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0875/04
0280/04
0586/04
0710/04
0408/04
0298/04B
0917/3/04
0763/04
0951/04
0729/1/04
0894/04
0919/1/04
0571/04
0458/04B
0780/04B
0429/04
0380/04
0128/04B
0871/1/04
0876/04
0301/04
0901/04B
0721/2/04
0763/04B
0871/04B
0728/1/04
0920/04B
0105/04
0507/04B
0917/1/04
0429/04B
0365/04
0693/04
0515/04B
0958/04
0920/04
0441/04
0635/1/04
0763/1/04
0915/04
0818/04
0872/04
0774/03
0490/03B
0774/03B
0061/03B
0663/03
0546/03
0936/03B
0450/03
0504/03
0715/03
0849/03
0061/2/03
0663/03B
0061/1/03
Drucksache 398/19 (Beschluss)

... Zu den geschädigten Wirtschaftsakteuren gehören insbesondere die Hersteller, Recycling-Betriebe und Händler, die erhebliche Investitionen zur Einhaltung des Quotensystems und für neue innovative Alternativen leisten. Zudem stellen die im illegalen Markt gehandelten Produktfälschungen ein beträchtliches Sicherheitsrisiko für die Verwender dar und führen zu Ausfällen sowie Leistungsminderungen der technischen Anlagen.



Drucksache 517/1/19

... Im Hinblick auf mögliche hohe Haftungsrisiken bei großen Krankenkassen birgt die aktuelle gesetzliche Regelung das Risiko, Krankenkassen einer Kassenart durch die finanziellen Verpflichtungen im Haftungsfall selbst in Existenzgefahr zu bringen. Insofern ist der Übergang der Haftung an den Spitzenverband Bund der Krankenkassen und somit an alle Krankenkassen nachvollziehbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 29 Absatz 2 Nummer 5 SGG und Artikel 5 Nummer 2 § 4a Absatz 7 SGB V

2. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 90 Absatz 4 und Absatz 5 SGB IV

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2

Zu Artikel 3 Nummer 2

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2

Zu Artikel 3 Nummer 2

5. Zu Artikel 5 § 31 Absatz 1a Satz 5 SGB V

6. Zu Artikel 5 § 35a Absatz 3b SGB V

7. Zu Artikel 5 Nummer 3a - neu - § 67 Absatz 3 - neu - SGB V und Nummer 3b - neu - § 68c - neu - SGB V

§ 68c
Regionale Versorgungsinnovationen

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

8. Zu Artikel 5 Nummer 4 Buchstabe b § 71 Absatz 4 Satz 3 SGB V

9. Zu Artikel 5 Nummer 4 Buchstabe c - neu - § 71 Absatz 5 Satz 2 - neu - SGB V

10. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 73b Absatz 5 Satz 7 und Satz 8 SGB V , Nummer 7 § 83 Satz 4 und Satz 5 SGB V und Nummer 11 § 140a Absatz 2 Satz 7 und Satz 8 SGB V

11. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 103 Absatz 2 Satz 4, Satz 5, Satz 5a - neu - und Satz 8 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

12. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 125 Absatz 7 Satz 1a - neu - SGB V

13. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 136a Absatz 2 Satz 3 und Satz 9 SGB V

14. Zu Artikel 5 Nummer 12 § 154 Satz 1, § 164 Absatz 3 Satz 4, § 165 Absatz 3, § 166 Absatz 1, § 167 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 Nummer 1, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 5 Satz 1 und § 169 Absatz 5 SGB V

15. Hilfsempfehlung zu Ziffer 14

Zu Artikel 5 Nummer 12

16. Zu Artikel 5 Nummer 12 § 163 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB V

17. Zu Artikel 5 Nummer 12 § 164a - neu - SGB V

§ 164a
Freiwillige finanzielle Hilfen

18. Zu Artikel 5 Nummer 14 Buchstabe b § 217b Absatz 4, Absatz 5 und Absatz 6 SGB V

19. Zu Artikel 5 Nummer 18 Buchstabe a - neu - § 260 Absatz 2 Satz 1 SGB V

20. Zu Artikel 5 Nummer 18 § 260 Absatz 5 SGB V

21. Zu Artikel 5 Nummer 20 Buchstabe i Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ggg § 266 Absatz 8 Satz 1 Nummer 6 SGB V und Artikel 6 Nummer 7 § 19 RSAV

22. Zu Artikel 5 Nummer 21 § 267 Absatz 1 Satz 2 SGB V

23. Zu Artikel 5 Nummer 26 § 273 SGB V

24. Zu Artikel 5 Nummer 28 § 293a SGB V

25. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 RSAV

26. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 RSAV

27. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 RSAV

28. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 1 und Satz 9 RSAV

29. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 9 RSAV

30. Artikel 7 Nummer 1 - neu - § 6a Absatz 2 Satz 9 - neu - KHEntgG

‚Artikel 7 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

31. Artikel 7 § 8 Absatz 11 Satz 1 KHEntgG

32. Zu Artikel 7a - neu - § 17b Absatz 1 Satz 6 KHG

‚Artikel 7a Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

33. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

34. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 514/1/19

... e) Die vorgeschlagene Förderung von Einzelmaßnahmen birgt das Risiko, dass Sanierungen nicht in der richtigen Reihenfolge ausgeführt werden bzw. so ausgeführt werden, dass weitere darauf aufbauende Sanierungen zur Erreichung des derzeitigen KfW Standards 55 erheblich erschwert werden. Der Bundesrat fordert daher, die Gewährung der steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an die Inanspruchnahme einer Energieberatung für Gebäude in Form der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) vor Beginn der ersten Maßnahme zu knüpfen, wenn deren Kosten einen Schwellenwert von 5 000 Euro überschreiten. Er ist der Auffassung, dass die Kosten zur Erstellung des Fahrplans ebenfalls gefördert werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 514/1/19




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften*

3. Zu Artikel 1 Änderung des EStG - Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung

4. Zu Artikel 1 Änderung des EStG - Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 und 7 § 35c und § 52 Absatz 35a EStG

a Herstellungsbeginn des begünstigten Objekts

b bestehende Heizungsanlagen

c Objektbezogene Förderung in Veräußerungsfällen

d Nutzungsvoraussetzungen

e Miteigentum

f Anwendungsregelung § 52 Absatz 35a EStG-E

6. Zu Artikel 2 Weitere Änderung des EStG - Erhöhung der Entfernungspauschale und Einführung einer Mobilitätsprämie

7. Zur Mobilitätsprämie

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 105 EStG

9. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 101 Satz 1 EStG

10. Zu Artikel 3 insgesamt

11. Zu Artikel 3 Änderung des UStG - Senkung der Umsatzsteuer für den Fernverkehr der Bahn

12. Zu Artikel 3 Änderung des Umsatzsteuergesetzes

13. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 2 Nummer 10 Doppelbuchstabe aa und bb UStG

14. Zu Artikel 5 Änderung des Grundsteuergesetzes - Einführung eines gesonderten kommunalen Hebesatzes für mit Windenergieanlagen überbaute Gebiete

15. Zu Artikel 7 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

16. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 84/1/19

... Das vorliegende Gesetz regelt fachlich notwendige Änderungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuer- und Finanzmarktrechts im Hinblick auf einen unregulierten Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union. Hierzu gehört auch eine Regelung, mit welcher der Kündigungsschutz für Risikoträgerinnen und Risikoträger im Sinne der Institutsvergütungsverordnung eingeschränkt wird. Das Ziel besteht darin, zur Stärkung der Stabilität des Finanzstandorts Deutschland diejenigen Risiken für bedeutende Institute des Finanzsektors zu minimieren, die aus der Tätigkeit natürlicher Personen mit einem besonderen Einfluss auf das Risikoprofil des gesamten Instituts erwachsen. Der Bundesrat stellt fest, dass der Kreis der von dieser Regelung betroffenen Personen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit eng begrenzt wurde. Er bekräftigt, dass die damit verbundene Einschränkung des Kündigungsschutzes bei einem begrenzten Personenkreis nicht auf andere Branchen übertragbar ist, so dass sich hieraus keine Präzedenzwirkung für andere Bereiche ableiten lässt.



Drucksache 242/1/19

... 14. Begünstigter bei der Auftragsforschung sollte nicht der Auftragnehmer, sondern der Auftraggeber sein, da dieser auch das wirtschaftliche Risiko trägt. Gerade für KMU ist die Auftragsforschung von entscheidender Bedeutung, da sie häufig kein eigenes Forschungspersonal einsetzen können, sondern externe Forschungsaufträge vergeben. Der Ansatz beim Auftragnehmer läuft hingegen oftmals ins Leere, da öffentlichrechtliche Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen steuerbefreit sind.

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Drucksache 242/1/19




Zum Gesetzentwurf insgesamt

6. Zu § 3 Absatz 7 Satz 2 - neu - FZulG

7. Zu § 6 Absatz 2 Satz 1 FZulG


 
 
 


Drucksache 99/1/19

... war von Anfang an problematisch, da die Kriterien Wohnraumversorgung sowie Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gegenläufig sind. Wo der Arbeitsmarkt günstig ist, ist der Wohnungsmarkt in der Tendenz eher angespannt und umgekehrt. Dadurch ist es oft nicht möglich, beide Kriterien kumulativ zu erfüllen, und es entsteht ein rechtliches Risiko. Die bisherigen Erfahrungsberichte weisen darauf hin, dass eine nachhaltige Integration auch dann gefördert werden kann, wenn nicht zwingend alle drei Kriterien kumulativ vorliegen. Insofern bedarf es einer flexibleren Ausgestaltung dieser Vorschrift.

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Drucksache 99/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 12a Absatz 1a AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 12a Absatz 3 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 12a Absatz 3 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc - neu - § 12a Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe e § 12a Absatz 10 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 72 Absatz 3a Satz 5 - neu - AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 104 Absatz 14 AufenthG , Artikel 2 Artikel 8 Absatz 5, 6 Integrationsgesetz

‚Artikel 2 Änderung des Integrationsgesetzes


 
 
 


Drucksache 661/2/19

... In Nummer 1 Satz 1 erster Aufzählungspunkt sind vor dem Wort "weiter" die Wörter "angemessen und risikogerecht" einzufügen.



Drucksache 115/19

... Der Arzneimittelsektor ist eine dynamische Branche mit Innovationskraft. Solche Innovationen könnten einen Beitrag zu "ökologischem Design" leisten, beispielsweise zur Entwicklung von Produkten, die ein geringeres Umweltrisiko darstellen oder die Aufbereitung von Abwasser erleichtern, und die Verwendung umweltfreundlicherer Herstellungsmethoden fördern. Auch im Bereich Wasser- und Dungaufbereitung sind Innovationen denkbar. In dieser Hinsicht wird der Ansatz zur ersten politischen Priorität der Kommission, nämlich zur Förderung von Beschäftigung, Wachstum und Investition, beitragen.

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Drucksache 115/19




Mitteilung

1. Einleitung

2. Problemstellung

2.1 Konzentrationen von Arzneimitteln in der Umwelt

2.2 Wie Arzneimittel in die Umwelt gelangen

2.3 Auswirkungen auf die Umwelt

2.4 Auswirkungen über die Umwelt, einschließlich antimikrobieller Resistenz

2.5 Wissenslücken

2.6 Ausblick

3. Die Ziele des strategischen Ansatzes

4. GEGENWÄRTIGE Situation: EINSCHLÄGIGE Politik der Union und UMFASSENDERE Initiativen

4.1 Politik der Union

4.2 Weitere Initiativen

5. Maßnahmen

5.1 Verstärkte Aufklärung und Förderung einer umsichtigen Verwendung von Arzneimitteln

5.2 Unterstützung der Entwicklung von Arzneimitteln, die weniger schädlich für die Umwelt sind, und Förderung einer umweltfreundlicheren Herstellung

5.3 Verbesserung der Umweltverträglichkeitsprüfung und ihrer Überprüfung

5.4 Verringerung von Verschwendung und Verbesserung der Abfallbewirtschaftung

5.5 Ausweitung der Umweltüberwachung

5.6 Schließen weiterer Wissenslücken

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 481/18

... Bei der sehr angespannten wirtschaftlichen Lage vieler Weidetierhalter stellen die durch die Rahmenregelung der EU vorgeschriebenen 20% Eigenanteil der Präventionskosten eine unverhältnismäßige Belastung dar. Da die Weidetierhalter hier stellvertretend für die gesamte Gesellschaft das höchste Verlustrisiko tragen, sollten sie besser unterstützt werden. Dazu müssten die Beihilferegelungen der EU angepasst und zukünftig eine 100% Förderung durch die Länder ermöglicht werden.



Drucksache 339/18

... Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Digitalisierung tragen den Anforderungen des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre Rechnung. Das System, das für den elektronischen Austausch zwischen den benannten Gerichten eingeführt werden soll, muss eine absolut zuverlässige und sichere technische Lösung sein, die die Integrität und den Schutz der übermittelten Daten gewährleistet. Dass der Kreis der Nutzer des Systems (nur Gerichte und andere Justizbehörden der Mitgliedstaaten) im Vorhinein festgelegt ist, bietet eine zusätzliche Gewähr für den ordnungsgemäßen Umgang mit personenbezogenen Daten. Zudem muss das System über eine dezentrale Struktur verfügen, die die direkte Kommunikation zwischen den Endpunkten ermöglicht und damit das Risiko durch Minimierung der Zahl der Daten verarbeitenden Stellen verringert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfung bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

1. In Artikel 1 wird folgender Absatz 4 angefügt:

2. Artikel 6 erhält folgende Fassung:

Artikel 6
Übermittlung der Ersuchen und sonstigen Mitteilungen

3. Artikel 17 wird wie folgt geändert:

4. Es wird folgender Artikel 17a eingefügt:

Artikel 17a
Unmittelbare Beweisaufnahme per Videokonferenz

5. Es wird folgender Artikel 17b eingefügt:

Artikel 17b
Beweisaufnahme durch diplomatische oder konsularische Vertreter

6. Nach Artikel 18 wird folgender Abschnitt 6 eingefügt:

Abschnitt 6
Gegenseitige Anerkennung

Artikel 18a
Digitalen Beweismitteln, die in einem Mitgliedstaat nach dessen Recht erhoben wurden, darf in anderen Mitgliedstaaten nicht allein wegen ihres digitalen Charakters die Anerkennung als Beweismittel verweigert werden.

7. Artikel 19 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

8. Artikel 20 erhält folgende Fassung:

Artikel 20
Ausübung der Befugnisübertragung

9. Es wird folgender Artikel 22a eingefügt:

Artikel 22a
Monitoring

10. Artikel 23 erhält folgende Fassung:

Artikel 23
Evaluierung

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 279/18 (Beschluss)

... ) sind die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Geschäftsmodells und die Platzierbarkeit fraglich. Der Bundesrat bezweifelt, dass die aus dem Portfolio an Staatsanleihen generierten Erlöse unter Beachtung der anfallenden Kosten ausreichen werden, um später die SBBS-Tranchen ihrem Risiko entsprechend bedienen zu können. Um Investoren anzusprechen, müssen aber ausreichende Renditechancen geschaffen werden.



Drucksache 158/18

... Zusätzlich zu den Investitionen, die auf der Grundlage des Forschungs- und Innovationsrahmenprogramms vorgenommen werden, müssen auch hinreichende private Investitionen in den KI-Wandel fließen. Gestützt auf den Europäischen Fonds für strategische Investitionen sollen die privaten Investitionen angeregt werden, um im Rahmen der umfassenderen Bemühungen zur Förderung der Digitalisierung die Entwicklung und Verbreitung von KI zu unterstützen. Die Kommission wird mit der Europäischen Investitionsbank-Gruppe auf das Ziel hinarbeiten, im Zeitraum 2018-2020 ein Gesamtinvestitionsvolumen von mindestens 500 Mio. EUR zu erreichen. Außerdem haben die Europäische Kommission und der Europäische Investitionsfonds mit VentureEU unlängst ein Programm für einen europaweiten Risikokapital-Dachfonds mit einem Umfang von 2,1 Mrd. EUR aufgelegt, um Investitionen in innovative Start-up- und Scale-up-Unternehmen in ganz Europa zu fördern. Weitere Unterstützung leistet die Kommission im Rahmen ihrer Initiativen zur Digitalisierung der Industrie30.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/18




Mitteilung

1. Einleitung - Wandel als Chance begreifen

Was ist künstliche Intelligenz?

Eine europäische KI-Initiative

2. Die STELLUNG der EU IM Internationalen WETTBEWERB

Bisherige Tätigkeiten der EU: Schaffung der Grundlagen für eine optimale Nutzung der KI

3. Die nächsten Schritte: eine KI-INITIATIVE der EU

3.1. Förderung der technologischen und industriellen Leistungsfähigkeit der EU sowie der weiteren Verbreitung von KI in der gesamten Wirtschaft

Investitionen steigern 2018-2020

Stärkung von Forschung und Innovation auf allen Ebenen - vom Labor bis zum Markt

Förderung von KI-Spitzenforschungszentren in ganz Europa

KI für alle kleinen Unternehmen und potenziellen Nutzer

Unterstützung von Erprobung und Versuchen

Mobilisierung privater Investitionsmittel

Nach 2020

Bereitstellung von mehr Daten

3.2. Vorbereitung auf sozioökonomische Veränderungen

Niemanden zurücklassen

3.3. Gewährleistung eines geeigneten ethischen und rechtlichen Rahmens

Entwurf

Sicherheit und Haftung

Befähigung von Einzelpersonen und Verbrauchern, den größtmöglichen Nutzen aus KI zu ziehen

3.4. Kräfte bündeln

Einbindung der Mitgliedstaaten

Einbeziehung der Interessenträger: Gründung einer Europäischen KI-Allianz

Überwachung der Entwicklung und Einführung von KI

Internationale Ausrichtung

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 237/18 (Beschluss)

... 28. Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass hinsichtlich der finanziellen Beteiligung Dritter neue Regelungen vorgeschlagen werden, die auf eine Wiedereinführung des aufwändigen und fehleranfälligen Realkostenprinzips hinauslaufen. Im Ergebnis besteht das Risiko, dass solche Kofinanzierungen nicht mehr ausreichend gegenüber der Kommission abgerechnet werden können und die Umsetzung der betroffenen Förderansätze gefährdet wird. Der Bundesrat spricht sich entschieden für die Erhaltung der erreichten Vereinfachungen aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/18 (Beschluss)




2 Allgemeines

Programmstruktur, Flexibilität, Programmierung

2 Finanzrahmen

2 Förderfähigkeit

Regelung für Zahlungen

Kommunikation zu den Programmen, Datenschutz, Datenerhebung

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 5/1/18

... 1. Der Bundesrat sieht in dem noch härter werdenden globalen Innovationswettbewerb eine große Herausforderung für die EU und ihre Mitgliedstaaten. Es besteht das Risiko, bei grundlegenden Innovationen von Asien oder Amerika überholt zu werden. Dies gilt gerade auch angesichts des hohen Ressourcenein-satzes für Innovationen in anderen Regionen der Welt. Ziel muss es sein, dass Deutschland und Europa auch im 21. Jahrhundert bei Innovationen im globalen Maßstab ganz vorne mit dabei sind. So lassen sich Wohlstand, Beschäftigung und die Bewältigung sozialer Herausforderungen am besten sichern.



Drucksache 22/18 (Beschluss)

... 10. Er kritisiert die implizite Tendenz einer EU-weiten Festlegung von Inhalten und Verfahren, die das Risiko implizieren, mitgliedstaatliche Zuständigkeiten zu unterlaufen. Dies ist insbesondere bei den Nummern 6 bis 8 des Vorschlags (siehe Seite 20 und 21) zu erkennen (Entwicklung von Referenzmaterialien und Werkzeugen, von Rahmen zur Beurteilung von Kompetenzen, von Leitlinien zu neuen Formen des Lernens und Unterstützungskonzepten, von Kursen und Selbstbeurteilungsinstrumenten, von Ansätzen für die Beurteilung und Validierung von Schlüsselkompetenzen und eines Fortschrittsanzeigers ("Scoreboard") zur Verfolgung der Kompetenzentwicklung in der Union).



Drucksache 650/1/18

... 5. Der hohe Anteil an wegen Unzuständigkeit abgelehnter Schlichtungsanträge sollte außerdem zum Anlass genommen werden, die Regelung in § 204 Absatz 1 Nummer 4 BGB, die die Verjährungshemmung von der alsbaldigen Bekanntgabe des Schlichtungsantrags an den Antragsgegner abhängig macht, zu überprüfen. Denn im Falle einer Abweisung wegen Unzuständigkeit droht dem Verbraucher, anders als bei Erhebung einer Klage, die zwischenzeitliche Verjährung seiner Ansprüche. Für den beratenden Anwalt kann dies zudem mit einem erhöhten Haftungsrisiko verbunden sein, was wiederum zu einer geringeren Nutzung der Schlichtungsmöglichkeit führen kann.



Drucksache 544/18

... Die Anlage 1 enthält die Angaben, die in einem Antrag auf Erhöhung des natürlichen Alkoholgehalts um 0,5 Volumenprozent enthalten sein müssen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die vom Bund zu treffende Entscheidung auf einer sicheren und ausreichenden Basis getroffen werden kann. Maßgeblich sind dabei die Berechnungen des Deutschen Wetterdienstes, der seine Datenbasis den antragstellenden Ländern zur Verfügung stellt. Durch das gewählte Verfahren wird das Risiko von Rückfragen oder Interventionen der Europäischen Kommission oder von Mitgliedstaaten deutlich reduziert.

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Drucksache 544/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierundzwanzigste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Weinverordnung

§ 4a
Nachweis der Lage im Anbaugebiet oder im Landweingebiet (zu § 7c Absatz 2 des Weingesetzes)

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Ermächtigungsnorm

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Folgen der Verordnungsänderung

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 167/18 (Beschluss)

... 5. Er gibt zu bedenken, dass das Verfahren zur Erstellung der investitionsbezogenen Leitlinien eingeleitet wurde, ohne dass die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Programmierung der Strukturfonds von den EU-Institutionen abschließend verhandelt wurden und in Kraft getreten sind. Daraus resultiert das Risiko, dass für die deutschen Länder im Rahmen des Europäischen Semesters 2019 Investitionsprioritäten festgelegt werden, obwohl die Förderbereiche der Strukturfondsverordnungen noch nicht abschließend festgelegt sind.



Drucksache 511/18 (Beschluss)

... - biobasierte, biologisch abbaubare Materialien als Alternative zu Kunststoffen dort einzusetzen, wo ein hohes Risiko besteht, dass die Kunststoffe in das Ökosystem gelangen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 511/18 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt


 
 
 


Drucksache 219/18

... Das Risiko einer Wiedereinführung des Poliovirus in die EU besteht weiter und gefährdet den Status der Poliofreiheit der Union. Die Durchimpfungsraten in Bezug auf die saisonale Grippe bei älteren Menschen liegen weit unter dem Zielwert von 75%, der in der Empfehlung des Rates zur Impfung gegen die saisonale Grippe von 2009 festgelegt wurde. Die Durchimpfungsrate in Bezug auf die saisonale Grippe bei älteren Bevölkerungsgruppen ist in den vergangenen Jahren in den meisten EU-Mitgliedstaaten sogar gesunken.

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Drucksache 219/18




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNGEN, der Konsultationen der Interessenträger und der Folgenabschätzungen

- Konsultationen der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Beobachtungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten,

BEGRÜSST die ABSICHT der Kommission, in ENGER Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten folgende Massnahmen DURCHZUFÜHREN:

BEGRÜSST die ABSICHT der Kommission,


 
 
 


Drucksache 97/18

... Die Anwendung der derzeitigen Körperschaftsteuervorschriften auf die digitale Wirtschaft hat zu einer fehlenden Übereinstimmung zwischen dem Ort der Besteuerung der Gewinne und dem Ort der Wertschöpfung geführt, insbesondere im Falle von Geschäftsmodellen, die stark auf der Beteiligung der Nutzer basieren. Dies führt aus steuerlicher Sicht zu einer doppelten Herausforderung. Erstens könnte der Input, den ein Unternehmen von den Nutzern einholt und der die eigentliche Wertschöpfung für das Unternehmen darstellt, in einem Steuergebiet angesiedelt sein, in dem das Unternehmen, das eine digitale Aktivität ausübt, physisch nicht ansässig ist (und demzufolge gemäß den derzeitigen Vorschriften zu steuerlichen Zwecken nicht ansässig ist), und in dem folglich die Gewinne aus diesen Aktivitäten nicht besteuert werden können. Zweitens gilt, dass selbst wenn ein Unternehmen eine Betriebsstätte in demselben Steuergebiet hat, in dem die Nutzer ansässig sind, der durch den Beitrag der Nutzer geschaffene Wert nicht berücksichtigt wird, wenn entschieden wird, wie viel Steuern in jedem Land zu zahlen sind. Dies hat auch Folgen im Hinblick auf das Risiko einer künstlichen Umgehung der Vorschriften über Betriebsstätten, führt zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Akteuren des digitalen Markts und hat negative Auswirkungen auf die Erträge.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel 1
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Steuerbare Erträge

Artikel 4
Steuerpflichtiger

Kapitel 2
ORT der Besteuerung, STEUERANSPRUCH und BERECHNUNG der STEUER

Artikel 5
Ort der Besteuerung

Artikel 6
Steueranspruch

Artikel 7
Berechnung der Steuer

Artikel 8
Steuersatz

Kapitel 3
Pflichten

Artikel 9
Steuerschuldner und Erfüllung von Pflichten

Artikel 10
Identifizierung

Artikel 11
Identifikationsnummer

Artikel 12
Streichung aus dem Identifikationsregister

Artikel 13
Änderung des Mitgliedstaats der Identifizierung

Artikel 14
Digitalsteuererklärung

Artikel 15
Angaben in der Digitalsteuererklärung

Artikel 16
Zahlungsmodalitäten

Artikel 17
Änderung der Digitalsteuererklärung

Artikel 18
Rechnungslegungs-, Buchführungs-, Betrugsbekämpfungs-, Durchsetzungs- und Kontrollmaßnahmen

Artikel 19
Benennung der zuständigen Behörden

Kapitel 4
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 20
Informationsaustausch über die Identifizierung

Artikel 21
Informationsaustausch über die Digitalsteuererklärung

Artikel 22
Informationsaustausch über die Zahlung

Artikel 23
Mittel des Informationsaustauschs

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Ausschussverfahren

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Inkrafttreten

Artikel 27
Adressaten


 
 
 


Drucksache 372/18 (Beschluss)

... Übernimmt die Gebietskörperschaft beim sog. Betreibermodell die Verlegung von Leerrohren sowie den Einbau von Glasfaserkabeln nebst erforderlichen weiteren technischen Anlagen und verpachtet sodann die gesamte passive Netzinfrastruktur an einen privaten Netzbetreiber, begründet sie nach § 4 Absatz 4 KStG einen Betrieb gewerblicher Art in Form eines Verpachtungs-BgA. Häufig können die Gebietskörperschaften bei Projektbeginn nicht prognostizieren, ob sich aus der Errichtung und Verpachtung des Breitbandnetzes ein Totalgewinn ergeben wird. Hieraus ergibt sich nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 22. August 2007 (BStBl. II, 961) das steuerliche Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung nach § 8 Absatz 3 Satz 2 KStG. Vom Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung kann im Falle einer dauerdefizitären Tätigkeit nur unter den Voraussetzungen des § 8 Absatz 7 KStG abgesehen werden. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, stünde ein etwaiger Verlust aus der Verpachtung des Breitbandnetzes weder für eine Verrechnung mit späteren Gewinnen aus der Verpachtung des Breitbandnetzes im Wege des sog. Verlustvortrages noch für eine Zusammenfassung nach § 4 Absatz 6 KStG mit Gewinnen und Verlusten anderer Betriebe gewerblicher Art zur Verfügung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 372/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - und Nummer 1

2. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und 3 EStG

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG

6. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 3 Nummer 15 EStG , Nummer 1a - neu - § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 7 - neu - EStG *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - und b - neu - § 3 Nummer 26 Satz 1 und Nummer 26a Satz 1 EStG ∗

8. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - und Nummer 7 Buchstabe a0 - neu - § 6 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 2a, § 52 Absatz 12 Satz 4 - neu -, Satz 7 und 8 - neu - EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe a und Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 34d Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe e Doppelbuchstabe cc EStG

10. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f Satz 3 EStG

11. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 14 Absatz 2 Satz 4 - neu - KStG

12. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 15 KStG

13. Zum Körperschaftsteuergesetz

14. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 3 Nummer 24 GewStG ∗

15. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b - neu - und Nummer 2 § 3 Nummer 24 und § 36 Absatz 2 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - GewStG ∗

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 8a - neu - und Inhaltsübersicht § 19a Absatz 5 Satz 2, § 28 Absatz 1 Satz 6 und Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 - neu - sowie § 37 Absatz 16 ErbStG *

Artikel 8a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

17. Zu Artikel 8a - neu - § 28a Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 Satz 3 und Nummer 4 bis 6 - neu - und Absatz 6 Satz 2 - neu - sowie § 37 Absatz 16 ErbStG *

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

18. Zu Artikel 8b - neu - und Inhaltsübersicht § 22 Absatz 1 Satz 6 Nummer 6 und Absatz 2 Satz 6 UmwStG Artikel 16 Absatz 3 Inkrafttreten

Artikel 8b
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

19. Zu Artikel 9 Umsatzsteuergesetz

20. Zu Artikel 9 Nummer 7 und Nummer 8 § 22f Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3 Satz 1 sowie § 25e Absatz 3 Satz 1 UStG

21. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 22f UStG

22. Zu Artikel 9 Nummer 7 und 8 § 22f Absatz 1 Satz 6 UStG

23. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 22f Absatz 1 Satz 7 UStG

24. Zu Artikel 9 Nummer 8 § 25e Absatz 4 Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - UStG

1. Zu § 25e Absatz 1 UStG

2. Fallgestaltungen des § 25e Absatz 2 UStG

4. Rechtsfolgen des § 25e Absatz 4 UStG

25. Zur Änderung der Abgabenordnung

26. Zu Artikel 13 Nummer 3a - neu - § 51 Absatz 5 Satz 2 - neu - InvStG

27. Zu Artikel 13 Nummer 4 Buchstabe d - neu - § 56 Absatz 6 Satz 4 und 5 InvStG

28. Zu Artikel 15a - neu - und Inhaltsübersicht Artikel 6 Absatz 2 Gesetz über schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen

Artikel 15a
Änderung des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen

29. Zum Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen


 
 
 


Drucksache 257/18

... Früherkennung und Vermeidung von Infektionen gesunder Tiere sind das A und O im Falle des Auftretens von Wildseuchen. Insoweit kommt der Fallwildsuche eine erhebliche Bedeutung zu, denn jedes an einer Wildseuche verendete Tier stellt ein erhebliches Infektionsrisiko für noch nicht infizierte Tiere dar. Insoweit dient die neue Ermächtigung (Nummer 28a) dem Ziel, im Falle des Auftretens einer Wildseuche durch geeignetes Personal (insbesondere geschulte Jäger und Jagdausübungsberechtigte oder andere geschulte Hilfskräfte) in den von der Seuche betroffenen Örtlichkeiten oder Gebieten verendete Tiere zu suchen und aus dem Habitat zu entfernen. Dabei haben Jagdausübungsberechtigte die Suche durch geeignetes Personal zu dulden (Buchstabe a Doppelbuchstabe ee) .



Drucksache 205/18

... Die konsequente Fortführung des beschleunigten Atomausstiegs leistet einen substanziellen Beitrag zur Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Im Lichte der Reaktorkatastrophe von Fukushima beschloss die Bundesregierung, die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beenden. Das vom Bundestag daraufhin verabschiedete Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes befristet die Berechtigungen der Kernkraftwerke zum Leistungsbetrieb auf den noch erforderlichen Zeitraum zeitlich gestaffelt bis zum 31. Dezember 2022, wodurch das mit der Kernenergienutzung verbundene Risiko lediglich noch für einen unvermeidbaren Zeitraum hingenommen wird. Die durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vorgesehene zeitliche Staffelung der Berechtigungen der Kernkraftwerke zum Leistungsbetrieb und das feste Enddatum für die friedliche Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität in Deutschland sind anlässlich der nun erforderlichen Neuregelung beizubehalten. Zum einen werden hierdurch die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt, indem der Leistungsbetrieb der Kernkraftwerke schnellstmöglich und spätestens am 31. Dezember 2022 endet. Zum anderen wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die dauerhaft tragfähige Entwicklung gestärkt, da ein Anreiz zur Schaffung anderweitiger Elektrizitätserzeugungskapazitäten besteht, die risikoärmer als die Kernenergienutzung sind. Die frühestmögliche Beendigung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität dient dazu, eine gesunde Umwelt zu erhalten, eine zukunftsfähige Energieversorgung auszubauen und den Konsum umwelt- und sozialverträglich zu gestalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 205/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Atomgesetzes

§ 7e
Ausgleich für Investitionen

§ 7f
Ausgleich für Elektrizitätsmengen

§ 7g
Verwaltungsverfahren

Artikel 2
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Verhältnismäßigkeit

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

§ 7e

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4465, BMUB: Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

1 Ausgleichsanspruch für frustrierte Investitionen, § 7e

2 Ausgleichsanspruch für Elektrizitätsmengen, § 7f

Verwaltung Bund

1 Ausgleichsanspruch für frustrierte Investitionen, § 7e

2 Ausgleichsanspruch für Elektrizitätsmengen, § 7f

III. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 261/1/18

... 29. Der Bundesrat begrüßt die weitere Vereinfachung des derzeitigen Systems der Erstattung der tatsächlich angefallenen Kosten, insbesondere in Bezug auf die Personalkosten. Eine Forschungsförderung für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen durch Pauschalen lehnt der Bundesrat aber weiterhin ab. Darüber hinaus sieht er ein Kostenrisiko für Teilnehmende aufgrund der bisher noch fehlenden Definition für die Bewertungskriterien einer gelungenen bzw. angemessenen Umsetzung abgeschlossener Arbeitspakete. Der Bundesrat erwartet, dass die wissenschaftliche Exzellenz von Projekten nicht Kostengesichtspunkten untergeordnet wird. Ferner hält es der Bundesrat für angemessen, eine Optimierung und eine transparentere Gestaltung des Begutachtungsverfahrens vorzunehmen.



Drucksache 193/18

... Um die Teilhabe zu verbessern, ist eine höhere Mobilität sowohl von europäischen Kunstwerken als auch von Kunst- und Kulturschaffenden in der europäischen Kultur- und Kreativwirtschaft notwendig. Aufbauend auf belastbaren Erkenntnissen19 wird die EU auch weiter politische und finanzielle Unterstützung leisten, aber die Mitgliedstaaten müssen sich stärker engagieren und administrative Hindernisse wie beispielsweise das Risiko der Doppelbesteuerung von Künstlern und Kunstschaffenden beseitigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 193/18




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Herausforderungen und das Ziel

3. Rechtsgrundlage und erste Schritte

4. Strategische Ziele und Maßnahmen

4.1 Soziale Dimension - die Möglichkeiten der Kultur und der kulturellen Vielfalt zur Schaffung von sozialem Zusammenhalt und sozialem Wohlbefinden nutzen

4.2 Wirtschaftliche Dimension - kulturbasierte Kreativität in Bildung und Innovation fördern, um Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen

4.3 Außenpolitische Dimension - die internationalen Kulturbeziehungen stärken

5. Bereichsübergreifende Maßnahmen

5.1 Schutz und Förderung des kulturellen Erbes

5.2 Digital4Culture

6. Umsetzung der neuen Agenda

6.1. Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

6.2. Strukturierter Dialog mit der Zivilgesellschaft

7. Förderung der Kultur in EU-Strategien und -Programmen

8. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 347/18

... Die Zollformalitäten bringen für Unternehmen zusätzliche Dokumentations- und Datenanforderungen mit sich, für Zollbehörden mehr Aufwand für die Bearbeitung und Kontrollen, und beide Seiten benötigen Infrastruktur (IT- und physische Infrastruktur), um geeignete risikogestützte Kontrollen zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/18




Mitteilung

Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. April 20171

Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. März 20182

Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. Juni 20183

4 Zusammenfassung:

1. Hintergrund

2. Der Unterschied zwischen Vorbereitung und Notfallvorsorge

a Vorbereitungsmaßnahmen

b Notfallmaßnahmen

3. Wer sollte sich vorbereiten?

a Änderungen von Rechtsvorschriften und sonstige Instrumente

b Hinweise der Kommissionsdienststellen zur Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs

c Die Verlegung von EU-Agenturen und -Einrichtungen

d Sonstige Arbeitsbereiche

4. Schlussfolgerung

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019


 
 
 


Drucksache 438/18

Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der steuerlichen Unterstützung des betrieblichen Risikomanagements in der Landwirtschaft



Drucksache 511/1/18

... [3.] [- biobasierte, biologisch abbaubare Materialien als Alternative zu Kunststoffen dort einzusetzen, wo ein hohes Risiko besteht, dass die Kunststoffe in das Ökosystem gelangen,]

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 511/1/18




Zur Vorlage insgesamt


 
 
 


Drucksache 467/18 (Beschluss)

... Der überdurchschnittliche Verdienst dieser Berufsgruppe darf diesen Personen jedoch nicht zum Nachteil gereichen. Auch diese Gruppe von Beschäftigten sieht sich dem Risiko der Arbeitslosigkeit ausgesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 467/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c § 29 Absatz 4 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 82 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 82 Absatz 3 Satz 4 Nummer 3 und 4 - neu - SGB III

4. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 142 Absatz 2 Satz 1 SGB III

5. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 176 Absatz 1 Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 180 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB III

7. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 2 Satz 4, 5 SGB II

8. Zu Artikel 3 Nummer 4 - neu - § 16i - neu - SGB II

§ 16i
Mehraufwandsentschädigung bei beruflicher Weiterbildung

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu § 29

Zu § 82

Zu § 82

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 375/18 (Beschluss)

... Darüber hinaus sollte die Ausnahme für Krankenkassen mit bis zu 50 000 Mitgliedern auf Krankenkassen mit bis zu 100 000 Mitgliedern erweitert werden. Nur so sind diese Krankenkassen ausreichend gegen Hochkostenfälle abgesichert, solange ein Hochrisiko-Pool im Sinne des § 269

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 375/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 260 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 260 Absatz 2a Satz 1 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 323 Absatz 1 bis 5 SGB V

4. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 105 Absatz 1b - neu - SGB V

5. Zu Artikel 2 Nummer 2b - neu - § 105 Absatz 1c - neu - SGB V

6. Zu Artikel 2 Nummer 2c - neu - § 135b Absatz 4 Satz 3 - neu - bis Satz 7 - neu - SGB V

7. Zu Artikel 2 Nummer 2d - neu - § 135d - neu - SGB V

§ 135d
Förderung der Qualität durch die Krankenkassen

8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 240 Absatz 4 SGB V

9. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 162/1/18

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/1/18




Zur Vorlage insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 73/1/18

... 5. Der Bundesrat stellt fest, dass die bestehenden Vorgaben an Marketing-Anzeigen im Verordnungsentwurf aufgenommen und verschärft wurden. Künftig sollen die Marketing-Anzeigen als solche erkennbar sein und den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine faire und eindeutige Produktinformation liefern, die sowohl Chancen als auch Risiken darstellt. Es gilt zu vermeiden, dass Kleinanleger durch Investitionen in riskante Vermögensanlagen aufgrund fehlerhafter Annahmen erhebliche Vermögensverluste erleiden. Es ist insbesondere für Kleinanleger wichtig, dass Klarheit darüber besteht, dass hohe Renditechan-cen auch immer mit hohen Risiken verbunden sind. Sie sollten mit ihren Kenntnissen und Erfahrungen das Risiko des empfohlenen Finanzinstruments verstehen können. Es gilt sicherzustellen, dass Kleinanleger ihr Vermögen nur in für sie geeignete und ausgewählte Finanzprodukte investieren können. Professionelle Anleger hingegen können mit ihren Ressourcen die Seriosität und Erfolgsaussichten von Vermögensanlagen besser einschätzen und risikobewusste Entscheidungen treffen. Daher ist es wichtig, weiterhin konsequent zwischen Kleinanlegern und professionellen Anlegern zu unterscheiden.



Drucksache 251/18

... Dieser Vorschlag ist Teil einer umfassenderen Initiative der Kommission zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung. Er schafft die Grundlage für einen EU-Rahmen, der die Aspekte Umwelt, Soziales und Governance (ESG-Aspekte) in den Mittelpunkt des Finanzsystems rückt, um den Übergang der EU-Wirtschaft zu einer umweltfreundlicheren und widerstandsfähigeren Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Die ESG-Faktoren sollten bei Investitionsentscheidungen hinzugezogen werden, um Investitionen unter Berücksichtigung der Treibhausgasemissionen, der Ressourcenverknappung und der Arbeitsbedingungen nachhaltiger zu gestalten. Dieser Vorschlag und die dazugehörigen Gesetzgebungsvorschläge zielen darauf ab, ESG-Aspekte durchgängig in allen Bereichen in den Investitions- und Beratungsprozess zu integrieren. Dadurch soll gewährleistet werden, dass alle Finanzmarktteilnehmer (OGAW-Verwaltungsgesellschaften, Verwalter alternativer Investmentfonds, Versicherungsunternehmen, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung sowie Verwalter europäischer Risikokapitalfonds und europäischer Fonds für soziales Unternehmertum), Versicherungsvertreiber und Anlageberater, die von ihren Kunden oder Begünstigten damit beauftragt werden, in ihrem Namen Investitionsentscheidungen zu treffen, ESG-Aspekte in ihre internen Prozesse integrieren und ihre Kunden davon in Kenntnis setzen. Um Investoren darüber hinaus Instrumente für den Vergleich des CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 251/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

5 Fragebogen

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. SONSTIGES

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2016/1011

Kapitel 3a
Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

Artikel 19a
Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

Artikel 2

Anhang
Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

METHODIK der REFERENZWERTE für CO2-ARME INVESTITIONEN

Methodik der Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

Änderungen der Methodik


 
 
 


Drucksache 423/18

... § 126 Risikoanalyse vor Strahlenbehandlungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 423/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung u StrlSchV)

4 Inhaltsübersicht

Teil 1
Begriffsbestimmungen

§ 1
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen

Kapitel 1
Rechtfertigung von Tätigkeitsarten

§ 2
Nicht gerechtfertigte Tätigkeitsarten

§ 3
Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 7 des Strahlenschutzgesetzes

§ 4
Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 38 des Strahlenschutzgesetzes

Kapitel 2
Vorabkontrolle bei radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung

Abschnitt 1
Ausnahmen von der Genehmigungs- und Anzeigebedürftigkeit einer Tätigkeit; Ausnahmen von Genehmigungsvoraussetzungen

§ 5
Genehmigungsfreier Umgang

§ 6
Genehmigungsfreier Besitz von Kernbrennstoffen

§ 7
Genehmigungs- und anzeigefreier Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung

§ 8
Genehmigungsfreier Betrieb von Störstrahlern

§ 9
Anzeigefreie Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern

§ 10
Befreiung von der Pflicht zur Deckungsvorsorge

§ 11
Freigrenzen

Abschnitt 2
Grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe

§ 12
Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung

§ 13
Anmeldebedürftige grenzüberschreitende Verbringung

§ 14
Ausnahmen; andere Vorschriften über die grenzüberschreitende Verbringung

§ 15
Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung für die grenzüberschreitende Verbringung

Abschnitt 3
Bauartzulassung

§ 16
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Vorrichtung, die sonstige radioaktive Stoffe enthält

§ 17
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung

§ 18
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Röntgenstrahlern

§ 19
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Basisschutzgeräten

§ 20
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Hochschutzgeräten

§ 21
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Vollschutzgeräten

§ 22
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Schulröntgeneinrichtungen

§ 23
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Störstrahlern

§ 24
Pflichten des Inhabers einer Bauartzulassung

§ 25
Pflichten des Inhabers einer bauartzugelassenen Vorrichtung

§ 26
Bekanntmachung

Abschnitt 4
Rückstände

§ 27
Bestimmung der Überwachungsbedürftigkeit von Rückständen

§ 28
Ermittlung der von Rückständen verursachten Expositionen

§ 29
Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung oder Beseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz

§ 30
Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung als Bauprodukt

Kapitel 3
Freigabe

§ 31
Freigabe radioaktiver Stoffe; Dosiskriterium

§ 32
Antrag auf Freigabe

§ 33
Erteilung der Freigabe

§ 34
Vermischungsverbot

§ 35
Uneingeschränkte Freigabe

§ 36
Spezifische Freigabe

§ 37
Freigabe im Einzelfall

§ 38
Freigabe von Amts wegen

§ 39
Einvernehmen bei der spezifischen Freigabe zur Beseitigung

§ 40
Abfallrechtlicher Verwertungs- und Beseitigungsweg

§ 41
Festlegung des Verfahrens

§ 42
Pflichten des Inhabers einer Freigabe

Kapitel 4
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes

§ 43
Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten

§ 44
Pflichten bei Nutzung durch weitere Strahlenschutzverantwortliche

§ 45
Strahlenschutzanweisung

§ 46
Bereithalten des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung

Kapitel 5
Fachkunde und Kenntnisse

§ 47
Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz

§ 48
Aktualisierung der Fachkunde

§ 49
Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde

§ 50
Widerruf der Anerkennung der erforderlichen Fachkunde oder der erforderlichen Kenntnisse

§ 51
Anerkennung von Kursen

Kapitel 6
Anforderungen im Zusammenhang mit der Ausübung von Tätigkeiten

Abschnitt 1
Physikalische Strahlenschutzkontrolle; Strahlenschutzbereiche

§ 52
Einrichten von Strahlenschutzbereichen

§ 53
Abgrenzung, Kennzeichnung und Sicherung von Strahlenschutzbereichen

§ 54
Vorbereitung der Brandbekämpfung

§ 55
Zutritt zu Strahlenschutzbereichen

§ 56
Messtechnische Überwachung in Strahlenschutzbereichen

§ 57
Kontamination und Dekontamination

§ 58
Verlassen von und Herausbringen aus Strahlenschutzbereichen

§ 59
Einrichten von Strahlenschutzbereichen bei Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen

§ 60
Röntgenräume

§ 61
Bestrahlungsräume

§ 62
Räume für den Betrieb von Störstrahlern

§ 63
Unterweisung

§ 64
Pflicht zur Ermittlung der Körperdosis; zu überwachende Personen

§ 65
Vorgehen bei der Ermittlung der Körperdosis

§ 66
Messung der Personendosis

§ 67
Ermittlung der Körperdosis des fliegenden Personals

§ 68
Beschäftigung mit Strahlenpass

§ 69
Schutz von schwangeren und stillenden Personen

§ 70
Schutz beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen; Beschäftigungsverbote

Abschnitt 2
Besondere Vorschriften zum Schutz beruflich exponierter Personen

§ 71
Kategorien beruflich exponierter Personen

§ 72
Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten

§ 73
Dosisbegrenzung bei Überschreitung von Grenzwerten

§ 74
Besonders zugelassene Expositionen

§ 75
Sonstige Schutzvorkehrungen

§ 76
Besondere Regelungen zum Schutz des raumfahrenden Personals

Abschnitt 3
Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen

§ 77
Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen

§ 78
Ärztliche Überwachung nach Beendigung der Aufgabenwahrnehmung

§ 79
Ärztliche Bescheinigung

§ 80
Behördliche Entscheidung

§ 81
Besondere ärztliche Überwachung

Abschnitt 4
Besondere Regelungen zum Strahlenschutz i n Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen

§ 82
Strahlenschutz in Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen

Abschnitt 5
Sicherheit von Strahlenquellen

Unterabschnitt 1
Hochradioaktive Strahlenquellen

§ 83
Werte für hochradioaktive Strahlenquellen

§ 84
Register über hochradioaktive Strahlenquellen

Unterabschnitt 2
Sicherheit und Sicherung von Strahlenquellen

§ 85
Buchführung und Mitteilung

§ 86
Buchführung und Mitteilung bei der Freigabe

§ 87
Sicherung und Lagerung radioaktiver Stoffe

§ 88
Wartung und Prüfung

§ 89
Dichtheitsprüfung

§ 90
Strahlungsmessgeräte

§ 91
Kennzeichnungspflicht

§ 92
Besondere Kennzeichnungspflichten

§ 93
Entfernen von Kennzeichnungen

§ 94
Abgabe radioaktiver Stoffe

§ 95
Rücknahme hochradioaktiver Strahlenquellen

§ 96
Überlassen von Störstrahlern

§ 97
Aufbewahrung und Bereithalten von Unterlagen

§ 98
Einweisung in Tätigkeiten mit Strahlungsquellen

Abschnitt 6
Schutz der Bevölkerung und der Umwelt

§ 99
Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe

§ 100
Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden Exposition

§ 101
Ermittlung der von Einzelpersonen der Bevölkerung erhaltenen Exposition

§ 102
Zulässige Ableitungen radioaktiver Stoffe

§ 103
Emissions- und Immissionsüberwachung

§ 104
Begrenzung der Exposition durch Störfälle

Abschnitt 7
Vorkommnisse

§ 105
Vorbereitende Maßnahmen zur Vermeidung, zum Erkennen und zur Eindämmung der Auswirkungen eines Vorkommnisses bei der Anwendung am Menschen

§ 106
Vorbereitende Maßnahmen für Notfälle oder Störfälle

§ 107
Maßnahmen bei einem Notfall oder Störfall

§ 108
Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses

§ 109
Untersuchung, Aufzeichnung und Aufbewahrung

§ 110
Aufgaben der zuständigen Aufsichtsbehörden

§ 111
Aufgaben der zentralen Stelle

§ 112
Meldung und Erfassung von Vorkommnissen nach anderen Rechtsvorschriften

§ 113
Ausnahme

Abschnitt 8
Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen

Unterabschnitt 1
Technische Anforderungen

§ 114
Anforderungen an die Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen

§ 115
Qualitätssicherung vor Inbetriebnahme; Abnahmeprüfung

§ 116
Konstanzprüfung

§ 117
Aufzeichnungen

§ 118
Bestandsverzeichnis

Unterabschnitt 2
Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen

§ 119
Rechtfertigende Indikation

§ 120
Schutz von besonderen Personengruppen

§ 121
Maßnahmen bei der Anwendung

§ 122
Beschränkung der Exposition

§ 123
Anforderungen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie

§ 124
Informationspflichten

§ 125
Diagnostische Referenzwerte, Bevölkerungsdosis

§ 126
Risikoanalyse vor Strahlenbehandlungen

§ 127
Aufbewahrung, Weitergabe und Übermittlung von Aufzeichnungen, Röntgenbildern, digitalen Bilddaten und sonstigen Untersuchungsdaten

§ 128
Bestimmung von ärztlichen und zahnärztlichen Stellen zur Qualitätssicherung

§ 129
Mitteilung der Aufnahme und Beendigung einer Tätigkeit an eine ärztliche oder zahnärztliche Stelle

§ 130
Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen

§ 131
Medizinphysik-Experte

§ 132
Aufgaben des Medizinphysik-Experten

Abschnitt 9
Besondere Anforderungen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zum Zweck der medizinischen Forschung

§ 133
Grundsatz der Einwilligung nach Aufklärung und Befragung

§ 134
Einwilligungen der in das Forschungsvorhaben eingeschlossenen Person

§ 135
Aufklärung und Befragung

§ 136
Anwendung an nicht Einwilligungsfähigen und an Minderjährigen

§ 137
Weitere Anwendungsverbote und Anwendungsbeschränkungen

§ 138
Besondere Schutzpflichten

§ 139
Qualitätssicherung

§ 140
Aufbewahrungspflichten; weitere Regelungen zu Aufzeichnungen

§ 141
Mitteilungspflichten

§ 142
Abschlussbericht

§ 143
Behördliche Schutzanordnung

Abschnitt 10
Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Tier in der Tierheilkunde

§ 144
Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung

Abschnitt 11
Berechtigte Personen

§ 145
Berechtigte Personen bei der Anwendung am Menschen

§ 146
Berechtigte Personen in der Tierheilkunde

§ 147
Berechtigte Personen außerhalb der Anwendung am Menschen oder der Tierheilkunde

Kapitel 7
Informationspflichten des Herstellers

§ 148
Informationspflichten des Herstellers von Geräten

Kapitel 8
Aufsichtsprogramm

§ 149
Aufsichtsprogramm

Teil 3
Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen

§ 150
Dosimetrie bei Einsatzkräften

§ 151
Besondere ärztliche Überwachung von Einsatzkräften

§ 152
Hilfeleistung und Beratung von Behörden, Hilfsorganisationen und Einsatzkräften bei einem Notfall

Teil 4
Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen

Kapitel 1
Schutz vor Radon

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften für Aufenthaltsräume und für Arbeitsplätze

§ 153
Festlegung von Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes

§ 154
Maßnahmen zum Schutz vor Radon für Neubauten in Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes

Abschnitt 2
Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen

§ 155
Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration; anerkannte Stelle

§ 156
Arbeitsplatzbezogene Abschätzung der Exposition

§ 157
Ermittlung der Exposition und der Körperdosis

§ 158
Weitere Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes

Kapitel 2
Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten

§ 159
Ermittlung der spezifischen Aktivität

Kapitel 3
Radioaktive Altlasten

§ 160
Ermittlung der Exposition der Bevölkerung

§ 161
Prüfwerte bei radioaktiven Altlasten und bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus

§ 162
Emissions- und Immissionsüberwachung bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus

§ 163
Grundsätze für die Optimierung von Sanierungsmaßnahmen

§ 164
Inhalt von Sanierungsplänen

§ 165
Schutz der Arbeitskräfte bei radioaktiven Altlasten

Kapitel 4
Sonstige bestehende Expositionssituationen

§ 166
Schutz von Arbeitskräften bei sonstigen bestehenden Expositionssituationen

Teil 5
Expositionssituationsübergreifende Vorschriften

Kapitel 1
Abhandenkommen, Fund und Erlangung; kontaminiertes Metall

§ 167
Abhandenkommen

§ 168
Fund und Erlangung

§ 169
Kontaminiertes Metall

§ 170
Information des zuständigen Bundesministeriums

Kapitel 2
Dosis- und Messgrößen

§ 171
Dosis- und Messgrößen

Kapitel 3
Gemeinsame Vorschriften für die berufliche Exposition

§ 172
Messstellen

§ 173
Strahlenschutzregister

§ 174
Strahlenpass

§ 175
Ermächtigte Ärzte

§ 176
Duldungspflichten

Kapitel 4
Bestimmung von Sachverständigen

§ 177
Bestimmung von Sachverständigen

§ 178
Erweiterung der Bestimmung

§ 179
Überprüfung der Zuverlässigkeit

§ 180
Unabhängigkeit

§ 181
Fachliche Qualifikation

§ 182
Prüfmaßstab

§ 183
Pflichten des behördlich bestimmten Sachverständigen

Teil 6
Schlussbestimmungen

Kapitel 1
Ordnungswidrigkeiten

§ 184
Ordnungswidrigkeiten

Kapitel 2
Übergangsvorschriften

§ 185
Bauartzulassung (§§ 16 bis 26)

§ 186
Rückstände (§ 29)

§ 187
Freigabe (§§ 31 bis 42)

§ 188
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes (§§ 44 und 45)

§ 189
Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz (§§ 47, 49 und 51)

§ 190
Übergangsvorschriften im Zusammenhang mit Strahlenschutzbereichen (§§ 52 bis 62)

§ 191
Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten (§ 72)

§ 192
Register über hochradioaktive Strahlenquellen (§ 84)

§ 193
Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden und erhaltenen Exposition (§§ 100, 101, Anlage 11)

§ 194
Begrenzung der Exposition durch Störfälle (§ 104)

§ 195
Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen (§ 114)

§ 196
Ärztliche und zahnärztliche Stellen (§ 128)

§ 197
Dosis- und Messgrößen (§ 171)

§ 198
Strahlenpass (§ 174)

§ 199
Ermächtigte Ärzte (§ 175)

§ 200
Behördlich bestimmte Sachverständige (§ 181)

Anlage 1
[zu § 2] Liste der nicht gerechtfertigten Tätigkeitsarten

Teil
A Nicht gerechtfertigte Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung - ohne Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen

Teil
B Nicht gerechtfertigte Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen

Anlage 2
[zu den §§ 3 und 4] Erforderliche Unterlagen zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten

Teil
A Erforderliche Unterlagen für die Prüfung der Rechtfertigung nach den §§ 7 und 38 des Strahlenschutzgesetzes Erforderlich sind

Teil
B Zusätzliche Unterlagen für die Prüfung der Rechtfertigung nach § 38 des Strahlenschutzgesetzes Erforderlich sind

Anlage 3
[zu den §§ 5, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 96] Genehmigungsfreie Tätigkeiten

Teil
A

Teil
B

Teil
C

Teil
D

Teil
E

Anlage 4
[zu den §§ 5, 10, 11, 12, 16, 31, 35, 36, 37, 52, 57, 58, 61, 70, 83, 87, 88, 89, 92, 104, 106, 167, 187 und Anlage 3] Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte für hochradioaktive Strahlenquellen, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide und bei den Berechnungen berücksichtigte Tochternuklide


 
 
 


Drucksache 166/18 (Beschluss)

... 32. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Verordnung "Über den Schutz des Haushalts der Union im Falle von generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprin-zip" (BR-Drucksache 245/18) weist der Bundesrat allerdings erneut darauf hin, dass EUV und AEUV klare Verfahren für die Feststellung von Verstößen gegen das EU-Recht und für deren Sanktionierung - einschließlich der Kürzung von EU-Mitteln - vorsehen. Er sieht weiterhin das Risiko, dass Zahlungsaussetzungen bei den ESI-Fonds vorrangig die regionale Ebene treffen, auch wenn der sanktionierte Verstoß im alleinigen Verantwortungsbereich der nationalen Ebene liegt (vergleiche BR-Drucksache 543/17(B)). In Bezug auf den Verordnungsvorschlag besteht daher noch Erläuterungs- und Erörterungsbedarf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/18 (Beschluss)




I. Allgemeiner Teil

Strategische Ausrichtung

3 Eigenmittelreform

Flexibilität und Stabilität

EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit

Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen

II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation

Europäische Strategische Investitionen

3 Binnenmarkt

Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm

III. Zusammenhalt und Werte

Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen

Finanzausstattung der Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik für alle Regionen

Regeln der Mittelverteilung

Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung

Umsetzung der Programme und Vereinfachung

Wirtschafts - und Währungsunion

In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt

3 Allgemeines

Landwirtschaft und Meerespolitik

Umwelt - und Klimaschutz

V. Migration und Grenzmanagement

3 Migration

3 Grenzmanagement

VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion

3 Sicherheit

3 Verteidigung

3 Krisenreaktion

VII. Nachbarschaft und die Welt

VIII. Europäische öffentliche Verwaltung

IX. Verfahren

X. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 425/1/18

... Die Anzahl der selbständig Tätigen in Deutschland steigt kontinuierlich an. Von diesen sind etwas mehr die Hälfte Solo-Selbständige. Selbständige werden von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nur teilweise erfasst. Da jedoch für diese Personengruppe ein besonders hohes Risiko der Altersarmut besteht, besteht hier rascher Handlungsbedarf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 425/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 134 Absatz 7 - neu - SGB VI

2. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu -, Nummer 21 - neu - § 249a Absatz 3 - neu -, § 309 Absatz 1b - neu - SGB VI

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 256a Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB VI

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe e § 307d Absatz 5 Satz 1 bis 5 SGB VI

5. Zu Artikel 4 Änderung des SGB IV

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 374/18

... genannte Risikoposition verbrieft, ohne eine dort genannte Prüfung vorgenommen zu haben, oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 374/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 36
Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans

§ 48
Maßnahmen bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 2017/2402

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 308c
Maßnahmen bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 2017/2402

§ 319a
Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 2015/2365 , die Verordnung (EU) Nr. 2016/1011 oder die Verordnung (EU) Nr. 2017/2402 .

§ 356
Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 bis 8

Artikel 3
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

Artikel 4
Weitere Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs

§ 12
Meldungen der Bundesanstalt an die Europäische Kommission, an die Europäischen Aufsichtsbehörden und an den Betreiber des Bundesanzeigers.

Artikel 5
Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Solvabilitätsverordnung

Artikel 7
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

§ 31
Berichterstattung über das Kreditgeschäft und das Verbriefungsgeschäft.

§ 37
Sorgfaltspflichten für institutionelle Anleger in Bezug auf Verbriefungspositionen

Artikel 8
Änderung der Kapitalanlage-Verhaltens- und -Organisationsverordnung

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 27

Zu Absatz 35

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zur Überschrift

Zu Absatz 2

Zu Nummer 10

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 11

Zu Absatz 1b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5b

Zu Nummer 14

Zu Absatz 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 499/18

... In einer Gefährdungsanalyse sind die Risiken zu ermitteln und zu bewerten. Dabei sind die durch Fehler und Missbrauch bedingten haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen gegen die zusätzlichen Ausgaben zur Erhöhung der Verfahrenssicherheit abzuwägen. Die Einführung und die wesentliche Änderung eines IT-gestützten Verfahrens sind nur zulässig, sofern derartige Risiken durch technische und organisatorische Maßnahmen wirksam beherrscht werden können. Ein im Ergebnis der Gefährdungsanalyse festgestelltes Restrisiko ist zu dokumentieren.



Drucksache 345/1/18

... In Gebieten, in denen durch das Vorhandensein von Sorghum halepense oder Sorghum sudanense ein besonderes Risiko der unerwünschten Fremdbefruchtung besteht, müssen Feldbestände zur Erzeugung von Basissaatgut von Sorghum bicolor oder dessen Hybriden mindestens 800 m, Feldbestände zur Erzeugung Zertifizierten Saatgutes von Sorghum bicolor oder dessen Hybriden mindestens 400 m von einer möglichen Pollenquelle entfernt sein."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 345/1/18




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 6 RebPflV

2. Zu Artikel 2 - neu - Anlage 2 Nummer 2.4.5 SaatV , Artikel 3 neu - § 14 HaGeWeMaSaatVerkV

‚Artikel 2 Änderung der Saatgutverordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 279/1/18

... ). Der Bundesrat befürchtet, dass im Falle einer Krise erneute Stabilisierungsmaßnahmen auf europäischer Ebene erforderlich wären, wenn risikoreiche Staatsanleihen-Portfolios keine Abnehmer finden und so der Markt für SBBS zusammenbricht. Darüber hinaus ist der Bundesrat der Auffassung, durch die SBBS würde es zu einer Vergemeinschaf-tung von Risikoprämien unterschiedlicher Ausfallwahrscheinlichkeiten kommen. In diesem Fall müssten einige Mitgliedstaaten - wie beispielsweise Deutschland - mehr für ihre Staatskredite zahlen, wohingegen Krisenstaaten von einer geringeren Ausfallprämie profitieren würden.



Drucksache 170/18

... Die politische Option, die rechtliche Transparenzpflichten für eine geringere Anzahl potenziell schädlicher Handelspraktiken vorsah, wurde als begrenzt wirksam eingestuft. Diese Option würde zwar die Rechtssicherheit durch verbindliche Transparenz- und Rechtsschutzmaßnahmen erhöhen, ausschlaggebend war jedoch, dass das Risiko einer direkten Schädigung von Unternehmen und die Gefahr einer Fragmentierung bleiben würden, da es für unwahrscheinlich erachtet wurde, dass einigen hoch wirksamen Handelspraktiken (Ranking, Daten, Diskriminierung, Meistbegünstigung) durch eine Selbstregulierung ausreichend entgegengewirkt werden könnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geschäftsbedingungen

Artikel 4
Aussetzung und Beendigung

Artikel 5
Ranking

Artikel 6
Differenzierte Behandlung

Artikel 7
Datenzugang

Artikel 8
Einschränkung der Möglichkeit, andere Bedingungen auf anderem Wege anzubieten

Artikel 9
Internes Beschwerdemanagementsystem

Artikel 10
Mediation

Artikel 11
Spezialisierte Mediatoren

Artikel 12
Klageeinreichung vor Gericht durch repräsentative Organisationen oder Verbände und durch öffentliche Stellen

Artikel 13
Verhaltenskodex

Artikel 14
Überprüfung

Artikel 15
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 48/18 (Beschluss)

... Eine Geburt wird belastender und risikoreicher je mehr Gebärende eine Hebamme gleichzeitig betreuen muss. Hebammen verlassen den Beruf, weil sie die Situation im Kreißsaal, in dem sie häufig mehrere Geburten zur selben Zeit betreuen sollen, nicht mehr verantworten können. Ein gravierender Mangel an klinisch tätigen Hebammen und die zusätzliche Belastung der noch in den Krankenhäusern tätigen Hebammen ist das Resultat dieser Überforderung. Daher muss auch für diesen Bereich eine angemessene Personalmindestbesetzung verbindlich festgelegt werden.



Drucksache 87/18 (Beschluss)

... Aufgrund des unbegrenzten Anwendungsbereichs müssen die Regelungen zur formellen (Nummern 8, 9 der vorgeschlagenen Ratsempfehlung) und tatsächlichen Absicherung (Nummern 10, 11 der vorgeschlagenen Ratsempfehlung) ebenfalls den Anspruch erheben, Sozialhilfeleistungen mit zu regeln. Das tun sie bisher aber nicht. So stellt die Definition des Begriffs "tatsächliche Absicherung" auf einen Anknüpfungspunkt ("Sachverhalt") ab, "bei dem die Einzelpersonen dieser Gruppe die Möglichkeit haben, Leistungsansprüche aufzubauen, und bei Eintreten des entsprechenden Risikos Leistungen in einer bestimmten Höhe in Anspruch nehmen können". Diese Definition passt für Sozialversicherungssysteme, aber nicht für Sozialhilfesysteme, da diese typischerweise ohne Vorleistungen erbracht und keine Anwartschaften "aufgebaut" werden.



Drucksache 617/18

... Aufbauend auf dem Erfolg der Investitionsoffensive für Europa hat die Kommission das Programm "InvestEU" als Teil des mehrjährigen Finanzrahmens der EU für den Zeitraum 2021 bis 2027 vorgeschlagen. Das neue Programm wird aus dem Fonds "InvestEU", dem Nachfolgefonds des Europäischen Fonds für strategische Investitionen, der Beratungsplattform "InvestEU" und dem Portal "InvestEU" bestehen. InvestEU wird 13 bestehende, von der Kommission zentral verwaltete Finanzierungsinstrumente zusammenbringen, wodurch die EU-Unterstützung zugänglicher wird und Größenvorteile geschaffen werden. Der Fonds "InvestEU" wird Investitionen durch eine Garantie aus dem Unionshaushalt, durch die die Partner-Finanzinstitute der Kommission ein größeres Risiko eingehen können, mobilisieren. Der Fonds "InvestEU" wird voraussichtlich zusätzliche Investitionen in Höhe von mindestens 650 Mrd. EUR in Sektoren mobilisieren, die auf die innenpolitischen Prioritäten der Union abgestimmt sind und deren Schwerpunkt auf der Erzielung von sozioökonomischen und ökologischen Ergebnissen liegt, beispielsweise Klimaschutz. Das Portal "InvestEU" wird Investoren auch weiterhin dabei unterstützen, Investitionsmöglichkeiten in dem Sektor oder an dem Standort zu finden, der sie interessiert. Es bietet eine bessere Verbindung zwischen Projekten und deren möglicher Finanzierung durch die Durchführungspartner von "InvestEU". Die Beratungsplattform "InvestEU" wird die 13 verschiedenen derzeit verfügbaren EU-Beratungsdienste in einer einzigen Anlaufstelle für die Unterstützung bei der Projektentwicklung bündeln. Die Plattform wird technische Unterstützung und Hilfe bei der Vorbereitung, Entwicklung, Strukturierung und Durchführung von Projekten bieten, einschließlich des Aufbaus von Kapazitäten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/18




Mitteilung

1. Europas Initiative zur Investitionsförderung

Abbildung 1 Rückgang und Erholung der Investitionsrate

2. Die Investitionsoffensive für Europa liefert konkrete Ergebnisse

Abbildung 2 Ergebnisse des Europäischen Fonds für strategische Investitionen, Stand November 2018

Beispiele von der Europäischen Plattform für Investitionsberatung

3. Abbau von Investitionshemmnissen

3.1 Initiativen auf EU-Ebene

Vertiefung des Binnenmarkts in allen seinen Dimensionen

5 Kapitalmärkte

Verkehrs - und Energieinfrastrukturen

Menschen, Bildung und Kompetenzen

Europäische Struktur- und Investitionsfonds

Staatliche Beihilfen

3.2 Beseitigung von Hemmnissen auf nationaler und regionaler Ebene

4. Schlussfolgerungen und Schlüsselbereiche für vorrangige Maßnahmen

ANNEXES 1 to 2 ANHÄNGE zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Die Investitionsoffensive für Europa: Bestandsaufnahme und nächste Schritte

Anhang 1
in AUSSCHÜSSEN des Rates GEFÜHRTE THEMATISCHE DISKUSSIONEN über INVESTITIONSHEMMNISSE

1. Investitionsergebnisse und Engpässe

2. Infrastrukturinvestitionen

3. Investitionen in immaterielle Vermögenswerte

Anhang 2
Fortschritte der Mitgliedstaaten BEI der Bewältigung von Herausforderungen IM Bereich INVESTITIONEN


 
 
 


Drucksache 468/18

... 2. die Häufigkeit amtlicher Kontrollen bei den Akteuren unter Berücksichtigung des Risikos von Verstößen und der Ergebnisse früherer amtlicher Kontrollen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 468/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Tierzuchtgesetz - (TierZG)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen, Genehmigung von Zuchtprogrammen, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

§ 3
Zuständige Behörden

§ 4
Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen

§ 5
Genehmigung von Zuchtprogrammen

§ 6
Zuchtprogramme aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 7
Befristung der Anerkennung und Genehmigung, besondere Regelungen

§ 8
Datenweitergabe für Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung

§ 9
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 3
Erhaltung der genetischen Vielfalt

§ 10
Monitoring

§ 11
Verordnungsermächtigungen

§ 12
Erlass von Verwaltungsvorschriften

§ 13
Eintragungsbestätigung für Vorbuchtiere, Tierzuchtbescheinigung

§ 14
Abgabe von Samen

§ 15
Verwendung des Samens

§ 16
Abgabe von Eizellen und Embryonen

§ 17
Verwendung von Embryonen

§ 18
Besamungsstationen, Embryo-Entnahme oder -Erzeugungseinheiten

§ 19
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr

§ 20
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 6
Überwachung, Zuständigkeiten, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften

§ 21
Zuständigkeit, gegenseitige Information, Außenverkehr, Verordnungsermächtigung

§ 22
Aufgabe und Maßnahmen der zuständigen Behörden, Verordnungsermächtigungen

§ 23
Bußgeldvorschriften

§ 24
Einziehung

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 25
Rechtsverordnungen in besonderen Fällen

§ 26
Übergangsvorschriften

§ 27
Befreiung vom Preisbindungsverbot nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 28
Verordnungsermächtigungen zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und zur Anpassung an das Unionsrecht

§ 29
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 30
Außerkrafttreten

Artikel 2
Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen keine IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen, Genehmigung von Zuchtprogrammen, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Abschnitt 3 Erhaltung der genetischen Vielfalt

Zu § 10

Zu § 11

Zu Nummer 1

Zu § 12

Zu Abschnitt 4 Anbieten, Abgabe und Verwendung von Vorbuchtieren, Samen, Eizellen und Embryonen

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 5 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr

Zu § 20

Zu Abschnitt 6 Überwachung, Zuständigkeiten, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4362, BMEL: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Tierzuchtrechts

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung der Länder

II.2. Weitere Kosten

II.3. Umsetzung von EU-Recht

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 74/18 (Beschluss)

... hinsichtlich Risikopositionen in Form gedeckter Schuldverschreibungen



Drucksache 75/18 (Beschluss)

... a) Die Forderung nach einer hinreichenden Homogenität des Deckungspools (vergleiche Artikel 10 des Richtlinienvorschlags) könnte je nach Lesart eine Mischung von Gewerbe- und Wohnimmobilien in den Deckungspools - wie beim Hypothekenpfandbrief gängig und wegen Mischimmobilien oder auch für kleinere Emittenten häufig nicht vermeidbar - sowie einen Austausch von Sicherheiten im Deckungspool unmöglich machen. Ein zu strenger Homogenitätsansatz könnte auch die Mischung von Deckungswerten aus verschiedenen Mitgliedstaaten, die ja unter anderem von der Kommission erstrebt wird, verhindern. Weiterhin widerspricht ein zu enges Ho-mogenitätsverständnis auch dem Interesse an einer gewissen Risikostreuung im Deckungspool.



Drucksache 73/18 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat stellt fest, dass die bestehenden Vorgaben an Marketing-Anzeigen im Verordnungsvorschlag aufgenommen und verschärft wurden. Künftig sollen die Marketing-Anzeigen als solche erkennbar sein und den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine faire und eindeutige Produktinformation liefern, die sowohl Chancen als auch Risiken darstellt. Es gilt zu vermeiden, dass Kleinanleger durch Investitionen in riskante Vermögensanlagen aufgrund fehlerhafter Annahmen erhebliche Vermögensverluste erleiden. Es ist insbesondere für Kleinanleger wichtig, dass Klarheit darüber besteht, dass hohe Rendi-techancen auch immer mit hohen Risiken verbunden sind. Sie sollten mit ihren Kenntnissen und Erfahrungen das Risiko des empfohlenen Finanzinstruments verstehen können. Es gilt sicherzustellen, dass Kleinanleger ihr Vermögen nur in für sie geeignete und ausgewählte Finanzprodukte investieren können. Professionelle Anleger hingegen können mit ihren Ressourcen die Seriosität und Erfolgsaussichten von Vermögensanlagen besser einschätzen und risikobewusste Entscheidungen treffen. Daher ist es wichtig, weiterhin konsequent zwischen Kleinanlegern und professionellen Anlegern zu unterscheiden.



Drucksache 4/18

... Die Regelung in Satz 1 stellt klar, dass die Einhaltung der Formatvorgaben des § 2 ERVV - insbesondere bei Schriftsätzen - die Regel sein soll. In jedem Fall müssen die übersandten Dokumente in einem Format übermittelt werden, das für die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte zur Bearbeitung geeignet ist. Dabei sollen für die Eignung von Dokumenten, die nicht den Formatanforderungen des § 2 ERVV entsprechen, keine gesonderten technischen Rahmenbedingungen festgelegt werden. Das wäre angesichts der Vielzahl der tatsächlich verwendeten Dateitypen und -versionen auch nicht möglich. Be-arbeitbar in diesem Sinne sind nur solche Formate, die der Empfänger entsprechend der technischen Ausstattung und unter Beachtung der erforderlichen Sicherheitsstandards ohne weiteres lesen und drucken kann. Handelt es sich um Formate, die nicht gewöhnlich an jedem Arbeitsplatz gelesen und gedruckt werden können, kann der Absender nicht von einem wirksamen Zugang des elektronischen Dokuments ausgehen. Das Risiko, dass bei einer Übermittlung in einem nicht den Vorgaben des § 2 ERVV entsprechenden Format die Bearbeitbarkeit durch die Behörde oder das Gericht nicht gegeben ist, trägt damit in diesen Fällen der Absender.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung

Kapitel 4
Elektronischer Rechtsverkehr mit Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten

§ 10
Schriftlich abzufassende, zu unterschreibende oder zu unterzeichnende Dokumente

§ 11
Sonstige verfahrensbezogene elektronische Dokumente

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 10

Zu § 10

Zu § 10

Zu § 10

Zu § 10

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 116/18

... Außerdem muss ein Ansatz zum Schutz landwirtschaftlicher Erzeuger und ihrer Vereinigungen (Genossenschaften und andere Erzeugerorganisationen) auch indirekten negativen Auswirkungen Rechnung tragen, denen sie aufgrund unlauterer Handelspraktiken auf den nachfolgenden Stufen der Lebensmittelversorgungskette ausgesetzt sind, d.h. gegenüber Markteilnehmern, die zwar keine Landwirte sind, die aber durch ihre schwache Verhandlungsposition in der nachgeschaltete Kette häufiger unlauteren Handelspraktiken ausgesetzt sind. Durch den Schutz gegen unlautere Handelspraktiken für in der Lebensmittelkette nachfolgende Lieferanten werden ungewollte Folgen für die Landwirte verhindert, die darauf zurückzuführen sind, dass - z.B. auf der Verarbeitungsstufe - ein Handelsgeschäft auf Wettbewerber verlagert wird, die im Besitz von Investoren sind und die keinen Schutz genießen würden (z.B. geringeres rechtliches Risiko für Käufer, mit Anschuldigungen wegen unlauterer Handelspraktiken konfrontiert zu werden).

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Drucksache 116/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Wissenschaftlicher Workshop zu unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette

Studie über nationale Vorschriften zur Eindämmung unlauterer Handelspraktiken in den Mitgliedstaaten

Analyse der Auswirkungen einer Regulierung unlauterer Handelspraktiken

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verbot unlauterer Handelspraktiken

Artikel 4
Benannte Durchsetzungsbehörde

Artikel 5
Beschwerden und Vertraulichkeit

Artikel 6
Befugnisse der Durchsetzungsbehörde

Artikel 7
Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden

Artikel 8
Nationale Vorschriften

Artikel 9
Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 10
Ausschussverfahren

Artikel 11
Bewertung

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14
Adressaten


 
 
 


Drucksache 182/18

... Derzeit unterscheiden sich die Sicherheitsnormen der von den Mitgliedstaaten ausgestellten nationalen Personalausweise und der EU-Bürgern mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat und ihren Familienangehörigen ausgestellten Aufenthaltsdokumente erheblich; dies führt zu einem höheren Fälschungs- und Dokumentenbetrugsrisiko sowie zu praktischen Schwierigkeiten für Bürger, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben wollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte und Datenschutz

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Kapitel II
Nationale PERSONALAUSWEISE

Artikel 3
Sicherheitsnormen/Gestaltung/Spezifikationen

Artikel 4
Erfassung biometrischer Identifikatoren

Artikel 5
Auslaufregelung

Kapitel III
AUFENTHALTSDOKUMENTE für Unionsbürger

Artikel 6
Mindestangaben

Kapitel IV
AUFENTHALTSKARTEN für FAMILIENANGEHÖRIGE, die nicht die STAATSANGEHÖRIGKEIT eines MITGLIEDSTAATS BESITZEN

Artikel 7
Einheitliche Gestaltung

Artikel 8
Auslaufregelung für bestehende Aufenthaltskarten

Kapitel V
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 9
Kontaktstelle

Artikel 10
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 11
Monitoring

Artikel 12
Berichterstattung und Bewertung

Artikel 13
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 153/18 (Beschluss)

... 14. Er sieht das Bemühen der Kommission, eine missbräuchliche Nutzung des Widerrufsrechts im Fernabsatz und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen zu verhindern. Er weist allerdings darauf hin, dass die Möglichkeit der Rückabwicklung ein wesentlicher Baustein für den Erfolg des Online-Handels ist. Wenn nach dem Richtlinienvorschlag künftig der Verkäufer im Falle des Widerrufs die Rückzahlung des Kaufpreises bis zum tatsächlichen Erhalt der Ware verweigern kann, werden im Ergebnis die Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Transportrisiko belastet. Ob diese ihr Geld zurückerhalten, würde künftig von Unwägbarkeiten abhängen, auf die sie keinen Einfluss haben und gegen die sie sich weniger leicht als große Unternehmen auf Verkäuferseite absichern können. Hinzu kommt, dass die Rücksendung künftig für die Verbraucherin bzw. den Verbraucher noch aufwendiger und kostenintensiver wird, da sie bzw. er den Nachweis der Warenübergabe sicherstellen muss und daher gezwungen sein wird, einen Versanddienst mit Annahmebestätigung zu wählen. Der Bundesrat bittet daher darum, die wirtschaftlichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Neuverteilung des Rück-senderisikos und die mit ihr einhergehende Verschiebung des Missbrauchsrisikos noch einmal sorgfältig abzuwägen.



Drucksache 315/18

... d. Es ist sicherzustellen, dass die Finanzierung von Pflege für die Menschen und ihre Angehörigen bezifferbar und planbar wird. Nur wenn das Kostenrisiko bezüglich des zu tragenden Eigenanteils kalkulierbar ist, kann auch eine sachgerechte private Vorsorge durch Ansparen oder den Abschluss einer Versicherung erfolgen. Hierfür ist zu prüfen, ob das Modell der Initiative Pro-Pflegereform, wonach die Pflegebedürftigen zunächst einen Eigenanteil als Sockelbetrag zahlen, der dann durch die Pflegeversicherung bis zum individuell benötigten Leistungsumfang aufgestockt wird, eine tragfähige Grundlage für ein künftiges Finanzierungssystem in der stationären Pflege bietet und wie ein Modell für die ambulante Pflege gestaltet werden kann.



Drucksache 229/18 (Beschluss)

... 45. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Regelung zur Vorhabenprüfung (Stichprobenverfahren gemäß Artikel 48 des Verordnungsvorschlags) nicht sehr eindeutig ist und daher folgende Aspekte näher erläutert werden müssen: die Art der Daten, die von der Kommission erwartet werden, um die Stichprobe der operativen Prüfungen zu ziehen, die Kriterien für den Zug der Stichproben (Re-präsentativitäts- und Risikokriterien et cetera) und welche Methode bei der Extrapolation der festgestellten Unregelmäßigkeiten angewandt werden soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/18 (Beschluss)




Bedeutung der Europäischen territorialen Zusammenarbeit

Interreg -Bestandteile

Strategische Ausrichtung, Ziele und Indikatorik

2 Programmplanung

Monitoring und Evaluierung

Verwaltung und Kontrolle

2 Finanzverwaltung

Berücksichtigung und Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 289/1/18

... 4. Sinnvoll ist auch die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Risikomanagement von Finanzmarktteilnehmern. Sofern die Kommission jedoch für die Zukunft beabsichtigt, eine grundsätzliche Verpflichtung zur ausschließlichen Berücksichtigung von Investitionen, deren Wirtschaftstätigkeit laut ESG-Kriterien als ökologisch nachhaltig eingestuft wird, einzuführen, bittet der Bundesrat die Bundesregierung, auf europäischer Ebene dem entgegenzutreten.



Drucksache 506/1/18

... Eine Beschränkung auf öffentlich geförderte Glasfasernetze wäre nicht sachgerecht, da Investitionen in Glasfasernetze generell sehr risikobehaftet sind. Daher sollte der Überbauschutz auf alle Erstinvestitionen in solche Netze erstreckt werden. Dem Wettbewerbsaspekt wird dadurch Rechnung getragen, dass in jedem Fall ein diskriminierungsfreier, offener Netzzugang zur Verfügung gestellt werden muss.



Drucksache 512/18 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, weiter mit den Regierungen der angrenzenden Staaten in dieser Sache zu verhandeln und sich für ein möglichst umgehendes Ende des Betriebs der entsprechenden Risikokernkraftwerke einzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 512/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Reduktion der Risiken unsicherer Kernkraftwerke für die Bevölkerung in grenznahen Regionen


 
 
 


Drucksache 37/18 (Beschluss)

... 35. Der Bundesrat ist wie die Bundesregierung der Auffassung, dass die Errichtung der Bankenunion einen Beitrag zur Erhöhung der Stabilität des europäischen Finanzsektors leisten kann. Gleichzeitig teilt er die Einschätzung, dass vor der Umsetzung weiterer Schritte, wie insbesondere der Schaffung einer möglichen europäischen Einlagensicherung, weitere erhebliche Fortschritte vor allem beim Abbau von Risiken im Bankensektor unabdingbar sind. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Beschlüsse vom 24. November 2017 (BR-Druck-sache 687/17(B)) und 29. Januar 2016 (BR-Drucksache 640/15(B)). Notwendig ist auch nach seiner Einschätzung nicht nur eine risikoadäquate Unterlegung von Staatsanleihen mit Eigenmitteln sowie die Einführung einer verbindlichen Verschuldungsquote ("Leverage Ratio"), sondern auch das Vorhandensein von ausreichend hochwertigen Verlustpuffern (MREL/TLAC) für den Fall der Abwicklung eines systemrelevanten Institutes. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung insbesondere auf, durch gezielte regulatorische Maßnahmen zu verhindern, dass "Bail-in"-fähige Schuldverschreibungen im nennenswerten Umfang von Banken und anderen systemrelevanten Finanzintermediären gehalten werden. Die Abwicklung von systemrelevanten Institutionen muss im Sinne einer nachhaltigen Anreizwirkung glaubwürdig sein. Dies kann nur gelingen, wenn das "Bail-in"-Instrument nicht selbst zum systemischen Risiko wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 37/18 (Beschluss)




A Dynamische Wirtschaft, erfolgreiche Wirtschaftspolitik - Jahresprojektion 2018 der Bundesregierung

B Solide Finanzpolitik, gesamtdeutsche Strukturpolitik

C Impulse für Investitionen und Innovationen, Stärkung der Industrie

D Gute Rahmenbedingungen für private Investitionen und Wettbewerbsbedingungen

E Zeitgemäße und faire Gestaltung der Arbeitswelt und der sozialen Sicherung

F Moderne, wettbewerbsfähige und umweltverträgliche Energiepolitik; effektiver Klimaschutz

G Vertrauen in ein starkes Europa und in stabile Finanzmärkte

H Gegen Protektionismus, für moderne Handelsregeln und nachhaltige Entwicklung


 
 
 


Drucksache 376/18 (Beschluss)

... Antibiotikaresistenzen erschweren zunehmend die Behandlung von bakteriellen Infektionskrankheiten und bedeuten für die Patienten oft längere Behandlungszeiten und zusätzliche Belastungen durch eine verzögerte oder nicht eintretende Heilung. Personen mit intensivpflegerischer Versorgung sind in besonderem Maße infektionsgefährdet für multiresistente Erreger (MRE). Risikofaktoren für MRE sind Abwehrschwäche, Multimorbidität, Hautläsionen und Wunden und der Einsatz von invasiven Hilfsmitteln (sogenannte Devices, zum Beispiel Blasenkatheter) und vorhergehende Krankenhausaufenthalte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 17b Absatz 4 KHG

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 2 Satz 1, Satz 4, Satz 5 und Satz 6 KHG

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 2 Satz 3 KHG und Artikel 5 Nummer 4 § 14a - neu - KHSFV

§ 14a
Nachverteilung

4. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 2 Satz 7 - neu - KHG

5. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a KHG

6. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a KHG

7. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1a - neu - KHG

8. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1b - neu - KHG

9. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 3 KHG

10. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 4a - neu - KHG

11. Zu Artikel 5 Nummer 2 Buchstabe a1 - neu - § 8 Absatz 2 Satz 1a - neu - KHSFV

12. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 2 und § 12 Absatz 1 Nummer 3 KHSFV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b KHSFV

14. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a KHSFV

15. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 12 Absatz 1 Nummer 4 KHSFV

16. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b KHSFV

17. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b KHSFV

18. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 6 KHFSV

19. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 12 Absatz 1 Nummer 1 KHSFV

20. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 14 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a und Buchstabe b KHFSV

21. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 14 Absatz 2 Nummer 11 Buchstabe b, c und d KHSFV

22. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 17 Absatz 1 Nummer 3, 4 und 5 KHSFV

23. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 7, Nummer 8, Nummer 9 und Nummer 10 - neu - IfSG

24. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - und a01 - neu - § 36 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 3 - neu - IfSG

25. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b bis e § 36 Absätze 6 bis 9 IfSG , Nummer 3 § 69 Absatz 1 Nummer 11 IfSG und Nummer 4 § 73 Absatz 1a Nummer 19 IfSG

26. Zu Artikel 7 Nummer 4a - neu - § 23 Absatz 4 Satz 1 zweiter Halbsatz und Satz 1a - neu - und Absatz 5 Satz 1a - neu - bis Satz 1e - neu - SGB V und Nummer 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 40 Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB V

27. Zu Artikel 7 Nummer 10 § 132a Absatz 1 Satz 4 Nummer 5 SGB V und Artikel 11 Nummer 17 § 89 Absatz 3 Satz 3 SGB XI

28. Zu Artikel 7 Nummer 12 § 137j SGB V

29. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 8 Absatz 10 KHEntgG

30. Zu Artikel 9 Nummer 4 § 6a Absatz 2 Satz 6 KHEntgG

31. Zu Artikel 9 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1a Nummer 5 KHEntgG

32. Zu Artikel 9 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 5 Satz 2 KHEntgG

33. Zu Artikel 11 Nummer 1 Buchstabe a0 - neu - Inhaltsübersicht und Nummer 3a - neu - § 18d - neu - SGB XI

§ 18d
Prüfung der strukturellen Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung

34. Zu Artikel 11 Nummer 3

35. Zu Artikel 11 Nummer 7a - neu - § 40 Absatz 2 Satz 1 SGB X

36. Zu Artikel 11 Nummer 17 Buchstabe a - neu - und Buchstabe b § 89 Absatz 3 Satz 2 und Satz 3 SGB XI

37. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.