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62 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Sachkompetenz"


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Drucksache 7/20

... es sowie für die datenschutzrechtlichen Regelungen als Annex zu den jeweiligen Sachkompetenzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/20




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des THW-Gesetzes

§ 1
Rechtsform, Aufgaben und Personal

§ 1a
Einsatzkräfte und Einrichtungen

§ 1b
Forschung

§ 2
Helferinnen und Helfer; Verordnungsermächtigung

§ 3
Ausgleichsansprüche und soziale Sicherung.

§ 4
Mitwirkung; Verordnungsermächtigung

§ 6
Gebühren und Auslagen bei Amtshilfe; Verordnungsermächtigung für Kostenerstattungen

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Demografische Auswirkungen

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu § 1a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 1b

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu § 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1

Zu Satz 2 - neu -

Zu den Sätzen 3 bis 5

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Satz 1

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Satz 3

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3

Zu Satz 3

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Absatz 8

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 4

Zu § 5

Zu Nummer 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 579/19

... es. Hinsichtlich der Materie, für die dem Bund die Sachkompetenz zukommt, kann er als Annex das hierfür erforderliche Verfahren mitregeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 579/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Gegenstand des Gesetzes

§ 2
Verkehrsinfrastrukturprojekte

§ 3
Träger des Vorhabens; zuständige Behörde

§ 4
Vorbereitendes Verfahren

§ 5
Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

§ 6
Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen

§ 7
Anhörungsverfahren

§ 8
Abschlussbericht und Anlagen zum Abschlussbericht

§ 9
Zusätzliche Zugänglichmachung und Bekanntgabe des Maßnahmengesetzes

§ 10
Vollzugskontrolle; Unterrichtung der Europäischen Kommission

§ 11
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen für Änderungen des Maßnahmengesetzes

§ 12
Normenkontrollverfahren

§ 13
Zusätzliche Regelungen der Behörde

§ 14
Überleitung von Verfahren

§ 15
Gebühren

§ 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

3. Nachhaltigkeitsaspekte

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Satz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absätze 3 bis 5

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummern 1 bis 7

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu § 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Anlage
Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5016, BMVI: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich - Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2. Weitere Kosten

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 598/1/19

... 10. Der Bundesrat regt erneut an, dass der Verpflichtetenkreis der "Finanzunternehmen" der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterfallen sollte. Aufgrund der Nähe der Finanzunternehmen nach § 1 Absatz 3 KWG zu den Kredit- und Finanzdienstleistungen, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Zahlungsinstituten nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ist es folgerichtig, dass die BaFin auch über die Finanzunternehmen die geldwäscherechtliche Aufsicht führen sollte. Den Aufsichtsbehörden der Länder fehlt für die Beaufsichtigung dieses Verpflichtetenkreises die Sachkompetenz, die wiederum bei der BaFin vorhanden ist. Die BaFin verfügt, anders als die Aufsichtsbehörden der Länder, über einen Überblick der Beteiligungen und Verflechtungen zwischen Finanzunternehmen und mit ihnen verbundener Institute.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 598/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e § 9 Absatz 5, 6 - neu - GwG

2. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 31 Absatz 4 Satz 4 GwG , Doppelbuchstabe ff § 31 Absatz 4 Satz 6 GwG


 
 
 


Drucksache 598/19 (Beschluss)

... Den Aufsichtsbehörden der Länder fehlt für die Beaufsichtigung dieses Verpflichtetenkreises die Sachkompetenz, die wiederum bei der BaFin vorhanden ist. Die BaFin verfügt, anders als die Aufsichtsbehörden der Länder, über einen Überblick der Beteiligungen und Verflechtungen zwischen Finanzunternehmen und mit ihnen verbundener Institute.



Drucksache 219/18

... Die Empfehlung stützt sich auf eine fundierte wissenschaftliche Grundlage und Sachkompetenz, einen überprüften wissenschaftlichen Konsens, eine anhand von Vergleichsdaten durchgeführte Analyse aktueller Impftrends und die Ergebnisse einer öffentlichen Konsultation der Interessenträger.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 219/18




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNGEN, der Konsultationen der Interessenträger und der Folgenabschätzungen

- Konsultationen der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Beobachtungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten,

BEGRÜSST die ABSICHT der Kommission, in ENGER Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten folgende Massnahmen DURCHZUFÜHREN:

BEGRÜSST die ABSICHT der Kommission,


 
 
 


Drucksache 208/18

... Aufgrund ihrer Zuständigkeit und Sachkompetenz ist die Akkreditierungsstelle in der Lage, Verstöße gegen das Akkreditierungsrecht sicherer zu beurteilen als allgemein-, polizei- oder gewerberechtlich zuständige Behörden. Deren Zuständigkeit soll aber nicht beschnitten werden (Absatz 4).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 208/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1

§ 1a
Schutz der Alleinstellung der Akkreditierungsstelle

§ 3
Befugnisse gegenüber Konformitätsbewertungsstellen.

§ 7
Vorschuss auf Gebühren

§ 13a
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 2
Änderung der Gewerbeordnung

§ 32
Regelung der Sachkundeprüfung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 1a

Zu § 1a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 162/1/17

... Für den Vorschlag, dass auch wirtschaftliche Vereine ihre Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister erlangen sollten, kann auch die bereits vorhandene Sachkompetenz der Rechtspfleger bei den Registergerichten angeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/1/17




1. Zu Artikel 1 § 22 BGB

2. Zu Artikel 1 § 22 BGB

3. Zu Artikel 1 § 22 BGB

4. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe b § 15 Absatz 1 Satz 2 GenG

5. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe a § 30 Absatz 2 GenG

6. Zu Artikel 3 Nummer 15 § 53 GenG

Zu Nummer 15

Zu Nummer 15

7. Zu Artikel 3 Nummer 15 Buchstabe b § 53 Absatz 2 Satz 1 GenG

8. Zu Artikel 3 Nummer 16 § 53a Absatz 3 Satz 1 GenG

9. Zu Artikel 3 Nummer 17 § 54 GenG

§ 54
Pflichtmitgliedschaft im Prüfungsverband

10. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 54a Absatz 3 -neu- GenG

11. Zu Artikel 3 Nummer 18 § 55 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und Absatz 4 - neu - GenG

12. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe b § 59 Absatz 1 Satz 1 GenG

13. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe b § 59 Absatz 1 Satz 1 GenG

14. Zu Artikel 3 Nummer 21 § 60 Absatz 1 GenG

15. Zu Artikel 3 Nummer 23 § 63d Satz 2 GenG

16. Zu Artikel 3 Änderung des Genossenschaftsgesetzes

17. Zu Artikel 7a - neu - § 317 Absatz 4 Satz 2 - neu - ZPO, § 725 Satz 2 - neu - ZPO ,

'Artikel 7a Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 7b
Änderung der Strafprozessordnung


 
 
 


Drucksache 162/17 (Beschluss)

... Für den Vorschlag, dass auch wirtschaftliche Vereine ihre Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister erlangen sollten, kann auch die bereits vorhandene Sachkompetenz der Rechtspfleger bei den Registergerichten angeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 22 BGB

2. Zu Artikel 1 § 22 BGB

3. Zu Artikel 1 § 22 BGB

4. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe b § 15 Absatz 1 Satz 2 GenG

5. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe a § 30 Absatz 2 GenG

6. Zu Artikel 3 Nummer 15 § 53 GenG

Zu Nummer 15

Zu Nummer 15

7. Zu Artikel 3 Nummer 17 § 54 GenG

§ 54
Pflichtmitgliedschaft im Prüfungsverband

8. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 54a Absatz 3 -neuGenG

9. Zu Artikel 3 Nummer 18 § 55 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und Absatz 4 - neu - GenG

10. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe b § 59 Absatz 1 Satz 1 GenG

11. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe b § 59 Absatz 1 Satz 1 GenG

12. Zu Artikel 3 Nummer 21 § 60 Absatz 1 GenG

13. Zu Artikel 3 Nummer 23 § 63d Satz 2 GenG

14. Zu Artikel 3 Änderung des Genossenschaftsgesetzes

15. Zu Artikel 7a - neu - § 317 Absatz 4 Satz 2 - neu - ZPO, § 725 Satz 2 - neu - ZPO , Artikel 7b - neu - § 275 Absatz 4 Satz 2 - neu - StPO

'Artikel 7a Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 7b
Änderung der Strafprozessordnung


 
 
 


Drucksache 232/17 (Beschluss)

... Sind die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, wird Ermessen eingeräumt, ob der internationalen Nichtregierungsorganisation die besondere Rechtsstellung eingeräumt werden soll. Bei dieser Entscheidung sind die ermessensleitenden Kriterien des § 33 Absatz 1 Satz 2 zu berücksichtigen. Besondere Berücksichtigung findet dabei, ob die Nichtregierungsorganisation Konsultativstatus bei einer internationalen Einrichtung genießt, der die Bundesrepublik Deutschland angehört. Internationale Einrichtungen gewähren Nichtregierungsorganisationen, die über besondere Sachkompetenz in einem Politikfeld der internationalen Organisation verfügen, Konsultativstatus, siehe beispielsweise den Konsultativstatus gemäß Artikel 71 der Satzung der Vereinten Nationen. Hierdurch erhalten diese Organisationen eine Beteiligungsmöglichkeit an den Entscheidungsprozessen. Die Erfüllung dieses Merkmales ist in der Regel auch ein starkes Indiz für die Seriosität und Sachkompetenz einer Organisation.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/17 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen (Gaststaatgesetz)

Artikel 1
Gaststaatgesetz

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Internationale Organisationen

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 3
Internationale Organisationen

§ 4
Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit

§ 5
Verordnungsermächtigung für Sitzabkommen

Kapitel 2
Unmittelbar geltende Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

§ 6
Unverletzlichkeit des Sitzgeländes

§ 7
Auf dem Sitzgelände anwendbare Bestimmungen

§ 8
Unverletzlichkeit der Archive und aller Unterlagen der internationalen Organisation

§ 9
Schutz des Sitzgeländes und seiner Umgebung

§ 10
Immunität der internationalen Organisation, Gelder, Guthaben und sonstige Vermögenswerte

§ 11
Befreiung von direkten Steuern

§ 12
Befreiungen und Vergütungen von der Umsatzsteuer

§ 13
Befreiungen und Vergütungen bei den besonderen Verbrauchsteuern

§ 14
Befreiungen von Zöllen, Verboten, Beschränkungen

§ 15
Erleichterungen im Nachrichtenverkehr

§ 16
Einreise, Aufenthaltstitel

§ 17
Passierschein und Bescheinigung der Vereinten Nationen, Reisedokumente anderer internationaler Organisationen

§ 18
Mitteilung zum Personal, Ausstellung von Ausweisen

§ 19
Soziale Sicherheit

§ 20
Zugang zum Arbeitsmarkt für unmittelbare Angehörige sowie Ausstellung von Visa und Aufenthaltserlaubnissen an Hausangestellte

§ 21
Personen, die aus dem Dienst bei der internationalen Organisation ausscheiden

§ 22
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen der Vertreter der Mitglieder

§ 23
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen für Bedienstete der internationalen Organisation

Kapitel 3
Weitere Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

§ 24
Bedienstete der internationalen Organisation vergleichbar der Stufe P-4 der Vereinten Nationen

§ 25
Sachverständige im Auftrag

§ 26
Kongresse, Seminare, ähnliche Veranstaltungen

Teil 3
Weitere internationale Einrichtungen

Kapitel 1
Internationale Institutionen

§ 27
Internationale Institutionen; Verordnungsermächtigung

§ 28
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Kapitel 2
Quasizwischenstaatliche Organisationen

§ 29
Quasizwischenstaatliche Organisationen, Verordnungsermächtigung

§ 30
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Kapitel 3
Sonstige internationale Einrichtungen

§ 31
Sonstige internationale Einrichtungen; Verordnungsermächtigung

§ 32
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Teil 4
Internationale Nichtregierungsorganisationen

§ 33
Internationale Nichtregierungsorganisation

§ 34
Steuerliche Vergünstigungen; Anerkennung der Gemeinnützigkeit

§ 35
Aufenthaltsrechtliche Begünstigung

§ 36
Sozialversicherungsbeiträge

§ 37
Zugang zum Arbeitsmarkt für Bedienstete und unmittelbare Angehörige

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 38
Beachtung der Gesetze, Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

§ 39
Beilegung von Streitigkeiten

§ 40
Einhaltung der Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen, Maßnahmen bei Missbrauch

§ 41
Verhältnis zu bestehenden Abkommen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

B. Lösung

II. Alternativen

III. Gesetzgebungszuständigkeit

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung

B. Besonderer Teil

Teil 1
- Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Teil 2
- Internationale Organisationen

Kapitel 1
Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Kapitel 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Teil 3
- Weitere internationale Einrichtungen

Erstes Kapitel

Zu § 27

Zu § 28

Kapitel 2
Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Teil 4
- Internationale Nichtregierungsorganisationen

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Teil 5
- Schlussbestimmungen

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 101/16

... Davon abgesehen berichten zahlreiche Länder, die von der Aufhebung der Richtervorbehalte bereits Gebrauch gemacht haben (Bayern [eingeschränkt], Bremen, Hamburg, Hessen [eingeschränkt], Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz [eingeschränkt], Sachsen, vgl. im Einzelnen dazu: Rellermeyer, Rechtspflegerblatt 2015, S. 26), über positive Erfahrungen. Im Fall einer landesrechtlich vollumfänglich vollzogenen Aufhebung der Richtervorbehalte wird die Sachbearbeitung im Nachlassbereich einheitlich in der Hand des Rechtspflegers liegen. Hierdurch werden Sachkompetenzen gebündelt und die Aufgaben des Rechtspflegers (und seine Stellung) insgesamt aufgewertet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 101/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Artikel 1
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 769/16

... Der Bund erhält so die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen. Das bestehende System ist gekennzeichnet durch eine geteilte Verantwortung zwischen Bund und Ländern in funktionaler und finanzieller Hinsicht. Die damit verbundenen Probleme, unter anderem in Hinblick auf den fehlenden Einfluss des Bundes auf Verwaltungsstrukturen (einschließlich Personaldisposition) und die Priorisierung von Projekten, werden durch die Verwaltungsreform für den Bereich der Bundesautobahnen beseitigt. Mit der Verwaltung der Bundesautobahnen durch den Bund liegen zukünftig Wahrnehmungs- und Sachkompetenz sowie die Finanzierungsverantwortung allein beim Bund.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 769/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Teil A des Beschlusses vom 14. Oktober 2016

2. Teil B des Beschlusses vom 14. Oktober 2016

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Artikel 104c

Artikel 143e

Artikel 143f

Artikel 143g

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Teil A des Beschlusses vom 14. Oktober 2016 Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs

Finanzhilfen Seehäfen/ Gemeindeverkehrsfinanzierung

4 Sanierungshilfen

Stärkung des Stabilitätsrates

2. Teil B des Beschlusses vom 14. Oktober 2016 Digitalisierung

Infrastrukturgesellschaft Verkehr

Bessere Förderung von Investitionen

Kontrollrechte bei Mitfinanzierung von Länderaufgaben

4 Steuerverwaltung

Geltungsdauer/ Übergangsregelung

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Unterziffer aa

Zu Unterziffer bb

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 143e

Zu Artikel 143f

Zu Artikel 143g

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 101/16 (Beschluss)

... Davon abgesehen berichten zahlreiche Länder, die von der Aufhebung der Richtervorbehalte bereits Gebrauch gemacht haben (Bayern [eingeschränkt], Bremen, Hamburg, Hessen [eingeschränkt], Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz [eingeschränkt], Sachsen, vgl. im Einzelnen dazu: Rellermeyer, Rechtspflegerblatt 2015, Seite 26), über positive Erfahrungen. Im Fall einer landesrechtlich vollumfänglich vollzogenen Aufhebung der Richtervorbehalte wird die Sachbearbeitung im Nachlassbereich einheitlich in der Hand des Rechtspflegers liegen. Hierdurch werden Sachkompetenzen gebündelt und die Aufgaben des Rechtspflegers (und seine Stellung) insgesamt aufgewertet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 101/16 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur flexiblen Aufgabenübertragung in der Justiz

Artikel 1
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 481/16

... - Es soll zum Bewerben des Kulturerbes als einem wichtigen Element der internationalen Dimension der EU beitragen und dabei auf dem in Partnerländern bestehenden Interesse am Kulturerbe und an der Sachkompetenz Europas aufbauen. Dem kulturellen Erbe kommt in mehreren Programmen im Bereich der Außenbeziehungen eine wichtige Rolle zu, auch im Nahen Osten. Die Förderung der Wertschätzung des Kulturerbes stellt auch eine Reaktion auf die bewusste Zerstörung von Kulturgütern in Konfliktgebieten dar.8

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 481/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Inhalt der Maßnahmen

Artikel 4
Koordinierung auf nationaler Ebene

Artikel 5
Koordinierung auf Unionsebene

Artikel 6
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 7
Finanzierung

Artikel 8
Monitoring und Bewertung

Artikel 9
Dieser Beschluss tritt am

Artikel 10
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am


 
 
 


Drucksache 242/15 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat hält insbesondere auch eine territoriale Folgenabschätzung für wichtig und weist darauf hin, dass die Verwaltungen der föderalen und regionalen Untergliederungen der Mitgliedstaaten und insbesondere die deutschen Länder über besondere Sachkompetenz und ein breites Wissen hinsichtlich des Vollzugs von EU-Recht verfügen.



Drucksache 24/15

... § 51 Absatz 2 Satz 2 IRG ist nicht anwendbar. Sofern neben der Vollstreckung der freiheitsentziehenden Sanktion auch um Vollstreckung einer im selben Erkenntnis verhängten Geldsanktion nach Maßgabe des Rb Geldsanktionen ersucht wird, kann es zu einer zusätzlichen gerichtlichen Befassung durch das nach § 87g Absatz 1 und 2 IRG zuständige Amtsgericht kommen, und zwar dann, wenn die verurteilte Person Einspruch gegen die Vollstreckung der Geldstrafe erhebt oder die Bewilligungsbehörde einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 87i IRG stellt. Aufgrund der unterschiedlichen Sanktionswirkung der beiden kumulativ verhängten Strafen und aufgrund der Sachkompetenz der Amtsgerichte im Bereich von Massenverfahren mit Geldsanktionen ist es sachgerecht, auch dann die zur Umsetzung des Rb Geldsanktionen in das IRG eingeführten Spezialregelungen anzuwenden, wenn die zu vollstreckende Geldsanktion zusätzlich zu einer freiheitsentziehenden Sanktion verhängt wurde. Allein der Umstand, dass die beiden Sanktionen in ein und demselben Erkenntnis verhängt wurden, rechtfertigt es nicht, von dem der Praxis zur Verfügung gestellten, in sich geschlossenen System für die Vollstreckungshilfe bei Geldsanktionen abzuweichen und für diese Fälle ein weiteres (Sonder-)Verfahren einzuführen. Dies widerspräche auch dem mit der Umsetzung des Rb Geldsanktionen verfolgten Ziel, durch die Entwicklung einer einheitlichen Verwaltungspraxis und durch einen einheitlichen effektiven Rechtschutz Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 24/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 54a
Vollstreckung langer freiheitsentziehender Sanktionen

§ 71
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland

§ 71a
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

Abschnitt 1
Freiheitsentziehende Sanktionen

Unterabschnitt 1
Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland

§ 84
Grundsatz

§ 84a
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 84b
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 84c
Unterlagen

§ 84d
Bewilligungshindernisse

§ 84e
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 84f
Gerichtliches Verfahren

§ 84g
Gerichtliche Entscheidung

§ 84h
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 84i
Spezialität

§ 84j
Sicherung der Vollstreckung

§ 84k
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung

§ 84l
Durchbeförderung zur Vollstreckung

§ 84m
Durchbeförderungsverfahren

§ 84n
Durchbeförderung auf dem Luftweg

Unterabschnitt 2
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 85
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 85a
Gerichtliches Verfahren

§ 85b
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person

§ 85c
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde

§ 85d
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 85e
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 85f
Sicherung der weiteren Vollstreckung

Abschnitt 4
Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen

Unterabschnitt 1
Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland

§ 90a
Grundsatz

§ 90b
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 90c
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 90d
Unterlagen

§ 90e
Bewilligungshindernisse

§ 90f
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 90g
Gerichtliches Verfahren

§ 90h
Gerichtliche Entscheidung

§ 90i
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 90j
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung

§ 90k
Überwachung der verurteilten Person

Unterabschnitt 2
Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 90l
Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung

§ 90m
Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person

§ 90n
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 98b
Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Abschnitt : Umsetzung des Rb Freiheitsstrafen

I. Entstehungsgeschichte

II. Inhalt des umzusetzenden Rb Freiheitsstrafen

III. Vollstreckungshilfe im deutschen Recht

1. Vertraglose Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland

a Formelle und materielle Voraussetzungen

b Verfahren

1. Vertraglose Vollstreckung inländischer Erkenntnisse im Ausland

a Formelle und materielle Voraussetzungen

b Verfahren

2. Bilaterale und multilaterale Übereinkommen zur Vollstreckungshilfe

3. Notwendige Änderungen im IRG

4. Vollstreckung eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat ergangenen Erkenntnisses in der Bundesrepublik Deutschland

5. Vollstreckung eines deutschen Erkenntnisses in einem anderen EU-Mitgliedstaat

2. Abschnitt : Umsetzung des Rb Bewährungsüberwachung

I. Entstehungsgeschichte

II. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

Im Einzelnen

III. Internationale grenzüberschreitende Überwachung von Bewährungsmaßnahmen oder alternativen Sanktionen

IV. Notwendige Änderungen im IRG

1. Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland

2. Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

3. Abschnitt : Umsetzung des Rahmenbeschlusses Abwesenheitsentscheidungen

4. Abschnitt : Gesetzgebungskompetenz, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, Gesetzesfolgen; Befristung, Evaluation

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Im Einzelnen:

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 6

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 84

Zu § 84a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84c

Zu Absatz 2

Zu § 84d

Zu § 84e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 84g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 84h

Zu § 84i

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84j

Zu § 84k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 85

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 85a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 85b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 85c

Zu § 85d

Zu § 85e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 85f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 26

Zu § 90a

Zu § 90b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 90c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 90d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 90e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 90f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 90g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 90i

Zu § 90j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 90k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 90n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3030: Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

a. Regelungsinhalt

b. Erfüllungsaufwand

Rahmenbeschluss Freiheitsstrafen

5 Informationspflichten


 
 
 


Drucksache 242/1/15

... 12. Der Bundesrat hält insbesondere auch eine territoriale Folgenabschätzung für wichtig und weist darauf hin, dass die Verwaltungen der föderalen und regionalen Untergliederungen der Mitgliedstaaten und insbesondere die deutschen Länder über besondere Sachkompetenz und ein breites Wissen hinsichtlich des Vollzugs von EU-Recht verfügen.



Drucksache 125/15 (Beschluss)

... Über die Zulässigkeit einer Auslieferung nach dem Europäischen Haftbefehlsverfahren, das in einem solchen Fall zur Anwendung käme, entscheidet das Oberlandesgericht auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft (§§ 78 Absatz 1, in Verbindung mit §§ 29, 32 IRG). Der Gesetzgeber hat den Oberlandesgerichten eine besondere Sachkompetenz zugewiesen, die daher auch beurteilen können, ob die Bewilligungsbehörde ihr Ermessen bezüglich des Vorliegens eines Bewilligungshindernisses nach § 90r IRG-E zutreffend ausgeübt hat. Zudem würden sie auch über eine etwaige spätere Auslieferung entscheiden. Schließlich verfügen die Oberlandesgerichte alleine aufgrund der ihnen gemäß § 122 Absatz 5 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 125/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Inhaltsübersicht zu § 90r und § 90s IRG ,

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Inhaltsübersicht Überschrift Achter Teil, Abschnitt 5 IRG ,

§ 83m
Ablehnungsgründe.

§ 83n
Vorbereitendes Verfahren.


 
 
 


Drucksache 125/1/15

... Über die Zulässigkeit einer Auslieferung nach dem Europäischen Haftbefehlsverfahren, das in einem solchen Fall zur Anwendung käme, entscheidet das Oberlandesgericht auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft (§§ 78 Absatz 1, in Verbindung mit §§ 29, 32 IRG). Der Gesetzgeber hat den Oberlandesgerichten eine besondere Sachkompetenz zugewiesen, die daher auch beurteilen können, ob die Bewilligungsbehörde ihr Ermessen bezüglich des Vorliegens eines Bewilligungshindernisses nach § 90r IRG-E zutreffend ausgeübt hat. Zudem würden sie auch über eine etwaige spätere Auslieferung entscheiden. Schließlich verfügen die Oberlandesgerichte alleine aufgrund der ihnen gemäß § 122 Absatz 5 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 125/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Inhaltsübersicht zu § 90r und § 90s IRG ,

§ 90s
Vorbereitendes Verfahren

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Inhaltsübersicht Überschrift Achter Teil, Abschnitt 5 IRG ,

Abschnitt 5
Überwachung von Maßnahmen zur Vermeidung von Untersuchungshaft

§ 83m
Ablehnungsgründe.

§ 83n
Vorbereitendes Verfahren.


 
 
 


Drucksache 470/12

... Bevor Beschwerden der Fahrgäste an die nationale Durchsetzungsstelle gerichtet werden können, kann durch die EU-Mitgliedstaaten optional festgelegt werden, dass diese erst an den Beförderer gerichtet werden müssen. Von dieser Möglichkeit wird gemäß § 8 Satz 1 Nr. 2 EU-FahrgRSchG i.V.m. Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe a) EU-VO der Bund im Rahmen seiner Sachkompetenz Gebrauch machen. Dadurch verringert sich die Zahl der bei der nationalen Durchsetzungsstelle eingehenden Beschwerden auf jene, für die zuvor zwischen Fahrgast und Beförderer bilateral oder unter Einbeziehung einer Schlichtungsstelle keine Einigung gefunden wurde. Da dies Folge der speziellen nationalen Ausgestaltung ist, werden die Beschwerden an die Durchsetzungsstelle für die Schätzung des Erfüllungsaufwands berücksichtigt. In Anlehnung an die Beschwerden an die zuständige nationale Durchsetzungsstelle mit Bezug auf die Fahrgastrechte im Luftverkehr wird eine durchschnittliche Anzahl von 500 Beschwerden im Jahr für den Bereich der Schifffahrt geschätzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 470/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für den Bund

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

1. Umsetzung der VO EU Nr. 1177/2010

2. Änderung des LuftVG

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

1. Umsetzung der VO EU Nr. 1177/2010

2. Änderung des LuftVG

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Erfüllungsaufwand für den Bund

aa Umsetzung der VO EU Nr. 1177/2010

bb Änderung des LuftVG

b Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

1. Umsetzung der VO EU Nr. 1177/2010

2. Änderung des LuftVG

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz (EU-FahrgRSchG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Aufgaben des Bundes

§ 3
Zuständige Behörde

§ 4
Befugnisse

§ 5
Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 6
Schlichtungsstelle

§ 7
Kosten

§ 8
Verordnungsermächtigung

§ 9
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 4
[Inkrafttreten]

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Inhalt der Regelung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für den Bund

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen

VI. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

1.1 Vorgabe Einreichen einer Beschwerde

1.1.1 Beschwerde an den Beförderer, Reisevermittler oder Reiseveranstalter

1.1.2 Beschwerde an die nationale Durchsetzungsstelle

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.1 Vorgaben in Verbindung mit der Ermöglichung der Kontrollfunktion durch die nationale Durchsetzungsstelle

2.2 Vorgaben in Verbindung mit der Bearbeitung von Beschwerden

2.2.1 Vorgaben bei der Bearbeitung einer Beschwerde des Fahrgastes

a Zeitaufwand in Min. pro Fall x Lohnsatz/60 x Fallzahl pro Jahr.

a Zeitaufwand in Min. pro Fall x Lohnsatz/60 x Fallzahl pro Jahr.

2.2.2 Vorgaben bei der Bearbeitung einer Beschwerde nach Einschaltung der nationalen Durchsetzungsstelle

2.2.3 Vorgaben bei der Bearbeitung einer Beschwerde nach Einschaltung einer Schlichtungsstelle

a Zeitaufwand in Min. pro Fall x Lohnsatz/60 x Fallzahl pro Jahr.

2.2.4 Vorgabe Einreichen einer Beschwerde als Fuhr-/Busunternehmen gegenüber einem Fährenbetreiber

2.3 Vorgaben mit Bezug auf Einrichtung und Unterhalt einer Schlichtungs-Stelle

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3.1 Erfüllungsaufwand für den Bund

3.1.1 Vorgabe Einrichtung einer nationalen Durchsetzungsstelle

3.1.2 Vorgaben in Verbindung mit dem Betrieb einer nationalen Durchsetzungsstelle

3.1.3 Vorgaben in Verbindung mit der Bearbeitung einer Beschwerde durch die nationale Durchsetzungsstelle

3.2 Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen

VII. Weitere Kosten

1. Umsetzung der VO EU Nr. 1177/2010

2. Änderung des LuftVG Keine.

VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IX. Einhaltung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO

B. Besonderer Teil

1. Zu Artikel 1 Erlass eines Gesetzes zur Umsetzung von Fahrgastrechten der Europäischen Union in der Schifffahrt EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz EU-FahrgRSchG

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

2. Zu Artikel 2 Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes

3. Zu Artikel 3 Änderung des Luftverkehrsgesetzes

4. Zu Artikel 4 Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1986: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr sowie zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (EU-FahrgRSchG) (BMVBS)


 
 
 


Drucksache 473/12

... Hinzu kommt, dass es sich bei der Zulassung von Bewachungsunternehmen, die maritime Sicherheitsdienstleistungen zum Zweck der Pirateriebekämpfung anbieten, um eine sehr spezielle Materie mit internationalen Bezügen handelt, die sich in einem hohen Maß von den üblichen gewerberechtlichen Verfahren unterscheidet. So weicht die Neuregelung von dem im Gewerberecht üblichen, personenbezogenen Ansatz (Prüfung der Zuverlässigkeit sowie Unterrichtungs- oder Sachkundenachweis des Gewerbetreibenden und der eingesetzten Personen) ab und orientiert sich an den Interimsleitlinien der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) für Bewachungsunternehmen, die zum Schutz vor Piraterie aufgestellt werden. Die Interimsleitlinien der IMO verfolgen einen unternehmens- und organisationsbezogenen Prüfungsansatz, der hier übernommen wird. Zudem wird es sich bei dem ganz überwiegenden Teil der Bewachungsunternehmen, die eine Zulassung nach § 31 Absatz 1 beantragen werden, voraussichtlich um im Ausland niedergelassene Unternehmen handeln, insbesondere aus Großbritannien und den Vereinigten Staaten. Dieser starke internationale Bezug der Materie rechtfertigt es, in diesem speziellen Fall den Vollzug der neuen Zulassungsregelungen in Abweichung von dem Grundsatz des Artikels 83 GG auf das BAFA als Bundesoberbehörde zu übertragen. Das BAFA beteiligt im Rahmen des Zulassungsverfahrens die Bundespolizei, die insbesondere die maritime Sachkompetenz des Bewachungsunternehmens und das beabsichtigte Standardvorgehen in Gefahrenlagen prüfen wird. Das BAFA erteilt oder versagt die Zulassung im Benehmen mit der Bundespolizei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 473/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

Sonstiger Erfüllungsaufwand

Summe Erfüllungsaufwand je Unternehmen und für die deutsche Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

§ 31
Bewachungsgewerbe auf Seeschiffen; Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Waffengesetzes

§ 28a
Erwerb, Besitz und Führen von Waffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal zum Schutz von Seeschiffen, die die Bundesflagge führen; Beauftragung von Bewachungsunternehmern

§ 52a
Strafvorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungszuständigkeit

III. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

Bürokratiekosten aus Informationspflichten für Unternehmen

Sonstiger Erfüllungsaufwand

Summe Erfüllungsaufwand je Unternehmen und für die deutsche Wirtschaft

2.2 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

IV. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

V. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 31

Zu § 31

Zu § 31

Zu § 31

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummern 4 bis 6

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2098: Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen

Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung


 
 
 


Drucksache 717/12

... In Buchstabe c werden diejenigen Verfahren aus dem Leistungsspektrum einer reproduktionsmedizinischen Einrichtung benannt, die für die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik notwendig sind und für die daher hinreichende praktische Erfahrungen vorliegen müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass im gesamten Prozess der reproduktionsmedizinischen Maßnahme die für eine hochqualitative Versorgung notwendige Sachkompetenz gewährleistet ist. Die genannten Techniken der künstlichen Befruchtung sind etablierte Verfahren, zu denen die hinreichende Erfahrung durch die Anzahl durchgeführter Behandlungen nachzuweisen ist. Von der Benennung einer konkreten Anzahl notwendiger Untersuchungen wird abgesehen. Im Vergleich der in Deutschland tätigen reproduktionsmedizinischen Einrichtungen sollte die Zahl der jährlich durchgeführten Zyklen mindestens im mittleren Bereich liegen. Darüber hinaus wird die Forderung nach einer im oberen Bereich liegenden Erfolgsrate bei In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) (klinische Schwangerschaftsrate je Embryotransfer) als angemessen erachtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 717/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Anforderungen an Zentren und Ethikkommissionen

§ 3
Voraussetzungen für die Zulassung von Zentren

§ 4
Ethikkommissionen für Präimplantationsdiagnostik

§ 5
Antrag auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik

§ 6
Prüfung des Antrags auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik

§ 7
Umgang der Ethikkommissionen mit Daten

§ 8
Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung

Abschnitt 3
Zentralstelle

§ 9
Zentralstelle

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzungen und wesentliche Regelungen

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

III. Nachhaltigkeit

IV. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

V. Vereinbarkeit mit EU-Recht

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften:

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Abschnitt 2 - Anforderungen an Zentren und Ethikkommissionen:

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 3 - Zentralstelle:

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 4 - Schlussvorschriften:

Zu § 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2253: Entwurf einer Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 713/11

... 3. Die zuständige Behörde wird gemäß den Bestimmungen des Artikels 19 organisiert, um die unabhängige Durchführung potenziell konfligierender Aufgaben zu gewährleisten und für Sachkompetenz und allgemeine Effizienz bei der Regulierung der Erdöl- und -Erdgasaktivitäten zu sorgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 713/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Hintergrund der Regulierungsinitiative

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise Hinsichtlich der Verordnung Ergebnisse der Folgenabschätzung für die verschiedenen politischen Optionen

Anhörung interessierter Kreise

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Verhütung von Unfällen

Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften und Haftung bei Schäden

Transparenz, Informationsaustausch und bestmögliche Praktiken

4 Notfallmaßnahmen

Internationale Aktivitäten

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Politische Optionen und Bewertung der Auswirkungen

3. Rechtliche Aspekte der Verordnung

4 Betreiber

4 Mitgliedstaaten

4 Kommission

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Informationen

Änderung geltender Rechtsvorschriften

4 Übertragung

Europäischer Wirtschaftsraum und Energiegemeinschaft

Vorschlag

Kapitel I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
vermeidung ernster Gefahren bei Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten

Artikel 3
Allgemeine Grundsätze des Risikomanagements bei Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten

Artikel 4
Sicherheitserwägungen im Rahmen der Genehmigung von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten gemäß der Richtlinie 94/22/EG

Artikel 5
Beteiligung der Öffentlichkeit an Lizenzvergabeverfahren

Artikel 6
Akzeptanz von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten innerhalb von Lizenzgebieten

Artikel 7
Haftung für Umweltschäden

Artikel 8
Zuständige nationale Behörde

Kapitel III
Vorbereitung Durchführung von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten auf der Basis einer Risikobewertung

Artikel 9
Bedingungen für den Betrieb von Offshore-Anlagen

Artikel 10
Gefahrenbericht für Förderanlagen

Artikel 11
Gefahrenbericht für Nichtförderanlagen

Artikel 12
Interne Notfalleinsatzpläne

Artikel 13
Mitteilung über Bohrungsarbeiten

Artikel 14
Mitteilung über den kombinierten Betrieb

Artikel 15
Überprüfung durch einen unabhängigen Dritten

Artikel 16
Befugnis, Aktivitäten zu untersagen

Artikel 17
Grenzüberschreitende Auswirkungen

Kapitel IV
Beste Praxis für die Beherrschung ernster Gefahren

Artikel 18
Verhütung schwerer Unfälle durch die Betreiber

Artikel 19
Anforderungen an die zuständigen Behörden

Artikel 20
Gewährleistung der Einhaltung des Regulierungsrahmens zur Verhütung schwerer Unfälle

Artikel 21
Anonyme Meldung von Sicherheitsbedenken

Kapitel V
Transparenz Austausch von Informationen

Artikel 22
Informationsaustausch

Artikel 23
Transparenz

Artikel 24
Berichterstattung über die Auswirkungen von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten auf die Sicherheit und Umwelt

Artikel 25
Untersuchungen nach einem schweren Unfall

Artikel 26
Vertraulichkeit

Kapitel IV
Koordinierung Zusammenarbeit

Artikel 27
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 28
Koordinierter Ansatz für Sicherheit in angrenzenden Regionen und internationale Aktivitäten

Kapitel VII
Vorbereitung auf den Notfall Noftallmassnahmen

Artikel 29
Anforderungen an interne Notfalleinsatzpläne

Artikel 30
Externe Notfalleinsatzpläne und Vorbereitung auf den Notfall

Artikel 31
Notfallmaßnahmen

Artikel 32
Grenzüberschreitende Vorbereitung auf den Notfall und Notfallmaßnahmen

Kapitel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 33
Sanktionen

Artikel 34
Der Kommission übertragene Befugnisse

Artikel 35
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 36
Ausschussverfahren

Artikel 37
Änderung der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden 25

Artikel 38
Übergangsbestimmungen

Artikel 39
Inkrafttreten

Anhang I
Beteiligung der Öffentlichkeit in Verbindung mit Genehmigungen gemäß der Richtlinie 94/22/EG

Anhang II
Anforderungen an Dokumente für das Akzeptanzverfahren

1. in einer Auslegungsmitteilung für eine Förder-Anlage zu übermittelnde Informationen

2. in einem Bericht über ERNSTE Gefahren für den Betrieb einer Förder-Anlage zu übermittelnde Informationen

3. in einem Bericht über ERNSTE Gefahren für eine NICHTFörder-Anlage zu übermittelnde Informationen

4. in einer Mitteilung über Bohrungsarbeiten zu übermittelnde Informationen

5. Aspekte eines überprüfungssystems

6. BEI einem grösseren Umbau einer Anlage, EINSCHLIESSLICH der Entfernung einer Festen Anlage, zu übermittelnde Informationen

7. in einer Mitteilung über kombinierten Betrieb zu übermittelnde Informationen

Anhang III
Vorkehrungen der zuständigen Behörden zur Regelung von Betriebsvorgängen, die mit ernsten Gefahren behaftet sind

Anhang IV
Vorkehrungen des Betreibers zur Verhütung schwerer Unfälle

Anhang V
Anforderungen in Bezug auf Notfallvorsorge und Notfallmaßnahmen

1. Interne Notfallpläne

2. Externe Notfallpläne

Anhang VI
Informationsaustausch und Transparenz


 
 
 


Drucksache 370/11

... 19. ist der Auffassung, dass die Genehmigung für ausländische Anwaltskanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, in Indien tätig zu werden, der Wirtschaft und dem Berufsstand in Juristen Indiens erhebliche Vorteile bringen würde, ebenso wie den europäischen Anwaltskanzleien, die über Sachkompetenz auf dem gebiet des Völkerrechts und der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 370/11




Entschließung

Allgemeine Fragen

3 Warenverkehr

Dienstleistungsverkehr, Niederlassung

3 Investitionen

Öffentliche Aufträge

Handel und Wettbewerb

Handel und nachhaltige Entwicklung

Die Rolle des Europäischen Parlaments

Sonstige Erwägungen

Entschließung

Entschließung

Sicherheit und Außenpolitik

Sicherheit und Verteidigung

Innen - und außenpolitische Sicherheit

Sicherheit durch Einsätze

Sicherheit in Partnerschaften

Entschließung

Stärkung der Rolle der EU im multilateralen System

Die Rolle der EU im System der Vereinten Nationen

Die UN-Generalversammlung UNGA

Der UN-Sicherheitsrat UNSC

Der UN-Menschenrechtsrat UNHRC

Die Rolle der EU in den internationalen Finanzinstitutionen IFI

Der Internationale Währungsfond IWF

Die Weltbank WB und die wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ

Die Rolle der EU in multilateralen Sicherheitsorganisationen - Der Nordatlantikpakt NATO

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE

Die Rolle der EU in anderen multilateralen Organisationen - Der Europarat

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD

Die Welthandelsorganisation WTO

Die Rolle der EU in der „Gipfeldiplomatie“ - Ambitionen im G8- und G20-Prozess

Entschließung

Entschließung

Kultur und europäische Werte

EU -Programme

Medien und neue Informationstechnologien

Kulturdiplomatie und kulturelle Zusammenarbeit

EU -Außenbeziehungen und Europäischer Auswärtiger Dienst EAD

UNESCO -Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

GD Bildung und Kultur der Kommission, März 2009

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 181/11

... (34) Kreditvermittler sollten bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie ihren Wohnsitz oder ihre Hauptverwaltung haben, eingetragen werden, sofern sie nach strengen beruflichen Anforderungen in Bezug auf Sachkompetenz, Leumund und Berufshaftpflichtschutz zugelassen wurden. Die Mitgliedstaaten sollten im Interesse der Förderung des Vertrauens der Verbraucher gegenüber Kreditvermittlern sicherstellen, dass zugelassene Kreditvermittler einer fortwährenden und umfassenden Beaufsichtigung durch die zuständige Behörde ihres Herkunftsmitgliedstaats unterliegen. Entsprechende Vorschriften sollten zumindest auf Ebene des Instituts gelten, die Mitgliedstaaten können jedoch klarstellen, ob diese Vorschriften in Bezug auf Genehmigung und nachfolgende Registrierung auch für einzelne Mitarbeiter des Kreditvermittlers gelten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/11




Übermittlung gemäß dem im Protokoll Nr. 2 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel 1
Gegenstand, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und zuständige Behörden

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Zuständige Behörden

Kapitel 2
Anforderungen an Kreditgeber und Kreditvermittler

Artikel 5
Wohlverhaltensregeln in Bezug auf die Vergabe von Verbraucherkrediten

Artikel 6
Mindestanforderungen an die Kompetenz

Kapitel 3
Informationspflichten und vorvertragliche Pflichten

Artikel 7
Allgemeine Bestimmungen zu Werbung und Marketing

Artikel 8
Bei Werbung bereitzustellende Standardinformationen

Artikel 9
Vorvertragliche Informationen

Artikel 10
Informationspflichten für Kreditvermittler

Artikel 11
Angemessene Erläuterungen

Kapitel 4
Effektiver Jahreszins

Artikel 12
Berechnung des effektiven Jahreszinses

Artikel 13
Angaben zum Sollzinssatz

Kapitel 5
Kreditwürdigkeitsprüfung

Artikel 14
Verpflichtung zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers

Artikel 15
Offenlegungspflicht für Verbraucher

Kapitel 6
Zugang zu Datenbanken

Artikel 16
Zugang zu Datenbanken

Kapitel 7
Beratung

Artikel 17
Beratungsstandards

Kapitel 8
Vorzeitige Rückzahlung

Artikel 18
Vorzeitige Rückzahlung

Kapitel 9
Aufsichtsrechtliche Anforderungen

Artikel 19
Zulassung und Beaufsichtigung von Kreditvermittlern

Artikel 20
Registrierung von Kreditvermittlern

Artikel 21
Berufliche Anforderungen an Kreditvermittler

Artikel 22
Niederlassungsfreiheit für Kreditvermittler und Freiheit zur Erbringung von Kreditvermittlungsdiensten in anderen Mitgliedstaaten

Artikel 23
Zulassung, Registrierung und Beaufsichtigung von Nichtkreditinstituten

Kapitel 10
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Sanktionen

Artikel 25
Streitbeilegungsmechanismen

Artikel 26
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 27
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 28
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 29
Unabdingbarkeit dieser Richtlinie

Artikel 30
Umsetzung

Artikel 31
Überprüfungsklausel

Artikel 32

Artikel 33

Anhang I
Berechnung des effektiven Jahreszinses

I. Grundgleichung zur Darstellung der Gleichheit zwischen Kredit-Auszahlungsbeträgen einerseits und Rückzahlungen Tilgung und Kreditkosten andererseits

II. Zusätzliche Annahmen für die Berechnung des effektiven Jahreszinses

Anhang II
Europäisches standardisiertes Merkblatt (ESIS)

Teil
A

ESIS -Muster

Teil
B Hinweise zum Ausfüllen des ESIS

Abschnitt Vorbemerkungen

Abschnitt 1
. Kreditgeber

Abschnitt 2
. Hauptmerkmale des Kredits

Abschnitt 3
. Zinssatz

Abschnitt 4
. Häufigkeit und Anzahl der Ratenzahlungen

Abschnitt 5
. Höhe der einzelnen Raten

Abschnitt 6
. Beispiel eines Tilgungsplans

Abschnitt 7
. Zusätzliche Auflagen und Kosten

Abschnitt 8
. Vorzeitige Rückzahlung

Abschnitt 9
. Widerrufsrecht

Abschnitt 10
. Interne Beschwerdeverfahren

Abschnitt 11
. Externe Beschwerdestelle

Abschnitt 12
. Nichteinhaltung der aus dem Kredit erwachsenden Verpflichtungen: Konsequenzen für den Kreditnehmer

Abschnitt 13
. Zusätzliche Informationen beim Fernabsatz

Abschnitt 14
. Risiken und Warnhinweise


 
 
 


Drucksache 88/1/11

Nach der Emissionshandelsrichtlinie setzt die Emissionsgenehmigung lediglich die Überzeugung der Behörde voraus, dass der Betreiber in der Lage ist, die Emissionen seiner Anlage zu überwachen und darüber Bericht zu erstatten. Weitere materielle Genehmigungsvoraussetzungen sieht die Richtlinie nicht vor. Zur Prüfung und Entscheidung über den Genehmigungstatbestand verfügen die Landes-Immissionsschutzbehörden über ausreichende Sachkompetenzen, so dass es einer zwingenden Beteiligung der Deutsche Emissionshandels-stelle (DEHSt), die übrigens in der Begründung zum Gesetzentwurf nicht begründet wurde, nicht bedarf. Die bisherige Praxis der Information der DEHSt über Genehmigungserteilung, -rücknahme, -widerruf oder -änderung sowie die Stilllegung von Anlagen, die Auswirkung auf die Zuteilung oder Löschung von Emissionsrechten haben, hat sich als ausreichend erwiesen.



Drucksache 692/10

... Darüber hinaus können einige der hochwertigen operativen Dienstleistungen der EMSA (SafeSeaNet, CleanSeaNet, LRIT, Hafenstaatkontrolle usw.) einen signifikanten Beitrag zu anderen EU-Strategien leisten, z.B. zum integrierten Ansatz bei der Seeüberwachung im Rahmen der integrierten EU-Meerespolitik. Dabei sollen verschiedene bereits bestehende, in der Entwicklung befindliche oder geplante Überwachungssysteme zusammengeführt und ihre Interoperabilität hergestellt werden 14. Ein weiterer Bereich, zu dem die EMSA aufgrund ihres Fachwissens bezüglich der Verarbeitung von Satellitendaten einen relevanten Beitrag leisten kann, ist das Programm GMES („Global Monitoring for Environment and Security“). Außerdem sind die Sachkompetenz, die Systeme, Anwendungen und Daten der EMSA für die Bewertung und Analyse des Beitrags der mit dem Seeverkehr zusammenhängenden Belastungen der Meeresumwelt wie Ballastwasser, Abfälle im Meer und Unterwassergeräusche nützlich, berücksichtigt man das Ziel eines guten Umweltzustands, der nach der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie erreicht werden soll15.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 692/10




1. Hintergrund

2. Ziel und Begründung der vorgeschlagenen Maßnahme

2.1. Externe Bewertung der EMSA

2.2. Empfehlungen des Verwaltungsrats der EMSA

I. Änderungen der Verordnung EG Nr. 1406/2002:

II. Empfehlungen zur Agentur und ihren Arbeitspraktiken

III. Sonstige/allgemeine Empfehlungen

2.3. Mehrjahresstrategie der EMSA

2.4. Aufgaben der EMSA

2.5. Leitungsaspekte

2.6. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.3. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Inhalt des Vorschlags

5.1.2. Änderungen von Artikel 2 Aufgaben

5.1.3. Änderungen von Artikel 3 Inspektionen

5.1.4. Änderungen von Artikel 5 Rechtsform, administrative Regelungen, regionale Zentren Agentur, Mitgliedstaaten, Kommission

5.1.5. Änderungen von Artikel 10 Verwaltungsrat

5.1.6. Änderungen von Artikel 15 Exekutivdirektor

5.1.7. Änderungen von Artikel 18 Ernennung des Exekutivdirektors und der Abteilungsleiter

5.1.8. Änderungen von Artikel 18 Haushalt

5.1.9. Änderungen von Artikel 22 Bewertung

5.1.10. Änderungen von Artikel 23

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002

1 Die Artikel 1 bis 3 erhalten folgende Fassung:

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Aufgaben der Agentur

Artikel 3
Inspektionen

2 In Artikel 5 werden die Absätze 3 und 4 wie folgt geändert:

3 Artikel 10 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

4 Artikel 15 wird wie folgt geändert:

5 Artikel 16 erhält folgende Fassung:

Artikel 16
Ernennung des Exekutivdirektors und der Abteilungsleiter

6 Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:

7 Artikel 22 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

8 Artikel 23 erhält folgende Fassung:

Artikel 23
Ausschuss

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 34/10

... Für die Zuständigkeit der Amtsgerichte spricht die Sachkompetenz im Bereich von Massenverfahren mit Geldsanktionen. Zwar sind im Übrigen die Landgerichte für Entscheidungen über die Vollstreckbarkeit eines ausländischen Erkenntnisses zuständig (§ 50 Satz 1 IRG). Diese Verfahren konzentrieren sich aber in der Praxis auf die Vollstreckung von freiheitsentziehenden Maßnahmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 34/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 77a
Elektronische Kommunikation und Aktenführung

§ 77b
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Geldsanktionen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 86
Vorrang

Unterabschnitt 2
Eingehende Ersuchen

§ 87
Grundsatz

§ 87a
Vollstreckungsunterlagen

§ 87b
Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 87c
Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung

§ 87d
Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung

§ 87e
Beistand

§ 87f
Bewilligung der Vollstreckung

§ 87g
Gerichtliches Verfahren

§ 87h
Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch

§ 87i
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung

§ 87j
Rechtsbeschwerde

§ 87k
Zulassung der Rechtsbeschwerde

§ 87l
Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte

§ 87m
Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister

§ 87n
Vollstreckung

Unterabschnitt 3
Ausgehende Ersuchen

§ 87o
Grundsatz

§ 87p
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 98
Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte

II. Wesentliche Neuerungen des RbGeld

III. Gründe für die Umsetzung des RbGeld im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG

IV. Änderungsbedarf im deutschen Recht aufgrund des RbGeld

V. Grundzüge des Verfahrensgangs

VI. Verhältnis des RbGeld zu anderen Übereinkommen

VII. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

VIII. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 – Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

1. Zur Neufassung der Inhaltsübersicht Nummer 1 und 2

2. Zu § 55 IRG – Entscheidung über die Vollstreckbarkeit Nummer 3

3. Zu § 74 IRG – Zuständigkeit des Bundes Nummer 4

4. Zu §§ 77a und 77b – Elektronische Kommunikation und Aktenführung Nummer 5

5. Zu § 86 IRG-E – Vorrang Nummer 6

6. Zu § 87 IRG-E – Grundsatz

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

7. Zu § 87a IRG-E – Vollstreckungsunterlagen

9. Zu § 87b IRG-E – Zulässigkeitsvoraussetzungen

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

9. Zu § 87c IRG-E – Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung

10. Zu § 87d IRG-E – Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Bewilligungshindernisse

11. Zu § 87e IRG-E – Beistand

12. Zu § 87f IRG-E – Bewilligung der Vollstreckung

13. Zu § 87g IRG-E – Gerichtliches Verfahren

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

14. Zu § 87h IRG-E – Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch

a Zu Absatz 1 und 2

b Zu Absatz 3

c Zu Absatz 4

15. Zu § 87i IRG-E – Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

f Zu Absatz 6

16. Zu § 87j IRG-E – Rechtsbeschwerde

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2 und Absatz 3

c Zu Absatz 4

d Zu Absatz 5 und Absatz 6

17. Zu § 87k IRG-E – Zulassung der Rechtsbeschwerde

18. Zu § 87l IRG-E – Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte

19. Zu § 87m IRG-E – Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister

20. Zu § 87n IRG-E – Vollstreckung

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

f Zu Absatz 6

21. Zu § 87o IRG-E – Grundsatz

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

22. Zu § 87p IRG-E – Inländisches Vollstreckungsverfahren

24. Zu § 98 IRG-E – Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung

II. Zu Artikel 2 – Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

1. Zu § 5 Absatz 4 JVKostO Nummer 1

III. Zu Artikel 3 – Änderung des Gerichtskostengesetzes

1. Zu § 1 GKG Nummer 1

2. Zur Änderung des Kostenverzeichnisses Nummer 2

Zu Teil 3

IV. Zu Artikel 4 – Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

1. Zur Gliederung des Vergütungsverzeichnisses zum RVG Nummer 1

2. Zu Teil 6 Abschnitt 1 VV RVG Nummer 2

V. Zu Artikel 5 – Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 457: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen


 
 
 


Drucksache 380/10

... es die Sachkompetenz an sich gezogen hat, wird die Zustimmungspflichtigkeit im Sinne des Art. 87c GG durch alle wesentlichen Änderungen des Atomgesetzes ausgelöst, auch wenn sie ausschließlich sachlichrechtliche Inhalte regeln. Auf die Frage der Laufzeit von Kernanlagen bezogen bedeutet dies, dass alle beabsichtigten Laufzeitverlängerungen, die den Zeitraum von wenigen Monaten überschreiten, zustimmungsbedürftig sind. Dies wird auch von einem Rechtsgutachten bestätigt, das im Auftrag des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erstellt wurde.



Drucksache 586/10

... Die Gesetzgebungskompetenz für die vorgesehene Änderung des Verwaltungskostengesetzes liegt beim Bund. Hinsichtlich der Materien, für die der Bund die Sachkompetenz hat (hier wegen des Bezugs zur Akkreditierung nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 586/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Nachhaltigkeit

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Eichgesetzes

§ 10
Öffentliche Waagen

Artikel 2
Änderung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Verwaltungskostengesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

IV. Zeitliche Geltung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 812/10

... Die Behörden der Mitgliedstaaten haben nicht nur ein direktes Interesse an den Folgen für ihre Märkte, sondern bringen auch ein wichtiges Verständnis der Entwicklung der Marktergebnisse in ihrem Zuständigkeitsbereich mit. Daher wird die Wahrung des Subsidaritätsprinzips für die Wirksamkeit der EU-Maßnahmen entscheidend sein. Die Verordnung soll eine effizientere Aufsicht auf nationaler Ebene dadurch erleichtern, dass die nationalen Behörden Zugang zu umfassenden Daten erhalten, und auch gewährleisten, dass die Agentur einen europaweiten Überblick über die Strom- und Gasmärkte hat sowie über die notwendige Sachkompetenz in Bezug auf den Betrieb der europäischen Strom- und Gasmärkte und –systeme verfügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 812/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung interessierter Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.2.1. Subsidiaritätsprinzip

4.2.2. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4.3. Einzelerläuterung

4.3.1. Eindeutige und kohärente Regeln

4.3.2. Flexible und kompatibel Regeln

4.3.3. Maßnahmen, um Marktmissbrauch wirksam aufzudecken und davor abzuschrecken Marktüberwachung

Meldung von Daten

Untersuchung und Durchsetzung

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand, Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften der Union

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verbot von Insider-Handel und Verpflichtung zur Veröffentlichung von Insider- Informationen

Artikel 4
Verbot der Marktmanipulation

Artikel 5
Spezifizierung der Begriffsbestimmungen von Insider-Informationen und Marktmanipulation

Artikel 6
Marktüberwachung

Artikel 7
Datenerhebung

Artikel 8
Informationsaustausch zwischen der Agentur und anderen Einrichtungen

Artikel 9
Datenschutz und Betriebszuverlässigkeit

Artikel 10
Umsetzung der Verbote von Marktmissbrauch

Artikel 11
Zusammenarbeit auf Unionsebene

Artikel 12
Berufsgeheimnis

Artikel 13
Sanktionen

Artikel 14
Beziehungen zu Drittländern

Artikel 15
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 16
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 17
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 18
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 170/09

... näher ausgestaltet. Hierbei sind neben den Wirtschaftsprüfern, den vereidigte Buchprüfern, Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften auch Unternehmen oder andere Personen, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, Personen, die für eine entsprechende Aufgabe in Betracht kommen. Bei einigen Entschädigungseinrichtungen, wie etwa bei der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) wurden bislang diese Prüfungen durch speziell für diese Einrichtungen gegründete Prüfungsverbände durchgeführt. Diese in der Praxis bewährten Prüfungseinrichtungen sollen auch nach der nun getroffenen Neuregelung weiterhin diese Aufgabe wahrnehmen können. Voraussetzung für die Eignung des Dritten im Sinne des Satzes 3 ist insbesondere, dass die Sachkompetenz und Unabhängigkeit der prüfenden Personen gewährleistet ist. Personen, bei denen Interessenkonflikte vorliegen können eine entsprechende Prüfungstätigkeit nicht für eine Entschädigungseinrichtung wahrnehmen. Ferner wird entsprechend der ständigen Aufsichtspraxis der BaFin in Satz 6 bestimmt, dass der Prüfer nicht identisch mit dem Abschlussprüfer der Gesellschaft, z.B. nach § 319

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes

§ 9
Prüfung der Institute

§ 19
Anwendungsbestimmung und Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes zum 31. Dezember 2010

Artikel 3
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 5
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Investmentgesetzes

§ 147
Übergangsvorschrift zur Verwahrung und Verwaltung von Anteilscheinen

Artikel 7
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Bürger

3. Bürokratiekosten der Verwaltung

VI. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte und Auswirkungen auf das Preisniveau

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer n

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 844: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 429/09

... 21. begrüßt Indiens Zusage, ausländischen Anwaltskanzleien zu gestatten, in Indien tätig zu werden, da diese Öffnung der Wirtschaft und den Juristen Indiens erhebliche Vorteile bringt, ebenso wie den europäischen Anwaltskanzleien, die über völkerrechtliche Sachkompetenz verfügen, sowie deren Klienten; fordert die Kommission auf, mit den indischen Behörden die Möglichkeiten und den Umfang einer Liberalisierung der juristischen Dienstleistungen im Freihandelsabkommen auszuloten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/09




2 Allgemeines

2 Warenverkehr

Dienstleistungsverkehr, Niederlassung

2 Investitionen

Öffentliches Auftragswesen

Handel und Wettbewerb

Handel und nachhaltige Entwicklung

Sonstige Erwägungen


 
 
 


Drucksache 373/09 (Beschluss)

... Die Aufgabe der Notifizierung verbleibt weiterhin bei den Ländern, welche die erforderliche Sachkompetenz und Ausrüstung dafür vorhalten müssen. Dies führt bereits jetzt zu einer hohen Belastung der Länderhaushalte. Eine darüber hinausgehende Belastung der Länderhaushalte ist nicht zumutbar.

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Drucksache 373/09 (Beschluss)




1. Zu § 1 Absatz 1 Satz 1

2. Zu § 1 Absatz 2 Satz 1

3. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2

4. Zu § 2 Absatz 1 Satz 1

5. Zu § 2 Absatz 2

6. Zu § 2 Absatz 3

7. Zu § 3 Satz 4 - neu -

8. Zu § 4 Absatz 2

9. Zu § 4 Absatz 3 - neu -Dem § 4 ist folgender Absatz 3 anzufügen:

10. Zu § 5 Absatz 4 Satz 3 - neu - und Absatz 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu § 5 Absatz 5 Satz 2a - neu - , Satz 2b - neu -In § 5 Absatz 5 sind nach Satz 2 die folgenden Sätze einzufügen:

12. Zu § 5 Absatz 8 Satz 5 - neu -Dem § 5 Absatz 8 ist folgender Satz anzufügen:

13. Zu § 5 Absatz 8

14. Zu § 7 Absatz 2 Satz 1

15. Zu § 8 Absatz 1 Satz 1

16. Zu § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2

17. Zu § 10 Absatz 2

18. Zu § 10 Absatz 5 - neu -Dem § 10 ist der folgende Absatz anzufügen:

19. Zu § 13 Absatz 3 - neu -Dem § 13 ist folgender Absatz 3 anzufügen:

Zum Gesetzentwurf allgemein:

26. Zur Anschubfinanzierung


 
 
 


Drucksache 170/08

... (Artikel 3 und 4) liegt beim Bund. Hinsichtlich der Materien, für die der Bund die Sachkompetenz hat (hier nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 14 des

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Drucksache 170/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Atomgesetzes

§ 27
Mitwirkendes Verschulden des Verletzten

§ 40a
Gerichtsstand für Schadensersatzklagen gegen den Inhaber einer Kernanlage

§ 40b
Gerichtsstand bei Klagen auf Freistellung nach § 34

§ 40c
Staatenklagerecht

Artikel 2
Änderung der Strahlenschutzverordnung

Artikel 3
Änderung des Verwaltungskostengesetzes

Artikel 4
Änderung der Kostenverordnung zum Atomgesetz

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

Zu Artikel 1

1. Grundsätze der Haftungsübereinkommen und wesentliche Inhalte der Änderungsprotokolle

Pariser Übereinkommen

Brüsseler Zusatzübereinkommen

2. Regelungsgegenstand des Gesetzentwurfs

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

II. Bundesgesetzliche Regelung

III. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen

Kosten der öffentlichen Haushalte

5 Bürokratiekosten

Sonstige Kosten

2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zum Pariser Übereinkommen und zum Brüsseler Zusatzübereinkommen; Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes und der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung und des Chemikaliengesetzes


 
 
 


Drucksache 110/2/08

... " zur Ermittlung möglicher Folgen in speziellen Bereichen auch die regionalen Auswirkungen berücksichtigt (Abschnitt 5.4.3). Sie stellt dabei allerdings lediglich auf unterschiedliche regionale Betroffenheit und entsprechende Disparitäten ab. Die Berücksichtigung der Regionen darf allerdings nicht auf diesen Aspekt verkürzt werden. Wo sinnvoll und notwendig muss vielmehr auch auf die vor Ort in den Regionen und Kommunen vorhandene Sachkenntnis zurückgegriffen werden. Dies gilt in besonderem Maße für die Sachkompetenz der Verwaltungen der föderalen und regionalen Untergliederungen der Mitgliedstaaten. Der Bundesrat hält eine Klarstellung dieses Gesichtspunkts an geeigneter Stelle im Leitfaden für unverzichtbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/2/08




Zu Frage 1 der Konsultation vom 4. Juni 2008

Zu Fragen 2 und 3 der Konsultation

Zu Frage 5 der Konsultation


 
 
 


Drucksache 580/08

... Hinsichtlich aller Materien, für die dem Bund die Sachkompetenz zukommt, kann er – als Annex – das Verwaltungsverfahren mitregeln. Führen die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit oder im Auftrage des Bundes aus, ergibt sich seine Regelungskompetenz aus Art. 84 Abs. 1 GG oder aus Art. 85 Abs. 1 des

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Drucksache 580/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

§ 42a
Genehmigungsfiktion

Abschnitt 1a
Verfahren über eine einheitliche Stelle

§ 71a
Anwendbarkeit

§ 71b
Verfahren

§ 71c
Informationspflichten

§ 71d
Gegenseitige Unterstützung

§ 71e
Elektronisches Verfahren

Artikel 2
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (FNA 860-10-1)

Artikel 3
Änderung des Personenstandsgesetzes (FNA 211-1)

Artikel 4
Änderung des Konsulargesetzes (FNA 27-5)

Artikel 5
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (FNA 303-8)

§ 73a
Einheitliche Stelle

Artikel 6
Änderung des Steuerberatungsgesetzes (FNA 610-10)

Artikel 7
Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (FNA 701-1)

§ 10
Aufgabenübertragung und öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss

Artikel 8
Änderung der Handwerksordnung (FNA 7110-1)

§ 5b
Verfahren über eine einheitliche Stelle

Artikel 9
Änderung des Luftverkehrsgesetzes (FNA 96-1)

Artikel 10
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

III. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. Einführung einer neuen besonderen Verfahrensart Verfahren über eine einheitliche Stelle

2. Einführung von Regelungen über die Genehmigungsfiktion

3. Einführung von Öffnungsklauseln, damit die Länder bestimmten Berufskammern die Aufgaben der einheitlichen Stelle übertragen können und Einführung von Regelungen zur Anordnung der Geltung des neuen Verfahrensmodells und der Genehmigungsfiktion in einigen Berufskammergesetzen.

IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft.

2. Bürokratiekosten für die Bürger

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

VI. Rechtsvereinfachung

VII. Befristung

VIII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 71a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 71b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 71c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 71d

Zu § 71e

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 595: Viertes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften / Gesetz zur verwaltungsrechtlichen Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie


 
 
 


Drucksache 534/07 (Beschluss)

... /EWG des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln vorzulegen. Die für die Bewertung dieser Studien erforderliche Sachkompetenz sowie die Entscheidungsbefugnis über eine etwaige Zulassung wurde bereits mit dem Gesetz zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit im Jahr 2002 beim BVL angesiedelt. Unabhängig davon sind im Rahmen des Zulassungsverfahrens weitere berührte Behörden zu beteiligen.

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Drucksache 534/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 PflSchG

2. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a1 - neu - § 6 Abs. 3 PflSchG

3. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 6 Abs. 4 Satz 3 PflSchG

4. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 6 Abs. 4 Satz 4 PflSchG

5. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 11 Abs. 3 PflSchG

6. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 15 Abs. 1 Nr. 2a Buchstabe a PflSchG

7. Zu Artikel 1 Nr. 13a - neu - § 15 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, § 15b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, § 15c Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 18 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 PflSchG

8. Zu Artikel 1 Nr. 16a - neu - § 16a Abs. 2 Satz 2 - neu - PflSchG

9. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 16c Abs. 1 PflSchG

10. Zu Artikel 1 Nr. 22 Buchstabe b § 20 Abs. 4a PflSchG

11. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 22 Abs. 2 Satz 2 PflSchG

12. Zu Artikel 1 Nr. 26a - neu - § 33a Abs. 1 Nr. 2 PflSchG

13. Zu Artikel 1 Nr. 26b - neu - § 35 Abs. 1 Satz 2 PflSchG

14. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 534/1/07

... /EWG des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln vorzulegen. Die für die Bewertung dieser Studien erforderliche Sachkompetenz sowie die Entscheidungsbefugnis über eine etwaige Zulassung wurde bereits mit dem Gesetz zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit im Jahr 2002 beim BVL angesiedelt. Unabhängig davon sind im Rahmen des Zulassungsverfahrens weitere berührte Behörden zu beteiligen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 534/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 PflSchG

2. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 6 Abs. 1 Satz 3, 4 PflSchG

3. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a1 - neu - § 6 Abs. 3 PflSchG

4. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a1 - neu - § 6 Abs. 3 PflSchG

5. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 6 Abs. 4 Satz 2 PflSchG

6. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 6 Abs. 4 Satz 3 PflSchG

7. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 6 Abs. 4 Satz 4 PflSchG

8. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 11 Abs. 3 PflSchG

9. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 15 Abs. 1 Nr. 2a Buchstabe a PflSchG

10. Zu Artikel 1 Nr. 13a - neu - § 15 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, § 15b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, § 15c Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 18 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 PflSchG

11. Zu Artikel 1 Nr. 16a - neu - § 16a Abs. 2 Satz 2 - neu - PflSchG

12. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 16c Abs. 1 PflSchG

13. Zu Artikel 1 Nr. 22 Buchstabe b § 20 Abs. 4a PflSchG

14. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 22 Abs. 2 Satz 2 PflSchG

15. Zu Artikel 1 Nr. 26a - neu - § 33a Abs. 1 Nr. 2 PflSchG

16. Zu Artikel 1 Nr. 26b - neu - § 35 Abs. 1 Satz 2 PflSchG

17. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 309/2/07

... dd) Bei der Bestellung eines Verfahrensbeistandes sollte die Sachkompetenz des Jugendamts, das in der Regel die besondere Situation des Kindes genau kennt, genutzt werden und daher die Bestellung erst nach der Anhörung des Jugendamts erfolgen. Ebenso sollte im Rahmen des Vermittlungsverfahrens nach § 165 FamFG-E ein Antragsrecht des Jugendamts vorgesehen werden, als weiterer Ansatzpunkt für gerichtliche Konfliktvermeidung bzw. -lösung. Die Praxis hat gezeigt, dass dieses sinnvolle Instrument in der Vergangenheit von den Eltern nur selten in Anspruch genommen wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/2/07




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zur Eingangsformel

5. Zu Artikel 1 insgesamt FamFG

6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Satz 2 FamFG

7. Zu Artikel 1 § 4 FamFG

8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Satz 3 FamFG

9. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 4, § 345 Abs. 5 FamFG

10. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 2 FamFG , Artikel 2 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 FamGKG - Kostenverzeichnis - Nr. 1503 - neu - *

11. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 2 FamFG *

12. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 4 Satz 1 und 1a - neu - FamFG

13. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 1 FamFG

14. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 3 FamFG

15. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 FamFG

16. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 1 FamFG

17. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - FamFG

18. Zu Artikel 1 § 29 Abs. 2 Satz 3, 4 FamFG

19. Zu Artikel 1 § 30 Abs. 3 FamFG

20. Zu Artikel 1 § 32 Abs. 1 Satz 1 FamFG

21. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 1 FamFG

22. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 FamFG

23. Zu Artikel 1 § 38 Abs. 4 FamFG

24. Zu Artikel 1 § 38 Abs. 5 Nr. 5 - neu - FamFG

25. Zu Artikel 1 §§ 40, 41 FamFG

26. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG

27. Zu Artikel 1 § 46 Satz 4 - neu - FamFG

28. Zu Artikel 1 § 51 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - FamFG

29. Zu Artikel 1 § 65 Abs. 2 Satz 2 - neu -, § 68 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 - neu - FamFG

30. Zu Artikel 1 § 66 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - FamFG

31. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 2 - neu - FamFG

32. Zu Artikel 1 § 68 Abs. 4 Halbsatz 2 FamFG

33. Zu Artikel 1 § 70 Abs. 2 Satz 2, § 74 Abs. 1 Satz 1 FamFG , Artikel 21 Nr. 2 § 29 Abs. 2 Satz 2 EGGVG , Artikel 36 Nr. 8 § 78 Abs. 2 Satz 2 GBO und Artikel 39 Nr. 6 § 83 Abs. 2 Satz 2 SchRegO

34. Zu Artikel 1 § 76 Abs. 1 und 2, § 77 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 FamFG

35. Zu Artikel 1 § 76 Abs. 2 FamFG

36. Zu Artikel 1 § 76 Abs. 3 - neu - FamFG

37. Zu Artikel 1 § 81 Abs. 2 Nr. 2 und 2a - neu - FamFG

38. Zu Artikel 1 § 88 ff. FamFG

39. Zu Artikel 1 § 107 Abs. 2 Satz 2 FamFG

40. Zu Artikel 1 § 114 Abs. 4 Nr. 7 - neu - und 8 - neu - FamFG

41. Zu Artikel 1 § 114 Abs. 4 Nr. 7 - neu - FamFG

42. Zu Artikel 1 § 117 Abs. 1 Satz 3 FamFG

43. Zu Artikel 1 § 117 Abs. 2 Satz 1 FamFG

44. Zu Artikel 1 § 120 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - FamFG

45. Zu Artikel 1 § 122 FamFG

46. Zu Artikel 1 § 128 FamFG

47. Zu Artikel 1 § 133 Abs. 2 FamFG

48. Zu Artikel 1 § 134a - neu -, § 135 Abs. 1 Satz 1 FamFG , Artikel 2 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 FamGKG, Nr. 1111 - neu -

a zu Buchstabe a Doppelbuchstabe aa:

b zu Buchstabe a Doppelbuchstabe bb:

c zu Buchstabe b:

49. Zu Artikel 1 § 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG

50. Zu Artikel 1 § 140 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 FamFG

51. Zu Artikel 1 § 141 Satz 2 FamFG

52. Zu Artikel 1 § 152 Abs. 2 Satz 2 - neu - FamFG

53. Zu Artikel 1 § 154 Satz 1, 2, 3 - neu - FamFG , Artikel 105 §§ 86 bis 88 SGB VIII

Zu Buchstabe a

54. Zu Artikel 1 § 155 Abs. 1 FamFG

55. Zu Artikel 1 § 155 Abs. 2 Satz 2 FamFG

56. Zu Artikel 1 § 156 Abs. 2 FamFG

57. Zu Artikel 1 § 157 FamFG

58. Zu Artikel 1 § 155 Abs. 2 Satz 3 und § 157 Abs. 1 Satz 2 FamFG

59. Zu Artikel 1 § 157 Abs. 2 FamFG

60. Zu Artikel 1 §§ 158 und 174 FamFG

61. Zu Artikel 1 § 159 Abs. 3 Satz 1a - neu - FamFG

62. Zu Artikel 1 § 163 Abs. 1 FamFG

63. Zu Artikel 1 § 165 FamFG

64. Zu Artikel 1 § 166 Abs. 3 FamFG

65. Zu Artikel 1 § 166 Abs. 3 FamFG

66. Zu Artikel 1 § 167 Abs. 6 Satz 1 FamFG

67. Zu Artikel 1 § 177 Abs. 1 Satz 2 - neu - FamFG

68. Zu Artikel 1 § 178 Abs. 2 Satz 3 - neu - FamFG

69. Zu Artikel 1 § 187 Abs. 4 Satz 2 - neu - FamFG

70. Zu Artikel 1 § 191 FamFG Artikel 50 Nr. 50a - neu - § 1910 - neu - BGB

71. Zu Artikel 1 § 209 Abs. 3 - neu - FamFG

72. Zu Artikel 1 § 213 FamFG

73. Zu Artikel 1 § 214 Abs. 1 FamFG

74. Zu Artikel 1 § 216 Abs. 3 FamFG

75. Zu Artikel 1 § 232 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 FamFG

76. Zu Artikel 1 § 235 Abs. 2 und 4 Satz 2 - neu -, § 236 Abs. 2 FamFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

77. Zu Artikel 1 § 238 Abs. 2 und 3 Satz 5 FamFG , Artikel 29 Nr. 12 § 323 Abs. 2 und 3 Satz 2 ZPO

78. Zu Artikel 1 §§ 249 ff. FamFG

79. Zu Artikel 1 § 276 FamFG

80. Zu Artikel 1 § 277 Abs. 2 Satz 3 - neu - und Abs. 3 Satz 4 - neu - FamFG

81. Zu Artikel 1 § 281 Abs. 1 Nr. 3 - neu - FamFG

82. Zu Artikel 1 § 283 Abs. 1 Satz 1a - neu - FamFG

83. Zu Artikel 1 § 283 Abs. 1 Satz 2, § 284 Abs. 3 Satz 2 - neu - FamFG

84. Zu Artikel 1 § 292 Abs. 1 Satz 2 - neu - FamFG

85. Zu Artikel 1 § 295 Abs. 1 Satz 2 FamFG

86. Zu Artikel 1 § 303 Abs. 3, § 335 Abs. 2 FamFG

87. Zu Artikel 1 § 315 Abs. 1 Nr. 2 FamFG

88. Zu Artikel 1 § 315 Abs. 4 FamFG

89. Zu Artikel 1 § 317 FamFG

90. Zu Artikel 1 § 319 Abs. 4 FamFG

91. Zu Artikel 1 § 320 Satz 2 FamFG

92. Zu Artikel 1 § 344 Abs. 7 - neu - FamFG

93. Zu Artikel 1 § 346 FamFG

94. Zu Artikel 1 § 346 Abs. 3 Satz 2 FamFG

95. Zu Artikel 1 § 347 FamFG

96. Zu Artikel 1 § 351 Satz 1 FamFG

97. Zu Artikel 1 § 352 FamFG

98. Zu Artikel 1 § 353 Abs. 1 FamFG

99. Zu Artikel 1 § 371 Abs. 2 FamFG

100. Zu Artikel 1 § 375 Nr. 3 FamFG Artikel 22 Nr. 11 Buchstabe a § 71 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe b GVG Artikel 74 Nr. 18 § 258 Abs. 3 Satz 2, Satz 3 - neu - AktG

101. Zu Artikel 1 § 379 Abs. 1 FamFG

102. Zu Artikel 1 § 390 Abs. 1 Satz 1, 2 - neu - FamFG

103. Zu Artikel 1 § 395 Abs. 4 FamFG

104. Zu Artikel 1 § 395a - neu - FamFG

105. Zu Artikel 1 § 396 FamFG

106. Zu Artikel 1 § 419 FamFG

107. Zu Artikel 1 § 437 FamFG

108. Zu Artikel 1 § 448 Abs. 2 Satz 2 und 3 - neu - FamFG

109. Zu Artikel 2 § 32 Satz 3 - neu - FamGKG

110. Zu Artikel 2 § 41 Satz 2 FamGKG

111. Zu Artikel 2 § 46 Abs. 3 FamGKG

112. Zu Artikel 2 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 FamGKG - Kostenverzeichnis - Nr. 1110, 1111, 1120, 1121, 1122, 1130, 1132, 1140

113. Zu Artikel 2 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 FamGKG - Kostenverzeichnis - Nr. 1310, 1310 a - neu -

114. Zu Artikel 12 Nr. 3 § 53 Abs. 2 PersStdG

115. Zu Artikel 22 Nr. 4 § 17b Abs. 3 GVG

116. Zu Artikel 22 Nr. 7 § 23a Abs. 2 GVG

117. Zu Artikel 22 Nr. 11 Buchstabe b § 71 Abs. 4 Satz 1 GVG

118. Zu Artikel 22 Nr. 12 Buchstabe a § 72 Abs. 1 GVG , Nr. 14 § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b GVG

119. Zu Artikel 22 Nr. 13 § 95 Abs. 2 Nr. 1 GVG

120. Zu Artikel 36 Änderung der Grundbuchordnung

121. Zu Artikel 37 Nr. 2 Buchstabe b § 5 Abs. 4 GBWiederhV

122. Zu Artikel 38 Nr. 1 § 2 Abs. 1 Satz 1 GBMaßnG

123. Zu Artikel 39 Änderung der Schiffsregisterordnung

124. Zu Artikel 40 Abs. 2 Nr. 5 § 26 HRV

125. Zu Artikel 47 Abs. 6 Nr. 19 Buchstabe e bis j Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG - Vergütungsverzeichnis - Nummern 2502 bis 2511

126. Zu Artikel 50 Nr. 28 und 29 § 1684 Abs. 3, § 1685 Abs. 3 BGB

127. Zu Artikel 58 Nr. 1a - neu - § 3 Abs. 1 HypKrlosErklG

128. Zu Artikel 58 Nr. 5 Buchstabe b § 8 Abs. 3 Satz 3 - neu - HypKrlosErklG

129. Zu Artikel 74 Nr. 7 Buchstabe b § 99 Abs. 3 Satz 5 - neu - AktG

130. Zu Artikel 105 Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 50 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII

131. Zu Artikel 111 Übergangsvorschrift

132. Zu Artikel 112 Inkrafttreten

133. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 820/07

... Angesichts des Strukturwandels im Bergbau bestehen Zweifel an der Notwendigkeit der Einrichtung von Knappschaftskammern in jedem Bundesland. Da auf der anderen Seite dort wo Knappschaftskammern notwendigerweise errichtet werden, die hohe Sachkompetenz der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in diesem Bereich in den Streitverfahren benötigt wird, wird die Bildung der Fachkammern in das Ermessen des Gerichts gestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Kündigungsschutzgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

1. Notwendigkeit und Ziele

2. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

a Entlastung im Widerspruchsverfahren

b Entlastung der Sozialgerichte

aa Stärkung des Amtsermittlungsgrundsatzes

bb Straffung des Verfahrens

cc Verlagerung der erstinstanzlichen Zuständigkeit

dd Abschaffung des Abhilferechts im Beschwerdeverfahren

c Entlastung der Landessozialgerichte

aa Erhöhung des Schwellenwertes zur Berufung

bb Beschwerdeverfahren

ee Entscheidung des Landessozialgerichts bei Gerichtsbescheid

II. Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

III. Änderung des Kündigungsschutzgesetzes

IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

V. Kosten und Preise

VI. Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, des Arbeitsgerichtsgesetzes und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 309/07 (Beschluss)

... cc) Bei der Bestellung eines Verfahrensbeistandes sollte die Sachkompetenz des Jugendamts, das in der Regel die besondere Situation des Kindes genau kennt, genutzt werden und daher die Bestellung erst nach der Anhörung des Jugendamts erfolgen. Ebenso sollte im Rahmen des Vermittlungsverfahrens nach § 165 FamFG-E ein Antragsrecht des Jugendamts vorgesehen werden, als weiterer Ansatzpunkt für gerichtliche Konfliktvermeidung bzw. -lösung. Die Praxis hat gezeigt, dass dieses sinnvolle Instrument in der Vergangenheit von den Eltern nur selten in Anspruch genommen wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/07 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zur Eingangsformel

4. Zu Artikel 1 insgesamt FamFG

5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Satz 2 FamFG

6. Zu Artikel 1 § 4 FamFG

7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Satz 3 FamFG

8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 4, § 345 Abs. 5 FamFG

9. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 2 FamFG , Artikel 2 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 FamGKG - Kostenverzeichnis - Nr. 1503 - neu -

10. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 4 Satz 1 und 1a - neu - FamFG

11. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 1 FamFG

12. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 3 FamFG

13. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 FamFG

14. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 1 FamFG

15. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - FamFG

16. Zu Artikel 1 § 29 Abs. 2 Satz 3, 4 FamFG

17. Zu Artikel 1 § 30 Abs. 3 FamFG

18. Zu Artikel 1 § 32 Abs. 1 Satz 1 FamFG

19. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 1 FamFG

20. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 FamFG

21. Zu Artikel 1 § 38 Abs. 4 FamFG

22. Zu Artikel 1 § 38 Abs. 5 Nr. 5 - neu - FamFG

23. Zu Artikel 1 §§ 40, 41 FamFG

24. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG

25. Zu Artikel 1 § 46 Satz 4 - neu - FamFG

26. Zu Artikel 1 § 65 Abs. 2 Satz 2 - neu -, § 68 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 - neu - FamFG

27. Zu Artikel 1 § 66 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - FamFG

28. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 2 - neu - FamFG

29. Zu Artikel 1 § 68 Abs. 4 Halbsatz 2 FamFG

30. Zu Artikel 1 § 70 Abs. 2 Satz 2, § 74 Abs. 1 Satz 1 FamFG , Artikel 21 Nr. 2 § 29 Abs. 2 Satz 2 EGGVG , Artikel 36 Nr. 8 § 78 Abs. 2 Satz 2 GBO und Artikel 39 Nr. 6 § 83 Abs. 2 Satz 2 SchRegO

31. Zu Artikel 1 § 76 Abs. 1 und 2, § 77 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 FamFG

32. Zu Artikel 1 § 76 Abs. 3 - neu - FamFG

33. Zu Artikel 1 § 81 Abs. 2 Nr. 2 und 2a - neu - FamFG

34. Zu Artikel 1 § 88 ff. FamFG

35. Zu Artikel 1 § 107 Abs. 2 Satz 2 FamFG

36. Zu Artikel 1 § 114 Abs. 4 Nr. 7 - neu - und 8 - neu - FamFG

37. Zu Artikel 1 § 117 Abs. 1 Satz 3 FamFG

38. Zu Artikel 1 § 117 Abs. 2 Satz 1 FamFG

39. Zu Artikel 1 § 120 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - FamFG

40. Zu Artikel 1 § 122 FamFG

41. Zu Artikel 1 § 128 FamFG

42. Zu Artikel 1 § 133 Abs. 2 FamFG

43. Zu Artikel 1 § 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG

44. Zu Artikel 1 § 140 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 FamFG

45. Zu Artikel 1 § 141 Satz 2 FamFG

46. Zu Artikel 1 § 152 Abs. 2 Satz 2 - neu - FamFG

47. Zu Artikel 1 § 154 Satz 1, 2, 3 - neu - FamFG , Artikel 105 §§ 86 bis 88 SGB VIII

Zu Buchstabe a

48. Zu Artikel 1 § 155 Abs. 1 FamFG

49. Zu Artikel 1 § 155 Abs. 2 Satz 2 FamFG

50. Zu Artikel 1 § 156 Abs. 2 FamFG

51. Zu Artikel 1 § 155 Abs. 2 Satz 3 und § 157 Abs. 1 Satz 2 FamFG

52. Zu Artikel 1 § 157 Abs. 2 FamFG

53. Zu Artikel 1 §§ 158 und 174 FamFG

54. Zu Artikel 1 § 159 Abs. 3 Satz 1a - neu - FamFG

55. Zu Artikel 1 § 163 Abs. 1 FamFG

56. Zu Artikel 1 § 165 FamFG

57. Zu Artikel 1 § 166 Abs. 3 FamFG

58. Zu Artikel 1 § 167 Abs. 6 Satz 1 FamFG

59. Zu Artikel 1 § 177 Abs. 1 Satz 2 - neu - FamFG

60. Zu Artikel 1 § 178 Abs. 2 Satz 3 - neu - FamFG

61. Zu Artikel 1 § 187 Abs. 4 Satz 2 - neu - FamFG

62. Zu Artikel 1 § 191 FamFG Artikel 50 Nr. 50a - neu - § 1910 - neu - BGB

63. Zu Artikel 1 § 209 Abs. 3 - neu - FamFG

64. Zu Artikel 1 § 213 FamFG

65. Zu Artikel 1 § 214 Abs. 1 FamFG

66. Zu Artikel 1 § 216 Abs. 3 FamFG

67. Zu Artikel 1 § 232 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 FamFG

68. Zu Artikel 1 § 235 Abs. 2 und 4 Satz 2 - neu -, § 236 Abs. 2 FamFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

69. Zu Artikel 1 § 238 Abs. 2 und 3 Satz 5 FamFG , Artikel 29 Nr. 12 § 323 Abs. 2 und 3 Satz 2 ZPO

70. Zu Artikel 1 §§ 249 ff. FamFG

71. Zu Artikel 1 § 276 FamFG

72. Zu Artikel 1 § 277 Abs. 2 Satz 3 - neu - und Abs. 3 Satz 4 - neu - FamFG

73. Zu Artikel 1 § 281 Abs. 1 Nr. 3 - neu - FamFG

74. Zu Artikel 1 § 283 Abs. 1 Satz 1a - neu - FamFG

75. Zu Artikel 1 § 283 Abs. 1 Satz 2, § 284 Abs. 3 Satz 2 - neu - FamFG

76. Zu Artikel 1 § 292 Abs. 1 Satz 2 - neu - FamFG

77. Zu Artikel 1 § 295 Abs. 1 Satz 2 FamFG

78. Zu Artikel 1 § 303 Abs. 3, § 335 Abs. 2 FamFG

79. Zu Artikel 1 § 315 Abs. 1 Nr. 2 FamFG

80. Zu Artikel 1 § 315 Abs. 4 FamFG

81. Zu Artikel 1 § 317 FamFG

82. Zu Artikel 1 § 319 Abs. 4 FamFG

83. Zu Artikel 1 § 320 Satz 2 FamFG

84. Zu Artikel 1 § 344 Abs. 7 - neu - FamFG

85. Zu Artikel 1 § 346 FamFG

86. Zu Artikel 1 § 346 Abs. 3 Satz 2 FamFG

87. Zu Artikel 1 § 347 FamFG

88. Zu Artikel 1 § 351 Satz 1 FamFG

89. Zu Artikel 1 § 352 FamFG

90. Zu Artikel 1 § 353 Abs. 1 FamFG

91. Zu Artikel 1 § 371 Abs. 2 FamFG

92. Zu Artikel 1 § 375 Nr. 3 FamFG Artikel 22 Nr. 11 Buchstabe a § 71 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe b GVG Artikel 74 Nr. 18 § 258 Abs. 3 Satz 2, Satz 3 - neu - AktG

93. Zu Artikel 1 § 379 Abs. 1 FamFG

94. Zu Artikel 1 § 390 Abs. 1 Satz 1, 2 - neu - FamFG

95. Zu Artikel 1 § 395 Abs. 4 FamFG

96. Zu Artikel 1 § 395a - neu - FamFG

97. Zu Artikel 1 § 396 FamFG

98. Zu Artikel 1 § 419 FamFG

99. Zu Artikel 1 § 437 FamFG

100. Zu Artikel 1 § 448 Abs. 2 Satz 2 und 3 - neu - FamFG

101. Zu Artikel 2 § 32 Satz 3 - neu - FamGKG

102. Zu Artikel 2 § 41 Satz 2 FamGKG

103. Zu Artikel 2 § 46 Abs. 3 FamGKG

104. Zu Artikel 2 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 FamGKG - Kostenverzeichnis - Nr. 1110, 1111, 1120, 1121, 1122, 1130, 1132, 1140

105. Zu Artikel 2 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 FamGKG - Kostenverzeichnis - Nr. 1310, 1310 a - neu -

106. Zu Artikel 12 Nr. 3 § 53 Abs. 2 PersStdG

107. Zu Artikel 22 Nr. 4 § 17b Abs. 3 GVG

108. Zu Artikel 22 Nr. 7 § 23a Abs. 2 GVG

109. Zu Artikel 22 Nr. 11 Buchstabe b § 71 Abs. 4 Satz 1 GVG

110. Zu Artikel 22 Nr. 12 Buchstabe a § 72 Abs. 1 GVG , Nr. 14 § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b GVG

111. Zu Artikel 22 Nr. 13 § 95 Abs. 2 Nr. 1 GVG

112. Zu Artikel 36 Änderung der Grundbuchordnung

113. Zu Artikel 37 Nr. 2 Buchstabe b § 5 Abs. 4 GBWiederhV

114. Zu Artikel 38 Nr. 1 § 2 Abs. 1 Satz 1 GBMaßnG

115. Zu Artikel 39 Änderung der Schiffsregisterordnung

116. Zu Artikel 40 Abs. 2 Nr. 5 § 26 HRV

117. Zu Artikel 47 Abs. 6 Nr. 19 Buchstabe e bis j Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG - Vergütungsverzeichnis - Nummern 2502 bis 2511

118. Zu Artikel 50 Nr. 28 und 29 § 1684 Abs. 3, § 1685 Abs. 3 BGB

119. Zu Artikel 58 Nr. 1a - neu - § 3 Abs. 1 HypKrlosErklG

120. Zu Artikel 58 Nr. 5 Buchstabe b § 8 Abs. 3 Satz 3 - neu - HypKrlosErklG

121. Zu Artikel 74 Nr. 7 Buchstabe b § 99 Abs. 3 Satz 5 - neu - AktG

122. Zu Artikel 105 Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 50 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII

123. Zu Artikel 111 Übergangsvorschrift

124. Zu Artikel 112 Inkrafttreten

125. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 624/06

... ) bestimmten Vertreter des öffentlichen Interesses als denkbare anfechtungsberechtigte Behörden. Bezüglich der Ausländerbehörde wird vielfach ihre Sachkompetenz für den ausländerrechtlichen Teil des Tatbestands und damit ihre Bedeutung für die Sachverhaltsaufklärung hervorgehoben. Als anfechtungsberechtigte Behörde halten sie insbesondere mehrere Innenministerien für denkbar. Nur vereinzelt Zustimmung finden der Standesbeamte und das Jugendamt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 624/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung sonstigen Bundesrechts

§ 640d
Einschränkung des Untersuchungsgrundsatzes; Beteiligung des Jugendamts

§ 15

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Probleme des geltenden Rechts

II. Änderungsbedarf

1. Geltendes Recht

a Rechtslage seit dem 1. Juli 1998

b Auswirkungen der Vaterschaftsanerkennung in verschiedenen Rechtsgebieten

2. Rechtstatsachen

III. Lösung

IV. Kosten

V. Gesetzgebungszuständigkeit

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 444/05

... 1. sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 444/05




Gesetz

3 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

§ 90
Pauschalierte Kostenbeteiligung.

§ 8a
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

§ 18
Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts.

§ 36a
Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung

§ 42
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

§ 43
Erlaubnis zur Kindertagespflege

§ 44
Erlaubnis zur Vollzeitpflege.

§ 72a
Persönliche Eignung

§ 90
Pauschalierte Kostenbeteiligung

Zweiter Abschnitt

§ 91
Anwendungsbereich

§ 92
Ausgestaltung der Heranziehung

§ 93
Berechnung des Einkommens

§ 94
Umfang der Heranziehung

§ 97b
Übergangsregelung

§ 97c
Erhebung von Gebühren und Auslagen

Artikel 2
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 175/05

... 3. Die Kommission (Eurostat) stellt sicher, dass bei der Durchführung dieser Besuche der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird und dass ihre Beamte und die an den Besuchen beteiligten Sachverständigen alle Garantien für Sachkompetenz, professionelle Unabhängigkeit und Wahrung der Geheimhaltung bieten.



Drucksache 86/05

... Die Folgeänderungen in Artikel 2 des Entwurfs betreffen nur verfahrensrechtliche Regelungen für Materien, für die dem Bund die Sachkompetenz zusteht. Als Annex kann der Bund hierzu auch das Verwaltungsverfahren regeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 86/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Allgemeines

§ 3
Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde

§ 4
Zustellung durch die Post mittels Einschreiben

§ 5
Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis

§ 6
Zustellung an gesetzliche Vertreter

§ 7
Zustellung an Bevollmächtigte

§ 8
Heilung von Zustellungsmängeln

§ 9
Zustellung im Ausland

§ 10
Öffentliche Zustellung

Artikel 2
Änderung weiterer Vorschriften

Artikel 3
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

III. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Finanzielle Auswirkungen

VI. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Artikel 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 19

Zu Absatz 20

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

Zu Absatz 24

Zu Absatz 25

Zu Absatz 26

Zu Absatz 27

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 237/05

... /EG geschaffen. Damit wird der zuständigen Bundesoberbehörde ermöglicht, im Benehmen mit der zuständigen Überwachungsbehörde die Einhaltung der Verpflichtungen nach § 63b vor Ort zu prüfen. Die Prüfungen erstrecken sich insbesondere auf Einzelfallmeldungen (Fristen, Bewertung, Nachverfolgung u.a.), Periodic Safety Update Reports (PSURs) sowie auf die Organisationsstruktur des vorhandenen Pharmakovigilanzsystems. Die Überprüfung erfordert eine hohe Sachkompetenz. Die Zuständigkeit für die Pharmakovigilanz- Inspektionen ist deshalb bei den Zulassungsbehörden angesiedelt worden, da diese auf Grund ihrer Aufgaben im Pharmakovigilanzbereich über die nötigen Informationen und Daten zu Nebenwirkungsmeldungen aus der nationalen UAW-Datenbank und der EU- Eudravigilance-Datenbank, wie auch zum Stand der eingegangenen PSURs, verfügen. Die mit den Pharmakovigilanz -Inspektionen zu prüfenden Unterlagen und Daten sind zudem eng mit der Zulassung verknüpft, eine fehlende Compliance mit den durch die Zulassung vorgegebenen Anforderungen könnte eine Änderung des Zulassungsstatus durch direkte regulatorische Maßnahmen der betreffenden Zulassungsbehörde nach sich ziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Heilmittelwerbegesetzes

Artikel 3
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 4
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 6
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 7
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 56

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 57

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Nummer 74

Zu Nummer 75

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 834/04

... (3) Geeignet im Sinn von Absatz 1 sind Personen, die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 834/04




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes

Artikel 3
Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 586/04

durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 586/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkunqen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes

Artikel 4
Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 871/1/04

... /EWG des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln vorzulegen. Die für die Bewertung dieser Studien erforderliche Sachkompetenz sowie die Entscheidungsbefugnis über eine etwaige Zulassung wurde bereits mit dem Gesetz zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit im Jahr 2002 beim BVL angesiedelt. Unabhängig davon sind im Rahmen des Zulassungsverfahrens weitere berührte Behörden zu beteiligen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 871/1/04




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 6 Abs. 4 Satz 1

2. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 6a Abs. 3 Satz 3 - neu -

3. Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu - § 15 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, § 15b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, § 15c Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 18 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 15d Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 3

5. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 15d Abs. 2

6. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 15d Abs. 4

7. Zu Artikel 1 Nr. 8a - neu - § 21a Satz 2 und 3 - neu - , Nr. 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1- neu - § 40 Abs. 1 Nr. 5

8. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 40


 
 
 


Drucksache 871/04 (Beschluss)

... /EWG des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln vorzulegen. Die für die Bewertung dieser Studien erforderliche Sachkompetenz sowie die Entscheidungsbefugnis über eine etwaige Zulassung wurde bereits mit dem Gesetz zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit im Jahr 2002 beim BVL angesiedelt. Unabhängig davon sind im Rahmen des Zulassungsverfahrens weitere berührte Behörden zu beteiligen.

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1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 6 Abs. 4 Satz 1

Zu Artikel 1

3. Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu - § 15 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, § 15b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, § 15c Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 18 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 15d Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 3

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

7. Zu Artikel 1 Nr. 8a - neu - § 21a Satz 2 und 3 - neu - , Nr. 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1- neu - § 40 Abs. 1 Nr. 5

8. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 40


 
 
 


Drucksache 821/04

... · technische Sachkompetenz: Gewährleistung eines detaillierten Informationsrückflusses als Herausforderung für die Wissenschaftler.

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Drucksache 821/04




1. Einleitung

2. WEITERES Vorgehen

2.1 Verbesserung des geltenden und künftigen Gemeinschaftsrechts Maßnahme I des Aktionsplans

2.1.1 Hauptfunktion des GRR

2.1.2 Andere denkbare Funktionen des GRR

2.1.3 Rechtsnatur des GRR

2.2 Förderung der Verwendung EU-weiter Allgemeiner Geschäftsbedingungen Maßnahme II des Aktionsplans

2.2.1 Vorschläge der Kommission im Aktionsplan

2.2.2 Reaktionen von Interessengruppen und anderen Mitbeteiligten

2.2.3 Aktionen: Website zur Förderung der Entwicklung und Verwendung EU-weiter AGB

2.2.3.1 Plattform für den Informationsaustausch zu bestehenden und geplanten EU-weiten AGB

2.2.3.2 Leitlinien zum Verhältnis zwischen den Wettbewerbsvorschriften und EU-weiten AGB

2.2.3.3 Ermittlung legislativer Hindernisse bei der Verwendung EU-weiter AGB

2.3 Eine nicht sektorspezifische Maßnahme ­ ein optionales Instrument im Bereich des europäischen Vertragsrechts Maßnahme III des Aktionsplans

3. Vorbereitung und Ausarbeitung des gemeinsamen Referenzrahmens

3.1 Vorbereitung: Forschungsarbeiten und Mitwirkung von EU-Organen, Mitgliedstaaten und sonstigen Interessengruppen

3.1.1 Überblick

3.1.2 Mitwirkung von Interessengruppen

Erster Teil

Zweiter Teil

3.1.3 Mögliche Struktur und Inhalt des GRR

3.2 Ausarbeitung des Gemeinsamen Referenzrahmens durch die Kommission

3.2.1 Eignung zur Verfolgung der Ziele des Aktionsplans

3.2.2 Praxistauglichkeitstest

3.2.3 Konsultation zum GRR der Kommission

3.2.4 Verabschiedung des GRR durch die Kommission

Anhang I
Denkbare Struktur eines GRR

Kapitel I
­ Grundsätze

Kapitel II
­ Definitionen

Kapitel III
­ Mustervorschriften

Abschnitt I
­ Vertrag

Abschnitt II
­ Vorvertragliche Pflichten

Abschnitt III
­ Erfüllung / Nichterfüllung:

Abschnitt IV
­ Mehrere Parteien

Abschnitt V
­ Forderungsabtretung

Abschnitt VI
­ Schuldübernahme ­ Vertragsübernahme

Abschnitt VII
­ Verjährung

Abschnitt VIII
­ Besondere Vorschriften für Kaufverträge

Abschnitt IX
­ Besondere Vorschriften für Versicherungsverträge

Anhang II

1. Zum allgemeinen Kontext eines optionalen Instruments:

2. Zur Verbindlichkeit eines optionalen Instruments

3. Zur Rechtsform eines optionalen Instruments

4. Zum Inhalt eines optionalen Instruments

5. Zum Geltungsbereich eines optionalen Instruments

6. Zur Rechtsgrundlage eines optionalen Instruments


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.