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"Rehabilitierungsgesetzes"
Drucksache 537/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes
... Änderung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
‚Artikel 2 Änderung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
‚Artikel 5 Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes
Drucksache 425/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz)
... immer ein Rehabili-tierungsverfahren nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) bzw. ein Kassationsverfahren oder ein Verfahren zur Feststellung eines politischen Gewahrsams im Sinne des § 10 Absatz 4 des Häftlingshilfegesetzes (HHG) durchzuführen bzw. durchgeführt worden. Hierüber ist eine Bescheinigung nach § 12 StrRehaG auszustellen oder ausgestellt worden oder es liegt eine Kassationsentscheidung oder eine Bescheinigung nach § 10 Absatz 4 HHG vor. Insoweit knüpft das Berufliche Re-habilitierungsgesetz zwingend an das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz an. Nur diejenigen Haft- oder Gewahrsamszeiten, deren Rechtsstaatswidrigkeit nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz gegebenenfalls in Verbindung mit dem Häftlingshilfegesetz festgestellt sind, sind auch Verfolgungszeiten im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1
1. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 134 Absatz 7 - neu - SGB VI
2. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu -, Nummer 21 - neu - § 249a Absatz 3 - neu -, § 309 Absatz 1b - neu - SGB VI
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 256a Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB VI
4. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe e § 307d Absatz 5 Satz 1 bis 5 SGB VI
5. Zu Artikel 4 Änderung des SGB IV
6. Zum Gesetzentwurf allgemein
7. Zum Gesetzentwurf allgemein
8. Zum Gesetzentwurf allgemein
9. Zum Gesetzentwurf allgemein
10. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 316/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze - Antrag der Länder Brandenburg, Berlin, Thüringen -
... Der Bundesgesetzgeber hat mit den drei Gesetzen zur Rehabilitierung von SED-Unrecht - Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG),
‘Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Drucksache 425/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz)
... Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelung in Artikel 2 wird ausdrücklich beabsichtigt, den Ausgleich von rentenrechtlichen Nachteilen zu ermöglichen, wenn Kinder wegen einer aus rechtsstaatswidrigen Gründen zu Unrecht erlittenen Haft in der ehemaligen DDR durch einen oder beide Elternteile nicht erzogen werden konnten. Dazu ist ein Eingriff in das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (
1. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 134 Absatz 7 - neu - SGB VI
2. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu -, Nummer 21 - neu - § 249a Absatz 3 - neu -, § 309 Absatz 1b - neu - SGB VI
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 256a Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB VI
4. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe e § 307d Absatz 5 Satz 1 bis 5 SGB VI
5. Zum Gesetzentwurf allgemein
6. Zum Gesetzentwurf allgemein
7. Zum Gesetzentwurf allgemein
8. Zum Gesetzentwurf allgemein
9. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 316/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze
... Der Bundesgesetzgeber hat mit den drei Gesetzen zur Rehabilitierung von SED-Unrecht - Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG),
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Drucksache 316/18
Antrag der Länder Brandenburg, Berlin, Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze
... Der Bundesgesetzgeber hat mit den drei Gesetzen zur Rehabilitierung von SED-Unrecht - Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG),
Drucksache 642/17
Gesetzesantrag der Freistaaten Sachsen, Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - Verbesserung der Lage von Heimkindern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - Verbesserung der Lage von Heimkindern
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungskosten für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungskosten für die Wirtschaft
3. Erfüllungskosten der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Satz 3 neu
Zu Satz 4 neu
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 642/17 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - Verbesserung der Lage von Heimkindern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - Verbesserung der Lage von Heimkindern
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
D.1. Für den Bund
D.2. Für die Länder
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungskosten für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungskosten für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungskosten der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - Verbesserung der Lage von Heimkindern
Artikel 1 Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Satz 3 - neu -
Zu Satz 4 - neu -
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 642/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - Verbesserung der Lage von Heimkindern - Antrag der Freistaaten Sachsen, Thüringen -
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - Verbesserung der Lage von Heimkindern - Antrag der Freistaaten Sachsen, Thüringen -
Zu Artikel 1 Nummer 3
'Artikel 1a Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
'Zu Nummer 3 und 4 Änderung von § 17 Absatz 4 Satz 1 und § 25 Absatz 2 Satz 3 StrRehaG
Zu Artikel 1a
Drucksache 121/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR (Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz)
... Der durch Dopingsubstanzen erlittene Gesundheitsschaden muss erheblich sein. Dies rechtfertigt sich mit der Zweckbestimmung des Gesetzes und den vergleichbar hohen Anforderungen des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (VwRehaG). Danach kommen Entschädigungsmöglichkeiten nur bei besonders schwerwiegend wirkenden, rechtsstaatlichen Grundsätzen widersprechenden Maßnahmen in Betracht (vgl. § 1 Absatz 1 VwRehaG, wonach Verwaltungsentscheidungen der DDR nur dann aufgehoben werden, soweit sie mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaats unvereinbar sind und ihre Folgen noch unmittelbar schwer und unzumutbar fortwirken). Eine Wiedergutmachung im Sinne einer Schadensersatzleistung ist nicht beabsichtigt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Grundsatz
§ 2 Anspruchsberechtigung
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Verfahren
§ 5 Beirat
§ 6 Aufklärung des Sachverhalts
§ 7 Datenschutz
§ 8 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und bisherige Aufarbeitung
II. Einsatz von Dopingsubstanzen in der DDR, gesundheitliche Folgen
III. Geschichtlicher Hintergrund und Organisation des Dopings in der DDR
IV. Konzeption des Gesetzes und organisatorische Ausgestaltung des Fonds
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 7
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3582: Entwurf eines Zweiten Gesetzes über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
4 Gesamtbetrachtung
Drucksache 744/16 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - Verbesserung der Lage von Heimkindern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - Verbesserung der Lage von Heimkindern
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - Verbesserung der Lage von Heimkindern
Artikel 1 Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Satz 3 -neu-
Zu Satz 4 -neu-
Zu Artikel 2
Drucksache 744/16
Gesetzesantrag der Freistaaten Thüringen, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - Verbesserung der Lage von Heimkindern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - Verbesserung der Lage von Heimkindern
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungskosten für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungskosten für die Wirtschaft
3. Erfüllungskosten der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Satz 3 neu
Zu Satz 4 neu
Zu Artikel 2
Drucksache 744/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - Verbesserung der Lage von Heimkindern - Antrag der Freistaaten Thüringen, Sachsen -
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - Verbesserung der Lage von Heimkindern - Antrag der Freistaaten Thüringen, Sachsen -
Drucksache 53/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes und zur Bereinigung des Bundesvertriebenengesetzes
... Die Zuständigkeit der StepH für die Bearbeitung der Anträge auf Unterstützungsleistungen gemäß § 18 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) wird durch dieses Gesetz nicht berührt. Die StepH wird sich ab dem Jahr 2017 auf die Wahrnehmung dieser Aufgabe konzentrieren. Mit dem Wegfall der Aufgabe nach dem HHG wird zu prüfen sein, in welchen Strukturen und unter wessen Verantwortung die Leistungsgewährung nach dem StrRehaG zukünftig erfolgen wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Änderung des Häftlingshilfegesetzes
4 Bund
4 Länder
2. Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
E. Erfüllungsaufwand
1. Änderung des Häftlingshilfegesetzes
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
2. Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Häftlingshilfegesetzes
Artikel 2 Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte und demografische Auswirkungen
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
a Änderung des Häftlingshilfegesetzes
5 Bund
5 Länder
b Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
4. Erfüllungsaufwand
a Änderung des Häftlingshilfegesetzes
b Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 595/14
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünftes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
... Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
‚Artikel 1 Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
‚Artikel 2 Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes
Drucksache 446/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
... Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 - neu - § 17a Absatz 6 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - StrRehaG , Artikel 2 Nummer 2 § 25 Absatz 4 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - BerRehaG
'Artikel 1 Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 446/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
... Seit dem 1. September 2007 erhalten Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nach § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) eine monatliche Zuwendung in Höhe von bis zu 250 Euro, wenn sie eine mit den wesentlichen Grundsätzen der freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens 180 Tagen erlitten haben und in ihrer wirtschaftlichen Lage beeinträchtigt sind (sogenannte Opferrente).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Bund
1. Länder
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte und demografische Auswirkungen
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
a Bund
b Länder
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Regelungsinhalt
2.2 Erfüllungsaufwand
2.3 Sonstige Kosten
3. Bewertung durch den NKR
Drucksache 446/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
... Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
'Artikel 1 Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes
Drucksache 239/11
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze
... Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes
Drucksache 65/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Drucksache 65/10
Gesetzesantrag der Länder Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes ...
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Drucksache 620/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
... – den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes – Drucksache
,Artikel 1 Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
,Artikel 2 Änderung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
,Artikel 3 Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes
,Artikel 4 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Drucksache 403/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - Antrag der Länder Niedersachsen, Sachsen -
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - Antrag der Länder Niedersachsen, Sachsen -
Drucksache 403/09 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Drucksache 345/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes
... Änderung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Drucksache 925/08
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2008 ... Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 6003 Titel 632 01 - Zahlungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz -
Drucksache 407/08
Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Drucksache 699/08
... 2. für sie Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder nach § 6 Abs. 1 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes geleistet wird,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
§ 2 Anforderungen an Maßnahmen beruflicher Aufstiegsfortbildungen
§ 2a Anforderungen an Träger der Maßnahmen
§ 4a Mediengestützter Unterricht
§ 6 Förderfähige Fortbildung, Fortbildungsplan
§ 8 Staatsangehörigkeit
§ 9 Eignung
§ 10 Umfang der Förderung
§ 12 Förderungsart
§ 13b Erlass und Stundung
§ 16 Rückzahlungspflicht
§ 30 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfes
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
V. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und Auswirkungen auf das Preisniveau
VI. Bürokratiekosten
Bürokratiekosten für die Bürger und Bürgerinnen:
Bürokratiekosten für die Wirtschaft:
Bürokratiekosten für die Verwaltung:
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6a
Zu Nummer 7a
Zu Nummer 7b
Zu Nummer 7c
Zu Nummer 7d
Zu Nummer 8a
Zu Nummer 8b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10a
Zu Nummer 10b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12a
Zu Nummer 12b
Zu Nummer 12b
Zu Nummer 12c
Zu Nummer 12c
Zu Nummer 12d
Zu Nummer 12e
Zu Nummer 12f
Zu Nummer 12g
Zu Nummer 13a
Zu Nummer 13b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18a
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23a
Zu Nummer 23c
Zu Nummer 24a
Zu Nummer 24a
Zu Nummer 24a
Zu Nummer 24b
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26a
Zu Nummer 27a
Zu Nummer 27b
Zu Nummer 27c
Zu Nummer 28
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 645: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
Drucksache 387/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
... Änderung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
2. Artikel 2 wird wie folgt gefasst:
Drucksache 17/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Heimkehrerstiftung und zur Finanzierung der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge (Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetz - HKStAufhG )
... Die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge ist neben der ihr zusätzlich übertragenen Aufgabe der Gewährung von Unterstützungsleistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz vorrangig zuständig für die Gewährung von Unterstützungsleistungen nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG). Die Leistungen nach dem HHG und dem StrRehaG sollen fortgesetzt werden. Wie im HKStG ist auch die Finanzierungsregelung für die Unterstützungsleistungen nach dem HHG Ende 2005 ausgelaufen. Für die weitere Gewährung von Unterstützungsleistungen wird eine Anschlussregelung getroffen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Ergebnis der Bürokratiekostenmessung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Heimkehrerstiftung
Artikel 2 Änderung des Häftlingshilfegesetzes
Artikel 3 Aufhebung des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes
Artikel 4 Aufhebung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes gemäß Art. 104a Abs. 4 GG für
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
1. Heimkehrerstiftungsgesetz
2. Häftlingshilfegesetz
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Gesetzesfolgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
a. Heimkehrerstiftungsgesetz
b. Häftlingshilfegesetz
2. Sonstige Kosten
3. Bürokratiekostenmessung
4. Gender Mainstreaming
5. Rechtsbereinigung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 845/07
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2007 ... Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 6003 Titel 632 01 - Zahlungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz -
Drucksache 387/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Drittes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
... Durch die Einführung einer besonderen Zuwendung im Rahmen des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes werden die finanziellen Folgen der Unterdrückung durch das SED-Regime insbesondere für bedürftige Haftopfer und Rentner mit mindestens einem halben Jahr Haftzeit durch eine regelmäßige Zahlung in Höhe von 250 Euro erleichtert. Die Personen, die in den Jahren der sowjetischen Besatzungszone und in den ersten Jahren der DDR den schwersten und unmenschlichsten Haftbedingungen unterworfen waren, erhalten mit diesem neuen Gesetz eine Verbesserung ihrer Lebenssituation.
Drucksache 425/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 826. Sitzung des Bundesrates am 13. Oktober 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Änderung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften - Antrag des Freistaats Thüringen -
... Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
1. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 Satz 1, § 17 Abs. 4 Satz 1, § 25 Abs. 2 Satz 3 StrRehaG , Artikel 3 § 9 Abs. 3 Satz 1 VwRehaG , Artikel 4 § 20 Abs. 2 Satz 1, § 23 Satz 1 BerRehaG
2. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 Satz 1, § 17 Abs. 4 Satz 1, § 25 Abs. 2 Satz 3 StrRehaG , Artikel 3 § 9 Abs. 3 Satz 1 VwRehaG , Artikel 4 § 20 Abs. 2 Satz 1, Satz 3 - neu -, § 23 Satz 1 BerRehaG
Drucksache 425/06 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Verfahren eines Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Änderung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften
... Am 31. Dezember 2007 laufen die Antragsfristen nach dem Strafrechtlichen, dem Verwaltungsrechtlichen und dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz aus. Trotz mehrfacher Verlängerung dieser Fristen ist die Rehabilitierung der Opfer der DDR Diktatur bisher nicht abgeschlossen. Es erscheint höchst fraglich, ob die Rehabilitierung überhaupt in einem so kurzen Zeitraum seit dem Ende der SED-Herrschaft bewältigt werden kann. Zurückgehende Antragszahlen sind nicht das entscheidende Argument für eine Beendigung der Rehabilitierungsverfahren. Dem Schutz der Opfer ist Vorrang vor dem Schutz der Täter einzuräumen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Änderung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften
Artikel 1 Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
Artikel 2 Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
1. Wegfall der Frist für die Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
2. Verlängerung der Antragsfristen in den Rehabilitierungsgesetzen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 425/06
Gesetzesantrag des Freistaats Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Änderung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften
... Am 31. Dezember 2007 laufen die Antragsfristen nach dem Strafrechtlichen, dem Verwaltungsrechtlichen und dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz aus. Trotz mehrfacher Verlängerung dieser Fristen ist die Rehabilitierung der Opfer der DDR-Diktatur bisher nicht abgeschlossen. Es erscheint höchst fraglich, ob die Rehabilitierung überhaupt in einem so kurzen Zeitraum seit dem Ende der SED-Herrschaft bewältigt werden kann. Zurückgehende Antragszahlen sind nicht das entscheidende Argument für eine Beendigung der Rehabilitierungsverfahren. Dem Schutz der Opfer ist Vorrang vor dem Schutz der Täter einzuräumen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
Artikel 2 Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Artikel 6 In-Kraft-Treten
Begründung
I. Allgemeines
1. Wegfall der Frist für die Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
2. Wegfall der Antragsfristen in den Rehabilitierungsgesetzen
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 231/06
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2005 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2005
... Erstattung von Ausgaben der Heil- und Krankenbehandlung an Krankenkassen nach dem Bundesversorgungsgesetz aufgrund des Häftlingshilfegesetzes und des Strafrechtlichen und Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes aufgrund gestiegener Kosten im Gesundheitsbereich. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 3 VwRehaG, § 4 HHG, § 80 StrRehaG, § 80 SVG i. V.m. BVG.
Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im 4. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2005 1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen
3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben ohne Einwilligung des Bundesministerium der Finanzen
Drucksache 166/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 810. Sitzung des Bundesrates am 29. April 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Drucksache 166/05
Gesetzesantrag des Landes Sachsen-Anhalt
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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