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"Parlamentarische"
Drucksache 153/2/17
Antrag aller Länder
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung - Antrag des Landes Niedersachsen -
... Parteien genießen in einer parlamentarischen Demokratie einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert. Die Verfassung erkennt dies an und gewährt ihnen in Artikel 21 sowie den diese Bestimmung ausführenden Gesetzen - allen voran dem Parteiengesetz - gewichtige Privilegien. Hierzu gehört etwa die Teilhabe an einer staatlichen Teilfinanzierung. Auch auf andere Weise wird die Tätigkeit von Parteien gesetzlich gefördert. So sind Parteien etwa von der Pflicht zur Entrichtung von Körperschaftssteuer befreit. Private Personen, die einer Partei Zuwendungen zukommen lassen, werden einkommensteuerrechtlich günstiger gestellt. Mittelbar wird auf diese Weise ebenfalls eine Förderung der begünstigen Partei bewirkt. Parteien, die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland verfolgen und damit der Beseitigung genau der Ordnung Vorschub leisten wollen, von der sie profitieren, sollen jedoch nicht länger finanzielle Privilegien genießen dürfen.
Drucksache 199/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren
... b) Allerdings mahnt der Bundesrat ein an den Usancen ausgerichtetes Gesetzgebungsverfahren an, das - gerade bei derartigen Eingriffen in das Gerichts-organisations- und Verfahrensrecht - eine adäquate Einbeziehung der gerichtlichen Praxis des Geschäftsbereichs ermöglicht. Ein Grund für ein derart abgekürztes Verfahren über parlamentarische Änderungsanträge ist nicht ersichtlich. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, zukünftig dafür Sorge zu tragen, dass die Landesjustizverwaltungen in derartigen Gesetzesvorhaben so frühzeitig einbezogen werden, dass eine Beteiligung des Geschäftsbereichs erfolgen kann.
Drucksache 450/17 (Beschluss)
... 4. Der Bundesrat stellt fest, dass die Zuständigkeitskonzentration der Datenschutzaufsicht auch in die Rechte der Länderparlamente eingreift, indem für einen Teil der administrativen Tätigkeiten der Landesbehörden die Wahrnehmung der parlamentarischen Kontrollrechte insoweit erschwert wird, als die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gegenüber den Länderparlamenten keine Berichte abgibt und von den Länderparlamenten nicht um Stellungnahmen zu konkreten Angelegenheiten gebeten werden kann.
Drucksache 704/17
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Haushaltsführung 2017
Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0501 Titel 687 32 - Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland - bis zur Höhe von 100 Mio. Euro
... Bundesministerium der Finanzen Parlamentarischer Staatssekretär Berlin, 6. November 2017
Drucksache 411/17
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Arbeitszeit in der Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrts-Arbeitszeitverordnung - BinSchArbZV )
... Die Verordnung enthält zwei Vorschriften, die Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft auslösen: die Aufzeichnungspflicht in § 10 sowie die arbeitsmedizinischen Untersuchungen auf Wunsch der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in § 11 Dieser Erfüllungsaufwand ist bereits im parlamentarischen Verfahren mit der Einfügung der Verordnungsermächtigung in § 21 Absatz 1 ArbZG dargestellt worden (vergleiche Bundestagsdrucksache 18/9088, Seite16). Danach ergibt sich folgender Erfüllungsaufwand:
Drucksache 227/17
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetz es - Befugnis zur Online-Datenerhebung
... Verdeckte Maßnahmen, die in das "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" eingreifen, weisen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine der verdeckten Wohnraumüberwachung vergleichbare Eingriffsintensität auf (vgl. BVerfG, Urt. v. 20. April 2016, 1 BvR 966/09 u.a., Rn. 210). Wie bei der Wohnraumüberwachung bedarf es daher auch beim Zugriff auf informationstechnische Systeme grundrechtssichernder Verfahrensvorschriften in Form von Pflichten zur nachträglichen Benachrichtigung des Betroffenen und zur Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (vgl. BVerfG, Urt. v. 20. April 2016, 1 BvR 966/09 u.a., Rn. 136 und 143)
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Drucksache 739/17
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Haushaltsführung 2017
Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0501 Titel 687 34 - Unterstützung von internationalen Maßnahmen auf den Gebieten Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung durch das Auswärtige Amt - bis zur Höhe von 100 Mio. Euro
... Bundesministerium der Finanzen Parlamentarischer Staatssekretär Berlin, 27. November 2017
Drucksache 7/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zu dem geplanten Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Schutz personenbezogener Daten und Informationsaustausch zu Strafverfolgungszwecken (Datenschutz-Rahmenabkommen)
... Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern
Drucksache 156/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
... Das Prostitutionsschutzgesetz soll zum allergrößten Teil am 1. Juli 2017 in Kraft treten. Nach dem von der Bundesregierung angestrebten Zeitplan für das parlamentarische Verfahren kann es allerdings frühestens im Herbst 2016 verkündet werden. Damit bliebe den Ländern maximal ein dreiviertel Jahr für eine landeseinheitliche Regelung zur Ausführung des Gesetzes. Diese Zeit ist zu kurz bemessen. Denn auf Landesebene sind die notwendigen Umsetzungsfragen/-strukturen zu klären und gegebenenfalls in einem vollständig zu durchlaufenden Gesetzgebungsverfahren für ein Landesausführungsgesetz zu regeln. Soweit eine Aufgabenübertragung auf die kommunale Ebene erfolgen soll, ist zudem die notwendige Konnexitätsprüfung unter Beachtung der landesrechtlichen Anhörungsrechte und Fristen durchzuführen. Dies ist angesichts der Komplexität der hierdurch berührten Rechtsmaterien sowie der notwendigen Beteiligungsverfahren bei einem Inkrafttreten zum 1. Juli 2017 unrealistisch.
Drucksache 769/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g)
... Der Bundesrat bittet daher im weiteren parlamentarischen Verfahren um Klarstellung, dass
Drucksache 72/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer -Qualifikations-Gesetzes
... /EG ist der Zusatz "zu gewerblichen Zwecken" gestrichen worden. Die Ausnahmeregelung der Befreiung von Fahrten zur nichtgewerblichen Beförderung von Personen und Gütern ist im Einklang mit der oben genannten Richtlinie in § 1 Absatz 2 Nummer 7 aufgeführt. Diese im parlamentarischen Verfahren eingefügte Ausnahmeregelung läuft nach der bisherigen Gesetzesfassung ins Leere, da nichtgewerbliche Fahrten gemäß § 1 Absatz 1 generell nicht vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes erfasst werden. Durch Streichung des Zusatzes "zu gewerblichen Zwecken" wird dies korrigiert; da nun sowohl gewerbliche als auch nichtgewerbliche Fahrten vom Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst sind, kann die Ausnahmeregelung greifen.
Drucksache 579/16
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen: Haushaltsführung 2016
Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0801 Titel 687 31 - Sonstige Leistungen im Rahmen der Wiedergutmachung an Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung - bis zu einer Höhe von 17.000 T€
... Parlamentarischer Staatssekretär
Drucksache 490/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz - HHVG )
... Die für die Kranken- und Unfallversicherung getroffene Regelung ist nach der Begründung des Gesetzentwurfs ausdrücklich der aktuell noch im Versorgungsrücklagegesetz des Bundes enthaltenen Anlagemöglichkeit nachgebildet worden. Der Bundesrat stellt insoweit fest, dass derzeit Änderungen am Versorgungsrücklagegesetz des Bundes geplant und bereits im parlamentarischen Verfahren sind (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften - vgl. BR-Drucksache 411/16), mit denen die Aktienquote für die Versorgungsrücklage und den Versorgungsfonds des Bundes auf 20 Prozent angehoben und die Anlagemöglichkeiten erweitert werden sollen.
Drucksache 622/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes
Gesetz zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes
Drucksache 408/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz - FMSANeuOG )
... Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, da aus Gründen der Rechtssicherheit und aufgrund europarechtlicher Vorgaben einzelne Änderungen (zum Beispiel die Umsetzung der EBA-Leitlinien zur Vergütung) bereits bis zum 31. Dezember 2016 in Kraft treten sollen und hierzu eine angemessene parlamentarische Beratung ermöglicht werden soll.
Drucksache 436/1/16
... Um diese parlamentarische Kontrolle und Einbeziehung der Rundfunk- und Medienvielfaltsbelange im Zuständigkeitsbereich der Länder fortzuführen, ist der Erhalt des § 41a TKG erforderlich.
Drucksache 251/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zu dem Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz)
... Parlamentarische Staatssekretärin
Antwort der Bundesregierung zu der Entschließung betreffend das Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie Bürokratieentlastungsgesetz BR-Drs. 304/15 B
Drucksache 759/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Zehnten Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
... Parlamentarischer Staatssekretär
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Zehnten Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung BR-Drucksache 75/14 B
Drucksache 622/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes
Gesetz zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes
Drucksache 102/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht über die Auswirkungen der Einführung des Kontenabrufverfahrens nach § 6 Absatz 6 des Unterhaltsvorschussgesetz es (UVG) sowie über die gegebenenfalls notwendige Weiterentwicklung dieser Vorschrift
... Parlamentarische Staatssekretärin
Drucksache 156/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
... Das Prostitutionsschutzgesetz soll zum allergrößten Teil am 1. Juli 2017 in Kraft treten. Nach dem von der Bundesregierung angestrebten Zeitplan für das parlamentarische Verfahren kann es allerdings frühestens im Herbst 2016 verkündet werden. Damit bliebe den Ländern maximal ein dreiviertel Jahr für eine landeseinheitliche Regelung zur Ausführung des Gesetzes. Diese Zeit ist zu kurz bemessen. Denn auf Landesebene sind die notwendigen Umsetzungsfragen/-strukturen zu klären und gegebenenfalls in einem vollständig zu durchlaufenden Gesetzgebungsverfahren für ein Landesausführungsgesetz zu regeln. Soweit eine Aufgabenübertragung auf die kommunale Ebene erfolgen soll, ist zudem die notwendige Konnexitätsprüfung unter Beachtung der landesrechtlichen Anhörungsrechte und Fristen durchzuführen. Dies ist angesichts der Komplexität der hierdurch berührten Rechtsmaterien sowie der notwendigen Beteiligungsverfahren bei einem Inkrafttreten zum 1. Juli 2017 unrealistisch.
Drucksache 447/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG )
... Parlamentarische Staatssekretärin
Drucksache 680/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundeswaldgesetz es
... Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, weil ohne ein beschleunigtes Verfahren die Gefahr besteht, dass die parlamentarischen Beratungen zu dem Gesetzentwurf nicht mehr -wie in der Protokollerklärung zugesagt- in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden können.
Drucksache 252/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Erfordernis einer Grünstromvermarktungsverordnung
... Parlamentarischer Staatssekretär
Antwort der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Erfordernis einer Grünstromvermarktungsverordnung BR-Drs. 408/15 B
Drucksache 436/16 (Beschluss)
... Um diese parlamentarische Kontrolle und Einbeziehung der Rundfunk- und Medienvielfaltsbelange im Zuständigkeitsbereich der Länder fortzuführen, ist der Erhalt des § 41a TKG erforderlich.
Drucksache 455/1/16
... es" hatte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft am 24. Februar 2016 die vorgenannte Bitte des Bundesrates aufgegriffen und mit Schreiben vom 25. Februar 2016 Regelungen zur Verwendung von Jagdmunition bezüglich ihrer Bleiabgabe und ihrer Tötungswirkung sowie weitere Änderungsinhalte, wie etwa bundeseinheitliche Jäger- und Falknerprüfung oder regelmäßiger Schießnachweis, in eine umfangreiche Anhörung von Ländern und Verbänden gegeben. Die Inhalte dieses Gesetzentwurfs waren zudem wiederholt Gegenstand parlamentarischer Debatten, letztmalig in der 184. Sitzung des Deutschen Bundestages am 8. Juli 2016 (Sten. Bericht der 184. Sitzung vom 8. Juli 2016, S. 18257 D ff.).
Drucksache 490/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz - HHVG )
... Die für die Kranken- und Unfallversicherung getroffene Regelung ist nach der Begründung des Gesetzentwurfs ausdrücklich der aktuell noch im Versorgungsrücklagegesetz des Bundes enthaltenen Anlagemöglichkeit nachgebildet worden. Der Bundesrat stellt insoweit fest, dass derzeit Änderungen am Versorgungsrücklagegesetz des Bundes geplant und bereits im parlamentarischen Verfahren sind (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften - vgl. BR-Drucksache 411/16), mit denen die Aktienquote für die Versorgungsrücklage und den Versorgungsfonds des Bundes auf 20 Prozent angehoben und die Anlagemöglichkeiten erweitert werden sollen.
Drucksache 445/16
Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der NATO
59. Jahrestagung der Parlamentarischen Versammlung der NATO vom 11. bis 14. Oktober 2013 in Dubrovnik, Kroatien *
... Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der NATO
Drucksache 615/16
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen - Haushaltsführung 2016
Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1102 Titel 636 12 - Erstattung von Aufwendungen der Deutschen Rentenversicherung Bund aufgrund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die RV - bis zu einer Höhe von 14.000 T€
... Bundesministerium der Finanzen Parlamentarischer Staatssekretär Berlin, 14. Oktober 2016
Drucksache 394/16
Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der NATO
Frühjahrstagung der Parlamentarischen Versammlung der NATO vom 17. bis 20. Mai 2013 in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg *
... Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der NATO
Drucksache 23/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. September 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien über Soziale Sicherheit
... Das Abkommen ist nach Prinzipien gestaltet, die auch innerhalb der Europäischen Union gelten. Es bedarf nach der Unterzeichnung noch der Zustimmung der parlamentarischen Gremien in beiden Staaten.
Drucksache 305/16
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2016: Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2016; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO i.V.m. § 4 Absatz 2 HG
... Parlamentarischer Staatssekretär
1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE
Drucksache 480/16
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen - Haushaltsführung 2016
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2016; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO i.V.m. § 4 Absatz 2 HG
... Parlamentarischer Staatssekretär
Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2016
1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE
3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen
Drucksache 105/16
... Parlamentarische Staatssekretärin
Drucksache 768/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung
... Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag zum 30. November eines jeden Jahres einen Bericht vor. Der Bericht enthält unter Abwägung des parlamentarischen und öffentlichen Informationsinteresses mit den Rechten der Betreiber eine zusammenfassende Bewertung der nach § 1 im jeweiligen Jahr erlangten Informationen. Der Bericht ist erstmalig zum 30. November 2018 zu erstellen.
Drucksache 389/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Einwohnerzahlen" vom 31. März 2016
... Parlamentarischer Staatssekretär
Bericht
1. Auftrag
2. Einrichtung der Bund-Länder-AG und der Unterarbeitsgruppen Aufgabe, Teilnehmer, Termine
UAG 1:
UAG 2:
3. Ausgangslage, Bestandsaufnahme
- Unterschiedliche Verwendung des Begriffs amtliche Einwohnerzahl Bund/Länder/Kommunen
- Keine Bundeszuständigkeit für die amtliche Feststellung der Einwohnerzahlen der Gebietskörperschaften der Länder und Kommunen
- Ermittlung des bundesweiten Bevölkerungstandes und dessen Fortschreibung nach Bundesrecht
- Festlegung amtlicher Einwohnerzahlen von Kommunen nach Landesrecht
4. Darstellung der Ermittlung und Fortschreibung von Einwohnerzahlen nach der Methodik der Bevölkerungsstatistik
- Dabei handelt es sich - auch was die fortgeschriebenen amtlichen Einwohnerzahlen der Kommunen anbetrifft - um statistisch ermittelte Einwohnerzahlen.
5. Darstellung einer rein melderegistergestützten Einwohnerzahlermittlung
6. Problemfelder und Optimierungsmöglichkeiten
- Meldewesen
- Zwischenfazit:
- Personenstandswesen
- Statistik
7. Gesetzliche Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung
- Meldewesen
- Statistikwesen
8. Zusammenfassung
9. Empfehlung
Anlage 1 zum Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Einwohnerzahlen Zusammensetzung der Unterarbeitsgruppen
Anlage 2 zum Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Einwohnerzahlen Übersicht der Vorschriften, die auf die Einwohnerzahl Bezug nehmen (Diese Liste bietet keine Gewähr für Vollständigkeit)
3 BUNDESRECHT
3 Bundeswahlgesetz
Drucksache 295/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus
... es ist eine dauerhafte, zusätzliche Belastung der Telekommunikationsdiensteanbieter zu erwarten, die sich derzeit nicht ermitteln lässt. Eine Bewertung kann gegebenenfalls erst nach Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung vorgenommen werden. Eine erste Nacherfassung erfolgt vor Abschluss der parlamentarischen Befassung.
Drucksache 769/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g)
... Der Bundesrat bittet daher im weiteren parlamentarischen Verfahren um Klarstellung, dass
Drucksache 279/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze
... Für den Gesetzgeber ist es ausreichend zu wissen, wie sich das Mitgliederverhältnis zwischen den Versichertensystemen (private oder gesetzliche Krankenversicherung) darstellt, da auch dies seiner Steuerung über die Beitragsbemessungsgrenze unterliegt. Näheres über die Zusammensetzung der Mitglieder der einzelnen privaten Anbieter zu erfahren, muss das Anliegen der Verbänr privaten Krankenversicherungswirtschaft sein. Die Angaben des Mikrozensus zum Versicherungsstatus sind für die Gesundheitspolitik von sehr hoher Bedeutung. Der Mikrozensus ist die einzige Datenquelle in Deutschland, die Rückschlüsse über das Ausmaß der Nichtversicherung in Deutschland erlaubt. Die Entwicklung der Nichtversicherten ist für die Evaluierung der Gesetzgebung zur Versicherungspflicht in Deutschland sowie weiterer Gesetze zur Verringerung des Problems der Nichtversicherung (Beitragsschuldengesetz, Notlagentarif in der Privaten Krankenversicherung) die einzige verfügbare Informationsquelle und regelmäßig Gegenstand parlamentarischer und öffentlicher Nachfragen.
Drucksache 281/16
... Das Ressort kann aus nachvollziehbaren Gründen derzeit keine konkreten Zahlen zu den Vergütungsansprüchen gegenüber dem Betreiber darstellen. Es hat jedoch dem Nationalen Normenkontrollrat zugesichert, dass diese umgehend nach dem Abschluss der Verhandlungen mit der Betreibergesellschaft nachgereicht werden, um die notwendige Transparenz als Entscheidungshilfe bereits zu Beginn des parlamentarischen Verfahrens herzustellen.
Drucksache 614/16
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen - Haushaltsführung 2016
Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1102 Titel 636 85 - Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten und Integrationsprojekten beschäftigten behinderten Menschen - bis zu einer Höhe von 27.000 T€
... Bundesministerium der Finanzen Parlamentarischer Staatssekretär Berlin, 14. Oktober 2016
Drucksache 68/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
... 1. Nach dem Lagebericht des Auswärtigen Amtes zur Demokratischen Volksrepublik Algerien vom 25. Januar 2016, der auch die Erkenntnisse lokaler Menschenrechtsgruppen und vor Ort vertretener Nichtregierungsorganisationen sowie internationale Organisationen wie z.B. UNHCR oder IKRK berücksichtigt, entspricht die Bestimmung dieses Staates zum sicheren Herkunftsstaat den vorgenannten Kriterien. Algerien ist eine Demokratische Volksrepublik laut der Verfassung, welche als Staatsprinzipien demokratische Regierungsführung und soziale Gerechtigkeit vorsieht. Der Staatspräsident nimmt eine starke Stellung ein und wird alle fünf Jahre direkt gewählt. In den beiden Parlamentskammern verfügen die Regierungsparteien über eine große Mehrheit. Oppositionsparteien können sich relativ ungehindert betätigen, soweit sie zugelassen sind. Mit der geplanten Verfassungsreform sollen die Rechte der parlamentarischen Opposition gestärkt werden. Die Staatsgewalt wird in allen Teilen des Landes effektiv und uneingeschränkt ausgeübt. Algerien ist insbesondere an folgende Übereinkommen auf dem Gebiet der Menschenrechte gebunden:
Drucksache 684/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffe n
... Parlamentarische Staatssekretärin
Drucksache 650/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, weil ohne ein beschleunigtes Verfahren die Gefahr besteht, dass die parlamentarischen Beratungen zu dem Gesetzentwurf, der ein gesellschaftlich sehr sensibles Thema betrifft, nicht mehr in dieser Wahlperiode abgeschlossen werden können.
Drucksache 143/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie
... Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, um das Gesetzgebungsverfahren bis zur parlamentarischen Sommerpause abzuschließen.
Drucksache 319/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission: Jahresbericht 2014 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit - COM(2015) 315 final
... Der Rechtsausschuss ist der parlamentarische Ausschuss, dem die Gesamtverantwortung für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Subsidiaritätsprinzip obliegt. Ein Ausschussmitglied wird auf der Grundlage eines Rotationssystems der Fraktionen für einen Zeitraum von sechs Monaten als "ständiger Berichterstatter" für Subsidiaritätsfragen benannt. Der Berichterstatter sichtet die eingegangenen begründeten Stellungnahmen und kann Themen, die in den begründeten Stellungnahmen aufgeworfen wurden, zur Erörterung im Ausschuss vorschlagen und diesbezüglich mögliche Empfehlungen an andere zuständige Ausschüsse richten. Der europäischen Beschlussfassungsverfahren); britisches House of Lords "The role of National Parliaments in the European Union" (Die Rolle der nationalen Parlamente in der europäischen Union); niederländische Tweede Kamer "Ahead in Europe" (Vorwärts in Europa).
Drucksache 65/15
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten
... Seit dem politischen Umbruch in den Jahren 1991 und 1992 ist die Republik Albanien eine parlamentarische Demokratie mit Mehrparteiensystem. Seitdem hat sich die Menschenrechtslage in Albanien beständig verbessert. Menschenrechte und bürgerliche Freiheiten wurden in Verfassung und Gesetzgebung verankert. Mit Unterstützung insbesondere der Europäischen Union und der USA unternimmt der Staat erhebliche Anstrengungen, die Menschenrechtslage im Einklang mit internationalen Standards zu verbessern. Das politische Leben des Landes ist trotz stabiler Regierung stark polarisiert; Clanstrukturen dominieren die Parteien. Parteipolitische Zugehörigkeit bzw. Abhängigkeiten wirken weit in praktisch alle Aspekte des gesellschaftlichen Lebens hinein.
Drucksache 33/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Makrofinanzhilfe für die Ukraine - COM(2015) 5 final; Ratsdok. 5093/15
... (17) Eine Vorbedingung für die Gewährung der Makrofinanzhilfe der Union sollte darin bestehen, dass die Ukraine effektive demokratische Mechanismen - einschließlich eines parlamentarischen Mehrparteiensystems und der Rechtsstaatlichkeit - respektiert und dass sie die Achtung der Menschenrechte garantiert. Die spezifischen Ziele der Makrofinanzhilfe der Union sollten Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht der öffentlichen Finanzverwaltungssysteme in der Ukraine stärken und Strukturreformen mit dem Ziel der Unterstützung eines nachhaltigen, breitenwirksamen Wachstums, der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Haushaltskonsolidierung fördern. Sowohl die Erfüllung der Vorbedingungen als auch die Erreichung dieser Ziele sind von der Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst regelmäßig zu überprüfen.
Drucksache 533/15
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "Kosten der Behandlungspflege in Einrichtungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch"
... Parlamentarische Staatssekretärin
Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates vom 6. Februar 2015 Kosten der Behandlungspflege in Einrichtungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch Drs. 612/14 Beschluss
Drucksache 446/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
... Die Republik Albanien ist eine parlamentarische Demokratie mit einem funktionierenden Mehrparteiensystem. Die politische Opposition wird in keiner Weise eingeschränkt, vielmehr macht sie von ihren Möglichkeiten (insbesondere mit medienwirksamen und regelmäßig sehr scharfen Angriffen) reichlich Gebrauch. Das politische Leben ist stark polarisiert; Clanstrukturen dominieren die Parteien. Parteipolitische Zugehörigkeit bzw. Abhängigkeiten wirken weit in das gesellschaftliche Leben hinein.
Drucksache 376/15
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Vierzehnten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (14. SGB V-Änderungsgesetz - 14. SGB V-ÄndG)
... Parlamentarische Staatssekretärin
Zu Ziffer 3:
Zu Ziffer 4:
Zu den Ziffern 5 bis 7:
Drucksache 310/15
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetz es
... Vor diesem Hintergrund hat Nordrhein-Westfalen mit Erlass vom 26. September 2013 die Kreisordnungsbehörden angewiesen, den Brütereien die Tötung männlicher Eintagsküken im Wege einer Ordnungsverfügung auf Grundlage der tierschutzrechtlichen Generalklausel des § 16a Absatz 1 Satz 1 TierSchG in Verbindung mit § 1 Satz 2 TierSchG zu untersagen. Gegen die Ordnungsverfügungen haben die betroffenen Brütereien geklagt. Mit zwei Urteilen vom 30. Januar 2015 hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden, dass die Untersagung der Tötung der Küken einen "erheblichen Eingriff in die Berufsfreiheit" der Brütereibetreiber darstelle. Wegen dieses Grundrechtseingriffs könne die Untersagung nicht auf die tierschutzrechtliche Generalklausel gestützt werden, vielmehr bedürfe es einer spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Wesentliche Entscheidungen müsse der parlamentarische Gesetzgeber selbst treffen und dürfe sie nicht der Verwaltung überlassen.
Drucksache 234/15
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates - Präventive und repressive Maßnahmen von Bund und Ländern gegen den Crystal-Konsum
... Parlamentarischer Staatssekretär
Drucksache 382/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes
... "Die Bundesregierung trägt dem Parlamentarischen Kontrollgremium mindestens einmal im Jahr einen Lagebericht zum Einsatz von Vertrauensleuten vor."
‚Artikel 11 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Drucksache 501/15
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetz es: Energie 2015 - Ein wettbewerbliches Marktdesign für die Energiewende
... Parlamentarischer Staatssekretär Koordinator der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft
Drucksache 52/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre
Drucksache 460/15
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen: Haushaltsführung 2015
Mitteilung gemäß § 37 Abs. 4 BHO über die Einwilligung in eine außerplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0628 Titel 532 06 - Unterstützungsleistungen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bei der Verteilung von Flüchtlingen - bis zur Höhe von 32.700 T€
... Parlamentarischer Staatssekretär
Drucksache 21/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personalausweisgesetz es zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes
... Der Normenkontrollrat fordert den Bundesminister für Wirtschaft und Energie auf, die fehlenden Angaben zu Kostenfolgen sowie zur Alternativendarstellung und -bewertung zum frühestmöglichen Zeitpunkt dem Normenkontrollrat vorzulegen und in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren einzubringen.
Drucksache 306/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre
Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre
Drucksache 481/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsames Konsultationspapier der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik:
... 34. Haben die gemeinsamen institutionellen Strukturen (AKP-EU-Ministerrat, AKP-EUBotschafterausschuss und Paritätische Parlamentarische Versammlung) wirksam zur Erörterung und Förderung von gemeinsamen Standpunkten und Interessen und zu politischen Leitlinien und Impulsen für die EU-AKP-Partnerschaft und die Umsetzung des CPA beigetragen?
I. Einleitung: eine wertvolle Partnerschaft
Ein sich rasch wandelndes Umfeld
II. Gemeinsame Grundsätze und Interessen die Frage nach dem Was
Gemeinsame globale Interessen in einer multipolaren Welt
Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie gute Regierungsführung
Frieden und Sicherheit, Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität
Nachhaltiges und inklusives Wirtschaftswachstum, Investitionen und Handel
Menschliche und soziale Entwicklung
Migration und Mobilität
III. Auf dem Weg zu einer wirksameren Partnerschaft die Frage nach dem Wie
Eine stärkere politische Beziehung
Kohärenz des geografischen Geltungsbereichs
Stärkung der Beziehungen zu wichtigen Akteuren
Vereinfachung der institutionellen Strukturen und der Funktionsweise der Partnerschaft
Bedarfsgerechtere und flexiblere Instrumente und Methoden der Entwicklungszusammenarbeit
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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