[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

47 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schadenersatzanspruch"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 214/18

... (7) Ein wirksamer und effizienter Schutz der Opfer von Verkehrsunfällen muss gewährleisten, dass Opfer für entstandene Personen- oder Sachschäden stets entschädigt werden, egal, ob das Versicherungsunternehmen des Unfallverursachers zahlungsfähig ist oder nicht. Die Mitgliedstaaten sollten daher eine Stelle errichten oder benennen, bei der Geschädigte, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in ihrem Hoheitsgebiet haben, eine erste Entschädigung erhalten und die sich diese Entschädigung später von der Stelle, die im Mitgliedstaat der Niederlassung des Versicherungsunternehmens, das die Police des Fahrzeugs der haftpflichtigen Partei ausgestellt hat, für denselben Zweck errichtet oder benannt wurde, erstatten lassen kann. Um die Stellung von Parallelansprüchen zu vermeiden, sollte es Opfern von Verkehrsunfällen nicht gestattet sein, einen Schadenersatzanspruch bei dieser Stelle geltend zu machen, wenn sie ihre Forderung bereits gestellt oder gerichtliche Schritte gegen das betreffende Versicherungsunternehmen eingeleitet haben und die Forderung noch geprüft wird oder die gerichtlichen Schritte noch anhängig sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

1 Insolvenz des Versicherers

2 Bescheinigungen des Schadenverlaufs

3 Risiken infolge des Fahrens ohne Versicherungsschutz

4 Mindestdeckungssummen

5 Anwendungsbereich der Richtlinie

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

5 REFIT

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Elemente

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 4
Kontrolle der Haftpflichtversicherung

Artikel 28a
Ausschussverfahren

Artikel 28b
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 28c
Bewertung

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 453/16

... 3. die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches nach § 76 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 453/16




§ 107
Elektronische Übermittlung von Bescheinigungen für Entgeltersatzleistungen.

‚Artikel 6a Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Unfallversicherung Bund und Bahn

§ 4a
Unfallfürsorge für Beamte

‚Artikel 7a Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

‚Artikel 12a Änderung des Arbeitszeitgesetzes

§ 21
Beschäftigung in der Binnenschifffahrt

Artikel 12b
* Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes


 
 
 


Drucksache 154/14

... Die Regelungen führen zu zusätzlichem Erfüllungsaufwand bei (säumigen) Schuldnern im Geschäftsverkehr. So werden Schuldner im Verzugsfall mit einem um einen Prozentpunkt höheren gesetzlichen Verzugszins belastet. Gleiches gilt für die Einschränkung der Möglichkeiten zur Vereinbarung von Zahlungs-, Abnahme und Überprüfungsfristen. Diese führen dazu, dass Schuldner ihre Zahlungsverpflichtungen nur noch begrenzt hinaus schieben können und der Zinsvorteil einer späteren Zahlung verloren geht. Die Einführung eines pauschalen Schadenersatzanspruchs unabhängig von der Höhe des eigentlichen Schadens in Höhe von 40 Euro führt ebenfalls zu einer zusätzlichen Belastung des Schuldners.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 154/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 271a
Vereinbarungen über Zahlungs-, Überprüfungs- oder Abnahmefristen

§ 288
Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden.

Artikel 2
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

§ 1a
Unterlassungsanspruch wegen der Beschränkung der Haftung bei Zahlungsverzug

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ [einsetzen: nächste bei der Verkündung freie Zählbezeichnung] Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Ziel der Richtlinie 2011/7/EU

2. Wesentliche Neuerungen der Richtlinie 2011/7/EU

a Zahlungshöchstfristen

b Höchstfristen für Abnahme- oder Überprüfungsverfahren

c Entschädigung für Beitreibungskosten

d Gesetzlicher Verzugszins

e Nachteilige Vertragsklauseln und Praktiken

f Transparenz und Aufklärung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Erhöhung des gesetzlichen Verzugszinses

2. Höchstgrenze für Abnahme- oder Überprüfungsverfahren

3. Höchstgrenze für vereinbarte Zahlungsfristen

4. Entschädigung für Beitreibungskosten

5. Nachteilige Vertragsklauseln und Praktiken

6. Transparenzgebot

7. Eigentumsvorbehalt

8. Beitreibungsverfahren für unbestrittene Forderungen

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2041: Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (BMJ)

I. Zusammenfassung:

II. Im Einzelnen

1. Sachverhalt


 
 
 


Drucksache 453/12

... Wird ein Versorgungsberechtigter oder ein Versorgungsempfänger körperlich verletzt oder getötet, so geht ein gesetzlicher Schadenersatzanspruch, der der verletzten Person oder den Hinterbliebenen der getöteten Person infolge der Körperverletzung oder Tötung gegen einen Dritten zusteht, in der Höhe auf die Versorgungsanstalt über, in der sie infolge der Körperverletzung oder der Tötung zur Gewährung einer Zusatzversorgung verpflichtet ist. Der Übergang ist ausgeschlossen, soweit der Schadenersatzanspruch nach anderen gesetzlichen Bestimmungen auf Träger der Sozialversicherung übergeht. Der Übergang des Anspruchs kann nicht zum Nachteil der verletzten Person oder der Hinterbliebenen der getöteten Person geltend gemacht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 453/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes

Teil 2
Versorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger

Kapitel 1
Organisation

§ 27
Schließung der Zusatzversorgung

§ 28
Träger der Zusatzversorgung; Verordnungsermächtigung

§ 29
Geschäftsführung

§ 30
Aufsicht

Kapitel 2
Allgemeine Verfahrens- und Anspruchsregelungen; Finanzierung

§ 31
Versorgungsverfahren

§ 32
Verpfändung, Übertragung und Aufrechnung von Versorgungsansprüchen

§ 33
Übergang von Schadenersatzansprüchen

§ 34
Verjährung

§ 35
Rechtsweg

§ 36
Mittel zur Durchführung der Zusatzversorgung

Kapitel 3
Versorgungsleistungen

§ 37
Ruhegeld

§ 38
Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit

§ 39
Witwen- und Witwergeld

§ 40
Waisengeld

§ 41
Interne Teilung beim Versorgungsausgleich

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel

II. Finanzielle Auswirkungen und Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5 Bundeshaushalt:

Kommunale Haushalte:

2. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Zu den Änderungen im Recht der Arbeitsförderung:

3. Weitere Kosten

5 Gesetzgebungskompetenz

5 Nachhaltigkeit

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2207: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 306/12

... Die Regelungen führen zu zusätzlichem Erfüllungsaufwand bei Schuldnern im Geschäftsverkehr. So werden Schuldner im Verzugsfall mit einem um einen Prozentpunkt höheren gesetzlichen Verzugszins belastet. Gleiches gilt für die Einschränkung der Möglichkeiten zur Vereinbarung von Zahlungs-, Abnahme und Überprüfungsfristen. Diese führen dazu, dass Schuldner ihre Zahlungsverpflichtungen nur noch begrenzt hinaus schieben können und der Zinsvorteil einer späteren Zahlung verloren geht. Die Einführung eines pauschalen Schadenersatzanspruchs unabhängig von der Höhe des eigentlichen Schadens in Höhe von 40 Euro führt ebenfalls zu einer zusätzlichen Belastung des Schuldners.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand und weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 271a
Zahlungs-, Überprüfungs- und Abnahmefrist

§ 288
Verzugszinsen und Pauschale.

Artikel 2
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

§ 1a
Unterlassungsanspruch wegen der Beschränkung der Haftung bei Zahlungsverzug

§ 2b
Ausschluss der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ 28
Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel der Richtlinie 2011/7/EU

II. Wesentliche Neuerungen der Richtlinie 2011/7/EU

4 Zahlungshöchstfristen

Höchstfristen für Abnahme- oder Überprüfungsverfahren

Entschädigung für Beitreibungskosten

Gesetzlicher Verzugszins

Nachteilige Vertragsklauseln und Praktiken

Transparenz und Aufklärung

III. Umsetzungsbedarf

Erhöhung des gesetzlichen Verzugszinses

Höchstgrenze für die Dauer von Abnahme- oder Überprüfungsverfahren

Höchstgrenze für Zahlungsfristen

Entschädigung für Beitreibungskosten

Nachteilige Vertragsklauseln und Praktiken

4 Transparenzgebot

4 Eigentumsvorbehalt

Beitreibungsverfahren für unbestrittene Forderungen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

VI. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen; Erfüllungsaufwand

2. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2041: Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr Der Nationale Normenkontrollrat hat den oben genannten Entwurf geprüft.


 
 
 


Drucksache 663/12 (Beschluss)

... Demgegenüber sehen § 3 1a Absatz 1 und § 3 1 b Absatz 1 BGB -E vor, dass die Organmitglieder oder besonderen Vertreter bzw. Vereinsmitglieder "nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit" haften. Macht der Verein einen entsprechenden Schadenersatzanspruch geltend, so könnte aus § 280 Absatz 1 Satz 2 BGB deshalb der Schluss gezogen werden, dass das Organmitglied oder der besondere Vertreter bzw. das Vereinsmitglied beweisen muss, dass der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde. Diese Sichtweise ist zwar nicht zwingend, erscheint es doch jedenfalls vertretbar, § 3 1a Absatz 1 und § 3 1b Absatz 1 BGB-E auch in Bezug auf die Beweislastverteilung eine § 280 Absatz 1 Satz 2 BGB vorgehende Sonderregelung zu entnehmen. Sie entspricht bezüglich § 3 1a Absatz 1 BGB in der derzeit geltenden Fassung aber herrschender Meinung (MK/Reuter, 6. Aufl. 2012, § 3 1 a Rnr. 10; Palandt/Ellenberger, 71. Aufl. 2012, § 3 1 a Rnr. 6; a. A. Reuter, NZG 2009, 13 68, 13 7 1).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 25 AO

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 53 Nummer 2 Satz 5 AO

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 53 Nummer 2 Satz 8 - neu - AO

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 55 Absatz 1 Nummer 5 AO

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 und 7 Buchstabe b § 60a und § 63 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 AO

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 62 AO

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 62 Absatz 1 Nummer 3 AO

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 62 Absatz 3 AO

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 63 Absatz 4 Satz 1 AO

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 63 Absatz 4 Satz 2 AO

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 63 Absatz 5 AO

12. Zu Artikel 2 nach Nummer 1 § 3c Absatz 2 Satz 1 EStG

13. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu -, 1b - neu - und 3 - neu - § 4f - neu -,§ 5 Absatz 7 - neu - und § 52 Absatz 14a - neu - EStG

§ 4f
Verpflichtungsübernahme im Konzern

Zu § 4f

Zu § 5

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu § 52

14. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 3 1a BGB , Nummer 3 § 3 1b BGB

15. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 80 Absatz 2 Satz 2 BGB , Nummer 5 § 81 Absatz 1 Satz 2 BGB

16. Zu Artikel 12 Inkrafttreten

17. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 312/1/12

... Um die finanziellen Aufwendungen für Härtefälle zu begrenzen, sind sowohl der Kreis der Berechtigten als auch ein Maximalbetrag pro Fall festzulegen sowie auch die Möglichkeit vorzusehen, Geschädigte, die eine Leistung empfangen, zur gerichtlichen Durchsetzung ihres Schadenersatzanspruches anzuhalten. Zuwendungsempfängern soll von den Fondsverwaltern auferlegt werden, bei erfolgreichem Ausgang des gerichtlichen Verfahrens Rückzahlungen zu leisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 1 BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 1 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630b BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 1 und § 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 1a - neu - BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 2 BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 3 BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2a - neu - BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2a - neu - und § 630d Absatz 1 Satz 2 BGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 BGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 Satz 1 BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 Satz 1 BGB *

14. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 4 BGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630d Absatz 1 Satz 1, 2 und 3 BGB *

16. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630d Absatz 3 BGB

17. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 1 Satz 2a - neu - BGB

18. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BGB

19. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 3 BGB

20. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 1 Satz 3 - neu - BGB

21. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 3 BGB

22. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 3 BGB

23. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630g Absatz 1 Satz 1 BGB

24. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 2 Satz 3 - neu - BGB

25. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 3 BGB

26. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 5 Satz 2 BGB

27. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 6 - neu - BGB

28. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630i - neu - BGB

§ 630i
Besondere Bestimmung bei der Erbringung von Zusatzleistungen

29. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630i - neu - BGB

§ 630i
Rücktritt vom Behandlungsvertrag

30. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 13 Absatz 3a Satz 3a - neu - SGB V

31. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 13 Absatz 3a Satz 6a - neu - SGB V

32. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 55 Absatz 4 Satz 2 - neu - und 3 - neu - SGB V ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

33. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 65b Absatz 2 Satz 1 SGB V

34. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 65c SGB V

§ 65c
Förderung von Maßnahmen zur Vermeidung von Behandlungsfehlern

35. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 66 SGB V

36. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 73b Absatz 3 Satz 3 SGB V , Nummer 4 Buchstabe a § 73c Absatz 2 Satz 2 SGB V und Nummer 8 § 140a Absatz 2 Satz 2 SGB V

37. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 73b Absatz 3 Satz 5 SGB V

38. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 73c Absatz 2 Satz 4 SGB V

39. Zu Artikel 2 Nummer 4a - neu - § 95 Absatz 3 Satz 4 - neu - und Absatz 4 Satz 4 - neu - SGB V

40. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 140a Absatz 2 Satz 4 SGB V

41. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe 0a -neu-

'Artikel 3 Änderung der Patientenbeteiligungsverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

42. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 140h Absatz 2 Satz 4 - neu - SGB V

43. Zu Artikel 2 Nummer 12 - neu - § 299 Absatz 3 Satz 3a - neu - und 3b - neu - SGB V Dem Artikel 2 ist folgende Nummer 12 anzufügen:

44. Zur Patientenquittung § 305 Absatz 2 SGB V

45. Zur Anpassung des Gesetzentwurfs an die UN-Behindertenrechtskonvention

46. Zur Einrichtung eines Härtefallfonds

47. Zum Patientenentschädigungsfonds*


 
 
 


Drucksache 663/1/12

... Demgegenüber sehen § 31a Absatz 1 und § 31b Absatz 1 BGB-E vor, dass die Organmitglieder oder besonderen Vertreter bzw. Vereinsmitglieder "nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit" haften. Macht der Verein einen entsprechenden Schadenersatzanspruch geltend, so könnte aus § 280 Absatz 1 Satz 2 BGB deshalb der Schluss gezogen werden, dass das Organmitglied oder der besondere Vertreter bzw. das Vereinsmitglied beweisen muss, dass der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde. Diese Sichtweise ist zwar nicht zwingend, erscheint es doch jedenfalls vertretbar, § 31a Absatz 1 und § 31b Absatz 1 BGB-E auch in Bezug auf die Beweislastverteilung eine § 280 Absatz 1 Satz 2 BGB vorgehende Sonderregelung zu entnehmen. Sie entspricht bezüglich § 31a Absatz 1 BGB in der derzeit geltenden Fassung aber herrschender Meinung (MK/Reuter, 6. Aufl. 2012, § 31a Rnr. 10; Palandt/Ellenberger, 71. Aufl. 2012, § 31a Rnr. 6; a. A. Reuter, NZG 2009, 1368, 1371).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 25 AO

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 53 Nummer 2 Satz 5 AO

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 53 Nummer 2 Satz 8 - neu - AO

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 55 Absatz 1 Nummer 5 AO

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 und 7 Buchstabe b § 60a und § 63 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 AO

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 62 AO

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 62 Absatz 1 Nummer 3 AO

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 62 Absatz 3 AO

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 63 Absatz 4 Satz 1 AO

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 63 Absatz 4 Satz 2 AO

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 63 Absatz 5 AO

12. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 3 Nummer 26 und 26a EStG Artikel 6 Nummer 2 und 3 § 31a Absatz 1 und § 31b Absatz 1 BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

13. Zu Artikel 2 nach Nummer 1 § 3c Absatz 2 Satz 1 EStG

14. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu -, 1b - neu - und 3 - neu - § 4f - neu -, § 5 Absatz 7 - neu - und § 52 Absatz 14a - neu - EStG

§ 4f
Verpflichtungsübernahme im Konzern

Zu § 4f

Zu § 5

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu § 52

15. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 31a BGB , Nummer 3 § 31b BGB

16. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 80 Absatz 2 Satz 2 BGB , Nummer 5 § 81 Absatz 1 Satz 2 BGB

17. Begründung:

3 18.

19. Zu Artikel 12 Inkrafttreten

20. Zum Gesetzentwurf insgesamt

21. Hilfsempfehlung zu Ziffer 20:


 
 
 


Drucksache 340/12

... /EG und erweitert den Schadenersatzanspruch auf den Fall, dass ein fahrlässiger Verstoß eines Vertrauensdiensteanbieters gegen die bewährte Sicherheitspraxis zu einer Sicherheitsverletzung mit beträchtlichen Auswirkungen auf den Dienst führt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Rechtsgrundlage

3.2 Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

a Transnationaler Charakter des Problems Kriterium der Erforderlichkeit

b Mehrwert Kriterium der Wirksamkeit

3.3 Erläuterung des Vorschlags im Einzelnen

3.3.1 Kapitel I - Allgemeine Bestimmungen

3.3.2 Kapitel II - Elektronische Identifizierung

3.3.3 Kapitel III -Vertrauensdienste 3.3.3.1 Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen

3.3.3.2 Abschnitt 2 - Beaufsichtigung

3.3.3.3 Abschnitt 3 - Elektronische Signaturen

3.3.3.4 Abschnitt 4 - Elektronische Siegel

3.3.3.5 Abschnitt 5 - Elektronische Zeitstempel

3.3.3.6 Abschnitt 6 - Elektronische Dokumente

3.3.3.7 Abschnitt 7 - Elektronische Zustelldienste

3.3.4 Kapitel IV - Delegierte Rechtsakte

3.3.5 Kapitel V - D UR CHFÜHR Ungsrechtsakte

3.3.6 Kapitel VI - Schlussbestimmungen

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Binnenmarktgrundsatz

Kapitel II
ELEKTRONISCHE Identifizierung

Artikel 5
Gegenseitige Anerkennung und Akzeptierung

Artikel 6
Bedingungen für die Notifizierung elektronischer Identifizierungssysteme

Artikel 7
Notifizierung

Artikel 8
Koordinierung

Kapitel III
Vertrauensdienste

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 9
Haftung

Artikel 10
Vertrauensdiensteanbieter aus Drittländern

Artikel 11
Datenverarbeitung und Datenschutz

Artikel 12
Zugänglichkeit für Personen mit Behinderungen

Abschnitt 2
Beaufsichtigung

Artikel 13
Aufsichtsstelle

Artikel 14
Gegenseitige Amtshilfe

Artikel 15
Sicherheitsanforderungen an Vertrauensdiensteanbieter

Artikel 16
Beaufsichtigung qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter

Artikel 17
Beginn der Erbringung qualifizierter Vertrauensdienste

Artikel 18
Vertrauenslisten

Artikel 19
Anforderungen an qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter

Abschnitt 3
Elektronische Signaturen

Artikel 20
Rechtswirkung und Akzeptierung elektronischer Signaturen

Artikel 21
Qualifizierte Zertifikate für elektronische Signaturen

Artikel 22
Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheiten

Artikel 23
Zertifizierung qualifizierter elektronischer Signaturerstellungseinheiten

Artikel 24
Veröffentlichung einer Liste zertifizierter qualifizierter elektronischer Signaturerstellungseinheiten

Artikel 25
Anforderungen an die Validierung qualifizierter elektronischer Signaturen

Artikel 26
Qualifizierter Validierungsdienst für qualifizierte elektronische Signaturen

Artikel 27
Bewahrung qualifizierter elektronischer Signaturen

Abschnitt 4
Elektronische Siegel

Artikel 28
Rechtswirkung elektronischer Siegel

Artikel 29
Anforderungen an qualifizierte Zertifikate für elektronische Siegel

Artikel 30
Qualifizierte elektronische Siegelerstellungseinheiten

Artikel 31
Validierung und Bewahrung qualifizierter elektronischer Siegel

Abschnitt 5
Elektronische Zeitstempel

Artikel 32
Rechtswirkung elektronischer Zeitstempel

Artikel 33
Anforderungen an qualifizierte elektronische Zeitstempel

Abschnitt 6
Elektronische Dokumente

Artikel 34
Rechtswirkung und Akzeptierung elektronischer Dokumente

Abschnitt 7
Qualifizierter elektronischer Zustelldienst

Artikel 35
Rechtswirkung des elektronischen Zustelldienstes

Artikel 36
Anforderungen an qualifizierte elektronische Zustelldienste

Abschnitt 8
Website-Authentifizierung

Artikel 37
Anforderungen an qualifizierte Zertifikate für die Website-Authentifizierung

Kapitel IV
Delegierte Rechtsakte

Artikel 38
Befugnisübertragung

Kapitel V
Durchführungsrechtsakte

Artikel 39
Ausschussverfahren

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 40
Berichterstattung

Artikel 41
Aufhebung

Artikel 42
Inkrafttreten

Anhang I
Anforderungen an qualifizierte Zertifikate für elektronische Signaturen Qualifizierte Zertifikate für elektronische Signaturen enthalten

Anhang II
Anforderungen an qualifizierte Signaturerstellungseinheiten

Anhang III
Anforderungen an qualifizierte Zertifikate für elektronische Siegel Qualifizierte Zertifikate für elektronische Siegel enthalten

Anhang IV
Anforderungen an qualifizierte Zertifikate für die Website-Authentifizierung Qualifizierte Zertifikate für die Website-Authentifizierung enthalten:

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 540/10 (Beschluss)

... Der vorgesehene Entschädigungsanspruch ist kein aus einem Verschulden oder einer Gefährdungshaftung resultierender Schadenersatzanspruch. Hierdurch unterscheidet er sich insbesondere von der Amtshaftung nach § 839

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 540/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

2. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 1 Satz 1 GVG

3. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 1 Satz 2 GVG

4. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 2 Satz 1, 2 GVG

5. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 3 Satz 2 GVG

6. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 5 Satz 1 GVG

7. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 5 Satz 3 - neu - bis 8 - neu - GVG

8. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 5a - neu - GVG

9. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 6 Nummer 1 GVG

10. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 6 Nummer 2 GVG

11. Zu Artikel 1 § 199 Absatz 1, 4 - neu - GVG

12. Zu Artikel 1 § 201 Absatz 1 Satz 4 GVG Artikel 1 § 201 Absatz 1 Satz 4 ist zu streichen.

13. Zu Artikel 1 § 201 Absatz 1 Satz 5 - neu - bis 7 - neu - GVG

14. Zu Artikel 1a - neu - Änderung der Zivilprozessordnung

'Artikel 1a Änderung der Zivilprozessordnung

15. Zu Artikel 4 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

16. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 9 Absatz 2 Satz 2 ArbGG , Artikel 6 Nummer 3 § 202 Satz 2 SGG , Artikel 7 § 173 Satz 1a VwGO , Artikel 8 § 155 Satz 2, 3 FGO , Artikel 5 bis 8 allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 540/1/10

... Der vorgesehene Entschädigungsanspruch ist kein aus einem Verschulden oder einer Gefährdungshaftung resultierender Schadenersatzanspruch. Hierdurch unterscheidet er sich insbesondere von der Amtshaftung nach § 839

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 540/1/10




1. Zu Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

2. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 1 Satz 1 GVG

3. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 1 Satz 1 GVG

4. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 1 Satz 2 GVG

5. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 2 Satz 1, 2 GVG

6. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 3 Satz 2 GVG

7. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 5 Satz 1 GVG

8. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 5 Satz 3 - neu - bis 8 - neu - GVG

9. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 5a - neu - GVG

10. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 6 Nummer 1 GVG

11. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 6 Nummer 2 GVG

12. Zu Artikel 1 § 199 Absatz 1, 4 - neu - GVG

13. Zu Artikel 1 § 201 Absatz 1 Satz 4 GVG Artikel 1 § 201 Absatz 1 Satz 4 ist zu streichen.

14. Zu Artikel 1 § 201 Absatz 1 Satz 5 - neu - bis 7 - neu - GVG

15. Zu Artikel 1a - neu - Änderung der Zivilprozessordnung

'Artikel 1a Änderung der Zivilprozessordnung

16. Zu Artikel 4 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

17. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 9 Absatz 2 Satz 2 ArbGG , Artikel 6 Nummer 3 § 202 Satz 2 SGG , Artikel 7 § 173 Satz 1a VwGO , Artikel 8 § 15 5 Satz 2, 3 FGO , Artikel 5 bis 8 allgemein

18. Zu Artikel 22

Artikel 22
Übergangsvorschrift

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 180/1/09

... Als Sanktion im Fall der nicht oder nicht vollständigen oder nicht rechtzeitigen Erstellung oder Aushändigung eines Anlageprotokolls sieht der Gesetzentwurf ein Bußgeld von bis zu 50000 Euro vor. Als Sanktionsmaßnahme sind die vorgesehenen Bußgelder zu begrüßen, doch werden sie dem Verbraucher nicht bei der Durchsetzung seines individuellen Schadenersatzanspruchs dienen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/1/09




1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 SchVG

2. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 3 Satz 3 Halbsatz 1 SchVG

3. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2a Satz 2, 3 WpHG

4. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2a Satz 3 WpHG ,

5. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2a WpHG , Artikel 7 § 14 Absatz 6 WpDVerOV

6. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2c - neu - WpHG

7. Zu Artikel 6a - neu - § 46 BörsG

Artikel 6a
Änderung des Börsengesetzes

§ 46
Verjährung

8. Zu Artikel 6a - neu - § 127 Absatz 5 InvG

Artikel 6a
Änderung des Investmentgesetzes

9. Zu Artikel 7 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 6 - neu - und 7 - neu - WpDVerOV

10. Zu Artikel 7 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 6 - neu - WpDVerOV

11. Zu Artikel 7 Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

12. Zum Gesetzentwurf insgesamt

13. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 180/09 (Beschluss)

... Als Sanktion im Fall der nicht oder nicht vollständigen oder nicht rechtzeitigen Erstellung oder Aushändigung eines Anlageprotokolls sieht der Gesetzentwurf ein Bußgeld von bis zu 50000 Euro vor. Als Sanktionsmaßnahme sind die vorgesehenen Bußgelder zu begrüßen, doch werden sie dem Verbraucher nicht bei der Durchsetzung seines individuellen Schadenersatzanspruchs dienen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 SchVG

2. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 3 Satz 3 Halbsatz 1 SchVG

3. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2a Satz 2, 3 WpHG

4. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2c - neu - WpHG

5. Zu Artikel 6a - neu - § 46 BörsG

Artikel 6a
Änderung des Börsengesetzes

§ 46
Verjährung

6. Zu Artikel 6a - neu - § 127 Absatz 5 InvG

7. Zu Artikel 7 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 6 - neu - WpDVerOV

8. Zu Artikel 7 Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 358/1/09

... Dass die Fahrt zum eigentlichen Reiseziel nicht mit der vertraglich geschuldeten Beförderungsleistung zum Zielbahnhof identisch ist, begegnet keinen Bedenken, da es sich bei dem Anspruch seinem Wesen nach um einen Schadenersatzanspruch wegen Verzugs oder Nichtleistung handelt. Dem Ersatzanspruch ist in jedem Fall durch § 17 Absatz 2 EVO eine betragsmäßige Grenze gesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 358/1/09




1. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 5a Absatz 8 AEG

2. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 5 Satz 2 EVO

3. Zu Artikel 3 Nummer 6 Überschrift zu § 17, § 17 Absatz 1 Satz 1 EVO

4. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 17 Absatz 1 Nummer 2 EVO


 
 
 


Drucksache 428/09

... 13. fordert, dass die Kommission gehalten ist, den Opfern von Verstößen gegen das EG-Wettbewerbsrecht im Nachgang einer Untersuchung Zugang zu den für die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs erforderlichen Informationen zu gewähren, und betont, dass nach Artikel 255 des EG-Vertrags und nach der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 ein Recht auf Zugang zu Dokumenten der Organe vorgesehen ist, wonach der Zugang nur nach den Bedingungen gemäß dieser Verordnung und insbesondere deren Artikel 4 verweigert werden kann; vertritt deshalb die Auffassung, dass die Kommission die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 entsprechend auslegen oder eine Änderung dieser Verordnung vorschlagen muss; betont ferner, dass die Behörden bei der Gewährung des Zugangs zu Dokumenten dem Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen des Beklagten oder von Dritten besondere Aufmerksamkeit widmen müssen, und stellt fest, dass Leitlinien in Bezug auf die Regelung von Kronzeugenbestimmungen erforderlich sind;



Drucksache 248/1/08

... Einzuräumen ist, dass das Missverhältnis zwischen dem Aufwand der Klageerhebung und dem Ausmaß des Schadens des Einzelnen bei Streuschäden dazu führen kann, dass der Geschädigte von der individuellen Durchsetzung seines Schadenersatzanspruchs absieht. Um zu verhindern, dass der Schädiger hiervon profitiert, bedarf es allerdings nicht der Einführung einer Verbandsklage. Stattdessen kann den Geschädigten innerhalb des Systems der individuellen Klageerhebung ein Weg eröffnet werden, ihre Schadenersatzansprüche zur prozessökonomischen Geltendmachung zu bündeln. Hierzu unterbreitet das Weißbuch Vorschläge für eine "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/1/08




Zu Zweck und Gegenstand des Weißbuchs und zur Vorlage allgemein

Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und rechtspolitischen Optionen sowie zu einzelnen Fragen

Zugang zu Beweismitteln: Offenlegung von Beweismitteln zwischen den Parteien

2 Schadensabwälzung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 248/08

... Vor diesem Hintergrund und in Einklang mit dem vom Europäischen Gerichtshof aufgestellten Grundsatz, dass es jedem Opfer eines Wettbewerbsverstoßes prinzipiell möglich sein muss, seinen Schadenersatzanspruch wirksam geltend zu machen, beziehen sich die im Weißbuch vorgeschlagenen Maßnahmen daher grundsätzlich auf alle Gruppen von Geschädigten und alle Formen von Verstößen gegen Artikel 81 und 82 EG-Vertrag und betreffen alle Wirtschaftszweige. Die Kommission hält es zudem für angezeigt, sowohl Folgeklagen (nach bestandskräftiger Feststellung eines Verstoßes durch die Wettbewerbsbehörde) wie auch eigenständige Klagen zu erfassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/08




Weissbuch
Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts

1. Zweck und Gegenstand des Weissbuchs

1.1. Gründe für die Vorlage eines Weißbuchs über Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts

1.2. Ziele, Leitprinzipien und Gegenstand des Weißbuchs

2. Vorgeschlagene Massnahmen und rechtspolitische Optionen

2.1. Klagebefugnis: indirekte Abnehmer und kollektiver Rechtsschutz

2.2. Zugang zu Beweismitteln: Offenlegung von Beweismitteln zwischen den Parteien

2.3. Bindungswirkung von Entscheidungen nationaler Wettbewerbsbehörden

2.4. Verschuldenserfordernis

2.5. Schadenersatz

2.6. Schadensabwälzung

2.7. Verjährung

2.8. Kosten einer Schadenersatzklage

2.9. Verhältnis zwischen Kronzeugenprogrammen und Schadenersatzklagen


 
 
 


Drucksache 499/08 (Beschluss)

... Das ausnahmslose Verbot eines verschuldensabhängigen Schadenersatzanspruchs hätte - insbesondere für das Zivilrecht - weit reichende und nach Auffassung des Bundesrates nicht tragbare Konsequenzen. Das deutsche Zivilrecht knüpft, wie das Zivilrecht in den meisten europäischen Staaten, Schadenersatzansprüche aus gutem Grund - von wenigen Ausnahmen im Bereich der Gefährdungshaftung einmal abgesehen - an das Erfordernis des Vertretenmüssens bzw. im Bereich der EU-Rechtsetzung an das Erfordernis der Verantwortlichkeit des Schuldners. Die Folge einer in Artikel 14 des Richtlinienvorschlags normierten verschuldensunabhängigen Haftung wäre hingegen eine Art "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 499/08 (Beschluss)




Allgemeine Anmerkungen

Zu den Regelungen im Einzelnen

Beteiligung eines Bundesratsbeauftragten


 
 
 


Drucksache 524/08

... Projekte, bei denen die in Bibliotheksbeständen vorhandenen Bücher eingescannt werden, um ihren Inhalt über das Internet durchsuchbar zu machen, werden im allgemeinen von der Verlinkung, dem Deeplinking oder der Indexierung unterschieden, die Werke zum Gegenstand haben, die bereits online verfügbar sind. So hat der deutsche Bundesgerichtshof in Bezug auf Hyperlinks (eine elektronische Verknüpfung zu einer Datei im Internet) entschieden dass Verlinkung oder Deeplinking (ein Link, der den Internet-Nutzer auf tieferliegende Seiten einer Website führt) keine Vervielfältigung darstellen.17 Im amerikanischen Rechtsstreit Perfect 10 gegen Google and Amazon18 vertrat das Gericht die Auffassung, dass ein Link, der zu einem Bild in Originalgröße auf einer anderen Website führt und keine Vervielfältigung der Originalbilder erfordert, das Recht auf Vervielfältigung nicht verletzt. Während einige Gerichte die Auffassung vertreten, dass Vorschaubilder, d.h. die Bildwiedergabe im Kleinformat, die die Verbindung zu anderen Internet-Websites erleichtern sollen, das ausschließliche Recht auf Vervielfältigung verletzen19, urteilte das Landgericht Erfurt20, dass die Nutzung von Vorschaubildern zur Herstellung einer Verbindung zu einer anderen Seite für den Urheber keinen Schadenersatzanspruch begründet, wenn das betreffende Werk von ihm selbst oder mit seiner Zustimmung ins Internet gestellt wurde21.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 524/08




Grünbuch Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft

1. Einleitung

1.1. Zweck dieses Grünbuchs

1.2. Gegenstand des Grünbuchs

2. Allgemeines

3. Ausnahmen für spezielle Bereiche

3.1. Die Ausnahme für Bibliotheken und Archive

3.1.1. Digitalisierung Erhaltung

3.1.2. Zurverfügungstellung digitalisierter Werke

3.1.3. Verwaiste Werke

3.2. Die Ausnahme für Menschen mit Behinderung

3.3. Verbreitung geschützter Werke zu Unterrichts- und Forschungszwecken

3.4. Von Nutzern geschaffene Inhalte

4. Aufforderung zur Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 847/08 (Beschluss)

... Es steht zu befürchten, dass das vorgesehene Quorum keinerlei beschränkende Wirkung zeigen wird. Soweit man diesen Weg beschreiten will, sollte man in diesem Bereich höhere Hürden aufbauen. Da das Quorum nicht als Voraussetzung für das Bestehen einer Klagebefugnis konzipiert ist, sondern das Unterschreiten lediglich zu einer generellen Freigabe des angefochtenen Beschlusses führt wäre ein deutlich höheres Quorum wünschenswert. Der Schadenersatzanspruch nach § 246a Abs. 4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 847/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 37a Abs. 2 AktG

2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b § 71 Abs. 3 Satz 3 AktG

3. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 118 AktG

4. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a § 118 Abs. 1 Satz 3 - neu - AktG

5. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 AktG

6. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 AktG

7. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG

8. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG

9. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 4 AktG

10. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 122 Abs. 2 AktG , Nr. 12 § 124 Abs. 1 AktG

11. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG

13. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 135 Abs. 8 und 9 AktG

14. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 135 Abs. 11 - neu - AktG

15. Zu Artikel 1 Nr. 24a - neu - § 181 Abs. 1 Satz 3 AktG

16. Zu Artikel 1 Nr. 35 Buchstabe a § 241 Nr. 1 AktG

17. Zu Artikel 1 Nr. 37 § 243 Abs. 3 AktG

18. Zu Artikel 1 Nr. 38 § 246 Abs. 3 AktG , Nr. 45 § 319 Abs. 6 AktG , Artikel 4 Nr. 2 § 16 Abs. 3 UmwG

19. Zu Artikel 1 Nr. 39 § 246a AktG

20. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe b § 246a Abs. 2 Nr. 2 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 319 Abs. 6 Satz 3 Nr. 2 AktG , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe b § 16 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 UmwG

21. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 AktG , Artikel 4 Nr. 2 Artikel 16 Abs. 3 UmwG

22. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 Satz 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 Satz 6 AktG ,

23. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 Satz 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 Satz 6 AktG ,

24. Zu Artikel 6 Nr. 3a - neu - § 22 Abs. 5 Satz 2 SEAG

25. Zu Artikel 6a - neu - § 10 Abs. 2 Satz 1 GmbHG

Artikel 6a
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

26. Zu Artikel 6a - neu - § 55a Abs. 4 - neu - GmbHG

Artikel 6a
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

27. Zu Artikel 7a - neu - § 3 Abs. 5 VWGmbHÜG

Artikel 7a
Änderungen des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand


 
 
 


Drucksache 10/08A

... Die Regelung sieht einen Auskunftsanspruch der Anlagenbetreiber vor. Die Vorschrift dient einerseits der Sicherung des Schadenersatzanspruches, andererseits - wie sich aus der Vorschrift selbst ergibt - in erster Linie aber, um zu erkennen, ob der Anspruch aus § 9 besteht. Insofern können alle nach § 9 Anspruchsberechtigten auch den Anspruch aus § 10 Abs. 2 geltend machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/08A




Begründung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Teil 2
Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Abschnitt 2
Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Abschnitt 3
Kosten

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Teil 3
Vergütung

Abschnitt 1
Allgemeine Vergütungsvorschriften

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Abschnitt 2
Besondere Vergütungsvorschriften

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Teil 4
Ausgleichsmechanismus

Abschnitt 1
Bundesweiter Ausgleich

Zu § 34

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 38

Zu § 39

Abschnitt 2
Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 44

Teil 5
Transparenz

Abschnitt 1
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Abschnitt 2
Differenzkosten

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Abschnitt 3
Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 56

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Teil 6
Rechtsschutz und behördliches Verfahren

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 62

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 63

Teil 7
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen

Zu § 64

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 65

Zu § 66

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Anlage 1 Technologiebonus

Zu Anlage 2 Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen

Zu Anlage 3 KWK-Bonus

Zu Anlage 4 Wärmenutzungs-Bonus

Zu Anlage 5 Referenzertrag

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)


 
 
 


Drucksache 848/1/08

... Als Ausgleich könnte dem Verbraucher bei nichtordnungsgemäßer Information ein (pauschalierter) vertraglicher Schadenersatzanspruch gegeben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 848/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 355 Abs. 4 Satz 4 - neu - BGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 10 und 11 § 358 Abs. 6 und § 358a BGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 358 Abs. 6 BGB , Nr. 11 § 358a BGB , Nr. 12 § 359 Satz 2 BGB , Nr. 12a - neu - § 359a - neu - BGB

§ 359a
Anwendungsbereich

4. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 491a Abs. 2 Satz 3 - neu - BGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe d § 494 Abs. 6 Satz 2 BGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe a § 495 Abs. 2 Nr. 1 BGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe a § 495 Abs. 2 Nr. 1 BGB ,

8. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe b § 495 Abs. 3 Nr. 1 BGB

9. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe b § 495 Abs. 3 Nr. 2 BGB

10. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 499 Abs. 2 Satz 2 - neu - BGB

11. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 499 Abs. 2 Satz 1 BGB

12. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 502 BGB

13. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 502 Abs. 1 Satz 1 BGB

14. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 502 Abs. 2 Nr. 3 - neu - BGB

15. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 502 BGB

16. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 503 Abs. 1 Satz 1, 2 - neu - BGB

17. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 503 Abs. 1 Satz 2 - neu - BGB

18. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 504 Abs. 2 Satz 1 BGB

19. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 505 Abs. 3 BGB

20. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 505 Abs. 3 BGB *

21. Zu Artikel 1 Nr. 32 § 507 Abs. 2 Satz 1 BGB

22. Zu Artikel 1 Nr. 38 § 512 BGB

23. Zu Artikel 1 Nr. 47 § 675e Abs. 2 Satz 1 BGB

24. Zu Artikel 1 Nr. 47 §§ 675q und 675t BGB

25. Zu Artikel 1 Nr. 47 § 675s BGB

26. Zu Artikel 1 Nr. 47 § 675v Abs. 1 Satz 1 BGB

27. Zu Artikel 1 Nr. 47 § 675v Abs. 1 Satz 1 BGB

28. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 229 § 20 Abs. 2 EGBGB

29. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 229 § 20 Abs. 4 - neu - EGBGB Anhang 01 zu Artikel 2 Nr. 7 - neu - Anlage 01 - neu - zu Artikel 229 § 20 Abs. 4 - neu - EGBGB

30. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 247 § 6 Abs. 2 EGBGB

31. Zu Artikel 2 Nr. 6 Artikel 247 § 4 Abs. 1 Nr. 5 - neu - EGBGB

32. Zu Artikel 2 Nr. 6 Artikel 247 § 6 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB

33. Zu Artikel 2 Nr. 6 Artikel 247 § 8 Abs. 1 Satz 3 - neu - EGBGB

34. Zu Anhang 1 zu Artikel 2 Nr. 7 Anlage 1 - zu Artikel 246 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB

35. Zu Artikel 6 Nr. 1 Buchstabe c § 6 Abs. 3 Nr. 4 Satz 2 - neu - PAngV

36. Zu Artikel 6 Nr. 1 Buchstabe c § 6 Abs. 3 Nr. 6 - neu - PAngV

37. Zu Artikel 6 Nr. 2 § 6a Abs. 3 PAngV

39. Zu Artikel 11 Satz 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 561/08

... Folgeänderung zur Einführung des ELENA-Verfahrens. Ein Schadenersatzanspruch gegenüber einem Arbeitgeber besteht künftig nicht nur dann, wenn er seiner Pflicht zur papiergebundenen Bescheinigung schuldhaft nicht ordnungsgemäß nachkommt, sondern auch dann, wenn er die über das ELENA-Verfahren vorgesehenen Daten vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig oder nicht vollständig übermittelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 561/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Sechster Abschnitt

Erster Titel Allgemeine Vorschriften

§ 95
Anwendungsbereich

§ 96
Errichtung der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren

Zweiter Titel Pflichten der Arbeitgeber und Beschäftigten

§ 97
Pflichten des Arbeitgebers

§ 98
Mitwirkung des Beschäftigten

Dritter Titel Aufgaben und Befugnisse der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren

§ 99
Aufgaben und Befugnisse der Zentralen Speicherstelle

§ 100
Aufgaben und Befugnisse der Registratur Fachverfahren

Vierter Titel Abrufverfahren

§ 101
Abrufverfahren bei der Zentralen Speicherstelle

§ 102
Pflichten der abrufenden Behörde

§ 103
Rechte und Pflichten des Teilnehmers im Abrufverfahren

Fünfter Titel Finanzierung des Verfahrens

§ 104
Finanzierung des Verfahrens des elektronischen Entgeltnachweises

§ 115
Vorfinanzierung des Verfahrens des elektronischen Entgeltnachweises

§ 118
Bundeseinheitliche Regelung

§ 119
Übergangsregelungen zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises

§ 120
Außerkrafttreten

Artikel 2
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Fünfter Unterabschnitt Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises ELENA

§ 320a
Auskünfte und Bescheinigungen für Teilnehmer

Artikel 4
Änderung des Altersteilzeitgesetzes

Artikel 5
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 8
Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes

Artikel 91
Änderung des Wohngeldgesetzes

Artikel 10
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass

1. Hohe Kosten für die Arbeitgeber

2. Effizienzverluste in Verwaltungsverfahren

II. Maßnahmen und Ziele

1. Ergebnisse des Modellvorhabens

2. Struktur des ELENA-Verfahrens

III. Schutz der informationellen Selbstbestimmung

Zweck der Datenspeicherung

Organisatorischer Datenschutz

4 Angemessenheit

IV. Weitere Gesichtspunkte der Verhältnismäßigkeit

1. Eignung

a Aufbau neuer Bürokratie?

b Nettobelastung von kleinen und Kleinstunternehmen?

2. Alternativen

a Ausnahme für Personen mit hohem Einkommen

b Grundsatz der Freiwilligkeit

c Ende-zu-Ende-Verschlüsselung?

3. Kostenverteilung

V. Zuständigkeit des Bundes

1. Gesetzgebungskompetenz

2. Einrichtung der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren

3. Bundeseinheitliche Geltung

VI. Gesetzesfolgenabschätzung

1. Allgemeine Kostenwirkung

2. Preiswirkung

3. Bürokratiekosten

3.1 Bürokratiekosten der Wirtschaft

3.2 Bürokratiekosten der Bürger

3.3 Bürokratiekosten der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 95

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 96

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 97

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 98

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 99

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 100

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 101

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 102

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung des Verfahrens des elektronischen Einkommensnachweises (ELENA)


 
 
 


Drucksache 746/1/08

... 21. Unklar bleibt auch, ob Artikel 9 des Richtlinienvorschlags das Verbot eines verschuldensabhängigen Schadenersatzanspruchs für alle Bereiche, insbesondere für das Zivilrecht, nach sich zieht. In den Aufforderungsschreiben der Kommission vom 23. Oktober 2007 (Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2007/2253 betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2000/43/EG) bzw. vom 31. Januar 2008 (Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2007/2362 betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG) heißt es zu den insoweit inhaltsgleichen Artikeln 15 bzw. 17 der genannten Richtlinien, dass ein Verstoß gegen die Antidiskriminierungsvorschriften per se kein Verschulden voraussetze und etwaige Sanktionen deshalb an ein solches Erfordernis nicht geknüpft werden dürften. Unklar bleibt aber, ob sich diese Sichtweise angesichts der hierzu ergangenen Rechtsprechung des EuGH ausschließlich auf den Bereich des Arbeitsrechts oder - im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie 2000/43/EG - auch auf den Bereich des Zivilrechts beziehen soll.



Drucksache 746/08 (Beschluss)

... 16. Unklar bleibt auch, ob Artikel 9 des Richtlinienvorschlags das Verbot eines verschuldensabhängigen Schadenersatzanspruchs für alle Bereiche, insbesondere für das Zivilrecht, nach sich zieht. In den Aufforderungsschreiben der Kommission vom 23. Oktober 2007 (Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2007/2253 betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2000/43/EG) bzw. vom 31. Januar 2008 (Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2007/2362 betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG) heißt es zu den insoweit inhaltsgleichen Artikeln 15 bzw. 17 der genannten Richtlinien, dass ein Verstoß gegen die Antidiskriminierungsvorschriften per se kein Verschulden voraussetze und etwaige Sanktionen deshalb an ein solches Erfordernis nicht geknüpft werden dürften. Unklar bleibt aber, ob sich diese Sichtweise angesichts der hierzu ergangenen Rechtsprechung des EuGH ausschließlich auf den Bereich des Arbeitsrechts oder - im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie 2000/43/EG - auch auf den Bereich des Zivilrechts beziehen soll.



Drucksache 248/08 (Beschluss)

... Einzuräumen ist, dass das Missverhältnis zwischen dem Aufwand der Klageerhebung und dem Ausmaß des Schadens des Einzelnen bei Streuschäden dazu führen kann, dass der Geschädigte von der individuellen Durchsetzung seines Schadenersatzanspruchs absieht. Um zu verhindern, dass der Schädiger hiervon profitiert, bedarf es allerdings nicht der Einführung einer Verbandsklage. Stattdessen kann den Geschädigten innerhalb des Systems der individuellen Klageerhebung ein Weg eröffnet werden, ihre Schadenersatzansprüche zur prozessökonomischen Geltendmachung zu bündeln. Hierzu unterbreitet das Weißbuch Vorschläge für eine "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/08 (Beschluss)




Zu Zweck und Gegenstand des Weißbuchs und zur Vorlage allgemein

Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und rechtspolitischen Optionen sowie zu einzelnen Fragen

Klagebefugnis: Indirekte Abnehmer und kollektiver Rechtsschutz

Zugang zu Beweismitteln: Offenlegung von Beweismitteln zwischen den Parteien

Bindungswirkung von Entscheidungen nationaler Wettbewerbsbehörden

2 Verschuldenserfordernis

2 Schadenersatz

2 Schadensabwälzung

2 Verjährung

Kosten einer Schadenersatzklage

Verhältnis zwischen Kronzeugenprogrammen und Schadenersatzklagen

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 399/08 (Beschluss)

... Darüber hinaus können sich Finanzauswirkungen für den Bund durch eine nicht quantifizierbare Mehrbelastung der Sozialversicherung ergeben. Dadurch dass die Pflichten ehrenamtlich tätiger Vereinsvorstände im Zusammenhang mit der Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung begrenzt werden, entfällt unter bestimmten Voraussetzungen ein Schadenersatzanspruch der Sozialversicherungsträger diesem Personenkreis gegenüber. Auch dies ist im Hinblick auf die Förderungswürdigkeit ehrenamtlichen Engagements hinzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 31a
Haftung ehrenamtlich und unentgeltlich tätiger Vorstandsmitglieder

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 242/08

... Nummer 5 regelt einen Schadenersatzanspruch gegen die empfangende Stelle bei rechtswidriger Schädigung im Zusammenhang mit Datenübermittlungen nach Maßgabe innerstaatlichen Rechts. Die empfangende Stelle kann sich gegenüber dem Geschädigten nicht darauf berufen, dass der Schaden durch die übermittelnde Stelle verursacht worden ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 242/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 12

Artikel 13

Denkschrift

2 Allgemeines

Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 20. August 2007: NKR-Nr. 200: Gesetz zu dem Abkommen vom 31. August 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über die Zusammenarbeit


 
 
 


Drucksache 499/1/08

... - Das ausnahmslose Verbot eines verschuldensabhängigen Schadenersatzanspruchs hätte - insbesondere für das Zivilrecht - weit reichende und nach Auffassung des Bundesrates nicht tragbare Konsequenzen. Das deutsche Zivilrecht knüpft, wie das Zivilrecht in den meisten europäischen Staaten, Schadenersatzansprüche aus gutem Grund - von wenigen Ausnahmen im Bereich der Gefährdungshaftung einmal abgesehen - an das Erfordernis des Vertretenmüssens bzw. im Bereich der EU-Rechtsetzung an das Erfordernis der Verantwortlichkeit des Schuldners. Die Folge einer in Artikel 14 des Richtlinienvorschlags normierten verschuldensunabhängigen Haftung wäre hingegen eine Art "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 499/1/08




Allgemeine Anmerkungen

Zu den Regelungen im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 847/1/08

... Es steht zu befürchten, dass das vorgesehene Quorum keinerlei beschränkende Wirkung zeigen wird. Soweit man diesen Weg beschreiten will, sollte man in diesem Bereich höhere Hürden aufbauen. Da das Quorum nicht als Voraussetzung für das Bestehen einer Klagebefugnis konzipiert ist, sondern das Unterschreiten lediglich zu einer generellen Freigabe des angefochtenen Beschlusses führt wäre ein deutlich höheres Quorum wünschenswert. Der Schadenersatzanspruch nach § 246a Abs. 4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 847/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 37a Abs. 2 AktG

2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b § 71 Abs. 3 Satz 3 AktG

3. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 118 AktG

4. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a § 118 Abs. 1 Satz 3 - neu - AktG

5. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 AktG

6. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 AktG

7. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG

8. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG

9. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 4 AktG

10. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 122 Abs. 2 AktG Nr. 12 § 124 Abs. 1 AktG

11. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG

12. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG

13. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 135 Abs. 8 und 9 AktG

14. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 135 Abs. 11 - neu - AktG

15. Zu Artikel 1 Nr. 24a - neu - § 181 Abs. 1 Satz 3 AktG

16. Zu Artikel 1 Nr. 35 Buchstabe a § 241 Nr. 1 AktG

17. Zu Artikel 1 Nr. 37 § 243 Abs. 3 AktG

18. Zu Artikel 1 Nr. 38 § 246 Abs. 3 AktG , Nr. 45 § 319 Abs. 6 AktG , Artikel 4 Nr. 2 § 16 Abs. 3 UmwG

19. Zu Artikel 1 Nr. 38 § 246 Abs. 3 AktG Nr. 45 § 319 Abs. 6 AktG Artikel 4 Nr. 2 § 16 Abs. 3 UmwG

20. Zu Artikel 1 Nr. 39 § 246a AktG

21. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe b § 246a Abs. 2 Nr. 2 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 319 Abs. 6 Satz 3 Nr. 2 AktG , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe b § 16 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 UmwG

22. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 Satz 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 Satz 6 AktG , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe d Artikel 16 Abs. 3 Satz 6 UmwG

23. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 AktG , Artikel 4 Nr. 2 Artikel 16 Abs. 3 UmwG

24. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 Satz 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 Satz 6 AktG ,

25. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 Satz 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 Satz 6 AktG , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe d Artikel 16 Abs. 3 Satz 6 UmwG

26. Zu Artikel 6 Nr. 3a - neu - § 22 Abs. 5 Satz 2 SEAG

27. Zu Artikel 6a - neu - § 10 Abs. 2 Satz 1 GmbHG

Artikel 6a
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

28. Zu Artikel 6a - neu - § 55a Abs. 4 - neu - GmbHG

Artikel 6a
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

29. Zu Artikel 7a - neu - § 3 Abs. 5 VWGmbHÜG

Artikel 7a
Änderungen des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand


 
 
 


Drucksache 354/07 (Beschluss)

... Um zu verhindern, dass die Regelungen über den Ausschluss von der Funktion des Geschäftsführers einer GmbH durch die Einschaltung eines Strohmannes umgangen werden, wird - dem Ansatz im Forderungssicherungsgesetz entsprechend - ein neuer Absatz 5 angefügt, der einen Schadenersatzanspruch der Gesellschaft gegen die Gesellschafter normiert. Die gesamthänderische Haftung ist der Geschäftsführerhaftung in § 43 Abs. 2 GmbHG dergestalt nachempfunden, dass die Gesellschafter haften, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Person, die die für eine Geschäftsführerstellung nach Absatz 2 erforderlichen Zuverlässigkeitskriterien nicht erfüllt, zum Geschäftsführer bestellen, nicht abberufen oder ihr faktisch die Führung der Geschäfte überlassen und diese Person die ihr nach § 43 Abs. 1 GmbHG obliegenden Sorgfaltspflichten verletzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 1a GmbHG , Nr. 8 Buchstabe c § 7 Abs. 2 Satz 3 GmbHG , Nr. 31 § 53 Abs. 2 Satz 1a GmbHG , Nr. 50 Anlage 1 zu § 2 GmbHG

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 1a GmbHG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 4 GmbHG

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5a Abs. 1 GmbHG

5. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5a Abs. 1a - neu - GmbHG

6. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5a Abs. 4 GmbHG

7. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5a GmbHG

8. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 6 Abs. 2 Satz 2 bis 4 GmbHG

9. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe e, Abs. 5 - neu - GmbHG

10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe e GmbHG

11. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c § 7 Abs. 2 Satz 4 - neu - GmbHG , Nr. 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 8 Abs. 2 Satz 2 GmbHG ,

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 7 Abs. 2 GmbHG

13. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 8 Abs. 2 Satz 2 GmbHG

14. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 16 Abs. 3 GmbHG

15. Zu Artikel 1 Nr. 18a - neu - § 24 GmbHG

16. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe b § 35 Abs. 2 GmbHG Artikel 5 Nr. 7 Buchstabe b § 78 Abs. 2 AktG

17. Zu Artikel 1 Nr. 27 Buchstabe a § 40 Abs. 1 Satz 1 GmbHG

18. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 40 GmbHG

19. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 41 GmbHG

20. Zu Artikel 1 Nr. 32 § 55 GmbHG

21. Zu Artikel 1 Nr. 47 Buchstabe b § 82 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG

22. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 EGGmbHG , Artikel 4 Artikel 64 Satz 3 EGHGB , Artikel 6 Nr. 2 § 18 Satz 3 EGAktG

23. Zu Artikel 3 Nr. 01 - neu - § 8a Abs. 2 HGB

24. Zu Artikel 3 Nr. 1 § 13 HGB

25. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 13d HGB

26. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 15a Satz 1 HGB , Artikel 8 Nr. 1 § 185 Nr. 2 ZPO

27. Zu Artikel 5 Nr. 6 § 76 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe e AktG

28. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 15 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1, 1a - neu -, 2 InsO

29. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 15a Abs. 3 InsO

30. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 15a InsO

31. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 15a InsO

32. Zu Artikel 9 Nr. 5 § 39 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 4 und 5 InsO

33. Zu Artikel 12 Nr. 2 - neu - § 141b - neu - FGG

34. Zu Artikel 25 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 354/1/07

... Um zu verhindern, dass die Regelungen über den Ausschluss von der Funktion des Geschäftsführers einer GmbH durch die Einschaltung eines Strohmannes umgangen werden, wird - dem Ansatz im Forderungssicherungsgesetz entsprechend - ein neuer Absatz 5 angefügt, der einen Schadenersatzanspruch der Gesellschaft gegen die Gesellschafter normiert. Die gesamthänderische Haftung ist der Geschäftsführerhaftung in § 43 Abs. 2 GmbHG dergestalt nachempfunden, dass die Gesellschafter haften, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Person, die die für eine Geschäftsführerstellung nach Absatz 2 erforderlichen Zuverlässigkeitskriterien nicht erfüllt, zum Geschäftsführer bestellen, nicht abberufen oder ihr faktisch die Führung der Geschäfte überlassen und diese Person die ihr nach § 43 Abs. 1 GmbHG obliegenden Sorgfaltspflichten verletzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 1a GmbHG , Nr. 8 Buchstabe c § 7 Abs. 2 Satz 3 GmbHG , Nr. 31 § 53 Abs. 2 Satz 1a GmbHG , Nr. 50 Anlage 1 zu § 2 GmbHG

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 1 GmbHG

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 1a GmbHG

4. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 4 GmbHG

5. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a § 5 Abs. 1 GmbHG

6. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5a Abs. 1 GmbHG

7. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5a Abs. 1a - neu - GmbHG

8. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5a Abs. 3 Satz 2 GmbHG

9. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5a Abs. 4 GmbHG

10. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5a GmbHG

11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 6 Abs. 2 Satz 2 bis 4 GmbHG

12. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe e, Abs. 5 - neu - GmbHG

13. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe e GmbHG

14. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c § 7 Abs. 2 Satz 4 - neu - GmbHG , Nr. 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 8 Abs. 2 Satz 2 GmbHG , Doppelbuchstabe bb § 8 Abs. 2 Satz 3 - neu -, 4 - neu - GmbHG Nr. 17 Buchstabe b § 19 Abs. 5 GmbHG

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 7 Abs. 2 GmbHG

16. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 8 Abs. 2 Satz 2 GmbHG

17. Zu Artikel 1 Nr. 14a - neu - § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG

18. Zu Artikel 1 Nr. 18a - neu - § 24 GmbHG Nr. 21 § 31 Abs. 3 GmbHG

19. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe b § 35 Abs. 2 GmbHG

20. Zu Artikel 1 Nr. 27 Buchstabe a § 40 Abs. 1 Satz 1 GmbHG

21. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 40 GmbHG

22. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 41 GmbHG

23. Zu Artikel 1 Nr. 31 § 53 Abs. 2 GmbHG

24. Zu Artikel 1 Nr. 32 § 55 GmbHG

25. Zu Artikel 1 Nr. 47 Buchstabe b § 82 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG

26. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 EGGmbHG , Artikel 4 Artikel 64 Satz 3 EGHGB , Artikel 6 Nr. 2 § 18 Satz 3 EGAktG

27. Zu Artikel 3 Nr. 01 - neu - § 8a Abs. 2 HGB

28. Zu Artikel 3 Nr. 1 § 13 HGB

29. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 13d HGB

30. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 15a HGB

31. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 15a Satz 1 HGB ,

32. Zu Artikel 5 Nr. 6 § 76 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe e AktG

33. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 15 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1, 1a - neu -, 2 InsO

34. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 15a Abs. 3 InsO

35. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 15a InsO

36. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 15a InsO

37. Zu Artikel 9 Nr. 5 § 39 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 4 und 5 InsO

38. Zu Artikel 12 Nr. 2 - neu - § 141b - neu - FGG

39. Zu Artikel 25 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 754/06

... 8 Ein solcher Pfändungsbeschluss könnte auch in Verbindung mit einem zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch Verwendung finden, der aus einer Straftat oder betrügerischen Handlung entstanden ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 754/06




Grünbuch zur effizienteren Vollstreckung von Urteilen in der Europäischen Union: Vorläufige Kontenpfändung

1. Einführung

1.1. Probleme aufgrund der derzeitigen Rechtslage

2. Lösungsvorschlag: Eine europäische Regelung für die vorläufige Pfändung von Bankguthaben

3. Verfahren zur Erwirkung eines Pfändungsbeschlusses

3.1. Antragsvoraussetzungen

3.2. Voraussetzungen für einen Pfändungsbeschluss

3.3. Vorladung des Schuldners

3.4. Erforderliche Kontoangaben

3.5. Zuständigkeitsfragen

4. Höhe und Grenzen einer vorläufigen Kontenpfändung nach europäischem Recht

4.1. Höhe des zu sichernden Betrags

4.2. Bankkosten

4.3. Vorläufige Pfändung bei mehreren Konten, bei Gemeinschaftskonten und bei Treuhandkonten

4.4. Pfändungsfreigrenze

5. Wirkungen der vorläufigen Kontenpfändung

5.1. Vollstreckung

5.2. Schuldnerschutz

5.3. Rangfolge der Gläubiger

5.4. ‚Umwandlung des Pfändungsbeschlusses in einen Vollstreckungstitel


 
 
 


Drucksache 12/06

... Der tatsächliche Umfang des Schadenersatzanspruchs wird von verschiedenen Faktoren bestimmt. Erstens muss die Entschädigungshöhe festsetzt werden. Es sind mehrere Definitionen möglich, u.a. gestützt auf das Konzept der Entschädigung oder der Rückforderung unrechtmäßiger Gewinne. Auch muss sorgfältig geprüft werden, ob etwaige Schadenersatzleistungen Zinsen beinhalten sollten, wie hoch der zu zahlenden Zinsbetrag sein und wie er berechnet werden sollte. Für horizontale Hardcore-Kartelle könnte zudem - automatisch unter bestimmten Voraussetzungen oder nach gerichtlichem Ermessen - eine Verdoppelung des Schadenersatzes erwogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/06




2 Grünbuch

1 Hintergrund und Ziele des Grünbuchs

1.1 Schadenersatzklagen als ein Mittel der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft

1.2 Das Problem

1.3 Ziele

2 Wichtigste PUNKTE

2.1 Zugang zu Beweismitteln

Frage A:

Option 1:

Option 2:

Option 3:

Option 4:

Option 5:

Frage B:

Option 6:

Option 7:

Frage C:

Option 8:

Option 9:

Option 10:

2.2 Verschuldenserfordernis

Frage D:

Option 11:

Option 12:

Option 13:

2.3 Schadenersatz

Frage E:

Option 14:

Option 15:

Option 16:

Option 17:

Frage F:

Option 18:

Option 19:

Option 20:

2.4 Passing on defense und Klagebefugnis des indirekten Abnehmers

Frage G:

Option 21:

Option 22:

Option 23:

Option 24:

2.5 Schutz der Verbraucherinteressen

Frage H:

Option 25:

Option 26:

2.6 Prozesskosten

Frage I:

Option 27:

2.7 Koordinierung der staatlichen und privaten Wettbewerbsrechtsdurchsetzung

Frage J:

Option 28:

Option 29:

Option 30:

2.8 Gerichtliche Zuständigkeit und anwendbares Recht

Frage K:

Option 31:

Option 32:

Option 33:

Option 34:

2.9 Sonstiges

Frage L:

Option 35:

Frage M:

Option 36:

Frage N:

Frage O:


 
 
 


Drucksache 12/06 (Beschluss)

... Nach geltendem deutschen Recht setzt ein kartellrechtlicher Schadenersatzanspruch ein schuldhaftes Verhalten voraus (§ 33 Abs. 3 Satz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/06 (Beschluss)




A. Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen im Grünbuch aufgeworfenen Fragen

Zu Fragen A bis C:

Zu Frage A:

Zu Frage B:

Zu Frage C:

Zu Frage D:

Zu Fragen E und F:

Zu Frage E:

Zu Frage F:

Zu Frage G:

Zu Frage H:

Zu Frage I:

Zu Frage J:

Zu Frage K:

Zu Frage L:

Zu Frage M:

Zu Frage N:

Zu Frage O:


 
 
 


Drucksache 174/06

... 10 Ein nach diesem Artikel durch Versicherung oder sonstige finanzielle Sicherheit abgedeckter Schadenersatzanspruch kann unmittelbar gegen den Versicherer oder die eine andere finanzielle Sicherheit leistende Person geltend gemacht werden. Hierbei gilt der in Absatz 1 genannte Betrag als Haftungshöchstbetrag für den Versicherer oder die die finanzielle Sicherheit leistende andere Person selbst dann, wenn der Beförderer oder der ausführende Beförderer nicht berechtigt ist, die Haftung zu beschränken. Der Beklagte kann ferner die Einreden (mit Ausnahme des Konkurses oder der Liquidation) geltend machen, die der in Absatz 1 genannte Beförderer nach diesem Übereinkommen hätte geltend machen können. Darüber hinaus kann der Beklagte die Einrede geltend machen, dass der Schaden auf Vorsatz des Versicherten beruht jedoch kann der Beklagte keine der anderen Einreden geltend machen, die er in einem vom Versicherten gegen ihn eingeleiteten Verfahren hätte geltend machen können. Der Beklagte hat in jedem Fall das Recht, zu verlangen, dass dem Beförderer und dem ausführenden Beförderer der Streit verkündet wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 174/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Option 1: nur Umsetzung des Athener Übereinkommens. Dies wird durch die

Option 2: Übernahme des Übereinkommens ohne Anpassungen.

Option 3: Übernahme des Übereinkommens mit Anpassungen, wie der Ausweitung des Geltungsbereichs auf den Inlandsverkehr und die Binnenschifffahrt.

3 rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Fragen im Zusammenhang mit der Haftung des Beförderers und der Rechte der

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Anhang

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Haftung des Beförderers

Artikel 4
Haftungshöchstsummen

Artikel 5
Vorschusszahlung

Artikel 6
Information der Reisenden

Artikel 7
Bericht und Änderung des Athener Übereinkommens von 2002

Artikel 8
Inkrafttreten

Anlage
Athener Übereinkommen von 2002 über die BEFÖRDERUNG von REISENDEN und ihrem GEPÄCK auf SEE

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 1a
Anhang

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Haftung des Beförderers

Artikel 4
Ausführender Beförderer

Artikel 4a
Pflichtversicherung

Artikel 5
Wertsachen

Artikel 6
Verschulden des Reisenden

Artikel 7
Haftungsbeschränkung bei Tod und bei Körperverletzung

Artikel 8
Haftungsbeschränkung für Verlust oder Beschädigung von Gepäck und Fahrzeugen

Artikel 9
Rechnungseinheit und Umrechnung

Artikel 10
Ergänzungsbestimmungen über Haftungshöchstbeträge

Artikel 11
Einreden und Beschränkungen für die Bediensteten des Beförderers

Artikel 12
Mehrere Ansprüche

Artikel 13
Verlust des Rechts auf Haftungsbeschränkung

Artikel 14
Grundlage für Ansprüche

Artikel 15
Anzeige des Verlusts oder der Beschädigung von Gepäck

Artikel 16
Verjährung von Schadenersatzklagen

Artikel 17
Zuständiges Gericht

Artikel 18
Nichtige Vereinbarungen

Artikel 19
Sonstige Übereinkommen über Haftungsbeschränkung

Artikel 20
Nukleare Schäden

Artikel 21
Gewerbsmäßige Beförderung durch öffentlich-rechtliche Körperschaften

Artikel 22
Erklärung der Nichtanwendung

Artikel 22a
Schlussbestimmungen des Übereinkommens

Schlussbestimmungen Artikel 17 bis 25 des Protokolls von 2002 zum Athener Übereinkommen von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See

Artikel 17
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 18
Staaten mit mehr als einer Rechtsordnung

Artikel 19
Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration

Artikel 20
Inkrafttreten

Artikel 21
Kündigung

Artikel 22
Revision und Änderung

Artikel 23
Änderung der Höchstbeträge

Artikel 24
Verwahrer

Artikel 25
Sprachen

Anhang zum
Athener Übereinkommen

Bescheinigung über eine Versicherung oder sonstige finanzielle Sicherheit

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 503/06

... b) außer im Fall der Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs gegen die Organisation durch Dritte infolge eines Verkehrsunfalls, der durch ein der Organisation gehörendes oder in ihrem Namen benutztes Kraftfahrzeug verursacht wurde, oder im Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Kraftfahrzeugverkehrsvorschriften, an der ein solches Fahrzeug beteiligt ist;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 503/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Entwurf

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Protokoll
über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für Kernforschung(Übersetzung)

2 Präambel

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Völkerrechtspersönlichkeit

Artikel 3
Unverletzlichkeit des Geländes, der Gebäude und der Räumlichkeiten

Artikel 4
Unverletzlichkeit der Archive und Unterlagen

Artikel 5
Immunität von der Gerichtsbarkeit und von Vollstreckungsmaßnahmen

Artikel 6
Steuer- und Zollregelungen

Artikel 7
Freie Verfügung über Gelder

Artikel 8
Amtlicher Nachrichtenverkehr

Artikel 9
Vorrechte und Immunitäten der Staatenvertreter

Artikel 10
Vorrechte und Immunitäten der Bediensteten der Organisation

Artikel 11
Soziale Sicherheit

Artikel 12
Vorrechte und Immunitäten des Generaldirektors

Artikel 13
Zweck und Grenzen der Immunität

Artikel 14
Zusammenarbeit mit den Vertragsstaaten dieses Protokolls

Artikel 15
Sicherheit und öffentliche Ordnung

Artikel 16
Privatrechtliche Streitigkeiten

Artikel 17
Streitigkeiten zwischen Vertragsstaaten dieses Protokolls

Artikel 18
Streitigkeiten zwischen Vertragsstaaten dieses Protokolls und der Organisation

Artikel 19
Internationales Schiedsgericht

Artikel 20
Durchführung des Protokolls

Artikel 21
Änderungsverfahren

Artikel 22
Besondere Vereinbarungen

Artikel 23
Unterzeichnung, Ratifikation und Beitritt

Artikel 24
Inkrafttreten

Artikel 25
Notifikationen

Artikel 26
Registrierung

Artikel 27
Kündigung


 
 
 


Drucksache 12/1/06

... Nach geltendem deutschen Recht setzt ein kartellrechtlicher Schadenersatzanspruch ein schuldhaftes Verhalten voraus (§ 33 Abs. 3 Satz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/1/06




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen im Grünbuch aufgeworfenen Fragen

Zu Fragen A bis C:

Zu Frage A:

Zu Frage B:

Zu Frage C:

Zu Frage D:

Zu Frage E und F:

Zu Frage E:

Zu Frage F:

Zu Frage G:

Zu Frage H:

Zu Frage I:

Zu Frage J:

Zu Frage K:

Zu Frage L:

Zu Frage M:

Zu Frage N:

Zu Frage O:


 
 
 


Drucksache 303/06

... (2) Der Versicherungsnehmer kann auf die Beratung oder die Dokumentation nach Absatz 1 durch eine gesonderte schriftliche Erklärung verzichten, in der er vom Versicherungsvermittler ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass sich ein Verzicht nachteilig auf die Möglichkeit des Versicherungsnehmers auswirken kann, gegen den Versicherungsvermittler einen Schadenersatzanspruch nach § 42e geltend zu machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 303/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 3
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

4. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

5. Sonstige Kosten

6. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 34d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu § 34e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummern 8 bis 12

Zu Nummer n

Zu Nummer 14b

Zu Nummer 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu § 42a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 42b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 42c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42e

Zu § 42f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42g

Zu § 42h

Zu § 42i

Zu § 42j

Zu § 42k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 80a

Zu § 80b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 615/05

... Werden Beamtinnen, Beamte, Versorgungsberechtigte oder deren Angehörige körperlich verletzt oder getötet, geht ein gesetzlicher Schadenersatzanspruch, der diesen Personen infolge der Körperverletzung oder der Tötung gegen einen Dritten zusteht, insoweit auf den Dienstherrn über, als dieser während einer auf der Körperverletzung beruhenden Aufhebung der Dienstfähigkeit oder infolge der Körperverletzung oder der Tötung zur Gewährung von Leistungen verpflichtet ist. Ist eine Versorgungskasse zur Gewährung der Versorgung verpflichtet, geht der Anspruch auf sie über. Der Übergang des Anspruchs kann nicht zum Nachteil der Verletzten oder der Hinterbliebenen geltend gemacht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 615/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Modernisierung und Deregulierung der statusrechtlichen Vorgaben bei den allgemeinen dienstrechtlichen Beschäftigungsbedingungen durch:

2. Reform der Bezahlungsstrukturen durch:

3. Anpassung der versorgungsrechtlichen Regelungen an die neuen Bezahlungsstrukturen durch:

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG)

§ 1
Einleitende Vorschrift

§ 2
Berufung in das Beamtenverhältnis

§ 3
Arten des Beamtenverhältnisses

§ 4
Voraussetzungen für das Beamtenverhältnis

§ 5
Ernennung

§ 6
Probezeit

§ 7
Kriterien der Ernennung

§ 8
Nichtigkeit der Ernennung

§ 9
Rücknahme der Ernennung

§ 10
Mitwirkung der unabhängigen Stelle

§ 11
Laufbahn

§ 12
Zugang zur Laufbahn

§ 13
Vorbereitungsdienst

§ 14
Einstellung

§ 15
Beförderung

§ 16
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 17
Andere Bewerberinnen und Bewerber

§ 18
Führungsämter auf Probe

§ 19
Führungsämter auf Zeit

§ 20
Laufbahnrechtliche Experimentierklausel

§ 21
Abordnung

§ 22
Versetzung

§ 23
Beendigungsgründe

§ 24
Entlassung kraft Gesetz

§ 25
Entlassung durch Verwaltungsakt

§ 26
Verlust der Beamtenrechte

§ 27
Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze

§ 28
Dienstunfähigkeit

§ 29
Begrenzte Dienstfähigkeit

§ 30
Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe

§ 31
Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

§ 32
Einstweiliger Ruhestand

§ 33
Einstweiliger Ruhestand bei Auflösung der Behörde

§ 34
Übernahme eines parlamentarischen Mandats

§ 35
Mandatsniederlegung, erneute Ernennung

§ 36
Ausscheiden von Regierungsmitgliedern

§ 37
Grundpflichten

§ 38
Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten

§ 39
Weisungsgebundenheit

§ 40
Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

§ 41
Verschwiegenheitspflicht

§ 42
Diensteid

§ 43
Verbot der Dienstgeschäfte

§ 44
Nebentätigkeit

§ 45
Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses

§ 46
Verbot der Geschenkannahme

§ 47
Mehrarbeit

§ 48
Teilzeit

§ 49
Beurlaubung ohne Dienstbezüge oder Bezahlung

§ 50
Nichterfüllung von Pflichten

§ 51
Pflicht zum Schadensersatz

§ 52
Fürsorge

§ 53
Übergang eines Schadensersatzanspruchs auf Dritte

§ 54
Erholungsurlaub

§ 55
Personalakte

§ 56
Mitgliedschaft in Gewerkschaft und Berufsverbänden

§ 57
Beteiligung von Spitzenorganisationen bei der Vorbereitung von Normen

§ 58
Unabhängige Stelle

§ 59
Beamtenverhältnis auf Zeit

§ 60
Ruhestand bei einem Beamtenverhältnis auf Zeit

§ 61
Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Zeit

§ 62
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte

§ 63
Polizeidienstfähigkeit

§ 64
Wissenschaftliches und künstlerisches Personal von Hochschulen

§ 65
Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte

§ 66
Erlöschen eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses zum Dienstherrn

§ 67
Amtsbezeichnung

§ 68
Dienstherrnfähigkeit

§ 69
Anerkennung von Ausbildungs- und Befähigungsnachweisen anderer Dienstherrn

§ 70
Abordnung oder Versetzung zu einem anderen Dienstherrn

§ 71
Zuweisung

§ 72
Verschwiegenheitspflicht, Aussagegenehmigung

§ 73
Verbot eines doppelten Amtsverhältnisses für Soldatinnen und Soldaten

§ 74
Änderungen der Einstellungsvoraussetzungen während Mutterschutz und Elternzeit

§ 75
Übermittlungen bei Strafverfahren

§ 76
Verwaltungsrechtsweg

§ 77
Revision

§ 78
Übernahme von Beamtinnen und Beamten bei der Umbildung von Körperschaften

§ 79
Verfahren bei der Umbildung von Körperschaften

§ 80
Einstweiliger Ruhestand bei Übernahme in den Dienst einer anderen Körperschaft

§ 81
Ernennung bei bevorstehender Umbildung

§ 82
Übernahme von Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern bei der

§ 83
Körperschaften

§ 84
Anwendungsbereich

§ 85
Abordnung, Verpflichtung zu anderen nicht laufbahngerechten oder erschwerten Aufgaben, Verlegung des Dienstortes

§ 86
Aufschub der Entlassung und des Ruhestandes

§ 87
Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten unter 65 Jahren

§ 88
Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft,

§ 89
Verwendungen im Ausland

§ 90
Rechnungsprüfungsbehörden der Länder

§ 91
Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

§ 92
Übergangsregelung für Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe

Artikel 2
Bundesbeamtengesetz (BBG)

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Bundesbeamtenverhältnis

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Berufung in das Beamtenverhältnis

§ 5
Voraussetzungen für die Berufung

§ 6
Arten der Beamtenverhältnisse

§ 7
Stellenausschreibung

§ 8
Auswahl- und Ernennungskriterien

§ 9
Ernennung

§ 10
Voraussetzungen für die Ernennung auf Lebenszeit

§ 11
Zuständigkeit und Wirkung der Ernennung

§ 12
Nichtigkeit der Ernennung

§ 13
Rücknahme der Ernennung

§ 14
Rechtsfolgen bei nichtiger oder zurückgenommener Ernennung

§ 15
Rechtsverordnung über Laufbahnen

§ 16
Laufbahn

§ 17
Zugang zu den Laufbahnen

§ 18
Anforderungen für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 19
Andere Bewerberinnen und Bewerber

§ 20
Einstellung

§ 21
Beförderungen

§ 22
Beförderungssperre zwischen zwei Mandaten

§ 23
Führungsämter auf Probe

§ 24
Laufbahnrechtliche Experimentierklausel

§ 25
Abordnung

§ 26
Versetzung

§ 27
Beendigungsgründe

§ 28
Entlassung kraft Gesetzes

§ 29
Entlassung aus zwingenden Gründen

§ 30
Entlassung auf Verlangen

§ 31
Entlassung von Beamtinnen auf Probe und Beamten auf Probe

§ 32
Entlassung von Beamtinnen auf Widerruf und Beamten auf Widerruf

§ 33
Verfahren der Entlassung

§ 34
Folgen der Entlassung

§ 35
Ausscheiden bei Wahlen oder Übernahme politischer Ämter

§ 36
Einstweiliger Ruhestand

§ 37
Einstweiliger Ruhestand wegen organisatorischer Veränderungen

§ 38
Beginn des einstweiligen Ruhestandes

§ 39
Erneute Berufung

§ 40
Ende des einstweiligen Ruhestandes

§ 41
Ruhestand

§ 42
Hinausschieben der Altersgrenze

§ 43
Ruhestand bei dem Beamtenverhältnis auf Probe

§ 44
Dienstunfähigkeit

§ 45
Begrenzte Dienstfähigkeit

§ 46
Verfahren bei Dienstunfähigkeit

§ 47
Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

§ 48
Ärztliche Untersuchung

§ 49
Verfahren bei Versetzung in den Ruhestand

§ 50
Wirkung eines Strafurteils

§ 51
Gnadenrecht

§ 52
Wirkung eines Wiederaufnahmeverfahrens

§ 53
Grundpflichten

§ 54
Wahrnehmung von Aufgaben

§ 55
Weisungsgebundenheit

§ 56
Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

§ 57
Eidespflicht, Eidesformel

§ 58
Befreiung von Amtshandlungen

§ 59
Führung der Dienstgeschäfte

§ 60
Verschwiegenheitspflicht

§ 61
Aussagegenehmigung

§ 62
Gutachtenerstattung

§ 63
Presseauskünfte

§ 64
Nebentätigkeit

§ 65
Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst

§ 66
Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

§ 67
Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

§ 68
Ausübung von Nebentätigkeiten

§ 69
Regressanspruch für die Haftung aus angeordneter Nebentätigkeit

§ 70
Erlöschen der mit dem Hauptamt verbundenen Nebentätigkeit

§ 71
Erlass ausführender Rechtsverordnungen

§ 72
Anzeigepflicht nach Beendigung des Beamtenverhältnisses

§ 73
Verbot der Geschenkannahme

§ 74
Arbeitszeit

§ 75
Teilzeit

§ 76
Familienpolitische Teilzeit und Beurlaubung

§ 77
Altersteilzeit

§ 78
Hinweispflicht

§ 79
Benachteiligungsverbot

§ 80
Beurlaubung ohne Dienstbezüge oder Bezahlung

§ 81
Fernbleiben vom Dienst

§ 82
Wahl der Wohnung

§ 83
Aufenthaltspflicht

§ 84
Dienstkleidung

§ 85
Dienstvergehen

§ 86
Pflicht zum Schadensersatz

§ 87
Fürsorgepflicht des Dienstherrn

§ 88
Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen

§ 89
Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgeld

§ 90
Mutterschutz und Elternzeit

§ 91
Jubiläumszuwendung

§ 92
Amtsbezeichnung

§ 93
Übergang von Schadensersatzansprüchen

§ 94
Urlaub

§ 95
Wahl in eine gesetzgebende Körperschaft

§ 96
Personalakte

§ 97
Zugang zur Personalakte

§ 98
Beihilfeakte

§ 99
Anhörungspflicht

§ 100
Einsichtsrecht

§ 101
Vorlage von Personalakten und Auskünfte an Dritte

§ 102
Entfernung von Unterlagen

§ 103
Aufbewahrungsfrist

§ 104
Verarbeitung und Nutzung von Personalaktendaten

§ 105
Vereinigungsfreiheit

§ 106
Dienstzeugnis

§ 107
Personalvertretung

§ 108
Zuziehung der Gewerkschaften

§ 109
Errichtung

§ 110
Mitglieder

§ 111
Rechtsstellung der Mitglieder

§ 112
Aufgaben

§ 113
Geschäftsordnung

§ 114
Sitzungen und Beschlüsse

§ 115
Geschäftsstelle

§ 116
Beweiserhebung, Auskünfte und Amtshilfe

§ 117
Bekanntmachung und Verbindlichkeit der Beschlüsse

§ 118
Dienstaufsicht

§ 119
Dienstweg bei Anträgen und Beschwerden, Schlichtungsverfahren

§ 120
Vertretung des Dienstherrn

§ 121
Zustellung von Verfügungen und Entscheidungen

§ 122
Beamtinnen und Beamte des Bundestages,

§ 123
Beamtinnen und Beamte der Hochschulen

§ 124
Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte

§ 125
Bisherige Bundesbeamtenverhältnisse

§ 126
Entscheidungsrecht oberster Bundesbehörden

§ 127
Mitglieder des Bundesrechnungshofes

§ 128
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte

§ 129
Auswärtiger Dienst

§ 130
Durchführungsvorschriften

§ 131
Übergangsregelung für Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe

Artikel 3
Gesetz über die Bezahlungsstrukturen bei Bund und Ländern (Bezahlungsstrukturgesetz - BezStruktG)

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Regelung durch Gesetz

§ 3
Anspruch auf Bezahlung

§ 4
Teilzeitbeschäftigung

§ 5
Begrenzte Dienstfähigkeit

§ 6
Verlust der Bezahlung bei Fernbleiben vom Dienst

§ 7
Grundbezahlung aus dem Amt

§ 8
Regelung der Ämter in Bezahlungsordnungen F

§ 9
Grundsatz der funktionsgerechten Bezahlung

§ 10
Bezahlungsbandbreite

§ 11
Eingangsämter

§ 12
Anpassung

§ 13
Grundbezahlung

§ 14
Basisgehalt in den Bezahlungsebenen F 2 bis F 16

§ 15
Leistungsvariablen

§ 16
Vergabebudget für Leistungsvariablen

§ 17
Ausgestaltung durch Bund und Länder

§ 18
Bezahlungsanspruch in besonderen Fällen

§ 19
Amts- und Stellenzulagen

§ 20
Auslandsbezüge, Kaufkraftausgleich

§ 21
Bestandteile der Auslandsbezüge

§ 22
Auslandsverwendungszuschlag

§ 23
Nebenbezahlung

§ 24
Funktionszulagen

§ 25
Zulagen für besondere Erschwernisse

§ 26
Vergütungen

§ 27
Zuschläge

§ 28
Leistungsprämien

§ 29
Jährliche Sonderzahlungen

§ 30
Vermögenswirksame Leistungen

§ 31
Familienzuschlag

§ 32
Ausgleichszulagen

§ 33
Allgemeine Stellenzulage

§ 34
Anwendung von Regelungen des Bundesbesoldungsrechts

§ 35
Anwendung sonstiger Vorschriften

§ 36
Optionsrecht

§ 37
Umsetzungspflicht

§ 38
Anwendung für den Personenkreis des Bezahlungsstrukturüberleitungsgesetzes

Anlage I
(zu § 8 Abs. 1)

Bezahlungsordnung F

Bezahlungsebene F 2

Bezahlungsebene F 3

Bezahlungsebene F 4

Bezahlungsebene F 5

Bezahlungsebene F 6

Bezahlungsebene F 7

Bezahlungsebene F 8

Bezahlungsebene F 9

Bezahlungsebene F 10

Bezahlungsebene F 11

Bezahlungsebene F 12

Bezahlungsebene F 13

Bezahlungsebene F 14

Bezahlungsebene F 15

Bezahlungsebene F 16

Bezahlungsebene F 17

Bezahlungsebene F 18

Bezahlungsebene F 19

Bezahlungsebene F 20

Bezahlungsebene F 21

Bezahlungsebene F 22

Bezahlungsebene F 23

Bezahlungsebene F 24

Bezahlungsebene F 25

Bezahlungsebene F 26

Anlage II
(zu § 13 Abs. 2 Satz 1)

Bezahlungsordnung F

Artikel 4
Gesetz zur Überleitung in die Bezahlungsstrukturen bei Bund und Ländern (Bezahlungsstrukturüberleitungsgesetz - BezStruktÜblG)

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Überleitung

§ 3
Überleitung in die Bezahlungsebene

§ 4
Überleitung in das Basisgehalt

§ 5
Überleitungszulage

§ 6
Optionsrecht

Artikel 5
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

§ 40
Familienzuschlag

§ 42a
Prämien für besondere Leistungen

§ 83
Übergangsregelungen für Zulagen

§ 85
Übergangsregelungen für Familienzuschlag

§ 86
Übergangsregelungen für Leistungselemente

§ 87
Neuregelungen aus Anlass des Bezahlungsstrukturgesetzes

§ 88
Anwendung des Bezahlungsstrukturgesetzes bei Verwendung im Ausland

§ 89
Anwendung des Bezahlungsstrukturgesetzes bei besonderer Verwendung im Ausland

Artikel 6
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

§ 5
Ruhegehaltfähige Bezahlung

§ 67
Professoren, hauptamtliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen, soweit ihre Ämter den Bezahlungsebenen der Bezahlungsordnung F zugewiesen sind

§ 69c
Übergangsregelungen für am 1. Januar 1999 vorhandene Beamte

§ 69d
Übergangsregelungen für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte

§ 69g
Übergangsregelungen und Sonderregelungen aus Anlass des Strukturreformgesetzes

§ 70
Allgemeine Anpassung

Artikel 7
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 17

§ 18

§ 89a
Bezahlung im Sinne der §§ 11 und 12 ist die Bezahlung nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Bezahlungsstrukturgesetzes sowie der Familienzuschlag, Ausgleichszulagen und die Allgemeine Stellenzulage nach Maßgabe der §§ 31 bis 33 des Bezahlungsstrukturgesetzes.“

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Ortszuschlag der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre in den Jahren 1992 bis 1994

Artikel 9
Änderungen weiterer Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Allgemeines

„§ 14

§ 76a
Teilzeitbeschäftigung

§ 76b
Urlaub ohne Dienstbezüge

§ 19
Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken, Herausgabe- und Auskunftspflicht:

Artikel 10
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 11
Neufassungen

Artikel 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Novellierung des Beamtenrechtsrahmengesetzes und des Bundesbeamtengesetzes

1. Modernisierung des Laufbahnprinzips

2. Stärkung der Mobilität

3. Stärkung des Leistungsgedankens

4. Nutzung personeller Ressourcen

5. Größere Handlungsspielräume der Länder

6. Weniger Bürokratie und zeitgemäße Pflichtenregelung

II. Reform der Grundstrukturen des Bezahlungsrechts

Die Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen des Bezahlungsrechts im Einzelnen:

1. Strukturelle Neuordnung zugunsten der Länder durch Kompetenzverlagerungen, Öffnungen, Bandbreiten und einen umfassenden Abbau bundesstaatlicher Vorgaben

2. Einführung eines leistungs- und funktionsbezogenen Bezahlungssystems

3. Systemumstellung und Überleitung in das neue System

4. Kostenneutrale Einführung durch Umschichtungen innerhalb des Systems


 
 
 


Drucksache 944/05

... (10) Ein Schadenersatzanspruch wegen Verschmutzungsschäden kann unmittelbar gegen den Versicherer oder eine andere Person, die für die Haftung des eingetragenen Eigentümers für Verschmutzungsschäden finanzielle Sicherheit leistet, geltend gemacht werden. Hierbei kann der Beklagte die Einreden (mit Ausnahme des Konkurses oder der Liquidation des Schiffseigentümers) geltend machen, die der Schiffseigentümer hätte erheben können, einschließlich der Beschränkung nach Artikel 6. Außerdem kann der Beklagte, auch wenn der Schiffseigentümer nicht nach Artikel 6 berechtigt ist, die Haftung zu beschränken, die Haftung auf einen Betrag beschränken, der dem Betrag der nach Absatz 1 erforderlichen Versicherung oder sonstigen finanziellen Sicherheit entspricht. Darüber hinaus kann der Beklagte die Einrede geltend machen, dass sich die Verschmutzungsschäden aus einem vorsätzlichen Verschulden des Schiffseigentümers selbst ergaben; jedoch kann der Beklagte keine anderen Einreden geltend machen, die er in einem vom Schiffseigentümer gegen ihn eingeleiteten Verfahren hätte erheben können. Der Beklagte hat in jedem Fall das Recht zu verlangen, dass dem Schiffseigentümer der Streit verkündet wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 944/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Internationales Übereinkommen von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden Übersetzung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Haftung des Schiffseigentümers

Artikel 4
Ausschlüsse

Artikel 5
Ereignisse, an denen mehrere Schiffe beteiligt sind

Artikel 6
Haftungsbeschränkung

Artikel 7
Pflichtversicherung oder finanzielle Sicherheit

Artikel 8
Ausschlussfristen

Artikel 9
Gerichtsbarkeit

Artikel 10
Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen

Artikel 11
Vorrangsklausel

Artikel 12
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 13
Staaten mit mehr als einer Rechtsordnung

Artikel 14
Inkrafttreten

Artikel 15
Kündigung

Artikel 16
Revision oder Änderung

Artikel 17
Verwahrer

Artikel 18
Übermittlung an die Vereinten Nationen

Artikel 19
Sprachen

Anlage

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

1. Entstehung des Bunkeröl-Übereinkommens

2. Inhalt des Bunkeröl-Übereinkommens

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikeln 12


 
 
 


Drucksache 92/05

... Die Vorschrift begrenzt die Haftung für Vermögensschäden unabhängig vom Rechtsgrund des Schadenersatzanspruches, um den ansonsten kaum abschätzbaren wirtschaftlichen Risiken für Anbieter von Telekommunikationsdiensten (z.B. Störungen von Telekommunikationsdiensten bei Banken oder Börse) Rechnung zu tragen. Die Haftungsbeschränkung bezieht sich nur auf reine Vermögensschäden, nicht jedoch auf Folgeschäden aus Sach- oder Personenschäden. Die Haftungsbeschränkung der Höhe nach entfällt bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens. Sie findet aber auf Fälle grober Fahrlässigkeit, für die die Haftung nach § 309 Nr. 7 Buchstabe b

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/05




A. Ziele

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Entwurf

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Artikel 10-Gesetzes 190-4

Artikel 2
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes 367-3

Artikel 3
Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15

§ 43a
Verträge

§ 44a
Haftung

§ 451
(unbesetzt)

§ 43a
Verträge

§ 44a
Haftungsbegrenzung

§ 45
Berücksichtigung der Interessen behinderter Menschen

§ 45a
Nutzung von Grundstücken

§ 45b
Entstörungsdienst

§ 45c
Normgerechte technische Dienstleistung

§ 45d
Netzzugang

§ 45e
Anspruch auf Einzelverbindungsnachweis

§ 45f
Vorausbezahlte Leistung

§ 45g
Verbindungspreisberechnung

§ 45h
Rechnungsinhalt, Teilzahlungen

§ 45i
Beanstandungen

§ 45j
Entgeltpflicht bei unrichtiger Ermittlung des Verbindungsaufkommens

§ 45k
Sperre

§ 45m
Aufnahme in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse

§ 45n
Veröffentlichungspflichten

§ 45o
Rufnummernmissbrauch

§ 45
P Auskunftsanspruch über zusätzliche Leistungen

§ 47a
Schlichtung

Artikel 4
Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15

§ 451
Kurzwahldienste

§ 661
Umgehungsverbot.

§ 66a
Preisangabe

§ 66b
Preisansage

§ 66c
Preisanzeige

§ 66d
Preishöchstgrenzen

§ 66e
Verbindungstrennung

§ 66f
Anwählprogramme (Dialer)

§ 66g
Wegfall des Entgeltanspruchs

§ 66h
Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern

§ 66i
R-Gespräche

§ 66
J Rufnummernübermittlung

§ 66k
Internationaler entgeltfreier Telefondienst

§ 661
Umgehungsverbot

Artikel 5
Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15

Artikel 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 45a)

4 Nutzungsvertrag

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu 5 45 a Nutzung von Grundstücken

Zu § 45b

Zu § 45c

Zu § 45d

Zu § 45e

Zu § 45f

Zu § 45q

Zu § 45h

Zu 45i Beanstandungen

Zu § 451

Zu § 45k

Zu § 45m

Zu § 45n

Zu § 45o

Zu § 45p

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 66a

Zu § 66b

Zu § 66c

Zu § 66d

Zu § 66e

Zu § 66f

Zu § 66q

Zu § 66h

Zu § 66i

Zu § 66i

Zu § 66k

Zu § 661

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 24/16 PDF-Dokument



Drucksache 79/17 PDF-Dokument



Drucksache 284/16 PDF-Dokument



Drucksache 382/18 PDF-Dokument



Drucksache 440/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.