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94 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Saisonarbeit"


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Drucksache 295/20

... Lebensmittelgeschäfte nicht schließen mussten und viele unserer Fabriken ihre Arbeit fortsetzen konnten. Der freie Personenverkehr war unerlässlich, um Arbeitnehmern im Verkehrssektor, Saisonarbeitnehmern und anderen Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, die Lieferketten aufrechtzuerhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/20




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die ANATOMIE der WIRTSCHAFTSKRISE

3. INVESTITIONEN in die NÄCHSTE Generation

Die Gelder beschaffen

Die Gelder investieren

4. SCHÄDEN BEHEBEN und Perspektiven für die NÄCHSTE Generation ERÖFFNEN: die politischen Grundlagen

4.1. Der Grüne Deal der EU: die Wachstumsstrategie der EU

4.2 Ein vertiefter und stärker digital geprägter Binnenmarkt

4.3. Ein fairer und inklusiver Wiederaufbau

5. Die WIDERSTANDSFÄHIGKEIT der Union und des Binnenmarkts STÄRKEN

5.1. Offene strategische Autonomie und leistungsfähige Wertschöpfungsketten

5.2. Stärkere Koordinierung im Bereich der öffentlichen Gesundheit und verbessertes Krisenmanagement

6. EIN WIEDERAUFBAU auf der Grundlage der WERTE und Grundrechte der EU

7. EIN STÄRKERES Europa in der WELT

8. Fazit - die STUNDE EUROPAS


 
 
 


Drucksache 98/3/20

... Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie sind die Landwirte bereits zu weitreichenden und einschneidenden Anpassungen in der Betriebsorganisation gezwungen, z.B. aufgrund fehlender Saisonarbeitskräfte. Eine sofortige Verpflichtung durch die neuen Maßnahmen würde zu weiteren Unsicherheiten führen, da die Länder auch aufgrund der Corona-Krise erst verzögert die neuen roten Gebiete ausweisen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 98/3/20




Zu Artikel 4

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 225/20

... (3) Diese Unterstützung, mit der die Wettbewerbsfähigkeit von Agrarunternehmen und die Lebensfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe sichergestellt werden sollen, zielt darauf ab, die verfügbaren Mittel auf der Grundlage objektiver und nichtdiskriminierender Kriterien bestmöglich auf die Begünstigten zu konzentrieren, die am stärksten von der Krise betroffen sind. Als Kriterien können bei Landwirten beispielsweise der Erzeugungssektor, die Betriebsform, die Betriebsstruktur, die Vermarktungsform landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder die Zahl der beschäftigten Saisonarbeitskräfte und bei KMU der Sektor, die Art der Tätigkeit, die Art der Regionen oder sonstige spezifische Sachzwänge herangezogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 225/20




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013

Artikel 39b
Befristete Sonderunterstützung für Landwirte und in der Verarbeitung, Vermarktung und/oder Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätige KMU, die von der COVID-19-Krise besonders stark betroffen sind

Artikel 2

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 255/20

... Eine der wichtigsten Prioritäten besteht darin, Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren, bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu unterstützen. Dies erfordert Partnerschaften zwischen Arbeitsvermittlungsstellen, Sozialpartnern und Unternehmen, um rasche Stellenvermittlung und Umschulung zu erleichtern, wobei der Schwerpunkt auf jungen Menschen liegt und auch Saisonarbeitskräfte unterstützt werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 255/20




I. Einleitung

II. den Menschen die MÖGLICHKEIT, das Vertrauen und die Sicherheit für eine WIEDERAUFNAHME des REISENS GEBEN

a Wiederherstellung der Freizügigkeit und Wiederöffnung der Binnengrenzen in Sicherheit

b Wiederherstellung sicheren Verkehrs

c Wiederaufnahme touristischer Dienstleistungen unter Minimierung der Gesundheitsrisiken

d. Nutzung digitaler Technologien

e. Schutz der Rechte

III. den TOURISMUS WIEDER auf KURS BRINGEN

a Die entscheidende Bedeutung des Tourismus

b Die Auswirkungen der Krise

c Maßnahmen gegen Liquiditätsengpässe

d Attraktive freiwillige Gutscheine: eine für Unternehmen und Kunden vorteilhafte Lösung

e Rettung von Arbeitsplätzen

f Förderung des lokalen Tourismus

IV. Zusammenarbeit

V. neue Perspektiven - auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft


 
 
 


Drucksache 426/20 (Beschluss)

... 1. In Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 werden nach der Angabe "Nummer 1" ein Komma und die Wörter "ausgenommen Unterkünfte für Saisonarbeitskräfte," eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 426/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 18 Absatz 3 ArbSchG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 20a Absatz 2 Nummer 6 - neu - ArbSchG , Nummer 2 Buchstabe c - neu - § 21 Absatz 3a - neu - ArbSchG , Artikel 9a - neu - § 20 Absatz 1a - neu - SGB VII

‚Artikel 9a Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch SGB VII

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 22 Absatz 2 Satz 1, 5, 6 - neu -, 7, 8 ArbSchG

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 23 Absatz 5 Satz 1 ArbSchG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 23 Absatz 5 Satz 2 ArbSchG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 24a ArbSchG

7. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 1 GSA Fleisch

8. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Satz 3 GSA Fleisch , Nummer 5 § 6a Absatz 2 Satz 2, 3 GSA Fleisch , Nummer 6 § 7 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 2 Nummer 5, 6 GSA Fleisch , Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b § 6a Absatz 2 Satz 3 GSA Fleisch

9. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Satz 4 - neu - GSA Fleisch

10. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 2 GSA Fleisch

11. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 6 Satz 1 GSA Fleisch

12. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Satz 2 GSA Fleisch

13. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe c - neu - § 6 Satz 3 - neu - GSA Fleisch

14. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 6a Absatz 3 Satz 1 GSA Fleisch

15. Zu den Artikeln 2 und 3 GSA Fleisch

16. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe a § 2 Absatz 8 Nummer 3 ArbStättV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

17. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 9 Nummer 4b - neu - ArbStättVO

18. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 Nummer 5 SchwarzArbG

19. Zu Artikel 9a - neu - § 139b Absatz 6 Satz 1 GewO

‚Artikel 9a Änderung der Gewerbeordnung

20. Zu Artikel 9a - neu - § 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Absatz 5 Satz 2 BauGB

‚Artikel 9a Änderung des Baugesetzbuches


 
 
 


Drucksache 267/19

... Eine weitere Besonderheit dieser Berechtigtengruppe ist es, dass ca. 2/3 ihren Wohnsitz im Ausland haben. Hierbei handelt es sich um Grenzpendlerinnen und Grenzpendler, Saisonarbeitnehmerinnen und Saisonarbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner sowie auch Entwicklungshelfer und Entwicklungshelferinnen. Insbesondere bei diesem Personenkreis dürfte die Möglichkeit, Antragsdaten auch elektronisch an die zuständige Behörde zu übermitteln, besonders wünschenswert sein. Die Bundesregierung steht dahingehend den Möglichkeiten einer elektronischen Antragstellung für diesen Personenkreis unter Wahrung der gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen offen gegenüber. Allerdings sollte die Möglichkeit einer vereinfachten elektronischen Beantragung für diesen Personenkreis den Kindergeldberechtigten nach dem BKKG in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der elektronischen Beantragung für Kindergeldberechtigte nach dem



Drucksache 265/1/18

... IV für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft zu entfristen und damit die zeitlichen Grenzen für sozialversicherungsfreie Beschäftigungen gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 2



Drucksache 375/18

... Die Regelung umfasst neben den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens laufenden Mitgliedschaften auch solche nach § 188 Absatz 4 begründeten Mitgliedschaften, die vor Einführung der sogenannten Saisonarbeitnehmerregelung in § 188 Absatz 4 zwischen Zeiten der versicherungspflichtigen Beschäftigung entstanden sein können. Denkbar sind Fallkonstellationen, in denen eine saisonale Beschäftigung in Deutschland ausgeübt wurde und die damit einhergehende Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses und Rückkehr der oder des Betroffenen in ihr oder sein Heimatland zur Begründung von freiwilligen Mitgliedschaften nach § 188 Absatz 4 geführt hat, die die Voraussetzungen des § 323 Absatz 2 erfüllen. Die bei erneuter Aufnahme der saisonalen Beschäftigung im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches erfolgende Arbeitgeberanmeldung stellt keinen Kontakt zum Mitglied im Sinne dieser Vorschrift dar. Die Aufhebung dieser Mitgliedschaftszeiten nach § 188 Absatz 4 hat für die Betroffene oder den Betroffenen keine belastende Wirkung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 2 wird unter typisierender Betrachtung davon ausgegangen, dass während dieser Zeiten kein Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches gegeben war. Dem Grundsatz des räumlichen Geltungsbereichs der Regelung des SGB V entsprechend hätte grundsätzlich eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht bestanden. Aufgrund der weiteren Voraussetzungen des Absatzes 2 besteht auch kein schutzwürdiges Interesse der oder des Betroffenen an diesen Mitgliedschaftszeiten. Insofern sind diese Zeiten zu bereinigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 375/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages

2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige

4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler

5. Altersrückstellungen der Sozialversicherungsträger

6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Parität

3 Selbstständige

3 Finanzreserven

3 Beitragsschulden

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4 Parität

4 Selbstständige

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Parität

4 Beitragsschulden

4 Finanzreserven

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

F. Weitere Kosten

3 Parität

3 Selbstständige

3 Finanzreserven

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 323
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach § 188 Absatz 4

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Artikel 7
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 66
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach § 22 Absatz 3

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 9
Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Soldatengesetzes

§ 100
Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung

Artikel 11
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 11b
Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung

§ 106

Artikel 12
Änderung der Bundesbeihilfeverordnung

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages

2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige

3. Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Beitragsschulden

4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler

5. Altersrückstellungen der Sozialversicherungsträger

6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

4 Beitragsschulden

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

4. Erfüllungsaufwand

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

4 Beitragsschulden

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

5. Weitere Kosten

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4459, BMG: Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 206/18

... es fallen, aber dennoch nachvollziehbare Gründe gegenüber der Meldebehörde für eine freiwillige Anmeldung vorgetragen haben. So etwa Saisonarbeitskräfte oder Montagearbeitskräfte mit wechselnden Arbeitsorten innerhalb der Europäischen Union.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 206/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021

§ 9a
Datenübermittlung, Qualitätsprüfung und Programmentwicklung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 456/17

... "Bei Saisonarbeitnehmern, deren Versicherungspflicht mit der Beendigung der Saisonarbeitnehmertätigkeit endet, setzt sich die Versicherung nur dann nach Satz 1 fort, wenn diese Personen innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Versicherungspflicht ihren Beitritt zur freiwilligen Versicherung gegenüber ihrer bisherigen Krankenkasse erklären und ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nachweisen. Ein Saisonarbeitnehmer nach Satz 4 ist ein Arbeitnehmer, der vorübergehend für eine versicherungspflichtige auf bis zu acht Monate befristete Beschäftigung in die Bundesrepublik Deutschland gekommen ist, um mit seiner Tätigkeit einen jahreszeitlich bedingten jährlich wiederkehrenden erhöhten Arbeitskräftebedarf des Arbeitgebers abzudecken. Der Arbeitgeber hat den Saisonarbeitnehmer nach Satz 4 im Meldeverfahren nach § 28a des Vierten Buches gesondert zu kennzeichnen. Die Krankenkasse hat den Saisonarbeitnehmer nach Satz 4, nachdem der Arbeitgeber der Krankenkasse den Beginn der Beschäftigungsaufnahme gemeldet hat, unverzüglich auf das Beitrittsrecht und seine Nachweispflicht nach Satz 4 hinzuweisen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 456/17




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

§ 142b
Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften

Artikel 2
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Transfusionsgesetzes

§ 21a
Deutsches Hämophilieregister, Verordnungsermächtigung

§ 34
Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften

Artikel 4
Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

Abschnitt 5c
Sondervorschriften für Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 13 des Arzneimittelgesetzes oder § 72 des Arzneimittelgesetzes

Abschnitt 5c
Sondervorschriften für Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 13 des Arzneimittelgesetzes oder § 72 des Arzneimittelgesetzes

§ 41e
Ergänzende Anforderungen an die Gewebevigilanz

Artikel 5
Änderung der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel

Artikel 6
Änderung der Transfusionsgesetz-Meldeverordnung

§ 2
Angaben im Rahmen des koordinierten Meldewesens

§ 4
Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften

Artikel 6a
Änderung des HIV-Hilfegesetzes

§ 2
Mittel für finanzielle Hilfe

Artikel 7
Änderung des Medizinproduktegesetzes

Artikel 7a
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 120
Übergangsregelung zur Änderung der Wählbarkeitsvoraussetzungen

Artikel 8
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8a
Änderung der Schiedsamtsverordnung

Artikel 9
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9a
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 10/17 (Beschluss)

... Die Änderung stellt eine Einschränkung der geltenden Möglichkeit dar, einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt zu erhalten. Diese Einschränkung ist nicht geboten und steht mit der Umsetzung der aufenthaltsrechtlichen EU-Richtlinien (der Saisonarbeitnehmerrichtlinie (2014/36/EU), der ICT-Richtlinie (2014/66/EU) und der REST-Richtlinie (2016/801/EU)) in keinem inhaltlichen Zusammenhang.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 38f Absatz 1 Nummer 6 AufenthV

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 39 Satz 1 Nummer 7

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 65 Nummer 2 Buchstabe a - neu -, Buchstabe b - neu - AufenthV

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 9 BeschV


 
 
 


Drucksache 10/1/17

... Die Änderung stellt eine Einschränkung der geltenden Möglichkeit dar, einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt zu erhalten. Diese Einschränkung ist nicht geboten und steht mit der Umsetzung der aufenthaltsrechtlichen EU-Richtlinien (der Saisonarbeitnehmerrichtlinie (2014/36/EU), der ICT-Richtlinie (2014/66/EU) und der REST-Richtlinie (2016/801/EU)) in keinem inhaltlichen Zusammenhang.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 38f Absatz 1 Nummer 6 AufenthV

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 39 Satz 1 Nummer 7

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 65 Nummer 2 Buchstabe a - neu -, Buchstabe b - neu - AufenthV

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 9 BeschV


 
 
 


Drucksache 731/17

... Innerhalb der EU bietet die Landwirtschaft Beschäftigungsmöglichkeiten für Saisonarbeiter.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 731/17




Mitteilung

1. EIN NEUER Kontext

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

2. Auf dem Weg zu einem neuen UMSETZUNGSMODELL und zu einer VEREINFACHTEN GAP

3. Eine INTELLIGENTERE, MODERNE und Nachhaltige GAP

Abbildung 4

3.1. Besseres Wissen um Anbaumethoden dank Forschung und Innovation

Abbildung 5

3.2. Förderung eines intelligenten und krisenfesten Agrarsektors 3.2.1. Angemessene Einkommensstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts von Landwirte

Abbildung 6

Abbildung 7

3.2.2. Investitionen zur Steigerung der Marktgewinne von Landwirten

3.2.3. Risikomanagement

Abbildung 8

3.3. Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen der EU

3.4. Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten 3.4.1. Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten

Abbildung 9

3.4.2. Neue Landwirte gewinnen

Abbildung 10

3.5. Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bei der nachhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugung Rechnung tragen: Gesundheit, Ernährung, Lebensmittelverschwendung und Tierschutz

4. Die GLOBALE Dimension der GAP

4.1. Handel

4.2. Migration


 
 
 


Drucksache 411/17

... § 8 Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 411/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Anwendung des Arbeitszeitgesetzes

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Arbeitszeit

§ 5
Ruhepausen

§ 6
Ruhezeiten

§ 7
Arbeits- und Ruhetage

§ 8
Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt

§ 9
Notfälle

§ 10
Aufzeichnungspflichten

§ 11
Arbeitsmedizinische Untersuchungen

§ 12
Arbeitsrhythmus, Sicherheit und Gesundheitsschutz

§ 13
Abweichende Regelungen

§ 14
Ordnungswidrigkeiten

§ 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4151, BMAS: Entwurf einer Verordnung über die Arbeitszeit in der Binnenschifffahrt

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung

5 Wirtschaft

II.2 Umsetzung von EU-Recht

III. Votum


 
 
 


Drucksache 344/16

... 5. die nicht ausschließlich oder überwiegend in dem Betrieb tätig sind (Saisonarbeiter);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 344/16




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

§ 13a
Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften

§ 13b
Begünstigtes Vermögen

§ 13c
Verschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen

§ 28a
Verschonungsbedarfsprüfung

Artikel 2
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 359/16

... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 375); Richtlinie 2014/66/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers (ABl. L 157 vom 27.5.2014, S. 1).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 359/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Einheitlichkeit und nationale Sicherheitsmerkmale

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger

- Anhörung interessierter Kreise und Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags Modalitäten

1. Beteiligung Dänemarks

2. Beteiligung des Vereinigten Königreichs und Irlands

3. Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes im Sinne der Assoziierungsabkommen

4. Verfügender Teil

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

ANNEX 1 Anhang zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige

a Beschreibung

b Farbe, Drucktechnik

c Material

d Drucktechniken

e Kopierschutztechnik

f Technische Personalisierung

g Die Mitgliedstaaten


 
 
 


Drucksache 65/16

... Für die Wirtschaft soll durch den Wegfall der Anzeigepflicht von wirtschaftsbedingten Arbeitsausfall bei Saisonarbeit der Erfüllungsaufwand der Wirtschaft um rund 300.000 Euro zurückgehen. Durch die Einführung der Fördermöglichkeit von Weiterbildungen während des Transferkurzarbeitergeldbezuges erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand für Unternehmen um rd. 6.000 Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 111a
Förderung der beruflichen Weiterbildung bei Transferkurzarbeitergeld

§ 131a
Sonderregelungen zur beruflichen Weiterbildung

§ 444a
Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Altersteilzeitgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

Stärkung der beruflichen Weiterbildung

Stärkung des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

Förderung von Grundkompetenzen

4 Weiterbildungsprämie

Umschulungsbegleitende Hilfen

Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen

Vergabemöglichkeit zur abschlussbezogenen beruflichen Weiterbildung mit Erwerb von Grundkompetenzen

Förderung von Qualifizierung während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld

Längere Maßnahmen oder Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber

Freiwillige Weiterversicherung für Erziehende

Freiwillige Weiterversicherung für Personen, die sich beruflich weiterbilden

Arbeitslosengeldbemessung nach außerbetrieblicher Berufsausbildung

Sonderregelung zur Anwartschaftszeit für überwiegend kurz befristet Beschäftigte

Mindestnettobeträge nach dem Altersteilzeitgesetz

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Anfügung von Nummer 4

Zu Anfügung von Nummer 5

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3557: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 172/16

... Im Laufe der vergangenen 13 Jahre hat die EU zahlreiche Instrumente ausgearbeitet, die der Zulassung verschiedener Gruppen von legalen Migranten dienen. Die "EU Blue Card"- Richtlinie und die Richtlinie über unternehmensinterne Transfers31 bilden einen Rechtsrahmen für hochqualifizierte Migranten; die überarbeitete Richtlinie über Studenten und Forscher32 erleichtert die Zulassung von ausländischen Studenten und Forschern sowie deren Mobilität innerhalb der EU und sieht für sie das Recht auf Aufenthalt über 9 Monate vor, um Arbeit zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen; die Richtlinie über Saisonarbeitnehmer33 - die von den Mitgliedstaaten im Jahresverlauf vollständig umzusetzen ist - regelt die Einreise und den vorübergehenden Aufenthalt von Saisonarbeitnehmern und erleichtert damit die zirkuläre Migration und dient dem Schutz dieser besonders schutzbedürftigen Arbeitnehmergruppe. Darüber hinaus sieht die Richtlinie über die kombinierte Erlaubnis34 eine kombinierte Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis für Drittstaatsangehörige vor; die Richtlinie über den langfristigen Aufenthalt35 regelt die Bedingungen und die Rechte für den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen, die sich bereits seit mehr als 5 Jahren in der EU aufhalten; und die Richtlinie über die Familienzusammenführung36 legt die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Familienangehörigen von Drittstaatsangehörigen fest.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 172/16




I. eine ROBUSTE und Nachhaltige Gemeinsame ASYLPOLITIK

I.1 Immanente Defizite des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in der Migrationskrise

I.2 Behebung der strukturellen Defizite: fünf Prioritäten

5 Prioritäten

a Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates

b Stärkung des Eurodac-Systems

c Herstellung größerer Konvergenz im EU-Asylsystem

d Verhinderung von Sekundärbewegungen innerhalb der EU

e Ein neues Mandat für die EU-Asylagentur

a Ein tragfähiges, faires System zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates

b Ausweitung des Anwendungsbereichs des Eurodac-Systems

c Ein höheres Maß an Konvergenz und ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem

d Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern

e Ein neues Mandat für die Asylagentur der EU

II. sichere und LEGALE MIGRATIONSWEGE

II.1. Den Schutz von Flüchtlingen in der EU besser koordinieren Ein strukturiertes System für die Neuansiedlung

II.2. Eine intelligentere und gut gesteuerte legale Migrationspolitik

a Gewinnung hochqualifizierter Arbeitnehmer für Europa: eine Blue Card mit größerer Wirkung

b Gewinnung innovativer Unternehmer für die EU

c Ein kohärenteres und wirksameres Modell zur Steuerung der legalen Migration auf EU-Ebene

d Stärkung der Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunftsländern

III. Fazit


 
 
 


Drucksache 279/16

... Anders als in der bisherigen Konzeption des Mikrozensus wird in Gemeinschaftsunterkünften nicht mehr der vollständige Merkmalskatalog erhoben. Mit dieser Änderung werden sowohl Auskunftspflichtige als auch die statistischen Ämter der Länder entlastet. Die Erfahrungen haben zudem gezeigt, dass die Angaben in Gemeinschaftsunterkünften nicht vollständig erhoben werden können, so dass eine mit den Angaben in Haushalten vergleichbare Qualität nicht sichergestellt werden kann. In Gemeinschaftsunterkünften beschränkt sich die Erhebung daher auf Basisdaten zur Abgrenzung des Wohnstatus in der Gemeinschaftsunterkunft sowie zu Demografie, Staatsangehörigkeit und den Hauptstatus. Zudem wird die Art der Gemeinschaftsunterkunft erfragt, z.B. Justizvollzugsanstalten, Klöster, Kinder- und Jugendheime, Alten- und Pflegeheime, Internate, Behindertenwohnheime, Arbeitsunterkünfte von Saisonarbeitskräften und Frauenhäuser. Diese Angaben sind zur Validierung der Auswahl und zur Hochrechnung Diese Angaben sind erforderlich, da die Hochrechnung des Mikrozensus auf Basis der Eckwerte der gesamten Bevölkerung erfolgt, welche sowohl in Haushalten als auch in Gemeinschaftsunterkünften lebende Personen umfasst. Der eingeschränkte Merkmalskatalog erleichtert eine Beantwortung durch die Leitungen der Gemeinschaftsunterkünfte. Im Unterschied zum Erfragen des Hauptstatus bei den Personen in privaten Haushalten wird hier die Kenntnis der Leitung über den Hauptstatus erfragt. Sofern der Leitung keine Information über einen der erfragten Sachverhalte vorliegt, muss die Auskunft für diesen Sachverhalt nach § 13 Absatz 1 Satz 2 nicht erteilt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 279/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz - MZG)

§ 1
Art und Gegenstand der Erhebung

§ 2
Zweck der Erhebung

§ 3
Erhebungseinheiten

§ 4
Auswahl der Stichprobe, Grundstichprobe

§ 5
Periodizität, Berichtswoche

§ 6
Kernprogramm der Erhebungsmerkmale

§ 7
Erhebungsmerkmale in Bezug auf die Arbeitsmarktbeteiligung

§ 8
Erhebungsmerkmale in Bezug auf Einkommen und Lebensbedingungen

§ 9
Erhebungsmerkmale in Bezug auf Informations- und Kommunikationstechnologie

§ 10
Erhebungsmerkmale in Gemeinschaftsunterkünften

§ 11
Hilfsmerkmale

§ 12
Erhebungsbeauftragte

§ 13
Auskunftspflicht

§ 14
Trennung und Löschung von Angaben

§ 15
Datenübermittlung

§ 16
Zusatzaufbereitungen zur Erwerbsbeteiligung

§ 17
Weitere Stichprobenerhebungen

§ 18
Experimentierklausel

§ 19
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Informationsgesellschaftsstatistikgesetzes

§ 4
Hilfsmerkmale

Artikel 3
Änderung des Hochschulstatistikgesetzes

§ 9
Hilfsmerkmale

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

VII. Folgen für die nachhaltige Entwicklung

VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu den Nummern 1 bis 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Im Einzelnen

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3689: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 303/14

... Ungeachtet dessen dürfen nach Artikel 14 der Arbeitszeitrichtlinie 6 durch andere EU-Instrumente spezifischere Arbeitszeitanforderungen an bestimmte Beschäftigungen oder Tätigkeiten festgelegt werden. Dieser Vorschlag enthält nunmehr solche Anforderungen an mobile Transportarbeiter in der Binnenschifffahrt. Die von den Sozialpartnern des Binnenschifffahrtssektors geschlossene Vereinbarung trägt der Arbeitszeitrichtlinie Rechnung und enthält Vorschläge für verschiedene spezifische Anforderungen entsprechend den besonderen Merkmalen des Sektors, insbesondere hinsichtlich des Bezugszeitraums. Des Weiteren sieht sie eine Mindeststundenzahl für die tägliche und wöchentliche Ruhezeit sowie eine Höchststundenzahl für die Nachtarbeit vor, damit die spezifischen Arbeitsbedingungen und besonderen Merkmalen des Sektors Berücksichtigung finden. Die Vereinbarung gilt sowohl für nautisches Personal (Besatzung) als auch für Bordpersonal im gewerblichen Fracht- und Personenverkehr und enthält spezifische Bestimmungen für die Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt. Sie gilt nicht für Personen, die auf eigene Rechnung Schiffe betreiben (Eigentümer-Betreiber).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 303/14




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Zweck

1.2. Geltende Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Vorschlag

1.3. Allgemeiner Kontext

1.4. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und ANALYSEPAPIER

2.1. Konsultation der Interessenträger

2.2. Analysepapier

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2 Analyse der Vereinbarung

3.2.1 Repräsentativität der Vertragsparteien und ihres Mandats

3.2.2 Rechtmäßigkeit der Vereinbarungsklauseln

3.3 Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4 Wahl der Instrumente

3.5 Unterrichtung des Europäischen Parlaments

3.6 Inhalt des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3 bis 6

3.7 Ausführliche Erläuterung der Bestimmungen im Anhang des Vorschlags

Paragraph 1 Geltungsbereich

Paragraph 2 Begriffsbestimmungen

Paragraph 3 Arbeitszeit und Bezugszeitraum

Paragraph 4 Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit

Paragraph 5 Arbeits- und Ruhetage

Paragraph 6 Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt

Paragraph 7 Ruhezeiten

Paragraph 8 Ruhepause

Paragraph 9 Höchstarbeitszeit während der Nachtzeit

Paragraph 10 Jahresurlaub

Paragraph 11 Jugendschutz

Paragraph 12 Kontrolle

Paragraph 13 Notfälle

Paragraph 14 Untersuchung des Gesundheitszustandes

Paragraph 15 Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Paragraph 16 Arbeitsrhythmus

Paragraph 17 Schlussbestimmungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. zusätzliche Informationen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Anhang
Europäische Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt des Vorschlags für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der von der Europäischen Binnenschifffahrts Union (EBU), der Europäischen Schifferorganisation (ESO) und der Europäischen TransportarbeiterFöderation (ETF) geschlossenen Europäischen Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt

Anhang

Paragraf 1 Geltungsbereich

Paragraf 2 Begriffsbestimmungen

Paragraf 3 Arbeitszeit und Bezugszeitraum

Paragraf 4 Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit

Paragraf 5 Arbeits- und Ruhetage

Paragraf 6 Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt

Paragraf 7 Ruhezeiten

Paragraf 8 Ruhepause

Paragraf 9 Höchstarbeitszeit während der Nachtzeit

Paragraf 10 Jahresurlaub

Paragraf 11 Jugendschutz

Paragraf 12 Kontrolle

Paragraf 13 Notfälle

Paragraf 14 Untersuchung des Gesundheitszustandes

Paragraf 15 Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Paragraf 16 Arbeitsrhythmus

Paragraf 17 Schlussbestimmungen


 
 
 


Drucksache 75/14

... , die am 1. Juli 2013 (BGBl. I S. 1499) in Kraft getreten ist, durch die Umsetzung der Maßgaben des Bundesrates ergeben. Die Bundesregierung hatte sich darauf verständigt, die Vorschriften zur Beschäftigung von Saisonarbeitnehmern, Schaustellergehilfen und Haushaltshilfen in Haushalten mit Pflegebedürftigen zu streichen (Bundesratsdrucksache 182/13). Der Bundesrat hatte in seiner Entschließung zur Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts vom 3. Mai 2013 (Bundesratsdrucksache 182/13(B)) gefordert, dass diese Vorschriften zur Beschäftigung gering qualifizierter Personen als neue §§ 15a bis c wieder in die Beschäftigungsverordnung integriert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Aufenthaltsverordnung

§ 75
(weggefallen)

§ 52a
Befreiung und Ermäßigung bei Assoziationsberechtigung

Artikel 2
Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Zehnten Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (NKR-Nr. 2672)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 182/13

... Die Regelungen über die Zulassung zu den Beschäftigungen für weniger qualifizierte Arbeitskräfte wie Saisonarbeitnehmer, Haushaltshilfen in Haushalten mit pflegebedürftigen Personen sowie Schaustellergehilfen werden aufgehoben. Dabei wird durch Änderung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich der Verordnung, Begriffsbestimmungen

Teil 2
Zuwanderung von Fachkräften

§ 2
Hochqualifizierte, Blaue Karte EU, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen

§ 3
Führungskräfte

§ 4
Leitende Angestellte und Spezialisten Die Zustimmung kann erteilt werden für

§ 5
Wissenschaft, Forschung und Entwicklung Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an

§ 6
Ausbildungsberufe

§ 7
Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen

§ 8
Praktische Tätigkeiten als Voraussetzung für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

§ 9
Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt

Teil 3
Vorübergehende Beschäftigung

§ 10
Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte

§ 11
Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköche

§ 12
Aupair-Beschäftigungen

§ 13
Hausangestellte von Entsandten

§ 14
Sonstige Beschäftigungen

§ 15
Praktika zu Weiterbildungszwecken

Teil 4
Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

§ 16
Geschäftsreisende

§ 17
Betriebliche Weiterbildung

§ 18
Journalistinnen und Journalisten

§ 19
Werklieferungsverträge

§ 20
Internationaler Straßen- und Schienenverkehr

§ 21
Dienstleistungserbringung

Teil 5
Besondere Berufs- oder Personengruppen

§ 22
Besondere Berufsgruppen

§ 23
Internationale Sportveranstaltungen

§ 24
Schifffahrt- und Luftverkehr

§ 25
Kultur und Unterhaltung

§ 26
Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger

§ 27
Grenzgängerbeschäftigung

§ 28
Deutsche Volkszugehörige

Teil 6
Sonstiges

§ 29
Internationale Abkommen

§ 30
Beschäftigungsaufenthalte ohne Aufenthaltstitel Nicht als Beschäftigung im Sinne des Aufenthaltsgesetzes gelten

Teil 7
Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sowie von Personen mit Duldung und Asylbewerbern

§ 31
Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen

§ 32
Beschäftigung von Personen mit Duldung

§ 33
Versagung der Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung von Personen mit Duldung

§ 34
Beschäftigung von Personen im Asylverfahren

Teil 8
Verfahrensregelungen

§ 35
Beschränkung der Zustimmung

§ 36
Reichweite der Zustimmung

§ 37
Zustimmungsfiktion, Vorabprüfung

§ 38
Härtefallregelung

Artikel 2
Änderungen der Aufenthaltsverordnung

§ 17a
Befreiung zur Dienstleistungserbringung für langfristig Aufenthaltsberechtigte

Artikel 3
Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung

§ 12d
Haushaltshilfen

§ 12f
Schaustel lergehilfen

§ 12g
Fertighausmonteure

§ 12h
Werkverträge

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem, Ziel und Lösung

II. Aufbau der neuen Beschäftigungsverordnung

Teil 1
- Allgemeine Bestimmungen

Teil 2
- Zuwanderung von Fachkräften

Teil 3
- Vorübergehende Beschäftigung

Teil 4
- Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Teil 5
- Besondere Berufs- oder Personengruppen

Teil 6
- Sonstiges

III. Bisherige Regelungen, die nicht in die neue Verordnung übernommen werden

IV. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts (NKR-Nr. 2373)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 28/13

... Mit der Verordnung zur Änderung und Aufhebung arbeitsgenehmigungsrechtlicher Vorschriften sind die Staatsangehörigen von Bulgarien und Rumänien für die Ausübung von Saisonbeschäftigungen Anfang 2012 unter Weitergeltung der nach dem geltenden Recht für die Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer bestehenden Beschränkungen von der Arbeitsgenehmigungspflicht-EU befreit worden, um insbesondere den landwirtschaftlichen Betrieben zu erleichtern, den Bedarf an Saisonkräften auch weiterhin ausreichend mit Bewerbern vom Arbeitsmarkt der EU decken zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 5
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung

§ 12e
Saisonbeschäftigungen

Artikel 7
Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 8
Weitere Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU

Artikel 9
Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Weitere Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Sachverhalt/ Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung

Bürgerinnen und Bürger:

5 Wirtschaft:

5 Verwaltung:

2. Weitere Kosten

3. Auswirkung von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Schlussbemerkung

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2460: Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Kroatiens zur Europäischen Union (AA)

3 Zusammenfassung

Im Einzelnen

4 Erfüllungsaufwand:

Bürgerinnen und Bürger:

5 Wirtschaft:

5 Verwaltung:

Weitere Kosten:


 
 
 


Drucksache 182/1/13

... Die Regelungen über die Zulassung zu den Beschäftigungen für weniger qualifizierte Arbeitskräfte wie Saisonarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer, Haushaltshilfen in Haushalten mit pflegebedürftigen Personen sowie Schaustellergehilfen werden mit der neu gefassten Verordnung aufgehoben. Die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/1/13




1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BeschV

2. Zu Artikel 1 § 8 Satz 1 BeschV

3. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1a - neu -; § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - § 24 Nummer 3, 4 und 5 - neu - BeschV

4. Zu Artikel 1 § 12 Satz 1 und Satz 1a - neu - BeschV

5. Zu Artikel 1 §§ 15a - neu - bis 15c - neu - BeschV

§ 15a
Saisonbeschäftigungen

§ 15b
Schaustellergehilfen

§ 15c
Haushaltshilfen

Zu Artikel 1

8. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 1 BeschV

9. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Nummern 1, 2 und 3 - neu - BeschV

10. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 - neu -, § 34 BeschV

11. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 3 - neu - BeschV


 
 
 


Drucksache 182/13 (Beschluss)

... Die Regelungen über die Zulassung zu den Beschäftigungen für weniger qualifizierte Arbeitskräfte wie Saisonarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer, Haushaltshilfen in Haushalten mit pflegebedürftigen Personen sowie Schaustellergehilfen werden mit der neu gefassten Verordnung aufgehoben. Die

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Drucksache 182/13 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts

1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BeschV

2. Zu Artikel 1 § 8 Satz 1 BeschV

3. Zu Artikel 1 § 12 Satz 1 und Satz 1a - neu - BeschV

4. Zu Artikel 1 §§ 15a - neu - bis 15c - neu - BeschV

§ 15a
Saisonbeschäftigungen

§ 15b
Schaustellergehilfen

§ 15c
Haushaltshilfen

5. Zu Artikel 1 § 26 BeschV

6. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Nummern 1, 2 und 3 - neu - BeschV

7. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 - neu -, § 34 BeschV


 
 
 


Drucksache 60/13

... Der Arbeitsmarkt muss unbedingt flexibel sein, damit der Einzelhandelssektor jungen, unqualifizierten und/oder Saisonarbeitern Zugang zu Beschäftigung bieten kann (32 % aller Beschäftigten im Einzelhandel sind nicht- oder geringqualifiziert gegenüber durchschnittlich 27 % der Beschäftigten insgesamt). Für Menschen, die auf den Arbeitsmarkt kommen oder zurückkehren, bietet der Einzelhandelssektor oft einen Einstieg (15 % der Beschäftigten im Einzelhandelssektor sind unter 24 gegenüber durchschnittlich 9 % der Beschäftigen insgesamt; 30 % der Beschäftigten im Einzelhandel arbeiten in Teilzeit gegenüber durchschnittlich 20 %).41

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Drucksache 60/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Den Binnenmarkt im Einzelhandel verwirklichen

2.1 Der Einzelhandel im Wandel

2.2 Der Einzelhandel steht vielfältigen Herausforderungen gegenüber

2.3 Ein Binnenmarkt im Einzelhandel zum Nutzen aller Beteiligten

3. Fünf Triebfedern für wettbewerbsfähigere und nachhaltigere Einzelhandelsdienstleistungen

3.1 Stärkung der Verbraucher

3.1.1 Verbraucherinformation

3.1.2 Nachhaltigeres Verbraucherverhalten

3.2 Zugang zu wettbewerbsfähigeren Dienstleistungen des Einzelhandels

3.2.1 Einrichtung von Niederlassungen

3.2.2 Elektronischer Handel

3.3 Entwicklung einer ausgewogeneren B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel

3.3.1 Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

3.4 Aufbau einer nachhaltigeren Lieferkette im Einzelhandel

3.4.1 Mehr Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch

3.4.2 Verringerung von Lebensmittelverschwendung

3.5 Entwicklung innovativerer Lösungen

3.5.1 Produktkennzeichnung

3.5.2 Elektronische Zahlungen

3.6 Schaffung eines besseren Arbeitsumfelds

3.6.1 Missverhältnis zwischen vorhandenen und geforderten Qualifikationen

3.6.2 Informelle Wirtschaft

3.7 Internationale Dimension

4. Fazit: Ständiger Dialog mit dem Einzelhandelssektor


 
 
 


Drucksache 390/12

... Bei einigen der in den vorherigen Berichten erwähnten Fällen gab es 2011 im laufenden Gesetzgebungsverfahren keine nennenswerten Entwicklungen, u.a. bei der Richtlinie über Luftsicherheitsentgelte14, der Bodenschutzrichtlinie15, der Richtlinie über die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes außerhalb der Beschäftigung16 und der Richtlinie über den Anbau von genetisch veränderten Organismen. Die Richtlinie über Saisonarbeitnehmer wurde im EP und im Rat weiter diskutiert, ohne dass dabei Fragen im Zusammenhang mit der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit thematisiert wurden.

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Drucksache 390/12




Bericht

1. Einleitung

2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-Organe

2.1. Kommission

2.2. Nationale Parlamente

2.3. Europäisches Parlament und Rat

2.4. Ausschuss der Regionen

2.5. Gerichtshof

3. wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität Verhältnismassigkeit erhoben wurden

3.1. Follow-up der in den vorherigen Berichten erwähnten Fälle

3.2. Weitere Fälle, in denen die Subsidiarität Anlass zu Diskussionen gab

Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage GKKB 18

Vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen19

5 Fluggastdatensätze20

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 349/1/12

... Insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in instabilen Beschäftigungsverhältnissen, wie Befristungen mit kurzer Dauer, Saisonarbeit oder Leiharbeit tätig sind, können nach geltender Rechtslage oftmals keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld aufbauen, weil sie innerhalb einer Rahmenfrist von zwei Jahren keine zwölf Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen können. Eine Rahmenfrist von drei Jahren erleichtert es den genannten Personen, mit ihrer Beitragszahlung auch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben.

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Drucksache 349/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 17d Absatz 2 Satz 6 KHG

2. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 9 Absatz 1 Nummer 1 BPflV

3. Zu Artikel 2 Nummer 9 Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 Nummer 5 BPflV , Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe a § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5a KHEntgG ,

4. Zu Artikel 3 Nummer 02 § 4 Absatz 2a KHEntgG und Nummer 4 Buchstabe a § 10 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 bis 6 und Satz 2 bis 4 KHEntgG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa1 - neu - § 64b Absatz 1 Satz 1a - neu - bis 1d - neu - SGB V

6. Zu Artikel 4a § 142 Absatz 1 und 2 und § 143 Absatz 1 SGB III

Artikel 4a
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 581/12

... Darüber hinaus sollte mehr zur Förderung der Mobilität von in der EU arbeitenden Drittstaatsangehörigen unternommen werden. Insbesondere sollten Rat und Parlament rasch die Vorschläge zur konzerninternen Entsendung und zu Saisonarbeitnehmern verabschieden.

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Drucksache 581/12




1. Einleitung

2. GEMEINSAM für Neues Wachstum

2.1. Aufbau vollständig integrierter Netze im Binnenmarkt

Eisenbahnverkehr Leitaktion 1:

Seeverkehr Leitaktion 2:

Luftverkehr Leitaktion 3:

Energie Leitaktion 4:

2.2. Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Bürgern und Unternehmen

Mobilität der Bürger Leitaktion 5:

Zugang zu Finanzmitteln Leitaktion 6:

Unternehmensumfeld Leitaktion 7:

2.3. Unterstützung der digitalen Wirtschaft in ganz Europa

Dienstleistungen Leitaktion 8:

Digitaler Binnenmarkt Leitaktion 9:

Elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen Leitaktion 10:

2.4. Stärkung des sozialen Unternehmertums, des Zusammenhalts und des Verbrauchervertrauens

Verbraucher Leitaktion 11:

3. Schlussfolgerung

Anhang I
Liste der Leitaktionen im Rahmen der Binnenmarktakte II

Anhang II
Binnenmarktakte I: Stand der Massnahmen


 
 
 


Drucksache 196/11

... 1. Die Bundesrepublik Deutschland hat alle Übergangsfristen genutzt, mit denen Einschränkungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit beschlossen werden können. Für die zum 1. Mai 2004 beigetretenen osteuropäischen Länder Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn werden diese Übergangsfristen zum 1. Mai 2011 auslaufen; für Bulgarien und Rumänien, die zum 1. Januar 2007 der EU beigetreten sind, spätestens zum 1. Januar 2014. Neben Österreich war Deutschland das einzige Land in der EU, das die kompletten 7 Jahre der Übergangsregelung in Anspruch genommen hat. Auch Übergangsfristen für die Dienstleistungsfreiheit sind in bestimmten Branchen vereinbart worden (u.a. Bau- und Reinigungsgewerbe), die auch die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern betreffen. Ab 1. Januar 2011 können Saisonarbeitnehmerinnen und Saisonarbeitnehmer bereits durch eine Sonderregelung ohne das übliche Genehmigungsverfahren in Deutschland arbeiten.

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Drucksache 196/11




Entschließung

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,


 
 
 


Drucksache 367/11

... Die Kommission hat im Rahmen eines Gesetzespakets über legale Zuwanderung einen Vorschlag für eine Richtlinie über Saisonarbeitnehmer32 vorgelegt.

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Drucksache 367/11




1. Einführung

2. Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

3. Anwendung der Grundsätze seitens der Organe

3.1. Kommission

3.2. Nationale Parlamente

3.3. Europäisches Parlament und Rat

3.4. Ausschuss der Regionen

4. wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich der Subsidiarität der Verhältnismassigkeit erhoben wurden

4.1. Followup der in den vorherigen Berichten erwähnten Fälle

4.2. Weitere Fälle, in denen die Subsidiarität Anlass zu Diskussionen gab

5. Schlussfolgerung

Anhang
Liste der Kommissionsvorschläge, zu denen die nationalen Parlamente hinsichtlich der Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes mit Gründen versehene Stellungnahmen abgegeben haben


 
 
 


Drucksache 4/1/10

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob für beschränkt Steuerpflichtige, die z.B. als Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft beschäftigt werden, bereits beim Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 39d Absatz 1 Satz 3

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Drucksache 4/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Nummer 39 EStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 10b EStG Artikel 2 Nummer 1 § 9 KStG Artikel 3 Nummer 1 § 9 GewStG

3. Zu Artikel 1 nach Nummer 5 § 22a Absatz 1 Satz 1 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 49 EStG

5. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 34 Absatz 8a KStG Artikel 3 Nummer 1 und 2 § 9 Nummer 5 und § 36 Absatz 8b GewStG

7. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG

Zu Artikel 5 Nummer 2

14. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 13b Absatz 6 Nummer 6 - neu - UStG

15. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 13b UStG

16. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 18a Absatz 1 Satz 5 UStG

17. Zu Artikel 7a - neu - Feuerschutzsteuergesetz Artikel 10 Absatz 4 Inkrafttreten

Artikel 7a
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

§ 11
Absatz 1 FeuerschStG

§ 11
Absatz 3 FeuerschStG

§ 11
Absatz 4 FeuerschStG

18. Zu Artikel 9a - neu - Zukunftsinvestitionsgesetz

Artikel 9a
Änderung des Zukunftsinvestitionsgesetzes

§ 3
Absatz 3 - neu - und § 3a ZuInvG

§ 6a
ZuInvG

§ 7
Absatz 1 Satz 1 - neu - und § 8 Satz 2 - neu - ZuInvG


 
 
 


Drucksache 442/10 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission zur Durchführung der Strategie "Europa 2020" sowie in Erfüllung des Stockholmer Programms nunmehr einen Vorschlag zur effizienten Steuerung der Einreise und des Aufenthalts von drittstaatsangehörigen Saisonarbeitnehmern vorgelegt hat. Er hält die Einführung eines einheitlichen Verfahrens und die Anwendung einheitlicher Kriterien für die Zulassung dieses Personenkreises für ein geeignetes Mittel einer kontrollierten und bedarfsorientierten Zuwanderung angesichts ökonomischer und demografischer Entwicklungen. Er legt Wert auf die Wahrung der Kompetenz der Mitgliedstaaten zur Regelung des Zugangs zu nationalen Arbeitsmärkten. Insoweit ist anzuerkennen, dass das Recht der Mitgliedstaaten auf Festlegung einer Zulassungsquote für Drittstaatsangehörige durch den Vorschlag nicht tangiert wird.



Drucksache 152/10

... Bei saisonal tätigen mitarbeitenden Familienangehörigen findet ein regelmäßiger Wechsel zwischen hauptberuflicher Tätigkeit als mitarbeitender Familienangehöriger und Arbeitslosigkeit statt. Der Zeitraum der Arbeitslosigkeit beträgt regelmäßig 3 Kalendermonate und mehr, so dass bei Wiederaufnahme der Tätigkeit ein erneuter Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 zu stellen ist. In der Praxis werden von den Betroffenen in aller Regel wiederholte Befreiungsanträge gestellt, z.T. unterbleibt dies aus Unkenntnis, dass der Befreiungsantrag mit Wegfall der Versicherungspflicht am Ende der Saisonarbeit seine Wirksamkeit verliert und es entstehen dann unbeabsichtigte Beitragsrückstände.

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Drucksache 152/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 18h
Ausstellung des Sozialversicherungsausweises und Pflicht zu dessen Vorlage.

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

§ 225
Umsetzung der Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Artikel 4
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

§ 83a

Artikel 6
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 8
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 12
Krankengeld

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft

Artikel 10
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 11
Änderung der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung

Artikel 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe ab

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Artikel 12

C. Finanzielle Auswirkungen

D. Sonstige Kosten

E. Bürokratiekosten

a Informationspflichten der Wirtschaft

b Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

c Informationspflichten der Verwaltung

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1211: Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 472/10

... Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beabsichtigt, Saisonarbeitskräfte aus allen neuen Mitgliedstaaten ab 1. Januar 2011 von der Arbeitserlaubnispflicht zu befreien. Für neue Absprachen mit Drittstaaten über die Vermittlung von Saisonarbeitskräften sieht die Bundesregierung gegenwärtig keinen Bedarf.



Drucksache 442/1/10

... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission zur Durchführung der Strategie "Europa 2020" sowie in Erfüllung des Stockholmer Programms nunmehr einen Vorschlag zur effizienten Steuerung der Einreise und des Aufenthalts von drittstaatsangehörigen Saisonarbeitnehmern vorgelegt hat. Er hält die Einführung eines einheitlichen Verfahrens und die Anwendung einheitlicher Kriterien für die Zulassung dieses Personenkreises für ein geeignetes Mittel einer kontrollierten und bedarfsorientierten Zuwanderung angesichts ökonomischer und demografischer Entwicklungen. Er legt Wert auf die Wahrung der Kompetenz der Mitgliedstaaten zur Regelung des Zugangs zu nationalen Arbeitsmärkten. Insoweit ist anzuerkennen, dass das Recht der Mitgliedstaaten auf Festlegung einer Zulassungsquote für Drittstaatsangehörige durch den Vorschlag nicht tangiert wird.



Drucksache 844/1/10

... 1. Der Bundesrat sieht in der Änderung zu Artikel 14 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 eine wesentliche Erleichterung für die Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitskräfte. Denn durch die Neuregelung wird klargestellt, dass geringfügige Tätigkeiten und Nebentätigkeiten, die hinsichtlich ihrer Dauer und Entlohnung unbedeutend sind, bei der Bestimmung des anwendbaren Rechts gemäß Titel II der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 nicht berücksichtigt werden. Dies interpretiert der Bundesrat in der Weise, dass geringfügige, d.h. auch kurzfristige Tätigkeiten den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates unterliegen, in dem die geringfügige Tätigkeit ausgeübt wird.



Drucksache 262/10

... geregelt. Derzeit bestehen nur Regelungen für Unterkünfte auf Baustellen. Anforderungen an Unterkünfte bei Unterbringung zum Beispiel von Saisonarbeitskräften bleiben unberücksichtigt. Auf Grund praktischer Erfahrungen ist die Ausweitung auf diese Bereiche sinnvoll und notwendig. Dies ist dadurch zu erreichen, dass in § 6 Absatz 5 ArbStättV die Beschränkung auf Baustellen aufgehoben wird. Künftig sind Anforderungen an Unterkünfte in allen Branchen einzuhalten, wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe, insbesondere wegen der Art der ausgeübten Tätigkeit oder der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen und die Abgelegenheit des Arbeitsplatzes dies erfordern sowie ein anderweitiger Ausgleich vom Arbeitgeber (zum Beispiel Unterbringung in Gaststätten, Pensionen usw.) nicht geschaffen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 262/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV)

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung; Messungen

§ 3
Gefährdungsbeurteilung

§ 4
Messungen und Berechnungen

§ 5
Fachkundige Personen

Abschnitt 3
Expositionsgrenzwerte für und Schutzmaßnahmen gegen künstliche optische Strahlung

§ 6
Expositionsgrenzwerte für künstliche optische Strahlung

§ 7
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Gefährdungen von Beschäftigten durch künstliche optische Strahlung

Abschnitt 4
Unterweisung der Beschäftigten bei Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung, Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit

§ 8
Unterweisung der Beschäftigten

§ 9
Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit

Abschnitt 5
Ausnahmen; Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 10
Ausnahmen

§ 11
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Artikel 3
Änderung der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

Abschnitt 5
Unterweisung der Beschäftigten; Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit.

Artikel 4
Änderung der Arbeitsstättenverordnung

§ 3
Gefährdungsbeurteilung

§ 9
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ausführung

III. Kosten und Preiswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.1046: Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen


 
 
 


Drucksache 4/10 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob für beschränkt Steuerpflichtige, die z.B. als Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft beschäftigt werden, bereits beim Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 39d Absatz 1 Satz 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Nummer 39 EStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 10b EStG Artikel 2 Nummer 1 § 9 KStG Artikel 3 Nummer 1 § 9 GewStG

3. Zu Artikel 1 nach Nummer 5 § 22a Absatz 1 Satz 1 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 49 EStG

5. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 34 Absatz 8a KStG

7. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG

8. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Nummer 11b UStG

9. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 13b Absatz 6 Nummer 6 - neu - UStG

10. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 13b UStG

11. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 18a Absatz 1 Satz 5 UStG

12. Zu Artikel 7a - neu - Feuerschutzsteuergesetz

Artikel 7a
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

13. Zu Artikel 9a - neu - Zukunftsinvestitionsgesetz

Artikel 9a
Änderung des Zukunftsinvestitionsgesetzes


 
 
 


Drucksache 422/10

... 49. weist auf die Gefahr eines Braindrain und auf die negativen Auswirkungen für die Herkunftsländer der jungen Menschen hin; fordert die Mitgliedstaaten auf, Strategien für Abwanderungsgebiete und -regionen zu ermitteln und zu entwickeln, um junge Menschen im Land zu halten, wobei diese Abwanderung verschiedene Formen annehmen kann, wie Braindrain, Arbeitskräfte, die Qualifikationslücken füllen, sowie billige, flexible, ungelernte und oftmals Saisonarbeitskräfte;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 422/10




Allgemeine Bemerkungen

Grundlegende Bemerkungen zur Wirksamkeit der Jugendstrategie

2 Aktionsbereiche

Allgemeine, in jedem Aktionsbereich anzuwendende Grundsätze

Allgemeine und berufliche Bildung

Beschäftigung und Unternehmergeist

Gesundheit, Wohlbefinden und Umwelt

Teil habe

Kreativität und Kultur

2 Freiwilligentätigkeit

Soziale Eingliederung

Jugend in der Welt


 
 
 


Drucksache 442/10

... ) vom Dezember 2005 die Annahme von fünf Legislativvorschlägen über die Zuwanderung von Arbeitskräften zwischen 2007 und 2009 vor, darunter einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Einreise und den Aufenthalt von Saisonarbeitnehmern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 442/10




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Auf diesem Gebiet bestehende Rechtsvorschriften

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

Konsultation interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Überprüfungsklausel

Entsprechungstabelle

Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

Kapitel I
: Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Kapitel II
: Zulassungsvoraussetzungen

Artikel 5

Artikel 6 und 7

Kapitel III
: Verfahren und Genehmigung

Artikel 8
Die Mitgliedstaaten haben sicherzustellen, dass potenziellen Saisonarbeitnehmern aus

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Kapitel IV
: Rechte

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Kapitel V
: Schlussbestimmungen

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Günstigere Bestimmungen

Kapitel II
Zulassungsvoraussetzungen

Artikel 5
Zulassungskriterien

Artikel 6
Ablehnungsgründe

Artikel 7
Entzug oder Nichtverlängerung der Erlaubnis

Kapitel III
Verfahren, Erlaubnis

Artikel 8
Zugang zu Informationen

Artikel 9
Zulassungsanträge

Artikel 10
Saisonarbeitserlaubnis

Artikel 11
Aufenthaltsdauer

Artikel 12
Erleichterung der Wiedereinreise

Artikel 13
Verfahrensgarantien

Artikel 14
Unterkunft

Kapitel IV
Rechte

Artikel 15
Rechte auf der Grundlage der Saisonarbeitserlaubnis/des Visums

Artikel 16
Rechte

Artikel 17
Erleichterung der Einreichung von Beschwerden

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Statistiken

Artikel 19
Berichte

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22
Adressaten


 
 
 


Drucksache 501/09

... " fallende Kategorien von Arbeitnehmern aus Drittstaaten, wie zum Beispiel Saisonarbeiter, innerbetrieblich versetzte Arbeitnehmer und bezahlte Auszubildende, sowie für das Mandat von Frontex vorlegt; insbesondere sollte gewährleistet werden, dass Frontex über angemessene Mittel verfügt, um ihre Ziele zu erreichen, und dass das Parlament umfassend über die Verhandlungen über Abkommen mit Drittstaaten im Bereich der Einwanderung informiert wird,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 501/09




Entschließung

A. in der Erwägung, dass zehn Jahre nach Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam

B. in der Erwägung, dass die obengenannten positiven Faktoren kein Ausgleich für folgende Mängel sein können:

C. in der Erwägung, dass auf Folgendes hingewiesen werden muss:


 
 
 


Drucksache 4/08

... Die Vorschrift enthält die Beschreibung der maßgeblichen Lohnsumme. Dabei werden Leiharbeitsverhältnisse und Saisonarbeitsverhältnisse nicht einbezogen. Mitarbeiter- und Vermögensbeteiligungen im Sinne des § 19a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 3
Rückwirkende Anwendung des durch dieses Gesetz geänderten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts

Artikel 4
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Maßnahmen

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Preis- und Kostenwirkungen

5. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

7. Finanzielle Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Nummer 12

Zu § 13b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13c

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu den Nummern 25 bis 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Teil A (Allgemeines)

Zu § 157

Zu Teil B (Land- und forstwirtschaftliches Vermögen)

Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu § 158

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 159

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 160

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 161

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 162

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 163

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 164

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 165

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 166

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 167

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 168

Zu § 169

Zu § 170

Zu § 171

Zu § 172

Zu § 173

Zu § 174

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 175

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Teil C (Grundvermögen)

Zu § 176

Zu § 177

Zu § 178

Zu § 179

Zu § 180

Zu § 181

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 182

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 183

Zu § 184

Zu § 185

Zu § 186

Zu § 187

Zu Nummer 15

Zu § 188

Zu § 189

Zu Nummer 16

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 811/08

... – legale Zuwanderung: das bevorstehende Paket über legale Zuwanderung (einheitliches Antragsverfahren für die Blue Card, Saisonarbeiter, innerbetrieblich versetzte Arbeitnehmer und bezahlte Auszubildende und andere Vorschläge),



Drucksache 840/1/08

... Die landwirtschaftlichen Betriebe sind in erheblichem Maße auf ausländische Saisonarbeitskräfte angewiesen. Dabei ist jedoch festzustellen, dass in diesem Jahr rund ein Drittel der zugelassenen Arbeitsgenehmigungen storniert worden sind. Dieser Rückgang der Saisonbeschäftigung kann nur durch eine Verlängerung der maximalen Beschäftigung auf neun Monate aufgefangen werden, da dann ein Teil der Saisonarbeitskräfte für einen längeren Zeitraum über vier Monate hinaus zur Verfügung stehen wird.

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Drucksache 840/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe c § 2 Abs. 4 - neu - BeschV

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 18 Satz 1 bis 3 BeschV

3*. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 27 Abs. 1 und 2 - neu - BeschV

4. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 27 Satz 2 BeschV

5. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 27 Satz 4 - neu - BeschV

Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 77/1/07

... Die in der Entschließung geforderte 90:10-Regelung würde - neben der bereits bestehenden Härtefallregelung - eine weitere Erleichterung für die Landwirte bedeuten. Darüber hinaus hat die Bundesagentur für Arbeit wiederholt zugesagt, die Landwirte in der kommenden Saison durch zahlreiche Maßnahmen besser zu unterstützen. Die Forderung im letzten Absatz der Entschließung, eine Schnellvermittlung durch die ZAV bereits dann vorzunehmen, wenn eine Saisonarbeitskraft vom heimischen Arbeitsmarkt erkrankt, nicht mehr zur Arbeit erscheint oder der Arbeitsvertrag gekündigt wird, würde bedeuten, dass in diesen Fällen auf einen weiteren Versuch zur Vermittlung eines Deutschen verzichtet werden würde. Dies würde ein falsches Signal setzen und dem Grundsatz des "

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Drucksache 77/1/07




Zu Absatz 7


 
 
 


Drucksache 77/07

... Mit dem Entschließungsantrag soll die Bundesregierung gebeten werden, die Eckpunkteregelung zur Zulassung von Saisonkräften aus Mittel- und Osteuropa für das Jahr 2007 zu modifizieren. Obgleich die beiden Ziele dieser Regelung, die Erhöhung des Anteils inländischer Arbeitskräfte in der landwirtschaftlichen Saisonbeschäftigung und die Sicherstellung einer ausreichenden Anzahl von Saisonarbeitskräften, gleichartig nebeneinander stehen, ist das zweite Ziel nach Ansicht des antragstellenden Landes nach den bisherigen Erkenntnissen trotz des anerkennenswerten Engagements der beteiligten Institutionen nicht in gebotenem Maße erreicht worden.



Drucksache 777/07

... 15. weist darauf hin, dass vermieden werden muss, die Rechte der verschiedenen Gruppen von Arbeitskräften mit zweierlei Maß zu messen, und dass insbesondere die Rechte von Saisonarbeitskräften und bezahlten Auszubildenden, die einem größeren Risiko ausgesetzt sind, ausgenutzt zu werden, besonders geschützt werden müssen;

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Drucksache 777/07




Allgemeiner Ansatz

Vorschlag

Zirkuläre Migration, Rückkehrmigration und Mobilitätspartnerschaften

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2 Integration

2 Kommunikation

Zusammenarbeit mit Herkunftsländern


 
 
 


Drucksache 824/07

... Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Saisonarbeitnehmern

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 824/07




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Prioritäten für 2008

Wachstum und Beschäftigung

Nachhaltiges Europa

Ein integriertes Konzept zur Migration

Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

Europa als Partner in der Welt

3. Politisches Handeln: ein tägliches Bemühen

Umsetzung vereinbarter politischer Maßnahmen

Die internationale Ebene

Verwaltung von Finanzprogrammen

Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes

4. Arbeiten zur Gestaltung neuer politischer Konzepte

5. Bessere Rechtsetzung: Vereinfachung, Kodifizierung, Rücknahmen und Ermittlung der Verwaltungskosten

Eine strategische Überprüfung der besseren Rechtsetzung

Prüfung anhängiger Rechtsetzungsvorschläge

6. Kommunikation über Europa

Anhang 1
Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen

Anhang 2
Vereinfachungsvorschläge

Anhang 3
Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge

Anhang 4
Kommunikationsprioritäten für das Jahr 2008


 
 
 


Drucksache 762/07

... ) vom Dezember 2005 vorgelegt, die die Annahme von fünf Legislativvorschlägen über die Zuwanderung von Arbeitskräften zwischen 2007 und 2009 ankündigte. Der Vorschlag zielt darauf ab, die Zulassungsbedingungen für bestimmte Gruppen von Zuwanderern (hochqualifizierte Arbeitskräfte, Saisonarbeitnehmer, bezahlte Auszubildende und innerbetrieblich versetzte Arbeitnehmer) festzulegen, die Rechtsstellung von bereits zugelassenen Arbeitnehmern aus Drittländern abzusichern und vereinfachte Verfahren für die Antragsteller einzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 762/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union Maßnahmen, mit denen hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten im Rahmen eines bedarfsorientierten Konzepts angeworben und längerfristig beschäftigt werden, sind im breiteren Zusammenhang der Lissabon-Strategie und der Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung zu sehen, denen zufolge die Wettbewerbsfähigkeit der EU durch makro- und mikroökonomische Maßnahmen gestärkt werden soll. Dazu zählt auch, mehr Menschen an eine Beschäftigung heranzuführen, die Anpassungsfähigkeit von Erwerbstätigen und Unternehmen sowie die Flexibilität der Arbeitsmärkte zu steigern. Allerdings braucht es Zeit, bis diese Maßnahmen wirken. Außerdem reicht die Ausbildung der vorhandenen Arbeitskräfte oder reichen ähnliche Maßnahmen meistens nicht aus, um den Bedarf der EU-Unternehmen an Ärzten, Ingenieuren usw. zu decken. In diesem Zusammenhang können hochqualifizierte Zuwanderer ein wertvolles Kapital sein.

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3 und 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7
, 9 und 10

Artikel 8
, 11 und 12

Artikel 13
, 14 und 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18
, 19, 20 und 21

Kapitel VI

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Günstigere Bestimmungen

Kapitel II
Zulassungsvoraussetzungen

Artikel 5
Zulassungskriterien

Artikel 6
Ausnahmeregelungen

Artikel 7
Zulassungsquoten

Kapitel III
EU-Blue-Card, Verfahren und Transparenz

Artikel 8
EU-Blue-Card

Artikel 9
Ablehnungsgründe

Artikel 10
Entzug oder Nichtverlängerung der EU-Blue-Card

Artikel 11
Zulassungsanträge

Artikel 12
Verfahrensgarantien

Kapitel IV
Rechte

Artikel 13
Zugang zum Arbeitsmarkt

Artikel 14
Befristete Arbeitslosigkeit

Artikel 15
Gleichbehandlung

Artikel 16
Familienangehörige

Artikel 17
Rechtsstellung langfristig Aufenthaltsberechtigter – EG für die Inhaber der EU-Blue-Card

Artikel 18
Aufenthaltstitel langfristig Aufenthaltsberechtigter – EG / EU-Blue-Card – Inhaber

Kapitel V
Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten

Artikel 19
Bedingungen

Artikel 20
Zugang zum Arbeitsmarkt des zweiten Mitgliedstaats für Inhaber des Aufenthaltstitels Langfristige Aufenthaltsberechtigung – EG / EU-Blue-Card-Inhaber

Artikel 21
Aufenthalt im zweiten Mitgliedstaat für Familienangehörige

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 22
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 23
Berichte

Artikel 24
Anlaufstellen

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Inkrafttreten

Artikel 27
Adressaten


 
 
 


Drucksache 792/07 (Beschluss)

... ". Ebenfalls, wenn auch nicht explizit von der Kommission angeführt, könnten nach der vorgeschlagenen Definition auch Selbständige als Arbeitnehmer gelten und unter den Geltungsbereich der Richtlinie fallen. Auch dürften Personen mit erfasst sein, deren beschäftigungsbezogener Aufenthalt, wie etwa bei Au pair, nur relativ kurz angelegt ist, sie aber nicht den Saisonarbeitnehmern zuzurechnen sind.



Drucksache 169/07

... 33. fordert die Kommission nachdrücklich auf, 2007 einen Bericht darüber vorzulegen, wie die Rechte von Saisonarbeitern in der Europäischen Union gewahrt werden können, um Fällen von Missbrauch und Verstößen gegen grundlegende Arbeitsnormen, wie sie derzeit verzeichnet werden, entgegenzuwirken;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/07




Prioritäten für 2007

Modernisierung der europäischen Wirtschaft

Forschung und Entwicklung

2 Binnenmarkt

Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen in Europa

2 Verbraucherschutz

Sicherheit der Bürger, Justiz und Migration

Sichere, wettbewerbsfähige und nachhaltige Energie

Europa lebenswerter machen

Umwelt und nachhaltige Entwicklung

2 Gesundheit

Landwirtschaft und Fischerei

Europa als Partner der Welt

2 Nachbarschaftspolitik

Stabilität und Demokratie in Südosteuropa

2 Russland

2 Entwicklungspolitik

Handelspolitik und WTO-Verhandlungen

2 ESVP

Bessere Rechtsetzung

2 Folgeabschätzungen

Überwachung der Umsetzung und Durchsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands

Verantwortungsvolle Haushaltsführung


 
 
 


Drucksache 77/07 (Beschluss)

... Der Bundesrat stellt fest, dass der Einsatz ausländischer Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft weiterhin notwendig und mitentscheidend für den Erhalt und die Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe ist. Er weist darauf hin, dass ausländische Saisonarbeitskräfte auch zur Sicherung von Arbeitsplätzen im vor- und nachgelagerten Bereich beitragen.



Drucksache 792/1/07

... ". Ebenfalls, wenn auch nicht explizit von der Kommission angeführt, könnten nach der vorgeschlagenen Definition auch Selbständige als Arbeitnehmer gelten und unter den Geltungsbereich der Richtlinie fallen. Auch dürften Personen mit erfasst sein, deren beschäftigungsbezogener Aufenthalt, wie etwa bei Au pair, nur relativ kurz angelegt ist, sie aber nicht den Saisonarbeitnehmern zuzurechnen sind.



Drucksache 792/07

... Der vorliegende Vorschlag soll diesen Forderungen in Einklang mit dem strategischen Plan zur legalen Zuwanderung entsprechen; danach sollten die Zulassungsbedingungen für bestimmte Kategorien von Migranten (hochqualifizierte Arbeitnehmer, Saisonarbeitnehmer, bezahlte Auszubildende und innerbetrieblich versetzte Arbeitnehmer) in vier spezifischen Richtlinien festgelegt und ein allgemeiner Rahmen für einen fairen und auf Rechten basierenden Ansatz in Bezug auf die Arbeitsmigration errichtet werden. Mit diesem Vorschlag soll letztere Zielvorgabe umgesetzt werden, indem die Rechtsstellung bereits zugelassener Drittstaatsangehöriger in Übereinstimmung mit der Grundstrategie der Lissabon-Agenda gesichert wird und Verfahrensvereinfachungen für Antragsteller vorgesehen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 792/07




1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Korrelationstabelle

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Kapitel I
- Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
, 2 und 3

Kapitel II
– Ein einheitliches Antragsverfahren und ein einziger Verwaltungsakt

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6 und 7

Artikel 8
, 9 und 10

Artikel 11

Kapitel III
– Recht auf Gleichbehandlung

Artikel 12

Artikel 13

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definition

Artikel 3
Geltungsbereich

Kapitel II
Einheitliches Antragsverfahren und kombinierte Erlaubnis

Artikel 4
Einheitliches Antragsverfahren

Artikel 5
Zuständige Behörde

Artikel 6
Kombinierte Erlaubnis

Artikel 7
Für andere als Beschäftigungszwecke ausgestellte Aufenthaltstitel

Artikel 8
Rechtsbehelfe

Artikel 9
Zugang zu Informationen

Artikel 10
Gebühren

Artikel 11
Rechte aufgrund der kombinierten Erlaubnis

Kapitel III
Recht auf Gleichbehandlung

Artikel 12

Artikel 13
Günstigere Bestimmungen

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 14

Artikel 15
Berichterstattung

Artikel 16
Umsetzung

Artikel 17
Inkrafttreten

Artikel 18
Adressaten


 
 
 


Drucksache 1/07

... ) können mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab dem 52. Lebensjahr befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden, ohne dass für die Befristung ein sachlicher Grund (z.B. Vertretung, Saisonarbeit) erforderlich ist. Die Befristungsdauer und die Zahl der Vertragsverlängerungen sind nicht begrenzt. Ebenso gibt es keine Beschränkung wiederholter Befristungen bei demselben Arbeitgeber. Die Altersgrenze von 52 Jahren gilt nach Artikel 7 des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002 (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes

II. Änderungen des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch

III. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 9

Zu Artikel 4

C. Finanzielle Auswirkungen

D. Sonstige Kosten

E. Preiswirkungsklausel

F. Gleichstellungspolitische Bedeutung


 
 
 


Drucksache 868/06

... Die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen bei befristeten Arbeitsverträgen, Teilzeitarbeit, Leiharbeit und Saisonarbeit wurde ursprünglich in der Sozialcharta von 1989 und dem nachfolgenden Aktionsprogramm zur Sozialcharta unterstrichen11. Auf eine Zeit intensiver Debatten über die Frage, ob Gemeinschaftsinitiativen zu diesen Beschäftigungsverhältnissen angebracht sind, folgte die Verabschiedung der Richtlinien über Teilzeitarbeit12 und über befristete Arbeitsverträge13, wodurch die Rahmenvereinbarungen der EU-Sozialpartner, in denen der Grundsatz der Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten, Beschäftigten mit befristetem Arbeitsvertrag und vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten festgelegt wurde, verbindlichen Charakter erhielten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 868/06




1. Einleitung – Zweck dieses Grünbuchs

2. Das Arbeitsrecht in der Europäischen Union - Die Situation heute

a. Entwicklungen in den Mitgliedstaaten

b. Maßnahmen auf EU-Ebene

3. Die zentrale politische Herausforderung - Ein flexibler, integrativer Arbeitsmarkt

4. Modernisierung des Arbeitsrechts - Diskussionsthemen

a. Beschäftigungsübergänge

b. Unsicherheit bezüglich der Gesetzeslage

c. Dreiseitige Rechtsverhältnisse

d. Organisation der Arbeitszeit

e. Mobilität der Arbeitskräfte

f. Fragen der Rechtsdurchsetzung und Schwarzarbeit


 
 
 


Drucksache 89/06

... a) Für die Berechnung der Renten nach dem lov om social pension (Gesetz über Sozialrenten) gelten die von einem Grenzgänger oder einem Arbeiter, der sich zur Verrichtung von Saisonarbeit nach Dänemark begebenen hat, in Dänemark zurückgelegten Beschäftigungszeiten oder Zeiten selbständiger Tätigkeit als von dem hinterbliebenen Ehegatten in Dänemark zurückgelegte Wohnzeiten, sofern der hinterbliebene Ehegatte während dieser Zeiten mit dem Grenzgänger oder dem oben erwähnten Arbeiter ohne Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft oder tatsächliches Getrenntleben wegen Unverträglichkeit verheiratet war und in einem anderen Mitgliedstaat wohnte. Im Sinne dieses Absatzes ist unter "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Instrumente

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Vereinfachung

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Anhang

1. In Anhang I Abschnitt II

2. Anhang VIII wird wie folgt geändert:

3. Anhang XI erhält folgende Fassung::

A. BELGIEN

B. TSCHECHISCHE Republik

C. DÄNEMARK

D. DEUTSCHLAND

E. ESTLAND

F. GRIECHENLAND

G. SPANIEN

H. FRANKREICH

I. IRLAND

J. ITALIEN

K. Zypern

L. LETTLAND

M. LITAUEN

N. LUXEMBURG

O. UNGARN

P. MALTA

Q. NIEDERLANDE

1. Krankenversicherung

2. Anwendung des Allgemeine Ouderdomswet AOW niederländisches Gesetz über die allgemeine Altersversorgung

3. Anwendung des Gesetzes über die allgemeine Hinterbliebenenversicherung Allgemeine nabestaandenwet ANW

4. Anwendung der niederländischen Rechtsvorschriften über die Arbeitsunfähigkeitsversicherung.

5. Anwendung der niederländischen Rechtsvorschriften über Familienleistungen

R. ÖSTERREICH

S. POLEN

T. PORTUGAL

U. SLOWENIEN

V. SLOWAKEI

W. FINNLAND

X. SCHWEDEN

Y. VEREINIGTES Königreich


 
 
 


Drucksache 5/06

... Es wurde geprüft, ob spezifische Regelungen für bestimmte Wirtschaftssektoren oder große Gruppen von Zuwanderern vorgeschlagen werden sollten. In der gegenwärtigen Situation wurde es angesichts der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei den demografischen Vorausschätzungen, den sozialen Bedingungen und Arbeitsmarktstrukturen, den Trends und Erfordernissen nicht für wirtschaftlich und gesellschaftlich effizient erachtet, auf bestimmte Sektoren abzuzielen, da dies ein unerwünschtes Erstarren der nationalen Arbeitsmärkte zur Folge haben könnte. Andererseits waren im Zuge der öffentlichen Konsultation eindeutig Gruppen von Arbeitnehmern mit gemeinsamen Bedürfnissen und Interessen ermittelt worden. Außerdem sollen die Interessen bestimmter Mitgliedstaaten, die eher hoch qualifizierte Arbeitnehmer anziehen wollen, und die Interessen derjenigen Mitgliedstaaten, die vor allem Saisonarbeitnehmer benötigen, ausgewogen berücksichtigt werden. Diese Rechtsakte werden die Rahmenrichtlinie ergänzen und sich nur auf unselbstständig Erwerbstätige beziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/06




1. Einleitung

1.1. Politischer Hintergrund

1.2. Die Lissabon-Agenda und demografische Trends

2. Legilative Maßnahmen für die Zuwanderung von Arbeitskräften

2.1. Allgemeine Rahmenrichtlinie

2.2. Vier spezifische Richtlinien

2.2.1. Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt hoch qualifizierter Arbeitnehmer13

2.2.2. Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Saisonarbeitnehmern

2.2.3.Vorschlag für eine Richtlinie über Verfahren zur Regelung der Einreise, des befristeten Aufenthalts und der Wohnsitznahme von innerbetrieblich versetzten Arbeitnehmern

2.2.4. Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von bezahlten Auszubildenden

2.3. Sonstige legislative Maßnahmen

3. Wissensaufbau und Integration

3.1. Information und politische Debatte

3.2. Europäisches Portal zur beruflichen Mobilität EURES

3.3. Europäisches Migrationsnetz EMN

4. Integration

5. Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern

5.1. Instrumente zur Förderung der zirkulären Migration und der Rückkehrmigration

5.2. Schulung in den Herkunftsländern

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 535/1/06

... 7. Die in der Mitteilung der Kommission zum Ausdruck kommende Auffassung, dass die Saisonarbeit die Glaubwürdigkeit legaler Migrationskanäle untergrabe oder zu massiver Ausbeutung der Betroffenen führen könne, wird vom Bundesrat nicht geteilt. Vielmehr kommt die - legale - Saisonarbeit den Interessen sowohl der betroffenen Arbeitnehmer als auch der betroffenen Arbeitgeber gleichermaßen entgegen, da sie den Arbeitgebern Flexibilität ermöglicht und den Saisonarbeitnehmern die Möglichkeit gibt, bei gleichzeitiger Partizipation an dem hohen Lohnniveau des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird, weiterhin außerhalb der Saison für sich und ihre Familienangehörigen die niedrigen Lebenshaltungskosten des Herkunftsstaates zu nutzen. Auch insoweit verweist der Bundesrat ergänzend auf seine Stellungnahme vom 10. März 2006 zur "



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.