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"Sachkenntnis"
Drucksache 818/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum KOM (2011) 862 endg.
... (a) ihrer Tätigkeit mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nachgehen;
Drucksache 722/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Aktionsprogramms für Zoll und Steuern in der Europäischen Union für den Zeitraum 2014-2020 (FISCUS) und zur Aufhebung der Entscheidungen Nr. 1482/2007/EG und Nr. 624/2007/EG KOM (2011) 706 endg.
... (4) von den Teilnehmerländern oder einem Drittland organisierte Arbeitsbesuche, durch die den Beamten ermöglicht wird, sich Sachkenntnisse und Fachwissen in Zoll- bzw. Steuerangelegenheiten anzueignen oder vorhandenes Wissen auszubauen; bei von Drittländern organisierten Arbeitsbesuchen sind im Rahmen des Programms lediglich Reise- und Aufenthaltskosten (Unterbringung und Tagegeld) zuschussfähig;
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Ergebnisse der Anhörungen von interessierten Kreisen der Folgenabschätzungen
2.1. Anhörungen und Nutzung von Fachwissen
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.3. Instrument
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Angaben
5.1. Anmerkungen zu spezifischen rechtlichen Bestimmungen
5.1.1. Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen
5.1.2. Kapitel II: Zuschussfähige Maßnahmen
5.1.3. Kapitel IV: Durchführung
5.2. Vereinfachung
5.2.1. Auf welche Weise trägt der Vorschlag zur Vereinfachung bei?
5.2.2. Leistungsbewertung des Programms
5.2.3. Ist der Programmvorschlag mit den allgemeinen politischen Zielen der Kommission vereinbar?
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Teilnahme am Programm
Artikel 4 Allgemeines Ziel
Artikel 5 Spezifische Ziele
Kapitel II Zuschussfähige Maßnahmen
Artikel 6 Zuschussfähige Maßnahmen
Artikel 7 Spezifische Durchführungsbestimmungen für gemeinsame Maßnahmen
Artikel 8 Spezifische Durchführungsbestimmungen für die europäischen Informationssysteme
Artikel 9 Spezifische Durchführungsbestimmungen für gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen
Kapitel III Finanzrahmen
Artikel 10 Finanzrahmen
Artikel 11 Formen der Finanzierung
Artikel 12 Schutz der finanziellen Interessen der Union
Kapitel IV Durchführungsbefugnisse
Artikel 13 Arbeitsprogramm
Artikel 14 Ausschussverfahren
Kapitel V Überwachung und Bewertung
Artikel 15 Überwachung der Maßnahmen des Programms
Artikel 16 Bewertung
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 17 Aufhebung
Artikel 18 Inkrafttreten
Anhang
I. Operative Ziele des Programms
II. Europäische Informationssysteme und ihre Unionskomponenten Gemäß Artikel 6 Buchstabe d
Drucksache 825/11
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen nach dem Öko -Landbaugesetz (ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung - ÖLGKontrollStZulV )
... Qualifikation und Kontrollerfahrung in den Kontrollbereichen A, B oder E und spezielle Erfahrung und Sachkenntnis insbesondere durch:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiekosten für die Verwaltung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Antrag auf Zulassung
§ 3 Antragsinhalt
§ 4 Qualitätsmanagement
§ 5 Standardkontrollverfahren, Musterkontrollvertrag
§ 6 Risikoanalyse
§ 7 Durchführung von Probenahmen und Analysen
§ 8 Informationspflichten
§ 9 Kontrollbesuche
§ 10 Maßnahmenkatalog
§ 11 Anforderungen an das Kontrollstellenpersonal
§ 12 Zulassung
§ 13 Verfahrensvorschriften
§ 14 Muster und Vordrucke
§ 15 Unterrichtung der Länder
§ 16 Übergangsvorschrift
§ 17 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 2) Kontrollbereiche nach Titel IV Kapitel 2 bis 7 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008/EG, für die eine Zulassung nach § 2 Satz 2 beantragt wird
1. Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung
2. Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung - Imkerei
3. Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung - Meeresalgen und Aquakultur
4. Kontrollbereich B. Herstellung verarbeiteter Lebensmittel
5. Kontrollbereich C. Handel mit Drittländern Import
6. Kontrollbereich D. Vergabe an Dritte
7. Kontrollbereich E. Herstellung von Futtermitteln
Anlage 2 (zu § 8) Zuteilung der alphanumerischen Identifikationsnummer
A. Vorbemerkung:
B. Aufbau der alphanumerischen Identifikationsnummer:
Anlage 3 (zu § 10) Maßnahmenkatalog zur Anwendung bei Abweichungen von den einschlägigen Vorschriften
A. Vorbemerkungen:
B. Maßnahmenkatalog:
Anlage 4 (zu § 11) Anforderungen an das Kontrollstellenpersonal
1. Anforderungen an die Qualifikation der in der Kontrollstelle tätigen Personen
1.1 Leiterin/Leiter der Kontrollstelle und Vertreterin/Vertreter
1.2 Kontrolleurinnen/Kontrolleure Anforderungen für die Kontrollbereiche nach § 2:
1.2.1 Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung
1.2.2 Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung - Imkerei:
1.2.3 Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung - Meeresalgen und Aquakultur:
1.2.4 Kontrollbereich B. Herstellung verarbeiteter Lebensmittel:
1.2.5 Kontrollbereich C. Handel mit Drittländern Import :
1.2.6 Kontrollbereich D. Vergabe an Dritte :
1.2.7 Kontrollbereich E. Herstellung von Futtermitteln :
1.3 Personal für die Durchführung der Bewertungen und Zertifizierungen
2. Anforderungen an die Aneignung einer Kontrollbefähigung
3. Anforderungen an die Aneignung einer Kontrollbefähigung in einem zusätzlichen Kontrollbereich
4. Bedingungen zur Aufrechterhaltung der Kontrollbefähigung
5. Anforderungen zur Sicherung der Objektivität, Neutralität und Unvoreingenommenheit
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
II. Ermächtigungsgrundlagen
III. Alternativen
IV. Verordnungsfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
V. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiekosten für die Verwaltung
VI. Befristung
VII. Auswirkungen der Verordnung im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung
VIII. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1647: Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz
Drucksache 225/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Übereinkommens vom 4. August 1963 zur Errichtung der Afrikanischen Entwicklungsbank
... Das Direktorium besteht aus zwanzig Mitgliedern, die nicht Gouverneure oder stellvertretende Gouverneure sein dürfen. Dreizehn Mitglieder werden von den Gouverneuren der regionalen Mitglieder und sieben Mitglieder werden von den Gouverneuren der nichtregionalen Mitglieder gewählt. Sie werden vom Gouverneursrat nach Anlage B gewählt. Bei der Wahl der Direktoren beachtet der Gouverneursrat, dass für dieses Amt eine hohe Sachkenntnis in Wirtschafts- und Finanzfragen erforderlich ist. Der Gouverneursrat kann eine Änderung der Zahl der Mitglieder des Direktoriums nur mit Dreiviertelmehrheit der Gesamtstimmenzahl der Mitgliedstaaten beschließen, wobei diese Mehrheit in Bezug auf die Bestimmungen, die sich ausschließlich auf die Anzahl und Wahl der Direktoren durch die regionalen Mitgliedstaaten beziehen, eine Zweidrittelmehrheit der Gouverneure der regionalen Mitglieder, und in Bezug auf die Bestimmungen, die sich ausschließlich auf die Anzahl und Wahl der Direktoren durch nichtregionale Mitgliedstaaten beziehen, eine Zweidrittelmehrheit der Gouverneure der nichtregionalen Mitglieder umfassen muss.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Entschließung
1. Änderung des Artikels 1 des Bankübereinkommens Zweck
2. Änderung des Artikels 5 des Bankübereinkommens Genehmigtes Kapital
3. Änderung des Artikels 6 des Bankübereinkommens Zeichnung von Anteilen
4. Änderung des Artikels 7 des Bankübereinkommens Einzahlung der gezeichneten Beträge
5. Änderung des Artikels 14 des Bankübereinkommens Empfänger und Geschäftsmethoden
6. Änderung des Artikels 15 des Bankübereinkommens Grenzen der Geschäftstätigkeit
7. Änderung des Artikels 16 des Bankübereinkommens Zurverfügungstellung von Währungen für direkte Darlehen
8. Änderung des Artikels 17 des Bankübereinkommens Geschäftsgrundsätze
9. Änderung des Artikels 18 des Bankübereinkommens Bedingungen für direkte Darlehen und Garantien
11. Änderung des Artikels 20 des Bankübereinkommens Sonderreserve
12. Änderung des Artikels 26 des Bankübereinkommens Bewertung von Währungen und Festsetzung der Konvertibilität
13. Änderung des Artikels 27 des Bankübereinkommens Verwendung von Währungen
14. Änderung des Artikels 28 des Bankübereinkommens Aufrechterhaltung des Wertes der Währungsbestände der Bank
15. Änderung des Artikels 30 des Bankübereinkommens Gouverneursrat: Zusammensetzung
16. Änderung des Artikels 40 des Bankübereinkommens Verbindungsstelle; Hinterlegungsstellen
17. Änderung des Artikels 44 des Bankübereinkommens Suspendierung
18. Änderung des Artikels 45 des Bankübereinkommens Abrechnung
19. Änderung des Artikels 47 des Bankübereinkommens Beendigung der Geschäftstätigkeit
20. Änderung des Artikels 49 des Bankübereinkommens Aufteilung der Vermögenswerte
21. Änderung des Artikels 60 des Bankübereinkommens Änderungen
22. Änderung des Artikels 62 des Bankübereinkommens Schiedsverfahren
23. Weitere Änderungen
Entschließung
Denkschrift
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Drucksache 878/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission: Rahmen der Europäischen Union für staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen(2011) KOM (2011) 9406 endg.
... 23. Basieren die Ausgleichsleistungen ganz oder teilweise auf den erwarteten Kosten und Einnahmen, sind diese im Betrauungsakt anzugeben. Die erwarteten Kosten und Einnahmen müssen auf schlüssigen und nachvollziehbaren Parametern im Hinblick auf das wirtschaftliche Umfeld, in dem die Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbracht wird, beruhen. Diese müssen gegebenenfalls auf der Sachkenntnis der für den Sektor zuständigen Aufsichtsbehörden oder anderer, unternehmensunabhängiger Stellen basieren. Die Mitgliedstaaten müssen die Quellen angeben, auf denen ihre Annahmen beruhen12. In die Kostenschätzung müssen die während der Dauer des Betrauungszeitraums zu erwartenden Effizienzgewinne des Erbringers der Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse einfließen.
Mitteilung
1. Zweck und Anwendungsbereich
2. Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen, die Staatliche Beihilfen darstellen, mit dem Binnenmarkt
2.1. Allgemeine Bestimmungen
2.2. Echte Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gemäß Artikel 106 des Vertrags
2.3. Notwendigkeit eines Betrauungsakts, in dem die Verpflichtungen zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen und die Methoden zur Berechnung der Ausgleichsleistungen festgelegt sind
2.4. Dauer des Betrauungszeitraums
2.5. Einhaltung der Richtlinie 2006/111/EG
2.6. Einhaltung der EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen
2.7. Nichtdiskriminierung
2.8. Höhe der Ausgleichsleistungen
Nettokosten für die Erfüllung der Verpflichtungen zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen
Net -avoided-cost-Methode
5 Kostenallokationsmethode
5 Einnahmen
Angemessener Gewinn
5 Effizienzanreize
5 Überkompensation
2.9. Zusätzliche Voraussetzungen, die erforderlich sein könnten, um sicherzustellen, dass die Entwicklung des Handelsverkehrs nicht in einem Ausmaß beeinträchtigt wird, das dem Interesse der Europäischen Union zuwiderläuft
2.10. Transparenz
2.11. Beihilfen, die die in Artikel 2 Absatz 1 des Beschlusses xxx [über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind] genannten Bedingungen erfüllen
3. Berichterstattung und Bewertung
4. Mit Beschlüssen der Kommission verbundene Bedingungen und Auflagen
5. Anwendung
6. Zweckdienliche Massnahmen
Drucksache 692/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs KOM (2010) 611 endg.
... (11) Die Systeme, Anwendungen, Sachkenntnis und Daten der Agentur sind auch von Belang für den Beitrag zu dem Ziel, einen guten Umweltzustand der Meeresgewässer gemäß der Richtlinie
1. Hintergrund
2. Ziel und Begründung der vorgeschlagenen Maßnahme
2.1. Externe Bewertung der EMSA
2.2. Empfehlungen des Verwaltungsrats der EMSA
I. Änderungen der Verordnung EG Nr. 1406/2002:
II. Empfehlungen zur Agentur und ihren Arbeitspraktiken
III. Sonstige/allgemeine Empfehlungen
2.3. Mehrjahresstrategie der EMSA
2.4. Aufgaben der EMSA
2.5. Leitungsaspekte
2.6. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.3. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Inhalt des Vorschlags
5.1.2. Änderungen von Artikel 2 Aufgaben
5.1.3. Änderungen von Artikel 3 Inspektionen
5.1.4. Änderungen von Artikel 5 Rechtsform, administrative Regelungen, regionale Zentren Agentur, Mitgliedstaaten, Kommission
5.1.5. Änderungen von Artikel 10 Verwaltungsrat
5.1.6. Änderungen von Artikel 15 Exekutivdirektor
5.1.7. Änderungen von Artikel 18 Ernennung des Exekutivdirektors und der Abteilungsleiter
5.1.8. Änderungen von Artikel 18 Haushalt
5.1.9. Änderungen von Artikel 22 Bewertung
5.1.10. Änderungen von Artikel 23
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002
1 Die Artikel 1 bis 3 erhalten folgende Fassung:
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Aufgaben der Agentur
Artikel 3 Inspektionen
2 In Artikel 5 werden die Absätze 3 und 4 wie folgt geändert:
3 Artikel 10 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
4 Artikel 15 wird wie folgt geändert:
5 Artikel 16 erhält folgende Fassung:
Artikel 16 Ernennung des Exekutivdirektors und der Abteilungsleiter
6 Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:
7 Artikel 22 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
8 Artikel 23 erhält folgende Fassung:
Artikel 23 Ausschuss
Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 306/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Digitale Agenda für Europa KOM (2010) 245 endg.
... Ferner wird die Kommission auf die Sachkenntnis des neuen Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) zurückgreifen wenn es darum geht, die Probleme zu beseitigen, die europäische Unternehmen und Bürger daran hindern, grenzübergreifende elektronische Kommunikationsdienste in größtmöglichem Umfang zu nutzen. So könnte beispielsweise eine verbesserte Harmonisierung der nationalen Nummerierungssysteme auf der Grundlage eines gemeinsamen Rahmens den europäischen Herstellern und Einzelhändlern helfen, da sie ihnen ermöglichen würde Verkauf, Kundendienst und Kundenauskunftsdienste über eine einzige europaweite Rufnummer abzuwickeln, während das bessere Funktionieren sozial nützlicher Rufnummern (z.B. 116-Nummern für Telefon-Hotlines für die Meldung vermisster Kinder) den Bürgern zugute käme. Auch eine bessere Vergleichbarkeit von Endnutzer- und Verbraucherpreisen (z.B. durch Benchmarking) würde den Wettbewerb stärken und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes beitragen.
Mitteilung
1. Einleitung
Abbildung 1: Erfolgszyklus der digitalen Wirtschaft
• Fragmentierung der digitalen Märkte
• Mangelnde Interoperabilität
• Zunahme der Cyberkriminalität und Gefahr mangelnden Vertrauens in Netze
• Mangelnde Investitionen in Netze
• Unzureichende Forschung und Innovation
• Mangelnde digitale Kompetenzen und Qualifikationen
• Verpasste Chancen für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
2. Die Aktionsbereiche der digitalen Agenda
2.1. Ein pulsierender digitaler Binnenmarkt
2.1.1. Öffnung des Zugangs zu Inhalten
Abbildung 2: Musik-Downloads – in den USA viermal so viele wie in der EU Einzelne Musik-Downloads pro Quartal in Millionen
4 Aktionen
2.1.2. Vereinfachung online und grenzüberschreitend ausgeführter Transaktionen
4 Aktionen
2.1.3. Vertrauensbildung im digitalen Umfeld
Abbildung 3: Gründe für den Verzicht auf den Online-Einkauf Prozentsatz der Personen, die 2009 nichts online bestellt haben
4 Aktionen
2.1.4. Stärkung des Binnenmarkts für Telekommunikationsdienste
4 Aktionen
2.2. Interoperabilität und Normen
2.2.1. Verbesserung der IKT-Normung
2.2.2. Förderung einer besseren Nutzung von Normen und Standards
2.2.3. Größere Interoperabilität durch Koordinierung
4 Aktionen
2.3. Vertrauen und Sicherheit
4 Aktionen
2.4. Schneller und ultraschneller Internetzugang
2.4.1. Garantierte universelle Breitbandversorgung mit steigenden Geschwindigkeiten
2.4.2. Förderung des Ausbaus von NGA-Netzen
Abbildung 4: FTTH-Verbreitung im Juli 2009
2.4.3. Offenes und neutrales Internet
4 Aktionen
2.5. Forschung und Innovation
Abbildung 5: Gesamtausgaben für IKT-FuE in Mrd. EUR 2007
2.5.1. Verstärkte Anstrengungen und Effizienzsteigerung
2.5.2. Vorantreiben von IKT-Innovationen durch Nutzung des Binnenmarkts
2.5.3. Offene Innovation unter Federführung der Wirtschaft
4 Aktionen
2.6. Verbesserung der digitalen Kompetenzen, Qualifikationen und Integration
2.6.1. Digitale Kompetenz und Qualifikationen
2.6.2. Integrative digitale Dienste
4 Aktionen
2.7. IKT-gestützte Vorteile für die Gesellschaft in der EU
2.7.1. Die IKT im Dienste der Umwelt
4 Aktionen
2.7.2. Tragfähige Gesundheitsfürsorge und IKT-gestützte Hilfen für ein würdiges und unabhängiges Leben54
4 Aktionen
2.7.3. Förderung von kultureller Vielfalt und kreativen Inhalten
4 Aktionen
2.7.4. Elektronische Behördendienste eGovernment
4 Aktionen
2.7.5 Intelligente Verkehrssysteme für effizienten Verkehr und bessere Mobilität
4 Aktionen
2.8. Internationale Aspekte der Digitalen Agenda
4 Aktionen
3. Durchführung und Verwaltung
Abbildung 6: Europäischer Politikgestaltungszyklus im Rahmen der Digitalen Agenda
Anhang 1 Liste legislativer Maßnahmen
Anhang 2 Wichtige Leistungsziele
1. Breitbandziele:
2. Digitaler Binnenmarkt:
3. Digitale Integration:
4. Öffentliche Dienste:
5. Forschung und Innovation:
6. CO2-arme Wirtschaft:
Drucksache 565/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das erste Programm für die Funkfrequenzpolitik KOM (2010) 471 endg.
... (23) Damit die Ziele dieses Programms erreicht werden können, muss ein geeigneter institutioneller Rahmen für die Koordinierung der Frequenzverwaltung und -regulierung auf EU-Ebene entwickelt werden, bei gleichzeitiger umfassender Berücksichtigung der Zuständigkeiten und technischen Sachkenntnis der nationalen Behörden. Dies kann außerdem dazu beitragen, die Koordinierung der Frequenznutzung zwischen den Mitgliedstaaten in den Rahmen des Binnenmarktes zu stellen. Zusammenarbeit und Koordinierung sind auch zwischen Normenorganisationen, Forschungseinrichtungen und der CEPT von grundlegender Bedeutung.
Übermittlung gemäß dem im Protokoll Nr. 2 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung
Anhörung interessierter Kreise
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungskosten
Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel
Informationen aus den Mitgliedstaaten
Europäischer Wirtschaftsraum
Einzelerläuterung zum Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Anwendung allgemeiner Regulierungsgrundsätze
Artikel 3 Politische Ziele
Artikel 4 Verbesserung der Effizienz und Flexibilität
Artikel 5 Wettbewerb
Artikel 6 Frequenzen für die drahtlose Breitbandkommunikation
Artikel 7 Frequenzbedarf für bestimmte Bereiche der Unionspolitik
Artikel 8 Bestandsaufnahme und Beobachtung der bestehenden Nutzung und des neu entstehenden Frequenzbedarfs
Artikel 9 Internationale Verhandlungen
Artikel 10 Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen
Artikel 11 Öffentliche Konsultationen
Artikel 12 Berichterstattung
Artikel 1 Ziel
Artikel 2 Anwendung allgemeiner Regulierungsgrundsätze
Artikel 3 Politische Ziele
Artikel 4 Verbesserung der Effizienz und Flexibilität
Artikel 5 Wettbewerb
Artikel 6 Frequenzen für die drahtlose Breitbandkommunikation
Artikel 7 Frequenzbedarf für bestimmte Bereiche der Unionspolitik
Artikel 8 Bestandsaufnahme und Beobachtung der bestehenden Frequenznutzung und des neu entstehenden Frequenzbedarfs
Artikel 9 Internationale Verhandlungen
Artikel 10 Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen
Artikel 11 Öffentliche Konsultationen
Artikel 12 Berichterstattung
Artikel 13 Mitteilungen
Artikel 14 Inkrafttreten
Drucksache 337/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Corporate Governance in Finanzinstituten und Vergütungspolitik KOM (2010) 284 endg.
... – Die Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere die nicht geschäftsführenden Mitglieder, haben weder die notwendigen Ressourcen noch die notwendige Zeit zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben aufgewandt. Ferner haben mehrere Studien deutlich belegt, dass die Verwaltungsratsmitglieder mangels technischer Sachkenntnis und/oder ausreichenden Durchsetzungsvermögens nicht in der Lage waren, die Geschäftspolitik gegenüber einem oftmals omnipräsenten und teils autoritären Generaldirektor anzufechten oder zumindest zu hinterfragen.
Drucksache 184/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Begründung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts KOM (2010) 105 endg./2
... (16) Die Verordnung sieht als wesentlichen Grundsatz vor, dass die Ehegatten ihre Rechtswahl in voller Sachkenntnis treffen. Jeder Ehegatte sollte sich genau über die rechtlichen und sozialen Folgen der Rechtswahl im Klaren sein. Die Rechte und die Chancengleichheit der beiden Ehegatten dürfen durch die Möglichkeit einer einvernehmlichen Rechtswahl nicht beeinträchtigt werden. Die nationalen Gerichte sollten wissen, dass es darauf ankommt, dass die Ehegatten ihre Rechtswahlvereinbarung in voller Kenntnis der Rechtsfolgen schließen.
Vorschlag
Begründung
1. Einleitung
1.1 Hintergrund des Vorschlags
2. Gründe und Ziele des Vorschlags
2.1 Größere Rechtssicherheit und bessere Berechenbarkeit
2.2 Mehr Flexibilität durch Einführung einer gewissen Parteiautonomie
2.3 Den Wettlauf zu den Gerichten verhindern
3. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung der geplanten Verstärkten Zusammenarbeit
4. Rechtliche Aspekte
4.1 Rechtsgrundlage
4.2 Subsidiaritätsprinzip
4.3 Verhältnismäßigkeitsprinzip
4.4 Wahl des Rechtsinstruments
4.5 Position des Vereinigten Königreichs, Irlands und Dänemarks
5. Auswirkungen auf den Haushalt, Vereinfachung der Verfahren und Vereinbarkeit mit der Politik der EU in anderen Bereichen
5.1 Auswirkungen auf den Haushalt
5.2 Vereinfachung der Verfahren
5.3 Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der EU in anderen Bereichen
6. Erläuterung der Artikel
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12 und 13
Vorschlag
Kapitel I Anwendungsbereich
Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Universelle Anwendung
Kapitel II Einheitliche Kollisionsnormen für das auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendende Recht
Artikel 3 Rechtswahl
Artikel 4 In Ermangelung einer Rechtswahl anzuwendendes Recht
Artikel 5 Anwendung des Rechts des Staates des angerufenen Gerichts
Artikel 6 Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung
Artikel 7 Öffentliche Ordnung (ordre public)
Artikel 8 Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung
Kapitel III Sonstige Vorschriften
Artikel 9 Informationen der teilnehmenden Mitgliedstaaten
Artikel 10 Übergangsbestimmungen
Artikel 11 Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften
Artikel 12 Revisionsklausel
Kapitel IV Schlussbestimmungen
Artikel 13 Inkrafttreten und Anwendung
Drucksache 188/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 - Jetzt handeln KOM (2010) 135 endg.
... 69. Der Bundesrat begrüßt die Ankündigung der Kommission, systematische Expost-Bewertungen und Eignungstests der bestehenden Vorschriften als Grundlage für die Überarbeitung von Rechtsakten vorzunehmen. Er appelliert an die Kommission, hierzu den engen Kontakt zu den deutschen Ländern zu suchen, die für den Vollzug und zum Teil auch für die legislative Umsetzung von EU-Recht in Deutschland zuständig sind. Dadurch können sie die Sachkenntnis und Erfahrung der Verwaltung vor Ort zur Optimierung dieser neuen Instrumente im Sinne einer "
Zu 2.1. Bewältigung der Krise
Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020 Leitinitiativen
Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa
Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung
Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation
Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung
Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa
Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa
Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes
Daseinsvorsorge Annex II
Öffentliches Auftragswesen Annex II
Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente
Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr
Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II
Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur
Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger
Zu 3.2. Eine offene und sichere EU
Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme
Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur
Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union
Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen
3 Gesetzesfolgenabschätzung
Verringerung der Verwaltungslasten
Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten
Drucksache 188/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 - Jetzt handeln KOM (2010) 135 endg.
... 69. Der Bundesrat begrüßt die Ankündigung der Kommission, systematische Expost-Bewertungen und Eignungstests der bestehenden Vorschriften als Grundlage für die Überarbeitung von Rechtsakten vorzunehmen. Er appelliert an die Kommission, hierzu den engen Kontakt zu den deutschen Ländern zu suchen, die für den Vollzug und zum Teil auch für die legislative Umsetzung von EU-Recht in Deutschland zuständig sind. Dadurch können sie die Sachkenntnis und Erfahrung der Verwaltung vor Ort zur Optimierung dieser neuen Instrumente im Sinne einer "
Zu 2.1. Bewältigung der Krise
Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020-Leitinitiativen
Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa
Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung
Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation
Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung
Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa
Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa
Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes
Daseinsvorsorge Annex II
Öffentliches Auftragswesen Annex II
Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente
Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr
Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II
Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur
Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger
Zu 3.2. Eine offene und sichere EU
Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme
Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur
Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union
Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen
3 Gesetzesfolgenabschätzung
Ex -Post-Bewertung und Eignungstests
Verringerung der Verwaltungslasten
Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten
Drucksache 242/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
... Das Verordnungsvorhaben trägt zu einer nachhaltigen Entwicklung bei. Bekanntgaberegelungen für Sachverständige, denen im Umweltschutzrecht besondere Aufgaben zukommen, sind zum Schutz der Umwelt zwingend erforderlich. Gleichzeitig stellen die Regelungen klar, dass Dienstleistungserbringer aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und aus anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihre Betätigungsfelder bei entsprechender Eignung, insbesondere Sachkenntnis, auch auf Deutschland erstrecken können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Altfahrzeug-Verordnung
§ 6 Sachverständige
Artikel 2 Änderung der Altholzverordnung
Artikel 3 Änderung der Bioabfallverordnung
Artikel 4 Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
§ 9a Verfahrensvorschriften
Artikel 5 Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung
Artikel 6 Änderung der Datenerhebungsverordnung 2020
Artikel 7 Änderung der Deponieverordnung
Artikel 8 Änderung der Gewerbeabfallverordnung
Artikel 9 Änderung der Klärschlammverordnung
Artikel 10 Änderung der Rohrfernleitungsverordnung
Artikel 11 Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
Artikel 12 Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
§ 10a Nachweise nicht betriebsangehöriger Personen
Artikel 13 Änderung der Störfall-Verordnung
Artikel 14 Änderung der Verpackungsverordnung
Artikel 15 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
II. Ermächtigungsgrundlagen
III. Alternativen
IV. Verordnungsfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
V. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Verwaltung
3. Bürokratiekosten der Bürger und Bürgerinnen
VI. Befristung
VII. Auswirkungen der Verordnung im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung
VIII. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1132: Verordnung zur Anpassung umweltrechtlicher Vorschriften mit Bezug zu Dienstleistungen
Drucksache 129/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zur Verhütung des Menschenhandels ... – die jährliche Veröffentlichung eines gemeinsamen Berichts durch Eurojust, Europol und Frontex, der dem Europäischen Parlament und den einzelstaatlichen Parlamenten sowie der Kommission und dem Rat vorzulegen ist; dieser gemeinsame Bericht, auf dessen Vorlage eine öffentliche Anhörung mit NGOs und Organisationen der Zivilgesellschaft folgen sollte, sodass sie ihre Sachkenntnis einbringen können, sollte beitragen zu einem besseren Verständnis von:
2 Allgemeines
2 Informationserfassung
2 Prävention
2 Verfolgung
Schutz, Unterstützung und Betreuung der Opfer
Drucksache 379/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen KOM (2010) 289 endg.
... ), in dem die nationalen Finanzaufsichtsbehörden im Netzverbund mit neuen Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities - ESA) zusammenarbeiten, welche aus der Umwandlung der bestehenden europäischen Aufsichtsausschüsse2 in eine Europäische Bankaufsichtsbehörde (European Banking Authority - EBA), eine Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority - EIOPA) und eine Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority - ESMA) hervorgehen, und das die Vorteile eines gesamteuropäischen Finanzaufsichtsrahmens mit der Sachkenntnis der für die Einzelaufsicht zuständigen nationalen Aufsichtsstellen, die den in ihrem Rechtskreis tätigen Instituten am nächsten sind, verknüpft, und
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Anhörung interessierter Kreise
3. Folgenabschätzung
4. Rechtliche Aspekte
4.1. Rechtsgrundlage
4.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
4.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag
4.3.1. Änderungen zu Titel I Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
4.3.2. Änderungen zu Titel II Abgabe von Ratings
4.3.3. Änderungen zu Titel III Beaufsichtigung der Ratingtätigkeit
4.3.3.1. Änderungen zu Titel III Kapitel I Registrierungsverfahren
4.3.3.2. Änderungen zu Titel III Kapitel II Beaufsichtigung durch die ESMA
4.3.3.3. Änderungen zu Titel III Kapitel III Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden
4.3.4. Änderungen zu Titel IV Sanktionen, Ausschussverfahren, Berichterstattung und Übergangs- und Schlussbestimmungen
4.3.4.1. Änderungen zu Titel IV Kapitel I Sanktionen, Geldbußen, Zwangsgelder, Ausschussverfahren, übertragene Befugnisse und Berichterstattung
4.3.4.2. Änderungen zu Titel IV Kapitel II Übergangs- und Schlussbestimmungen
5. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009
Artikel 8a Informationen zu strukturierten Finanzinstrumenten
Artikel 8b Zugang zu Rating-Informationen
Artikel 9 Auslagerung
Artikel 15 Antrag auf Registrierung
Artikel 16 Prüfung des Antrags einer Ratingagentur auf Registrierung durch die ESMA
Artikel 17 Prüfung der Anträge einer Gruppe von Ratingagenturen auf Registrierung durch die ESMA
Artikel 18 Übermittlung der Entscheidung über die Registrierung,
Artikel 19 Registrierungs- und Aufsichtsgebühren
Artikel 20 Widerruf der Registrierung
Artikel 21 Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde
Artikel 23a Informationsersuchen
Artikel 23b Allgemeine Untersuchungen
Artikel 23c Prüfungen vor Ort
Artikel 24 Aufsichtsmaßnahmen der ESMA
Artikel 25 Anhörung der betreffenden Personen
Artikel 25a Für die Beaufsichtigung und rechtliche Durchsetzung von Artikel 4 Absatz 1 zuständige Behörden (Verwendung von Ratings)
Artikel 26 Pflicht zur Zusammenarbeit
Artikel 27 Informationsaustausch
Artikel 30 Delegierung von Aufgaben von der ESMA auf die zuständigen Behörden
Artikel 31 Mitteilungen und Ersuchen um Aussetzung der Ratings seitens der zuständigen Behörden
Artikel 32 Berufsgeheimnis
Artikel 34 Vereinbarung über Informationsaustausch
Artikel 35 Offenlegung von Informationen aus Drittländern
Artikel 36a Geldbußen
Artikel 36b Zwangsgelder
Artikel 36c Anhörung der betreffenden Personen
Artikel 36d Gemeinsame Bestimmungen für Geldbußen und Zwangsgelder
Artikel 36e Kontrolle durch den Gerichtshof
Artikel 37 Änderungen der Anhänge
Artikel 38 Ausschussverfahren
Artikel 38a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 38b Widerruf der Befugnisübertragung
Artikel 38c Einwände gegen delegierte Rechtsakte
Artikel 40a Übergangsmaßnahmen in Bezug auf die ESMA
Artikel 2 Inkrafttreten
Anhang I
Anhang II
Anhang III Sanktionen Verstöße
I. Verstöße im Zusammenhang mit Interessenkonflikten, organisatorischen oder operationellen Anforderungen
II. Verstöße im Zusammenhang mit Aufsichtstätigkeiten
III. Verstöße im Zusammenhang mit Vorschriften zur Offenlegung
Finanzbogen
Drucksache 158/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
... Das Gesetzesvorhaben trägt zu einer nachhaltigen Entwicklung bei. Bekanntgaberegelungen für Sachverständige, denen im Umweltschutzrecht besondere Aufgaben zukommen, sind zum Schutz der Umwelt zwingend erforderlich. Gleichzeitig stellen die Regelungen klar dass Dienstleistungserbringer aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und aus anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihre Betätigungsfelder bei entsprechender Eignung, insbesondere Sachkenntnis, auch auf Deutschland erstrecken können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Abwasserabgabengesetzes
Artikel 2 Änderung des Batteriegesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Artikel 4 Änderung des Chemikaliengesetzes
Artikel 5 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Artikel 6 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Artikel 7 Änderung des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
Artikel 8 Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
Artikel 9 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Umweltauditgesetzes
§ 10a Ausländische Unterlagen und Nachweise; Verfahren
Artikel 11 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 12 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Artikel 13 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 14 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt
II. Gesetzgebungskompetenz
1. Kompetenztitel
2. Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung
III. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
IV. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Verwaltung
3. Bürokratiekosten der Bürger und Bürgerinnen
V. Befristung
VI. Auswirkungen des Gesetzesentwurfs im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung
VII. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften:
1. Zu Artikel 1 Änderung des Abwasserabgabengesetzes :
2. Zu Artikel 2 Änderung des Batteriegesetzes :
3. Zu Artikel 3 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 4 Änderung des Chemikaliengesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
5. Zu Artikel 5 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
6. Zu Artikel 6 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
7. Zu Artikel 7 Änderung des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
8. Zu Artikel 8 Änderung des KrW-/AbfG
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
9. Zu Artikel 9 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
10. Zu Artikel 10 Änderung des Umweltauditgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
11. Zu Artikel 11 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
12. Zu Artikel 12 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
13. Zu Artikel 13 Bekanntmachungserlaubnis
14. Zu Artikel 14 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1133: Gesetz zur Anpassung umweltrechtlicher Vorschriften mit Bezug zu Dienstleistungen
Drucksache 700/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle KOM (2010) 618 endg.
... (36) Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und auf internationaler Ebene könnte die Entscheidungsfindung vereinfachen und beschleunigen, da dadurch der Zugang zu Sachkenntnis und Technologie ermöglicht wird.
Drucksache 748/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen Besitzstands KOM (2010) 624 endg.
... (12) Die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union 17 (nachstehend Frontex) sollte die Anwendung des Mechanismus vor allem im Bereich der auf die Außengrenzen bezogenen Risikoanalysen unterstützen. Ferner sollte sich der Mechanismus auf die Sachkenntnis der Agentur stützen können, wenn es um die Durchführung von Ad-hocOrtsterminen an den Außengrenzen geht.
Vorschlag
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bessere Evaluierung der ordnungsgemäßen Anwendung des Besitzstands
Folgemaßnahmen der Evaluierung
• Bestehende Rechtsvorschriften auf dem vom Vorschlag abgedeckten Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Artikel 77 Absatz 2 Buchstabe e des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
• Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
Vorschlag
Artikel 1 Zweck und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zuständigkeiten
Artikel 4 Evaluierungen
Artikel 5 Mehrjahresprogramm
Artikel 6 Risikoanalyse
Artikel 7 Fragebogen
Artikel 8 Jahresprogramm
Artikel 9 Liste der Experten
Artikel 10 Teams für Ortstermine
Artikel 11 Durchführung der Ortstermine
Artikel 12 Überprüfung des freien Personenverkehrs an den Binnengrenzen
Artikel 13 Evaluierungsberichte
Artikel 14 Vertraulichkeit
Artikel 15 Ausschuss
Artikel 16 Übergangsbestimmungen
Artikel 17 Unterrichtung des Europäischen Parlaments
Artikel 18 Bericht an das Europäische Parlament und den Rat
Artikel 19 Aufhebung
Artikel 20
Artikel 21 Inkrafttreten
Drucksache 712/09
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV )
... Die Vorschrift schränkt die Verfeuerung der in § 3 Absatz 1 Nummer 6 und 7 genannten Holzbrennstoffe ein. Diese Holzbrennstoffe fallen insbesondere in Bau- oder Möbelschreinereien an und weisen auf Grund zusätzlicher emissionsrelevanter Inhaltsstoffe ein erhöhtes Emissionspotential gegenüber naturbelassenes Holz auf. Der Umgang erfordert Sachkenntnis, die im Allgemeinen nur in Betrieben der Holzbearbeitung- oder Holzverarbeitung vorhanden ist. Eine ausreichend emissionsarme Verbrennung kann bei ihnen im Allgemeinen nur in Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 30 kW erreicht werden.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
2.1 Bund
2.2 Länder und Kommunen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Erste Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Brennstoffe
Abschnitt 2 Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe
§ 4 Allgemeine Anforderungen
§ 5 Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr
Abschnitt 3 Öl- und Gasfeuerungsanlagen
§ 6 Allgemeine Anforderungen
§ 7 Ölfeuerungsanlagen mit Verdampfungsbrenner
§ 8 Ölfeuerungsanlagen mit Zerstäubungsbrenner
§ 9 Gasfeuerungsanlagen
§ 10 Begrenzung der Abgasverluste
§ 11 Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt bis 20 Megawatt
Abschnitt 4 Überwachung
§ 12 Messöffnung
§ 13 Messeinrichtungen
§ 14 Überwachung neuer und wesentlich geänderter Feuerungsanlagen
§ 15 Wiederkehrende Überwachung
§ 16 Zusammenstellung der Messergebnisse
§ 17 Eigenüberwachung
§ 18 Überwachung von Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt bis 20 Megawatt
Abschnitt 5 Gemeinsame Vorschriften
§ 19 Ableitbedingungen für Abgase
§ 20 Anzeige und Nachweise
§ 21 Weitergehende Anforderungen
§ 22 Zulassung von Ausnahmen
§ 23 Zugänglichkeit der Normen
§ 24 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 6 Übergangsregelungen
§ 25 Übergangsregelung für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen
§ 26 Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe
§ 27 Übergangsregelung für Schornsteinfegerarbeiten nach dem 1. Januar 2013
Abschnitt 7 Schlussvorschrift
§ 28 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 12) Messöffnung
Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1, §§ 7, 8, 10, 14 Absatz 4, § 15 Absatz 5, § 25 Absatz 2) Anforderungen an die Durchführung der Messungen im Betrieb
1. Allgemeine Anforderungen
Messung des Feuchtegehaltes
Messung von Abgasparametern
2. Messungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe
3. Messungen an Öl- und Gasfeuerungsanlagen
4. Inhalt der Bescheinigung über die Überwachungsmessungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe
Allgemeine Informationen
4 Messergebnis
Sonstige Überwachungstätigkeiten
5. Inhalt der Bescheinigung über die Überwachungsmessungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe
Allgemeine Informationen
4 Messergebnis
Nur bei Inbetriebnahme
Anlage 3 (zu § 2 Nummer 11, § 6) Bestimmung des Nutzungsgrades und des Stickstoffoxidgehaltes unter Prüfbedingungen
1. Bestimmung des Nutzungsgrades
2. Bestimmung des Stickstoffoxidgehaltes
Anlage 4 (zu § 3 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2, § 4 Absatz 3, 5 und 7, § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, Absatz 6) Anforderungen bei der Typprüfung
1. Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe Anforderungen bei der Typprüfung
2. Grenzwerte für Anlagen mit den in § 3 Absatz 1 Nummer 8 und 13 genannten Brennstoffen Anforderungen bei der Typprüfung
3. Durchführung der Messungen und Bestimmung des Wirkungsgrades:
3.1 Kohlenstoffmonoxid
3.2 Staub
3.3 Wirkungsgrad
3.4 Stickstoffoxide
3.5 Dioxine und Furane
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes
1. Problem und Ziel
2. Lösung
II. Alternativen
III. Gender-Mainstreaming
IV. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
b finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
c Vollzugsaufwand
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten
2. Bürokratiekosten der Verwaltung
3. Bürokratiekosten der privaten Haushalte
V. Befristung
VI. Änderungen zur geltenden Rechtslage
B. Einzelbegründungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu §§ 16
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 27
Zu § 28
Zu Anlage 1
Zu Anlage 2
Zu Anlage 3
Zu Anlage 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen- 1. BImSchV
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für Bürger und Wirtschaft
3. Bürokratiekosten für die Verwaltung
4. Der Nationale Normenkontrollrat merkt Folgendes an:
Drucksache 441/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2004/39/EG und 2009/.../EG KOM (2009) 207 endg.; Ratsdok. 9494/09
... a) geht seiner Tätigkeit ehrlich, mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit und mit Fairness nach,
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Kontext, Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Vorbereitung des Vorschlags: Konsultation und Folgenabschätzung
2. Grundsätzlicher Ansatz
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.3. Wahl des Instruments
3.4. Ausschussverfahren
3.5. Inhalt des Vorschlags
3.5.1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
3.5.2. Tätigkeitsbedingungen und Erstzulassung
3.5.3. Informationen für die Anleger
3.5.4. Informationen für die Regulierungsbehörden
3.5.5. Besondere Anforderungen an AIFM, die hebelfinanzierte Fonds verwalten
3.5.6. Besondere Anforderungen an AIFM, die beherrschende Unternehmensbeteiligungen erwerben
3.5.7. Rechte von AIFM im Rahmen der Richtlinie
3.5.8. Drittländer
3.5.9. Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden
3.6. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Zulassung Eines Aifm
Artikel 4 Zulassungspflicht
Artikel 5 Zulassungsverfahren
Artikel 6 Zulassungsvoraussetzungen
Artikel 7 Änderungen beim Zulassungsumfang
Artikel 8 Entzug der Zulassung
Kapitel III Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit
Abschnitt 1 Wohlverhaltensregeln
Artikel 9 Allgemeine Grundsätze
Artikel 10 Interessenkonflikte
Artikel 11 Risikomanagement
Artikel 12 Liquiditätsmanagement
Artikel 13 Anlagen in Verbriefungspositionen
Abschnitt 2 Eigenkapitalanforderungen
Artikel 14 Anfangskapital und laufende Kapitalausstattung
Abschnitt 3 Organisatorische Anforderungen
Artikel 15 Allgemeine Grundsätze
Artikel 16 Bewertung
Artikel 17 Verwahrstelle
Abschnitt 4 Übertragung von AIFM-Aufgaben
Artikel 18 Übertragung
Kapitel IV Transparenzanforderungen
Artikel 19 Jahresbericht
Artikel 20 Informationspflichten gegenüber den Anlegern
Artikel 21 Informationspflichten gegenüber den zuständigen Behörden
Kapitel V Pflichten von AIFM, die bestimmte Arten von AIF verwalten
Abschnitt 1 Pflichten von AIFM, die hebelfinanzierte Fonds verwalten
Artikel 22 Anwendungsbereich
Artikel 23 Informationspflichten gegenüber Anlegern
Artikel 24 Informationspflicht gegenüber den zuständigen Behörden
Artikel 25 Nutzung der Informationen durch die zuständigen Behörden, aufsichtsbehördliche Zusammenarbeit und Beschränkungen für die Hebelfinanzierung
Abschnitt 2 Pflichten von AIFM, die AIF mit beherrschendem Einfluss auf Unternehmen verwalten
Artikel 26 Anwendungsbereich
Artikel 27 Mitteilung des Erlangens eines beherrschenden Einflusses bei nicht börsennotierten Unternehmen
Artikel 28 Informationspflicht bei Erwerb eines beherrschenden Einflusses bei Emittenten oder nicht börsennotierten Unternehmen
Artikel 29 Besondere Bestimmungen hinsichtlich des Jahresberichts von AIF, die einen beherrschenden Einfluss bei Emittenten oder nicht börsennotierten Unternehmen ausüben
Artikel 30 Besondere Bestimmungen hinsichtlich Unternehmen, deren Aktien nicht mehr zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind
Kapitel VI Erbringung von Verwaltungs- und Vertriebsdiensten durch AIFM
Artikel 31 Vertrieb von Anteilen von AIF im Herkunftsmitgliedstaat
Artikel 32 Option für die Mitgliedstaaten, den Vertrieb von AIF an Kleinanleger zu gestatten
Artikel 33 Bedingungen für den Vertrieb in anderen Mitgliedstaaten
Artikel 34 Bedingungen für die Erbringung von Verwaltungsdiensten in anderen Mitgliedstaaten
Kapitel VII Spezifische Vorschriften in Bezug auf Drittländer
Artikel 35 Bedingungen für den Vertrieb von AIF mit Sitz in einem Drittland in der Gemeinschaft
Artikel 36 Übertragung administrativer Tätigkeiten durch die AIFM an ein Unternehmen mit Sitz in einem Drittland
Artikel 37 Bewertungsstelle mit Sitz in einem Drittland
Artikel 38 Übertragung der Verwahrung für AIF mit Sitz in einem Drittland
Artikel 39 Zulassung von AIFM mit Sitz in Drittländern
Kapitel VIII Zuständige Behörden
Abschnitt 1 Benennung, Befugnisse und Rechtsbehelfe
Artikel 40 Benennung der zuständigen Behörden
Artikel 41 Befugnisse der zuständigen Behörden
Artikel 42 Aufsichtsbefugnisse
Artikel 43 Verwaltungssanktionen
Artikel 44 Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs
Abschnitt 2 Zusammenarbeit der verschiedenen zuständigen Behörden
Artikel 45 Verpflichtung zur Zusammenarbeit
Artikel 46 Austausch von Informationen in Bezug auf potenzielle Systemauswirkungen von AIFM-Geschäften
Artikel 47 Zusammenarbeit bei der Aufsicht
Artikel 48 Schlichtung
Kapitel IX Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 49 Ausschuss
Artikel 50 Überprüfung
Artikel 51 Übergangsbestimmungen
Artikel 52 Änderung der Richtlinie 2004/39/EG
Artikel 53 Änderung der Richtlinie 2009/.../EG27
Artikel 54 Umsetzung
Artikel 55 Inkrafttreten
Artikel 56 Adressaten
Drucksache 817/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Beleihung der Akkreditierungsstelle nach dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG-Beleihungsverordnung - AkkStelleGBV )
... Die Überwachung dient der fortlaufenden Kontrolle der fachlichen Kompetenz und der Eignung einer akkreditierten Stelle (vgl. Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008) und soll auf Grund der vorhandenen Sachkenntnis und Erfahrung in den hochsensiblen Bereichen von den Behörden ausgeführt werden. Da sich aus der Überwachung auch Hinweise auf zukünftige Begutachtungen ergeben und Begutachtungen nach § 2 Absatz 3 Satz 2 AkkStelleG von den zuständigen Behörden ausgeführt werden, ist eine Begutachtung und Überwachung aus einer Hand erforderlich.
1. Zu § 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b
2. Zu § 2 Satz 1 Nummer 5
3. Zu § 2 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe d - neu -§ 2 Satz 1 Nummer 5 ist wie folgt zu ändern:
4. Zu § 2 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe a
5. Zu § 3 Nummer 2
6. Zu § 4 Satz 1 und 1a - neu -§ 4 ist wie folgt zu ändern:
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu § 5 Absatz 1
8. Zu § 5 Absatz 2
Drucksache 277/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
... Mit dieser Betrachtung dürfte es auch kaum möglich sein, aufgrund der kollektiven Sachkenntnis des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans eine Abberufung des einzelnen Mitglieds wegen mangelnder Sachkunde vorzusehen.
Zum Gesetzentwurf allgemein
9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 10 KWG
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 36 Absatz 3 Satz 1 bis 3 KWG
11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 36 KWG
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 36 Absatz 3 und 4 - neu - KWG
13. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
15. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 7a VAG
Drucksache 572/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
... Die Bundesregierung erlässt mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften insbesondere zur Durchführung und Qualitätssicherung der Überwachung, zur Sachkenntnis der mit der Überwachung beauftragten Personen, zur Ausstattung, zum Informationsaustausch und zur Zusammenarbeit der Behörden."
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Medizinproduktegesetzes
§ 7 Grundlegende Anforderungen
§ 15a Benennung und Überwachung von Konformitätsbewertungsstellen für Drittstaaten
§ 22 Verfahren bei der Ethik-Kommission
§ 22a Genehmigungsverfahren bei der Bundesoberbehörde
§ 22b Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Genehmigung oder der zustimmenden Bewertung
§ 22c Änderungen nach Genehmigung von klinischen Prüfungen
§ 23 Durchführung der klinischen Prüfung
§ 23a Meldungen über Beendigung oder Abbruch von klinischen Prüfungen
§ 23b Ausnahmen zur klinischen Prüfung
§ 24 Leistungsbewertungsprüfung
§ 32 Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundesoberbehörden im Medizinproduktebereich.
§ 37a Allgemeine Verwaltungsvorschriften
Artikel 2 Änderung der Medizinprodukte-Verordnung
Artikel 3 Änderung der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung
§ 14a Eigenverantwortliche korrektive Maßnahmen des Sponsors von klinischen Prüfungen oder Leistungsbewertungsprüfungen
Artikel 4 Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung
§ 4a Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien
Artikel 5 Änderung der Medizinprodukte-Gebührenverordnung
§ 3 Klassifizierung und Abgrenzung von Produkten
§ 5 Amtshandlungen im Rahmen klinischer Prüfungen
§ 6 Beratungen
Artikel 6 Weitere Änderung des Medizinproduktegesetzes
Artikel 7 Inkrafttreten
Drucksache 373/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Akkreditierungsstelle (Akkreditierungsstellengesetz - AkkStelleG )
... Die Überwachung dient der fortlaufenden Kontrolle der fachlichen Kompetenz und Eignung der akkreditierten Stelle (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008) und soll auf Grund der vorhandenen Sachkenntnis und Erfahrung in den hochsensiblen Bereichen ebenfalls von den Behörden ausgeführt werden. Da sich aus der Überwachung auch Hinweise auf zukünftige Begutachtungen ergeben, ist eine Begutachtung und Überwachung aus einer Hand erforderlich.
1. Zu § 1 Absatz 1 Satz 1
2. Zu § 1 Absatz 2 Satz 1
3. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2
4. Zu § 2 Absatz 1 Satz 1
5. Zu § 2 Absatz 2
6. Zu § 2 Absatz 3
7. Zu § 3 Satz 4 - neu -
8. Zu § 4 Absatz 2
9. Zu § 4 Absatz 3 - neu -Dem § 4 ist folgender Absatz 3 anzufügen:
10. Zu § 5 Absatz 4 Satz 3 - neu - und Absatz 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu § 5 Absatz 5 Satz 2a - neu - , Satz 2b - neu -In § 5 Absatz 5 sind nach Satz 2 die folgenden Sätze einzufügen:
12. Zu § 5 Absatz 8 Satz 5 - neu -Dem § 5 Absatz 8 ist folgender Satz anzufügen:
13. Zu § 5 Absatz 8
14. Zu § 7 Absatz 2 Satz 1
15. Zu § 8 Absatz 1 Satz 1
16. Zu § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
17. Zu § 10 Absatz 2
18. Zu § 10 Absatz 5 - neu -Dem § 10 ist der folgende Absatz anzufügen:
19. Zu § 13 Absatz 3 - neu -Dem § 13 ist folgender Absatz 3 anzufügen:
Zum Gesetzentwurf allgemein:
26. Zur Anschubfinanzierung
Drucksache 411/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zur Bekämpfung der Genitalverstümmelung bei Frauen in der Europäischen Union (2008/2071(INI))
... 20. ersucht die Mitgliedstaaten, die geltenden Rechtsvorschriften zu Genitalverstümmelungen anzuwenden oder sie in die Rechtsvorschriften, die schwere Körperverletzung unter Strafe stellen, einzubeziehen, wenn diese Praktiken innerhalb der Europäischen Union durchgeführt wurden, wobei Prävention und Bekämpfung des Phänomens durch eine angemessene Sachkenntnis bei den einschlägigen Berufsgruppen (Sozialarbeiter, Lehrer, Polizeikräfte, Angehörige des Gesundheitssektors) gefördert werden sollten, um konkrete Fälle zu erkennen, und sich für einen möglichst hohen Grad der Harmonisierung der in allen 27 Mitgliedstaaten geltenden Gesetze einzusetzen;
Drucksache 171/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... (4) Eine Person, die am [einsetzen: Datum des Inkrafttretens des Gesetzes] als sachkundige Person die Sachkenntnis nach § 15 Absatz 3a in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung besitzt, darf die Tätigkeit als sachkundige Person weiter ausüben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
§ 4b Sondervorschriften für Arzneimittel für neuartige Therapien
§ 20d Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Gewebe und Gewebezubereitungen
§ 25c Maßnahmen der zuständigen Bundesoberbehörde zu Entscheidungen der Europäischen Kommission oder des Rates der Europäischen Union
§ 52b Bereitstellung von Arzneimitteln
§ 74 Mitwirkung von Zolldienststellen
Sechzehnter Unterabschnitt
§ 144 Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Artikel 2 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Transplantationsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe
Artikel 5 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
§ 39a Übergangsregelungen aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Artikel 6 Aufhebung der Verordnung über homöopathische Arzneimittel
Artikel 7 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 8 Änderung der Arzneimittelfarbstoffverordnung
Artikel 9 Änderung der Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln
Artikel 10 Änderung der Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten Stoffen bei der Herstellung von Arzneimitteln
Artikel 11 Änderung der Arzneimittel-TSE-Verordnung
Artikel 12 Änderung des Transfusionsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Artikel 14 Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung
Artikel 15 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 319 Übergangsregelung zum Krankengeldwahltarif
Artikel 16 Änderung des Nutzungszuschlags-Gesetzes
Artikel 17 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 18 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 19 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziele und Handlungsbedarf
II. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzentwurfes
1. Arzneimittelgesetz
2. Bundesbesoldungsgesetz
3. Transplantationsgesetz
4. Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe
5. Betäubungsmittelgesetz
6. Verordnung über homöopathische Arzneimittel
7. Arzneimittelpreisverordnung
8. Arzneimittelfarbstoffverordnung
9. Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln
10. Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten
11. Arzneimittel-TSE-Verordnung
12. Transfusionsgesetz
13. Infektionsschutzgesetz
14. Tierimpfstoff-Verordnung
15. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
Wahltarife zum Krankengeld:
5 Sozialpsychiatrievereinbarung:
Parenterale Zubereitungen Infusionen insbesondere aus Zytostatika:
Elektronische Gesundheitskarte:
16. Nutzungszuschlags-Gesetz
17. Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
18. Krankenhausentgeltgesetz
III. Gesetzgebungskompetenz / Notwendigkeit bundesgesetzlicher Regelungen
IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung
V. Vereinbarkeit mit EU-Recht
VI. Finanzielle Auswirkungen, Kosten und Preiswirkungen
1. Arzneimittelgesetz
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Sonstige Kosten
4 Bürokratiekosten
a Bürokratiekosten der Wirtschaft
b Bürokratiekosten der Verwaltung
c Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger
2. Bundesbesoldungsgesetz
3. Transplantationsgesetz
4. Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe
5. Betäubungsmittelgesetz
4 Bürokratiekosten
6. Verordnung über homöopathische Arzneimittel
7. Arzneimittelpreisverordnung
8. Arzneimittelfarbstoffverordnung
9. Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln
10. Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten Stoffen bei der Herstellung von Arzneimitteln
11. Arzneimittel-TSE-Verordnung
12. Transfusionsgesetz
13. Infektionsschutzgesetz
14. Tierimpfstoff-Verordnung
15. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
5 Krankengeld
5 Sozialpsychiatrievereinbarung
Parenterale Zubereitungen insbesondere aus Zytostatika
5 Gesundheitskarte
16. Nutzungszuschlags-Gesetz
17. Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
18. Krankenhausentgeltgesetz
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Buchstabe c
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 48
Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 51
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 55
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 56
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Buchstabe d
Zu Nummer 61
Zu Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 64
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 65
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 66
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 67
Zu Nummer 68
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 69
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 73
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 74
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Nummer 77
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 828: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes und anderer Vorschriften
Drucksache 822/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 1998/26/EG, 2002/87/EG, 2003/6/EG, 2003/41/EG, 2003/71/EG, 2004/39/EG, 2004/109/EG, 2005/60/EG, 2006/48/EG, 2006/49/EG und 2009/65 /EG im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Bankaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung und der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde KOM (2009) 576 endg.; Ratsdok. 15093/09
... ), in dem die nationalen Finanzaufsichtsbehörden im Netzverbund mit neuen Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities - ESA) zusammenarbeiten, welche aus der Umwandlung der bestehenden europäischen Aufsichtsausschüsse1 in eine Europäische Bankaufsichtsbehörde (European Banking Authority - EBA), eine Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority - EIOPA) und eine Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority - ESMA) hervorgehen, und das die Vorteile eines gesamteuropäischen Finanzaufsichtsrahmens mit der Sachkenntnis der für die Einzelaufsicht zuständigen nationalen Aufsichtsstellen, die den in ihrem Rechtskreis tätigen Instituten am nächsten sind, verknüpft, und
Drucksache 172/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
... Die Bundesregierung erlässt mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften insbesondere zur Durchführung und Qualitätssicherung der Überwachung, zur Sachkenntnis der mit der Überwachung beauftragten Personen, zur Ausstattung, zum Informationsaustausch und zur Zusammenarbeit der Behörden."
Drucksache 434/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Strategie für die Jugend - Investitionen und Empowerment - Eine neue offene Methode der Koordinierung, um auf die Herausforderungen und Chancen einzugehen, mit denen die Jugend konfrontiert ist KOM (2009) 200 endg.; Ratsdok. 9008/09
... Fundierte Sachkenntnis ist eine Voraussetzung für eine schlüssige Politik. Die derzeitigen Instrumente (z. B. Eurostat-Daten, nationale Berichte, European Knowledge Centre for Youth Policy (EKCYP), EU-Forschungsrahmenprogramm) sind ein erster Schritt, ebenso der alle drei Jahre veröffentlichte Bericht über die Jugend in Europa. Darüber hinaus besteht Bedarf, Forschungsergebnisse gemeinsam zu nutzen und die Wissenschaftler europaweit zu vernetzen. Die Kommission schlägt Folgendes vor:
1. Einführung
2. Chancen und Herausforderungen der Jugend von Heute
3. Wozu ein Gemeinsamer Rahmen?
3.1. Die Zusammenarbeit in der EU
3.2. Bewertung jugendpolitischer Maßnahmen
4. Jugend – Investitionen und Empowerment
4.1. Die EU-Vision für junge Menschen
4.2. Eine langfristige Strategie für die Jugend mit kurzfristigen Prioritäten
4.2.1. Der Jugend mehr Chancen eröffnen
Aktionsbereich 1 – Bildung
Aktionsbereich 2 – Beschäftigung
Aktionsbereich 3 – Kreativität und unternehmerische Initiative
4.2.2. Zugangsmöglichkeiten verbessern und alle jungen Menschen umfassend an der Gesellschaft teilhaben lassen
Aktionsbereich 4 – Gesundheit und Sport
Aktionsbereich 5 – Partizipation
4.2.3. Gegenseitige Solidarität zwischen der Gesellschaft und den jungen Menschen fördern
Aktionsbereich 6 – Soziale Integration
Aktionsbereich 7 – Freiwilligentätigkeit
Aktionsbereich 8 – Jugend und die Welt
4.3. Eine neue Aufgabe für die Jugendarbeit
5. Umsetzung der Vision in einen neuen umfassenden Kooperationsrahmen
5.1. Ein bereichsübergreifender Ansatz
5.2. Dialog mit der Jugend
5.3. Peer-Lernen für eine bessere Politikgestaltung
5.4. Durchführung
5.5. Evidenzbasierte Politik
5.6. Vereinfachte Berichterstattung
5.7. Einsatz von EU-Programmen und EU-Mitteln
5.8. Zusammenarbeit mit anderen Organen der Europäischen Union und internationalen Organisationen
Drucksache 44/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm für die Zusammenarbeit mit Fachkräften aus Drittländern im audiovisuellen Bereich "MEDIA Mundus " KOM (2008) 892 endg.; Ratsdok. 5237/09
... Die Kommission schloss einen Dienstleistungsvertrag mit Technopolis / Media Consulting Group über den Erwerb externer Sachkenntnis und Zuarbeiten für die Folgenabschätzung und die Ex-ante-Bewertung.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
MEDIA 2007
Euromed Audiovisuel
EU -AKP
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der berücksichtigten Stellungnahmen
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung o Fortsetzung der heutigen Politik
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Kapitel 1 Aufstellung, Anwendungsbereich und Ziele des Programms
Artikel 1 Aufstellung des Programms
Artikel 2 Anwendungsbereich des Programms
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Bedingungen für die Teilnahme am Programm
Artikel 5 Ziele des Programms
Kapitel 2 Operative Ziele des Programms
Artikel 6 Informationsaustausch, Fortbildung und Marktforschung
Artikel 7 Wettbewerbsfähigkeit und Vertrieb
Artikel 8 Verbreitung
Artikel 9 Umsetzung der operativen Ziele
Kapitel 3 Durchführungsmodalitäten und Finanzbestimmungen
Artikel 10 Finanzbestimmungen
Artikel 11 Durchführung dieses Beschlusses
Artikel 12 Ausschuss
Artikel 13 Beitrag des Programms zu anderen Politiken und Vorrechten der Gemeinschaft
Artikel 14 Überwachung und Bewertung
Artikel 15 Haushalt
Kapitel 4 Inkrafttreten
Artikel 16 Inkrafttreten
Anhang Durchzuführende Maßnahmen
1. Spezifisches Ziel 1 Stärkung des Informationsaustauschs, der Fortbildung und der Marktforschung
1 Operatives Ziel
2. Spezifisches Ziel 2 Wettbewerbsfähigkeit und Vertrieb
1 Operatives Ziel
2 Operatives Ziel
3. Einzelziel 3 Förderung der Verbreitung
1 Operatives Ziel
2 Operatives Ziel
3 Operatives Ziel
Finanzbogen
Drucksache 324/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 zu einem Konzept für die Entwicklungshilfe der EG für die Gesundheitsversorgung in afrikanischen Ländern südlich der Sahara
... 7. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, für ausreichende gesundheitliche Fachkompetenz zu sorgen, damit die Experten sich maßgeblich am Dialog mit dem Gesundheitssektor beteiligen können, indem sie sicherstellt, dass in allen Delegationen, in denen die Gesundheit ein zentrale Rolle spielt, Gesundheitsexperten vertreten sind, indem sie die Zusammenarbeit mit den Gesundheitsberatern des Europäischen Amts für humanitäre Hilfe (ECHO) in Ländern, in denen vor kurzem ein Konflikt stattgefunden hat, intensiviert und enge Partnerschaften mit der WHO eingeht, um auf deren Fachkenntnis zurückzugreifen, und indem sie förmliche Vereinbarungen mit den EU-Mitgliedstaaten eingeht, um von deren Sachkenntnis zu profitieren; fordert die Kommission auf, den zuständigen Ausschüssen des Parlaments bis zum 10. April 2009 eine Übersicht über die jeweilige Zahl der Gesundheits- und Bildungsexperten vorzulegen, die sie in der Region eingesetzt hat, und zwar sowohl in den Delegationen als auch in ihrer Zentrale, und einen genauen Zeitplan bzw. eine genaue Aufstellung für 2009 und 2010 zu liefern, aus dem/der hervorgeht, wie sie diese Zahl aufstocken will und wo diese Experten zum Einsatz kommen sollen, damit ihre Antworten beim Entlastungsverfahren für das Jahr 2007 berücksichtigt werden können;
Drucksache 235/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands KOM (2009) 102 endg.; Ratsdok. 7348/09
... (10) Die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union11 (nachstehend Frontex) sollte die Anwendung des Mechanismus vor allem im Bereich der auf die Außengrenzen bezogenen Risikoanalysen unterstützen. Ferner sollte sich der Mechanismus auf die Sachkenntnis der Agentur stützen können, wenn es um die Durchführung von Ad-hoc-Ortsterminen an den Außengrenzen geht.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bessere Evaluierung der ordnungsgemäßen Anwendung des Besitzstands
5 Evaluierungsmethoden
Experten aus den Mitgliedstaaten
Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5 Dänemark:
5 Schweiz:
5 Liechtenstein:
Vorschlag
Artikel 1 Zweck und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zuständigkeiten
Artikel 4 Evaluierungen
Artikel 5 Mehrjahresprogramm
Artikel 6 Risikoanalyse
Artikel 7 Jahresprogramm
Artikel 8 Liste der Experten
Artikel 9 Teams für Ortstermine
Artikel 10 Durchführung der Ortstermine
Artikel 11 Fragebogen
Artikel 12 Überprüfung des freien Personenverkehrs an den Binnengrenzen
Artikel 13 Evaluierungsberichte
Artikel 14 Vertraulichkeit
Artikel 15 Übergangsbestimmungen
Artikel 16 Bericht an das Europäische Parlament und den Rat
Artikel 17 Aufhebung
Artikel 18 Inkrafttreten
Anhang
• Binnengrenzen:
• Außengrenzen:
• Visa:
• Datenschutz
• Schengener Informationssystem SIS /Sirene
• Drogen
Finanzbogen
Drucksache 817/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Beleihung der Akkreditierungsstelle nach dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG-Beleihungsverordnung - AkkStelleGBV )
... Die Überwachung dient der fortlaufenden Kontrolle der fachlichen Kompetenz und der Eignung einer akkreditierten Stelle (vgl. Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008) und soll auf Grund der vorhandenen Sachkenntnis und Erfahrung in den hochsensiblen Bereichen von den
1. Zu § 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b
2. Zu § 2 Satz 1 Nummer 5
3. Zu § 2 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe d - neu -§ 2 Satz 1 Nummer 5 ist wie folgt zu ändern:
4. Zu § 2 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe a
5. Zu § 3 Nummer 2
Zu § 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu § 4 Satz 2
10. Zu § 5 Absatz 1
11. Zu § 5 Absatz 2
Drucksache 187/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 20. Dezember 2006 zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
... " bezeichnet) errichtet, um die in diesem Übereinkommen festgelegten Aufgaben wahrzunehmen. Der Ausschuss besteht aus zehn unabhängigen und unparteiischen Sachverständigen von hohem sittlichen Ansehen und anerkannter Sachkenntnis auf dem Gebiet der Menschenrechte, die in ihrer persönlichen Eigenschaft tätig sind. Die Mitglieder des Ausschusses werden von den Vertragsstaaten auf der Grundlage einer gerechten geographischen Verteilung gewählt. Die Zweckmäßigkeit der Beteiligung von Personen mit einschlägiger juristischer Erfahrung an der Arbeit des Ausschusses und eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter sind zu berücksichtigen.
Drucksache 400/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten KOM (2008) 311 endg.; Ratsdok. 10037/08
... c) generelles Verständnis der Baupraxis und eingehende technische Sachkenntnis in den Produktbereichen, für die die Stelle benannt werden soll;
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Anhörungsmethoden und allgemeines Profil der Befragten
2.2. Abschätzung der Auswirkungen von Handlungsalternativen
Option 1 - kein Tätigwerden der Gemeinschaft: keine Änderung
Option 2 – keine Rechtsvorschriften
Option 3 – Überarbeitung der Bauprodukte-Richtlinie: die bevorzugte Option
3. Behandlung der Problempunkte
3.1. Präzisierungsbedarf
3.2. Stärkung der Glaubwürdigkeit des Systems
3.3. Vereinfachungsbedarf
3.3.1. Allgemein anwendbare Bestimmungen
3.3.2. Besondere Bestimmungen
3.3.3. System der Europäischen Technischen Bewertung
4. Rechtliche Aspekte
4.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
4.2. Rechtsgrundlage
4.3. Subsidiarität
4.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Basisanforderungen an Bauwerke und wesentliche Produktmerkmale
Kapitel II Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung
Artikel 4 Bedingungen für die Erstellung von Leistungserklärungen
Artikel 5 Inhalt der Leistungserklärung
Artikel 6 Form der Leistungserklärung
Artikel 7 Verwendung der CE-Kennzeichnung
Artikel 8 Vorschriften und Auflagen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung
Artikel 9 Produktinfostellen
Kapitel III Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure
Artikel 10 Pflichten der Hersteller
Artikel 11 Bevollmächtigte
Artikel 12 Pflichten der Importeure
Artikel 13 Pflichten der Händler
Artikel 14 Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Importeure und Händler gelten
Artikel 15 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
Kapitel IV Harmonisierte technische Spezifikationen
Artikel 16 Harmonisierte Normen
Artikel 17 Formale Einwände gegen harmonisierte Normen
Artikel 18 [17] Leistungsstufen oder -klassen
Artikel 19 [18] Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit
Artikel 20 [19] Europäisches Bewertungsdokument
Artikel 21 [20] Europäische Technische Bewertung
Kapitel V Technische Bewertungsstellen
Artikel 22 [21] Benennung Technischer Bewertungsstellen
Artikel 23 [22] Anforderungen an Technische Bewertungsstellen
Artikel 24 [23] Begutachtung Technischer Bewertungsstellen
Artikel 25 [24] Koordinierung Technischer Bewertungsstellen
Kapitel VI Vereinfachte Verfahren
Artikel 26 [25] Verwendung einer Spezifischen Technischen Dokumentation
Artikel 27 [26] Verwendung einer Spezifischen Technischen Dokumentation durch Kleinstunternehmen
Artikel 28 [27] Verwendung einer Spezifischer Technischen Dokumentation für individuell gefertigte Produkte
Kapitel VII Notifizierende Behörden und notifizierte Stellen
Artikel 29 [28] Notifizierung
Artikel 30 [29] Notifizierende Behörden
Artikel 31 [30] Anforderungen an notifizierende Behörden
Artikel 32 [31] Informationspflichten der notifizierenden Behörden
Artikel 33 [32] Anforderungen an notifizierte Stellen
Artikel 34 Konformitätsvermutung
Artikel 35 [33] Zweigstellen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen
Artikel 36 [34] Prüfungen im Beisein von Zeugen
Artikel 37 [35] Anträge auf Notifizierung
Artikel 38 [36] Notifizierungsverfahren
Artikel 39 [37] Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen
Artikel 40 [38] Änderungen der Notifizierung
Artikel 41 [39] Anfechtung der Kompetenz notifizierter Stellen
Artikel 42 [40] Verpflichtungen der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit
Artikel 43 [41] Meldepflichten der notifizierten Stellen
Artikel 44 [42] Erfahrungsaustausch
Artikel 45 [43] Koordinierung der notifizierten Stellen
Kapitel VIII Marktüberwachung und Schutzklauselverfahren
Artikel 46 [44] Verfahren zur Behandlung von Bauprodukten, mit denen eine Gefahr verbunden ist, auf nationaler Ebene
Artikel 47 [45] Schutzklauselverfahren der Gemeinschaft
Artikel 48 [46] Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit durch konforme Bauprodukte
Artikel 49 [47] Formale Nichtkonformität
Kapitel IX Schlussbestimmungen
Artikel 50 [48] Änderung der Anhänge
Artikel 51 [49] Ausschuss
Artikel 52 [50] Aufhebung
Artikel 53 [51] Übergangsbestimmungen
Artikel 54 [52] Inkrafttreten
Anhang I Basisanforderungen an Bauwerke
1. Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
2. Brandschutz
3. Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
4. Nutzungssicherheit
5. Lärmschutz
6. Energieeinsparung und Wärmeschutz
7. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen
Anhang II Verfahren zur Annahme eines Europäischen Bewertungsdokuments und zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung
Anhang III Leistungserklärung
Leistungserklärung Nr. ....................
Anhang IV Produktbereiche und Anforderungen an die Technischen Bewertungsstellen
Tabelle
Tabelle
Anhang V Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit
1. Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit
1.1. System 1 – Leistungserklärung des Herstellers in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Produkts auf folgender Grundlage:
1.2. System 2 – Leistungserklärung des Herstellers in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Produkts auf folgender Grundlage:
1.3. System 3 – Leistungserklärung des Herstellers in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Produkts auf folgender Grundlage:
1.4. System 4 – Leistungserklärung des Herstellers in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Produkts auf folgender Grundlage:
1.5. System 5 – Leistungserklärung des Herstellers in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Produkts auf folgender Grundlage:
2. Stellen, die an der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit beteiligt sind
Drucksache 116/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Mehrjahresverträge für die Qualität der Schieneninfrastruktur KOM (2008) 54 endg.; Ratsdok. 6295/08
... Eine unabhängige Stelle sollte damit beauftragt werden, die Einhaltung von Mehrjahresverträgen zu überwachen und bei Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien zu vermitteln. Dazu sind eine angemessene Personalausstattung und Sachkenntnis erforderlich.
Mitteilung
1. Allgemeiner Kontext
1.1. Finanzierung der Schieneninfrastruktur
1.2. Strategischer Rahmenplan für die Errichtung von Schieneninfrastruktur
1.3. Das Ausmaß staatlicher Eingriffe
2. Stand der Umsetzung
2.1. Der Rechtsrahmen in der Europäischen Union
2.2. Sonstige Rechtsvorschriften
2.3. Derzeitige Verwendung von Mehrjahresverträgen
3. Unterschiedliche Finanzierung der Instandhaltung
4. Die Funktion von Mehrjahresverträgen
4.1. Langfristige Finanzierungsgrundlage für die Instandhaltung
4.2. Ergänzung der Entgeltregelung
4.3. Wirksame Kostenkontrolle
4.4. Leistungsvergleich und Regulierungsaufsicht
4.5. Verbesserung der Leistung und der Qualitätskontrolle
4.6. Garantie der Wirksamkeit vertraglicher Vereinbarungen
5. Förderung bewährter Verfahren bei der Verwendung von Mehrjahresverträgen
Drucksache 394/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zu dem Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (2007/2274(INI))
... 128. fordert die Kommission nachdrücklich auf, in ihrer EU-Außenhandels-, Investitionsund Entwicklungspolitik dafür zu sorgen, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten privater EU-Unternehmen in Drittländern internationalen Menschenrechtsstandards entsprechen insbesondere hinsichtlich der Ausbeutung natürlicher Ressourcen und der internationalen Verpflichtung, von den betroffenen örtlichen Gemeinschaften und der betroffenen indigenen Bevölkerung vorab eine Zustimmung in voller Sachkenntnis einzuholen; ist der Meinung, dass das Parlament Fortschritte in dieser Angelegenheit überwachen und über sie Bericht erstatten sollte;
Allgemeine Prinzipien und Vorschläge für Menschenrechte, Demokratie, Frieden und Gewaltlosigkeit
Der EU-Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage
Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien
Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte
Die Todesstrafe
Kinder und bewaffnete Konflikte
2 Menschenrechtsverteidiger
Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern
Genitalverstümmelung bei Frauen und andere schädliche traditionelle Praktiken
Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze
Die Außenhilfeprogramme der Kommission und EIDHR
Wahlhilfe und Wahlbeobachtung
Umsetzung von Menschenrechts- und Demokratieklauseln in Abkommen mit Drittländern
Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming
Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen
Drucksache 137/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Januar 2008 zu einer wirkungsvolleren EU-Politik für den Südkaukasus: von Versprechen zu Taten (2007/2076(INI))
... 5. betont, dass die ENP geschaffen wurde, um durch eine schrittweise Ausweitung des Raums der Demokratie, des Wohlstands und der Sicherheit Trennlinien in Europa zu vermeiden fordert die Europäische Union und die Länder des Südkaukasus auf, durch Partnerschaften, Entsendung und andere verfügbare Hilfsprogramme das umfangreiche Fachwissen, die umfangreiche Sachkenntnis und die Erfahrungen zu nutzen, die die neuen Mitgliedstaaten bei der Reform ihrer Gesellschaften und Volkswirtschaften im Rahmen der Prozesse der Vorbereitung auf den Beitritt, des Beitritts und der Integration in die Europäische Union gewonnen haben, insbesondere was den Ausbau des Grenzschutzes und der Zollbehörden sowie die Entwicklung der regionalen Zusammenarbeit zwischen diesen Behörden betrifft;
Drucksache 760/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
... (3) Die Ausschussmitglieder sind in persönlicher Eigenschaft tätig und müssen Persönlichkeiten von hohem sittlichen Ansehen und anerkannter Sachkenntnis und Erfahrung auf dem von diesem Übereinkommen erfassten Gebiet sein. Die Vertragsstaaten sind aufgefordert, bei der Benennung ihrer Kandidaten oder Kandidatinnen Artikel 4 Absatz 3 gebührend zu berücksichtigen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
3 Präambel
Artikel 1 Zweck
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Allgemeine Grundsätze
Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen
Artikel 5 Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
Artikel 6 Frauen mit Behinderungen
Artikel 7 Kinder mit Behinderungen
Artikel 8 Bewusstseinsbildung
Artikel 9 Zugänglichkeit
Artikel 10 Recht auf Leben
Artikel 11 Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen
Artikel 12 Gleiche Anerkennung vor dem Recht
Artikel 13 Zugang zur Justiz
Artikel 14 Freiheit und Sicherheit der Person
Artikel 15 Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
Artikel 16 Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch
Artikel 17 Schutz der Unversehrtheit der Person
Artikel 18 Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit
Artikel 19 Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
Artikel 20 Persönliche Mobilität
Artikel 21 Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
Artikel 22 Achtung der Privatsphäre
Artikel 23 Achtung der Wohnung und der Familie
Artikel 24 Bildung
Artikel 25 Gesundheit
Artikel 26 Habilitation und Rehabilitation
Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung
Artikel 28 Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz
Artikel 29 Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben
Artikel 30 Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
Artikel 31 Statistik und Datensammlung
Artikel 32 Internationale Zusammenarbeit
Artikel 33 Innerstaatliche Durchführung und Überwachung
Artikel 34 Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Artikel 35 Berichte der Vertragsstaaten
Artikel 36 Prüfung der Berichte
Artikel 37 Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss
Artikel 38 Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen
Artikel 39 Bericht des Ausschusses
Artikel 40 Konferenz der Vertragsstaaten
Artikel 41 Verwahrer
Artikel 42 Unterzeichnung
Artikel 43 Zustimmung, gebunden zu sein
Artikel 44 Organisationen der regionalen Integration
Artikel 45 Inkrafttreten
Artikel 46 Vorbehalte
Artikel 47 Änderungen
Artikel 48 Kündigung
Artikel 49 Zugängliches Format
Artikel 50 Verbindliche Wortlaute
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Artikel 13
Artikel 14
Artikel 15
Artikel 16
Artikel 17
Artikel 18
A. Denkschrift zu dem Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
A. Allgemeines
I. Entstehungsgeschichte
1. Behinderungsthematik im Kontext der Vereinten Nationen
2. Verhandlung des Übereinkommens
II. Sachstand
III. Würdigung des Übereinkommens
IV. Verhältnis des Übereinkommens zur Europäischen Gemeinschaft
B. Zu den einzelnen Bestimmungen
I. Vorbemerkung
II. Zu den einzelnen Artikeln des Übereinkommens
Artikel 1 (Zweck)
Artikel 2 (Begriffsbestimmungen)
Artikel 3 (Allgemeine Grundsätze)
Artikel 4 (Allgemeine Verpflichtungen)
Artikel 5 (Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung)
Artikel 6 (Frauen mit Behinderungen)
Artikel 7 (Kinder mit Behinderungen)
Artikel 8 (Bewusstseinsbildung)
Artikel 9 (Zugänglichkeit)
Artikel 10 (Recht auf Leben)
Artikel 11 (Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen)
Artikel 12 (Gleiche Anerkennung vor dem Recht)
Artikel 13 (Zugang zur Justiz)
Artikel 14 (Freiheit und Sicherheit der Person)
Artikel 15 (Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe)
Artikel 16 (Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch)
Artikel 17 (Schutz der Unversehrtheit der Person)
Artikel 18 (Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit)
Artikel 19 (Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft)
Artikel 20 (Persönliche Mobilität)
Artikel 21 (Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen)
Artikel 22 (Achtung der Privatsphäre)
Artikel 23 (Achtung der Wohnung und der Familie)
Artikel 24 (Bildung)
Artikel 25 (Gesundheit)
Artikel 26 (Habilitation und Rehabilitation)
Artikel 27 (Arbeit und Beschäftigung)
Artikel 28 (Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz)
Artikel 29 (Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben)
Artikel 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport)
Artikel 31 (Statistik und Datensammlung)
Artikel 32 (Internationale Zusammenarbeit)
Artikel 33 (Innerstaatliche Durchführung und Überwachung)
Artikel 32 (Internationale Zusammenarbeit)
Artikel 33 (Innerstaatliche Durchführung und Überwachung)
Artikel 34 (Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen)
Artikel 35 (Berichte der Vertragsstaaten)
Artikel 36 (Prüfung der Berichte)
Artikel 37 (Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss)
Artikel 38 (Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen)
Artikel 39 (Bericht des Ausschusses)
Artikel 40 (Konferenz der Vertragsstaaten)
Artikel 41 (Verwahrer)
Artikel 42 (Unterzeichnung)
Artikel 43 (Zustimmung, gebunden zu sein)
Artikel 44 (Organisationen der regionalen Integration)
Artikel 45 (Inkrafttreten)
Artikel 46 (Vorbehalte)
Artikel 47 (Änderungen)
Artikel 48 (Kündigungen)
Artikel 49 (Zugängliches Format)
Artikel 50 (Verbindliche Wortlaute)
B. Denkschrift zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
A. Allgemeines
I. Sachstand des Fakultativprotokolls
II. Würdigung des Fakultativprotokolls
B. Zu den einzelnen Bestimmungen
I. Vorbemerkung
II. Zu den einzelnen Artikeln des Fakultativprotokolls
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 540: Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zum Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Drucksache 228/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Europäische Agenturen - Mögliche Perspektiven KOM (2008) 135 endg.; Ratsdok. 7972/08
... " arbeiten: Obwohl sie mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, müssen bei ihren Entscheidungen kommerzielle Vorteile und Sachkenntnis im Vordergrund stehen. Die Einrichtungen gehören mithin nicht zu den Agenturen und werden folglich in der Mitteilung nicht weiter behandelt.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Regulierungsagenturen Heute
3. Ein gemeinsamer Rahmen für Regulierungsagenturen
3.1. Gegenstand des gemeinsamen Konzepts
3.2. Hin zu einem gemeinsamen Konzept
4. Schlussfolgerung
Drucksache 110/2/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zweite strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union KOM (2008) 32 endg.; Ratsdok. 6077/08
... " zur Ermittlung möglicher Folgen in speziellen Bereichen auch die regionalen Auswirkungen berücksichtigt (Abschnitt 5.4.3). Sie stellt dabei allerdings lediglich auf unterschiedliche regionale Betroffenheit und entsprechende Disparitäten ab. Die Berücksichtigung der Regionen darf allerdings nicht auf diesen Aspekt verkürzt werden. Wo sinnvoll und notwendig muss vielmehr auch auf die vor Ort in den Regionen und Kommunen vorhandene Sachkenntnis zurückgegriffen werden. Dies gilt in besonderem Maße für die Sachkompetenz der Verwaltungen der föderalen und regionalen Untergliederungen der Mitgliedstaaten. Der Bundesrat hält eine Klarstellung dieses Gesichtspunkts an geeigneter Stelle im Leitfaden für unverzichtbar.
Zu Frage 1 der Konsultation vom 4. Juni 2008
Zu Fragen 2 und 3 der Konsultation
Zu Frage 5 der Konsultation
Drucksache 916/2/08
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen (Neufassung) KOM (2008) 778 endg.; Ratsdok. 15906/08
... 5. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung der Richtlinie, Endverbrauchern Informationen in Form von deutlicher Kennzeichnung auf dem Produkt zur Verfügung zu stellen. Von der Einbeziehung des industriellen und gewerblichen Sektors sollte jedoch insoweit abgesehen werden, als es sich bei den Abnehmern um gewerbliche, professionelle Nutzer der Produkte mit hoher Sachkenntnis handelt.
Drucksache 958/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für eine barrierefreie Informationsgesellschaft KOM (2008) 804 endg.; Ratsdok. 16830/08
... Webseiten leichter zugänglich zu machen, kann bisweilen eine schwierige Aufgabe sein, deren Lösung Kosten verursacht und besondere Sachkenntnis verlangt. Es gibt aber immer mehr Beweise und gut dokumentierte Beispiele dafür, dass es einen echten Vorteil bedeutet, eine Website barrierefrei zugänglich zu machen, und zwar nicht nur für behinderte Nutzer, sondern auch für die Website-Betreiber und die Nutzer ganz allgemein. So werden die Dienste nicht nur leichter zu benutzen und einfacher zu pflegen, sondern auch von mehr Nutzern in Anspruch genommen22. Folglich bedeutet eine stärker barrierefreie Website nicht nur für Behinderte, sondern auch für andere Nutzer eine Verbesserung und kommt der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zugute.
Mitteilung
1. Zusammenfassung
2. Barrierefreiheit
2.1. Gegenwärtiger Stand
2.2. Gründe für weitere Maßnahmen
2.3. Vorgeschlagene Maßnahmen
3. Barrierefreies Web
3.1. Gegenwärtiger Stand
3.2. Gründe für weitere Maßnahmen
3.3. Vorgeschlagene Maßnahmen
4. Fazit
Anhang Überblick über die Maßnahmen
Drucksache 260/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2008 zu der nachhaltigen europäischen Verkehrspolitik unter Berücksichtigung der europäischen Energie- und Umweltpolitik (2007/2147(INI))
... " Maßnahmen für die Erreichung des Ziels eines nachhaltigeren Verkehrs und hält es für wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger in voller Sachkenntnis ein Verkehrsmittel und ein Fahrverhalten wählen; fordert eine bessere Aufklärung der Verbraucher und aktivere Kampagnen zur Schulung und zur Werbung für nachhaltigere Verkehrsmittel oder -modelle;
Drucksache 789/08
... 3. sie über ausreichende Sachkenntnisse zur Verschreibung von Arzneimitteln nach Absatz 1 Satz 1 verfügt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
§ 3a
Artikel 2 Änderung der Apothekenbetriebsordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Grundlagen
II. Regelungsinhalt
III. Umsetzung von Gemeinschaftsrecht
IV. Befristung
V. Geschlechterspezifische Aspekte
VI. Rechtsgrundlage, Zustimmungs- und Anhörungspflicht
VII. Kosten
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Sonstige Kosten
4. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 3a
Zu § 3a
Zu § 3a
Zu § 3a
Zu § 3a
Zu § 3a
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 716: Entwurf der Verordnung zur Änderung arzneimittelrechtlicher und apothekenrechtlicher Vorschriften
Drucksache 202/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu Timor-Leste
... 11. fordert die internationalen Institutionen auf, umfangreichere Mittel bereitzustellen, um die notwendige Reform des fragilen und politisierten Sicherheitssektors von Timor-Leste zu unterstützen, da dieser für einen uneingeschränkt funktionierenden demokratischen und sicheren Staat von wesentlicher Bedeutung ist, und zwar im Rahmen eines umfassenden Konsultationsprozesses und eines systematischen und umfassenden Ansatzes, wie in der Resolution 1704(2006) des UN-Sicherheitsrats und den darauf folgenden UN-Berichten empfohlen; fordert die Regierung von Timor-Leste auf dieser Aufgabe hohe Priorität einzuräumen; fordert sie auf, auf die Sachkenntnis der UN-Abteilung Unterstützung des Sicherheitssektors zurückzugreifen, um nationale Konsultationen über die Reform des Sicherheitssektors durchzuführen; fordert den Rat, die Kommission und andere internationale Geberländer auf, einen Mechanismus zur besseren Koordinierung der Hilfe für den Sicherheitssektor einzurichten; fordert die UNMITauf, die Abteilung Unterstützung des Sicherheitssektors personell und finanziell so auszustatten, dass sie beim Konsultationsprozess und bei der umfassenden Revision Hilfestellung leisten kann;
Drucksache 15/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Fakultativprotokoll vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
... Absatz 2 legt die Anforderungen fest, die die Mitglieder des Unterausschusses zur Verhütung von Folter erfüllen müssen. Um dem Unterausschuss zur Verhütung von Folter die notwendige Autorität zu verleihen, müssen die Mitglieder zum einen Persönlichkeiten sein, die über ein hohes sittliches Ansehen verfügen. Anders als beim CPT, wo nach dessen Artikel 4 Abs. 2 (auch) ausreichend ist, dass die Mitglieder für ihre Sachkenntnis auf dem Gebiet der Menschenrechte bekannt sind, setzt Absatz 2 voraus dass die Mitglieder nachweislich über berufliche Erfahrung auf dem Gebiet der Rechtspflege, insbesondere der Strafrechtspflege, des Strafvollzugs oder der Polizeiverwaltung oder auf den verschiedenen für die Behandlung von Personen, denen die Freiheit entzogen ist einschlägigen Gebieten verfügen.
Drucksache 715/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat zu einem EU-Drogenaktionsplan 2009 - 2012 KOM (2008) 567 endg.; Ratsdok. 13407/08
... 31. Annahme und Umsetzung eines EU-weiten Systems für die kriminaltechnische Profilanalyse synthetischer Drogen, basierend auf den Erfahrungen mit Projekten wie SYNERGY und CHAIN, der Struktur und Sachkenntnis von Europol und der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission sowie den laufenden Strafverfolgungsaktivitäten und den einschlägigen Erfahrungen der MS
2 Einleitung
Ein neuer Drogenaktionsplan 2009-2012
1. Verringerung der Drogennachfrage und Sensibilisierung der Öffentlichkeit
2. Mobilisierung der Unionsbürger zur Übernahme einer aktiven Rolle
3. Verringerung des Drogenangebots
4. Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit
5. Besseres Verständnis des Drogenproblems
I. Koordination
II. Nachfragereduzierung
III. Angebotsreduzierung
IV. Internationale Zusammenarbeit
V. Information, Forschung und Evaluierung
Drucksache 142/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel (Neufassung) KOM (2008) 49 endg.; Ratsdok. 6725/08
... " der Kommission. Insofern sind bereits umfangreiche Sachkenntnis und Erfahrung in EU-Gremien vorhanden.
Zur Vorlage allgemein
Zur Folgenabschätzung
Zu den Erwägungsgründen
4. Zu Erwägungsgrund 5 angepasst der Richtlinie 76/768/EWG
5. Zu Erwägungsgrund Anhang I angepasst der Richtlinie 76/768/EWG
6. Zu Erwägungsgrund 4 angepasst der Richtlinie 93/35/EWG
7. Zu Erwägungsgrund 11 angepasst der Richtlinie 82/368/EWG
8. Zu Erwägungsgrund neu der Richtlinie 76/768/EWG
Zu den einzelnen Artikeln
9. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c
10. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe d
11. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe h
12. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe i
13. Zu Artikel 2 Abs. 1
14. Zu Artikel 3
15. Zu Artikel 3 Buchstabe c
16. Zu Artikel 4 Abs. 3
17. Zu Artikel 5
18. Zu Artikel 7
Zu Artikel 9
21. Zu Artikel 9 Abs. 3 - neu -
22. Zu Artikel 10 Abs. 1 Buchstabe b
23. Zu Artikel 10 Abs. 3
24. Zu Artikel 13
25. Zu Artikel 15 Abs. 1 Satz 1
26. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe c
27. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe d
28. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe e
29. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe g
30. Zu Artikel 19 Abs. 1
31. Zu Artikel 25 Satz 2
Zu den Anhängen
32. Zu Anhang I Teil A Abschnitt 3 Satz 3
33. Zu Anhang I Teil A Abschnitt 8 Satz 3
34. Zu Anhang I Teil B Abschnitt 3
35. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Absatz 1 Buchstabe a
36. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Absatz 1 Buchstabe i
37. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Abs. 2
38. Zu Anhang II
39. Zu Anhang II Nr. 359
40. Zu Anhang II Nr. 360 und 451
41. Zu Anhang II Nr. 399
42. Zu Anhang III Spalte g
43. Zu Anhang IV
Vorlagenbezogene Vertretung
Drucksache 847/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
... ). Diese zusätzliche Prüfung verzögert und verteuert das Eintragungsverfahren in vielen Fällen unnötig. Es erscheint deshalb im vereinfachten Verfahren konsequent, auch von der registergerichtlichen Prüfung abzusehen, wenn eine externe Prüfung nicht stattfindet. In Fällen, in denen das Gericht jedoch ohne weitere Ermittlungen oder Tatsachenaufklärung aus eigener Sachkenntnis bekannt ist, dass eine erhebliche Überbewertung des Einlagegegenstandes vorliegt, soll das Gericht nicht zur Eintragung gezwungen werden. Es kann die Eintragung zurückweisen. Die Gründer können dann mit demselben Gegenstand den normalen Weg der Sacheinlage beschreiten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aktiengesetzes
§ 33a Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung
§ 37a Anmeldung bei Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung
§ 124 Bekanntmachung von Ergänzungsverlangen. Vorschläge zur Beschlussfassung.
§ 124a Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
§ 128 Übermittlung der Mitteilungen.
§ 135 Ausübung des Stimmrechts durch Kreditinstitute und geschäftsmäßig Handelnde
§ 183a Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen ohne Prüfung
§ 184 Anmeldung des Beschlusses
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz
§ 20 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Artikel 3 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 4 Änderung des Umwandlungsgesetzes
§ 321 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Artikel 5 Änderung der Aktionärsforumsverordnung
Artikel 6 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 54 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Artikel 7 Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes
Abschnitt 6 Zuständigkeits-, Straf-, Bußgeld und Schlussvorschriften.
Abschnitt 6 Zuständigkeits-,Straf-,Bußgeld- und Schlussvorschriften.
§ 37 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Artikel 8 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
Artikel 9 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung
Artikel 12 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 13 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 14 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 15 Änderung der Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute
Artikel 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 31
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 32
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 37
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 38
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu den Nummer n
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu den Nummern 3 bis 5
Zu Nummer 6
Zu den Nummer n
Zu den Nummern 8 bis 10
Zu Nummer 15
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Artikel 7
Zu den Nummer n
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Anlage 1 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 505: Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) (NKR-Nr. 505)
Drucksache 938/07
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung zur Änderung der Arzneimittel - und Wirkstoffherstellungsverordnung
... es kann sich nur von Personen vertreten lassen, die über die Sachkenntnis nach § 20c Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes verfügen. Aus den Aufzeichnungen muss klar hervorgehen, wer die Freigabe durchgeführt hat.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
§ 32 Ergänzende allgemeine Anforderungen
§ 33 Feststellung der Spendereignung und für die Gewinnung erforderliche Laboruntersuchungen
§ 34 Gewinnung von Gewebe durch die Entnahmeeinrichtung
§ 35 Transport zur Be- oder Verarbeitung und Entgegennahme in der Gewebeeinrichtung
§ 36 Be- oder Verarbeitung und Lagerung durch die Gewebeeinrichtung
§ 37 Prüfung von Gewebe und Gewebezubereitungen
§ 38 Freigabe durch die Gewebeeinrichtung
§ 39 Inverkehrbringen, Einfuhr und Transport durch die Gewebeeinrichtung
§ 40 Meldung schwerwiegender unerwünschter Reaktionen und schwerwiegender Zwischenfälle und Rückruf
§ 41 Aufbewahrung der Dokumentation
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung und Ausgangslage
2. Inhalt
3. Gesetzesfolgen und finanzielle Auswirkungen
4. Bürokratiekosten
5. Geschlechtsspezifische Auswirkungen:
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung zur Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV)
Drucksache 621/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Migrationsnetzes KOM (2007) 466 endg.; Ratsdok. 12481/07
... Um den Start des EMN-Pilotprojekts bzw. der vorbereitenden Maßnahme EMN zu erleichtern, wurde beschlossen, schrittweise von unten nach oben vorzugehen und zunächst ein Netz nationaler Kontaktstellen aufzubauen. Diese von den Mitgliedstaaten benannten Kontaktstellen bilden das grundlegende Element des EMN und führen Dokumentations-, Analyse- und Forschungstätigkeiten durch. Sie sollen außerdem nationale Netze von Partnern aufbauen, die ihre Haltung zu den jeweils geprüften Angelegenheiten und ihre diesbezügliche Sachkenntnis einbringen. Die Generaldirektion "
Drucksache 138/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz KOM (2007) 46 endg.; Ratsdok. 6622/07
... 2. Bei den Entwicklungsarbeiten im Sinne von Absatz 1 wird auf Sachkenntnisse und Erfahrungen der einzelnen Mitgliedstaaten zurückgegriffen. In den Methoden für die Durchführung der Datenerhebungen sind – auch bei vorbereitenden Tätigkeiten – im Rahmen der von der Kommission (Eurostat) eingerichteten Strukturen für die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten nationale Besonderheiten, Kapazitäten und bestehende Datenerhebungen zu berücksichtigen. Die Methoden für regelmäßige Datenerhebungen im Rahmen von Projekten mit einer statistischen Dimension, die gemäß anderen Gemeinschaftsprogrammen durchgeführt werden, etwa den Programmen für öffentliche Gesundheit oder Forschung, werden ebenfalls berücksichtigt.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Definitionen
Artikel 4 Quellen
Artikel 5 Methodik, Handbücher und Pilotstudien
Artikel 6 Übermittlung, Verarbeitung, Verbreitung und Veröffentlichung von Daten
Artikel 7 Qualitätskriterien und Berichte
Artikel 8 Durchführungsbestimmungen
Artikel 9 Ausschuss
Artikel 10
Anhang I Bereich: Gesundheitszustand und Gesundheitsdeterminanten
Anhang II Bereich: Gesundheitsversorgung
Anhang III Bereich: Todesursachen
Anhang IV Bereich: Arbeitsunfälle
Anhang V Bereich: Berufskrankheiten und andere arbeitsbedingte Gesundheitsschäden und Erkrankungen
Drucksache 680/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Ein Europa der Ergebnisse - Anwendung des Gemeinschaftsrechts KOM (2007) 502 endg.
... 7. Die in Deutschland für den Vollzug und zum Teil auch für die legislative Umsetzung von EU-Recht zuständigen Länder können die Sachkenntnis und Erfahrung der Verwaltung vor Ort in den EU-Entscheidungsprozess einbringen.
Drucksache 263/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 zu den lokalen Gebietskörperschaften und zur Entwicklungszusammenarbeit
... O. in der Erwägung, dass den Zuwanderern in Europa bei der Entwicklungszusammenarbeit durch ihren Mehrwerts aufgrund des spezifischen Potenzials, über das sie verfügen, ihre Sachkenntnis und die Nähe zu ihrem Herkunftsland eine bedeutenden Rolle zukommt; in der Erwägung in diesem Zusammenhang, dass die dezentralisierte Zusammenarbeit einen bevorzugten und geeigneten Interventionsbereich für die aus der Zuwanderung hervorgegangenen Organisationen der internationalen Solidarität darstellt, und zwar sowohl in Bezug auf die in den Herkunftsländern der Zuwanderer eingeleiteten Aktivitäten als auch hinsichtlich der Projekte zur Bildungsarbeit im Entwicklungsbereich und zur Sensibilisierung in ihren Aufnahmeländern,
Fachwissen und Mehrwert der lokalen Behörden für die Entwicklungszusammenarbeit
In Europa
In den Entwicklungsländern
Den lokalen Behörden die Mittel geben, um ihre Rolle bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele wahrzunehmen
Drucksache 257/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 zu Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
... 12. hält es für notwendig, einen Mechanismus für die Erhebung von Daten und den Austausch von Informationen über Erbringer von gesundheitlichen Versorgungsdiensten, deren Registrierung und disziplinarrechtlichen Status und deren Sachkenntnis zwischen nationalen Behörden in den Rechtsrahmen aufzunehmen; ist ferner der Meinung, dass die Schaffung eines Netzes Europäischer Referenzzentren erheblichen Nutzen für die Behandlung von Krankheiten bringen würde;
Drucksache 385/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Gewebegesetz )
... 1. eine Person mit der erforderlichen Sachkenntnis und Erfahrung nach Absatz 3 (verantwortliche Person nach § 20c) nicht vorhanden ist, die dafür verantwortlich ist, dass die Gewebezubereitungen und Gewebe im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften be- oder verarbeitet, konserviert, gelagert oder in den Verkehr gebracht werden,
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Transplantationsgesetzes
1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
2. Vor Abschnitt 1 wird folgende Inhaltsübersicht eingefügt:
3. Die Überschrift des Abschnitts 1 wird wie folgt gefasst:
4. § 1 wird wie folgt gefasst:
5. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:
6. § 2 wird wie folgt geändert:
7. Die Überschrift des Abschnitts 2 wird wie folgt gefasst:
8. § 3 wird wie folgt geändert:
9. § 4 wird wie folgt geändert:
10. Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt:
11. § 5 wird wie folgt geändert:
12. § 6 wird wie folgt geändert:
13. § 7 wird wie folgt gefasst:
14. Die Überschrift zu Abschnitt 3 wird wie folgt gefasst:
15. § 8 wird wie folgt geändert:
16. Nach § 8 werden die folgenden §§ 8a bis 8c eingefügt:
17. Dem Abschnitt 4 wird folgender Abschnitt 3a vorangestellt:
18. Die Überschrift des Abschnitts 4 wird wie folgt gefasst:
19. § 9 wird wie folgt geändert:
20. § 10 wird wie folgt geändert:
21. § 11 wird wie folgt geändert:
22. § 12 wird wie folgt geändert:
23. Die Überschrift des Abschnitts 5 wird wie folgt gefasst:
24. § 13 wird wie folgt geändert:
25. Nach § 13 werden folgende §§ 13a bis 13c eingefügt:
26. § 14 wird wie folgt geändert:
27. § 15 wird wie folgt gefasst:
28. Vor § 16 wird folgende Überschrift eingefügt:
29. § 16 wird wie folgt geändert:
30. Nach § 16 wird folgender § 16a eingefügt:
30a. Nach § 16a wird folgender § 16b eingefügt:
31. Die Überschrift des Abschnitts 6 wird wie folgt gefasst:
32. § 17 wird wie folgt geändert:
33. Die Überschrift des Abschnitts 7 wird wie folgt gefasst:
34. § 18 wird wie folgt geändert:
35. § 19 wird wie folgt geändert:
36. § 20 wird wie folgt gefasst:
37. Die Überschrift des Abschnitts 8 wird wie folgt gefasst:
38. Die §§ 21 bis 23 werden wie folgt gefasst:
Artikel 2 Änderung des Arzneimittelgesetzes
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
2. § 2 Abs. 3 Nr. 8 wird wie folgt gefasst:
3. § 4 wird wie folgt geändert:
4. § 4a wird wie folgt geändert:
5. Dem § 10 Abs. 8 werden folgende Sätze angefügt:
6. § 13 wird wie folgt geändert:
7. § 14 wird wie folgt geändert:
8. § 15 wird wie folgt geändert:
9. In § 16 werden nach dem Wort beauftragten die Wörter oder des anderen eingefügt.
10. entfallen
11. entfallen
11a. Nach § 20a wird folgender § 20b eingefügt:
11b. Nach § 20b wird folgender § 20c eingefügt:
12. Nach § 21 Abs. 2 Nr. 1c wird folgende Nummer 1d eingefügt:
12a. Nach § 21 wird folgender § 21a eingefügt:
13. entfallen
14. In § 25 Abs. 8 Satz 1 wird nach dem Wort Blutzubereitungen, das Wort ;,Gewebezubereitungen, eingefügt.
14a. § 33 wird wie folgt geändert:
15. In § 54 Abs. 1 Satz 1 werden nach dem Wort Stoffe die Wörter sowie für Gewebe eingefügt.
16. § 63b wird wie folgt geändert:
17. Nach § 63b wird folgender § 63c eingefügt:
18. § 64 wird wie folgt geändert:
19. In § 65 Abs. 1 Satz 1
19a. Dem § 72 wird folgender Absatz 3 angefügt:
19b. Dem § 72a wird folgender Absatz 4 angefügt:
19c. Nach § 72a wird folgender § 72b eingefügt:
19d. § 96 wird wie folgt geändert:
20. § 97 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
21. Folgender Vierzehnter Unterabschnitt wird angefügt:
Artikel 3 Änderung des Transfusionsgesetzes
1. § 4 Satz 1 wird wie folgt geändert:
2. § 5 wird wie folgt geändert:
2a. In § 7 Abs. 2 wird das Wort approbierten gestrichen.
2b. § 8 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
2c. In .§ 9 Abs. 3 Satz 1
3. In § 11a
4. § 12 wird wie folgt gefasst:
4a. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt:
4b. § 15 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
5. § 16 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
6. Dem § 28 wird folgender Satz angefügt:
7. In § 32 Abs. 2
Artikel 4 Änderung der Apothekenbetriebsordnung
Artikel 5 Änderung der Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe
Artikel 6 Änderung anderer Rechtsvorschriften
Artikel 7 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 7a Erfahrungsbericht der Bundesregierung
Artikel 8 Inkrafttreten
Drucksache 863/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Europäischen Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation KOM (2007) 699 endg.; Ratsdok. 15408/07
... der nationalen Regulierungsbehörden zusammensetzen und ausschließlich im Interesse der Gemeinschaft arbeiten. Das vorgeschlagene System bietet der Kommission Zugang zum gebündelten Fachwissen der nationalen Regulierungsbehörden, die über eine bessere Sachkenntnis der nationalen Märkte und Gegebenheiten verfügen, und stärkt die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden. Das System ergänzt die Befugnisse der NRB bei der Anwendung des Rechtsrahmens auf nationaler Ebene.
Begründung
1. Gründe und Ziele des Vorschlags / allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und die Entscheidungsfindung: Die europäische Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation
3.1. Die Erfahrungen der ERG
3.2. Hauptaufgaben der neuen Behörde
3.3. Rechtliche Aspekte
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Europäischer Wirtschaftsraum EWR
6. Einzelerläuterung zum Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Aufgaben
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Aufgaben der Behörde
Kapitel II Aufgaben der Behörde im Hinblick auf die Stärkung des Binnenmarkts
Artikel 4 Rolle der Behörde bei der Anwendung des Rechtsrahmens
Artikel 5 Konsultation der Behörde zu Fragen der Definition und Analyse nationaler Märkte sowie zu Abhilfemaßnahmen
Artikel 6 Überprüfung nationaler Märkte durch die Behörde
Artikel 7 Definition und Analyse länderübergreifender Märkte
Artikel 8 Harmonisierung der Nummerierung und Nummernübertragbarkeit
Artikel 9 Umsetzung der europäischen Notrufnummer 112
Artikel 10 Beratung zu Frequenzfragen im Bereich der elektronischen Kommunikation
Artikel 11 Harmonisierung der Bedingungen und Verfahren für Allgemeingenehmigungen und Nutzungsrechte
Artikel 12 Vorschlag für die Auswahl von Unternehmen
Artikel 13 Zurücknahme der in gemeinsamen Verfahren erteilten Nutzungsrechte an Frequenzen und Nummern
Artikel 15 Tätigkeiten aus eigener Initiative
Kapitel III Ergänzende Aufgaben der Behörde
Artikel 16 Einziehung von Verwaltungsgebühren für Dienste der Behörde
Artikel 17 Einziehung und Weiterverteilung von Nutzungsentgelten für die im Rahmen eines gemeinsamen Verfahrens erteilten Nutzungsrechte an Frequenzen und Nummern sowie der Verwaltungsgebühren
Artikel 18 Grenzübergreifende Streitigkeiten
Artikel 19 Austausch, Verbreitung und Erfassung von Informationen
Artikel 20 Verwaltung des Frequenzinformationsregisters und der Mobilfunk-Roaming-Datenbank
Artikel 21 Beobachtung und Berichterstattung im Bereich der elektronischen Kommunikation
Artikel 22 Zugänglichkeit der elektronischen Kommunikation
Artikel 23 Zusätzliche Aufgaben
Kapitel IV Organisation der Behörde
Artikel 24 Organe der Behörde
Artikel 25 Verwaltungsrat
Artikel 26 Aufgaben des Verwaltungsrats
Artikel 27 Regulierungsrat
Artikel 28 Aufgaben des Regulierungsrats
Artikel 29 Direktor
Artikel 30 Aufgaben des Direktors
Artikel 31 Der leitende Beamte für Netzsicherheit
Artikel 32 Ständige Gruppe der Interessenvertreter
Artikel 33 Einspruchskammer
Artikel 34 Rechtsbehelfe
Artikel 35 Verfahren vor dem Gericht Erster Instanz und dem Gerichtshof
Kapitel V Finanzvorschriften
Artikel 36 Haushalt der Behörde
Artikel 37 Aufstellung des Haushaltsplans
Artikel 38 Ausführung und Kontrolle des Haushalts
Artikel 39 Finanzvorschriften
Artikel 40 Betrugsbekämpfungsmaßnahmen
Kapitel VI Allgemeine Bestimmungen
Artikel 41 Übermittlung von Informationen an die Behörde
Artikel 42 Konsultation
Artikel 43 Aufsicht, Durchsetzung und Sanktionen
Artikel 44 Interessenerklärung
Artikel 45 Transparenz
Artikel 46 Vertraulichkeit
Artikel 47 Zugang zu Dokumenten
Artikel 48 Rechtsstatus
Artikel 49 Personal
Artikel 50 Vorrechte und Befreiungen
Artikel 51 Haftung der Behörde
Artikel 52 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 53 Beteiligung von Drittländern
Artikel 54 Kommunikationsausschuss
Artikel 55 Bewertung
Artikel 56 Übergangsvorschriften
Artikel 57 Inkrafttreten
Anhang In das Register aufzunehmende Informationen über Nutzungsrechte (gemäß Artikel 20)
2 Finnanzbogen
Drucksache 816/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung zur Regelung des Betriebes von nicht als Luftfahrtgerät zugelassenen elektronischen Geräten in Luftfahrzeugen (Luftfahrzeug-Elektronik-Betriebs-Verordnung - LuftEBV )
... Diese Bestimmung ermöglicht weitere Freigaben, die über die in § 1 enthaltenen Beschränkungen der Verbotsausnahmen hinausgehen. Dem Luftfahrzeughalter ist die Möglichkeit eröffnet, nach entsprechender Nachweisführung auch sendende Technologien an Bord seiner Luftfahrzeuge zuzulassen. In der geltenden Verordnung ist diese Möglichkeit der Freigabe noch an eine Notwendigkeit im Zusammenhang mit der Transportdurchführung gebunden. Mit Einführung neuer drahtloser Technologien (z.B. Wireless LAN an Bord von Verkehrsflugzeugen) wird diese Kopplung fallengelassen; nunmehr reicht es aus, dass seitens des Luftfahrzeugherstellers oder eines Entwicklungsbetriebs, der über ausreichende Sachkenntnisse auf dem Gebiet der elektromagnetischen Verträglichkeit verfügt, ein qualifizierter Nachweis dahingehend geführt wird, dass Bordsysteme nicht durch derartige sendende Geräte beeinflusst werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Verbotsausnahmen gemäß § 27 Abs. 3 des Luftverkehrsgesetzes
§ 2 Weitergehende Freistellungen
§ 3 Befugnisse des verantwortlichen Luftfahrzeugführers
§ 4 Hinweispflicht
§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Regelung des Betriebes von nicht als Luftfahrtgerät zugelassenen elektronischen Geräten in Luftfahrzeugen
Drucksache 862/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der Richtlinie 2002/58 /EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz KOM (2007) 698 endg.; Ratsdok. 15387/07
... Artikel 4 Absatz 4: Diese Bestimmung gewährleistet ein Mindestmaß an Harmonisierung, indem der Kommission gestattet wird, unter Rückgriff auf die Sachkenntnis der Behörde gegebenenfalls technische Durchführungsmaßnahmen in Bezug auf die Sicherheit und die Meldung von Sicherheitsverletzungen zu treffen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen in der Richtlinie 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie)
Artikel 2 Änderungen in der Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation)
Artikel 3 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
Artikel 4 Umsetzung
Artikel 5 Inkrafttreten
Artikel 6 Adressaten
Anhang I Beschreibung der Einrichtungen und Dienste im Sinne von Artikel 10 (Ausgabenkontrolle) und Artikel 29 (Zusätzliche Dienstmerkmale)
Teil A Einrichtungen und Dienste im Sinne von Artikel 10
a Einzelverbindungsnachweis
b Selektive Sperre abgehender Verbindungen, ohne Entgelt
c Vorauszahlung
d Gestreckte Zahlung der Anschlussentgelte
e Zahlungsverzug
Teil B Dienstmerkmale im Sinne von Artikel 29
a Tonwahl oder Mehrfrequenzwahlverfahren MFW
b Anzeige der Rufnummer des Anrufers
Teil C Umsetzung der Vorschriften zur Nummernübertragbarkeit in Artikel 30
Anhang II Gemäss Artikel 21 zu veröffentlichende Informationen (Transparenz und Veröffentlichung von Informationen)
Anhang III Parameter für die Dienstqualität
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.