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55 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schwachpunkt"


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Drucksache 325/20

... Die von der FATF organisierten gegenseitigen Bewertungen tragen dazu bei, die Einhaltung internationaler Standards weltweit zu verbessern, da der von den Bewertungen ausgehende Konformitätsdruck nach wie vor wichtige Impulse für Veränderungen gibt. Bislang wurde bei den Bewertungen des Rahmens der EU-Mitgliedstaaten für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung der supranationale Charakter der EU-Vorschriften nicht angemessen berücksichtigt. Dieser Schwachpunkt wird umso stärker ins Gewicht fallen, wenn neue Strukturen wie die EU-Aufsicht für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und ein Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus für zentrale Meldestellen geschaffen werden. Ziel der Kommission ist es, sicherzustellen, dass auf EU-Ebene eingeführte Standards einheitlich bewertet werden. In diesem Zusammenhang könnte auch geprüft werden, ob EU-Vorschriften von der FATF auf EU-Ebene bewertet werden sollten.

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Drucksache 325/20




2 ÜBERMITTLUNGSVERMERK

Mitteilung

I. Einführung

II. Gewährleistung der WIRKSAMEN Umsetzung des bestehenden EU-RAHMENS zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG

Gewährleistung der wirksamen Umsetzung und Anwendung der Geldwäscherichtlinie

Monitoring der Kapazitäten der Mitgliedstaaten für die Geldwäscheprävention und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung

Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA

III. Schaffung eines VERBESSERTEN REGELWERKS

IV. Einführung einer auf Ebene ANGESIEDELTEN Aufsicht zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG

Die Aufgaben der auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Anwendungsbereich einer Aufsicht auf EU-Ebene

Art der EU-Einrichtung

V. Einrichtung eines KOORDINIERUNGS-UND UNTERSTÜTZUNGSMECHANISMUS für zentrale MELDESTELLEN

Rolle eines Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene

Die für einen Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene zuständige Einrichtung

VI. DURCHSETZUNG der auf UNIONSEBENE geltenden STRAFRECHTLICHEN Bestimmungen und INFORMATIONSAUSTAUSCH

VII. STÄRKUNG der Internationalen Dimension des Rahmens zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG

VIII. die nächsten Schritte: EIN Fahrplan


 
 
 


Drucksache 6/17

... Der Rechnungshof hat die bestehende Notifizierungspflicht im Rahmen seiner Bewertung bezüglich der wirksamen Durchführung der Dienstleistungsrichtlinie untersucht.12 Im Zuge dessen ermittelte er eine Reihe von Schwachpunkten, darunter die mangelnde Klarheit des bestehenden Verfahrens, die fehlende Verpflichtung, eine Maßnahme im Entwurfsstadium zu notifizieren, und die mangelnde Transparenz der Notifizierungen.

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Drucksache 6/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Übereinstimmung mit anderen Bereichen der Unionspolitik

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente

- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Notifizierungspflicht

Artikel 4

Artikel 5
Konsultation

Artikel 6
Vorwarnung

Artikel 7
Beschluss

Artikel 8
Information der Öffentlichkeit

Artikel 9
Benennung der zuständigen Behörde

Artikel 10
Verknüpfung mit anderen Notifizierungs- oder Berichtsmechanismen

Artikel 11
Bericht und Überprüfung

Artikel 12
Änderungen der Richtlinie 2006/123/EG /EG

Artikel 13
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012

Artikel 14
Umsetzung

Artikel 15
Inkrafttreten

Artikel 16
Adressaten


 
 
 


Drucksache 46/16

... In diesem Zusammenhang ist die Anwendung der Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich aus zwei wesentlichen Gründen von Belang: Zum einem entspricht dies den allgemeinen Entwicklungszusagen, die die EU gegenüber diesen Ländern gemacht hat, nämlich Unterstützung bei der Sicherstellung nachhaltiger inländischer Einnahmen sowie bei der Abwehr von Bedrohungen für ihre Steuerbasis. Zum anderen kann durch die Einbeziehung der Entwicklungsländer in das globale Netz von Staaten, die die Standards verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich anwenden, Schwachpunkten in der internationalen Steuerstruktur vorgebeugt werden, die Möglichkeiten für Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung eröffnen könnten.

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Drucksache 46/16




1. Einleitung

2. überprüfung der EU-KRITERIEN für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln

2.1 Mehr Steuertransparenz

2.2 Fairer Steuerwettbewerb

3. Förderung der Zusammenarbeit für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH durch AB kommen mit Drittländern

3.1 Klauseln über das verantwortungsvolle Handeln im Steuerbereich

3.2. Bestimmungen über staatliche Beihilfen

4. Unterstützung von ENTWICKLUNGSLÄNDERN BEI der ERFÜLLUNG der STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH

4.1 Steigerung der Einnahmen und Verbesserung der Mittelverwendung

4.2 Mit gutem Beispiel vorangehen

5. Entwicklung eines EU-VERFAHRENS zur Bewertung und AUFLISTUNG von Drittländern

5.1 Transparente Übersicht über nationale Vorgehensweisen bei der Aufstellung von Listen

5.2 Gemeinsamer EU-Ansatz für die Auflistung von Drittländern

5.3 Maßnahmen zur Förderung von Transparenz und fairer Besteuerung in gelisteten Staaten oder Gebieten

6. STÄRKUNG der VERBINDUNG zwischen EU-MITTELN und VERANTWORTUNGSVOLLEM Handeln IM STEUERBEREICH

7. Schlussfolgerung

ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über eine externe Strategie für effektive Besteuerung

Anhang 1
STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH

1. Transparenz und INFORMATIONSAUSTAUSCH

1.1. Transparenz und Informationsaustausch auf Ersuchen

1.2. Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten

2. FAIRER STEUERWETTBEWERB

3. BEPS-STANDARDS der G20/OECD

4. Sonstige RELEVANTE STANDARDS

Anhang 2
AKTUALISIERUNG der STANDARDBESTIMMUNG über VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH für ABKOMMEN mit Drittländern


 
 
 


Drucksache 583/14

... Mit dem Europäischen Semester wurde zwar die wirtschaftspolitische Koordinierung auf EU-Ebene verbessert, aber seine Wirksamkeit wird durch die begrenzte und teilweise ausbleibende Umsetzung wesentlicher länderspezifischer Empfehlungen in Frage gestellt. Mit einem gestrafften, aufgewerteten Europäischen Semester sollten unter Ausnutzung der Vorteile des Verfahrens die Schwachpunkte beseitigt werden: Dafür gilt es, die einzelnen Phasen und die jeweiligen Ergebnisse einfacher zu gestalten, die Zusammenarbeit und den Dialog mit den Mitgliedstaaten zu verbessern, die Berichtspflichten zu beschränken, den multilateralen Charakter des Verfahrens herauszustellen und die Identifikation mit ihm auf allen Ebenen zu fördern.

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Drucksache 583/14




2 Einleitung

Kasten 1 - Wesentliche Ergebnisse der Herbstprognose 2014 der Kommission2

1. EIN INTEGRIERTES Konzept

Abbildung 1: Ein integriertes Konzept

2. INVESTITIONSFÖRDERUNG

Schwache Investitionstätigkeit hemmt wirtschaftliche Erholung Europas

Abbildung 2: Jüngste Trends bei den Investitionen in der EU Reale Bruttoanlageinvestitionen, EU-28, in Preisen von 2013, in Mrd. EUR

Auf nationaler und regionaler Ebene kann viel getan werden

Ein Investitionsprogramm für Europa

Kasten 2 - Wichtigste Merkmale des Investitionsprogramms für Europa

Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR zusätzlicher Finanzmittel für Investitionen auf EU-Ebene

3. ERNEUTES ENGAGEMENT für STRUKTURREFORMEN

BESEITIGUNG Wesentlicher Hindernisse auf Ebene

STRUKTURREFORMEN auf der Ebene der Mitgliedstaaten

Kasten 3 - Beispiele für wirksame Strukturreformen in den Mitgliedstaaten

1. Stärkung der Dynamik auf den Arbeitsmärkten und Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit.

2. Rentenreform.

3. Modernisierung der Sozialschutzsysteme.

4. Höhere Flexibilität der Waren- und Dienstleistungsmärkte.

5. Bessere Rahmenbedingungen für Unternehmensinvestitionen.

6. Verbesserung der Investitionen in Forschung und Innovation FuI .

7. Eine effizientere öffentliche Verwaltung.

4. VERANTWORTUNGSVOLLE FISKALPOLITIK

Kasten 4 - Verantwortliche wachstumsfördernde Haushaltskonsolidierung

5. STRAFFUNG UNSERES WIRTSCHAFTSPOLITISCHEN STEUERUNGSSYSTEMS zur ERHÖHUNG seiner WIRKSAMKEIT und zur STÄRKUNG der IDENTIFIKATION

6. Schlussfolgerung

Anhang
Straffung und Aufwertung des Europäischen Semesters


 
 
 


Drucksache 455/13

... Hinsichtlich der Entwicklung von Verschlüsselungsverfahren hält die Kommission die Verschlüsselung nicht nur für Daten auf dem Übermittlungsweg und bei der Speicherung für notwendig, sondern auch bei der Verarbeitung Sollte es daran fehlen, liegt ein entscheidender Schwachpunkt bzw. ein potenzielles Hemmnis für die Nutzung von Cloud-Diensten vor. Der Kommission sind die jüngsten Fortschritte der europäischen Forschung bei der Verarbeitung verschlüsselter Daten bekannt. Verschlüsselungsstandards sind Gegenstand der Erarbeitung von Sicherheitsstandards im Rahmen der in der Mitteilung angekündigten Aufstellung eines Plans der erforderlichen Normen unter Federführung des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen (ETSI).



Drucksache 409/12

... Für den Schutz ihrer finanziellen Interessen unter Berücksichtigung der einschlägigen EU-Vorschriften ist die EU selbst am besten aufgestellt. Bei den letztgenannten Vorschriften handelt es sich um die haushaltstechnischen Vorschriften der Haushaltsordnung, die allgemeinen Vorschriften über den Schutz der finanziellen Interessen durch verwaltungsrechtliche Vorschriften und die sektorspezifischen Vorschriften über den Schutz der finanziellen Interessen in den verschiedenen Politikbereichen. Dies könnte auch gegebenenfalls einander angeglichene strafrechtliche Vorschriften über den Schutz der finanziellen Interessen der EU einschließen. Bei der Gesetzgebung der EU muss, was das Strafrecht anbelangt, dem allgemeinen Subsidiaritätsgrundsatz besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Dieser besagt, dass die EU einschlägige Rechtsvorschriften nur erlassen darf, wenn das damit verfolgte Ziel nicht durch Maßnahmen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene wirksamer erreicht werden kann und daher wegen des Umfangs und der Wirkung dieser Maßnahmen besser auf Unionsebene zu erreichen ist. Nur die EU ist in der Lage, verbindliche, in allen Mitgliedstaaten anwendbare Angleichungsvorschriften zu erlassen und so einen Rechtsrahmen zu schaffen, der dazu beitragen könnte, die bestehenden Schwachpunkte zu beseitigen und insbesondere den Mangel an Gleichwertigkeit zu beheben, der mit den Zielen von Artikel 325 Absatz 4 AEUV nicht vereinbar ist.

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Drucksache 409/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1 Allgemeiner Kontext

1.2 Rechtlicher Kontext

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise der Folgenabschätzung

2.1 Anhörung interessierter Kreise

2.2 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Rechtsgrundlage

3.2 Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte

3.3 Wahl des Instruments

3.4 Die Bestimmungen im Einzelnen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definition der finanziellen Interessen der Union

Titel II
Verhütung und Bekämpfung von Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union

Artikel 3
Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union

Artikel 4
Gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtete betrugsähnliche Straftaten

Titel III
Allgemeine Bestimmungen zur Verhütung und Bekämpfung von Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union

Artikel 5
Anstiftung, Beihilfe und Versuch

Artikel 6
Haftung juristischer Personen

Artikel 7
Sanktionen gegen natürliche Personen

Artikel 8
Freiheitsstrafen

Artikel 9
Mindestsanktionen für juristische Personen

Artikel 10
Sicherstellung und Einziehung

Artikel 11
Zuständigkeit

Artikel 12
Verjährung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichteten Straftaten

Artikel 13
Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge

Artikel 14
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften der Union

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 15
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission (Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung)

Artikel 16
Aufhebung der Übereinkommen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten


 
 
 


Drucksache 165/12

... - mit dem betreffenden ESM-Mitglied ein Memorandum of Understanding ("MoU") auszuhandeln, in dem die mit der Finanzhilfefazilität verbundenen Auflagen im Einzelnen ausgeführt werden. Der Inhalt des MoU spiegelt den Schweregrad der zu behebenden Schwachpunkte und das gewählte Finanzhilfeinstrument wider. Gleichzeitig arbeitet der Geschäftsführende Direktor des ESM einen Vorschlag für eine Vereinbarung über eine Finanzhilfefazilität aus, der unter anderem die Finanzierungsbedingungen sowie die gewählten Instrumente enthält und vom Gouverneursrat anzunehmen ist.

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Drucksache 165/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

1. Wesentliche Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Erfüllungsaufwand

4. Sonstige Kosten

Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, dem Großherzogtum Luxemburg, Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und der Republik Finnland

Kapitel 1
Mitgliedschaft und Zweck

Artikel 1
Einrichtung und Mitglieder

Artikel 2
Neue Mitglieder

Artikel 3
Zweck

Kapitel 2
Geschäftsführung

Artikel 4
Aufbau und Abstimmungsregeln

Artikel 5
Gouverneursrat

Artikel 6
Direktorium

Artikel 7
Geschäftsführender Direktor

Kapitel 3
Kapital

Artikel 8
Genehmigtes Stammkapital

Artikel 9
Kapitalabrufe

Artikel 10
Veränderungen des genehmigten Stammkapitals

Artikel 11
Beitragsschlüssel

Kapitel 4
Tätigkeit

Artikel 12
Grundsätze

Artikel 13
Verfahren für die Gewährung von Stabilitätshilfe

Artikel 14
Vorsorgliche ESM-Finanzhilfe

Artikel 15
Finanzhilfe zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten eines ESM-Mitglieds

Artikel 16
ESM-Darlehen

Artikel 17
Primärmarkt-Unterstützungsfazilität

Artikel 18
Sekundärmarkt-Unterstützungsfazilität

Artikel 19
Überprüfung der Liste der Finanzhilfeinstrumente

Artikel 20
Preisgestaltung

Artikel 21
Anleiheoperationen

Kapitel 5
Finanzmanagement

Artikel 22
Anlagepolitik

Artikel 23
Dividendenpolitik

Artikel 24
Reserve- und weitere Fonds

Artikel 25
Deckung von Verlusten

Artikel 26
Haushalt

Artikel 27
Jahresabschluss

Artikel 28
Interne Revision

Artikel 29
Externe Prüfung

Artikel 30
Prüfungsausschuss

Kapitel 6
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 31
Sitz

Artikel 32
Rechtsstatus, Vorrechte und Befreiungen

Artikel 33
Bedienstete des ESM

Artikel 34
Berufliche Schweigepflicht

Artikel 35
Persönliche Immunitäten

Artikel 36
Steuerbefreiung

Artikel 37
Auslegung und Streitbeilegung

Artikel 38
Internationale Zusammenarbeit

Kapitel 7
Übergangsregelungen

Artikel 39
Darlehensvergabe des EFSF

Artikel 40
Übertragung der EFSF-Hilfen

Artikel 41
Einzahlung des Anfangskapitals

Artikel 42
Zeitweilige Korrektur des Beitragsschlüssels

Artikel 43
Ersternennungen

Kapitel 8
Schlussbestimmungen

Artikel 44
Beitritt

Artikel 45
Anhänge

Artikel 46
Hinterlegung

Artikel 47
Ratifikation, Genehmigung oder Annahme

Artikel 48
Inkrafttreten

Anhang I
Beitragsschlüssel des ESM

Anhang II
Zeichnungen des genehmigten Stammkapitals

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Gesamtansatz der Bundesregierung

2. Entstehungsgeschichte des ESM

II. Besonderes

1. Ziel und Aufgaben des ESM

2. Mitgliedschaft

3. Bedingungen und Verfahren für die Gewährung von Stabilitätshilfe

a. Grundsätze

b. Verfahren

c. Eilverfahren

4. Instrumente

a. Vorsorgliche Finanzhilfe

b. Darlehen zur Rekapitalisierung von Banken

c. Darlehen

d. Primärmarktkäufe

e. Sekundärmarktkäufe

f. Kosten der Finanzhilfe

5. Organisation und Entscheidungsprozesse

6. Kapital

a. Stammkapital

b. Kapitalabruf

c. Anlagepolitik/Finanzmanagement

d. Ausleihvolumen des ESM

7. Sonstige Vorschriften

8. Voraussetzungen für das Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2084: Gesetz zu dem Vertrag vom 2. März 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus


 
 
 


Drucksache 387/12

... Schließlich analysierte die Kommission in Zusammenarbeit mit den Ausschüssen der Aufsichtsbehörden (mittlerweile Europäische Aufsichtsbehörden) nationale Sanktionsregelungen und stellte dabei Abweichungen und Schwachpunkte fest, die negative Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts, die Wirksamkeit der Finanzaufsicht und letztlich auf Wettbewerb, Stabilität und Integrität der Finanzmärkte und des Verbraucherschutzes haben könnten. Deshalb schlug die Kommission in ihrer Mitteilung "Stärkung der Sanktionsregelungen im Finanzdienstleistungssektor"2 vom 9. Dezember 2010 die Festlegung gemeinsamer EU-Mindeststandards für bestimmte Schlüsselthemen vor, um die nationalen Sanktionsregelungen besser aufeinander abzustimmen und zu stärken. Die Kommission hat solche gemeinsamen, an die Eigenheiten der einzelnen Branchen angepassten Vorschriften in all ihre aktuellen Vorschläge für sektorale EU-Vorschriften aufgenommen (Eigenkapitalrichtlinie IV, MiFID, Marktmissbrauch-Richtlinie, Transparenz-Richtlinie). Die Ausweitung dieser Arbeiten auf den OGAW-Rahmen ist in diesem Prozess ein natürlicher ergänzender Schritt.

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Drucksache 387/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeines

1.2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzung

1.2.1. Konsultation interessierter Kreise

1.2.2. Folgenabschätzung

Eignung zur Verwahrstelle

Übertragung der Verwahrung

5 Haftung

5 Vergütung

5 Sanktionen

2. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

2.1. Bestimmungen über die Pflichten der Verwahrstelle

2.2. Bestimmungen für die Übertragung

2.3. Bestimmungen über die Eignung als OGAW-Verwahrstelle

2.4. Haftungsbestimmungen

2.5. Rechtsmittel

2.6. Vergütung

2.7. Sanktionen und Maßnahmen

3. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 14a

Artikel 14b

Artikel 22

Artikel 24

Artikel 26

Artikel 26a

Artikel 26b

Artikel 99

Artikel 99a

Artikel 99b

Artikel 99c

Artikel 99d

Artikel 99e

Artikel 104a

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang


 
 
 


Drucksache 38/12

... Die jüngste Wirtschafts- und Finanzkrise und die damit verbundene Notwendigkeit struktureller Veränderungen machen es wichtiger denn je, sich derartiger Schwachpunkte anzunehmen. Im Einklang mit dem Flexicurity-Ansatz und der Strategie Europa 202011 ist die Kommission bestrebt, die fortlaufende Anpassung von Unternehmen an sich rasch verändernde wirtschaftliche Umstände zu fördern und gleichzeitig im Wege geeigneter Unterstützungsmaßnahmen ein hohes Beschäftigungs- und Sozialschutzniveau anzuvisieren. Dringend benötigt werden Maßnahmen, die eine Reallokation der Ressourcen zwischen Unternehmen und Beschäftigungen unterstützen. Diese Maßnahmen umfassen die Änderung von Bestimmungen zum Kündigungsschutz und von Praktiken zur Unternehmensumstrukturierung, damit diese einer Reallokation von Ressourcen hin zu Tätigkeiten mit einem größeren Mehrwert und einem stärkeren Wachstumspotenzial nicht entgegenstehen, aber auch angemessene Schulungs- und Aktivierungsmaßnahmen, die freigesetzte Arbeitskräfte zusammen mit angemessenen Unterstützungssystemen auf dem Weg in andere Arbeitsstellen und Berufe begleiten.

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Drucksache 38/12




Grünbuch Umstrukturierung und Antizipierung von Veränderungen: Lehren aus den jüngsten Erfahrungen

1. Einleitung: Proaktives umstrukturieren für Wettbewerbsfähigkeit Wachstum in der Zukunft

Lehren aus der Krise

Herausforderungen im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit

Anpassungsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern - Unternehmen im Mittelpunkt des Umstrukturierungsprozesses

Die Rolle der regionalen und lokalen Behörden bei der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung

Auch der öffentliche Dienst ist ein wichtiger Arbeitgeber

2. Lehren aus der Krise

3. Herausforderungen IM Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit: Bedeutung der Förderung der wirtschaftlichen Industriellen Anpassung

Unterschiedliche Anpassungsmöglichkeiten für Unternehmen

Notwendige Rahmenbedingungen für eine effiziente Anpassung

4 Umstrukturierung

4. Anpassungsfähigkeit von Unternehmen Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern als Herausforderung - Unternehmen IM Mittelpunkt des Umstrukturierungsprozesses

5. Erzeugung von Synergieeffekten im Zuge des wirtschaftlichen Wandels

a Antizipierung von Umstrukturierungsprozessen Langfristige strategische Planung

b Vorbereitung und Bewältigung von Umstrukturierungsprozessen Frühzeitige Vorbereitung

Aufbau von gegenseitigem Vertrauen und gemeinsame Beurteilung der Sachlage

Minimierung der sozialen Auswirkungen

Minimierung externer wirtschaftlicher, sozialer, umweltbezogener und regionaler Auswirkungen

c Evaluierung und Berichterstattung

d Die Rolle der Sozialpartner

e Neubewertung des passiven Schutzes

6. die Rolle der regionalen lokalen Behörden

4 Konsultation

Europäische Kommission


 
 
 


Drucksache 409/11

... - Auch der Europäische Rechnungshof hat 2009 bei seiner Prüfung der Wirksamkeit der Informations- und Absatzförderungspolitik2 Schwachpunkte beanstandet.

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Drucksache 409/11




1. Einleitung: Warum ein Grünbuch über die Informations- und Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse?

2. Europäischer Mehrwert bei der Informations- und Absatzförderungspolitik

2.1. Vor welchen Herausforderungen steht die Informations- und Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse?

2.1.1. Stärken und Schwächen der bislang durchgeführten Maßnahmen

2.1.2. Mit welchen Zielen lässt sich der größte europäische Mehrwert erreichen?

Frage 1:

3. Der Binnenmarkt: Aufwertung des landwirtschaftlichen Binnen-Markts durch seine Erzeugnisse

3.1. Der regionale und örtliche Markt

3.1.1. Chancen auf den regionalen und lokalen Märkten

3.1.2. Instrumente zur Entwicklung der regionalen und lokalen Märkte

3.1.3. Verwaltungsmodalitäten der Förderung für den regionalen und lokalen Markt

Frage 2:

3.2. Der europäische Binnenmarkt: die Bindung zwischen den Europäern und der Landwirtschaft stärken

3.2.1. Spezielle Erfordernisse und Ziele für die Förderung im Binnenmarkt nicht regional und lokal

Frage 3:

3.2.2. Maßnahmenfür den Binnenmarkt ohne regionalen und lokalen Markt

Frage 4:

4. Der Aussenmarkt mit seiner immer Stärkeren Konkurrenz: Ein Vorzugsplatz der Absatzförderung für Europäische Erzeugnisse

4.1. Die Stellung der europäischen Landwirtschaft auf dem Weltmarkt festigen

Frage 5:

4.2. Maßnahmen für den Außenmarkt

Frage 6:

5. Programminhalt Verwaltungsmodalitäten für den Binnen- und den Aussenmarkt

5.1. Wer sollten die Begünstigten sein?

Frage 7:

5.2. Mehr Kohärenz mit den übrigen GAP-Instrumenten

Frage 8:

5.3. Maßnahmen besser abgrenzen und klarer definieren

Frage 9:

Frage 10:

5.4. Geografische Herkunft und/oder Markennamen stärker zur Geltung bringen

Frage 11:

Frage 12:

5.5. Wie kann man eine Programmverwaltung durch mehrere Länder fördern?

Frage 13:

Frage 14:

5.6. Wie sollte die Programmumsetzung aussehen?

Frage 15:

5.7. Wie hoch sollte die europäische Mittelausstattung zur Erreichung unserer Ziele sein?

6. Schlussbemerkungen: öffentliche Debatte weitere Massnahmen

Frage 16:


 
 
 


Drucksache 85/1/11

... 18. Der Bundesrat bemängelt die einseitige, äußerst negative Darstellung der bildungspolitischen Situation in dem dem Jahreswachstumsbericht anhängenden Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts. So hat die Kommission selbst erst vor kurzem in ihrer Mitteilung "Bekämpfung des Schulabbruchs ein wichtiger Beitrag zur Agenda Europa 2020" festgestellt, dass seit dem Jahr 2000 die durchschnittliche Schulabbrecherquote in Europa um 3,2 Prozentpunkte gesunken ist und die Leistung der Mitgliedstaaten Raum für Optimismus lässt. Darüber hinaus wird jedenfalls für Deutschland die Einschätzung der Kommission, dass ein wesentlicher Schwachpunkt der beruflichen Aus- und Weiterbildung die Qualität und Attraktivität auf allen Ebenen sei, nicht geteilt. Zutreffend ist zwar, dass weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Bildungssysteme unternommen werden sollten; dies steht aber einer Wertschätzung der erzielten Fortschritte und Leistungen nicht entgegen. Die Herausstellung allein der bestehenden Schwachpunkte kann insoweit sogar eine kontraproduktive Wirkung haben.



Drucksache 86/11

... EU-weite Programme sind auch von zentraler Bedeutung, um unseren Rückstand gegenüber internationalen Konkurrenten aufzuholen. Das Investitionsdefizit Europas bei Forschung und Innovation, vor allem im Privatsektor, ist ein wesentlicher Schwachpunkt. EU-Programme sollten als Hebel für private Investitionen wirken und Europa zu einem attraktiveren Investitionsstandort machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 86/11




Grünbuch Von Herausforderungen zu Chancen: Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation

1. Zweck

2. Forschung und Innovation in der EU: von Herausforderungen zu Chancen

3. Lehren aus den derzeitigen Forschungs- und Innovationsprogrammen der EU

4. Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation

4.1. Gemeinsame Anstrengung für das Gelingen der Strategie Europa 2020

4.2. Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen

4.3. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

4.4. Stärkung der Wissenschaftsbasis Europas und des europäischen Forschungsraums

5. öffentliche Diskussion weitere Schritte


 
 
 


Drucksache 129/11 (Beschluss)

... ermöglicht bereits eine Kostenkontrolle bei Kurzwahldiensten. Der Teilnehmer kann einen Hinweis verlangen, sobald seine Entgeltansprüche aus Dauerschuldverhältnissen für Kurzwahldienste im jeweiligen Kalendermonat eine Summe von 20 Euro überschreiten. Ein Schwachpunkt ist jedoch, dass die Regelung als "Opt-in"-Modell ausgestaltet ist und der Anbieter nicht über den Informationsanspruch aufklären muss. Viele Teilnehmer sind sich dieser Möglichkeit der Kostenkontrolle nicht bewusst. Daher sollte der Warnhinweis bei Überschreiten der Preisgrenze automatisch versandt werden.

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Drucksache 129/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 1 Satz 2 TKG und Nummer 15 Buchstabe a und b § 20 Absatz 1 und 3 TKG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 2 Absatz 2 Nummer 4 TKG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 2 Nummer 5 TKG allgemein

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe gg - neu - § 2 Absatz 2 Nummer 7 TKG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 2 Absatz 3 Nummer 4 TKG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e § 2 Absatz 6 Satz 1 und Satz x - neu - TKG

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 3 Nummer 4c - neu - TKG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 3 Nummer 9 Satz 2 TKG und Nummer 49 § 53 Absatz 2 Satz x - neu - TKG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 TKG

12. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 21 Absatz 5 Satz 1 TKG

13. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 43a Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TKG

14. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Überschrift, Absatz 2 - neu - TKG

15. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Absatz 1 Satz 2 TKG

16. Zu § 45a TKG allgemein

17. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 45h Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Buchstabe b - neu - § 45h Absatz 5 - neu - TKG

18. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe b § 45k Absatz 2 Satz 3, Satz 5 TKG

19. Zu Artikel 1 Nummer 40a - neu - § 45l Absatz 1 Satz 1, 3, Absatz 4 - neu - TKG

20. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 1, Absatz 6 Satz 2 und 3 - neu - TKG Nummer 42 § 45o Absatz 1, Absatz 5 Satz 2 und 3 - neu - TKG

21. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 2 Nummer 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Absatz 5 Satz 2 TKG

22. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 4 Satz 1 Nummer 5, 6 und 7 - neu - TKG

23. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n TKG

24. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 4 Satz 5 TKG

25. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 1 und 2 TKG

26. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 4 TKG

27. Zu Artikel 1 Nummer 45 Buchstabe c - neu - § 47a Absatz 5 - neu -, 6 - neu - TKG

28. Zu Artikel 1 Nummer 47 § 48 Absatz 3 TKG

29. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 53 Absatz 1 TKG

30. Zu Artikel 1 Nummer 50 § 54 Absatz 4 - neu - TKG

31. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b § 55 Absatz 1 Satz 5 TKG

32. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe e § 55 Absatz 5 Satz 3TKG , Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 und aa1 - neu - § 57 Absatz 1 Satz 1 und 6 TKG , Nummer 54 § 58 Absatz 2 Satz 3 TKG , Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 60 Absatz 2 Satz 3 TKG und Buchstabe d - neu - § 60 Absatz 4 TKG sowie Nummer 59 Buchstabe a und b § 63 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 2 TKG

33. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 57 Absatz 1 Satz 7 bis 9 TKG

34. Zu Artikel 1 Nummer 57 Buchstabe d und Buchstabe i - neu - § 61 Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 und Absatz 8 - neu - TKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

35. Zu Artikel 1 Nummer 57 § 61 TKG allgemein

36. Zu Artikel 1 Nummer 59 Buchstabe d § 63 Absatz 4 TKG

37. Zu Artikel 1 Nummer 63 § 66h - neu - TKG

38. Zu Abschnitt 3 § § 68 ff. TKG allgemein

39. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a TKG allgemein

40. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 1 TKG allgemein

41. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 1 TKG

42. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 4 - neu - TKG

43. Zu Artikel 1 Nummer 82 § 100 Absatz 2 Satz 3 TKG

44. Zu Artikel 1 Nummer 84 Buchstabe a § 108 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 TKG

45. Zu Artikel 1 Nummer 98 § 138 Absatz 2 Satz 1 und 2 TKG

46. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe a Doppelbuchstabe oo § 149 Absatz 1 Nummer 21b TKG

47. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe c § 149 Absatz 2 Satz 1 TKG

48. Zu Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 129/1/11

... ermöglicht bereits eine Kostenkontrolle bei Kurzwahldiensten. Der Teilnehmer kann einen Hinweis verlangen, sobald seine Entgeltansprüche aus Dauerschuldverhältnissen für Kurzwahldienste im jeweiligen Kalendermonat eine Summe von 20 Euro überschreiten. Ein Schwachpunkt ist jedoch, dass die Regelung als "Opt-in"-Modell ausgestaltet ist und der Anbieter nicht über den Informationsanspruch aufklären muss. Viele Teilnehmer sind sich dieser Möglichkeit der Kostenkontrolle nicht bewusst. Daher sollte der Warnhinweis bei Überschreiten der Preisgrenze automatisch versandt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/1/11




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 1 Satz 2 TKG und Nummer 15 Buchstabe a und b § 20 Absatz 1 und 3 TKG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 2 Absatz 2 Nummer 4 TKG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 2 Nummer 5 TKG allgemein

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe gg - neu - § 2 Absatz 2 Nummer 7 TKG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 2 Absatz 3 Nummer 4 TKG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e § 2 Absatz 6 Satz 1 und Satz xneu - TKG

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 3 Nummer 4cneu - TKG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 3 Nummer 9 Satz 2 TKG und Nummer 49 § 53 Absatz 2 Satz xneu - TKG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 9 TKG

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 TKG

13. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 21 Absatz 5 Satz 1 TKG

14. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 43a Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TKG

15. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Überschrift, Absatz 2 - neu - TKG

16. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Satz 2 TKG *

17. Zu § 45a TKG allgemein

18. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 45h Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Buchstabe bneu - § 45h Absatz 5 - neu - TKG

19. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe b § 45k Absatz 2 Satz 3, Satz 5 TKG

20. Zu Artikel 1 Nummer 40aneu - § 45l Absatz 1 Satz 1, 3, Absatz 4 - neu - TKG

Zu Artikel 1 Nummer 41

29. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 2 Nummer 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Absatz 5 Satz 2 TKG

30. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 4 Satz 1 Nummer 5, 6 und 7 - neu - TKG

Zu Artikel 1 Nummer 41

33. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n TKG

34. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 4 Satz 5 TKG

35. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 1, 2, 3 TKG

36. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 4 TKG

37. Zu Artikel 1 Nummer 45 Buchstabe cneu - § 47a Absatz 5 - neu -, 6 - neu - TKG

38. Zu Artikel 1 Nummer 47 § 48 Absatz 3 TKG

39. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 53 Absatz 1 TKG

40. Zu Artikel 1 Nummer 50 § 54 Absatz 4 - neu - TKG

41. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b § 55 Absatz 1 Satz 5 TKG

42. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b und e § 55 Absatz 1 Satz 5 und Absatz 5 Satz 3TKG , Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 und aa1 - neu - § 57 Absatz 1 Satz 1 und 6 TKG , Nummer 54 § 58 Absatz 2 Satz 3 TKG , Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 60 Absatz 2 Satz 3 TKG und Buchstabe dneu - § 60 Absatz 4 TKG sowie Nummer 59 Buchstabe a und b § 63 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 2 TKG

43. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 57 Absatz 1 Satz 7 bis 9 TKG

Zu Artikel 1 Nummer 57

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

46. Zu Artikel 1 Nummer 57 § 61 TKG allgemein a

47. Zu Artikel 1 Nummer 59 Buchstabe d § 63 Absatz 4 TKG

48. Zu Artikel 1 Nummer 63 § 66hneu - TKG

49. Zu Abschnitt 3 §§ 68 ff. TKG allgemein

50. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a TKG allgemein

51. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 1 TKG allgemein

52. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 1 TKG

53. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 4 - neu - TKG

54. Zu Artikel 1 Nummer 82 § 100 Absatz 2 Satz 3 TKG

55. Zu Artikel 1 Nummer 84 Buchstabe a § 108 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 TKG

56. Zu Artikel 1 Nummer 98 § 138 Absatz 2 Satz 1 und 2 TKG

57. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe a Doppelbuchstabe oo § 149 Absatz 1 Nummer 21b TKG

58. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe c § 149 Absatz 2 Satz 1 TKG

59. Zu Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 Inkrafttreten

60. Zu Artikel 4 Absatz 2 Satz 3 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 818/11

... Angesichts dieser Situation hat sich die Kommission in der Binnenmarktakte4 verpflichtet, mehrere Maßnahmen zu initiieren, mit denen dafür gesorgt wird, dass Sozialunternehmen florieren können. Auch solche Finanzierungsschwachpunkte sollen beseitigt werden. Der Ziel der vorgeschlagenen Verordnung ist die Schaffung eines Rechtsrahmens, der auf die Erfordernisse von Sozialunternehmen, die Anleger, die solche Unternehmen finanzieren möchten, und die spezialisierten Investmentfonds, die als Vermittler zwischen den beiden auftreten wollen, zugeschnitten ist. Mit ihr soll ein hohes Maß an Klarheit entstehen in Bezug auf die Merkmale, die Fonds für soziales Unternehmertum von der weiter gefassten Kategorie alternativer Investmentfonds unterscheiden. Nur Fonds, auf die diese Merkmale zutreffen, können sich mit Hilfe des vorgeschlagenen europäischen Rahmens für Fonds für soziales Unternehmertum Finanzmittel beschaffen.



Drucksache 85/11 (Beschluss)

... 13. Der Bundesrat bemängelt die einseitige, äußerst negative Darstellung der bildungspolitischen Situation in dem dem Jahreswachstumsbericht anhängenden Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts. So hat die Kommission selbst erst vor kurzem in ihrer Mitteilung "Bekämpfung des Schulabbruchs ein wichtiger Beitrag zur Agenda Europa 2020" festgestellt, dass seit dem Jahr 2000 die durchschnittliche Schulabbrecherquote in Europa um 3,2 Prozentpunkte gesunken ist und die Leistung der Mitgliedstaaten Raum für Optimismus lässt. Darüber hinaus wird jedenfalls für Deutschland die Einschätzung der Kommission, dass ein wesentlicher Schwachpunkt der beruflichen Aus- und Weiterbildung die Qualität und Attraktivität auf allen Ebenen sei, nicht geteilt. Zutreffend ist zwar, dass weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Bildungssysteme unternommen werden sollten; dies steht aber einer Wertschätzung der erzielten Fortschritte und Leistungen nicht entgegen. Die Herausstellung allein der bestehenden Schwachpunkte kann insoweit sogar eine kontraproduktive Wirkung haben.



Drucksache 667/11

... Die Kommission arbeitet weiterhin eng mit den EU-Agenturen zusammen, um das Verständnis für dieses Problem zu verbessern und wirksamere Antworten, u.a. im Bereich der Prävention, zu ermitteln. Die aktuellen EU-Vorschriften sind unzureichend, um gegen das Problem vorzugehen. In ihrer Bewertung der Wirksamkeit des Beschlusses 2005/387/JI des Rates24 ermittelte die Kommission drei wichtige Schwachpunkte:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/11




Mitteilung

1. eine entschlossenere Europäische Reaktion auf das Drogenproblem

2. Drogenhandel

3. Drogenausgangsstoffe

4. Sicherstellung Einziehung von Vermögenswerten aus Straftaten

5. Neue psychoaktive Substanzen

6. Nachfrageverringerung

7. Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Drogen

8. Internationale Zusammenarbeit

9. Fazit


 
 
 


Drucksache 482/10

... Schwachpunkt der bestehenden Strafandrohungen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bei Vorsatztaten ist, dass sie die gesamte Bandbreite von minder bis zu besonders schweren Fällen abbildet. Bereits durchschnittlich gelagerte Fälle des Handelns ohne Erlaubnis bergen die Gefahr, dass einzelne Kunden/Anleger massive Vermögensschäden erleiden, und bieten ein hohes Nachahmungspotential. Gerade in diesen Fällen bewegt sich die zu erwartende Strafe zwangsläufig in einer Höhe, die eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach §§ 153 ff.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 482/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

b Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Abschnitt 4
Vorschriften über die Beaufsichtigung von Instituten, sofortige Vollziehbarkeit

Abschnitt 4a
Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit von E-Geld

Abschnitt 7
Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, E-Geld-Instituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften

§ 1
Begriffsbestimmungen; Ausnahmen für bestimmte Zahlungsinstitute

§ 1a
Zusätzliche Begriffsbestimmungen für das E-Geld-Geschäft; Ausnahmen für bestimmte E-Geld-Institute

§ 4
Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste sowie das unerlaubte Betreiben des E-Geld-Geschäfts

§ 5
Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste sowie des unerlaubten Betreibens des E-Geld-Geschäfts

§ 8a
Erlaubnis für E-Geld-Institute

§ 9a
Versagung der Erlaubnis für E-Geld-Institute

§ 12a
Eigenkapital bei E-Geld-Instituten

Abschnitt 4
Vorschriften über die Beaufsichtigung von Instituten, sofortige Vollziehbarkeit

§ 13a
Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen für die Ausgabe von E-Geld

§ 17a
Anzeigepflicht bei Bestellung des Abschlussprüfers; Bestellung in besonderen Fällen

Abschnitt 4a
Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit von E-Geld

§ 23a
Verbot der Ausgabe von E-Geld über andere Personen

§ 23b
Verpflichtungen des E-Geld-Emittenten bei der Ausgabe und dem Rücktausch von E-Geld

§ 23c
Vertrieb und Rücktausch von E-Geld durch E-Geld-Agenten

§ 28a
Beschwerden über E-Geld-Emittenten

Abschnitt 7
Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, E-Geld-Instituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften

§ 30a
E-Geld-Instituts-Register

§ 30b
Werbung

§ 36
Übergangsvorschriften für E-Geld-Institute

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 12
Begrenzung von qualifizierten Beteiligungen

§ 25b
Einhaltung der besonderen organisatorischen Pflichten im bargeldlosen Zahlungsverkehr

§ 25c
Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 60a
Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen

Artikel 3
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 80d
Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 80g
Verstärkte Sorgfaltspflichten

Artikel 4
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleitungsaufsichtsgesetz

Artikel 6
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 7
Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 8
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 340m
Strafvorschriften

Artikel 9
Änderung der Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung

Artikel 10
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 11
Änderung der Zahlungsinstituts-Eigenkapitalverordnung

Abschnitt 1
Angemessenheit

Abschnitt 2
Regelungen für die Eigenkapitalberechnung von Zahlungsinstituten

Abschnitt 3
Regelungen für die Eigenkapitalberechung von E-Geld-Instituten

§ 6a
Berechnung der Eigenkapitalanforderungen

§ 6b
Berechnung bei Erbringung von Zahlungsdiensten

§ 6c
Berechnung nach Methode D für die Ausgabe von E-Geld

Abschnitt 4
Melde- und Anzeigepflichten

Artikel 12
Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung

Artikel 13
Änderung der Liquiditätsverordnung

Artikel 14
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

§ 21
Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen

Anlage 6
(zu § 21 PrüfbV) Fragebogen gemäß § 21 PrüfbV

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

1. Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ZAG

2. Weitere Änderungen

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung:

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

IV. Bürokratiekosten

1. Vorbemerkung

2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

3. Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger

4. Bürokratiekosten für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 36

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu § 24a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu § 21

Zu Nummer 3

Zu Artikel 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1344: Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie


 
 
 


Drucksache 100/10

... Gegenstand dieses Vorschlags sind Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX). Diese sind notwendig um ein klar definiertes und ordnungsgemäßes Funktionieren der Agentur FRONTEX in den nächsten Jahren zu gewährleisten. Ziel des Vorschlags ist es, die Verordnung vor dem Hintergrund der durchgeführten Evaluierungen und der praktischen Erfahrungen anzupassen, das Mandat der Agentur zu präzisieren und festgestellte Schwachpunkte zu beheben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 100/10




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Geltende Bestimmungen

2. Konsultation beteiligter Kreise und Folgenabschätzung

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Zusammenfassung

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

4 Verhältnismäßigkeitsprinzip

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Informationen

Vereinigtes Königreich und Irland

5 Dänemark

Island und Norwegen

5 Schweiz

5 Liechtenstein

Genauer Überblick über die vorgeschlagenen Änderungen

Artikel 1
– Errichtung der Agentur

Artikel 1a
– Begriffsbestimmungen

Artikel 2
– Wesentliche Aufgaben

Artikel 3
– Gemeinsame Aktionen und Pilotprojekte an den Außengrenzen

Artikel 3a
– Organisatorische Aspekte gemeinsamer Aktionen und Pilotprojekte (neu)

Artikel 3b
– Zusammensetzung und Einsatz von FRONTEX-Unterstützungsteams (neu)

Artikel 4
– Risikoanalyse

Artikel 5
– Ausbildung

Artikel 6
– Forschung

Artikel 7
– Technische Ausrüstung

Artikel 8
– Unterstützung von Mitgliedstaaten in einer Situation, die eine verstärkte technische und operative Unterstützung an den Außengrenzen erfordert

Artikel 8e
– Einsatzplan

Artikel 8h
– Kosten

Artikel 9
– Zusammenarbeit bei der Rückführung

Artikel 11
– Informationsaustausch

Artikel 11a
– Datenschutz (neu)

Artikel 11b
– Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen (neu)

Artikel 13
– Zusammenarbeit mit Agenturen und Einrichtungen der Europäischen Union und internationalen Organisationen

Artikel 14
– Erleichterung der operativen Zusammenarbeit mit Drittstaaten und Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden von Drittstaaten

Artikel 15a
– Sitzabkommen (neu)

Artikel 17
– Personal

Artikel 20
– Befugnisse des Verwaltungsrats

Artikel 21
– Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 25
– Aufgaben und Befugnisse des Direktors

Vorschlag

Artikel 1
Geänderter Text

Artikel 3
Gemeinsame Aktionen und Pilotprojekte an den Außengrenzen

Artikel 3a
Organisatorische Aspekte gemeinsamer Aktionen und Pilotprojekte

Artikel 3b
Zusammensetzung und Einsatz von FRONTEX-Unterstützungsteams

Artikel 3c
Anweisungen für die FRONTEX-Unterstützungsteams

Artikel 4
Risikoanalyse

Artikel 6
Verfolgung und Beteiligung an der Forschungsarbeit

Artikel 7
Technische Ausrüstung

Artikel 9
Zusammenarbeit bei der Rückführung

Artikel 11
Systeme für den Informationsaustausch

Artikel 11a
Datenschutz

Artikel 11b
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache

Artikel 13
Zusammenarbeit mit Agenturen und Einrichtungen der Europäischen Union und internationalen Organisationen

Artikel 14
Erleichterung der operativen Zusammenarbeit mit Drittstaaten und Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden von Drittstaaten

Artikel 15a
Sitzabkommen

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 693/10

... Medizinprodukte: Ziel ist die Vereinfachung und Stärkung der Vorschriften, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen und gleichzeitig ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes sowie die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Sektors zu gewährleisten. Aus der Bewertung der geltenden Vorschriften geht hervor, dass bei Produkten, die keinen speziellen Rechtsvorschriften der Union unterliegen, rechtliche Lücken vorhanden sind und es notwendig ist, einige Schwachpunkte des Systems zu beseitigen. In-vitro-Diagnostika: Ziel ist die Vereinfachung und Stärkung der Vorschriften, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen und gleichzeitig ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes sowie die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Sektors zu gewährleisten. Aus der Bewertung der geltenden Vorschriften geht hervor, dass bei einigen Fragen Klärungsbedarf besteht, bestimmte Aspekte in die Vorschriften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 693/10




Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011

Anhang I
: Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist

Anhang II
: Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*

Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands

Anhang IV
: Liste der zurückzuziehenden Vorschläge


 
 
 


Drucksache 87/10

... Wird gegen diesen Schwachpunkt nichts unternommen, werden solche Fälle, in denen einzelne Mitgliedstaaten die Regeln nicht einhalten, weiterhin die Verlässlichkeit des Governance-Systems für seine Teilnehmer auf europäischer und auf der Ebene der Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Es ist daher beim derzeitigen Stand der Entwicklung sowohl angezeigt als auch politisch kohärent, gewisse Änderungen des Governance-Rahmens für die Haushaltsstatistik vorzuschlagen. Mit der geänderten Verordnung soll es der Kommission und den Mitgliedstaaten ermöglicht werden, durch eine effizientere Zusammenarbeit die Qualität und Zuverlässigkeit der Statistiken zu den öffentlichen Finanzen mit Hilfe eines auf zwei Säulen beruhenden Ansatzes zu verbessern: Erstens sollen häufigere und umfassendere regelmäßige Besuche im Kontext des standardmäßigen VÜD-Verfahrens stattfinden, zweitens soll Eurostat zusätzliche methodenbezogene Besuche durchführen können, wenn bei einer Bewertung der Risiken spezifische und bedeutende Probleme festgestellt werden.



Drucksache 791/09

... Aufgrund des grenzübergreifenden Charakters der Probleme im Asylbereich ist die EU in einer guten Position, um insbesondere für Probleme betreffend die Anerkennung und den Status von Schutzberechtigten Lösungen vorzuschlagen. Obwohl mit dem Erlass der derzeitigen Richtlinie bereits ein hohes Maß an Harmonisierung erreicht worden ist, bedarf es weiterer EU-Maßnahmen, um bessere und einheitlichere Schutznormen zu erreichen und weitere Fortschritte im Hinblick auf einen einheitlichen Status zu erzielen. Vor allem müssen unbedingt weitere Anstrengungen unternommen werden, um gleiche Ausgangsbedingungen zu schaffen, damit das Dublin-System fair und effizient funktionieren kann. Wie in der Asylstrategie hervorgehoben wird, muss, um die Schwachpunkte dieses Systems zu beseitigen, sichergestellt werden, dass die unter das System fallenden Asylbewerber gleichen Anspruch auf Schutz haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 791/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Übereinstimmung mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union

2. Anhörung der Interessierten Kreise

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung des Vorschlags

1. Akteure, die Schutz bieten können

2. Interner Schutz

3. Erfordernis eines „Kausalzusammenhangs“

4. Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe

5. Aufhebung der Unterscheidung zwischen Flüchtlingsstatus und subsidiärem Schutzstatus

6. Differenzierung beim Inhalt der beiden Schutzstatus

7. Inhalt des zu gewährenden Schutzes

8. Familienangehörige

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Auswirkungen auf die Grundrechte

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich Zweck

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Günstigere Normen

Kapitel II
Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz

Artikel 4
Prüfung der EreignisseTatsachen und Umstände

Artikel 5
Aus Nachfluchtgründen entstehender Bedarf an internationalem Schutz

Artikel 6
Akteure, von denen die Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden ausgehen kann

Artikel 7
Akteure, die Schutz bieten können

Artikel 8
Interner Schutz

Kapitel III
Anerkennung als Flüchtling

Artikel 9
Verfolgungshandlungen

Artikel 10
Verfolgungsgründe

Artikel 11
Erlöschen

Artikel 12
Ausschluss

Kapitel IV
Flüchtlingseigenschaft

Artikel 13
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

Artikel 14
Aberkennung, Beendigung oder Ablehnung der Verlängerung der Flüchtlingseigenschaft

Kapitel V
Voraussetzungen für den Anspruch desauf subsidiären Schutzes

Artikel 15
Ernsthafter Schaden

Artikel 16
Erlöschen

Artikel 17
Ausschluss

Kapitel VI
Subsidiärer Schutzstatus

Artikel 18
Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus

Artikel 19
Aberkennung, Beendigung oder Ablehnung der Verlängerung des subsidiären Schutzstatus

Kapitel VII
Inhalt des internationalen Schutzes

Artikel 20
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 21
Schutz vor Zurückweisung

Artikel 22
Information

Artikel 23
Wahrung des Familienverbands

Artikel 24
Aufenthaltstitel

Artikel 25
Reisedokumente

Artikel 26
Zugang zur Beschäftigung

Artikel 27
Zugang zu Bildung

Artikel 28
Zugang zu Verfahren für die Anerkennung von Befähigungsnachweisen

Artikel 2829
Sozialhilfeleistungen

Artikel 2930
Medizinische Versorgung

Artikel 3031
Unbegleitete Minderjährige

Artikel 3132
Zugang zu Wohnraum

Artikel 3233
Freizügigkeit innerhalb eines Mitgliedstaats

Artikel 3334
Zugang zu Integrationsmaßnahmen

Artikel 3435
Rückführung

Kapitel VIII
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 3536
Zusammenarbeit

Artikel 3637
Personal

Kapitel IX
Schlussbestimmungen

Artikel 3738
Berichterstattung

Artikel 3839
Umsetzung

Artikel 40
Aufhebung

Artikel 3941
Inkrafttreten

Artikel 4042
Adressaten

Anhang I

Anhang II
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 130/09

... " wesentlich und hat seine Bedeutung als Grundlage für die Förderung im Rahmen des Kohäsionsfonds bewiesen. Des Weiteren bildete es eine wichtige Basis für die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts im Verkehrssektor, z.B. bei der Interoperabilität im Schienenverkehr und der Straßentunnelsicherheit. Seine Schwachpunkte lagen in der Diskrepanz zwischen den allgemeinen Planungszielen und den Möglichkeiten zur Stimulation und Überwachung der Durchführung sowie aus europäischer Sicht in einem Mangel an Zielgerichtetheit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 130/09




Grünbuch TEN-V: Überprüfung der Politik - Ein besser integriertes Transeuropäisches Verkehrsnetz im Dienst der gemeinsamen Verkehrspolitik

1. Einführung

2. Grundlagen der künftigen TEN-V-Politik

EG-Vertrag

Besonderheiten

Bislang erzielte Erfolge

Stärken und Schwächen

5 Netzplanung

Realisierung des Netzes

Erwartete Verkehrsnachfrage

3. Aspekte der Weiterentwicklung Des TEN-V

3.1 Netzplanung

Die Zukunft des Gesamtnetzes

Mögliche Einbindung eines vorrangigen Netzes?

Eine konzeptionelle Säule

Infrastrukturaspekte von besonderer Bedeutung für den künftigen TEN-V-Aufbau

Unterschiedliche Erfordernisse von Personen- und Güterverkehr

Flughäfen und Häfen als wichtigste Verbindungspunkte Europas mit der Welt

Verkehr auf Wasserwegen in der EU

5 Güterverkehrslogistik

Intelligente Verkehrssysteme

Innovation

Ein TEN-V-Kernnetz?

3.2. Durchführungsebene

In den TEN-V-Plänen aufgestellte Gesamtfinanzierung der Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft zur Förderung der TEN-V-Durchführung

Gemeinschaftsinstrumente nichtfinanzieller Art zur Förderung der TEN-V-Durchführung

Koordinierung – Europäische Koordinatoren und Korridorkoordinierung

Methode der offenen Koordinierung

4. Optionen für den künftigen TEN-V-Aufbau

5. Informationen im Hinblick auf Stellungnahmen zu diesem Grünbuch


 
 
 


Drucksache 758/09

... • Die Fragmentierung der politischen Maßnahmen der EU wird häufig durch das Fehlen einer langfristigen Perspektive und Koordinierung verursacht. Um eine Verbesserung der Bedingungen für die industrielle Verwertung der Technologie in der EU zu erzielen, ist eine bessere Arbeitsteilung erforderlich. Die technologiepolitischen Maßnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten können häufig trotz einer ähnlichen Ausrichtung die Synergien und die Größen- und Verbundvorteile nicht nutzen, die sich aus stärker koordinierten gemeinsamen Aktionen ergeben. Das Instrument Gemeinsame Technologieinitiativen könnte weiter vereinfacht und ausgebaut und die Rolle der Technologieplattformen14 erweitert werden; durch eine bessere Koordinierung zwischen den Plattformen könnte dafür gesorgt werden, dass die Schlüsseltechnologien einen Beitrag zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen leisten. Je nachdem, wie ausgereift die Schlüsseltechnologien sind, ist eine starke Integration der Bereiche experimentelle Forschung, Innovation und industrielle Verwertung von entscheidender Bedeutung. Hierzu gehört beispielsweise die Notwendigkeit, sehr kostspielige Konzeptnachweise und Testproduktionsprojekte in der Vorproduktionsphase durchzuführen, bevor eine Schlüsseltechnologie eingeführt wird. Diese Demonstrationsprojekte könnten von einer gemeinsamen Planung und EU-weiten Teilnahme profitieren und somit die effektive Mindestgröße für die Verbreitung dieser Technologien erreichen. Die Fragmentierung der Märkte für Innovationen stellt einen großen Schwachpunkt dar, der unter anderem durch unterschiedliche Vorschriften und Verfahren der Normung, Zertifizierung und öffentlichen Auftragsvergabe in den Mitgliedstaaten verursacht wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 758/09




Mitteilung

1. Die Gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung von Schlüsseltechnologien

2. Ermittlung von Schlüsseltechnologien

3. Bericht über Fortschritte, verwirklichte Ziele und Herausforderungen

4. Förderung der Schlüsseltechnologien in der EU

4.1. Mehr Gewicht auf die Innovation für Schlüsseltechnologien

4.2. Mehr Gewicht auf Technologietransfer und EU-weite Lieferketten

4.3. Mehr Gewicht auf gemeinsame strategische Planung und Demonstrationsprojekte

4.4. Staatliche Beihilfepolitik

4.5. Kombination des Einsatzes von Schlüsseltechnologien mit der Klimaschutzpolitik

4.6. Leitmärkte und öffentliches Auftragswesen

4.7. Internationaler Vergleich der politischen Maßnahmen im Bereich Spitzentechnologie und verstärkte internationale Zusammenarbeit

4.8. Handelspolitik

4.9. Finanzierungsinstrument der EIB und Risikokapitalfinanzierung

4.10. Qualifikationen, Hochschulbildung und Ausbildung

5. Zukunftsperspektiven


 
 
 


Drucksache 324/09

... 10. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die allgemeine Budgethilfe in höherem Maße zur Stärkung der Gesundheitsversorgung zu verwenden, indem Leistungsindikatoren festgesetzt werden, an denen die Fortschritte auf dem Weg zu dem Abuja-Ziel von 15% gemessen werden, und die Umsetzungsraten (im Einzelnen die Schwachpunkte bei der Verwaltung der öffentlichen Finanzen und bei der Beschaffung) geprüft werden, technische Hilfe im Rahmen des Dialogs über die Gesundheitspolitik geleistet wird und solide Statistikverfahren eingeführt werden;



Drucksache 773/1/08

... 5. Der Bundesrat sieht den Schutz kritischer Infrastrukturen vorrangig als nationale Aufgabe an. Ein integrierter und EU-weiter Ansatz zur Ermittlung von Schwachpunkten und Sicherheitslücken kann nur eine sinnvolle Ergänzung zu den auf nationaler Ebene bestehenden Programmen zum Schutz kritischer Infrastrukturen sein.



Drucksache 810/08

... 20. räumt ebenfalls ein, dass in vielen Fällen zufrieden stellende Lösungen für die Petenten nicht erzielt werden können aufgrund der Schwachpunkte in den anwendbaren gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften selbst;


 
 
 


Drucksache 452/08

... Die Kommission ist der Auffassung, dass die Eckpfeiler des Dublin-Systems beibehalten werden sollten und dass das mit der Vollendung des gemeinsamen europäischen Asylsystems einhergehende höhere gemeinsame Schutzniveau auf längere Sicht die meisten Schwachpunkte des gegenwärtigen Systems beseitigen wird, weil in andere Mitgliedstaaten überstellte Personen dort den gleichen Anspruch auf Schutz haben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 452/08




1. Einführung

1.1. Hintergrund

1.2. Tendenzen

2. Übergeordnete Ziele des gemeinsamen Europäischen Asylsystems

3. Qualitativ bessere und stärker vereinheitlichte Standards im Bereich des internationalen Schutzes

3.1. Richtlinie über Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern Mindestnormen-Richtlinie

3.2. Asylverfahrensrichtlinie

3.3. Anerkennungsrichtlinie

4. Praktische Zusammenarbeit

5. Förderung von Verantwortung und Solidarität

5.1. Solidarität und gerechte Aufteilung der Verantwortlichkeiten innerhalb der EU

5.1.1. Änderung des Dublin-Systems

5.1.2. Solidaritätsmechanismen

5.2. Solidarität nach außen

5.2.1. Regionale Schutzprogramme

5.2.2. Wiederansiedlung

5.2.3. Gut organisierte und regelgerechte Ankunft von Schutzbedürftigen

6. SCHLUSSFOLGERUNG


 
 
 


Drucksache 773/08 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat sieht den Schutz kritischer Infrastrukturen vorrangig als nationale Aufgabe an. Ein integrierter und EU-weiter Ansatz zur Ermittlung von Schwachpunkten und Sicherheitslücken kann nur eine sinnvolle Ergänzung zu den auf nationaler Ebene bestehenden Programmen zum Schutz kritischer Infrastrukturen sein.



Drucksache 762/1/07

... " wird nicht zuletzt auch das Risiko für den Endverbraucher hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit verstärkt. Dies ist bereits jetzt ein Schwachpunkt der Richtlinie



Drucksache 377/07

... Ein großer Schwachpunkt auf dem Gebiet der Justiz, Freiheit und Sicherheit ist nach wie vor, dass es an geeigneten Strukturen für eine unmittelbare grenzübergreifende operative Zusammenarbeit mangelt bzw. die vorhandenen Strukturen nicht ausreichend genutzt werden. Die herkömmliche Amtshilfe hat sich in dringenden Fällen von Internetkriminalität als langsam und ineffizient erwiesen, und neue Kooperationsstrukturen sind noch nicht ausreichend entwickelt worden. Zwar erfolgt in Europa eine enge Zusammenarbeit zwischen den nationalen Justiz- und Strafverfolgungsbehörden im Rahmen von Europol, Eurojust und anderen Strukturen, doch besteht die klare Notwendigkeit, die Zuständigkeiten zu verstärken und zu klären. Die Ergebnisse der von der Kommission diesbezüglich unternommenen Konsultation legen den Schluss nahe, dass diese wichtigen Kooperationskanäle nicht optimal genutzt werden. Daher bedarf es eines besser koordinierten operativen und strategischen Ansatzes der EU, der auch den Austausch von Informationen und bewährten Praktiken einschließt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 377/07




1. Einführung

1.1. Was ist Internetkriminalität?

1.2. Die aktuelle Entwicklung auf dem Gebiet der Internetkriminalität

1.2.1. Allgemeine Entwicklungstrends

1.2.2. Herkömmliche Straftaten im Zusammenhang mit elektronischen Netzen

1.2.3. Illegale Inhalte

1.2.4. Straftaten gegen elektronische Netze

1.3. Ziele

2. Geltende Rechtsinstrumente zur Bekämpfung der Internetkriminalität

2.1. Bestehende Instrumente und Maßnahmen auf EU-Ebene

2.2. Bestehende internationale Instrumente

3. Weiterentwicklung spezifischer Instrumente zur Bekämpfung der Internetkriminalität

3.1. Verstärkung der operativen Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und der Schulungsmaßnahmen auf EU-Ebene

3.2. Verstärkter Dialog mit der Wirtschaft

3.3. Rechtsvorschriften

3.4. Erhebung von statistischen Daten

4. Das weitere Vorgehen

4.1. Allgemeine Bekämpfung der Internetkriminalität

4.2. Bekämpfung von über elektronische Netze begangenen herkömmlichen Straftaten

4.3. Illegale Inhalte

4.4. Folgemaßnahmen


 
 
 


Drucksache 792/07 (Beschluss)

... /EG auf Drittstaatsangehörige wird nicht zuletzt auch das Risiko für den Endverbraucher hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit verstärkt. Dies ist bereits jetzt ein Schwachpunkt der Richtlinie



Drucksache 333/07

... Von der Initiative verspricht man sich folgende Vorteile: o Integration der nationalen Anstrengungen durch die Verfolgung der auf europäischer Ebene im Rahmen der Strategischen Forschungsagenda festgelegten gemeinsamen Ziele und durch Auswahl von FuE-Projekten nach einem einheitlichen, europäischen Verfahren. Eine solche Integration wird dazu beitragen, einen europäischen Forschungsraum bei eingebetteten IKT-Systemen zu schaffen. o Größere Flexibilität bei der Mobilisierung von Ressourcen der Mitgliedstaaten, die bereit sind, für gemeinsame Ziele einzutreten. o Hebelwirkung durch den Finanzbeitrag der Gemeinschaft, wodurch Anreize für die Industrie und die Mitgliedstaaten geboten werden, ihre Mittel zu erhöhen und somit unmittelbar einen Beitrag zu den Barcelona-Zielen zu leisten. o Programmeffizienz durch Bündelung der Stärken von Eureka- und europäischen Programmen bei gleichzeitiger Überwindung ihrer Schwachpunkte; im Vergleich zu Eureka werden hierdurch Ungewissheiten in den Haushalten der Mitgliedstaaten und Doppelaufwand bei den Evaluierungs- und Kontrollverfahren vermieden. o Wirtschaftliche Effizienz durch Verringerung der Bearbeitungszeit, wodurch die Industrie Vorhaben rascher durchführen und somit die Markteinführung der Forschungsergebnisse beschleunigen kann. o Wirtschaftliche Auswirkungen durch Verwirklichung der technischen Ziele im Hinblick auf eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 333/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Vereinfachung

Vorschlag

Artikel 1
Gründung eines gemeinsamen Unternehmens

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Mitglieder

Artikel 4
Finanzierungsquellen

Artikel 5
Gremien

Artikel 6
Finanzordnung

Artikel 7
Finanzierung von FuE-Tätigkeiten

Artikel 8
Statut

Artikel 9
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 10
Haftung

Artikel 11
Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht

Artikel 12
Berichterstattung, Bewertung und Entlastung

Artikel 13
Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 14
Vertraulichkeit

Artikel 15
Geistiges Eigentum

Artikel 16
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 17
Unterstützung durch das Sitzland

Artikel 18

Anhang
Satzung des gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS

Artikel 1
Name, Sitz, Dauer, Rechtspersönlichkeit

Artikel 2
Ziele und Aufgaben

Artikel 3
Mitglieder

Artikel 4
Beitritt und Änderung der Mitgliederzahl

Artikel 5
Gremien des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 6
Verwaltungsrat

Artikel 7
Rat der öffentlichen Körperschaften

Artikel 8
Wirtschafts- und Forschungsausschuss

Artikel 9
Exekutivdirektor

Artikel 10
Finanzierungsquellen

Artikel 11
Einnahmen

Artikel 12
Geschäftsjahr

Artikel 13
Finanzordnung

Artikel 14
Planung und Berichterstattung

Artikel 15
Durchführung von FuE-Tätigkeiten

Artikel 16
Finanzierung von Projekten

Artikel 17
Liefer- und Dienstleistungsaufträge

Artikel 18
Personelle Mittel

Artikel 19
Haftung, Versicherung

Artikel 20
Interessenkonflikte

Artikel 21
Schutz der finanziellen Interessen

Artikel 22
Abwicklung

Artikel 23
Änderungen der Satzung

Artikel 24
Schutz des geistigen Eigentums

3.1. Eigentum

3.2. Zugangsrechte

3.3. Schutz, Nutzung und Verbreitung

3.4. Rechtsübergang

Artikel 25
Vereinbarung mit dem Sitzstaat

Artikel 26
Anwendbares Recht

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 792/1/07

... /EG auf Drittstaatsangehörige wird nicht zuletzt auch das Risiko für den Endverbraucher hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit verstärkt. Dies ist bereits jetzt ein Schwachpunkt der Richtlinie



Drucksache 444/07

... - Programmeffizienz durch Bündelung der Stärken von EUREKA- und europäischen Programmen bei gleichzeitiger Überwindung ihrer Schwachpunkte. Im Vergleich zu EUREKA werden hierdurch Ungewissheiten in den Haushalten der Mitgliedstaaten und Doppelaufwand bei den Evaluierungs- und Kontrollverfahren vermieden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 444/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Vereinfachung

Vorschlag

Artikel 1
Gründung eines gemeinsamen Unternehmens

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Mitglieder

Artikel 4
Finanzierungsquellen

Artikel 5
Gremien

Artikel 6
Finanzordnung

Artikel 7
Finanzierung von FuE-Tätigkeiten

Artikel 8
Statut

Artikel 9
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 10
Haftung

Artikel 11
Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht

Artikel 12
Berichterstattung, Bewertung und Entlastung

Artikel 13
Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 14
Vertraulichkeit

Artikel 15
Geistiges Eigentum

Artikel 16
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 17
Unterstützung durch das Sitzland

Artikel 18

Anhang
Satzung des gemeinsamen Unternehmens ENIAC

Artikel 1
Name, Sitz, Dauer, Rechtspersönlichkeit

Artikel 2
Ziele und Aufgaben

Artikel 3
Mitglieder

Artikel 4
Beitritt und Änderung der Mitgliederzahl

Artikel 5
Gremien des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 6
Verwaltungsrat

Artikel 7
Rat der öffentlichen Körperschaften

Artikel 8
Wirtschafts- und Forschungsausschuss

Artikel 9
Exekutivdirektor

Artikel 10
Finanzierungsquellen

Artikel 11
Geschäftsjahr

Artikel 12
Finanzordnung

Artikel 13
Planung und Berichterstattung

Artikel 14
Durchführung von FuE-Tätigkeiten

Artikel 15
Finanzierung von Projekten

Artikel 16
Liefer- und Dienstleistungsaufträge

Artikel 17
Personelle Mittel

Artikel 18
Haftung, Versicherung

Artikel 19
Interessenkonflikte

Artikel 20
Schutz der finanziellen Interessen

Artikel 21
Abwicklung

Artikel 22
Änderungen der Satzung

Artikel 23
Schutz des geistigen Eigentums

3.1. Eigentum

3.2. Zugangsrechte

3.3. Schutz, Nutzung und Verbreitung

3.4. Rechtsübergang

Artikel 24
Vereinbarung mit dem Sitzstaat

Artikel 25
Anwendbares Recht

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 762/07 (Beschluss)

... " wird nicht zuletzt auch das Risiko für den Endverbraucher hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit verstärkt. Dies ist bereits jetzt ein Schwachpunkt der Richtlinie



Drucksache 938/06

... Wegen der genannten länderübergreifenden Bedeutung könnte ein derartiger integrierter und EU-weiter Ansatz zur Ermittlung von Schwachpunkten und Sicherheitslücken eine sinnvolle Ergänzung zu den bestehenden nationalen Programmen zum Schutz wichtiger Infrastrukturen bilden und erheblich zum Fortbestand des europäischen Binnenmarkts und des durch diesen generierten Wohlstands beitragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 938/06




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Die Notwendigkeit eines gemeinsamen Rahmens

Sektorspezifischer Dialog mit allen Beteiligten

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

im IT-Bereich

im Gesundheitswesen:

im Finanzsektor:

im Verkehrssektor:

im Chemiesektor:

im Nuklearsektor:

Übereinstimmung mit anderen Politikfeldern und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Ergänzende Informationen

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ermittlung kritischer europäischer Infrastrukturen

Artikel 4
Ausweisung kritischer europäischer Infrastrukturen

Artikel 5
Sicherheitspläne

Artikel 6
Sicherheitsbeauftragte

Artikel 7
Berichterstattung

Artikel 8
Unterstützung der Kommission für kritische europäische Infrastrukturen

Artikel 9
Kontaktstellen für Fragen des Schutzes kritischer Infrastrukturen

Artikel 10
Vertraulichkeit und Austausch von Informationen über den Schutz kritischer Infrastrukturen

Artikel 11
Ausschuss

Artikel 12
Durchführung

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14
Adressaten

Anhang I
List von Sektoren mit kritischen Infrastrukturen

Anhang II
Sicherheitsplan


 
 
 


Drucksache 209/06 (Beschluss)

... Mit der Entschließung werden die wesentlichen Schwachpunkte der bisherigen Verhandlungsergebnisse aufgezeigt, nämlich insbesondere der Verzicht auf das vom Bundesrat stets befürwortete Regionalkammersystem mit der Einbindung der gut funktionierenden nationalen Patentgerichte zu Gunsten einer zentralen Gemeinschaftspatentgerichtsbarkeit, das teure Sprachen-Regime mit dem Erfordernis von derzeit 21 Übersetzungen der Patentansprüche und die damit verbundene Problematik der Rechtswirkungen der (fehlerhaften) Übersetzungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 209/06 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zu einem Gemeinschaftspatentsystem in Europa


 
 
 


Drucksache 863/06

... Die Umsetzung ist jedoch – von einigen Ausnahmen abgesehen – weiterhin ein Schwachpunkt1. Die meisten Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sind nach wie vor weitgehend auf junge Menschen ausgerichtet, und bei der Anpassung der Systeme an das Erfordernis des lebenslangen Lernens wurden bislang nur begrenzte Fortschritte erzielt. Um die Benchmark für die Teilnahmequote Erwachsener am lebenslangen Lernen zu erreichen, die die Mitgliedstaaten im Rahmen des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ festgelegt haben, müsste die Zahl der Teilnehmer an der Erwachsenenbildung um vier Millionen steigen2. Jüngste Forschungsergebnisse3 untermauern die große Bedeutung von Investitionen in die Erwachsenenbildung. Zu den öffentlichen und privaten Nutzeffekten der Erwachsenenbildung gehören die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, eine höhere Produktivität, qualitativ bessere Beschäftigungsmöglichkeiten, weniger Ausgaben für Arbeitslosenunterstützung, Sozialleistungen und vorgezogene Altersrenten, aber auch ein höherer sozialer Nutzen in Form einer stärkeren Teilhabe an der Gesellschaft, besserer Gesundheit und geringerer Kriminalität. Hinzu kommt, dass die Betroffenen zufriedener sind und sich stärker selbst verwirklichen können. Wissenschaftliche Untersuchungen über ältere Erwachsene bestätigen, dass diejenigen, die aktiv lernen, gesünder sind, so dass bei ihnen weniger Kosten für die Gesundheitsversorgung anfallen4.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 863/06




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Herausforderungen

3. Die nächsten Schritte

1. Zugangsschranken beseitigen

2. Die Qualität der Erwachsenenbildung sicherstellen

3. Anerkennung und Validierung der Lernergebnisse

4. In ältere Bürger und Migranten investieren Angesichts der alternden Bevölkerung und der Migrantenströme müssen gezielte Investitionen getätigt werden.

5. Indikatoren und Benchmarks

4. Maßnahmen der Europäischen Union

Anhang
Teilnahme an der Erwachsenenbildung


 
 
 


Drucksache 750/06

... (2) Worin liegen Ihrer Meinung nach die Vorzüge, der zusätzliche Nutzen oder die Schwachpunkte des in diesem Grünbuch angeregten Drogenforums? Stimmen Sie den vorgesehenen wesentlichen Bestandteilen zu?

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 750/06




Grünbuch Die Rolle der Zivilgesellschaft in der Drogenpolitik der Europäischen Union

1. Hintergrund

2. Der Begriff Zivilgesellschaft”

3. Zusammenarbeit Kommission - Zivilgesellschaft: Stand der Dinge

4. Politik und Rechtsvorschriften der EU auf dem Gebiet der Drogenbekämpfung

5. Akteure der Zivilgesellschaft auf dem Gebiet der Drogenbekämpfung

6. Weiteres Vorgehen Optionen

6.1. Drogenforum der Zivilgesellschaft

6.2. Thematische Verknüpfung bestehender Netze

7. Schlussfolgerung

Anhang
Beispiele für die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und der Zivilgesellschaft

1. Konsultation im Internet

2. Offene Konsultation mit interessierten Kreisen, Anmeldung erforderlich

3. Repräsentatives Netz der Zivilgesellschaft NRO

4. Kombination von zweistufigen Foren

4.1. Forum zur Gesundheitspolitik und Offenes Forum

4.2. HIV-Thinktank und Forum der Zivilgesellschaft


 
 
 


Drucksache 349/06

... Im Zuge der Europäischen Transparenzinitiative hat die Kommission mit der Überprüfung ihres gesamten Transparenzkonzepts begonnen. Da Schwachpunkte identifiziert und diskutiert werden sollen, deckt die Initiative ein breites Themenspektrum ab. Dieses reicht von einer umfassenderen Information über die Verwaltung und Verwendung von EU-Geldern, über berufsethische Regeln für die europäischen Organe und Einrichtungen bis hin zum Rahmen, in dem Lobbyisten und Organisationen der Zivilgesellschaft ihre Tätigkeit ausüben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 349/06




Grünbuch Europäische Transparenzinitiative

I. Einführung

Die Notwendigkeit eines strukturierteren Rahmens für die Lobbyarbeit

Feedback zu den Mindeststandards für die Konsultation

Offenlegungspflicht für Informationen über Empfänger von EU-Geldern im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

II. Transparenz und Interessenvertretung Lobbyarbeit

1. Definitionen und Rahmenbestimmungen

2. Mögliche Problembereiche

3. Bestehende Maßnahmen und Möglichkeiten ihrer Weiterentwicklung

3.1. Kontrollmöglichkeiten durch die Öffentlichkeit

Allgemeine Grundsätze und Mindeststandards für die Konsultation

Verstärkte Kontrollmöglichkeiten durch die Öffentlichkeit

Umfassendere Informationen

3.2. Integrität und Lobbyarbeit: Verhaltenskodizes für Lobbyisten

3 Fragen:

III. FEEDBACK zur Anwendung der Mindeststandards für die Konsultation

3 Frage:

IV. OFFENLEGUNG von Informationen über Empfänger von EU-Geldern

3 Fragen:

Anhang 1
Gewährleistung der Integrität: Der EG-Vertrag und das Beamtenstatut Artikel 213 Absatz 2 des EG-Vertrags

Anhang 2
Die Allgemeinen Grundsätze und Mindeststandards im Einzelnen21


 
 
 


Drucksache 209/06

... In dem Entschließungsantrag werden die wesentlichen Schwachpunkte der bisherigen Verhandlungsergebnisse aufgezeigt, nämlich insbesondere der Verzicht auf das vom Bundesrat stets befürwortete Regionalkammersystem mit der Einbindung der gut funktionierenden nationalen Patentgerichte zu Gunsten einer zentralen Gemeinschaftspatentgerichtsbarkeit, das teure Sprachen-Regime mit dem Erfordernis von derzeit 21 Übersetzungen der Patentansprüche und die damit verbundene Problematik der Rechtswirkungen der (fehlerhaften) Übersetzungen.



Drucksache 209/1/06

... Mit der Entschließung werden die wesentlichen Schwachpunkte der bisherigen Verhandlungsergebnisse aufgezeigt, nämlich insbesondere der Verzicht auf das vom Bundesrat stets befürwortete Regionalkammersystem mit der Einbindung der gut funktionierenden nationalen Patentgerichte zu Gunsten einer zentralen Gemeinschaftspatentgerichtsbarkeit, das teure Sprachen-Regime mit dem Erfordernis von derzeit 21 Übersetzungen der Patentansprüche und die damit verbundene Problematik der Rechtswirkungen der (fehlerhaften) Übersetzungen.



Drucksache 527/06

... Einer der Schwachpunkte des geltenden Rechtsrahmens besteht darin, dass die eigentliche Anwendungsphase, die ein Schlüsselelement für die Bestimmung der Gesamtrisiken der Pestizidverwendung sind, in den geltenden Vorschriften kaum angesprochen wird. Aufgrund des Geltungsbereichs der bestehenden Rechtsinstrumente lassen sich nicht alle Ziele des 6. UAP erreichen, selbst wenn die Rechtsinstrumente überarbeitet werden. Diese Lücke soll daher mit den Maßnahmen der thematischen Strategie und insbesondere den Maßnahmen dieses Richtlinienentwurfs geschlossen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 527/06




Begründung

1. Inhalt

Begründung und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Hintergrund

Auf dem Gebiet des Vorschlags bereits existierende Vorschriften

Übereinstimmung mit anderen Politiken und Zielen der Union

2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

Konsultation von Interessengruppen

Konsultationsmethoden, Hauptzielgruppen und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Aktion

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

2 Anhänge

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Nationale Aktionspläne zur Verringerung der Risiken und der Abhängigkeit von Pestiziden

Kapitel II
Fortbildung, Sensibilisierungsprogramme und Verkauf von Pestiziden

Artikel 5
Fortbildung

Artikel 6
Auflagen für den Verkauf von Pestiziden

Artikel 7
Sensibilisierungsprogramme

Kapitel III
Ausbringungsgeräte für Pestizide

Artikel 8
Prüfung von in Gebrauch befindlichen Geräten

Kapitel IV
Spezifische Verfahren und Anwendungen

Artikel 9
Sprühen aus der Luft

Artikel 10
Spezifische Maßnahmen zum Schutz der aquatischen Umwelt

Artikel 11
Verringerung des Einsatzes von Pestiziden in empfindlichen Gebieten

Artikel 12
Handhabung und Lagerung von Pestiziden sowie von deren Verpackungen und Restmengen

Artikel 13
Integrierter Pflanzenschutz

Kapitel V
Indikatoren, Berichterstattung und Informationsaustausch

Artikel 14
Indikatoren

Artikel 15
Berichterstattung

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 16
Sanktionen

Artikel 17
Festlegung von Normen

Artikel 18
Ausschüsse

Artikel 19
Ausgaben

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22

Anhang I
Fortbildungsprogramme

Anhang II
Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltanforderungen bei der Prüfung von Ausbringungsgeräten für Pestizide


 
 
 


Drucksache 900/05

... - Die Zusammenarbeit bzw. der Informationsaustausch auf EU- und internationaler Ebene sollte insbesondere über ein Netz von Ansprechpartnern in den Strafverfolgungsbehörden erfolgen (je ein über Erfahrung mit der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und Fachkenntnisse über den gemeinnützigen Sektor verfügender Ansprechpartner pro Behörde). Die Kommission wird sich dafür einsetzen, dass diesbezüglich auf die bestehenden Netze für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden auf EU-Ebene und gegebenenfalls weiteren Stellen, die für die Untersuchung möglicher Fälle von Missbrauch der gemeinnützigen Organisationen zuständig sind, zurückgegriffen werden kann. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) könnte eine wichtige Rolle bei dieser Zusammenarbeit und dem Informationsaustausch spielen. Zudem könnte die Europäische Polizeiakademie einen wichtigen Beitrag zur Unterrichtung ranghoher Polizeibeamter über Schwachpunkte des gemeinnützigen Sektors und Missbrauchstypologien sowie zur Ausweitung der Zusammenarbeit bzw. des Informationsaustausches leisten.

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Drucksache 900/05




2 Einleitung

Teil I
- nationale Koordinierungsstrukturen

1. HORIZONTALE Koordinierungsstrukturen für ALLE Beteiligten

2. Die Koordinierung zwischen bestimmten Beteiligten

Förderung des gegenseitigen Verständnisses aller Beteiligten

Optimale Nutzung von Finanzinformationen

Kombinierung von Fähigkeiten

Einbindung der breiten Öffentlichkeit

3. Die Beteiligten und der Privatsektor

Zugang zu Finanzinformationen des Privatsektors

Ausbau der Zusammenarbeit mit dem Privatsektor

Teil II
- Missbrauch von gemeinnützigen Organisationen zur Unterstützung der Terrorismusfinanzierung und anderer Straftaten

1. europäischer und internationaler Kontext

2. Umsetzung auf europäischer Ebene

Anhang

1. Einleitung

2. Empfehlung an die Mitgliedstaaten zur Beseitigung der Anfälligkeit des gemeinnützigen Sektors für dessen Missbrauch zur Terrorismusfinanzierung und ZU anderen Straftaten

2.1. Überwachung des gemeinnützigen Sektors

2.2 Einhaltung des Verhaltenskodexes

2.3 Sensibilisierung der für einen Missbrauch zur Terrorismusfinanzierung und zur Begehung anderer Straftaten anfälligen gemeinnützigen Organisationen

2.4 Untersuchungen über den Missbrauch gemeinnütziger Organisationen

3. Vorschläge für den gemeinnützigen Sektor - Entwurf eines Verhaltenskodexes für gemeinnützige Organisationen zur FÖRDERUNG bewährter Transparenz- und Buchführungspraktiken


 
 
 


Drucksache 323/05 (Beschluss)

... - Erstellung einer kritischen Defizitanalyse, um eventuelle Schäden und Schwachpunkte festzustellen mit dem Ziel, gegenseitig die Katastrophenschutzkapazitäten zu nutzen;



Drucksache 313/05

... 3. hebt hervor, dass das Europäische Parlament durch die Petitionsverfahren unklare politische Zielsetzungen, Lücken in der Rechtsordnung, Probleme bei der praktischen Umsetzung von Maßnahmen oder sonstige Schwachpunkte der Europäischen Union sowie mögliche Verstöße der Mitgliedstaaten erkennen und gegebenenfalls öffentlich machen kann;

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Drucksache 313/05




ENTSCHLIESSUNGSANTRAG des Europäischen Parlaments zu den Beratungen des Petitionsausschusses in der Sitzungsperiode 2003-2004 (2004/2090 (INI))

Anlage 1

Anlage II

Anlage III

Anlage IV

2 Verfahren


 
 
 


Drucksache 725/05

... - Bewertung von Bedrohungen und Schwachpunkten bei kritischen Infrastrukturen in Schlüsselbereichen auf Unionsebene (z.B. Informationssysteme, Finanzsysteme, Industrieanlagen, öffentliche Gebäude, Verkehrssysteme und -infrastrukturen, Kommunikationsnetze, Finanznetze, Navigationssysteme, Elektrizitäts- und Erdgas- /Erdölinfrastrukturen, Lebensmittelverteilungssysteme usw.);

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Drucksache 725/05




Begründung

1. Hintergrund der Vorschläge

2. VORHERIGE Konsultation

3. rechtliche Aspekte

4. Verwendung der Haushaltsmittel

5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung

5.1. Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten

5.2. Querschnittsthemen

6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren

7. Inhalt der spezifischen Programme

7.1. Zusammenarbeit

7.2. Ideen

7.3. Menschen

7.4. Kapazitäten

7.5. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle

8. der Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum

Anhang 1
ESFRI-„Liste der Möglichkeiten“7

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Anhang
- EG-Programm

1. ZIEL

2. Ansatz

3. Tätigkeiten

3.1. Strategisches Ziel 1: Wohlstand in einer wissensintensiven Gesellschaft

3.1.1. Agenda 1.1 Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

3.1.2. Agenda 1.2 Europäischer Forschungsraum

3.1.3. Agenda 1.3 Energie und Verkehr

3.1.4. Agenda 1.4 Informationsgesellschaft

3.1.5. Agenda 1.5 Biowissenschaften und Biotechnologie

3.2. Strategisches Ziel 2: Solidarität und verantwortungsvolle Bewirtschaftung der Ressourcen

3.2.1. Agenda 2.1: Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Fischerei

3.2.2. Agenda 2.2 Natürliche Ressourcen

3.2.3. Agenda 2.3 Umwelt und Gesundheit

3.2.4. Agenda 2.4 Klimaänderung

3.3. Strategisches Ziel 3: Sicherheit und Freiheit

3.3.1. Agenda 3.1 Innere Sicherheit

3.3.2. Agenda 3.2 Katastrophen und Hilfsmaßnahmen

3.3.3. Agenda 3.3 Sicherheit und Qualität von Lebens- und Futtermitteln

3.4. Strategisches Ziel 4: Europa als Weltpartner

3.4.1. Agenda 4.1 Globale Sicherheit

3.4.2. Agenda 4.2 Entwicklungszusammenarbeit

Ethische Aspekte


 
 
 


Drucksache 218/05

... Die Verringerung des Umfangs des Gemeinschaftsrechts ist immer noch ein relativer Schwachpunkt (Kodifizierung und Eliminierung veralteter Rechtsvorschriften). Die Kommission muss auch originelle Lösungen finden, um die schwerwiegenden Verzögerungen bei der Übersetzung zu überwinden und einem erneuten Auftreten derartiger Situationen bei zukünftigen Erweiterungen vorzubeugen. Außerdem sollte eine Aktualisierung der Interinstitutionellen Vereinbarung von 1994 über die Kodifizierung in Erwägung gezogen werden.

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Drucksache 218/05




1. BESSERE Rechtsetzung

1.1. Maßnahmen der Kommission

1.2. Maßnahmen auf der Ebene der sonstigen Gemeinschaftsorgane

1.3. Maßnahmen der Mitgliedstaaten

2. Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit


 
 
 


Drucksache 323/05

... In den vergangenen Monaten hat die Kommission Szenarios ausgearbeitet, anhand derer die Ressourcen bestimmt werden sollen, die in den Mitgliedstaaten im Fall eines schweren Terroranschlags verfügbar sind. Die Evaluierung ermöglicht es den Mitgliedstaaten, Lücken und Schwachpunkte der europäischer Katastrophenhilfe zu bestimmen und ist unverzichtbar im Hinblick auf die Verbesserung der Interoperabilität der verfügbaren Mittel.

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Drucksache 323/05




Mitteilung

1. Hintergrund und Zweck

1.1. Hintergrund

1.2. Ersuchen des Rates und des Europäischen Parlaments

1.3. Zweck der Mitteilung

1.4. Geltungsbereich dieser Mitteilung

2. Der bestehende Rahmen für den Katastrophenschutz

2.1. Die Rechtsinstrumente für den Katastrophenschutz

2.2. Die Rolle des Verfahrens

3. Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz

3.1. Bessere Vorsorge

Die Evaluierung der Katastrophenschutzressourcen

Ein modulares Konzept

Schulung und Übungen

3.2. Bedarfsanalyse und -evaluierung Frühwarnung und Analyse

Stärkung der Bedarfsermittlung vor Ort

3.3. Stärkere Koordinierung

Koordinierte europäische Katastrophenhilfe

Ergänzung und Koordinierung mit den Vereinten Nationen

Ergänzung und Koordinierung mit der humanitären Hilfe

Stärkung der operativen Planungskapazität

Verstärkte Koordinierung vor Ort

Koordinierung mit militärischen Stellen

Verstärkte Koordinierung innerhalb der Kommission

Finanzierung der Beförderung

3.4. Ausrichtung des Verfahrens auf die Anforderungen der GASP

3.5. Verbesserte Hilfe für EU-Bürger

4. Langfristige Maßnahmen zum Ausbau der Katastrophenschutzressourcen der Europäischen Union

4.1. Zusammenlegung der Katastrophenschutzressourcen

4.2. Ein aktives Konzept

4.3. Bereitschaftsteams

4.4. Stärkung der logistischen Grundlage

4.5. Förderung der internationalen Koordinierung der Katastrophenhilfe

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 54/05

einiger konkreter Schwachpunkte und Defizite bei der Umsetzung

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Drucksache 54/05




Bericht

I. Überblick

II. Subsidiaritätsprüfungen durch die Bundesressorts und den Bundesrat

1. Rechtliche Grundlagen

2. Subsidiaritätsprüfung durch die Bundesressorts

3. Subsidiaritätsprüfung durch den Bundesrat

4. Unterschiede bei der Beurteilung durch Bundesregierung und Bundesrat

5. Stellungnahmen des Bundestages

III. Jahresbericht Bessere Rechtsetzung 2003 der Europäischen Kommission

1. Inhalt des Kommissionsberichtes

2. Bewertung des Kommissionsberichts durch die Bundesregierung

3. Bewertung des Kommissionsberichts durch den Bundesrat

IV. Das neue Subsidiaritätsprotokoll nach der Europäischen Verfassung

V. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 323/1/05

... - Erstellung einer kritischen Defizitanalyse, um eventuelle Schäden und Schwachpunkte festzustellen mit dem Ziel, gegenseitig die Katastrophenschutzkapazitäten zu nutzen;



Drucksache 232/04

... 4.11 Die Aktion Verbreitung und Verwertung von Ergebnissen ist als eigenständige Programmkomponente vollkommen neu. Sie soll insbesondere auf den im Rahmen von Leonardo da Vinci gesammelten Erfahrungen aufbauen und ist darauf ausgerichtet, den Prozess der Verbreitung und Verwertung von Ergebnissen und Produkten des integrierten Programms systematischer und wirksamer als bisher zu gestalten. Sowohl die Berichte über die öffentliche Konsultation als auch die Evaluierungsberichte deuten darauf hin, dass dieser Aspekt einer der großen Schwachpunkte bei der Umsetzung der bestehenden Programme ist. Deshalb will die Kommission für diese Aktivitäten eine eigene Aktion mit eigenem Budget und klar definierten Zielen einrichten. Dies ermöglicht es, solides Fachwissen in diesem Bereich aufzubauen, und schafft zudem die notwendige finanzielle Kontinuität, um die langfristige Wirksamkeit der Aktivitäten zu gewährleisten. Die Umsetzung der Aktion erfolgt über multilaterale Projekte und das Zusammentragen bzw. die Auswertung von Daten, bewährten Verfahren und Produkten des Programms.

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Drucksache 232/04




Mitteilung

2 Zusammenfassung

2 Einleitung

Teil I
Politischer Kontext

Der Lissabon-Prozess

Der Ziele-Prozess – Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa

Lebenslanges Lernen

Wandel in der Hochschulbildung - Der Bologna-Prozess

Steigerung von Qualität und Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung - Der Kopenhagen-Prozess

Die EU im Wandel und mit neuen Grenzen

Teil II
Notwendigkeit von Gemeinschaftsmassnahmen

3 Mobilität

Erlernen von Fremdsprachen

Informations - und Kommunikationstechnologien IKT

Veränderung der Gesellschaft

Alternde Gesellschaft = länger lernen

Schneller Wandel des Arbeitsmarktes

Größere soziale Vielfalt

Entwicklung der externen Dimension im Bereich allgemeine und berufliche Bildung

Künftige Bedürfnisse

Teil III
Im Rahmen der Programme gesammelte Erfahrungen

Sokrates und Leonardo da Vinci – Zwischenevaluierungen

Tempus III Zwischenevaluierung

Teil IV
Gemeinschaftsinterne Politik: Das integrierte Programm für Mobilität und Zusammenarbeit im Bereich lebenslanges lernen

Leitgedanken für die neue Programmgeneration

Das Querschnittsprogramm

Das Programm Jean Monnet

Teil V
Aussenpolitik: Tempus PLUS

Tempus Plus – ein Förderprogramm für lebenslanges Lernen

Teil VI
Vereinfachung der Verfahren

Nächste Schritte und Zeitplan für die Annahme des Vorschlags


 
 
 


Drucksache 715/03

... Unter Bezugnahme auf die Bereiche, in denen die Forscher tätig sind, oder das geografische rechtliche, administrative und kulturelle Umfeld, in dem sie arbeiten, zeigt die Mitteilung sowohl strukturelle Schwachpunkte als auch ausgeprägte Unterschiede bei all diesen Komponenten auf. Diese Unterschiede und die mangelnde Offenheit der Forscherlaufbahnen in Europa führen dazu, dass sich in Europa weder interessante Karriereaussichten noch ein wirklicher Beschäftigungsmarkt entwickeln können, ungeachtet dessen, ob der Aspekt der geografischen Lage, der Tätigkeitsbereiche oder der Chancengleichheit betrachtet wird. Diese Unterschiede wirken sich auch nachteilig auf die Attraktivität einer beruflichen Laufbahn im F&E-Bereich für junge Wissenschaftler und auf die Anerkennung von Forschern durch die Allgemeinheit aus.

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Drucksache 715/03




3 Einleitung

1. Politischer Kontext für Humanressourcen in F&E

2. Definition eines Forschers

3. Karriereaussichten im F&E-Bereich

3.1. Voraussichtlicher Personalbedarf in F&E

3.2. Die Anerkennung der Forscherberufe durch die Allgemeinheit

3.3. Wege zwischen akademischem Bereich und Industrie

3.4. Die europäische Dimension in den Forscherberufen

3.5. Geschlechtsspezifische Unterschiede bei den Forscherberufen

4. Faktoren, die eine F&E-Laufbahn beeinflussen

4.1. Forschungsausbildung

4.1.1. Ein sich änderndes Umfeld

4.1.2. Folgen für Doktoratsprogramme

4.2. Eine Vielzahl von Rekrutierungsverfahren

4.3. Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen

4.3.1. Tendenz zur Liberalisierung im System der akademischen Laufbahnen

4.3.2. Finanzielle Anreize für den Beruf des Forschers

4.3.3. Wachsende Nachfrage nach alternativen Beschäftigungsverhältnissen

4.3.4. Systeme zur Evaluierung der beruflichen Laufbahn

5. Vorgeschlagene Massnahmen und Initiativen


 
 
 


Drucksache 856/03

... Zwei Jahre nach Annahme des Arbeitsprogramms ist es noch zu früh, die bereits erzielten Fortschritte genau zu bewerten. Es ist in diesem Stadium jedoch möglich und wichtig, den weiteren Weg für die Verwirklichung der ehrgeizigen und doch realistischen gemeinsam festgelegten Ziele abzustecken. Alle verfügbaren Berichte und Indikatoren zeigen eines auf: Wenn die Reformen im derzeitigen Tempo fortgeführt werden, wird die Union ihre Ziele für die allgemeine und berufliche Bildung nicht erreichen können. Nach wie vor gibt es zu viele Schwachpunkte, die das Entwicklungspotenzial der EU hemmen. Zudem müssen die Beitrittsländer ihren Rückstand bei der Entwicklung einer wissensbestimmten Wirtschaft und Gesellschaft aufholen.

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Drucksache 856/03




Einleitung: EIN maßgebliches Element der Lissabon-Strategie

Teil I
NOCH VIEL ZU TUN IN der kurzen verbliebenen ZEIT

1.1 Unzureichende Fortschritte

1.1.1 Das Fundament für die Zusammenarbeit ist gelegt

1.1.2 Mangel an kohärenten Strategien für lebenslanges Lernen

1.1.3 Keine europäische Wissensgesellschaft ohne ein Europa der Hochschulen

1.1.4 Qualität und Attraktivität der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung weiter unzureichend

1.1.5 Unzureichendes Mobiliätsniveau in der allgemeinen und beruflichen Bildung

1.2 EU im Vergleich zu den wichtigsten Wettbewerbern weiter im Hintertreffen

1.3 Weiterhin Alarmsignale in vielen Bereichen

Teil II
VIER Ansatzpunkte für den Erfolg

2.1 Sämtliche Reformen und Investitionen auf die Schlüsselfragen ausrichten

2.1.1 Festlegung nationaler politischen Strategien zur Erreichung der Ziele von Lissabon

2.1.2 Mobilisierung der benötigten Ressourcen in efizienter Weise

2.1.3 Steigerung der Attraktivität des Lehrer- und Ausbilderberufs

2.2 Lebenslanges Lernen Realität werden lassen

2.2.1 Festlegung umfassender, kohärenter und konzertierter Strategien

2.2.2 Ausrichtung der Maßnahmen auf benachteiligte Gruppen

2.2.3 Gemeinsame europäische Grundsätze und Bezugspunkte

2.3 Endlich ein Europa der Bildung schaffen

2.3.1 Unverzügliche Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für Qualifikationen

2.3.2 Ausbau der europäischen Dimension im Bildungswesen

2.4 Dem Programm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ den ihm gebührenden Stellenwert einräumen

2.4.1 Aufwertung des Arbeitsprogramms

2.4.2 Efizientere Umsetzung

Fazit: INTENSIVERE Kooperation und genauere Beobachtung der Fortschritte

STATISTISCHER Anhang


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.