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16 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Restriktionszonen"


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Drucksache 556/18

... /EG /EG abgelöst und die Richtlinie 80/215/EWG zwischenzeitlich aufgehoben worden ist (Buchstabe a). Mit der Änderung des Absatzes 5 (Buchstabe b) werden die Kriterien zur Aufhebung der wegen ASP bei einem Wildschwein eingerichteten Restriktionszonen (gefährdetes Gebiet, Pufferzone) erweitert um das Kerngebiet, soweit die zuständige Behörde ein solches eingerichtet hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Schweinepest-Verordnung

§ 14d
Kerngebiet, gefährdetes Gebiet und Pufferzone

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 352/18

... - Die Verbringungsregelungen aus Restriktionszonen im Hinblick auf Puten werden angepasst. So soll u.a. zukünftig auch für Puten haltende Betriebe die Möglichkeit eröffnet werden, unter bestimmten Voraussetzungen Puten aus einem Bestand im Sperrbezirk oder Beobachtungsgebiet in einen anderen Bestand im Inland verbringen zu können (§§ 22 und 28).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Geflügelpest-Verordnung

§ 13
Aufstallung.

§ 14
Weitere Anordnungen.

§ 14a
Abgabe im Reisegewerbe

§ 50
Schutzmaßregeln für weitere Bestände

§ 55
Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest

§ 56
Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3 Evaluation

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 12

Nummer 13

Nummer 14

Nummer 15

Nummer 16

Nummer 17

Nummer 18

Nummer 19

Nummer 20

Nummer 21

Nummer 22

Nummer 23

Nummer 24

Nummer 25

Nummer 26

Nummer 27

Nummer 28

Nummer 29

Nummer 30

Nummer 31

Nummer 32

Nummer 33

Nummer n

Nummer 39

Nummer 40

Nummer 41

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4221, BMEL: Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

II.2. Weitere Kosten der Wirtschaft Gebühren

II.3. Umsetzung von EU-Recht

II.4. Evaluierung

II.5. KMU Test

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 385/17 (Beschluss)

... Nach amtlicher Feststellung der MKS gelten für die Tiere empfänglicher Arten in den Restriktionszonen besondere Schutzmaßregeln. Sie dürfen u.a. weder in einen noch aus einem Betrieb im Beobachtungsgebiet verbracht werden. Daher wird es für erforderlich gehalten, den § 12 (Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung) dahingehend zu ergänzen, dass die Möglichkeit besteht, Tiere empfänglicher Arten, welche auf einer Weide stehen, zur sofortigen Aufstallung zu verbringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 385/17 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Ersten Verordnung zur Änderung der MKS-Verordnung

1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe 0

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a1 - neu - § 9 Absatz 5 Satz 1 Nummer 9

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 10 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 12 Absatz 1 Nummer 5 - neu -

5. Zu Artikel 1 Nummer 11a - neu - § 21 Absatz 1 Nummer 1, 1a - neu -

6. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 29 Absatz 3 Nummer 3


 
 
 


Drucksache 385/1/17

... Nach amtlicher Feststellung der MKS gelten für die Tiere empfänglicher Arten in den Restriktionszonen besondere Schutzmaßregeln. Sie dürfen u.a. weder in einen noch aus einem Betrieb im Beobachtungsgebiet verbracht werden. Daher wird es für erforderlich gehalten, den § 12 (Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung) dahingehend zu ergänzen, dass die Möglichkeit besteht, Tiere empfänglicher Arten, welche auf einer Weide stehen, zur sofortigen Aufstallung zu verbringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 385/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe 0

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 9 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe e - neu - , Buchstabe a1 - neu - § 9 Absatz 5 Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 10 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 12 Absatz 1 Nummer 5 - neu -

5. Zu Artikel 1 Nummer 11a - neu - § 21 Absatz 1 Nummer 1, 1a - neu -

6. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 29 Absatz 3 Nummer 3


 
 
 


Drucksache 221/16

... Die Begriffsbestimmung im Hinblick auf Geflügelpest bei einem Wildvogel, die bisher nur auf den Subtyp H5N1 des hoch pathogenen AI-Virus abgestellt war, wird auf die Subtypen H5 und H7 erweitert. Die grundsätzliche Vorgabe zur Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und ähnlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wird gestrichen. Es wird eine Option für die zuständige Behörde geschaffen, eine Durchführung in geschlossenen Räumen und eine Untersuchung für auf Veranstaltungen aufgestellte gehaltene Vögel anzuordnen, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist. Ein Aufstallungsgebot für Geflügel in einem Sperrgebiet um einen Fall von NPAI wird eingeführt. Einige aus der Anwendungspraxis erforderliche Konkretisierungen im Hinblick auf das Gewollte werden vorgenommen (Zustimmungsvorbehalt bei Verbringung von Geflügel zur Schlachtung außerhalb von Restriktionszonen; Fristenregelung). Für Tauben werden Ausnahmemöglichkeiten von einer Tötung geschaffen. Schließlich wird eine im Rahmen der letzten Änderung der Geflügelpest-Verordnung entfallene Bewehrung im Hinblick auf das ordnungsgemäße Führen eines Bestandsregisters wieder eingeführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 221/16




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 12

Nummer 13

Nummer 14

Nummer 15

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 16

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 17

Nummer 18

Nummer 19

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 20

Nummer 21

Nummer 22

Nummer 23

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe f

Buchstabe g

Buchstabe h

Buchstabe i

Buchstabe j

Nummer 24

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3192: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 661/12

... Beim Auftreten bestimmter Tierseuchen - wie z.B. der MKS, der Klassischen Schweinepest oder der Geflügelpest - werden um den jeweiligen Seuchenherd große Restriktionszonen eingerichtet. Im Interesse einer möglichst frühzeitigen Beseitigung solcher potenzieller Gefahrenherde kann es unter bestimmten seuchenhygienischen Voraussetzungen erforderlich werden, auch für empfängliche, aber nicht erkrankte Tiere die Tötung amtlich anzuordnen. Dabei ist immer auch zwischen den gleichrangigen Rechtsgütern ‚Tierschutz’ und ‚Tiergesundheitsschutz’ abzuwägen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Maßnahmen zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung

§ 3
Anzeigepflicht

§ 4
Maßnahmen zur Ermittlung einer Tierseuche

§ 5
Ermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen

§ 6
Mittel und Verfahren zur Desinfektion

Abschnitt 3
Besondere Schutzmaßnahmen

§ 7
Schutzgebiete, Tiergesundheitsstatus

§ 8
Tierseuchenfreiheit

§ 9
Monitoring

Abschnitt 4
Immunologische Tierarzneimittel, Invitro-Diagnostika

§ 10
Inverkehrbringen und Anwendung

§ 11
Herstellung

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

§ 12
Verbringungs- und Einfuhrverbote

§ 13
Rechtsverordnungen zur Regelung des innergemeinschaftlichen Verbringens, der Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

Abschnitt 6
Entschädigung für Tierverluste

§ 14
Grundsatz der Entschädigung

§ 15
Höhe der Entschädigung

§ 16
Ausschluss der Entschädigung

§ 17
Entfallen der Entschädigung

§ 18
Teilweise Entschädigung

§ 19
Entschädigungspflichtiger

§ 20
Entschädigungsberechtigter, Forderungsübergang

§ 21
Ergänzende Bestimmungen

Abschnitt 7
Datenerhebung

§ 22
Datenerhebung

Abschnitt 8
Überwachung, zuständige Behörden

§ 23
Überwachung

§ 24
Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen

§ 25
Rechtsverordnungen zur Überwachung

§ 26
Friedrich-Loeffler-Institut

§ 27
Durchführung bei Bundeswehr, Kliniken und Instituten

§ 28
Mitwirkung der Zolldienststellen

§ 29
Bereitstellung von Tierimpfstoffen; Tierseuchenbekämpfungszentren

Abschnitt 9
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 30
Strafvorschriften

§ 31
Bußgeldvorschriften

§ 32
Einziehung

Abschnitt 10
Schlussvorschriften

§ 33
Aufgabenübertragung

§ 34
Amtshilfe im innergemeinschaftlichen Verkehr, Außenverkehr

§ 35
Schiedsverfahren

§ 36
Anfechtung von Anordnungen

§ 37
Rechtsverordnungen und Anordnungsbefugnisse in bestimmten Fällen

§ 38
Weitergehende Maßnahmen

§ 39
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 40
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 41
Gebühren

§ 42
Übergangsvorschriften

§ 43
Änderung weiterer Vorschriften

§ 44
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

1. Generelle Neustrukturierung des Tierseuchengesetzes

2. Verbesserung des vorbeugenden Schutzes vor Tierseuchen

3. Änderungen bei den Entschädigungsvorschriften für Tierverluste

4. Änderungen bei der Zulassung von immunologischen Tierarzneimitteln und Invitro-Diagnostika

5. Weitere Änderungen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VI. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2135: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG)

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (NKR-Nr. 2135)


 
 
 


Drucksache 820/09

... -Verordnung dient einerseits der Anpassung an die Vorgaben der Entscheidung 2008/855/EG und andererseits wird der zuständigen Behörde die Möglichkeit eröffnet, auch in wegen Schweinepest bei Hausschweinen eingerichteten Restriktionszonen eine Untersuchung von Wildschweinen auf Schweinepest anzuordnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Geflügelpest-Verordnung

§ 32a
Schutzmaßregeln für Gebiete mit hoher Geflügeldichte

Artikel 2
Änderung der Rinder-Salmonellose-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Schweinepest-Verordnung

Artikel 4
Änderung der MKS-Verordnung

Teil 6
Arbeiten mit MKS-Virus Anforderungen an das Arbeiten mit MKS-Virus 33

Teil 6
Arbeiten mit MKS-Virus

§ 33
Anforderungen an das Arbeiten mit MKS-Virus

Artikel 5
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 6
Änderung der Hühner-Salmonellen-Verordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3 Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Artikel 2

Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 5

Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1066: Entwurf der Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 329/1/07

... Da die BT an nationalen Grenzen nicht Halt macht, müssen auch in den nicht unmittelbar von der Seuche betroffene Mitgliedstaaten/Drittländern entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden, soweit der nur mittelbar betroffene Mitgliedstaat von den in dem unmittelbar betroffenen Mitgliedstaat einzurichtenden Restriktionszonen betroffen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/1/07




1. Zu Artikel 1 Artikel 2 Abs. 2 Zwölfte Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit , Artikel 1a - neu - § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

2. Zu Artikel 1b - neu - § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2, § 6a - neu - BlauzungenV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 810/07

... Den Haltern von empfänglichen Tieren in den Restriktionszonen können durch das Transportverbot und die eingeschränkte Vermarktungsmöglichkeit ihrer Erzeugnisse Kosten entstehen. Kosteninduzierte Einzelpreiserhöhungen sind nicht völlig auszuschließen. Zeitlich begrenzte Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind allerdings nicht zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 810/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit


 
 
 


Drucksache 329/07

... und den dann in den einzurichtenden Restriktionszonen vorhandenen Betrieben mit empfänglichen Tieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten


 
 
 


Drucksache 329/07 (Beschluss)

... Da die BT an nationalen Grenzen nicht Halt macht, müssen auch in den nicht unmittelbar von der Seuche betroffene Mitgliedstaaten/Drittländern entspre-chende Schutzmaßnahmen ergriffen werden, soweit der nur mittelbar betrof-fene Mitgliedstaat von den in dem unmittelbar betroffenen Mitgliedstaat einzu-richtenden Restriktionszonen betroffen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/07 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit

1. Zu Artikel 1 Artikel 2 Abs. 2 Zwölfte Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit , Artikel 1a - neu - § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

2. Zu Artikel 1b - neu - § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2, § 6a - neu - BlauzungenV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 710/06

... Ländern und Gemeinden entstehen Kosten, die im einzelnen nicht abgeschätzt werden können, da sie abhängig sind von dem Nachweis des Erregers der Geflügelpest und den dann in den einzurichtenden Restriktionszonen vorhandenen geflügelhaltenden Betrieben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 710/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Nutzgeflügel-Geflügelpestschutzverordnung

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Schutzmaßnahmen beim Auftreten der Geflügelpest bei einem wildlebenden Vogel und zur Änderung der Geflügel-Aufstallungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Finanzielle Auswirkungen


 
 
 


Drucksache 371/06

... Ländern und Gemeinden entstehen Kosten, die im einzelnen nicht abgeschätzt werden können, da sie abhängig sind von dem Nachweis des Erregers der Geflügelpest und den dann in den einzurichtenden Restriktionszonen vorhandenen geflügelhaltenden Betrieben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 371/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung

Artikel 2
Änderung der Nutzgeflügel-Geflügelpestschutzverordnung

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Kosten für die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 788/06

... und den dann in den einzurichtenden Restriktionszonen vorhandenen Betrieben mit empfänglichen Tieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 788/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

Finanzielle Auswirkungen


 
 
 


Drucksache 54/18 PDF-Dokument



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