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"Rechte"
Drucksache 266/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
... Nach der mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verbundenen deutlichen Erhöhung der Emissionszertifikatpreise ist schon in der Startphase damit zu rechnen, dass diese Preise die Preise für Emissionsrechte nach dem EU-Emissionshandel übersteigen. Diese Preisschere wird sich voraussichtlich in den folgenden Jahren noch vergrößern. Branchengleiche Unternehmen können sich, je nach Größe der von Ihnen betriebenen Anlagen, unterschiedlichen
Drucksache 107/20
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens
... Wie in anderen Rechtsgebieten auch hat die Justiz zur Erfüllung ihrer gesellschaftlichen Aufgabe unter Beachtung der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung und insbesondere des technischen Fortschrittes auch in Bußgeldverfahren immer vielfältigere Lebenssachverhalte rechtlich zu bewerten. Im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts wird die Erfüllung dieser Aufgabe durch die absolute Anzahl an Bußgeldverfahren erschwert. Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung des Umstandes, dass rechtstaatliche Prinzipien eine zügige und gestraffte Durchführung von Bußgeldverfahren vor allem auch im Interesse der betroffenen Bürger erfordern. Demgegenüber bedingt das Rechtsstaatsprinzip jedoch auch einen entsprechenden Einsatz der Arbeitsressourcen der Justiz unter Berücksichtigung der Bedeutung der Sache. Im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts besteht insoweit dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Gerade im Bereich von Geldbußen im unteren zweistelligen Eurobereich nehmen Bußgeldverfahren bisweilen einen Raum ein, der auch unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Prinzipien weder notwendig noch verständig ist. Praktisch bedeutsam sind hier insbesondere die Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, wobei dies in erheblichem Maße für solche wegen Geschwindigkeitsübertretungen, Abstandsunterschreitungen oder Rotlichtverstößen gilt. Bei den hessischen Staatsanwaltschaften wurden in der Vergangenheit rund 30.000 solcher Verfahren nach § 24 StVG pro Jahr anhängig. Obschon die deutliche Mehrzahl dieser Verfahren auf Messungen in sog. "standardisierten Verfahren", für die nicht zuletzt auf Grund ihrer Zulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt der Anschein der Richtigkeit streitet, beruhen, sind nach der bisherigen Rechtslage trotz oftmals gleichen Lebenssachverhalten - identische Messstellen, identische Messverfahren, identische Einwendungen der Betroffenen - Hauptverhandlungen durchzuführen, obwohl die Sach- und Rechtslage dies grundsätzlich nicht erfordert. Dies führt bisweilen dazu, dass sich trotz der bei Verkehrsordnungswidrigkeiten bestehenden kurzen Verjährungsfrist eine nicht unerhebliche Zeitspanne zwischen Tatzeit und rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens auftut. Gerade aber bei Verkehrsordnungswidrigkeiten liegt ein erhebliches Interesse der Allgemeinheit vor, Verhalten von Betroffenen, das die Leichtigkeit und Sicherheit des Straßenverkehrs - und damit auch die Unversehrtheit jedes einzelnen Verkehrsteilnehmers - potentiell gefährdet, zeitnah zu ahnden und den Betroffenen durch entsprechende Rechtsfolgen zu einem verkehrsgerechten Verhalten anzuleiten. In der Praxis ist jedoch vermehrt zu beobachten, dass gerade Betroffene, denen eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, die ihnen zustehenden Verfahrensrechte nicht deswegen ergreifen, um substantielle Einwendungen gegen den Bußgeldbescheid vorzubringen, sondern, um das Verfahren oftmals auch in voller Kenntnis der inhaltlichen Erfolglosigkeit ihres Vorgehens zu verzögern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
§ 80a Abhilfe bei Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör
Artikel 2 Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 161/2/20
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Zehnte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung
... Die Ausschleusung der Schadstoffe Arsen und Schwermetalle über das Abwasser in den Schlamm stellen eine notwendige umweltgerechte Stoffsenke dar.
Drucksache 91/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Zweite Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Bestimmungen zur Altölentsorgung
... enthaltene Pflicht für Altöl-Annahmestellen, eine Einrichtung zur fachgerechten Durchführung eines Ölwechsels vorzuhalten, noch Bedarf besteht. Sollte im Ergebnis der Prüfung festgestellt werden, dass ein solcher Bedarf nicht mehr besteht, wird die Bundesregierung gebeten, diese Pflicht bei nächster Gelegenheit aus der
Drucksache 455/2/20
Antrag des Saarlandes
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung - AVV GeA)
... Insofern bleibt auch bei einer rein immissionsbasierten Ausweisung weiterhin eine sachgerechte Lösung möglich.
Drucksache 529/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
... (2) § 40a gilt nicht für bestehende Rechte aus einem eingetragenen Design, das vor dem ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes nach Artikel 9 Absatz 1] angemeldet wurde." ‘
§ 8b Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände
§ 8c Verbot der missbräuchlichen Geltendmachung von Ansprüchen; Haftung
§ 15a Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
‚Artikel 6 Änderung des EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetzes
Drucksache 33/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen
... Eine sichere Anwendung der tierseuchenrechtlichen Bestimmungen dient der Gesunderhaltung von Vieh in landwirtschaftlichen Betrieben und fördert somit das Prinzip einer nachhaltigen Entwicklung. Hier handelt es sich um die Förderung des Prinzips (4.) "Nachhaltiges Wirtschaften stärken", Buchstabe c) "Eine nachhaltige Land- und Fischereiwirtschaft muss produktiv, wettbewerbsfähig sowie sozial- und umweltverträglich sein; sie muss insbesondere Biodiversität, Böden und Gewässer schützen und erhalten sowie die Anforderungen an eine tiergerechte Nutztierhaltung und den vorsorgenden, insbesondere gesundheitlichen Verbraucherschutz beachten. Die Gesunderhaltung und der Schutz von Tieren in solchen Betrieben bewahrt diese vor wirtschaftlichen Verlusten, die durch den Eintrag einer Tierseuche entstehen würden. Durch diese Verluste können existenzbedrohende Situationen entstehen. Vor diesem Hintergrund werden vorliegend den Indikator 8.3 "Wirtschaftliche Zukunftsvorsorge" sowie 8.4 "Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" ausreichend Rechnung getragen. Eine nachhaltige Landwirtschaft mit gesunden Nutztieren dient immer auch dem Prinzip des vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes ("nur ein gesundes Nutztier liefert auch ein gesundes Lebensmittel"). Weiterhin wird durch die Anpassung der Verordnung sichergestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen zur Anwendung aller notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung der Tiergesundheit gegeben sind. Letztlich wird dadurch auch die menschliche Gesundheit geschützt, womit ebenso dem Indikator 3.1.a (Gesundheit und Ernährung, Länger gesund leben) Rechnung getragen wird.
Drucksache 29/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang - COM(2020) 22 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang - COM(2020) 22 final
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Der Fonds für einen gerechten Übergang
Planung des Fonds für einen gerechten Übergang
Komplementarität mit der InvestEU-Regelung für einen gerechten Übergang und der Darlehensfazilität der EIB für den öffentlichen Sektor
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
- Lehren aus der Umsetzung ausgewählter Initiativen für den Übergang
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Spezifisches Ziel
Artikel 3 Geografischer Anwendungsbereich und Mittelausstattung des JTF im Rahmen des Ziels Investitionen in Beschäftigung und Wachstum
Artikel 4 Umfang der Unterstützung
Artikel 5 Ausschluss vom Anwendungsbereich
Artikel 6 Planung der JFT-Mittel
Artikel 7 Territorialer Plan für einen gerechten Übergang
Artikel 8 Indikatoren
Artikel 9 Finanzkorrekturen
Artikel 10 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 11 Inkrafttreten
Finanzbogen
ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang
Anhang I Methode für die ZUWEISUNG von Mitteln des FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG
Anhang II MUSTER für TERRITORIALE PLÄNE für einen GERECHTEN ÜBERGANG
1. Überblick über den Prozess des Übergangs und der Ermittlung der am stärksten negativ betroffenen Gebiete innerhalb des Mitgliedstaats Textfeld [12000]
1.1 Überblick über den erwarteten Prozess des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit den Zielen der nationalen Energie- und Klimapläne und anderer bestehender Pläne für den Übergang, mit einem Zeitplan für die Einstellung oder Einschränkung von Tätigkeiten wie Steinkohle- und Braunkohleabbau oder Kohleverstromung
1.2 Ermittlung der voraussichtlich am stärksten negativ betroffenen Gebiete und Begründung dieser Wahl mit der entsprechenden Schätzung der wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Begleiterscheinungen auf der Grundlage des Überblicks in Abschnitt 1.1
2. Bewertung der Herausforderungen des Übergangs für jedes ermittelte Gebiet
2.1 Bewertung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Begleiterscheinungen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft
2.2 Entwicklungsbedarf und -ziele bis 2030 im Hinblick auf die Verwirklichung der Klimaneutralität
2.3 Kohärenz mit anderen nationalen, regionalen oder territorialen Strategien und Plänen
2.4 Arten der geplanten Vorhaben
2.5 Programmspezifische Output- oder Ergebnisindikatoren
Tabelle
Tabelle
3. Governancemechanismsen
3.1. Partnerschaft
3.3. Koordinierungs- und Überwachungsstelle n
Anhang III REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame OUTPUTINDIKATOREN (RCO) und REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame ERGEBNISINDIKATOREN (RCR) für den FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG2
Drucksache 274/20
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16 . BImSchV )
... -Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise und unter Wahrung der Rechte des Bundestages [bei abänderndem Beschluss des Bundestages: unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundestages vom (...)]:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Bund
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderungen der Verkehrslärmschutzverordnung
§ 3 Berechnung des Beurteilungspegels für Straßen
§ 3a Festlegung der Straßendeckschichtkorrektur
§ 6 Übergangsregelung für die Berechnung des Beurteilungspegels für Straßen
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
1. Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 2019 - RLS-19
1.1 Berechnungsverfahren
1.2 Berechnung der Schallausbreitung
1.3 Unterschiede zwischen den RLS-90 und den RLS-19
1.4 Vergleichsrechnung
2. Technische Prüfvorschriften zur Korrekturwertbestimmung der Geräuschemission von Straßendeckschichten - Ausgabe 2019 - TP KoSD-19
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VI. Befristung
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
IX. Weitere Kosten
X. Nachhaltigkeitsaspekte
XI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern
XII. Demografie-Check
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5067, BMVI: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II. Erfüllungsaufwand
4 Bund
4 Länder
Plan aufstellende Behörde:
4 Straßenbaubehörden:
III. Ergebnis
Drucksache 28/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa - Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal - COM(2020) 21 final
... - Erstens wird der Plan über den EU-Haushalt mindestens 1 Billion EUR für nachhaltige Investitionen im neuen Jahrzehnt mobilisieren. Aus dem EU-Haushalt werden mehr öffentliche Mittel für Klima und Umwelt bereitgestellt als je zuvor. Er wird durch Garantien Anreize für private Investitionen schaffen und zu einem gerechten Übergang beitragen, indem der Mechanismus für einen gerechten Übergang öffentliche Investitionen in den vom Übergang am stärksten betroffenen Regionen fördert.
Drucksache 295/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Stunde Europas - Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen COM(2020) 456 final Drucksache: 295/20 in Verbindung mit
b) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der EU-Haushalt als Motor für den Europäischen Aufbauplan COM(2020) 442 final Drucksache: 297/20 in Verbindung mit
c) Geänderter Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 COM(2020) 443 final Drucksache: 316/20
... 3. Der Wiederaufbau muss auf den Grundrechten und auf der uneingeschränkten Achtung der Rechtsstaatlichkeit basieren.
I. Zu BR-Drucksachen 295/20, 297/20 und 316/20
3 Allgemeines
3 Ausgaben
3 Einnahmen
3 Verfahren
II. Zu BR-Drucksache 295/20
Drucksache 245/1/20
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II)
... Durch ihren engagierten Einsatz haben sowohl die Bediensteten der Justizbehörden der Länder als auch die Vertreter der rechtsberatenden und rechtsversorgenden Berufe in den vergangenen Wochen mit der Rechtspflege und Rechtsprechung unter schwierigsten Bedingungen einen der Grundpfeiler unseres Rechtsstaates aufrechterhalten.
Drucksache 173/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. September 2019 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über den Ersatzneubau der Grenzbrücke im Raum Küstrin-Kietz - Küstrin (Kostrzyn nad Odrą)
... (1) Jede Vertragspartei stellt die fristgerechte Bereitstellung der im Hoheitsgebiet ihres Staates liegenden Grundstücke, die für die Durchführung des Vorhabens dauernd oder zeitweilig erforderlich sind, sicher.
Drucksache 288/20
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates für ein Programm zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie für kommunale Haushalte und kommunal beherrschte Betriebe
... II auch bei der gebotenen bundesweiten Betrachtung bereits kurzfristig erreicht werden dürfte: Die Kombination aus der Basisbeteiligung des Bundes an den eigentlichen Unterkunftskosten und den verschiedenen Erhöhungsquoten, so etwa der Weiterleitung von Anteilen aus der bundesweiten 5-Milliarden-Euro-Entlastung der Kommunen im Zusammenhang mit der Neuregelung der Eingliederungshilfe und für die Kosten der Unterkunft und Heizung von Bedarfsgemeinschaften mit Fluchthintergrund führt allein zur Vermeidung der 50-Prozent-Grenze dazu, dass die notwendige und systemgerechte Beteiligung an den Kosten der Unterkunft auf Grundlage eines in § 46
Drucksache 117/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Union der Gleichheit - Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020 - 2025 - COM(2020) 152 final
... 12. Der Bundesrat begrüßt daher die Ankündigung, dass die Überschneidungen zwischen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts und aus anderen Gründen in allen Politikbereichen der EU behandelt werden sollen. Hervorzuheben sind hier die angekündigten Verknüpfungen der Gleichstellungsstrategie mit dem künftigen Aktionsplan für Integration und Inklusion und die strategischen Rahmen der EU für Menschen mit Behinderungen, die Integration der Roma und die Rechte des Kindes sowie insbesondere die für das 4. Quartal 2020 angekündigte "LGBTI-Gleichstellungsstrategie".
Drucksache 383/20
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Thüringen
Entschließung des Bundesrates: Entwicklung von unabhängigen Vergütungskonzepten zum Erhalt der energiewirtschaftlichen Funktionen sowie der Umwelt- und Klimaschutzleistungen von Biomasse anlagen
... Zum Erhalt des beträchtlichen Potenzials von Biomasseanlagen zur bedarfsgerechten Stromerzeugung oder der Nutzung von Biogas und Biomethan für die Erzeugung von Wärme und Kraftstoffen und der hierbei insbesondere von landwirtschaftlichen
Drucksache 75/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... - dass für die zuständigen Bundesoberbehörden eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen wird, damit diese bei drohenden oder bestehenden versorgungsrelevanten Lieferengpässen geeignete Maßnahmen anordnen können und - dass bei Lieferengpässen zur bedarfsgerechten Versorgung der gesetzlich Versicherten bei der Abgabe eines lieferbaren wirkstoffgleichen Arzneimittels künftig die Krankenkasse die Mehrkosten trägt, wenn kein Arzneimittel zum Festbetrag verfügbar ist.
Drucksache 141/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Vierte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
... Die Verordnung trägt zur Wahrung eines hohen Sicherheitsniveaus bei und unterstützt hierdurch die Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Die Regelung unterstützt die Umsetzung der Globalen Nachhaltigkeitsziele Nr. 2 (Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern) sowie Nr. 3 (Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern). Ferner wird besonders den Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung 3b) (Gefahren und unvertretbare Risiken für die menschliche Gesundheit und die Natur sind zu vermeiden.) und 4c) (Eine nachhaltige Land- und Fischereiwirtschaft muss produktiv, wettbewerbsfähig sowie sozial- und umweltverträglich sein; sie muss insbesondere Biodiversität, Böden und Gewässer schützen und erhalten sowie die Anforderungen an eine tiergerechte Nutztierhaltung und den vorsorgenden, insbesondere gesundheitlichen Verbraucherschutz beachten.) der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie Rechnung getragen.
Drucksache 245/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II)
... Durch ihren engagierten Einsatz haben sowohl die Bediensteten der Justizbehörden der Länder als auch die Vertreter der rechtsberatenden und rechtsversorgenden Berufe in den vergangenen Wochen mit der Rechtspflege und Rechtsprechung unter schwierigsten Bedingungen einen der Grundpfeiler unseres Rechtsstaates aufrechterhalten.
Drucksache 96/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europäische Datenstrategie - COM(2020) 66 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission mit dem Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz und den Mitteilungen zur Digital- und Datenstrategie wichtige Impulse zur Frage, wie wir in Europa gemeinsam die Digitalisierung nach europäischen Werten, Grundrechten und Vorschriften gestalten, gesetzt hat.
Drucksache 111/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG )
... a) Die europäischen und nationalen Klimaziele erfordern ein konsequentes Handeln bei der Elektrifizierung des Verkehrs. Hierzu bedarf es eines zügigen und bedarfsgerechten Auf- und Ausbaus einer leistungsfähigen und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, die mit transparenten Vergütungs- und Abrechnungssystemen zu angemessenen Preisen diskriminierungsfrei genutzt werden kann.
Drucksache 339/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
... "(2) Auf Anordnung der zuständigen Stellen darf der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten erteilen, soweit dies zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist."
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung.
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
§ 100g Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten.
§ 101a Gerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -auswertung; Benachrichtigungspflichten bei Verkehrs- und Nutzungsdaten.
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
§ 18 Übergangsregelung zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
Artikel 4 Änderung des Bundesmeldegesetzes
Artikel 5 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
§ 10a Erhebung von Nutzungsdaten zur Identifizierung
Artikel 6 Änderung des Telemediengesetzes
§ 15a Auskunftsverfahren bei Bestands- und Nutzungsdaten
§ 15b Auskunftsverfahren bei Passwörtern und anderen Zugangsdaten
Artikel 7 Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen.
§ 3a Meldepflicht
Artikel 8 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 9 Evaluierung
Artikel 10 Inkrafttreten
Drucksache 157/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
... Im Rahmen der Neuregelung des EU-Rechtes ist festgelegt worden, dass die genannten Aufgaben - Schlachttieruntersuchungen bei Notschlachtungen außerhalb von Schlachthöfen, Überwachung von Milchvieh im Milcherzeugungsbetrieb sowie Inspektionen von Kleinunternehmen auf Teilzeitbasis - nur noch durch amtliche Tierärzte durchgeführt werden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 3 Absatz 1 ZoonoseV
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Nummer 1 ZoonoseV
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe ‚c
4. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 22 Absatz 1a Tier-LMHV
5. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - Anlage 5 Kapitel II Nummer 2.1.4 und Kapitel III Nummer 1.4 Tier-LMHV
6. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 2a Absatz 2 - neu - Tier-LMÜV
7. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 4 Tier-LMÜV
8. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 6 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Tier-LMÜV
Drucksache 268/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung , Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz - BinSchAbfÜbkAG )
... Das Betretungsrecht der Nummer 1 stützt sich auf die Erleichterungen für behördliche Betretungsrechte von Betriebs- und Geschäftsräumen während der Betriebs- und Geschäftszeiten (BVerfGE 32, 54f). Wie bei den Geschäfts- und Diensträumen liegt auch bei den Fahrzeugen in Hinblick auf den offenen, von außen einsehbaren Bereich an Deck eine vergleichbare Situation der Öffentlichkeit vor. Übliche Betriebszeiten werden hier im Wesentlichen bestimmt durch die Tageszeit; Arbeiten an Bord, Laden und Löschen von Ladung, Aufnahme von Fahrgästen erfolgen in der Regel tagsüber. Miteinbezogen werden Örtlichkeiten wie Hafenanlagen, auch wenn sie je nach den Umständen des Einzelfalles nicht von Artikel 13 GG erfasst sind.
Drucksache 387/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz)
... § 151c Auskunftsrechte zur Überprüfung von Einkünften aus Kapitalvermögen beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung
Drucksache 179/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... Das Bedauern des Bundesrates, dass die umfangreichen Veränderungen am TSVG im parlamentarischen Verfahren nicht vorab mit den Ländern erörtert werden konnten, nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis und verweist dazu auf die für das parlamentarische Verfahren geltenden grundgesetzlichen Beteiligungsrechte des Bundesrates. An den Sitzungen der beratenden Ausschüsse des Bundesrates zum TSVG haben regelmäßig auch Vertreter der betroffenen Fachabteilungen des Bundesministeriums für Gesundheit teilgenommen, um zu Fragen und Anmerkungen der Ländervertreter die Auffassung der Bundesregierung darzulegen.
Anlage Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit zur Entschließung des Bundesrates zum Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG) - BR-Drucksache 128/19(B)
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Drucksache 261/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Revision der Europäischen Sozialcharta vom 3. Mai 1996
... d) Der Bundesrat verweist auf die aktuell angestoßene Entwicklung eines Aktionsplans zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte (soziale Säule) durch die Europäische Kommission. Die Mehrzahl der 20 Rechte und Grundsätze der sozialen Säule betreffen Aspekte, die dem Recht auf Schutz gegen Armut und soziale Ausgrenzung und dem Recht auf Wohnung im Sinne der Artikel 30 und 31 RESC weitgehend entsprechen. Ebenso ist dem Armutsbekämpfungsziel der VN-Agenda 2030 sowie deren weiterem Ziel, den Zugang zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum für alle sicherzustellen, Rechnung zu tragen.
Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 74/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und zur Anpassung des Wertpapierhandelsgesetz es an die Unterrichtungs- und Nachweispflichten nach den Artikeln 4a und 10 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
... 3. eine Beschreibung der Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung des Zugangs von Clearingmitgliedern und deren Kunden zu den ihnen zugeordneten Wertpapier- oder Geldkonten zu von der zentralen Gegenpartei zu gewährenden transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen sowie
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
Teil 5 Sondervorschriften für zentrale Gegenparteien
§ 152a Anwendungsbereich
§ 152b Ausgestaltung von Sanierungsplänen
§ 152c Bewertung von Sanierungsplänen
§ 152d Maßnahmen bei Mängeln von Sanierungsplänen
§ 152e Erstellung und Aktualisierung von Abwicklungsplänen
§ 152f Abwicklungsfähigkeit, Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen; Verordnungsermächtigung
§ 152g Zwecke und Umfang der Bewertung; Unterlagen
§ 152h Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen
§ 152i Zwecke der Instrumente der Vertragsbeendigung, der Minderung zu zahlender Gewinne und des zusätzlichen Barmittelabrufs
§ 152j Instrument der Vertragsbeendigung
§ 152k Instrument der Minderung zu zahlender Gewinne nichtausgefallener Clearingmitglieder
§ 152l Instrument des zusätzlichen Barmittelabrufs
§ 152m Schutzbestimmungen für Anteilsinhaber, Gläubiger und Clearingmitglieder
§ 152n Rechtsschutz
Artikel 2 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
§ 31 Verordnungsermächtigung zu den Mitteilungspflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
Artikel 3 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 4 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 5 Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
Artikel 6 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 7 Änderung der Gegenpartei-Prüfbescheinigungsverordnung
Artikel 8 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
Artikel 9 Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Artikel 10 Änderung der Kapitalanlage-Prüfungsberichte-Verordnung
Artikel 11 Änderung der Prüfungsberichteverordnung
Artikel 12 Änderung des Versicherungsteuergesetzes
Artikel 13 Inkrafttreten
Drucksache 88/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
... etablierte und bewährte Produktverantwortung (§§ 23 ff.), die weiter ausgebaut und insbesondere auf die bessere Sensibilisierung der Verbraucher, die verursachergerechte Beteiligung an Kosten für die Reinigung der Umwelt sowie einen verstärkten Einsatz von Rezyklaten ausgerichtet wird. Zugleich enthält der Gesetzentwurf einzelne Verordnungsermächtigungen, die der Umsetzung der Einwegkunststoff-Richtlinie dienen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
§ 7a Chemikalien- und Produktrecht
§ 9 Getrennte Sammlung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung.
§ 9a Vermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle
§ 11 Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme.
§ 21 Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen
§ 23 Produktverantwortung
§ 24 Anforderungen an Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen, Beratung, Information und Obhutspflicht
§ 25 Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt - Obhutspflicht
§ 26 Freiwillige Rücknahme, Wahrnehmung der Produktverantwortung
§ 26a Freistellung von Nachweis- und Erlaubnispflichten bei freiwilliger Rücknahme gefährlicher Abfälle
§ 62a Informationspflicht der Lieferanten
Anlage 5 (zu § 6 Absatz 3) Beispiele für wirtschaftliche Instrumente und andere Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Anwendung der Abfallhierarchie
Artikel 2 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Artikel 3 Folgeänderungen
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
1. Gesamtergebnis
2. Vorgaben und Prozesse
a Vorgaben
b Prozesse
3. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 11
Zu Nummer 22
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 30
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu den aufgeführten Abfallfraktionen im Einzelnen:
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 27
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 34
Zu Nummer 32
VII. Weitere Kosten
1. Gesamtergebnis
2. Im Einzelnen
VIII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Buchstabe b
Buchstabe c
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
5 Allgemeines
Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu § 23
1. § 23 Absatz 1
2. § 23 Absatz 2
§ 23 Absatz 2 Nummer 1
§ 23 Absatz 2 Nummer 2
§ 23 Absatz 2 Nummer 3
§ 23 Absatz 2 Nummer 4
§ 23 Absatz 2 Nummer 5
§ 23 Absatz 2 Nummer 6
§ 23 Absatz 2 Nummer 7
§ 23 Absatz 2 Nummer 8
§ 23 Absatz 2 Nummer 9
§ 23 Absatz 2 Nummer 10
Zu § 24
§ 24 Nummer 1
§ 24 Nummer 2
§ 24 Nummer 3
§ 24 Nummer 4
§ 24 Nummer 5
§ 24 Nummer 6
§ 24 Nummer 7
§ 24 Nummer 8
§ 24 Nummer 9
§ 24 Nummer 10
Zu § 25
§ 25 Absatz 1 Nummer 1
§ 25 Absatz 1 Nummer 2
§ 25 Absatz 1 Nummer 3
§ 25 Absatz 1 Nummer 4
§ 25 Absatz 1 Nummer 5
§ 25 Absatz 1 Nummer 6
§ 25 Absatz 1 Nummer 7
§ 25 Absatz 1 Nummer 8
§ 25 Absatz 1 Nummer 9
§ 25 Absatz 2 Nummer 1
§ 25 Absatz 2 Nummer 2
§ 25 Absatz 2 Nummer 3
§ 25 Absatz 2 Nummer 4
§ 25 Absatz 2 Nummer 5
§ 25 Absatz 2 Nummer 6
§ 25 Absatz 2 Nummer 7
§ 25 Absatz 2 Nummer 8
§ 25 Absatz 2 Nummer 9
§ 25 Absatz 2 Nummer 10
§ 25 Absatz 2 Nummer 11
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4890, BMU: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
11.2 Erfüllungsaufwand
11.3 Weitere Kosten
11.4 Umsetzung von EU-Recht
11.5. One in one out-Regel
11.6 Evaluation
III. Ergebnis
Drucksache 84/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2018/957
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71 /EG
/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
... - ob bei einzelnen der in § 13c geregelten Fallkonstellationen eine andere Berechnung der Entsendedauer interessengerechter wäre.
Drucksache 232/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetz es und zur Anpassung anderer Gesetze an die Errichtung des Bundesamts
... (1) Das Auswärtige Amt stellt durch einen eigenen Kurierdienst und die Auslandsinformations- und -kommunikationstechnik mit einem eigenen Kommunikationsnetz eine störungsgeschützte und geheimschutzgerechte Kommunikation im Auswärtigen Dienst sicher.
Drucksache 295/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Stunde Europas - Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen - COM(2020) 456 final Drucksache: 295/20 in Verbindung mit Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der EU-Haushalt als Motor für den Europäischen Aufbauplan - COM(2020) 442 final Drucksache: 297/20 in Verbindung mit Geänderter Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 - COM(2020) 443 final Drucksache: 316/20
... 3. Der Wiederaufbau muss auf den Grundrechten und auf der uneingeschränkten Achtung der Rechtsstaatlichkeit basieren.
I. Zu BR-Drucksachen 295/20, 297/20 und 316/20
3 Allgemeines
3 Ausgaben
3 Einnahmen
3 Verfahren
II. Zu BR-Drucksache 295/20
Drucksache 351/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS \-Verordnung)
... Mit der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wurde die Sauenhaltung neu geregelt und in diesem Zusammenhang auch eine Verkürzung der maximal zulässigen Fixationszeit von Sauen im Zeitraum von einer Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeln bis zum Absetzen der Ferkel auf fünf Tage vorgesehen. Für das Halten von ferkelführenden Sauen ohne Fixation im Kastenstand ist mehr Platz erforderlich als bei durchgehender Fixation im Kastenstand. Bisherige Erfahrungen mit Bewegungsbuchten in anderen Ländern sowie in Studien haben gezeigt, dass eine Mindestfläche der Bucht von sechseinhalb Quadratmetern einen geeigneten Kompromiss zwischen ökonomischen Gesichtspunkten und der Gewährleistung einer tiergerechten Haltung darstellt. Ausreichend Platz ist insbesondere erforderlich, damit die Sau ein Mindestmaß an Bewegung umsetzen kann und die Ferkel der Sau ausweichen können. Außerdem müssen Einrichtungen wie der Kastenstand, der Liegebereich für die Ferkel, der Trog und die Tränke sinnvoll angeordnet werden können.
Drucksache 235/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung des EG -Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
... umgesetzt wird und damit ein gewisser Zeitdruck besteht, führt aus Sicht der Länder zu keiner anderen Bewertung. Denn es ist nicht ersichtlich, dass gerade die hier gegenständliche Regelung des § 7 BfJG der Umsetzung dieser Verordnung bzw. der insofern notwendigen Anpassung des nationalen Rechts dient, so dass kein Zeitdruck für diese Vorschrift bestand und deren zusätzliche Einfügung in das Gesetz daher nicht dazu führen darf, dass die Länder allein deswegen auf die ihnen zukommenden Mitwirkungsrechte verzichten.
Drucksache 109/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Digitale Souveränität bei Algorithmen in Europa stärken - Marktortprinzip einführen
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass der Einsatz von Algorithmen und Künstlicher Intelligenz (KI) weltweit über ein großes Potenzial verfügt. Europa trägt auf der Basis europäischer Werte und Grundrechte entscheidend zum Erfolg einer vertrauenswürdigen KI (trusted Artificial Intelligence - trusted AI) bei. Voraussetzung für eine entsprechende technologische Gestaltung ist, dass Europa zusammen mit seinen forschungsstarken Nachbarn zeitnah ein global wettbewerbsfähiger FuE-Standort wird, der die gesamte Wertschöpfungskette von der Grundlagenforschung bis zur Anwendung umfasst.
Anlage Entschließung des Bundesrates: Digitale Souveränität bei Algorithmen in Europa stärken - Marktortprinzip einführen
Drucksache 86/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG)
... Es kann zwar nachvollzogen werden, dass die Versicherten finanziell nicht schlechter gestellt werden sollen, weil sich ihr Gesundheitszustand gebessert hat. Jedoch sind Satzungsleistungen grundsätzlich dafür vorgesehen, einen Wettbewerb der Krankenkassen untereinander zu ermöglichen. Wie ein sachgerechter Wettbewerb zwischen den Krankenkassen ausgerechnet im Bereich der Intensivpflege stattfinden soll, erschließt sich nicht. Eine seriöse Werbung mit dieser zusätzlichen Satzungsleistung erscheint problematisch.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 37c Absatz 1 Satz 8 SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 37c Absatz 3 Satz 1 SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 37c Absatz 3 Satz 2 SGB V
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 40 Absatz 3 Satz 2 bis 8 und 10 SGB V , Doppelbuchstabe bb § 40 Absatz 3 Satz 13 SGB V , Doppelbuchstabe ff § 40 Absatz 3 Satz 20 SGB V und Nummer 15 Buchstabe a § 275 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 SGB V
5. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 67 Absatz 3 - neu - SGB V und Nummer 6b - neu - § 68c - neu - SGB V
§ 68c Regionale Versorgungsinnovationen
Zu Nummer 6a
Zu Nummer 6b
6. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c § 111 Absatz 7 Satz 1 Nummer 2 SGB V
7. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 132l Absatz 1 Satz 2 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
8. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d - neu - § 275b Absatz 2a - neu - SGB V
9. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 279 Absatz 5 Satz 7 SGB V
10. Zu Artikel 4a - neu - § 7 Absatz 6 PflBG
‚Artikel 4a Änderung des Pflegeberufegesetzes
Drucksache 306/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013 /EU
/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union - COM(2020) 220 final
... Die Neuformulierung aufgrund des Kommissionsvorschlags entfernt sich von der Planung der Maßnahmen, die im Fall einer Katastrophe zur konkreten Bewältigung ergriffen werden sollen, und will stattdessen ein System etablieren, das den Rahmen für sektorspezifische Vorsorgemaßnahmen über Gebühr in den Aufgabenbereich des Katastrophenschutzes verschiebt. Eine beabsichtigte "sektorübergreifende Resilienzplanung" soll sogenannte "Unionsziele für Katastrophenresilienz" gemäß Artikel 6 Absatz 5 des Beschlussvorschlags berücksichtigen, die von der Kommission festgelegt werden sollen, um "eine gemeinsame Ausgangsbasis für die Aufrechterhaltung systemrelevanter Funktionsbereiche der Gesellschaft angesichts der Kaskadeneffekte einer Katastrophe mit schwerwiegenden Auswirkungen und für die Gewährleistung des Funktionierens des Binnenmarkts" zu gewährleisten. Dazu soll der Kommission die Befugnis übertragen werden, erforderlichenfalls delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die Unionsziele für Katastrophenresilienz festzulegen.
Drucksache 255/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Tourismus und Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus - COM(2020) 550 final
... e. Schutz der Rechte
I. Einleitung
II. den Menschen die MÖGLICHKEIT, das Vertrauen und die Sicherheit für eine WIEDERAUFNAHME des REISENS GEBEN
a Wiederherstellung der Freizügigkeit und Wiederöffnung der Binnengrenzen in Sicherheit
b Wiederherstellung sicheren Verkehrs
c Wiederaufnahme touristischer Dienstleistungen unter Minimierung der Gesundheitsrisiken
d. Nutzung digitaler Technologien
e. Schutz der Rechte
III. den TOURISMUS WIEDER auf KURS BRINGEN
a Die entscheidende Bedeutung des Tourismus
b Die Auswirkungen der Krise
c Maßnahmen gegen Liquiditätsengpässe
d Attraktive freiwillige Gutscheine: eine für Unternehmen und Kunden vorteilhafte Lösung
e Rettung von Arbeitsplätzen
f Förderung des lokalen Tourismus
IV. Zusammenarbeit
V. neue Perspektiven - auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft
Drucksache 57/20
Antrag der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Vermeidung von Lieferengpässen von Medikamenten
... Bei den sonstigen Medikamenten müssen Rabattverträge neuerdings die Vielfalt der Anbieter und die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Versicherten berücksichtigen.
Drucksache 302/20
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... Durch Absatz 11a Satz 1 Nummer 2 ist gewährleistet, dass Kastenstände in der Übergangszeit zumindest derart beschaffen sein müssen, dass dort untergebrachte Sauen beim Liegen in Seitenlage ihre Gliedmaßen ausstrecken können ohne dabei an bauliche Hindernisse zu stoßen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Kastenstände aufgrund ihrer baulichen Beschaffenheit im unteren Bereich geöffnet sind, so dass die Schweine die Möglichkeit bekommen, ihre Gliedmaßen in Seitenlage in den benachbarten Kastenstand strecken zu können. Der jeweilige Abstand zwischen waagerechten und senkrechten Stangen der seitlichen Kastenstandtrenngitter muss daher groß genug sein, um ein Hineinstrecken von Gliedmaßen in den benachbarten Kastenstand zu ermöglichen. Dies gilt auch für den Abstand der waagerechten Stangen des Kastenstandtrenngitters zum Boden. Einer Erfüllung dieser Voraussetzung steht nicht entgegen, dass sich im angrenzenden Kastenstand ebenfalls ein Schwein befindet.
Drucksache 127/20
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates "Vorfahrt für Infrastruktur und Investitionen: Maßnahmenpaket zur Planungsbeschleunigung bei Vorhabenträgern, Behörden und Gerichten"
... 2. Der Bundesrat betont die Bedeutung effektiven Rechtsschutzes für den Schutz von Grundrechten im demokratischen Gemeinwesen. Er vertritt dabei die Position, dass alle Verfahrensbeteiligten auf eine zügige Durchführung und einen raschen Abschluss des Gerichtsverfahrens hinwirken sollen. Deswegen bittet er die Bundesregierung, Regelungen vorzulegen, wonach auch bei Vorhaben, für die eine Pflicht zur Durchführung einer
Drucksache 386/20
Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetz es
... Weiterhin müssen bei der Angemessenheitsprüfung neben dem öffentlichen Interesse auch die Grundrechte und schutzwürdigen Interessen derer, die vom Ausbruch der ASP unmittelbar betroffen wären, berücksichtigt werden. So ist zu beachten, dass der Ausbruch der ASP in Deutschland massive, zum Teil existenzbedrohende Folgen für die einzelnen landwirtschaftlichen Schweinehalter sowie die vor- und nachgelagerten Bereiche, wie z.B. Futtermittelhersteller, Transporteure und Schlachtbetrieben haben wird. Mit dem Auftreten der ASP wird der deutsche Schweinemarkt in den betroffenen Regionen und zumindest im Hinblick auf den Export auch bundesweit zum Erliegen kommen. Die Lage dürfte über Jahre hinweg sehr angespannt bleiben.
Drucksache 51/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)
... Versorgungszuverlässigkeit, Systemsicherheit und bedarfsgerechte Stromproduktion können nur bedingt durch die stärkere Inanspruchnahme bestehender und aktuell nicht ausgelasteter Gas- und Ölkraftwerke oder durch gesteigerte Stromimporte gesichert werden. Auch der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien stellt aufgrund der dargebotsabhängigen PV- und Windstromeinspeisung nicht immer gesicherte Kapazitäten bereit. Im Rahmen der Bund-Länder-Einigung der vier Ministerpräsidenten (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt) mit der Bundeskanzlerin zum Kohleausstieg vom 15. Januar 2020 wurde daher auch die Notwendigkeit zusätzlicher Gaskraftwerkskapazitäten bestätigt, mit denen der "Wegfall großer Mengen regelbarer Energie an bisherigen Kraftwerksstandorten" kompensiert werden soll.
Drucksache 155/20
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung - Hemmung der Unterbrechungsfrist bei Hauptverhandlungen
... es, § 120 Absatz 1 Satz 1 und § 121 StPO besonders zu fördern. Zwar darf der Vollzug der Untersuchungshaft gemäß § 121 Absatz 1 StPO über sechs Monate hinaus auch dann aufrechterhalten werden, wenn ein anderer wichtiger Grund ein Urteil noch nicht zulässt. Es ist anerkannt, dass unvorhersehbare Zufälle und schicksalhafte Ereignisse, wie etwa die krankheitsbedingte Verhinderung unentbehrlicher Verfahrensbeteiligter einen solchen Grund darstellen, vgl. BVerfGE 36, 264 <274 f.
>. Es zeigt sich jedoch, dass in den Fällen der höheren Gewalt das Spannungsverhältnis zwischen den Grundsätzen der Konzentration und der Beschleunigung weiter als bisher zu Gunsten des Beschleunigungsgrundsatzes aufzulösen ist.
Drucksache 439/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
... Diese Staffelung der rückwirkenden Verkürzung der Abtretungsfrist wurde aus dem Referentenentwurf vom 13. Februar 2020 übernommen, der von einem Inkrafttreten der Verkürzung zum 17. Juli 2022 ausging. Diese Regelung sollte einen geordneten und gerechten Übergang zum neuen Recht schaffen und verhindern, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Einleitung des Verfahrens verzögern, um damit in den Genuss eines verkürzten Verfahrens zu kommen. So eine Verzögerung würde unweigerlich zu Verfahrensstaus bei den Schuldnerberatungsstellen, Gerichten und Verwalterbüros führen. Dies wurde auch durch eine Pressemeldung des BMJV vom 7. November 2019 so kommuniziert.
Drucksache 96/1/20
Empfehlunge der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europäische Datenstrategie - COM(2020) 66 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission mit dem Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz und den Mitteilungen zur Digital- und Datenstrategie wichtige Impulse zur Frage, wie wir in Europa gemeinsam die Digitalisierung nach europäischen Werten, Grundrechten und Vorschriften gestalten, gesetzt hat.
Drucksache 97/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gestaltung der digitalen Zukunft Europas - COM(2020) 67 final
... - Technologie im Dienste der Menschen: Entwicklung, Einsatz und Verbreitung von Technologien, die das tägliche Leben der Menschen tatsächlich verändern. Eine starke und wettbewerbsfähige europäische Wirtschaft, die Technologien so beherrscht und gestaltet, dass die europäischen Werte geachtet werden. - Eine faire und wettbewerbsfähige Wirtschaft: Ein reibungslos funktionierender Binnenmarkt, in dem Unternehmen aller Größen und aus allen Sektoren zu gleichen Bedingungen am Wettbewerb teilnehmen und digitale Technologien, Produkte und Dienstleistungen in einem Umfang entwickeln, vermarkten und nutzen können, der ihre Produktivität und globale Wettbewerbsfähigkeit stärkt, und in dem Verbraucher darauf vertrauen können, dass ihre Rechte gewahrt werden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Vision und Ziele
A. Technologie im Dienste der Menschen
B. Eine faire und wettbewerbsfähige Wirtschaft
C. Eine offene, demokratische und nachhaltige Gesellschaft
3. Die internationale Dimension - Europa als globaler Akteur
4. Fazit
Drucksache 290/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
... sicherzustellen. Für eine fristgerechte Umsetzung ist es dabei unverzichtbar, möglichst zeitnah einen verlässlichen Rechtsrahmen zu schaffen. Daher bittet der Bundesrat, seinen Vorschlag bei nächster Gelegenheit umzusetzen.
Drucksache 8/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen
... kann diese Weite des Tatbestands nicht hinreichend und nicht auf sachgerechte Weise eingegrenzt werden. Die vorgenannten Fälle würden hiervon nicht erfasst und wären damit - bedingten Vorsatz vorausgesetzt - strafbar.
Drucksache 111/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG )
... a) Die europäischen und nationalen Klimaziele erfordern ein konsequentes Handeln bei der Elektrifizierung des Verkehrs. Hierzu bedarf es eines zügigen und bedarfsgerechten Auf- und Ausbaus einer leistungsfähigen und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, die mit transparenten Vergütungs- und Abrechnungssystemen zu angemessenen Preisen diskriminierungsfrei genutzt werden kann.
Drucksache 166/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz - PKoFoG )
... § 811 ZPO ist die zentrale Vorschrift des Pfändungsschutzes bei der Sachpfändung. Durch sie soll die Führung einer menschenwürdigen Existenz des Schuldners bei der Pfändung sichergestellt werden. Es gilt dabei, das Interesse des Gläubigers einer erfolgreichen und seine Forderung befriedigenden Zwangsvollstreckung und das Interesse des Schuldners und seiner Familie an der Belassung der Sachmittel, die er zur angemessenen Lebensführung benötigt, auszugleichen. Dieser Ausgleich wird dadurch herbeigeführt, dass zwar grundsätzlich die gesamte Habe des Schuldners der Sachpfändung unterworfen wird, aber diejenigen Gegenstände und Mittel geschützt sind, welche der Schuldner zur Deckung des unmittelbaren Lebensbedarfs benötigt und die die notwendige Grundlage zur Aufrechterhaltung seiner Erwerbstätigkeit darstellen. Letzteres dient auch dem Interesse des Gläubigers, der ein Interesse daran hat, dass der Schuldner in der Lage bleibt, durch seine Arbeit pfändbare Einkünfte zu erzielen. Die im Wesentlichen seit Inkrafttreten der ZPO kaum veränderte Vorschrift soll sprachlich und sachlich behutsam den Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts angepasst werden, ohne die durch jahrzehntelange Rechtsprechung gewonnene umfangreiche Kasuistik und Rechtsfortbildung aufzugeben.
Drucksache 98/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
... Die Verlängerung setzt ein wichtiges Signal in der aktuellen Krisensituation in Richtung der landwirtschaftlichen Betriebe und dient auch einer sachgerechten Bearbeitung der mit der Novelle vorgesehenen Neuausweisung der gefährdeten Gebiete durch die Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltungen der Länder.
Drucksache 196/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Schuldner sollten erst dann gehalten sein, eine Forderung zu erfüllen, wenn der Inkassodienstleister seinen gesetzlichen Informations- und Darlegungspflichten nach § 13a Absatz 1 und 2 RDG vollumfänglich nachgekommen ist. Denn erst durch die Erfüllung dieser Pflichten wird der Schuldner in die Lage versetzt, die geltend gemachte Forderung sowie die Inkassokosten dem Grunde und der Höhe nach zu überprüfen, um gegebenenfalls eigene Rechte, wie z.B. die Aufrechnung oder die Erhebung der Verjährungseinrede, auszuüben. In Anlehnung an die Vorschrift des § 273 BGB sollte in § 13a RDG daher geregelt werden, dass ihm bei - auch nur teilweiser - Nichterfüllung dieser Pflichten ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe der Haupt- und Nebenforderung zusteht. Eine solche Regelung dient dem Verbraucherschutz und erhöht die Bereitschaft der Inkassodienstleister, die gesetzlichen Vorgaben zu den bestehenden Informations- und Darlegungspflichten ordnungsgemäß zu erfüllen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 13a Absatz 1 Nummer 7 RDG
2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 13a Absatz 1 Nummer 9 - neu - RDG
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 13a Absatz 2 Satz 2 - neu - RDG
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 13a Absatz 3 und 4 RDG , Artikel 4 § 43d Absatz 3 und 4 BRAO
5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 13a Absatz 4 Satz 2 Nummer 1
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 13a Absatz 6 - neu - RDG
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 §§ 13a bis 13d RDG
8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 13b Absatz 1 RDG , Artikel 8 Nummer 4 § 4 RDGEG
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 13d1 - neu - RDG
§ 13d1 Berufsrechtliche Pflichten
10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 13e Absatz 1 RDG
11. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe d1 § 13e Absatz 4 RDG ∗
12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe d1 - neu - § 13e Absatz 4 Satz 2 - neu - RDG ∗
13. Zu Artikel 2 Änderung des RVG
14. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 13 Absatz 2 RVG
15. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a Anlage 1 Nummer 1000 Spalte Gebührentatbestand Absatz 6 - neu - RVG
16. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb Anlage 1 Nummer 2300 Absatz 2 RVG
17. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 288 Absatz 4 BGB
Drucksache 139/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische Investitionsbank und die Euro-Gruppe: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie - COM(2020) 112 final
... Der Ausbruch von COVID-19 hat zudem wesentliche Auswirkungen auf unsere Verkehrssysteme. Die europäischen Lieferketten sind eng miteinander verbunden. Diese Verbindungen werden durch ein umfassendes Netz von Güterverkehrsdiensten aufrechterhalten. Werden die Warenflüsse unterbrochen, so hat dies ernste wirtschaftliche Folgen.
Drucksache 213/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft - COM(2020) 178 final
... (2) eine Vereinfachung der Verfahren für die Auferlegung von Einschränkungen von Verkehrsrechten,
Drucksache 41/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG )
... Den Bürgerinnen und Bürgern wird die Möglichkeit genommen, Entscheidungen, die sie in ihren Rechten berühren, durch eine Fachgerichtsbarkeit überprüfen lassen zu können. Einzig der Weg zum Bundesverfassungsgericht verbleibt, das aber einen anderen, grundrechtsbezogenen Überprüfungsmaßstab zugrunde legt. Dieser Maßstab ist jedoch nicht geeignet der Komplexität von Planungsentscheidungen gerecht zu werden. Die Rechtswegegarantie nach Artikel 19 Absatz 4 des
Drucksache 348/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Anpassung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19-Ausgleichszahlungs-Anpassungs-Verordnung - AusglZAV )
... a) Der Bundesrat begrüßt, dass nun eine differenzierte Ausgleichszahlung eingeführt wird, die sich an krankenhausbezogenen Kriterien orientiert. Allerdings führt die gewählte Staffelung nach dem Quotienten aus Case-Mix-Index und Verweildauer nicht in allen Fällen zu sachgerechten Ergebnissen.
Drucksache 494/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zwischenbewertung von Horizont 2020 - Maximierung der Wirkung der EU-Unterstützung für Forschung und Innovation - COM(2018) 2 final
... 11. Wissenschaft in Europa ist eng an die Grundwerte gebunden, die die EU konstituieren. Vor dem Hintergrund einer - nicht zuletzt im Feld von Wissenschaft und Forschung - fortschreitenden Globalisierung, einer zunehmenden politischen Einflussnahme auf die Wissenschaft in großen Teilen der Welt, von Tendenzen eines verstärkten Nationalismus innerhalb und außerhalb Europas und von global wirksamen akuten und langfristigen Herausforderungen bleiben diese Werte auch bei einer neuen Impulssetzung für den EFR konstitutivom 12. Für die Wissenschaft in Europa sind die Freiheit von Forschung und Lehre und ein hohes Maß an institutioneller Unabhängigkeit, wie sie in Deutschland grundgesetzlich verankert ist, essentiell. Wissenschaft findet in Europa in demokratischen Staaten statt, in deren Prozesse sie sich frei von ideologischen, politischen oder religiösen Einflussnahmen mit Expertenwissen einbringt. Für die Wissenschaft in Europa gelten die Menschenrechte (gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen) sowie die Charta der Europäischen Grundrechte.
Drucksache 107/20 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens
... es (StVG), wobei dies in erheblichem Maße für solche wegen Geschwindigkeitsübertretungen, Abstandsunterschreitungen oder Rotlichtverstößen gilt. Bei den hessischen Staatsanwaltschaften wurden in der Vergangenheit rund 30 000 solcher Verfahren nach § 24 StVG pro Jahr anhängig. Obschon die deutliche Mehrzahl dieser Verfahren auf Messungen in sogenannten "standardisierten Verfahren", für die nicht zuletzt auf Grund ihrer Zulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt der Anschein der Richtigkeit streitet, beruhen, sind nach der bisherigen Rechtslage trotz oftmals gleichen Lebenssachverhalten - identische Messstellen, identische Messverfahren, identische Einwendungen der Betroffenen - Hauptverhandlungen durchzuführen, obwohl die Sach- und Rechtslage dies grundsätzlich nicht erfordert. Dies führt bisweilen dazu, dass sich trotz der bei Verkehrsordnungswidrigkeiten bestehenden kurzen Verjährungsfrist eine nicht unerhebliche Zeitspanne zwischen Tatzeit und rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens auftut. Gerade aber bei Verkehrsordnungswidrigkeiten liegt ein erhebliches Interesse der Allgemeinheit vor, Verhalten von Betroffenen, das die Leichtigkeit und Sicherheit des Straßenverkehrs - und damit auch die Unversehrtheit jedes einzelnen Verkehrsteilnehmers - potentiell gefährdet, zeitnah zu ahnden und den Betroffenen durch entsprechende Rechtsfolgen zu einem verkehrsgerechten Verhalten anzuleiten. In der Praxis ist jedoch vermehrt zu beobachten, dass gerade Betroffene, denen eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, die ihnen zustehenden Verfahrensrechte nicht deswegen ergreifen, um substantielle Einwendungen gegen den Bußgeldbescheid vorzubringen, sondern, um das Verfahren oftmals auch in voller Kenntnis der inhaltlichen Erfolglosigkeit ihres Vorgehens zu verzögern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 293/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht
... Der Bundesrat stellt fest, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich gerade in Krisenzeiten darauf verlassen können müssen, dass die ihnen zustehenden Rechte nicht ausgehebelt werden. Insofern begrüßt der Bundesrat, dass der vorliegende Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht die in diesem Rechtsbereich bestehenden Verbraucherrechte nicht in Frage stellt. Das Gesetz gewährleistet einen fairen Interessenausgleich auf Basis dessen die betroffenen Reisenden zwischen einer Rückerstattung des gezahlten Reisepreises entsprechend § 651h BGB oder einem gegen Insolvenz abgesicherten Gutschein wählen können.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 Artikel 240 § 5 Absatz 1 Satz 1 EGBGB
3. Zu Artikel 1 Artikel 240 § 5 Absatz 1 Satz 2 EGBGB
4. Zu Artikel 1 Artikel 240 § 5 Absatz 3 Nummer 4 EGBGB
5. Zu Artikel 1 Artikel 240 § 5 Absatz 5 EGBGB
6. Zur Übertragbarkeit der Gutscheine
>> Weitere Fundstellen >>
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