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"Nutztier"


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0401/03B
0574/03B
0546/03
0661/03B
0061/2/03
Drucksache 160/08

... "3. Die zuständige Behörde erteilt den zugelassenen Sammelstellen eine Zulassungsnummer. Die Zulassungen von Sammelstellen können auf eine bestimmte Tierart oder auf Zucht- und Nutztiere oder auf Schlachttiere beschränkt sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/08




Begründung

3 Allgemeines

Tiergesundheitliche Einrichtungen, die für den innergemeinschaftlichen Handel mit lebenden Tieren und deren Erzeugnissen zugelassen sind, und Informationen, die im Tierzuchtbereich zu liefern sind

Tiergesundheitliche Einrichtungen, die in Drittländern zur Einfuhr von tierischen Erzeugnissen in die Gemeinschaft zugelassen sind, und Behörden, die in Drittländern zur Führung eines Herdbuchs oder Zuchtbuchs zugelassen sind

Laboratorien

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 64/432/EWG

Artikel 6a

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 77/504/EWG

Artikel 4a

Artikel 3
Änderung der Richtlinie 88/407/EWG

Artikel 9

Artikel 12

Artikel 4
Änderung der Richtlinie 88/661/EWG

Artikel 4a

Artikel 5
Änderung der Richtlinie 89/361/EWG

Artikel 5

Artikel 6
Änderung der Richtlinie 89/556/EWG

Artikel 8

Artikel 11

Artikel 7
Änderung der Richtlinie 90/427/EWG

Artikel 5

Artikel 8
Änderung der Richtlinie 90/428/EWG

Artikel 9
Änderung der Richtlinie 90/429/EWG

Artikel 8

Artikel 10
Änderung der Richtlinie 90/539/EWG

Artikel 4

Artikel 6a

Artikel 11
Änderung der Richtlinie 91/68/EWG

Artikel 12
Änderung der Richtlinie 92/35/EWG

Artikel 14

Artikel 13
Änderung der Richtlinie 92/65/EWG

Artikel 14
Änderung der Richtlinie 92/66/EWG

Artikel 15
Änderung der Richtlinie 92/119/EWG

Artikel 16
Änderung der Richtlinie 94/28/EG

Artikel 17
Änderung der Richtlinie 2000/75/EG

Artikel 15

Artikel 18
Änderungen der Entscheidung 2000/258/EG

Artikel 3

Artikel 19
Änderung der Richtlinie 2001/89/EG

Artikel 20
Änderung der Richtlinie 2002/60/EG

Artikel 21
Änderung der Richtlinie 2005/94/EG

Artikel 22
Umsetzung

Artikel 23
Übergangsbestimmungen

Artikel 24
Inkrafttreten

Artikel 25
Adressaten

Anhang

Anhang I
AFSSA, Nancy

Anhang II


 
 
 


Drucksache 692/08 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Initiative der Kommission, die Regelungen zum Schutz von Nutztieren bei der Schlachtung und Tötung künftig EU-einheitlich in einer Verordnung zu regeln und dabei die inhaltlichen Anforderungen an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt anzupassen sowie auch Betriebe in Drittstaaten in den Anwendungsbereich der Verordnung einzubeziehen, die Erzeugnisse tierischen Ursprungs für den Binnenmarkt gewinnen. Er befürwortet die Erhöhung der Flexibilität und die Übernahme einer größeren Verantwortung der Unternehmer für das Wohlbefinden der Tiere. Die Entwicklung eines besseren Verständnisses für den Tierschutz sowie die routinemäßige Berücksichtigung des Tierschutzes bei den Arbeitsabläufen sind wesentliche Parameter, um den Schutz von Nutztieren bei der Schlachtung und Tötung weiter zu verbessern. Die Einführung entsprechender Indikatoren und Vorgaben zum Prüfumfang für Stichproben im Rahmen der Eigenkontrolle durch die Schlachtbetriebe wird daher für sinnvoll erachtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 692/08 (Beschluss)




1. Zur Vorlage allgemein

2. Zu den Artikeln und Anhängen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 21

Zu Anhang II Nr. 4.2

Zu Anhang III Nr. 1.2


 
 
 


Drucksache 575/1/08

... - Transport nur in geschlossenen Packungen oder Behältnissen, bei Lagerung Aufnahme durch Nutztiere vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/1/08




1. Zu § 1 Nr. 7

2. Zu § 1 Nr. 27 - neu -

3. Zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a

4. Zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe f

5. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a und § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a*

6. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b

7. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b, § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b, § 9 Abs. 2 Nr. 1, Anlage 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.1 Spalte 6 Satz 6, Zeile 1.4.6 Spalte 6 Satz 3 - neu -, Abschnitt 2 Zeile 2.3 Spalte 6, Zeile 2.4 Spalte 6 Satz 3, Anlage 2 Tabelle 6 Zeile 6.2.2 Spalte 2, Zeile 6.2.3 Spalte 2, Zeile 6.3.3 Spalte 2, Zeile 6.4.10 Spalte 2, Zeile 6.4.11 Spalte 2, Zeile 6.4.12 Spalte 2

8. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c und § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c

9. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb

10. Zu § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa

11. Zu § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

12. Zu § 5 Abs. 1

13. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 1

14. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe d

15. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe e - neu -*

16. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 2

17. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 2, 3 und Abs. 4 - neu -

18. Zu § 5 Abs. 4 - neu -*

19. Zu § 6 Abs. 9 Satz 1

20. Zu § 6 Abs. 9 Satz 2*

21. Zu § 7 Abs. 1 Satz 2 - neu -Dem § 7 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

22. Zu § 9 Abs. 1 Satz 2 - neu -Dem § 9 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

23. Zu Anlage 1 Abschnitt 1 Tabelle 1.3 Zeile 1.3.4 Spalte 4

24. Zu Anlage 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.1 Spalte 4, Zeile 1.4.2 Spalte 4, Zeile 1.4.3 Spalte 4, Zeile 1.4.6 Spalte 4

25. Zu Anlage 1 Abschnitt 2 Zeile 2.3 Spalte 6 erster Spiegelstrich,

26. Zu Anlage 1 Abschnitt 3 Zeile 3.1 Spalte 4

27. Zu Anlage 1 Abschnitt 3 Zeile 3.1 Spalte 4 und Zeile 3.2 Spalte 4

28. Zu Anlage 1 Abschnitt 4 Zeile 4.1.1 Spalte 2

29. Zu Anlage 1 Abschnitt 4 Zeile 4.1.1 Spalte 6

30. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Spalte 3 Überschrift

31. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.1 Zeile 1.1.5 Spalte 1, 2, 4, Zeile 1.1.6 Spalte 2, 3, 4, Zeile 1.1.7 Spalte 2, 3, 4

32. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.2 Zeile 1.2.2, 1.2.4, 1.2.6, 1.2.8, 1.2.10 Spalte 2, 3 und 4

33. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.3 Zeile 1.3.1 Spalte 2, Spalte 3, Zeile 1.3.2 Spalte 3

34. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.1 Spalte 4, Zeile 1.4.4. - neu -, Zeile 1.4.6 Spalte 4, Spalte 5

35. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.3 Spalte 4

36. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.5 Spalte 5

37. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

38. Zu Anlage 2 Tabelle 4

39. Zu Anlage 2 Tabelle 5 Überschrift der Spalte 4, Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.5 Spalte 3 Satz 1, Tabelle 10 Abschnitt 10.1 Zeile 10.1.2 Spalte 2 Nr. 2 und 3, Zeile 10.1.12 Spalten 1 bis 4, Zeile 10.2.6 Spalte 2 Nr. 1, Zeile 10.4.3 Spalte 2 und 4 jeweils Nr. 1

40. Zu Anlage 2 Tabelle 6 Abschnitt 6.2 Zeile 6.2.2 und 6.2.3 Spalte 3

41. Zu Anlage 2 Tabelle 6 Abschnitt 6.2 Zeile 6.2.4 Spalte 2 und Spalte 3

42. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Vorbemerkung Nummer 2

43. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.2 Spalte 3 Abs. 2

44. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.2 Spalte 3 zweiter Hinweis

45. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.4 Spalte 3

46. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.7 Spalte 3

47. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.8 Spalte 3

48. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.10 Spalte 2

49. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.2 Zeile 7.2.1 Spalte 3

50. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.2 Zeile 7.2.1 Spalte 3*

51. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.2 Zeile 7.2.2 Spalte 3

52. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.2 Zeile 7.2.3

53. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.3 Zeile 7.3.6 Spalte 3, Zeile 7.3.11 Spalte 3, Zeile 7.3.12 Spalte 3

54. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.3 Zeile 7.3.16 Spalte 1

55. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.3 Zeile 7.3.16 Spalte 2

56. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.1 Spalte 3

57. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.2 Spalte 2

58. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.2 Spalte 3

59. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.2 Spalte 3

60. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.3 Spalte 3

61. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.3 Spalte 3 dritter Absatz und siebter Absatz - neu -In Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.3 ist Spalte 3 wie folgt zu ändern:

62. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.4 Spalte 2

63. Zu den Tabellen 7 und 8 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.7 Spalte 2 und 3, Abschnitt 8.1 Zeile 8.1.3 Spalte 2 und 3 und Abschnitt 8.2 Zeile 8.2.9 Spalte 2 und 3

64. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Abschnitt 8.3 Zeile 8.3.3 und 8.3.4 jeweils Spalte 3 Abs. 2

65. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Abschnitt 8.3 Zeile 8.3.3 Spalte 3

66. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Abschnitt 8.3 Zeile 8.3.4 Spalte 3

67. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Abschnitt 8.3 Zeile 8.3.10 Spalte 1, Spalte 3, Zeile 8.3.11

68. Zu Anlage 2 Tabelle 10

Anlage 2
Tabelle 10: Kennzeichnung Vorbemerkungen, Hinweise:

69. Zu den einzelnen Vorschriften*

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe f


 
 
 


Drucksache 606/08 (Beschluss)

... e) Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob die §§ 13b und 33 Abs. 3 und 4 TierSchNutztV (Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung) i.d.F. vom 22. August 2006 (Neubekanntmachung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/08 (Beschluss)




2 I.

a Vorwurf der mangelnden demokratischen Legitimation der Europäischen Union

aa Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments

bb Verbesserte demokratische Legitimation der Europäischen Kommission

cc Größere Transparenz durch öffentliche Ratssitzungen

dd Die gestärkte Rolle der nationalen Parlamente

ee Stärkung der Rolle des Ausschusses der Regionen

b Vorwurf der Entstaatlichung der Bundesrepublik Deutschland zugunsten einer europäischen Staatlichkeit

aa Verbesserte Kompetenzabgrenzung

bb Begrenzte Übertragung zusätzlicher Kompetenzen auf die Europäische Union

cc Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten durch die Union

dd Recht auf Austritt

2 II.


 
 
 


Drucksache 873/08

... 7. Landwirtschaftliche Nutztiere

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/08




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

4 Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Gemeinschaftskontext

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4 Finanzielle Auswirkungen

5 Zusätzliche Informationen

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

4 Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Vermeidung, Verminderung und Verbesserung

Artikel 5
Zwecke der Verfahren

Artikel 6
Schmerzfreies Töten

Kapitel II
Bestimmungen zur Verwendung bestimmter Tiere in Verfahren

Artikel 7
Gefährdete Tierarten außer nichtmenschlichen Primaten

Artikel 8
Nichtmenschliche Primaten

Artikel 9
Tiere aus freier Wildbahn

Artikel 10
Speziell für die Verwendung in Verfahren gezüchtete Tiere

Artikel 11
Streunende und verwilderte Haustiere

Kapitel III
Verfahren

Artikel 12
Verfahren

Artikel 13
In Verfahren angewandte Methoden

Artikel 14
Betäubung

Artikel 15
Einstufung des Schweregrads von Verfahren

Artikel 16
Erneute Verwendung

Artikel 17
Ende des Verfahrens

Artikel 18
Gemeinsame Nutzung von Organen und Geweben

Artikel 19
Freilassung von Tieren und private Unterbringung

Kapitel IV
Zulassung

Abschnitt 1
Zulassung von Personen

Artikel 20
Zulassung von Personen

Abschnitt 2
Anforderungen für Einrichtungen

Artikel 21
Zulassung von Einrichtungen

Artikel 22
Aussetzung und Entzug der Zulassung

Artikel 23
Anforderungen an Anlagen und Ausstattungen

Artikel 24
Anforderungen an das Personal von Einrichtungen

Artikel 25
Ständiges Gremium für die ethische Überprüfung

Artikel 26
Aufgaben des ständigen Gremiums für die ethische Überprüfung

Artikel 27
Züchtung nichtmenschlicher Primaten

Artikel 28
Programm für die private Unterbringung

Artikel 29
Aufzeichnungen zu den Tieren

Artikel 30
Informationen über Hunde, Katzen und nichtmenschliche Primaten

Artikel 31
Kennzeichnung

Artikel 32
Pflege und Unterbringung

Abschnitt 3
Inspektionen

Artikel 33
Nationale Inspektionen

Artikel 34
Kontrollen der nationalen Inspektionen

Abschnitt 4
Anforderungen für Projekte

Artikel 35
Genehmigung von Projekten

Artikel 36
Antrag auf Genehmigung eines Projekts

Artikel 37
Ethische Bewertung

Artikel 38
Rückwirkende Bewertung

Artikel 39
Aufzeichnungen zu ethischen Bewertungen

Artikel 40
Nichttechnische Projektzusammenfassungen

Artikel 41
Erteilung einer Projektgenehmigung

Artikel 42
Änderung, Erneuerung oder Entzug einer Projektgenehmigung

Artikel 43
Entscheidungen über Genehmigungen

Kapitel V
Vermeidung der doppelten Durchführung von Verfahren und alternative Ansätze

Artikel 44
Unnötige doppelte Durchführung von Verfahren

Artikel 45
Alternative Ansätze

Artikel 46
Nationale Referenzlaboratorien für alternative Methoden

Artikel 47
Nationaler Ausschuss für Tierschutz und -ethik

Kaptel VI Schlussbestimmungen

Artikel 48
Anpassung der Anhänge an den technischen Fortschritt

Artikel 49
Berichterstattung

Artikel 50
Schutzklausel

Artikel 51
Ausschuss

Artikel 52
Bericht der Kommission

Artikel 53
Überprüfung

Artikel 54
Zuständige Behörden

Artikel 55
Sanktionen

Artikel 56
Umsetzung

Artikel 57
Aufhebung

Artikel 58
Übergangsbestimmungen

Artikel 59
Inkrafttreten

Artikel 60
Adressaten

Anhang I
Wirbellose Arten gemäß Artikel 2 Absatz 2

Anhang II
Liste der Tiere gemäß Artikel 10

Anhang III
Liste der nichtmenschlichen Primaten und Zeitpunkte gemäß Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 2

Anhang IV
Pflege- und Unterbringungsstandards gemäß Artikel 32

Abschnitt
A Allgemeines

1. Räumlichkeiten der Einrichtung

1.1. Funktionen und allgemeine Gestaltung

1.2. Tierräume

1.3. Allgemeine und besondere Räume für Versuche

1.4. Betriebsräume

2. Umgebungsbedingungen und ihre Überwachung

2.1. Belüftung

2.2. Temperatur

2.3. Luftfeuchte

2.4. Beleuchtung

2.5. Lärm

2.6. Alarmsysteme

3. Pflege

3.1. Gesundheit

3.2. Einfangen in freier Wildbahn

3.3. Unterbringung und Ausgestaltung

a Unterbringung

b Ausgestaltung

c Haltungsbereiche

3.4. Fütterung

3.5. Tränken

3.6. Bodenbelag, Substrat, Einstreu, Lager- und Nestmaterial

3.7. Umgang

Abschnitt
B Artspezifischer Teil

1. Mäuse, Ratten, Wüstenrennmäuse, Hamster und Meerschweinchen

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

2. Kaninchen

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3. Katzen

Tabelle

4. Hunde

Tabelle

Tabelle

5. Frettchen

Tabelle

6. Nichtmenschliche Primaten

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

7. Landwirtschaftliche Nutztiere

Tabelle

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Tabelle

Tabelle

8. Vögel

Tabelle

Tabelle

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Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

9. Amphibien

Tabelle

Tabelle

Tabelle

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Tabelle

10. Reptilien

Tabelle

Tabelle

ANHANG V Schmerzfreie Methoden zum Töten von Tieren

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Anhang VI
Liste der Punkte, auf die in Artikel 20 Absatz 4 Bezug genommen wird

Anhang VII
Liste der Punkte, auf die in Artikel 37 Nummer 3 Bezug genommen wird

Finanzbogen

1. Name Des Vorschlags:

2. Haushaltslinien:

3. Finanzielle Auswirkung

4. Betrugsbekämpfungsmassnahmen

5. Sonstige Bemerkungen


 
 
 


Drucksache 692/1/08

... Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Initiative der Kommission, die Regelungen zum Schutz von Nutztieren bei der Schlachtung und Tötung künftig EU-einheitlich in einer Verordnung zu regeln und dabei die inhaltlichen Anforderungen an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt anzupassen sowie auch Betriebe in Drittstaaten in den Anwendungsbereich der Verordnung einzubeziehen, die Erzeugnisse tierischen Ursprungs für den Binnenmarkt gewinnen. Er befürwortet die Erhöhung der Flexibilität und die Übernahme einer größeren Verantwortung der Unternehmer für das Wohlbefinden der Tiere. Die Entwicklung eines besseren Verständnisses für den Tierschutz sowie die routinemäßige Berücksichtigung des Tierschutzes bei den Arbeitsabläufen sind wesentliche Parameter, um den Schutz von Nutztieren bei der Schlachtung und Tötung weiter zu verbessern. Die Einführung entsprechender Indikatoren und Vorgaben zum Prüfumfang für Stichproben im Rahmen der Eigenkontrolle durch die Schlachtbetriebe wird daher für sinnvoll erachtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 692/1/08




1. Zur Vorlage allgemein

Zur Folgenabschätzung

Zu den Artikeln und

Zu Artikel 1

2. Hauptempfehlung:

Zu Artikel 4

3. Hilfsempfehlung:

4. [EU A]

Zu Artikel 4

5. Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

7. Zu Anhang I Tabelle 1 Nr. 4

8. Zu Anhang II Nr. 4.2

9. Zu Anhang III Nr. 1.2


 
 
 


Drucksache 694/08

... (6) Für die Erhebung über die Viehbestände (§§ 18 bis 20a) und die Agrarstrukturerhebung (§§ 25 bis 27) dürfen auch Angaben, die auf Grund von Rechtsvorschriften zur Kennzeichnung und Registrierung von landwirtschaftlichen Nutztieren oder auf Grund tierseuchenrechtlicher Vorschriften über die Anzeige und Registrierung von Betrieben erteilt wurden, sowie die Hilfsmerkmale Vor- und Familiennamen oder Firmen und Anschriften der Inhaber oder Leiter der Betriebe oder Unternehmen und die Kennzeichen zur Identifikation der Betriebe und Unternehmen verwendet werden. Insoweit sind die nach Landesrecht zuständigen Stellen oder die von diesen beauftragten Stellen auskunftspflichtig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 694/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Agrarstatistikgesetzes

Unterabschnitt 3
Bodennutzungshaupterhebung

§ 6
Erhebungseinheiten

§ 7
Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale

§ 8
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

§ 11
Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum

Abschnitt 4
Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschrift

§ 24
Einzelerhebungen und Periodizität

Unterabschnitt 2
Agrarstrukturerhebung

§ 25
Erhebungseinheiten

§ 26
Erhebungsart und Erhebungsprogramm

§ 27
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

Unterabschnitt 3
Haupterhebung der Landwirtschaftszählung

§ 28
Erhebungseinheiten

§ 29
Erhebungsart

§ 30
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

Unterabschnitt 4
Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden

§ 31
Erhebungseinheiten

§ 32
Erhebungsart, Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeit

Unterabschnitt 2
Rebflächenerhebung

§ 70
Erhebungsart und Periodizität

§ 71
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

§ 92
Hilfsmerkmale

§ 93
Auskunftspflicht

§ 97
Betriebsregister

§ 97a
Feststellung der Grundgesamtheit

§ 99
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Weitere Änderung des Agrarstatistikgesetzes

§ 4
Erhebungsart, Periodizität, Berichtszeitpunkt, Erhebungsmerkmale

Abschnitt 2
Erhebung über die Viehbestände

§ 18
Erhebungseinheiten

§ 19
Erhebungsart, Periodizität, Berichtszeitpunkt, Merkmale

§ 20
Erhebungsmerkmale

§ 20a
Besondere Vorschriften zur Erhebung der Rinderbestände

Artikel 3
Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Ersten Agrarstatistikverordnung

Artikel 5
Neufassung des Agrarstatistikgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines Ausgangslage, Zielsetzung des Gesetzentwurfs

Weitere Zielsetzungen des Gesetzentwurfs sind:

Aufbau des Gesetzentwurfs

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs

4 Gesetzesfolgen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2.1 Kosten ohne Vollzugsaufwand

2.2 Vollzugsaufwand in Bund und Ländern

a Kosten für den Bundeshaushalt

b Kosten für die Länder

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

Bürokratiekosten der Wirtschaft

a Bodennutzungshaupterhebung

b Erhebung über die Viehbestände

c Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

d Weitere Informationspflichten

5. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

6. Befristungsmöglichkeit

7. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 24

Zu Absatz 4

Zu § 25

Zu §§ 26

Zu den §§ 28

Zu den §§ 31

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 15

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4a

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 11

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 23

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 624: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 253/08

... a) Nutztiere

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Die Tierärztegebührenordnung vom 28. Juli 1999 (BGBl. S. 1691), geändert durch Verordnung vom 27. April 2005 (BGBl. S. 1160), wird wie folgt geändert:

Anlage
(zu §§ 1 und 2) Gebührenverzeichnis für tierärztliche Leistungen

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

1. Anpassung der Gebührenordnung an die wirtschaftliche Entwicklung

2. Vereinheitlichung der Gebühren in den neuen und alten Bundesländern

II. Verordnungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft

1. Finanzielle Auswirkungen auf öffentliche Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft

IV. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung


 
 
 


Drucksache 10/08

... 9. Kot und Harn einschließlich Einstreu von Nutztieren und Pferden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Gesetzliches Schuldverhältnis

Teil 2
Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 5
Anschluss

§ 6
Anschlussvoraussetzungen

§ 7
Ausführung und Nutzung des Anschlusses

§ 8
Abnahme, Übertragung und Verteilung

Abschnitt 2
Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement

§ 9
Erweiterung der Netzkapazität

§ 10
Schadensersatz

§ 11
Einspeisemanagement

§ 12
Härtefallregelung

Abschnitt 3
Kosten

§ 13
Netzanschluss

§ 14
Kapazitätserweiterung

§ 15
Vertragliche Vereinbarung

Teil 3
Vergütung

Abschnitt 1
Allgemeine Vergütungsvorschriften

§ 16
Vergütungsanspruch

§ 17
Eigenvermarktung

§ 18
Vergütungsberechnung

§ 19
Vergütung für Strom aus mehreren Anlagen

§ 20
Degression

§ 21
Vergütungsbeginn und -dauer

§ 22
Aufrechnung

Abschnitt 2
Besondere Vergütungsvorschriften

§ 23
Wasserkraft

§ 24
Deponiegas

§ 25
Klärgas

§ 26
Grubengas

§ 27
Biomasse

§ 28
Geothermie

§ 29
Windenergie

§ 30
Windenergie Repowering

§ 31
Windenergie Offshore

§ 32
Solare Strahlungsenergie

§ 33
Solare Strahlungsenergie an oder auf Gebäuden

Teil 4
Ausgleichsmechanismus

Abschnitt 1
Bundesweiter Ausgleich

§ 34
Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber

§ 36
Ausgleich zwischen den Übertragungsnetzbetreibern

§ 37
Weitergabe an die Lieferanten

§ 38
Nachträgliche Korrekturen

§ 39
Abschlagszahlungen

Abschnitt 2
Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen

§ 40
Grundsatz

§ 41
Unternehmen des produzierenden Gewerbes

§ 42
Schienenbahnen

§ 43
Antragsfrist und Entscheidungswirkung

§ 44
Auskunftspflicht

Teil 5
Transparenz

Abschnitt 1
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten

§ 45
Grundsatz

§ 46
Anlagenbetreiberinnen und -betreiber

§ 47
Netzbetreiber

§ 48
Übertragungsnetzbetreiber

§ 49
Elektrizitätsversorgungsunternehmen

§ 50
Testierung

§ 51
Information der Bundesnetzagentur

§ 52
Information der Öffentlichkeit

Abschnitt 2
Differenzkosten

§ 53
Anzeige

§ 54
Abrechnung

Abschnitt 3
Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot

§ 55
Herkunftsnachweis

§ 56
Doppelvermarktungsverbot

Teil 6
Rechtsschutz und behördliches Verfahren

§ 57
Clearingstelle

§ 58
Verbraucherschutz

§ 59
Einstweiliger Rechtsschutz

§ 60
Nutzung von Seewasserstraßen

§ 61
Aufgaben der Bundesnetzagentur

§ 62
Bußgeldvorschriften

§ 63
Fachaufsicht

Teil 7
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen

§ 64
Verordnungsermächtigung

§ 65
Erfahrungsbericht

§ 66
Übergangsbestimmungen

Anlage n

Anlage 1
: Technologie-Bonus

Anlage 2
(zu § 27 Abs. 4 Nr. 2): Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen

I. Anspruchsvoraussetzungen

II. Begriffsbestimmungen

III. Positivliste

IV. Negativliste

V. Positivliste der rein pflanzlichen Nebenprodukte und ihrer Standard-Biogaserträge

VI. Bonushöhe

VII. Entstehen und Erlöschen des Anspruchs

Anlage 3
(zu § 27 Abs. 4 Nr. 3): KWK-Bonus

I. Anspruchsvoraussetzungen

II. Erforderliche Nachweise

III. Positivliste

IV. Negativliste

Anlage 4
(zu § 28 Abs. 2): Wärmenutzungs-Bonus

I. Anspruchsvoraussetzungen

II. Erforderliche Nachweise

III. Positivliste

IV. Negativliste

Anlage 5
(zu § 29): Referenzertrag

Artikel 2
Änderung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 5
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung


 
 
 


Drucksache 574/1/07

... 2. Der Bundesrat nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass nach der geltenden Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 Personen, die vor dem 5. Januar 2007 ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium im Bereich der Landwirtschaft oder der Tiermedizin erfolgreich abgeschlossen oder eine Abschlussprüfung in den Berufen Fleischer (einschließlich Schlachten von Tieren), Landwirt, Pferdewirt, Tierpfleger, Tierwirt oder anderer anerkannter Berufsabschlüsse oder Nachweise, die die erforderliche Fachkunde voraussetzen, bestanden haben, einen zusätzlichen Befähigungsnachweis benötigen, wenn sie zu wirtschaftlichen Zwecken Nutztiere über eine Distanz von mehr als 65 km befördern wollen. Dies gilt auch für den Transport von Fischen durch Personen, die ein vor dem 5. Januar 2007 erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium oder Fachhochschulstudium der Fischereiwirtschaft oder eine vor dem 5. Januar 2007 bestandene Abschlussprüfung in den Berufen Fischwirt oder Teichwirt nachweisen können.



Drucksache 574/07 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass nach der geltenden Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 Personen, die vor dem 5. Januar 2007 ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium im Bereich der Landwirtschaft oder der Tiermedizin erfolgreich abgeschlossen oder eine Abschlussprüfung in den Berufen Fleischer (einschließlich Schlachten von Tieren), Landwirt, Pferdewirt, Tierpfleger, Tierwirt oder anderer anerkannter Berufsabschlüsse oder Nachweise, die die erforderliche Fachkunde voraussetzen, bestanden haben, einen zusätzlichen Befähigungsnachweis benötigen, wenn sie zu wirtschaftlichen Zwecken Nutztiere über eine Distanz von mehr als 65 km befördern wollen. Dies gilt auch für den Transport von Fischen durch Personen, die ein vor dem 5. Januar 2007 erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium oder Fachhochschulstudium der Fischereiwirtschaft oder eine vor dem 5. Januar 2007 bestandene Abschlussprüfung in den Berufen Fischwirt oder Teichwirt nachweisen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 574/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Anlage 1
Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Tierschutztransportverordnung

Artikel 1

Artikel 2

Anlage 2
Entschließung zum Befähigungsnachweis nach der EG-Tierschutztransportverordnung


 
 
 


Drucksache 660/2/07

... -Nutztierhaltungsverordnung nicht nur Mindestabmessungen für Haltungseinrichtungen, sondern zunehmend auch deren Funktionalität in Bezug auf das Tierverhalten vorgegeben. So werden in den Haltungseinrichtungen sicherzustellende Verhaltensweisen wie z.B. ungestörtes, gleichzeitiges Ruhen oder Picken, Scharren und Staubbaden der Legehennen sowie das Erkundungsbedürfnis bei Schweinen beschrieben, um eine den Anforderungen des



Drucksache 796/1/07

... Das Verfüttern von Fetten aus Gewebe warmblütiger Landtiere und von Fischen sowie von Mischfuttermitteln, die diese Einzelfuttermittel enthalten, an Nutztiere, soweit es sich um Wiederkäuer handelt, ist verboten. Das Verbot des Satzes 1 gilt nicht für Milch und Milcherzeugnisse.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 796/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 Abs. 2 LFGB , Nr. 14 § 13 Abs. 1 LFGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 3 Nr. 20 LFGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a § 18 Abs. 1 Satz 1 und 2 LFGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 27 Buchstabe d § 39 Abs. 8 Satz 1 LFGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 40 Abs. 1 Satz 3 - neu - LFGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 42 Abs. 2 Nr. 4 LFGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe b § 44 Abs. 4 und 5 LFGB

8. Zu Artikel 1 Nr. 31 § 49 LFGB

9. Zu Artikel 1 Nr. 34 Buchstabe b Doppelbuchstabe jj1 - neu - § 60 Abs. 2 Nr. 18a - neu - LFGB , Buchstabe e § 60 Abs. 5 Nr. 2 LFGB , Artikel 2 Nr. 3 § 50 Abs. 2 Nr. 4, 11, 11a - neu - Weingesetz

10. Zu Artikel 1 Nr. 34 § 60 Abs. 2 LFGB


 
 
 


Drucksache 422/07

... 2. 17-ß-Östradiol und seine esterartigen Derivate 1981 wurde die Anwendung von Stoffen mit hormonaler Wirkung zur Wachstumsförderung bei Nutztieren erstmals verboten (Richtlinie 81/602/EWG). Dieses Verbot gilt sowohl für die Mitgliedstaaten als auch für Einfuhren aus Drittländern. Betroffen ist auch der Stoff 17-ß-Östradiol. Geltendes Rechtsinstrument ist die Richtlinie 96/22/EG, geändert durch die Richtlinie 2003/74/EG . In dem Entwurf der Richtlinie 2003/74/EG 2 war noch ein Verbot von 17-ß-Östradiol und seinen esterartigen Derivaten für alle Zwecke vorgesehen (Wachstumsförderung, Züchtung und Behandlung). Im Laufe des Legislativverfahrens wurde der Vorschlag jedoch dahingehend geändert, dass lediglich die Bedingungen eingeschränkt wurden, unter denen 17-ß-Östradiol für andere Zwecke als die Wachstumsförderung verabreicht werden darf. Danach war die Anwendung nur noch in drei Fällen zulässig, und auch das nur vorübergehend und unter strenger tierärztlicher Kontrolle: Behandlung der Mazeration/Mumifikation, Pyometra bei Rindern (Wohlergehen der Tiere) sowie Östrusinduktion bei Rindern, Pferden, Schafen und Ziegen (Artikel 5a). Im letztgenannten Fall durfte der Stoff noch bis zum 14. Oktober 2006 verwendet werden, über die Anwendung in den beiden anderen Fällen musste die Kommission im Oktober 2005 einen Bericht vorlegen. Der Bericht wurde am 11. Oktober 2005 bei Rat und Parlament vorgelegt. Darin wurde der Schluss gezogen, dass die Anwendung von Alternativen wie Prostaglandinen bereits weit verbreitet ist. Die Tierärzte gehen demnach davon aus, dass es für die Landwirte und für den Tierschutz kaum einen Unterschied macht, wenn 17-ß-Östradiol künftig nicht mehr verfügbar ist. Auch hätte es kaum wirtschaftliche Auswirkungen, wenn Östradiol und seine esterartigen Derivate nicht mehr verfügbar wären. Grund dafür sei, dass die Mazeration und Mumifikation von Föten selten ist und die Pyometra zwar häufiger auftritt, aber durchaus Behandlungen ohne Östradiol zur Verfügung stehen und zu bevorzugen wären.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 422/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

- Allgemeiner Kontext

- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

- Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

- Anhörung von interessierten Kreisen

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihrer Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

- Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang
Anhang II

Gruppe A

Gruppe B

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 129/07 (Beschluss)

... "(5) Abfälle tierischer Herkunft, ausgenommen Gülle, Milch und Kolostrum, die in einem Betrieb verwertet werden sollen, in dem Nutztiere gehalten werden, müssen vor dem Verbringen in den Betrieb einem Verfahren unterzogen worden sein, durch das Tierseuchenerreger abgetötet werden. Die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 bleibt unberührt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/07 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV)

1. Zu § 7 Satz 2 Nr. 2

2. Zu § 10 Abs. 1 Satz 2

3. Zu § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

4. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4

5. Zu § 17 Abs. 2 Satz 2

6. Zu § 22 Abs. 2

7. Zu § 25 Abs. 3 Satz 3

8. Zu § 26 Abs. 1 Satz 3

9. Zu § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1

10. Zu § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

11. Zu § 26 Abs. 3 Satz 2

12. Zu § 27 Abs. 4 Nr. 3 - neu -

13. Zu § 30a - neu -Nach § 30 ist folgender § 30a einzufügen:

14. Zu § 31 Abs. 1 Satz 2

15. Zu § 31 Abs. 2, § 35 Abs. 2, § 40 Abs. 2, § 43 Abs. 1 Satz 4

16. Zu § 32 Abs. 2, § 36 Abs. 2, § 41 Abs. 2

17. Zu § 33 Abs. 2 und 3 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 - neu -, 3 - neu -

18. Zu § 33 Abs. 5 Satz 2 - neu -, 3 - neu -Dem § 33 Abs. 5 sind folgende Sätze anzufügen:

19. Zu § 33a - neu -

20. Zu § 37 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2

21. Zu § 37 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2

22. Zu § 40 Abs. 1 Satz 2

23. Zu § 40 Abs. 1 Satz 4 - neu -

24. Zu § 43 Abs. 1 Satz 1

25. Zu § 45a - neu - § 5 Abs. 5 - neu -, § 28 Abs. 1 Nr. 5a TierNebV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

26. Zu Anlage 1 Nr. 4 Buchstabe b

27. Zu Anlage 2 Nr. 2

28. Zu Anlage 7 Nr. 3 und 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

29. Zu Anlage 9 Nr. 1 und 2

30. Zu Anlage 11 Abschnitt B

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 660/1/07

... -Nutztierhaltungsverordnung – Anforderungen an die Legehennenhaltung - erledigt ist.



Drucksache 574/07

... Darüber hinaus empfiehlt der Agrarausschuss dem Bundesrat, eine Entschließung zu fassen. In dieser Entschließung soll der Bundesrat verdeutlichen, dass er mit Bedauern zur Kenntnis nimmt, dass nach der geltenden Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 Personen, die vor dem 5. Januar 2007 ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium im Bereich der Landwirtschaft oder der Tiermedizin erfolgreich abgeschlossen oder eine Abschlussprüfung in den Berufen Fleischer (einschließlich Schlachten von Tieren), Landwirt, Pferdewirt, Tierpfleger, Tierwirt oder anderer anerkannter Berufsabschlüsse oder Nachweise, die die erforderliche Fachkunde voraussetzen, bestanden haben, einen zusätzlichen Befähigungsnachweis benötigen, wenn sie zu wirtschaftlichen Zwecken Nutztiere über eine Distanz von mehr als 65 km befördern wollen. Dies gelte auch für den Transport von Fischen durch Personen, die ein vor dem 5. Januar 2007 erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium oder Fachhochschulstudium der Fischereiwirtschaft oder eine vor dem 5. Januar 2007 bestandene Abschlussprüfung in den Berufen Fischwirt oder Teichwirt nachweisen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 574/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

§ 1
Änderung der Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport

§ 2
Inkrafttreten

Begründung


 
 
 


Drucksache 221/07

... Durch die Regelung werden gemäß Art. 84 Abs. 1 Satz 5 GG die in § 5 Bundes-Tierärzteordnung enthaltene Verordnungsermächtigung und die auf ihrer Grundlage erlassenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens in der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten abweichungsfest ausgestaltet. Für die bundeseinheitliche Ausgestaltung der Verfahrensregelungen besteht ein besonderes Bedürfnis, das die Annahme eines Ausnahmefalles rechtfertigt, weil die Tiergesundheit und das hohe Schutzgut der Gesundheit der Bevölkerung zu gewährleisten ist. Tierärzte gewährleisten durch ihre qualifizierte medizinische Versorgung von Hobby- und Nutztieren nicht nur hohe Tierschutzstandards, sondern sichern auch die Produktion von Lebensmitteln tierischen Ursprungs. Tierärztliche Tätigkeit ist integrierter Bestandteil bei der Gesunderhaltung der Tierbestände und der Erzeugung gesunder und unbedenklicher Lebensmittel. Damit und durch ihre Tätigkeit in der Lebensmittelkontrolle leisten Tierärzte einen hochwertigen Beitrag zum Verbraucherschutz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 221/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundes-Apothekerordnung FNA 2121–1

Artikel 2
Änderung der Approbationsordnung für Apotheker FNA 2121–1-6

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen FNA 2121-2

Artikel 4
Änderung der Bundesärzteordnung FNA 2122-1

Artikel 5
Änderung der Approbationsordnung für Ärzte FNA 2122-1-8

Artikel 6
Änderung des Psychotherapeutengesetzes FNA 2122-5

Artikel 7
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten FNA 2122-5-1

Artikel 8
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten FNA 2122-5-2

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde FNA 2123-1

Artikel 10
Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte FNA 2123-2

Artikel 11
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger FNA 2124-1-10

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten FNA 2124-8

Artikel 13
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten FNA 2124-8-2

Artikel 14
Änderung des Ergotherapeutengesetzes FNA 2124-12

Artikel 15
Änderung der Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung FNA 2124-12-2

Artikel 16
Änderung des Gesetzes über den Beruf des Logopäden FNA 2124-13

Artikel 17
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden FNA 2124-13-1

Artikel 18
Änderung des Hebammengesetzes FNA 2124-14

Artikel 19
Änderung des Rettungsassistentengesetzes FNA 2124-16

Artikel 20
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten FNA 2124-16-1

Artikel 21
Änderung des Orthoptistengesetzes FNA 2124-17

Artikel 22
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten FNA 2124-17-1

Artikel 23
Änderung des MTA-Gesetzes FNA 2124-18

Artikel 24
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin FNA 2124-18-1

Artikel 25
Änderung des Diätassistentengesetzes FNA 2124-19

Artikel 26
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten FNA 2124-19-1

Artikel 27
Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes FNA 2124-20

Artikel 28
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister FNA 2124-20-1

Artikel 29
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten FNA 2124-20-2

Artikel 30
Änderung des Altenpflegegesetzes FNA 2124-21

Artikel 31
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers FNA2124-21-1

Artikel 32
Änderung des Podologengesetzes FNA 2124-22

Artikel 33
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen FNA 2124-22-1

Artikel 34
Änderung des Krankenpflegegesetzes FNA 2124-23

Artikel 35
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege FNA 2124-23-1

Artikel 36
Änderung der Bundes-Tierärzteordnung FNA 7830-1

Artikel 37
Änderung der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten FNA 7830-1-5

Artikel 38
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch FNA 860-5

Artikel 39
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte FNA 8230-25

Artikel 40
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte FNA 8230-26

Artikel 41
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitende Bemerkungen

II. Inhalt der Richtlinie

III. Inhalt des Gesetzentwurfs

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Ausschluss von Abweichungsmöglichkeiten der Länder

VI. Auswirkungen auf Frauen und Männer

VII. Kosten und Aufwand

VIII. Bewertung nach Standardkostenmodell

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Artikel 7
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Artikel 8
Die Begründung zu Artikel 7, auf die verwiesen wird, gilt entsprechend.

Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Artikel 10
Zu Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 11
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Artikel 12
Zu Nummer 1 Buchstabe a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Artikel 13
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 14
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 15
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Artikel 16
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Artikel 17
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 18
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Artikel 19
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Artikel 20
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 21
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Artikel 22
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 23
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 24
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 25
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 26
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 27
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 28
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 29
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 30
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 31
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Artikel 32
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 33
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 34
Zu Nummer 1 Buchstabe a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Artikel 35
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 36
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Artikel 37
Zu Nummer 1 Buchstabe a

Zu Nummer 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 38
Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Artikel 39

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 40

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 41


 
 
 


Drucksache 271/07 (Beschluss)

... " vorgesehen. Die vorgeschlagene Formulierung könnte dazu führen, dass Tierhalter, insbesondere Hobbytierhalter, die strengeren arzneimittelrechtlichen Regelungen für ihre Tiere mit dem Argument ablehnen ihre Tiere seien nicht eigens für diesen Zweck gezüchtet worden. Von Bedeutung ist dieser Punkt insbesondere deshalb, weil zum ersten Mal eine Definition für Lebensmittel liefernde Tiere festgeschrieben würde, die sich klar auf die Zweckbestimmung des Einzeltieres und nicht auf die übliche Zweckbestimmung einer Tierart bezieht. Insofern würden möglicherweise ungewollt Maßstäbe für angrenzende Rechtstexte gesetzt. Gleichzeitig sollen aber auch die mit den Regelungen zum Equidenpass bestehenden Ausnahmemöglichkeiten für eindeutig identifizierbare Nutztiere bestehen bleiben. Um sicherzustellen, dass die Zuordnung von Einzeltieren nach objektiven Kriterien erfolgt, sollte die Definition so geändert werden, dass sie alle Tiere umfasst die einer Tierart angehören, die in den Mitgliedstaaten üblicherweise für den Zweck der Nahrungsmittelerzeugung gezüchtet, aufgezogen, gehalten, geschlachtet getötet oder geerntet wird, sowie Tiere, die eigens für den Zweck der Nahrungsmittelerzeugung gezüchtet, aufgezogen, gehalten, geschlachtet, getötet oder geerntet werden, und gleichzeitig ermöglicht, dass Einzeltiere ausgenommen werden können, sofern sie dauerhaft identifizierbar von der Nahrungsmittelgewinnung ausgeschlossen sind.



Drucksache 129/1/07

... "(5) Abfälle tierischer Herkunft, ausgenommen Gülle, Milch und Kolostrum, die in einem Betrieb verwertet werden sollen, in dem Nutztiere gehalten werden, müssen vor dem Verbringen in den Betrieb einem Verfahren unterzogen worden sein, durch das Tierseuchenerreger abgetötet werden. Die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 bleibt unberührt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/1/07




1. Zu § 7 Satz 2 Nr. 2

2. Zu § 10 Abs. 1 Satz 2

3. Zu § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

4. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4

5. Zu § 17 Abs. 2 Satz 2

6. Zu § 22 Abs. 2

7. Zu § 25 Abs. 3 Satz 3

8. Zu § 26 Abs. 1 Satz 3

9. Zu § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1

10. Zu § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

11. Zu § 26 Abs. 3 Satz 2

12. Zu § 27 Abs. 4 Nr. 3 - neu -

13. Zu § 30a - neu -Nach § 30 ist folgender § 30a einzufügen:

14. Zu § 31 Abs. 1 Satz 2

15. Zu § 31 Abs. 2, § 35 Abs. 2, § 40 Abs. 2, § 43 Abs. 1 Satz 4

16. Zu § 32 Abs. 2, § 36 Abs. 2, § 41 Abs. 2

17. Zu § 33 Abs. 2 und 3 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 - neu -, 3 - neu -

18. Zu § 33 Abs. 5 Satz 2 - neu -, 3 - neu -Dem § 33 Abs. 5 sind folgende Sätze anzufügen:

19. Zu § 33a - neu -Nach § 33 ist folgender § 33a einzufügen:

20. Zu § 37 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2

21. Zu § 37 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2

22. Zu § 40 Abs. 1 Satz 2

23. Zu § 40 Abs. 1 Satz 4 - neu -Dem § 40 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

24. Zu § 43 Abs. 1 Satz 1

25. Zu § 45a - neu - § 5 Abs. 5 - neu -, § 28 Abs. 1 Nr. 5a TierNebV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

26. Zu Anlage 1 Nr. 4 Buchstabe b

27. Zu Anlage 2 Nr. 2

28. Zu Anlage 7 Nr. 3 und 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

29. Zu Anlage 9 Nr. 1 und 2

30. Zu Anlage 11 Abschnitt B

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 129/07

... 3. die Sammelstelle gleichzeitig nur für Zucht- und Nutztiere oder nur für Schlachttiere betrieben wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Viehtransportfahrzeuge, Viehladestellen

§ 1
Viehtransportfahrzeuge

§ 2
Viehladestellen

Abschnitt 2
Viehausstellungen, Viehmärkte, Schlachtstätten

§ 3
Viehausstellungen, Viehmärkte

§ 4
Anzeige, Beschränkung und Verbot

§ 5
Auftrieb

§ 6
Amtstierärztliche Untersuchung

§ 7
Abtrieb von Schlachtviehmärkten und Schlachtstätten

Abschnitt 3
Gastställe

§ 8
Gastställe

Abschnitt 4
Viehkastrierer

§ 9
Viehkastrierer

Abschnitt 5
Wanderschafherden

§ 10
Wanderschafherden

Abschnitt 6
Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen, Sammelstellen

§ 11
Anzeige

§ 12
Viehhandelsunternehmen

§ 13
Transportunternehmen

§ 14
Sammelstellen

§ 15
Registrierung und Bekanntmachung der Zulassung, Anerkennung von Zulassungen

§ 16
Ruhen der Zulassung

Abschnitt 7
Reinigung und Desinfektion

§ 17
Transportmittel

§ 18
Flächen, Räume und Gerätschaften

§ 19
Dung, Streumaterial und Futterreste

Abschnitt 8
Zeugnisse, Kontrollbücher

§ 20
Ursprungszeugnisse, Gesundheitszeugnisse

§ 21
Viehhandels- und Transportkontrollbücher

§ 22
Desinfektionskontrollbuch

§ 23
Kastration- und Klauenpflegekontrollbuch

§ 24
Deckregister

§ 25
Form, Aufbewahrung und Vorlage der Kontrollbücher und des Deckregisters

Abschnitt 9
Tierhaltung

§ 26
Anzeige und Registrierung

Abschnitt 10
Kennzeichnung und Registrierung von Rindern nach der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000

§ 27
Kennzeichnung

§ 28
Anzeige der Kennzeichnung

§ 29
Anzeige von Bestandsveränderungen

§ 30
Rinderpass

§ 31
Bestandsregister

§ 32
Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken

Abschnitt 11
Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen nach der Verordnung (EG) Nr. 21/2004

§ 33
Kennzeichnung

§ 34
Begleitpapier

§ 35
Bestandsregister

§ 36
Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken

Abschnitt 12
Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen

§ 37
Kennzeichnung

§ 38
Anzeige der Übernahme

§ 39
Begleitpapier

§ 40
Bestandsregister

§ 41
Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken

Abschnitt 13
Kennzeichnung von Einhufern

§ 42
Equidenpass

Abschnitt 14
Sonstige Tierhaltungen

§ 43
Tierhaltung in besonderen Fällen

Abschnitt 15
Schlussvorschriften

§ 44
Ordnungswidrigkeiten

§ 45
Übergangsvorschriften

§ 46
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Anlage 1
(zu § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 2 und § 17 Abs. 3) Voraussetzungen für die Zulassung eines Viehhandelsunternehmens, eines Transportunternehmens oder einer Sammelstelle

Anlage 2
(zu § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 2 und § 14 Abs. 2) Anforderungen an den Betrieb eines Viehhandelsunternehmens, eines Transportunternehmens oder einer Sammelstelle

Anlage 3
(zu § 25 Abs. 1) Muster für Kontrollbücher

A. Viehhandelskontrollbuch

B. Transportkontrollbuch

C. Desinfektionskontrollbuch

Anlage 4
(zu § 27 Abs. 3 und 4) Ohrmarken zur Rinderkennzeichnung

1. Ohrmarke Vorderseite/Lochteil

2. Ohrmarke Vorderseite/Lochteil

1. und 2. Ohrmarke Rückseite/Dornteil

Anlage 5
(zu § 27 Abs. 3 und § 30 Abs. 2) Regelung über den Typ und die Struktur des Strichcodes gemäß § 27 Abs. 3 Satz 2 und § 30 Abs. 2 Satz 2

1. Art des Strichcodes

1.1 Kriterien des Strichcodetyps

1.2 Prüfziffernberechnung

2. Strichcode auf der Ohrmarke § 27 Abs. 3 Satz 2

3. Strichcode auf dem Rinderpass § 30 Abs. 2 Satz 2

Anlage 6
(zu§ 28 und§ 31Abs. 1) Rasseschlüssel

Anlage 7
(zu § 30 Abs. 1)

Anlage 8
(zu § 31 Abs. 1) Bestandsregister für Rinderhaltungen

Anlage 9
(zu § 33 Abs. 3 und 4) Ohrmarken zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen

Nummer 1

Abschnitt
A (Vorderseite/Dornteil)

Abschnitt
B (Rückseite/Lochteil) ohne Beschriftung

Abschnitt
C (Rückseite/Lochteil)

Nummer 2

Abschnitt
A (Vorderseite/Dornteil)

Abschnitt
B (Rückseite/Lochteil)

Anlage 10
(zu § 34 Abs. 1)

Anlage 11
(zu § 35 Abs.l)

A. Angaben zum Betrieb

B. Angaben zum Verbringen von Schafen und Ziegen

C. Angaben zu im Betrieb geborenen und/oder verendeten Schafen und Ziegen

D. Angaben im Fall der Überprüfung

Anlage 12
(zu § 41 Abs. 1) Bestandsregister für Schweinehaltungen


 
 
 


Drucksache 660/07

... für das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Verordnungsermächtigung geschaffen werden mit dem Ziel, ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für Haltungseinrichtungen für Nutztiere zu etablieren, das Voraussetzung für das Inverkehrbringen und das Verwenden solcher Einrichtungen sein soll. Das Verfahren soll dazu dienen, dass zukünftig nur auf Tiergerechtheit geprüfte und zugelassene serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen in Verkehr gebracht werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Nutztiere tierschutzkonform nur noch in zugelassenen Haltungssystemen untergebracht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 660/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines

2. Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

5. Sonstige Kosten

6. Bürokratiekosten

7. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes


 
 
 


Drucksache 682/07

... Antriebsfaktoren Politik im Bereich der öffentlichen Gesundheit (einschließlich Lebensmittelsicherheit) Agenda von Lissabon (Wirtschaft, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit) Politik der nachhaltigen Entwicklung Internationale Verpflichtungen: Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS-Abkommen/WTO) Der europäische Konsens über die Entwicklungspolitik (Millenniums-Entwicklungsziel) Kohärenz gemeinsame Agrarpolitik Fischereipolitik Erweiterungspolitik Verbraucherpolitik Binnenmarktpolitik Handelspolitik Politik im Bereich Innovation und Forschung Beziehungen zu Drittländern Entwicklungspolitik Auslandshilfe für Drittländer Zollstandards Betrugsbekämpfung Allgemeine Grundsätze Subsidiarität/Verhältnismäßigkeit/Rechenschaftspflicht bessere Kommunikation – bessere Regulierung – Vereinfachung – geringerer Verwaltungsaufwand Anwendungsbereich • Nutztiere • Tiere, die zur Arbeit, zu Sport-, Freizeit- oder Ausstellungszwecken genutzt werden • Haustiere • wildlebende Tiere • Tiere für Forschungs- und Lehrzwecke Partnerschaft • Tiereigentümer • Tierhalter/-nutzer • Tierärzte • Unternehmen der Lebensmittelkette • Tiergesundheitsbranche • Verbraucher, Reisende • Einzelhandel • Tierschutzverbände und andere NRO • Interessengruppen des ländlichen Raums • Wildhüter, Jäger und Landbesitzer (wildlebende Tiere) • Regierungen und andere öffentliche Einrichtungen • EU-Organe • EU-Agenturen • Internationale Organisationen Bestandteile des geltenden EU-Rechtsrahmens • innergemeinschaftlicher Handel/Binnenmarkt • Einfuhrbedingungen/Grenzkontrollen • Kontrolle, Tilgung und Überwachung von Tierkrankheiten • Tierschutz • Tierernährung,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 682/07




2 Präambel

1. Vision

2. Zweck

3. Umfang der Strategie

4. Zielsetzungen

5. Aktionsplan

Partnerschaftliche Arbeit

4 Kommunikation

Säule 1 Festlegung von Prioritäten für EU-Maßnahmen

1.1. Einstufung von mit Tieren zusammenhängenden Gefahren

Säule 2 Ein moderner Rahmen für die Tiergesundheit

2.1. Ein einziger und klarerer Rechtsrahmen

2.2. Aufbau von Systemen zur wirksamen Aufteilung von Kosten und Verantwortung

5 Tierseuchen

5 Futtermittel

2.3. Einfluss der Gemeinschaft auf internationale Standards

2.4. Ausarbeitung einer Ausfuhrstrategie auf Gemeinschaftsebene

Säule 3 Prävention, Überwachung und Krisenvorsorge bei Gefahren im Zusammenhang mit Tieren

3.1. Unterstützung von Biosicherheitsmaßnahmen im landwirtschaftlichen Betrieb

3.2. Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit

3.3. Bessere Biosicherheit an den Grenzen

3.4. Überwachung und Krisenvorsorge/-management15

5 Veterinärüberwachung

5 Notfallvorsorge

Säule 4 Wissenschaft, Innovation und Forschung

4.1. Wissenschaft

4.2. Innovation und Forschung


 
 
 


Drucksache 796/07 (Beschluss)

... "Das Verfüttern von Fetten aus Gewebe warmblütiger Landtiere und von Fischen sowie von Mischfuttermitteln, die diese Einzelfuttermittel enthalten, an Nutztiere, soweit es sich um Wiederkäuer handelt, ist verboten. Das Verbot des Satzes 1 gilt nicht für Milch und Milcherzeugnisse."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 796/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 Abs. 2 LFGB , Nr. 14 § 13 Abs. 1 LFGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 3 Nr. 20 LFGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a § 18 Abs. 1 Satz 1 und 2 LFGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 27 Buchstabe d § 39 Abs. 8 Satz 1 LFGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 40 Abs. 1 Satz 3 - neu - LFGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 42 Abs. 2 Nr. 4 LFGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe b § 44 Abs. 4 und 5 LFGB

8. Zu Artikel 1 Nr. 31 § 49 LFGB

9. Zu Artikel 1 Nr. 34 Buchstabe b Doppelbuchstabe jj1 - neu - § 60 Abs. 2 Nr. 18a - neu - LFGB ,

10. Zu Artikel 1 Nr. 34 § 60 Abs. 2 LFGB


 
 
 


Drucksache 271/1/07

... " vorgesehen. Die vorgeschlagene Formulierung könnte dazu führen, dass Tierhalter, insbesondere Hobbytierhalter, die strengeren arzneimittelrechtlichen Regelungen für ihre Tiere mit dem Argument ablehnen ihre Tiere seien nicht eigens für diesen Zweck gezüchtet worden. Von Bedeutung ist dieser Punkt insbesondere deshalb, weil zum ersten Mal eine Definition für Lebensmittel liefernde Tiere festgeschrieben würde, die sich klar auf die Zweckbestimmung des Einzeltieres und nicht auf die übliche Zweckbestimmung einer Tierart bezieht. Insofern würden möglicherweise ungewollt Maßstäbe für angrenzende Rechtstexte gesetzt. Gleichzeitig sollen aber auch die mit den Regelungen zum Equidenpass bestehenden Ausnahmemöglichkeiten für eindeutig identifizierbare Nutztiere bestehen bleiben.



Drucksache 922/07

... 23. ist besorgt darüber, dass ein wachsender Anteil der Ressourcen der Erde für die Produktion von Nutztieren verwendet wird; verweist auf den Bericht der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen "



Drucksache 365/06

... a) von Nutztieren

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 365/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Spezifische Anforderungen für Küchen- und Speiseabfälle und an Betriebe mit Nutztierhaltung

§ 3
Küchen- und Speiseabfälle aus privaten Haushaltungen

§ 4
Sonstige Küchen- und Speiseabfälle

§ 5
Betriebe mit Nutztierhaltung

Teil 3
Transport- und Nachweisverpflichtungen

§ 6
Lagerung, Beförderung und Inverkehrbringen von Gülle

§ 7
Anzeige und Betriebsregistrierung

§ 8
Reinigung und Desinfektion

§ 9
Handelspapiere, Aufzeichnungspflichten

Teil 4
Anforderungen an die Verarbeitung, Behandlung und Entsorgung tierischer Nebenprodukte

Abschnitt 1
Verarbeitungsmethoden

§ 10
Verarbeitungsmethoden

Abschnitt 2
Pasteurisierung von tierischen Nebenprodukten

§ 11
Anlagen zur Pasteurisierung

Abschnitt 3
Vergärung und Kompostierung von tierischen Nebenprodukten

Unterabschnitt 1
Anforderungen an Biogasanlagen

§ 12
Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Biogasanlage

§ 13
Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden

§ 14
Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden

§ 15
Biogasanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden

Unterabschnitt 2
Anforderungen an Kompostierungsanlagen

§ 16
Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Kompostierungsanlage

§ 17
Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden

§ 18
Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden

§ 19
Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden

Unterabschnitt 3
Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen, Untersuchungen und Probenahme bei zugelassenen Anlagen

§ 20
Gemeinsame Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen

§ 21
Untersuchungen und Probenahme in Biogas- und Kompostierungsanlagen

§ 22
Untersuchungen und Probenahme in Anlagen zur Pasteurisierung

Unterabschnitt 4
Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten

§ 23
Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten

Abschnitt 4
Anlagen zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte als Abfall

§ 24
Verbrennungsanlagen

§ 25
Ablagerung auf Deponien

Teil 5
Registrierung und Zulassung

§ 26
Registrierung und Bekanntmachung der Zulassungen

Teil 6
Ausnahmen

§ 27
Ausnahmen

Teil 7
Schlussvorschriften

§ 28
Ordnungswidrigkeiten

§ 29
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 9 Abs. 1 und 4) Handelspapiere

Handelspapier für Fermentationsrückstände oder Komposte*

Anlage 2
(§ 9 Abs. 5) Muster für Aufzeichnungen

Anlage 3
(zu § 21 Abs. 1) Probenahme

Anlage 4
(zu § 23 Abs. 1) Liste der zur Verarbeitung in Biogas- und Kompostierungsanlagen zugelassenen tierischen Nebenprodukte, soweit die Fermentationsrückstände und Komposte aus den Anlagen zur Verwertung auf Böden bestimmt sind

Anlage 5
(zu § 26 Abs. 1) Nummernschlüssel für die Betriebsart

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Kosten für die öffentlichen Haushalte

C. Spezieller Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu §§ 12

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29


 
 
 


Drucksache 718/2/06

... - Nutztierhaltungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 718/2/06




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 365/4/06

... "(3) Tierische Nebenprodukte in Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe a, b oder e der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002, Blut im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 oder Küchen- und Speiseabfälle der Kategorie 3 dürfen in eine Biogas- oder Kompostierungsanlage, die sich auf einem Betrieb mit Nutztieren befindet, nur befördert werden, wenn

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 365/4/06




Zu § 20


 
 
 


Drucksache 364/1/06

... -/AbfG Anwendung findet. Zur Gülle im Sinne dieser Verordnung gehört auch der Festmist von Nutztieren. Dadurch sind Anlagen, in denen keine Bioabfälle kompostiert werden, sondern ausschließlich Gülle im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 wie z.B. Festmist – ggf. auch zusammen mit anderen Materialien, auf die das

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b - neu - § 1 Abs. 3a - neu - BioAbfV

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Nr. 5 BioAbfV

3. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii Anhang 1 Nr. 1 Spalte 3 zur BioAbfV

4. Zu Artikel 5 Änderung der Düngemittelverordnung

5. Zu Artikel 12a - neu - Nummer 8.5 Anhang zur 4. BImSchV *

6. Zu Artikel 12a - neu - Nummer 8.6 Anhang zur 4. BImSchV


 
 
 


Drucksache 96/06

... 4. Sicherstellung, dass Tierhalter/Tierbetreuer sowie die allgemeine Öffentlichkeit stärker miteinbezogen und besser über die geltenden Tierschutznormen informiert werden und sich ihrer Rolle bei der Förderung des Schutzes und Wohlbefindens von Tieren voll bewusst sind: Im Fall landwirtschaftlicher Nutztiere beispielsweise könnte dies bedeuten dass verstärkt mit dem Einzelhandel und mit Erzeugern zusammenarbeitet wird, um das Vertrauen der Verbraucher wieder herzustellen und diese über gängige Haltungspraktiken aufzuklären, damit sie informierte Kaufentscheidungen treffen können, und dass gemeinsame Tierschutzinitiativen ausgearbeitet werden, die den Informationsaustausch erleichtern und optimale Haltungspraktiken fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/06




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ziele

3. Aktionsbereiche

4. Künftige Massnahmen

5. BUDGETÄRE Erwägungen

6. GEPLANTE Aktionen IM Bereich Schutz und WOHLBEFINDEN von Tieren1

Strategische Grundlage

1. AKTIONSBEREICH 1 - Verbesserung bestehender Mindestnormen für den Schutz und das WOHLBEFINDEN von Tieren

1.1. Hintergrund

1.2. Der Tierschutz als Eckpfeiler von Gemeinschaftspolitiken

1.3. Der Tierschutz im Mittelpunkt der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik GAP

2. AKTIONSBEREICH 2 - prioritäre FÖRDERUNG einer politisch orientierten Zukunftsforschung auf dem Gebiet des Schutzes und WOHLBEFINDENS von Tieren und der Anwendung des 3R-PRINZIPS

2.1. Hintergrund

2.2. Ein Europäisches Zentrum bzw. Labor für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren

2.3. Anwendung neuer Methoden zur praktischen Überwachung der Einhaltung von Tierschutznormen

2.4. Anwendung des 3R-Prinzips auf Tierversuche

3. AKTIONSBEREICH 3 - Einführung einheitlicher Tierschutzindikatoren

3.1. Hintergrund - das integrierte Konzept

3.2. Ein EU-Label für den Tierschutz - Klassifizierung von Produktionssystemen nach angewandten Tierschutznormen

4. AKTIONSBEREICH 4 - Sicherstellung, DASS Tierhalter/Tierbetreuer sowie die allgemeine Öffentlichkeit stärker miteinbezogen und besser über die geltenden Tierschutznormen Informiert werden und SICH ihrer ROLLE bei der FÖRDERUNG des Schutzes und WOHLBEFINDENS von Tieren VOLL bewusst SIND

4.1. Hintergrund - der Wandel der öffentlichen Meinung

4.2. Bisherige Erfolge

4.3. Informierte Tierbetreuer/Tierhalter und Bürger - die besten Verfechter des Tierschutzes

5. AKTIONSBEREICH 5 - weitere Unterstützung internationaler Initiativen zur Sensibilisierung für und Konsensfindung über den Tierschutz und Lancierung NEUER Initiativen

5.1. Hintergrund

5.2. Zusammenarbeit mit der Weltorganisation für Tiergesundheit OIE

5.3. Förderung des Tierschutzes im Rahmen der multilateralen und bilateralen Beziehungen der EU

5.4. Tierschutzaufklärung in Entwicklungsländern und Eröffnung neuer


 
 
 


Drucksache 308/06

... 1. Maßnahmen zur Erhaltung tiergenetischer Ressourcen bei landwirtschaftlichen Nutztieren werden eingeführt, die aus dem internationalen Übereinkommen über die Biologische Vielfalt resultieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Tierzuchtgesetz (TierZG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Zuchtorganisationen, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

§ 3
Anerkennung

§ 4
Verfahren

§ 5
Befristung, Entzug der Anerkennung, Mitteilungen und besondere Regelungen

§ 6
Recht auf Mitgliedschaft und Eintragung

§ 7
Leistungsprüfungen, Zuchtwertschätzung

§ 8
Ermächtigungen

Abschnitt 3
Erhaltung der genetischen Vielfalt

§ 9
Monitoring

§ 10
Ermächtigungen

§ 11
Erlass von Verwaltungsvorschriften

Abschnitt 4
Anbieten, Abgabe und Verwendung von Zuchttieren, Samen, Eizellen und Embryonen

§ 12
Zuchttiere

§ 13
Abgabe von Samen

§ 14
Verwendung des Samens

§ 15
Abgabe von Eizellen und Embryonen

§ 16
Verwendung von Eizellen und Embryonen

§ 17
Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten

§ 18
Ermächtigungen

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr

§ 19
Drittlandseinfuhr

§ 20
Ermächtigungen

§ 21
Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen und der Zollbehörden

Abschnitt 6
Überwachung, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften

§ 22
Überwachung

§ 23
Auskünfte zwischen den Behörden, Datenübermittlung und Außenverkehr

§ 24
Bekanntmachung

§ 25
Schiedsverfahren

§ 26
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 27
Rechtsverordnungen in besonderen Fällen

§ 28
Übergangsvorschriften

§ 29
Befreiung vom Preisbindungsverbot nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 30
Ermächtigung zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und zur Anpassung an das Gemeinschaftsrecht

Artikel 2
Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Tierseuchengesetzes

Artikel 4
Änderung des Tierschutzgesetzes

Artikel 5
Neubekanntmachung

Artikel 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
Anforderungen an die Anerkennung von Zuchtorganisationen

Anlage 2
Anforderungen an Zuchtbücher und Zuchtregister und an die Eintragung in Zuchtbücher und Zuchtregister

Anlage 3
Anforderungen an Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

Anlage 4
Anforderungen an Zuchtbescheinigungen und Herkunftsbescheinigungen

Anlage 5
Anforderungen an Bescheinigung für Tiere, Samen, Eizellen und Embryonen bei der Drittlandseinfuhr

Begründung

Zu Artikel 1

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Ablösung des Tierzuchtgesetzes

II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

III. Kosten

1. Haushaltskosten ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

IV. Auswirkungen auf das Preisniveau

V. Auswirkungen auf die Umwelt

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Artikel 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 119/1/06

... -Nutztierhaltungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Inhaltsübersicht ,* Nr. 2 § 2 Nr. 5 bis 16 , Nr. 3a § 13 , Nr. 3b § 13a - neu -, § 13b - neu - , Nr. 7 § 26 Abs. 1 Nr. 17 , Nr. 8 § 27 Abs. 3, Abs. 4 Satz 1, 2 - neu -

A. Allgemeines

B. Einzelvorschriften

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu § 13

Zu § 13a

Zu § 13b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

2. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 5 Satz 1 Nr. 1

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 3 Satz 2 , Nr. 8 § 27 Abs. 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 4

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 4 Satz 2 *

6. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 20 Satz 1

7. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 1 Nr. 1

8. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 23 Abs. 2 Nr. 3

9. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 25 Abs. 6

10. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 11

11. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 12

12. Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 13 Satz 2 - neu -

13. Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 14


 
 
 


Drucksache 364/06 (Beschluss)

... -/AbfG Anwendung findet. Zur Gülle im Sinne dieser Verordnung gehört auch der Festmist von Nutztieren. Dadurch sind Anlagen, in denen keine Bioabfälle kompostiert werden, sondern ausschließlich Gülle im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 wie z.B. Festmist – ggf. auch zusammen mit anderen Materialien, auf die das

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/06 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Änderung von Verordnungen zur Anpassung an das Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsrecht

1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b - neu - § 1 Abs. 3a - neu - BioAbfV

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Nr. 5 BioAbfV

3. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii Anhang 1 Nr. 1 Spalte 3 zur BioAbfV

4. Zu Artikel 5 Änderung der Düngemittelverordnung

5. Zu Artikel 12a - neu - Nummer 8.5 Anhang zur 4. BImSchV


 
 
 


Drucksache 718/06

... -Nutztierhaltungsverordnung



Drucksache 365/1/06

... (2a) Werden Küchen- und Speiseabfälle nach Absatz 1 zur Verarbeitung in andere als in Absatz 2 genannte Biogas- oder Kompostierungsanlagen befördert und befindet sich die Biogas- oder Kompostierungsanlage nicht in einem zum Schutz vor der Übertragung von Seuchenerregern ausreichenden Abstand von Bereichen, in denen Nutztiere gehalten werden, müssen die Küchen- und Speiseabfälle vor dem Befördern in den Betrieb pasteurisiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 365/1/06




1. Zu § 1 Abs. 1

2. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb

3. Zu § 3 Abs. 2a - neu -In § 3 ist nach Absatz 2 folgender Absatz 2a einzufügen:

4. Zu § 4 Abs. 2

5. Zu § 5 Abs. 1 Satz 1, Satz 2

6. Zu § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3

7. Zu § 6 Abs. 1

8. Zu § 6 Abs. 2

9. Zu § 6 Abs. 5 - neu -Dem § 6 ist folgender Absatz 5 anzufügen:

10. Zu § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

11. Zu § 8 Abs. 2 Satz 1

12. Zu § 9 Abs. 2 Satz 3 und 7

13. Zu § 10 Abs. 1 Satz 2 - neu -Dem § 10 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

14. Zu § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 - neu -

15. Zu § 13 Abs. 1 Satz 2

16. Zu § 16 Nr. 2 Buchstabe c - neu -In § 16 sind in Nummer 2 Buchstabe b am Ende der Punkt durch das Wort und zu ersetzen und folgender Buchstabe c anzufügen:

17. Zu § 17 Abs. 1 Satz 2

18. Zu § 17 Abs. 3 - neu -Dem § 17 ist folgender Absatz 3 anzufügen:

19. Zu § 23 Abs. 3 Satz 1, Abs. 5

20. Zu § 24 Abs. 2

21. Zu § 25 Satz 2 - neu -Dem § 25 ist folgender Satz anzufügen:

22. Zu § 27 Abs. 2 Satz 2

23. Zu § 28 Abs. 1 Nr. 5a - neu -In § 28 Abs. 1 ist nach Nummer 5 folgende Nummer 5a einzufügen:

24. Zu Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 und 4

25. Zu Anlage 5 Nr. 2 zu § 26 Abs. 1


 
 
 


Drucksache 470/06

... -Nutztierhaltungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 470/06




Zu der Entschließung wird Folgendes ausgeführt:


 
 
 


Drucksache 119/3/06

... -Nutztierhaltungsverordnung Punkt 52 der 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/3/06




Zu Artikel 1

A. Allgemeines

B. Einzelvorschriften

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu § 13

Zu § 13a

Zu § 13b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e


 
 
 


Drucksache 718/3/06

... -Nutztierhaltungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 718/3/06




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 119/06

... -Nutztierhaltungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

§ 16
Anwendungsbereich

§ 17
Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Schweine

§ 18
Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Saugferkel

§ 19
Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Jungsauen und Sauen

§ 20
Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Eber

§ 21
Allgemeine Anforderungen an das Halten von Schweinen

§ 22
Besondere Anforderungen an das Halten von Saugferkeln

§ 23
Besondere Anforderungen an das Halten von Absatzferkeln

§ 24
Besondere Anforderungen an das Halten von Zuchtläufern und Mastschweinen

§ 25
Besondere Anforderungen an das Halten von Jungsauen und Sauen

Artikel 2
Neubekanntmachung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

3 Allgemeines

3 Einzelvorschriften

Zusätzliche Begründung zu § 2 Nr. 5 und § 16:

Zusätzliche Begründung zu § 17 Abs. 3 Nr. 5:

Zusätzliche Begründung zu § 17 Abs. 4:

Zusätzliche Begründung zu § 25 Abs. 7:

Zu § 27


 
 
 


Drucksache 81/06

... tragen dürfen nur in der Nutztierhaltung bzw. bei der Abrichtung von Tieren Verwendung finden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 81/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 1
Ausführungen zu §§ 1- 58 Waffengesetz

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Vorbemerkungen

I. Verbringen nach Deutschland endgültig

II. Mitnahme nach Deutschland vorübergehend

III. Verbringen aus Deutschland endgültig

IV. Mitnahme aus Deutschland vorübergehend

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Abschnitt 2
Ausführungen zu Anlagen 1 und 2 Waffengesetz

Zu Anlage 1:

Zu Abschnitt 1:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.I -A1-UA1-1.1

Anl.I -A1-UA1-1.2

Anl.I -A1-UA1-1.2.1

Anl.I -A1-UA1-1.2.2

Anl.I -A1-UA1-1.3

Anl.I -A1-UA1-1.3.1

Anl.I -A1-UA1-1.3.3

Anl.I -A1-UA1-1.3.4

Anl.I -A1-UA1-1.3.5

Anl.I -A1-UA1-1.3.6

Anl.I -A1-UA1-1.4

Anl.I -A1-UA1-1.4.6

Anl.I -A1-UA1-1.5

Anl.I -A1-UA1-2.

Anl.I -A1-UA1-2.1

Anl.I -A1-UA1-2.2

Anl.I -A1-UA1-2.3

Anl.I -A1-UA1-2.5

Anl.I -A1-UA1-2.7

Anl.I -A1-UA1-2.8

Anl.I -A1-UA1-2.9

Anl.I -A1-UA1-3.1

Anl.I -A1-UA1-3.2

Anl.I -A1-UA1-3.3

Anl.I -A1-UA1-3.6

Anl.I -A1-UA1-3.7

Anl.I -A1-UA1-4

Anl.I -A1-UA1-4.1

Anl.I -A1-UA1-4.2

Anl.I -A1-UA1-5

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.I -A1-UA2-1.1

Anl.I -A1-UA2-1.2.1

Anl.I -A1-UA2-1.2.3

Anl.I -A1-UA2-1.2.4

Anl.I -A1-UA2-1.2.5

Anl.I -A1-UA2-1.2.6

Anl.I -A1-UA2-1.3

Anl.I -A1-UA2-2.1

Anl.I -A1-UA2-2.1.1

Anl.I -A1-UA2-2.1.4

Anl.I -A1-UA2-2.2

Zu Unterabschnitt 3:

Anl.I -A1-UA3

Anl.I -A1-UA3-1.1

Anl.I -A1-UA3-1.4

Anl.I -A1-UA3-1.4.1

Anl.I -A1-UA3-1.4.2

Anl.I -A1-UA3-1.4.3

Anl.I -A1-UA3-2

Anl.I -A1-UA3-3

Anl.I -A1-UA3-3.1

Anl.I -A1-UA3-3.2

Zu Abschnitt 2:

Anl.I -A2-1

Anl.I -A2-2

Anl.I -A2-3

Anl.I -A2-4

Anl.I -A2-5

Anl.I -A2-6

Anl.I -A2-7

Anl.I -A2-8.1

Anl.I -A2-8.2

Zu Abschnitt 3:

Anl.I -A3

Zu Anlage 2:

Zu Abschnitt 1

Anl.II -A1-1.1

Anl.II -A1-1.2.1

Anl.II -A1-1.2.2

Anl.II -A1-1.2.3

Anl.II -A1-1.2.4

Anl.II -A1-1.3.1

Anl.II -A1-1.3.2

Anl.II -A1-1.3.3

Anl.II -A1-1.3.5

Anl.II -A1-1.3.6

Anl.II -A1-1.4

Anl.II -A1-1.4.1

Anl.II -A1-1.4.2

Anl.II -A1-1.4.3

Anl.II -A1-1.4.4

Anl.II -A1-1.5.1

Anl.II -A1-1.5.2

Anl.II -A1-1.5.3

Anl.II -A1-1.5.4

Anl.II -A1-1.5.5

Anl.II -A1-1.5.6

Zu Abschnitt 2:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.II -A2-UA1

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.II -A2-UA2-1.1

Anl.II -A2-UA2-1.3

Anl.II -A2-UA2-1.4

Anl.II -A2-UA2-1.5

Anl.II -A2-UA2-1.7

Anl.II -A2-UA2-1.8 und 1.9

Anl.II -A2-UA2-1.11

Anl.II -A2-UA2-1.12

Anl.II -A2-UA2-2

Anl.II -A2-UA2-3.1

Anl.II -A2-UA2-3.3

Anl.II -A2-UA2-4.1, 5.1 und 5.2

Anl.II -A2-UA2-6.1

Anl.II -A2-UA2-7.5

Anl.II -A2-UA2-7.6 und 7.7

Zu Unterabschnitt 3:

Anl.II -A2-UA3-1

Anl.II -A2-UA3-1.1

Anl.II -A2-UA3-1.2

Anl.II -A2-UA3-2

Anl.II -A2-UA3-2.1

Zu Abschnitt 3:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.II -A3-UA1

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.II -A3-UA2

Anl.II -A3-UA2-1

Anl.II -A3-UA2-2

Anl.II -A3-UA2-3

Anl.II -A3-UA2-4

Abschnitt 3
Bestimmungen zu den Anlagen der WaffVwV

1. Verzeichnis der Anlagen

2. Beschaffung der Vordrucke:

Abschnitt 4
Übergangsregelungen für die Anlagen

Abschnitt 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 364/06

... bbb) In Spalte 3 werden die Sätze 1 und 2 durch folgende Sätze ersetzt: "Bestimmungen dieser Verordnung für tierische Ausscheidungen, auch mit Einstreu, nur anwendbar, soweit sie nicht als tierische Nebenprodukte von Nutztieren der Verordnung (EG) Nr. 1774/20023) unterliegen. Bestimmungen dieser Verordnung für Altstroh nur anwendbar, soweit es nicht als Wirtschaftsdünger dem Düngemittelrecht unterliegt. Infektiöse Materialien sind generell von der Verwertung ausgeschlossen.".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Bioabfallverordnung

Artikel 2
Änderung der Abwasserverordnung

Artikel 3
Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung

Artikel 4
Änderung der Futtermittelverordnung

Artikel 5
Änderung der Düngemittelverordnung

Artikel 6
Änderung der Fahrpersonalverordnung

Artikel 7
Änderung der Fleischermeisterverordnung

Artikel 8
Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Tierwirt

Artikel 9
Änderung der Revierjäger-Ausbildungsverordnung

Artikel 10
Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf

Artikel 11
Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf

Artikel 12
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Tierpflegemeister/ Geprüfte Tierpflegemeisterin

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Kosten für die öffentlichen Haushalte und sonstige Kosten

C. Spezieller Teil

Zu Artikel 1

4 Allgemein:

Zu 1.:

Zu 2.:

Zu 3.:

Zu 4:

Zu 5.:

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu 6:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 718/06 (Beschluss)

... -Nutztierhaltungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 718/06 (Beschluss)




Anlage
Änderung und Entschließung zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung


 
 
 


Drucksache 718/1/06

... - Nutztierhaltungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 718/1/06




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 788/1/06

... die Möglichkeit einer Lockerung der Maßnahmen für die Zeit vor, in der der Vektor nicht aktiv ist. Diese Erleichterung sollte auch für das Verbringen von Zucht- und Nutztieren innerhalb der 20-km-Gebiete gelten. Das Mitführen von Erklärungen über durchgeführte Repellentbehandlungen kann auf die vektoraktive Zeit beschränkt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 788/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 - neu - § 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc *

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 - neu - § 1 Abs. 2 - neu -

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 bis 4 - neu - §§ 6 bis 9 - neu -, §§ 10 und 11 - neu -, Anlage


 
 
 


Drucksache 203/06

... -Nutztierhaltungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 203/06




1. Entschließung des Bundesrates zur Pelztierhaltung Drucksache 766/01 Beschluss

3 Sachstand

2. Entschließung des Bundesrates zur Tierschutz-Schlachtverordnung Drucksache 163/03 Beschluss und Drucksache 741/03 Beschluss

3 Sachstand

zur Tierschutz-Schlachtverordnung allgemein

zur Thematik Schächten

3. Entschließung des Bundesrates zum Verbot der Haltung bestimmter wildlebender Tierarten im Zirkus und zur Einrichtung eines Zirkuszentralregisters Drucksache 595/03 Beschluss

3 Sachstand

4. Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines obligatorischen Prüfverfahrens für Haltungssysteme für Legehennen Drucksache 574/03 Beschluss

3 Sachstand

5. Entschließung des Bundesrates zur Weiterentwicklung ausgestalteter Käfige und zum Ausbau der Auslauf- und Bodenhaltung in der Legehennenhaltung Drucksache 482/04 Beschluss

3 Sachstand


 
 
 


Drucksache 119/06 (Beschluss)

... -Nutztierhaltungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/06 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

A Änderungen

1. Artikel 1 Nr. 1 Inhaltsübersicht , Nr. 2 § 2 Nr. 5 bis 16 , Nr. 3b - neu - § 13 , Nr. 3c - neu - § 13a - neu -, § 13b - neu - , Nr. 7 § 26 Abs. 1 Nr. 17 , Nr. 8 § 27 Abs. 3, Abs. 4 Satz 1, 2 - neu -

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelvorschriften

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu § 13

Zu § 13a

Zu § 13b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

2. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 5 Satz 1 Nr. 1

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 3 Satz 2 , Nr. 8 § 27 Abs. 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 4

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 20 Satz 1

6. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 1 Nr. 1

7. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 23 Abs. 2 Nr. 3

8. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 25 Abs. 6

9. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 11

10. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 12

11. Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 13 Satz 2 - neu -

12. Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 14

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 365/06 (Beschluss)

... (2a) Werden Küchen- und Speiseabfälle nach Absatz 1 zur Verarbeitung in andere als in Absatz 2 genannte Biogas- oder Kompostierungsanlagen befördert und befindet sich die Biogas- oder Kompostierungsanlage nicht in einem zum Schutz vor der Übertragung von Seuchenerregern ausreichenden Abstand von Bereichen, in denen Nutztiere gehalten werden, müssen die Küchen- und Speiseabfälle vor dem Befördern in den Betrieb pasteurisiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 365/06 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zur Durchführung des Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung - TierNebV)

1. Zu § 1 Abs. 1

2. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb

3. Zu § 3 Abs. 2a - neu -In § 3 ist nach Absatz 2 folgender Absatz 2a einzufügen:

4. Zu § 5 Abs. 1 Satz 1, Satz 2

5. Zu § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3

6. Zu § 6 Abs. 1

7. Zu § 6 Abs. 2

8. Zu § 6 Abs. 5 - neu -Dem § 6 ist folgender Absatz 5 anzufügen:

9. Zu § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

10. Zu § 8 Abs. 2 Satz 1

11. Zu § 9 Abs. 2 Satz 3 und 7

12. Zu § 10 Abs. 1 Satz 2 - neu -Dem § 10 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

13. Zu § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 - neu -

14. Zu § 13 Abs. 1 Satz 2

15. Zu § 16 Nr. 2 Buchstabe c - neu -In § 16 sind in Nummer 2 Buchstabe b am Ende der Punkt durch das Wort und zu ersetzen und folgender Buchstabe c anzufügen:

16. Zu § 17 Abs. 1 Satz 2

17. Zu § 17 Abs. 3 - neu -Dem § 17 ist folgender Absatz 3 anzufügen:

18. Zu § 25 Satz 2 - neu -Dem § 25 ist folgender Satz anzufügen:

19. Zu § 27 Abs. 2 Satz 2

20. Zu § 28 Abs. 1 Nr. 5a - neu -In § 28 Abs. 1 ist nach Nummer 5 folgende Nummer 5a einzufügen:

21. Zu Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 und 4

22. Zu Anlage 5 Nr. 2 zu § 26 Abs. 1


 
 
 


Drucksache 788/06 (Beschluss)

... die Möglichkeit einer Lockerung der Maßnahmen für die Zeit vor, in der der Vektor nicht aktiv ist. Diese Erleichterung sollte auch für das Verbringen von Zucht- und Nutztieren innerhalb der 20-km-Gebiete gelten. Das Mitführen von Erklärungen über durchgeführte Repellentbehandlungen kann auf die vektoraktive Zeit beschränkt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 788/06 (Beschluss)




Anlage
Änderung zur Vierten Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 119/2/06

... -Nutztierhaltungsverordnung Punkt 52 der 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/2/06




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 119/4/06

... -Nutztierhaltungsverordnung Punkt 52 der 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006



Drucksache 437/05

... -Nutztierhaltungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 437/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

1. In der Inhaltsübersicht wird Abschnitt 4 durch folgende Abschnitte ersetzt:

2. § 2 wird wie folgt geändert:

3. In § 3 Abs. 1 und im einleitenden Satzteil des 4 Abs. 1 Satz 1

4. Nach § 15 wird folgender Abschnitt eingefügt:

§ 16
Verbot der Haltung bestimmter Tiere

§ 17
Anwendungsbereich

§ 18
Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Pelztiere

§ 19
Allgemeine Anforderungen an das Halten von Pelztieren

§ 20
Besondere Anforderungen an das Halten von Nerzen, Iltissen, Füchsen und Marderhunden

§ 21
Besondere Anforderungen an das Halten von Sumpfbibern und Chinchillas

5. Der bisherige Abschnitt 4 wird der neue Abschnitt 5.

6. Die bisherigen §§ 16 bis 18 werden die neuen §§ 22 bis 24.

7. Der neue § 22 wird wie folgt geändert:

8. Dem neuen § 23 werden folgende Absätze angefügt:

Artikel 2
Neubekanntmachung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 2

Zu § 16

Zu § 18

Zu § 19

Zu §§ 20

Zu § 22

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 466/05

... /EG über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere gelten für den Sektor zur Zeit keine speziellen Gemeinschaftsvorschriften. Die Kommission hat daher beschlossen, eine spezifische Richtlinie des Rates mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern vorzuschlagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 466/05




1. Inhalt des Vorschlags

- Gründe für den Vorschlag und Ziele

- Allgemeiner Hintergrund

- Existierende Rechtsvorschriften

- Übereinstimmung mit anderen Politiken und Zielen der Union

2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

- Konsultation von Interessengruppen

Zusammenfassung und Berücksichtigung der Reaktionen

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Veröffentlichung der Sachverständigengutachten

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

- Wahl der Instrumente

4. BUDGETÄRE Auswirkungen

5. WEITERE Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Bedingungen für die Hühnerhaltung

Artikel 4
Schulung und Anleitung von mit Hühnern umgehenden Personen

Artikel 5
Etikettierung von Geflügelfleisch

Artikel 6
Übermittlung von Daten durch die Mitgliedstaaten und anschließender Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat

Artikel 7
Sanktionen

Artikel 8
Durchführungsbefugnisse

Artikel 9
Ausschussverfahren

Artikel 10
Umsetzung

Artikel 11
Inkrafttreten

Artikel 12
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Anhang I

3 Tränkanlagen

3 Fütterung

3 Einstreu

3 Lärm

3 Licht

3 Inspektion

3 Reinigung

3 Buchführung

Chirurgische Eingriffe

Anhang II

Mitteilung

Auflagen für Betriebe und Personal

Innerbetriebliche Überwachung und Aufzeichnung

Anhang III

Anhang IV

Anhang V


 
 
 


Drucksache 466/05 (Beschluss)

... /EG des Rates über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere getroffenen Regelungen hinaus. Dies ist aus Sicht des Bundesrates nicht erforderlich. Vielmehr sollte eine Harmonisierung mit den bereits bestehenden Regelungen erfolgen. Insbesondere die Angaben zu Nummer 11 Buchstaben f, g und h sind aufwändig zu erheben und belasten die Betriebe erheblich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 466/05 (Beschluss)




1. Zur Vorlage allgemein

2. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 3

Zu den Artikeln 4

Zu Anhang I

Zu Anhang III

Zu Anhang IV


 
 
 


Drucksache 766/05

... Im Rahmen der achten Sitzung der Arbeitsgruppe (22. - 24. September 2004) zu diesem Versuchstierübereinkommen konnten die fachlichen Arbeiten für die Empfehlungen zur Haltung der verschiedenen Arten von Versuchstieren auf den neuen wissenschaftlichen Stand gebracht und abgeschlossen werden. Der abgestimmte Entwurf für die neuen Empfehlungen enthält in dem sog. Anhang A Mindeststandards für die Haltung von Kleinnagern bis zu landwirtschaftlichen Nutztieren, die in Versuchen gehalten werden. Dazu mussten noch die Arbeiten an den Kapiteln für Fische, Amphibien und Reptilien abgeschlossen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 766/05




Anlage 1
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01. Januar - 30. Juni 2004

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

IV. Parlamentarische Versammlung PV

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen KGRE

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates

1. Menschenrechtsfragen

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

4. Terrorismusbekämpfung

5. Sozialpolitik

6. Raumordnerische Zusammenarbeit, Kommunal- und Regionalpolitik

7. Sport

8. Bildung und Kultur

5 Demokratieerziehung

Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit

5 Geschichtsunterricht

5 Fremdsprachen

5 Lehrerfortbildungsprogramm

9. Medien

Anlage 1
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004

Anlage 2
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004

Anlage 3
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004

Anlage 4
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004

Anlage 2
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01. Juli - 31. Dezember 2004

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates

Anlage 1
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004

Anlage 2
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004

Anlage 3
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004

Anlage 4
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004


 
 
 


Drucksache 357/05

... a) In Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a werden nach dem Wort "Nutztiere" die Wörter "und Gehegewild" eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 357/05




Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen

Anlage
Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen

Artikel 7b
Änderung des Tierschutzgesetzes

Artikel 7c
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Artikel 7d
Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes

Artikel 10b
Änderung der Weinverordnung

Artikel 10c
Änderung der Wein-Überwachungsverordnung


 
 
 


Drucksache 466/1/05

... /EG des Rates über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere getroffenen Regelungen hinaus. Dies ist aus Sicht des Bundesrates nicht erforderlich. Vielmehr sollte eine Harmonisierung mit den bereits bestehenden Regelungen erfolgen. Insbesondere die Angaben zu Nummer 11 Buchstaben f, g und h sind aufwändig zu erheben und belasten die Betriebe erheblich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 466/1/05




Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 3

Zu den Artikeln 4

Zu Anhang I

Zu Anhang III

Zu Anhang IV


 
 
 


Drucksache 809/05

... 1. entgegen Artikel 7 Abs. 1, auch in Verbindung mit Abs. 2, ein aus Säugetieren gewonnenes Protein, ein tierisches Protein oder ein Futtermittel, das solche Proteine enthält, an Wiederkäuer oder einen dort genannten Stoff an Nutztiere venfüttert,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 809/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Futtermittelverordnung

1. § 35c Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

2. Im Zehnten Abschnitt wird vor dem bisherigen § 36 folgende Vorschrift eingefügt:

3. Der bisherige § 36 wird neuer § 36a; er wird wie folgt geändert:

4. Die Anlage 5a Teil B wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Verordnung über das Verbot der Einfuhr bestimmter Futtermittel aus China (Futtermitteleinfuhrverbotsverordnung - FuttEinfVerbV)

§ 1
Einfuhrverbot

§ 2
Ausnahmen vom Einfuhrverbot

§ 3
Straftaten

§ 4
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 3
Änderung der EG-Verfütterungsverbotsdurchführungsverordnung

Artikel 4
Aufheben von Vorschriften

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 672/05

... Die artgerechte Haltung von Zuchtfischen fällt in den Rahmen der allgemeinen Vorschriften der Gemeinschaft zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere. Wissenschaftliche Empfehlungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und die Empfehlungen des Europarates zum Schutz von Fischen (im Rahmen des Europäischen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/05




Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

4 Methodik

4 Folgenabschätzung

Positive Auswirkungen

Negative Auswirkungen

3. rechtliche Elemente des Vorschlags

4. finanzielle Auswirkungen

5. weitere Informationen

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Definitionen

Kapitel II
Aquakulturanlagen und zugelassene Verarbeitungsbetriebe

Artikel 4
Zulassung von Aquakulturanlagen und Verarbeitungsbetrieben

Artikel 5
Zulassungsbedingungen

Artikel 6
Betriebsregister

Artikel 7
Überwachung

Artikel 8
Buchführung

Artikel 9
Gute Hygienepraxis

Artikel 10
Tiergesundheitsüberwachung

Kapitel III
Tiergesundheitsvorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen

Artikel 11
Geltungsbereich

Artikel 12
Allgemeine Vorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur

Artikel 13
Seuchenverhütung im Rahmen von Beförderungen

Artikel 14
Herkunftssicherung und Bescheinigung

Artikel 15
Allgemeine Vorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur für die Zucht

Artikel 16
Bewegung von Tieren empfänglicher Arten aus Aquakulturanlagen in seuchenfreie Gebiete

Artikel 17
Bewegung von Tieren nicht empfänglicher Arten aus Aquakulturanlagen in seuchenfreie Gebiete

Artikel 18
Tiere und Erzeugnisse aus Aquakultur, die zur Weiterverarbeitung vor dem Verzehr in den Verkehr gebracht werden

Artikel 19
Tiere und Erzeugnisse aus Aquakultur, die ohne Weiterverarbeitung zum Verzehr in den Verkehr gebracht werden

Artikel 20
Aussetzung wild lebender Wassertiere in für seuchenfrei erklärten Mitgliedstaaten, Zonen

Artikel 21
Inverkehrbringen von Wassertieren von Zierarten

Kapitel IV
Einfuhr von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen aus Drittländern

Artikel 22
Allgemeine Vorschriften für die Einfuhr von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen aus Drittländern

Artikel 23
Liste von Drittländern und Teilen von Drittländern, aus denen die Einfuhr von Tieren und Erzeugnissen aus Aquakultur zugelassen ist

Artikel 24
Dokumente

Artikel 25
Durchführungsvorschriften

Kapitel V
Mitteilung und Mindestvorschriften für die Bekämpfung von Wassertierkrankheiten

Artikel 26
Innerstaatliche Seuchenmitteilung

Artikel 27
Mitteilung an andere Mitgliedstaaten, die Kommission und die EFTA-Länder

Artikel 28
Erste Bekämpfungsmaßnahmen

Artikel 29
Epidemiologische Untersuchungen

Artikel 30
Aufhebungen von Beschränkungen

Artikel 31
Einführungsvorschrift

Artikel 32
Allgemeine Maßnahmen

Artikel 33
Ernte und Weiterverarbeitung

Artikel 34
Entfernung und unschädliche Beseitigung

Artikel 35
Stilllegung

Artikel 36
Schutz von Wassertieren

Artikel 37
Aufhebung von Maßnahmen

Artikel 38
Allgemeine Vorschriften

Artikel 39
Sperrmaßnahmen

Artikel 40
Bekämpfung von Krankheiten im Sinne von Anhang III Teil II bei frei lebenden Wassertieren

Artikel 41
Neu auftretende Krankheiten

Artikel 42
Verfahren für die Festlegung von Ad-hoc-Maßnahmen zur Bekämpfung von Krankheiten im Sinne von Anhang III Teil II

Artikel 43
Einzelstaatliche Vorschriften zur Begrenzung der Auswirkungen von nicht in Anhang III Teil II aufgelisteten Krankheit

Kapitel VI
Bekämpfungsprogramme und Impfung

Artikel 44
Erstellung und Genehmigung von Bekämpfungs- und Tilgungsprogramme

Artikel 45
Inhalt der Programme

Artikel 46
Laufzeit von Programmen

Artikel 47
Krisenpläne für neu auftretende und exotische Krankheiten

Artikel 48
Impfung

Kapitel VII
Seuchenfreiheitsstatus

Artikel 49
Seuchenfreie Mitgliedstaaten

Artikel 50
Seuchenfreie Zonen oder Kompartimente

Artikel 51
Listen seuchenfreier Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente

Artikel 52
Erhaltung des Seuchenfreiheitsstatus

Artikel 53
Aussetzung und Wiederherstellung des Seuchenfreiheitsstatus

Kapitel VIII
Zuständige Behörden und Laboratorien

Artikel 54
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 55
Gemeinschaftliche Referenzlaboratorien

Artikel 56
Nationale Referenzlaboratorien

Artikel 57
Diagnosestellung und Diagnosemethoden

Kapitel IX
Kontrollen, elektronische Datenübermittlung und Sanktionen

Artikel 58
Kontrollen und Buchprüfungen der Gemeinschaft

Artikel 59
Elektronische Datenübermittlung

Artikel 60
Sanktionen

Kapitel X
Änderungen, Durchführungsvorschriften und Ausschussverfahren

Artikel 61
Änderungen und Durchführungsvorschriften

Artikel 62
Ausschussverfahren

Kapitel XI
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 63
Aufhebung

Artikel 64
Übergangsvorschriften

Artikel 65
Umsetzung

Artikel 66
Inkrafttreten

Artikel 67
Adressaten

Anhang I
Definitionen

Anhang II
Verbindliche Einträge im amtlichen Register für Aquakulturanlagen und zugelassene Verarbeitungsbetriebe

Teil I
zugelassene Aquakulturanlagen

Teil II
zugelassene Verarbeitungsbetriebe

Anhang III
Liste der Krankheiten

Teil I
Kriterien für die Auflistung von Krankheiten

A. Für exotische Krankheiten müssen die Kriterien gemäß Nummer 1 sowie Nummer 2 oder 3 erfüllt sein.

B. Für nicht exotische Krankheiten sollten die Kriterien gemäß den Nummern 1, 4, 5, 6, 7, sowie 2 oder 3 erfüllt sein.

Teil II
Liste der Krankheiten

Anhang IV
Überwachung und Kontrolle von Zuchtbetrieben und Weichtierzuchtgebieten

2 Risikoniveau

Hochgefährdete Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete sind Betriebe oder Gebiete,

Durchschnittlich gefährdet sind Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete,

Gering gefährdet sind Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete,

Arten der Gesundheitsüberwachung

Aktive Überwachung bedeutet:

Gezielte Überwachung bedeutet:

Anhang V
Bedingungen für die Erklärung der Seuchenfreiheit eines Mitgliedstaats, einer Zone oder eines Kompartiments

Teil I
seuchenfreie Mitgliedstaaten

1. Erklärung der Seuchenfreiheit aus historischen Gründen

1.1. Mitgliedstaaten, in denen empfängliche Arten gehalten werden, in denen jedoch seit mindestens 25 Jahren vom Tag des Inkrafttretens dieser Richtlinie an gerechnet und trotz Vorliegens von Bedingungen, die den klinischen Verlauf von Krankheiten begünstigen, keine Krankheiten festgestellt wurden, können als seuchenfrei angesehen werden, sofern folgende Bedingungen gegeben sind:

1.2. Grundlegende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen im Sinne von Nummer 1.1 Buchstabe a umfassen mindestens Folgendes:

1.3. Das Frühwarnsystem gemäß Nummer 1.2 Buchstabe b muss zumindest Folgendes gewährleisten:

2. Erklärung der Seuchenfreiheit auf der Grundlage der gezielten Überwachung

Teil II
seuchenfreie Zonen BZW. KOMPARTIMENTE

1. Zonen

2. Aus mehreren Zuchtbetrieben oder Weichtierzuchtgebieten bestehende Kompartimente, deren Seuchenstatus vom Seuchenstatus angrenzender natürlicher Gewässer abhängt

3. Aus mehreren einzelnen Zuchtbetrieben bestehende Kompartimente, deren Seuchenstatus vom Seuchenstatus angrenzender natürlicher Gewässer abhängt

4. Sondervorschriften für einzelne Zuchtbetriebe, die ihre Zuchttätigkeit aufnehmen bzw. wieder aufnehmen

Anhang VI
Funktionen und Aufgaben von Laboratorien

Teil I
gemeinschaftliche Referenzlaboratorien

Teil II
nationale Referenzlaboratorien

Teil III
Laboratorien IN anderen Mitgliedstaaten

Anhang VII
Kriterien und Bedingungen für die Erstellung von Krisenplänen

Anhang VIII
Entsprechungstabelle

Begründung

1. Hintergrund

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Kontext

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen

2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

Konsultation von Interessengruppen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Rechtsinstrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

1. Dem Artikel 3 Absatz 1 werden folgende Gedankenstriche angefügt:

2. Es wird folgender Artikel 3b eingefügt:

3. Artikel 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

4. Dem Artikel 24 wird folgender Absatz angefügt:

5. Dem Anhang werden folgende Gedankenstriche angefügt:

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 936/05

„Für die Erhebung über die Viehbestände (§§ 18 bis 20a) dürfen auch Angaben, die auf Grund von Rechtsvorschriften zur Kennzeichnung und Registrierung von landwirtschaftlichen Nutztieren oder auf Grund tierseuchenrechtlicher Vorschriften über die Anzeige und Registrierung von Betrieben erteilt wurden, sowie die Hilfsmerkmale Vor- und Familiennamen oder Firma und Anschrift der Inhaber oder Leiter der Betriebe oder Unternehmen und das Kennzeichen zu ihrer Identifikation verwendet werden.“

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 936/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Agrarstatistikgesetzes

Artikel 2
Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

Artikel 3
Neufassung des Agrarstatistikgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Ausgangslage, Zielsetzung des Gesetzentwurfs

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs

3 Gesetzesfolgen

B. Kosten

1. Kosten der öffentlichen Haushalte

1.1 Kosten ohne Vollzugsaufwand

1.2 Vollzugsaufwand in Bund und Ländern

1.3 Kosten der Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Preiswirkung Unmittelbare

C. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.