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0774/03
0774/03B
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Drucksache 15/1/05

... Im Falle des Satzes 1 Nr. 2 ist der Betroffene darauf hinzuweisen, dass er die Annahme mangelnder persönlicher Eignung im Wege der Beibringung eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung ausräumen kann; § 8b Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.



Drucksache 725/05 (Beschluss)

... " der Vereinten Nationen gefunden hat. Der Bundesrat hält es deshalb für erforderlich, dass die Erfahrungen der Friedens- und Konfliktforschung und der interkulturellen, soziologischen und psychologischen Forschung Eingang in die Forschungsagenda zur Identifikation und Prävention von Terrorismus und Kriminalität finden.



Drucksache 725/1/05

... " der Vereinten Nationen gefunden hat. Der Bundesrat hält es deshalb für erforderlich, dass die Erfahrungen der Friedens- und Konfliktforschung und der interkulturellen, soziologischen und psychologischen Forschung Eingang in die Forschungsagenda zur Identifikation und Prävention von Terrorismus und Kriminalität finden.



Drucksache 444/05

... 3. eines Arztes oder eines psychologischen Psychotherapeuten, der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt, einzuholen. Die Stellungnahme ist auf der Grundlage der Internationalen Klassifikation der Krankheiten in der vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information herausgegebenen deutschen Fassung zu erstellen. Dabei ist auch darzulegen, ob die Abweichung Krankheitswert hat oder auf einer Krankheit beruht. Die Hilfe soll nicht von der Person oder dem Dienst oder der Einrichtung, der die Person angehört, die die Stellungnahme abgibt, erbracht werden."



Drucksache 352/05

... b) Bereitstellung materieller Hilfe, ärztlicher Versorgung und psychologischen Beistands;



Drucksache 15/05

... (2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an von der betroffenen Person beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde der Person unter Darlegung der Gründe für die Zweifel oder der die Bedenken begründenden Tatsachen hinsichtlich ihrer persönlichen Eignung aufzugeben, dass sie sich innerhalb einer von ihr festgelegten Frist auf eigene Kosten einer amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Untersuchung zu unterziehen und ein Gutachten beizubringen hat. In der Anordnung ist die Person darauf hinzuweisen, dass die Behörde bei Verweigerung der Untersuchung oder nicht fristgerechter Vorlage des Gutachtens auf die Nichteignung schließen darf.



Drucksache 15/05 (Beschluss)

... Im Falle des Satzes 1 Nr. 2 ist der Betroffene darauf hinzuweisen, dass er die Annahme mangelnder persönlicher Eignung im Wege der Beibringung eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung ausräumen kann; § 8b Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.



Drucksache 726/05

... - Erforschung von Ernährungsfaktoren und -gewohnheiten als wichtiger kontrollierbarer Faktor bei der Entwicklung und Abnahme ernährungsbedingter Krankheiten und Dysfunktionen. Dies beinhaltet die Entwicklung und Anwendung der Nutrigenomik und Systembiologie sowie die Untersuchung der Wechselwirkungen zwischen Ernährung, physiologischen und psychologischen Funktionen. Es könnte auch zur Neuzusammensetzung verarbeiteter Lebensmittel sowie zur Entwicklung neuartiger Lebensmittel, diätetischer Lebensmittel und von Lebensmitteln mit Ernährungs- und Gesundheitsansprüchen führen. Von Bedeutung kann auch die Untersuchung herkömmlicher, lokaler und saisonbedingter Lebensmittel und Ernähungsgewohnheiten sein, um die Auswirkungen bestimmter Lebensmittel auf die Gesundheit feststellen und integrierte Ernährungsleitfäden ausarbeiten zu können.



Drucksache 508/05

... a) die industrielle Nutzung der FuE auf dem Gebiet der N&N fördern, indem sie interessierte Kreise zusammenführt, damit sie ’best practices’ für die Kommerzialisierung der N&N austauschen. Besondere Aufmerksamkeit wird den gesellschaftlichen, politischen und psychologischen Hindernissen gewidmet, die dem Unternehmergeist in Europa im Wege stehen, z.B. dem Stigma des Misserfolgs, aber auch den Möglichkeiten zur Erleichterung von Lizenzvereinbarungen zwischen der Industrie und FuE-Einrichtungen bzw. Universitäten, z.B. dem Berliner Vertrag oder der Responsible Partnering Initiative;



Drucksache 305/1/04

... ) fehlt eine Regelung, wonach die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinischpsychologische Untersuchung anordnen kann wenn aufgrund von Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften, die keine Straftaten darstellen, Eignungszweifel bestehen. Gerade beim Vorliegen einer Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten oder der Teilnahme an illegalen Straßenrennen, die Zweifel an der charakterlichen Eignung begründen, muss jedoch im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auch die Anordnung einer medizinischpsychologischen Untersuchung möglich sein.



Drucksache 782/04

... Nach der derzeit geltenden Rechtslage ist es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig, die Wehrpflichtigen vor der ärztlichen Untersuchung einer Eignungsuntersuchung und - feststellung (psychologische Untersuchung) zu unterziehen. Aus verfahrenstechnischen Gründen können Wehrpflichtige jedoch nicht in jedem Fall an einem Tag ärztlich untersucht und danach psychologisch getestet werden. Um zu vermeiden, dass diese Wehrpflichtigen sich ein zweites Mal im Kreiswehrersatzamt vorstellen müssen, soll in diesen Fällen der psychologische Test der ärztlichen Untersuchung vorgezogen werden können. Andernfalls ist das angestrebte Ziel, die Wehrpflichtigen und deren Arbeitgeber möglichst wenig durch staatliche Eingriffe zu belasten, nicht zu erreichen. Die bei dem vorgezogenen psychologischen Test erhobenen Daten werden unverzüglich gelöscht, sofern bei der sich anschließenden ärztlichen Untersuchung die Wehrdienstunfähigkeit der Wehrpflichtigen festgestellt wird. Es ist administrativ sichergestellt, dass Unberechtigte keinen Zugang zu den erhobenen Daten haben.



Drucksache 586/04

eines Arztes oder eines psychologischen



Drucksache 305/04 (Beschluss)

... ) fehlt eine Regelung, wonach die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinischpsychologische Untersuchung anordnen kann wenn auf Grund von Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften, die keine Straftaten darstellen, Eignungszweifel bestehen. Gerade beim Vorliegen einer Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten oder der Teilnahme an illegalen Straßenrennen, die Zweifel an der charakterlichen Eignung begründen muss jedoch im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auch die Anordnung einer medizinischpsychologischen Untersuchung möglich sein.



Drucksache 774/03

... Die Erteilung der Fahrerlaubnis vor Erreichen des 18. Lebensjahres ist in diesem Modell nicht von einer medizinischpsychologischen Begutachtung abhängig. Zum einen handelt es sich um eine eigenständige Festlegung des Mindestalters, zum anderen sollen Defizite, die aus der anfängerspezifischen Unerfahrenheit resultieren, gerade durch das Begleitete Fahren aufgefangen werden.



Drucksache 774/03 (Beschluss)

... Die Erteilung der Fahrerlaubnis vor Erreichen des 18. Lebensjahres ist in diesem Modell nicht von einer medizinischpsychologischen Begutachtung abhängig. Zum einen handelt es sich um eine eigenständige Festlegung des Mindestalters, zum anderen sollen Defizite, die aus der anfängerspezifischen Unerfahrenheit resultieren, gerade durch das "Begleitete Fahren" aufgefangen werden.



Drucksache 90/18 PDF-Dokument



Drucksache 117/16 PDF-Dokument



Drucksache 167/20 PDF-Dokument



Drucksache 211/1/11 PDF-Dokument



Drucksache 253/16 PDF-Dokument



Drucksache 314/17 PDF-Dokument



Drucksache 379/17(neu) PDF-Dokument



Drucksache 397/16 PDF-Dokument



Drucksache 417/17 PDF-Dokument



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Drucksache 493/15 PDF-Dokument



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Drucksache 539/15 PDF-Dokument



Drucksache 641/14 PDF-Dokument



Drucksache 660/10 PDF-Dokument



Drucksache 670/1/19 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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