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174 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Restriktion"


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Drucksache 120/07

... geförderten Studierenden so verbreitet sind, dass gesonderte förderungsrechtliche Anreize hierfür nicht länger geboten erscheinen, zumal die entstehenden zusätzlichen Darlehenslasten unter die Deckelung in Satz 1 auf insgesamt höchstens 10.000 Euro fallen. Es soll förderungsrechtlich nicht mehr darauf ankommen, wo die Ausbildung durchgeführt wird; internationale Mobilität ist Realität und Normalität in der Ausbildung und wird daher künftig förderungsrechtlich auch so behandelt. Zugleich trägt diese Änderung zur Kostendämpfung bei, die es ermöglicht, die Auslandsförderung im Übrigen weiter auszudehnen und nicht mehr angemessen erscheinende Restriktionen aufzugeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 120/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Auflösung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 4
Auflösung des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 5
Auflösung des Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 6
Auflösung des Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 7
Auflösung des Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 8
Auflösung des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 9
Auflösung des Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Verordnung über die Zuschläge zu dem Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland

Artikel 11
Änderung der Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen

Artikel 12
Weitere Änderungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und der Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen, die zum 1. September 2009 wirksam werden

Artikel 13
Auflösung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer für den Besuch von Höheren

Artikel 14
Auflösung der Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer für den Besuch von Höheren

Artikel 15
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfs

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Finanzielle Auswirkungen und Auswirkungen auf das Preisniveau

1. Auswirkungen durch Änderungen des BAföG

2. Auswirkungen durch Änderungen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

VI. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 15

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15


 
 
 


Drucksache 329/07 (Beschluss)

... Da die BT an nationalen Grenzen nicht Halt macht, müssen auch in den nicht unmittelbar von der Seuche betroffene Mitgliedstaaten/Drittländern entspre-chende Schutzmaßnahmen ergriffen werden, soweit der nur mittelbar betrof-fene Mitgliedstaat von den in dem unmittelbar betroffenen Mitgliedstaat einzu-richtenden Restriktionszonen betroffen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/07 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit

1. Zu Artikel 1 Artikel 2 Abs. 2 Zwölfte Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit , Artikel 1a - neu - § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

2. Zu Artikel 1b - neu - § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2, § 6a - neu - BlauzungenV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 335/07

... 1. in einem Restriktionsgebiet (gemäß

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1 § 1 der Geflügel-Aufstallungsverordnung vom 9. Mai 2006 (eBAnz AT28 2006 V1), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Februar 2007 (BAnz. S. 2063) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Artikel 2

Begründung

Finanzielle Auswirkungen

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten


 
 
 


Drucksache 701/07

... Des Weiteren soll dem allgemein erforderlichen Umgang etwa mit den in Erwerb und Besitz stehenden regelmäßig nach wie vor nicht verbotenen oder erlaubnispflichtigen Gegenständen Rechnung getragen werden. Insofern soll z.B. der offene Umgang in Geschäften, bei Kaufinteressenten oder auf Ausstellungen ermöglicht werden. Vorraussetzung soll hierbei eine im Einzelfall oder aber allgemein erteilte Zustimmung des jeweiligen Hausrechtsinhabers für einen derart zugriffsbereiten Umgang mit den betreffenden Waffen sein. Schließlich sollen die vom Begriff der "Hieb- und Stoßwaffe" erfassten Schlagstöcke allgemein vom Verbot ausgenommen werden da in diesem Bereich eine über bereits bestehende Verbote hinausgehende Restriktion dem antragstellenden Land nicht geboten erscheint.

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Drucksache 701/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Waffengesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

1. Problemlage

2. Problemlösung

3. Einzelbegründung

zu Artikel 1

Zu Artikel 1

zu Artikel 1

zu Artikel 1

zu Artikel 1

zu Artikel 1

zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 329/07

... und den dann in den einzurichtenden Restriktionszonen vorhandenen Betrieben mit empfänglichen Tieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten


 
 
 


Drucksache 329/1/07

... Da die BT an nationalen Grenzen nicht Halt macht, müssen auch in den nicht unmittelbar von der Seuche betroffene Mitgliedstaaten/Drittländern entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden, soweit der nur mittelbar betroffene Mitgliedstaat von den in dem unmittelbar betroffenen Mitgliedstaat einzurichtenden Restriktionszonen betroffen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/1/07




1. Zu Artikel 1 Artikel 2 Abs. 2 Zwölfte Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit , Artikel 1a - neu - § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

2. Zu Artikel 1b - neu - § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2, § 6a - neu - BlauzungenV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 665/07

... Sie gewährleistet hierzu einerseits, dass das DHS streng nach Gegenseitigkeit für die Zusammenarbeit der seiner Zuständigkeit unterliegenden Fluggesellschaften sorgt, ohne seinerseits weiter gehende Restriktionen zu verlangen, als in dem Vertragswerk vereinbart. Andererseits eröffnet die Bestimmung für den – nicht zu erwartenden – Fall, dass die europäischen Datenschutzstandards eines solchen Systems hinter den Regelungen des Vertragswerkes zurückbleiben eine entsprechende Vertragsanpassung durch das DHS in Konsultation mit der EU.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 665/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Schreiben der USA an die EU

I. Verwendungszweck der PNR:

II. Austausch von PNR:

III. Arten der erhobenen Informationen:

Arten der erhobenen EU-PNR:

IV. Zugang und Rechtsmittel:

V. Durchsetzung:

VI. Bekanntmachung:

VII. Speicherung von Daten:

VIII. Übermittlung:

IX. Gegenseitigkeit:

X. Überprüfung:

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu den Schlussbestimmungen des Abkommens

Zu Abschnitt I des US-Zusicherungsschreibens

Zu Abschnitt II des US-Zusicherungsschreibens

Zu Abschnitt III des US-Zusicherungsschreibens

Zu den Abschnitten IV und V des US-Zusicherungsschreibens

Zu Abschnitt VI des US-Zusicherungsschreibens

Zu Abschnitt VII des US-Zusicherungsschreibens

Zu Abschnitt VIII des US-Zusicherungsschreibens

Zu Abschnitt IX des US-Zusicherungsschreibens

Zu Abschnitt X des US-Zusicherungsschreibens

Antwortschreiben der EU

Anlage zur
Denkschrift

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 6. September 2007: Entwurf des Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Juli 2007 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records – PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das United States Department of Homeland Security (DHS) (PNR-Abkommen 2007)


 
 
 


Drucksache 601/07

... Den betroffenen Wirtschaftskreisen entstehen im Falle des Auftretens der Geflügelpest oder der niedrigpathogenen aviären Influenza Kosten durch Verbringungsverbote von gehaltenen Vögeln aus einzurichtenden Restriktionsgebieten. Die Verordnung sieht jedoch diesbezüglich Erleichterungen vor, als dass Verbringungen von gehaltenen Vögeln beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen und unter Abwägung des Risikos einer Seuchenverschleppung genehmigt werden können. Insoweit dürfte diese Regelung bei betroffenen Wirtschaftsbeteiligten Kosten einsparen, deren Umfang aber nicht geschätzt werden kann, da er vom Verlauf des jeweiligen Seuchengeschehens abhängig ist. Für die Durchführung von Schutzimpfungen sowie den entsprechenden Untersuchungen entstehen Kosten für den betroffenen Tierhalter, deren Umfang aber nicht geschätzt werden kann, da der Umfang der Schutzimpfungen nicht bekannt ist. Auch für das Verbringen insbesondere von Geflügel zu Geflügelausstellungen oder Geflügelmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen können Kosten für den betroffenen Tierhalter entstehen, die wegen des nicht bekannten Umfangs jedoch nicht verifiziert werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Schutzmaßregeln bei gehaltenen Vögeln

Unterabschnitt 1
Allgemeine Schutzmaßregeln

§ 2
Anzeige, Register und Aufzeichnungen

§ 3
Fütterung und Tränkung

§ 4
Früherkennung

§ 5
Schutzkleidung

§ 6
Weitere allgemeine Schutzmaßregeln

§ 7
Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte

§ 8
Schutzimpfungen und Heilversuche

§ 9
Durchführung der Schutzimpfung

§ 10
Untersuchungen im Falle der Schutzimpfung

§ 11
Maßregeln für das Verbringen geimpfter Vögel

§ 12
Maßregeln bei Feststellung von Geflügelpest oder niedrigpathogener aviärer Influenza bei geimpften Vögeln

Unterabschnitt 2
Aufstallung

§ 13
Aufstallung

§ 14
Weitere Untersuchungen

Unterabschnitt 3
Schutzmaßregeln bei Geflügelpest

Teil 1
Vor amtlicher Feststellung

§ 15
Verdachtsbestand

§ 16
Anordnung für weitere Bestände

§ 17
Überwachungszone

Teil 2
Nach amtlicher Feststellung

§ 18
Öffentliche Bekanntmachung

§ 19
Schutzmaßregeln für den Seuchenbestand

§ 20
Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen

§ 21
Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk

§ 22
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel

§ 23
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Bruteier und Konsumeier

§ 24
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch von Geflügel und Federwild

§ 25
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte

§ 26
Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen

§ 27
Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet

§ 28
Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung

§ 29
Weitere Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung

§ 30
Schutzmaßregeln in Bezug auf die Kontrollzone

§ 31
Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung

§ 32
Weitere Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung

§ 33
Risikobewertung

§ 34
Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat

§ 35
Schutzmaßregeln für den Kontaktbestand

§ 36
Notimpfungen nach Entscheidung der Kommission

§ 37
Ausnahmen für das Verbringen innerhalb des Impfgebiets

§ 38
Ausnahmen für das Verbringen aus dem Impfgebiet

§ 39
Ausnahmen für das Verbringen von außerhalb des Impfgebietes

§ 40
Untersuchungen im Falle der Notimpfung

§ 41
Schutzmaßregeln bei Feststellung der Geflügelpest bei notgeimpften Vögeln

§ 42
Notimpfungen bei Gefahr im Verzuge

Unterabschnitt 4
Schutzmaßregeln in Schlachtstätten, auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen

§ 43
Schutzmaßregeln

Unterabschnitt 5
Aufhebung, Wiederbelegung

§ 44
Aufhebung der Schutzmaßregeln

§ 45
Wiederbelegung

Unterabschnitt 6
Schutzmaßregeln bei niedrigpathogener aviärer Influenza

§ 46
Schutzmaßregeln für den Bestand

§ 47
Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen

§ 48
Schutzmaßregeln in Bezug auf das Sperrgebiet

§ 49
Ausnahmen von der Sperrgebietsregelung

§ 50
Schutzmaßregeln für weitere Bestände

§ 51
Notimpfung

§ 52
Aufhebung der Schutzmaßregeln

§ 53
Wiederbelegung

Abschnitt 3
Schutzmaßregeln bei Wildvögeln

Unterabschnitt 1
Allgemeine Schutzmaßregeln

§ 54
Früherkennung

Teil 1
Vor amtlicher Feststellung

§ 55
Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest

Teil 2
Nach amtlicher Feststellung

§ 56
Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet

§ 57
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel und Bruteier

§ 58
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch

§ 59
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte

§ 60
Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung

§ 61
Risikobewertung

§ 62
Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat

§ 63
Aufhebung der Schutzmaßregeln

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 64
Ordnungswidrigkeiten

§ 65
Weitergehende Maßnahmen

§ 66
Übergangsvorschriften

§ 67
Aufheben bundesrechtlicher Vorschriften

§ 68
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 8 Abs. 3, § 10 Abs. 3, § 11 Abs. 1, § 15 Abs. 5, § 20 Abs. 1, § 21 Abs. 3, § 47 Abs. 1, § 48 Abs. 2) Liste der gehaltenen Vögel seltener Rassen

1. Große Hühner

2. Puten

3. Gänse

4. Enten

Anlage 2
( zu § 7 Abs. 2, § 13 Abs. 5)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest


 
 
 


Drucksache 371/06

... Ländern und Gemeinden entstehen Kosten, die im einzelnen nicht abgeschätzt werden können, da sie abhängig sind von dem Nachweis des Erregers der Geflügelpest und den dann in den einzurichtenden Restriktionszonen vorhandenen geflügelhaltenden Betrieben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 371/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung

Artikel 2
Änderung der Nutzgeflügel-Geflügelpestschutzverordnung

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Kosten für die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 788/06 (Beschluss)

... Die Untersuchungsergebnisse sind auch notwendig, um die wirtschaftlich einschneidenden Restriktionen im Handel mit Tieren und tierischen Erzeugnissen auf das notwendige Maß begrenzen und im günstigsten Fall auch aufheben zu können. Dieses gilt sowohl innerstaatlich als auch für den innergemeinschaftlichen und den Handel mit Drittländern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 788/06 (Beschluss)




Anlage
Änderung zur Vierten Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 788/1/06

... Die Untersuchungsergebnisse sind auch notwendig, um die wirtschaftlich einschneidenden Restriktionen im Handel mit Tieren und tierischen Erzeugnissen auf das notwendige Maß begrenzen und im günstigsten Fall auch aufheben zu können. Dieses gilt sowohl innerstaatlich als auch für den innergemeinschaftlichen und den Handel mit Drittländern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 788/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 - neu - § 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc *

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 - neu - § 1 Abs. 2 - neu -

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 bis 4 - neu - §§ 6 bis 9 - neu -, §§ 10 und 11 - neu -, Anlage


 
 
 


Drucksache 113/06 (Beschluss)

... Dies muss Vorrang vor einer zusätzlichen Belastung der Vertragsärzte haben, die sich auch nachteilig auf die Patientenversorgung auswirken könnte. Die Tätigkeit der Vertragsärzte sollte - vor allem auch angesichts der sich vielerorts schon abzeichnenden schwierigen Situation bei der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Bereich - nicht weiteren bürokratischen Restriktionen und rechtlich fraglichen und kaum handhabbaren Sanktionen unterworfen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c § 35 Abs. 1b SGB V und Buchstabe d § 35 Abs. 5 Satz 4 und 4a SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b § 84 Abs. 4a SGB V , Buchstabe e § 84 Abs. 7a SGB V und Buchstabe f § 84 Abs. 8 SGB V


 
 
 


Drucksache 70/06 (Beschluss)

... Es gibt keine sachliche Rechtfertigung dafür, den Auslieferungsverkehr innerhalb einer Wertegemeinschaft mit so engen politischen und rechtlichen Verbindungen wie der Europäischen Union generell Restriktionen zu unterwerfen, wie sie noch nicht einmal für Staaten gelten, zu denen keinerlei vertragliche Beziehungen im Bereich der Auslieferung bestehen. Insbesondere folgen diese nicht aus Artikel 16 Abs. 2 Satz 1 GG oder anderen verfassungsrechtlichen Bestimmungen und Grundsätzen. Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 18. Juli 2005 zu dem Europäischen Haftbefehlsgesetz vom 21. Juli 2004 eine gerichtliche Überprüfbarkeit der Bewilligungsentscheidung lediglich für deutsche Staatsangehörige gefordert und dabei ausdrücklich mit der "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 40 Abs. 2 Nr. 1 IRG

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 73 Satz 3 - neu - IRG

3. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 2 Satz 1 IRG

4. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 2 IRG

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 3 Satz 2 - neu - , 3 - neu - IRG

6. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 1, 2 IRG

7. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 4 IRG

8. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 5 - neu - IRG

9. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 83 Nr. 3 IRG

10. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 83b Nr. 4 IRG


 
 
 


Drucksache 70/1/06

... Es gibt keine sachliche Rechtfertigung dafür, den Auslieferungsverkehr innerhalb einer Wertegemeinschaft mit so engen politischen und rechtlichen Verbindungen wie der Europäischen Union generell Restriktionen zu unterwerfen, wie sie noch nicht einmal für Staaten gelten, zu denen keinerlei vertragliche Beziehungen im Bereich der Auslieferung bestehen. Insbesondere folgen diese nicht aus Artikel 16 Abs. 2 Satz 1 GG oder anderen verfassungsrechtlichen Bestimmungen und Grundsätzen. Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 18. Juli 2005 zu dem Europäischen Haftbefehlsgesetz vom 21. Juli 2004 eine gerichtliche Überprüfbarkeit der Bewilligungsentscheidung lediglich für deutsche Staatsangehörige gefordert und dabei ausdrücklich mit der "

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Drucksache 70/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 40 Abs. 2 Nr. 1 IRG

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 73 Satz 3 - neu - IRG

3. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 2 Satz 1 IRG

4. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 2 IRG

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 3 Satz 2 - neu - , 3 - neu - IRG

6. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 1, 2 IRG

7. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 4 IRG

8. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 5 - neu - IRG

9. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 83 Nr. 3 IRG

10. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 83b Nr. 4 IRG


 
 
 


Drucksache 113/1/06

... Dies muss Vorrang vor einer zusätzlichen Belastung der Vertragsärzte haben, die sich auch nachteilig auf die Patientenversorgung auswirken könnte. Die Tätigkeit der Vertragsärzte sollte - vor allem auch angesichts der sich vielerorts schon abzeichnenden schwierigen Situation bei der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Bereich - nicht weiteren bürokratischen Restriktionen und rechtlich fraglichen und kaum handhabbaren Sanktionen unterworfen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c § 35 Abs. 1b SGB V und Buchstabe d § 35 Abs. 5 Satz 4 und 4a SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b § 84 Abs. 4a SGB V , Buchstabe e § 84 Abs. 7a SGB V und Buchstabe f § 84 Abs. 8 SGB V

3. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HWG


 
 
 


Drucksache 833/06 (Beschluss)

... " nicht erlaubnispflichtig, sondern gemäß § 24a Abs. 1 Nr. 9 KWG in Verbindung mit § 11 AnzV der Bundesanstalt und der Bundesbank lediglich anzuzeigen sind und somit keiner materiellen Aufsicht unterliegen dagegen aber nur unter engen Voraussetzungen ausgelagert werden dürfen. Was die Bank grundsätzlich ohne weiteres selbst an Dienstleistungen erbringen darf, sollte sie auch ohne übermäßige Restriktionen von Dritten erbringen lassen dürfen. Ein ausreichendes Korrektiv liegt im Erfordernis einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation nach § 25a Abs. 1 KWG, das in jedem Fall zu beachten ist.

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Drucksache 833/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe e1 - neu - § 2 Abs. 2c - neu - WpHG

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 2a Abs. 1 Nr. 14 WpHG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c § 2a Abs. 3 WpHG

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a § 7 Abs. 1 Satz 2 WpHG

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe a § 9 Abs. 1 Satz 1 WpHG

6. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c1 - neu - § 9 Abs. 2a - neu - WpHG

7. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 12 Abs. 1 WpHG

8. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b - neu - § 13 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 Satz 2 - neu -WpHG

9. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 15 Abs. 4 Satz 1, 4 WpHG

10. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b § 31 Abs. 2 Satz 3 WpHG

11. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b § 31 Abs. 2 Satz 4 WpHG

12. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c § 31 Abs. 4 Satz 3 WpHG

13. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31a Abs. 7 Satz 3 Nr. 1 WpHG

14. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31a Abs. 7 Satz 6 - neu -, Abs. 7a - neu - WpHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31b Abs. 1 Satz 1 WpHG

16. Zu Artikel 1 Nr. 17 §§ 31f, 31g WpHG und Artikel 2 § 1 BörsG

17. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 33a Abs. 1 Satz 2 - neu - WpHG

18. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 33b Abs. 1 Nr. 3 WpHG

19. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 34 Abs. 1 WpHG

20. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 34 Abs. 4 Satz 1 WpHG

21. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3 BörsG

22. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3a - neu - BörsG

23. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 4 Satz 1 BörsG

24. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 10 BörsG

25. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 11 BörsG

26. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 2 Satz 4 BörsG

27. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 3 BörsG

28. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 5 Satz 2 BörsG

29. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 2a - neu - BörsG

30. Zu Artikel 2 § 13 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 BörsG

31. Zu Artikel 2 § 15 Abs. 1 Satz 5 - neu - BörsG

32. Zu Artikel 2 § 17 Abs. 1 Nr. 8 - neu - BörsG

33. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 2 Satz 3 - neu - BörsG

34. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 11 BörsG

35. Zu Artikel 2 § 27 Abs. 1 Satz 3 BörsG

36. Zu Artikel 2 § 28 Abs. 1 Satz 1 BörsG

37. Zu Artikel 2 § 30 Abs. 1 Satz 1 BörsG

38. Zu Artikel 2 § 30 Abs. 1 Satz 1 BörsG

39. Zu Artikel 2 § 48 Abs. 3 BörsG

40. Zu Artikel 2 § 50 Abs. 2 BörsG

41. Zu Artikel 3 Nr. 5a - neu - § 10 Abs. 6 Satz 3 KWG

42. Zu Artikel 3 Nr. 8 Buchstabe a § 24a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG

43. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe a § 25a Abs. 1 Satz 1 KWG

44. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe b § 25a Abs. 2 Satz 1 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

45. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe b § 25a Abs. 2 Satz 6 KWG

46. Zu Artikel 3 Nr. 20a - neu - § 64h Abs. 3 KWG und

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

47. Zu Artikel 9 Nr. 5 Buchstabe a § 9 Abs. 2 Nr. 1 BörsZulV , Nr. 9 Buchstabe a - neu - § 48 Abs. 1 Satz 2 BörsZulV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 753/06

... Diese Restriktionen gelten nicht für die benannten Universaldienstbetreiber, die unterschiedlichen Regulierungen unterliegen können, da sie unterschiedliche Ziele zu erfüllen haben oder auf einer anderen Rechtsgrundlage operieren, z.B. im Rahmen einer staatlichen Beteiligung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 753/06




Begründung

1. Hintergrund

2. Der Vorschlag der Kommission

2.1. Rechtliche Aspekte

2.1.1. Subsidiaritätsprinzip

2.1.2. Verhältnismäßigkeit

3. Elemente des Vorschlags

3.1. Bestätigung des in der Richtlinie vorgesehenen Zeitplans für die Marktöffnung aufgrund der Schlussfolgerungen der Prospektivstudie über die Auswirkungen der Vollendung des Binnenmarktes für Postdienste im Jahr 2009

3.2. Ergänzende und flankierende Maßnahmen zur Sicherung des Universaldienstes

3.2.1. Alternative kostenwirksame Maßnahmen zur Gewährleistung des Universaldienstes Artikel 3 und 6

3.2.2. Stärkung und Klarstellung des Grundsatzes, dass die Universaldiensttarife kostenorientiert sein müssen Artikel 12 zweiter Gedankenstrich und Artikel 2 Absatz 20

3.2.3. Finanzierung des Universaldienstes Artikel 7

3.3. Sonstige Maßnahmen des Vorschlags

3.3.1. Allgemein- und Einzelgenehmigungen Artikel 9

3.3.2. Zugang zu zentralen postalischen Infrastrukturen und Diensten Artikel 11a

3.3.3. Kontrolle des lauteren Wettbewerbs Artikel 12 sechster Gedankenstrich, Artikel 14

3.3.4. Stärkung des Verbraucherschutzes Artikel 12 erster Gedankenstrich, Artikel 19, 22, 22a

3.3.5. Ausübung der Durchführungsbefugnisse der Kommission Artikel 21

3.3.6. Nationale Regulierungsbehörden Artikel 22

3.3.7. Bereitstellung von Informationen für die nationalen Regulierungsbehörden Artikel 22a

3.3.8. Überprüfung der und Berichterstattung über die Anwendung der Postrichtlinie Artikel 23

3.3.9. Streichung der Bestimmung über die Geltungsdauer Artikel 26, 27

3.3.10. Kohärenz und bessere Rechtsetzung Artikel 1, 2, 9, 10, 11

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 778/06

... Die Vorschrift regelt das jahresweise Erlöschen der gestundeten Steuer. Die Steuer erlischt jedes Jahr grundsätzlich in Höhe eines Zehntels des gestundeten Betrags. Der Zeitraum von zehn Jahren bis zum endgültigen Erlöschen erscheint angemessen, da er einerseits zu lange ist um ein planmäßiges Zurückfahren des Betriebs im Hinblick auf eine künftige Liquidierung zu ermöglichen, andererseits eine darüber hinaus gehende Verlängerung des Zeitraums den Unternehmer wegen den betriebswirtschaftlichen Restriktionen und der latenten Steuerforderung in seinen Entscheidungen behindern würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 778/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gegenfinanzierung; Anpassung des Bewertungsrechts

E. Finanzielle Auswirkungen

F. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Maßnahmen

3. Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zur Erbschaftsteuer

4. Preis- und Kostenwirkungen

5. Verwaltungs- und Vollzugsaufwand

6. Kosten für die Wirtschaft

7. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchtstabe aa Satz 1

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu den Nummern 18 bis 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 788/06

... und den dann in den einzurichtenden Restriktionszonen vorhandenen Betrieben mit empfänglichen Tieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 788/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

Finanzielle Auswirkungen


 
 
 


Drucksache 710/06

... Ländern und Gemeinden entstehen Kosten, die im einzelnen nicht abgeschätzt werden können, da sie abhängig sind von dem Nachweis des Erregers der Geflügelpest und den dann in den einzurichtenden Restriktionszonen vorhandenen geflügelhaltenden Betrieben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 710/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Nutzgeflügel-Geflügelpestschutzverordnung

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Schutzmaßnahmen beim Auftreten der Geflügelpest bei einem wildlebenden Vogel und zur Änderung der Geflügel-Aufstallungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Finanzielle Auswirkungen


 
 
 


Drucksache 869/1/06

... 5. Der Bundesrat weist darauf hin, dass Statistik nicht zu den Schwerpunktbereichen deutscher Politik gehört und daher die Statistikfinanzierung Restriktionen unterliegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 869/1/06




Zu Anhang II Titel II Landwirtschaft

Zu Anhang II Titel XIX – Umwelt

Statistiken über Bildung


 
 
 


Drucksache 370/1/06

... Die Restriktionen für die Vermarktung sind aufzuheben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 370/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 - neu - § 1 Abs. 5 Satz 2 GeflAufstV *

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 - neu - § 9 Abs. 2 GeflAufstV

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 - neu - Anlage zu § 1 Abs. 5 Satz 4 GeflAufstV


 
 
 


Drucksache 833/1/06

... " nicht erlaubnispflichtig, sondern gemäß § 24a Abs. 1 Nr. 9 KWG in Verbindung mit § 11 AnzV der Bundesanstalt und der Bundesbank lediglich anzuzeigen sind und somit keiner materiellen Aufsicht unterliegen dagegen aber nur unter engen Voraussetzungen ausgelagert werden dürfen. Was die Bank grundsätzlich ohne weiteres selbst an Dienstleistungen erbringen darf, sollte sie auch ohne übermäßige Restriktionen von Dritten erbringen lassen dürfen. Ein ausreichendes Korrektiv liegt im Erfordernis einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation nach § 25a Abs. 1 KWG, das in jedem Fall zu beachten ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 833/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe e1 - neu - § 2 Abs. 2c - neu - WpHG

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 2a Abs. 1 Nr. 14 WpHG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c § 2a Abs. 3 WpHG

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a § 7 Abs. 1 Satz 2 WpHG

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe a § 9 Abs. 1 Satz 1 WpHG

6. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c1 - neu - § 9 Abs. 2a - neu - WpHG

7. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 12 Abs. 1 WpHG

8. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b - neu - § 13 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 Satz 2 - neu WpHG

9. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 15 Abs. 4 Satz 1, 4 WpHG

10. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b § 31 Abs. 2 Satz 3 WpHG

11. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b § 31 Abs. 2 Satz 4 WpHG

12. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c § 31 Abs. 4 Satz 3 WpHG

13. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31a Abs. 7 Satz 3 Nr. 1 WpHG

14. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31a Abs. 7 Satz 6 - neu -, Abs. 7a - neu - WpHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31b Abs. 1 Satz 1 WpHG

16. Zu Artikel 1 Nr. 17 §§ 31f, 31g WpHG und Artikel 2 § 1 BörsG

17. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 33a Abs. 1 Satz 2 - neu - WpHG

18. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 33b Abs. 1 Nr. 3 WpHG

19. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 34 Abs. 1 WpHG

21. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 34 Abs. 4 Satz 1 WpHG

22. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3 BörsG

23. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3a - neu - BörsG

24. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 4 Satz 1 BörsG

25. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 10 BörsG

26. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 11 BörsG

27. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 2 Satz 4 BörsG

28. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 3 BörsG

29. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 5 Satz 2 BörsG

30. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 2a - neu - BörsG

31. Zu Artikel 2 § 13 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 BörsG

32. Zu Artikel 2 § 15 Abs. 1 Satz 5 - neu - BörsG

33. Zu Artikel 2 § 17 Abs. 1 Nr. 8 - neu - BörsG

34. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 2 Satz 3 - neu - BörsG

35. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 11 BörsG

36. Zu Artikel 2 § 27 Abs. 1 Satz 3 BörsG

37. Zu Artikel 2 § 28 Abs. 1 Satz 1 BörsG

38. Zu Artikel 2 § 30 Abs. 1 Satz 1 BörsG

39. Zu Artikel 2 § 30 Abs. 1 Satz 1 BörsG

40. Zu Artikel 2 § 48 Abs. 3 BörsG

41. Zu Artikel 2 § 50 Abs. 2 BörsG

42. Zu Artikel 3 Nr. 5a - neu - § 10 Abs. 6 Satz 3 KWG

43. Zu Artikel 3 Nr. 8 Buchstabe a § 24a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG

44. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe a § 25a Abs. 1 Satz 1 KWG

45. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe b § 25a Abs. 2 Satz 1 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

46. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe b § 25a Abs. 2 Satz 6 KWG

47. Zu Artikel 3 Nr. 20a - neu - § 64h Abs. 3 KWG und

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

48. Zu Artikel 9 Nr. 5 Buchstabe a § 9 Abs. 2 Nr. 1 BörsZulV , Nr. 9 Buchstabe a - neu - § 48 Abs. 1 Satz 2 BörsZulV und

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 866/06

... " ist bei gut etablierten Privatkundenprodukten wie z.B. offenen Immobilienfonds (150 Mrd. € an verwalteten Vermögenswerten in der EU) eine große Frustrationsquelle, denn sie möchten ihren Vertrieb auf eine europaweite Anlegerbasis ausdehnen. Angesichts unterschiedlicher Bedingungen oder Restriktionen und unterschiedlicher Vertriebsmethoden wenden sich die Anleger verstärkt den nichtharmonisierten Fonds zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 866/06




Weissbuch
Weissbuch für den Ausbau des Binnenmarktrahmens für Investmentfonds

1. Förderung einer effizienteren europäischen Fondsbranche

1.1. Beseitigung der administrativen Hindernisse für den grenzübergreifenden Vertrieb

1.2. Erleichterung grenzübergreifender Fonds-Fusionen

1.3. Pooling von Vermögenswerten8

1.4. EU-Pass einmalige Zulassung für Verwaltungsgesellschaften

1.5. Ausbau der aufsichtlichen Zusammenarbeit

1.6. Effizienzverbesserungen, die keiner Änderung der Richtlinie bedürfen

2. Binnenmarkt für Investmentfonds dergestalt, dass der Endanleger davon profitiert

2.1. Vereinfachter Prospekt

2.2. Vertriebsnetze: Vorrang der Anlegerinteressen

3. Binnenmarkt-Lösungen für nicht-harmonisierte Privatkunden-Fonds?

4. Vertrieb und Verkauf von Produkten an qualifizierte Anleger

5. Schlussfolgerungen

Anhang 1
: Liste der im Rahmen dieses Weißbuchs vorgeschlagenen Maßnahmen

A. Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 85/611/EWG

B. Nichtlegislative Maßnahmen zur Unterstützung der Verbesserungen des OGAW-Rahmens

C. Nichtharmonisierte Investmentfonds


 
 
 


Drucksache 555/06

... Das derzeitige deutsche Recht hingegen kennt solche Restriktionen, in dem es z.B. anlassunabhängige Untersuchungen nicht zulässt. Um europarechtswidrige Bestimmungen zu vermeiden, ist somit eine Anpassung an den Normzweck der o.g. Richtlinie geboten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Befristung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (702-1)

Artikel 2
Änderung des Genossenschaftsgesetzes (4125-1)

Artikel 3
Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (702-1-9)

Artikel 4
Aufhebung der Verordnung über die Gestaltung des Siegels der Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften (702-1-3)

Artikel 5
Aufhebung der Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung (702-1-8)

Artikel 6
Neufassung der Wirtschaftsprüferordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Aufbau des Gesetzes; Gesetzeskompetenz; Gleichstellung

III. Schwerpunkte der Novelle wesentliche Gesetzesfolgen und Änderungen zur geltenden Rechtslage

1. Stärkung der Berufsaufsicht

2. Umsetzung von Europarecht

3. Reform sonstiger berufsrechtlicher Normen

IV. Deregulierung/Befristung

V. Gesetzesfolgenabschätzung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Nummer 11

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu den Absätzen 6 bis 9

Zu Nummer 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 6

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 47

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 6

Zu Nummer 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 6

Zu den Absätzen 8 bis 11

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Nummer 74

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Nummer 77

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 78

Zu Nummer 79

Zu Nummer 80

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 370/06 (Beschluss)

... Die Restriktionen für die Vermarktung sind aufzuheben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 370/06 (Beschluss)




Anlage
Änderung und Entschließung zur Ersten Verordnung zur Änderung der Geflügel-Aufstallungsverordnung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 469/05

... -Ordnung wären Hinweise auf Dienstleistungen nicht zulässig, da sie gegen die strikten Restriktionen hinsichtlich der Zulässigkeit von Werbung nach § 33

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeines

1. Wesentlicher Inhalt

2. Kosten; Auswirkungen auf das Preisgefüge

II. Zu den einzelnen Vorschriften:

1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 213/05 (Beschluss)

... 28. Der Bundesrat weist darauf hin, dass - soweit die Kommission in der Ausdehnung von Antidiskriminierungsvorschriften einen Beitrag zugunsten von Integration und Chancengleichheit von Zuwanderern sieht - eine weitere Ausdehnung der Antidiskriminierungsvorschriften, gerade auch für den Bereich der Vermietung, zu unnötigen, die Investitionsbereitschaft hemmenden Restriktionen führt und die Gefahr birgt, dass die Antidiskriminierungsregelungen sich in der Praxis gegen die betroffenen Personengruppen wenden und der beabsichtigte Schutz dadurch in sein Gegenteil verkehrt wird.



Drucksache 163/1/05

... Bei Forderungen an Banken ist ein dauerhafter Partial Use nur möglich, wenn eine Bank in dieser Forderungsklasse nur eine begrenzte Anzahl von Kreditnehmern hat, und wenn die Einführung eines Ratingverfahrens für diese Aktivaklassen ein "unverhältnismäßig großer Aufwand" wäre. So müssen z.B. international tätige Landesbanken, die den internen Ratingansatz wählen, ihre Forderungen an Sparkassen raten (Risikogewicht momentan 20 %; künftig je nach Ratingnote der Bank). Dies betrifft den Liquiditätsverbund zur Refinanzierung der Sparkassen und in ähnlicher Weise auch den der genossenschaftlichen Kreditinstitute gegenüber ihren Zentralinstituten; betroffen davon sind auch die Privatbanken. Hinzu kommt, dass sich die Restriktionen hinsichtlich eines dauerhaften Partial Use für Forderungen gegenüber Banken auch für die Förderbanken negativ auswirken werden, da die Förderbanken insbesondere in Folge des Hausbankprinzips in dieser Forderungsklasse zahlreiche Kreditnehmer haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 163/1/05




1. Es wird begrüßt, dass die von dem Europäischen Parlament und Rat vorgelegten

2. Ausdehnung des Partial Use Tätigkeitsrichtlinie Artikel 89

3. Bürgschaftsbanken/staatliche Förderbanken

4. Use Test Tätigkeitsrichtlinie Artikel 86 IV

5. Granularitätsgrenze/Behandlung von Retailkrediten

6. Keine überzogenen Risikogewichte

7. Möglichkeit der Verrechenbarkeit des erwarteten Verlusts mit den Wertberichtigungen

8. Verbriefungen Tätigkeitsrichtlinie Artikel 94 ff.

9. Ausdehnung der anerkennungsfähigen Sicherheiten im Standardansatz

10. Anerkennung von Bürgschaften der Förderinstitute/Kreditgarantiegemeinschaften

11. Sachgerechte Lösungen für Ausfallbürgschaften und Rückgarantien

12. Verzicht auf die dreijährige Wertermittlung bei grundpfandrechtlich besicherten Krediten/jährliche Objektwertüberwachung Anhang VIII, Teil 2, Tz. 8b der Tätigkeitsrichtlinie

13. Risikogewichtung gedeckter Schuldverschreibungen Annex VI, Teil l, Tz. 68 und Annex VII, Teil 2, Tz. 8 lit. d der Tätigkeitsrichtlinie

14. Unterkonsolidierung Tätigkeitsrichtlinie Artikel 73, Tz. 2

15. Ausfallkriterium Anhang VII, Teil 4, Tz. 44b

16. Prozyklische Effekte von Basel II

17. Level playing field für international tätige Kreditinstitute

18. Operationelles Risiko Anhang X der Tätigkeitsrichtlinie - Bruttoertrag kein geeigneter Indikator

19. Übergangsregelungen

20. Barwertiges Zinsänderungsrisiko

21. Bankinterner Kapitaleinschätzungsprozess Artikel 123 Abs. 1 der Tätigkeitsrichtlinie

22. Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess Tätigkeitsrichtlinie Artikel 124 Abs. 4

23. Offenlegungsanforderungen

24. Komitologie

25. Änderung von Vorschriften für Großkredite


 
 
 


Drucksache 237/05

... ist der Schutz gesundheitlicher Individualinteressen und auch solcher der Allgemeinheit, denn eine durch Werbung beeinflusste unsachgemäße Selbstbehandlung kann nicht nur den Kranken selbst, sondern bei einigen Krankheiten auch Dritte gefährden. Deshalb soll die Publikumswerbung für Arzneimittel bezüglich gravierender Krankheiten und Leiden weiterhin werblichen Restriktionen unterworfen bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Heilmittelwerbegesetzes

Artikel 3
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 4
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 6
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 7
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 56

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 57

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Nummer 74

Zu Nummer 75

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 585/05

... 3. verurteilt nachdrücklich die Ermordung des Journalisten Elmar Husejnow im März 2005 und bekräftigt sein Eintreten für Pluralismus, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit; fordert die Behörden auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Täter vor Gericht zu bringen; fordert die Regierung nachdrücklich auf, die gegen die Medien verhängten Restriktionen aufzuheben, die Schikanierung, Einschüchterung und Festnahme von Journalisten zu stoppen, die es wagen, die Regierung zu kritisieren, und die persönliche Sicherheit und berufliche Integrität der Journalisten, die ihre Pflicht erfüllen, zu schützen;



Drucksache 341/05

... Dies ist die zentrale Vorschrift zum Erlöschen der Steuerschuld. Der Zeitraum von zehn Jahren bis zum endgültigen Erlöschen erscheint angemessen, da er einerseits zu lange ist, um ein planmäßiges Zurückfahren des Betriebs im Hinblick auf eine künftige Liquidierung zu ermöglichen, andererseits eine darüber hinaus gehende Verlängerung des Zeitraums den Unternehmer wegen den betriebswirtschaftlichen Restriktionen und der latenten Steuerforderung in seinen Entscheidungen behindern würde. Geht das Vermögen innerhalb des Zehnjahreszeitraums ein weiteres Mal durch Erbgang über, beginnt für den weiteren Erwerber die Zehnjahresfrist erneut zu laufen. Um Schwierigkeiten aus der Kumulierung mehrerer Steuertatbestände auf das gleiche Vermögen zu vermeiden, soll die Steuer aus dem Vorerwerb in einem solchen Fall erlöschen. Zur Vermeidung von Rechtsgestaltungen gilt das allerdings nicht für Schenkungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 341/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Artikel 1
Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom BGBl. I S zuletzt geändert durch Artikel ... des ... vom ..., BGBL. I, S wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997, BGBl. I S. 378, zuletzt geändert durch Artikel 13 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29. Dezember 2003, BGBL. I, S. 3076, wird wie folgt geändert:

§ 28
Stundung und Erlöschen der Steuer bei begünstigtem Vermögen

Begründung

I .Allgemeines

1. Verfassungsrechtliche Fragen

2. Verhinderung missbräuchlicher Umgestaltung von nichtproduktivem Vermögen zu Betriebsvermögen

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 4

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nr. 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nr. 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 5

Zu Nr. 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nr. 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nr. 7

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 789/1/05

... c) Das Regelwerk für die Briefwahl bedarf vor dem Hintergrund eines kontinuierlich ansteigenden Briefwähleranteils einer umfassenden Überprüfung; dabei muss im Interesse eines Beitrages für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung geklärt werden, ob die bisher überwiegend verfassungsrechtlich motivierten Restriktionen beibehalten werden müssen und nach Vereinfachungsmöglichkeiten für die Praxis gesucht werden.



Drucksache 322/05

... Dies ist die zentrale Vorschrift zum Erlöschen der Steuerschuld. Der Zeitraum von zehn Jahren bis zum endgültigen Erlöschen erscheint angemessen, da er einerseits zu lange ist, um ein planmäßiges Zurückfahren des Betriebs im Hinblick auf eine künftige Liquidierung zu ermöglichen, andererseits eine darüber hinaus gehende Verlängerung des Zeitraums den Unternehmer wegen den betriebswirtschaftlichen Restriktionen und der latenten Steuerforderung in seinen Entscheidungen behindern würde. Erfolgt die Betriebsfortführung über den Behaltenszeitraum von zehn Jahren ohne Verstoß gegen die in Absatz 3 geregelten Behaltensregelungen, ist die Steuer nach zehn Jahren vollständig erloschen. Bei einem Verstoß gegen die Behaltensregelung soll die für den verbliebenen Behaltenszeitraum noch zu stundende Steuer zu den folgenden Erlöschenszeitpunkten in gleichen Teilbeträgen erlöschen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 322/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

§ 12a
Bestand und Bewertung von Betriebsvermögen

§ 19b
Begrenzung der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen im Übergangsbereich

§ 28
Stundung und Erlöschen der Steuer bei begünstigtem Vermögen

§ 28a
Begünstigtes Vermögen

Artikel 2
Änderung des Bewertungsgesetzes

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 341/05 (Beschluss)

... Dies ist die zentrale Vorschrift zum Erlöschen der Steuerschuld. Der Zeitraum von zehn Jahren bis zum endgültigen Erlöschen erscheint angemessen, da er einerseits zu lange ist, um ein planmäßiges Zurückfahren des Betriebs im Hinblick auf eine künftige Liquidierung zu ermöglichen, andererseits eine darüber hinaus gehende Verlängerung des Zeitraums den Unternehmer wegen den betriebswirtschaftlichen Restriktionen und der latenten Steuerforderung in seinen Entscheidungen behindern würde. Geht das Vermögen innerhalb des Zehnjahreszeitraums ein weiteres Mal durch Erbgang über, beginnt für den weiteren Erwerber die Zehnjahresfrist erneut zu laufen. Um Schwierigkeiten aus der Kumulierung mehrerer Steuertatbestände auf das gleiche Vermögen zu vermeiden, soll die Steuer aus dem Vorerwerb in einem solchen Fall erlöschen. Zur Vermeidung von Rechtsgestaltungen gilt das allerdings nicht für Schenkungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 341/05 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage

Artikel 1

Artikel 2

1. In § 10 Abs. 6 werden die Sätze 4 und 5 gestrichen.

2. § 12 wird wie folgt geändert:

3. § 13a wird wie folgt geändert:

4. § 19a wird wie folgt geändert:

5. Nach § 19a wird folgender § 19b eingefügt:

6. § 28 wird wie folgt gefasst:

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

1. Verfassungsrechtliche Fragen

2. Verhinderung missbräuchlicher Umgestaltung von nichtproduktivem Vermögen zu Betriebsvermögen

Zu Artikel 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 2

Zu Nr. 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nr. 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nr. 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 5

Zu Nr. 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nr. 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nr. 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 84/05

... Um ein vergleichbares Schutzniveau für die inländischen Versorgungsanwärter zu erreichen wird, unabhängig davon, ob sie Verträge bei einem In- oder ausländischen Unternehmen abschließen, wird von der Option in Art. 18 Abs. 7 Buchst. a 1. Alt., b und c der Richtlinie Gebrauch gemacht und die grenzüberschreitende Tätigkeit ausländischer Anbieter bestimmten Restriktionen unterworfen (Abs. 5). Dies ist insbesondere deshalb geboten, weil in vielen Fällen nicht der Versorgungsanwärter sondern der Arbeitgeber den ausländischen Anbieter auswählen wird; mithin hat häufig der Begünstigte gar nicht die Möglichkeit, sich seinen Versicherer auszusuchen. Zudem wird dadurch erreicht, dass die Wettbewerbsbedingungen nicht zu weit auseinander fallen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 117
Grenzüberschreitende Tätigkeit der Pensionsfonds

§ 118a
Definition

§ 118b
Anzuwendende Vorschriften

§ 118c
Grenzüberschreitende Tätigkeit der Pensionskassen

§ 118e
Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 118f
Einrichtungen mit Sitz außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 146
Bundesaufsicht

§ 147
Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde

§ 148
Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 149
Verfahren

§ 150
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 151
Statistische Nachweisungen

§ 152
Statistische Angaben öffentlich-rechtlicher Versicherungsunternehmen

§ 153
Ermächtigungsgrundlage

§ 55b
Prognoserechnungen

§ 92
Versicherungsbeirat

§ 117
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionsfonds

§ 118a
Definition

§ 118b
Anzuwendende Vorschriften

§ 118c
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionskassen

§ 118e
Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 118f
Einrichtungen mit Sitz in Drittstaaten

§ 146
Bundesaufsicht

§ 147
Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde

§ 148
Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 149
Verfahren

Artikel 2
Änderung des Betriebsrentengesetzes

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Bestimmung von Pensionskassen als Unternehmen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung (PKewBV)

§ 2
Überbetriebliche Pensionskassen

Artikel 4
Aufhebung von Rechtsvorschriften

Artikel 5
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

§ 118a

§ 118b

§ 118c

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

§ 118e

§ 118f

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

§ 147

§ 148

§ 149

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Artikel 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 246/05

... Die flexible Nutzbarkeit von entry/exit-Kapazitäten kann dazu führen, dass für das gesamte Netz eines Netzbetreibers oder mehrerer Netzbetreiber ein eigentumsgrenzenüberschreitender Transportvertrag geschlossen werden kann, eine freie Zuordenbarkeit von jedem Einspeisepunkt zu allen Ausspeisepunkten aber nicht gewährleistet werden kann. Ursache hierfür können sowohl dauerhafte physikalische Netzrestriktionen, wie zum Beispiel verschiedene Gasbeschaffenheiten oder ein unzureichender netzhydraulischer Verbund sein, als auch temporäre Engpasssituationen, die sich im Zuge der Lastflusssimulationen zeigen. Während sich dauerhafte physikalische Engpässe in der Regel nur durch einen Netzausbau in Form von Mischanlagen oder zusätzlichen Leitungen beseitigen lassen, können Engpässe, die sich aufgrund von Lastflusssimulationen zeigen, in hohem Umfang von den gesetzten Prämissen oder worst-case-Szenarien abhängig sein, die nur wenige Tage im Jahr betreffen. Bei dauerhaften Engpässen könnte der Netzbetreiber zum einen die Zahl der ausweisbaren, frei zuordenbaren Kapazitäten in Summe reduzieren oder Teilnetze bilden, d.h. sein Netz fragmentieren. Beide Maßnahmen beschränken die Wirksamkeit eines entry/exit-Systems und damit die Effizienz des Netzzugangs insgesamt. Der Netzbetreiber hat daher die Pflicht, die Zahl der flexiblen nutzbaren Kapazitäten in seinem gesamten Netz zu maximieren, in dem er wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen vornimmt, mittels derer das Angebot flexibler Kapazitäten über den zunächst durch Lastflusssimulation ermittelten Status quo hinaus wieder erhöht und eine Teilnetzbildung vermieden werden kann.



Drucksache 847/05

... 20. verurteilt die Festnahmen und die Inhaftierung von Cyberjournalisten und Webloggern sowie die gleichzeitige Zensur mehrerer Online-Veröffentlichungen, Weblogs und Internetseiten sowie die kürzlich erfolgten willkürlichen Festnahmen von Journalisten und die strikten Restriktionen gegen die Medien im Iran und fordert die iranischen Behörden, insbesondere das iranische Parlament, daher auf, ihre Verpflichtungen gemäß dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zu erfüllen und vor allem die freie Meinungsäußerung auf Internetseiten, in Weblogs und in der Presse zuzulassen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 847/05




Entschließung

3 Nuklearproblematik

3 Menschenrechte


 
 
 


Drucksache 789/05 (Beschluss)

... c) Das Regelwerk für die Briefwahl bedarf vor dem Hintergrund eines kontinuierlich ansteigenden Briefwähleranteils einer umfassenden Überprüfung; dabei muss im Interesse eines Beitrages für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung geklärt werden, ob die bisher überwiegend verfassungsrechtlich motivierten Restriktionen beibehalten werden müssen und nach Vereinfachungsmöglichkeiten für die Praxis gesucht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 789/05 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Artikel 1
Änderung des Bundeswahlgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Problem

2. Denkbare Problemlösungen

2.1 Trennung von Erst- und Zweitstimmenwahl

2.2 Beschränkung der Nachwahl auf Briefwählerinnen und Briefwähler

2.3 Nichtveröffentlichung von Wahlergebnissen am Tag der Hauptwahl

2.4 Ermittlung der Wahlergebnisse der Hauptwahl erst am Tag der Nachwahl

2.5 Obligatorische Aufstellung von Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerbern

2.6 Fakultative Aufstellung von Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerbern

3. Vorschlag für eine Neuregelung

4. Kosten

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu den Nummer n

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 917/04

... Diese Refokussierung muss ihren Niederschlag auch in den öffentlichen Finanzen auf europäischer wie nationaler Ebene finden. Zum einen ist es hier wichtig, dass sich jede Neuausrichtung der Lissabon-Strategie strikt im Kontext der Vorgaben für den EU-Haushaltsrahmen für 2007 ­ 2013 bewegen muss. Deutschland und fünf weitere Mitgliedstaaten der EU fordern, diesen Haushaltsrahmen auf 1% des EU-Bruttonationaleinkommens zu begrenzen. Zum anderen sind vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung in den öffentlichen Haushalten der EU- Mitgliedstaaten auch die Maßgaben des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes zu beachten. Die Bundesregierung wird daher die gegenwärtigen Gespräche über den Stabilitäts- und Wachstumspakt mit dem Ziel führen, dass der Pakt in Zukunft deutliche Anreize für mehr Wachstum und Beschäftigung sowie für Strukturreformen zur nachhaltigen Ausrichtung der öffentlichen Finanzen setzt. Aus diesen Gründen misst die Bundesregierung ­ gerade angesichts enger Budgetrestriktionen ­ der Umschichtung der öffentlichen Haushalte auf wachstumswirksame Ausgaben im Bereich Sach- und Humankapital sowie zur Stärkung der wissensbasierten Gesellschaft große Bedeutung bei. Dieser Prozess sollte auf EU-Ebene auf gemeinsamen Analysen zu den Wachstums- und Beschäftigungswirkungen einzelner Politikmaßnahmen aufbauen und durch einen intensiven Austausch von länderspezifischen Erfahrungen unterstützt werden.



Drucksache 917/1/04

... 26. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass Innovation und Technologie die Grundlagen unseres Wohlstands sind. Er unterstützt die Forderung der Bundesregierung, das 7. Forschungsrahmenprogramm klar auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wissenschaft und Industrie auszurichten sowie bei Förderentscheidungen die Qualität der Vorhaben als entscheidendes Auswahlkriterium heranzuziehen. Im Übrigen stellt die Investition in Wissen und Bildung einen Schlüssel für die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten und der EU insgesamt dar. Angesichts der engen Budgetrestriktionen kommt der Umschichtung der öffentlichen Haushalte auf wachstumswirksame Ausgaben im Bereich Sach- und Humankapital sowie zur Stärkung der wissensbasierten Gesellschaft deshalb eine größere Bedeutung zu.



Drucksache 917/04 (Beschluss)

... 12. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass Innovation und Technologie die Grundlagen unseres Wohlstands sind. Er unterstützt die Forderung der Bundesregierung, das 7. Forschungsrahmenprogramm klar auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wissenschaft und Industrie auszurichten sowie bei Förderentscheidungen die Qualität der Vorhaben als entscheidendes Auswahlkriterium heranzuziehen. Im Übrigen stellt die Investition in Wissen und Bildung einen Schlüssel für die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten und der EU insgesamt dar. Angesichts der engen Budgetrestriktionen kommt der Umschichtung der öffentlichen Haushalte auf wachstumswirksame Ausgaben im Bereich Sach- und Humankapital sowie zur Stärkung der wissensbasierten Gesellschaft deshalb eine größere Bedeutung zu. Zur Zielerreichung einer wissensbasierten Wirtschaft gilt es, die Konzepte der Informationsgesellschaft für eine moderne Wissensgesellschaft fortzuentwickeln und auszugestalten. Dies bedeutet, vorhandene Konzepte lebenslangen Lernens noch effektiver umzusetzen und für bestimmte Zielgruppen, etwa für ältere Arbeitnehmer, aber auch für KMU gezielt neue Konzepte zu entwickeln. Notwendig ist vor allem die bessere Ausschöpfung der Humanressourcen und die Durchlässigkeit des Bildungssystems. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und auch der fortschreitenden Globalisierung der Weltwirtschaft kommt einer ganzheitlichen, integrierten Personalentwicklung über alle Stufen der individuellen Bildungsbiografie (Schulbildung, Ausbildung, Berufseinstieg, lebenslange, beständige, berufliche Weiterqualifizierung) bis hin zu neuen Arbeitskonzepten für ältere Arbeitnehmer (Sabbatical, Teilzeitbeschäftigung, Telearbeit) besondere Bedeutung bei der Umsetzung dieses ehrgeizigen Ziels zu.



Drucksache 917/3/04

... 8. Die Budgetrestriktionen für die Konzentration und Weiterentwicklung des Lissabon-Prozesses sind auch vor dem Hintergrund der Maßgaben des Stabilitäts- und Wachstumspaktes zu sehen. Die Verpflichtung zur makroökonomischen Stabilität sowie zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte sind wesentliche Elemente zur Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung.



Drucksache 22/16 PDF-Dokument



Drucksache 51/20 PDF-Dokument



Drucksache 179/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 234/16 PDF-Dokument



Drucksache 266/11 PDF-Dokument



Drucksache 331/11 PDF-Dokument



Drucksache 492/17 PDF-Dokument



Drucksache 559/12 PDF-Dokument



Drucksache 619/16 PDF-Dokument



Drucksache 645/10 PDF-Dokument



Drucksache 651/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.