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0805/07
0169/07
0898/07
0929/07
0845/07
0226/07B
0778/07
0744/1/07
0539/07
0118/07
0505/07
0408/07
0447/07
0900/07
0763/07
0404/07
0820/07
0457/07
0597/07
0659/07
0720/07A
0518/07
0484/07
0218/07
0696/07
0496/07
0275/07
0226/1/07
0832/07
0455/07
0262/07
0352/07
0443/4/07
0499/07
0949/07
0152/06
0900/06
0313/06
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0357/06
0506/06
0433/06
0780/06
0420/06
0604/06
0493/06
0254/06
0487/06
0385/06
0239/06
0929/06
0484/06
0930/06
0001/06
0258/1/06
0598/06
0375/06
0003/06
0454/06
0523/06
0730/06
0538/06B
0834/06
0778/06
0669/06
0293/06
0129/06
0729/06
0618/06
0142/1/06
0720/06
0374/06
0332/06
0940/06
0865/06
0349/06
0474/06
0222/06
0221/06
0538/1/06
0225/06
0142/06
0800/06
0456/06
0142/06B
0083/06
0261/06
0131/06
0603/06
0931/06
0881/06
0867/06
0381/06
0600/06
0103/06
0732/06
0186/06
0582/06
0882/06
0793/06
0494/06
0130/06
0241/06
0382/06
0084/06
0498/06
0258/06B
0601/06
0007/06
0102/06
0363/06
0877/06
0086/06
0486/06
0412/06
0227/06
0141/06
0946/06
0052/06
0595/06
0546/06
0231/06
0485/06
0240/06
0395/06
0496/06
0380/06
0805/05
0875/1/05
0831/05
0931/05
0491/05
0933/05
0350/05
0150/05
0786/05
0583/05
0450/1/05
0396/05
0566/05
0782/05
0424/05
0315/05
0839/05
0882/05
0313/05
0286/1/05
0693/05
0400/05
0584/05
0267/05
0835/05
0822/05
0030/05
0915/05B
0464/05
0327/05
0651/05
0426/05
0052/1/05
0787/05
0875/05B
0286/05B
0148/05
0838/05
0490/05
0573/05
0840/05
0715/1/05
0806/05
0808/05
0430/05
0779/05
0046/05B
0168/1/05
0585/05
0271/05
0218/05
0625/05
0299/05B
0821/05
0395/05
0024/05
0031/05
0287/05
0766/05
0836/05
0429/05
0139/05
0615/05
0549/05
0724/05
0422/05
0837/05
0904/05
0915/05
0395/1/05
0299/1/05
0825/05
0687/05
0675/05
0046/05
0907/05
0097/05
0741/05
0575/05
0692/05
0146/05
0564/05
0577/05
0622/05
0641/05
0390/05
0423/05
0768/05
0869/05
0270/05
0052/05B
0883/05
0168/05B
0576/05
0317/05
0538/05
0371/05
0395/05B
0433/05
0832/05
0716/05
0877/04
0938/04
1014/04
0622/04
0984/04
0912/04
0586/04
0991/04
0979/04
0897/04
0911/04
0664/04
0960/04
1015/04
0914/04
0947/04
0429/04B
0981/04
1001/04
1013/04
0898/04
0401/03B
0831/03
0849/03
Drucksache 532/19

... Nach § 10 Absatz 1 Satz 1 des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes (ZSHG) ist eine zu schützende Person, die in einem anderen gerichtlichen Verfahren als einem Strafverfahren oder in einem Verfahren vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss vernommen werden soll, berechtigt, abweichend von den Bestimmungen der jeweiligen



Drucksache 489/19 (Beschluss)

... d) Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem Nationalen Normenkontrollrat Einvernehmen darüber hergestellt hat, dass sie eine umfassende und belastbare Darstellung und Quantifizierung des zu erwartenden einmaligen und laufenden Erfüllungsaufwandes der Wirtschaft und der Länder umgehend nachreichen wird. Laut Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zu dem Gesetzentwurf soll dies spätestens zu Beginn der parlamentarischen Beratung voraussichtlich in der 45. Kalenderwoche 2019 geschehen.



Drucksache 529/19

... Parlamentarischer Staatssekretär

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 529/19




Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates Verbesserung der Information der Öffentlichkeit und zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen bei Kerosin-Ablässen Fuel-Dumping BR-Drs. 447/18 B vom 19.10.2018

Entschließung

Ziffer 1:

Ziffer 2:

Zu Ziffn. 1+2:

Entschließung

Ziffer 3:

Stellungnahme der Bundesregierung:

Zu Ziff. 3:

Ziffer 4:

Stellungnahme der Bundesregierung:

Zu Ziff. 4:


 
 
 


Drucksache 489/1/19

... d) Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem Nationalen Normenkontrollrat Einvernehmen darüber hergestellt hat, dass sie eine umfassende und belastbare Darstellung und Quantifizierung des zu erwartenden einmaligen und laufenden Erfüllungsaufwandes der Wirtschaft und der Länder umgehend nachreichen wird. Laut Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zu dem Gesetzentwurf soll dies spätestens zu Beginn der parlamentarischen Beratung voraussichtlich in der 45. Kalenderwoche 2019 geschehen.



Drucksache 41/19

... Die bereichsspezifischen Regelungen zur Einwilligung werden aufgehoben, da die Datenschutz-Grundverordnung keine Öffnungsklausel für einschränkende Regelungen enthält. Zudem ist im Rahmen der derzeit laufenden parlamentarischen Beratungen zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 578/19 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren parlamentarischen Verfahren zu prüfen, ob in das Gesetz eine abschließende Liste mit allen unter das vorgesehene Verbot fallenden Stoffen aufgenommen werden kann.



Drucksache 439/19

... Parlamentarischer Staatssekretär

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 439/19




Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates

Regelbasierter Handel im Rahmen der WTO, Umgang mit zunehmendem Protektionismus beim Außenhandel und Verzerrungen im internationalen Wettbewerb

Transatlantischer Außenhandel, Lösungsfindung für US-Einfuhrzölle auf Stahl- und Aluminium

EU -Handelsschutzinstrumente

EU -Schutzmaßnahmen

G20 Global Forum on Steel Excess Capacity


 
 
 


Drucksache 559/1/19

... im Rahmen der parlamentarischen Beratungen neu gefasst worden ist. Dadurch werden erwachsene Auszubildende jugendlichen Auszubildenden bei der Freistellung und Anrechnung für Berufsschul- und Prüfungszeiten gleichgestellt. Die Neuregelungen bewirken, dass erwachsene Auszubildende an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden freizustellen sind, das heißt, nicht mehr in den Betrieb kommen müssen. Außerdem werden den Auszubildenden diese Berufsschultage mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit auf ihre Ausbildungszeit angerechnet, das heißt als voller Arbeitstag mit zum Beispiel acht Stunden. Der Bundesrat stellt fest, dass Unternehmen, insbesondere KMU, durch diese Neuregelungen stärker belastet werden. Zudem steht zu befürchten, dass die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe sinken wird. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, die Neuregelungen zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes einer Evaluation zu unterziehen. Dabei soll insbesondere überprüft werden, ob nicht zur bisherigen Regelung des § 15



Drucksache 466/1/19

... es festgelegte Bundesbeteiligung für Asylbewerber (670 Euro je Verfahrensmonat) und abgelehnte Asylbewerber (pauschale Erstattung von 670 Euro je Ablehnung) in den Jahren 2020 und 2021 weiterzuführen und spitz abzurechnen. Der vorliegende Gesetzentwurf gewährleistet die Umsetzung dieser Bund-Länder-Vereinbarung bislang nicht vollumfänglich. Der Bundesrat geht davon aus, dass die noch ausstehende rechtliche Umsetzung im Hinblick auf die Weiterführung der 670 Euro-Pauschale für künftige Zeiträume (Abschlagszahlungen) sowie deren Spitzabrechnung für vergangene Zeiträume im Laufe des weiteren parlamentarischen Verfahrens nachgeholt wird.



Drucksache 64/19

... Parlamentarischer Staatssekretär



Drucksache 619/19

... Parlamentarische Staatssekretärin



Drucksache 518/19

... Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, um die parlamentarischen Verhandlungen zügig durchführen zu können und ein Inkrafttreten des Gesetzes zeitnah zu ermöglichen.



Drucksache 620/19

... Zu den beitragspflichtigen Versorgungsbezügen bzw. Alterseinnahmen zählen neben den Leistungen der betrieblichen Altersversorgung auch Versorgungsbezüge aus einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis, Bezüge aus der Versorgung der Abgeordneten, Parlamentarischen Staatssekretäre und Minister, Renten der berufsständischen Versorgungseinrichtungen sowie Renten und Landabgaberenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (siehe § 229 Absatz 1). Auf Versorgungsbezüge werden mit Ausnahme der Renten und Landabgaberenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte der allgemeine Beitragssatz sowie der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz erhoben. Die Bezieherinnen und Bezieher von Versorgungsbezügen haben den daraus zu entrichtenden Beitrag allein zu tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 620/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Freibetrag für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

2. Entnahmen aus der Liquiditätsreserve zur Kompensation der Mindereinnahmen

3. Absenken der Mindestreserve des Gesundheitsfonds

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5060, BMG: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Verwaltung

II.2. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 333/19

... Parlamentarischer Staatssekretär

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 333/19




Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates - Die Situation der Pflege durch Pflegepersonaluntergrenzen spürbar verbessern - BR-Drucksache 48/18 B


 
 
 


Drucksache 437/19

... Parlamentarischer Staatssekretär

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 437/19




Antwort der Bundesregierung zur Entschließung zum Gesetz zur Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften Beschluss des Bundesrates vom 14. Dezember 2018 614/18 B


 
 
 


Drucksache 523/19

... Seit der Novelle 2004 haben sich die Zahl der Auszubildenden, der abgeschlossenen Gesellen- und Meisterprüfungen entgegen der mit der Novelle 2004 verfolgten Zielen stark rückläufig entwickelt. Dabei sind die Zahl der Auszubildenden, der abgeschlossenen Gesellen- und Meisterprüfungen in den Handwerken der Anlage B1 stärker als in der Anlage A zurückgegangen. Während in der Zeit zwischen 2003 und 2016 in den A-Handwerken ein Rückgang der Auszubildenden um 27 Prozent erfolgte, war dieser Rückgang in den zulassungsfrei gestellten B1-Handwerken mit etwa 36 Prozent höher. Im Hinblick auf die bestandenen Meisterprüfungen fallen die Unterschiede noch größer aus. Im Zeitraum zwischen 2003 und 2016 ist die Anzahl an bestandenen Meisterprüfungen auch in den A-Handwerken (um 17 Prozent) gesunken, in den Handwerken der Anlage B1 war dagegen ein deutlich größerer Rückgang um ca. 55 Prozent festzustellen. (siehe auch Antworten der Bundesregierung zur Parlamentarische Anfrage vom Oktober 2018, BT-Drs. 19/6095). Gleichzeitig hat sich aber die Struktur der Ausbildungsbetriebe nicht verändert. Auch heute bilden weit überwiegend diejenigen aus, die bereits vor der Novelle 2004 Ausbildungsbetriebe waren, d.h. Betriebe, die von einem Meister geführt werden. Von der durch die Novelle 2004 geschaffenen Möglichkeit, auch als Geselle mit einer entsprechenden Ausbildungsbefähigung Auszubildende anzuleiten und zu qualifizieren, wird demgegenüber nur in sehr wenigen Fällen Gebrauch gemacht. Demzufolge hat der Rückgang der Meisterbetriebe und Meisterabschlüsse auch einen starken Rückgang an ausgebildeten und qualifizierten Fachkräften zur Folge. Eine qualitative und quantitative Ausbildungsleistung kann aber nur gehalten werden, wenn es auch ausreichend Ausbildungsbetriebe gibt. Trotz der enormen Anstrengungen seitens der Bundesregierung zugunsten der beruflichen Bildung (u.a. Allianz für Aus- und Weiterbildung) konnte die Entwicklung gerade bei den Handwerken der Anlage B1 nicht abgemildert werden. Daher ist ein milderes Mittel im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht erkennbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 523/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Handwerksordnung

§ 126

Anlage
A Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (§ 1 Absatz 2)

Anlage
B Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können (§ 18 Absatz 2)

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Übergangsgesetzes aus Anlaß des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demographische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Fliesen -, Platten- und Mosaikleger:

5 Estrichleger:

Behälter - und Apparatebauer:

5 Parkettleger:

Rollladen - und Sonnenschutztechniker:

Drechsler Elfenbeinschnitzer und Holzspielzeugmacher:

5 Böttcher:

5 Glasveredler:

5 Raumausstatter:

Orgel - und Harmoniumbauer:

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4988, BMWi: Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürgern

Verwaltung Länder

II.2. Weitere Kosten

II.4. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 591/19 (Beschluss)

... Für die Zulassung und Bevorrechtigung "mehrfachbesetzter Personenkraftwagen" auf Bussonderfahrstreifen gibt es noch keine Ermächtigungsgrundlage. Zunächst muss der parlamentarische Gesetzgeber zum Beispiel im StVG darüber entscheiden, ob und inwieweit Verkehrsteilnehmer, die zusammen mit anderen in einem Fahrzeug fahren, gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern bevorrechtigt werden sollen, und gegebenenfalls eine entsprechende Verordnungsermächtigung schaffen. Die Bevorrechtigungsmöglichkeit für "mehrfachbesetzte Personenkraftwagen" ist im Wesentlichen personenbezogen und nur scheinbar fahrzeugbezogen.



Drucksache 515/19

... Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, um eine angemessene Beratung im parlamentarischen Verfahren zu ermöglichen.



Drucksache 284/19

... Parlamentarische Staatssekretärin

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 284/19




Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE


 
 
 


Drucksache 184/1/19

... 17. Der Bundesrat sieht in einer übergreifenden Initiative nach Artikel 48 Absatz 7 EUV, welche auf den grundsätzlichen Übergang zu qualifizierten Mehrheitsentscheidungen für Empfehlungen für den gesamten Bereich der sozialen Sicherheit und des sozialen Schutzes der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen abzielt, einen wichtigen Handlungsbereich, für den es gilt, EU-weit den nötigen gesellschaftlichen und parlamentarischen Konsens zu finden. Auf Grund der Komplexität dieses Themenbereiches sollten dabei aus Sicht des Bundesrates zunächst auch isolierte Initiativen, ausgehend von einem jeweils konkret ersichtlichen Handlungsbedarf in einzelnen Teilbereichen, unter der Maßgabe einer effizienteren Entscheidungsfindung in der EU-Sozialpolitik in den Blick genommen werden. Aus Sicht des Bundesrates ist dabei sicherzustellen, dass qualifizierte Mehrheiten nicht dafür genutzt werden dürfen, bestehende Standards im sozialpolitischen Bereich abzusenken.



Drucksache 442/19

... Parlamentarischer Staatssekretär

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 442/19




Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zu Transparenz und klaren Regeln auf digitalen Märkten vom 23. November 2018 Drucksache 519/18 B

Zu Ziff. 2:

Zu Ziff. 3:

Zu Ziff. 4:

Zu Ziff. 5:


 
 
 


Drucksache 532/1/19

... Klärungsbedarfs bezüglich des Anwendungsbereichs des GDolmG sowie der Folgen auf die bereits nach dem Landesrecht beeidigten Dolmetscher erscheint die parlamentarische Beratung des Vorhabens deutlich verfrüht.



Drucksache 462/19

... Parlamentarische Staatssekretärin

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 462/19




Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrats zum Thema Schließung der Förderlücke für ausbildungs-/studienwillige Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung und Voraufenthaltszeiten von mehr als 15 Monaten vom 8. Juni 2018 (BR-Drs. 123/18 Beschluss) vom 16. September 2019


 
 
 


Drucksache 45/19

... Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der NATO



Drucksache 548/19

... Parlamentarischer Staatssekretär

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/19




Bericht

I. Ausgangslage

1. Entschließung des Bundesrates

2. Zugrundliegende rechtliche Änderungen

II. Bericht zu den Auswirkungen der einzelnen Regelungen auf die Praxis

1. Zulassung medizinischer Wiederholungslehrgänge § 16 MariMedV

1.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten des SeeArbG und der MariMedV

1.2. Zweck der Regelung

1.4. Erfahrungen

1.5. Bewertung

2. Überwachung der Anbieter von medizinischen Wiederholungslehrgängen § 17 MariMedV

2.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten des SeeArbG und der MariMedV

2.2. Zweck der Regelung

2.3. Verfahren

2.4. Erfahrungen

Die Ergebnisse im Einzelnen:

2.5. Bewertung

3. Inhalt und Durchführung der medizinischen Wiederholungslehrgänge § 18, Anlage 4, Anlage 5 MariMedV

3.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten des SeeArbG und der MariMedV

3.2. Zweck der Regelung

3.3. Verfahren

3.4. Erfahrungen

3.5. Bewertung

4. Registrierung von Schiffsärzten § 19 MariMedV

4.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten der MariMedV

4.2. Zweck der Regelung

4.3. Verfahren

4.4. Erfahrungen

4.5. Bewertung

5. Betriebseigene Kontrollen der medizinischen Ausstattung § 14 MariMedV

5.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten des SeeArbG und der MariMedV

5.2. Zweck der Regelung

5.3. Verfahren

5.4. Erfahrungen

a Überprüfungen der medizinischen Ausstattung:

b Beschaffung von Medikamenten im Ausland unter Mitwirkung schiffsausrüstender Apotheken:

5.5. Bewertung


 
 
 


Drucksache 318/19

... Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat mit Schreiben von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Michael Stübgen zu der o.g. Entschließung Folgendes mitgeteilt:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 318/19




Zu Entschließungspunkt Nr. 1:

Zu Entschließungspunkten Nr. 2-4:

Zu Entschließungspunkt Nr. 5:

Zu Entschließungspunkt Nr. 6

Zu Entschließungspunkt Nr. 7


 
 
 


Drucksache 531/19

... Parlamentarischer Staatssekretär

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 531/19




Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung BR-Drs. 640/18 B vom 15.02.2019

Buchstabe

Stellungnahme der Bundesregierung:


 
 
 


Drucksache 208/19

... Parlamentarischer Staatssekretär,



Drucksache 375/19

... Parlamentarischer Staatssekretär



Drucksache 514/19

... Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, um angemessene parlamentarische Beratungen zu ermöglichen und das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abzuschließen.



Drucksache 168/18

... Die Durchführungsverordnung sollte auch Bestimmungen allgemeiner Art enthalten, die für alle Eigenmittelkategorien gelten und für die eine angemessene parlamentarische Kontrolle besonders wichtig ist. Sie betreffen vor allem Belange der Kontrolle und der Überwachung der Einnahmen und die damit verbundenen Befugnisse der Kontrollbeauftragten der Kommission.



Drucksache 555/18

... Parlamentarische Staatssekretärin

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/18




Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit BMG zur Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften - BR-Drucksache 700/17 B -

Zu Punkt 1 Listung zugelassener Untersuchungsstellen für Trinkwasser auf der Plattform Re-SyMeSa Recherchesystem Messstellen und Sachverständige :

Zu Punkt 2 Probennahme und Akkreditierung von Trinkwasseruntersuchungsstellen :

Zu Punkt 4 Außerbetriebnahme noch vorhandener Bleileitungen in Trinkwasser-Installationen und bei Hausanschlüssen und Unterstützung des Austauschs dieser Leitungen mit Fördermitteln :

Zu Punkt 5 Hinwirken auf flexiblere Überwachungsvorschriften für Wasserversorgungsanlagen mit weniger als 10 Kubikmeter Abgabemenge pro Tag im Rahmen der Revision der EG-Trinkwasserrichtlinie :


 
 
 


Drucksache 126/18 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 967. Sitzung am 27. April beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Klaus Kaiser (Nordrhein-Westfalen) als stellvertretendes Mitglied zu benennen.



Drucksache 169/18

... Der Vorschlag enthält Bestimmungen allgemeiner Art, die für alle Arten von Eigenmitteln gelten und für die eine angemessene parlamentarische Kontrolle besonders wichtig ist. Sie betreffen vor allem Belange der Kontrolle und der Überwachung der Einnahmen einschließlich entsprechender Mitteilungspflichten und die damit verbundenen Befugnisse der Kontrollbeauftragten der Kommission.



Drucksache 363/18

... Parlamentarischer Staatssekretär

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Drucksache 363/18




Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates vom 10.03.2017 zum Fünften Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes BR-Drs. 136/17 B


 
 
 


Drucksache 371/18

... Alle Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens sind in einen jährlichen Wirtschaftsplan einzustellen, der durch die Bundesregierung aufzustellen ist und von den parlamentarischen Gremien bewilligt wird. Für das Sondervermögen gilt in Übereinstimmung mit den allgemeinen Regeln grundsätzlich das Haushaltsrecht des Bundes. Dieses gilt auch für das Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes.



Drucksache 455/18

... Parlamentarischer Staatssekretär

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Drucksache 455/18




Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung BR-Drucksache 418/17 B


 
 
 


Drucksache 454/18

... Parlamentarischer Staatssekretär

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Drucksache 454/18




Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Forschung, Entwicklung und Markteinführung von elektrischen Energiespeichern BR-Drucksache 739/16 B

Maßgaben der Sektorkopplung

FuE -Bedarf bei Speichern


 
 
 


Drucksache 126/18

... die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat in ihrer Kabinettsitzung am 17. April 2018 beschlossen, Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Klaus Kaiser als stellvertretendes Mitglied im Kuratorium der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" vorzuschlagen.



Drucksache 568/18

... Parlamentarischer Staatssekretär



Drucksache 296/18

... Parlamentarische Staatssekretärin

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 296/18




Anlage
Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit zur Entschließung des Bundesrates zum Gesetz Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten - BR-Drucksache 455/ 17(B)


 
 
 


Drucksache 99/18

... Parlamentarischer Staatssekretär

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Drucksache 99/18




Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung


 
 
 


Drucksache 408/18

... Nach § 10 Absatz 1 Satz 1 des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes ist eine zu schützende Person, die in einem anderen gerichtlichen Verfahren als einem Strafverfahren oder in einem Verfahren vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss vernommen werden soll, berechtigt, abweichend von den Bestimmungen der jeweiligen



Drucksache 428/18 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, den Gesetzentwurf im weiteren Verlauf des parlamentarischen Verfahrens zum Anlass zu nehmen, um die bestehende Regelung des § 329 Absatz 1 Satz 2 des



Drucksache 361/18

... Parlamentarischer Staatssekretär



Drucksache 479/18

... Danach würde die im Gesetz angelegte Konzeption einer Neudefinition zu einer Veränderung des leistungsberechtigten Personenkreises der Eingliederungshilfe gegenüber dem Status Quo führen, was vom Gesetzgeber jedoch nicht beabsichtigt war. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, einen partizipativen Beteiligungsprozess aufzusetzen, um Kriterien zur Neudefinition zu erarbeiten, die dem Willen des Gesetzgebers gerecht werden. Frau Parlamentarische Staatssekretärin Kerstin Griese hat die behinderten- und sozialpolitischen Sprecher aller Bundestagsfraktionen bereits mit Schreiben vom 16. Juli 2018 darüber informiert.



Drucksache 122/18

... Parlamentarische Staatssekretärin



Drucksache 429/18

... Die Vorschrift gestattet die Bekanntmachung des Gesetzes in der geänderten Form ohne erneute Beteiligung der parlamentarischen Gremien.



Drucksache 145/18

... Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes, die im parlamentarischen Verfahren eingefügt wurden, wurden die Kosten der Offshore-Anbindung herausgenommen und ab dem 1. Januar 2019 in eine Offshore-Netzumlage überführt. Dadurch entfällt der hierzu bisher vorgesehene Kostenausgleich zwischen den Übertragungsnetzbetreibern im Rahmen der Netzentgelte. Ersetzt wird er durch eine Anweisung bzw. Vereinnahmung der Ausgleichzahlungen für Mehr- oder Mindereinnahmen durch die Übertragungsnetzbetreiber nach § 14c Absatz 2 Satz 2, auch i.V.m. § 32a Absatz 1 und 5. Durch die Ermittlung der Mehr- oder Mindereinnahmen entsteht Erfüllungsaufwand für die Übertragungsnetzbetreiber.



Drucksache 493/18

... Parlamentarische Staatssekretärin

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Drucksache 493/18




Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates Mitbestimmung zukunftsfest gestalten vom 10. Februar 2017


 
 
 


Drucksache 428/1/18

... Der Bundesrat bittet, den Gesetzentwurf im weiteren Verlauf des parlamentarischen Verfahrens zum Anlass zu nehmen, um die bestehende Regelung des § 329 Absatz 1 Satz 2 des Versicherungsaufgabengesetzes dahingehend zu konkretisieren, dass klargestellt wird, in welchen Fällen die Aufsichtsbehörde Leitlinien und Empfehlungen der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung nicht zu berücksichtigen hat.



Drucksache 456/18

... Parlamentarischer Staatssekretär

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Drucksache 456/18




Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur 9. GWB-Novelle BR-Drucksache 207/17 B

1. Ausnahme vom Kartellverbot im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

2. Marktmacht im Lebensmitteleinzelhandel

2.1. Erkenntnisse zu den Marktverhältnissen beim LEH in Deutschland

2.2. Wirksamkeit des Wettbewerbsrechts in der Anwendungspraxis

2.3. Gesetzgeberische Maßnahmen mit Bezug zum LEH

a. Deutschland

b. Europäische Union


 
 
 


Drucksache 173/18

... 1. Empfehlung CM/Rec(2014)7 des Ministerkomitees des Europarats vom 30. April 2014 zum Schutz von Whistleblowern; Entschließung 2171 (2017) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats vom 27. Juni 2017.

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Drucksache 173/18




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 2
Persönlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 4
Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen

Artikel 5
Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen

Kapitel III
EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 6
Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen

Artikel 7
Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle

Artikel 8
Zuständige Mitarbeiter

Artikel 9
Verfahrensvorschriften für externe Meldungen

Artikel 10
Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung

Artikel 11
Dokumentation eingehender Meldungen

Artikel 12
Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden

Kapitel IV
Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen

Artikel 13
Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern

Artikel 14
Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber

Artikel 15
Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien

Artikel 16
Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Behandlung

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Anhang

Teil I

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:

D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:

F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:

G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:

H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:

I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der

J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:

Teil II
Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

1. Finanzdienstleistungen:

2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:


 
 
 


Drucksache 380/18

... Algerien ist eine Demokratische Volksrepublik laut der Verfassung, welche als Staatsprinzipien demokratische Regierungsführung und soziale Gerechtigkeit vorsieht. Der Staatspräsident nimmt eine starke Stellung ein und wird alle fünf Jahre direkt gewählt. In den beiden Parlamentskammern verfügen die Regierungsparteien über eine große Mehrheit. Die Verfassungsreform von Frühjahr 2016 hat die Rechte der parlamentarischen Opposition gestärkt. Die Staatsgewalt wird in allen Teilen des Landes effektiv und uneingeschränkt ausgeübt. Algerien ist insbesondere an folgende Übereinkommen auf dem Gebiet der Menschenrechte gebunden:



Drucksache 21/18

... Parlamentarischer Staatssekretär



Drucksache 469/18

... Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, um die parlamentarischen Verhandlungen zügig durchführen zu können und ein Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2019 zu ermöglichen.



Drucksache 554/18

... 25 EUR-Lex ist eine Website, die einfachen Zugang zum EU-Recht bietet. Sie ist in 24 Sprachen abrufbar und enthält Verträge, Rechtsvorschriften, internationale Abkommen, vorbereitende Rechtsakte, Gesetzgebungsverfahren, Rechtsprechung, parlamentarische Anfragen und viele andere Arten von Dokumenten; https://eur-lex.europa.eu/homepage.html.



Drucksache 540/18

... Parlamentarischer Staatssekretär

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 540/18




Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit im Namen der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung


 
 
 


Drucksache 408/18 (Beschluss)

... Nach § 10 Absatz 1 Satz 1 ZSHG ist eine zu schützende Person, die in einem anderen gerichtlichen Verfahren als einem Strafverfahren oder in einem Verfahren vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss vernommen werden soll, berechtigt, abweichend von den Bestimmungen der jeweiligen



Drucksache 8/18

... Parlamentarischer Staatssekretär



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.