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6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Postdienstunternehmen"


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Drucksache 428/12 (Begründung)

... Mit Stand 31. Januar 2010 gibt es bundesweit über 2.500 Lizenznehmer im Postbereich. Von diesen Lizenzen machen aber nur 840 Unternehmen tatsächlich Gebrauch. Briefkästen oder eigenständige stationäre Einrichtungen mit integrierter Abgabemöglichkeit im öffentlichen Verkehrsraum halten nur vereinzelte Unternehmen vor. Ehemals eigenbetriebene Filialen des marktbeherrschenden Postdienstunternehmens Deutsche Post AG wurden und werden in partnerbetriebene Filialen (i. d. R. im Einzelhandel) umgewandelt. Auch die Wettbewerber stellen ihre Dienstleistungen i. d. R. mit Partnern des Einzelhandels auf Privatgelände bereit. Der Einzelhandel ist mehrheitlich mittlerweile ebenfalls daran ausgerichtet, Parkraum für die Kunden bereitzustellen. Diese Entwicklung wird ausdrücklich begrüßt und ist für den Verkehrsteilnehmer auch erforderlich. Für Pakete, Zeitungen und Zeitschriften besteht ein so enges Zeitfenster hingegen nicht. Vor diesem Hintergrund ist es geboten, für Briefsendungen ein von den Anlieger- und Anlieferverkehrszeiten unabhängiges Abholen und ein zügiges Entleeren von Briefkästen zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 428/12 (Begründung)




I. Allgemeines

1. Vorbemerkung zum Neuerlass

2. Vorbemerkung zur Schilderwaldnovelle

3. Entstehungsgeschichte zur Schilderwaldnovelle

4. Grundsätzliches zur Schilderwaldnovelle

5. Wesentlicher Inhalt der Schilderwaldnovelle

a Reduzierung der Menge der Verkehrsschilder und Verbesserung der Beschilderung

b Radverkehrsvorschriften

c weitere wesentliche Inhalte

6. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Bund

b Länder und Kommunen

7. Erfüllungsaufwand

7.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

7.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

7.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

II. Sonstige Kosten

9. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

10. Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

a Allgemeines

b Im Einzelnen:

1. § 2 Absatz

2. § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c

3. § 5 Absatz 3 Nummer 2

4. § 6 Satz 1

5. § 7

6. § 7a neu

7. § 8 Absatz 1a und 2

8. § 9 Absatz 2

9. § 9a

10. § 10

11. § 12

12. § 13 Absatz 2

13. § 15a

14. §§ 16, 44, 45, 46, 47, 48

15. § 17 Absatz 2a

16. § 18

17. § 19

18. § 21 Absatz 3

19. § 24

20. § 30

21. § 31

22. § 35

23. § 37

24. § 39

25. § 40

26. § 41

27. § 42

28. § 43

29. § 44 Absatz 1 Satz 2

30. § 45

31. § 46 Absatz 3 Satz 4

32. § 49

33. § 51

34. § 52

35. § 53

36. Anlagen 1 bis 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2115: Entwurf einer Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung


 
 
 


Drucksache 438/10

... 101. Die Monopolkommission begrüßt grundsätzlich die Intention der Bundesregierung, die steuerrechtliche Ungleichbehandlung von Postdienstunternehmen zu beseitigen (Tz 86). Auch die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/10




A. Allgemeines

B. Stellungnahme zum Bereich Telekommunikation

3 Vorbemerkung

Bewertung im Einzelnen

4 Wettbewerbsentwicklung

4 Marktregulierungsfragen

Reform des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikationsmärkte

Europäische Initiativen zur Regulierung des Mobilfunks

Förderung flächendeckender und hochleistungsfähiger Breitbandversorgung

Schließung von Breitbandversorgungslücken durch die digitale Dividende

Universaldienst im Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur

C. Stellungnahme zum Bereich Post

3 Vorbemerkung

Bewertung im Einzelnen Regulierungsfragen

Mindestlohn für Briefdienstleistungen

Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen

3 Universaldienst

Teil leistungen

Vergabe von Postdienstleistungen durch öffentliche Stellen

Der Bund als Anteilseigner

Vertretung im Weltpostverein


 
 
 


Drucksache 581/08

... sind Inhalt und Umfang des Universaldienstes regelmäßig zu überprüfen sowie nachfragegerecht der gesellschaftlichen und technischen Entwicklung anzupassen. Bei der in diesem Jahr vorgesehenen Novellierung der PUDLV erachtet es die Bundesregierung als sinnvoll, auch den durch das Auslaufen der Exklusivlizenz der Deutschen Post AG und der damit verbundenen Universaldienstverpflichtung zum 31. Dezember 2007 veränderten Gegebenheiten auf dem vollständig geöffneten Postmarkt in Deutschland Rechnung zu tragen. Da der Universaldienst nach der Konzeption des Postgesetzes nunmehr durch die Gesamtheit aller am Markt tätigen Postdienstunternehmen erbracht werden soll, gilt es, dem Gewährleistungsauftrag zur Sicherstellung einer postalischen Grundversorgung im Interesse der Verbraucher weiterhin hinreichend gerecht zu werden, aber auch möglichst vielen Postdienstunternehmen durch Gestaltung der Rahmenbedingungen die Erbringung des Universaldienstes zu ermöglichen.

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Drucksache 581/08




Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2006/2007 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 50 und 51 der Monopolkommission Wettbewerbsentwicklung bei der Telekommunikation 2007: Wendepunkt der Regulierung und Wettbewerbsentwicklung bei der Post 2007: Monopolkampf mit allen Mitteln

A. Allgemeines

B. Stellungnahme zum Kapitel Telekommunikation

Vorbemerkungen

Bewertung im Einzelnen

3 Wettbewerbsbeurteilung

3 Akteneinsicht

Übergang in das allgemeine Wettbewerbsrecht

Neue Märkte

3 Resale

Europäischer Rechtsrahmen

3 Wettbewerbskonzeption

3 Universaldienst

Next Generation Networks NGN

C. Stellungnahme zum Kapitel Post

Vorbemerkungen

3 Mindestlohn

3 Umsatzsteuerbefreiung

3 Universaldienst

Price -Cap-Verfahren

Anpassung des PostG


 
 
 


Drucksache 331/06

... 65. Die Bundesregierung begrüßt unter dem Gesichtspunkt der steuerinduzierten Wettbewerbsverzerrungen grundsätzlich die Absicht der Europäischen Kommission im Richtlinienvorschlag vom 05. Mai 2003, in Bezug auf die mehrwertsteuerliche Behandlung von Unternehmen im Postsektor eine steuerliche Gleichbehandlung von Postdienstunternehmen einzuführen. Auf europäischer Ebene wird dieser Vorschlag von den Mitgliedstaaten jedoch weiterhin sehr kontrovers diskutiert; mit einer Verabschiedung der Richtlinie ist - auch aufgrund der erforderlichen Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten - in absehbarer Zeit daher nicht zu rechnen.

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Drucksache 331/06




Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung

A. Allgemeines

B. Stellungnahme zum Kapitel Telekommunikation

Vorbemerkungen

Bewertung im Einzelnen Wettbewerbsbeurteilung

Amtspraxis der BNetzA/ Akteneinsicht

Verfahren der Marktdefinition und Marktanalyse

Konsistente Entgeltregulierung

Neue Märkte

3 Resalevorschriften

C. Stellungnahme zum Kapitel Post

Vorbemerkungen

3 Exklusivlizenz

3 Universaldienst

Zulassung gewerblicher Postvorbereitung

Price -Cap-Verfahren

3 Quersubventionierung

3 Umsatzsteuerbefreiung


 
 
 


Drucksache 395/1/05

... Der Erfolg der durch den Berechtigten angeordneten und durch ein parlamentarisch legitimiertes Gremium genehmigten Beschränkungsmaßnahme wird durch Zeitverzug bei der Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen der betroffenen Mitarbeiter insbesondere von Postdienstunternehmen gefährdet. Der Zeitraum bis zum Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, der nach dem G 10 a.F. gleichzeitig den praktischen Beginn der eigentlichen Durchführung der Beschränkungsmaßnahme darstellt, ist zwar in den Ländern unterschiedlich; er beträgt teilweise jedoch über 12 Wochen und nimmt damit einen überaus hohen Anteil gemessen an dem Gesamtzeitraum einer angeordneten Beschränkungsmaßnahme, die jeweils nur für höchstens 3 Monate genehmigt werden kann, ein. Die Änderung trägt dazu bei, dass der mit der Beschränkungsmaßnahme verbundene Zeitrahmen stärker als bisher auch tatsächlich für die Durchführung der Maßnahme selbst zur Verfügung steht.

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Drucksache 395/1/05




1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 2 Abs. 2 Satz 2 Artikel 10 - Gesetz

Begründung

2. Zu Artikel 1 Nr. 11 - neu - § 19 Abs. 1 Nr. 1a - neu - sowie Nr. 2 und 3 Artikel 10 - Gesetz

Begründung

zu Buchstabe a

zu Buchstabe n

3. Zu Artikel 1 Nr. 11 - neu - § 19 Abs. 2 Artikel 10 - Gesetz *:

Begründung


 
 
 


Drucksache 395/05 (Beschluss)

... Der Erfolg der durch den Berechtigten angeordneten und durch ein parlamentarisch legitimiertes Gremium genehmigten Beschränkungsmaßnahme wird durch Zeitverzug bei der Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen der betroffenen Mitarbeiter insbesondere von Postdienstunternehmen gefährdet. Der Zeitraum bis zum Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, der nach dem G 10 a.F. gleichzeitig den praktischen Beginn der eigentlichen Durchführung der Beschränkungsmaßnahme darstellt, ist zwar in den Ländern unterschiedlich; er beträgt teilweise jedoch über 12 Wochen und nimmt damit einen überaus hohen Anteil gemessen an dem Gesamtzeitraum einer angeordneten Beschränkungsmaßnahme, die jeweils nur für höchstens 3 Monate genehmigt werden kann, ein. Die Änderung trägt dazu bei, dass der mit der Beschränkungsmaßnahme verbundene Zeitrahmen stärker als bisher auch tatsächlich für die Durchführung der Maßnahme selbst zur Verfügung steht.



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.