596 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Schutzvorschriften"
Drucksache 9/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare -Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG )
... Verpflichtete in Ländern mit ambitionierten eigenen Klimaschutzvorschriften werden durch die mit der Nummer 2 bezweckte Erhöhung des Anforderungsniveaus für Energieeinsparmaßnahmen benachteiligt.
Drucksache 548/08
... Absatz 3 bestimmt, dass personenbezogene Daten über die Ausübung eines Rechts nach den Datenschutzvorschriften durch den Betroffenen nur zur Erfüllung der sich aus der Ausübung des Rechts ergebenden Pflichten der verantwortlichen Stelle verwendet werden darf. Ein Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Transparenz der von den Auskunfteien durchgeführten Verfahren durch eine Erweiterung der Auskunftsrechte der Betroffenen zu erhöhen. Hierfür ist notwendig, dass der Betroffene durch die Ausübung seiner Datenschutzrechte (z.B. Auskunfts- und Informationsrechte) keinen Nachteil erleidet und auch nicht befürchten muss, einen Nachteil zu erleiden.
Drucksache 304/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung - Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen -
... zu befugen, auch dann zu kontrollieren, wenn ihr keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Verletzung von Datenschutzvorschriften vorliegen. Die Regelung ist entbehrlich weil die Aufsichtbehörde nach § 38 BDSG in seiner seit dem Jahre 2001 geltenden Fassung anlassfrei kontrollieren kann."
Drucksache 35/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Integration der EU Hypothekarkreditmärkte KOM (2007) 807 endg.; Ratsdok. 5128/08
... 5. sondern erst weitere Untersuchungen und Konsultationen mit den Beteiligten durchführen will. Soweit die Kommission im Hinblick auf eine grenzübergreifende Kreditvergabe gleichwohl Hemmnisse durch unterschiedliche Rechts- und Verbraucherschutzvorschriften sieht, werden etwaige konkrete Vorschläge der Kommission zu deren Beseitigung zu gegebener Zeit einer eingehenden Prüfung zu unterziehen sein und der vertieften Erörterung bedürfen. Dabei werden jeweils auch das Bestehen einer Kompetenz der EU sowie die Wahrung von Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip zu untersuchen sein. Im Interesse der Verbraucher sollte vorrangig darauf geachtet werden dass das bereits erreichte Schutzniveau nicht abgesenkt wird und die Stabilität des Finanzsystems sichergestellt ist.
Drucksache 848/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht
... Deshalb sollte erwogen werden, Existenzgründer in einem weiteren Umfang von der Geltung der Verbraucherschutzvorschriften auszunehmen. Gerade bei Existenzgründern ist es notwendig, dass diese die für den Unternehmensaufbau erforderliche Liquidität auf dem Betriebskonto unbürokratisch und ohne formale Hürden in Anspruch nehmen können. Deshalb sollte zumindest die Geltung der Vorschriften zur eingeräumten geduldeten Überziehung (§§ 504, 505 BGB-E) vom Anwendungsbereich der Existenzgründungsdarlehen ausgenommen werden.
Drucksache 960/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden KOM (2008) 817 endg.; Ratsdok. 16933/08
... " ginge mit der Erstellung eines allgemeinen Rahmens einher, in dem lediglich Mindestanforderungen an den Schutz und gegebenenfalls an die Stärkung/Änderung und/oder Vereinfachung bestehender gemeinschaftlicher oder nationaler Rechtsvorschriften (Fahrzeugversicherung, Pauschalreiserichtlinie, Verbraucherschutzvorschriften) festgelegt würden.
Drucksache 692/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung KOM (2008) 553 endg.; Ratsdok. 13312/08
... (12) Aus Sicht der Ethik ist es zwingend erforderlich, stark leidende Nutztiere zu töten, wenn es wirtschaftlich nicht tragbar ist, das Leiden der Tiere zu lindern. In den meisten Fällen können Tiere unter gebührender Berücksichtigung des Tierschutzes getötet werden. Allerdings könnte die Einhaltung idealer Tierschutzvorschriften in Ausnahmefällen, etwa bei Unfällen in entlegenen Gebieten, wo die Tiere nicht für kompetentes Personal mit entsprechenden Geräten erreichbar sind, ihr Leiden verlängern. Daher ist es im Interesse der Tiere angebracht, die Nottötung von bestimmten Vorschriften dieser Verordnung auszunehmen.
Drucksache 822/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zum Weißbuch: "Gemeinsam für die Gesundheit: ein strategischer Ansatz der EU für 2008–2013 " (2008/2115(INI))
... 37. ist der Ansicht, dass die mangelhafte Anwendung der gemeinschaftlichen Umweltschutzvorschriften auch negative Auswirkungen auf die Gesundheit der EU-Bürger hat
Drucksache 433/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (Verordnung über tierische Nebenprodukte) KOM (2008) 345 endg.; Ratsdok. 10637/08
... (34) Tierische Nebenprodukte und ihre Folgeprodukte sollten gemäß den Umweltschutzvorschriften bezüglich Deponierung und Verbrennung von Abfällen beseitigt werden. Damit die Kohärenz der Gemeinschaftsvorschriften sichergestellt wird sollte die Verbrennung gemäß der Richtlinie
Drucksache 775/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen KOM (2008) 641 endg.; Ratsdok. 14358/08
... Viele dieser Bewirtschaftungsauflagen, die nicht die Produkthygiene und –sicherheit betreffen, beispielsweise Umwelt- und Tierschutzvorschriften, gelten jedoch nicht notwendigerweise auch für importierte Nahrungsmittel. Warum diese Diskrepanz? Bewirtschaftungsnormen, Umwelt- und Tierschutz sowie die Sicherheit am Arbeitsplatz sind Angelegenheiten, die von den Regierungen der Länder geregelt werden, in denen die Landwirtschaft ausgeübt wird. Die Gemeinschaft kann also darauf bestehen, dass eingeführte Nahrungsmittel Mindestproduktnormen vor allem in Bezug auf Hygiene und Sicherheit genügen, und sie tut dies auch. Für die Überwachung der landwirtschaftlichen Verfahren, mit denen eingeführte Agrarerzeugnisse und Nahrungsmittel erzeugt werden, ist jedoch der Gesetzgeber im Produktionsland zuständig.
Drucksache 766/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV )
... Die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 enthält keine speziellen Vorschriften für den Transport von wechselwarmen Wirbeltieren. Für wirbellose Tiere gilt die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 nach Artikel 2 Buchstabe b nicht. In § 13 sind besondere Bestimmungen über den Transport von Reptilien, Amphibien, Fischen und anderen nach der zoologischen Systematik niedriger entwickelten Tiere für den innerstaatlichen Transport zusammengefasst. Die mitgliedstaatliche Befugnis für den Erlass der Regelungen für wechselwarme Wirbeltiere folgt aus Artikel 1 Abs. 3 und 30 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005. Diese Tiere dürfen nur in Behältnissen befördert werden. Den arteigenen Bedürfnissen der Tiere muss in jedem Fall Rechnung getragen werden. Bei Tieren, die dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen unterliegen, sind auch die im Rahmen dieses Abkommens bestehenden Schutzvorschriften anzuwenden. Weitergehende Hinweise sollten der Fachliteratur entnommen werden. Nötigenfalls muss der Rat von Sachverständigen eingeholt werden (Absatz 1).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Ausnahmen für Straßentransportmittel
§ 3 Befähigungsnachweis
§ 4 Schienentransport
Abschnitt 2 Transport in Behältnissen
§ 5 Besondere Anforderungen an Behältnisse
§ 6 Nachnahmeversand
§ 7 Pflichten des Absenders
§ 8 Maßnahmen bei der Ankunft
Abschnitt 3 Besondere Vorschriften zum Schutz von Nutztieren beim innerstaatlichen Transport
§ 9 Raumbedarf und Pflege
§ 10 Begrenzung von Transporten
Abschnitt 4 Besondere Vorschriften zum Schutz von anderen Tieren als Nutztieren
§ 11 Eintagsküken
§ 12 Meeressäugetiere und Vögel
§ 13 Wechselwarme Wirbeltiere und wirbellose Tiere
Abschnitt 5 Grenzüberschreitender Transport
§ 14 Ausfuhr über bestimmte Überwachungsstellen
§ 15 Anzeige der Ankunft
§ 16 Einfuhr über bestimmte Überwachungsstellen
§ 17 Einfuhrdokument
§ 18 Anforderungen an die Einfuhr
§ 19 Einfuhruntersuchung
Abschnitt 6 Befugnisse der Behörde, Ordnungswidrigkeiten
§ 20 Befugnisse der Behörde
§ 21 Ordnungswidrigkeiten
§ 22 Unterrichtung
§ 23 Aufheben von Vorschriften
§ 24 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 5)
1. Hühner, Perlhühner, Fasane, Enten, Puten und Gänse
2. Eintagsküken
3. Brieftauben beim Transport in Spezialfahrzeugen
4. Hunde und Katzen
5. Kaninchen
5.1 Mastkaninchen
5.2 Andere Kaninchen
Anlage 2 (zu § 9) Abtrennung und Raumbedarf
1. Einhufer
2. Rinder
3. Schafe und Ziegen
4. Schweine
Anlage 3 (zu § 19 Abs. 1) Durchführung der Nämlichkeitskontrolle bei Tieren
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport
Drucksache 185/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Stärkung der Katastrophenabwehrkapazitäten der Europäischen Union KOM (2008) 130 endg.; Ratsdok. 7562/08
... Prävention, Vorsorge und (vor- und nachgeschaltete) Katastrophenmilderung, das die verschiedenen Strategien, Instrumente und Maßnahmen, die bei einer Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen in sich vereint und so dazu beiträgt, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen nationaler Verantwortung und europäischer Solidarität zu schaffen. Die bestehenden Verbindungen zwischen Katastrophenschutz und Umweltpolitik müssen intensiviert werden damit die in den Umweltschutzvorschriften vorgesehenen
Drucksache 765/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Rechte der Verbraucher KOM (2008) 614 endg.; Ratsdok. 14183/08
... Die überprüften Richtlinien enthalten Mindestharmonisierungsbestimmungen, also solche die es den Mitgliedstaaten erlauben, strengere Verbraucherschutzvorschriften beizubehalten oder einzuführen. Die Mitgliedstaaten haben von dieser Möglichkeit umfassend Gebrauch gemacht. Dies hat zu einer Rechtszersplitterung in der Gemeinschaft geführt, die bewirkt, dass den im grenzüberschreitenden Handel tätigen Unternehmen erhebliche Kosten durch die Einhaltung unterschiedlicher Vorschriften entstehen.
Drucksache 304/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
... darauf verzichtet, die Aufsichtsbehörde nach § 38 BDSG zu befugen, auch dann zu kontrollieren, wenn ihr keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Verletzung von Datenschutzvorschriften vorliegen. Die Regelung ist entbehrlich, weil die Aufsichtbehörde nach § 38 BDSG in seiner seit dem Jahre 2001 geltenden Fassung anlassfrei kontrollieren kann.
Drucksache 111/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel KOM (2008) 40 endg.; Ratsdok. 6172/08
... Deutschland soll die Möglichkeit erhalten, an den verpflichtenden LMKV-Vorschriften nicht nur bis auf Weiteres, sondern auf Dauer festzuhalten. Nur durch ein umfassendes und obligatorisches Zutatenverzeichnis lässt sich das Reinheitsgebot bei Bier als eine der ältesten, bewährtesten und traditionsreichsten Verbraucherschutzvorschriften unseres Landes sichern. Denn ein Zutatenverzeichnis macht dem Verbraucher die Einhaltung des Reinheitsgebots per Etikettierung augenfällig.
Drucksache 643/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
... Diese spezielle Grundrechtsrelevanz stellt an die arbeitsmedizinische Vorsorge deutlich höhere Legitimationsanforderungen als an andere Arbeitsschutzmaßnahmen. Pflichtuntersuchungen bedürfen deshalb einer klaren gesetzlichen Grundlage. Auch bedarf der Umgang mit aus Untersuchungen gewonnenen persönlichen Daten der Beschäftigten besonderer Schutzvorschriften.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
§ 1 Ziel und Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers
§ 4 Pflichtuntersuchungen
§ 5 Angebotsuntersuchungen
§ 6 Pflichten des Arztes oder der Ärztin
§ 7 Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin
§ 8 Maßnahmen bei gesundheitlichen Bedenken
§ 9 Ausschuss für Arbeitsmedizin
§ 10 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Anhang Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsuntersuchungen sowie weitere Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Teil 1 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
1. Tätigkeiten mit den Gefahrstoffen:
2. Sonstige Tätigkeiten mit Gefahrstoffen:
Teil 2 Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen
Teil 3 Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen
Teil 4 Sonstige Tätigkeiten
Artikel 2 Änderung der Gefahrstoffverordnung
§ 15 Arbeitsmedizinische Vorsorge
Artikel 3 Änderung der Biostoffverordnung
§ 15 Arbeitsmedizinische Vorsorge
Artikel 4 Änderung der Gentechnik-Sicherheitsverordnung
Anhang VI Arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen.
Artikel 5 Änderung der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
§ 13 Arbeitsmedizinische Vorsorge
Artikel 6 Änderung der Druckluftverordnung
§ 10 Ärztliche Vorsorgeuntersuchungen
Artikel 7 Änderung der Bildschirmarbeitsverordnung
§ 6 Untersuchung der Augen und des Sehvermögens
Artikel 8 Änderung der Betriebssicherheitsverordnung
Artikel 9 Änderung der Arbeitsstättenverordnung
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Ausführung
III. Kosten und Preisentwicklung
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Es sind keine nennenswerten zusätzlichen Haushaltsausgaben bezüglich des Bundes zu erwarten.
b Vollzugsaufwand
2. Sonstige Kosten
3. Bürokratiekosten
IV. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu § 10
Zum Anhang
Zu Artikel 2
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
Zu Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Drucksache 113/08
... Die Unfallversicherungsträger können unter Mitwirkung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften über Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren oder für eine wirksame Erste Hilfe erlassen, soweit dies zur Prävention geeignet und erforderlich ist und staatliche Arbeitsschutzvorschriften hierüber keine Regelung treffen; in diesem Rahmen können Unfallverhütungsvorschriften erlassen werden über
Drucksache 10/08A
Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... Die für eine Netzverträglichkeitsprüfung erforderlichen Daten umfassen auch die Daten über den geplanten Ausbau durch andere Anlagenbetreiber, da ein Anschluss weiterer Anlagen die zur Verfügung stehende Netzkapazität beeinflusst. Der Netzbetreiber muss deshalb dem Einspeisungswilligen auch die Informationen hinsichtlich der ihm bekannten Anlagenplanungen im Bereich seines Netzes weitergeben. Dabei sind die Datenschutzvorschriften zu beachten. Die Anlagenbetreiber sind jedoch nach Treu und Glauben gehalten, auch in die Weitergabe derjenigen Daten, die eine Individualisierung der potentiellen Anlagenbetreiber ermöglichen, einzuwilligen. Die Kenntnis anderer geplanter Projekte ermöglicht es den Einspeisewilligen untereinander und mit dem Netzbetreiber im Sinne einer gesamtwirtschaftlichen Optimierung den jeweiligen Anschluss zu koordinieren.
Drucksache 848/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht
... Deshalb sollte erwogen werden, Existenzgründer in einem weiteren Umfang von der Geltung der Verbraucherschutzvorschriften auszunehmen. Gerade bei Existenzgründern ist es notwendig, dass diese die für den Unternehmensaufbau erforderliche Liquidität auf dem Betriebskonto unbürokratisch und ohne formale Hürden in Anspruch nehmen können. Deshalb sollte zumindest die Geltung der Vorschriften zur eingeräumten geduldeten Überziehung (§§ 504, 505 BGB-E) vom Anwendungsbereich der Existenzgründungsdarlehen ausgenommen werden.
Drucksache 999/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Neufassung) KOM (2008) 810 endg.; Ratsdok. 17367/08
... 5. Innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieser Richtlinie unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht, der sich auf die Erfahrungen mit der Anwendung dieser Richtlinie insbesondere in Bezug auf die getrennte Sammlung, die Behandlung, die Verwertung und die Finanzierungssysteme stützt. In diesem Bericht ist darüber hinaus auch auf die Entwicklung des Stands der Technik, die gesammelten Erfahrungen, die Umweltschutzvorschriften und das Funktionieren des Binnenmarkts einzugehen. Dem Bericht sind gegebenenfalls Vorschläge für eine Änderung der entsprechenden Bestimmungen dieser Richtlinie beizufügen.
Drucksache 319/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Initiative der slowenischen, der französischen, der tschechischen, der schwedischen, der spanischen der belgischen, der polnischen, der italienischen, der luxemburgischen, der niederländischen der slowakischen, der estnischen, der österreichischen und der portugiesischen Delegation vom 7. Januar 2008 für den Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Stärkung von Eurojust und zur Änderung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität, geändert durch den Beschluss 2003/659/JI des Rates Ratsdok. 5037/08
... "(7) Eurojust begründet und pflegt eine enge Zusammenarbeit mit FRONTEX, soweit dies für die Wahrnehmung der Aufgaben von Eurojust und für die Erreichung seiner Ziele von Belang ist; dabei ist darauf zu achten, dass es nicht zu überflüssiger Doppelarbeit kommt. Die wesentlichen Elemente dieser Zusammenarbeit werden im Wege einer Vereinbarung festgelegt, die – nach Anhörung der gemeinsamen Kontrollinstanz in Bezug auf die Datenschutzvorschriften – der Billigung durch den Rat bedarf.
Drucksache 760/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
... a) mit den gesetzlichen Schutzvorschriften, einschließlich der Rechtsvorschriften über den Datenschutz, zur Sicherung der Vertraulichkeit und der Achtung der Privatsphäre von Menschen mit Behinderungen im Einklang stehen;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
3 Präambel
Artikel 1 Zweck
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Allgemeine Grundsätze
Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen
Artikel 5 Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
Artikel 6 Frauen mit Behinderungen
Artikel 7 Kinder mit Behinderungen
Artikel 8 Bewusstseinsbildung
Artikel 9 Zugänglichkeit
Artikel 10 Recht auf Leben
Artikel 11 Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen
Artikel 12 Gleiche Anerkennung vor dem Recht
Artikel 13 Zugang zur Justiz
Artikel 14 Freiheit und Sicherheit der Person
Artikel 15 Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
Artikel 16 Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch
Artikel 17 Schutz der Unversehrtheit der Person
Artikel 18 Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit
Artikel 19 Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
Artikel 20 Persönliche Mobilität
Artikel 21 Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
Artikel 22 Achtung der Privatsphäre
Artikel 23 Achtung der Wohnung und der Familie
Artikel 24 Bildung
Artikel 25 Gesundheit
Artikel 26 Habilitation und Rehabilitation
Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung
Artikel 28 Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz
Artikel 29 Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben
Artikel 30 Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
Artikel 31 Statistik und Datensammlung
Artikel 32 Internationale Zusammenarbeit
Artikel 33 Innerstaatliche Durchführung und Überwachung
Artikel 34 Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Artikel 35 Berichte der Vertragsstaaten
Artikel 36 Prüfung der Berichte
Artikel 37 Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss
Artikel 38 Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen
Artikel 39 Bericht des Ausschusses
Artikel 40 Konferenz der Vertragsstaaten
Artikel 41 Verwahrer
Artikel 42 Unterzeichnung
Artikel 43 Zustimmung, gebunden zu sein
Artikel 44 Organisationen der regionalen Integration
Artikel 45 Inkrafttreten
Artikel 46 Vorbehalte
Artikel 47 Änderungen
Artikel 48 Kündigung
Artikel 49 Zugängliches Format
Artikel 50 Verbindliche Wortlaute
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Artikel 13
Artikel 14
Artikel 15
Artikel 16
Artikel 17
Artikel 18
A. Denkschrift zu dem Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
A. Allgemeines
I. Entstehungsgeschichte
1. Behinderungsthematik im Kontext der Vereinten Nationen
2. Verhandlung des Übereinkommens
II. Sachstand
III. Würdigung des Übereinkommens
IV. Verhältnis des Übereinkommens zur Europäischen Gemeinschaft
B. Zu den einzelnen Bestimmungen
I. Vorbemerkung
II. Zu den einzelnen Artikeln des Übereinkommens
Artikel 1 (Zweck)
Artikel 2 (Begriffsbestimmungen)
Artikel 3 (Allgemeine Grundsätze)
Artikel 4 (Allgemeine Verpflichtungen)
Artikel 5 (Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung)
Artikel 6 (Frauen mit Behinderungen)
Artikel 7 (Kinder mit Behinderungen)
Artikel 8 (Bewusstseinsbildung)
Artikel 9 (Zugänglichkeit)
Artikel 10 (Recht auf Leben)
Artikel 11 (Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen)
Artikel 12 (Gleiche Anerkennung vor dem Recht)
Artikel 13 (Zugang zur Justiz)
Artikel 14 (Freiheit und Sicherheit der Person)
Artikel 15 (Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe)
Artikel 16 (Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch)
Artikel 17 (Schutz der Unversehrtheit der Person)
Artikel 18 (Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit)
Artikel 19 (Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft)
Artikel 20 (Persönliche Mobilität)
Artikel 21 (Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen)
Artikel 22 (Achtung der Privatsphäre)
Artikel 23 (Achtung der Wohnung und der Familie)
Artikel 24 (Bildung)
Artikel 25 (Gesundheit)
Artikel 26 (Habilitation und Rehabilitation)
Artikel 27 (Arbeit und Beschäftigung)
Artikel 28 (Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz)
Artikel 29 (Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben)
Artikel 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport)
Artikel 31 (Statistik und Datensammlung)
Artikel 32 (Internationale Zusammenarbeit)
Artikel 33 (Innerstaatliche Durchführung und Überwachung)
Artikel 32 (Internationale Zusammenarbeit)
Artikel 33 (Innerstaatliche Durchführung und Überwachung)
Artikel 34 (Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen)
Artikel 35 (Berichte der Vertragsstaaten)
Artikel 36 (Prüfung der Berichte)
Artikel 37 (Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss)
Artikel 38 (Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen)
Artikel 39 (Bericht des Ausschusses)
Artikel 40 (Konferenz der Vertragsstaaten)
Artikel 41 (Verwahrer)
Artikel 42 (Unterzeichnung)
Artikel 43 (Zustimmung, gebunden zu sein)
Artikel 44 (Organisationen der regionalen Integration)
Artikel 45 (Inkrafttreten)
Artikel 46 (Vorbehalte)
Artikel 47 (Änderungen)
Artikel 48 (Kündigungen)
Artikel 49 (Zugängliches Format)
Artikel 50 (Verbindliche Wortlaute)
B. Denkschrift zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
A. Allgemeines
I. Sachstand des Fakultativprotokolls
II. Würdigung des Fakultativprotokolls
B. Zu den einzelnen Bestimmungen
I. Vorbemerkung
II. Zu den einzelnen Artikeln des Fakultativprotokolls
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 540: Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zum Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Drucksache 309/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2008 zur Halbzeitbewertung des Sechsten Umweltaktionsprogramms der Gemeinschaft (2007/2204(INI))
... 35. empfiehlt, dass dem GATT eine Nachhaltigkeitsklausel hinzugefügt wird, in der die Grundsätze der Umweltpolitik, wie das Vorsorgeprinzip und das Verursacherprinzip, dargelegt werden, anhand deren die Handelsmaßnahmen beurteilt werden können, um sicherzustellen dass die Handelsbestimmungen nicht dem Umweltschutz abträglich sind und Umweltschutzvorschriften nicht für protektionistische Zwecke eingesetzt werden
Drucksache 488/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über die europaweite Mobilität junger Freiwilliger KOM (2008) 424 endg.; Ratsdok. 11428/08
... 9. weitere Prüfung der relevanten Sozialschutzvorschriften mit Blick auf die volle Nutzung der Möglichkeiten unter EU- und nationalem Recht und insbesondere Untersuchung von Situationen, in denen Freiwillige nach wie vor keinen ausreichenden Schutz genießen;
Drucksache 35/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Integration der EU-Hypothekarkreditmärkte KOM (2007) 807 endg.; Ratsdok. 5128/08
... Durch unterschiedliche Rechts- und Verbraucherschutzvorschriften, zerstückelte Infrastruktur (z.B. Kreditregister) und mitunter auch in Ermangelung eines geeigneten Rechtsrahmens (z.B. für die Refinanzierung von Hypothekarkrediten) entstehen rechtliche und wirtschaftliche Hemmnisse, die die grenzübergreifende Kreditvergabe einschränken und die Entwicklung kosteneffizienter EU-weiter Refinanzierungsstrategien verhindern. Die Kommission will daher unverhältnismäßige Hindernisse aus dem Weg räumen und auf diese Weise den EU weiten Vertrieb von Hypothekarprodukten verbilligen.
Drucksache 655/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Handel mit Robbenerzeugnissen KOM (2008) 469 endg.; Ratsdok. 12604/08
... Der Tierschutz steht auch im Mittelpunkt des Aktionsplans der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006-201011. Dieser Aktionsplan reflektiert das Protokoll zum EG-Vertrag über den Tierschutz, in dem Tiere als fühlende Wesen definiert sind. Wie zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Aktionsplans vereinbart und um die Harmonisierung der Tierschutzvorschriften der Gemeinschaft sowohl auf staats- als auch auf privatrechtlicher Grundlage zu harmonisieren, hat die Kommission eine Durchführbarkeitsstudie zur Frage der Errichtung eines Europäischen Zentrums für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren in Auftrag gegeben. Das Europäische Zentrum könnte die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten bei der Regelung von Tierschutzfragen sowohl auf gemeinschaftlicher als auch auf internationaler Ebene unterstützen. Es könnte beispielsweise die Kommission bei der Umsetzung der Etikettierungs-/Kennzeichnungsvorschriften unterstützen, deren Grundregeln mit dieser Verordnung festgelegt werden sollen.
Drucksache 166/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die effiziente Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in der Europäischen Union: Transparenz des Schuldnervermögens KOM (2008) 128 endg.; Ratsdok. 7403/08
... Gemeinschaftsmaßnahme müsste überdies den Datenschutzvorschriften sowie dem Schutz der Privatsphäre des Schuldners Rechnung tragen.
Drucksache 486/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Vorfahrt für KMU in Europa: Der "Small Business Act " für Europa KOM (2008) 394 endg.; Ratsdok. 11262/08
... • bemüht sich um eine größere Einheitlichkeit der Verbraucherschutzvorschriften, damit der grenzüberschreitende Handel für KMU leichter und so der Verwaltungsaufwand geringer wird.
Drucksache 3/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetz es
... Angesichts der von Bund und Ländern gemeinsam in Auftrag gegebenen Evaluierung der Jugendschutzvorschriften durch das Hans-Bredow-Institut wird eine Gesetzesfolgenabschätzung zu diesem Gesetz nicht für notwendig erachtet.
Drucksache 965/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) KOM (2008) 820 endg.; Ratsdok. 16929/08
... Um den Interessen unbegleiteter Minderjähriger während des Dublin-Verfahrens besser gerecht zu werden, wurde die für diese Personengruppe geltende Regelung klarer gefasst und ausgeweitet. Darüber hinaus wurden zusätzliche Schutzvorschriften aufgenommen:
Drucksache 149/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 76/769 /EWG in Bezug auf Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (Dichlormethan) KOM (2008) 80 endg.; Ratsdok. 6689/08
... (7) Für Gewerbetreibende gelten im Allgemeinen die Vorschriften zum Schutz von Arbeitnehmern. Jedoch führen sie ihre Tätigkeiten häufig in den Räumlichkeiten der Kunden aus, in denen in der Regel nicht alle zur Bewältigung, Kontrolle und Verringerung von Gesundheitsrisiken notwendigen Maßnahmen ergriffen werden können. Ferner fallen Selbständige nicht unter die Arbeitnehmerschutzvorschriften und müssten entsprechend geschult werden, bevor sie DCM-haltige Farbabbeizer verwenden.
Drucksache 466/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Mai 2008 zum Grünbuch zur Verbesserung der Abwrackung von Schiffen (2007/2279(INI))
... B. in der Erwägung, dass sich bei der Abwrackung von Schiffen in Ländern wie Bangladesch, Indien, Pakistan aufgrund sehr niedriger Lohnkosten, völlig unzureichender Sicherheitsvorschriften und gänzlich fehlender Umweltschutzvorschriften über die Abwrackung relativ hohe Preise für Schrott erzielen lassen, was diese Länder für viele Schiffseigner attraktiv macht,
Drucksache 883/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2009 - Jetzt für ein besseres Europa handeln KOM (2008) 712 endg.; Ratsdok. 15256/08
... Um den Erwartungen der Unionsbürger gerecht zu werden, wird die Kommission in einer Reihe von Bereichen tätig werden, die den Bürger unmittelbar betreffen. So sollten konkrete Maßnahmen getroffen werden, um die Durchsetzung der Verbraucherschutzvorschriften überall in Europa zu fördern. Nahrungsmittelsicherheit, Tiergesundheit und artgerechte Tierhaltung werden Gegenstand ständiger Überwachung sein, und die Kommission wird ihre EU-Gesundheitsstrategie fortführen, um die Mitgliedstaaten bei der Förderung der öffentlichen Gesundheit bestmöglich zu unterstützen. Insbesondere wird die Kommission prüfen inwieweit die EU dazu beitragen kann, dass gesundheitliche Benachteilungen in Europa gemindert werden.
Drucksache 717/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 717/2007 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft und der Richtlinie 2002/21 /EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste KOM (2008) 580 endg.; Ratsdok. 13531/08
... Die nationalen Verbraucherschutzvorschriften in einigen Mitgliedstaaten gelten auch für Tätigkeiten, die unter die Verordnung (EG) Nr. 717/2007 fallen. Einige Mitgliedstaaten haben beispielsweise Mobilfunkbetreiber zur sekundengenauen Abrechnung von Sprachtelefondiensten verpflichtet. Auf diese Weise entstehen uneinheitliche Regulierungsbedingungen für die Betreiber in verschiedenen Mitgliedstaaten, die bei einer grenzübergreifenden Geschäftstätigkeit, die wie das gemeinschaftsweite Roaming harmonisierten Regeln unterliegt, dem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes nicht zuträglich sind.
Drucksache 9/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare -Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG )
... Verpflichtete in Ländern mit ambitionierten eigenen Klimaschutzvorschriften werden durch die mit der Nummer 2 bezweckte Erhöhung des Anforderungsniveaus für Energieeinsparmaßnahmen benachteiligt.
Drucksache 35/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Integration der EU-Hypothekarkreditmärkte KOM (2007) 807 endg.; Ratsdok. 5128/08
... Der Bundesrat begrüßt vor diesem Hintergrund, dass die Kommission nach wie vor keine Vorfestlegung im Hinblick auf ein etwaiges gesetzgeberisches Tätigwerden getroffen hat, sondern erst weitere Untersuchungen und Konsultationen mit den Beteiligten durchführen will. Soweit die Kommission im Hinblick auf eine grenzübergreifende Kreditvergabe gleichwohl Hemmnisse durch unterschiedliche Rechts- und Verbraucherschutzvorschriften sieht, werden etwaige konkrete Vorschläge der Kommission zu deren Beseitigung zu gegebener Zeit einer eingehenden Prüfung zu unterziehen sein und der vertieften Erörterung bedürfen. Dabei werden jeweils auch das Bestehen einer Kompetenz der EU sowie die Wahrung von Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip zu untersuchen sein. Im Interesse der Verbraucher sollte vorrangig darauf geachtet werden, dass das bereits erreichte Schutzniveau nicht abgesenkt wird und die Stabilität des Finanzsystems sichergestellt ist.
Drucksache 493/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juni 2008 zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-USA am 10. Juni 2008
... 11. hebt hervor, dass die gemeinsame Nutzung von Daten und Informationen ein wertvolles Instrument zur internationalen Bekämpfung des Terrorismus und der damit zusammenhängenden Verbrechen sein kann; betont jedoch, dass die Weitergabe personenbezogener Daten innerhalb eines angemessenen Rechtsrahmens erfolgen muss der klare Regeln und Bedingungen enthält, einen angemessenen Schutz der Privatsphäre und der bürgerlichen Freiheiten einzelner Bürger sicherstellt und Mechanismen zur Verfügung stellt, durch die Abhilfe geschaffen werden kann, wo dies notwendig ist, und dass sich eine solche gemeinsame Datennutzung auf eine verbindliche internationale Vereinbarung unter uneingeschränkter Beteiligung des Parlaments und des US-Kongresses stützen sollte; betont, dass der notwendige Datenaustausch im Einklang mit dem geltenden Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten über Auslieferung und gegenseitige Rechtshilfe sowie unter Einhaltung der EU- und gemeinschaftsrechtlichen Datenschutzvorschriften erfolgen sollte und mit einer Abstimmung zwischen den Geheimdiensten und den Strafverfolgungsbehörden, soweit erforderlich auch auf operationeller Ebene und einer justiziellen Zusammenarbeit mittels des bestehenden Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten über Auslieferung und gegenseitige Rechtshilfe einhergehen sollte;
Drucksache 233/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball EM 2008
... -Immissionsschutzgesetzes, die für öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien geeignet sind und die einer Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht bedürfen. Damit betrifft die Verordnung Freilichtbühnen, Freizeitparks, Vergnügungsparks, Freiluftgaststätten, Festplätze, Sportplätze, Rummelplätze, Marktplätze und ähnliche Anlagen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind und aufgrund ihrer Beschaffenheit zum Aufenthalt bei Fernsehdarbietungen im Freien genutzt werden. Die Verordnung gilt somit nicht für den privaten Bereich; sie regelt weder den Lärmschutz beim privaten Betrieb von Fernsehgeräten auf Terrassen und Balkonen sowie in Gärten und an anderen Orten, noch trifft sie überhaupt Aussagen zur immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit eines solchen Betriebs. Insoweit bleiben Immissionsschutzvorschriften der Länder unberührt welche die Benutzung von Tongeräten näher regeln. Demgegenüber legt die Verordnung Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb der genannten Anlagen fest, soweit es auf oder in den Anlagen um öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien über Veranstaltungen der Fußball Europameisterschaft 2008 geht. Die Anforderungen beziehen sich damit nicht nur auf "
Drucksache 343/08K
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleich s (VAStrRefG)
... wird hiernach in seiner Bedeutung höher eingestuft als die Schutzvorschriften, die eine Übertragung und Pfändbarkeit von laufenden Versorgungen verbieten.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Überblick über das Reformkonzept
1. Der Versorgungsausgleich als unverzichtbares Institut
2. Die Schwächen des derzeitigen Ausgleichs
a Gerechtigkeitsdefizite:
b Anwendungsdefizite:
3. Die Lösung der Strukturreform
a Beseitigung der Gerechtigkeitsdefizite durch die interne Teilung von Anrechten
b Beseitigung der Anwendungsdefizite durch Strukturierung, Vereinfachung und Flexibilisierung
II. Hintergründe und Einzelaspekte der Strukturreform
1. Die vom Versorgungsausgleich zu bewältigenden Aufgaben
a Halbteilung und frühzeitige Trennung der Versorgungsschicksale
b Gestaltender Eingriff in die komplexen Vorsorgesysteme als notwendige Folge
c Berechnung des in der Ehezeit erworbenen Werts
d Vollzug des Ausgleichs
2. Der bislang geltende Versorgungsausgleich
a Saldierung und Einmalausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung als Grundmodell
b Vergleichbarkeit aller Anrechte als Voraussetzung für eine Saldierung
c Barwert-Verordnung und fiktive Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung Dynamisierung
d Der öffentlich-rechtliche Wertausgleich
e Der schuldrechtliche Ausgleich
f Das Abänderungsverfahren Totalrevision
g Fakten zum gegenwärtigen Versorgungsausgleich
3. Die Veränderungen der sozialen Sicherungssysteme und ihre Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich
a Der Versorgungsausgleich als akzessorisches System
b Zunehmende Vielfalt der Versorgungen
c Abweichungen von prognostischen Annahmen als Normalfall
4. Die Elemente des reformierten Versorgungsausgleichs
a Der Grundsatz der internen Teilung Ausgleich bei demselben Versorgungsträger
b Die zulässigen Fälle einer externen Teilung Ausgleich bei einem anderen Versorgungsträger
c Ausnahmen von der internen oder der externen Teilung
d Keine Dynamisierung und Totalrevision mehr erforderlich
e Erweiterte Spielräume für Eheleute, Entlastung der Versorgungsträger und der Gerichte
f Strukturelle und sprachliche Neuordnung des Normenbestands
5. Bewertung anderer Reformvorschläge
a Das Modell der Kommission Strukturreform des Versorgungsausgleichs
b Das Modell Bergner
c Weitere Reformansätze
III. Verfassungsrechtliche Bewertung
1. Betroffene Grundrechtspositionen der Eheleute
2. Auswirkungen der internen Teilung auf die Grundrechtspositionen der Versorgungsträger
IV. Gleichstellungspolitische Bewertung
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
3. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Teil 1
Zu Kapitel 1 Allgemeiner Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Kapitel 2 Ausgleich
Zu Abschnitt 1 Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Abschnitt 2 Wertausgleich bei der Scheidung
Zu Unterabschnitt 1 Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung
Zu § 9
Zu Unterabschnitt 2 Interne Teilung
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Unterabschnitt 3 Externe Teilung
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu Unterabschnitt 4 Ausnahmen
Zu § 18
Zu § 19
Zu Abschnitt 3 Ausgleichsansprüche nach der Scheidung
Zu Unterabschnitt 1 Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu Unterabschnitt 2 Abfindung
Zu § 23
Zu § 24
Zu Unterabschnitt 3 Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung
Zu § 25
Zu § 26
Zu Abschnitt 4 Härtefälle
Zu § 27
Zu Kapitel 3 Ergänzende Vorschriften
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu Kapitel 4 Anpassung nach Rechtskraft
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu Teil 2
Zu Kapitel 1 Allgemeine Wertermittlungsvorschriften
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu Kapitel 2 Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu Kapitel 3 Korrespondierender Kapitalwert
Zu § 47
Zu Teil 3
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu § 54
Zu Artikel 2
§ 217 Versorgungsausgleichssachen
§ 218 Örtliche Zuständigkeit
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 219
Zu § 220
Zu § 221
Zu § 222
Zu § 223
Zu § 224
Zu § 225
Zu § 226
Zu § 227
Zu § 228
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 120f
Zu § 120g
Zu § 120h
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu § 3
Zu § 3
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 432: Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)
Drucksache 349/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts
... Nach Doppelbuchstabe aa) ist eine Nichtanwendung gerechtfertigt, wenn Aufträge nach den nationalen Vorschriften für geheim erklärt werden. Dieser Ausnahmetatbestand umschreibt die Möglichkeit, Aufträge zum Schutz betroffener Sicherheitsbelange verschlossen zu halten. Er umfasst alle Aufträge, die nach den deutschen Geheimschutzvorschriften (z.B. Verschlusssachenanweisung VSA) VS-Vertraulich oder höher eingestuft sind. Dies korrespondiert damit, dass VS-Vertraulich und höher eingestufte Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden können, die sich in der Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie befinden.
Drucksache 983/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2008 zu dem Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken
... 34. fordert eine Klarstellung der Rolle und der Befugnisse der PNR-Zentralstellen, insbesondere was die Transparenz und die demokratische Rechenschaftspflicht betrifft, damit angemessene Datenschutzvorschriften erlassen werden können; fordert, dass die Aufgabe der PNR-Zentralstellen auf die Weiterleitung der Daten an die zuständigen Stellen beschränkt ist, damit gewährleistet ist, dass Risikobewertungen nur von den zuständigen Stellen und im Rahmen einer Untersuchung durchgeführt werden können; fordert dass klargestellt wird, welche Rechtsvorschriften die von den PNR-Zentralstellen durchgeführte Risikoabschätzung regeln und welche Datenschutzbehörden in Fällen, in denen Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um eine gemeinsame PNR-Zentralstelle einzurichten, zuständig sind;
Drucksache 156/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zum Schutz der Kinder bei der Nutzung des Internet und anderer Kommunikationstechnologien KOM (2008) 106 endg.; Ratsdok. 7241/08
... ". Sie enthält auch Jugendschutzvorschriften.
Drucksache 957/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für elektronische Signaturen und die elektronische Identifizierung zur Förderung grenzübergreifender öffentlicher Dienste im Binnenmarkt KOM (2008) 798 endg.; Ratsdok. 16836/08
... die europäischen Bürger und Unternehmen bis 2010 über sichere und bequeme elektronische Mittel verfügen, die auf lokaler regionaler oder nationaler Ebene ausgegeben werden und den Datenschutzvorschriften genügen, um sich gegenüber öffentlichen Diensten im eigenen Land und jedem anderen EU-Mitgliedstaat zu identifizieren
Drucksache 82/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2007 zu der gemeinsamen Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur (2007/2109(INI))
... 21. hält es für unerlässlich, dass dieselben Normen und Anforderungen, wie sie für die Fischereierzeugnisse der Gemeinschaft gelten, beispielsweise hinsichtlich Kennzeichnung, Hygiene- und Gesundheitsschutzvorschriften oder Verbot der Einfuhr auf den Gemeinschaftsmarkt von Fischereierzeugnissen, die nicht der für die Gemeinschaftsproduktion geltenden Mindestgröße entsprechen, auch auf auf dem Gemeinschaftsmarkt gehandelte Importwaren angewendet werden;
Drucksache 813/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zur Stärkung der Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit (2008/2035(INI))
... 53. hofft, dass die Europäische Union bei der Förderung einer besseren und intensiveren Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen Arbeitsaufsichtsbehörden durch den Ausbau der wirtschaftlichen und technologischen Ressourcen der Aufsichtsbehörden, eine Verstärkung der Maßnahmen zur Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsaufsichtsbehörden und einen Ausbau von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnologie für ihre gemeinsame Nutzung im Einklang mit den Datenschutzvorschriften eine wichtigere Rolle spielen kann; fordert die Kommission zu diesem Zweck auf, für eine Durchführbarkeitsstudie zur Einrichtung einer ständigen Gemeinschaftsstruktur der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu sorgen, in der die Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit zusammenlaufen;
Drucksache 633/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG )
... ) oder das jeweilige Landesdatenschutzgesetz insoweit Anwendung, als dieses Gesetz keine oder keine abschließende Regelung trifft (§ 1 Abs. 3 Satz 1 BDSG). Neben diesem Gesetz bleiben daher zum Beispiel die Vorschriften des allgemeinen Datenschutzrechts über datenschutzrechtliche Meldepflichten, die Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, Schadensersatz-, Auskunfts- und Berichtigungsansprüche der betroffenen Personen sowie die Vorschriften über die Datenschutzkontrolle anwendbar. Darüber hinaus sind gegebenenfalls weitere einschlägige bereichsspezifische Datenschutzvorschriften (z.B. in den Krankenhausgesetzen der Länder) zu beachten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Benachteiligungsverbot
§ 5 Qualitätssicherung genetischer Analysen
§ 6 Abgabe genetischer Untersuchungsmittel
Abschnitt 2 Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken
§ 7 Arztvorbehalt
§ 8 Einwilligung
§ 9 Aufklärung
§ 10 Genetische Beratung
§ 11 Mitteilung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen
§ 12 Aufbewahrung und Vernichtung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen
§ 13 Verwendung und Vernichtung genetischer Proben
§ 14 Genetische Untersuchungen bei nicht einwilligungsfähigen Personen
§ 15 Vorgeburtliche genetische Untersuchungen
§ 16 Genetische Reihenuntersuchungen
Abschnitt 3 Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung
§ 17 Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung
Abschnitt 4 Genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich
§ 18 Genetische Untersuchungen und Analysen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages
Abschnitt 5 Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben
§ 19 Genetische Untersuchungen und Analysen vor und nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses
§ 20 Genetische Untersuchungen und Analysen zum Arbeitsschutz
§ 21 Arbeitsrechtliches Benachteiligungsverbot
§ 22 Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
Abschnitt 6 Allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft und Technik
§ 23 Richtlinien
§ 24 Gebühren und Auslagen
Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 25 Strafvorschriften
§ 26 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 8 Schlussvorschriften
§ 27 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Finanzielle Auswirkungen
1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
IV. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiekosten für die Verwaltung
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften:
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu § 6
Zu Abschnitt 2 – Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken:
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 3 – Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung:
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Abschnitt 4 – Genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich:
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 5 – Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben:
Zu § 19
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 4
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 22
Zu Abschnitt 6 – Allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft und Technik:
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 7 – Straf- und Bußgeldvorschriften:
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 10
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 8 – Schlussvorschriften:
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 657: Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG)
Drucksache 354/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
... Die Einführung der Unternehmergesellschaft unter völligem Verzicht auf ein Stammkapital ohne besondere Gläubigerschutzvorschriften stellt einen Fremdkörper im deutschen GmbH-Recht dar und konterkariert den Gesetzeszweck der Bekämpfung von Missbräuchen.
Drucksache 112/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Die Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz KOM (2006) 744 endg.; Ratsdok. 6307/07
... Für solche legislative Vorhaben fehlt der EG nicht nur die Rechtsetzungskompetenz, sondern in der Praxis auch ein Bedürfnis. Eine tatsächliche Zurückhaltung, über die Binnengrenzen der EG Rechtsgeschäfte zu tätigen, ist in vielen Fällen nicht auf eine als unzureichend empfundene Abstimmung von Verbraucherschutzvorschriften zurückzuführen.
Drucksache 210/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Thema "Thematische Strategie für Abfallrecycling " (2006/2175(INI))
... 7. betont, dass Definitionen nur aus Gründen der Klärung geändert werden sollten und nicht dazu, Umweltschutzvorschriften zu schwächen oder die Akzeptanz eines Konzepts in der Öffentlichkeit zu begünstigen (beispielsweise durch Milderung der negativen Assoziationen der Begriffe "
Drucksache 123/1/07
... Die vorgeschlagenen Änderungen dienen der Vereinfachung und besseren Lesbarkeit. § 42 Abs. 5 BNatSchG-E ist in der bisherigen Fassung fast nicht lesbar, z.T. missverständlich und damit auch praktisch kaum vollziehbar. Zudem würde die Formulierung des bisherigen Satzes 6 entgegen der Begründung im Ergebnis dazu führen, dass die Artenschutzvorschriften bei anderen als den durch FFH- oder
Drucksache 861/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/21 /EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, der Richtlinie 2002/19/EG über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung und der Richtlinie 2002/20/EG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste KOM (2007) 697 endg.; Ratsdok. 15379/07
... 8. Speziell die elektronische Kommunikation betreffende Verbraucherschutzvorschriften, einschließlich der Bedingungen entsprechend der Richtlinie 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie), und Bedingungen im Zusammenhang mit Zugangsmöglichkeiten für behinderte Nutzer im Einklang mit Artikel 7 der Universaldienstrichtlinie.
Drucksache 567/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG)
... Wagniskapitalbeteiligungen sind riskant und daher nur für institutionelle Investoren oder erfahrene Privatanleger geeignet. Beide Investorengruppen verfügen über die nötige Erfahrung, um das Risiko einer solchen Anlage einschätzen zu können. Zudem können sie auf Grund ihres Vermögens das mit Wagniskapitalbeteiligungen einhergehende hohe Verlustrisiko eingehen. Für Kleinanleger sind Beteiligungen an Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften hingegen keine geeignete Anlageform. Das Gesetz trägt diesem Umstand Rechnung, indem es eine Mindestbeteiligung an einer Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft von 50.000 Euro vorsieht. Darüber hinausgehende Anlegerschutzvorschriften sind auf Grund der damit verbundenen Begrenzung auf institutionelle Anleger und erfahrene Privatanleger nicht erforderlich.
Drucksache 123/07
... "(1a) Bedarf ein Projekt, das nicht von einer Behörde durchgeführt wird, nach anderen Rechtsvorschriften keiner behördlichen Entscheidung oder Anzeige an eine Behörde, so ist es der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde anzuzeigen. Diese kann die Vorlage der zur Prüfung erforderlichen Unterlagen verlangen und die Durchführung des Projekts zeitlich befristen oder anderweitig beschränken, um die Einhaltung der Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 bis 5 sicherzustellen. Trifft die Behörde innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige keine Entscheidung, kann mit der Durchführung des Projekts begonnen werden. Wird mit der Durchführung eines Projekts ohne die erforderliche Anzeige begonnen kann die Behörde die vorläufige Einstellung anordnen. Liegen im Falle des Absatzes 2 die Voraussetzungen der Absätze 3 bis 5 nicht vor, hat die Behörde die Durchführung des Projekts zu untersagen. Satz 1 bis 5 ist nur insoweit anzuwenden, als Schutzvorschriften der Länder, einschließlich der Vorschriften über Ausnahmen und Befreiungen, keine strengeren Regelungen für die Zulassung von Projekten enthalten. § 4 Abs. 2 des Allgemeinen
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 2 Änderung der Bundesartenschutzverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Ausgangslage
2. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Alternativen
IV. Gender-Mainstreaming
V. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
VI. Befristung
B. Einzelbegründungen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 82/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für ein rauchfreies Europa: Strategieoptionen auf EU-Ebene KOM (2007) 27 endg.; Ratsdok. 5899/07
... Es wird darauf hingewiesen, dass die verschiedenen strategischen Instrumente unterschiedliche Anwendungsbereiche hätten. Während die EU-Arbeitnehmerschutzvorschriften - innerhalb der vertraglich festgesetzten Grenzen - auf öffentliche Orte anwendbar sind - sofern diese
Drucksache 950/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. November 2007 zu gemeinsamen Grundsätzen für den Flexicurity-Ansatz (2007/2209(INI))
... O. in der Erwägung, dass die OECD kürzlich erklärt hat, dass Beschäftigungsschutzvorschriften keine bedeutenden Auswirkungen auf die Gesamtbeschäftigungsrate haben und dass sich hohe Lohnersatzraten der Arbeitslosenzahlungen positiv auf die Produktivität auswirken; ferner in der Erwägung, dass die ILO dargelegt hat, dass es einen positiven Zusammenhang zwischen stabilem Beschäftigungsverhältnis und Produktivität gibt,
Drucksache 213/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der SWIFT, dem Abkommen über Fluggastdatensätze und dem transatlantischen Dialog über diese Themen
... 10. hebt die Notwendigkeit der Verabschiedung eines Rahmenbeschlusses über den Schutz personenbezogener Daten im Bereich der dritten Säule hervor; weist darauf hin, dass es in seinem einstimmig angenommenen Standpunkt vom 27. September 20062 einen weit und ambitioniert gefassten Geltungsbereich eines solchen Rahmenbeschlusses verlangt hat, durch den Datenschutzvorschriften auch für den Austausch personenbezogener Daten mit Drittstaaten gelten;
Drucksache 667/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. April 2007 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit des Luftraums bei Bedrohungen durch zivile Luftfahrzeuge
... Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften
Drucksache 666/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität
... 150. Die in diesen Artikeln beschriebenen Maßnahmen greifen nur, wenn Computerdaten bereits existieren und gespeichert sind. Für strafrechtliche Ermittlungen relevante Computerdaten können aus vielerlei Gründen nicht existieren oder nicht mehr gespeichert sein. Es können zum Beispiel nicht die richtigen Daten erfasst oder erhalten, oder falls sie erfasst wurden, nicht aufrechterhalten worden sein. Datenschutzvorschriften können die Löschung wichtiger Daten verlangen, bevor überhaupt jemand ihre Bedeutung für ein Strafverfahren erkannt hat. Manchmal gibt es vielleicht keine betriebswirtschaftlichen Gründe für die Erfassung und Erhaltung von Daten, z.B. wenn die Kunden eine Pauschale für Dienste zahlen oder Dienste kostenlos sind. Die Artikel 16 und 17 behandeln diese Probleme nicht.
Drucksache 247/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz)
... Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen muss den Privatkunden schriftlich darauf hinweisen, dass mit der Änderung der Einstufung die Schutzvorschriften dieses Gesetzes für Privatkunden nicht mehr gelten. Der Kunde muss schriftlich bestätigen, dass er diesen Hinweis zur Kenntnis genommen hat. Informiert ein professioneller Kunde im Sinne des Satzes 1 oder des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 2 das Wertpapierdienstleistungsunternehmen nicht über alle Änderungen, die seine Einstufung als professioneller Kunde beeinflussen können, begründet eine darauf beruhende fehlerhafte Einstufung keinen Pflichtverstoß des Wertpapierdienstleistungsunternehmens.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 2 Börsengesetz (BörsG)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und ihre Organe
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Börsen
§ 3 Aufgaben und Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde
§ 4 Erlaubnis
§ 5 Pflichten des Börsenträgers
§ 6 Inhaber bedeutender Beteiligungen
§ 7 Handelsüberwachungsstelle
§ 8 Zusammenarbeit
§ 9 Anwendbarkeit kartellrechtlicher Vorschriften
§ 10 Verschwiegenheitspflicht
§ 11 Untersagung der Preisfeststellung für ausländische Währungen
§ 12 Börsenrat
§ 13 Wahl des Börsenrates
§ 14 Börsenrat an Warenbörsen
§ 15 Leitung der Börse
§ 16 Börsenordnung
§ 17 Gebühren und Entgelte
§ 18 Sonstige Benutzung von Börseneinrichtungen
§ 19 Zulassung zur Börse
§ 20 Sicherheitsleistungen
§ 21 Externe Abwicklungssysteme
§ 22 Sanktionsausschuss
Abschnitt 2 Börsenhandel und Börsenpreisfeststellung
§ 23 Zulassung von Wirtschaftsgütern und Rechten
§ 24 Börsenpreis
§ 25 Aussetzung und Einstellung des Handels
§ 26 Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften
Abschnitt 3 Skontoführung und Transparenzanforderungen an Wertpapierbörsen
§ 27 Zulassung zum Skontoführer
§ 28 Pflichten des Skontoführers
§ 29 Verteilung der Skontren
§ 30 Vorhandelstransparenz bei Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten
§ 31 Nachhandelstransparenz bei Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten
Abschnitt 4 Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel
§ 32 Zulassungspflicht
§ 33 Einbeziehung von Wertpapieren in den regulierten Markt
§ 34 Ermächtigungen
§ 35 Verweigerung der Zulassung
§ 36 Zusammenarbeit in der Europäischen Union
§ 37 Staatliche Schuldverschreibungen
§ 38 Einführung
§ 39 Widerruf der Zulassung bei Wertpapieren
§ 40 Pflichten des Emittenten
§ 41 Auskunftserteilung
§ 42 Teilbereiche des regulierten Marktes mit besonderen Pflichten für Emittenten
§ 43 Verpflichtung des Insolvenzverwalters
§ 44 Unrichtiger Wertpapierprospekt
§ 45 Haftungsausschluss
§ 46 Verjährung
§ 47 Unwirksame Haftungsbeschränkung; sonstige Ansprüche
Abschnitt 5 Freiverkehr
§ 48 Freiverkehr
Abschnitt 6 Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussvorschriften
§ 49 Strafvorschriften
§ 50 Bußgeldvorschriften
§ 51 Geltung für Wechsel und ausländische Zahlungsmittel
§ 52 Übergangsregelungen
Artikel 3 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 4 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 5 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 6 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
Artikel 7 Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Verkaufsprospektgesetzes
Artikel 9 Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung
Artikel 10 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 11 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 12 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
Artikel 13a Anpassung der Begriffe amtlicher Markt und geregelter Markt in anderen Gesetzen
Artikel 13b Sonstige Folgeänderungen in anderen Gesetzen
Artikel 13c Neufassung des Kreditwesengesetzes
Artikel 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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Suchbeispiele:
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Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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