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"Minderaufkommen"


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Drucksache 687/1/10

... sieht eine Verbrauchsteuer auf den in den Brennelementen bzw. in den Brennstäben vorhandenen Kernbrennstoff vor. Erwartet werden ab dem Jahr 2011 Steuereinnahmen in Höhe von jährlich 2,3 Milliarden Euro. Dieses Aufkommen würde nach geltendem Artikel 106 Absatz 1 Nummer 2 GG alleine dem Bund zustehen. Allerdings sind auch die Länder und Gemeinden aufkommensmäßig betroffen, soweit sich das ihnen anteilig zustehende Ertragsteueraufkommen infolge des Betriebsausgabenabzugs der Kernbrennstoffsteuer durch die Energiekonzerne mindert. Der Umfang dieser negativen Aufkommenswirkung hängt u.a. davon ab, inwieweit eine Überwälzung der Steuer auf die Verbraucher stattfinden kann. Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass eine Überwälzung der den Stromerzeugern entstehenden zusätzlichen Kosten in mehr als geringem Umfang möglich sein wird. Ausgehend von dem von der Bundesregierung erwarteten Aufkommen von 2,3 Milliarden Euro p.a. würden bei Annahme einer Überwälzungsquote von 0 Prozent etwa 30 Prozent von 2,3 Milliarden Euro, also jährlich etwa 690 Millionen Euro p.a. bundesweit weniger Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer anfallen. Über die KSt- und GewSt- Zerlegung wären die Länder und Kommunen an diesem Minderaufkommen beteiligt. Daraus ergibt sich eine Aufkommensverschiebung zu Lasten der Länder und Kommunen, die es angesichts der bestehenden Haushaltskonsolidierungszwänge zu beseitigen oder zumindest zu kompensieren gilt. Dies könnte beispielsweise im Wege einer Ausgestaltung der Kernbrennelementesteuer als Gemeinschaftsteuer oder durch Beschränkung der Abziehbarkeit dieser Steuer im Bereich der Ertragsteuern geschehen.



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