558 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Patent"
Drucksache 199/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren
... ), für Streitigkeiten aus der Berufstätigkeit der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer (vgl. § 348 Absatz 1 Nummer 2d
Drucksache 202/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht
Drucksache 372/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Protokoll vom 29. Juni 2016 über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts
Gesetz zu dem Protokoll vom 29. Juni 2016 über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts
Drucksache 315/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen - Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken COM(2016) 381 final
... Die Politik und die Bildung brauchen eine belastbare Datengrundlage über die in der Zukunft benötigten Kompetenzen, um die richtigen Entscheidungen hinsichtlich Strategien und Reformen, Lehrplänen und Investitionen treffen zu können. Aufgrund des Tempos, in dem sich der Arbeitsmarkt wandelt, gestaltet sich die Bereitstellung belastbarer Daten jedoch schwierig. Außerdem gibt es kein Patentrezept: Der Kompetenzbedarf wird genauso von den lokalen und regionalen Arbeitsmarkttendenzen bestimmt wie von globalen Trends, so dass die am dringendsten benötigten berufsspezifischen Kompetenzen je nach Region und/oder Branche unterschiedlich sein können.
1. Einleitung
2. HOHE Ziele STECKEN: VORRANGIGE Massnahmen
2.1. Verbesserung der QUALITÄT und RELEVANZ des KOMPETENZERWERBS
Die Grundlagen stärken: Grundfertigkeiten
Die Resilienz stärken: Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen
Berufsausbildung als erste Wahl
Den Anschluss schaffen: Fokus auf digitalen Kompetenzen
2.2. DARSTELLUNG und VERGLEICHBARKEIT von Kompetenzen und Qualifikationen
Transparenz und Vergleichbarkeit der Qualifikationen verbessern
Kompetenzen und Qualifikationen von Migranten frühzeitig erfassen
2.3. Verbesserung der ERFASSUNG von Daten über Kompetenzen und der Dokumentation zur Förderung FUNDIERTER BERUFSENTSCHEIDUNGEN
Bessere Informationen für bessere Wahlmöglichkeiten
Die Erfassung von Daten über Kompetenzen und die brancheninterne Zusammenarbeit fördern
Die Leistungen von Absolventen besser nachvollziehen
3. LAUFENDE Massnahmen: das Tempo ANZIEHEN
3.1. MEHR LERNMÖGLICHKEITEN SCHAFFEN
Mehr Möglichkeiten für praxisorientiertes Lernen und Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Bildung
Mehr Unterstützung für die Mobilität von Lernenden
Mehr Lernen am Arbeitsplatz
Mehr Möglichkeiten zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens
3.2. FORTGESETZTE Modernisierung
Lehr - und Ausbildungspersonal unterstützen
Die Hochschulbildung modernisieren
4. Umsetzung der Agenda
Anhang LISTE der Massnahmen und VORLÄUFIGER ZEITRAHMEN MASSNAHME ZEITRAHMEN
Drucksache 196/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Digitalisierung der europäischen Industrie - Die Chancen des digitalen Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen - COM(2016) 180 final
... Diese strategische Ausrichtung wird durch einen robusten Umsetzungsmechanismus unterstützt, bestehend aus der regelmäßigen Überwachung durch die Kommission, einem fortgesetzten politischen Dialog der Kommission mit sämtlichen Akteuren, einer intensiveren Zusammenarbeit mit den Normungseinrichtungen sowie einem stärkeren Engagement auf internationaler Ebene. Eine weitere Voraussetzung für die IKT-Normung ist eine ausgewogene Politik zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum, die den Zugang zu standardessentiellen Patenten (SEP) auf der Grundlage von FRAND-Lizenzbedingungen regelt. Die Maßnahmen, die in der beigefügten Mitteilung über vorrangige IKT-Normen für den digitalen Binnenmarkt genannt werden, sollen eine angemessene Investitionsrendite sicherstellen, um Anreize für globale FuE- und Innovationstätigkeiten zu schaffen und einen nachhaltigen Standardisierungsprozess zu ermöglichen und dabei zugleich die breite Verfügbarkeit von Technologien in einem offenen und wettbewerbsorientierten Markt zu gewährleisten.
1. Kontext
2. Digitale Technologien auf dem Vormarsch
3. Digitale Chancen nutzen: Wo steht Europa?
4. Das weitere Vorgehen
4.1 Ein Rahmen für die Koordinierung der Initiativen für die Digitalisierung der Industrie
4.2 Gemeinsam in die Stärkung der digitalen Innovationskapazität Europas investieren
4.2.1 Digitale Innovationen in allen Bereichen fördern: Digital Innovation Hubs in ganz Europa
4.2.2 Partnerschaften im Hinblick auf die Führungsrolle bei den Wertschöpfungsketten und Plattformen für digitale Technologien
4.2.3 Standardisierung: Schwerpunktsetzung und Verstärkung der Anstrengungen in Bezug auf Referenzarchitekturen und Erprobung
4.3 Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen
4.4 Humankapital, das für den digitalen Wandel bereit und mit den notwendigen Fähigkeiten ausgestattet ist
5. Fazit
Drucksache 601/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz - AMVSG )
... Der Arzneimittelmarkt ist durch eine Vielzahl an Regulierungselementen geprägt, die sich teilweise überschneiden. Die Importförderklausel stellt seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) eine nicht mehr erforderliche Doppelregulierung dar. Vor dem Jahr 2011 war die Importförderklausel de facto das einzige Instrument zur Preisregulierung des patentgeschützten Marktes. Mit Einführung des Verfahrens der Nutzenbewertung und Preisbildung von neuen Arzneimitteln ist sie überflüssig geworden.
Drucksache 181/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
... - bei der Verordnung patentgeschützter (und damit in Monopolstellung) angebotener Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel oder Medizinprodukte,
Drucksache 116/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte - COM(2016) 127 final
... "Europas Ambition sollte es sein, im sozialen Bereich ein ‚soziales AAA‘-Rating zu verdienen" und weiter "Damit die WWU ein Erfolg wird, müssen die Arbeitsmärkte und Sozialsysteme aller Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets gut und fair funktionieren". Auch wird darauf hingewiesen, dass es kein Patentrezept gibt, die Herausforderungen für die Mitgliedstaaten jedoch oftmals ähnlich sind. Im Bericht wird ferner eine stärkere Fokussierung auf Beschäftigung und Soziales im Rahmen eines breiter angelegten Prozesses der Aufwärtskonvergenz zu widerstandsfähigeren wirtschaftlichen Strukturen im Euro-Raum gefordert.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Warum eine europäische Säule sozialer Rechte?
2.1 Eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft
2.2 Überwindung der Krise mit Blick auf die Zukunft
2.3 Auf dem Weg zu einer vertieften und faireren Wirtschafts- und Währungsunion
2.4 Nutzung eines reichen Erfahrungsschatzes
3. Die europäische Säule sozialer Rechte: Rolle, Umfang und Rechtscharakter
3.1 Festlegung von Grundsätzen, die den Realitäten von heute und morgen gerecht werden
3.2 Ein Mehrwert für den Euro-Raum und die gesamte EU
4. Ziele der Konsultation
4.1 Angestrebte Ergebnisse
4.2 Mobilisierung für die Debatte
4.3 Strukturiertes Feedback
4.4 Informationen zur Debatte
5. Fragen für die Konsultation
Zur europäischen Säule sozialer Rechte
Anhang Erster vorläufiger Entwurf einer europäischen Säule sozialer Rechte im Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte
3 Erläuterungen
Kapitel I CHANCENGLEICHHEIT und ARBEITSMARKTZUGANG
1. Fertigkeiten, Bildung und lebenslanges Lernen
2. Flexible und sichere Arbeitsverträge
3. Sichere Berufsübergänge
4. Aktive Unterstützung für Beschäftigung
5. Geschlechtergleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
6. Chancengleichheit
Kapitel II FAIRE Arbeitsbedingungen
7. Beschäftigungsbedingungen
8. Löhne und Gehälter
9. Arbeitsschutz
10. Sozialer Dialog und Einbeziehung der Beschäftigten
Kapitel III ANGEMESSENER und NACHHALTIGER SOZIALSCHUTZ
11. Integrierte soziale Leistungen und Dienste
12. Gesundheitsversorgung und Krankenleistungen
13. Renten und Pensionen
14. Arbeitslosenleistungen
15. Mindesteinkommen
16. Menschen mit Behinderung
17. Langzeitpflege
18. Kinderbetreuung
19. Wohnraum
20. Zugang zu essenziellen Dienstleistungen
Drucksache 407/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
... Auf diese Weise wird zudem sichergestellt, dass zum Zeitpunkt der Anwendbarkeit des Gesetzes zumindest ein geeignetes Sicherungsverfahren am Markt erhältlich ist. Ein solches Verfahren ist nämlich bereits seit vier Jahren in Hamburg (Taxenprojekt) und anderen Ländern erfolgreich im Einsatz. Es ist ein vollständig spezifiziertes, fertig entwickeltes, dokumentiertes und erprobtes Verfahren, für das konkrete technische Implementierungen vorliegen. Es kann wirtschaftsfreundlich preiswert ohne Patente und Lizenzkosten unverzüglich von jedem Kassenhersteller genutzt werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 1, Nummer 3 und Nummer 5 §§ 146a, 146a1, 146a2 und 146a3 AO Artikel 2 § 30 EG AO
§ 146a Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme
§ 146a1 Schutz durch zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung
§ 146a2 Schutz durch standardisierte Signaturerstellungseinheit als Sicherheitseinrichtung
§ 146a3 Verordnungsermächtigung
§ 146b Kassen-Nachschau
§ 30 Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme
1. Zielsetzung und Notwendigkeit des Änderungsvorschlags
2. Wesentlicher Inhalt des Änderungsvorschlags
Zu a Struktur des Gesetzentwurfs
Zu bb
Zu cc
Zu b
4. Zu Artikel 2 § 30 EG AO
5. Zu Artikel 2 § 30 EG AO
Drucksache 604/16
... Auf Seiten der Verwaltung entsteht geringer Erfüllungsaufwand in Höhe von maximal 20 000 Euro durch die Erweiterung bzw. Neuanschaffung einer Datenbanksoftware für die zentrale Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Patenten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 3c Angleichung der Wettbewerbsbedingungen.
§ 3d Berufszulassung von Unternehmern.
§ 8 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Binnenschiffsverkehr
§ 13 Datei über Befähigungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt und Ziel des Gesetzes
II. Gesetzgebungszuständigkeit
III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VI. Erfüllungsaufwand
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft
3. Verwaltung
Weitere Kosten
4 Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften:
Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 3a
Zu § 3c
Zu § 3d
Zu § 3e
Zu § 6
Zu § 6a
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 8
Zu § 11
Zu § 13
Zu § 14
Artikel 2
Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3492, BMVI: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand:
5 Wirtschaft
Verwaltung WSV :
Drucksache 280/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen
§ 15 Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung
§ 16 Zwangslizenz an einem europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung
§ 17 Verzicht auf das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung
§ 18 Doppelschutz und Einrer doppelten Inanspruchnahme
§ 19 Anwendung der Zivilprozessordnung für die Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen und Anordnungen des Einheitlichen Patentgerichts
§ 20 Anwendung der Justizbeitreibungsordnung für die Beitreibung von Ansprüchen des Einheitlichen Patentgerichts
§ 5
Artikel 2 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Gesetz über internationale Patentübereinkommen
2. Patentgesetz
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Dreifachbuchstabe aaa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Dreifachbuchstabe ccc
Zu Dreifachbuchstabe ddd
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu § 1
Zu § 3
Zu § 5
Zu § 6a
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3623: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform
I Zusammenfassung
II Im Einzelnen
Drucksache 811/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie - COM(2016) 763 final
... 2. Mit der Bereitstellung eines Quasi-Beteiligungskapitals von 20 Mio. EUR im Rahmen der InnovFin-Fazilität für Midcap-Unternehmen ("InnovFin-MidCap Growth Finance") hat die Europäische Investitionsbank das deutsche Unternehmen Heliatek unterstützt. Das Unternehmen hat eine einzigartige Technik erfunden und patentieren lassen, bei der mit Hilfe organischer Solarzellen (OPV) stromerzeugende Solarfolien hergestellt werden (Heliafilm®), die sich in Glas- oder Fassadenelemente integrieren oder auf Dächer aufbringen lassen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. EIN Energiesystem IM Wandel
3. Politische SIGNALE und Rechtsrahmen
4. Finanzierungsinstrumente als ANREIZ für INVESTITIONEN des Privatsektors
5. Förderung von ENERGIEWISSENSCHAFT und ENERGIETECHNIK sowie DEREN DURCHSETZUNG auf dem MARKT
6. Europa SOLL SEINE GLOBALE Rolle Nutzen
7. Die wichtigsten Akteure der ENERGIEWENDE
B. Fazit
Anhang zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie
Anhang Erläuterung der VIER TECHNOLOGIESCHWERPUNKTE
a Dekarbonisierung des EU-Gebäudebestands bis 2050: von Niedrigstenergiehäusern bis zu Plusenergievierteln
b Stärkung der EU-Führung bei den erneuerbaren Energieträgern
c Entwicklung von Lösungen für eine erschwingliche und integrierte Energiespeicherung
d Elektromobilität und eine stärkere Integration des Nahverkehrssystems
Drucksache 282/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht
Drucksache 13/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Das jährliche Arbeitsprogramm 2016 der Union für europäische Normung - COM(2015) 686 final
... Die Rechte des geistigen Eigentums und der Normungsprozess sind eng miteinander verflochten, obgleich sie sich grundlegend voneinander unterscheiden. Eigentum, Patente und Urheberrecht und damit einhergehende Maßnahmen zu Rechten des geistigen Eigentums spielen bei der Normung eine zunehmend wichtige Rolle. Dies zeigt sich besonders deutlich bei den IKT, kann aber auch andere von Interoperabilität geprägte Bereiche betreffen. Vor diesem Hintergrund werden vor allem Patente eine zunehmend wichtige Rolle in all den Bereichen spielen, in denen patentierbare Lösungen die Normen erheblich aufwerten.
Mitteilung
1. Einführung
2. Durchführung der Verordnung
2.1. Artikel 24 der Verordnung
2.1.1. Unabhängige Überprüfung des Europäischen Normungssystems6
2.2. Eine gemeinsame Normungsinitiative
2.3. Leitfaden zur europäischen Normung
3. Strategische Prioritäten der Europäischen NORMUNG
3.1. IKT-Normung
3.2. Normung im Dienstleistungsbereich
3.3. Strategische Schwerpunktbereiche für 2016
4. Integration
5. Internationale Zusammenarbeit
6. Rechte des geistigen Eigentums und FORSCHUNGSTHEMEN
6.1. Rechte des geistigen Eigentums in der Normung
6.2. Horizont 2020 - Forschung und Innovation
7. OPERATIVER und FINANZIELLER Rahmen
7.1. Neue Methode für Betriebskostenzuschüsse
7.2. Bewertung der Übereinstimmung der Normen mit den Rechtsvorschriften und der Politik der Union
7.3. Unerledigte Aufträge
Drucksache 431/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
... Eine inhaltsgleiche Parallelvorschrift enthält § 41b Absatz 4 Nummer 2 PAO-E für Syndikuspatentanwälte.
1. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 43e BRAO , Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 59b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h BRAO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 46a Absatz 4 Nummer 2 BRAO , Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b § 41b Absatz 4 PAO
3. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe d § 59b Absatz 2 Nummer 8 BRAO , Artikel 4 Nummer 25 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 52b Absatz 2 Nummer 7 PAO
4. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 64 BRAO , Nummer 40 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 89 Absatz 2 Nummer 1 BRAO , Doppelbuchstabe cc - neu - § 89 Nummer 7 - neu - BRAO
§ 64 Wahlen zum Vorstand
5. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 16 Absatz 1 Satz 1 EuRAG
6. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 16 Absatz 3 Nummer 2 EuRAG
7. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 1 Absatz 2 Nummer 2 RDG
8. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 15 Absatz 3 RDG
9. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 10 Absatz 2 Satz 3 BNotO
10. Zu Artikel 9 Nummer 10 § 29 Absatz 3, 4 BNotO
11. Zu Artikel 9 Nummer 16 § 67 Absatz 2 Satz 3 Nummer 7 BNotO
12. Zu Artikel 10 Nummer 2 § 169 Absatz 5 ZPO
13. Zu Artikel 11 Nummer 5 § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe r1 - neu - StPOEG
14. Zu Artikel 12 Nummer 2 § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 StPO
Drucksache 492/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren - EMöGG )
... Für das Verfahren vor dem Bundespatentgericht erklärt § 99 Absatz 1 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
§ 17a
Artikel 3 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 5 Übergangsvorschriften
§ 43
§ 112 Übergangsregelungen.
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit
a Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zeitgemäße Neufassung des § 169 GVG
b Erforderlichkeit der Regelung
2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Hör- und sprachbehinderte Personen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit
a Medienübertragungen von Entscheidungsverkündungen
aa Ausgangspunkt
bb Keine Abgrenzung nach Verfahrensarten
cc Abwägung der Interessen von am Verfahren Beteiligten, von Dritten sowie der Öffentlichkeit
dd Keine weitere gesetzliche Öffnung
aaa Andere Teile der Verhandlung
bbb Nur oberste Bundesgerichte
b Gerichtsinterne Übertragungen
aa Geringere Eingriffsintensität
bb Medienarbeitsraum
cc Beschränkung auf die Tonübertragung
c Audiovisuelle Dokumentation von Verfahren mit herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung
d Keine Erweiterung der Medienöffentlichkeit im Falle des Ausschlusses der Öffentlichkeit
e Andere Gerichtsbarkeiten
2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen
3. Weitere Folgeänderungen
III. Alternativen
1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren
2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Hör- und sprachbehinderte Personen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
aa Zusatzkosten für die Erweiterung der Medienöffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren
bb Zusatzkosten für Übersetzungsleistungen für hör- und sprachbehinderte Personen
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Im Einzelnen
Zu Absatz 4
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR Nr. 3823: Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Regelungsinhalt und Erfüllungsaufwand
- Medienöffentlichkeit/Dokumentation
- Übersetzungsleistungen
II.2 Evaluierung
Drucksache 258/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
... 2. beim Deutschen Patent- und Markenamt die DPMA-Verwaltungskostenverordnung vom 14. Juli 2006 (BGBl. I S. 1586), die zuletzt durch Artikel 211 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung."
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Bundesgebührengesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
Artikel 3 Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern
Artikel 4 Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz zum 1. Oktober 2021 sowie Änderung von Regelungen für die Gebührenerhebung der Länder
§ 33 Aufwendungsersatz und Entgelte.
§ 7 Gebührenschuldnerschaft
§ 6
§ 25 Gebühren und Auslagen
§ 25a Gebühren- und Auslagenerhebung der Honorarkonsularbeamten
§ 25b Gebührenbemessung
§ 25c Wertgebühren
§ 25d Zuschläge
§ 25e Auslagen
§ 26 Erstattungsansprüche bei Amtshilfe
§ 2 Die Gebühr für die Ausstellung der Apostille und für die Prüfung gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Übereinkommens beträgt je 13 Euro. Im Übrigen gilt für die Erhebung von Gebühren und Auslagen
§ 54 Gebühren
§ 33 Gebühren
§ 7 Gebühren und Auslagen
§ 25a Aufwendungen des Auskunftspflichtigen.
§ 7h Zurücknahme oder Einschränkung des Antrags bei Einsatz von Verwaltungshelfern
Artikel 6 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 7 Inkrafttreten
Drucksache 717/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
... i) Ein zentraler Bereich der Steuergestaltung liegt bei immateriellen Wirtschaftsgütern wie Patenten und Lizenzen. Sondersteuerregime für Einkünfte aus Patenten und Lizenzen gehören zu den besonders schädlichen Steuerpraktiken und haben in besonders starkem Umfang zur Verlagerung von Gewinnen mit dem Ziel der Steuervermeidung geführt. Es ist ein Gebot der Steuergerechtigkeit, dieser Entwicklung entgegenzutreten. Nach Auffassung des Bundesrates sollte die Vorzugsbesteuerung bei Patent- und Lizenzboxen international langfristig abgeschafft werden. Die internationale Einigung auf den sog. Nexus-Approach, der die steuerliche Begünstigung an eine Forschungstätigkeit im betreffenden Staat knüpft, ist ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einer fairen Besteuerung dieser Einkünfte. Wegen der langen Übergangsfristen bis zum Jahr 2021 und berechtigter Zweifel, ob tatsächlich alle Staaten ihre Lizenzboxen auf den Nexus-Ansatz beschränken, hält es der Bundesrat für erforderlich, nationale Abwehrmaßnahmen zur Sicherung des Steuersubstrats zu ergreifen, die sowohl verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen als auch EU-rechtskonform sind. Auch hier sollten die aufgenommenen Arbeiten auf Bund-Länder-Ebene zügig fortgesetzt werden, um noch in dieser Legislaturperiode zu einem beschlussfähigen Ergebnis als Grundlage für gesetzgeberische Maßnahmen zu gelangen. Zudem sollte die Bundesregierung weiter konsequent auf eine Änderung der Zins- und Lizenzrichtlinie hinwirken, um eine Erhebung der Quellensteuer bei grenzüberschreitenden Lizenzzahlungen zu ermöglichen, wenn der (Letzt-)Empfänger keiner oder einer nur niedrigen Besteuerung unterliegt.
Drucksache 601/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz - AMVSG )
... "Verträge nach Satz 1 über patentfreie Arzneimittel sind so zu vereinbaren, dass die Pflicht des pharmazeutischen Unternehmers zur Gewährleistung der Lieferfähigkeit frühestens sechs Monate nach Versendung der Information nach § 134 Absatz 1 des Gesetzes gegen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Anderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel
Artikel 5 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 6 Anderung der Arzneimittelpreisverordnung
§ 7 Betäubungsmittel und Arzneimittel nach § 3a der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 1a
Zu Absatz 1b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 7
Drucksache 485/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Zweiter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung
Zweiter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung
Drucksache 138/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/50/EG des Rates und der Richtlinie 91/672/EWG des Rates - COM(2016) 82 final
... Die Richtlinie 91/672/EWG und die Richtlinie 96/50/EG enthalten Vorschriften für die gegenseitige Anerkennung sowie Mindestanforderungen für den Erwerb von Schiffsführerpatenten. Die vorliegende Initiative beruht auf diesen Instrumenten und weitet die Anforderungen auf alle in der Binnenschifffahrt in der EU, auch auf dem Rhein, tätigen Besatzungsmitglieder aus.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Kohärenz mit bestehenden Maßnahmen in diesem Bereich
1.3. Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
2.1. Rechtsgrundlage
2.2. Subsidiarität
2.3. Verhältnismäßigkeit
2.4. Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
3.1. Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
3.2. Konsultation der Interessenträger
3.3. Folgenabschätzung
3.4. Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. FAKULTATIVE Angaben
5.1. Regelungen in Bezug auf die Beobachtung, die Bewertung und die Berichterstattung
5.2. Erläuternde Dokumente
Vorschlag
Kapitel 1 Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Unionsbefähigungszeugnisse
Artikel 4 Verpflichtung der Mitglieder einer Decksmannschaft zum Mitführen eines Unionsbefähigungszeugnisses
Artikel 5 Verpflichtung zum Mitführen eines Unionsbefähigungszeugnisses bei besonderen Tätigkeiten
Artikel 6 Verpflichtung für Schiffsführer zum Besitz besonderer Zulassungen
Artikel 7 Klassifizierung von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter
Artikel 8 Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken
Artikel 9 Anerkennung
Kapitel 3 NACHWEIS von BERUFSQUALIFIKATIONEN
Abschnitt I Verfahren für die Ausstellung von Unionsbefähigungszeugnissen und besonderen Zulassungen
Artikel 10 Ausstellung und Gültigkeit von Unionsbefähigungszeugnissen
Artikel 11 Ausstellung von besonderen Zulassungen für Schiffsführer
Artikel 12 Verlängerung von Unionsbefähigungszeugnissen
Artikel 13 Entzug von Unionsbefähigungszeugnissen und besonderen Zulassungen
Abschnitt II Befähigungen
Artikel 14 Anforderungen für Befähigungen
Artikel 15 Beurteilung der Befähigung
Artikel 16 Prüfung unter der Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde
Artikel 17 Zulassung von Ausbildungsprogrammen
Artikel 18 Beurteilung der Befähigung in Bezug auf besondere Risiken
Artikel 19 Einsatz von Simulatoren
Abschnitt III Fahrzeiten und medizinische Tauglichkeit
Artikel 20 Schifferdienstbuch und Bordbuch
Artikel 21 Medizinische Tauglichkeit
Kapitel 4 VERWALTUNGSBESTIMMUNGEN
Artikel 22 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 23 Register
Artikel 24 Zuständige Behörden
Artikel 25 Überwachung
Artikel 26 Evaluierung
Artikel 27 Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Praktiken
Artikel 28 Sanktionen
Kapitel 5 Schlussbestimmungen
Artikel 29 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 30 Ausschuss
Artikel 31 Überprüfung
Artikel 32 Schrittweise Einführung
Artikel 33 Aufhebung
Artikel 34 Übergangsbestimmungen
Artikel 35 Umsetzung
Artikel 36 Inkrafttreten
Artikel 37 Adressaten
ANHÄNGE zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/50/EG des Rates und der Richtlinie 91/672/EWG des Rates
Anhang I Mindestanforderungen in Bezug auf Alter, Einhaltung der Verwaltungsvorschriften, Befähigung und Fahrzeiten
1. BEFÄHIGUNGEN von MITGLIEDERN einer DECKSMANNSCHAFT auf dem EINSTIEGSNIVEAU
1.1. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Decksleute
1.2. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Auszubildende
2. BEFÄHIGUNGEN für MITGLIEDER einer DECKSMANNSCHAFT auf der BETRIEBSEBENE
2.1. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Matrosen
2.2. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Vollmatrosen
2.3. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Steuerleute
3. BEFÄHIGUNGEN für MITGLIEDER einer DECKSMANNSCHAFT auf der FÜHRUNGSEBENE
3.1. Mindestanforderungen für Unionsbefähigungszeugnisse für Schiffsführer Unionsschiffsführerpatente
3.2. Anforderungen für besondere Zulassungen für das Schiffsführerbefähigungszeugnis Schiffsführerpatent
3.2.1. Wasserstraßen mit maritimem Charakter
3.2.2. Radar
3.2.3. Als Brennstoff verwendetes Flüssigerdgas Jeder Bewerber muss
3.2.4. Großverbände
4. BEFÄHIGUNGEN für besondere Tätigkeiten
4.1. Sachkundiger für die Fahrgastschifffahrt
4.2. Sachkundiger für die Verwendung von Flüssigerdgas LNG als Brennstoff
Anhang II Grundlegende Anforderungen an die Befähigung
1. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN auf der BETRIEBSEBENE
1.1. Navigation
1.2. Schiffsbetrieb
1.3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung
1.4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik
1.5. Wartung und Instandsetzung
1.6. Kommunikation
1.7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz
2. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN auf der FÜHRUNGSEBENE
2.1. Navigation
2.2. Schiffsbetrieb
2.3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung
2.4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik
2.5. Wartung und Instandsetzung
2.6. Kommunikation
2.7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz
3. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN für besondere ZULASSUNGEN
3.1. Befahren von Wasserstraßen mit maritimem Charakter
3.2. Radarnavigation
4. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN für besondere Tätigkeiten
4.1. Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
4.2. Sachkundige für die Verwendung von Flüssigerdgas LNG als Brennstoff
Anhang III Grundlegende Anforderungen an die medizinische Tauglichkeit
Drucksache 635/16
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Verhinderung von Gestaltungsmodellen zur Minderung der Gewerbesteuer mittels Lizenzzahlungen - "Gerechte Verteilung der Gewerbesteuer zwischen den Gemeinden gewährleisten"
... Hierfür wird das "geistige Eigentum" des Betriebs in Form verschiedener Patente, Markenrechte und Lizenzen steuerneutral zum Buchwert auf eine eigens zu diesem Zweck gegründete konzernzugehörige Tochter-Personengesellschaft ("Lizenzgesellschaft") übertragen; diese Tochter-Personengesellschaft ist ein eigenständiges Gewerbesteuersubjekt. Die Lizenzgesellschaft überlässt die übertragenen Rechte sodann der operativ tätigen Konzerngesellschaft ("Produktionsgesellschaft") gegen Lizenzzahlungen zur Nutzung.
Drucksache 181/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
... - bei der Verordnung patentgeschützter (und damit in Monopolstellung) angebotener Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel oder Medizinprodukte,
Drucksache 46/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über eine externe Strategie für effektive Besteuerung - COM(2016) 24 final
... Innerhalb der EU haben die Mitgliedstaaten dazu bereits erste wichtige Maßnahmen ergriffen, beispielsweise durch die Vereinbarung zur Anwendung des modifizierten Nexus-Ansatzes für Patentboxen. Der Aktionsplan von Juni 2015 und die Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung schaffen einen soliden Rahmen für die rasche und koordinierte Umsetzung weiterer BEPS-Maßnahmen im Einklang mit den Regeln des Binnenmarkts und dem EU-Recht. Ferner wird der Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung derzeit aktualisiert und gestärkt, damit er auch der neuen EU-Agenda für die Unternehmensbesteuerung Rechnung trägt. Der Einsatz der Mitgliedstaaten für diese strengeren Regeln für einen fairen Steuerwettbewerb sollte sich auch in den Steuerstrategien der EU gegenüber Drittländern widerspiegeln. Weitere Länder würden so ermutigt, die auf internationaler Ebene vereinbarten Standards für verantwortungsvolles Handeln einzuhalten, es würden gleiche Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen geschaffen und die Möglichkeiten für die Gewinnverlagerung aus dem Binnenmarkt heraus reduziert.
1. Einleitung
2. überprüfung der EU-KRITERIEN für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln
2.1 Mehr Steuertransparenz
2.2 Fairer Steuerwettbewerb
3. Förderung der Zusammenarbeit für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH durch AB kommen mit Drittländern
3.1 Klauseln über das verantwortungsvolle Handeln im Steuerbereich
3.2. Bestimmungen über staatliche Beihilfen
4. Unterstützung von ENTWICKLUNGSLÄNDERN BEI der ERFÜLLUNG der STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH
4.1 Steigerung der Einnahmen und Verbesserung der Mittelverwendung
4.2 Mit gutem Beispiel vorangehen
5. Entwicklung eines EU-VERFAHRENS zur Bewertung und AUFLISTUNG von Drittländern
5.1 Transparente Übersicht über nationale Vorgehensweisen bei der Aufstellung von Listen
5.2 Gemeinsamer EU-Ansatz für die Auflistung von Drittländern
5.3 Maßnahmen zur Förderung von Transparenz und fairer Besteuerung in gelisteten Staaten oder Gebieten
6. STÄRKUNG der VERBINDUNG zwischen EU-MITTELN und VERANTWORTUNGSVOLLEM Handeln IM STEUERBEREICH
7. Schlussfolgerung
ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über eine externe Strategie für effektive Besteuerung
Anhang 1 STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH
1. Transparenz und INFORMATIONSAUSTAUSCH
1.1. Transparenz und Informationsaustausch auf Ersuchen
1.2. Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten
2. FAIRER STEUERWETTBEWERB
3. BEPS-STANDARDS der G20/OECD
4. Sonstige RELEVANTE STANDARDS
Anhang 2 AKTUALISIERUNG der STANDARDBESTIMMUNG über VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH für ABKOMMEN mit Drittländern
Drucksache 751/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht
Drucksache 431/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
... Eine inhaltsgleiche Parallelvorschrift enthält § 41b Absatz 4 Nummer 2 PAO-E für Syndikuspatentanwälte.
1. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 43e BRAO , Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 59b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h BRAO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 46a Absatz 4 Nummer 2 BRAO , Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b § 41b Absatz 4 PAO
3. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe d § 59b Absatz 2 Nummer 8 BRAO , Artikel 4 Nummer 25 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 52b Absatz 2 Nummer 7 PAO
4. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 64 BRAO , Nummer 40 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 89 Absatz 2 Nummer 1 BRAO , Doppelbuchstabe cc - neu - § 89 Nummer 7 - neu - BRAO
§ 64 Wahlen zum Vorstand
5. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 16 Absatz 1 Satz 1 EuRAG
6. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 16 Absatz 3 Nummer 2 EuRAG
7. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 1 Absatz 2 Nummer 2 RDG
8. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 15 Absatz 3 RDG
9. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 10 Absatz 2 Satz 3 BNotO
10. Zu Artikel 9 Nummer 10 § 29 Absatz 3, 4 BNotO
11. Zu Artikel 9 Nummer 16 § 67 Absatz 2 Satz 3 Nummer 7 BNotO
12. Zu Artikel 10 Nummer 2 § 169 Absatz 5 ZPO
13. Zu Artikel 11 Nummer 5 § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe r1 - neu - StPOEG
14. Zu Artikel 12 Nummer 2 § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 StPO
Drucksache 15/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schritte zu einem modernen, europäischeren Urheberrecht - COM(2015) 626 final; Ratsdok. 15264/15
... Diese komplexe Problematik darf aber kein Grund sein, dieses Konzept als langfristiges Ziel aufzugeben. Trotz aller Besonderheiten des Urheberrechts und seiner Verknüpfung mit nationalen Kulturen sei daran erinnert, dass Schwierigkeiten und lange Anlaufzeiten auch ständige Begleiter einheitlicher Rechtstitel und Regelwerke in anderen Bereichen des geistigen Eigentums wie dem Marken- und des Patentrecht waren und letztere doch inzwischen Wirklichkeit geworden sind.
Mitteilung
1. Das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt
2. Gewährleistung eines breiteren EU-weiten Zugangs zu Inhalten
3. Anpassung von Ausnahmen an ein digitales und grenzübergreifendes Umfeld
4. Schaffung eines funktionsfähigen Marktes für urheberrechtlich geschützte Werke
5. Ein wirksames und ausgewogenes System der Rechtedurchsetzung
6. Heranbildung eines langfristigen Konzepts
Drucksache 147/16
Verordnung der Bundesregierung
Einunddreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
... ADB-CHMINACA ist eng strukturverwandt mit AB-CHMINACA, das mit der Neunundzwanzigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften in das BtMG aufgenommen wurde. Beide Stoffe stammen aus der Pharmaforschung und werden in Patentanmeldungen beschrieben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Einunddreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften*
Artikel 1 Änderung der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes
Artikel 2 Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Rechtsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Gleichstellungspolitische Bedeutung
5. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
6. Erfüllungsaufwand
7. Weitere Kosten
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 280/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform
Drucksache 205/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schwerpunkte der IKT-Normung für den digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 176 final
... Diese zunehmende Komplexität wirkt sich auch auf die Zugangsrechte im Hinblick auf Normen aus. Die Konvergenz und die sich daraus ergebende Komplexität vieler Technologien kann zu Unsicherheiten führen, wenn es um die Bestimmung der maßgeblichen Gruppe von Inhabern standardessenzieller Patente, die Kosten kumulierter Rechte am geistigen Eigentum (intellectual property rights -
1. IKT-NORMEN als Eckpfeiler des Digitalen Binnenmarkts
2. FESTLEGUNG von NORMEN für IKT in einem SICH RASCH WANDELNDEN und SCHWIERIGEN Globalen Kontext
3. EUROPAS Antwort: EIN ZWEI-SÄULEN-PLAN zur SCHWERPUNKTSETZUNG in der IKT-NORMUNG für den Digitalen Binnenmarkt und zu DEREN Durchführung
3.1. Fünf Schwerpunktbereiche: die Bausteine der IKT-Normung
3.1.1. Cloud Computing
3.1.2. Internet der Dinge
3.1.3. 5G-Kommunikationsnetze
3.1.4. Cybersicherheit
3.1.5. Daten
3.1.6. Die weitergehenden Auswirkungen der Digitalisierung auf die Industrie und die Verbraucher
3.2. Durch Normen eine Führungsrolle erringen und behaupten - eine Verpflichtung auf hoher Ebene
1 Validierung von Prioritäten und Steigerung der Effizienz des Normungsprozesses in Europa:
2 Regelmäßige Überprüfung und Überwachung der Fortschritte:
3 Verbesserte EU-Unterstützung für die Normungsschwerpunkte im IKT-Bereich:
4 Gewährleistung eines fairen und nicht diskriminierenden Zugangs
5 Verstärkung der Präsenz der EU im internationalen Dialog und in der IKT-Normen betreffenden Zusammenarbeit:
Drucksache 135/15
Verordnung der Bundesregierung
Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
... Die aufgeführten Stoffe AB-CHMINACA, 5F-ABICA, 5F-AB-PINACA, 5F-AMB, 5F-SDB006, SDB-006 und THJ-018 haben eine strukturelle Verwandtschaft mit Cannabinoiden, die dem BtMG bereits unterstellt sind. So ist 5F-AB-PINACA das 5-Fluor-Derivat von ABPINACA, das mit der 28. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (28. BtMÄndV) dem BtMG unterstellt wurde. AB-CHMINACA wurde in einer pharmazeutischen Patentanmeldung aus dem Jahr 2009 beschrieben und hat strukturelle Ähnlichkeit mit AB-FUBINACA, das ebenfalls in der 28. BtMÄndV enthalten ist. THJ-018 ist eine Abwandlung von JWH-018, welches 2008 erstmalig als Spice-Wirkstoff identifiziert wurde. Alle Stoffe werden auf diversen Internetseiten zum Kauf angeboten und in Userforen diskutiert. Die Stoffe wurden auch bereits in anderen europäischen Ländern sichergestellt.4,4'-DMAR ist ein zentral wirksames Stimulanz mit appetithemmenden Eigenschaften. Der Stoff ist mit einem als Appetitzügler vermarkteten Arzneimittel verwandt, das bereits 1972 wegen seiner Nebenwirkungen vom Markt genommen wurde. Auf Grund von schweren Intoxikationen einschließlich 31 Todesfällen in mehreren europäischen Staaten, bei denen der Konsum von 4,4'-DMAR analytisch bestätigt wurde, haben EBDD und Europol einen gemeinsamen Bericht gemäß Artikel 5 des Beschlusses 2005/387/JI des Rates vom 10. Mai 2005 betreffend den Informationsaustausch, die Risikobewertung und die Kontrolle bei neuen psychoaktiven Substanzen (ABl. L 127 vom 20.5.2005, S. 32) erstellt, der eine Risikobewertung gemäß Artikel 6 dieses Ratsbeschlusses zur Folge hatte. Es ist zu erwarten, dass im weiteren Verlauf Verfahren zur Einführung von Kontrollmaßnahmen gemäß den Artikeln 8 und 9 des o.g. Ratsbeschlusses für 4,4'-DMAR eingeleitet werden, so dass eine Unterstellung unter das BtMG erforderlich ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Neunundzwanzigste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen
VI. Rechtsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Gleichstellungspolitische Bedeutung
5. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
6. Erfüllungsaufwand
7. Weitere Kosten
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3215: Entwurf der 29. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 634/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26 /EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung (VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)
... Damit Entscheidungsprozesse öffentlich nachvollzogen werden können, ist es notwendig, die Arbeit der Schiedsstelle nach Teil 5 Abschnitt 1 VGG (§§ 92 ff.) transparenter darzustellen. Es reicht nicht aus, wie in § 114 Absatz 2 VGG-E vorgesehen, die Ergebnisse der empirischen Untersuchung "in geeigneter Form" zu veröffentlichen. Die Schiedsstelle sollte über die reine Ergebnisinormation hinaus zur Veröffentlichung aller Entscheidungen und zur Darstellung der Entscheidungsfindung verpflichtet werden. Dies könnte über die Internetseite des Deutschen Patent- und Markenamtes erfolgen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 2 - neu - VGG
3. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 1 VGG
4. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 3 - neu - VGG
5. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 7 -neuVGG
6. Zu Artikel 1 § 105 Absatz 6 -neu-, § 114 Absatz 2 Satz 2 VGG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 1 § 117 Absatz 3 und 4 VGG
8. Zu Artikel 1 § 124 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2a - neu - VGG
Drucksache 296/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung in der Europäischen Union - Fünf Aktionsschwerpunkte - COM(2015) 302 final
... 2. Das Ziel einer Besteuerung von Gewinnen am Ort der Wertschöpfung ist zu unterstützen. Der Bundesrat setzt sich bereits seit längerem für Maßnahmen zur Vermeidung doppelter Nichtbesteuerung und zur effektiven Besteuerung von Lizenzen ein. Steuerliche Sonderregelungen, die darauf abzielen, Steuersubstrat aus anderen Ländern abzuziehen, wie zum Beispiel Patentboxen, stehen einem harmonisierten Unternehmensteuerrecht entgegen.
Drucksache 296/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung in der Europäischen Union - Fünf Aktionsschwerpunkte - COM(2015) 302 final
... 2. Das Ziel einer Besteuerung von Gewinnen am Ort der Wertschöpfung ist zu unterstützen. Der Bundesrat setzt sich bereits seit längerem für Maßnahmen zur Vermeidung doppelter Nichtbesteuerung und zur effektiven Besteuerung von Lizenzen ein. Steuerliche Sonderregelungen, die darauf abzielen, Steuersubstrat aus anderen Ländern abzuziehen, wie zum Beispiel Patentboxen, stehen einem harmonisierten Unternehmensteuerrecht entgegen.
Drucksache 473/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll, zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 und zur Änderung des Patentgesetz es sowie zur Änderung des Umweltauditgesetz es
... Patentgesetz
Drucksache 297/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Richtlinie 98/44 /EG über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen - Antrag des Landes Hessen -
... a) Der Bundesrat teilt die wachsende Besorgnis im Bereich der Landwirtschaft und in weiten Teilen der Öffentlichkeit, dass landwirtschaftlich genutzte Tiere und Pflanzen unter Patentschutz gestellt werden könnten.
Drucksache 473/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll, zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 und zur Änderung des Patentgesetz es sowie zur Änderung des Umweltauditgesetz es
... Patentgesetz
Drucksache 509/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:Den Binnenmarkt weiter ausbauen - mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen; COM(2015) 550 final
... Wirtschaftszweige, in denen Rechte des geistigen Eigentums (IPR) eine große Rolle spielen, erzielen 39 % des EU-BIP und stellen 35 % der Arbeitsplätze in der EU; sie sind eine treibende Kraft für Innovation. Beim Schutz des geistigen Eigentums waren in Europa große Fortschritte zu verzeichnen, insbesondere durch die kürzlich erfolgte Verabschiedung des Einheitspatentsystems44 und die Modernisierung des EU-Rechtsbestands im Bereich des Markenschutzes.
Mitteilung
1. Den Binnenmarkt weiter AUSBAUEN
1.1. Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt
1.2. Eine neue auf Chancen, Modernisierung und Ergebnissen beruhende Binnenmarktstrategie
2. Für Verbraucher und Unternehmen neue Chancen SCHAFFEN
2.1. Eine ausgewogene Entwicklung der partizipativen Wirtschaft ermöglichen
2.2. Das Wachstum von KMU und Startup-Unternehmen fördern
2.3. Den Binnenmarkt ohne Grenzen für den Dienstleistungssektor in der Praxis verwirklichen
2.4. Gegen Beschränkungen im Einzelhandel vorgehen
2.5. Die Diskriminierung von Verbrauchern und Unternehmern verhindern
3. Die Modernisierung und Innovation FÖRDERN
3.1. Unser Normensystem modernisieren
3.2. Mehr Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
3.3. Den Rahmen für die Rechte des geistigen Eigentums konsolidieren
4. Die PRAKTISCHE Umsetzung GEWÄHRLEISTEN
4.1. Eine Kultur der Rechtstreue und der intelligenten Durchsetzung
4.2. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie durch eine Reform des Mitteilungsverfahrens verbessern
4.3. Den Binnenmarkt für Waren ausbauen
5. Fazit
Fahrplan für die Umsetzung der Binnenmarktstrategie
Drucksache 592/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung
... "(4a) Die Änderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Patentanwaltsordnung durch Artikel 1 Nummer 3 und Artikel 6 des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der
§ 31 Verzeichnisse der Rechtsanwaltskammern und Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer
§ 31a Besonderes elektronisches Anwaltspostfach
§ 31b Europäisches Rechtsanwaltsverzeichnis
§ 31c Verordnungsermächtigung
‚Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Artikel 3 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 8 Evaluierung
Artikel 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 318/15
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Mittelstand sowie zur Einschränkung von Gewinnverlagerungen mithilfe von Lizenzzahlungen
... 6. Patentbox- oder Lizenzbox-Systeme sind dagegen für eine effektive Förderung von FuE nicht geeignet, da sie erst viel zu spät ansetzen, indem sie erfolgreiche Vermarktung steuerlich begünstigen. Eine Subventionierung von FuETätigkeiten ist nur für die Inputseite bei den Forschungsaufwendungen gerechtfertigt. Nur hier liegt ein Marktungleichgewicht vor, da die Gesellschaft von FuE-Tätigkeiten unabhängig vom Erfolg für den Investor profitiert. Daran ändert auch nichts, dass sich zahlreiche Staaten in Europa Patentbox-Systemen bedienen. Außerdem setzen die gegenwärtig existierenden Patentbox-Systeme keine eigene Forschung und Entwicklung voraus, sondern begünstigen auch erworbene Patente oder Markenrechte.
Drucksache 500/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel für alle - Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik COM(2015) 497 final
... Kreativität, Forschung und Entwicklung sind wesentlich für eine von Wertschöpfungsketten bestimmte Wirtschaft. Auf ihnen beruhen ein Drittel der Arbeitsplätze in der EU und 90 % der EU-Ausfuhren.(17) Allerdings sind diese Aspekte besonders anfällig für schlechten Schutz und mangelhafte Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in anderen Rechtsordnungen und unterliegen hin und wieder dem erzwungenen Technologietransfer. Dabei sind KMU besonders gefährdet. Die Handelspolitik der EU muss innovative und qualitativ hochwertige Produkte unterstützen, indem sie das gesamte Spektrum der Rechte des geistigen Eigentums einschließlich Patente, Marken, Urheberrechte, Modelle und geographische Angaben sowie Geschäftsgeheimnisse schützt. Dabei geht es nicht nur um die Festlegung von Regeln und Verfahren, sondern auch um die Gewährleistung der Durchsetzung.
2 Einleitung
1. Handel und Investitionen sind ein starker Antrieb für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen
1.1. Die Handelsleistung der EU ist hoch
1.2. Durch ihre Handels- und Wirtschaftsagenda zieht die EU mehr Nutzen aus dem Handel
2. Eine wirksame Politik, die neue wirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und ihre Versprechungen hält
2.1. Antworten auf die Zunahme globaler Wertschöpfungsketten
2.1.1. Förderung des Handels mit Dienstleistungen
2.1.2. Erleichterung des digitalen Handels
2.1.3. Förderung der Mobilität und Umgang mit Migration
2.1.4. Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in Regulierungsfragen
2.1.5. Gewährleistung einer effizienten Zollverwaltung
2.1.6. Sicherung des Zugangs zu Energie und Rohstoffen
2.1.7. Schutz von Innovationen
2.2. Versprechen halten: Umsetzung, Durchsetzung, kleine Unternehmen und Arbeitnehmer 2.2.1. Bessere Umsetzung
2.2.2. Stärkere Durchsetzung der Rechte der EU
2.2.3. Mehr Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen
2.2.4. Wirksamere Instrumente zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Anpassung an den Wandel
3. Eine transparentere Handels- und Investitionspolitik
3.1. Engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft
3.2. Mehr Offenheit in der politischen Entscheidungsfindung
4. Eine wertebasierte Handels- und Investitionspolitik
4.1. Ein Ansatz, der bei Regelungen und Investitionen stärker auf die Erwartungen der Öffentlichkeit eingeht 4.1.1. Sicherstellen, dass die Verbraucher Vertrauen zu den Produkten haben können, die sie in einer globalen Wirtschaft erwerbe
4.1.2. Förderung eines neuen Ansatzes bei Investitionen
4.2. Eine Handelsagenda zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Menschenrechte und einer verantwortungsvollen Staatsführung
4.2.1. Förderung des integrativen Wachstums in Entwicklungsländern durch Handel und Investitionen
4.2.2. Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung
4.2.3. Gewährleistung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements
4.2.4. Förderung fairer und ethischer Handelssysteme
4.2.5. Förderung und Schutz der Menschenrechte
4.2.6. Bekämpfung von Korruption und Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung
5. Ein vorausschauendes Programm für Verhandlungen zur Gestaltung der Globalisierung
5.1. Neubelebung des multilateralen Handelssystems
5.1.1. Fortschritte im Rahmen der WTO
5.1.2. Entwurf eines offenen Ansatzes für bilaterale und regionale Übereinkünfte
5.2. Vorantreiben der bilateralen Beziehungen
5.2.1. Mit den Vereinigten Staaten und Kanada erzielte Ergebnisse
5.2.2. Ein strategisches Engagement in Asien und im pazifischen Raum
5.2.3. Eine neu definierte Beziehung zu Afrika
5.2.4. Lateinamerika und Karibik: eine umfassende und ehrgeizige Agenda
5.2.5. Enge Partnerschaft mit der Türkei
5.2.6. Stabilität und Wohlstand in der Nachbarschaft der EU
5.2.7. Herausfordernde Beziehungen zu Russland
Drucksache 197/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 sowie zur Änderung des Patentgesetz es
... , dass das Patentamt der zuständigen Behörde Meldung geben muss, sobald eine Patentanmeldung Angaben zum geographischen Herkunftsort genutzter genetischer Ressourcen enthält, wird begrüßt. Allerdings sieht der Gesetzentwurf als Sanktionsmöglichkeit bei Verstößen lediglich eine Ordnungswidrigkeit vor. Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob darüber hinaus in schweren Fällen auch weitergehende Sanktionsmöglichkeiten, etwa im Rahmen des Patent- und Strafrechts, zugrunde gelegt werden können.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 197/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 sowie zur Änderung des Patentgesetz es
... b) Die in dem Gesetzentwurf in Artikel 1 § 6 Absatz 1 vorgesehene Einsetzung des Bundesamtes für Naturschutz als zuständige Behörde zur Kontrolle, ob Nutzer von genetischen Ressourcen die einschlägigen Regeln zum Zugang und zum Vorteilsausgleich befolgt haben, wird befürwortet. Auch die Regelung, dass das Patentamt der zuständigen Behörde Meldung geben muss, sobald eine Patentanmeldung Angaben zum geographischen Herkunftsort genutzter genetischer Ressourcen enthält, wird begrüßt. Allerdings sieht der Gesetzentwurf in Artikel 2 § 34a Absatz 2
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 540/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Designgesetz es und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
... Der Gesetzentwurf dient in erster Linie der weiteren Vereinfachung und Beschleunigung der Prozesse im Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Es geht um eine Erleichterung des elektronischen Rechtsverkehrs beim DPMA und um eine Verbesserung des Nichtigkeitsverfahrens vor dem DPMA in Designsachen. Zudem ist das deutsche Recht an geändertes europäisches Recht zur Beschlagnahme rechtsverletzender Waren an der Grenze sowie zum Schutz geographischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen anzupassen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Designgesetzes
§ 19 Führung des Registers, Eintragung und Designinformation.
§ 57a Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013
§ 66 Anwendung dieses Gesetzes
Artikel 2 Änderung des Patentgesetzes
§ 142b Für das Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 gilt § 142a Absatz 5 und 6 entsprechend, soweit die Verordnung keine Bestimmungen enthält, die dem entgegenstehen.
Artikel 3 Änderung des Gebrauchsmustergesetzes
§ 25b Für das Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 gilt § 25a Absatz 5 und 6 entsprechend, soweit die Verordnung keine Bestimmungen enthält, die dem entgegenstehen.
Artikel 4 Änderung des Markengesetzes
§ 41 Eintragung, Veröffentlichung und Markeninformation.
§ 94 Zustellungen; Verordnungsermächtigung.
§ 130 Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt; nationales Einspruchsverfahren.
§ 131 Zwischenstaatliches Einspruchsverfahren.
§ 139 Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1151/2012; Verordnungsermächtigung.
§ 150 Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013
§ 156 Löschung einer eingetragenen Marke wegen absoluter Schutzhindernisse
Artikel 5 Änderungen der Markenverordnung
§ 54 Akteneinsicht
Artikel 6 Änderung des Halbleiterschutzgesetzes
Artikel 7 Änderung des Urheberrechtsgesetzes
§ 111c Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013
Artikel 8 Änderung des Sortenschutzgesetzes
§ 40b Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013
Artikel 9 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 10 Änderung der DPMA-Verordnung
§ 20 Form der Ausfertigungen und Abschriften; formlose Mitteilungen
Artikel 11 Änderung der Verordnung über die elektronische Aktenführung bei dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof
§ 6 Form der Ausfertigungen und Abschriften
Artikel 12 Änderung der Verordnung über den elektronischen
§ 5 Zustellung elektronischer Dokumente
Artikel 13 Änderung des Patentkostengesetzes
Artikel 14 Folgeänderungen
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs
II. Die wesentlichen Regelungen im Überblick
1. Erleichterung des elektronischen Rechtsverkehrs beim DPMA
2. Verbesserung des Nichtigkeitsverfahrens vor dem DPMA in Designsachen
3. Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung EU Nr. 608/2013
4. Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung EU Nr. 1151/2012
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 27
Zu Nummer 30
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 13
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Artikel 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 15
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3404: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Inhalte des Regelungsvorhabens
2.2 Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
3. Weitere Kosten
Drucksache 58/15
... /EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Public-Sector-Information-(PSI-) Richtlinie). Diese verfolgt das Ziel, Bestimmungen und Verfahren der Mitgliedstaaten zur Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors zu vereinheitlichen und neue Möglichkeiten für den Zugang zu und den Erwerb von Kenntnissen in einer Informations- und Wissensgesellschaft zu erschließen. Es geht um die - vornehmlich digitale - Nutzung von Inhalten vor allem durch kleine aufstrebende Unternehmen und insbesondere auch um die Schaffung von Arbeitsplätzen. Dabei nimmt die Richtlinie den öffentlichen Sektor - also die Gesamtheit der öffentlichen Stellen- in den Blick, der ein breites Spektrum an Informationen erfasst, erstellt, reproduziert und verbreitet. Dazu zählen etwa die Bereiche Soziales, Wirtschaft, Recht, Geografie, Wetter, Tourismus, Geschäftsleben, Patentwesen und Bildung, um nur einige Beispiele zu nennen. Diese Informationen sind für die Weiterverwendung in Produkten und Diensten mit digitalen Inhalten interessant und auch im Hinblick auf zunehmende mobile Anwendungen wirtschaftlich bedeutsam. Allerdings weichen Bestimmungen und Verfahren der Mitgliedstaaten zur Nutzung dieser Informationen voneinander ab. Dies behindert das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes. Hier stellt die Richtlinie einen allgemeinen Rahmen auf. Dabei geht sie davon aus, dass öffentliche Stellen Informationen erheben, erstellen, reproduzieren und verbreiten. Für deren Weiterverwendung schafft die Richtlinie einen gerechten, angemessenen und nichtdiskriminierenden Rahmen, den die Mitgliedstaaten zu beachten haben. Dabei enthält sie in ihrer alten Fassung keine Verpflichtung zur Gestattung der Weiterverwendung, d.h. die Richtlinie griff bisher nicht in die Freiheit der Mitgliedstaaten bzw. der betreffenden öffentlichen Stellen ein, zu entscheiden, ob sie eine Weiterverwendung überhaupt gestatten. Das geltende
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes
§ 1 Gegenstand und Anwendungsbereich.
§ 2a Grundsatz der Weiterverwendung
§ 3a Verbot von Ausschließlichkeitsvereinbarungen
§ 4 Nutzungsbestimmungen
§ 5 Grundsätze zur Entgeltberechnung
§ 6 Transparenz
§ 8 Praktische Vorkehrungen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu a und b , Änderung von Absatz 1
Zu c , Änderungen in Absatz 2
Zu d Einfügung eines neuen Absatzes 2a
Zu Nummer 2
Zu a :
Zu b :
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu a :
Zu b und c :
Zu c :
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nr. 8
Zu Nr. 9
Drucksache 278/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte
... Für den Bereich der Syndikuspatentanwälte gilt Entsprechendes. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 46 Angestellte Rechtsanwälte; Syndikusrechtsanwälte
§ 46a Zulassung als Syndikusrechtsanwalt
§ 46b Erlöschen und Änderung der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt
§ 46c Besondere Vorschriften für Syndikusrechtsanwälte
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Patentanwaltsordnung
§ 41a Angestellte Patentanwälte; Syndikuspatentanwälte
§ 41b Zulassung als Syndikuspatentanwalt
§ 41c Erlöschen und Änderung der Zulassung als Syndikuspatentanwalt
§ 41d Besondere Vorschriften für Syndikuspatentanwälte
§ 155a Tätigkeitsverbote bei weiterer Tätigkeit als Patentanwalt
Artikel 5 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
§ 286f Erstattung zu Unrecht gezahlter Pflichtbeiträge an die berufsständische Versorgungseinrichtung
Artikel 6 Evaluierung
Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Sozialversicherungsrechtliche Situation
2. Berücksichtigung praktischer Erfahrungen aus der Syndikustätigkeit
3. Anwendbarkeit des Zeugnisverweigerungsrechts und von Beschlagnahmeverboten auf den Syndikusanwalt im Prozess gegen seinen Arbeitgeber
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Regelung der Rechtsstellung angestellter Rechtsanwälte
2. Definition und Zulassungspflicht der Syndikusrechtsanwaltstätigkeit
3. Stärkung der Rechtsanwaltskammern
4. Bindungswirkung der Zulassungsentscheidung
5. Vertretung des Arbeitgebers
6. Berücksichtigungsfähigkeit praktischer Erfahrungen aus der Syndikustätigkeit
7. Änderung der Patentanwaltsordnung
8. Folgeänderungen im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch SGB VI
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3283: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 297/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Richtlinie 98/44 /EG über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen
... 1. Der Bundesrat teilt die wachsende Besorgnis im Bereich der Landwirtschaft und in weiten Teilen der Öffentlichkeit, dass landwirtschaftlich genutzte Tiere und Pflanzen unter Patentschutz gestellt werden könnten.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Richtlinie 98/44/EG über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen
Drucksache 71/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie - COM(2015) 80 final
... Die europäischen Erneuerbare-Energien-Unternehmen verzeichnen einen Jahresumsatz von insgesamt 129 Mrd. EUR und beschäftigen mehr als eine Million Menschen5. 40 % aller Patente für Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien entfallen auf Unternehmen aus der EU6. Nun besteht die Aufgabe darin, Europas führende Rolle bei den globalen Investitionen in erneuerbare Energie aufrechtzuerhalten7.
1. Warum WIR eine ENERGIEUNION BRAUCHEN
2. Weiteres Vorgehen
2.1. Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen
Zusammenarbeit im Hinblick auf Energieversorgungssicherheit
Eine stärkere Rolle Europas auf den globalen Energiemärkten
Mehr Transparenz bei der Gasversorgung
2.2. Ein vollständig integrierter Energiebinnenmarkt
Die Hardware des Binnenmarktes: Vernetzte Märkte durch Verbundleitungen
Umsetzung und Überarbeitung der Software des Energiebinnenmarktes
Verstärkte regionale Zusammenarbeit innerhalb eines gemeinsamen EU-Rahmens
Neu gestaltete Rahmenbedingungen für die Verbraucher
Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Verbraucher
2.3. Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung des Energiebedarfs
Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor
Entwicklung eines energieeffizienten Verkehrssektors mit geringen CO2-Emissionen
2.4. Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen
Eine ehrgeizige EU-Klimapolitik
Übernahme der Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien
2.5. Eine Energieunion für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit
3. Lenkung der Energieunion
4. Verwirklichung der Energieunion
15 Maßnahmen für die Energieunion
ANNEX 1 PAKET zur ENERGIEUNION
Anhang Fahrplan für die ENERGIEUNION der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie
Drucksache 298/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: EU-Aktionsplan für einen neuen Konsens über die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten - COM(2014) 392 final; Ratsdok. 11533/14
... Mit der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums von 2004 16 hat die EU harmonisierte Zivilrechtsvorschriften für den Immaterialgüterschutz eingeführt. Im Anschluss an ihre Mitteilung von 201 017 organisierte die Kommission eine umfassende öffentliche Konsultation, um herauszufinden, ob die Richtlinie den Herausforderungen gewachsen ist, die sich dem Immaterialgüterschutz stellen. Ende 2012 richtete die Kommission einen Fragebogen an die Betroffenen, um Aufschluss darüber zu erhalten, inwieweit alle Rechteinhaber, insbesondere KMU, bei Schutzrechtsverletzungen mit grenzüberschreitenden Bezügen zivilrechtlichen Schutz in Anspruch nehmen können. Ferner wurde der Frage nachgegangen, ob die Gerichte der Mitgliedstaaten rasch genug arbeiten und über das notwendige Fachwissen verfügen. Die Ergebnisse dieser Studie wurden im Juli 2013 veröffentlicht. 18 Die Kommission wird auf dieser Grundlage prüfen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, um die zivilrechtlichen Rechtsbehelfe für KMU - wie Verfahren für geringfügige Forderungen - zu verbessern. Hohe Streitkosten und die Komplexität der Materie halten innovative KMU häufig davon ab, ihre Schutzrechte einschließlich jener aus standardessenziellen Patenten (SEP) geltend zu machen, was größere Wettbewerber zu Marktmissbrauch verleiten könnte. Auf Unionsebene gibt es bereits mehrere zivilprozessuale Instrumente. Die Kommission hat unlängst einen Vorschlag 19 zur Ausweitung und Verbesserung des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen vorgelegt, das einheitlich für alle Mitgliedstaaten gilt (Verordnung (EG) Nr. 861/2007). Dieser Vorschlag ist Teil der Initiativen, die die Kommission ergriffen hat, um die Mitgliedstaaten bei der Optimierung ihrer nationalen Justizsysteme zu unterstützen (ein Beispiel hierfür ist das EU-Justizbarometer20).
1. Einführung
2. Eine Aufgabe für alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette
2.1. Falsch oder echt? Verbraucher, Arbeitnehmer und Kunden müssen aufmerksamer werden
2.2. Verantwortung der Rechteinhaber für die Integrität der Lieferkette
2.3. Follow the money: Wirtschaftsdialoge als Mittel zur Unterbindung des Internethandels mit schutzrechtsverletzenden Waren
2.4. Unterstützung für KMU bei der Rechtsdurchsetzung
2.5. Chargeback-Systeme: ein Hilfsmittel für den Verbraucher
3. Zusammenarbeit der Behörden
3.1. Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden
3.2. Schulungsmaßnahmen für einzelstaatliche Behörden auf Ebene des Binnenmarkts
3.3. Verantwortung der öffentlichen Hand für die Überprüfung öffentlicher Aufträge auf schutzrechtsverletzende Produkte
4. Bessere Überwachung schutzrechtsintensiver Sektoren und bessere Ausrichtung des Immaterialgüterschutzes
4.1. Analyse der Trends im Bereich des geistigen Eigentums und bei schutzrechtsverletzenden Aktivitäten
Drucksache 205/14
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung internationaler Steuergestaltungen
... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung auf europäischer Ebene die Umsetzung der Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) energischer voranzutreiben und dies mit der Harmonisierung der Nominalsteuersätze zu verbinden. Dem Steuerwettlauf nach unten ("Racetothebottomeffect") und Steuerdumping muss Einhalt geboten werden. Die Harmonisierung der Bemessungsgrundlage sollte zumindest von einer substanziellen Begrenzung des Steuersatzes nach unten - begleitet werden. Steuerliche Sonderregelungen, die darauf abzielen, Steuersubstrat aus anderen Ländern abzuziehen, wie z.B. Patentboxen, stehen einem harmonisierten Unternehmensteuerrecht entgegen. Die Bundesregierung sollte an die Mitgliedstaaten der EU appellieren, die Verhandlungen zu einem einheitlichen Unternehmenssteuerrecht nicht durch solche Maßnahmen zu unterlaufen.
Drucksache 580/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Eine Investitionsoffensive für Europa - COM(2014) 903 final
... Es gibt weder eine einfache Lösung noch ein Patentrezept. Die allgemeine Ungewissheit in Bezug auf die Wirtschaftslage sowie die hohe öffentliche und private Verschuldung in Teilen der EU-Wirtschaft und deren Auswirkungen auf das Kreditrisiko grenzen unseren Handlungsspielraum ein. Gleichzeitig bestehen jedoch erhebliche Sparguthaben und - im Gegensatz zur Situation vor einigen Jahren - eine hohe finanzielle Liquidität, die mobilisiert werden könnten. Zudem gibt es in Europa zurzeit einen hohen Investitionsbedarf und zahlreiche wirtschaftlich rentable Projekte, für die Finanzierungsquellen gesucht werden. Die Herausforderung besteht deshalb darin, die Ersparnisse und die finanzielle Liquidität produktiv zu nutzen, um eine nachhaltige Beschäftigung und ein nachhaltiges Wachstum in Europa zu fördern.
1. Eine Investitionsoffensive für Europa
2. Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR an zusätzlichen Mitteln für Investitionen auf EU-Ebene
2.1. Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen
Abbildung 2: Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen EFSI - anfängliche Struktur nur EU-Beiträge
2.2. Aus dem neuen Fonds werden langfristige Investitionsprojekte unterstützt
2.3. Der neue Fonds wird auch Investitionen von KMU und Mid-Cap-Unternehmen fördern
2.4. Zusätzlich zu den über den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen mobilisierten 315 Mrd. EUR kann die Wirkung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds weiter gesteigert werden
3. Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft
3.1. Schaffung einer Projekt-Pipeline auf EU-Ebene
3.2. Schaffung eines Wissens- und Informationspools und Ausbau der technischen Unterstützung auf allen Ebenen: Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle in Form einer Plattform für Investitionsberatung
3.3. Zusammenarbeit mit Akteuren auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene
4. Verbesserung des Investitionsumfelds
4.1. Eine einfachere, bessere und berechenbarere Regulierung auf allen Ebenen
4.2. Neue Quellen der Langzeitfinanzierung und Schritte in Richtung Kapitalmarktunion
4.3. Gleiche Ausgangsbedingungen und Beseitigung von Investitionshindernissen im Binnenmarkt
5. Nächste Schritte
Anhang 1 WIE WIRD SICH das INVESTITIONSPROGRAMM VORAUSSICHTLICH AUSWIRKEN?
Anhang 2 WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE LANGFRISTIGER INVESTITIONEN?
Anhang 3 WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE einer Unterstützung von KMU und MID-CAPUNTERNEHMEN?
Anhang 4 Zeitplan und ETAPPENZIELE
Drucksache 535/14
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und weiterer Vorschriften
... Patentgesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
§ 20a Vollstreckung von Bescheiden über Forderungen der zentralen Stelle
Artikel 2 Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 3 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 4 Änderung der Deutsch-Luxemburgischen Konsultationsvereinbarungsverordnung
Artikel 5 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten
Artikel 6 Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 7 Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung
Artikel 8 Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 9 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
V. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3098: Entwurf einer Verordnung zur Änderung steuerlicher
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 62/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (14. SGB V-Änderungsgesetz - 14. SGB V-ÄndG)
... 2. Der Bundesrat begrüßt die vorgesehene Aufhebung der frühen Nutzenbewertung für Arzneimittel des Bestandsmarktes, da die Einbeziehung solcher Arzneimittel in die Nutzenbewertung mit einem deutlich zu hohen methodischen und administrativen Aufwand sowohl für die pharmazeutischen Unternehmen als auch für den Gemeinsamen Bundesausschuss und das Institut für Wirtschaftlichkeit und Qualität im Gesundheitswesen verbunden wäre. Zudem bestünde für die pharmazeutischen Unternehmen eine große Planungsunsicherheit, ob und gegebenenfalls wann ihre Produkte des Bestandsmarktes einer solchen Nutzenbewertung unterzogen werden. Hinzu kommt, dass die Produkte des gegenwärtigen Bestandsmarktes in wenigen Jahren ihren Patentschutz verlieren und dann einem preissenkenden Generika- bzw. Biosimilarwettbewerb ausgesetzt sein werden.
Anlage Entschließung zum Vierzehnten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (14. SGB V-Änderungsgesetz - 14. SGB V-ÄndG)
Drucksache 62/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (14. SGB V-Änderungsgesetz - 14. SGB V-ÄndG)
... 3. Der Bundesrat begrüßt die vorgesehene Aufhebung der frühen Nutzenbewertung für Arzneimittel des Bestandsmarktes, da die Einbeziehung solcher Arzneimittel in die Nutzenbewertung mit einem deutlich zu hohen methodischen und administrativen Aufwand sowohl für die pharmazeutischen Unternehmen als auch für den Gemeinsamen Bundesausschuss und das Institut für Wirtschaftlichkeit und Qualität im Gesundheitswesen verbunden wäre. Zudem bestünde für die pharmazeutischen Unternehmen eine große Planungsunsicherheit, ob und gegebenenfalls wann ihre Produkte des Bestandsmarktes einer solchen Nutzenbewertung unterzogen werden. Hinzu kommt, dass die Produkte des gegenwärtigen Bestandsmarktes in wenigen Jahren ihren Patentschutz verlieren und dann einem preissenkenden Generika- bzw. Biosimilarwettbewerb ausgesetzt sein werden.
Drucksache 217/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens "Shift2Rail"
... Was schließlich den Aspekt der Patente anbelangt, würden für das Gemeinsame Unternehmen "Shift2Rail" die allgemeinen Vorschriften von "Horizont 2020" über die Rechte des geistigen Eigentums gelten. In die im Rahmen des Projekts geschlossenen Konsortialvereinbarungen könnten spezifische Bestimmungen aufgenommen werden, wie es in der Regel beim Rahmenprogramm der Fall ist. Allgemein gilt, dass ein Unternehmen, das eine Lösung entwickelt, auch die Rechte für die Nutzung dieser Lösung innehätte. Wird eine Lösung gemeinsam entwickelt, ist sie gemeinsames Eigentum. Würden die betreffenden Lösungen im Rahmen anderer Tätigkeiten genutzt, müssten die Eigentümer sie entweder unentgeltlich oder gegen eine Lizenzgebühr zur Verfügung stellen. In jedem Fall wird die Kommission bestrebt sein, dafür zu sorgen, dass aus öffentlichen Geldern finanzierte Erfindungen im öffentlichen Interesse geschützt werden.
Drucksache 205/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung internationaler Steuergestaltungen
... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf europäischer Ebene die Umsetzung der Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) energischer voranzutreiben und dies mit der Harmonisierung der Nominalsteuersätze zu verbinden. Dem Steuerwettlauf nach unten ("Racetothebottomeffect") und Steuerdumping muss Einhalt geboten werden. Die Harmonisierung der Bemessungsgrundlage sollte zumindest von einer substanziellen Begrenzung des Steuersatzes nach unten begleitet werden. Steuerliche Sonderregelungen, die darauf abzielen, Steuersubstrat aus anderen Ländern abzuziehen, wie z.B. Patentboxen, stehen einem harmonisierten Unternehmensteuerrecht entgegen. Die Bundesregierung sollte an die Mitgliedstaaten der EU appellieren, die Verhandlungen zu einem einheitlichen Unternehmenssteuerrecht nicht durch solche Maßnahmen zu unterlaufen.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung internationaler Steuergestaltungen
Drucksache 316/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie hinsichtlich der Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung
Bericht über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie hinsichtlich der Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung
Drucksache 497/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 51a Berufshaftpflichtversicherung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Artikel 3 Änderung der Patentanwaltsordnung
§ 45a Berufshaftpflichtversicherung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Artikel 4 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
§ 67 Berufshaftpflichtversicherung
Artikel 5 Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
Artikel 6 Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
Artikel 7 Änderung des Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik
Artikel 8 Inkrafttreten
Drucksache 207/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2013
... • Verbesserung allgemeiner Rahmenbedingungen: u. a. Wettbewerbsrecht, Bürokratieabbau, Patente, Normen, öffentliche Beschaffung; Stärkung von Innovationen im Mittelstand: u. a. Förderung von Forschungskooperationen, Unterstützung von Unternehmensgründungen.
Nationales Reformprogramm 2013
3 Einführung
I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld
Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung
Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt
II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland
1. Öffentliche Finanzen
Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel
Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates
Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege
Effizienz des Steuersystems
2. Finanzmärkte
Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor
5 Landesbanken
3. Erwerbsbeteiligung
Steuern und Abgabenlast senken
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
Lohnentwicklung in Deutschland
Anreize für Zweitverdiener
Kindertagesbetreuung ausbauen
4. Infrastruktur und Wettbewerb
Den Wettbewerb stärken
Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur
Wettbewerb bei Dienstleistungen
III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen
Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren
1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan
Allgemeine Rahmenbedingungen
Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland
Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren
Qualifizierte Zuwanderung erleichtern
2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern
Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011
3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen
Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+
4. Bildungsniveau verbessern
5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
5 Armutsgefährdung
IV. Der Euro-Plus-Pakt
1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt
2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt
Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit
5 Beschäftigung
Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
5 Finanzstabilität
V. Verwendung der EU-Strukturmittel
Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:
VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure
Tabelle
Tabelle
Drucksache 113/13
... *. Amtlicher Hinweis: Alle zitierten DIN-Vornormen und Normen sind im Beuth-Verlag GmbH, Berlin, veröffentlicht und beim Deutschen Patentamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Energieeinsparverordnung
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich.
§ 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien
§ 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
§ 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
§ 26b Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.
§ 26c Registriernummern
§ 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen
§ 26e Erfahrungsberichte der Länder
§ 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden
§ 30 Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik
Tabelle
Tabelle
Tabelle
3.1 Grundsätze
3.2 Begrenzung der Sonneneintragskennwerte
3.3 Begrenzung der Übertemperatur-Gradstunden
Tabelle
Tabelle
2.1.5 Werden in Nichtwohngebäuden bauliche oder anlagentechnische Komponenten eingesetzt, für deren energetische Bewertung keine anerkannten Regeln der Technik oder keine gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 dritter Teilsatz bekannt gemachten gesicherten Erfahrungswerte vorliegen, so dürfen die energetischen Eigenschaften dieser Komponenten unter Verwendung derselben Randbedingungen wie in den Berechnungsverfahren nach DIN V 18599: 2011-12 durch dynamischthermische Simulationsrechnungen ermittelt werden.
Tabelle
2.1.9 Im Falle gemeinsamer Heizungsanlagen für mehrere Gebäude darf für die Berechnung Anlage 1 Nummer 2.8 sinngemäß angewendet werden.
3.2.4 Der im vereinfachten Verfahren nach Maßgaben der Nummern 3.2.1 bis 3.2.3 ermittelte Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach Nummer 1.1 ist um 10 Prozent zu reduzieren; der reduzierte Wert ist der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs des zu errichtenden Gebäudes.
Tabelle
Anlage 4 (zu § 6 Absatz 1) Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäudes
Anlage 6 (zu § 16) Muster Energieausweis Wohngebäude
Anlage 7 (zu § 16) Muster Energieausweis Nichtwohngebäude
Anlage 8 (zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs
Anlage 9 (zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung
II. Wesentliche Regelungen im Überblick
III. Wirtschaftliche Vertretbarkeit und Zumutbarkeit
IV. Alternativen
V. Gesetzesfolgen
1. Allgemeine Folgen der Verordnung
2. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Ohne Erfüllungsaufwand
b Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung
aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten
bb Energieausweise
cc Stichprobenkontrollen
aaa Unabhängiges Kontrollsystem
bbb Stichprobenkontrollen bei Neubauten
3. Kosten für die Wirtschaft
a Ohne Erfüllungsaufwand
b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten
bb Energieausweise, Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen
c Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten
bb Energieausweise
VI. Zeitliche Geltung
VII. Gemeinschaftsrechtliche Fragen
VIII. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
IX. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 21
Zu § 26c Registriernummern
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 26e Erfahrungsberichte der Länder
Zu § 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2462: Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (BMVBS/BMWi)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen:
4 Erfüllungsaufwand:
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund/Länder/Gemeinden
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.