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43 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schulungsbescheinigungen"


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Drucksache 274/09

... über alle gültigen Schulungsbescheinigungen für Fahrzeugführer und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zulassung zur Beförderung

§ 4
Allgemeine Sicherheitspflichten

§ 5
Ausnahmen

§ 6
Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

§ 7
Zuständigkeiten der vom Bundesministerium der Verteidigung oder vom Bundesministerium des Innern bestellten Sachverständigen oder Dienststellen

§ 8
Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

§ 9
Zuständigkeiten der von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung anerkannten Sachverständigen

§ 10
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung

§ 11
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Strahlenschutz

§ 12
Zuständigkeiten zugelassener Überwachungsstellen

§ 13
Zuständigkeiten der Benannten Stellen

§ 14
Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr

§ 15
Besondere Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr

§ 16
Besondere Zuständigkeiten in der Binnenschifffahrt

§ 17
Pflichten des Auftraggebers des Absenders

§ 18
Pflichten des Absenders

§ 19
Pflichten des Beförderers

§ 20
Pflichten des Empfängers

§ 21
Pflichten des Verladers

§ 22
Pflichten des Verpackers

§ 23
Pflichten des Befüllers

§ 24
Pflichten des Betreibers eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU

§ 25
Pflichten des Herstellers und des Rekonditionierers von Verpackungen und der Stellen für Inspektionen und Prüfungen von IBC

§ 26
Sonstige Pflichten

§ 27
Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt

§ 28
Pflichten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr

§ 29
Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr

§ 30
Pflichten des Betreibers eines Kesselwagens, abnehmbaren Tanks und Batteriewagens im Eisenbahnverkehr

§ 31
Pflichten des Eisenbahninfrastrukturunternehmers im Eisenbahnverkehr

§ 32
Pflichten des Reisenden im Eisenbahnverkehr

§ 33
Pflichten des Schiffsführers in der Binnenschifffahrt

§ 34
Pflichten des Eigentümers oder Ausrüsters in der Binnenschifffahrt

§ 35
Fahrweg und Verlagerung im Straßenverkehr

§ 36
Schriftliche Weisungen im Eisenbahnverkehr

§ 37
Ordnungswidrigkeiten

§ 38
Übergangsbestimmungen

§ 39
Aufheben von Vorschriften

§ 40
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 35)

Gefährliche Güter, für deren innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung § 35 gilt

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Anlage 2

Anlage 3

1. Berlin:

2. Hamburg:

3. Niedersachsen:

4. Nordrhein-Westfalen:

5. Thüringen:

I. Allgemeines

Finanzielle Auswirkungen auf Öffentliche Haushalte:

Sonstige Kosten:

4 Bürokratiekosten:

II. Zu den Einzelvorschriften zu § 1 Geltungsbereich:

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 17

Zu § 19

Zu § 25

Zu § 27

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu Anlage 1:

Zu Anlage 2:

Zu Anlage 3:

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahnen und Binnenschifffahrt – GGVSEB)


 
 
 


Drucksache 32/08

... (1) Die Schulung des sonstigen Personals muss mindestens drei Stunden für den theoretischen Teil umfassen. Die praktische Einweisung dauert mindestens eine Stunde und erfolgt durch betriebs- oder stationsleitendes Personal oder durch den Ausbilder an Ort und Stelle. Schulung und Einweisung erfolgen gemäß Kapitel 12.3 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 und müssen spätestens sechs Wochen nach Beginn der Tätigkeit des sonstigen Personals abgeschlossen sein. Die Schulung kann unterbleiben, sofern das sonstige Personal eine gültige Schulungsbescheinigung nach § 20 Abs. 1 besitzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Ausbildungspersonal

§ 3
Schulungen für Sicherheitspersonal und Luftsicherheitskontrollkräfte

§ 4
Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personal- und Warenkontrollen

§ 5
Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personalkontrollen

§ 6
Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Frachtkontrollen

§ 7
Zusatzschulungen für Luftsicherheitsassistenten

§ 8
Schulungen für sonstiges Personal

§ 9
Lernerfolgskontrollen, Prüfungen

§ 10
Prüfungszweck

§ 11
Prüfungsausschuss

§ 12
Zulassungsvoraussetzungen, Fristen

§ 13
Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Personal- und Warenkontrollen

§ 14
Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Personalkontrollen

§ 15
Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Frachtkontrollen

§ 16
Zulassung zur praktischen Prüfung

§ 17
Bewertung von Prüfungsleistungen

§ 18
Täuschung, sonstige Verstöße

§ 19
Wiederholung der Prüfung

§ 20
Schulungsbescheinigungen, Befähigungszeugnisse, Zulassungen

§ 21
Musterlehrpläne und Formulare

§ 22
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung

§ 4
Prüfungsgebühren

Artikel 3
Änderung der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu §§ 4

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 235: Verordnung zur Einführung von Luftsicherheitsschulungen


 
 
 


Drucksache 587/06

... ausgegebene Schulungsbescheinigungen für Fahrzeugführer voranzutreiben, das von den mit der Kontrolle von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 587/06




Auszug aus dem Ergebnisvermerk des BLFA-GG I/ 2005 10/11.05.2005

6.2: § 6 Abs. 11 Nr. 4 - Verzeichnis gültiger Schulungsbescheinigungen

6.2 § 6 Abs. 11 Nr. 4 - Verzeichnis gültiger Schulungsbescheinigungen


 
 
 


Drucksache 923/05

... "11. das Führen eines Verzeichnisses über alle gültigen Schulungsbescheinigungen für Sachkundige nach Unterabschnitt 1.10.1.6."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 923/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellung

Verordnung

Sechste Verordnung

Artikel 1

1. § 1 Abs. 3 Nr. 1 wird wie folgt gefasst:

2. § 6 wird wie folgt geändert:

3. § 7 wird wie folgt geändert:

4. § 8 wird wie folgt geändert:

5. Anlage 1 wird wie folgt geändert:

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeines:

II. Im Einzelnen

III. Kosten


 
 
 


Drucksache 889/1/04

... ausgegebenen Schulungsbescheinigungen für Fahrzeugführer voranzutreiben, das von den mit der Kontrolle von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 889/1/04




1. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d § 9 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe h, Nr. 2 Buchstabe c - neu - GGVSE

2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe f Doppelbuchstabe bb § 9 Abs. 6 Nr. 2 Buchstabe d, g und j - neu - GGVSE

3. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe i § 9 Abs. 11 Nr. 11 Buchstabe c, Nr. 16, 17 und Nr. 18 - neu - GGVSE Nr. 7 Buchstabe g1 - neu - § 10 Nr. 15 Buchstabe m, n und o - neu - GGVSE

4. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - § 11 GGVSE

5. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb Anlage 2 Nr. 1.3 Buchstabe a Satz 2 GGVSE

6. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c Anlage 2 Überschrift zu Nr. 2.5 GGVSE

7. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und

8. Zu § 6 Abs. 11 GGVSE

9. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,


 
 
 


Drucksache 889/04 (Beschluss)

... ausgegebenen Schulungsbescheinigungen für Fahrzeugführer voranzutreiben, das von den mit der Kontrolle von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 889/04 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d § 9 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe h, Nr. 2 Buchstabe c - neu - GGVSE

2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe f Doppelbuchstabe bb § 9 Abs. 6 Nr. 2 Buchstabe

3. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe i § 9 Abs. 11 Nr. 11 Buchstabe c, Nr. 16, 17 und

4. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - § 11 GGVSE

5. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb Anlage 2 Nr. 1.3 Buchstabe a Satz 2 GGVSE

6. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Anlage 2 Nr. 1.3 Buchstabe c GGVSE

7. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c Anlage 2 Überschrift zu Nr. 2.5 GGVSE

1. Zu § 6 Abs. 11 GGVSE

2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,


 
 
 


Drucksache 889/04

... "4. das Führen eines Verzeichnisses über alle gültigen Schulungsbescheinigungen für Fahrzeugführer nach Unterabschnitt 1.10.1.6

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 889/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

1. § 1 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

2. § 2 Nr. 4 wird wie folgt gefasst:

3. § 5 wird wie folgt geändert:

4. § 6 wird wie folgt geändert:

5. In § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

6. § 9 wird wie folgt geändert:

7. § 10 wird wie folgt geändert:

8. Anlage 1 wird wie folgt gefasst:

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

9. Anlage 2 wird wie folgt geändert:

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu § 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu § 5

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu § 7

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu § 10

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 9

Buchstabe a

Buchstabe c

Zu Artikel 3


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.