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50 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Saisonarbeitnehmer"


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Drucksache 295/20

... Lebensmittelgeschäfte nicht schließen mussten und viele unserer Fabriken ihre Arbeit fortsetzen konnten. Der freie Personenverkehr war unerlässlich, um Arbeitnehmern im Verkehrssektor, Saisonarbeitnehmern und anderen Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, die Lieferketten aufrechtzuerhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/20




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die ANATOMIE der WIRTSCHAFTSKRISE

3. INVESTITIONEN in die NÄCHSTE Generation

Die Gelder beschaffen

Die Gelder investieren

4. SCHÄDEN BEHEBEN und Perspektiven für die NÄCHSTE Generation ERÖFFNEN: die politischen Grundlagen

4.1. Der Grüne Deal der EU: die Wachstumsstrategie der EU

4.2 Ein vertiefter und stärker digital geprägter Binnenmarkt

4.3. Ein fairer und inklusiver Wiederaufbau

5. Die WIDERSTANDSFÄHIGKEIT der Union und des Binnenmarkts STÄRKEN

5.1. Offene strategische Autonomie und leistungsfähige Wertschöpfungsketten

5.2. Stärkere Koordinierung im Bereich der öffentlichen Gesundheit und verbessertes Krisenmanagement

6. EIN WIEDERAUFBAU auf der Grundlage der WERTE und Grundrechte der EU

7. EIN STÄRKERES Europa in der WELT

8. Fazit - die STUNDE EUROPAS


 
 
 


Drucksache 267/19

... Eine weitere Besonderheit dieser Berechtigtengruppe ist es, dass ca. 2/3 ihren Wohnsitz im Ausland haben. Hierbei handelt es sich um Grenzpendlerinnen und Grenzpendler, Saisonarbeitnehmerinnen und Saisonarbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner sowie auch Entwicklungshelfer und Entwicklungshelferinnen. Insbesondere bei diesem Personenkreis dürfte die Möglichkeit, Antragsdaten auch elektronisch an die zuständige Behörde zu übermitteln, besonders wünschenswert sein. Die Bundesregierung steht dahingehend den Möglichkeiten einer elektronischen Antragstellung für diesen Personenkreis unter Wahrung der gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen offen gegenüber. Allerdings sollte die Möglichkeit einer vereinfachten elektronischen Beantragung für diesen Personenkreis den Kindergeldberechtigten nach dem BKKG in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der elektronischen Beantragung für Kindergeldberechtigte nach dem



Drucksache 375/18

... Die Regelung umfasst neben den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens laufenden Mitgliedschaften auch solche nach § 188 Absatz 4 begründeten Mitgliedschaften, die vor Einführung der sogenannten Saisonarbeitnehmerregelung in § 188 Absatz 4 zwischen Zeiten der versicherungspflichtigen Beschäftigung entstanden sein können. Denkbar sind Fallkonstellationen, in denen eine saisonale Beschäftigung in Deutschland ausgeübt wurde und die damit einhergehende Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses und Rückkehr der oder des Betroffenen in ihr oder sein Heimatland zur Begründung von freiwilligen Mitgliedschaften nach § 188 Absatz 4 geführt hat, die die Voraussetzungen des § 323 Absatz 2 erfüllen. Die bei erneuter Aufnahme der saisonalen Beschäftigung im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches erfolgende Arbeitgeberanmeldung stellt keinen Kontakt zum Mitglied im Sinne dieser Vorschrift dar. Die Aufhebung dieser Mitgliedschaftszeiten nach § 188 Absatz 4 hat für die Betroffene oder den Betroffenen keine belastende Wirkung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 2 wird unter typisierender Betrachtung davon ausgegangen, dass während dieser Zeiten kein Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches gegeben war. Dem Grundsatz des räumlichen Geltungsbereichs der Regelung des SGB V entsprechend hätte grundsätzlich eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht bestanden. Aufgrund der weiteren Voraussetzungen des Absatzes 2 besteht auch kein schutzwürdiges Interesse der oder des Betroffenen an diesen Mitgliedschaftszeiten. Insofern sind diese Zeiten zu bereinigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 375/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages

2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige

4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler

5. Altersrückstellungen der Sozialversicherungsträger

6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Parität

3 Selbstständige

3 Finanzreserven

3 Beitragsschulden

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4 Parität

4 Selbstständige

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Parität

4 Beitragsschulden

4 Finanzreserven

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

F. Weitere Kosten

3 Parität

3 Selbstständige

3 Finanzreserven

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 323
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach § 188 Absatz 4

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Artikel 7
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 66
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach § 22 Absatz 3

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 9
Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Soldatengesetzes

§ 100
Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung

Artikel 11
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 11b
Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung

§ 106

Artikel 12
Änderung der Bundesbeihilfeverordnung

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages

2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige

3. Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Beitragsschulden

4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler

5. Altersrückstellungen der Sozialversicherungsträger

6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

4 Beitragsschulden

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

4. Erfüllungsaufwand

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

4 Beitragsschulden

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

5. Weitere Kosten

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4459, BMG: Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 456/17

... "Bei Saisonarbeitnehmern, deren Versicherungspflicht mit der Beendigung der Saisonarbeitnehmertätigkeit endet, setzt sich die Versicherung nur dann nach Satz 1 fort, wenn diese Personen innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Versicherungspflicht ihren Beitritt zur freiwilligen Versicherung gegenüber ihrer bisherigen Krankenkasse erklären und ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nachweisen. Ein Saisonarbeitnehmer nach Satz 4 ist ein Arbeitnehmer, der vorübergehend für eine versicherungspflichtige auf bis zu acht Monate befristete Beschäftigung in die Bundesrepublik Deutschland gekommen ist, um mit seiner Tätigkeit einen jahreszeitlich bedingten jährlich wiederkehrenden erhöhten Arbeitskräftebedarf des Arbeitgebers abzudecken. Der Arbeitgeber hat den Saisonarbeitnehmer nach Satz 4 im Meldeverfahren nach § 28a des Vierten Buches gesondert zu kennzeichnen. Die Krankenkasse hat den Saisonarbeitnehmer nach Satz 4, nachdem der Arbeitgeber der Krankenkasse den Beginn der Beschäftigungsaufnahme gemeldet hat, unverzüglich auf das Beitrittsrecht und seine Nachweispflicht nach Satz 4 hinzuweisen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 456/17




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

§ 142b
Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften

Artikel 2
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Transfusionsgesetzes

§ 21a
Deutsches Hämophilieregister, Verordnungsermächtigung

§ 34
Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften

Artikel 4
Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

Abschnitt 5c
Sondervorschriften für Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 13 des Arzneimittelgesetzes oder § 72 des Arzneimittelgesetzes

Abschnitt 5c
Sondervorschriften für Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 13 des Arzneimittelgesetzes oder § 72 des Arzneimittelgesetzes

§ 41e
Ergänzende Anforderungen an die Gewebevigilanz

Artikel 5
Änderung der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel

Artikel 6
Änderung der Transfusionsgesetz-Meldeverordnung

§ 2
Angaben im Rahmen des koordinierten Meldewesens

§ 4
Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften

Artikel 6a
Änderung des HIV-Hilfegesetzes

§ 2
Mittel für finanzielle Hilfe

Artikel 7
Änderung des Medizinproduktegesetzes

Artikel 7a
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 120
Übergangsregelung zur Änderung der Wählbarkeitsvoraussetzungen

Artikel 8
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8a
Änderung der Schiedsamtsverordnung

Artikel 9
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9a
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 10/17 (Beschluss)

... Die Änderung stellt eine Einschränkung der geltenden Möglichkeit dar, einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt zu erhalten. Diese Einschränkung ist nicht geboten und steht mit der Umsetzung der aufenthaltsrechtlichen EU-Richtlinien (der Saisonarbeitnehmerrichtlinie (2014/36/EU), der ICT-Richtlinie (2014/66/EU) und der REST-Richtlinie (2016/801/EU)) in keinem inhaltlichen Zusammenhang.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 38f Absatz 1 Nummer 6 AufenthV

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 39 Satz 1 Nummer 7

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 65 Nummer 2 Buchstabe a - neu -, Buchstabe b - neu - AufenthV

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 9 BeschV


 
 
 


Drucksache 10/1/17

... Die Änderung stellt eine Einschränkung der geltenden Möglichkeit dar, einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt zu erhalten. Diese Einschränkung ist nicht geboten und steht mit der Umsetzung der aufenthaltsrechtlichen EU-Richtlinien (der Saisonarbeitnehmerrichtlinie (2014/36/EU), der ICT-Richtlinie (2014/66/EU) und der REST-Richtlinie (2016/801/EU)) in keinem inhaltlichen Zusammenhang.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 38f Absatz 1 Nummer 6 AufenthV

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 39 Satz 1 Nummer 7

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 65 Nummer 2 Buchstabe a - neu -, Buchstabe b - neu - AufenthV

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 9 BeschV


 
 
 


Drucksache 359/16

... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 375); Richtlinie 2014/66/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers (ABl. L 157 vom 27.5.2014, S. 1).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 359/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Einheitlichkeit und nationale Sicherheitsmerkmale

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger

- Anhörung interessierter Kreise und Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags Modalitäten

1. Beteiligung Dänemarks

2. Beteiligung des Vereinigten Königreichs und Irlands

3. Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes im Sinne der Assoziierungsabkommen

4. Verfügender Teil

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

ANNEX 1 Anhang zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige

a Beschreibung

b Farbe, Drucktechnik

c Material

d Drucktechniken

e Kopierschutztechnik

f Technische Personalisierung

g Die Mitgliedstaaten


 
 
 


Drucksache 172/16

... Im Laufe der vergangenen 13 Jahre hat die EU zahlreiche Instrumente ausgearbeitet, die der Zulassung verschiedener Gruppen von legalen Migranten dienen. Die "EU Blue Card"- Richtlinie und die Richtlinie über unternehmensinterne Transfers31 bilden einen Rechtsrahmen für hochqualifizierte Migranten; die überarbeitete Richtlinie über Studenten und Forscher32 erleichtert die Zulassung von ausländischen Studenten und Forschern sowie deren Mobilität innerhalb der EU und sieht für sie das Recht auf Aufenthalt über 9 Monate vor, um Arbeit zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen; die Richtlinie über Saisonarbeitnehmer33 - die von den Mitgliedstaaten im Jahresverlauf vollständig umzusetzen ist - regelt die Einreise und den vorübergehenden Aufenthalt von Saisonarbeitnehmern und erleichtert damit die zirkuläre Migration und dient dem Schutz dieser besonders schutzbedürftigen Arbeitnehmergruppe. Darüber hinaus sieht die Richtlinie über die kombinierte Erlaubnis34 eine kombinierte Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis für Drittstaatsangehörige vor; die Richtlinie über den langfristigen Aufenthalt35 regelt die Bedingungen und die Rechte für den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen, die sich bereits seit mehr als 5 Jahren in der EU aufhalten; und die Richtlinie über die Familienzusammenführung36 legt die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Familienangehörigen von Drittstaatsangehörigen fest.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 172/16




I. eine ROBUSTE und Nachhaltige Gemeinsame ASYLPOLITIK

I.1 Immanente Defizite des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in der Migrationskrise

I.2 Behebung der strukturellen Defizite: fünf Prioritäten

5 Prioritäten

a Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates

b Stärkung des Eurodac-Systems

c Herstellung größerer Konvergenz im EU-Asylsystem

d Verhinderung von Sekundärbewegungen innerhalb der EU

e Ein neues Mandat für die EU-Asylagentur

a Ein tragfähiges, faires System zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates

b Ausweitung des Anwendungsbereichs des Eurodac-Systems

c Ein höheres Maß an Konvergenz und ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem

d Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern

e Ein neues Mandat für die Asylagentur der EU

II. sichere und LEGALE MIGRATIONSWEGE

II.1. Den Schutz von Flüchtlingen in der EU besser koordinieren Ein strukturiertes System für die Neuansiedlung

II.2. Eine intelligentere und gut gesteuerte legale Migrationspolitik

a Gewinnung hochqualifizierter Arbeitnehmer für Europa: eine Blue Card mit größerer Wirkung

b Gewinnung innovativer Unternehmer für die EU

c Ein kohärenteres und wirksameres Modell zur Steuerung der legalen Migration auf EU-Ebene

d Stärkung der Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunftsländern

III. Fazit


 
 
 


Drucksache 75/14

... , die am 1. Juli 2013 (BGBl. I S. 1499) in Kraft getreten ist, durch die Umsetzung der Maßgaben des Bundesrates ergeben. Die Bundesregierung hatte sich darauf verständigt, die Vorschriften zur Beschäftigung von Saisonarbeitnehmern, Schaustellergehilfen und Haushaltshilfen in Haushalten mit Pflegebedürftigen zu streichen (Bundesratsdrucksache 182/13). Der Bundesrat hatte in seiner Entschließung zur Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts vom 3. Mai 2013 (Bundesratsdrucksache 182/13(B)) gefordert, dass diese Vorschriften zur Beschäftigung gering qualifizierter Personen als neue §§ 15a bis c wieder in die Beschäftigungsverordnung integriert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Aufenthaltsverordnung

§ 75
(weggefallen)

§ 52a
Befreiung und Ermäßigung bei Assoziationsberechtigung

Artikel 2
Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Zehnten Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (NKR-Nr. 2672)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 182/13

... Die Regelungen über die Zulassung zu den Beschäftigungen für weniger qualifizierte Arbeitskräfte wie Saisonarbeitnehmer, Haushaltshilfen in Haushalten mit pflegebedürftigen Personen sowie Schaustellergehilfen werden aufgehoben. Dabei wird durch Änderung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich der Verordnung, Begriffsbestimmungen

Teil 2
Zuwanderung von Fachkräften

§ 2
Hochqualifizierte, Blaue Karte EU, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen

§ 3
Führungskräfte

§ 4
Leitende Angestellte und Spezialisten Die Zustimmung kann erteilt werden für

§ 5
Wissenschaft, Forschung und Entwicklung Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an

§ 6
Ausbildungsberufe

§ 7
Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen

§ 8
Praktische Tätigkeiten als Voraussetzung für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

§ 9
Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt

Teil 3
Vorübergehende Beschäftigung

§ 10
Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte

§ 11
Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköche

§ 12
Aupair-Beschäftigungen

§ 13
Hausangestellte von Entsandten

§ 14
Sonstige Beschäftigungen

§ 15
Praktika zu Weiterbildungszwecken

Teil 4
Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

§ 16
Geschäftsreisende

§ 17
Betriebliche Weiterbildung

§ 18
Journalistinnen und Journalisten

§ 19
Werklieferungsverträge

§ 20
Internationaler Straßen- und Schienenverkehr

§ 21
Dienstleistungserbringung

Teil 5
Besondere Berufs- oder Personengruppen

§ 22
Besondere Berufsgruppen

§ 23
Internationale Sportveranstaltungen

§ 24
Schifffahrt- und Luftverkehr

§ 25
Kultur und Unterhaltung

§ 26
Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger

§ 27
Grenzgängerbeschäftigung

§ 28
Deutsche Volkszugehörige

Teil 6
Sonstiges

§ 29
Internationale Abkommen

§ 30
Beschäftigungsaufenthalte ohne Aufenthaltstitel Nicht als Beschäftigung im Sinne des Aufenthaltsgesetzes gelten

Teil 7
Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sowie von Personen mit Duldung und Asylbewerbern

§ 31
Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen

§ 32
Beschäftigung von Personen mit Duldung

§ 33
Versagung der Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung von Personen mit Duldung

§ 34
Beschäftigung von Personen im Asylverfahren

Teil 8
Verfahrensregelungen

§ 35
Beschränkung der Zustimmung

§ 36
Reichweite der Zustimmung

§ 37
Zustimmungsfiktion, Vorabprüfung

§ 38
Härtefallregelung

Artikel 2
Änderungen der Aufenthaltsverordnung

§ 17a
Befreiung zur Dienstleistungserbringung für langfristig Aufenthaltsberechtigte

Artikel 3
Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung

§ 12d
Haushaltshilfen

§ 12f
Schaustel lergehilfen

§ 12g
Fertighausmonteure

§ 12h
Werkverträge

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem, Ziel und Lösung

II. Aufbau der neuen Beschäftigungsverordnung

Teil 1
- Allgemeine Bestimmungen

Teil 2
- Zuwanderung von Fachkräften

Teil 3
- Vorübergehende Beschäftigung

Teil 4
- Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Teil 5
- Besondere Berufs- oder Personengruppen

Teil 6
- Sonstiges

III. Bisherige Regelungen, die nicht in die neue Verordnung übernommen werden

IV. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts (NKR-Nr. 2373)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 28/13

... Mit der Verordnung zur Änderung und Aufhebung arbeitsgenehmigungsrechtlicher Vorschriften sind die Staatsangehörigen von Bulgarien und Rumänien für die Ausübung von Saisonbeschäftigungen Anfang 2012 unter Weitergeltung der nach dem geltenden Recht für die Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer bestehenden Beschränkungen von der Arbeitsgenehmigungspflicht-EU befreit worden, um insbesondere den landwirtschaftlichen Betrieben zu erleichtern, den Bedarf an Saisonkräften auch weiterhin ausreichend mit Bewerbern vom Arbeitsmarkt der EU decken zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 5
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung

§ 12e
Saisonbeschäftigungen

Artikel 7
Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 8
Weitere Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU

Artikel 9
Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Weitere Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Sachverhalt/ Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung

Bürgerinnen und Bürger:

5 Wirtschaft:

5 Verwaltung:

2. Weitere Kosten

3. Auswirkung von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Schlussbemerkung

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2460: Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Kroatiens zur Europäischen Union (AA)

3 Zusammenfassung

Im Einzelnen

4 Erfüllungsaufwand:

Bürgerinnen und Bürger:

5 Wirtschaft:

5 Verwaltung:

Weitere Kosten:


 
 
 


Drucksache 182/1/13

... Die Regelungen über die Zulassung zu den Beschäftigungen für weniger qualifizierte Arbeitskräfte wie Saisonarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer, Haushaltshilfen in Haushalten mit pflegebedürftigen Personen sowie Schaustellergehilfen werden mit der neu gefassten Verordnung aufgehoben. Die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/1/13




1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BeschV

2. Zu Artikel 1 § 8 Satz 1 BeschV

3. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1a - neu -; § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - § 24 Nummer 3, 4 und 5 - neu - BeschV

4. Zu Artikel 1 § 12 Satz 1 und Satz 1a - neu - BeschV

5. Zu Artikel 1 §§ 15a - neu - bis 15c - neu - BeschV

§ 15a
Saisonbeschäftigungen

§ 15b
Schaustellergehilfen

§ 15c
Haushaltshilfen

Zu Artikel 1

8. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 1 BeschV

9. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Nummern 1, 2 und 3 - neu - BeschV

10. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 - neu -, § 34 BeschV

11. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 3 - neu - BeschV


 
 
 


Drucksache 182/13 (Beschluss)

... Die Regelungen über die Zulassung zu den Beschäftigungen für weniger qualifizierte Arbeitskräfte wie Saisonarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer, Haushaltshilfen in Haushalten mit pflegebedürftigen Personen sowie Schaustellergehilfen werden mit der neu gefassten Verordnung aufgehoben. Die

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Drucksache 182/13 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts

1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BeschV

2. Zu Artikel 1 § 8 Satz 1 BeschV

3. Zu Artikel 1 § 12 Satz 1 und Satz 1a - neu - BeschV

4. Zu Artikel 1 §§ 15a - neu - bis 15c - neu - BeschV

§ 15a
Saisonbeschäftigungen

§ 15b
Schaustellergehilfen

§ 15c
Haushaltshilfen

5. Zu Artikel 1 § 26 BeschV

6. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Nummern 1, 2 und 3 - neu - BeschV

7. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 - neu -, § 34 BeschV


 
 
 


Drucksache 390/12

... Bei einigen der in den vorherigen Berichten erwähnten Fällen gab es 2011 im laufenden Gesetzgebungsverfahren keine nennenswerten Entwicklungen, u.a. bei der Richtlinie über Luftsicherheitsentgelte14, der Bodenschutzrichtlinie15, der Richtlinie über die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes außerhalb der Beschäftigung16 und der Richtlinie über den Anbau von genetisch veränderten Organismen. Die Richtlinie über Saisonarbeitnehmer wurde im EP und im Rat weiter diskutiert, ohne dass dabei Fragen im Zusammenhang mit der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit thematisiert wurden.

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Drucksache 390/12




Bericht

1. Einleitung

2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-Organe

2.1. Kommission

2.2. Nationale Parlamente

2.3. Europäisches Parlament und Rat

2.4. Ausschuss der Regionen

2.5. Gerichtshof

3. wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität Verhältnismassigkeit erhoben wurden

3.1. Follow-up der in den vorherigen Berichten erwähnten Fälle

3.2. Weitere Fälle, in denen die Subsidiarität Anlass zu Diskussionen gab

Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage GKKB 18

Vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen19

5 Fluggastdatensätze20

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 581/12

... Darüber hinaus sollte mehr zur Förderung der Mobilität von in der EU arbeitenden Drittstaatsangehörigen unternommen werden. Insbesondere sollten Rat und Parlament rasch die Vorschläge zur konzerninternen Entsendung und zu Saisonarbeitnehmern verabschieden.

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Drucksache 581/12




1. Einleitung

2. GEMEINSAM für Neues Wachstum

2.1. Aufbau vollständig integrierter Netze im Binnenmarkt

Eisenbahnverkehr Leitaktion 1:

Seeverkehr Leitaktion 2:

Luftverkehr Leitaktion 3:

Energie Leitaktion 4:

2.2. Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Bürgern und Unternehmen

Mobilität der Bürger Leitaktion 5:

Zugang zu Finanzmitteln Leitaktion 6:

Unternehmensumfeld Leitaktion 7:

2.3. Unterstützung der digitalen Wirtschaft in ganz Europa

Dienstleistungen Leitaktion 8:

Digitaler Binnenmarkt Leitaktion 9:

Elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen Leitaktion 10:

2.4. Stärkung des sozialen Unternehmertums, des Zusammenhalts und des Verbrauchervertrauens

Verbraucher Leitaktion 11:

3. Schlussfolgerung

Anhang I
Liste der Leitaktionen im Rahmen der Binnenmarktakte II

Anhang II
Binnenmarktakte I: Stand der Massnahmen


 
 
 


Drucksache 196/11

... 1. Die Bundesrepublik Deutschland hat alle Übergangsfristen genutzt, mit denen Einschränkungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit beschlossen werden können. Für die zum 1. Mai 2004 beigetretenen osteuropäischen Länder Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn werden diese Übergangsfristen zum 1. Mai 2011 auslaufen; für Bulgarien und Rumänien, die zum 1. Januar 2007 der EU beigetreten sind, spätestens zum 1. Januar 2014. Neben Österreich war Deutschland das einzige Land in der EU, das die kompletten 7 Jahre der Übergangsregelung in Anspruch genommen hat. Auch Übergangsfristen für die Dienstleistungsfreiheit sind in bestimmten Branchen vereinbart worden (u.a. Bau- und Reinigungsgewerbe), die auch die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern betreffen. Ab 1. Januar 2011 können Saisonarbeitnehmerinnen und Saisonarbeitnehmer bereits durch eine Sonderregelung ohne das übliche Genehmigungsverfahren in Deutschland arbeiten.

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Drucksache 196/11




Entschließung

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,


 
 
 


Drucksache 367/11

... Die Kommission hat im Rahmen eines Gesetzespakets über legale Zuwanderung einen Vorschlag für eine Richtlinie über Saisonarbeitnehmer32 vorgelegt.

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Drucksache 367/11




1. Einführung

2. Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

3. Anwendung der Grundsätze seitens der Organe

3.1. Kommission

3.2. Nationale Parlamente

3.3. Europäisches Parlament und Rat

3.4. Ausschuss der Regionen

4. wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich der Subsidiarität der Verhältnismassigkeit erhoben wurden

4.1. Followup der in den vorherigen Berichten erwähnten Fälle

4.2. Weitere Fälle, in denen die Subsidiarität Anlass zu Diskussionen gab

5. Schlussfolgerung

Anhang
Liste der Kommissionsvorschläge, zu denen die nationalen Parlamente hinsichtlich der Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes mit Gründen versehene Stellungnahmen abgegeben haben


 
 
 


Drucksache 442/10 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission zur Durchführung der Strategie "Europa 2020" sowie in Erfüllung des Stockholmer Programms nunmehr einen Vorschlag zur effizienten Steuerung der Einreise und des Aufenthalts von drittstaatsangehörigen Saisonarbeitnehmern vorgelegt hat. Er hält die Einführung eines einheitlichen Verfahrens und die Anwendung einheitlicher Kriterien für die Zulassung dieses Personenkreises für ein geeignetes Mittel einer kontrollierten und bedarfsorientierten Zuwanderung angesichts ökonomischer und demografischer Entwicklungen. Er legt Wert auf die Wahrung der Kompetenz der Mitgliedstaaten zur Regelung des Zugangs zu nationalen Arbeitsmärkten. Insoweit ist anzuerkennen, dass das Recht der Mitgliedstaaten auf Festlegung einer Zulassungsquote für Drittstaatsangehörige durch den Vorschlag nicht tangiert wird.



Drucksache 442/1/10

... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission zur Durchführung der Strategie "Europa 2020" sowie in Erfüllung des Stockholmer Programms nunmehr einen Vorschlag zur effizienten Steuerung der Einreise und des Aufenthalts von drittstaatsangehörigen Saisonarbeitnehmern vorgelegt hat. Er hält die Einführung eines einheitlichen Verfahrens und die Anwendung einheitlicher Kriterien für die Zulassung dieses Personenkreises für ein geeignetes Mittel einer kontrollierten und bedarfsorientierten Zuwanderung angesichts ökonomischer und demografischer Entwicklungen. Er legt Wert auf die Wahrung der Kompetenz der Mitgliedstaaten zur Regelung des Zugangs zu nationalen Arbeitsmärkten. Insoweit ist anzuerkennen, dass das Recht der Mitgliedstaaten auf Festlegung einer Zulassungsquote für Drittstaatsangehörige durch den Vorschlag nicht tangiert wird.



Drucksache 442/10

... ) vom Dezember 2005 die Annahme von fünf Legislativvorschlägen über die Zuwanderung von Arbeitskräften zwischen 2007 und 2009 vor, darunter einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Einreise und den Aufenthalt von Saisonarbeitnehmern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 442/10




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Auf diesem Gebiet bestehende Rechtsvorschriften

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

Konsultation interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Überprüfungsklausel

Entsprechungstabelle

Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

Kapitel I
: Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Kapitel II
: Zulassungsvoraussetzungen

Artikel 5

Artikel 6 und 7

Kapitel III
: Verfahren und Genehmigung

Artikel 8
Die Mitgliedstaaten haben sicherzustellen, dass potenziellen Saisonarbeitnehmern aus

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Kapitel IV
: Rechte

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Kapitel V
: Schlussbestimmungen

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Günstigere Bestimmungen

Kapitel II
Zulassungsvoraussetzungen

Artikel 5
Zulassungskriterien

Artikel 6
Ablehnungsgründe

Artikel 7
Entzug oder Nichtverlängerung der Erlaubnis

Kapitel III
Verfahren, Erlaubnis

Artikel 8
Zugang zu Informationen

Artikel 9
Zulassungsanträge

Artikel 10
Saisonarbeitserlaubnis

Artikel 11
Aufenthaltsdauer

Artikel 12
Erleichterung der Wiedereinreise

Artikel 13
Verfahrensgarantien

Artikel 14
Unterkunft

Kapitel IV
Rechte

Artikel 15
Rechte auf der Grundlage der Saisonarbeitserlaubnis/des Visums

Artikel 16
Rechte

Artikel 17
Erleichterung der Einreichung von Beschwerden

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Statistiken

Artikel 19
Berichte

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22
Adressaten


 
 
 


Drucksache 777/07

... Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Saisonarbeitnehmern

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 777/07




Allgemeiner Ansatz

Vorschlag

Zirkuläre Migration, Rückkehrmigration und Mobilitätspartnerschaften

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2 Integration

2 Kommunikation

Zusammenarbeit mit Herkunftsländern


 
 
 


Drucksache 824/07

... Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Saisonarbeitnehmern

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 824/07




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Prioritäten für 2008

Wachstum und Beschäftigung

Nachhaltiges Europa

Ein integriertes Konzept zur Migration

Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

Europa als Partner in der Welt

3. Politisches Handeln: ein tägliches Bemühen

Umsetzung vereinbarter politischer Maßnahmen

Die internationale Ebene

Verwaltung von Finanzprogrammen

Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes

4. Arbeiten zur Gestaltung neuer politischer Konzepte

5. Bessere Rechtsetzung: Vereinfachung, Kodifizierung, Rücknahmen und Ermittlung der Verwaltungskosten

Eine strategische Überprüfung der besseren Rechtsetzung

Prüfung anhängiger Rechtsetzungsvorschläge

6. Kommunikation über Europa

Anhang 1
Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen

Anhang 2
Vereinfachungsvorschläge

Anhang 3
Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge

Anhang 4
Kommunikationsprioritäten für das Jahr 2008


 
 
 


Drucksache 762/07

... ) vom Dezember 2005 vorgelegt, die die Annahme von fünf Legislativvorschlägen über die Zuwanderung von Arbeitskräften zwischen 2007 und 2009 ankündigte. Der Vorschlag zielt darauf ab, die Zulassungsbedingungen für bestimmte Gruppen von Zuwanderern (hochqualifizierte Arbeitskräfte, Saisonarbeitnehmer, bezahlte Auszubildende und innerbetrieblich versetzte Arbeitnehmer) festzulegen, die Rechtsstellung von bereits zugelassenen Arbeitnehmern aus Drittländern abzusichern und vereinfachte Verfahren für die Antragsteller einzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 762/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union Maßnahmen, mit denen hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten im Rahmen eines bedarfsorientierten Konzepts angeworben und längerfristig beschäftigt werden, sind im breiteren Zusammenhang der Lissabon-Strategie und der Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung zu sehen, denen zufolge die Wettbewerbsfähigkeit der EU durch makro- und mikroökonomische Maßnahmen gestärkt werden soll. Dazu zählt auch, mehr Menschen an eine Beschäftigung heranzuführen, die Anpassungsfähigkeit von Erwerbstätigen und Unternehmen sowie die Flexibilität der Arbeitsmärkte zu steigern. Allerdings braucht es Zeit, bis diese Maßnahmen wirken. Außerdem reicht die Ausbildung der vorhandenen Arbeitskräfte oder reichen ähnliche Maßnahmen meistens nicht aus, um den Bedarf der EU-Unternehmen an Ärzten, Ingenieuren usw. zu decken. In diesem Zusammenhang können hochqualifizierte Zuwanderer ein wertvolles Kapital sein.

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3 und 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7
, 9 und 10

Artikel 8
, 11 und 12

Artikel 13
, 14 und 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18
, 19, 20 und 21

Kapitel VI

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Günstigere Bestimmungen

Kapitel II
Zulassungsvoraussetzungen

Artikel 5
Zulassungskriterien

Artikel 6
Ausnahmeregelungen

Artikel 7
Zulassungsquoten

Kapitel III
EU-Blue-Card, Verfahren und Transparenz

Artikel 8
EU-Blue-Card

Artikel 9
Ablehnungsgründe

Artikel 10
Entzug oder Nichtverlängerung der EU-Blue-Card

Artikel 11
Zulassungsanträge

Artikel 12
Verfahrensgarantien

Kapitel IV
Rechte

Artikel 13
Zugang zum Arbeitsmarkt

Artikel 14
Befristete Arbeitslosigkeit

Artikel 15
Gleichbehandlung

Artikel 16
Familienangehörige

Artikel 17
Rechtsstellung langfristig Aufenthaltsberechtigter – EG für die Inhaber der EU-Blue-Card

Artikel 18
Aufenthaltstitel langfristig Aufenthaltsberechtigter – EG / EU-Blue-Card – Inhaber

Kapitel V
Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten

Artikel 19
Bedingungen

Artikel 20
Zugang zum Arbeitsmarkt des zweiten Mitgliedstaats für Inhaber des Aufenthaltstitels Langfristige Aufenthaltsberechtigung – EG / EU-Blue-Card-Inhaber

Artikel 21
Aufenthalt im zweiten Mitgliedstaat für Familienangehörige

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 22
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 23
Berichte

Artikel 24
Anlaufstellen

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Inkrafttreten

Artikel 27
Adressaten


 
 
 


Drucksache 792/07 (Beschluss)

... ". Ebenfalls, wenn auch nicht explizit von der Kommission angeführt, könnten nach der vorgeschlagenen Definition auch Selbständige als Arbeitnehmer gelten und unter den Geltungsbereich der Richtlinie fallen. Auch dürften Personen mit erfasst sein, deren beschäftigungsbezogener Aufenthalt, wie etwa bei Au pair, nur relativ kurz angelegt ist, sie aber nicht den Saisonarbeitnehmern zuzurechnen sind.



Drucksache 792/1/07

... ". Ebenfalls, wenn auch nicht explizit von der Kommission angeführt, könnten nach der vorgeschlagenen Definition auch Selbständige als Arbeitnehmer gelten und unter den Geltungsbereich der Richtlinie fallen. Auch dürften Personen mit erfasst sein, deren beschäftigungsbezogener Aufenthalt, wie etwa bei Au pair, nur relativ kurz angelegt ist, sie aber nicht den Saisonarbeitnehmern zuzurechnen sind.



Drucksache 792/07

... Der vorliegende Vorschlag soll diesen Forderungen in Einklang mit dem strategischen Plan zur legalen Zuwanderung entsprechen; danach sollten die Zulassungsbedingungen für bestimmte Kategorien von Migranten (hochqualifizierte Arbeitnehmer, Saisonarbeitnehmer, bezahlte Auszubildende und innerbetrieblich versetzte Arbeitnehmer) in vier spezifischen Richtlinien festgelegt und ein allgemeiner Rahmen für einen fairen und auf Rechten basierenden Ansatz in Bezug auf die Arbeitsmigration errichtet werden. Mit diesem Vorschlag soll letztere Zielvorgabe umgesetzt werden, indem die Rechtsstellung bereits zugelassener Drittstaatsangehöriger in Übereinstimmung mit der Grundstrategie der Lissabon-Agenda gesichert wird und Verfahrensvereinfachungen für Antragsteller vorgesehen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 792/07




1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Korrelationstabelle

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Kapitel I
- Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
, 2 und 3

Kapitel II
– Ein einheitliches Antragsverfahren und ein einziger Verwaltungsakt

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6 und 7

Artikel 8
, 9 und 10

Artikel 11

Kapitel III
– Recht auf Gleichbehandlung

Artikel 12

Artikel 13

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definition

Artikel 3
Geltungsbereich

Kapitel II
Einheitliches Antragsverfahren und kombinierte Erlaubnis

Artikel 4
Einheitliches Antragsverfahren

Artikel 5
Zuständige Behörde

Artikel 6
Kombinierte Erlaubnis

Artikel 7
Für andere als Beschäftigungszwecke ausgestellte Aufenthaltstitel

Artikel 8
Rechtsbehelfe

Artikel 9
Zugang zu Informationen

Artikel 10
Gebühren

Artikel 11
Rechte aufgrund der kombinierten Erlaubnis

Kapitel III
Recht auf Gleichbehandlung

Artikel 12

Artikel 13
Günstigere Bestimmungen

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 14

Artikel 15
Berichterstattung

Artikel 16
Umsetzung

Artikel 17
Inkrafttreten

Artikel 18
Adressaten


 
 
 


Drucksache 5/06

... Es wurde geprüft, ob spezifische Regelungen für bestimmte Wirtschaftssektoren oder große Gruppen von Zuwanderern vorgeschlagen werden sollten. In der gegenwärtigen Situation wurde es angesichts der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei den demografischen Vorausschätzungen, den sozialen Bedingungen und Arbeitsmarktstrukturen, den Trends und Erfordernissen nicht für wirtschaftlich und gesellschaftlich effizient erachtet, auf bestimmte Sektoren abzuzielen, da dies ein unerwünschtes Erstarren der nationalen Arbeitsmärkte zur Folge haben könnte. Andererseits waren im Zuge der öffentlichen Konsultation eindeutig Gruppen von Arbeitnehmern mit gemeinsamen Bedürfnissen und Interessen ermittelt worden. Außerdem sollen die Interessen bestimmter Mitgliedstaaten, die eher hoch qualifizierte Arbeitnehmer anziehen wollen, und die Interessen derjenigen Mitgliedstaaten, die vor allem Saisonarbeitnehmer benötigen, ausgewogen berücksichtigt werden. Diese Rechtsakte werden die Rahmenrichtlinie ergänzen und sich nur auf unselbstständig Erwerbstätige beziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/06




1. Einleitung

1.1. Politischer Hintergrund

1.2. Die Lissabon-Agenda und demografische Trends

2. Legilative Maßnahmen für die Zuwanderung von Arbeitskräften

2.1. Allgemeine Rahmenrichtlinie

2.2. Vier spezifische Richtlinien

2.2.1. Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt hoch qualifizierter Arbeitnehmer13

2.2.2. Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Saisonarbeitnehmern

2.2.3.Vorschlag für eine Richtlinie über Verfahren zur Regelung der Einreise, des befristeten Aufenthalts und der Wohnsitznahme von innerbetrieblich versetzten Arbeitnehmern

2.2.4. Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von bezahlten Auszubildenden

2.3. Sonstige legislative Maßnahmen

3. Wissensaufbau und Integration

3.1. Information und politische Debatte

3.2. Europäisches Portal zur beruflichen Mobilität EURES

3.3. Europäisches Migrationsnetz EMN

4. Integration

5. Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern

5.1. Instrumente zur Förderung der zirkulären Migration und der Rückkehrmigration

5.2. Schulung in den Herkunftsländern

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 535/1/06

... 7. Die in der Mitteilung der Kommission zum Ausdruck kommende Auffassung, dass die Saisonarbeit die Glaubwürdigkeit legaler Migrationskanäle untergrabe oder zu massiver Ausbeutung der Betroffenen führen könne, wird vom Bundesrat nicht geteilt. Vielmehr kommt die - legale - Saisonarbeit den Interessen sowohl der betroffenen Arbeitnehmer als auch der betroffenen Arbeitgeber gleichermaßen entgegen, da sie den Arbeitgebern Flexibilität ermöglicht und den Saisonarbeitnehmern die Möglichkeit gibt, bei gleichzeitiger Partizipation an dem hohen Lohnniveau des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird, weiterhin außerhalb der Saison für sich und ihre Familienangehörigen die niedrigen Lebenshaltungskosten des Herkunftsstaates zu nutzen. Auch insoweit verweist der Bundesrat ergänzend auf seine Stellungnahme vom 10. März 2006 zur "



Drucksache 5/06 (Beschluss)

... Richtlinie zur Zulassung von Saisonarbeitnehmern

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/06 (Beschluss)




Wissensaufbau und Information

Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern

3 Integration

Zu den einzelnen Richtlinien

Allgemeine Rahmenrichtlinie

Spezifische Richtlinien

Richtlinie zur Zulassung hoch qualifizierter Arbeitnehmer

Richtlinie zur Zulassung von Saisonarbeitnehmern

Richtlinie betreffend innerbetrieblich versetzte Arbeitnehmer

Richtlinie betreffend bezahlte Auszubildende

Weitere Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 5/1/06

... Richtlinie zur Zulassung von Saisonarbeitnehmern

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/1/06




Wissensaufbau und Information

Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern

2 Integration

Zu den einzelnen Richtlinien

Allgemeine Rahmenrichtlinie

Spezifische Richtlinien

Richtlinie zur Zulassung hoch qualifizierter Arbeitnehmer

Richtlinie zur Zulassung von Saisonarbeitnehmern

Richtlinie betreffend innerbetrieblich versetzte Arbeitnehmer

Richtlinie betreffend bezahlte Auszubildende

Weitere Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 469/06

... Hierzu wird mitgeteilt, dass die mit den beteiligten Verbänden der Arbeitgeber und Gewerkschaften vereinbarten und vom Kabinett gebilligten Eckpunkte u. a. Folgendes vorsehen: Für jeden Betrieb werden mittel- und osteuropäische Beschäftigte in Höhe von 80% der Zulassungen des Jahres 2005 ohne individuelle Prüfung der Vermittlungsmöglichkeiten inländischer Arbeitsuchender zur Beschäftigung zugelassen. Weitere Zulassungen mittel- und osteuropäischer Saisonbeschäftigter werden nur bewilligt, soweit für die Tätigkeiten keine inländischen Arbeitsuchenden vermittelt werden können. Durch die weitere Zulassung darf die Zahl der in dem Betrieb insgesamt beschäftigten mittel- und osteuropäischen Saisonarbeitnehmer 90 % der Zulassungen des Jahres 2005 nicht überschreiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/06




Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf die in der Entschließung des Bundesrates vom 10. Februar 2006 Drucksache 906/05 enthaltenen Bitten zur Verhandlung mit der polnischen Regierung und zur Eckpunkteregelung

I. Die Entschließung des Bundesrates lautet wie folgt:

II. Die Entschließung des Bundesrates lautet wie folgt:


 
 
 


Drucksache 535/06 (Beschluss)

... 7. Die in der Mitteilung der Kommission zum Ausdruck kommende Auffassung, dass die Saisonarbeit die Glaubwürdigkeit legaler Migrationskanäle untergrabe oder zu massiver Ausbeutung der Betroffenen führen könne, wird vom Bundesrat nicht geteilt. Vielmehr kommt die - legale - Saisonarbeit den Interessen sowohl der betroffenen Arbeitnehmer als auch der betroffenen Arbeitgeber gleichermaßen entgegen, da sie den Arbeitgebern Flexibilität ermöglicht und den Saisonarbeitnehmern die Möglichkeit gibt, bei gleichzeitiger Partizipation an dem hohen Lohnniveau des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird weiterhin außerhalb der Saison für sich und ihre Familienangehörigen die niedrigen Lebenshaltungskosten des Herkunftsstaates zu nutzen. Auch insoweit verweist der Bundesrat ergänzend auf seine Stellungnahme vom 10. März 2006 zur "



Drucksache 37/1/05

... 16. Unter der Prämisse, dass die Mitgliedstaaten für die Regelungen zuständig sind, erscheint dem Bundesrat hinsichtlich der Zulassungsverfahren nur ein sektorbezogener Ansatz realistisch. Nur über ein gezielt auf bestimmte Mangelberufe bzw. Mangelqualifikationen zugeschnittenes Vorgehen lässt sich eine arbeitsmarktkonforme und gesellschaftsverträgliche Steuerung der Zuwanderung erreichen. In diesem Rahmen könnten die von der Kommission angesprochenen Zuwanderergruppen (z.B. Saisonarbeitnehmer, innerbetrieblich versetzte Arbeitnehmer, besonders qualifizierte Zuwanderer) angemessen berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 37/1/05




Grad der Vereinheitlichung

Zulassungsverfahren bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Zulassungsverfahren bei Selbständigen

Wechsel des Arbeitgebers/Sektors

Rechtsstellung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten

Flankierende Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 881/05

... 15. plädiert dafür, dass die Einreisemodalitäten flexibler und effizienter gestaltet werden, indem Aufenthaltsgenehmigungen für den Zugang zur Beschäftigung und Mindestnormen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zu lohnabhängiger wie zu selbständiger Arbeit sowie Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für Saisonarbeitnehmer oder Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag vorgesehen werden;



Drucksache 818/05

... Nach Artikel 1 7 kann die Leistung von der Zurücklegung einer Anwartschaftszeit abhängig gemacht werden, die für die Saisonarbeitnehmer an die besonderen Umstände anzupassen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 818/05




Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 173 der Internationalen Arbeitsorganisation über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I
- Artikel 1 bis 4

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Teil II
- Artikel 5 bis 8

Teil III
- Artikel 9 bis 13

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Teil IV
- Artikel 14 bis 22

Artikel 14

Artikel 15 bis 22

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Empfehlung Nr. 180 betreffend den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I

Teil II

Teil III

Teil IV

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 173 Übereinkommen über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

Teil I
allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Teil II
, Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch ein Vorrecht Geschützte Forderungen

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Teil III
. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch eine Garantieeinrichtung

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Teil IV
. Schlussbestimmungen

Artikel 74

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Internationale ARBEITSKONFERENZ Empfehlung 180 Empfehlung betreffend den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Begriffsbestimmungen UNI Durchführungsmethoden

II. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch EIN Vorrecht

III. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch eine Garantieeinrichtung

Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 177 der Internationalen Arbeitsorganisation über Heimarbeit

I. Allgemeines

II. Besonderes

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Empfehlung Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation betreffend Heimarbeit

Abschnitt I

Abschnitt II

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Abschnitt III

Zu Absatz 7

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Abschnitt IV

Abschnitt V

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Abschnitt VI

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 17

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Abschnitt VII

Zu Absatz 19

Zu Absatz 20

Zu Absatz 20

Zu Absatz 20

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Absatz 24

Abschnitt IX

Zu Absatz 25

Zu Absatz 26

Abschnitt X

Abschnitt XI

Abschnitt XII

Abschnitt XIII

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 177 Übereinkommen über Heimarbeit

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

INTERNATlONALE ARBEITSKONFERENZ Empfehlung 184 Empfehlung betreffend Heimarbeit

I. Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

II. allgemeine Bestimmungen

III. UBERWACHUNG der Heimarbeit

IV. MlNDESTALTER

V. Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen

VI. Entgelt

VII. ARBEITSSCHUTZ

IX. SOZIALE Sicherheit und Mutterschutz

X. Schutz bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

XII. Programme betreffend Heimarbeit

XIII. Zugang ZU Informationen

Stellungnahme der Bundesregierung zum Übereinkommen Nr. 181 über private Arbeitsvermittler

I. Allgemeines

II. Besonderes

Stellungnahme der Bundesregierung zur Empfehlung Nr. 188 über private Arbeitsvermittler

I. Allgemeines

II. Besonderes

Die Absätze 1 bis 3 enthalten allgemeine Bestimmungen.

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Für die in Absatz 8 Buchstabe a beschriebenen Fälle

Absatz 9

Absatz 10

Die Absätze 11 und 12 betreffen den von den privaten Arbeitsvermittlern gegenüber Arbeitnehmern einzuhaltenden Datenschutz.

Die in Absatz 11 vorausgesetzte Erforderlichkeit der in Dateien und Karteien gespeicherten Daten

Die in Absatz 12 1

Absatz 13

Absatz 14

Absatz 15

Die Absätze 16 und 17 betreffen die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Arbeitsvermittlung und privaten Arbeitsvermittlern.

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 181 Übereinkommen über private Arbeitsvermittler

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Internationale ARBEITSKONFERENZ

Empfehlung 188 Empfehlung betreffend private Arbeitsvermittler Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

I. allgemeine Bestimmungen

II. Schutz der Arbeitnehmer

III. Beziehung zwischen dem öffentlichen Arbeitsvermittlungsdienst und den Privaten Arbeitsvermittlern

Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 168 über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit

I. Allgemeines

II. Besonderes

I. Allgemeines

II. Besonderes:

Teil III
(Nr. 12 - 23) enthält nähere Ausführungen zum Schutz der Arbeitslosen, die im deutschen Recht z.T. keine Entsprechung finden.

Übereinkommen 168 Übereinkommen über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

I. allgemeine Bestimmungen

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

II. FÖRDERUNG der produktiven Beschäftigung

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

III. GEDECKTE Fälle

Artikel 10

IV. geschützte Personen

Artikel 11

V. FORMEN des Schutzes

Artikel 12

VI. ZU gewährende Leistungen

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

VII. besondere Bestimmungen für erstmals oder erneut Arbeitsuchende

Artikel 26

VIII. Rechts- Verwaltungs- und Finanzgarantien

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31.

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35
.

Artikel 36

Artikel 37

Artikel 38

Artikel 39

Empfehlung 176 Empfehlung betreffend Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit

I. allgemeine Bestimmungen

II. FÖRDERUNG der produktiven Beschäftigung

III. Schutz der Arbeitslosen

IV. Entwicklung und Verbesserung von Schutzsystemen


 
 
 


Drucksache 37/05 (Beschluss)

... 10. Unter der Prämisse, dass die Mitgliedstaaten für die Regelungen zuständig sind, erscheint dem Bundesrat hinsichtlich der Zulassungsverfahren nur ein sektorbezogener Ansatz realistisch. Nur über ein gezielt auf bestimmte Mangelberufe bzw. Mangelqualifikationen zugeschnittenes Vorgehen lässt sich eine arbeitsmarktkonforme und gesellschaftsverträgliche Steuerung der Zuwanderung erreichen. In diesem Rahmen könnten die von der Kommission angesprochenen Zuwanderergruppen (z.B. Saisonarbeitnehmer, innerbetrieblich versetzte Arbeitnehmer, besonders qualifizierte Zuwanderer) angemessen berücksichtigt werden. Der alternativ vorgeschlagene horizontale Ansatz birgt die Gefahr einer erheblichen Ausweitung der Zuwanderung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 37/05 (Beschluss)




Grad der Vereinheitlichung

Zulassungsverfahren bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Zulassungsverfahren bei Selbständigen

Anträge auf Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen

Wechsel des Arbeitgebers/Sektors

Rechtsstellung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten

Flankierende Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 37/05

auf die spezifischen Bedürfnisse bestimmter Gruppen, wie Saisonarbeitnehmer und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 37/05




1. Einführung

2. Entwicklung eines Eu-Konzepts für Arbeitsmigration

2.1. Wieviel Vereinheitlichung sollte die EU anstreben?

2.2. Zulassungsverfahren im Falle der unselbstständigen Erwerbstätigkeit

2.3. Zulassungsverfahren im Falle der selbstständigen Erwerbstätigkeit

2.4. Anträge auf Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung en

2.5. Möglichkeit des Wechsels des Arbeitgebers/Sektors

2.6. Rechte

2.7. Flankierende Maßnahmen: Integration, Rückkehr und Zusammenarbeit mit Drittländern

3. Schlussfolgerung

Anhang


 
 
 


Drucksache 679/05 Saisonarbeitnehmer


Drucksache 727/1/04

... - Die zeitlichen Befristungen bei der Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitnehmer (§ 18) sind gerade für Betriebe mit ganzjähriger Saison, wie dem Hotel- und Gaststättengewerbe, zu eng und nicht praxisgerecht. Der Bundesrat begrüßt insofern zwar ausdrücklich die in der Verordnung vorgesehenen Verlängerungen der Beschäftigungszeit von drei auf vier Monate sowie der betrieblichen Einsatzzeit von sieben auf acht Monate. Diese sind allerdings nicht ausreichend. Es sollte die Beschäftigungszeit auf sieben Monte erhöht und die betriebliche Einsatzzeit aufgehoben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 727/1/04




1. Zu § 4 Nr. 4 BeschV

2. Zu § 5 Nr. 1 BeschV

3. Zu § 17 Abs. 1 Satz 2 - neu - BeschV

4. Zu § 18 Satz 1 BeschV

5. Zu § 25 BeschV

6. Zu § 30 BeschV

7. Zu § 47 Satz 2 BeschV


 
 
 


Drucksache 727/04 (Beschluss)

... 4. Darüber hinaus regt der Bundesrat eine Ergänzung im Katalog der Beschäftigungsmöglichkeiten an. Es hat sich gezeigt, dass heimische Arbeitskräfte in bestimmten Wirtschaftssektoren oftmals nicht zur Verfügung stehen, eine Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte dort aber nicht oder nur unzureichend zulässig ist. Handlungsbedarf besteht in folgendem Bereich: Die zeitlichen Befristungen bei der Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitnehmer (§ 18) sind gerade für Betriebe mit ganzjähriger Saison, wie dem Hotel- und Gaststättengewerbe, zu eng und nicht praxisgerecht. Der Bundesrat begrüßt insofern zwar ausdrücklich die in der Verordnung vorgesehenen Verlängerungen der Beschäftigungszeit von drei auf vier Monate sowie der betrieblichen Einsatzzeit von sieben auf acht Monate. Diese sind allerdings nicht ausreichend. Es sollte die Beschäftigungszeit auf sieben Monte erhöht und die betriebliche Einsatzzeit aufgehoben werden.

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Drucksache 727/04 (Beschluss)




Änderungen und Entschließungen zur Verordnung über die Zulassung von neueinreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung Beschäftigungsverordnung - BeschV

A Änderungen

1. Zu § 4 Nr. 4 BeschV

2. Zu § 5 Nr. 1 BeschV

3. Zu § 30 BeschV

B Entschließungen


 
 
 


Drucksache 9/17 PDF-Dokument



Drucksache 10/17 PDF-Dokument



Drucksache 87/18 PDF-Dokument



Drucksache 184/19 PDF-Dokument



Drucksache 189/18 PDF-Dokument



Drucksache 224/07 PDF-Dokument



Drucksache 350/16 PDF-Dokument



Drucksache 359/17 PDF-Dokument



Drucksache 510/15 PDF-Dokument



Drucksache 513/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.