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0805/07
0169/07
0898/07
0929/07
0845/07
0226/07B
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0744/1/07
0539/07
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0447/07
0900/07
0763/07
0404/07
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0457/07
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0659/07
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0518/07
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0696/07
0496/07
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0455/07
0262/07
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0499/07
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0152/06
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0420/06
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0254/06
0487/06
0385/06
0239/06
0929/06
0484/06
0930/06
0001/06
0258/1/06
0598/06
0375/06
0003/06
0454/06
0523/06
0730/06
0538/06B
0834/06
0778/06
0669/06
0293/06
0129/06
0729/06
0618/06
0142/1/06
0720/06
0374/06
0332/06
0940/06
0865/06
0349/06
0474/06
0222/06
0221/06
0538/1/06
0225/06
0142/06
0800/06
0456/06
0142/06B
0083/06
0261/06
0131/06
0603/06
0931/06
0881/06
0867/06
0381/06
0600/06
0103/06
0732/06
0186/06
0582/06
0882/06
0793/06
0494/06
0130/06
0241/06
0382/06
0084/06
0498/06
0258/06B
0601/06
0007/06
0102/06
0363/06
0877/06
0086/06
0486/06
0412/06
0227/06
0141/06
0946/06
0052/06
0595/06
0546/06
0231/06
0485/06
0240/06
0395/06
0496/06
0380/06
0805/05
0875/1/05
0831/05
0931/05
0491/05
0933/05
0350/05
0150/05
0786/05
0583/05
0450/1/05
0396/05
0566/05
0782/05
0424/05
0315/05
0839/05
0882/05
0313/05
0286/1/05
0693/05
0400/05
0584/05
0267/05
0835/05
0822/05
0030/05
0915/05B
0464/05
0327/05
0651/05
0426/05
0052/1/05
0787/05
0875/05B
0286/05B
0148/05
0838/05
0490/05
0573/05
0840/05
0715/1/05
0806/05
0808/05
0430/05
0779/05
0046/05B
0168/1/05
0585/05
0271/05
0218/05
0625/05
0299/05B
0821/05
0395/05
0024/05
0031/05
0287/05
0766/05
0836/05
0429/05
0139/05
0615/05
0549/05
0724/05
0422/05
0837/05
0904/05
0915/05
0395/1/05
0299/1/05
0825/05
0687/05
0675/05
0046/05
0907/05
0097/05
0741/05
0575/05
0692/05
0146/05
0564/05
0577/05
0622/05
0641/05
0390/05
0423/05
0768/05
0869/05
0270/05
0052/05B
0883/05
0168/05B
0576/05
0317/05
0538/05
0371/05
0395/05B
0433/05
0832/05
0716/05
0877/04
0938/04
1014/04
0622/04
0984/04
0912/04
0586/04
0991/04
0979/04
0897/04
0911/04
0664/04
0960/04
1015/04
0914/04
0947/04
0429/04B
0981/04
1001/04
1013/04
0898/04
0401/03B
0831/03
0849/03
Drucksache 153/2/17

... Parteien genießen in einer parlamentarischen Demokratie einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert. Die Verfassung erkennt dies an und gewährt ihnen in Artikel 21 sowie den diese Bestimmung ausführenden Gesetzen - allen voran dem Parteiengesetz - gewichtige Privilegien. Hierzu gehört etwa die Teilhabe an einer staatlichen Teilfinanzierung. Auch auf andere Weise wird die Tätigkeit von Parteien gesetzlich gefördert. So sind Parteien etwa von der Pflicht zur Entrichtung von Körperschaftssteuer befreit. Private Personen, die einer Partei Zuwendungen zukommen lassen, werden einkommensteuerrechtlich günstiger gestellt. Mittelbar wird auf diese Weise ebenfalls eine Förderung der begünstigen Partei bewirkt. Parteien, die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland verfolgen und damit der Beseitigung genau der Ordnung Vorschub leisten wollen, von der sie profitieren, sollen jedoch nicht länger finanzielle Privilegien genießen dürfen.



Drucksache 199/17 (Beschluss)

... b) Allerdings mahnt der Bundesrat ein an den Usancen ausgerichtetes Gesetzgebungsverfahren an, das - gerade bei derartigen Eingriffen in das Gerichts-organisations- und Verfahrensrecht - eine adäquate Einbeziehung der gerichtlichen Praxis des Geschäftsbereichs ermöglicht. Ein Grund für ein derart abgekürztes Verfahren über parlamentarische Änderungsanträge ist nicht ersichtlich. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, zukünftig dafür Sorge zu tragen, dass die Landesjustizverwaltungen in derartigen Gesetzesvorhaben so frühzeitig einbezogen werden, dass eine Beteiligung des Geschäftsbereichs erfolgen kann.



Drucksache 450/17 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat stellt fest, dass die Zuständigkeitskonzentration der Datenschutzaufsicht auch in die Rechte der Länderparlamente eingreift, indem für einen Teil der administrativen Tätigkeiten der Landesbehörden die Wahrnehmung der parlamentarischen Kontrollrechte insoweit erschwert wird, als die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gegenüber den Länderparlamenten keine Berichte abgibt und von den Länderparlamenten nicht um Stellungnahmen zu konkreten Angelegenheiten gebeten werden kann.



Drucksache 704/17

... Bundesministerium der Finanzen Parlamentarischer Staatssekretär Berlin, 6. November 2017



Drucksache 411/17

... Die Verordnung enthält zwei Vorschriften, die Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft auslösen: die Aufzeichnungspflicht in § 10 sowie die arbeitsmedizinischen Untersuchungen auf Wunsch der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in § 11 Dieser Erfüllungsaufwand ist bereits im parlamentarischen Verfahren mit der Einfügung der Verordnungsermächtigung in § 21 Absatz 1 ArbZG dargestellt worden (vergleiche Bundestagsdrucksache 18/9088, Seite16). Danach ergibt sich folgender Erfüllungsaufwand:



Drucksache 227/17

... Verdeckte Maßnahmen, die in das "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" eingreifen, weisen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine der verdeckten Wohnraumüberwachung vergleichbare Eingriffsintensität auf (vgl. BVerfG, Urt. v. 20. April 2016, 1 BvR 966/09 u.a., Rn. 210). Wie bei der Wohnraumüberwachung bedarf es daher auch beim Zugriff auf informationstechnische Systeme grundrechtssichernder Verfahrensvorschriften in Form von Pflichten zur nachträglichen Benachrichtigung des Betroffenen und zur Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (vgl. BVerfG, Urt. v. 20. April 2016, 1 BvR 966/09 u.a., Rn. 136 und 143)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/17




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 739/17

... Bundesministerium der Finanzen Parlamentarischer Staatssekretär Berlin, 27. November 2017



Drucksache 7/16

... Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern



Drucksache 156/1/16

... Das Prostitutionsschutzgesetz soll zum allergrößten Teil am 1. Juli 2017 in Kraft treten. Nach dem von der Bundesregierung angestrebten Zeitplan für das parlamentarische Verfahren kann es allerdings frühestens im Herbst 2016 verkündet werden. Damit bliebe den Ländern maximal ein dreiviertel Jahr für eine landeseinheitliche Regelung zur Ausführung des Gesetzes. Diese Zeit ist zu kurz bemessen. Denn auf Landesebene sind die notwendigen Umsetzungsfragen/-strukturen zu klären und gegebenenfalls in einem vollständig zu durchlaufenden Gesetzgebungsverfahren für ein Landesausführungsgesetz zu regeln. Soweit eine Aufgabenübertragung auf die kommunale Ebene erfolgen soll, ist zudem die notwendige Konnexitätsprüfung unter Beachtung der landesrechtlichen Anhörungsrechte und Fristen durchzuführen. Dies ist angesichts der Komplexität der hierdurch berührten Rechtsmaterien sowie der notwendigen Beteiligungsverfahren bei einem Inkrafttreten zum 1. Juli 2017 unrealistisch.



Drucksache 769/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet daher im weiteren parlamentarischen Verfahren um Klarstellung, dass



Drucksache 72/16

... /EG ist der Zusatz "zu gewerblichen Zwecken" gestrichen worden. Die Ausnahmeregelung der Befreiung von Fahrten zur nichtgewerblichen Beförderung von Personen und Gütern ist im Einklang mit der oben genannten Richtlinie in § 1 Absatz 2 Nummer 7 aufgeführt. Diese im parlamentarischen Verfahren eingefügte Ausnahmeregelung läuft nach der bisherigen Gesetzesfassung ins Leere, da nichtgewerbliche Fahrten gemäß § 1 Absatz 1 generell nicht vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes erfasst werden. Durch Streichung des Zusatzes "zu gewerblichen Zwecken" wird dies korrigiert; da nun sowohl gewerbliche als auch nichtgewerbliche Fahrten vom Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst sind, kann die Ausnahmeregelung greifen.



Drucksache 579/16

... Parlamentarischer Staatssekretär



Drucksache 490/1/16

... Die für die Kranken- und Unfallversicherung getroffene Regelung ist nach der Begründung des Gesetzentwurfs ausdrücklich der aktuell noch im Versorgungsrücklagegesetz des Bundes enthaltenen Anlagemöglichkeit nachgebildet worden. Der Bundesrat stellt insoweit fest, dass derzeit Änderungen am Versorgungsrücklagegesetz des Bundes geplant und bereits im parlamentarischen Verfahren sind (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften - vgl. BR-Drucksache 411/16), mit denen die Aktienquote für die Versorgungsrücklage und den Versorgungsfonds des Bundes auf 20 Prozent angehoben und die Anlagemöglichkeiten erweitert werden sollen.



Drucksache 622/16 (Beschluss)

Gesetz zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes



Drucksache 408/16

... Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, da aus Gründen der Rechtssicherheit und aufgrund europarechtlicher Vorgaben einzelne Änderungen (zum Beispiel die Umsetzung der EBA-Leitlinien zur Vergütung) bereits bis zum 31. Dezember 2016 in Kraft treten sollen und hierzu eine angemessene parlamentarische Beratung ermöglicht werden soll.



Drucksache 436/1/16

... Um diese parlamentarische Kontrolle und Einbeziehung der Rundfunk- und Medienvielfaltsbelange im Zuständigkeitsbereich der Länder fortzuführen, ist der Erhalt des § 41a TKG erforderlich.



Drucksache 251/16

... Parlamentarische Staatssekretärin

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 251/16




Antwort der Bundesregierung zu der Entschließung betreffend das Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie Bürokratieentlastungsgesetz BR-Drs. 304/15 B


 
 
 


Drucksache 759/16

... Parlamentarischer Staatssekretär

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 759/16




Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Zehnten Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung BR-Drucksache 75/14 B


 
 
 


Drucksache 622/16

Gesetz zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes



Drucksache 102/16

... Parlamentarische Staatssekretärin



Drucksache 156/16 (Beschluss)

... Das Prostitutionsschutzgesetz soll zum allergrößten Teil am 1. Juli 2017 in Kraft treten. Nach dem von der Bundesregierung angestrebten Zeitplan für das parlamentarische Verfahren kann es allerdings frühestens im Herbst 2016 verkündet werden. Damit bliebe den Ländern maximal ein dreiviertel Jahr für eine landeseinheitliche Regelung zur Ausführung des Gesetzes. Diese Zeit ist zu kurz bemessen. Denn auf Landesebene sind die notwendigen Umsetzungsfragen/-strukturen zu klären und gegebenenfalls in einem vollständig zu durchlaufenden Gesetzgebungsverfahren für ein Landesausführungsgesetz zu regeln. Soweit eine Aufgabenübertragung auf die kommunale Ebene erfolgen soll, ist zudem die notwendige Konnexitätsprüfung unter Beachtung der landesrechtlichen Anhörungsrechte und Fristen durchzuführen. Dies ist angesichts der Komplexität der hierdurch berührten Rechtsmaterien sowie der notwendigen Beteiligungsverfahren bei einem Inkrafttreten zum 1. Juli 2017 unrealistisch.



Drucksache 447/16

... Parlamentarische Staatssekretärin



Drucksache 680/16

... Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, weil ohne ein beschleunigtes Verfahren die Gefahr besteht, dass die parlamentarischen Beratungen zu dem Gesetzentwurf nicht mehr -wie in der Protokollerklärung zugesagt- in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden können.



Drucksache 252/16

... Parlamentarischer Staatssekretär

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 252/16




Antwort der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Erfordernis einer Grünstromvermarktungsverordnung BR-Drs. 408/15 B


 
 
 


Drucksache 436/16 (Beschluss)

... Um diese parlamentarische Kontrolle und Einbeziehung der Rundfunk- und Medienvielfaltsbelange im Zuständigkeitsbereich der Länder fortzuführen, ist der Erhalt des § 41a TKG erforderlich.



Drucksache 455/1/16

... es" hatte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft am 24. Februar 2016 die vorgenannte Bitte des Bundesrates aufgegriffen und mit Schreiben vom 25. Februar 2016 Regelungen zur Verwendung von Jagdmunition bezüglich ihrer Bleiabgabe und ihrer Tötungswirkung sowie weitere Änderungsinhalte, wie etwa bundeseinheitliche Jäger- und Falknerprüfung oder regelmäßiger Schießnachweis, in eine umfangreiche Anhörung von Ländern und Verbänden gegeben. Die Inhalte dieses Gesetzentwurfs waren zudem wiederholt Gegenstand parlamentarischer Debatten, letztmalig in der 184. Sitzung des Deutschen Bundestages am 8. Juli 2016 (Sten. Bericht der 184. Sitzung vom 8. Juli 2016, S. 18257 D ff.).



Drucksache 490/16 (Beschluss)

... Die für die Kranken- und Unfallversicherung getroffene Regelung ist nach der Begründung des Gesetzentwurfs ausdrücklich der aktuell noch im Versorgungsrücklagegesetz des Bundes enthaltenen Anlagemöglichkeit nachgebildet worden. Der Bundesrat stellt insoweit fest, dass derzeit Änderungen am Versorgungsrücklagegesetz des Bundes geplant und bereits im parlamentarischen Verfahren sind (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften - vgl. BR-Drucksache 411/16), mit denen die Aktienquote für die Versorgungsrücklage und den Versorgungsfonds des Bundes auf 20 Prozent angehoben und die Anlagemöglichkeiten erweitert werden sollen.



Drucksache 445/16

... Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der NATO



Drucksache 615/16

... Bundesministerium der Finanzen Parlamentarischer Staatssekretär Berlin, 14. Oktober 2016



Drucksache 394/16

... Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der NATO



Drucksache 23/16

... Das Abkommen ist nach Prinzipien gestaltet, die auch innerhalb der Europäischen Union gelten. Es bedarf nach der Unterzeichnung noch der Zustimmung der parlamentarischen Gremien in beiden Staaten.



Drucksache 305/16

... Parlamentarischer Staatssekretär

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 305/16




1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE


 
 
 


Drucksache 480/16

... Parlamentarischer Staatssekretär

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 480/16




Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2016

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE

3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen


 
 
 


Drucksache 105/16

... Parlamentarische Staatssekretärin



Drucksache 768/16

... Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag zum 30. November eines jeden Jahres einen Bericht vor. Der Bericht enthält unter Abwägung des parlamentarischen und öffentlichen Informationsinteresses mit den Rechten der Betreiber eine zusammenfassende Bewertung der nach § 1 im jeweiligen Jahr erlangten Informationen. Der Bericht ist erstmalig zum 30. November 2018 zu erstellen.



Drucksache 389/16

... Parlamentarischer Staatssekretär

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 389/16




Bericht

1. Auftrag

2. Einrichtung der Bund-Länder-AG und der Unterarbeitsgruppen Aufgabe, Teilnehmer, Termine

UAG 1:

UAG 2:

3. Ausgangslage, Bestandsaufnahme

- Unterschiedliche Verwendung des Begriffs amtliche Einwohnerzahl Bund/Länder/Kommunen

- Keine Bundeszuständigkeit für die amtliche Feststellung der Einwohnerzahlen der Gebietskörperschaften der Länder und Kommunen

- Ermittlung des bundesweiten Bevölkerungstandes und dessen Fortschreibung nach Bundesrecht

- Festlegung amtlicher Einwohnerzahlen von Kommunen nach Landesrecht

4. Darstellung der Ermittlung und Fortschreibung von Einwohnerzahlen nach der Methodik der Bevölkerungsstatistik

- Dabei handelt es sich - auch was die fortgeschriebenen amtlichen Einwohnerzahlen der Kommunen anbetrifft - um statistisch ermittelte Einwohnerzahlen.

5. Darstellung einer rein melderegistergestützten Einwohnerzahlermittlung

6. Problemfelder und Optimierungsmöglichkeiten

- Meldewesen

- Zwischenfazit:

- Personenstandswesen

- Statistik

7. Gesetzliche Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung

- Meldewesen

- Statistikwesen

8. Zusammenfassung

9. Empfehlung

Anlage 1
zum Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Einwohnerzahlen Zusammensetzung der Unterarbeitsgruppen

Anlage 2
zum Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Einwohnerzahlen Übersicht der Vorschriften, die auf die Einwohnerzahl Bezug nehmen (Diese Liste bietet keine Gewähr für Vollständigkeit)

3 BUNDESRECHT

3 Bundeswahlgesetz


 
 
 


Drucksache 295/16

... es ist eine dauerhafte, zusätzliche Belastung der Telekommunikationsdiensteanbieter zu erwarten, die sich derzeit nicht ermitteln lässt. Eine Bewertung kann gegebenenfalls erst nach Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung vorgenommen werden. Eine erste Nacherfassung erfolgt vor Abschluss der parlamentarischen Befassung.



Drucksache 769/1/16

... Der Bundesrat bittet daher im weiteren parlamentarischen Verfahren um Klarstellung, dass



Drucksache 279/16

... Für den Gesetzgeber ist es ausreichend zu wissen, wie sich das Mitgliederverhältnis zwischen den Versichertensystemen (private oder gesetzliche Krankenversicherung) darstellt, da auch dies seiner Steuerung über die Beitragsbemessungsgrenze unterliegt. Näheres über die Zusammensetzung der Mitglieder der einzelnen privaten Anbieter zu erfahren, muss das Anliegen der Verbänr privaten Krankenversicherungswirtschaft sein. Die Angaben des Mikrozensus zum Versicherungsstatus sind für die Gesundheitspolitik von sehr hoher Bedeutung. Der Mikrozensus ist die einzige Datenquelle in Deutschland, die Rückschlüsse über das Ausmaß der Nichtversicherung in Deutschland erlaubt. Die Entwicklung der Nichtversicherten ist für die Evaluierung der Gesetzgebung zur Versicherungspflicht in Deutschland sowie weiterer Gesetze zur Verringerung des Problems der Nichtversicherung (Beitragsschuldengesetz, Notlagentarif in der Privaten Krankenversicherung) die einzige verfügbare Informationsquelle und regelmäßig Gegenstand parlamentarischer und öffentlicher Nachfragen.



Drucksache 281/16

... Das Ressort kann aus nachvollziehbaren Gründen derzeit keine konkreten Zahlen zu den Vergütungsansprüchen gegenüber dem Betreiber darstellen. Es hat jedoch dem Nationalen Normenkontrollrat zugesichert, dass diese umgehend nach dem Abschluss der Verhandlungen mit der Betreibergesellschaft nachgereicht werden, um die notwendige Transparenz als Entscheidungshilfe bereits zu Beginn des parlamentarischen Verfahrens herzustellen.



Drucksache 614/16

... Bundesministerium der Finanzen Parlamentarischer Staatssekretär Berlin, 14. Oktober 2016



Drucksache 68/16

... 1. Nach dem Lagebericht des Auswärtigen Amtes zur Demokratischen Volksrepublik Algerien vom 25. Januar 2016, der auch die Erkenntnisse lokaler Menschenrechtsgruppen und vor Ort vertretener Nichtregierungsorganisationen sowie internationale Organisationen wie z.B. UNHCR oder IKRK berücksichtigt, entspricht die Bestimmung dieses Staates zum sicheren Herkunftsstaat den vorgenannten Kriterien. Algerien ist eine Demokratische Volksrepublik laut der Verfassung, welche als Staatsprinzipien demokratische Regierungsführung und soziale Gerechtigkeit vorsieht. Der Staatspräsident nimmt eine starke Stellung ein und wird alle fünf Jahre direkt gewählt. In den beiden Parlamentskammern verfügen die Regierungsparteien über eine große Mehrheit. Oppositionsparteien können sich relativ ungehindert betätigen, soweit sie zugelassen sind. Mit der geplanten Verfassungsreform sollen die Rechte der parlamentarischen Opposition gestärkt werden. Die Staatsgewalt wird in allen Teilen des Landes effektiv und uneingeschränkt ausgeübt. Algerien ist insbesondere an folgende Übereinkommen auf dem Gebiet der Menschenrechte gebunden:



Drucksache 684/16

... Parlamentarische Staatssekretärin



Drucksache 650/16

... Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, weil ohne ein beschleunigtes Verfahren die Gefahr besteht, dass die parlamentarischen Beratungen zu dem Gesetzentwurf, der ein gesellschaftlich sehr sensibles Thema betrifft, nicht mehr in dieser Wahlperiode abgeschlossen werden können.



Drucksache 143/15

... Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, um das Gesetzgebungsverfahren bis zur parlamentarischen Sommerpause abzuschließen.



Drucksache 319/15

... Der Rechtsausschuss ist der parlamentarische Ausschuss, dem die Gesamtverantwortung für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Subsidiaritätsprinzip obliegt. Ein Ausschussmitglied wird auf der Grundlage eines Rotationssystems der Fraktionen für einen Zeitraum von sechs Monaten als "ständiger Berichterstatter" für Subsidiaritätsfragen benannt. Der Berichterstatter sichtet die eingegangenen begründeten Stellungnahmen und kann Themen, die in den begründeten Stellungnahmen aufgeworfen wurden, zur Erörterung im Ausschuss vorschlagen und diesbezüglich mögliche Empfehlungen an andere zuständige Ausschüsse richten. Der europäischen Beschlussfassungsverfahren); britisches House of Lords "The role of National Parliaments in the European Union" (Die Rolle der nationalen Parlamente in der europäischen Union); niederländische Tweede Kamer "Ahead in Europe" (Vorwärts in Europa).



Drucksache 65/15

... Seit dem politischen Umbruch in den Jahren 1991 und 1992 ist die Republik Albanien eine parlamentarische Demokratie mit Mehrparteiensystem. Seitdem hat sich die Menschenrechtslage in Albanien beständig verbessert. Menschenrechte und bürgerliche Freiheiten wurden in Verfassung und Gesetzgebung verankert. Mit Unterstützung insbesondere der Europäischen Union und der USA unternimmt der Staat erhebliche Anstrengungen, die Menschenrechtslage im Einklang mit internationalen Standards zu verbessern. Das politische Leben des Landes ist trotz stabiler Regierung stark polarisiert; Clanstrukturen dominieren die Parteien. Parteipolitische Zugehörigkeit bzw. Abhängigkeiten wirken weit in praktisch alle Aspekte des gesellschaftlichen Lebens hinein.



Drucksache 33/15

... (17) Eine Vorbedingung für die Gewährung der Makrofinanzhilfe der Union sollte darin bestehen, dass die Ukraine effektive demokratische Mechanismen - einschließlich eines parlamentarischen Mehrparteiensystems und der Rechtsstaatlichkeit - respektiert und dass sie die Achtung der Menschenrechte garantiert. Die spezifischen Ziele der Makrofinanzhilfe der Union sollten Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht der öffentlichen Finanzverwaltungssysteme in der Ukraine stärken und Strukturreformen mit dem Ziel der Unterstützung eines nachhaltigen, breitenwirksamen Wachstums, der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Haushaltskonsolidierung fördern. Sowohl die Erfüllung der Vorbedingungen als auch die Erreichung dieser Ziele sind von der Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst regelmäßig zu überprüfen.



Drucksache 533/15

... Parlamentarische Staatssekretärin

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/15




Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates vom 6. Februar 2015 Kosten der Behandlungspflege in Einrichtungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch Drs. 612/14 Beschluss


 
 
 


Drucksache 446/15

... Die Republik Albanien ist eine parlamentarische Demokratie mit einem funktionierenden Mehrparteiensystem. Die politische Opposition wird in keiner Weise eingeschränkt, vielmehr macht sie von ihren Möglichkeiten (insbesondere mit medienwirksamen und regelmäßig sehr scharfen Angriffen) reichlich Gebrauch. Das politische Leben ist stark polarisiert; Clanstrukturen dominieren die Parteien. Parteipolitische Zugehörigkeit bzw. Abhängigkeiten wirken weit in das gesellschaftliche Leben hinein.



Drucksache 376/15

... Parlamentarische Staatssekretärin

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/15




Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 4:

Zu den Ziffern 5 bis 7:


 
 
 


Drucksache 310/15

... Vor diesem Hintergrund hat Nordrhein-Westfalen mit Erlass vom 26. September 2013 die Kreisordnungsbehörden angewiesen, den Brütereien die Tötung männlicher Eintagsküken im Wege einer Ordnungsverfügung auf Grundlage der tierschutzrechtlichen Generalklausel des § 16a Absatz 1 Satz 1 TierSchG in Verbindung mit § 1 Satz 2 TierSchG zu untersagen. Gegen die Ordnungsverfügungen haben die betroffenen Brütereien geklagt. Mit zwei Urteilen vom 30. Januar 2015 hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden, dass die Untersagung der Tötung der Küken einen "erheblichen Eingriff in die Berufsfreiheit" der Brütereibetreiber darstelle. Wegen dieses Grundrechtseingriffs könne die Untersagung nicht auf die tierschutzrechtliche Generalklausel gestützt werden, vielmehr bedürfe es einer spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Wesentliche Entscheidungen müsse der parlamentarische Gesetzgeber selbst treffen und dürfe sie nicht der Verwaltung überlassen.



Drucksache 234/15

... Parlamentarischer Staatssekretär

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Drucksache 234/15




Zu a

Zu b

Zu c


 
 
 


Drucksache 382/15

... "Die Bundesregierung trägt dem Parlamentarischen Kontrollgremium mindestens einmal im Jahr einen Lagebericht zum Einsatz von Vertrauensleuten vor."

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Drucksache 382/15




‚Artikel 11 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes


 
 
 


Drucksache 501/15

... Parlamentarischer Staatssekretär Koordinator der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft



Drucksache 52/15 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre


 
 
 


Drucksache 460/15

... Parlamentarischer Staatssekretär



Drucksache 21/15

... Der Normenkontrollrat fordert den Bundesminister für Wirtschaft und Energie auf, die fehlenden Angaben zu Kostenfolgen sowie zur Alternativendarstellung und -bewertung zum frühestmöglichen Zeitpunkt dem Normenkontrollrat vorzulegen und in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren einzubringen.



Drucksache 306/15

Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre



Drucksache 481/15

... 34. Haben die gemeinsamen institutionellen Strukturen (AKP-EU-Ministerrat, AKP-EUBotschafterausschuss und Paritätische Parlamentarische Versammlung) wirksam zur Erörterung und Förderung von gemeinsamen Standpunkten und Interessen und zu politischen Leitlinien und Impulsen für die EU-AKP-Partnerschaft und die Umsetzung des CPA beigetragen?

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Drucksache 481/15




I. Einleitung: eine wertvolle Partnerschaft

Ein sich rasch wandelndes Umfeld

II. Gemeinsame Grundsätze und Interessen die Frage nach dem Was

Gemeinsame globale Interessen in einer multipolaren Welt

Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie gute Regierungsführung

Frieden und Sicherheit, Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität

Nachhaltiges und inklusives Wirtschaftswachstum, Investitionen und Handel

Menschliche und soziale Entwicklung

Migration und Mobilität

III. Auf dem Weg zu einer wirksameren Partnerschaft die Frage nach dem Wie

Eine stärkere politische Beziehung

Kohärenz des geografischen Geltungsbereichs

Stärkung der Beziehungen zu wichtigen Akteuren

Vereinfachung der institutionellen Strukturen und der Funktionsweise der Partnerschaft

Bedarfsgerechtere und flexiblere Instrumente und Methoden der Entwicklungszusammenarbeit


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.