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"Psychologischen"
Drucksache 791/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Neufassung) KOM (2009) 551 endg./2; Ratsdok. 14863/1/09
... (44) Der Zugang zur medizinischen Versorgung, einschließlich physischer und psychologischer Betreuung, sollte für Personen
Drucksache 731/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: H1N1-Pandemie 2009 KOM (2009) 481 endg.; Ratsdok. 13355/09
... Für den Arbeitsmarkt werden die Hauptkosten durch die erhöhte Morbidität und mögliche Mortalität verursacht. Diese könnten zu Fehlzeiten am Arbeitsplatz, zur Unterbrechung der Produktionsprozesse, zum Übergang auf teurere Verfahren und schließlich zu Produktivitätseinbußen führen. Wenn die psychologischen Auswirkungen der Pandemie besonders schwer sind, ist auch mit Fehlzeiten ansonsten gesunder Arbeitnehmer zu rechnen.
Drucksache 31/09
... oder einer Psychologischen Psychotherapeutin oder einem Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Sinne von § 1 Abs. 3 des Psychotherapeutengesetzes
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
§ 10 Entwicklungsauftrag zur Reform der Investitionsfinanzierung
§ 17a Finanzierung von Ausbildungskosten.
§ 17b Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser.
§ 17d Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen
Artikel 2 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
§ 3 Grundlagen
§ 4 Vereinbarung eines Erlösbudgets ab dem Jahr 2009.
§ 5 Vereinbarung und Abrechnung von Zu- und Abschlägen.
B2 Erlösbudget nach § 14 KHEntgG ab dem Kalenderjahr 2009
Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 122 Behandlung in Praxiskliniken
Artikel 4 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 4a Änderung der Abgrenzungsverordnung
Artikel 4b Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 190/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Erteilung von EG-Genehmigungen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge
... Von der Möglichkeit des § 34a Absatz 3 Satz 1 FahrlG wird im Zusammenhang mit der Durchführung von Fahrlehrerprüfungen bereits Gebrauch gemacht (vgl. Gebührennummer 301 letzter Satz). Entsprechende Regelungen gibt es auch in anderem Zusammenhang - wie etwa bei der Durchführung von Fahrerlaubnisprüfungen und medizinischpsychologischen Untersuchungen.
Drucksache 251/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu der psychischen Gesundheit (2008/2209(INI))
... D. in der Erwägung, dass psychische Probleme in Europa weit verbreitet sind, da jeder vierte europäische Bürger in seinem Leben mindestens einmal an einer psychischen Störung erkrankt ist und sehr viel mehr Personen indirekt betroffen sind, sowie in der Erwägung, dass sich die Standards der psychologischen Betreuung zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten – und vor allem zwischen den alten Mitgliedstaaten und einigen der neuen Mitgliedstaaten – stark unterscheiden,
Drucksache 822/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zum Weißbuch: "Gemeinsam für die Gesundheit: ein strategischer Ansatz der EU für 2008–2013 " (2008/2115(INI))
... 45. ist der Auffassung, dass die Europäische Union ihre Bemühungen im Zusammenhang mit ihren Forschungsprogrammen zunehmend auf wichtige, aber häufig vernachlässigte Patientengruppen, wie z.B. Menschen mit psychologischen Problemen und Männer, ausrichten sollte;
Drucksache 345/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
... Es handelt sich um Fälle der Ausübung psychologischen Kaufzwangs durch übertriebenes Anlocken. Da der für die geschäftliche Entscheidung maßgebliche Zeitdruck objektiv nicht besteht wird dem Verbraucher die Möglichkeit genommen, auf Grund einer zutreffenden Information zu entscheiden (in Nummer 7 des Anhangs I der Richtlinie in Anlehnung an den Ausdruck "
Drucksache 111/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel KOM (2008) 40 endg.; Ratsdok. 6172/08
... 24. - Der EU-Vorschlag, wonach eine Kennzeichnung allergener Zutaten ohne Abbedingungsmöglichkeit verpflichtend vorgeschrieben wird, ist grundsätzlich zu begrüßen. Darüber hinaus hält es der Bundesrat allerdings für erforderlich, auch die Art und Weise dieser Information verpflichtend zu regeln. Informationen, die nur auf aktive Nachfrage des Verbrauchers offenbart werden, setzen die Überwindung einer psychologischen Hemmschwelle voraus. Die Information ist deshalb vom Lebensmittelunternehmer dergestalt vorzuhalten, dass der Verbraucher sie ohne Nachfrage einsehen kann. Als Beispiele hierfür kommen in Betracht eine Kennzeichnung
Drucksache 1005/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Dezember 2008 zu der Situation der Frauen auf dem Balkan (2008/2119(INI))
... 8. macht auf die im allgemeinen unzureichenden Gesundheitsinfrastrukturen vor allem in ländlichen Gebieten aufmerksam und fordert die Regierungen auf, für ein routinemäßiges Screening auf Krankheiten wie Gebärmutterhals- und Brustkrebs sowie HIV/Aids zu sorgen, für die Frauen stärker anfällig sind als Männer; betont die Bedeutung der psychologischen und medizinischen Rehabilitation weiblicher Kriegsopfer;
Drucksache 111/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel KOM (2008) 40 endg.; Ratsdok. 6172/08
... b) Der EU-Vorschlag, wonach eine Kennzeichnung allergener Zutaten ohne Abbedingungsmöglichkeit verpflichtend vorgeschrieben wird, ist grundsätzlich zu begrüßen. Darüber hinaus hält es der Bundesrat allerdings für erforderlich, auch die Art und Weise dieser Information verpflichtend zu regeln. Informationen, die nur auf aktive Nachfrage des Verbrauchers offenbart werden, setzen die Überwindung einer psychologischen Hemmschwelle voraus. Die Information ist deshalb vom Lebensmittelunternehmer dergestalt vorzuhalten, dass der Verbraucher sie ohne Nachfrage einsehen kann. Als Beispiele hierfür kommen in Betracht eine Kennzeichnung
Drucksache 342/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV -OrgWG)
... Mit der Neuregelung der psychotherapeutischen Versorgung im Gesetz vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1311) wurden die Psychologischen Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeuten) als – grundsätzlich – den ärztlichen Leistungserbringern gleichgestellte Leistungserbringer in das vertragsärztliche Kollektivvertragssystem einbezogen (Integrationsmodell). Als Konsequenz dieser Integration wurde in der vertragsärztlichen Bedarfsplanung eine gemeinsame planungsrechtliche Arztgruppe aus überwiegend und ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzten sowie Psychotherapeuten gebildet. Da zu diesem Zeitpunkt keine gesicherten Erkenntnisse über das zahlenmäßige Verhältnis beider Gruppen zueinander bestanden, wurde in der Regelung des § 101 Abs. 4 Satz 5 vorgesehen, dass in der Bedarfsplanungs-Richtlinie für einen befristeten Zeitraum von 10 Jahren für beide Berufsgruppen jeweils ein Mindestversorgungsanteil von 40 Prozent vorzubehalten ist. Diese Regelung läuft zum 31. Dezember 2008 aus.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 171b Insolvenz von Krankenkassen
§ 171c Aufhebung der Haftung nach § 12 Abs. 2 Insolvenzordnung
§ 171d Haftung im Insolvenzfall
§ 171e Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtungen
§ 171f Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden
§ 172 Vermeidung der Schließung oder Insolvenz von Krankenkassen.
§ 265a Finanzielle Hilfen zur Vermeidung der Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse
§ 265b Freiwillige finanzielle Hilfen
Artikel 2 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
§ 54 Finanzausgleich für aufwändige Leistungsfälle
Artikel 4 Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung
Artikel 6 Änderungen der Risikostrukturausgleichsverordnung
Achter Abschnitt
§ 35 Anwendbare Regelungen
§ 36 Ermittlung der Höhe der Grundpauschale
§ 37 Zuweisungen für sonstige Ausgaben
§ 39 Durchführung des Zahlungsverkehrs und Kostentragung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Handlungsbedarf
Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 8
Zu § 171c
Zu § 171d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 171e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 171f
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 15
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 36
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 2
Zu § 38
Zu Nummer 3
Zu § 39
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
C. Finanzielle Auswirkungen
D. Kosten- und Preiswirkungsklausel
E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
F. Bürokratiekosten
- § 171b Abs. 2
- § 171b Abs. 4
- § 171e Abs. 4
- § 172 Abs. 2
- § 265b Abs. 2
- § 77 Abs. 1a SGB IV
- § 79 Abs. 1 SGB IV
- § 12 Abs. 1 SVRV
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 529: Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)
Drucksache 265/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2008 zur besonderen Situation von Frauen im Gefängnis und die Auswirkungen der Inhaftierung von Eltern auf deren Leben in Familie und Gesellschaft (2007/2116(INI))
... G. in der Erwägung, dass eine große Zahl von weiblichen Inhaftierten von Drogen oder anderen Substanzen abhängig ist oder war und die dadurch bedingten psychischen oder Verhaltensstörungen einer geeigneten medizinischen Behandlung sowie einer sozialen und psychologischen Unterstützung im Rahmen einer umfassenden Gesundheitspolitik für den Strafvollzug bedürfen,
Drucksache 964/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe KOM (2008) 818 endg.; Ratsdok. 16521/08
... (18) Der Lebendspender sollte einer angemessenen Beurteilung unterzogen werden, damit seine Eignung für die Spende festgestellt und damit das Risiko der Krankheitsübertragung auf den Empfänger minimiert wird. Zudem sind Lebendorganspender sowohl bei den Untersuchungen zur Feststellung ihrer Eignung als auch beim Entnahmeverfahren Risiken ausgesetzt. Es kann zu medizinischen, sozialen finanziellen oder psychologischen Komplikationen kommen. Die Höhe des Risikos hängt weitgehend davon ab, welches Organ gespendet wird. Daher ist bei Lebendspenden das körperliche, seelische und soziale Risiko des einzelnen Spenders und des Empfängers zu minimieren, und das Vertrauen der Bevölkerung in das Gesundheitswesen darf nicht beeinträchtigt werden. Der potenzielle Lebendspender muss eine unabhängige Entscheidung auf der Grundlage aller sachdienlichen Informationen14 treffen können und sollte im Voraus über Zweck und Art der Spende, Folgen und Risiken aufgeklärt werden, wie im Zusatzprotokoll des Übereinkommens zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin über die Transplantation von Organen und Geweben menschlichen Ursprungs des Europarats festgelegt. Dies wird dazu beitragen Personen von der Spende auszuschließen, deren Spende ein Risiko für andere wie beispielsweise das der Krankheitsübertragung, oder ein schwerwiegendes Risiko für sie selbst darstellen könnte.
Drucksache 372/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2008 zu Organspende und -transplantation: Maßnahmen auf EU-Ebene (2007/2210)(INI))
... 10. betont infolgedessen, dass die Einführung gut strukturierter Maßnahmensysteme und die Förderung erfolgreicher Modelle in und zwischen den Mitgliedstaaten, sowie gegebenenfalls auf internationaler Ebene, von größter Bedeutung sind; regt an, dass diese Systeme auf Krankenhausebene und krankenhausübergreifender Ebene einen geeigneten Rechtsrahmen, fachliche und logistische Infrastruktur sowie psychologische und organisatorische Unterstützung und eine angemessene organisatorische Struktur umfassen und darüber hinaus mit hoch qualifiziertem Fachkräften ausgestattet und an klare Vorschriften über die Rückverfolgbarkeit und ein gerechtes, leistungsfähiges und gleichberechtigtes Zuteilungs- und Zugangssystem gekoppelt sein sollten; Erhöhung des Organangebots
Drucksache 302/08
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... " bei der Beibringung eines medizinischpsychologischen Gutachtens.
Drucksache 156/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zum Schutz der Kinder bei der Nutzung des Internet und anderer Kommunikationstechnologien KOM (2008) 106 endg.; Ratsdok. 7241/08
... Schädliche Inhalte können bei Kindern psychologische Traumata hervorrufen und zu physischen Schädigungen führen, wenn ein Kind dazu verleitet wird, sich oder anderen Schaden zuzufügen. Die Mitgliedstaaten vertreten unterschiedliche Ansichten darüber, was schädlich ist (z.B. Darstellung von Nacktheit, sexuellen Aktivitäten und Gewalt) und wie ernst sich solche möglicherweise schädlichen Inhalte auf Kinder auswirken. In einigen Ländern gibt es Rechtsvorschriften, die die Verbreitung schädlicher Inhalte auf Erwachsene beschränken aber es bestehen auch hier im Detail erhebliche Unterschiede zwischen den Vorschriften, die in Mitgliedstaaten und Drittländern bestehen.
Drucksache 696/08
... oder einer Psychologischen Psychotherapeutin oder einem Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Sinne von § 1 Abs. 3 des Psychotherapeutengesetzes
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
§ 10 Entwicklungsauftrag zur Reform der Investitionsfinanzierung
§ 17a Finanzierung von Ausbildungskosten .
§ 17b Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser .
§ 17d Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen
Artikel 2 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
§ 3 Grundlagen
§ 4 Vereinbarung eines Erlösbudgets ab dem Jahr 2009 .
§ 5 Vereinbarung und Abrechnung von Zu- und Abschlägen .
Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
2
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 3
Zu § 295
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
C. Finanzielle Auswirkungen
1. Gesetzliche Krankenversicherung
2. Öffentliche Haushalte
3. Wirtschaft
4. Bürgerinnen und Bürger
D. Kosten- und Preiswirkungsklausel
E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
F. Bürokratiekosten
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Drucksache 896/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2007 zu den Wegen zu einem weltweiten Vertrag über ein Verbot von Streumunition aller Art
... d) die Verpflichtung, kontaminierte Gebiete möglichst bald und bis zu einem angegebenen Termin zu kennzeichnen, einzuzäunen und zu räumen und für die Durchführung dieser Maßnahmen ausreichende Kapazitäten aufzustellen und aufrecht zu erhalten, und die Verpflichtung, in Bezug auf Kennzeichnung, Einzäunung und sonstige Warnmaßnahmen sowie Risikoaufklärung und Räumung Unterstützung zu leisten, wobei die Verwender von Streumunition besondere Verpflichtungen zur Gewährung solcher Unterstützung – einschließlich der rechtzeitigen Abgabe von genauen Informationen über die Verwendung – haben sollten e) die Verpflichtung zur Unterstützung der Opfer, beispielsweise durch Datenerhebungen, Soforthilfemaßnahmen und fortlaufende medizinische Versorgung, Maßnahmen zur körperlichen Rehabilitation, zur psychologischen Unterstützung, zur sozialen Eingliederung, zur wirtschaftlichen Eingliederung und/oder Wiedereingliederung, die Gewährung von Rechtsbeistand und durch Gesetze sowie Maßnahmen zugunsten von Personen mit Behinderungen,
Drucksache 692/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. September 2007 zu der EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden (2007/2005(INI))
... 4. erkennt an, dass ein auf fundierte wissenschaftliche Bewertungen gestütztes Eingreifen notwendig ist, wenn dem gefährlichen und schädlichen Alkoholkonsum wirksam Einhalt geboten werden soll; ist der Ansicht, dass angesichts der Tatsache, dass Alkohol einer der wichtigsten Risikofaktoren für die Gesundheit ist, die Erhebung von Daten, insbesondere über das Verhältnis zwischen Blutalkoholkonzentration und Verkehrsunfällen, Alkohol und Lebererkrankungen sowie Alkohol und neuropsychologischen Störungen, Syndromen und Erkrankungen in der gesamten Europäischen Union von größter Bedeutung ist; fordert die Mitgliedstaaten und alle Interessenvertreter daher auf, die Mittel für die Erhebung von Daten sowie für eine verbesserte Wirksamkeit von Informationen und Vorsorgekampagnen und -programmen aufzustocken;
Drucksache 309/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG)
... (6) Die Genehmigung darf erst erteilt werden, nachdem durch förmliche Beweisaufnahme Gutachten von Sachverständigen eingeholt sind, die sich auf die medizinischen, psychologischen, sozialen sonderpädagogischen und sexualpädagogischen Gesichtspunkte erstrecken. Die Sachverständigen haben den Betroffenen vor Erstattung des Gutachtens persönlich zu untersuchen oder zu befragen. Sachverständiger und ausführender Arzt dürfen nicht personengleich sein.
Drucksache 75/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV -Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV -WSG)
... 1. die im Abstand von fünf Jahren zu erbringenden Nachweise über die Erfüllung der Fortbildungspflichten der Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten,
Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 2 :
Das Gesetz sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:
Versicherungsschutz für alle und bessere Leistungen für GKV-Versicherte
Mehr Wettbewerb der Leistungserbringer durch größere Vertragsfreiheit für Krankenkassen
Neues Vergütungssystem in der ambulanten Versorgung
Mehr Sicherheit und Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung
Grundlegende Reform und Neuordnung der Institutionen
Einrichtung eines Gesundheitsfonds
Initiativgesetz des Bundestages Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Weitere Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2a Änderung des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 9 Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 11 Änderung der Reichsversicherungsordnung
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten
Artikel 13 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 14 Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 15 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
Artikel 16 Weitere Änderungen des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
Artikel 17 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 18 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 19 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 20 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 21 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 22 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
Artikel 23 Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung
Artikel 24 Änderung der Schiedsamtsverordnung
Artikel 25 Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung
Artikel 25a Weitere Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung
Artikel 26 Änderung der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung
Artikel 27 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 28 Änderung der Verordnung über die
Artikel 29 Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung
Artikel 30 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 31 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Artikel 32 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 33 Weitere Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 34 Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Artikel 35 Änderung der Apothekenbetriebsordnung
Artikel 36 Änderung des Apothekengesetzes
Artikel 37 Änderung der Schiedsstellenverordnung
Artikel 38 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 39 Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen
Artikel 40 Aufhebung des Gesetzes zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse
Artikel 41 Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes
Artikel 42 Änderung des Transplantationsgesetzes
Artikel 43 Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
Artikel 44 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 45 Änderung der Kalkulationsverordnung
Artikel 45a Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 46 Inkrafttreten
Drucksache 221/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe
... "(1a) Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind dürfen den Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten unter Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung nach Absatz 1 im Geltungsbereich dieses Gesetzes ohne Approbation oder ohne Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung ausüben, wenn sie ihre Berufstätigkeit als vorübergehende und gelegentliche Dienstleistung im Sinne des Artikels 50 des EG-Vertrages im Geltungsbereich dieses Gesetzes erbringen. Sie unterliegen jedoch der Meldepflicht und Nachprüfung nach diesem Gesetz. Gleiches gilt für Drittstaaten und Drittstaatsangehörige, soweit sich hinsichtlich der Anerkennung von Ausbildungsnachweisen nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften eine Gleichstellung ergibt."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Bundes-Apothekerordnung FNA 2121–1
Artikel 2 Änderung der Approbationsordnung für Apotheker FNA 2121–1-6
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen FNA 2121-2
Artikel 4 Änderung der Bundesärzteordnung FNA 2122-1
Artikel 5 Änderung der Approbationsordnung für Ärzte FNA 2122-1-8
Artikel 6 Änderung des Psychotherapeutengesetzes FNA 2122-5
Artikel 7 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten FNA 2122-5-1
Artikel 8 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten FNA 2122-5-2
Artikel 9 Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde FNA 2123-1
Artikel 10 Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte FNA 2123-2
Artikel 11 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger FNA 2124-1-10
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten FNA 2124-8
Artikel 13 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten FNA 2124-8-2
Artikel 14 Änderung des Ergotherapeutengesetzes FNA 2124-12
Artikel 15 Änderung der Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung FNA 2124-12-2
Artikel 16 Änderung des Gesetzes über den Beruf des Logopäden FNA 2124-13
Artikel 17 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden FNA 2124-13-1
Artikel 18 Änderung des Hebammengesetzes FNA 2124-14
Artikel 19 Änderung des Rettungsassistentengesetzes FNA 2124-16
Artikel 20 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten FNA 2124-16-1
Artikel 21 Änderung des Orthoptistengesetzes FNA 2124-17
Artikel 22 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten FNA 2124-17-1
Artikel 23 Änderung des MTA-Gesetzes FNA 2124-18
Artikel 24 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin FNA 2124-18-1
Artikel 25 Änderung des Diätassistentengesetzes FNA 2124-19
Artikel 26 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten FNA 2124-19-1
Artikel 27 Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes FNA 2124-20
Artikel 28 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister FNA 2124-20-1
Artikel 29 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten FNA 2124-20-2
Artikel 30 Änderung des Altenpflegegesetzes FNA 2124-21
Artikel 31 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers FNA2124-21-1
Artikel 32 Änderung des Podologengesetzes FNA 2124-22
Artikel 33 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen FNA 2124-22-1
Artikel 34 Änderung des Krankenpflegegesetzes FNA 2124-23
Artikel 35 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege FNA 2124-23-1
Artikel 36 Änderung der Bundes-Tierärzteordnung FNA 7830-1
Artikel 37 Änderung der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten FNA 7830-1-5
Artikel 38 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch FNA 860-5
Artikel 39 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte FNA 8230-25
Artikel 40 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte FNA 8230-26
Artikel 41 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Einleitende Bemerkungen
II. Inhalt der Richtlinie
III. Inhalt des Gesetzentwurfs
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Ausschluss von Abweichungsmöglichkeiten der Länder
VI. Auswirkungen auf Frauen und Männer
VII. Kosten und Aufwand
VIII. Bewertung nach Standardkostenmodell
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 8
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Artikel 7 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Artikel 8 Die Begründung zu Artikel 7, auf die verwiesen wird, gilt entsprechend.
Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Artikel 10 Zu Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 11 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Artikel 12 Zu Nummer 1 Buchstabe a
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Artikel 13 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 14 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Artikel 15 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Artikel 16 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Artikel 17 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 18 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Artikel 19 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Artikel 20 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 21 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Artikel 22 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 23 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Artikel 24 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 25 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Artikel 26 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 27 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Artikel 28 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 29 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 30 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Artikel 31 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Artikel 32 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Artikel 33 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 34 Zu Nummer 1 Buchstabe a
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Artikel 35 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 36 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 8
Artikel 37 Zu Nummer 1 Buchstabe a
Zu Nummer 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 38 Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Artikel 39
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 40
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 41
Drucksache 124/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
... wird ausgeschlossen, dass ein Verstoß gegen das Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen in der Probezeit mit einer Blutalkoholkonzentration von weniger als 0,5-Promille oder einer Atemalkoholkonzentration von weniger als 0,25 mg/l die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zur Überprüfung der Fahreignung rechtfertigt.
Drucksache 637/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe
... (la) Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, dürfen den Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten unter Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung nach Absatz 1 im Geltungsbereich dieses Gesetzes ohne Approbation oder ohne Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung ausüben, wenn sie ihre Berufstätigkeit als vorübergehende und gelegentliche Dienstleistung im Sinne des Artikels 50 des EG-Vertrages im Geltungsbereich dieses Gesetzes erbringen. Sie unterliegen jedoch der Meldepflicht und Nachprüfung nach diesem Gesetz. Gleiches gilt für Drittstaaten und Drittstaatsangehörige, soweit sich hinsichtlich der Anerkennung von Ausbildungsnachweisen nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften eine Gleichstellung ergibt.
Artikel 1 Änderung der Bundes-Apothekerordnung (FNA: 2121-1)
Artikel 2 Änderung der Approbationsordnung für Apotheker (FNA: 2121.1.6)
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen (FNA: 2121-2)
Artikel 4 Änderung der Bundesärzteordnung (FNA: 2122-1)
Artikel 5 Änderung der Approbationsordnung für Ärzte (FNA: 2122-1-8)
Artikel 6 Änderung des Psychotherapeutengesetzes (FNA: 2122-5)
Artikel 7 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (FNA: 2122-5-1)
Artikel 8 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (FNA: 2122-5-2)
Artikel 9 Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (FNA: 2123-1)
Artikel 10 Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte (FNA: 2123-2)
Artikel 11 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (FNA:2124-1-10) .
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutischtechnischen Assistenten (FNA: 2124-8)
Artikel 13 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutischtechnische Assistentinnen und pharmazeutischtechnische Assistenten (FNA: 2124-8-2)
Artikel 14 Änderung des Ergotherapeutengesetzes (FNA: 2124-12)
Artikel 15 Änderung der Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (FNA: 2124-12-2)
Artikel 16 Änderung des Gesetzes über den Beruf des Logopäden (FNA: 2124-1.3)
Artikel 17 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden (FNA: 2124-13-1)
Artikel 18 Änderung des Hebammengesetzes (FNA: 2124-14)
Artikel 19 Änderung des Rettungsassistentengesetzes (FNA: 2124-16)
Artikel 20 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (FNA: 2124-16-1)
Artikel 21 Änderung des Orthoptistengesetzes (FNA: 2124-17)
Artikel 22 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten (FNA: 2124-17-1)
Artikel 23 Änderung des MTA-Gesetzes (FNA: 2124-18)
Artikel 24 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin (FNA: 2124-18-1)
Artikel 25 Änderung des Diätassistentengesetzes (FNA: 2124-19)
A. über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Artikel 26 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten (FNA: 2124-19-1)
Artikel 27 Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes (FNA: 2124-20)
Artikel 28 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister (FNA: 2124-20-1)
Artikel 29 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (FNA: 2124-20-2)
Artikel 30 Änderung des Altenpflegegesetzes (FNA: 2124-21)
Artikel 31 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (FNA: 2124-21-1)
Artikel 32 Änderung des Podologengesetzes (FNA: 2124-22)
Artikel 33 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (FNA: 2124-22-1)
Artikel 34 Änderung des Krankenpflegegesetzes (FNA: 2124-23)
Artikel 35 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (FNA: 2124-23-1)
Artikel 36 Änderung der Bundes-Tierärzteordnung (FNA: 7830-1)
Artikel 37 Änderung der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (FNA: 7830-1-6)
Artikel 38 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (FNA: 860-5)
Artikel 39 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (FNA: 8230-25)
Artikel 40 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (FNA: 8230-26)
Artikel 41 Inkrafttreten
Drucksache 722/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung seeverkehrsrechtlicher, verkehrsrechtlicher und anderer Vorschriften mit Bezug zum Seerecht
... , entsprechende unanfechtbare Entscheidungen ausländischer Gerichte oder Verwaltungsbehörden, Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung.
Drucksache 815/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... medizinisch-psychologische Gutachten nach den §§ 2a und 4 Abs. 10 StVG sowie § 11 Abs. 3, § 13, § 14
Drucksache 550/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
... " sein sollte. Dies entspricht ganz überwiegend der bisherigen Praxis. Abweichend von diesem Regelfall soll das Gutachten aber auch durch einen in Fragen der Heimerziehung ausgewiesenen Psychotherapeuten, Psychologen, Pädagogen oder Sozialpädagogen erstattet werden können. Besondere Kenntnisse in den Fragen der Heimerziehung können insbesondere von Vorteil sein, wenn eindeutige Erziehungsdefizite im Vordergrund stehen und von vornherein nur eine Unterbringung in einem Heim der Kinder- und Jugendhilfe in Betracht kommt. Zwar handelt es sich bei stark verhaltensauffälligen Kindern, für die eine geschlossene Unterbringung in Betracht kommt, um eine psychiatrische Hochrisikogruppe, für die im Regelfall eine psychiatrische Begutachtung erforderlich ist. Steht ein psychiatrischer Hintergrund aber nicht im Raum, soll die vorgeschlagene Regelung eine verfahrensrechtliche Vereinfachung bieten. Psychotherapeuten im Sinne der Regelung sind ausschließlich Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten – Psychotherapeutengesetz – PsychThG).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Gegenstand der Gesetzesänderung
II. Änderungsbedarf
1. Derzeitige Rechtslage
a. Verfassungsrechtliche Ausgangssituation
b. Recht der Kinder- und Jugendhilfe
c. Familiengerichtliche Maßnahmen
2. Mängel des geltenden Rechts und Probleme der Rechtspraxis
3. Ergebnisse der Arbeitsgruppe
III. Grundzüge des Entwurfs
1. Abbau von Tatbestandshürden in § 1666 BGB
2. Konkretisierung der Rechtsfolgen des § 1666 BGB
3. Überprüfung nach Absehen von gerichtlichen Maßnahmen
4. Erörterung der Kindeswohlgefährdung
5. Vorrang- und Beschleunigungsgebot
6. Konkretisierung der Voraussetzungen einer geschlossenen Unterbringung
IV. Haltung der Landesjustizverwaltungen sowie der beteiligten Fachkreise und Verbände
V. Gesetzgebungszuständigkeit
VI. Prinzip des Gender Mainstreaming / Recht der Europäischen Union
VII. Finanzielle Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 2
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 50e
Zu § 50f
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
Drucksache 352/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes
... Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen für den Zugang zu einer Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten. In diesem Zusammenhang stellt sie auf eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie ab, die das Fach Klinische Psychologie einschließt und gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 des Hochschulrahmengesetzes der Feststellung dient, ob der Student das Ziel des Studiums erreicht hat. Der Regelungsgehalt der Vorschrift ist auch ohne einen Verweis auf das Hochschulrahmengesetz hinreichend klar und wird deshalb gestrichen. Da die in Bezug genommene HRG-Regelung bereits mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes vom 20. August 1998 (BGBl. I S. 2190) ersatzlos entfallen ist, lief die Vorschrift insoweit im Übrigen schon bislang ins Leere.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes
II. Folgeänderungen
IIII. Auswirkungen auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise, Bürokratiekosten
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Absatz 16
Zu Absatz 17
Zu Absatz 18
Zu Absatz 19
Zu Absatz 20
Zu Absatz 21
Zu Absatz 22
Zu Absatz 23
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 24
Zu Absatz 25
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Drucksache 366/06
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung über den Erlass und die Änderung verkehrsrechtlicher Vorschriften zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
... beträgt das Mindestalter für die Klasse B 17 Jahre sowie für den entsprechenden Zugang zu den Klassen D, Dl, DE und D1E 18 Jahre. Die erforderliche körperliche und geistige Eignung ist vor Erteilung der ersten Fahrerlaubnis, falls diese vor Vollendung des Mindestalters nach Absatz 1 erworben wird, durch Vorlage eines medizinischen-psychologischen Gutachtens nachzuweisen. Eine Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, Dl, DE und D1E vor Erreichen des nach Absatz 1 vorgeschriebenen Mindestalters setzt weiter voraus, dass der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Bis zum Erreichen des nach Absatz 1 vorgeschriebenen Mindestalters ist die Fahrerlaubnis mit den Auflagen zu versehen, dass von ihr nur
Drucksache 938/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Ermittlung und Ausweisung kritischer europäischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern KOM (2006) 787 endg. Ratsdok. 16933/06
... • die psychologischen Auswirkungen, und
Drucksache 145/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine Anhörung zu Maßnahmen auf EU-Ebene zur Förderung der aktiven Einbeziehung von arbeitsmarktfernen Personen KOM (2006) 44 endg.; Ratsdok. 6239/06
... iii) Gewährleistung eines besseren Zugangs zu Dienstleistungen, die dabei behilflich sein können, einige der Hindernisse zu beseitigen, welche bestimmten Personen und ihren Familien die Eingliederung in die Mainstream-Gesellschaft erschweren, und damit auch ihre Wiedereingliederung ins Erwerbsleben zu fördern (z.B. durch Beratung, Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung, lebenslanges Lernen zur Überwindung von Ausbildungsdefiziten, IKT-Schulungen zur Unterstützung potenzieller Arbeitskräfte einschließlich Menschen mit Behinderungen, mit Blick auf die Nutzung neuer Technologien und die Inanspruchnahme flexiblerer Arbeitsformen, psychologische und soziale Rehabilitation). Ein solcher Ansatz könnte mit dem Begriff aktive Eingliederung bezeichnet werden. Zur Untermauerung der einschlägigen Maßnahmen und zur Schaffung von Bedingungen, die tatsächliche Fortschritte in der Beseitigung von Armut und Ausgrenzung ermöglichen kommt es entscheidend darauf an, alle genannten Bereiche miteinander zu verknüpfen. Ohne eine aktive Unterstützung der Arbeitsmarktintegration besteht die Gefahr, dass Mindesteinkommensregelungen zur Armutsfalle werden und zu einer langfristigen Abhängigkeit von Sozialfürsorgeleistungen führen. Ohne eine angemessene Einkommensunterstützung besteht die Gefahr, dass es aktiven Arbeitsmarktpolitiken und -programmen nicht gelingt, Armut zu verhindern und die Menschen davon abzuhalten, ihren Lebensunterhalt außerhalb der Legalität zu verdienen. Ohne soziale Unterstützungsmaßnahmen besteht die Gefahr, dass Aktivierungsvorschriften blind und damit ineffektiv umgesetzt werden und den spezifischen Bedürfnissen benachteiligter Menschen(allein erziehende Mütter, Angehörige fahrender Völker und Roma, Menschen mit gesundheitlichen oder psychologischen Problemen) nicht gebührend Rechnung tragen. Wenn entsprechende Politiken glaubwürdig sein und öffentliche Unterstützung finden sollen, ist es darüber hinaus wichtig, dass eine sorgfältige Finanzplanung erfolgt, dass die mittelfristige Nachhaltigkeit der Finanzen nicht gefährdet wird und dass die langfristige Kosteneffizienz gewährleistet ist.
Drucksache 911/06
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor Wiederholungstaten von Sexual- oder Gewalttätern
... " in der Begutachtung die Gefahr unerkannter Fehlbeurteilungen durch das Erstgutachten deutlich vermindern. In geeigneten Fällen lässt sich durch die Doppelbegutachtung auch ein interdisziplinärer Begutachtungsansatz sicherstellen. So kann erforderlichenfalls neben einem psychiatrisch/ psychologischen Gutachten auch ein kriminologisches Gutachten eingeholt werden.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.