 578/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Streichung der Importförderklausel für Arzneimittel im Fünften Buch Sozialgesetzbuch


 
 
 


Drucksache 61/18

... Schwedenklee (Bastardklee)

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Drucksache 61/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

One -in, one-out

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

§ 2a
Dauergrünland

§ 5
Nichtanwendung von Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

§ 32a
Für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe m der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 )

Anlage 5
(zu § 32a Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3) Zulässige Arten auf für Honigpflanzen genutztem brachliegendem Land (pollen- und nektarreiche Arten), das als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 10a
Zusätzliche Angaben für bestimmte Flächen im Antragsjahr 2018

§ 30a
Anzeige des Umpflügens von bestimmten Flächen mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Aktiver Betriebsinhaber

bb Dauergrünland

cc Für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land pollen- und nektarreiche Arten , das als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird

dd One-in, one-out

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1 Bund

2 Länder

a Aktiver Betriebsinhaber

b Dauergrünland

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 6

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Neuregelung zum Dauergrünland

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

Neuregelungen zum Dauergrünland

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. ‚One in one Out‘-Regel

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 176/18

... Vor dem Hintergrund entsprechender Feststellungen hat sich die Europäische Kommission in ihrer Empfehlung 2013/396/EU vom 11. Juni 2013 für "Gemeinsame Grundsätze für kollektive Unterlassungs- und Schadensersatzverfahren bei Verletzung von durch Unionsrecht garantierten Rechten" (ABl. L 201 vom 26.7.2013, S. 60) ausgesprochen und diese Empfehlungen in ihrem Bericht vom 25. Januar 2018 über die Umsetzung dieser Empfehlung nochmals bekräftigt (Rats-Dok. 6043/18; Kom-Dok. COM (2018) 40 final). Europaweit werden prozessuale Institute geschaffen oder ausgeweitet, um der beschriebenen Problematik abzuhelfen. So halten unter anderem die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Polen, Portugal, Schweden und Spanien in unterschiedlichem Umfang bereits Möglichkeiten vor, gleichgerichtete Ansprüche durch ein Verfahren des kollektiven Rechtsschutzes gebündelt zu verfolgen. In zahlreichen dieser Staaten bestehen schon seit längerer Zeit entsprechende Verfahrensmöglichkeiten. Dagegen wurden in Polen erst im Jahr 2010 sowie in Belgien und in Frankreich im Jahr 2014 entsprechende Rechtsschutzinstitute geschaffen.

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Drucksache 176/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 606
Musterfeststellungsklage

§ 607
Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage

§ 608
Anmeldung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen

§ 609
Klageregister; Verordnungsermächtigung

§ 610
Besonderheiten der Musterfeststellungsklage

§ 611
Vergleich

§ 612
Bekanntmachungen zum Musterfeststellungsurteil

§ 613
Bindungswirkung des Musterfeststellungsurteils; Aussetzung

Artikel 3
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 5
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 8
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 9
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Vorbemerkung

2. Bündelungsmöglichkeiten nach der Zivilprozessordnung ZPO

3. Sonderfälle des kollektiven Rechtsschutzes im Zivilprozess außerhalb der ZPO

4. Lösungskonzept

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu § 606

Zu § 607

Zu § 608

Zu § 609

Zu § 610

Zu § 611

Zu § 612

Zu § 613

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Artikeln 7

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats gem. § 6 Absatz 1 NKRG: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterfeststellungsklage, (NKR-Nummer 4012, BMJV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

II.3 ‘One in one out’-Regel

II.4 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 65/18

... Auch in Deutschland sollte den Sparern ein Standardprodukt von einem staatlich organisierten Fonds angeboten werden. Dieser Fonds soll auf Selbstkostenbasis operieren. Die Investitionen sollen ökologischen und ethischen Mindeststandards entsprechen. Der Fonds hat weiterhin zum Ziel, ein Konkurrenzprodukt zu anderen Produkten zu schaffen ("bench-mark"). Angesichts des leichten und kostengünstigen Produktwechsels wirkt der Fonds damit wettbewerbsfördernd. Die Produktangebote werden sich dadurch insgesamt verbessern. Ähnliche staatlich organisierte Fonds arbeiten mit großem Erfolg in anderen Ländern, z.B. in Schweden und im Vereinigten Königreich.

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Drucksache 65/18




Entschließung

Begründung

Zu 1.-3.

Zu 4.

Zu 5.

Zu 6.

Zu 7.

Zu 8.

Zu 9.

Zu 10.


 
 
 


Drucksache 94/18

... - statlig inkomstskatt in Schweden,

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Drucksache 94/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Geltungsbereich Artikel 2

Begriffsbestimmungen Artikel 3

Signifikante digitale Präsenz Artikel 4

Der signifikanten digitalen Präsenz zuzuordnende Gewinne Artikel 5

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
SIGNIFIKANTE DIGITALE Präsenz

Artikel 4
Signifikante digitale Präsenz

Artikel 5
Gewinne, die einer signifikanten digitalen Präsenz zuzuordnen sind oder im Zusammenhang mit ihr stehen

Kapitel III
Schlussbestimmungen

Artikel 6
Überprüfung

Artikel 7
Ausschuss für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Artikel 8
Begrenzung der bei den Nutzern erhobenen Daten

Artikel 9
Umsetzung

Artikel 10
Inkrafttreten

Artikel 11
Adressaten

Anhang I
Liste der Steuern gemäß Artikel 3 Absatz 1:

Anhang II
Liste der Dienstleistungen gemäß Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe f:

Anhang III
Liste der Dienstleistungen, die gemäß Artikel 3 Absatz 5 letzter Satz nicht als digitale Dienstleistungen gelten:


 
 
 


Drucksache 383/18 (Beschluss)

... Es handelt sich um einen überschaubaren Kreis von Staaten, von denen die Mehrzahl in der Regel unproblematisch Ehefähigkeitszeugnisse ausstellt (Ehe-fähigkeitszeugnisse stellen aus: Bulgarien (außer bei der Eheschließung zweier bulgarischer Staatsangehöriger im Ausland), Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Großbritannien (außer bei fehlendem Domizil des britischen Staatsangehörigen in Großbritannien), Irland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechische Republik). Das jeweilige Heimatrecht mit grundsätzlich vertrauten Rechtssystemen ist von dem für die Entscheidung über das Vorliegen der Ehevoraussetzungen bereits zuständigen Standesamt auch bei den Staaten aus dem genannten Kreis, die kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, in der Regel unkompliziert zu ermitteln bzw. zu prüfen. Das Erfordernis einer für den Bürger zeit- und kostenaufwändigen (Gebühren) Doppelprüfung durch Standesamt und Landesjustizverwaltung ist in diesen Fällen regelmäßig nicht begründbar.

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Drucksache 383/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 5 Nummer 4a - neu - § 9 Absatz 2 Satz 1a - neu - IntFamRVG

2. Zu Artikel 5 Nummer 6 § 50 Satz 2 - neu - IntFamRVG

3. Zu Artikel 7 Nummer 2 - neu - § 1309 Absatz 2 Satz 1a - neu - BGB

‚Artikel 7 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

4. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 2a Absatz 3 Satz 2 - neu - AdVermiG

5. Zu Artikel 8 Nummer 2 § 2a Absatz 4 Satz 1 AdVermiG

6. Zu Artikel 8 Nummer 3 § 2a Absatz 5 Satz 1 und Satz 2 AdVermiG Artikel 8 Nummer 3 ist wie folgt zu fassen:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu den Verwaltungskosten


 
 
 


Drucksache 443/18

... 3. Die Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten auf dem europäischen Kontinent erstrecken sich heute über drei Zeitzonen: Westeuropäische Zeit oder Koordinierte Weltzeit (UTC), mitteleuropäische Zeit (UTC+1) und osteuropäische Zeit (UTC+2). In acht Mitgliedstaaten der Union (Bulgarien, Estland, Finnland, Griechenland, Lettland, Litauen, Rumänien und Zypern) gilt UTC+2 als Standardzeit. 17 Mitgliedstaaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, die Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik und Ungarn) wenden die UTC+1 an, drei Mitgliedstaaten (Irland, Portugal und das Vereinigte Königreich) die UTC. Besondere Regelungen gelten insbesondere für die Azoren und die Kanarischen Inseln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 443/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7


 
 
 


Drucksache 96/18

... 13 Antworten von Interessenträgern im Vereinigten Königreich, 9 Antworten aus Frankreich und Belgien, 3 Antworten aus Deutschland und den Niederlanden, 2 Antworten aus Spanien, 1 Antwort aus Finnland, 1 Antwort aus der Tschechischen Republik und 1 Antwort aus Schweden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Beispiel für Verbriefung

Warum ist Rechtssicherheit wichtig?

Rechtliches Risiko

Zusätzlicher Nutzen einheitlicher Vorschriften

Was ist eine Forderung?

Was ist die Übertragung einer Forderung?

Entwicklung der Kollisionsnormen für Forderungsübertragungen

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger und Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

Option 1: Recht des Übertragungsvertrags

Option 2: Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten

Option 3: Recht der übertragenen Forderung

Option 4: Gemischter Ansatz: Kombination von Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten und Recht der übertragenen Forderung

Option 5: Gemischter Ansatz: Kombination von Recht der übertragenen Forderung und Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
: Anwendungsbereich

Artikel 2
: Begriffsbestimmungen

Artikel 3
: Universelle Anwendung

Artikel 4
: Anzuwendendes Recht

Artikel 6
: Eingriffsnormen/Artikel 7: Öffentliche Ordnung (ordre public)

Artikel 8 bis 12
: Allgemeine Aspekte der Anwendung von Kollisionsnormen

Artikel 10
: Verhältnis zu anderen Vorschriften des Unionsrechts

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
EINHEITLICHE KOLLISIONSNORMEN

Artikel 3
Universelle Anwendung

Artikel 4
Anzuwendendes Recht

Artikel 5
Regelungsbereich des anzuwendenden Rechts

Artikel 6
Eingriffsnormen

Kapitel III
Sonstige Vorschriften

Artikel 7
Öffentliche Ordnung (ordre public)

Artikel 8
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 9
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Artikel 10
Verhältnis zu anderen Vorschriften des Unionsrechts

Artikel 11
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften

Artikel 12
Verzeichnis der Übereinkünfte

Artikel 13
Überprüfungsklausel

Artikel 14
Zeitliche Geltung

Artikel 15
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 536/18

... Der Rückgang der Gesamtzahl an 2017 abgegebenen begründeten Stellungnahmen ging mit einem ähnlichen Rückgang bei der Zahl der begründeten Stellungnahmen pro Kammer einher. Im Jahr 2017 gaben 19 von 41 Kammern begründete Stellungnahmen ab (gegenüber 26 Kammern im Jahr 2016). Die begründeten Stellungnahmen wurden abgegeben von der tschechischen Poslanecká sněmovna(1), der spanischen Cortes Generales(2), den irischen Dáil und Seanad Éireann(3)25, dem deutschen Bundestag(6), dem deutschen Bundesrat(3), dem französischen Sénat(7), der französischen Assemblée nationale(2), dem italienischen Senato della Repubblica(1), der ungarischen Országgyűlés(2), der niederländischen Eerste Kamer(2), der niederländischen Tweede Kamer(2), dem österreichischen Bundesrat(6), dem polnischen Senat(4), dem polnischen Sejm(2), der rumänischen Camera Deputaților(1), dem rumänischen Senatul(2), dem schwedischen Riksdag(4) und dem britischen House of Commons(2).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 536/18




ÜBER die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit Jahresbericht 2017

1. Einführung

2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-ORGANE

2.1. Die Kommission

Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Weniger, aber effizienteres Handeln

Subsidiaritäts - und Verhältnismäßigkeitsprüfung

5 Folgenabschätzungen

Evaluierungen und Fitness-Checks

2.2. Folgemaßnahmen zu begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente

2.3. Das Europäische Parlament

2.4. Der Rat der Europäischen Union

2.5. Ausschuss der Regionen31

2.6. Gerichtshof der Europäischen Union

3. Wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT erhoben WURDEN

3.1. Vorschläge, zu denen 2017 die meisten begründeten Stellungnahmen eingingen

- Vorschlag über den Elektrizitätsbinnenmarkt

- Zwei Vorschläge des Dienstleistungspakets

- Vorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige

3.2 Verfahren der gelben Karte und politische Ergebnisse - der Fall der Europäischen Staatsanwaltschaft

4. SCHLUSSBEMERKUNG

Anhang des
Berichts der Kommission Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit

Liste der Kommissionsdokumente, zu der die Kommission im Jahr 2017 begründete Stellungnahmen1 von nationalen Parlamenten hinsichtlich der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erhalten hat


 
 
 


Drucksache 619/18

... Schweden

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 619/18




1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Inkrafttreten

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 383/1/18

... Es handelt sich um einen überschaubaren Kreis von Staaten, von denen die Mehrzahl in der Regel unproblematisch Ehefähigkeitszeugnisse ausstellt (Ehe-fähigkeitszeugnisse stellen aus: Bulgarien (außer bei der Eheschließung zweier bulgarischer Staatsangehöriger im Ausland), Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Großbritannien (außer bei fehlendem Domizil des britischen Staatsangehörigen in Großbritannien), Irland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechische Republik). Das jeweilige Heimatrecht mit grundsätzlich vertrauten Rechtssystemen ist von dem für die Entscheidung über das Vorliegen der Ehevoraussetzungen bereits zuständigen Standesamt auch bei den Staaten aus dem genannten Kreis, die kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, in der Regel unkompliziert zu ermitteln bzw. zu prüfen. Das Erfordernis einer für den Bürger zeit- und kostenaufwändigen (Gebühren) Doppelprüfung durch Standesamt und Landesjustizverwaltung ist in diesen Fällen regelmäßig nicht begründbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 383/1/18




1. Zu Artikel 5 Nummer 4 Buchstabe b § 3 Absatz 1 Satz 2 IntFamRVG

2. Zu Artikel 5 Nummer 4a - neu - § 9 Absatz 2 Satz 1a - neu - IntFamRVG

3. Zu Artikel 5 Nummer 6 § 50 Satz 2 - neu - IntFamRVG

4. Zu Artikel 7 Nummer 2 - neu - § 1309 Absatz 2 Satz 1a - neu - BGB

‚Artikel 7 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

5. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2a Absatz 3 Satz 2 - neu - AdVermiG

6. Zu Artikel 8 Nummer 2 § 2a Absatz 4 Satz 1 AdVermiG

7. Zu Artikel 8 Nummer 3 § 2a Absatz 5 Satz 1 und Satz 2 AdVermiG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu den Verwaltungskosten


 
 
 


Drucksache 185/18

... In den Mitgliedstaaten (z.B. in Deutschland, Frankreich, im Vereinigten Königreich, in Schweden und den Niederlanden) laufen bereits zahlreiche Initiativen, insbesondere für groß angelegte Tests, welche auch von der Kommission unterstützt werden.19 Allerdings sollten diese Initiativen besser koordiniert werden. In der Erklärung von Amsterdam20 forderten die Mitgliedstaaten die Kommission auf, eine gemeinsame europäische Strategie für das automatisierte und vernetzte Fahren zu entwickeln, den EU-Verordnungsrahmen zu überprüfen und ggf. anzupassen, einen koordinierten Forschungs- und Innovationsansatz auszuarbeiten und interoperable Kooperative Intelligente Verkehrssysteme einzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/18




Mitteilung

1. VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilität als neue CHANCE für Europa

2. Die EU-VISION für eine VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilität

Abbildung: Verschiedene Stufen der Automatisierung Quelle: Verband der Automobilingenieure Society of Automotive Engineers, SAE 11

3. AKTUELLER STAND

Strategien in den Vereinigten Staaten und Asien

4. STÄRKUNG der EU Hinsichtlich Technologien und Infrastrukturen für die AUTOMATISIERTE Mobilität

Automatisierte Autos

LKW -Platooning

5. Schaffung eines Binnenmarktes für die sichere Einführung AUTOMATISIERTER Mobilität

Ermöglichung von Innovation

Gewährleistung der Sicherheit automatisierter Mobilität

Behandlung von Haftungsfragen

Förderung der Fahrzeugkonnektivität zur Unterstützung der Automatisierung

Sicherstellung der Cybersicherheit, des Datenschutzes und des Datenzugangs

6. Auswirkungen AUTOMATISIERTER Mobilität auf die Gesellschaft und die Wirtschaft ANTIZIPIEREN

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 67/17

... Auch das Völkergewohnheitsrecht verpflichtet die Staaten nicht dazu, Sonderstrafnormen zugunsten Repräsentanten ausländischer Staaten aufzustellen, wie sie § 103 StGB derzeit vorsieht (vgl. Kreß in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl. 2012, Vorbemerkungen zu §§ 102 ff, Rn. 2). Dem entspricht es, dass auch andere Staaten wie z.B. Frankreich, Schweden und Finnland in der Vergangenheit entsprechende Strafvorschriften abgeschafft haben (vgl. Kreß in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl. 2012, Vorbemerkungen zu §§ 102 ff, Rn. 20). Auch eine Verschlechterung der Beziehung zu ausländischen Staaten ist nicht zu befürchten, da die §§ 185 ff. StGB ausländische Staatsoberhäupter und die weiteren bislang nach § 103 StGB geschützten Organe und Vertreter ausländischer Staaten schützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 425/17

... - die gemeinsame Erarbeitung von Positionspapieren mit Dänemark, den Niederlanden, Belgien und Schweden, um den Tierschutz auf EU-Ebene voranzubringen,



Drucksache 709/17

... ➢ Nach einem Arbeitsunfall in Schweden war ein Reha-Aufenthalt zu Hause in Dänemark nicht möglich, da die gegenseitigen Vereinbarungen im Rahmen des Systems der sozialen Sicherheit der beiden Länder unvollständig waren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 709/17




Mitteilung

1. GRENZREGIONEN - EIN wichtiger Bestandteil der Europäischen Union

2. ANHALTENDE SCHWIERIGKEITEN

3. HANDLUNGSANSÄTZE

3.1. Vertiefung der Zusammenarbeit und des Austauschs

3.2. Verbesserung des Legislativverfahrens

3.3. Möglichkeit der grenzübergreifenden öffentlichen Verwaltung

3.4. Bereitstellung zuverlässiger und verständlicher Informationen und Unterstützung

3.5. Unterstützung der Beschäftigung im Nachbarland

3.6. Förderung der Mehrsprachigkeit in Grenzregionen

3.7. Erleichterung der grenzübergreifenden Zugänglichkeit

3.8. Förderung der Bündelung von Einrichtungen des Gesundheitswesens

3.9. Berücksichtigung des Rechts- und Finanzrahmens für die grenzübergreifende Zusammenarbeit

3.10. Dokumentation der grenzübergreifenden Interaktion für eine fundierte Entscheidungsfindung

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 721/17

... 26. Österreich, Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik, Deutschland, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Ungarn, Italien, Niederlande, Schweden, Vereinigtes Königreich. Im nationalen Strategierahmen Dänemarks wird der Wasserstoffantrieb erörtert, er enthält jedoch keine Zielvorgaben für die Infrastruktur. Deutschland, Italien und das Vereinigte Königreich haben sich ehrgeizige Ziele gesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/17




Mitteilung

1. Einführung: WIE Europa zu einer weltweiten VORREITERIN BEI der Verringerung der CO2-EMISSIONEN werden KANN

2. WO stehen WIR?

2.1. Lage heute und Bedarfsschätzungen

2.2. Nationale Strategierahmen für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

5 Strom

Der NPF

5 Erdgas

Im NPF

5 Wasserstoff

Der NPF

2.3. Sind wir auf dem richtigen Weg?

3. HIN zu einer möglichst breiten Verwendung ALTERNATIVER KRAFTSTOFFE - EIN Aktionsplan

3.1. Vervollständigung und schnellere Umsetzung der NPF

3.2. Investitionsförderung

Umfassende Nutzung des TEN-V-Netzkorridoransatzes

Erhöhung von Umfang und Wirksamkeit der Finanzierung

Bessere Nutzung von EU-Finanzmitteln

Aufbau von Kapazitäten

3.3. Wegbereitende Maßnahmen in Städten

3.4. Verstärkte Einbindung der Verbraucher

3.5. Integration von Elektrofahrzeugen in das Stromnetz

3.6. Neue Fragestellungen

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 90/17

... Die Studie bestätigt ferner, dass spezielle Verbrennungskapazitäten für Siedlungsabfälle in der EU ungleich verteilt sind. Auf Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Schweden, Italien und das Vereinigte Königreich entfallen drei Viertel der Verbrennungskapazität der EU. Schweden und Dänemark verzeichnen mit 591 kg/Anlage bzw. 587 kg/Anlage die höchste Pro-Kopf-Verbrennungskapazität, gefolgt von den Niederlanden, Österreich, Finnland und Belgien. Die südlichen und östlichen Teile der EU hingegen verfügen praktisch über keine speziellen Verbrennungskapazitäten und sind stark auf Deponien angewiesen. Diese Daten entsprechen den Eurostat-Statistiken über die Verbrennungsraten für Siedlungsabfälle, die ebenfalls große Schwankungen zwischen den Mitgliedstaaten aufzeigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/17




Mitteilung

1. Einleitung

2. Rangposition von Verfahren der energetischen Verwertung von Abfällen in der Abfallhierarchie und Frage der Förderung aus öffentlichen Mitteln

Abbildung 1 Die Abfallhierarchie und Verfahren der energetischen Verwertung von Abfällen

3. Verfahren der energetischen Verwertung von Restabfällen: das richtige Gleichgewicht finden

4. Optimierung des Beitrags von Verfahren zur energetischen Verwertung von Abfällen zu den Klima- und Energiezielen der EU im Rahmen der Kreislaufwirtschaft

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 726/17

... Schweden

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 726/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Evaluierung der geltenden Rechtsvorschriften

- Folgenabschätzung

4 Politikoptionen

Option 1: Aufhebung der Richtlinie

Option 2: Einführung einer Definition des Ausdrucks saubere Fahrzeuge und Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Aufstellung nationaler Strategiepläne oder zur Anwendung der Methode der Monetisierung

Option 3: Einführung einer Definition des Ausdrucks sauberes Fahrzeug auf der Grundlage von Schwellenwerten für die Emissionen und Festlegung von Mindestzielen für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs.

Option 4: Einführung einer Definition auf der Grundlage alternativer Kraftstoffe und Festlegung entsprechender Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf alle Fahrzeuge, bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs.

Option 5: Annahme einer Verordnung, mit der allein die Methodik der Monetisierung bei der öffentlichen Auftragsvergabe für Fahrzeuge zugrunde gelegt wird, bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs

Option 6: Einführung einer Definition des Ausdrucks sauberes Fahrzeug anhand von Schwellenwerten für die Emissionen und eines Mindestziels für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge sowie Einführung einer Definition auf der Grundlage alternativer Kraftstoffe und von Mindestzielen für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf schwere Nutzfahrzeuge.

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Definitionen

Artikel 4a
Befugnisübertragung

Artikel 5
Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe

Artikel 8a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge

Anhang Informationen
für die Verwirklichung der Mindestziele für die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge zur Förderung der emissionsarmen Mobilität in den Mitgliedstaaten

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 11/17

... "(3) Bei der genehmigungsfreien Ausfuhr der in Absatz 1 Satz 1 genannten Waren im gemeinsamen Versandverfahren für Warenbeförderungen im Eisenbahnverkehr nach Anlage I Titel III Kapitel VII oder mit Vereinfachungen im Versandverfahren "Status eines zugelassenen Versenders" nach Anlage I Titel III Kapitel V des Übereinkommens vom 20. Mai 1987 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Republik Österreich, der Republik Finnland, der Republik Island, dem Königreich Norwegen, dem Königreich Schweden und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über ein gemeinsames Versandverfahren (ABl. L 226 vom 13.8.1987, S. 2), das zuletzt durch Beschluss Nr. 4/2012 (ABl. L 297 vom 26.10.2012, S. 34) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung kann der Ausfuhrzollstelle anstelle des nach Absatz 1 erforderlichen Dokuments eine Durchschrift dieses Dokuments zusammen mit dem Dokument gemäß Anhang 9 Anlage A und Anlage C1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 11/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

§ 15
Vereinfachte Zollanmeldung

§ 20
Wiederausfuhren

§ 20a
Summarische Ausgangsanmeldung

§ 20b
Wiederausfuhrmitteilung

§ 76a
Ausnahmen von § 74 Absatz 1 und § 75 in Einzelfällen

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 15

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 20

Zu Nummer 20

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 23

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 25

Zu Nummer 25

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 29

Zu Nummer 29

Zu Nummer 29

Zu Nummer 29

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 316/17

... Deutschland hat die Abänderungsurkunde jedoch nicht ratifiziert. Die Bundesregierung vertrat die Auffassung, dass gegen den neuen Absatz 9 des Artikels 19 völkerrechtliche Bedenken bestehen. Danach wäre eine Aufhebung von IAO-Übereinkommen dann völkerrechtlich vertretbar, wenn alle Staaten, die das jeweilige Übereinkommen ratifiziert (und zum Zeitpunkt der Aufhebung nicht gekündigt) haben, der Aufhebung zustimmen. Es müsste wenigstens für diese Vertragsstaaten die Möglichkeit geschaffen werden, dass das Übereinkommen zwischen ihnen weiter angewandt wird. Die Abänderungsurkunde von 1997 enthalte weder das Erfordernis der Zustimmung der Regierungsvertreter aller Vertragsstaaten noch die Einführung der Möglichkeit einer Weiteranwendungserklärung für an diesen (Alt-)Regelungen interessierten Vertragsstaaten. Aus diesem Grund bestanden gegen das Aufhebungsverfahren (Artikel 1 der Urkunde) nach Auffassung der Bundesregierung völkerrechtliche Einwände. Dieser deutschen Auffassung sind jedoch zwei Drittel der Mitglieder, einschließlich fünf der zehn Mitgliedstaaten, denen wirtschaftlich die größte Bedeutung zukommt, darunter auch Australien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Spanien, Vereinigtes Königreich und Zypern, nicht gefolgt und haben inzwischen die Abänderungsurkunde von 1997 ratifiziert oder angenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 316/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Schlussbemerkung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Entstehungsgeschichte

2. Wesentlicher Inhalt der Urkunde zur Abänderung der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation

3. Völkerrechtliche Einschätzung der Bundesregierung und Stand der Ratifikation

II. Besonderes


 
 
 


Drucksache 352/17

... Die Kommission schlägt vor, die europäische Säule sozialer Rechte in einer gemeinsamen Proklamation der EU-Organe feierlich zu proklamieren. Zusammen mit dem Europäischen Parlament und dem Vorsitz des Rates wird die Kommission die Erörterung auf der Grundlage des heute vorgelegten Proklamationsentwurfs moderieren. Der Sozialgipfel in Schweden am 17. November dieses Jahres soll entscheidend dazu beitragen, die Arbeiten voranzubringen, welche sich an der allgemeineren Diskussion um die soziale Dimension Europas ausrichten sollen. In der Zwischenzeit wird die heute verabschiedete Empfehlung als Bezug dienen, während die vorliegende Mitteilung den Rahmen für künftige Maßnahmen der Kommission bereitstellt. Die heute verabschiedete Empfehlung wird entsprechend der Endfassung der gemeinsamen Proklamation der EU-Organe geändert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/17




Mitteilung

1. Einführung

2. Die Gründe für eine europäische Säule sozialer Rechte

Kasten 1: Konsultation zur europäischen Säule sozialer Rechte

3. Politischer und rechtlicher Charakter der Säule

4. Folgemaßnahmen auf EU-Ebene

Annahme der europäischen Säule sozialer Rechte

Aktualisierung und Ergänzung des EU-Rechts, wenn nötig

Bessere Durchsetzung des EU-Rechts

Unterstützung des sozialen Dialogs in der EU

Schlussfolgerungen

EU -Finanzhilfen

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 387/17

... AREUS ist ein von der EU (im Rahmen von Horizont 2020) kofinanziertes Projekt mit Schwerpunkt auf der Reduzierung von Energieverlusten und der Optimierung des Ressourcenverbrauchs in der automatisierten Fertigung. Wichtigstes Ergebnis von AREUS ist ein intelligentes Netz, das sowohl Energie- als auch Materialeinsparungen erlaubt. Damit lassen sich insgesamt 5 bis 9 % des Energieverbrauchs einer Fabrik einsparen, wobei das Einsparpotenzial bis zu 20 % betragen kann. An diesem Programm sind Italien, Lettland, Schweden, Dänemark, Deutschland und Finnland beteiligt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/17




Erklärung der führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission

Rede zur Lage der Union, 14. September 2016

1. BESTANDSAUFNAHME der Globalisierung und ihrer Auswirkungen

1.1. Die Globalisierung ist nicht neu, aber im raschen Wandel begriffen

Schaubild 1: Phasen der Globalisierung

Schaubild 2: Die globale Welt ist heute Realität

1.2. Die Globalisierung treibt als positive Kraft den Wandel voran

Schaubild 3: Die offeneren Volkswirtschaften der EU weisen eine geringere Ungleichverteilung auf

Schaubild 4: Jeden Tag werden mehr Menschen in der Welt aus der Armut befreit

1.3. ... bringt aber auch Herausforderungen mit sich

Schaubild 5: Die Meinungen der Europäer zur Globalisierung gehen auseinander

2. AUSBLICK

2.1. Starke Veränderung der Globalisierung bis 2025

Schaubild 6: Wandel der Globalisierung

Schaubild 7: Die Weltbevölkerung wächst vor allem außerhalb Europas

2.2 Der Versuchung widerstehen, sich abzuschotten oder untätig zu bleiben

3. EUROPAS Antwort NACH Aussen: GESTALTUNG der Globalisierung durch internationale Zusammenarbeit, WIRTSCHAFTSDIPLOMATIE und Instrumente zur Gewährleistung GLEICHER WETTBEWERBSBEDINGUNGEN für ALLE

3.1. Die EU wirkt bereits als Triebkraft für eine gerechtere Weltordnung

3.2. ... aber in der Zukunft sind weitere Anstrengungen erforderlich

3.3. ... und die EU sollte wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen

4. EUROPAS Antwort NACH INNEN: STÄRKUNG der WIDERSTANDSFÄHIGKEIT durch bessere VERTEILUNG der Vorteile und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf LANGE Sicht

4.1. Eine tragfähige Sozial- und Bildungspolitik ist entscheidend für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und eine faire Wohlstandsverteilung

4.2 ... jedoch sind große Anstrengungen nötig, um aus Europa einen wettbewerbsfähigen und innovativen Wirtschaftsraum zu machen

4.3. ... in enger Partnerschaft mit gestärkten Regionen

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 601/1/16

... Nach dem Recht der EU erscheint ein solches nationalstaatliches Verbot möglich. In seiner Entscheidung vom 11. Dezember 2003 (Rechtssache C-322/01) erachtet der EuGH ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und damit eine Einschränkung von im Unionsrecht verankerten Grundfreiheiten aus Gründen des Schutzes der Gesundheit der Bevölkerung als zulässig. Bislang ist auf EU-Ebene auch nicht beanstandet worden, dass die überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verboten hat und nur sieben Mitgliedstaaten ihn erlaubt haben: Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Niederlande, Schweden und Vereinigtes Königreich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/1/16




Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 35a SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 35a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a Satz 2

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a SGB V und Nummer 4 Buchstabe d § 73 Absatz 9 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 87 Absatz 2a und Absatz 5b Satz 5, Satz 6 und Satz 7 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 129 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 129 Absatz 5 Satz 3 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 130a Absatz 3a Satz 1 SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e1 - neu - § 130a Absatz 8 Satz 7 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 130b Überschrift SGB V und Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

Zu Artikel 1 Nummer 10

Zu Artikel 1 Nummer 10

19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 130b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB V

21. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

22. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

23. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 132b Absatz 1, Absatz 2 - neu - und Absatz 3 - neu - SGB V

§ 132b
Versorgung mit Soziotherapie

24. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu -* § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V

25. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b § 15 Absatz 6 AMG

26. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AMG und Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und Satz 3 AMG und Artikel 6a - neu - § 11a Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Satz 2 ApoG

'Artikel 6a Änderung des Apothekengesetzes

Zur Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel

Zur Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel

29. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 78 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a Satz 3 AMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 601/16 (Beschluss)

... Nach dem Recht der EU erscheint ein solches nationalstaatliches Verbot möglich. In seiner Entscheidung vom 11. Dezember 2003 (Rechtssache C-322/01) erachtet der EuGH ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und damit eine Einschränkung von im Unionsrecht verankerten Grundfreiheiten aus Gründen des Schutzes der Gesundheit der Bevölkerung als zulässig. Bislang ist auf EU-Ebene auch nicht beanstandet worden, dass die überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verboten hat und nur sieben Mitgliedstaaten ihn erlaubt haben: Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Niederlande, Schweden und Vereinigtes Königreich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 35a SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 35a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a Satz 2

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a SGB V und Nummer 4 Buchstabe d § 73 Absatz 9 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 SGB V

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 87 Absatz 2a und Absatz 5b Satz 5, Satz 6 und Satz 7 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 130a Absatz 3a Satz 1 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e1 - neu - § 130a Absatz 8 Satz 7 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 130b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 132b Absatz 1, Absatz 2 - neu - und Absatz 3 - neu - SGB V

§ 132b
Versorgung mit Soziotherapie

17. Zu Artikel 1 Nummer 13 - neu - § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V

18. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AMG und Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und Satz 3 AMG und Artikel 6a - neu - § 11a Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Satz 2 ApoG

'Artikel 6a Änderung des Apothekengesetzes

19. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 78 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a Satz 3 AMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 142/16

... - Der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI)8 deckt die mit innovativen Projekten verbundenen höheren Finanzierungsrisiken und trägt so dazu bei, auch dem Stahlsektor zu Innovationen zu verhelfen. Der EFSI bietet eine flexible Unterstützung konkreter Projekte, indem er Marktversagen oder suboptimale Investitionsbedingungen ausgleicht. Die Projektträger werden im Investitionsprozess auch von der europäischen Plattform für Investitionsberatung unterstützt, damit die Projekte verbessert und für Finanzierungen attraktiv gemacht werden können. Zudem können die Geschäftsvorhaben auf einem europäischen Investitionsvorhabenportal größere Sichtbarkeit für Investoren erlangen. Ein erstes EIB-Darlehen im Rahmen des EFSI in Höhe von 100 Mio. EUR hilft bereits einem mittelständischen italienischen Stahlerzeuger, weitere Investoren zu gewinnen. Die Investition von insgesamt voraussichtlich 227 Mio. EUR soll das Unternehmen in die Lage versetzen, seine Erzeugnisse, Prozesse und Umweltwerte zu optimieren und zu modernisieren und auf seinem Gebiet weiterhin eine führende Rolle zu spielen. Auch andere Stahlerzeuger haben bereits Kontakt zur europäischen Plattform für Investitionsberatung aufgenommen. Weitere Unternehmen können diese neuen Instrumente sofort nutzen. - Die vom EFSI gebotenen Möglichkeiten und andere EU-Fonds wie Horizont 2020 und die Strukturfonds ergänzen einander und können und sollten optimal kombiniert werden. Aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) werden insgesamt 44 Mrd. EUR für die Prioritäten bereitgestellt, die in den regionalen Forschungs- und Innovationsstrategien für eine intelligente Spezialisierung festgelegt s i.d.R. gionen in der Tschechischen Republik, der Slowakei, Spanien, Finnland und Schweden haben Unterstützung für die Modernisierung ihrer Stahlindustrie zu einer ihrer Prioritäten erklärt. Die Zusammenarbeit zwischen Regionen mit Prioritäten im Stahlbereich bietet Gelegenheit zu einem Austausch über die Erfahrungen, die mit bestimmten Strategien und neuen Technologien gemacht wurden. Der von der Kommission im Oktober 2015 beschlossene Integrierte Strategieplan für Energietechnologie hilft dabei, die bestehenden Förderprogramme für Forschung und Innovation sowie die politischen Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz etwa durch eine geschicktere Nutzung von finanzieller Unterstützung und Regulierungsmaßnahmen zusammenzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/16




1. Die Europäische STAHLINDUSTRIE und IHRE Grössten Herausforderungen

2. Herausforderungen ANNEHMEN

A. eine wirksame und VERANTWORTUNGSVOLLE HANDELSPOLITIK Unlautere Handelspraktiken gemeinsam abwehren

Aktuelle Anstrengungen zum besseren Schutz des Handels

Zusätzliche Anstrengungen zur Beschleunigung des Verfahrens

Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente

Bekämpfung der Ursachen der weltweiten Überkapazitäten

B. jetzt in eine MODERNERE, Nachhaltige STAHLINDUSTRIE INVESTIEREN

Investitionen in künftige Lösungen und Technologien für eine wettbewerbsfähigere Industrie

In die Menschen investieren

Eine moderne Wettbewerbspolitik für einen starken europäischen Stahlsektor

C. Herausforderungen in den Bereichen RESSOURCEN und Klima in Chancen VERWANDELN

Wettbewerbsfähigere Energiepreise in den EU-Mitgliedstaaten

Überarbeitung des Emissionshandelssystems

Den Kreislauf schließen: Die Kreislaufwirtschaft

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 481/16

... Ferner wurden Interessenträger im Rahmen des Arbeitskreises "EYCH 2018" konsultiert, der vom Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ins Leben gerufen worden war. Das daraus hervorgegangene Konzeptpapier ("Sharing Heritage"10) fand bei der Erarbeitung des vorliegenden Vorschlags Berücksichtigung. An der Diskussion beteiligten sich Mitglieder der Reflexionsgruppe "EU und kulturelles Erbe", darunter Sachverständige der nationalen Behörden Belgiens, Bulgariens, Deutschlands, Frankreichs, Griechenlands, Italiens, Lettlands, Litauens, Luxemburgs, der Niederlande, Norwegens, Polens, Schwedens, der Schweiz, Spaniens und des Vereinigten Königreichs. Ferner wurden Sachverständige aus Estland, Österreich, Portugal und der Slowakei sowie aus verschiedenen Organisationen mit Beobachterstatus hinzugezogen, etwa das europäische Netzwerk für den Bereich Kulturmanagement und -politik ENCATC, Europa Nostra sowie das Netzwerk Europäischer Museumsorganisationen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 481/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Inhalt der Maßnahmen

Artikel 4
Koordinierung auf nationaler Ebene

Artikel 5
Koordinierung auf Unionsebene

Artikel 6
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 7
Finanzierung

Artikel 8
Monitoring und Bewertung

Artikel 9
Dieser Beschluss tritt am

Artikel 10
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am


 
 
 


Drucksache 80/16

... Angesichts der EU-Zielvorgaben für 2020 nimmt der Anteil der erneuerbaren Energien zu. Jeder Mitgliedstaat hat sich in seinem nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energien ein Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien an der Wärme- und Kälteerzeugung gesteckt. Die meisten sind auf dem Weg, ihr Ziel zu erreichen, und in einigen Mitgliedstaaten kommt die Umstellung sogar schneller voran als geplant.5 In den Mitgliedstaaten an der Ostsee und in Nordeuropa ist der Anteil der für die Wärmeerzeugung genutzten Energien aus erneuerbaren Quellen am höchsten (er reicht von 43 % in Estland bis 67 % in Schweden). Mit einem Anteil von 90 % an der Wärmegewinnung aus erneuerbarer Energie ist

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 80/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. VISIONEN und Ziele

3. Herausforderungen

Abbildung 1: Primärenergieverbrauch für die Wärme- und Kälteerzeugung

Abbildung 2: Endenergieverbrauch für die Wärme- und Kälteerzeugung 2012

Hindernisse für die energetische Sanierung von Gebäuden

4 Finanzierung

Heiz - und Kühlanlagen

Abbildung 3: Effizienzeinstufung neuer Raumheizgeräte13

Abwärme und Abkälte

4. Synergien IM Energiesystem

Fernwärme und -kälte

Kraft -Wärme-Kopplung KWK

Intelligente Gebäude

5. Instrumente und LÖSUNGEN

4 Gebäude

Effiziente Wärme- und Kälteerzeugung mit erneuerbaren Energiequellen

Intelligente Systeme

4 Innovation

4 Finanzierung

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 507/16

... 1. für Deutschland; 2 für Frankreich; 3 für Italien; 4 für die Niederlande; 5 für Schweden; 6 für Belgien; 7 für Ungarn; 8 für die Tschechische Republik; 9 für Spanien; 11 für das Vereinigte Königreich; 12 für Österreich; 13 für Luxemburg; 17 für Finnland; 18 für Dänemark; 19 für Rumänien; 20 für Polen; 21 für Portugal; 23 für Griechenland; 24 für Irland; 25 für Kroatien; 26 für Slowenien; 27 für die Slowakei; 29 für Estland; 32 für Lettland; 34 für Bulgarien; 36 für Litauen; 49 für Zypern; 50 für Malta.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 507/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Allgemeiner Kontext

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verkauf und Inbetriebnahme von Ausrüstungen

Artikel 5
Pflichten der Hersteller

Artikel 6
Genehmigungsbehörden

Artikel 7
Anträge auf Erteilung der EU-Typgenehmigung

Artikel 8
Prüfungen

Artikel 9
Genehmigung von Typ und Konfiguration einer Ausrüstung

Artikel 10
Beziehungen zwischen der Kommission und der für die Ausarbeitung der gemeinsamen

Artikel 11
EU-Typgenehmigungsbogen

Artikel 12
Übereinstimmung der Produktion

Artikel 13
Anträge auf Änderung von EU-Typgenehmigungsbogen

Artikel 14
Änderungsarten

Artikel 15
Vornahme und Notifizierung von Änderungen

Artikel 16
Erlöschen der Gültigkeit von EU-Typgenehmigungsbogen

Artikel 17
Verfahren für die Behandlung von Ausrüstungen, von denen eine Gefahr ausgeht, auf nationaler Ebene

Artikel 18
Schutzklauselverfahren der Union

Artikel 19
Nicht mit dem genehmigten Typ übereinstimmende Ausrüstungen

Artikel 20
Bekanntgabe von Entscheidungen und Rechtsbehelfe

Artikel 21
Notifizierung von technischen Diensten

Artikel 22
Anforderungen an technische Dienste

Artikel 23
Bewertung der Fähigkeiten technischer Dienste

Artikel 24
Koordinierung von technischen Diensten

Artikel 25
Änderungen der Benennungen

Artikel 26
Anfechtung der Kompetenz von technischen Diensten

Artikel 27
Änderungen der Anhänge

Artikel 28
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 29
Sanktionen

Artikel 30
Übergangsbestimmungen

Artikel 31
Bewertungen

Artikel 32
Inkrafttreten

ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Zertifizierungssystems der Union für Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen

LISTE der ANHÄNGE

Anhang I
LEISTUNGSANFORDERUNGEN

Anhang II
EU-ÜBEREINSTIMMUNGSBESCHEINIGUNG

1. Allgemeine BESCHREIBUNG

Anhang III
EU-TYPGENEHMIGUNGSZEICHEN

Anhang IV
Gemeinsame PRÜFMETHODEN für die Typgenehmigung von AUSRÜSTUNGEN für LUFTSICHERHEITSKONTROLLEN

Anhang V
MUSTER [ERWEITERUNG] [VERWEIGERUNG] [ENTZUG] des EU-TYPGENEHMIGUNGSBOGENS

Abschnitt II

Anlage n
: Beschreibungsunterlagen PrüfergebnisseName(n), Unterschriftsprobe(n) und Dienststellung(en) der zur Unterzeichnung von Übereinstimmungsbescheinigungen berechtigten Personen

Anhang VI
Verfahren zur Kontrolle der Übereinstimmung der Produktion

Anhang VII
von den TECHNISCHEN DIENSTEN zu Erfüllende NORMEN


 
 
 


Drucksache 137/16

... (11) Zwischen Dezember 2015 und Februar 2016 richteten Schweden, Belgien, Griechenland, Kroatien, Slowenien, Spanien, Frankreich, Portugal, Italien, Malta, Luxemburg, Deutschland, die Tschechische Republik, die Niederlande, Österreich, Bulgarien und Finnland Anträge an die Kommission, in denen sie ihren Wunsch bekundeten, untereinander eine Verstärkte Zusammenarbeit in Bezug auf die Güterstände internationaler Paare, insbesondere in Bezug auf die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen der ehelichen Güterstände und der Güterstände eingetragener Partnerschaften, begründen zu wollen, und die Kommission um Vorlage eines entsprechenden Vorschlags an den Rat baten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Hintergrund

1.2. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

2. ERGEBNIS der Konsultationen - Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip

3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4. Auswirkungen auf die Grundrechte

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt, Vereinfachung der Verfahren und Vereinbarkeit mit der Politik der EU in Anderen Bereichen

4.1. Auswirkungen auf den Haushalt

4.2. Vereinfachung

4.3. Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

5. Erläuterung der Artikel

5.1. Kapitel I: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 3

5.2. Kapitel II: Gerichtliche Zuständigkeit

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6 und 7

Artikel 9

Artikel 10

5.3. Kapitel III: Anzuwendendes Recht

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23 bis 25

Artikel 26

Artikel 27
und 28

Artikel 29

5.4. Kapitel IV: Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung

5 Entscheidungen

Öffentliche Urkunden

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Zuständigkeit für Fragen des Güterstands eingetragener Partnerschaften innerhalb der Mitgliedstaaten

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Gerichtliche Zuständigkeit

Artikel 4
Zuständigkeit im Fall des Todes eines Partners

Artikel 5
Zuständigkeit im Fall der Auflösung oder Ungültigerklärung der eingetragenen Partnerschaft

Artikel 6
Zuständigkeit in anderen Fällen

Artikel 7
Gerichtsstand

Artikel 8
Zuständigkeit aufgrund rügeloser Einlassung

Artikel 9
Alternative Zuständigkeit

Artikel 10
Subsidiäre Zuständigkeit

Artikel 11
Notzuständigkeit (forum necessitatis)

Artikel 12
Zuständigkeit für Gegenanträge

Artikel 13
Beschränkung des Verfahrens

Artikel 14
Anrufung eines Gerichts

Artikel 15
Prüfung der Zuständigkeit

Artikel 16
Prüfung der Zulässigkeit

Artikel 17
Rechtshängigkeit

Artikel 18
Im Zusammenhang stehende Verfahren

Artikel 19
Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen

Kapitel III
Anzuwendendes Recht

Artikel 20
Universelle Anwendung

Artikel 21
Einheit des anzuwendenden Rechts

Artikel 22
Rechtswahl

Artikel 23
Formgültigkeit der Rechtswahlvereinbarung

Artikel 24
Einigung und materielle Wirksamkeit

Artikel 25
Formgültigkeit einer Vereinbarung über den Güterstand einer eingetragenen Partnerschaft

Artikel 26
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 27
Reichweite des anzuwendenden Rechts

Artikel 28
Wirkungen gegenüber Dritten

Artikel 29
Anpassung dinglicher Rechte

Artikel 30
Eingriffsnormen

Artikel 31
Öffentliche Ordnung (ordre public)

Artikel 32
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 33
Staaten mit mehr als einem Rechtssystem - interlokale Kollisionsvorschriften

Artikel 34
Staaten mit mehr als einem Rechtssystem - interpersonale Kollisionsvorschriften

Artikel 35
Nichtanwendung dieser Verordnung auf innerstaatliche Kollisionen

Kapitel IV
Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung von Entscheidungen

Artikel 36
Anerkennung

Artikel 37
Gründe für die Nichtanerkennung

Artikel 38
Grundrechte

Artikel 39
Ausschluss der Nachprüfung der Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats

Artikel 40
Ausschluss der Nachprüfung in der Sache

Artikel 41
Aussetzung des Anerkennungsverfahrens

Artikel 42
Vollstreckbarkeit

Artikel 43
Bestimmung des Wohnsitzes

Artikel 44
Örtlich zuständiges Gericht

Artikel 45
Verfahren

Artikel 46
Nichtvorlage der Bescheinigung

Artikel 47
Vollstreckbarerklärung

Artikel 48
Mitteilung der Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung

Artikel 49
Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung

Artikel 50
Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über den Rechtsbehelf

Artikel 51
Versagung oder Aufhebung einer Vollstreckbarerklärung

Artikel 52
Aussetzung des Verfahrens

Artikel 53
Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen

Artikel 54
Teilvollstreckbarkeit

Artikel 55
Prozesskostenhilfe

Artikel 56
Keine Sicherheitsleistung oder Hinterlegung

Artikel 57
Keine Stempelabgaben oder Gebühren

Kapitel V
Öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche

Artikel 58
Annahme öffentlicher Urkunden

Artikel 59
Vollstreckbarkeit öffentlicher Urkunden

Artikel 60
Vollstreckbarkeit gerichtlicher Vergleiche

Kapitel VI
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 61
Legalisation oder ähnliche Förmlichkeiten

Artikel 62
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften

Artikel 63
Informationen für die Öffentlichkeit

Artikel 64
Angaben zu Kontaktdaten und Verfahren

Artikel 65
Erstellung und spätere Änderung der Liste der in Artikel 3 Absatz 2 vorgesehenen Angaben

Artikel 66
Erstellung und spätere Änderung der Bescheinigungen und der Formulare nach Artikel 45 Absatz 3 Buchstabe b und den Artikeln 58, 59 und 60

Artikel 67
Ausschussverfahren

Artikel 68
Überprüfungsklausel

Artikel 69
Übergangsbestimmungen

Artikel 70
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 440/16

... Die Bevollmächtigten der Republik Albanien, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich, des Königreichs Belgien, der Republik Bulgarien, der Republik Zypern, der Republik Kroatien, des Königreichs Dänemark, des Königreichs Spanien, der Republik Finnland, der Französischen Republik, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, der Hellenischen Republik, der Republik Ungarn, Irlands, der Italienischen Republik, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, des Großherzogtums Luxemburg, der Republik Malta, der Republik Moldau, des Fürstentums Monaco, des Königreichs Norwegen, des Königreichs der Niederlande, der Portugiesischen Republik, Rumäniens, der Slowakischen Republik, der Republik Slowenien, des Königreichs Schweden, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Tschechischen Republik, der Republik Türkei und der Europäischen Gemeinschaft, die am 8. Oktober 2002 in Brüssel zusammengetreten sind,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Schlussbemerkung

Schlussakte der Diplomatischen Konferenz über das Protokoll über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt EUROCONTROL entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen in der Neufassung des Protokolls vom 27. Juni 1997

I. Gemeinsame Erklärung zur fehlenden Zuständigkeit der Gemeinschaft in den Bereichen nationale Sicherheit und Landesverteidigung

II. Gemeinsame Erklärung zur Koordinierung im Bereich RTDE

III. Gemeinsame Erklärung zum Inkrafttreten des Protokolls zur Neufassung und des Beitrittsprotokolls sowie zu späteren Unterzeichnungen des Beitrittsprotokolls

Protokoll
über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt EUROCONTROL entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen in der Neufassung des Protokolls vom 27. Juni 1997

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 12


 
 
 


Drucksache 114/16

... Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande und Schweden haben in einem gemeinsamen Schreiben ihre Unterstützung für die Modernisierung der Entsenderichtlinie zugesichert und sich zu dem Grundsatz des "gleichen Entgelts für gleiche Arbeit am gleichen Ort" bekannt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Begründung und Ziele des Vorschlags

1.2. Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

2.3. Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

3.1. Konsultation der Interessenträger

4. Einholung und Nutzung von EXPERTENWISSEN

5. Folgenabschätzung

6. Grundrechte

7. AUSFÜHRLICHE Erläuterung Einzelner Bestimmungen des Vorschlags

7.1. Absatz 1

7.2. Absatz 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

7.3. Absatz 3

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 96/71/EG

Artikel 2a
Entsendungen für mehr als vierundzwanzig Monate

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 339/16

... Schweden

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

- Öffentliche Konsultationen

3. Auswirkungen auf den Haushalt

4. Weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Anhang Vorschlag
für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 445/2014/EU zur Einrichtung einer Aktion der Europäischen Union für die Kulturhauptstädte Europas im Zeitraum 2020 bis 2033

3 Zeitplan


 
 
 


Drucksache 653/16

... Dem Beispiel anderer Vertragsstaaten des HBÜ (z.B. Frankreich, Dänemark, Finnland, Niederlande, Schweden, Vereinigtes Königreich) folgend, soll flankierend die deutsche Erklärung zu Artikel 23 HBÜ dahingehend geändert werden, dass die Erledigung von "pretrail discovery of documents"-Ersuchen zukünftig unter den in § 14 des Ausführungsgesetzes zum HZÜ/HBÜ genannten Voraussetzungen zugelassen wird. Dieser Weg der Einschränkung eines Vorbehalts ist völkerrechtlich zulässig und wurde mehrfach von Spezialkommissionen der Haager Konferenz zum HBÜ empfohlen (so etwa im Jahre 2003 und zuletzt im Jahre 2014). Er setzt voraus, dass die beabsichtigte Einschränkung der bisherigen deutschen Erklärung zu Artikel 23 HBÜ in einer Übersetzung in die englische Sprache über das Auswärtige Amt dem Depositar des HBÜ, der Regierung der Niederlande, notifiziert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 653/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

Im Einzelnen

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 1070
Zustellung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark vom 19. Oktober 2005 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen

§ 1092a
Rechtsbehelf bei Nichtzustellung oder bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung des Europäischen Zahlungsbefehls

§ 1104a
Gemeinsame Gerichte

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen und des Haager Übereinkommens vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen

§ 14
Rechtshilfeersuchen, die ein Verfahren nach Artikel 23 des Übereinkommens zum Gegenstand haben, werden nur erledigt, wenn aus ihnen ersichtlich ist, dass

Artikel 4
Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes

Artikel 5
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 8
Gewillkürte Stellvertretung

Artikel 6
Folgeänderungen

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Im Einzelnen

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 60/16

... 13. Die Kommission genehmigte in mehreren Beschlüssen staatliche Beihilfen zur Begrenzung der Auswirkungen auf Verbraucher und PMSE-Nutzer. Siehe unter anderem die Beschlüsse N 622/2003, Digitalisierungsfonds - Österreich (ABl. C 228 vom 17.9.2005); C 25/2004, Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens (DVB-T) in Berlin-Brandenburg - Deutschland (ABl. L 200 vom 22.7.2006); C 24/2004, Digitales terrestrisches Fernsehen in Schweden (ABl. L 112 vom 30.4.2007); C 52/2005, Digitaldecoder - Italien (ABl. L 147 vom 8.6.2007); N 270/2006, Beihilfen für den Erwerb von Digitaldecodern mit offener API - Italien (ABl. C 80 vom 13.4.2007); N 107/2007, Zuschüsse für digitale Fernsehgeräte und Digitaldecoder - Italien (ABl. C 246 vom 20.10.2007,); C 34/2006, Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens (DVB-T) in Nordrhein-Westfalen - Deutschland (ABl. L 236 vom 3.9.2008); SA 28685 Captación de Televisión Digital en Cantabria - Spanien (ABl. C 119 vom 24.4.2012); N 671b/2009 - Digitalumstellung in der Slowakei (ABl. C 39 vom 8.2.2011).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8


 
 
 


Drucksache 135/15

... Das synthetische Opioid MT-45 ist in den 1970er Jahren als Schmerzmittel entwickelt worden. Es wurde jedoch keine Zulassung als Arzneimittel beantragt. MT-45 wurde 2013 erstmals über das europäische Frühwarnsystem gemeldet und soll mit Morphin vergleichbare Wirkungen haben. MT-45 wird in Schweden mit 18 Intoxikationen und 28 Todesfällen in Verbindung gebracht. In acht Fällen wurde MT-45 zur Todesursache erklärt. Auch für diesen Stoff haben EBDD und Europol einen gemeinsamen Bericht gemäß Artikel 5 des Beschlusses 2005/387/JI des Rates vom 10. Mai 2005 betreffend den Informationsaustausch, die Risikobewertung und die Kontrolle bei neuen psychoaktiven Substanzen (ABl. L 127 vom 20.5.2005, S. 32) erstellt, der eine Risikobewertung gemäß Artikel 6 dieses Ratsbeschlusses zur Folge hatte. Es ist zu erwarten, dass im weiteren Verlauf Verfahren zur Einführung von Kontrollmaßnahmen gemäß den Artikeln 8 und 9 des o.g. Ratsbeschlusses für MT-45 eingeleitet werden, so dass eine Unterstellung unter das BtMG erforderlich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 135/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Neunundzwanzigste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Gleichstellungspolitische Bedeutung

5. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

6. Erfüllungsaufwand

7. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3215: Entwurf der 29. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 399/15

... Der Stoff 3-MeO-PCP (3-Methoxyphencyclidin) gehört strukturell zur Gruppe der Arylcyclohexylamine und ist das 3-Methoxy-Derivat von Phencyclidin (Anlage I BtMG). Konsumenten beschreiben 3-MeO-PCP als eine wie ein dissoziatives Anästhetikum wirkende Droge. 3-MeO-PCP wurde in Deutschland und in zahlreichen anderen Mitgliedstaaten (FR, UK, AU, CZ, DK, IR, HU, FI, NO, SE) identifiziert. Im Rahmen des Frühwarnsystems der EBDD wurde im Oktober 2014 über drei Todesfälle in Schweden im Zusammenhang mit dem Konsum dieses Stoffes berichtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften*

Artikel 1
Änderung der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 2
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Gleichstellungspolitische Bedeutung

5. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

6. Erfüllungsaufwand

7. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


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