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0240/05
0618/05B
0088/05
0189/1/05
0618/1/05
0444/1/05
0211/1/05
0620/05
0238/05
0248/05
0942/1/05
0121/05
0212/05
0286/1/05
0397/05
0897/05
0334/05
0596/05
0648/05
0479/05B
0515/05
0039/05
0003/05
0232/05
0329/05
0515/1/05
0335/05
0084/05
0477/05
0818/05
0286/05B
0479/2/05
0210/05
0249/05
0375/05
0002/05
0163/1/05
0937/05B
0937/1/05
0089/05
0186/05
0015/05
0615/05
0002/05B
0937/05
0211/05B
0479/1/05
0460/05
0042/05
0002/1/05
0744/05
0944/05
0197/05
0622/05
0211/05
0939/05
0942/05B
0189/05B
0618/05
0942/05
0122/05
0873/04
0712/04B
0712/04
0267/04
0361/04
0873/1/04
0852/04
1002/04
0438/04
0676/2/04
0891/04
0676/04B
0586/04
0428/04B
0458/04B
0873/04B
0361/04B
0870/04
0906/1/04
0955/04
0821/04
0140/04
0613/04
0441/04
0850/04
0428/04
0663/03
0736/03
0325/03B
0830/03B
0663/03B
Drucksache 364/07

... (13) Da in einigen betroffenen Sektoren die Vergabe von Unteraufträgen gängige Praxis ist, muss sichergestellt werden, dass alle Glieder einer Kette von Subunternehmen gesamtschuldnerisch haften, wenn finanzielle Sanktionen gegen einen Arbeitgeber am Ende der Kette, der Drittstaatsangehörige ohne legalen Aufenthalt beschäftigt, verhängt werden.



Drucksache 150/07

... 2. Durchführung der Zwangsvollstreckung, soweit sie nicht dem Gericht zugewiesen ist, einschließlich der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung, der Verhaftung des Schuldners sowie der Vorführung von Zeugen und Parteien;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Gerichtsvollziehergesetz

Teil 1
Das Amt des Gerichtsvollziehers

Abschnitt 1
Bestellung zum Gerichtsvollzieher

§ 1
Stellung des Gerichtsvollziehers

§ 2
Aufgaben des Gerichtsvollziehers

§ 3
Unvereinbare Tätigkeiten

§ 4
Staatliche Bedürfnisprüfung

§ 5
Bestellung der Gerichtsvollzieher

§ 6
Stellenausschreibung

§ 7
Amtseid

§ 8
Amtsbereich

§ 9
Geschäftsstelle

§ 10
Örtliche Zuständigkeit

§ 11
Gemeinsame Berufsausübung

Abschnitt 2
Amtspflichten als Gerichtsvollzieher

§ 12
Allgemeine Amtspflichten

§ 13
Persönliche Amtsausübung

§ 14
Genehmigungspflichtige Tätigkeiten

§ 15
Amtsverschwiegenheit

§ 16
Verpflichtung der Beschäftigten und Nachwuchskräfte

§ 17
Fortbildungspflicht

§ 18
Nachwuchsausbildung

§ 19
Werbung

§ 20
Amtshaftung

§ 21
Berufshaftpflichtversicherung

Abschnitt 3
Amtstätigkeit und Verfahren

§ 22
Amtssiegel und Amtsstempel

§ 23
Dienstausweis

§ 24
Amtsschild, Namensschild

§ 25
Pfandkammer

§ 26
Ausschließung von der Amtsausübung

§ 27
Erledigung des Auftrags

§ 28
Amtshandlungen gegenüber Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind

§ 29
Akten- und Buchführung

§ 30
Dauer der Aufbewahrung

§ 31
Ausländische Zustellungen und Schuldtitel

§ 32
Dienstordnung

Abschnitt 4
Abwesenheit und Verhinderung

§ 33
Anzeige von Abwesenheit und Verhinderung

§ 34
Bestellung eines Vertreters

§ 35
Amtsausübung des Vertreters

§ 36
Vergütung des Vertreters

§ 37
Dauer der Amtsbefugnis des Vertreters

Abschnitt 5
Erlöschen des Amtes

§ 38
Gründe für das Erlöschen des Amtes

§ 39
Altersgrenze

§ 40
Entlassung

§ 41
Amtsverlust durch Strafurteil

§ 42
Amtsenthebung

§ 43
Vorübergehende Amtsniederlegung

§ 44
Neubestellung nach vorübergehender Amtsniederlegung

§ 45
Verwahrung von Akten und Pfandgegenständen

§ 46
Weiterführung der Amtsbezeichnung

§ 47
Übernahme von Amtsräumen und Personal

§ 48
Vorläufige Amtsenthebung

§ 49
Verwaltung des Gerichtsvollzieheramtes

§ 50
Bestellung und Stellung des Verwalters

§ 51
Fortführung der Amtsgeschäfte, Kostenforderungen

§ 52
Vergütung und Abrechnung des Verwalters

§ 53
Überschüsse aus Verwaltungen

§ 54
Dauer der Amtsbefugnis des Verwalters

§ 55
Amtspflichtverletzung des Verwalters

§ 56
Zuständigkeit für Streitigkeiten mit dem Verwalter

Abschnitt 6
Verwaltungsverfahren, Personalakten

§ 57
Ermittlung des Sachverhalts

§ 58
Personenbezogene Informationen

§ 59
Personalakten

§ 60
Anhörungspflicht

§ 61
Einsichtsrecht

§ 62
Vorlage an Dritte

§ 63
Entfernung unbegründeter oder ungünstiger Inhalte

§ 64
Automatisierte Verarbeitung von Personalaktendaten

Teil 2
Gerichtsvollzieherkammern und Bundesgerichtsvollzieherkammer

Abschnitt 1
Gerichtsvollzieherkammer

§ 65
Bildung und Sitz der Gerichtsvollzieherkammer

§ 66
Stellung der Gerichtsvollzieherkammer

§ 67
Aufgaben der Gerichtsvollzieherkammer

§ 68
Organe der Gerichtsvollzieherkammer

§ 69
Aufgaben und Zusammensetzung des Vorstandes

§ 70
Verschwiegenheitspflicht des Vorstandes

§ 71
Bildung von Abteilungen

§ 72
Stellung und Aufgaben des Präsidenten

§ 73
Einberufung und Aufgaben der Kammerversammlung

§ 74
Satzung der Gerichtsvollzieherkammer

§ 75
Beiträge an die Gerichtsvollzieherkammer

§ 76
Befugnisse der Gerichtsvollzieherkammer

§ 77
Ermahnung

Abschnitt 2
Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 78
Zusammenschluss und Sitz der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 79
Stellung der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 80
Aufgaben der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 81
Organe der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 82
Präsidium

§ 83
Verschwiegenheitspflicht

§ 84
Aufgaben des Präsidenten und des Präsidiums

§ 85
Beschlüsse der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 86
Vertreterversammlung

§ 87
Einberufung und Beschlussfassung der Vertreterversammlung

§ 88
Beschlüsse der Vertreterversammlung

§ 89
Berichterstattung des Präsidiums

§ 90
Ehrenamtliche Tätigkeit der Organe

§ 91
Satzung

§ 92
Einforderung von Berichten und Gutachten

§ 93
Beiträge an die Bundesgerichtsvollzieherkammer

Teil 3
Rechtsaufsicht, Disziplinarverfahren

Abschnitt 1
Rechtsaufsicht

§ 94
Aufsichtsbehörden

§ 95
Prüfung und Überwachung der Amtsführung

§ 96
Missbilligung

Abschnitt 2
Disziplinarverfahren

§ 97
Dienstvergehen

§ 98
Verfolgungsverjährung

§ 99
Disziplinarmaßnahmen

§ 100
Zuständigkeit für Disziplinarverfügungen

§ 101
Ergänzende Vorschriften

Teil 4
Übergangsbestimmungen

§ 102
Übergangsregelung zum Bestellungsverfahren

§ 103
Übergangsregelung zur Schaffung der Gerichtsvollzieherkammern und der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 104
Anwendung des Gerichtsvollziehergesetzes auf beamtete Gerichtsvollzieher

§ 105
Einkommenssicherung für ehemals beamtete Gerichtsvollzieher

§ 106
Rückkehrmöglichkeit in das Beamtenverhältnis

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 107
Rechtsmittel und Rechtsbehelfe

§ 108
Übertragung von Befugnissen

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buchs des Sozialgesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 6
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 7
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit einer strukturellen Reform

1. Probleme des gegenwärtigen Systems

2. Wechsel zum Beleihungssystem

a Grundlagen des Beleihungssystems

b Verfassungsrechtliche Grundlagen des Beleihungssystems

c Lösung durch das Beleihungssystem

II. Rechtsverhältnisse des beliehenen Gerichtsvollziehers

1. Status des beliehenen Gerichtsvollziehers

2. Wettbewerb der beliehenen Gerichtsvollzieher

3. Aufgaben des beliehenen Gerichtsvollziehers

4. Aufsicht und Gerichtsvollzieherkammern

5. Zugang zum Gerichtsvollzieherberuf, Ausbildung

a Ausbildung an einer Justizschule oder Gerichtsvollzieherakademie

b Fachhochschulstudium

III. Anpassung des Verfahrensrechts

1. Anpassung des Gerichtsverfassungsgesetzes

2. Anpassung der Zivilprozessordnung

IV. Anpassung des Gerichtsvollzieherkostenrechts

1. Inhalt der kostenrechtlichen Änderungen

a Gebot der Kostendeckung

b Inhaltliche Gestaltung der kostenrechtlichen Änderungen

2. Veränderung des Gebührenaufkommens

3. Alternative Gestaltungsmöglichkeiten zu den kostenrechtlichen Änderungen

V. Vollziehung des Systemwechsels

1. Übergangsphasen

a Phasenmodell

b Vorlaufphase

c Parallelphase

2. Wechsel beamteter Gerichtsvollzieher in den Beleihungsstatus

a Bedeutung des Statuswechsels

b Maßnahmen zur Förderung der Wechselbereitschaft

c Versorgungsrechtliche Aspekte des Statuswechsels

3. Verwendung nicht wechselbereiter beamteter Gerichtsvollzieher

a Verwendung als beamtete Gerichtsvollzieher in der Parallelphase

b Altersbedingtes Ausscheiden beamteter Gerichtsvollzieher

c Verwendung beamteter Gerichtsvollzieher im Innendienst

4. Sonstige Übergangsfragen

VI. Alternativen zum Systemwechsel

1. Änderungen des Verfahrensrechts

2. Kostenrechtliche Änderungen

3. Organisatorische Änderungen

VII. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

VIII. Kosten und Preise; Geschlechtsspezifische Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preise

3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu Abschnitt 1 Bestellung zum Gerichtsvollzieher

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absätzen 4 und 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 2 Amtspflichten als Gerichtsvollzieher

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 3 Amtstätigkeit und Verfahren

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 4 Abwesenheit und Verhinderung

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 37

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 5 Erlöschen des Amtes

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 2

Zu § 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 47

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 56

Zu Abschnitt 6 Verwaltungsverfahren, Personalakten

Zu § 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 59

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Gerichtsvollzieherkammer

Zu § 65

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 66

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 68

Zu § 69

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu § 76

Zu § 77

Zu Abschnitt 2 Bundesgerichtsvollzieherkammer

Zu § 78

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu § 92

Zu § 93

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Rechtsaufsicht

Zu § 94

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 95

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absätzen 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 96

Zu Abschnitt 2 Disziplinarverfahren

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu Teil 4

Zu § 102

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 104

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 105

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 106

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Teil 5

Zu § 107

Zu § 108

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer n

Zu Nummer 9

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Abschnitt 4

Zu § 17a

Zu § 17b

Zu § 17c

Zu § 17d

Zu § 17e

Zu Abschnitt 5

Zu § 17f

Zu § 17g

Zu § 17h

Zu § 17i

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe q

Zu Nummer 400

Zu Nummer 401

Zu Nummer 402

Zu Nummer 403

Zu Nummer 404

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe x

Zu Buchstabe y

Zu Buchstabe a9

Zu Buchstabe a10

Zu Buchstabe a11

Zu Buchstabe a12

Zu Buchstabe a13

Zu Buchstabe a14

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 11/07

... 2. Name oder Firma des Schuldners,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 11/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Allgemeines

§ 2
Sicherheit

§ 3
Registrierung der Nutzer

§ 4
Art der Datenübermittlung

§ 5
Datenübermittlung durch die Landesjustizverwaltungen

§ 6
Übermittlung von Indexdaten zu Eintragungen im Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister

§ 7
Übermittlung von Indexdaten zu Bekanntmachungen aus dem Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister

§ 8
Übermittlung von Indexdaten zu Insolvenzbekanntmachungen

§ 9
Übermittlung von Unterlagen der Rechnungslegung

§ 10
Datenübermittlung durch den Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers

§ 12
Zugänglichkeit, Berichtigung und Löschung von Daten

§ 13
Einsichtnahme in das Unternehmensregister

§ 14
Suche im Register

§ 15
Auskunftsdienstleistungen; Zahlungen und Rechnungsstellung

§ 16
Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 17
Erstmalige Übermittlung der Indexdaten

§ 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu den §§ 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18


 
 
 


Drucksache 661/07

... eine ordnungsgemäße Geschäftsführung liegt insbesondere nicht vor, wenn a) gegen Pflichten nach diesem Gesetz in nachhaltiger Weise verstoßen wurde oder b) der Lohnsteuerhilfeverein in Vermögensverfall geraten ist; ein Vermögensverfall wird vermutet, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Lohnsteuerhilfevereins eröffnet oder der Lohnsteuerhilfeverein in das vom Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Schuldnerverzeichnis (§ 26 Abs. 2 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine

Artikel 4
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 5
Änderung der Steuerberatergebührenverordnung

Artikel 6
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Finanzielle Auswirkungen

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 57

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummern 8 bis 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummern 2 bis 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 566/07

... (1) Die Berichte über den Sachstand und die Geschäftsführung nach § 58 haben mindestens eine fortgeschriebene Vermögensübersicht sowie das fortgeschriebene Verzeichnis der Massegegenstände entsprechend §§ 151,153 und eine Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Berichtszeitraum zu enthalten. Wird das schuldnerische Unternehmen fortgeführt, so ist anstelle der Übersicht und des Verzeichnisses das vorläufige Ergebnis der Betriebsfortführung mitzuteilen. Die Kontenbestände sind in geeigneter Form nachzuweisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 566/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 2
Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Strukturierung der Verzeichnisse, Tabellen, und Berichte

2. Strukturierung der Schlussrechnung

3. Vorbereitung des elektronischen Rechtsverkehrs

4. Aufsicht des Insolvenzgerichts, Pflichten des Insolvenzverwalters

5. Stärkung der Gläubigerbeteiligung

6. Regelung der Vorauswahlliste

III. Auswirkung des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

IV. Gesetzgebungskompetenz, Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 566/07 (Beschluss)

... (1) Die Berichte über den Sachstand und die Geschäftsführung nach § 58 haben mindestens eine fortgeschriebene Vermögensübersicht sowie das fortgeschriebene Verzeichnis der Massegegenstände entsprechend den §§ 151, 153 und eine Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Berichtszeitraum zu enthalten. Wird das schuldnerische Unternehmen fortgeführt, so ist anstelle der Übersicht und des Verzeichnisses das vorläufige Ergebnis der Betriebsfortführung mitzuteilen. Die Kontenbestände sind in geeigneter Form nachzuweisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 566/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung und Vereinfachung der Aufsicht in Insolvenzverfahren (GAVI)

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 2
Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Strukturierung der Verzeichnisse, Tabellen, und Berichte

2. Strukturierung der Schlussrechnung

3. Vorbereitung des elektronischen Rechtsverkehrs

4. Aufsicht des Insolvenzgerichts, Pflichten des Insolvenzverwalters

5. Stärkung der Gläubigerbeteiligung

III. Auswirkung des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

IV. Gesetzgebungskompetenz, Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 392/07

... a) auf Lebenszeit des Gläubigers, Schuldners oder eines Beteiligten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/07




Artikel 1
Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen (Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz - DLKonjStatG)

§ 1
Zwecke der Statistik, Anordnung als Bundesstatistik

§ 2
Erhebungsbereiche

§ 3
Erhebungseinheiten und Erhebungsarten

§ 4
Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeitraum, Berichtszeitpunkt

§ 5
Hilfsmerkmale Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:

§ 6
Auskunftspflicht

§ 7
Übermittlung von Einzelangaben

§ 8
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (Preisklauselgesetz)

§ 1
Preisklauselverbot

§ 2
Ausnahmen vom Verbot

§ 3
Langfristige Verträge

§ 4
Erbbaurechtsverträge

§ 5
Geld- und Kapitalverkehr

§ 6
Verträge mit Gebietsfremden Zulässig sind Preisklauseln in Verträgen von gebietsansässigen Unternehmern (§ 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) mit Gebietsfremden.

§ 7
Verträge zur Deckung des Bedarfs der Streitkräfte

§ 8
Unwirksamkeit der Preisklausel

§ 9
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes

Artikel 4a
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 7
Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 9a
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 9b
Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gaststättengesetzes

Artikel 11
Änderung des Preisangaben- und Preisklauselgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik

Artikel 13
Änderung des Dienstleistungsstatistikgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe

Artikel 15
Änderung des Rohstoffstatistikgesetzes

Artikel 16
Änderung des Handwerkstatistikgesetzes

Artikel 17
Änderung des Handelsstatistikgesetzes

Artikel 18
Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes

Artikel 19
Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes

Artikel 20
Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik

Artikel 21
Änderung des Verdienststatistikgesetzes

Artikel 21a
Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

Artikel 22
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 23
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 24
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 25
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 26
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 27
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 28
Änderung sonstiger Rechtsvorschriften

Artikel 29
Neubekanntmachung

Artikel 30
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 508/1/07

... eine ordnungsgemäße Geschäftsführung liegt insbesondere nicht vor, wenn a) gegen Pflichten nach diesem Gesetz in nachhaltiger Weise verstoßen wurde oder b) der Lohnsteuerhilfeverein in Vermögensverfall geraten ist; ein Vermögensverfall wird vermutet, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Lohnsteuerhilfevereins eröffnet oder der Lohnsteuerhilfeverein in das vom Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Schuldnerverzeichnis (§ 26 Abs. 2 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 508/1/07




Entwurf

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine

Artikel 4
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 5
Änderung der Steuerberatergebührenverordnung

Artikel 6
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Finanzielle Auswirkungen

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 61

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummern 8 bis 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummern 2 bis 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 720/07C

... Maßstab für die Gewährung der Vergütung bleiben die vereinnahmten Beträge. Daneben soll dem Verordnungsgeber jedoch die Möglichkeit eröffnet werden, künftig ergänzend auch die Anzahl der bearbeiteten Vollstreckungsaufträge zu berücksichtigen. Vollziehungsbeamtinnen und -beamten, die in einem Vollstreckungsbezirk mit ungünstiger Schuldnerstruktur tätig sind kann dadurch ein angemessener Leistungsanreiz geboten werden. Die Regelungen zur Vergütung der im Vollstreckungsdienst des Bundes tätigen Beamtinnen und Beamten sind sachgerecht und praxisnah fortzuentwickeln.

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Drucksache 720/07C




Artikel 2
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

1. Das Inhaltsverzeichnis

2. § 1

3. § 3

4. § 4

5. § 6

6. § 7

7. § 9a Abs. 2

8. § 13

9. § 14

10. § 14a

11. § 17

12. § 19

13. § 19a

14. § 20

15. §§ 21 und 22

16. § 23 Abs. 2

17. § 26

18. Die §§ 27 und 28

19. § 29 Abs. 1

20. § 30 Abs. 1 Satz 1

21. § 32 Satz 3

22. § 33

23. § 34

24. § 35

25. § 37

26. § 38

27. § 40

28. § 42

29. § 42a

30. § 44

31. § 45

32. § 46

33. § 48

34. § 49

35. § 50a Satz 3

36. Die Überschrift des 5. Abschnitts

37. § 53

38. Die §§ 52 bis 53a

39. § 54

40. § 55

41. § 56

42. § 57

43. § 58

44. § 58a

45. § 58a

46. § 59

47. § 63

48. § 64

49. Der 7. Abschnitt

50. § 70

51. § 71

52. § 72

53. § 72a

54. § 74

55. § 75 Abs. 1 Satz 1

56. § 76

57. § 77

58. § 78

59. § 79

60. § 81

61. Die §§ 83 bis 85

62. Die Anlage I

63. Die Anlage II

64. Anlage III

65. Anlage IV

66. Anlage V

67. Die Anlagen VIa bis VIi

68. Anlage VIII

69. Die Anlage IX

70. § 11 Abs. 1

71. § 47 Satz 1

Anlage 1
Anlage IV

1. Bundesbesoldungsordnung A

2. Bundesbesoldungsordnung B

3. Bundesbesoldungsordnung W

4. Bundesbesoldungsordnung R

Anlage 2
Anlage VI – Auslandszuschlag (§ 53)

Anlage 3
Anlage VIII

Begründung

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 33

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu § 76

Zu Nummer 57

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 58

Zu § 78

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 61

Zu § 83

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84

Zu § 85

Zu Nummer 62

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 63

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71


 
 
 


Drucksache 403/07

... ") nicht übersteigen sollten, um eine unrechtmäßige Bereicherung auszuschließen, und der Möglichkeit des Geschädigten, Schaden oder Verlust zu mindern, Rechnung tragen kann; empfiehlt allerdings, dass bei Kartellen Antragsteller, die als erste mit den Wettbewerbsbehörden bei Kronzeugenregelungen zusammenarbeiten, nicht gesamtschuldnerisch mit den übrigen Rechtsverletzern haften sollten; Zinsen sollten ab dem Tag der Zuwiderhandlung berechnet werden;



Drucksache 763/07

... Derartige Kreditverkäufe werfen Fragen des Schuldnerschutzes, des Verbraucherschutzes (u.a. Schaffung von besonderen Unterrichtungspflichten der an Kreditverkäufen Beteiligten), des Bankgeheimnisse und des Datenschutzes sowie Fragen nach möglichen gesetzlichen Einschränkungen der Abtretung von Kreditforderungen auf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 763/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Artikel 3
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 4
Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

1. Abgestimmtes Verhalten von Investoren – acting in concert

2. Aussagefähigere wertpapierhandelsrechtliche Meldungen

3. Bessere Informationen über Inhaber wesentlicher Beteiligungen

4. Verschärfung der Rechtsfolgen bei Verletzung von gesetzlichen Mitteilungspflichten

5. Verbesserte Identifizierung der Inhaber von Namensaktien

6. Konkretisierung der Informationsrechte der Belegschaften

III. Weitere Maßnahmen

1. Verbesserte Transparenz bei Verkäufen von Kreditforderungen

2. Intensive Beobachtung von Risiken durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Kosten der öffentlichen Haushalte

VI. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkung

VII. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken


 
 
 


Drucksache 820/07

... Es wird klargestellt, dass im arbeitsgerichtlichen Verfahren die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Titel, dessen Bestand aufgrund der Einlegung eines Rechtsbehelfs zweifelhaft sein kann, bei einem drohenden nicht zu ersetzenden Nachteil für den Schuldner ohne Sicherheitsleistung erfolgt. Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsbehelf gegeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Kündigungsschutzgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

1. Notwendigkeit und Ziele

2. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

a Entlastung im Widerspruchsverfahren

b Entlastung der Sozialgerichte

aa Stärkung des Amtsermittlungsgrundsatzes

bb Straffung des Verfahrens

cc Verlagerung der erstinstanzlichen Zuständigkeit

dd Abschaffung des Abhilferechts im Beschwerdeverfahren

c Entlastung der Landessozialgerichte

aa Erhöhung des Schwellenwertes zur Berufung

bb Beschwerdeverfahren

ee Entscheidung des Landessozialgerichts bei Gerichtsbescheid

II. Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

III. Änderung des Kündigungsschutzgesetzes

IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

V. Kosten und Preise

VI. Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, des Arbeitsgerichtsgesetzes und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 663/1/07

... Die vorgeschlagene Regelung ermöglicht die elektronische Zustellung im Parteibetrieb. Insbesondere bei der Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen durch Gerichtsvollzieher an Drittschuldner kann eine elektronische Zustellung zu wesentlichen Erleichterungen führen. Die genannten Beschlüsse werden nach geltender Rechtslage gemäß § 829 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. den §§ 192 ff.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 192 Abs. 1, 3 Satz 1 ZPO Nr. 1b - neu - § 196 - neu - ZPO

1b. Nach § 195 wird folgender § 196 eingefügt:

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 833a Abs. 1 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a und b § 835 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 ZPO

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 850i Abs. 1 ZPO

5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 1 Satz 1 ZPO

6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 1 Satz 3 ZPO

7. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 5 Satz 2a - neu - ZPO

8. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 6 ZPO

9. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 6 ZPO *

10. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe d § 850l Abs. 4 Satz 1 ZPO

11. Zu Artikel 6a - neu - Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 838/1/07

... in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. April 1990 (BGBl. I S. 780), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 10. Januar 2000 (BGBl. I S. 38) gilt in den Ländern fort, wenn von der Ermächtigung nach Satz 1 Gebrauch gemacht wird, solange die Länder insoweit keine abweichenden Regelungen getroffen haben. Die Gebührensätze sind so zu bemessen, dass der mit den Amtshandlungen, Prüfungen oder Untersuchungen verbundene Personal- und Sachaufwand gedeckt wird; bei begünstigenden Amtshandlungen kann daneben die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen für den Gebührenschuldner angemessen berücksichtigt werden. Das Verwaltungskostengesetz findet Anwendung.



Drucksache 96/07

... "(2) Sind die Vermögensverhältnisse des Schuldners überschaubar und die Zahl der Gläubiger oder die Höhe der Verbindlichkeiten gering; kann das Insolvenzgericht anordnen, dass das Verfahren oder einzelne seiner Teile schriftlich durchgeführt werden. Es kann diese Anordnung jederzeit aufheben oder abändern. Die Anordnung, ihre Aufhebung oder Abänderung sind öffentlich bekannt zu machen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/07




Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 2
Änderung der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze

Artikel 5
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 720/07A

... (1) Beamtinnen und Beamte, die vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihnen obliegenden Pflichten verletzt haben, haben dem Dienstherrn, dessen Aufgaben sie wahrgenommen haben, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Haben zwei oder mehr Beamtinnen und Beamte gemeinsam den Schaden verursacht, haften sie gesamtschuldnerisch.



Drucksache 663/07 (Beschluss)

... Die vorgeschlagene Regelung ermöglicht die elektronische Zustellung im Parteibetrieb. Insbesondere bei der Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen durch Gerichtsvollzieher an Drittschuldner kann eine elektronische Zustellung zu wesentlichen Erleichterungen führen. Die genannten Beschlüsse werden nach geltender Rechtslage gemäß § 829 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. den §§ 192 ff.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 192 Abs. 1, 3 Satz 1 ZPO Nr. 1b - neu - § 196 - neu - ZPO

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 833a Abs. 1 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 850i Abs. 1 ZPO

4. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 1 Satz 1 ZPO

5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 1 Satz 3 ZPO

6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 5 Satz 2a - neu - ZPO

7. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 6 ZPO

8. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 6 ZPO

9. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe d § 850l Abs. 4 Satz 1 ZPO

10. Zu Artikel 6a - neu - Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 815/07

... Der Verordnungsgeber ist jedoch nach § 6a Abs. 2 StVG verpflichtet, die Gebührensätze so zu bemessen, dass der mit den Amtshandlungen, einschließlich Prüfungen, Abnahmen, Begutachtungen, Untersuchungen, Verwarnungen - ausgenommen Verwarnungen im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten- und Registerauskünften verbundene Personal- und Sachaufwand gedeckt wird; bei begünstigenden Amtshandlungen kann daneben die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen für den Gebührenschuldner angemessen berücksichtigt werden.



Drucksache 559/07

... • die erleichterte Rückforderung des Wohngeldes in Todesfällen, die Einführung einer gesamtschuldnerischen Haftung aller Haushaltsmitglieder sowie die Erweiterung der Aufrechnungs- und Verrechnungsmöglichkeit bei überzahltem Wohngeld und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Teil 1
Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung

§ 1
Zweck des Wohngeldes

§ 2
Wohnraum

§ 3
Wohngeldberechtigung

Teil 2
Berechnung und Höhe des Wohngeldes

Kapitel 1
Berechnungsgrößen des Wohngeldes

§ 4
Berechnungsgrößen des Wohngeldes

Kapitel 2
Haushaltsmitglieder

§ 5
Haushaltsmitglieder

§ 6
Zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder

§ 7
Ausschluss vom Wohngeld

§ 8
Dauer des Ausschlusses vom Wohngeld und Verzicht auf Leistungen

Kapitel 3
Miete und Belastung

§ 10
Belastung

§ 11
Zu berücksichtigende Miete und Belastung

§ 12
Höchstbeträge für Miete und Belastung

Kapitel 4
Einkommen

§ 13
Gesamteinkommen

§ 14
Jahreseinkommen

§ 15
Ermittlung des Jahreseinkommens

§ 16
Abzugsbeträge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge

§ 17
Freibeträge

§ 18
Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen

Kapitel 5
Höhe des Wohngeldes

§ 19
Höhe des Wohngeldes

Teil 3
Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs

§ 20
Gesetzeskonkurrenz

§ 21
Sonstige Gründe

Teil 4
Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes

§ 22
Wohngeldantrag

§ 23
Auskunftspflicht

§ 24
Wohngeldbehörde und Entscheidung

§ 25
Bewilligungszeitraum

§ 26
Zahlung des Wohngeldes

§ 27
Änderung des Wohngeldes

§ 28
Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides und Wegfall des Wohngeldanspruchs

§ 29
Haftung, Aufrechnung und Verrechnung

§ 30
Rücküberweisung und Erstattung im Todesfall

§ 31
Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Wohngeldbescheides

Teil 5
Kostentragung und Datenabgleich

§ 32
Erstattung des Wohngeldes durch den Bund

§ 33
Datenabgleich

Teil 6
Wohngeldstatistik

§ 34
Zweck der Wohngeldstatistik, Auskunfts- und Hinweispflicht

§ 35
Erhebungsmerkmale

§ 36
Erhebungszeitraum, Zufallsstichprobe und Sonderaufbereitungen

Teil 7
Schlussvorschriften

§ 37
Bußgeld

§ 38
Verordnungsermächtigung

§ 39
Wohngeld- und Mietenbericht

§ 40
Einkommen bei anderen Sozialleistungen

§ 41
Auswirkung von Rechtsänderungen auf die Wohngeldentscheidung

Teil 8
Überleitungsvorschriften

§ 42
Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften

§ 43
Festlegung der Mietenstufen

§ 44
Weitergeltung bisherigen Rechts

Anlage 1
Werte für a, b und c

Anlage n
3 bis 7 siehe gesonderte Anlagen

Artikel 2
Folgeänderungen anderer Gesetze

Artikel 3
Änderung der Wohngeldverordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über Bergmannssiedlungen

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau

Artikel 6
Aufhebung des Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses

Artikel 7
Neubekanntmachung der Wohngeldverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Alternativen

VI. Kosten

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

4. Bürokratiekosten

a Informationspflichten für die Wirtschaft

b Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

c Informationspflichten für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zur Überschrift des Teils 1 Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zur Überschrift des Teils 2 Wohngeldberechnung

Zur Überschrift des Kapitels 1 und zu § 4 Berechnungsgrößen des Wohngeldes

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zur Überschrift des Kapitels 3 Miete und Belastung

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zur Überschrift des Teils 3 Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs

Zu § 20

Zu § 21

Zur Überschrift des Teils 4 Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zur Überschrift des Teils 5 Kostentragung und Datenabgleich

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu den Anlagen 1 bis 7

Zu Artikel 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 11

Zu Nummern 12 bis 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 600/1/07

... § 4 Abs. 2 InsO-E soll in eng umfassten Ausnahmefällen die Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts regeln. Soweit ein Gläubiger einen offensichtlich unbegründeten Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellt, kann das Gericht im Rahmen seiner ihm obliegenden Fürsorgepflicht diesen Antrag auch ohne die Beiordnung eines Rechtsanwalts abweisen. Soweit dem Antrag stattgegeben werden sollte, gebietet es hingegen die Fürsorgepflicht des Gerichts, dem Schuldner zuvor einen Rechtsanwalt beizuordnen. Dies wäre bei offensichtlich begründeten Versagungsanträgen ein bloßer Formalismus und ist aus Kostengründen zu vermeiden.

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Drucksache 600/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b § 4 Abs. 2 Satz 2 InsO

2. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 38 InsO

3. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 55 Abs. 2 Satz 1 InsO

4. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 65 InsO

5. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 88 Abs. 2 InsO

6. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 108a InsO

7. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 108a Satz 1 InsO

8. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 108a Satz 2, 3 InsO

9. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 108a Satz 2, 3, 4 - neu - InsO

10. Zu Artikel 1 Nr. 12a - neu - § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO

11. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 286 Satz 2 InsO

12. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 287 InsO , Nr. 20 §§ 289a und 289b InsO , Artikel 8 Nr. 5 § 14a InsVV

13. Zu Artikel 1 Nr. 19 Buchstabe a § 289 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - InsO

14. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 289a Abs. 5, 6 InsO

15. Zu Artikel 1 Nr. 20 §§ 289b, 289c Abs. 2 InsO

16. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 289c Abs. 3 InsO

17. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 290 Abs. 1 Nr. 1a InsO , Nr. 27 § 297 Abs. 1 Nr. 2 InsO

18. Zu Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe b § 290 Abs. 3 InsO

19. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 292a Abs. 4 Satz 2 InsO

20. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe b § 298 Abs. 2 Satz 2 InsO

21. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe c - neu - § 298 Abs. 2a - neu - InsO Nr. 31 Buchstabe b § 300 Abs. 2 InsO

22. Zu Artikel 1 Nr. 31 Buchstabe a § 300 Abs. 1 Satz 2 InsO

23. Zu Artikel 1 Nr. 31 Buchstabe a § 300 Abs. 1 Satz 2 InsO

24. Zu Artikel 1 Nr. 31 Buchstabe a § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 InsO

25. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO

26. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO

27. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO

28. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO

29. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe b § 305 Abs. 3 InsO

30. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe c § 305 Abs. 4 Satz 1 InsO

31. Zu Artikel 1 Nr. 39 § 308 Abs. 3 Satz 1a - neu - InsO

32. Zu Artikel 2 § 2 Nr. 2, 3, § 6 InsStatG

33. Zu Artikel 4 § 18 Abs. 1 Nr. 2 RPflG

34. Zu Artikel 7 § 240 Satz 2 ZPO

35. Zu Artikel 9a - neu - § 3 Abs. 3 InsOBekV

36. Zu Artikel 10 Nr. 5 Buchstabe d Nummer 2350 KV-GKG

37. Zu Artikel 11 § 4 JBeitrO

38. Zu Artikel 12 Nr. 4a - neu - § 41a - neu - RVG , Nr. 4b - neu - § 59 Abs. 1 Satz 1 RVG

39. Zu Artikel 14 Abgabenordnung

40. Zu Artikel 15 Satz 1 Inkrafttreten

41. Zum Gesetzentwurf allgemein Kostenbeteiligung des Schuldners


 
 
 


Drucksache 555/07

... (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend für Investitionen in den Ausbau der Schienenwege, die der Bund vor in Kraft treten dieses Gesetzes finanziert hat, und für Investitionen für den Erhalt der Schienenwege, die der Bund vor dem erstmaligen Inkrafttreten einer Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung oder eines sie nach § 4 Abs. 3 ersetzenden Verwaltungsaktes finanziert hat. Wird ein Schienenweg auf ein anderes Eisenbahninfrastrukturunternehmen übertragen und ist der übertragene Schienenweg mit zinslosen Darlehen des Bundes finanziert, haben die beteiligten Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes und das übernehmende Eisenbahninfrastrukturunternehmen gesamtschuldnerisch die Darlehenstilgung zu gewährleisten. Soweit in diesem Fall das übernehmende Eisenbahninfrastrukturunternehmen für die Übernahme des Schienenwegs ein Entgelt an die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes zu entrichten hat, steht dieses Entgelt dem Bund nicht zu.



Drucksache 600/07

... Mit dem Gesetzentwurf soll zunächst das derzeit sehr aufwändige Restschuldbefreiungsverfahren für mittellose Personen vereinfacht werden. Wird der Insolvenzantrag nach Prüfung durch einen vorläufigen Treuhänder mangels Masse abgewiesen so soll sich unmittelbar - ohne die bisher zwingend erforderliche Durchführung eines Insolvenzverfahrens - das Restschuldbefreiungsverfahren anschließen. Für dieses Entschuldungsverfahren sollen besondere Regelungen gelten. Der Schuldner soll für die Durchführung des Verfahrens zumutbare Kostenbeiträge leisten. Deren Zahlung ist Voraussetzung einer Restschuldbefreiung.

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Drucksache 600/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 2
Gesetz über die Insolvenzstatistik (Insolvenzstatistikgesetz - InsStatG)

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Erhebungsmerkmale

§ 3
Hilfsmerkmale Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:

§ 4
Auskunftspflicht und Erteilung der Auskunft

§ 5
Veröffentlichung und Übermittlung

§ 6
Übergangsregelung

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Artikel 4
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 5
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 6
Änderung des Beratungshilfegesetzes

Artikel 7
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 8
Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 10
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 11
Änderung der Justizbeitreibungsordnung

Artikel 12
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 14
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Neukonzeption eines Entschuldungsverfahrens

1. Ausgangsüberlegung

2. Wesentliche Leitlinien der Entschuldung in masselosen Fällen

a Angemessener Ausgleich der involvierten Interessen

b Leitlinien des Verfahrens

c Denkbare Lösungen

d Ablauf des Verfahrens

e Zuständigkeit

II. Wesentliche Änderungen im Restschuldbefreiungs- und Verbraucherinsolvenzverfahren

1. Restschuldbefreiungsverfahren

2. Umgestaltung des Einigungsversuchs

3. Sonstige Änderungen im Verbraucherinsolvenzverfahren und bei der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

III. Vorschriften zur Stärkung der Gläubigerrechte

IV. Sicherung des Wirtschafts- und Forschungsstandorts Deutschland bei Lizenzverträgen

V. Einführung des Insolvenzstatistikgesetzes

VI. Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte von Bund und Ländern

a Verbraucherinsolvenzverfahren

b Regelinsolvenzverfahren

2. Kosten für die Wirtschaftsunternehmen

3. Preiswirkungen

VII. Gesetzgebungskompetenz, Sonstiges

VIII. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu § 289a

Zu § 289b

Zu § 289c

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Absatz 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu § 307

Zu § 308

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 196: Gesetz zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen


 
 
 


Drucksache 309/07 (Beschluss)

... Die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung, wonach auch in Güterrechts- und Unterhaltsverfahren eine Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung bzw. Abwendungsbefugnis ab Wirksamkeit des Beschlusses zulässig ist, bürdet das Risiko der Vollstreckung einer unrichtigen Entscheidung der ersten Instanz dem Vollstreckungsschuldner auf. Dies ist nicht gerechtfertigt. In Familiensachen tritt verschärfend hinzu, dass teilweise sehr hohe Beträge ausgeurteilt werden und bei nicht wenigen Ehegatten auf Grund ihrer emotionalen Verstrickung eine erhöhte Bereitschaft besteht, den jeweils anderen zu ruinieren. Der nach § 120 Abs. 2 Satz 2 FamFG-E mögliche Schutz des Vollstreckungsschuldners ist demgegenüber unzureichend. Denn die diesbezügliche Voraussetzung (Glaubhaftmachung, dass die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde) wird in der Praxis eine oftmals nicht zu überwindende Hürde darstellen. Die Vollstreckbarkeit sollte daher - wie bisher - grundsätzlich erst ab formeller Rechtskraft der Endentscheidung eintreten. Zuvor sollte eine Vollstreckung ab einer gewissen Summe gegen Sicherheitsleistung möglich sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/07 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zur Eingangsformel

4. Zu Artikel 1 insgesamt FamFG

5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Satz 2 FamFG

6. Zu Artikel 1 § 4 FamFG

7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Satz 3 FamFG

8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 4, § 345 Abs. 5 FamFG

9. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 2 FamFG , Artikel 2 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 FamGKG - Kostenverzeichnis - Nr. 1503 - neu -

10. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 4 Satz 1 und 1a - neu - FamFG

11. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 1 FamFG

12. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 3 FamFG

13. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 FamFG

14. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 1 FamFG

15. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - FamFG

16. Zu Artikel 1 § 29 Abs. 2 Satz 3, 4 FamFG

17. Zu Artikel 1 § 30 Abs. 3 FamFG

18. Zu Artikel 1 § 32 Abs. 1 Satz 1 FamFG

19. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 1 FamFG

20. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 FamFG

21. Zu Artikel 1 § 38 Abs. 4 FamFG

22. Zu Artikel 1 § 38 Abs. 5 Nr. 5 - neu - FamFG

23. Zu Artikel 1 §§ 40, 41 FamFG

24. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG

25. Zu Artikel 1 § 46 Satz 4 - neu - FamFG

26. Zu Artikel 1 § 65 Abs. 2 Satz 2 - neu -, § 68 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 - neu - FamFG

27. Zu Artikel 1 § 66 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - FamFG

28. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 2 - neu - FamFG

29. Zu Artikel 1 § 68 Abs. 4 Halbsatz 2 FamFG

30. Zu Artikel 1 § 70 Abs. 2 Satz 2, § 74 Abs. 1 Satz 1 FamFG , Artikel 21 Nr. 2 § 29 Abs. 2 Satz 2 EGGVG , Artikel 36 Nr. 8 § 78 Abs. 2 Satz 2 GBO und Artikel 39 Nr. 6 § 83 Abs. 2 Satz 2 SchRegO

31. Zu Artikel 1 § 76 Abs. 1 und 2, § 77 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 FamFG

32. Zu Artikel 1 § 76 Abs. 3 - neu - FamFG

33. Zu Artikel 1 § 81 Abs. 2 Nr. 2 und 2a - neu - FamFG

34. Zu Artikel 1 § 88 ff. FamFG

35. Zu Artikel 1 § 107 Abs. 2 Satz 2 FamFG

36. Zu Artikel 1 § 114 Abs. 4 Nr. 7 - neu - und 8 - neu - FamFG

37. Zu Artikel 1 § 117 Abs. 1 Satz 3 FamFG

38. Zu Artikel 1 § 117 Abs. 2 Satz 1 FamFG

39. Zu Artikel 1 § 120 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - FamFG

40. Zu Artikel 1 § 122 FamFG

41. Zu Artikel 1 § 128 FamFG

42. Zu Artikel 1 § 133 Abs. 2 FamFG

43. Zu Artikel 1 § 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG

44. Zu Artikel 1 § 140 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 FamFG

45. Zu Artikel 1 § 141 Satz 2 FamFG

46. Zu Artikel 1 § 152 Abs. 2 Satz 2 - neu - FamFG

47. Zu Artikel 1 § 154 Satz 1, 2, 3 - neu - FamFG , Artikel 105 §§ 86 bis 88 SGB VIII

Zu Buchstabe a

48. Zu Artikel 1 § 155 Abs. 1 FamFG

49. Zu Artikel 1 § 155 Abs. 2 Satz 2 FamFG

50. Zu Artikel 1 § 156 Abs. 2 FamFG

51. Zu Artikel 1 § 155 Abs. 2 Satz 3 und § 157 Abs. 1 Satz 2 FamFG

52. Zu Artikel 1 § 157 Abs. 2 FamFG

53. Zu Artikel 1 §§ 158 und 174 FamFG

54. Zu Artikel 1 § 159 Abs. 3 Satz 1a - neu - FamFG

55. Zu Artikel 1 § 163 Abs. 1 FamFG

56. Zu Artikel 1 § 165 FamFG

57. Zu Artikel 1 § 166 Abs. 3 FamFG

58. Zu Artikel 1 § 167 Abs. 6 Satz 1 FamFG

59. Zu Artikel 1 § 177 Abs. 1 Satz 2 - neu - FamFG

60. Zu Artikel 1 § 178 Abs. 2 Satz 3 - neu - FamFG

61. Zu Artikel 1 § 187 Abs. 4 Satz 2 - neu - FamFG

62. Zu Artikel 1 § 191 FamFG Artikel 50 Nr. 50a - neu - § 1910 - neu - BGB

63. Zu Artikel 1 § 209 Abs. 3 - neu - FamFG

64. Zu Artikel 1 § 213 FamFG

65. Zu Artikel 1 § 214 Abs. 1 FamFG

66. Zu Artikel 1 § 216 Abs. 3 FamFG

67. Zu Artikel 1 § 232 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 FamFG

68. Zu Artikel 1 § 235 Abs. 2 und 4 Satz 2 - neu -, § 236 Abs. 2 FamFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

69. Zu Artikel 1 § 238 Abs. 2 und 3 Satz 5 FamFG , Artikel 29 Nr. 12 § 323 Abs. 2 und 3 Satz 2 ZPO

70. Zu Artikel 1 §§ 249 ff. FamFG

71. Zu Artikel 1 § 276 FamFG

72. Zu Artikel 1 § 277 Abs. 2 Satz 3 - neu - und Abs. 3 Satz 4 - neu - FamFG

73. Zu Artikel 1 § 281 Abs. 1 Nr. 3 - neu - FamFG

74. Zu Artikel 1 § 283 Abs. 1 Satz 1a - neu - FamFG

75. Zu Artikel 1 § 283 Abs. 1 Satz 2, § 284 Abs. 3 Satz 2 - neu - FamFG

76. Zu Artikel 1 § 292 Abs. 1 Satz 2 - neu - FamFG

77. Zu Artikel 1 § 295 Abs. 1 Satz 2 FamFG

78. Zu Artikel 1 § 303 Abs. 3, § 335 Abs. 2 FamFG

79. Zu Artikel 1 § 315 Abs. 1 Nr. 2 FamFG

80. Zu Artikel 1 § 315 Abs. 4 FamFG

81. Zu Artikel 1 § 317 FamFG

82. Zu Artikel 1 § 319 Abs. 4 FamFG

83. Zu Artikel 1 § 320 Satz 2 FamFG

84. Zu Artikel 1 § 344 Abs. 7 - neu - FamFG

85. Zu Artikel 1 § 346 FamFG

86. Zu Artikel 1 § 346 Abs. 3 Satz 2 FamFG

87. Zu Artikel 1 § 347 FamFG

88. Zu Artikel 1 § 351 Satz 1 FamFG

89. Zu Artikel 1 § 352 FamFG

90. Zu Artikel 1 § 353 Abs. 1 FamFG

91. Zu Artikel 1 § 371 Abs. 2 FamFG

92. Zu Artikel 1 § 375 Nr. 3 FamFG Artikel 22 Nr. 11 Buchstabe a § 71 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe b GVG Artikel 74 Nr. 18 § 258 Abs. 3 Satz 2, Satz 3 - neu - AktG

93. Zu Artikel 1 § 379 Abs. 1 FamFG

94. Zu Artikel 1 § 390 Abs. 1 Satz 1, 2 - neu - FamFG

95. Zu Artikel 1 § 395 Abs. 4 FamFG

96. Zu Artikel 1 § 395a - neu - FamFG

97. Zu Artikel 1 § 396 FamFG

98. Zu Artikel 1 § 419 FamFG

99. Zu Artikel 1 § 437 FamFG

100. Zu Artikel 1 § 448 Abs. 2 Satz 2 und 3 - neu - FamFG

101. Zu Artikel 2 § 32 Satz 3 - neu - FamGKG

102. Zu Artikel 2 § 41 Satz 2 FamGKG

103. Zu Artikel 2 § 46 Abs. 3 FamGKG

104. Zu Artikel 2 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 FamGKG - Kostenverzeichnis - Nr. 1110, 1111, 1120, 1121, 1122, 1130, 1132, 1140

105. Zu Artikel 2 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 FamGKG - Kostenverzeichnis - Nr. 1310, 1310 a - neu -

106. Zu Artikel 12 Nr. 3 § 53 Abs. 2 PersStdG

107. Zu Artikel 22 Nr. 4 § 17b Abs. 3 GVG

108. Zu Artikel 22 Nr. 7 § 23a Abs. 2 GVG

109. Zu Artikel 22 Nr. 11 Buchstabe b § 71 Abs. 4 Satz 1 GVG

110. Zu Artikel 22 Nr. 12 Buchstabe a § 72 Abs. 1 GVG , Nr. 14 § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b GVG

111. Zu Artikel 22 Nr. 13 § 95 Abs. 2 Nr. 1 GVG

112. Zu Artikel 36 Änderung der Grundbuchordnung

113. Zu Artikel 37 Nr. 2 Buchstabe b § 5 Abs. 4 GBWiederhV

114. Zu Artikel 38 Nr. 1 § 2 Abs. 1 Satz 1 GBMaßnG

115. Zu Artikel 39 Änderung der Schiffsregisterordnung

116. Zu Artikel 40 Abs. 2 Nr. 5 § 26 HRV

117. Zu Artikel 47 Abs. 6 Nr. 19 Buchstabe e bis j Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG - Vergütungsverzeichnis - Nummern 2502 bis 2511

118. Zu Artikel 50 Nr. 28 und 29 § 1684 Abs. 3, § 1685 Abs. 3 BGB

119. Zu Artikel 58 Nr. 1a - neu - § 3 Abs. 1 HypKrlosErklG

120. Zu Artikel 58 Nr. 5 Buchstabe b § 8 Abs. 3 Satz 3 - neu - HypKrlosErklG

121. Zu Artikel 74 Nr. 7 Buchstabe b § 99 Abs. 3 Satz 5 - neu - AktG

122. Zu Artikel 105 Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 50 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII

123. Zu Artikel 111 Übergangsvorschrift

124. Zu Artikel 112 Inkrafttreten

125. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 746/07

... (2a) Für die Erfüllung der Zahlungspflicht, die sich für den Arbeitgeber knappschaftlicher Arbeiten im Sinne von § 134 Abs. 4 des Sechsten Buches ergibt, haftet der Arbeitgeber des Bergwerksbetriebes, mit dem die Arbeiten räumlich und betrieblich zusammenhängen, wie ein selbstschuldnerischer Bürge. Der Arbeitgeber des Bergwerksbetriebes kann die Befriedigung verweigern, solange die Einzugsstelle den Arbeitgeber der knappschaftlichen Arbeiten nicht gemahnt hat und die Mahnfrist nicht abgelaufen ist.



Drucksache 568/07

... – Schuldner der Lohnsteuer (§ 38 Abs. 2 EStG); dies gilt auch für den Fall einer Nettolohnvereinbarung (R 39b.9).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 568/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1
Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (LStR 2008)

4 Abkürzungsverzeichnis

4 Einführung1

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Beihilfen und Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln

Unterstützungen an Arbeitnehmer im privaten Dienst

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Begünstigte Tätigkeiten

5 Nebenberuflichkeit

5 Arbeitgeber/Auftraggeber

Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke

Gemischte Tätigkeiten

5 Höchstbetrag

Werbungskosten - bzw. Betriebsausgabenabzug

5 Lohnsteuerverfahren

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Leistungen auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen

Den gesetzlichen Pflichtbeiträgen gleichgestellte Zuschüsse

Höhe der steuerfreien Zuschüsse, Nachweis

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3b

5 Allgemeines

5 Grundlohn

Nachtarbeit an Sonntagen und Feiertagen

Feiertagsarbeit an Sonntagen

Zusammentreffen mit Mehrarbeitszuschlägen

Nachweis der begünstigten Arbeitszeiten

Pauschale Zuschläge

Zeitversetzte Auszahlung

Zu § 8

5 Allgemeines

Einzelbewertung von Sachbezügen

Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG

Amtliche Sachbezugswerte

Unterkunft oder Wohnung

Kantinenmahlzeiten und Essenmarken

Mahlzeiten aus besonderem Anlass

Gestellung von Kraftfahrzeugen

Gestellung eines Kraftfahrzeugs mit Fahrer

R 8.2 Bezug von Waren und Dienstleistungen § 8 Abs. 3 EStG

Zu § 9

R 9.2 Aufwendungen für die Aus- und Fortbildung

R 9.3 Ausgaben im Zusammenhang mit Berufsverbänden

R 9.4 Reisekosten

5 Reisekostenbegriff

Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit

Regelmäßige Arbeitsstätte

R 9.5 Fahrtkosten als Reisekosten

5 Allgemeines

Erstattung durch den Arbeitgeber

Verpflegungsmehraufwendungen als Reisekosten R 9.6

5 Allgemeines

5 Konkurrenzregelung

Besonderheiten bei Auswärtstätigkeiten im Ausland

5 Dreimonatsfrist

R 9.7 Übernachtungskosten

5 Allgemeines

5 Werbungskostenabzug

Erstattung durch den Arbeitgeber

R 9.8 Reisenebenkosten

5 Allgemeines

5 Werbungskostenabzug

Steuerfreiheit der Arbeitgebererstattungen

R 9.9 Umzugskosten

5 Allgemeines

Höhe der Umzugskosten

Erstattung durch den Arbeitgeber

R 9.10 Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte

Maßgebliche Wohnung

Fahrten mit einem zur Nutzung überlassenen Kraftfahrzeug

Behinderte Menschen i. S. d. § 9 Abs. 2 Satz 11 EStG

R 9.11 Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung Doppelte Haushaltsführung

Berufliche Veranlassung

Eigener Hausstand

Ort der Zweitwohnung

Notwendige Mehraufwendungen

Notwendige Fahrtkosten

Notwendige Verpflegungsmehraufwendungen

Notwendige Aufwendungen für die Zweitwohnung

5 Umzugskosten

Erstattung durch den Arbeitgeber oder Werbungskostenabzug

R 9.12 Arbeitsmittel

R 9.13 Werbungskosten bei Heimarbeitern

Zu § 19

R 19.2 Nebentätigkeit und Aushilfstätigkeit

R 19.3 Arbeitslohn

R 19.4 Vermittlungsprovisionen

R 19.5 Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen

5 Allgemeines

Begriff der Betriebsveranstaltung

Herkömmlichkeit Üblichkeit der Betriebsveranstaltung

Übliche Zuwendungen

Besteuerung der Zuwendungen

R 19.6 Aufmerksamkeiten

R 19.7 Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers

R 19.8 Versorgungsbezüge

R 19.9 Zahlung von Arbeitslohn an die Erben oder Hinterbliebenen eines verstorbenen Arbeitnehmers

Zu § 19a

R 19a Steuerbegünstigte Überlassung von Vermögensbeteiligungen

5 Allgemeines

Umwandlung von Arbeitslohn

Begriff der Vermögensbeteiligungen

Wert der Vermögensbeteiligung

Ermittlung des steuerfreien geldwerten Vorteils

Zu § 38

R 38.1 Steuerabzug vom Arbeitslohn

R 38.2 Zufluss von Arbeitslohn

R 38.3 Einbehaltungspflicht des Arbeitgebers

R 38.4 Lohnzahlung durch Dritte

Unechte Lohnzahlung durch Dritte

Echte Lohnzahlung durch Dritte

R 38.5 Lohnsteuerabzug durch Dritte

Zu § 39

R 39.1 Verfahren bei der Ausstellung der Lohnsteuerkarte

Grundlagen und Abschluss des allgemeinen Ausstellungsverfahrens

Antrag auf Änderung

Bescheinigung von Kindern

Bescheinigung der Religionsgemeinschaft

Eintragung des Gemeindeschlüssels und der Nummer des Finanzamts

Eintragung der Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene

Ausstellung von Lohnsteuerkarten mit den Steuerklassen V und VI

Ausstellung von Lohnsteuerkarten für Gefangene und Haftentlassene

Verpflichtung der Gemeinde und des Arbeitnehmers

Verzeichnis der ausgestellten Lohnsteuerkarten

5 Sicherheitsmaßnahmen

R 39.2 Änderungen und Ergänzungen der Lohnsteuerkarte Änderung unrichtiger Eintragungen

Änderung der Steuerklassen

5 Steuerklassenwechsel

Änderung der Eintragungen für Kinder durch die Gemeinde; steuerliche Lebensbescheinigung

Änderung der Eintragungen für Kinder durch das Finanzamt

Vereinfachte Eintragung

Übertragung eines Kinderfreibetrags

Mitteilung

Zeitliche Wirkung der Eintragung

Örtliche Zuständigkeit

R 39.3 Nachträgliche Ausstellung von Lohnsteuerkarten

5 Allgemeines

Ausstellung einer Lohnsteuerkarte bei Eheschließung

Ausstellung einer Lohnsteuerkarte für den Ehegatten

Ausstellung einer Lohnsteuerkarte bei Auflösung der Ehe

Ausstellung einer Lohnsteuerkarte bei Tod des Ehegatten

Ersatz -Lohnsteuerkarte

Zu § 39a

R39a.1 Verfahren bei der Eintragung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags auf der Lohnsteuerkarte

5 Allgemeines

5 Antragsgrenze

Freibetrag wegen außergewöhnlicher Belastung

Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag nach § 39a Abs.1 Nr. 7 EStG

Umrechnung des Jahresfreibetrags oder des Jahreshinzurechnungsbetrags

Änderung eines eingetragenen Freibetrags oder Hinzurechnungsbetrags

R 39a.2 Freibetrag wegen negativer Einkünfte

R 39a.3 Freibeträge bei Ehegatten

5 Werbungskosten

5 Sonderausgaben

Außergewöhnliche Belastungen

Behinderten -Pauschbetrag

Aufteilung des Freibetrags

Zu § 39b

Aufbewahrung der Lohnsteuerkarte R 39b.1

R 39b.2 Laufender Arbeitslohn und sonstige Bezüge

R 39b.3 Freibeträge für Versorgungsbezüge

R 39b.4 Altersentlastungsbetrag beim Lohnsteuerabzug

R 39b.5 Einbehaltung der Lohnsteuer vom laufenden Arbeitslohn

5 Allgemeines

Nachzahlungen, Vorauszahlungen

5 Abschlagszahlungen

R 39b.6 Einbehaltung der Lohnsteuer von sonstigen Bezügen

5 Allgemeines

Voraussichtlicher Jahresarbeitslohn

Sonstige Bezüge nach Ende des Dienstverhältnisses

Zusammentreffen regulär und ermäßigt besteuerter sonstiger Bezüge

R 39b.7 Berücksichtigung der Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug

5 Allgemeines

Ungekürzte Vorsorgepauschale

Gekürzte Vorsorgepauschale

R 39b.8 Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich

R 39b.9 Besteuerung des Nettolohns

R 39b.10 Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

Zu § 39c

R 39c Nichtvorlage der Lohnsteuerkarte

Zu § 39d

R 39d Durchführung des Lohnsteuerabzugs für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer.

Ausübung oder Verwertung § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a EStG

Befreiung von der beschränkten Einkommensteuerpflicht

Künstler, Berufssportler, Schriftsteller, Journalisten, Bildberichterstatter und Artisten

Zu § 40

R 40.1 Größere Zahl von Fällen

Beachtung der Pauschalierungsgrenze

Berechnung des durchschnittlichen Steuersatzes

R 40.2 Bemessung der Lohnsteuer nach einem festen Pauschsteuersatz § 40 Abs. 2 EStG

5 Allgemeines

Verhältnis zur Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

5 Erholungsbeihilfen

5 Reisekosten

Personalcomputer und Internet

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Zu § 40a

5 Allgemeines

Gelegentliche Beschäftigung

Unvorhersehbarer Zeitpunkt

Bemessungsgrundlage für die pauschale Lohnsteuer

5 Pauschalierungsgrenzen

Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft

R 40a.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigte

Zu § 40b

zu R 40b.1 Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden

5 Direktversicherung

5 Rückdeckungsversicherung

5 Pensionskasse

5 Barlohnkürzung

Voraussetzungen der Pauschalierung

Bemessungsgrundlage der pauschalen Lohnsteuer

5 Pauschalierungsgrenze

5 Durchschnittsberechnung

5 Vervielfältigungsregelung

Rückzahlung pauschal besteuerbarer Leistungen

R40b.2 Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu einer Gruppenunfallversicherung

Zu § 41

R41.1 Aufzeichnungserleichterungen, Aufzeichnung der Religionsgemeinschaft

R 41.2 Aufzeichnung des Großbuchstabens U

R 41.3 Betriebsstätte

Zu § 41a

R 41a.1 Lohnsteuer-Anmeldung

R 41a.2 Abführung der Lohnsteuer

Zu § 41b

R 41b. Abschluss des Lohnsteuerabzugs

5 Lohnsteuerbescheinigungen

Verbleib der Lohnsteuerkarten

Lohnsteuerbescheinigungen von öffentlichen Kassen

Zu § 41c

R 41c.1 Änderung des Lohnsteuerabzugs

R 41c.2 Anzeigepflichten des Arbeitgebers

R 41c.3 Nachforderung von Lohnsteuer

Zu § 42b

R42b Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs durch den Arbeitgeber

Zu § 42d

R 42d.1 Inanspruchnahme des Arbeitgebers

5 Allgemeines

Haftung anderer Personen

5 Gesamtschuldner

5 Ermessensprüfung

5 Haftungsbescheid

5 Nachforderungsbescheid

5 Zahlungsfrist

R 42d.2 Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung

5 Allgemeines

Inanspruchnahme des Entleihers nach § 42d Abs. 6 EStG

Inanspruchnahme des Verleihers nach § 42d Abs. 7 EStG

Sicherungsverfahren nach § 42d Abs. 8 EStG

5 Haftungsverfahren

5 Zuständigkeit

R 42d.3 Haftung bei Lohnsteuerabzug durch einen Dritten

Zu § 42e

Zu § 42f

R 42f Lohnsteuer-Außenprüfung

Anwendung der Lohnsteuer-Richtlinien 2005

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Lohnsteuerrichtlinien 2008 (LStR 2008)


 
 
 


Drucksache 350/07

... Die Verordnung sieht erhebliche Gebührensprünge vor (fast 20 % beim allgemeinen Stundensatz, knapp 70 % bei den Gebühren für das Planfeststellungsverfahren, fast 100 % in Nummer 1.2 des Anhangs 1 zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a). Auch wenn es nachvollziehbar ist, dass eine Vollkostendeckung angestrebt wird, dürfen die wirtschaftlichen Belange der Gebührenschuldner nicht gänzlich vernachlässigt werden. Diese würden durch die Verordnung ad hoc mit Mehrkosten in Höhe von mindestens 10,26 Mio. € jährlich belastet. Daher erscheint es angebracht, zumindest die größten Gebührensprünge zu reduzieren.



Drucksache 612/06

... (3) In der Bundesrepublik Deutschland können ungeachtet der Absätze 1 und 2 Einkünfte eines stillen Gesellschafters aus seiner Beteiligung als stiller Gesellschafter oder aus einem partiarischen Darlehen oder einer Gewinnobligation, die bei der Ermittlung des Gewinns des Schuldners abzugsfähig sind, in der Bundesrepublik Deutschland nach ihrem Recht besteuert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 612/06




Gesetzentwurf

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Persönlicher Geltungsbereich

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Selbständige Arbeit

Artikel 15
Unselbständige Arbeit

Artikel 16
Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 17
Künstler und Sportler

Artikel 18
Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen

Artikel 19
Öffentlicher Dienst

Artikel 20
Gastprofessoren, Lehrer und Studenten

Artikel 21
Andere Einkünfte

Artikel 22
Überweisungsklausel

Artikel 23
Vermögen

Artikel 24
Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Artikel 25
Gleichbehandlung

Artikel 26
Verständigungsverfahren

Artikel 27
Auskunftsaustausch

Artikel 28
Erstattung der Abzugsteuern

Artikel 29
Anwendung des Abkommens in bestimmten Fällen

Artikel 30
Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen

Artikel 31
Inkrafttreten

Artikel 32
Kündigung

Artikel 33
Protokoll

Protokoll zu
dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, unterzeichnet am 28. Juni 2004 in Singapur

1. Zu Artikel 4:

2. Zu Artikel 7:

3. Zu den Artikeln 8 und 23:

4. Zu Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb:

5. Zu Artikel 25:

6. Zu Artikel 27:

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33


 
 
 


Drucksache 152/06

... (6) Der Schuldner der Sammelschuldbuchforderung kann nur solche Einwendungen erheben die sich aus der Eintragung ergeben, die Gültigkeit der Eintragung betreffen oder ihm unmittelbar gegen den Gläubiger zustehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 152/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Regelung des Schuldenwesens des Bundes (Bundesschuldenwesengesetz - BSchuWG)

Teil 1
Wahrnehmung von Aufgaben des Schuldenwesens des Bundes und parlamentarische Kontrolle

§ 1
Ermächtigung zur Übertragung von Aufgaben des Schuldenwesens

§ 2
Aufsicht über die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH

§ 3
Parlamentarisches Gremium

Teil 2
Kreditaufnahme des Bundes und Bundesschuldbuch

§ 4
Kreditaufnahme des Bundes

§ 5
Bundesschuldbuch

§ 7
Einzelschuldbuchforderungen

§ 8
Öffentlicher Glaube des Bundesschuldbuchs

§ 9
Fortgeltung von Rechtsvorschriften

Artikel 2
Gesetz über das Personal der Bundeswertpapierverwaltung (Bundeswertpapierverwaltungspersonalgesetz - BWpVerwPG)

§ 1
Zuordnung des Personals

§ 2
Zuweisung von Tätigkeiten

§ 3
Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse

§ 4
Anwendbarkeit des Bundespersonalvertretungsgesetzes

§ 5
Geltung arbeitsrechtlicher Vorschriften

§ 6
Personalvertretungs- und betriebsverfassungsrechtliche Zuständigkeiten

§ 7
Schwerbehinderte Menschen

§ 8
Übergangsregelung

§ 9
Fortgeltung von Dienstvereinbarungen

§ 10
Anhängige Beteiligungsverfahren

Artikel 3
Anpassung von Rechtsvorschriften

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Gesetzesfolgen und Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Teil 1
Wahrnehmung von Aufgaben des Schuldenwesens und parlamentarische Kontrolle

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Teil 2
Kreditaufnahme des Bundes und Bundesschuldbuch

Zu § 4

Zu den §§ 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

zu § 1

zu § 2

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

zu § 3

zu § 4

zu § 5

zu § 6

zu § 7

Absatz 1

Absatz 2

zu § 8

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

zu § 9

Zu Artikel 3

4 Allgemeines

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu den Absätzen 7 bis 12

Zu den Absätzen 13 und 14

Zu Absatz 15

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 154/06

... "Wird der Antrag oder die Beschwerde zurückgenommen, bevor es zu einer Entscheidung kommt so ermäßigt sich die Gebühr auf die Hälfte. Als Geschäftswert ist der Betrag anzunehmen der dem Wert aller Aktien entspricht, auf die sich der Ausschluss bezieht; er beträgt mindestens 200 000 und höchstens 7,5 Millionen Euro. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des Werts ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Schuldner der Gerichtskosten ist nur der Antragsteller. Das Gericht ordnet an, dass die Kosten der Antragsgegner, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren ganz oder zum Teil vom Antragsteller zu erstatten sind, wenn dies der Billigkeit entspricht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 154/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Artikel 2
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 3
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 5
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 7
Änderung der WpÜG-Angebotsverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt der Übernahmerichtlinie und bereits umgesetzte Vorgaben

1. Übernahmerichtlinie

2. Bereits umgesetzte Vorgaben

III. Wesentlicher Inhalt des Umsetzungsgesetzes

1. Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes Artikel 1

a Anwendungsbereich

b Pflichtangebot

c Informationspflichten

d Europäisches Verhinderungsverbot und Europäische Durchbrechungsregel

e Ausschluss von Aktionären und Andienungsrecht

i Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt

2. Änderung der WpÜG-Angebotsverordnung Artikel 7

3. Änderung des Handelsgesetzbuchs Artikel 4

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Kosten der öffentlichen Haushalte

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Wirtschaft und das Preisniveau

VI. Umsetzungsstand in den anderen Mitgliedstaaten

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu § 33a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 33b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 33c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 33d

Zu Nummer 17

Zu § 39a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 39b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 39c

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 30/1/06

... Unterhaltspflichten sind Leistungen des Schuldners, die den laufenden Unterhalt des Gläubigers sichern sollen und nicht der Vermögensbildung dienen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 30/1/06




A. Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften:

11. Zu Artikel 1:

12. Zu Artikel 2:

13. Zu Artikel 3:

14. Zu Artikel 4:

15. Zu Artikel 8:

16. Zu Artikel 13:

17. Zu Artikel 14:

18. Zu Artikel 15:

19. Zu den Artikeln 16 und 17:

20. Zu Artikel 22:

21. Zu Artikel 24:

22. Zu Artikel 25:

23. Zu Artikel 26:

24. Zu Artikel 29:

25. Zu Artikel 34:

26. Zu Artikel 35:

27. Zu Artikel 36:

28. Zu Artikel 40:

29. Zu den Artikeln 41 bis 45:


 
 
 


Drucksache 621/06

... (1) Auf Antrag wird dem Steuerschuldner eine Steuerentlastung gewährt



Drucksache 623/06 (Beschluss)

... Kostenrechtlich anerkannt ist beispielsweise, dass der Kostenschuldner auch den durch Wartezeiten verursachten Zeitaufwand zu erstatten hat, die vor oder im Rahmen einer Amtshandlung anfallen.



Drucksache 353/06

... "Für die Zulassung eines medizinischen Versorgungszentrums in der Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts ist außerdem Voraussetzung, dass die Gesellschafter selbstschuldnerische Bürgschaftserklärungen für Forderungen von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen gegen das medizinische Versorgungszentrum aus dessen vertragsärztlicher Tätigkeit abgeben; dies gilt auch für Forderungen, die erst nach Auflösung des medizinischen Versorgungszentrums fällig werden."



Drucksache 555/06

... Die Wirtschaftsprüferkammer hat somit für einen Widerruf der Bestellung allein das Vorliegen nicht geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse positiv festzustellen. Hierfür kann sie auf öffentliche Register, wie z.B. das Schuldnerverzeichnis zurückgreifen und Auskünfte bei anderen öffentlichen Stellen nach § 36a Abs. 3 WPO einholen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Befristung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (702-1)

Artikel 2
Änderung des Genossenschaftsgesetzes (4125-1)

Artikel 3
Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (702-1-9)

Artikel 4
Aufhebung der Verordnung über die Gestaltung des Siegels der Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften (702-1-3)

Artikel 5
Aufhebung der Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung (702-1-8)

Artikel 6
Neufassung der Wirtschaftsprüferordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Aufbau des Gesetzes; Gesetzeskompetenz; Gleichstellung

III. Schwerpunkte der Novelle wesentliche Gesetzesfolgen und Änderungen zur geltenden Rechtslage

1. Stärkung der Berufsaufsicht

2. Umsetzung von Europarecht

3. Reform sonstiger berufsrechtlicher Normen

IV. Deregulierung/Befristung

V. Gesetzesfolgenabschätzung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Nummer 11

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu den Absätzen 6 bis 9

Zu Nummer 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 6

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 47

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 6

Zu Nummer 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 6

Zu den Absätzen 8 bis 11

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Nummer 74

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Nummer 77

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 78

Zu Nummer 79

Zu Nummer 80

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 780/06

... (2) Die Beamtinnen und Beamten einer Körperschaft, die vollständig in mehrere andere Körperschaften eingegliedert wird, sind anteilig in den Dienst der aufnehmenden Körperschaften zu übernehmen. Die beteiligten Körperschaften haben innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der Umbildung im Einvernehmen miteinander zu bestimmen, von welchen Körperschaften die einzelnen Beamtinnen und Beamten zu übernehmen sind. Solange eine Beamtin oder ein Beamter nicht übernommen ist, haften alle aufnehmenden Körperschaften für die ihr oder ihm zustehenden Bezüge als Gesamtschuldner.



Drucksache 462/1/06

... Soweit den Ländern durch den Bundesgesetzgeber keine wesentlichen Spielräume zur landeseigenen Bestimmung des Ausmaßes von Leistungspflichten eingeräumt werden, fällt z.B. die Verpflichtung der Länder zur Schaffung und Unterhaltung von Aufnahmeeinrichtungen für die Unterbringung von Asylbegehrenden grundsätzlich unter den Begriff der Sachleistungen. Gleiches gilt z.B. grundsätzlich für die Verpflichtung der Länder zur Erbringung von Schuldnerberatungen oder zur Bereitstellung von Tagesbetreuungsplätzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 462/1/06




I. Der Bundesrat stellt die herausragende Bedeutung der Föderalismusreform für Deutschland fest.

II. Inhalt und Ziel der Änderungen des Grundgesetzes und der Regelungen des Begleitgesetzes

1. Zu Art. 22 Abs. 1 GG – Hauptstadt:

2. Zu Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GG - allgemeine Grundsätze des Naturschutzes:

3. Zu Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG – Statusrechte und Statuspflichten:

4. Zu Art. 84 Abs. 1 Satz 5 GG – Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung:

5. Zu Art. 91b GG – überregionale Forschungsförderung und internationale Leistungsvergleiche:

Zu Art. 91b Abs. 1 GG:

6. Zu Art. 104a Abs. 4 GG – neues Zustimmungsrecht:

7. Zu Art. 104a Abs. 6 GG – EU-Haftung:

Eckpunkte Ausführungsgesetz vgl. Art. 15 - Lastentragungsgesetz - des Föderalismusreform-Begleitgesetzes :

Haftung für legislatives Fehlverhalten:

Haftung für judikatives Fehlverhalten

Haftung für exekutives Fehlverhalten:

8. Zu Art. 104b Abs. 1 GG – Finanzhilfen:

9. Zu Art. 109 Abs. 5 GG - Nationaler Stabilitätspakt:

10. Zu Art. 143c GG – Finanzkompensation:

Zu Art. 143c Abs. 1 GG:

Zu den einzelnen Bereichen:

a Gemeinschaftsaufgabe

b Bildungsplanung

c Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden

d Wohnungsbauförderung

Zu Art. 143c Abs. 3 GG:

11. Dokumentation abweichenden Landesrechts

Anlage zu
Teil I Offene Themensammlung zu einer Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (2. Föderalismusreformstufe)


 
 
 


Drucksache 465/06

... "(1) Dem Steuerschuldner wird auf Antrag für nachweislich versteuerte Energieerzeugnisse, die Biokraft- oder Bioheizstoffe enthalten, eine Steuerentlastung gewährt. Der Steuerentlastungsanspruch entsteht in dem Zeitpunkt, in dem für die Energieerzeugnisse die Steuer nach den Steuersätzen des § 2 in Person des Entlastungsberechtigten entsteht. Die Steuerentlastung wird vorbehaltlich Absatz 2 Satz 3 bis zum 31. Dezember 2009 gewährt.



Drucksache 121/06

... Wie im RP6 werden Teilnehmer eines Konsortiums die Verantwortung zur vollständigen Durchführung der ihnen zugewiesenen Aufgaben haben, selbst wenn einer der Teilnehmer die ihm zugewiesenen Aufgaben nicht erfüllt. Jedoch wird das im RP6 für die meisten Maßnahmen eingeführte Prinzip der gesamtschuldnerischen Haftung nicht fortgesetzt, um Barrieren für die Beteiligung insbesondere von KMUs zu beseitigen. Dies sollte auch zu einer Beschleunigung der Verfahren beitragen und kosteneffektiver sein. Abhängig von einer Bewertung der Risiken für den Gemeinschaftshaushalt, die der europäischen Forschungsförderung innewohnen, könnte ein Mechanismus eingeführt werden, der das finanzielle Risiko von Nicht-Rückzahlung geschuldeter Beträge durch ausfallende Teilnehmer abdeckt. Dieser Mechanismus würde finanziert durch einen kleinen Beitrag von teilnehmenden Unternehmen und allen anderen Teilnehmern, außer öffentlichen Einrichtungen, Hochschulen und Sekundarschulen oder Sekundarschulen sowie außer Teilnehmern, für deren Teilnahme ein Mitgliedsstaat oder ein assoziiertes Land bürgen.



Drucksache 754/06

... Gläubiger, die in einem anderen Mitgliedstaat einen Vollstreckungstitel durchsetzen wollen, sind mit unterschiedlichen Rechtssystemen, Verfahrensvorschriften und Sprachbarrieren konfrontiert die das Vollstreckungsverfahren verteuern und hinauszögern. In der Praxis wird ein Gläubiger, der eine Geldforderung in Europa eintreiben will, normalerweise versuchen, eine vorläufige Kontenpfändung1 zu erwirken, d. h. das Bankguthaben seines Schuldners sperren zu lassen. Solche Verfahren gibt es in den meisten Mitgliedstaaten und können, wenn sie effizient sind, eine wirkungsvolle Waffe gegen zahlungsunwillige oder böswillige Schuldner sein.

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Drucksache 754/06




Grünbuch zur effizienteren Vollstreckung von Urteilen in der Europäischen Union: Vorläufige Kontenpfändung

1. Einführung

1.1. Probleme aufgrund der derzeitigen Rechtslage

2. Lösungsvorschlag: Eine europäische Regelung für die vorläufige Pfändung von Bankguthaben

3. Verfahren zur Erwirkung eines Pfändungsbeschlusses

3.1. Antragsvoraussetzungen

3.2. Voraussetzungen für einen Pfändungsbeschluss

3.3. Vorladung des Schuldners

3.4. Erforderliche Kontoangaben

3.5. Zuständigkeitsfragen

4. Höhe und Grenzen einer vorläufigen Kontenpfändung nach europäischem Recht

4.1. Höhe des zu sichernden Betrags

4.2. Bankkosten

4.3. Vorläufige Pfändung bei mehreren Konten, bei Gemeinschaftskonten und bei Treuhandkonten

4.4. Pfändungsfreigrenze

5. Wirkungen der vorläufigen Kontenpfändung

5.1. Vollstreckung

5.2. Schuldnerschutz

5.3. Rangfolge der Gläubiger

5.4. ‚Umwandlung des Pfändungsbeschlusses in einen Vollstreckungstitel


 
 
 


Drucksache 153/1/06

... Offen zu legen sind u. a. Angaben zum Adressenausfallrisiko (u. a. Positionswerte, aufgeschlüsselt nach geographischer Verteilung, Verteilung auf Branchen und Schuldnergruppen usw.). Insbesondere bei kleineren Instituten können qualitative und quantitative Angaben über die eingegangenen Risiken das Bankgeheimnis verletzten. Daher besteht gemäß § 26a Abs. 2 KWG-E ausnahmsweise keine Offenlegungsverpflichtung, wenn es sich um unwesentliche Informationen handelt, wenn die Informationen rechtlich geschützt sind oder wenn sie als vertraulich einzustufen sind. Erforderlich ist dann jedoch die Veröffentlichung "

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Drucksache 153/1/06




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Die Bundesregierung

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe l § 1 Abs. 32 - neu - KWG

4. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 1a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3; Abs. 6, Abs. 7 Satz 4; Abs. 8 Satz 1, 2, 3, 4; Abs. 9 Satz 1 Nr. 3, 4 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe d § 2 Abs. 11 Satz 2 KWG

6. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 10 Abs. 1 Satz 4, Satz 6 Nr. 1a - neu -, Nr. 2 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 KWG

8. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe j § 10 Abs. 2c Satz 6 KWG

9. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe q § 10 Abs. 4c Satz 4 KWG

10. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe s § 10 Abs. 6 KWG

11. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe t § 10 Abs. 6a Nr. 4 KWG

12. Zu Artikel 1 Nr. 13 und 21 Buchstabe a § 10a Abs. 5 und § 13b Abs. 2 KWG

13. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 14 KWG

14. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 15 KWG

15. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 18 KWG

16. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 3; Abs. 6 KWG

Zu Buchstabe a

17. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 20a KWG

18. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 22 Satz 1 Nr. 7 KWG

19. Zu Artikel 1 Nr. 33 § 25a KWG

20. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe c § 25a Abs. 2 KWG

21. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe d § 25a Abs. 3 KWG

22. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 26a KWG


 
 
 


Drucksache 12/06

... Bedingte Verminderung des Schadenersatzes, der gegen den Kronzeugen geltend gemacht werden kann, während die Forderungen gegen andere Rechtsverletzer - die für den gesamten Schaden gesamtschuldnerisch haften - unverändert Bestand haben.



Drucksache 99/06

... (3) Auf Vereine, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist und denen Rechtsfähigkeit als Verein durch staatliche Verleihung nicht zukommt, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.“

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Drucksache 99/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vereinsrechts

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 6
Änderung der Vereinsregisterverordnung

Artikel 7
Änderung der Kostenordnung

Artikel 8
Aufhebung des Gesetzes über die Neubezeichnung von Blättern

Artikel 9
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 11
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 14
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 15
Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 16
Änderung des Marktstrukturgesetzes

Artikel 17
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 18
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 19
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu den Artikeln 9

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19


 
 
 


Drucksache 31/1/06

... Der Bundesrat schlägt zu der in Absatz 3 vorgesehenen Regelung eine andere Konzeption vor: Bei der Frage, welches Recht maßgeblich sein soll, wenn die Abtretung einer Forderung Dritten entgegengehalten werden soll, soll sich dies nach der derzeitigen Regelung anhand des Rechts des Staates beurteilen, in dem der Zedent zum Zeitpunkt der Übertragung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der Bundesrat schlägt vor, dass sich das anwendbare Recht entgegen dem unterbreiteten Vorschlag nach dem auf die abgetretene Forderung anwendbaren Recht, entsprechend Artikel 13 Abs. 2 für das Verhältnis zwischen Zessionar und Schuldner, bestimmt. Andernfalls würde sich die Antwort auf die Frage, ob die Abtretung dem Schuldner und ob sie einem Dritten entgegengehalten werden kann, nach unterschiedlichem Recht bestimmen. Es erscheint aber nicht zweckmäßig, die rechtliche Behandlung von Dritten im Allgemeinen - wie etwa Gläubiger des Zedenten - von derjenigen des Schuldners abzukoppeln. Der Bundesrat regt an, dass sich die Frage, ob die Abtretung Dritten entgegengehalten werden kann, in allen Fällen nach dem gleichen Recht beantwortet. Der vorliegende Verordnungsvorschlag würde hingegen gegebenenfalls zu der Anwendung mehrerer Rechtsordnungen führen. Der Rechtssicherheit würde dies nicht dienen.

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Drucksache 31/1/06




Zu Artikel 1

4. Zu Artikel 3

5. Zu Artikel 4

6. Zu Artikel 5

7. Zu Artikel 6

8. Zu Artikel 7

9. Zu Artikel 8

10. Zu Artikel 10

11. Zu Artikel 13

12. Zu Artikel 16

13. Zu Artikel 22

14. Zu den Artikeln 23 und 24


 
 
 


Drucksache 359/06 (Beschluss)

... " werde. Abweichend von der allgemeinen Regel, dass bereits entstandene Ansprüche aus Verzug in Fällen des nachträglichen Wegfalls der Fälligkeit bzw. des nachträglichen Entstehens einer Einrede des Schuldners nicht entfallen (vgl. Löwisch, in: Staudinger, Kommentar zum

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Drucksache 359/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 20 G 10 , Artikel 2 Nr. 21 Buchstabe c § 110 Abs. 9 TKG , Nr. 23 § 113 Abs. 2 Satz 2 bis 4 TKG , Nr. 31 Buchstabe c § 150 Abs. 12a TKG

2. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 9a Satz 1 TKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 30 Abs. 3 TKG

4. Zu Artikel 2 Nr. 7a - neu - § 38 und 42 TKG

5. Zu Artikel 2 §§ 43a, 45a bis 45f, 45h bis 45k, 45p, 47a, 47b TGK Artikel 3 § 45l TKG

6. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a Satz 1 TKG

7. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a TKG

8. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45c TKG

9. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e TKG

10. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45f Satz 4 TKG

11. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45g Abs. 2 Satz 1 TKG

12. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i TKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

13. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i Abs. 1 Satz 3 TKG

14. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45j Abs. 2 Satz 2 TKG

15. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45k Abs. 2 und Abs. 5 TKG

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

16. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1 Satz 5 TKG

17. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1, 1a - neu - TKG

18. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 45l Abs. 2 Satz 2, Satz 3 TKG

19. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66a Satz 1, Satz 2 TKG

20. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b TKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

21. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 2 TKG

22. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66j TKG

23. Zu Artikel 3 Nr. 4 - neu - §§ 137 ff. TKG

24. Zu Artikel 3 Nr. 5 - neu - § 149 Abs. 1 und § 150 Abs. 4 TKG

25. Zu Artikel 5 Nr. 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 329/06

... Absatz 4 stellt im Hinblick auf einzelne diskriminierende Vertragsabreden klar, dass sich der Schuldner auf eine

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

§ 9
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung

§ 10
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Arbeitgebers

§ 11
Ausschreibung

§ 12
Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers

Unterabschnitt 3
Rechte der Beschäftigten

§ 13
Beschwerderecht

§ 14
Leistungsverweigerungsrecht

§ 15
Entschädigung und Schadensersatz

§ 16
Maßregelungsverbot

Unterabschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Soziale Verantwortung der Beteiligten

§ 18
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

§ 19
Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot

§ 20
Zulässige unterschiedliche Behandlung

§ 21
Ansprüche

Abschnitt 4
Rechtsschutz

§ 22
Beweislast

§ 23
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 5
Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

§ 24
Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Abschnitt 6
Antidiskriminierungsstelle

§ 25
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 26
Rechtsstellung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 27
Aufgaben

§ 28
Befugnisse

§ 29
Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen

§ 30
Beirat

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 31
Unabdingbarkeit

§ 32
Schlussbestimmung

§ 33
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten (Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz - SoldGG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich Dieses Gesetz dient dem Schutz von

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Dienstherrn

§ 9
Personalwerbung;

§ 10
Maßnahmen und Pflichten des Dienstherrn

Unterabschnitt 3
Rechte der in § 6 genannten Personen

§ 11
Beschwerderecht

§ 12
Entschädigung und Schadensersatz

§ 13
Maßregelungsverbot

§ 14
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Rechtsschutz

§ 15
Beweislast

§ 16
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 18
Schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten

§ 19
Unabdingbarkeit

§ 20
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Änderungen in anderen Gesetzen

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Reformbedürfnis

Internationale Bemühungen

Die Vorgaben der EU

Reformbedürfnis in Deutschland

II. Überblick über die Neuregelungen

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Zu Abschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz

Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen und Gleichstellungswirkung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Nummern 5 bis 8

Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Arbeitgebers

Zu § 11

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Unterabschnitt 3 Rechte der Beschäftigten

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 Schutz vor Diskriminierungen im Zivilrechtsverkehr

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 20

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz

Zu § 22

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Zu § 24

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 29

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Schutz vor Benachteiligung

Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Dienstherrn

Zu § 9

Zu § 10

Zu Unterabschnitt 3 Rechte der in § 6 genannten Personen

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Frage kommen.

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 4

Zu Absatz 16

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 779/06

... Nach Abs. 2 beträgt der Satz 25 Prozent, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge die Kapitalertragsteuer trägt 33 1/3 Prozent des tatsächlich ausgezahlten Betrags, wenn der Schuldner die Kapitalertragsteuer übernimmt. Für gemeinnützige Körperschaften bleibt es bei der vollständigen Entlastung nach Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 44a Abs. 7

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 779/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REIT-Gesetz – REIT-G)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Wesen der REIT-Aktiengesellschaften

§ 2
Vor-REIT

§ 3
Begriffsbestimmung

§ 4
Mindestnennbetrag des Grundkapitals

§ 5
Form der Aktien

§ 6
Firma

§ 7
Bezeichnungsschutz

Abschnitt 2
Qualifikation als REIT-Aktiengesellschaft

§ 8
Anmeldung

§ 9
Sitz

§ 10
Börsenzulassung

§ 11
Streuung der Aktien

§ 12
Vermögen

§ 13
Ausschüttung an die Anleger

§ 14
Ausschluss des Immobilienhandels

§ 15
Kreditaufnahme

Abschnitt 3
Steuerliche Regelungen

§ 16
Steuerbefreiung der REIT-Aktiengesellschaft

§ 17
Beginn der Steuerbefreiung

§ 18
Ende der Steuerbefreiung

§ 19
Besteuerung der Anteilsinhaber

§ 20
Kapitalertragsteuerabzug

§ 21
Verfahrensvorschriften

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 6
Neufassung geänderter Gesetze und Verordnungen

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

1. Eckpunkte der rechtlichen Ausgestaltung

2. Gesicherte Besteuerung

3. Anlegerstruktur

4. Überwachung der Mindeststreuung und der Beteiligungsgrenzen

5. Bilanzierung

6. Exit Tax

7. Immobilienhandel

8. Wohnimmobilien

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 254/06

... (3) Die Bundesanstalt ist berechtigt, zur Durchführung ihrer Aufgaben Forderungen gegen Dritte zu verkaufen, sofern der Schuldner für sämtliche anfallenden Abschläge und Kosten einsteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 254/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Errichtung, Zweck, Sitz

§ 2
Aufgabe, Nutzer der Bundesanstalt

§ 3
Organe

§ 4
Präsidentin oder Präsident

§ 5
Verwaltungsrat

§ 6
Satzung

§ 7
Verwaltungsabkommen

§ 8
Aufsicht

§ 9
Zweckvermögen, Finanzierung

§ 10
Wirtschaftsplan, mittelfristige Planung

§ 11
Buchführung, Jahresabschluss

§ 12
Rechnungsprüfung, Anwendung des Haushaltsrechts

§ 13
Beamtinnen und Beamte

§ 14
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende

§ 15
Abwehr netzspezifischer Gefahren, Überwachung

§ 16
Internationale Zusammenarbeit

§ 17
Abgabenfreiheit, Dienstsiegel, Sonstiges

§ 18
Übergangsvorschriften

§ 19
Änderungen des Bundesbesoldungsgesetzes

§ 20
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 16

Zu § 17

Zu den Absätzen 1 bis 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 18

Zu den Absätzen 1 bis 4

Zu Absatz 5

Zu § 19

Zu § 20


 
 
 


Drucksache 12/06 (Beschluss)

... Die Einführung einer Kronzeugenregelung im Rahmen des zivilrechtlichen Verfahrens zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen könnte einen wichtigen Punkt im Rahmen der erforderlichen Koordinierung staatlicher und privater Wettbewerbsrechtsdurchsetzung darstellen. Die Kartellbehörden schaffen bereits jetzt durch detaillierte Bonusregelungen, die erhebliche Bußgeldminderungen bis hin zur gänzlichen Bußgeldfreiheit in Aussicht stellen, einen Anreiz für Kartellbeteiligte, sich als Kronzeugen bei der behördlichen Verfolgung eines Kartellverstoßes kooperativ zu zeigen. Dieser Anreiz wird im derzeit geltenden Recht dadurch unterlaufen, dass der Kartellbeteiligte im Anschluss an das behördliche Verfahren mit erheblichen zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen überzogen werden kann. Aus dem Blickfeld des öffentlichen Interesses an der Verfolgung von Kartellverstößen erscheint Option 30, welche vorschlägt, die Haftung des Kronzeugen auf einen dem Anteil des Antragstellers an dem kartellisierten Markt entsprechenden Anteil unter Entbindung von der gesamtschuldnerischen Haftung zu beschränken und damit das Schadenersatzrisiko des Kronzeugen zu begrenzen, als eine sachgerechte Lösungsmöglichkeit.



Drucksache 206/06

... (4) Das Lager kann auch der Einlagerung von Energieerzeugnissen durch Dritte (Einlagerer) dienen. Will der Einlagerer Steuerschuldner nach § 8 Abs. 2 Satz 2 werden, muss ihm zuvor eine Erlaubnis erteilt worden sein (zugelassener Einlagerer). Diese wird auf Antrag erteilt, wenn die Einlagerung durch den Einlagerer dem Großhandel oder dem Großhandelsvertrieb durch Hersteller dient und der Einlagerer die eingelagerten Energieerzeugnisse im eigenen Namen vertreibt. Die Erlaubnis wird nicht erteilt, wenn die Energieerzeugnisse ausschließlich nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe a, Abs. 2 Nr. 2 oder Abs. 3 versteuert oder zu steuerfreien Zwecken entnommen werden sollen. Absatz 2 Satz 2 und 3 und Absatz 3 gelten entsprechend.



Drucksache 31/06

... Die Änderung trägt denselben Arbeiten Rechnung, um den gesetzlichen Forderungsübergang und die Schuldnermehrheit in zwei verschiedenen Bestimmungen zu regeln und die Kollisionsnorm im Fall der Schuldnermehrheit einfacher zu fassen. Der letzte Satz präzisiert die Situation eines besonders schutzwürdigen Schuldners.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/06




Begründung

1. Hintergrund

1.1. Gegenstand des Vorschlags und Vorgeschichte

1.2. Begründung des Vorschlags

2. Konsultationsergebnisse und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Verhältnismäßigkeits- und Subsidiaritätsprinzip

4. Erläuterung der Artikel

4.1. Anpassungen aufgrund der Natur des Rechtsinstruments

4.2. Anpassungen zur Aktualisierung der Übereinkommensvorschriften

Artikel 1
Materieller Anwendungsbereich

Artikel 2
Anwendung des Rechts eines Drittstaats

Artikel 3
Freie Rechtswahl

Artikel 4
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 5
Verbraucherverträge

Artikel 6
Individuelle Arbeitsverträge

Artikel 7
Vertreterverträge

Artikel 8
Eingriffsnormen

Artikel 10
Formgültigkeit des Vertrags

Artikel 13
Übertragung der Forderung

Artikel 14
Gesetzlicher Forderungsübergang

Artikel 15
Schuldnermehrheit

Artikel 18
Gleichstellung mit dem gewöhnlichen Aufenthalt

Artikel 21
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Artikel 22
Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsrechtsakten

Artikel 23
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich

Artikel 1
Materieller Anwendungsbereich

Artikel 2
Anwendung des Rechts eines Drittstaats

Kapitel II
Einheitliche Kollisionsnormen

Artikel 3
Freie Rechtswahl

Artikel 4
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 5
Verbraucherverträge

Artikel 6
Individuelle Arbeitsverträge

Artikel 7
Vertreterverträge

Artikel 8
Eingriffsnormen

Artikel 9
Einigung und materielle Wirksamkeit

Artikel 10
Formgültigkeit des Vertrags

Artikel 11
Geltungsbereich des auf den Vertrag anzuwendenden Rechts

Artikel 12
Rechts-, Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit

Artikel 13
Übertragung der Forderung

Artikel 14
Gesetzlicher Forderungsübergang

Artikel 15
Schuldnermehrheit

Artikel 16
Gesetzliche Aufrechnung

Artikel 17
Beweis

Kapitel III
Sonstige Vorschriften

Artikel 18
Gleichstellung mit dem gewöhnlichen Aufenthalt

Artikel 19
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 20
Öffentliche Ordnung

Artikel 21
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Artikel 22
Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsrechtsakten

Artikel 23
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I
Verzeichnis der Rechtsakte gemäß Artikel 22 Buchstabe a

Anhang II
Verzeichnis der bilateralen Übereinkommen gemäß Artikel 23 Absatz 3


 
 
 


Drucksache 675/06

... Zielgruppe des Übereinkommens sind unter Betreuung stehende oder betreuungsbedürftige Erwachsene. Zwar könnte der Fürsorgebedürftige als Interessenschuldner in Anspruch genommen werden. Dieser wird seinen Lebensmittelpunkt jedoch in der Regel im Ausland haben. Auch der Betreuer wird regelmäßig im Ausland leben. Die Einziehung von Kosten im Ausland wäre mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden. In vielen Fällen dürfte die Kostenforderung sogar uneinbringlich sein. Die Abhängigmachung der Tätigkeit des Gerichts von der vorherigen Zahlung der Gebühr dürfte sich schon wegen des Schutzzwecks des Übereinkommens verbieten.



Drucksache 180/06

... Soweit den Ländern durch den Bundesgesetzgeber keine wesentlichen Spielräume zur landeseigenen Bestimmung des Ausmaßes von Leistungspflichten eingeräumt werden, fällt z.B. die Verpflichtung der Länder zur Schaffung und Unterhaltung von Aufnahmeeinrichtungen für die Unterbringung von Asylbegehrenden grundsätzlich unter den Begriff der Sachleistungen. Gleiches gilt z.B. grundsätzlich für die Verpflichtung der Länder zur Erbringung von Schuldnerberatungen oder zur Bereitstellung von Tagesbetreuungsplätzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/06




Entschließung

3 I.

3 II.

1. Zu Art. 22 Abs. 1 GG - Hauptstadt:

2. Zu Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GG - Grundsätze des Naturschutzes:

3. Zu Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG - Statusrechte und Statuspflichten:

4. Zu Art. 84 Abs. 1 Satz 4 GG - Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung:

5. Zu Art. 91b GG - überregionale Forschungsförderung und internationale Leistungsvergleiche:

Zu Art. 91b Abs. 1 GG:

Zu Art. 91b Abs. 2 GG:

Zu Art. 91b Abs. 3 GG:

6. Zu Art. 104a Abs. 4 GG - neues Zustimmungsrecht:

7. Zu Art. 104a Abs. 6 GG - EU-Haftung:

Eckpunkte Ausführungsgesetz:

Haftung für legislatives Fehlverhalten:

Haftung für judikatives Fehlverhalten Verursacherprinzip

Haftung für exekutives Fehlverhalten:

8. Zu Art. 104b Abs. 1 Satz 2 GG - Ausschluss Finanzhilfen:

9. Zu Art. 109 Abs. 5 GG - Nationaler Stabilitätspakt:

10. Zu Art. 143c GG - Finanzkompensation:

Zu Art. 143c Abs. 1 GG:

Zu Art. 143c Abs. 3 GG:


 
 
 


Drucksache 758/06

... (2) Das Geldinstitut ist dem Schuldner innerhalb der sieben Tage zur Leistung aus dem nach Absatz 1 Satz 2 von der Pfändung nicht erfassten Guthaben nur soweit verpflichtet, als der Schuldner nachweist oder als dem Geldinstitut sonst bekannt ist, dass das Guthaben von der Pfändung nicht erfasst ist. Soweit das Geldinstitut hiernach geleistet hat, gilt Absatz 1 Satz 2 nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 758/06




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes

Artikel 4
Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes

Artikel 5
Neufassung von Gesetzen

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 174/06

... 4 Soweit sowohl der Beförderer als auch der ausführende Beförderer haftbar sind, haften sie gesamtschuldnerisch.



Drucksache 153/06 (Beschluss)

... Offen zu legen sind u. a. Angaben zum Adressenausfallrisiko (u. a. Positionswerte, aufgeschlüsselt nach geographischer Verteilung, Verteilung auf Branchen und Schuldnergruppen usw.). Insbesondere bei kleineren Instituten können qualitative und quantitative Angaben über die eingegangenen Risiken das Bankgeheimnis verletzten. Daher besteht gemäß § 26a Abs. 2 KWG-E ausnahmsweise keine Offenlegungsverpflichtung, wenn es sich um unwesentliche Informationen handelt, wenn die Informationen rechtlich geschützt sind oder wenn sie als vertraulich einzustufen sind. Erforderlich ist dann jedoch die Veröffentlichung "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/06 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe l § 1 Abs. 32 - neu - KWG

4. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 1a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3; Abs. 6, Abs. 7 Satz 4; Abs. 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe d § 2 Abs. 11 Satz 2 KWG

6. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 10 Abs. 1 Satz 4, Satz 6 Nr. 1a - neu -, Nr. 2 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 KWG

8. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe j § 10 Abs. 2c Satz 6 KWG

9. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe q § 10 Abs. 4c Satz 4 KWG

10. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe s § 10 Abs. 6 KWG

11. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe t § 10 Abs. 6a Nr. 4 KWG

12. Zu Artikel 1 Nr. 13 und 21 Buchstabe a § 10a Abs. 5 und § 13b Abs. 2 KWG

13. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 14 KWG

14. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 15 KWG

15. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 18 KWG

16. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 3; Abs. 6 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

17. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 20a KWG

18. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 22 Satz 1 Nr. 7 KWG

19. Zu Artikel 1 Nr. 33 § 25a KWG

20. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe c § 25a Abs. 2 KWG

21. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe d § 25a Abs. 3 KWG

22. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 26a KWG


 
 
 


Drucksache 778/06

... § 20 Steuerschuldner



Drucksache 462/06 (Beschluss)

... Soweit den Ländern durch den Bundesgesetzgeber keine wesentlichen Spielräume zur landeseigenen Bestimmung des Ausmaßes von Leistungspflichten eingeräumt werden, fällt z.B. die Verpflichtung der Länder zur Schaffung und Unterhaltung von Aufnahmeeinrichtungen für die Unterbringung von Asylbegehrenden grundsätzlich unter den Begriff der Sachleistungen. Gleiches gilt z.B. grundsätzlich für die Verpflichtung der Länder zur Erbringung von Schuldnerberatungen oder zur Bereitstellung von Tagesbetreuungsplätzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 462/06 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c)

I. Der Bundesrat stellt die herausragende Bedeutung der Föderalismusreform für Deutschland fest.

II. Inhalt und Ziel der Änderungen des Grundgesetzes und der Regelungen des Begleitgesetzes

1. Zu Art. 22 Abs. 1 GG – Hauptstadt:

2. Zu Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GG - allgemeine Grundsätze des Naturschutzes:

3. Zu Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG – Statusrechte und Statuspflichten:

4. Zu Art. 84 Abs. 1 Satz 5 GG – Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung:

5. Zu Art. 91b GG – überregionale Forschungsförderung und internationale Leistungsvergleiche:

Zu Art. 91b Abs. 1 GG:

Zu Art. 91b Abs. 2 GG:

Zu Art. 91b Abs. 3 GG:

6. Zu Art. 104a Abs. 4 GG – neues Zustimmungsrecht:

7. Zu Art. 104a Abs. 6 GG – EU-Haftung:

Haftung für legislatives Fehlverhalten:

Haftung für judikatives Fehlverhalten

Haftung für exekutives Fehlverhalten:

8. Zu Art. 104b Abs. 1 GG – Finanzhilfen:

9. Zu Art. 109 Abs. 5 GG - Nationaler Stabilitätspakt:

10. Zu Art. 143c GG – Finanzkompensation:

Zu Art. 143c Abs. 1 GG:

Zu den einzelnen Bereichen:

a Gemeinschaftsaufgabe Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken

b Bildungsplanung

c Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden

d Wohnungsbauförderung

Zu Art. 143c Abs. 3 GG:

11. Dokumentation abweichenden Landesrechts

Anlage zu
Teil I Offene Themensammlung zu einer Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (2. Föderalismusreformstufe)


 
 
 


Drucksache 754/1/06

... Der Bundesrat begrüßt die Überlegungen der Kommission zur Einführung eines grenzüberschreitenden europäischen Verfahrens, mit der ein Gläubiger die Zahlung eines ihm geschuldeten Geldbetrages in der Weise sicherstellen kann, dass dem Schuldner die Verfügungsgewalt über Guthaben entzogen wird, die sich auf einem oder mehreren Bankkonten innerhalb der EU befinden. Ein auf dieser Grundlage ergangener Pfändungsbeschluss wäre eine Maßnahme, die von einem Gericht in einem summarischen Verfahren angeordnet und den Gläubiger lediglich dazu berechtigen würde, Guthaben zu sperren, nicht aber deren Herausgabe zu veranlassen. Regeln zur vorläufigen Pfändung müssten auch die Rechte des Schuldners schützen. Dieser müsste die Möglichkeit haben, den Pfändungsbeschluss anzufechten, und es müsste sichergestellt werden, dass ihm ein bestimmter Betrag zum Lebensunterhalt verbleibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 754/1/06




1. Zur Vorlage allgemein

2. Zu Frage 1:

3. Zu Frage 2:

4. Zu Frage 3:

5. Zu Frage 4:

6. Zu Frage 5:

7. Zu Frage 6:

8. Zu Frage 7:

9. Zu Frage 8:

10. Zu Frage 9:

11. Zu Frage 10:

12. Zu Frage 11:

13. Zu Frage 12:

14. Zu Frage 13:

15. Zu Frage 14:

16. Zu Frage 15:

17. Zu Frage 16:

18. Zu Frage 17:

19. Zu Frage 18:

20. Zu Frage 19:

21. Zu Frage 20:

22. Zu Frage 21:

23. Zu Frage 22:

24. Zu Frage 23:


 
 
 


Drucksache 69/06

... (1) Wird das Original eines Werkes der bildenden Künste oder eines Lichtbildwerkes weiterveräußert und ist hieran ein Kunsthändler oder Versteigerer als Erwerber, Veräußerer oder Vermittler beteiligt, so hat der Veräußerer dem Urheber einen Anteil des Veräußerungserlöses zu entrichten. Als Veräußerungserlös im Sinne des Satzes 1 gilt der Verkaufspreis ohne Steuern. Ist der Veräußerer eine Privatperson, so haftet der als Erwerber oder Vermittler beteiligte Kunsthändler oder Versteigerer neben ihm als Gesamtschuldner; im Verhältnis zueinander ist der Veräußerer allein verpflichtet. Die Verpflichtung nach Satz 1 entfällt, wenn der Veräußerungserlös weniger als 1 000 Euro beträgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 26

Zu § 26

Zu § 26

Zu § 26

Zu § 26

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 891/06

(1) Wird über das Vermögen eines nach diesem Gesetz zu einer Handlung Verpflichteten ein Insolvenzverfahren eröffnet, hat der Insolvenzverwalter den Schuldner bei der Erfüllung der Pflichten nach diesem Gesetz zu unterstützen, insbesondere indem er aus der Insolvenzmasse die hierfür erforderlichen Mittel bereitstellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 891/06




Artikel 1
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 2 wird wie folgt geändert:

3. Nach dem § 2a wird folgender § 2b eingefügt:

4. In § 7 Abs. 5 Satz 1

5. Nach § 10 wird folgender § 11 eingefügt:

6. § 15 wird wie folgt geändert:

7. § 15a wird wie folgt geändert:

8. In § 15b Abs. 1 Satz 1

9. Die Zwischenüberschrift vor § 21 wird wie folgt gefasst:

10. § 21 wird wie folgt geändert:

11. § 22 wird wie folgt geändert:

12. § 23 wird wie folgt gefasst:

13. § 25 wird wie folgt gefasst:

14. § 26 wird wie folgt gefasst:

16. In § 27

17. Nach § 29 wird folgender § 29a eingefügt:

18. Nach § 29 wird folgender neuer § 30 eingefügt:

19. Nach Abschnitt 5 wird folgender Abschnitt 5a eingefügt:

20. Die Zwischenüberschrift vor § 37n wird durch folgende Überschriften ersetzt:

21. In § 37n

22. § 37o wird wie folgt geändert:

23. In § 37s Abs. 1 Satz 2

24. Nach § 37u wird folgender Unterabschnitt 2 eingefügt:

25. § 39 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

26. In § 39 Abs. 4

27. § 41 wird wie folgt geändert:

28. Nach § 45 wird folgender § 46 angefügt:

Artikel 2
Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung

Artikel 3
Änderung des Börsengesetzes

Artikel 4
Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung

Artikel 5
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 8
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 9
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Artikel 11
Änderung des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 12
Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes

Artikel 12a
Änderung der Klageregisterverordnung

Artikel 13
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 14
Änderung des Münzgesetzes

Artikel 14a
Aufhebung der Verordnung über die Herstellung und den Vertrieb von Medaillen und Marken

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


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Suchbeispiele:


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Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.