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0001/06
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0003/06
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0603/06
0931/06
0881/06
0867/06
0381/06
0600/06
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0732/06
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0882/06
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0007/06
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0877/06
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0227/06
0141/06
0946/06
0052/06
0595/06
0546/06
0231/06
0485/06
0240/06
0395/06
0496/06
0380/06
0805/05
0875/1/05
0831/05
0931/05
0491/05
0933/05
0350/05
0150/05
0786/05
0583/05
0450/1/05
0396/05
0566/05
0782/05
0424/05
0315/05
0839/05
0882/05
0313/05
0286/1/05
0693/05
0400/05
0584/05
0267/05
0835/05
0822/05
0030/05
0915/05B
0464/05
0327/05
0651/05
0426/05
0052/1/05
0787/05
0875/05B
0286/05B
0148/05
0838/05
0490/05
0573/05
0840/05
0715/1/05
0806/05
0808/05
0430/05
0779/05
0046/05B
0168/1/05
0585/05
0271/05
0218/05
0625/05
0299/05B
0821/05
0395/05
0024/05
0031/05
0287/05
0766/05
0836/05
0429/05
0139/05
0615/05
0549/05
0724/05
0422/05
0837/05
0904/05
0915/05
0395/1/05
0299/1/05
0825/05
0687/05
0675/05
0046/05
0907/05
0097/05
0741/05
0575/05
0692/05
0146/05
0564/05
0577/05
0622/05
0641/05
0390/05
0423/05
0768/05
0869/05
0270/05
0052/05B
0883/05
0168/05B
0576/05
0317/05
0538/05
0371/05
0395/05B
0433/05
0832/05
0716/05
0877/04
0938/04
1014/04
0622/04
0984/04
0912/04
0586/04
0991/04
0979/04
0897/04
0911/04
0664/04
0960/04
1015/04
0914/04
0947/04
0429/04B
0981/04
1001/04
1013/04
0898/04
0401/03B
0831/03
0849/03
Drucksache 691/17

... Parlamentarische Staatssekretärin

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 691/17




Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Dritten Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften Drittes Pflegestärkungsgesetz - PSG III vom 16. Dezember 2016 Drucksache 720/16

1. Zur Gesamtwürdigung des PSG III durch den Bundesrat - Nummer 1 der Entschließung des Bundesrates

2. Zu den Regelungen für Modellvorhaben zur kommunalen Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehöriger §§ 123, 124 SGB XI - Nummer 2 der Entschließung des Bundesrates


 
 
 


Drucksache 526/17

... Parlamentarischer Staatssekretär



Drucksache 67/17

... Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, um den nicht mehr zeitgemäßen Ehrenschutz von ausländischen Staatsoberhäuptern, ausländischen Regierungsmitgliedern sowie beglaubigten Leitern einer ausländischen diplomatischen Vertretung zum 1. Januar 2018 abschaffen zu können. Vor diesem Hintergrund sollen die parlamentarischen Beratungen alsbald beginnen, um noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden zu können.



Drucksache 723/17

... Parlamentarischer Staatssekretär



Drucksache 6/1/17

... 3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Vorschlag bereits im Hinblick auf seine Vereinbarkeit mit dem Demokratieprinzip, das gemäß Artikel 2 Satz 1 EUV zu den elementaren Werten der EU gehört, Bedenken aufwirft. Angesichts des weiten Anwendungsbereichs der vorgeschlagenen Richtlinie wird künftig jede parlamentarische Tätigkeit, die einen Bezug zu Dienstleistungen aufweist, einem Genehmigungsvorbehalt der Kommission unterliegen. Dies bedeutet, dass mit dem Richtlinienvorschlag demokratisch legitimierte Parlamente unter die Kontrolle der Kommission - eines Exekutivorgans - gestellt werden sollen. Die Gesetzgebungskompetenz der Mitgliedstaaten im Dienstleistungsbereich wäre ausgehöhlt.



Drucksache 706/17

... Parlamentarischer Staatssekretär



Drucksache 377/17

... Parlamentarische Staatssekretärin



Drucksache 684/17

... Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der NATO



Drucksache 605/17

... Parlamentarischer Staatssekretär



Drucksache 68/1/17

... es die Verpflichtung, wesentliche Fragen der Strafwürdigkeit oder Straffreiheit im demokratisch-parlamentarischen Willensbildungsprozess zu klären und die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. stRspr seit BVerfGE 25, 269, 285). Die allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätze, dass der Gesetzgeber im Bereich der Grundrechtsausübung alle wesentlichen Entscheidungen selbst treffen (vgl. BVerfGE 101, 1, 34; 108, 282, 312) und Rechtsvorschriften so genau fassen muss, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (Grundsatz der Normenklarheit), gelten danach für den grundrechtssensiblen Bereich des materiellen Strafrechts besonders strikt. Das Bestimmtheitsgebot des Artikels 103 Absatz 2 des



Drucksache 671/17

... Parlamentarische Staatssekretärin

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 671/17




Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (BR-Drs. 712/16 Beschluss)


 
 
 


Drucksache 738/17

... Bundesministerium der Finanzen Parlamentarischer Staatssekretär Berlin, 27. November 2017



Drucksache 450/1/17

... d) Der Bundesrat stellt fest, dass die Zuständigkeitskonzentration der Datenschutzaufsicht auch in die Rechte der Länderparlamente eingreift, indem für einen Teil der administrativen Tätigkeiten der Landesbehörden die Wahrnehmung der parlamentarischen Kontrollrechte insoweit erschwert wird, als die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gegenüber den Länderparlamenten keine Berichte abgibt und von den Länderparlamenten nicht um Stellungnahmen zu konkreten Angelegenheiten gebeten werden kann.



Drucksache 750/1/17

... 3. Aus Sicht des Bundesrates ist der ESM zu einem im Unionsrecht verankerten, parlamentarisch kontrollierten EWF weiterzuentwickeln.



Drucksache 778/17

... Parlamentarischer Staatssekretär



Drucksache 616/17

... Bundesministerium der Finanzen Parlamentarischer Staatssekretär Berlin, 25. August 2017



Drucksache 703/17

... Parlamentarischer Staatssekretär



Drucksache 690/17

... Parlamentarischer Staatssekretär

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 690/17




Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende GDEW vom 8. Juli 2016 349/16 B


 
 
 


Drucksache 153/1/17

... Parteien genießen in einer parlamentarischen Demokratie einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert. Die Verfassung erkennt dies an und gewährt ihnen in Artikel 21 GG sowie den diese Bestimmung ausführenden Gesetzen - allen voran dem Parteiengesetz - gewichtige Privilegien. Hierzu gehört etwa die Teilhabe an einer staatlichen Teilfinanzierung. Auch auf andere Weise wird die Tätigkeit von Parteien gesetzlich gefördert. So sind Parteien etwa von der Pflicht zur Entrichtung von Körperschaftssteuer befreit. Private Personen, die einer Partei Zuwendungen zukommen lassen, werden einkommensteuerrechtlich günstiger gestellt. Mittelbar wird auf diese Weise ebenfalls eine Förderung der begünstigen Partei bewirkt. Parteien, die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland verfolgen oder unterstützen und damit der Beseitigung genau der Ordnung Vorschub leisten wollen, von der sie profitieren, sollen jedoch nicht länger finanzielle Privilegien genießen dürfen.



Drucksache 651/17

... Parlamentarische Staatssekretärin

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 651/17




Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU /EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen (BR-DRS 470/16 Beschluss)


 
 
 


Drucksache 545/17

... Parlamentarische Staatssekretärin



Drucksache 272/17

... Parlamentarischer Staatssekretär

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 272/17




Anlage
Bund / Länder-Arbeitskreis EPSAS - Grundsatzpapier

I. EPSAS im Kontext zum Sixpack und zu bestehenden Rechnungssystemen:

3 Zielstellung:

3 Zeithorizont:

Verhältnis von Kosten und Nutzen:

Rechtsgrundlage des Rechtsetzungsvorhabens:

II. Organisations- (Governance) und Rahmengrundsätze (Standards) aus doppischer Sicht:

a. Grundanforderungen für die Entwicklung und Implementierung der EPSAS:

b. Inhaltliche Anforderungen an EPSAS:


 
 
 


Drucksache 747/17

... Die vorgeschlagene Richtlinie berührt nicht die Verpflichtung, die die Vertragsparteien, deren Währung der Euro ist, in Artikel 7 des SKS-Vertrags eingegangen sind und die darin besteht, vor der Abstimmung über Vorschläge oder Empfehlungen der Kommission, die das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit betreffen, ihre Standpunkte im Rat zu koordinieren. Genauso wird auch die in Artikel 13 des SKS-Vertrags vorgesehene Praxis gewahrt, nach der im Rahmen von interparlamentarischen Sitzungen des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente der Vertragsparteien Diskussionen stattfinden. Solche Diskussionen tragen im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung der Union zur Stärkung der demokratischen Rechenschaftspflicht bei.



Drucksache 693/17

... Parlamentarische Staatssekretärin

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 693/17




Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrats Gleichbehandlung aller von Assistenzhunden unterstützten Menschen mit Behinderungen schaffen - Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen anerkennen BR-Drs. 742/16 Beschluss vom 10. Februar 2017


 
 
 


Drucksache 153/17 (Beschluss)

... Parteien genießen in einer parlamentarischen Demokratie einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert. Die Verfassung erkennt dies an und gewährt ihnen in Artikel 21 GG sowie den diese Bestimmung ausführenden Gesetzen - allen voran dem Parteiengesetz - gewichtige Privilegien. Hierzu gehört etwa die Teilhabe an einer staatlichen Teilfinanzierung. Auch auf andere Weise wird die Tätigkeit von Parteien gesetzlich gefördert. So sind Parteien etwa von der Pflicht zur Entrichtung von Körperschaftssteuer befreit. Private Personen, die einer Partei Zuwendungen zukommen lassen, werden einkommensteuerrechtlich günstiger gestellt. Mittelbar wird auf diese Weise ebenfalls eine Förderung der begünstigen Partei bewirkt. Parteien, die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland verfolgen und damit der Beseitigung genau der Ordnung Vorschub leisten wollen, von der sie profitieren, sollen jedoch nicht länger finanzielle Privilegien genießen dürfen.



Drucksache 701/17

... Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der NATO



Drucksache 223/17

... Parlamentarischer Staatssekretär



Drucksache 228/17

... Satz 6 erklärt hinsichtlich des Verfahrens die Vorschriften des Artikel 10-Gesetzes für entsprechend anwendbar. Da der verdeckte Eingriff in das informationstechnische System der Vorbereitung einer Überwachung der Telekommunikation nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 G 10 dient, müssen schon für diese Maßnahme die Schutzvorschriften des Artikel 10-Gesetzes für den Kernbereich privater Lebensführung (§ 3a G 10) und für Berufsgeheimnisträger (§ 3b G 10), die Prüf-, Kennzeichnungs- und Löschungspflichten (§ 4 G 10) und das grundrechtssichernde Verfahren (§§ 9 bis 13 G 10) einschließlich der parlamentarischen Kontrolle (§§ 14, 15 G 10) gewahrt werden. Um die Geheimhaltung der Telekommunikationsüberwachung zu gewährleisten müssen auch schon für die Vorbereitungsmaßnahme die strafbewehrten Mitteilungsverbote gemäß §§ 17, 18 G 10 und die Bußgeldbewehrung gemäß § 19 G 10 zur Anwendung kommen.



Drucksache 199/1/17

... b) Allerdings mahnt der Bundesrat ein an den Usancen ausgerichtetes Gesetzgebungsverfahren an, das - gerade bei derartigen Eingriffen in das Gerichtsorganisations- und Verfahrensrecht - eine adäquate Einbeziehung der gerichtlichen Praxis des Geschäftsbereichs ermöglicht. Ein Grund für ein derart abgekürztes Verfahren über parlamentarische Änderungsanträge ist nicht ersichtlich. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, zukünftig dafür Sorge zu tragen, dass die Landesjustizverwaltungen in derartigen Gesetzesvorhaben so frühzeitig einbezogen werden, dass eine Beteiligung des Geschäftsbereichs erfolgen kann.



Drucksache 724/17

... Parlamentarischer Staatssekretär



Drucksache 274/17

... Parlamentarische Staatssekretärin



Drucksache 6/2/17

... 5. Dies betrifft beispielsweise die Regelungen in Artikel 3 des Richtlinienvorschlags, wonach die in Artikel 4 des Richtlinienvorschlags definierten neu geplanten Genehmigungsverfahren und Anforderungen bereits im Entwurfsstadium drei Monate vor Inkrafttreten der Kommission zur Notifizierung und den anderen Mitgliedstaaten zur Konsultation vorgelegt werden müssen. Änderungen, die sich im parlamentarischen Beratungsverfahren ergeben, sollen ebenfalls der Vorabnotifizierung unterliegen.



Drucksache 273/17

... Parlamentarischer Staatssekretär



Drucksache 66/17

... Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, damit eine vom Bundesverfassungsgericht im Betreuungsrecht festgestellte Schutzlücke schnellstmöglich geschlossen werden kann. Vor diesem Hintergrund sollen die parlamentarischen Beratungen alsbald beginnen, um noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden zu können.



Drucksache 543/17 (Beschluss)

... 90. Die vorgeschlagene Stärkung der Architektur der WWU und die Verankerung der demokratischen Rechenschaftspflicht bilden den notwendigen Grundsatz-Rahmen für die Vollendung der WWU. Die hierin enthaltenen Handlungsoptionen können nach Auffassung des Bundesrates aber erst dann einer Bewertung unterzogen werden, wenn sich zu den oben genannten Handlungsoptionen zu den einzelnen Themenbereichen ein Konsens abzeichnet und ein in sich geschlossenes Handlungskonzept erkennbar wird. Der Bundesrat sieht bei der zukünftigen Ausgestaltung der institutionellen Struktur der WWU auch weiteren Diskussionsbedarf. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass Entscheidungsstrukturen gestrafft werden und gleichzeitig auch die parlamentarische Kontrolle durch das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente gestärkt wird.



Drucksache 276/17

... umgesetzt wurde. Der EuGH verneint eine Haftung auf Schadensersatz für Rechtsverstöße Dritter, stellt aber zugleich fest, dass ein Gericht oder eine nationale Behörde gegen einen WLAN-Betreiber eine Anordnung erlassen kann, um der Wiederholung einer Rechtsverletzung vorzubeugen. Dies könne etwa auch durch einen passwortgeschützten Zugang erreicht werden, bei dem die Nutzer ihre Identität offenbaren müssen. Die Koalitionsfraktionen hatten sich im parlamentarischen Verfahren darauf verständigt, WLAN-Hotspot-Betreibern keinerlei Prüf- oder Verschlüsselungspflichten aufzuerlegen. Ihre Absicht, die Störerhaftung abzuschaffen und WLAN-Betreiber generell von Abmahnkosten zu befreien, haben sie in der Begründung ihrer Änderungsanträge zu § 8 TMG dargelegt. Das Urteil hat erneut zu Rechtsunsicherheit geführt, da WLAN-Betreiber nun fürchten, ihren WLAN-Hotspot verschlüsseln zu müssen und abgemahnt zu werden. Dies würde nicht nur die Verbreitung von öffentlichem WLAN erschweren, sondern auch viele Geschäftsideen einschränken und Innovationen behindern.



Drucksache 683/17

... Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der NATO



Drucksache 280/17

... Bundesministerium der Finanzen Parlamentarischer Staatssekretär Berlin, 30. März 2017



Drucksache 315/17

... es gelten, dessen Anpassung sich in der parlamentarischen Beratung befindet (Bundestagsdrucksache 18/11325). Diensteanbieter werden dann nach § 24 Absatz 1 Nummer 2



Drucksache 258/17

... Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, um das Gesetzgebungsverfahren bis zur parlamentarischen Sommerpause abzuschließen.



Drucksache 187/17 (Beschluss)

... 33. Hinsichtlich der Organisation der nationalen Regulierungsbehörden lehnt der Bundesrat die in Artikel 57 Absatz 5 Buchstabe c des Richtlinienvorschlags vorgesehene Verpflichtung, vor der Ernennung des Leitungsgremiums der Regulierungsbehörde zwingend eine parlamentarische Anhörung durchzuführen, ab. Die Kommission hat nicht dargetan, dass derart detaillierte Vorgaben zur innerstaatlichen Gestaltung der Behördenorganisation für eine Verstärkung der Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden zwingend erforderlich sind. Die Regelungen zur Unabhängigkeit sind bereits jetzt sehr weitgehend und sichern die persönliche wie sachliche Neutralität der Regulierungsbehörden in ausreichendem Maße. Vor dem Hintergrund des Subsidiaritätsprinzips kann und muss es den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen bleiben, gegebenenfalls auch anhand ihrer jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorgaben zu entscheiden, ob sie bei der Ernennung der Leitungsgremien ihrer nationalen Regulierungsbehörden eine parlamentarische Beteiligung vorsehen wollen oder nicht.



Drucksache 705/17

... Bundesministerium der Finanzen Parlamentarischer Staatssekretär Berlin, 7. November 2017



Drucksache 682/17

... Parlamentarischer Staatssekretär



Drucksache 183/17

... 3. Weitere Änderungen dienen der Verbesserung des datenschutzrechtlichen Standards des Gesetzes und basieren zum Teil auch auf Forderungen aus dem parlamentarischen Raum.



Drucksache 543/1/17

... 147. Der Bundesrat sieht bei der zukünftigen Ausgestaltung der institutionellen Struktur der WWU weiteren Diskussionsbedarf. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass Entscheidungsstrukturen gestrafft werden und gleichzeitig auch die parlamentarische Kontrolle durch das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente gestärkt wird.



Drucksache 68/17 (Beschluss)

... es die Verpflichtung, wesentliche Fragen der Strafwürdigkeit oder Straffreiheit im demokratisch-parlamentarischen Willensbildungsprozess zu klären und die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. stRspr seit BVerfGE 25, 269, 285). Die allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätze, dass der Gesetzgeber im Bereich der Grundrechtsausübung alle wesentlichen Entscheidungen selbst treffen (vgl. BVerfGE 101, 1, 34; 108, 282, 312) und Rechtsvorschriften so genau fassen muss, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (Grundsatz der Normenklarheit), gelten danach für den grundrechtssensiblen Bereich des materiellen Strafrechts besonders strikt. Das Bestimmtheitsgebot des Artikels 103 Absatz 2 des



Drucksache 702/17

... Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der NATO



Drucksache 487/17

... Der aus der Verordnung resultierende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft ist bereits grundsätzlich im die Verordnungsermächtigung enthaltenden Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3152) dargestellt. Für die im parlamentarischen Verfahren in das Gesetz aufgenommene Belegausgabepflicht bei Verwendung elektronischer



Drucksache 259/17

... Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, um das Gesetzgebungsverfahren bis zur parlamentarischen Sommerpause abzuschließen.



Drucksache 357/17

... Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, um das Gesetzgebungsverfahren bis zur parlamentarischen Sommerpause abzuschließen



Drucksache 737/17

... Parlamentarischer Staatssekretär



Drucksache 316/17

... es für die nach innerstaatlichem Recht durchzuführende parlamentarische Zustimmung zu der Urkunde zur Abänderung der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation erfüllt werden.



Drucksache 628/17

... Parlamentarische Staatssekretärin

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 628/17




Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur Berücksichtigung der Einkünfte von ehrenamtlich Tätigen als Hinzuverdienst bei Renten der gesetzlichen Rentenversicherung vom 25. November 2016 (BR-Drs. 628/16(B)) vom 30. August 2017


 
 
 


Drucksache 750/17 (Beschluss)

... 2. Er erwartet, dass die Rechte der nationalen Parlamente unberührt bleiben. Die Wahrnehmung der parlamentarischen Beteiligungsrechte bei Entscheidungen im derzeitigen Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ist auch mit Blick auf Entscheidungen eines künftigen Europäischen Währungsfonds (EWF) in gleicher Weise sicherzustellen.



Drucksache 187/1/17

... 39. Hinsichtlich der Organisation der nationalen Regulierungsbehörden lehnt der Bundesrat die in Artikel 57 Absatz 5 Buchstabe c des Richtlinienvorschlags vorgesehene Verpflichtung, vor der Ernennung des Leitungsgremiums der Regulierungsbehörde zwingend eine parlamentarische Anhörung durchzuführen, ab. Die Kommission hat nicht dargetan, dass derart detaillierte Vorgaben zur innerstaatlichen Gestaltung der Behördenorganisation für eine Verstärkung der Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden zwingend erforderlich sind. Die Regelungen zur Unabhängigkeit sind bereits jetzt sehr weitgehend und sichern die persönliche wie sachliche Neutralität der Regulierungsbehörden in ausreichendem Maße. Vor dem Hintergrund des Subsidiaritätsprinzips kann und muss es den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen bleiben, gegebenenfalls auch anhand ihrer jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorgaben zu entscheiden, ob sie bei der Ernennung der Leitungsgremien ihrer nationalen Regulierungsbehörden eine parlamentarische Beteiligung vorsehen wollen oder nicht.



Drucksache 102/17

... Parlamentarische Staatssekretärin

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 102/17




Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Anwendung der Arzneimittelprüfrichtlinien Arzneimittelprüfrichtlinien-Verordnung - AMPV vom 18. Dezember 2015, BR-Drucksache 529/15 B


 
 
 


Drucksache 6/17 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Vorschlag bereits im Hinblick auf seine Vereinbarkeit mit dem Demokratieprinzip, das gemäß Artikel 2 Satz 1 EUV zu den elementaren Werten der EU gehört, Bedenken aufwirft. Angesichts des weiten Anwendungsbereichs der vorgeschlagenen Richtlinie wird künftig jede parlamentarische Tätigkeit, die einen Bezug zu Dienstleistungen aufweist, einem Genehmigungsvorbehalt der Kommission unterliegen. Dies bedeutet, dass mit dem Richtlinienvorschlag demokratisch legitimierte Parlamente unter die Kontrolle der Kommission - eines Exekutivorgans - gestellt werden sollen. Die Gesetzgebungskompetenz der Mitgliedstaaten im Dienstleistungsbereich wäre ausgehöhlt.



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