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"Schul"
Drucksache 432/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
... "Zugunsten der Gläubiger einer an der Ehe beteiligten Person wird vermutet, dass die im Besitz einer oder beider an der Ehe beteiligten Personen befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner gehören."
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 1355 Absatz 2 BGB , Nummer 4 § 1362 Absatz 1 Satz 1 BGB , Nummer 5 § 1363 Absatz 2 Satz 1 BGB , Nummer 6 1366 Absatz 2 Satz 2 BGB , Nummer 7 § 1416 Absatz 1 BGB , Nummer 8 § 1421 Satz 1 BGB , Nummer 9 Überschrift zu Buch 4 Abschnitt 1 Titel 6 Untertitel 2 Kapitel 3 Unterkapitel 2 BGB , Nummer 10 § 1436 BGB und Nummer 11 § 1459 Absatz 1 BGB , Artikel 2 Nummer 1 § 17b Absatz 4 und Absatz 5 EGBGB , Artikel 3 Nummer 2 § 20a Absatz 1, Absatz 2 und Absatz 5 LPartG und Nummer 3 § 21 LPartG , Artikel 4 Nummer 13 § 57 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 PStG und Nummer 14 § 58 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 PStG , Artikel 5 Nummer 4 Anlage 5 zu den §§ 11, 19, 48, 65 PStV , Artikel 9 Nummer 3 § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b BevStatG und Artikel 10 § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a BeurkG
Unterkapitel 2 Verwaltung des Gesamtguts durch eine der an der Ehe beteiligten Personen.
§ 1436 Verwalter unter Betreuung
§ 21 Anwendung eherechtlicher Regelungen auf Lebenspartnerschaften
2. Zu Artikel 1 Nummer 11a - neu - § 1591 BGB
§ 1591 Mutterschaft
3. Zu Artikel 2 Nummer 1 Artikel 17b Absatz 4 und 5 EGBGB
4. Zu Artikel 4 Nummer 5 Buchstabe a § 17a Absatz 2 PStG
5. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 54 Satz 1 Nummer 2 PStV
Drucksache 459/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Arbeitsgruppe der Kommission "EU-Expertennetzwerk zur Werdegang-Nachverfolgung"
... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragten des Bundesrates für die Arbeitsgruppe der Kommission "EU-Expertennetzwerk zur Werdegang-Nachverfolgung" einen Vertreter der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Schule und Berufsbildung, Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsabwicklung (Dr. habil. Tobias Brändle).
Drucksache 53/18 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG)∗
... Englisch als Gerichtssprache setzt sprachkundiges Personal bei den Gerichten auch im nichtrichterlichen Bereich voraus. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass bundesweit voraussichtlich nur eine begrenzte Zahl von Kammern für internationale Handelssachen eingerichtet werden wird und dementsprechend auch nur eine sehr begrenzte Zahl von nichtrichterlichen Mitarbeitern mit Sprachkenntnissen erforderlich sein wird. In der Regel werden pro Kammer für internationale Handelssachen eine Servicekraft und ein Vertreter ausreichend sein. Oft werden solche Servicekräfte bei den großen Landgerichten, die allein für die Einrichtung einer Kammer für internationale Handelssachen in Betracht kommen, vorhanden sein. Erforderlichenfalls können die erforderlichen Sprachkenntnisse in Schulungen vermittelt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG)
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 114a
§ 114b
§ 114c
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
§ 37b Auf Verfahren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes über die Einführung von Kammern für internationale Handelssachen vom ... (BGBl. I S. ...) anhängig sind, finden die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften Anwendung.
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 114a
Zu § 114b
Zu § 114c
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 634/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG
/EG des Rates vom 28. November 2006 in Bezug auf Vorschriften für Fernverkäufe von Gegenständen und bestimmte inländische Lieferungen von Gegenständen
... Gemäß den Artikeln 369y bis 369zb, die mit der Richtlinie über die Mehrwertsteuer im elektronischen Geschäftsverkehr in die MwSt-Richtlinie aufgenommen wurden, ist die Einfuhrmehrwertsteuer bis zum Ende des auf die Einfuhr folgenden Monats an den Zoll zu entrichten. Diese Zahlungsfrist entspricht jedoch nicht der Frist für die globale Zahlung der Zollschuld nach Artikel 111 des Zollkodex der Union, der einen Zahlungsaufschub bis zur Mitte des auf die Einfuhr folgenden Monats vorsieht. Mit dem vorliegenden Vorschlag wird die Frist für den Zahlungsaufschub im Rahmen dieser Sonderregelungen an die im Zollkodex der Union8 vorgesehene Frist angeglichen (Artikel 1 Nummer 12).
Drucksache 513/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Europass Sachverständigengruppe der Kommission (Europass Advisory Group)
... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragen des Bundesrates für die Europass Sachverständigengruppe der Kommission (Europass Advisory Group) einen Vertreter des Landes Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Oberschulrat Ulrich Schunder).
Drucksache 191/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98/2013
über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe
... Auch die im vorliegenden Verordnungsvorschlag vorgesehenen Schulungs-und Sensibilisierungsmaßnahmen bei Strafverfolgungsbehörden, ersteinschreitenden Stellen und Zollbehörden haben das primäre Ziel der Gefahrenabwehr und der inneren Sicherheit.
Zu Ziffer 10:
Zu Ziffer 11:
Zu Ziffer 12:
Zu Ziffer 13:
Drucksache 122/18
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2017 - Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2017; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung i.V.m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2017
... Leistungen an Deutsche Auslandsschulen gemäß §§ 11 und 12 ASchulG
Drucksache 383/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Internationalen Adoptionsrechts
... vorgesehenen Maßnahmen führen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu Erleichterungen. Allerdings sind durch die Verwendung des IMI-Verfahrens durch die Kommunen und die Ausstellung mehrsprachiger Formulare nach §§ 1119 und 1129 ZPO-E sowie nach §§ 3 und 50 FamRVG-E für die ausführenden Behörden neue Kosten zu erwarten. Auch ist nicht festgelegt, welche Stelle die Kosten der zur Nutzung des IMI-Verfahrens notwendigen Schulungen trägt. Aussagen zu diesen Kosten finden sich bislang nicht in der Begründung des Gesetzentwurfs.
1. Zu Artikel 5 Nummer 4a - neu - § 9 Absatz 2 Satz 1a - neu - IntFamRVG
2. Zu Artikel 5 Nummer 6 § 50 Satz 2 - neu - IntFamRVG
3. Zu Artikel 7 Nummer 2 - neu - § 1309 Absatz 2 Satz 1a - neu - BGB
‚Artikel 7 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
4. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 2a Absatz 3 Satz 2 - neu - AdVermiG
5. Zu Artikel 8 Nummer 2 § 2a Absatz 4 Satz 1 AdVermiG
6. Zu Artikel 8 Nummer 3 § 2a Absatz 5 Satz 1 und Satz 2 AdVermiG Artikel 8 Nummer 3 ist wie folgt zu fassen:
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu den Verwaltungskosten
Drucksache 22/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen - COM(2018) 24 final
... 9. Nach der vorgeschlagenen Empfehlung des Rates sollen Möglichkeiten für junge Lernende geschaffen werden, während der Primar- und Sekundarschulbildung mindestens eine unternehmerische Erfahrung zu machen. Der Bundesrat weist in diesem Kontext auf bestehende vielfältige Möglichkeiten hin, wie junge Menschen beispielsweise an Schulen in einem geschütztem Umfeld, zum Beispiel bei Wettbewerben, in Schülerpraktika oder durch Gründung von und Mitarbeit in Schülerfirmen, altersangemessene unternehmerische Erfahrungen sammeln können. Zudem kommt der Vermittlung von Wirtschaftsthemen und der Verbraucherbildung an Schulen, welche auch in Lehrplänen verankert sind, als wichtiger Bestandteil der Allgemeinbildung Bedeutung zu. Der Bundesrat betont daher die Nützlichkeit unternehmerischer Erfahrungen im Unterricht, weist aber darauf hin, dass die Art dieser Erfahrung auf der Grundlage der Lehrpläne von den Lehrkräften bestimmt wird. Vor diesem Hintergrund scheint die pauschale Empfehlung mindestens einer unternehmerischen Erfahrung nicht sinnvoll.
Drucksache 258/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung
... ) profitieren in besonderem Maße auch Schulen und andere Bildungseinrichtungen für Menschen mit Seh- und Lesebehinderung sowie die Inklusion dieser Personengruppe an Regelschulen. Deshalb erscheint es verfassungsrechtlich geboten, beim Erlass der Rechtsverordnung nach § 45c Absatz 5
Drucksache 473/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (Neufassung)
... Zum Beispiel: Straftäter verursachen in gerichtlichen Verfahren oft hohe Kosten, ohne diese vor ihrer Ausreise bzw. Abschiebung zu begleichen. Sofern diese Kosten nicht vor einer Wiedereinreise beglichen werden müssen, besteht die Gefahr, dass diese Kosten dauerhaft der öffentlichen Hand zur Last fallen. Die Löschung von Einreiseverboten sollte deshalb zwingend davon abhängig gemacht werden, dass grundsätzlich alle öffentlichen Forderungen (zum Beispiel Abschiebungskosten, Gerichtskosten, Steuerschulden) beglichen worden sind.
Drucksache 136/18
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates für eine Anhebung der Tagespauschale zur Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
... Eine auf zwei Jahre konzipierte Studie zur "Rehabilitation und Entschädigung zu Unrecht inhaftierter Personen" der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) zum praktischen Ablauf des Entschädigungsverfahrens und denkbaren Optimierungsmöglichkeiten hat sich mit den Fragen, wie die Entschädigung und Rehabilitation der Betroffenen in der Praxis der Justiz erfolgt, welche Beeinträchtigungen zu Unrecht inhaftierte Personen erleiden, welche Defizite aus Sicht der beteiligten Institutionen und Betroffenen bestehen, wie diese Defizite zu bewerten sind und inwiefern Maßnahmen zur Beschleunigung und Optimierung ergriffen werden können, beschäftigt. Sie kam ebenfalls zu dem Ergebnis, dass der derzeitige Umgang mit zu Unrecht inhaftierten Personen objektiv verbesserungswürdig erscheine. Den unschuldig ehemals Inhaftierten werde nicht die Hilfe entgegen gebracht, die sie - auch im Sinne einer Wiedergutmachung - erwarten und verdienen würden. Dies gelte sowohl wirtschaftlich als auch im Rahmen der schnellen und reibungslosen Wiedereingliederung in ein bürgerliches Leben. Die vom Gesetzgeber festgelegte Höhe der immateriellen Entschädigung reiche aus der Sicht der unmittelbar Betroffenen eindeutig nicht aus. Vielmehr würden diese die Summe als viel zu gering und als persönlichen Affront gegen sich bzw. einen Hohn von staatlicher Seite bewerten.
Drucksache 467/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz)
... "Öffentliche Schulen oder staatlich anerkannte Schulen, die unter unmittelbarer staatlicher Aufsicht stehen, und Hochschulen, deren Studiengänge akkreditiert sind und ein Prüfverfahren durch die Oberste Landesbehörde für reglementierte Berufe mit positivem Ergebnis durchlaufen haben, bedürfen keiner Zulassung."
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c § 29 Absatz 4 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - SGB III
2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 81 Absatz 1a SGB III
3. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 82 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 SGB III
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 82 Absatz 2 Satz 3 SGB III
5. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 82 Absatz 3 Satz 4 Nummer 3 und 4 - neu - SGB III
6. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 142 Absatz 2 Satz 1 SGB III
Zur Folgeänderung:
7. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 176 Absatz 1 Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
8. Zu Artikel 2 Nummer 1 bis 3 § 28a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, § 142 Absatz 1 Satz 1, § 143 Absatz 1, § 147 Absatz 1 Nummer 1 SGB III
9. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 180 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB III
10. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 2 Satz 4, 5 SGB II
11. Zu Artikel 3 Nummer 4 - neu - § 16i - neu - SGB II
§ 16i Mehraufwandsentschädigung bei beruflicher Weiterbildung
12. Zum Gesetzentwurf allgemein
13. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu § 29
Zu § 82
Zu § 82
14. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 258/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung
... 5. § 47 (Schulfunksendungen),".
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Urheberrechtsgesetzes
§ 45b Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung
§ 45c Befugte Stellen; Vergütung; Verordnungsermächtigung
§ 45d Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung
1. Zugang blinder und sehbehinderter Menschen zu urheberrechtlich geschützten Werken
2. Barrierefreiheit für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung
3. Rechtsentwicklung zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung im Urheberrecht
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Völkerrechtlicher, europäischer und nationaler Rechtsrahmen
1. Völkerrecht
2. Unionsrecht
5 Unionsgrundrechte
3. Nationales Recht
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu § 45b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 45c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 45d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4455, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
II.3 Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 257/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheits-gesetzes und des Bundesjagdgesetz es
... Die Festlegung von bundeseinheitlichen Entschädigungssätzen im Fall von Ernteverboten auf der Grundlage der vom KTBL berechneten Standarddeckungsbeiträge ist zu hinterfragen, da die natürlichen und strukturellen Produktionsverhältnisse innerhalb Deutschlands große Unterschiede aufweisen. Das KTBL weist daher (für die einzelnen Kulturen auch länder- und regionsspezifi-sche Standarddeckungsbeiträge aus. Der angegebene Wert in Höhe von 23.626 € bezieht sich nur auf Baumschulen. Für die anderen Sonderkulturen (Wein, Hopfen, Gemüse etc.) liegen ebenfalls jeweils spezifische (regionalisierte) KTBL-Werte vor. Vor diesem Hintergrund wird ein allgemeiner Verweis auf die KTBL-Standarddeckungsbeiträge als Orientierungsmaßstab für die Festlegung von Entschädigungssätzen im Fall von Ernteverboten für ausreichend erachtet.
Drucksache 351/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die neue Generation von Arbeitsgruppen im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020") (Kommissionsarbeitsgruppe "Berufliche Bildung und Ausbildung")
... a) als Beauftragte des Bundesrates eine Vertreterin des LandesNordrhein-Westfalen, Ministerium für Schule und Bildung (MR’in Stephanie Pudenz) sowie
Drucksache 165/2/18
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e)
... b) Der Bundesrat weist darauf hin, dass von Bund und Ländern kurzfristig durch Beschluss der Verwaltungsvereinbarung Rechtsklarheit für Kommunen und Schulen zu schaffen ist. Für einen kurzfristigen Förderbeginn müssen Fördermaßnahmen und -volumina umgehend vereinbart werden, da vorbereitende Maßnahmen seitens der Schulen und Schulträger einzuleiten sein werden.
Drucksache 353/18
... § 91 Absatz 8 EnWG ermächtigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung des Bundesrates die Gebührensätze und die Erhebung der Gebühren vom Gebührenschuldner zu regeln, soweit es die
Drucksache 237/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)
... 12. Der Bundesrat bedauert jedoch in diesem Zusammenhang, dass die Hochschulbildung nicht in den Zielsetzungen abgebildet ist. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Förderung im Bereich der Hochschulen zur Erreichung der beschäftigungspolitischen Ziele ebenfalls von besonderer Bedeutung ist. Entsprechend sollten sich die spezifischen Ziele im Bereich Bildung auch auf Hochschulbildung erstrecken.
Drucksache 208/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes und der Gewerbeordnung
... darstellen, werden nicht von § 1a erfasst. Dazu zählen "Akkreditierungen" nach dem Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag) sowie die Akkreditierung von Diplomaten und Journalisten.
Drucksache 318/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Fachbeiräte der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
... MDirig Hans-Jürgen Schulz
1. Fachbeirat Getreide, Getreideerzeugnisse, Futtermittel, Reis, Ölsaaten, Pflanzenöle und Fette, Nachwachsende Rohstoffe
2. Fachbeirat Zucker
3. Fachbeirat Vieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse
4. Fachbeirat Milch und Milcherzeugnisse
5. Fachbeirat Obst, Gemüse und Kartoffeln
6. Fachbeirat Fischerei und Fischwirtschaft
7. Fachbeirat Nachhaltige Bioenergie
Drucksache 210/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen und Abschlüssen der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen und Abschlüssen der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland
Drucksache 382/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/943
zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung
... Erforderlich ist aus Sicht des Bundesrates darüber hinaus jedenfalls die Klarstellung, dass auch schulrechtliche Bestimmungen über den Betrieb und den Besuch von Schulen in freier Trägerschaft dem vorliegenden Gesetz vorgehen.
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 GeschGehG
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 GeschGehG
3. Zu Artikel 1 § 12 Satz 1 GeschGehG
4. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1, 2 und 3 GeschGehG
5. Zu Artikel 1 § 17 und § 18 GeschGehG
a Ordnungsmittel
b Geheimhaltung nach Abschluss des Verfahrens
6. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 1 GeschGehG
Drucksache 69/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen - COM(2018) 113 final; Ratsdok. 7049/18
... Mit dem Verordnungsvorschlag will die EU ein Segment des Grauen Kapitalmarkts, das so genannte Crowdfunding (auch Schwarm- oder Gruppenfinanzierung), für den grenzüberschreitenden Vertrieb regeln. Die vom Verordnungsvorschlag betroffenen so genannten Crowdfunding-Dienstleister werben Kapital - in der Regel für die Darlehensfinanzierung von Projekten oder Geschäftsideen - von institutionellen und privaten Investoren meist über Online-Portale ein. Dabei vermittelt der Crowdfunding-Dienstleister als Finanzanlagevermittler die Darlehen der Anlegerinnen und Anlegern an die Darlehensschuldner.
Drucksache 73/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Investmentfonds und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 345/2013
und (EU) Nr. 346/2013
- COM(2018) 110 final
... /EU /EU2 im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds, einen Vorschlag für einen EU-Rahmen für gedeckte Schuldverschreibungen, einen Vorschlag für einen EU-Rahmen über Europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen, einen Vorschlag für eine Verordnung über das auf die Drittwirkung von Forderungsübertragungen anzuwendende Recht sowie eine Mitteilung über das auf die dingliche Wirkung von Wertpapiergeschäften anzuwendende Recht.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Bewertung
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Anforderungen an Marketing-Anzeigen
Artikel 3 Veröffentlichung nationaler Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen
Artikel 4 Zentrale Datenbank der ESMA mit nationalen Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen
Artikel 5 Prüfung der Marketing-Anzeigen
Artikel 6 Gemeinsame Grundsätze für Gebühren bzw. Entgelte
Artikel 7 Veröffentlichung nationaler Bestimmungen über Gebühren und Entgelte
Artikel 8 Interaktive Datenbank der ESMA für Gebühren und Entgelte
Artikel 9 Interaktives Tool der ESMA zu Gebühren und Entgelten
Artikel 10 Zentrale Datenbank der ESMA für AIFM, OGAW-Verwaltungsgesellschaften, AIF und OGAW
Artikel 11 Standardisierung der Anzeigen an die ESMA
Artikel 12 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds
1 Dem Artikel 3 wird folgender Buchstabe o angefügt:
2 Folgender Artikel 4a wird eingefügt:
Artikel 4a
Artikel 13 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 346/2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum
1 Dem Artikel 3 wird folgender Buchstabe o angefügt:
2 Folgender Artikel 4a wird eingefügt:
Artikel 4a
Artikel 14 Bewertung
Artikel 15 Inkrafttreten
Drucksache 518/18
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern
... Die in § 235 Absatz 4 StGB-neu- hinzugefügten Qualifikationsmerkmale sollen dem Umstand Rechnung tragen, dass zusätzliche Belastungen des geschädigten Kindes die Tatschuld erheblich erhöhen. Dabei ist eine Kombination von objektiven (Nummern 1 und 3) und subjektiven (Nummern 2 und 4) Qualifikationsmerkmalen vorgesehen. Auf Grund der erheblichen Folgen für das Tatopfer ist Absatz 4 - wie bisher - als Verbrechenstatbestand ausgestaltet. Hierdurch wird insbesondere gewährleistet, dass bei Begehung einer Tat nach § 235 Absatz 4 StGB-neu- die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Absatz 3 Satz 1 StGB nach nur einer Vorverurteilung ermöglicht wird. Durch die Hinzufügung von insgesamt zwei Qualifikationsmerkmalen zu den bereits bestehenden Tatbeständen des § 235 Absatz 4 Nummern 1 und 2 StGB und der Einfügung der Kindesentführung in § 235 Absatz 2 Nummer 2 StGB wird unterstrichen, dass sich die Schutzrichtung des gesamten § 235 StGB nicht allein im elterlichen oder sonstigen familienrechtlichen Sorgerecht erschöpft, sondern die Vorschrift auch einen klaren Schwerpunkt im unmittelbaren Schutz von Minderjährigen selbst hat.
Drucksache 143/18
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und weiterer Vorschriften an die delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/161 der Kommission vom 2. Oktober 2015 zur Ergänzung der Richtlinie 2001/83 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung genauer Bestimmungen über die Sicherheitsmerkmale auf der Verpackung von Humanarzneimitteln und an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46 /EG (Datenschutz -Grundverordnung) und zur Änderung arzneimittel- und apothekenrechtlicher Vorschriften
... 7. an Universitäten oder an andere Hochschuleinrichtungen, sofern diese Arzneimittel für Forschungs- oder Ausbildungszwecke verwenden."
Drucksache 26/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur aufgabengerechten Mittelausstattung der Jobcenter zur Umsetzung des SGB II
... Auch wenn die Arbeitsmarktlage in Deutschland grundsätzlich gut ist, ist die Integration von Langzeitarbeitslosen und Geflüchteten zeit- und kostenintensiv, da es zunehmend an den notwendigen Bildungsvoraussetzungen (Schul- bzw. Berufsausbildung, Sprache) fehlt. Häufig sind zudem multiple Vermittlungshemmnisse abzubauen. Die Handlungsfähigkeit der Jobcenter bei der Gestaltung der Arbeitsmarktprogramme wird durch die notwendige Umschichtung massiv eingeschränkt.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur aufgabengerechten Mittelausstattung der Jobcenter zur Umsetzung des SGB II
Drucksache 234/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von Erasmus, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013
... 6. Der Bundesrat empfiehlt die weitere Stärkung der europäischen Dimension und sozialen Inklusion auch durch vermehrte sektorübergreifende Projektmöglichkeiten, wie zum Beispiel zwischen dem Schul- und Jugendbereich, dem Schul- und Hochschulbereich sowie dem Jugend- und Sportbereich.
Drucksache 520/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die neue Generation von Arbeitsgruppen im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020")
... b) für die Arbeitsgruppe "Digitale Bildung: Lernen, Lehren und Beurteilung" einen Vertreter des Landes Niedersachsen, Kultusministerium (Regierungsschuldirektor Thomas Iser) als Stellvertreterin bzw. Stellvertreter der/des Bundesratsbeauftragten sowie
Drucksache 173/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden - COM(2018) 218 final
... Mit dem Vorschlag wird ein ausgewogener Ansatz verfolgt, damit etwaige weitere berührte Rechte vollständig gewahrt werden, darunter das Recht auf Achtung des Privatlebens und der Schutz der personenbezogenen Daten (Artikel 7 und Artikel 8 der Charta) sowohl der Hinweisgebern als auch der von den Berichten betroffenen Personen sowie das Recht letzterer auf die Wahrung der Unschuldsvermutung und die Verteidigungsrechte (Artikel 47 und Artikel 48 der Charta). Ebenso stehen die Auswirkungen auf die unternehmerische Freiheit (Artikel 16 der Charta) im Einklang mit Artikel 52 Absatz 1 der Charta.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Sachlicher Anwendungsbereich
Artikel 2 Persönlicher Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen
Artikel 4 Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen
Artikel 5 Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen
Kapitel III EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen
Artikel 6 Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen
Artikel 7 Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle
Artikel 8 Zuständige Mitarbeiter
Artikel 9 Verfahrensvorschriften für externe Meldungen
Artikel 10 Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung
Artikel 11 Dokumentation eingehender Meldungen
Artikel 12 Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden
Kapitel IV Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen
Artikel 13 Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern
Artikel 14 Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber
Artikel 15 Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien
Artikel 16 Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen
Artikel 17 Sanktionen
Artikel 18 Verarbeitung personenbezogener Daten
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 19 Günstigere Behandlung
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung
Artikel 22 Inkrafttreten
Artikel 23 Adressaten
ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
Anhang
Teil I
A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:
B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:
D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:
E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:
F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:
G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:
H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:
I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der
J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:
Teil II Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:
A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
1. Finanzdienstleistungen:
2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:
C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:
Drucksache 371/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens "Digitale Infrastruktur" (Digitalinfrastrukturfondsgesetz - DIFG )
... Der Gesetzentwurf sieht vor, die Förderung des Breitbandausbaus und die Umsetzung des Digitalpakts Schule durch Errichtung eines Fonds als Sondervermögen des Bundes zu finanzieren. Das Sondervermögen soll aus Einnahmen des Bundes finanziert werden. Angesichts des nur schwer planbaren zeitlichen Verlaufs der Förderprojekte für den Breitbandausbau sollen so die Fördermittel außerhalb des Bundeshaushalts gebunden und verausgabt werden. Das Förderprogramm des Bundes unterstützt den Breitbandausbau in den Ländern, wobei der Finanzierungsanteil des Bundes derzeit je Projekt nur 50 bis 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben deckt und im Regelfall eine Beteiligung der Kommunen an den förderfähigen Ausgaben in Höhe von 10 Prozent verlangt wird. Der Ausbau von Gigabitnetzen auf Glasfaserbasis erhöht die Förderbedarfe auf das Vierfache gegenüber der bisherigen Förderstrategie. Eine Mitfinanzierung von Ländern und Kommunen im bisherigen Umfang ist kaum leistbar. Mit Blick auf die föderale Aufgabenverteilung soll der Finanzierungsanteil des Bundes erhöht werden, was aufgrund der Refinanzierungsmöglichkeit für den Bund aus Einnahmen aus der Vergabe von Frequenzen darstellbar ist.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu § 2 Nummer 1 DIFG
4. Zu § 2 Nummer 1 und § 6 Absatz 3 Titelgruppe 01 DIFG
Drucksache 380/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
... Der sunnitische Islam malikitischer Rechtsschule ist Staatsreligion in Marokko (99 Prozent der Bevölkerung).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylgesetzes
Anlage II (zu § 29a)
Artikel 2 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Alternativen
III. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4487, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
III. Ergebnis
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens,
Drucksache 472/2/18
Antrag des Landes Niedersachsen
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Gemeinsamen Aktion 98/700/JHA des Rates, der Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates
... Es ist unbestritten, dass sich die Länder an dem personellen Aufwuchs der Europäischen Grenz- und Küstenwache angemessen beteiligen. Um dafür ausreichend Personal in den Ländern einstellen und schulen zu können, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Kosten für Personal und Ausstattung analog der Überlegungen zu einem sogenannten Stellenpool für die Teilnahme der Länder an polizeilichen Auslandseinsätzen zu übernehmen.
Drucksache 5/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zwischenbewertung von Horizont 2020 - Maximierung der Wirkung der EU-Unterstützung für Forschung und Innovation - COM(2018) 2 final
... 4. Europa braucht exzellente Forschung an Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Für Innovationen ist es wesentlich, dass in den Forschungseinrichtungen entstehendes Wissen möglichst rasch zur Wertschöpfung führen kann. Daher muss auch der Technologie- und Wissenstransfer zwischen Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen zu den Unternehmen weiter verbessert werden.
Drucksache 330/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019): Finanzplan des Bundes 2018 bis 2022
... 1. Die deutsche Wirtschaft befindet sich derzeit noch in einer Phase der Hochkonjunktur, der Aufschwung hat im ersten Halbjahr jedoch an Dynamik verloren. Dies und die sich zunehmend abzeichnenden Kapazitätsengpässe deuten darauf hin, dass der Höhepunkt der Wachstumsphase überschritten sein könnte. Darüber hinaus haben die Risiken für die weitere konjunkturelle Entwicklung insbesondere im außenwirtschaftlichen Bereich eher zu- als abgenommen. Dies zeigt sich vor dem Hintergrund sich verschärfender internationaler Handelskonflikte, etwa im Zusammenhang mit der US-amerikanischen Zollpolitik. Des Weiteren sind als Risiken der anstehende - bezüglich der Modalitäten immer noch ungeklärte - Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union zu nennen, aber auch die fortbestehende Fragilität innerhalb des europäischen Bankensystems sowie die hohe Verschuldung in einigen europäischen Staaten.
Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein
Drucksache 425/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz)
... "(2a) Für die Erfüllung der Zahlungspflicht, die sich für den Arbeitgeber knappschaftlicher Arbeiten im Sinne von § 134 Absatz 4 und 7 des Sechsten Buches ergibt, haftet in den Fällen des Absatzes 4 der Arbeitgeber des Bergwerkbetriebes, mit dem die Arbeiten räumlich und betrieblich zusammenhängen, und in den Fällen des Absatzes 7 der Auftraggeber wie ein selbstschuldnerischer Bürge. Der Arbeitgeber des Bergwerksbetriebes oder der Auftraggeber kann die Befriedigung verweigern, solange die Einzugsstelle den Arbeitgeber der knappschaftlichen Arbeiten oder der Arbeiten in Objekten des Altbergbaus nicht gemahnt hat und die Mahnfrist nicht abgelaufen ist." ‘
Drucksache 564/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Bestimmungen zur Stärkung der haushaltspolitischen Verantwortung und der mittelfristigen Ausrichtung der Haushalte in den Mitgliedstaaten
... Wie der Bundesrat zutreffend feststellt, ist der Wortlaut des Vorschlags nicht mit dem des Fiskalpakts identisch und weist mehrere Unterschiede auf Die Kommission möchte dem Bundesrat versichern, dass der Vorschlag auf einer sorgfältigen Prüfling beruht und das zugrunde liegende Ziel des Fiskalpakts, eine Annäherung an umsichtige öffentliche Schuldenstände zu gewährleisten, berücksichtigt. Einige der Unterschiede ergeben sich daraus, dass die Entwicklungen im Bereich der multilateralen haushaltspolitischen Überwachung seit Verabschiedung des Fiskalpakts berücksichtigt werden müssen. Diesen Entwicklungen wird unter anderem mit dem gemeinsamen Standpunkt zur Flexibilität im Stabilitäts- und Wachstumspakt Rechnung getragen, auf den sich der Rat und die Kommission im Februar 2016 geeinigt haben. Die Kommission ist der festen Überzeugung, dass der Vorschlag alle wesentlichen Elemente des Fiskalpakts enthält und mit der Verpflichtung der Vertragsparteien im Einklang steht, den Inhalt des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion in Unionsrecht zu überführen.
Drucksache 459/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Arbeitsgruppe der Kommission "EU-Expertennetzwerk zur Werdegang-Nachverfolgung"
... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragten des Bundesrates für die Arbeitsgruppe der Kommission "EU-Expertennetzwerk zur Werdegang-Nachverfolgung" einen Vertreter der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Schule und Berufsbildung, Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsabwicklung (Dr. Tobias Brändle).
Drucksache 513/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Europass Sachverständigengruppe der Kommission (Europass Advisory Group)
... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragen des Bundesrates für die Europass Sachverständigengruppe der Kommission (Europass Advisory Group) einen Vertreter des Landes Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Oberschulrat Ulrich Schunder).
Drucksache 241/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Europäischen Investitions-stabilisierungsfunktion
... 11. Eine Europäische Investitionsstabilisierungsfunktion kann nach Auffassung des Bundesrates auf europäischer Ebene den Folgen eines asymmetrischen wirtschaftlichen Schocks wie einem Einbruch der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage oder einem Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegenwirken. Sie kann den Anpassungspfad dämpfen, die Investitionstätigkeit auf nationaler Ebene stützen und verhindern helfen, dass die Mitgliedstaaten durch prozyklische Maßnahmen den Schock verstärken. Zudem kann sie Spekulationsanreize bei höheren krisenbedingten Defizit- und Schuldenstandspositionen vermindern.
Drucksache 330/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019) - Finanzplan des Bundes 2018 bis 2022
... a) Die deutsche Wirtschaft befindet sich derzeit noch in einer Phase der Hochkonjunktur, der Aufschwung hat im ersten Halbjahr jedoch an Dynamik verloren. Dies und die sich zunehmend abzeichnenden Kapazitätsengpässe deuten darauf hin, dass der Höhepunkt der Wachstumsphase überschritten sein könnte. Darüber hinaus haben die Risiken für die weitere konjunkturelle Entwicklung insbesondere im außenwirtschaftlichen Bereich eher zu- als abgenommen. Dies zeigt sich vor dem Hintergrund sich verschärfender internationaler Handelskonflikte, etwa im Zusammenhang mit der US-amerikanischen Zollpolitik. Des Weiteren sind als Risiken der anstehende - bezüglich der Modalitäten immer noch ungeklärte - Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union zu nennen, aber auch die fortbestehende Fragilität innerhalb des europäischen Bankensystems sowie die hohe Verschuldung in einigen europäischen Staaten.
Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein
Drucksache 217/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft und die Wirksamkeit der Untersuchungen des OLAF - COM(2018) 338 final
... Mit dem Erlass der Verordnung Nr. 883/2013 wurde der neue Artikel 9 über die Verfahrensgarantien eingeführt. In Artikel 9 werden verschiedene Grundsätze aufgegriffen, denen bei den Untersuchungen des OLAF wesentliche Bedeutung zukommt, darunter insbesondere die Pflicht des OLAF, in Bezug auf die Betroffenen sowohl be- als auch entlastende Beweise zu erheben, das Recht der Betroffenen auf eine objektive und unparteiische Untersuchungsdurchführung, die Unschuldsvermutung und das Recht der Betroffenen, sich nicht selbst zu belasten. Unter anderem enthält Artikel 9 zudem einschlägige Bestimmungen über
Drucksache 415/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Wirkungen des Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
Bericht der Bundesregierung über die Wirkungen des Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
Drucksache 193/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue europäische Agenda für Kultur
... 15. Der Bundesrat vermisst in den Ausführungen der Mitteilung zur digitalen Entwicklung des Kulturbereichs insbesondere konkrete Aussagen dazu, ob und wie die Kommission bei der Nutzung digitaler Möglichkeiten für die gewünschte breitere kulturelle Teilhabe aller Europäerinnen und Europäer die überwiegend öffentlich getragenen Kulturakteure einbeziehen will. Diese Einrichtungen (zum Beispiel Museen, Theater, Archive, Musikschulen, Gedenkstätten und Bibliotheken) sind wesentliche Anbieter und Vermittler kultureller Teilhabe. Besonderes Augenmerk verdient in diesem Zusammenhang die Transformation von Kultureinrichtungen (etwa von Bibliotheken) zu "Dritten Orten", die über ihre traditionellen Leistungen hinaus niedrigschwellige Angebote mit gesicherter Qualität für die gesamte Gesellschaft zur Verfügung stellen.
Drucksache 53/18
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg,
Hessen, Niedersachsen
... Englisch als Gerichtssprache setzt sprachkundiges Personal bei den Gerichten auch im nichtrichterlichen Bereich voraus. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass bundesweit voraussichtlich nur eine begrenzte Zahl von Kammern für internationale Handelssachen eingerichtet werden wird und dementsprechend auch nur eine sehr begrenzte Zahl von nichtrichterlichen Mitarbeitern mit Sprachkenntnissen erforderlich sein wird. In der Regel werden pro Kammer für internationale Handelssachen eine Servicekraft und ein Vertreter ausreichend sein. Oft werden solche Servicekräfte bei den großen Landgerichten, die allein für die Einrichtung einer Kammer für internationale Handelssachen in Betracht kommen, vorhanden sein. Erforderlichenfalls können die erforderlichen Sprachkenntnisse in Schulungen vermittelt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 114a Ist bei einem Landgericht eine Kammer für internationale Handelssachen eingerichtet, so tritt für internationale Handelssachen diese Kammer an die Stelle der Kammern für Handelssachen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften.
§ 114b
§ 114c
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
§ 37b Auf Verfahren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes über die Einführung von Kammern für internationale Handelssachen vom ... (BGBl. I S. ...) anhängig sind, finden die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften Anwendung.
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 114a
Zu § 114b
Zu § 114c
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 297/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG
/EG in Bezug auf die Einführung der detaillierten technischen Maßnahmen für die Anwendung des endgültigen Mehrwertsteuersystems für die Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedstaaten
... wonach Artikel 199a MwStSystRL für Umsätze bis zum 30. Juni 2022 [Zeitpunkt des Inkrafttretens des hiesigen Vorschlags ist der 1. Juli 2022] verlängert werden soll) vorsehen, dass der Empfänger dieser Leistungen zum Steuerschuldner wird (sogenanntes Reverse-Charge-Verfahren). Eine Streichung dieser betrugsanfälligen Ausnahmetatbestände (Risikobranchen) vom „Reverse-Charge-Verfahren“ wird vom Bundesrat mit großer Sorge betrachtet, auch wenn diese nach der Grundidee der Kommission systematisch konsequent erscheint. Auch hier befürchtet der Bundesrat, dass kriminelle Vereinigungen das neue endgültige System zur Erschleichung von Vorsteuern ausnutzen könnten. Aufgrund der schon bei Inlandsumsätzen schwierigen Kontrolle derartiger Sachverhalte und erst recht bei Lieferungen innerhalb der Union sollte den Mitgliedstaaten dieses Instrument der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung nicht versagt werden. Die Regelung des „Reverse-Charge-Verfahrens“ sollte auch bei nichtzertifizierten Leistungsempfängern beibehalten und die bestehende Regelung daher entsprechend fortgesetzt werden.
Drucksache 213/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 596/2014
und (EU) Nr. 2017/1129
zur Förderung der Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten - COM(2018) 331 final
... Im Zusammenhang mit der Kapitalmarktunion fördert die Kommission auch private Kapitalmärkte, anhand derer Unternehmen ihr Kapital erhöhen können, indem sie Schuldpapiere an institutionelle oder andere erfahrene Anleger emittieren. Eine neue Studie über die ‚Identifizierung von Markt- und Regulierungshindernissen bei der Entwicklung von Privatplatzierung von Anleihen in der EU‘17 (durchgeführt im Auftrag der Kommission) hat gezeigt, dass das Marktsondierungssystem im Rahmen der Marktmissbrauchsverordnung die Entwicklung dieser Finanzierungsquelle EU-weit behindern kann. Dieses regulatorische Hindernis schreckt sowohl institutionelle Anleger als auch Emittenten davon ab, in Verhandlungen über solche Transaktionen zu treten.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
Umfang der Initiative: KMU-Wachstumsmärkte
Aktueller Regulierungskontext
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Übereinstimmung mit anderen Bereichen der Unionspolitik
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Preis des Instruments
3. Ergebnisse Der EX-POST-Bewertung, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
a Öffentliche Konsultation zur Einrichtung eines verhältnismäßigen Regulierungsrahmens zur Vereinfachung von KMU-Notierungen
b Kapitalmarktunion-Halbzeitbilanz
c Konsultation Call for Evidence EU-Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen
- Heranziehen von Fachwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Andere Elemente
- Umsetzungspläne und Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmaßnahmen
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
a Änderungen der Marktmissbrauchsverordnung
Liquiditätszufuhr -Vertrag für Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten
Rechtfertigung der Aufschiebung der Veröffentlichung von Insiderinformationen
Insiderlisten für KMU-Wachstumsmärkte
Managertransaktionen von Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten
b Änderung der Prospektverordnung
5 Transferprospekt
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Artikel 2 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129
Artikel 3 Inkrafttreten und Anwendung
Drucksache 316/18
Antrag der Länder Brandenburg, Berlin, Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze
... Rehabilitierungsgesetzes geboten ist. Bisher wird strikt getrennt zwischen Eingriffen in den seinerzeit konkret ausgeübten Beruf bzw. in die berufliche Ausbildung einerseits sowie politischen Verfolgungsmaßnahmen in die vorberufliche schulische Ausbildung oder auch ein Studium andererseits. Da der Betroffenenkreis der verfolgten Schüler aufgrund seiner gesetzlichen Sonderstellung derzeit nicht nach § 1 BerRehaG dem Anwendungsbereich des § 1 BerRehaG unterfällt, erhält er keinen rentenrechtlichen Nachteilsausgleich. Diese Regelung wurde seinerzeit damit begründet, dass im Rahmen des § 1 BerRehaG kein Raum für rein hypothetische Ausbildungs- und Berufsverläufe ist. Damit ist diesem Betroffenenkreis vor allem aber auch ein Anspruch auf soziale Ausgleichsleistung nach § 8 BerRehaG verwehrt. Dieser Ausschluss führt bei den Betroffenen zu Härten und stellt für sie eine zunehmend nicht mehr nachvollziehbare Ungleichbehandlung dar. Schließlich werden in der schulischen Laufbahn die Grundlagen für die spätere weitere berufliche Entwicklung und das Fortkommen gelegt.
Drucksache 616/18 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetz es (Studien- und Prüfungszeit im Studiengang "Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung")
... ist der Stoff der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und der staatlichen Pflichtfachprüfung dementsprechend so zu bemessen, dass das Studium nach viereinhalb Jahren abgeschlossen werden kann. Beide Regelungen sind so zu verstehen, dass hierdurch eine Regelstudienzeit im Sinne des § 10 Absatz 2 Satz 1 des Hochschulrahmengesetzes für den Studiengang festgeschrieben wird (vgl. BT-Drucksache
Drucksache 70/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan - Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor COM(2018) 109 final
... Einige Technologieanbieter unternehmen bereits Anstrengungen, die Regulierungs- und Aufsichtsbehörden über ihre Technologien und deren Anwendung im Finanzsektor zu informieren. Allerdings nehmen viele Behörden nur ungern an Schulungen oder Diskussionen teil, wenn diese von einzelnen Anbietern veranstaltet werden.
2 Einführung
1. Innovativen GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN
1.1. Innovativen Geschäftsmodellen durch klare und konsistente Zulassungsregeln eine EU-weite Expansion ermöglichen
Kasten 1
1.2. Den Wettbewerb und die Zusammenarbeit zwischen den Marktteilnehmern durch gemeinsame Normen und interoperable Lösungen verstärken
Kasten 2
1.3. Die EU-weite Entstehung innovativer Geschäftsmodelle durch Innovationsmoderatoren erleichtern
Kasten 3
2. Die Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN
2.1. Die Geeignetheit unserer Regeln überprüfen und Garantien für neue Technologien im Finanzsektor vorsehen
Kasten 4
2.2. Hemmnisse für Cloud-Dienste beseitigen
Kasten 5
2.3. FinTech-Anwendungen mit der EU-Blockchain-Initiative ermöglichen
Kasten 6
2.4. Aufbau von Kompetenzen und Wissen bei allen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden in einem EU-FinTech-Lab
Kasten 7
2.5. Technologien als Hebel nutzen, um den binnenmarktweiten Vertrieb von Kleinanlegerprodukten voranzubringen
3. Die Sicherheit und INTEGRITÄT des Finanzsektors STÄRKEN
Kasten 8
Schlussfolgerungen
ANNEX 1 Anhang der Mitteilung der Europäischen Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan: Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor
Anhang Arbeitsplan für die im FinTech-Aktionsplan enthaltenen Initiativen
INNOVATIVEN GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN
DIE Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN
DIE Sicherheit und ABWEHRKRAFT des Finanzsektors STÄRKEN
Drucksache 469/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
... Um für alle Kinder im gesamten Bundesgebiet einen gleichwertigen Zugang zu hoher Qualität in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung sicherzustellen, sind gezielte Verbesserungen in der Qualität der vorschulischen Kindertagesbetreuung notwendig. Bund, Länder, Kommunen und Träger haben in den letzten 10 Jahren mehr als 400.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen. Der massive Ausbau der Betreuungsplätze hat - anders als vielfach befürchtet - nicht zu qualitativen Verschlechterungen der Kindertagesbetreuung geführt. Allerdings bestehen große Unterschiede zwischen den Bundesländern, so dass Kinder je nach Wohnort unterschiedliche Bedingungen für das Aufwachsen und unterschiedliche Bildungschancen haben. Insbesondere zum Abbau von herkunftsbedingten Ungleichheiten ist der weitere Ausbau qualitativ hochwertiger Angebote der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung notwendig.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz - KiQuTG)
§ 1 Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
§ 2 Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
§ 3 Handlungskonzepte und Finanzierungskonzepte der Länder
§ 4 Verträge zwischen Bund und Ländern
§ 5 Geschäftsstelle des Bundes
§ 6 Monitoring und Evaluation
Artikel 2 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 4 Weitere Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
1. Öffentliche Fürsorge
2. Erforderlichkeit
a. Gleichwertige Lebensverhältnisse
b. Wahrung der Wirtschaftseinheit
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Demografische Auswirkungen
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
V. Evaluierung und Monitoring
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4514, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
4 Bund
II.2 Weitere Kosten
II.3 Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 20/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum Aktionsplan für digitale Bildung - COM(2018) 22 final
... 3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Förderung der Bereitschaft allgemeinbildender und berufsbildender Schulen für den digitalen Wandel grundsätzlich zu begrüßen ist. Er hegt jedoch Zweifel, dass gerade die Etablierung eines Instruments zur Selbsteinschätzung der digitalen Fähigkeiten (SELFIE) durch die EU zu dieser Bereitschaft wesentlich beiträgt. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass neue Instrumente auf EU-Ebene mit einem erheblichen Mehrwert verknüpft sein müssen und keinen Selbstzweck darstellen. Er weist darauf hin, dass entsprechende Selbstbewertungsinstrumente in den Mitgliedstaaten zum Teil bereits zur Verfügung stehen oder aktuell entwickelt werden. Überdies sieht der Bundesrat die mit dem sogenannten SELFIE-Instrument verknüpfte Sammlung von Daten kritisch. Er hinterfragt, welchem Ziel die Datensammlung dienen soll, und fordert die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Zudem ist sicherzustellen, dass keine Kosten bei den Mitgliedstaaten anfallen.
Drucksache 360/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung - PflAFinV )
... § 2 PflAFinV sieht vor, dass die Befugnis der Länder, für staatliche Pflegeschulen die Rechtsträgerschaft für das Finanzierungsverfahren nach dieser Verordnung gesondert zu regeln, unberührt bleibt.
1. Zu § 2 Satz 2 - neu - PflAFinV
2. Zu § 4 Absatz 2 Satz 2 PflAFinV
3. Zu § 5 Absatz 3 Satz 1 PflAFinV
4. Zu § 7 Absatz 2 Satz 2 - neu - PflAFinV
5. Zu § 10 Absatz 2 Satz 1 PflAFinV
6. Zu § 13 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Absatz 2 Satz 2 - neu - PflAFinV
7. Zu § 14 Absatz 2 Satz 2 und § 16 Absatz 2 PflAFinV
8. Zu § 15 Absatz 1 PflAFinV
9. Zu § 16 Absatz 1 Satz 1 und § 17 Absatz 1 Satz 1 PflAFinV
10. Zu Anlage 1 zu § 3 Absatz 1, zu § 4 Absatz 1 Abschnitt A laufende Nummer 5.2 - neu - PflAFinV
11. Zu Anlage 1 zu § 3 Absatz 1, zu § 4 Absatz 1 Abschnitt A laufende Nummer 5.1 PflAFinV
Drucksache 96/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf die Drittwirkung von Forderungsübertragungen anzuwendende Recht - COM(2018) 96 final
... Factoring ist für viele Unternehmen eine entscheidende Liquiditätsquelle. Bei Factoring überträgt (verkauft) ein Unternehmen (der Zedent, meist ein KMU) seine Forderungen mit Abschlag an einen Factor (den Zessionar, häufig eine Bank), um sofort Barmittel zu erhalten. Der Factor zieht die geschuldeten Beträge ein und übernimmt das Risiko uneinbringlicher Forderungen. Von Factoring machen überwiegend KMU
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
Beispiel für Verbriefung
Warum ist Rechtssicherheit wichtig?
Rechtliches Risiko
Zusätzlicher Nutzen einheitlicher Vorschriften
Was ist eine Forderung?
Was ist die Übertragung einer Forderung?
Entwicklung der Kollisionsnormen für Forderungsübertragungen
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger und Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
✓ Option 1: Recht des Übertragungsvertrags
✓ Option 2: Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten
✓ Option 3: Recht der übertragenen Forderung
✓ Option 4: Gemischter Ansatz: Kombination von Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten und Recht der übertragenen Forderung
✓ Option 5: Gemischter Ansatz: Kombination von Recht der übertragenen Forderung und Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 : Anwendungsbereich
Artikel 2 : Begriffsbestimmungen
Artikel 3 : Universelle Anwendung
Artikel 4 : Anzuwendendes Recht
Artikel 6 : Eingriffsnormen/Artikel 7: Öffentliche Ordnung (ordre public)
Artikel 8 bis 12 : Allgemeine Aspekte der Anwendung von Kollisionsnormen
Artikel 10 : Verhältnis zu anderen Vorschriften des Unionsrechts
Vorschlag
Kapitel I Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II EINHEITLICHE KOLLISIONSNORMEN
Artikel 3 Universelle Anwendung
Artikel 4 Anzuwendendes Recht
Artikel 5 Regelungsbereich des anzuwendenden Rechts
Artikel 6 Eingriffsnormen
Kapitel III Sonstige Vorschriften
Artikel 7 Öffentliche Ordnung (ordre public)
Artikel 8 Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung
Artikel 9 Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung
Artikel 10 Verhältnis zu anderen Vorschriften des Unionsrechts
Artikel 11 Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften
Artikel 12 Verzeichnis der Übereinkünfte
Artikel 13 Überprüfungsklausel
Artikel 14 Zeitliche Geltung
Artikel 15 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Drucksache 442/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes nationaler Koordinierungszentren
... Diese Initiative wird es außerdem ermöglichen, die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zu ergänzen, indem sie geeignete Zuarbeiten für bildungspolitische Entscheidungen liefert, um die Kompetenzen im Bereich der Cybersicherheit zu verbessern (z.B. durch die Entwicklung von Cybersicherheitslehrplänen in zivilen und militärischen Bildungssystemen) und so zur Ausbildung qualifizierter Arbeitskräfte im Bereich der Cybersicherheit in der EU beizutragen - ein wichtiger Vorteil für Cybersicherheitsunternehmen sowie andere Branchen, für die die Cybersicherheit von Bedeutung ist. Im Hinblick auf die Bildung und Schulung im Bereich der Cyberabwehr wird die Initiative mit den andauernden Arbeiten der Plattform für Bildung, Schulung und Übungen im Bereich der Cyberabwehr, die im Rahmen des Europäischen Sicherheits- und Verteidigungskollegs eingerichtet wurde, im Einklang stehen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Begründung des Vorschlags im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen und Grundsätze des KOMPETENZZENTRUMS und des NETZES
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Auftrag des Zentrums und des Netzes
Artikel 4 Ziele und Aufgaben des Zentrums
Artikel 5 Investitionen in Infrastrukturen, Kapazitäten, Produkte oder Lösungen und deren Nutzung
Artikel 6 Benennung der nationalen Koordinierungszentren
Artikel 7 Aufgaben der nationalen Koordinierungszentren
Artikel 8
Artikel 9 Aufgaben der Mitglieder der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit
Artikel 10 Zusammenarbeit des Kompetenzzentrums mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union
Kapitel II ORGANISATION des KOMPETENZZENTRUMS
Artikel 11 Zusammensetzung und Struktur
Abschnitt I VERWALTUNGSRAT
Artikel 12 Zusammensetzung des Verwaltungsrats
Artikel 13 Aufgaben des Verwaltungsrats
Artikel 14 Vorsitz und Sitzungen des Verwaltungsrates
Artikel 15 Abstimmungsregeln des Verwaltungsrates
Abschnitt II EXEKUTIVDIREKTOR
Artikel 16 Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit
Artikel 17 Aufgaben des Exekutivdirektors
Artikel 18 Zusammensetzung des wissenschaftlich-technischen Beirats
Artikel 19 Arbeitsweise des wissenschaftlich-technischen Beirats
Artikel 20 Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Beirats
Kapitel III FINANZVORSCHRIFTEN
Artikel 21 Finanzbeitrag der Union
Artikel 22 Beiträge der beteiligten Mitgliedstaaten
Artikel 23 Kosten und Mittelausstattung des Kompetenzzentrums
Artikel 24 Finanzielle Verpflichtungen
Artikel 25 Haushaltsjahr
Artikel 26 Aufstellung des Haushaltsplans
Artikel 27 Rechnungslegung des Kompetenzzentrums und Entlastung
Artikel 28 Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung
Artikel 29 Finanzordnung
Artikel 30 Schutz der finanziellen Interessen
Kapitel IV PERSONAL des KOMPETENZZENTRUMS
Artikel 31 PERSONAL
Artikel 32 Abgeordnete nationale Sachverständige und sonstige Bedienstete
Artikel 33 Vorrechte und Befreiungen
Kapitel V Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 34 Sicherheitsvorschriften
Artikel 35 Transparenz
Artikel 36 Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen
Artikel 37 Zugang zu Unterlagen
Artikel 38 Überwachung, Bewertung und Überprüfung
Artikel 39 Haftung des Kompetenzzentrums
Artikel 40 Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union und anwendbares Recht
Artikel 41 Haftung der Mitglieder und Versicherung
Artikel 42 Interessenkonflikt
Artikel 43 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 44 Unterstützung seitens des Sitzmitgliedstaats
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 45 Erste Maßnahmen
Artikel 46 Bestehensdauer
Artikel 47 Inkrafttreten
Drucksache 166/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
... 215. Der Bundesrat begrüßt, dass aufbauend auf der Investitionsoffensive für Drittstaaten und dem Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung weiterhin zusätzliche, auch private Mittel, mobilisiert werden sollen. Er weist aber darauf hin, dass neben Garantien und Darlehen nach wie vor auch Zuschüsse unabdingbar sind, wenn die Entwicklung in den Partnerstaaten nachhaltig gefördert werden soll. Dies gilt insbesondere dann, wenn es darum geht, grundlegende staatliche Dienstleistungen wie Schulbildung, berufliche Bildung und Gesundheit zu verbessern sowie Rechtsstaatlichkeit und Institutionenaufbau voranzutreiben.
I. Allgemeiner Teil
Strategische Ausrichtung
4 Ausgaben
4 Eigenmittelreform
Flexibilität und Stabilität
EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit
Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen
II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation
Europäische Strategische Investitionen
4 Binnenmarkt
Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm
III. Zusammenhalt und Werte
Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen
Finanzausstattung der Kohäsionspolitik
Kohäsionspolitik für alle Regionen
Regeln der Mittelverteilung
Europäische Territoriale Zusammenarbeit
Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung
Umsetzung der Programme und Vereinfachung
Wirtschafts - und Währungsunion
In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte
IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt
4 Allgemeines
Landwirtschaft und Meerespolitik
171. Hauptempfehlung
172. Hauptempfehlung
173. Hilfsempfehlung
183. Hilfsempfehlung
Umwelt - und Klimaschutz
V. Migration und Grenzmanagement
4 Migration
4 Grenzmanagement
VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit
4 Verteidigung
4 Krisenreaktion
VII. Nachbarschaft und die Welt
VIII. Europäische öffentliche Verwaltung
IX. Verfahren
X. Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 54/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Schweinepest -Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten
... Der Bundesrat begrüßt, dass zeitnah Maßnahmen zur präventiven Bekämpfung der Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest vorgelegt worden sind. Er weist auf den Ausnahmecharakter dieser Maßnahmen hin, die der besonderen Gefährlichkeit des Erregers geschuldet sind. Der Bundesrat geht davon aus, dass die schonfristlose und erhebliche Reduzierung von Wildtierbeständen eine Maßnahme darstellt, die im Sinne des Tier- und Artenschutzes auf besondere Ausnahmefälle beschränkt bleibt.
Drucksache 605/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz)
... Ferner sind die bestehenden Anforderungen an eine Umschulung trotz ergänzender Unterstützungsleistungen für viele Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsempfänger immer noch sehr hoch. Insbesondere die geltende Verkürzung der Umschulungsdauer auf zwei Drittel der Ausbildungsdauer stellt ein Hemmnis für die Aufnahme einer Umschulung dar. Der Bundesrat ist überzeugt, dass es Regelungen bedarf, nach denen in begründeten Einzelfällen erwerbsfähige Leistungsberechtigte eine betriebliche Umschulungsmaßnahme in der vollen Ausbildungszeit durchlaufen können, sofern dies aus in der Person liegenden Gründen erforderlich ist.
Drucksache 309/18
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates "Steuerliche Vereinfachungen und Entlastungen für die Mitte der Gesellschaft"
... Deutschland geht es so gut wie schon lange nicht mehr. Nach der jüngsten Prognose des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" ergeben sich dank einer stabilen Wirt-schafts- und Beschäftigungslage in den nächsten Jahren auch für den Bund deutlich höhere Steuereinnahmen. Der Bundesrat begrüßt das klare Bekenntnis der Bundesregierung zu einer soliden Haushaltspolitik ohne neue Schulden. Der begrenzte Spielraum muss daher mit Bedacht genutzt werden.
Entschließung
1. Entlastungen für das Ehrenamt
2. Entlastungen für Familien und Bildung
3. Entlastungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege und für Menschen mit Behinderungen
4. Entlastungen im Berufsleben
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.