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163 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schweben"


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Drucksache 329/1/05

... Prozessuale Übergangsvorschriften sollten nur dann aufgehoben werden, wenn feststeht, dass alle von ihnen erfassten Übergangsfälle tatsächlich abgewickelt sind. Es spricht viel dafür, dass die Auswirkungen der Aufhebung solcher Vorschriften in der Entwurfsbegründung (in der Allgemeinen Begründung Nummer IV.1., S. 117 sowie in der Einzelbegründung zu Artikel 109) nicht zutreffend dargestellt wird. Nach den Prinzipien des intertemporalen Prozessrechts ist auf ein schwebendes Verfahren grundsätzlich das Prozessrecht in der aktuellen Fassung anzuwenden. Abweichungen können sich nur aus dem Sinn und Zweck der betreffenden Vorschrift und aus anderen Grundsätzen des Prozessrechts - insbesondere einem schützenswerten Vertrauen auf den Fortbestand der Verfahrensregelung - ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1991, BGHZ 114, 1). Es spricht einiges dafür, dass auch für die Beachtlichkeit von prozessualen Übergangsregelungen nichts anderes gilt. Die im vorliegenden Entwurf herangezogene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 1992 (BVerfGE 87, 48) betrifft lediglich die Frage, ob ein bereits anhängiges Rechtsmittel zulässig bleibt, wenn mit Wirkung für die Zukunft ein Rechtsmittelausschluss geregelt wird. Wegen der nach alledem bestehenden rechtlichen Risiken einer Aufhebung sollte diese daher unterbleiben, solange die Möglichkeit besteht, dass noch Übergangsfälle anhängig sind. Dies erscheint hinsichtlich des Sechsten Gesetzes zur Änderung der



Drucksache 817/05 (Beschluss)

... " um, zu welcher der Bundesrat am 8. Juli 2005 Stellung genommen hat (BR-Drucksache 286/05 (Beschluss)). Der Bundesrat begrüßt ferner, dass die Kommission in Umsetzung ihrer Mitteilung vom März 2005 auch bereits überarbeitete Leitlinien für ihre Dienststellen zur verbesserten Gesetzesfolgenabschätzung verabschiedet sowie die noch schwebenden (von der Kommission vor dem 1. Januar 2004 angenommenen) Rechtsetzungsvorschläge mit dem Ergebnis überprüft hat, 68 dieser laufenden Vorhaben zurückziehen zu wollen.



Drucksache 983/04

Wird eine derartige Frage in einem schwebenden Verfahren



Drucksache 676/2/04

... Sozialversicherungsträger gehen zunehmend dazu über, die Wahrnehmung ihnen obliegender Tätigkeiten auf private Dritte (Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts) zu übertragen und sich an diesen zu beteiligen. Sie beschränken sich hierbei nicht auf Beteiligungen an gemeinnützigen Einrichtungen. Beteiligungen sind mit dem Einsatz von Mitteln aus Zwangsbeiträgen verbunden. Dies macht es erforderlich, die bestehende Genehmigungspflicht, die sich nicht zuletzt im Hinblick auf die schwebende Unwirksamkeit genehmigungsbedürftiger Vorhaben während des anhängigen Genehmigungsverfahrens bewährt hat, als Instrument der präventiven Kontrolle auf alle Fälle der Beteiligung außer an Arbeitsgemeinschaften zu erstrecken. Die bloße Anzeige bewirkt im Übrigen keine nennenswerte Reduzierung des Bearbeitungsaufwandes durch die Aufsicht. Die Beteiligung an Arbeitsgemeinschaften im Sinne des Sozialgesetzbuches ist ausgenommen, da diese in § 94



Drucksache 676/04 (Beschluss)

... Sozialversicherungsträger gehen zunehmend dazu über, die Wahrnehmung ihnen obliegender Tätigkeiten auf private Dritte (Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts) zu übertragen und sich an diesen zu beteiligen. Sie beschränken sich hierbei nicht auf Beteiligungen an gemeinnützigen Einrichtungen. Beteiligungen sind mit dem Einsatz von Mitteln aus Zwangsbeiträgen verbunden. Dies macht es erforderlich, die bestehende Genehmigungspflicht, die sich nicht zuletzt im Hinblick auf die schwebende Unwirksamkeit genehmigungsbedürftiger Vorhaben während des anhängigen Genehmigungsverfahrens bewährt hat, als Instrument der präventiven Kontrolle auf alle Fälle der Beteiligung außer an Arbeitsgemeinschaften zu erstrecken. Die bloße Anzeige bewirkt im Übrigen keine nennenswerte Reduzierung des Bearbeitungsaufwandes durch die Aufsicht. Die Beteiligung an Arbeitsgemeinschaften im Sinne des Sozialgesetzbuches ist ausgenommen, da diese in § 94



Drucksache 945/04

... § 14 Abs. 1 bestimmt, dass die Rücknahme oder der Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft von derjenigen Rechtsanwaltskammer verfügt wird, deren Mitglied der Rechtsanwalt zur Zeit der Einleitung des Verfahrens ist. Mit dieser an § 59h Abs. 5 Satz 1 BRAO angelehnten Regelung wird vermieden, dass es durch einen Wechsel des Kammerbezirks zu Verfahrensverzögerungen kommen kann. Damit wird eine dem § 33 Abs. 2 BRAO entsprechende, die Freizügigkeit des Rechtsanwalts einschränkende und deshalb im Hinblick auf Art. 12 GG nicht unproblematische Regelung, wonach die Umzulassung für die Dauer eines schwebenden Verfahrens ausgesetzt werden kann, entbehrlich (vgl. Feuerich/Weyland: BRAO, 6. Aufl. 2003, § 59h RdNr. 28; Kleine-Cosack: BRAO, 4. Aufl. 2003, § 33 RdNr. 6).



Drucksache 945/04 (Beschluss)

... § 14 Abs. 1 bestimmt, dass die Rücknahme oder der Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft von derjenigen Rechtsanwaltskammer verfügt wird, deren Mitglied der Rechtsanwalt zur Zeit der Einleitung des Verfahrens ist. Mit dieser an § 59h Abs. 5 Satz 1 angelehnten Regelung wird vermieden, dass es durch einen Wechsel des Kammerbezirks zu Verfahrensverzögerungen kommen kann. Damit wird eine dem bisherigen § 33 Abs. 2 entsprechende, die Freizügigkeit des Rechtsanwalts einschränkende und deshalb im Hinblick auf Artikel 12 GG nicht unproblematische Regelung, wonach die Umzulassung für die Dauer eines schwebenden Verfahrens ausgesetzt werden kann, entbehrlich (vgl. Feuerich/Weyland, a.a.O., § 59h Rnr. 28; Kleine-Cosack, BRAO, 4. Aufl. 2003, § 33 Rnr. 6).



Drucksache 69/16 PDF-Dokument



Drucksache 164/17 PDF-Dokument



Drucksache 168/20 PDF-Dokument



Drucksache 176/17 PDF-Dokument



Drucksache 179/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 196/19 PDF-Dokument



Drucksache 200/18 PDF-Dokument



Drucksache 240/10 PDF-Dokument



Drucksache 301/19 PDF-Dokument



Drucksache 318/10 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 319/14 PDF-Dokument



Drucksache 341/19 PDF-Dokument



Drucksache 343/11 PDF-Dokument



Drucksache 355/16 PDF-Dokument



Drucksache 366/15 PDF-Dokument



Drucksache 367/15 PDF-Dokument



Drucksache 387/19 PDF-Dokument



Drucksache 417/16 PDF-Dokument



Drucksache 431/16 PDF-Dokument



Drucksache 432/14 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 432/1/14 PDF-Dokument



Drucksache 434/18 PDF-Dokument



Drucksache 434/18(neu) PDF-Dokument



Drucksache 534/10 PDF-Dokument



Drucksache 542/15 PDF-Dokument



Drucksache 550/06 PDF-Dokument



Drucksache 552/19 PDF-Dokument



Drucksache 559/12 PDF-Dokument



Drucksache 575/06 PDF-Dokument



Drucksache 593/15 PDF-Dokument



Drucksache 602/16 PDF-Dokument



Drucksache 643/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.