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108 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Pharmakologische"


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Drucksache 75/20

... (3) In den wissenschaftlichen Beirat nach Absatz 2 werden Personen berufen, die über einen besonderen Sachverstand in Bezug auf die mit der Klassifikation von Versicherten zusammenhängenden medizinischen, pharmazeutischen, pharmakologischen, klinischen, ökonomischen oder statistischen Fragen sowie in Bezug auf die Entwicklung und Pflege von Versichertenklassifikationsmodellen verfügen. Das Bundesamt für Soziale Sicherung richtet zur Unterstützung der Arbeit des wissenschaftlichen Beirats eine Geschäftsstelle ein. Das Bundesamt für Soziale Sicherung kann mit den Mitgliedern des Beirats für die Erstellung von Gutachten nach Absatz 2 Nummer 2 als Honorar eine feste Vergütung vereinbaren, die auch pauschalisiert sein kann. Die Ausgaben für die nach Satz 3 vereinbarte Vergütung werden aus den Einnahmen des Gesundheitsfonds nach § 271 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch getragen.



Drucksache 517/19

... (3) In den wissenschaftlichen Beirat nach Absatz 2 werden Personen berufen, die über einen besonderen Sachverstand in Bezug auf die mit der Klassifikation von Versicherten zusammenhängenden medizinischen, pharmazeutischen, pharmakologischen, klinischen, ökonomischen oder statistischen Fragen sowie in Bezug auf die Entwicklung und Pflege von Versichertenklassifikationsmodellen verfügen. Das Bundesversicherungsamt richtet zur Unterstützung der Arbeit des wissenschaftlichen Beirats eine Geschäftsstelle ein. Das Bundesversicherungsamt kann mit den Mitgliedern des Beirats für die Erstellung von Gutachten nach Absatz 2 Nummer 2 als Honorar eine feste Vergütung vereinbaren, die auch pauschalisiert sein kann. Die Ausgaben für die nach Satz 3 vereinbarte Vergütung werden aus den Einnahmen des Gesundheitsfonds nach § 271 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch getragen.



Drucksache 53/19 (Beschluss)

... Durch die seit dem Jahr 2000 geltende Verordnung der EU zu Arzneimitteln gegen seltene Krankheiten (Orphan Drugs) hat sich die Versorgung der Patienten verbessert. Gleichwohl ist weiterhin eine intensive Forschung über verbesserte Behandlungsmöglichkeiten seltener Erkrankungen erforderlich, um den Betroffenen zu helfen. Wirtschaftliche Anreize und zwangsläufig höhere Preise für Arzneimittel zur Behandlung seltener Erkrankungen sind notwendig, um die pharmakologische Forschung weiterhin sicherzustellen.



Drucksache 336/19

... Wirkstoff und pharmakologische Wirkung



Drucksache 53/1/19

... Das Inkrafttreten der Richtlinie hätte zur Folge gehabt, dass alle Verbandmittel aus der Regelversorgung gefallen wären, bei denen die ergänzenden Eigenschaften keine rein physikalische Wirkweise besessen hätte. Dies hätte dazu geführt, dass eine Reihe von Wundauflagen mit einer ergänzenden Eigenschaft, die seit Jahren in der Wundversorgung von chronischen Wundpatienten einen großen Stellenwert haben, nicht mehr verordnungsfähig gewesen wären. Dies hätte beispielsweise dazu geführt, dass auch Wundauflagen mit einer ergänzenden antimikrobiellen Eigenschaft - die in aller Regel auf eine pharmakologische Wirkweise zurückgeht - nicht mehr als Verbandmittel verordnungsfähig gewesen wären. Ein solches Ergebnis widerspricht offenkundig dem Willen des Gesetzgebers.



Drucksache 670/19

... a) wenden bei der Ausübung der Psychotherapie ihre grundlegenden Kenntnisse zu neuropharmakologischen Prozessen der Signalübertragung im Gehirn und zur pharmakologischer Beeinflussung der Signalübertragung durch Medikamente an,



Drucksache 504/1/18

... Durch die vom G-BA vorgenommene Abgrenzung der therapeutischen Wirkung seien laut Schreiben des BMG auch Gegenstände, die antimikrobiell im Sinne einer bakteriziden/bakteriostatischen, auf pharmakologische Wirkungen basierenden Eigenschaft wirkten, kein Verbandmittel mehr und folglich grundsätzlich nicht verordnungsfähig.



Drucksache 221/17

... Besonders hervorzuheben ist Menthol, das ein monozyklisches Terpen ist und als Bestandteil ätherischer Öle in verschiedenen Arten der Pflanzengattung Mentha vorkommt. Die pharmakologischen Wirkungen sind nach wissenschaftlicher Bewertung des BfR gut untersucht und umfassen eine Aktivierung von thermosensitiven Rezeptoren, wodurch eine kühlende Wirkung im Bereich der Zunge und Mundhöhle entsteht. Hinzu kommt eine lokalanästhetische Wirkung. Die Effekte können Reizungen und Irritationen in der Mundhöhle und im Rachenraum mildern und dadurch die mit der Inhalation des Tabakrauches an sich verbundenen natürlichen Abwehrmechanismen unterdrücken.



Drucksache 456/17

... 10. Unterlagen über Ergebnisse von pharmakologischen und toxikologischen Versuchen,



Drucksache 482/16

... c) die pharmakologische und toxikologische Beschreibung der neuen psychoaktiven Substanz;



Drucksache 641/14 (Beschluss)

... Aus verschiedenen Gründen gibt es heute - trotz allen pharmakologischen Fortschritten - für viele schwerwiegende Erkrankungen therapeutische Lücken. Diese stellen ein versorgungsrelevantes Problem dar, zum Beispiel im Bereich der Infektionserkrankungen und bei neurodegenerativen Erkrankungen. Zwar sind derzeit in Deutschland mehr als 80 Antibiotika zugelassen, aber infolge von Resistenzen werden diese bei einer zunehmenden Zahl von Patienten unwirksam. Neue, gegen multiresistente Keime wirksame Antibiotika werden somit dringend benötigt. Diese neuen Antibiotika werden zumeist aber nicht breit eingesetzt, sondern dienen als Arzneimittel der therapeutischen Reserve als Notfallmedikation. Eine absehbar geringe Verordnungszahl muss somit die Forschungs-, Entwicklungs-, Produktions- und Vertriebskosten kompensieren, was einen entsprechend hohen Preis erfordert.



Drucksache 536/14

... Mit der Maßnahme wird der Wirkstoff Esomeprazol partiell (Packungen mit bis zu 14 Tabletten bzw. Kapseln und mit einer Gesamtwirkstoffmenge von bis zu 280 mg) aus der Verschreibungspflicht entlassen. Esomeprazol und das bereits in analoger Weise aus der Verschreibungspflicht entlassene Omeprazol sind Enantiomere mit sehr ähnlichen pharmakologischen und toxikologischen Eigenschaften.



Drucksache 434/13

... Der Stoff Lisdexamfetamin wurde im Rahmen eines europäischen Anerkennungsverfahrens (DCP) kürzlich auch in Deutschland als Arzneimittel zur Behandlung von ADHS (Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom) zugelassen. Dieses Arzneimittel kann eingesetzt werden, wenn sich andere therapeutische Maßnahmen allein als unzureichend erwiesen haben, wie z.B. eine Behandlung mit Methylphenidat. Bei Lisdexamfetamin handelt es sich um eine chemische Verbindung (Konjugat) der Aminosäure L-Lysin mit Dexamfetamin (Betäubungsmittel der Anlage III). Aus diesem Konjugat entsteht nach Abspaltung von L-Lysin erst im menschlichen Körper das pharmakologisch wirksame Dexamfetamin. Die Nebenwirkungen und Risiken von Lisdexamfetamin sind daher mit denen von Dexamfetamin vergleichbar.



Drucksache 413/12

... a) die klinischen, pharmakologischen oder sonstigen pharmakodynamischen Wirkungen eines oder mehrerer Arzneimittel festzustellen oder zu bestätigen,



Drucksache 317/12

... erfasst sind. So sind zwischenzeitlich zahlreiche weitere synthetische Cannabinoide als Wirkstoffe von Kräutermischungen aufgetreten, die meist als Cannabisersatz missbräuchlich verwendet werden. Diese wurden teilweise in erheblichen Mengen sichergestellt. Die bisher identifizierten synthetischen Cannabinoide weisen ausnahmslos ein dem THC sehr ähnliches Wirkspektrum sowie im Vergleich zu THC überwiegend eine deutlich erhöhte pharmakologische Potenz auf.



Drucksache 575/12

... - Desinfektion oder Sterilisation eines der oben genannten Produkte und dessen bestimmungsgemäße Hauptwirkung im oder am menschlichen Körper weder durch pharmakologische oder immunologische Mittel noch metabolisch erreicht wird, dessen Wirkungsweise aber durch solche Mittel unterstützt werden kann.



Drucksache 820/12

... (1) "Suchtpotenzial" das pharmakologische Potenzial eines Stoffs, eine Sucht zu erzeugen, einen Zustand, bei dem die Fähigkeit des Menschen, sein Verhalten zu kontrollieren, typischerweise dadurch beeinflusst wird, dass eine Belohnung oder eine Linderung von Entzugssymptomen oder beides herbeigeführt wird;



Drucksache 52/11

... Vor dem Hintergrund der Ablösung der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 durch die Verordnung (EG) Nr. 470/2009 über die Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe in Lebensmitteln tierischen Ursprungs soll § 10 LFGB aktualisiert werden.



Drucksache 329/11

... Regadenoson ist ein Diagnostikum und selektiver koronarer Vasodilatator. Es wird bei erwachsenen, nicht ausreichend körperlich belastbaren Patienten angewendet als pharmakologischer Stressauslöser für Myokardperfusionsaufnahmen (myocardial perfusion imaging, MPI) mit



Drucksache 612/10

... In Ziffer IV wird das Besitzverbot auf folgende Stoffe, die in der Verbotsliste 2010 unter M3 Nummer 2 der verbotenen Methode des Gendopings zugeordnet werden, ausgeweitet: PPAR6 (Peroxisome Proliferator Activated Receptor Delta)-Agonisten, synonym PPAR-delta-Agonisten, und AMPK (PPAR6-AMP-activated protein kinase)-Axis-Agonisten. Es handelt sich um Stoffe, die die körpereigene Genaktivität über pharmakologische Wirkungen gezielt manipulieren können (Gendoping i. w. S.). Für diese Stoffe wird geltend gemacht, dass sie im Skelettmuskel Stoffwechselreaktionen in Gang setzen können, die für die Ausdauerleistung wichtig sind. Die Stoffe sind bislang nicht als Arzneimittel zugelassen. Nach Angaben von Sachverständigen kann schon jetzt von einer Nutzung dieser Stoffe zu Dopingzwecken im Sport ausgegangen werden. In klinischen Prüfungen wird derzeit eine mögliche therapeutische Anwendung untersucht. Für die unphysiologische Expression biologischer Moleküle wird eine krebsfördernde Wirkung angenommen (Gerlinger et al.: Gendoping, Studien des Büros für Technikfolgen-Abschätzung, 2008).



Drucksache 582/10

... - die durch die Ablösung der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 durch die Verordnung (EG) Nr. 470/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen von Rückständen pharmakologisch wirksamer Stoffe in Lebensmitteln tierischen Ursprungs, zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 des Rates und zur Änderung der Verordnung



Drucksache 845/10

... Das Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 470/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für Rückstände pharmakologischer wirksamer Stoffe in Lebensmitteln tierischen Ursprungs, zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 des Rates und zur Änderung der Richtlinie



Drucksache 673/09

... " wurden im 7. Forschungsrahmenprogramm die gemeinschaftlichen Forschungsanstrengungen in den Bereichen Hirnforschung und Gesundheitsforschung verstärkt. Dabei werden folgende Fragen behandelt: Verständnis der Krankheitsmechanismen, psychische Gesundheit der Patienten, Präventionsstrategien für ein gesundes Altern und gerechter Zugang zur gesundheitlichen Versorgung. Angesichts der großen Herausforderungen, vor die die Alzheimer-Krankheit und andere Demenzerkrankungen das Gesundheitswesen stellen, können vielversprechende Forschungsbereiche unterstützt werden, insbesondere durch die Förderung einer verstärkten Koordinierung zwischen Grundlagenforschung und klinischer Forschung. Beispiele für möglicherweise interessante Bereiche sind die Erforschung der Pathophysiologie der Erkrankung, einschließlich epidemiologischer und klinischer Versuche, Forschung in der Gesundheitsökonomie sowie den Sozial- und Geisteswissenschaften, um dazu beizutragen, die psychologischen und sozialen Aspekte der Erkrankung zu verstehen, sowie die Forschung zu sozialen Pflegemodellen, einschließlich des Austauschs vorbildlicher Verfahren bei der Ausbildung der Pflegekräfte. Darin kommt der breite Konsens zum Ausdruck, dem zufolge sich die Patientenversorgung nicht auf Arzneimittelbehandlung beschränken, sondern auch nicht pharmakologische Ansätze umfassen sollte.



Drucksache 683/1/09

... über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 2009 (BGBl. I S. 1768) in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt werden, als Wirkstoffe enthalten an Tierärzte, auch soweit die Daten personenbezogen sind."



Drucksache 675/09

... ii) Erstellung von Leitlinien für Diagnose, Therapien und nichtpharmakologische Behandlungen,



Drucksache 82/09

... über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung und der



Drucksache 82/09 (Beschluss)

... über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung und der



Drucksache 529/09

... - Primäre Hypercholesterinämie (Typ IIa einschließlich heterozygoter familiärer Hypercholesterinämie) oder gemischte Dyslipidämie (Typ IIb), zusätzlich zu einer Diät, wenn das Ansprechen auf eine Diät und andere nicht pharmakologische Maßnahmen (z.B. Bewegung, Gewichtsreduktion) nicht ausreichend sind,



Drucksache 572/09

... Richtlinie 75/318/ EWG des Rates vom 20. Mai 1975 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die analytischen, toxikologischpharmakologischen und ärztlichen oder klinischen Vorschriften und Nachweise über Versuche mit Arzneimittelspezialitäten (ABl. L 147 S. 1), zuletzt geändert durch Richtlinie 99/83/EG der Kommission vom 8. September 1999 (ABl. L 243 S. 9)



Drucksache 171/09 (Beschluss)

... " der Arbeitsgruppe Medizinprodukte der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (Stand 29. Juni 2007) sind diese Produkte grundsätzlich Medizinprodukte, soweit der Inverkehrbringer nicht eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Hauptwirkungsweise plausibel beansprucht. Diese Regelung gestattet bereits jetzt ein sachgerechtes und unbürokratisches Inverkehrbringen. Sollte ein Inverkehrbringer entgegen diesem Grundsatz eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Hauptwirkung von äußerlich angewendeten Heilwässern, Bademooren und Peloiden beanspruchen, bedarf deren Überprüfung der Fachkompetenz des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. In diesem Falle soll weiterhin das Verfahren nach § 21 Absatz 4



Drucksache 812/09

... Alle genannten Wirkstoffe haben cannabisähnliche Wirkungsspektren, die in mehreren pharmakologischen Studien bestätigt wurden. Allerdings ist die Wirkstärke gegenüber dem natürlichen Cannabisinhaltsstoff Tetrahydrocannabinol (THC) um ein Vielfaches erhöht, d.h. dass bei diesen Wirkstoffen bereits ein Bruchteil der Menge, die bei THC zur Erzeugung einer Rauschwirkung erforderlich ist, einen ähnlichen Rauschzustand hervorruft, wie er nach dem Konsum von Haschisch oder Marihuana auftritt.



Drucksache 171/09

... a) die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen oder



Drucksache 172/09

... Richtlinie 75/318/EWG des Rates vom 20. Mai 1975 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die analytischen, toxikologisch-pharmakologischen und ärztlichen oder klinischen Vorschriften und Nachweise über Versuche mit Arzneimittelspezialitäten (ABl. L 147 S. 1), zuletzt geändert durch Richtlinie 99/83/EG der Kommission vom 8. September 1999 (ABl. L 243 S. 9)



Drucksache 683/09

... es, Angaben, die im Rahmen der Zulassung oder Registrierung erhoben worden sind, einschließlich Angaben zu Änderungsanzeigen und den medizinischen, pharmazeutischen und pharmakologischen Eigenschaften von Arzneimitteln, Wirkstoffen oder sonstigen Bestandteilen,



Drucksache 683/09 (Beschluss)

... über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 2009 (BGBl. I S. 1768) in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt werden, als Wirkstoffe enthalten, an Tierärzte, auch soweit die Daten personenbezogen sind."



Drucksache 82/1/09

... über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung und der



Drucksache 171/1/09

... " der Arbeitsgruppe Medizinprodukte der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (Stand 29. Juni 2007) sind diese Produkte grundsätzlich Medizinprodukte, soweit der Inverkehrbringer nicht eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Hauptwirkungsweise plausibel beansprucht. Diese Regelung gestattet bereits jetzt ein sachgerechtes und unbürokratisches Inverkehrbringen. Sollte ein Inverkehrbringer entgegen diesem Grundsatz eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Hauptwirkung von äußerlich angewendeten Heilwässern, Bademooren und Peloiden beanspruchen, bedarf deren Überprüfung der Fachkompetenz des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. In diesem Falle soll weiterhin das Verfahren nach § 21 Absatz 4



Drucksache 178/08

... über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung,



Drucksache 842/08

... Sie sollte nur angewendet werden, wenn HMG-CoA-Reduktase-Hemmer nicht geeignet sind oder nicht vertragen werden. Diäten oder andere nicht pharmakologische Behandlungen (z.B. Bewegung, Gewichtsreduktion) sollten während der Therapie mit der Zubereitung aus Nicotinsäure und Laropiprant fortgesetzt werden.



Drucksache 165/08

... 2. Unbeschadet des Absatzes 1 sind Behauptungen über die Optimierung der Ernährung und die Unterstützung oder den Schutz physiologischer Bedürfnisse zulässig, sofern sie nicht auf pharmakologischer oder immunologischer Wirkung beruhen.



Drucksache 715/08

... 13. Faktengestützte Optionen für Drogenbehandlung, die dem Bedarf von Konsumenten entsprechende vielfältige psychosoziale und pharmakologische Ansätze umfassen (einschl. Behandlungen, die sich an neue Drogen oder neue Konsumarten anpassen lassen), werden weiterentwickelt und umgesetzt.



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.