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"Molkereien"
Drucksache 212/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Rinder -Leukose-Verordnung, der Tuberkulose -Verordnung und der Brucellose -Verordnung
... 2. die Milch der Kühe des Bestandes entweder vor Abgabe oder Verfütterung aufzukochen oder an Sammelmolkereien abzugeben, in denen eine ausreichende Erhitzung sichergestellt ist,
Drucksache 645/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Milcherzeuger
... Der Betrag in Höhe von 32,19 Millionen Tonnen deckt die Jahresmenge ab, die sich aus den in den Monatsmeldungen der BLE über Rohmilchlieferungen von Kuhmilch an deutsche Molkereien gemäß Artikel 1a Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zur Durchführung einer Sonderbeihilfe für bestimmte Milcherzeuger (Milchsteigerungsvermeidungsbeihilfenverordnung - MilchSt- VerBeihV)
§ 1 Zweck
§ 2 Zuständigkeit
§ 3 Höhe der Beihilfe
§ 4 Gewährung der Beihilfe
§ 5 Antrag
§ 6 Nachweis über die Nichtsteigerung
§ 7 Übermittlung von Betriebsdaten
§ 8 Aufbewahrungs-, Duldungs- und Mitwirkungspflichten
§ 9 Mitteilungen
§ 10 Außerkrafttreten
Artikel 2 Änderung der Milchverringerungsbeihilfenverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5 Bund
Länder und Kommunen
5. Weitere Kosten
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3942 - BMEL: Entwurf Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Milcherzeuger
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
5 Bürger
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund
Drucksache 222/2/16
Antrag des Freistaates Bayern
Verordnung über die Durchführung besonderer Vereinbarungen und Beschlüsse anerkannter Agrarorganisationen und nicht anerkannter Erzeugerorganisationen über die Planung der Erzeugung im Milchsektor (Milch-Sonder-Agrarmarktstrukturverordnung - MilchSonAgrarMSV )
... Die in der Verordnung geregelte Andienungspflicht betrifft ausschließlich das Verhältnis zwischen anerkannten Erzeugerorganisationen und ihren Mitgliedern, z.B. den Milcherzeugern. Sie gilt nicht für Genossenschaftsmolkereien. Diese unterliegen dem Genossenschaftsrecht, nicht dem Agrarmarktstrukturrecht. Eine Abschaffung der Andienungspflicht im Agrarmarkstrukturrecht würshalb keinerlei Auswirkungen auf die in den jeweiligen Satzungen von Genossenschaftsmolkereien festgelegten Andienungspflichten haben.
Drucksache 715/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetz es
... Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Milchpreise gegenwärtig eine steigende Tendenz aufweisen und die Molkereien die Auszahlungspreise für die Landwirte erhöhen. Insofern ist bereits die Erforderlichkeit der Regelung infrage zu stellen.
Drucksache 120/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und güterkraftverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Milchindustrie haben sich seit 1985 jedoch grundlegend geändert. So verringerte sich die Zahl der Molkereien in Deutschland von 1985 bis 2009 von circa 500 Unternehmen auf circa 100 Unternehmen, gleichzeitig ist ein erheblicher Rückgang der kleineren Molkereien in Deutschland zu verzeichnen. Molkereien, die über 300 000 Tonnen Milch pro Jahr verarbeiten, haben einen Marktanteil von circa 70 Prozent. (Angaben Milch-Industrieverband, Internet "Milch & Markt").
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - § 1 Absatz 2 Nummer 4 FPersV
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 18 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a FPersV
Begründung
Buchstabe a
Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 18 Absatz 1 Nummer 12 FPersV
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 20 Absatz 1 Satz 1 FPersV ,* Doppelbuchstabe cc - neu -, dd - neu - § 20 Absatz 1 Satz 4 - neu - FPersV , Buchstabe b § 20 Absatz 2 FPersV , Buchstabe d - neu - § 20 Absatz 3 Satz 1 FPersV
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 20 Absatz 1 Satz 1 FPersV *
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 20 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 FPersV
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 20 Absatz 2b Satz 2 und Satz 3 - neu - FPersV
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 21 Absatz 1 Nummer 1a - neu - FPersV *
9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 21 Absatz 1 Nummer 8a, 9 - neu -, 10, 11, 12 FPersV *
10. Zu Artikel 2a - neu - § 50 Absatz 2a FZV
'Artikel 2a
Drucksache 120/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und güterkraftverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Milchindustrie haben sich seit 1985 jedoch grundlegend geändert. So verringerte sich die Zahl der Molkereien in Deutschland von 1985 bis 2009 von circa 500 Unternehmen auf circa 100 Unternehmen, gleichzeitig ist ein erheblicher Rückgang der kleineren Molkereien in Deutschland zu verzeichnen. Molkereien, die über 300 000 Tonnen Milch pro Jahr verarbeiten, haben einen Marktanteil von circa 70 Prozent. (Angaben Milch-Industrieverband, Internet "Milch & Markt").
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - § 1 Absatz 2 Nummer 4 FPersV
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 18 Absatz 1 Nummer 12 FPersV
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa, Dreifachbuchstabe bbb § 20 Absatz 1 Satz 1 FPersV , Doppelbuchstabe cc - neu -, dd - neu - § 20 Absatz 1 Satz 4 - neu - FPersV , Buchstabe b § 20 Absatz 2 FPersV , Buchstabe d - neu - § 20 Absatz 3 Satz 1 FPersV
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 20 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 FPersV
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 20 Absatz 2b Satz 2 und Satz 3 - neu - FPersV
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 21 Absatz 1 Nummer 1a - neu -, 8a, 9 - neu -, 10, 11, 12 FPersV
7. Zu Artikel 2a - neu - § 50 Absatz 2a FZV
'Artikel 2a
Drucksache 709/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen im Milchbereich sowie zur Änderung der Margarine - und Mischfettverordnung
... Hierdurch wird den Milcherzeugern künftig ein einfacherer Vergleich zwischen den von den Molkereien gezahlten Rohmilchpreisen einschließlich der jeweiligen Zu- und Abschläge ermöglicht, da bereits heute auf nationaler bzw. internationaler Ebene und in Statistiken der Milchpreis auf Basis 4,0 % und vielfach sogar 4,2 % Fettgehalt ausgewiesen wird.
Drucksache 709/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen im Milchbereich sowie zur Änderung der Margarine - und Mischfettverordnung
... a) In Absatz 1 werden im einleitenden Satzteil die Wörter "Molkereien und Milchsammelstellen" durch die Wörter "Abnehmer von Milch" ersetzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Milch-Güteverordnung
Artikel 2 Änderung der Milcherzeugnisverordnung
Artikel 3 Änderung der Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung
Artikel 4 Änderung der Käseverordnung
Artikel 5 Änderung der Butterverordnung
Artikel 6 Aufhebung der Milchfett-Verbrauch-Verbilligungsverordnung
Artikel 7 Aufhebung der Milchfett-Verarbeitungs-Verordnung
Artikel 8 Änderung der Kasein-Verwendungsverordnung
§ 3 Genehmigung
Artikel 9 Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung
Artikel 10 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
Zu den Bürokratiekosten der Wirtschaft:
- Zur Änderung der Milch-Güteverordnung Artikel 1 :
- Zu den anderen Verordnungen:
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Zu Artikeln 6
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer n
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1422: Entwurf einer Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen im Milchbereich sowie zur Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung
Drucksache 712/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dritte Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung
... 1. Unternehmen: Die zusätzlichen Informationspflichten der Molkereiwirtschaft betragen jährlich etwa 9.000 EUR.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
4 Zielsetzung
4 Kosten
I. Allgemeine Kosten
II. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1526: Dritte Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung
Drucksache 709/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen im Milchbereich sowie zur Änderung der Margarine - und Mischfettverordnung
... Hierdurch wird den Milcherzeugern künftig ein einfacherer Vergleich zwischen den von den Molkereien gezahlten Rohmilchpreisen einschließlich der jeweiligen Zu- und Abschläge ermöglicht, da bereits heute auf nationaler bzw. internationaler Ebene und in Statistiken der Milchpreis auf Basis 4,0 % und vielfach sogar 4,2 % Fettgehalt ausgewiesen wird.
Drucksache 31/10
... ) wird der steuerunschädliche Transport der Gewebeproben mit Milchsammelwagen der Molkereien oder entsprechenden Fahrzeugen von beauftragten Speditionsunternehmen dadurch ermöglicht, dass die Steuerbefreiung für Milchfahrzeuge entsprechend erweitert wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Gesetzgebungskompetenz
Gleichstellungspolitische Relevanz
3 Nachhaltigkeit
Finanzielle Auswirkungen
Sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
§ 3 Nummer 2 KraftStG
§ 3 Nummer 7 Satz 4 KraftStG
Zu Nummer 2
§ 3b Absatz 1 Satz 1 sowie Absatz 2 Satz 1, 2 und 4 - aufgehoben - KraftStG
Zu Nummer 3
§ 5 Absatz 1 Nummer 4 und 5 - neu - KraftStG
Zu Nummer 4
§ 8 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 1b - neu - KraftStG
Zu Nummer 5
§ 9 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KraftStG
§ 9 Absatz 1 Nummer 2b - neu - KraftStG
Zu Nummer 6
§ 13 Absatz 1 Satz 2 KraftStG
§ 13 Absatz 1 Satz 3 KraftStG
§ 13 Absatz 1a KraftStG
Zu Nummer 7
§ 14 Absatz 2 - aufgehoben - KraftStG
§ 14 Absatz 2 - neu - KraftStG
Zu Nummer 8
§ 18 Absatz 7a - neu - KraftStG
§ 18 Absatz 8 KraftStG
§ 18 Absatz 9 - neu - KraftStG
§ 18 Absatz 10 - neu - KraftStG
§ 18 Absatz 11 - neu - KraftStG
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1118: Fünftes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Drucksache 813/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates im Hinblick auf Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse KOM (2010) 728 endg.
... , das European Milk Board, die European Coordination Via Campesina (die alle die Landwirte vertreten), der Europäische Milchindustrieverband (Molkereien), EUCOLAIT (Milchhändler), EUROCOMMERCE (Einzelhandel) und BEUC (Verbraucher). Außerdem erhielt die HLG Beiträge von eingeladenen Wissenschaftlern, Drittstaatenvertretern (aus den USA, Neuseeland, Australien und der Schweiz), nationalen Wettbewerbsbehörden und Dienststellen der Kommission (GD COMP und GD AGRI). Darüber hinaus fand am 26. März 2010 eine Konferenz der Interessenvertreter des Milchsektors statt, auf der eine größere Gruppe an der Versorgungskette beteiligter Akteure ihre Sicht der Dinge darlegen konnte.
Begründung
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007
Artikel 4a Erlass von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten
Abschnitt IIa Erzeugerorganisationen im Sektor Milch Milcherzeugnisse
Artikel 126a Vertragsverhandlungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse
Artikel 177a Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse
Artikel 179 Durchführungsbefugnisse in Bezug auf Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen
Artikel 185e Obligatorische Angaben im Sektor Milch und Milcherzeugnisse
Artikel 185f Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse
Artikel 196a Delegierte Rechtsakte
Artikel 196b Durchführungsrechtsakte
Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 528/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung und zur Änderung der TSE -Überwachungsverordnung
... 37 Molkereien
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung
9a Kennzeichnung von Verpackungen, Behältern oder Fahrzeugen
Artikel 2 Änderung der TSE-Überwachungsverordnung
§ 4 Durchführung des Anhangs V Nummer 3 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen
1. Farbliche Kennzeichnung von Verpackungen, Behältern und Fahrzeugen
2. Färbung von spezifiziertem Risikomaterial
II. Verordnungskompetenz
III. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft
1. Finanzielle Auswirkungen auf öffentliche Haushalte
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugaufwand
2. Kosten für die Wirtschaft
a Farbliche Kennzeichnung von Verpackungen, Behältern und Fahrzeugen
b Färbung von spezifiziertem Risikomaterial
IV. Bürokratiekosten
1. Farbliche Kennzeichnung von Verpackungen, Behältern und Fahrzeugen
2. Färbung von spezifiziertem Risikomaterial
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1
1. Zu Nr. 1 § 1
2. Zu Nr. 2 § 9a - neu
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
3. Zu Nr. 3 § 28 Abs. 8a - neu
4. Zu Nr. 4 Anlage 5
II. Zu Artikel 2
1. Zu Nr. 1
2. Zu Nr. 2 § 4 neu
III. Zu Artikel 3
IV. Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 813: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung und zur Änderung der TSE-Überwachungsverordnung Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Tierische Nebenprodukte-Bußgeldverordnung und zur Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Drucksache 335/5/08
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Erste Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung TOP44
... 2. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung nachdrücklich, alternative Optionen zu prüfen, die geeignet sind, systematische große Überlieferungen zu vermeiden und für das Milchwirtschaftsjahr 2009/10 vorzulegen. Ferner fordert der Bundesrat auch die Molkereiwirtschaft und den landwirtschaftlichen Berufsstand auf, die vertragsrechtlichen Bedingungen zwischen Erzeugern und Molkereien so weiter zu entwickeln, dass keine über produktionstechnisch bedingte Mengenschwankungen hinausgehenden Anreize für Überlieferungen bestehen.
Drucksache 335/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die EU-Kommission keinen Vorschlag für eine Verlängerung der Milchquotenregelung macht und so ihre Absicht zum Ausdruck bringt, die Milchquotenregelung nach geltender Rechtslage zum 31. März 2015 auslaufen zu lassen. Er ist der Auffassung, dass im Hinblick auf eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Milchwirtschaft in der EU nationale Maßnahmen zur Umsetzung der Milchquotenregelung diesem Umstand Rechnung tragen müssen. Sie müssen konsequent darauf ausgerichtet sein, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Milcherzeuger und Molkereien im europäischen und weltweiten Wettbewerb zu stärken. Keinesfalls darf durch derartige Maßnahmen die Wettbewerbsstellung der deutschen Milchwirtschaft beeinträchtigt werden.
Anlage Änderung und Entschließung zur Ersten Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung
A Änderung
Zu Artikel 1
B Entschließung
Drucksache 709/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Siebte Verordnung zur Änderung der Milch -Güteverordnung
... -Güteverordnung angegebenen Umrechnungsfaktors durch die Molkereien führt die Anpassung des Faktors bei der Umrechnung der Liefermenge des Erzeugers von Volumen in Gewicht rechnerisch in geringem Maße (0,98 Prozent) zu einer Erhöhung der Anlieferungsmenge des Erzeugers. Inwieweit diese Anpassung vor dem Hintergrund vielfältiger und dynamischer Markteinflüsse Auswirkungen auf die Preise für die Stufe der Erzeugung und die weiteren Vermarktungsstufen bis hin zu den Endverbraucherinnen und -verbrauchern hat, ist nicht abschätzbar.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Siebte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 689: Siebte Verordnung zur Änderung der Milchgüte-Verordnung
Drucksache 367/08D
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe
... (7) Bei Milch und Milcherzeugnissen ist mittelfristig eine weiter steigende Nachfrage nach Produkten mit hohem Mehrwert in der Gemeinschaft zu erwarten, während der globale Verbrauch durch die Einkommens- und Bevölkerungsentwicklung in vielen Regionen der Welt und die wachsende Vorliebe der Verbraucher für Molkereierzeugnisse erheblich zunehmen wird.
Drucksache 335/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung
... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die EU-Kommission keinen Vorschlag für eine Verlängerung der Milchquotenregelung macht und so ihre Absicht zum Ausdruck bringt, die Milchquotenregelung nach geltender Rechtslage zum 31. März 2015 auslaufen zu lassen. Er ist der Auffassung, dass im Hinblick auf eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Milchwirtschaft in der EU nationale Maßnahmen zur Umsetzung der Milchquotenregelung diesem Umstand Rechnung tragen müssen. Sie müssen konsequent darauf ausgerichtet sein, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Milcherzeuger und Molkereien im europäischen und weltweiten Wettbewerb zu stärken. Keinesfalls darf durch derartige Maßnahmen die Wettbewerbsstellung der deutschen Milchwirtschaft beeinträchtigt werden.
Drucksache 919/05
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Vierte Verordnung zur Änderung der Milchabgabenverordnung
... Der Wirtschaft entstehen generell keine weiteren Kosten. Lediglich den Käufern entsteht durch die Ausstellung von Bescheinigungen geringer Mehraufwand. Da die Käufer - im Regelfall Molkereien - bereits gegenwärtig bei der Durchführung der Milchabgabenregelung als Verwaltungshelfer der Bundesfinanzverwaltung mitwirken, dürften die für sie entstehenden Mehrkosten jedoch nur geringfügig sein. Erhöhungen von Einzelpreisen und unmittelbare Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind folglich nicht zu erwarten.
Drucksache 76/16
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Körperschaftsteuerrechts (Körperschaftsteuer-Richtlinien 2015 - KStR 2015)
Drucksache 450/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 (Haushaltsgesetz 2008)
Drucksache 480/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 (Haushaltsgesetz 2007)
Drucksache 493/14
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an europäische Rechtsprechung
Drucksache 609/16
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der AVV Rahmen-Überwachung
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.