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"Reise"
Drucksache 470/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus
... Der Gesetzentwurf will gemäß seiner Begründung steuerliche Anreize für den Mietwohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment in die Tat umsetzen. Die Steuervergünstigung hindert die Begünstigten jedoch nicht daran, für Mietwohnraum, der in Gebieten mit hoher Marktanspannung neu geschaffen wird, die höchstmögliche am Markt erzielbare Miete zu verlangen. Da die Mietpreisbremse für neu geschaffenen Wohnraum nicht gilt, sind nach oben keine Grenzen gesetzt. Durch die Begrenzung der abschreibungsfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf 3 000 Euro/m2 Wohnfläche soll zwar Luxusneubau verhindert werden. Hierbei bleibt jedoch unberücksichtigt, dass in Gebieten mit hohem Nachfrageüberhang selbst für neu gebauten Wohnraum mit einfacher oder durchschnittlicher Ausstattung und Lage mittlerweile Mietpreise aufgerufen werden, die sich Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen als Zielgruppe dieses Gesetzentwurfs nicht mehr leisten können.
Drucksache 423/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
... Einführung einer unteren Grenze (Bagatellgrenze) bei der Freisetzung entsprechend Anlage 15 [zu § 108] StrlSchV, damit ein einheitlicher Meldemaßstab für alle Anlagen und Einrichtungen gilt.
Drucksache 85/18
Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen
Entschließung des Bundesrates zu weiteren Verbesserungen im Ausbildungsförderungsrecht - Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetz es (BAföG )
... 5. die automatisierte Anpassung von Freibeträgen, Bedarfssätzen und Sozialpauschalen an die tatsächliche Entwicklung der Einkommen und Preise (Regelanpassung),
Drucksache 152/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher
... Zu nennen sind zum Beispiel die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt, die zu Rechtsvorschriften über die Abschaffung der Roaming-Gebühren für die Nutzung von Mobiltelefonen mit Wirkung vom 15. Juni 20175 und über das Verbot von ungerechtfertigtem Geoblocking geführt hat, sodass die Verbraucher ab dem 3. Dezember 2018 Zugang zu Waren oder Dienstleistungen von Websites, deren Standort sich in einem anderen Mitgliedstaat befindet, haben und diese erwerben können6. Ab 1. April 2018 ist zudem die grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhaltsdiensten sichergestellt7. Im Rahmen der Energieunion und der Klimapolitik wurde eine Einigung über die Vorschläge der Kommission zur Stärkung der Verbraucherrechte im Energiemarkt8 sowie zu neuen Emissions- und Kraftstoffverbrauchprüfungen für Kraftfahrzeuge9 erzielt. Außerdem gelten ab dem 1. Juli 2018 modernisierte Rechtsvorschriften über Pauschalreisen10.
1. Einleitung
1.1. Aufbau eines fairen Binnenmarkts für Verbraucher und Unternehmen
1.2 Einführung der Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher
2. Modernisierung des GEMEINSCHAFTLICHEN BESITZSTANDS IM VERBRAUCHERSCHUTZ
- Neue Instrumente für Verbraucher - individuelle Rechtsbehelfe.
- Mehr Transparenz für Verbraucher auf Online-Marktplätzen.
- Ausweitung des Verbraucherschutzes auf kostenlose Dienste.
- Entlastung für Unternehmen.
3. Besserer Rechtsschutz für Verbraucher, wirksame DURCHSETZUNG sowie verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem FAIREN und SICHEREN Binnenmarkt
3.1 Besserer Rechtsschutz für Verbraucher
- Nutzung des vollen Potenzials behördlicher Verfügungen zur Sicherstellung des Rechtsschutzes für Verbraucher bei Massenschadensereignissen.
- Stärkung der vorhandenen Instrumente für Verbraucher - Alternative Streitbeilegung und Online-Streitbeilegung.
3.2 Wirksame Durchsetzung und verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem fairen und sicheren Binnenmarkt
a Wirksamerer Sanktionen, vor allem für weitverbreitete Verstöße
b Hilfe für die Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung für die neue CPC-Verordnung
c Aufbau von Kapazitäten
- Finanzierung und Koordinierung für die E-Enforcement Academy.
- Es liefert den Mitgliedstaaten Unterstützung zur Sicherstellung,
d Koordinierte Durchsetzung
3.3 Einführung von Rechtsvorschriften für die Sicherheit von Non-Food-Produkten
a Modernisierung des Schnellwarnsystems
b Die beste Nutzung der koordinierten Marktüberwachung
4. Internationale Zusammenarbeit
a Kooperationsvereinbarungen zum Ausbau der Koordinierung mit Partnern außerhalb der EU
b Produktsicherheit: eine globale Herausforderung
5. Sicherstellung der GLEICHBEHANDLUNG von VERBRAUCHERN IM Binnenmarkt: Bekämpfung des Problems der ZWEIERLEI QUALITÄT von VERBRAUCHSGÜTERN
6. BEWUSSTSEINSBILDUNG und AUFBAU von KAPAZITÄTEN
6.1 Dialog mit den Verbrauchern und Informationskampagne
6.2 Ausbildung, Schulung, Ausbau von Kapazitäten und andere Informationsinstrumente
7. Vorbereitung der VERBRAUCHERPOLITIK für ZUKÜNFTIGE Herausforderungen
- Künstliche Intelligenz.
- Internet der Dinge.
- Nachhaltiger Verbrauch.
8. Schlussfolgerung
Drucksache 124/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2019-2020) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020
... Die von der Kommission vorgeschlagenen Euratom-Forschungstätigkeiten im Bereich der Kernspaltung beschränken sich - wie es dem Standpunkt des Bundesrates entspricht - auf Aspekte der Sicherheit und der Gefahrenabwehr. In dieser Hinsicht knüpft der aktuelle Vorschlag an seinen unmittelbaren Vorgänger, das Euratom-Programm 20142018, an, dessen Ziel darin bestand, Sicherheitsrisiken und Risiken im Zusammenhang mit Strahlenexpositionen durch industrielle oder medizinische Anwendungen zu verringern und die Notfallvorsorge bei Unfällen mit Strahlungsfreisetzung zu fördern. Der Umfang und die Ziele des Programms wurden infolge eines Kompromisses, der nach dem Nuklearunfall in Fukushima im Jahr 2011 im Rat erzielt wurde, neu auf diese Bereiche ausgerichtet. Deutsche Wissenschaftler haben von diesem Ansatz profitiert: Seit 2014 haben sie 20 % der verfügbaren Euratom-Fördermittel erhalten.
Drucksache 207/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfern-straßenmautgesetzes
... Als Folge ist ein Anstieg der Preise und Gebühren für Abfallentsorgungsdienstleistungen zu erwarten, die auf die Verbraucher umgelegt werden.
Drucksache 375/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz - GKV-VEG)
... "Sie darf einen Betrag von 50 Prozent der durchschnittlich auf den Monat entfallenden Ausgaben des Gesundheitsfonds nicht überschreiten. Überschreitet die Höhe der Liquiditätsreserve diesen Betrag auf Grundlage der Prognose des Schätzerkreises nach § 220 Absatz 2 für das jeweilige Folgejahr abzüglich der gesetzlich vorgesehenen Entnahmen aus der Liquiditätsreserve für die Folgejahre, sind die überschüssigen Mittel jährlich bis zu einer Höhe entsprechend eines Finanzvolumens von 0,1 Beitragssatzpunkten der beitragspflichtigen Einnahmen in die Einnahmen des Gesundheitsfonds zu überführen."
Drucksache 507/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. August 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius über den Luftverkehr
... Durch dieses Gesetz entstehen weder bei Wirtschaftsunternehmen, insbesondere nicht bei mittelständischen Unternehmen, noch bei den sozialen Sicherungssystemen zusätzliche Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Drucksache 153/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 93/13 /EWG
/EWG des Rates vom 5. April 1993, der Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2005/29 /EG
/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 2011/83 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften
... /EWG /EWG vom 5. April 1993 über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen, Richtlinie 98/6/EG vom 16. Februar 1998 über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihm angebotenen Erzeugnisse, Richtlinie
Drucksache 408/18
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern
Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung
... gestützt. Die Vorschrift ermöglicht dem Vorsitzenden das Ergreifen von Maßnahmen, die erforderlich sind, um den ungestörten Ablauf der Sitzung zu gewährleisten. Eine einheitliche und verlässliche Handhabung der Norm hat sich in Bezug auf Gesichtsverhüllung in der Rechtsprechung bislang nicht herausbilden können. Entscheidungen im Rahmen der Sitzungspolizei reichen - bei gleich oder ähnlich gelagerten Sachverhalten - von einer Hinnahme der Gesichtsverhüllung über Maßnahmen allein zum Zwecke der Identitätsfeststellung bis zu einem Verbot der Gesichtsverhüllung sowohl für an der Verhandlung beteiligte Personen als auch für Zuschauer und der Androhung von Ordnungsmitteln zur Durchsetzung des Verbots. Eine Umfrage unter den bayerischen Gerichten und Staatsanwaltschaften hat gezeigt, dass die Unsicherheit in der Praxis angesichts des Fehlens einer spezialgesetzlichen Grundlage groß ist (vgl. BR-Pl. Prot. 947, Seite 304). Sowohl die bayerische als auch die nordrhein-westfälische gerichtliche Praxis erwarten, dass Fallkonstellationen mit vollverschleierten Personen im Gerichtssaal angesichts der beachtlichen Zahl von Zuwanderern aus Kulturkreisen, in denen eine solche Verschleierung nicht unüblich ist, vermehrt auftreten werden.
Drucksache 12/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen, zur Aufhebung der Richtlinie 2000/59 /EG
/EG und zur Änderung der Richtlinien 2009/16 /EG
/EG und 2010/65 /EU
/EU - COM(2018) 33 final
... 16. Auch Artikel 7 Ziffer 19 des Richtlinienvorschlags ist aus Sicht des Bundesrates problematisch: Alle Abfälle, die nicht ins Meer eingeleitet werden dürfen, müssen zwingend abgegeben werden, wenn der nächste Anlaufhafen außerhalb der EU liegt, zum Beispiel in Großbritannien. Diese unflexible Regelung hätte zur Folge, dass ein Schiff, das im vorletzten europäischen Hafen alle an Bord befindlichen Abfälle abgegeben hat, nun im letzten europäischen Hafen noch das abgeben muss, was auf der kurzen Reise zwischen den letzten beiden Häfen angefallen ist, beispielsweise 0,6 m3 "Sludge" und eine Leuchtstoffröhre. Da die Leuchtstoffröhre nicht mit ungefährlichen hausmüllähnlichen Abfällen vermischt werden darf, müsste für diese einzige Leuchtstoffröhre eine Entsorgung gefährlicher Abfälle mit entsprechender abfallrechtlicher Dokumentation durchgeführt werden. Auch die Entsendung eines Entsorgungsfahrzeuges für die Übernahme von 0,6 m3 "Sludge" wäre unverhältnismäßig, da die Kosten für die An- und Abfahrt des Fahrzeugs und für die Übernahme der Abfälle deutlich höher wären als die Kosten für die Verwertung bzw. Beseitigung der Abfälle.
Drucksache 138/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates für eine Modernisierung und Erweiterung der EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abstandswarner in schweren Nutzfahrzeugen
... Mehrere schwere Auffahrunfälle von Lkw und Reisebussen auf deutschen Autobahnen, die sich seitdem ereignet haben und bei denen viele Tote und Schwerverletzte zu beklagen waren, erfordern eine Neubewertung durch die Bundesregierung (7/2017: A9, Bus; 1/2018: A2, Lkw; 2/2018: A3, Bus und Lkw, A5, Lkw).
Anlage Entschließung des Bundesrates für eine Modernisierung und Erweiterung der EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abstandswarner in schweren Nutzfahrzeugen
Drucksache 138/18
Antrag der Länder Brandenburg, Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates für eine Modernisierung und Erweiterung der EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abstandswarner in schweren Nutzfahrzeugen
... Mehrere schwere Auffahrunfälle von Lkw und Reisebussen auf deutschen Autobahnen seitdem, bei denen viele Tote und Schwerverletzte zu beklagen waren, erfordern eine Neubewertung durch die Bundesregierung (7/2017: A9, Bus; 1/2018: A2, Lkw; 2/2018: A3, Bus und Lkw, A5, Lkw).
Drucksache 53/18 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG)∗
... Dabei wird nicht verkannt, dass englische Rechtsbegriffe in ihrer inhaltlichen und rechtlichen Bedeutung nicht immer mit deutschen Rechtsbegriffen übereinstimmen und daher nicht ohne Weiteres für deutsche Rechtsbegriffe einsetzbar sind. Dieses Problem stellt sich in umgekehrtem Sinne jedoch auch bei in deutscher Sprache geführten Prozessen, in denen in englischer Sprache abgefasste Urkunden zu übersetzen sind. Vor allem aber ist der Inhalt deutscher Rechtsbegriffe durchaus im Wege der Umschreibung auch in englischer Sprache korrekt erfassbar. Dies gilt umso mehr, wenn die beteiligten Juristen mit beiden (Fach-) Sprachen und Rechtskreisen vertraut sind.
Drucksache 178/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Erste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung und der BVL -Aufgabenübertragungsverordnung
... Der Wirtschaft entstehen keine Kosten. Auswirkungen auf die Einzelpreise sowie Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau und das Verbraucherpreisniveau sind somit nicht zu erwarten.
Drucksache 94/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Vorschriften für die Unternehmensbesteuerung einer signifikanten digitalen Präsenz - COM(2018) 147 final
... e) Internet-Service-Pakete mit Informationen, in denen die Telekommunikationskomponente ein ergänzender oder untergeordneter Bestandteil ist, d.h. Pakete, die mehr ermöglichen als nur die Gewährung des Zugangs zum Internet und die weitere Elemente wie etwa Nachrichten, Wetterberichte, Reiseinformationen, Spielforen, Webhosting, Zugang zu Chatlines oder ähnliche Elemente umfassen;
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Geltungsbereich Artikel 2
Begriffsbestimmungen Artikel 3
Signifikante digitale Präsenz Artikel 4
Der signifikanten digitalen Präsenz zuzuordnende Gewinne Artikel 5
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II SIGNIFIKANTE DIGITALE Präsenz
Artikel 4 Signifikante digitale Präsenz
Artikel 5 Gewinne, die einer signifikanten digitalen Präsenz zuzuordnen sind oder im Zusammenhang mit ihr stehen
Kapitel III Schlussbestimmungen
Artikel 6 Überprüfung
Artikel 7 Ausschuss für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft
Artikel 8 Begrenzung der bei den Nutzern erhobenen Daten
Artikel 9 Umsetzung
Artikel 10 Inkrafttreten
Artikel 11 Adressaten
Anhang I Liste der Steuern gemäß Artikel 3 Absatz 1:
Anhang II Liste der Dienstleistungen gemäß Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe f:
Anhang III Liste der Dienstleistungen, die gemäß Artikel 3 Absatz 5 letzter Satz nicht als digitale Dienstleistungen gelten:
Drucksache 357/18
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Erste Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte -Abgabeverordnung
... genannten Krankheitserreger bestimmt sind, auf Fachkreise wie Ärzte, ambulante und stationäre Einrichtungen des Gesundheitswesen, Blutspendedienste und Beratungseinrichtungen. Das Abgabeverbot soll dem Schutz der Allgemeinheit und des Einzelnen dienen, indem es vor Risiken der Laienanwendung und möglichen Lücken in der Krankheitsüberwachung schützt.
Drucksache 614/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... a) für elektrische Arbeit pro Kilowattstunde, insbesondere auch durch die Zahlung von technologieneutralen fixen Marktprämien und den Ausschluss einer Zahlung bei negativen Preisen,
Drucksache 66/18
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Änderung der Anlage 1 Anhang 2 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Fünfzehnte Verordnung zur Änderung des ATP -Übereinkommens)
... Auswirkungen auf Einzelpreise sowie das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Drucksache 479/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Abschlussbericht zu den rechtlichen Wirkungen im Fall der Umsetzung von Artikel 25a § 99 des Bundesteilhabegesetzes (ab 2023) auf den leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe
... Danach würde die im Gesetz angelegte Konzeption einer Neudefinition zu einer Veränderung des leistungsberechtigten Personenkreises der Eingliederungshilfe gegenüber dem Status Quo führen, was vom Gesetzgeber jedoch nicht beabsichtigt war. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, einen partizipativen Beteiligungsprozess aufzusetzen, um Kriterien zur Neudefinition zu erarbeiten, die dem Willen des Gesetzgebers gerecht werden. Frau Parlamentarische Staatssekretärin Kerstin Griese hat die behinderten- und sozialpolitischen Sprecher aller Bundestagsfraktionen bereits mit Schreiben vom 16. Juli 2018 darüber informiert.
Drucksache 627/18
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung zur Umsetzung der Notifizierung zur Anwendung der Anrechnungsmethode bei bestimmten Einkünften nach dem deutsch-türkischen Doppelbesteuerungsabkommen (Notifizierungsverordnung DBA Türkei)
... Unternehmen, insbesondere den kleinen und mittelständischen Unternehmen, entstehen durch die Verordnung keine unmittelbaren direkten Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind durch die Verordnung nicht zu erwarten.
Drucksache 321/18
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheits-gesetzes zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen von Luftfahrtunternehmen bei der Abfertigung von Fluggästen
... Ohne Kenntnisse über die Identität von Fluggästen können Reisewege nicht nachvollzogen werden; Reisepläne von Personen, die sich bereits im Fokus der Sicherheitsbehörden befinden, können nicht frühzeitig erkannt werden. Für eine wirksame Bekämpfung von Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität sind dies jedoch wichtige Handlungsfelder.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeines
B. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 224/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt COM(2018) 340 final
... agentur arbeitet derzeit an Beschränkungsdossiers für Mikroplastikpartikel, die Produkten wie Kosmetika absichtlich zugesetzt werden, sowie für die Verwendung von oxo-abbaubaren Kunststoffen. Außerdem werden Maßnahmen in Bezug auf Mikroplastikpartikel vorbereitet, die Produkten (wie Reifen oder Textilien) zwar nicht absichtlich zugesetzt werden, aber bei deren Verwendung entstehen, sowie Maßnahmen zur Verringerung der Freisetzung von Kunststoffpellets während der Vorproduktion.
Drucksache 473/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (Neufassung)
... 11. Der Bundesrat betont, dass das Verbot, in bestimmten Fällen eine Frist zur freiwilligen Ausreise zu setzen (Artikel 9 Absatz 4 des Richtlinienvorschlags), zu rigide formuliert ist. Er fordert die Bundesregierung deshalb auf, auf die Einfügung einer flexibleren Formulierung, die den Behörden einen Ermessensspielraum einräumt, hinzuwirken (etwa durch Umformulierung in eine "kann"-Vorschrift, wonach in den entsprechenden Fällen je nach Gestaltung des Einzelfalls auf die Setzung einer Frist zur freiwilligen Ausreise verzichtet werden kann). Es kann nämlich auch in den in Artikel 9 Absatz 4 des Richtlinienvorschlags genannten Fällen angezeigt sein, eine Frist zur freiwilligen Ausreise zu setzen, wenn dies erfolgversprechender, günstiger oder weniger belastend sein sollte als eine Abschiebung. Aus humanitären Gründen kann eine freiwillige Ausreise vorzugswürdig sein, beispielsweise zum Erhalt der Familieneinheit, um dem Kindeswohl zu entsprechen oder um schutzbedürftigen Personen ausreichend Zeit für die freiwillige Ausreise einzuräumen.
Drucksache 190/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Online-Warenhandels und anderer Formen des Fernabsatzes von Waren - COM(2015) 635 final; Ratsdok. 15252/15
... Nach Ansicht des Bundesrates nimmt die Wahrscheinlichkeit, dass ein erst nach Gefahrübergang offenkundig gewordener Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag, und nicht auf zum Beispiel Verschleiß oder Fehlgebrauch zurückzuführen ist, mit zunehmender Zeitdauer ab. Nach Ablauf von bis zu zwei Jahren entspricht daher die in Artikel 8 Absatz 3 des Richtlinienvorschlags formulierte Annahme nicht mehr einer realistischen Vermutung sondern vielmehr einer reinen Fiktion, so dass die Regelung faktisch einer Haltbarkeitsgarantie nahekommt. Eine solche Haltbarkeitsgarantie werden aber die Verbraucherinnen und Verbraucher letztlich durch entsprechend höhere Preise vergüten müssen.
Drucksache 12/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen, zur Aufhebung der Richtlinie 2000/59 /EG
/EG und zur Änderung der Richtlinien 2009/16 /EG
/EG und 2010/65 /EU
/EU - COM(2018) 33 final
... 19. Auch Artikel 7 Ziffer 19 des Richtlinienvorschlags ist aus Sicht des Bundesrates problematisch: Alle Abfälle, die nicht ins Meer eingeleitet werden dürfen, müssen zwingend abgegeben werden, wenn der nächste Anlaufhafen außerhalb der EU liegt, zum Beispiel in Großbritannien. Diese unflexible Regelung hätte zur Folge, dass ein Schiff, das im vorletzten europäischen Hafen alle an Bord befindlichen Abfälle abgegeben hat, nun im letzten europäischen Hafen noch das abgeben muss, was auf der kurzen Reise zwischen den letzten beiden Häfen angefallen ist, beispielsweise 0,6 m3 "Sludge" und eine Leuchtstoffröhre. Da die Leuchtstoffröhre nicht mit ungefährlichen hausmüllähnlichen Abfällen vermischt werden darf, müsste für diese einzige Leuchtstoffröhre eine Entsorgung gefährlicher Abfälle mit entsprechender abfallrechtlicher Dokumentation durchgeführt werden. Auch die Entsendung eines Entsorgungsfahrzeuges für die Übernahme von 0,6 m3 "Sludge" wäre unverhältnismäßig, da die Kosten für die An- und Abfahrt des Fahrzeugs und für die Übernahme der Abfälle deutlich höher wären als die Kosten für die Verwertung bzw. Beseitigung der Abfälle.
Drucksache 206/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021
... Für die Wirtschaft und die sozialen Sicherungssysteme entstehen keine weiteren Kosten. Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Drucksache 574/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es
... Es entstehen keine sonstigen direkten oder indirekten Kosten für die Wirtschaft. Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau sind nicht zu erwarten.
Drucksache 27/18
Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates zur Anhebung des Ausbauziels Windenergie auf See
... Die Ergebnisse der 1. Ausschreibungsrunde nach § 26 WindSeeG zum 01.04.2017 deuten darauf hin, dass die Unternehmen, die ihre Gebote mit 0,00 ct/kWh abgegeben haben, langfristig mit einer Kostendegression im Maschinen- und Anlagenbau sowie mit einer steigenden Börsenstrompreisentwicklung kalkuliert haben. Diese sich abzeichnenden Entwicklungen werden nur umsetzbar sein, wenn die rechtlichen und planerischen Rahmenbedingungen einen verlässlichen Ausbaupfad der Windenergie auf See gewährleisten. Unmittelbar damit verknüpft ist eine verlässliche Netzanschlussplanung der Anlagen auf See sowie die zeitgerechte Bereitstellung eines leistungsfähigen Übertragungsnetzes an Land, um sicherzustellen, dass neben dem durch Erneuerbare Energien an Land erzeugtem Strom auch der auf See erzeugte Strom durch ausgebaute Übertragungsnetze in die südlichen Bundesländer abtransportiert werden kann. Abregelungen und Redispatch-Maßnahmen müssen auf das netztechnisch erforderliche Mindestmaß reduziert werden. Netzkapazitäten, die in den Jahren 2025-2030 durch den Atomausstieg und durch zusätzliche Abschaltungen von Kraftwerken ggf. zur Verfügung stehen, sind konsequent für den Abtransport des aus Erneuerbaren Energien erzeugten Stroms zu nutzen.
Drucksache 429/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben
... Das Gesetz wirkt sich nicht auf die Einzelpreise, das allgemeine Preisniveau und insbesondere nicht auf das Verbraucherpreisniveau aus.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Personenstandsgesetzes
§ 45b Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft
b Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4427, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
II.2 Weitere Kosten
II.3 Erwägungen zu anderen Lösungsmöglichkeiten
III. Ergebnis
Drucksache 353/18
... Zu erwarten ist, dass jährlich in ungefähr zwei Fällen eine Mindestgebühr von 500,00 Euro, ebenfalls in ungefähr zwei Fällen eine Mindestgebühr von 1 000,00 Euro sowie in einem Fall eine Mindestgebühr von 50,00 Euro zu erheben sein wird. Die Kostenbelastung der Adressaten beträgt somit insgesamt mindestens 3 050,00 Euro. Es kann nicht bewertet werden, in welchem Umfang durch die Einführung der neuen Gebührensätze Auswirkungen auf die Netzentgelte, die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, möglich sind. Es wird jedoch erwartet, dass allenfalls sehr geringfügige Auswirkungen eintreten werden.
Drucksache 595/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates: Wirksame Unterstützung der Forstbetriebe in Folge klimawandelbedingter Extremwetterereignisse - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz -
... Angesichts der zu erwartenden kalamitätsbedingten Holzmengen und den damit verbundenen dramatischen Preiseinbrüchen sollten die betroffenen Waldbesitzer auch steuerlich entlastet werden, ohne das Forstschäden-Ausgleichsgesetz zu aktivieren.
Drucksache 563/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... Der wirtschaftliche Betrieb von hocheffizienten Bestandsanlagen muss gesichert bleiben, damit diese nicht durch eine andere weniger effiziente getrennte Versorgung mit Strom und Wärme verdrängt werden und der Ausbau mit modernen und klimafreundlichen KWK-Anlagen erfolgt. Dies sind insbesondere die Bestandsanlagen in der allgemeinen Versorgung, die die Wärmeversorgung großer Stadtgebiete sicherstellen. Ein Erfordernis zur Absenkung der KWKG-Förderung für KWK-Bestandsanlagen wird auch aufgrund der seit 2017 erheblich gestiegenen Gaspreise nicht gesehen. Priorität der KWK-Novelle muss die Sicherung von Bestandsanlagen und der weitere Ausbau von modernen KWK-Anlagen sein. Ohne eine Förderung dieser Anlagen drohen ein Rückgang der KWK-Strommenge und gleichermaßen ein Rückgang der KWK-Wärmemenge in Deutschland. Zudem würde ein erneuter Fuel-Switch hin zu Kohle die CO
Drucksache 145/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte
... Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau und insbesondere das Verbraucherpreisniveau sind nicht zu erwarten. Die Einzelpreise ändern sich insoweit, als durch ihre bundesweite Vereinheitlichung die Übertragungsnetzentgelte teilweise steigen und teilweise sinken, ohne dass sich das durchschnittliche Preisniveau ändert.
Drucksache 626/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Fünfte Verordnung zur Änderung der Seefischereiverordnung
... Durch die vorliegende Verordnung entstehen keine Kosten für die Wirtschaft oder für die sozialen Sicherungssysteme. Die Verordnung hat keine Auswirkungen auf Einzelpreise oder das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau.
Drucksache 522/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz - GKV-VEG)
... "Sie darf einen Betrag von 50 Prozent der durchschnittlich auf den Monat entfallenden Ausgaben des Gesundheitsfonds nicht überschreiten. Überschreitet die Höhe der Liquiditätsreserve diesen Betrag auf Grundlage der Prognose des Schätzerkreises nach § 220 Absatz 2 für das jeweilige Folgejahr abzüglich der gesetzlich vorgesehenen Entnahmen aus der Liquiditätsreserve für die Folgejahre, sind die überschüssigen Mittel jährlich bis zu einer Höhe entsprechend eines Finanzvolumens von 0,1 Beitragssatzpunkten der beitragspflichtigen Einnahmen in die Einnahmen des Gesundheitsfonds zu überführen."
Drucksache 150/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Elektro - und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung und der Anzeige- und Erlaubnisverordnung
... es vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) die Bundesregierung unter Wahrung der Rechte des Bundestages und zu § 24 Nummer 1 und 2 nach Anhörung der beteiligten Kreise, - des § 53 Absatz 6 Nummer 1 und 2 und § 54 Absatz 7 Nummer 1 und 2 des
Drucksache 382/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/943
zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung
... § 19 Absatz 1 Satz 1 GeschGehG-E ermöglicht zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Verfahren eine gänzliche oder teilweise Begrenzung des Personenkreises, der Zugang zu Dokumenten und Verhandlungen hat, in denen Geschäftsgeheimnisse eröffnet werden. Die Regelung setzt Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie (EU) Nr.
Drucksache 69/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen - COM(2018) 113 final; Ratsdok. 7049/18
... 2. Angesichts der Tatsache, dass das Crowdfunding zunehmend von Kleinanlegerinnen und Kleinanlegern genutzt wird, müssen beim Erlass eines europäischen Rechtsrahmens auch deren Interessen angemessen berücksichtigt werden. Aus Sicht des Bundesrates kann eine langfristige und wirksame Freisetzung des Potenzials von Crowdfunding in der EU aber nur gelingen, wenn die Belange von Kleinanlegerinnen und Kleinanlegern europaweit angemessen und unter Berücksichtigung der hohen Verbraucherschutzstandards des geregelten Kapitalmarkts reguliert werden. Beispielsweise verfügen einzelne EU-Mitgliedstaaten über umfassendere Schutzvorschriften für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger als der Verordnungsvorschlag.
Drucksache 73/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Investmentfonds und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 345/2013
und (EU) Nr. 346/2013
- COM(2018) 110 final
... (4) Um die Transparenz und den Anlegerschutz zu stärken, sollte der Zugang zu Informationen über die in nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften enthaltenen Vertriebsanforderungen für Anteile von AIF oder OGAW dadurch verbessert werden, dass die zuständigen Behörden und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (im Folgenden "ESMA") dazu verpflichtet werden, auf ihren Websites zentrale Datenbanken in mindestens einer in internationalen Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache zu unterhalten.
Drucksache 518/18
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern
... In § 112a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 hat der Gesetzgeber die Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr zur "Bewahrung eines besonders schutzbedürftigen Kreises der Bevölkerung vor mit hoher Wahrscheinlichkeit drohenden schweren Straftaten" (BVerfGE 19, 342 <350>) insbesondere für zu Lasten von Kindern begangenen Taten wie den sexuellen Missbrauch vorgesehen. Die Gründe, den Haftrichtern die Möglichkeit zu geben, Kinder bei erkannter Wiederholungsgefahr vor weiteren Taten zu schützen, streiten auch für die Aufnahme von § 235 Absatz 4 StGB-neu- in den Deliktskatalog. Denn wenngleich eine Kindesentführung je nach Einzelfallumständen auch erkennbar einen singulären Charakter haben kann, sind doch auch Fälle denkbar, in denen es - etwa infolge des Auffindens von Kinderpornographie beim Täter - Hinweise dafür gibt, dass ein Hangtäter weitere gleichgelagerte Taten - gegebenenfalls auch mit noch gravierenderen Folgen - begehen wird. In solchen Fällen sollte die Möglichkeit der Anordnung der Untersuchungshaft nicht von vornherein verwehrt sein.
Drucksache 143/18
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und weiterer Vorschriften an die delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/161 der Kommission vom 2. Oktober 2015 zur Ergänzung der Richtlinie 2001/83 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung genauer Bestimmungen über die Sicherheitsmerkmale auf der Verpackung von Humanarzneimitteln und an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46 /EG (Datenschutz -Grundverordnung) und zur Änderung arzneimittel- und apothekenrechtlicher Vorschriften
... Weitere Kosten entstehen nicht. Auswirkungen auf die Einzelpreise und das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Drucksache 443/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Abschaffung der jahreszeitlich bedingten Zeitumstellung und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/84/EG
... - Binnenmarkt: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die Ergebnisse in einem Punkt eindeutig: Unkoordinierte Änderungen der Zeiten zwischen den Mitgliedstaaten würden dem Binnenmarkt schaden, da die Kosten im grenzüberschreitenden Handel steigen würden, Unannehmlichkeiten und Unterbrechungen in den Sektoren Verkehr, Kommunikation und Reisen zu erwarten wären und mit einer niedrigeren Produktivität im Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen zu rechnen wäre. - Energie: Obwohl sie eines der wichtigsten Argumente für die Einführung der gegenwärtigen Regelung waren, sind die Gesamtenergieeinsparungen durch die Sommerzeit nach den Erkenntnissen der Forschung nur marginal. Die Ergebnisse können jedoch in Abhängigkeit von unterschiedlichen Faktoren, z.B. der geografischen Lage, variieren. Nachstehend einige Beispiele auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedstaaten.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Drucksache 497/18
Verordnung der Bundesregierung
Siebte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung
... Die Wirtschaft, insbesondere mittelständische Unternehmen, und die sozialen Sicherungssysteme werden nicht zusätzlich belastet. Auswirkungen auf Einzelpreise und auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Drucksache 33/18
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung über die Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit zur Weiterleitung von Betriebsdaten an die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden (Betriebsdatenweiter-leitungsverordnung - BDWV )
... Für die Wirtschaft, insbesondere für mittelständische Unternehmen, entstehen keine Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Drucksache 173/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden - COM(2018) 218 final
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See (ABl. L 131 vom 28.5.2009, S. 24);
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Sachlicher Anwendungsbereich
Artikel 2 Persönlicher Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen
Artikel 4 Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen
Artikel 5 Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen
Kapitel III EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen
Artikel 6 Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen
Artikel 7 Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle
Artikel 8 Zuständige Mitarbeiter
Artikel 9 Verfahrensvorschriften für externe Meldungen
Artikel 10 Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung
Artikel 11 Dokumentation eingehender Meldungen
Artikel 12 Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden
Kapitel IV Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen
Artikel 13 Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern
Artikel 14 Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber
Artikel 15 Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien
Artikel 16 Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen
Artikel 17 Sanktionen
Artikel 18 Verarbeitung personenbezogener Daten
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 19 Günstigere Behandlung
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung
Artikel 22 Inkrafttreten
Artikel 23 Adressaten
ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
Anhang
Teil I
A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:
B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:
D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:
E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:
F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:
G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:
H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:
I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der
J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:
Teil II Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:
A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
1. Finanzdienstleistungen:
2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:
C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:
Drucksache 380/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
... Durch den zu erwartenden Rückgang bei den Asylbewerberzahlen aus den als sichere Herkunftsstaaten einzustufenden Staaten werden Bund, Länder und Kommunen um Aufwendungen für die Durchführung der Verfahren entlastet. Beim Bund betrifft dies in erster Linie die Aufwendungen für die Durchführung der Asylverfahren beim BAMF. Wie stark der zu erwartende Rückgang ausfällt, lässt sich nicht prognostizieren, da er von zahlreichen externen Faktoren abhängt, insbesondere von der sozio-ökonomischen Situation in den Herkunftsstaaten, von den Auswirkungen der Maßnahmen, die andere von Asylzuwanderung betroffene europäische Staaten ergriffen haben bzw. noch ergreifen, und von dem Zeitraum zwischen Entstehung der Ausreisepflicht und Ausreise bzw. Aufenthaltsbeendigung. Nach der Einstufung der Länder Bosnien und Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien im Jahr 2014 betrug der durchschnittliche Rückgang der Asylanträge in den ersten zehn Monaten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes 38 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum vor dem Inkrafttreten des Gesetzes. Auch die Einstufung der Staaten Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten im Jahr 2015 führte zu einem deutlichen Rückgang der Asylanträge. Weil bei diesen Staaten die Einstufung aber mit erweiterten Möglichkeiten der legalen Migration aus dem Herkunftsstaat zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland verbunden war, ist davon auszugehen, dass der Rückgang der Asylantragszahlen nicht allein auf die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten zurückzuführen ist. Die Höhe der zu erwartenden Entlastungen lässt sich aus den genannten Gründen ebenfalls nicht beziffern.
Drucksache 575/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Drucksache 368/18
... Die vorgesehenen Regelungen sind nicht mit Belastungen für die Wirtschaft und die sozialen Sicherungssysteme verbunden. Negative Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Drucksache 551/18
Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare SicherheitVerordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
... -Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), von denen § 23 Absatz 1 Satz 1 durch Artikel 1 Nummer 9 des Gesetzes vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist, nach Anhörung der beteiligten Kreise sowie
Drucksache 421/18
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Ermittlung des Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2019 (Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2019 - AELV 2019)
... Der Wirtschaft entstehen keine sonstigen Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Drucksache 502/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds "Deutsche Einheit"
... Da durch die vorgesehene Anhebung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2019 keine Bundesauftragsverwaltung bei den KdU ausgelöst werden soll, sieht der Entwurf jedoch eine Änderung des vereinbarten Transferweges für das Entlastungspaket von 5 Mrd. Euro vor. Die KdU-Beteiligung des Bundes soll um 1 Mrd. Euro reduziert und der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer um 1 Mrd. Euro erhöht werden. Durch diese Änderung wird die Zielrichtung des Entlastungspaketes stark verändert. Während die Bundesbeteiligung an den KdU Kommunen (Kreisebene) mit hohen Soziallasten zugute kommt, werden durch den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wirtschaftsstarke Gemeinden überproportional entlastet. Der Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer nach § 5a
Drucksache 53/18
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg,
Hessen, Niedersachsen
... Dabei wird nicht verkannt, dass englische Rechtsbegriffe in ihrer inhaltlichen und rechtlichen Bedeutung nicht immer mit deutschen Rechtsbegriffen übereinstimmen und daher nicht ohne Weiteres für deutsche Rechtsbegriffe einsetzbar sind. Dieses Problem stellt sich in umgekehrtem Sinne jedoch auch bei in deutscher Sprache geführten Prozessen, in denen in englischer Sprache abgefasste Urkunden zu übersetzen sind. Vor allem aber ist der Inhalt deutscher Rechtsbegriffe durchaus im Wege der Umschreibung auch in englischer Sprache korrekt erfassbar. Dies gilt umso mehr, wenn die beteiligten Juristen mit beiden (Fach-) Sprachen und Rechtskreisen vertraut sind.
Drucksache 16/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan der EU für einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik - COM(2018) 10 final
... 14. Der Bundesrat sieht es mit Sorge, dass die vorgesehenen Leitfäden ohne Beteiligung der demokratisch legitimierten Organe der EU und der Mitgliedstaaten erstellt werden sollen bzw. echte Mitsprache- und Vetorechte der eingebundenen Kreise fehlen. Wenn es einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der verbindlichen Rechtsakte der Union bedarf, sieht der AEUV vor, dass in diesen Rechtsakten der Kommission oder dem Rat vom Gesetzgeber Durchführungsbefugnisse übertragen werden (Artikel 291 Absatz 2 AEUV).
Drucksache 55/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft 2018
... Unmittelbare Auswirkungen auf Einzelpreise, das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Drucksache 316/18
Antrag der Länder Brandenburg, Berlin, Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze
... Dies ist angesichts der wirtschaftlichen Lage vieler Betroffener jedoch nicht ausreichend. Eine regelmäßige Dynamisierung der monatlichen Ausgleichsleistungen an die Entwicklung der Wirtschaft, Einkommen und Preise - wie bei anderen monatlichen Sozialleistungen üblich - würde dem den Rehabilitie-rungsgesetzen inne wohnenden Grundgedanken des Befriedungsfaktors und den wirtschaftlichen Gegebenheiten und Interessen der Betroffenen nachhaltig gerecht werden.
Drucksache 616/18 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetz es (Studien- und Prüfungszeit im Studiengang "Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung")
... Auswirkungen des Gesetzes auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Drucksache 70/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan - Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor COM(2018) 109 final
... Innovative Unternehmen bringen neue Produkte auf den Markt oder finden Wege, altbekannte Dienstleistungen auf innovative Weise oder zu wettbewerbsfähigeren Preisen anzubieten. Innovatoren müssen die Möglichkeit haben, ihre Dienstleistungen auf eine möglichst breite Nutzerbasis auszudehnen und Skaleneffekte zu nutzen. Damit sie die Vorteile des Binnenmarkts voll ausschöpfen können, sollten Innovatoren einen Europäischen Pass nutzen können. Dafür müssen regulatorische Vorgaben eingehalten werden, die mitunter schwer zu erfüllen sein mögen. Dies gilt insbesondere für Neugründungen und Unternehmen, die innovative Technologien oder Modelle nutzen, die von der bei der Verabschiedung der Vorschriften herrschenden Praxis abweichen können.
Drucksache 345/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Vierte Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
... Kosten für soziale Sicherungssysteme sowie Auswirkungen auf Einzelpreise und auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Drucksache 469/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
... Den Eltern, die durch die Erweiterung des Antragskreises gemäß Artikel 2 Nummer 2c) einen Anspruch auf Erlass oder Übernahme der Kostenbeiträge erhalten (Eltern von ca. 280.000 Kindern) entsteht ein zeitlicher Aufwand für die Antragstellung (schätzungsweise von maximal 15 Minuten). Dafür werden sie von den Kostenbeiträgen befreit.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz - KiQuTG)
§ 1 Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
§ 2 Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
§ 3 Handlungskonzepte und Finanzierungskonzepte der Länder
§ 4 Verträge zwischen Bund und Ländern
§ 5 Geschäftsstelle des Bundes
§ 6 Monitoring und Evaluation
Artikel 2 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 4 Weitere Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
1. Öffentliche Fürsorge
2. Erforderlichkeit
a. Gleichwertige Lebensverhältnisse
b. Wahrung der Wirtschaftseinheit
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Demografische Auswirkungen
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
V. Evaluierung und Monitoring
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4514, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
4 Bund
II.2 Weitere Kosten
II.3 Evaluierung
III. Ergebnis
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.