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"Milcherzeuger"
Drucksache 157/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
... Zu der Entlastung der Verwaltung in Höhe von etwa 140 000 Euro pro Jahr trägt der Wegfall bestimmter Nachprüfungspflichten für amtliche Fachassistenten in Höhe von etwa 6 000 Euro bei. Der Entlastungseffekt ergibt sich aber vor allem daraus, dass durch den Wegfall der Pflicht, die ordnungsgemäße Arbeit von Schlachthofpersonal, das in Schlachthöfen für Geflügel im Rahmen der amtlichen Überwachung eingesetzt wird, nicht mehr spezifischen, fortwährend systematisch durchzuführenden Überprüfungen durch den amtlichen Tierarzt unterzogen werden muss (152 000 Euro). Dieser Entlastung steht eine Belastung von insgesamt 18 000 Euro für den Aufwand gegenüber, der zukünftig durch Verwaltungsakte zur Ernennung von amtlichen Tierärzten für die Durchführung der Schlachttieruntersuchung bei Notschlachtungen außerhalb von Schlachthöfen und für die Überprüfung von Milcherzeugerbetrieben entsteht. Diese Annahmen beruhen teilweise auf Statistiken, teilweise auf eigenen Schätzungen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern
Artikel 2 Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
Artikel 3 Änderung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
§ 2a Anforderungen an amtliche Tierärztinnen und Tierärzte für Kontrollaufgaben nach Artikel 13 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2019/624
§ 4 Personal von Schlachtbetrieben
Artikel 4 Änderung der Fleischuntersuchungsstatistik-Verordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsermächtigung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 418/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Zweite Verordnung zur Änderung der Mess - und Eichverordnung
... Diese verkürzte Eichfrist ist für Milchautomaten unverhältnismäßig und auch nicht notwendig. Sie bedeutet einen erhöhten Bürokratieaufwand und belastet die direktvermarktenden Milcherzeuger mit zusätzlichen Kosten. Im Übrigen kann jeder Verbraucher vor Ort die jeweils abgegebene (Liter-) Menge mit den verwendeten Behältnissen nachprüfen und ggf. reklamieren.
1. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 26 Absatz 2 Satz 2
2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
Zu Artikel 1 Nummer 14
3. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe b Anlage 1 Nummer 5 Buchstabe c Doppelbuchstabe ee - neu -
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
4. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe
5. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe c1 - neu - Anlage 7 Tabelle 1 *
Drucksache 418/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung der Mess - und Eichverordnung
... Diese verkürzte Eichfrist ist für Milchautomaten unverhältnismäßig und auch nicht notwendig. Sie bedeutet einen erhöhten Bürokratieaufwand und belastet die direktvermarktenden Milcherzeuger mit zusätzlichen Kosten. Im Übrigen kann jeder Verbraucher vor Ort die jeweils abgegebene (Liter-) Menge mit den verwendeten Behältnissen nachprüfen und ggf. reklamieren.
1. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 26 Absatz 2 Satz 2
2. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe b Anlage 1 Nummer 5 Buchstabe c Doppelbuchstabe ee - neu -
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
3. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstaben b - neu -,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 645/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Milcherzeuger
Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Milcherzeuger
A. Problem und Ziel
B. Lösung
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zur Durchführung einer Sonderbeihilfe für bestimmte Milcherzeuger (Milchsteigerungsvermeidungsbeihilfenverordnung - MilchSt- VerBeihV)
§ 1 Zweck
§ 2 Zuständigkeit
§ 3 Höhe der Beihilfe
§ 4 Gewährung der Beihilfe
§ 5 Antrag
§ 6 Nachweis über die Nichtsteigerung
§ 7 Übermittlung von Betriebsdaten
§ 8 Aufbewahrungs-, Duldungs- und Mitwirkungspflichten
§ 9 Mitteilungen
§ 10 Außerkrafttreten
Artikel 2 Änderung der Milchverringerungsbeihilfenverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5 Bund
Länder und Kommunen
5. Weitere Kosten
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3942 - BMEL: Entwurf Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Milcherzeuger
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
5 Bürger
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund
Drucksache 222/2/16
Antrag des Freistaates Bayern
Verordnung über die Durchführung besonderer Vereinbarungen und Beschlüsse anerkannter Agrarorganisationen und nicht anerkannter Erzeugerorganisationen über die Planung der Erzeugung im Milchsektor (Milch-Sonder-Agrarmarktstrukturverordnung - MilchSonAgrarMSV )
... verankert, um die Bündelung des Milchangebots voranzutreiben. Ziel ist es, die Marktposition der Milcherzeuger in der Wertschöpfungskette zu stärken. Dies sollte nicht leichtfertig aufgegeben werden. Die Aufhebung der Andienungspflicht wäre kontraproduktiv, da gerade die Andienungspflicht eine dauerhafte Bündelungswirkung gewährleistet. Eine Aufhebung würde im Gegenteil zu einer weiteren Zersplitterung des Angebotes und zu einer Schwächung der Erzeugerorganisationen führen.
Drucksache 645/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Milcherzeuger
Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Milcherzeuger
Zum Verordnungstitel,
'Artikel 3 Änderung der Milcherzeugnisverordnung
Artikel 4 Änderung der Käseverordnung
Artikel 5 Neubekanntmachungserlaubnis
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Buchstabe e
Drucksache 510/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 48. Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben der Kommission, den Bericht über die Funktionsweise des Milchmarktes bereits im kommenden Jahr vorzulegen. Angesichts der angespannten Situation auf dem Milchmarkt besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf, da sich viele Milcherzeugerinnen und Milcherzeuger in einer existenzbedrohenden Situation befinden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass alle bestehenden Milchmarktkriseninstrumente zur Stützung der Erzeugerpreise bestmöglich genutzt und neue entwickelt werden. Hierbei sind auch weitere Instrumente zur Marktentlastung auf allen Ebenen, wie Versicherungslösungen, kurzfristige Herauskaufaktionen, oder zu einer flexiblen Angebotsregulierung zu prüfen.
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
86. Hauptempfehlung des U:
87. Hilfsempfehlung des U:
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 510/15 (Beschluss)
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 31. Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben der Kommission, den Bericht über die Funktionsweise des Milchmarktes bereits im kommenden Jahr vorzulegen. Angesichts der angespannten Situation auf dem Milchmarkt besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf, da sich viele Milcherzeugerinnen und Milcherzeuger in einer existenzbedrohenden Situation befinden. Er bittet die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass alle bestehenden Milchmarktkriseninstrumente zur Stützung der Erzeugerpreise bestmöglich genutzt und neue entwickelt werden. Hierbei sind auch weitere Instrumente zur Marktentlastung auf allen Ebenen, wie Versicherungslösungen, kurzfristige Herauskaufaktionen, oder zu einer flexiblen Angebotsregulierung zu prüfen. Insbesondere die Weiterentwicklung der EU-Marktbeobachtungsstelle zu einem effizienten Frühwarnsystem für sich abzeichnenden Preisverfall muss nun kurzfristig umgesetzt werden.
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion
Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 11/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Weiterentwicklung der Marktstruktur im Agrarbereich (Agrarmarktstrukturverordnung - AgrarMSV )
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich für die Möglichkeit der Doppelmitgliedschaft in Milcherzeugerorganisationen und -genossenschaften einzusetzen.
Drucksache 3/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen
... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf europäischer Ebene auf eine Änderung der Regelungen in der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte zur Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse hinzuwirken, um den Milcherzeugern eine Stärkung ihrer Marktposition zu ermöglichen. Insbesondere sollte dabei ein Wegfall der starren Obergrenzen für die Größe einer Erzeugerorganisation zugunsten von Regelungen über den möglichen Bündelungsgrad für Milch unter Berücksichtigung der jeweils vorhandenen Marktstrukturen angestrebt und auch denjenigen Erzeugern, die Mitglied einer Genossenschaft sind, die Mitgliedschaft in Milcherzeugerorganisationen ermöglicht werden (Doppelmitgliedschaft).
Drucksache 666/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Weiterentwicklung der Marktstruktur im Agrarbereich (Agrarmarktstrukturverordnung - AgrarMSV )
... des Rates im Sektor Milch und Milcherzeugnisse (ABl. L 156 vom 16.6.2012, S. 39) in ihrer jeweils geltenden Fassung" einzufügen.
1. Zu § 1
§ 1 Erzeugnisbereiche
2. Zu § 3 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe gg
3. Zu § 4 Absatz 1 Satz 4
4. Zu § 4 Absatz 3
5. Zu § 10 Absatz 2
6. Zu § 15 Absatz 4, Absatz 5, § 16 Absatz 2, Absatz 3 Nummer 1, Absatz 4 - neu
Drucksache 3/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen
... 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf europäischer Ebene auf eine Änderung der Regelungen in der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte zur Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse hinzuwirken, um den Milcherzeugern eine Stärkung ihrer Marktposition zu ermöglichen. Insbesondere sollte dabei ein Wegfall der starren Obergrenzen für die Größe einer Erzeugerorganisation zugunsten von Regelungen über den möglichen Bündelungsgrad für Milch unter Berücksichtigung der jeweils vorhandenen Marktstrukturen angestrebt und auch denjenigen Erzeugern, die Mitglied einer Genossenschaft sind, die Mitgliedschaft in Milcherzeugerorganisationen ermöglicht werden (Doppelmitgliedschaft).
Drucksache 666/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Weiterentwicklung der Marktstruktur im Agrarbereich (Agrarmarktstrukturverordnung - AgrarMSV )
... des Rates im Sektor Milch und Milcherzeugnisse (ABl. L 156 vom 16.6.2012, S. 39) in ihrer jeweils geltenden Fassung" einzufügen.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Weiterentwicklung der Marktstruktur im Agrarbereich (Agrarmarktstrukturverordnung - AgrarMSV)
A. Änderungen
1. Zu § 1
§ 1 Erzeugnisbereiche
2. Zu § 3 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe gg
3. Zu § 4 Absatz 1 Satz 4
4. Zu § 4 Absatz 3
5. Zu § 10 Absatz 2
6. Zu § 15 Absatz 4, Absatz 5, § 16 Absatz 2, Absatz 3 Nummer 1, Absatz 4 - neu
B. Entschließung
Drucksache 556/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen
... 7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf europäischer Ebene auf eine Änderung der Regelungen in der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte zur Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse hinzuwirken, um den Milcherzeugern eine Stärkung ihrer Marktposition zu ermöglichen. Insbesondere sollte dabei ein Wegfall der starren Obergrenzen für die Größe einer Erzeugerorganisation zugunsten von Regelungen über den möglichen Bündelungsgrad für Milch unter Berücksichtigung der jeweils vorhandenen Marktstrukturen angestrebt und auch denjenigen Erzeugern, die Mitglied einer Genossenschaft sind, die Mitgliedschaft in Milcherzeugerorganisationen ermöglicht werden (Doppelmitgliedschaft).
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c AgrarMSG *
Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 556/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen
... c) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf europäischer Ebene auf eine Änderung der Regelungen in der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte zur Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse hinzuwirken, um den Milcherzeugern eine Stärkung ihrer Marktposition zu ermöglichen. Insbesondere sollte dabei ein Wegfall der starren Obergrenzen für die Größe einer Erzeugerorganisation zugunsten von Regelungen über den möglichen Bündelungsgrad für Milch unter Berücksichtigung der jeweils vorhandenen Marktstrukturen angestrebt und auch denjenigen Erzeugern, die Mitglied einer Genossenschaft sind, die Mitgliedschaft in Milcherzeugerorganisationen ermöglicht werden (Doppelmitgliedschaft).
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c AgrarMSG
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 632/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik KOM (2011) 625 endg.; Ratsdok. 15396/11 Drucksache: 632/11 und zu632/11
... 25. Der Bundesrat unterstützt die Vorstellungen zur Stärkung der Erzeuger innerhalb der Lebensmittelkette. Angesichts des Auslaufens der Milchquotenregelung 2015 benötigen vor allem die Milcherzeuger wirksame Möglichkeiten, ihre Marktstellung zu verbessern. Die Reglungen zu den Erzeugerorganisationen bei Hopfen sollen analog zu Obst und Gemüse in der Einheitlichen Gemeinsamen Marktordnung erhalten bleiben. Es ist erforderlich, die Situation der landwirtschaftlichen Erzeuger in der Lebensmittelkette zu stärken sowie die lokalen und regionalen Wertschöpfungspotentiale, unter anderem durch Verbesserung der Zusammenarbeit in der gesamten Wertschöpfungskette, besser zu erschließen. Eine vollständige Deregulierung der Märkte wird abgelehnt.
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzrahmen
Weitere Finanzaspekte
2 Vereinfachung
2 Direktzahlungen
2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement
Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums
Zur Drucksache 633/11
Zur Vorlage insgesamt
Zum Milchsektor
Zu Artikel 11
Zu Artikeln 16
Zum Weinsektor
Zur Drucksache 634/11
Zur Vorlage insgesamt
Zu den Übergangsregelungen und Kofinanzierungssätzen
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 5
Zu Artikel 18
Zu Artikel 29
Zu Artikel 21
Zu Artikel 35
Zu Artikel 50
Zu Artikel 82
Zur Drucksache 635/11
Zur Vorlage insgesamt
Zu Artikel 7
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 29
Zu Artikel 42
Zu Artikel 34
Zu Artikel 43
Zu Artikel 56
Zu Artikel 57
Zu Artikel 76
Zu Artikel 100
Zu Artikel 110
2 Weiteres
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 632/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik
... 36. Der Bundesrat unterstützt die Vorstellungen zur Stärkung der Erzeuger innerhalb der Lebensmittelkette. Angesichts des Auslaufens der Milchquotenregelung 2015 benötigen vor allem die Milcherzeuger wirksame Möglichkeiten, ihre Marktstellung zu verbessern. Die Reglungen zu den Erzeugerorganisationen bei Hopfen sollen analog zu Obst und Gemüse in der Einheitlichen Gemeinsamen Marktordnung erhalten bleiben. Es ist erforderlich, die Situation der landwirtschaftlichen Erzeuger in der Lebensmittelkette zu stärken sowie die lokalen und regionalen Wertschöpfungspotentiale, unter anderem durch Verbesserung der Zusammenarbeit in der gesamten Wertschöpfungskette, besser zu erschließen. Eine vollständige Deregulierung der Märkte wird abgelehnt.
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzrahmen
Weitere Finanzaspekte
2 Vereinfachung
2 Direktzahlungen
2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement
Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums
Zur Drucksache 633/11
Zum Milchsektor
Zu Artikel 11
Zu Artikeln 16
Zum Weinsektor
Zur Drucksache 634/11
Zur Vorlage insgesamt
Zu den Gebietskategorien und Kofinanzierungssätzen
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 5
Zu Artikel 18
Zu Artikel 29
Zu Artikel 21
Zu Artikel 35
Zu Artikel 50
Zu Artikel 82
Weiterer Ergänzungsbedarf
Zur Drucksache 635/11
Zur Vorlage insgesamt
Zu Artikel 7
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 29
Zu Artikel 42
Zu Artikel 34
Zu Artikel 43
Zu Artikel 56
Zu Artikel 57
Zu Artikel 76
Zu Artikel 100
Zu Artikel 110
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 709/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen im Milchbereich sowie zur Änderung der Margarine - und Mischfettverordnung
... Hierdurch wird den Milcherzeugern künftig ein einfacherer Vergleich zwischen den von den Molkereien gezahlten Rohmilchpreisen einschließlich der jeweiligen Zu- und Abschläge ermöglicht, da bereits heute auf nationaler bzw. internationaler Ebene und in Statistiken der Milchpreis auf Basis 4,0 % und vielfach sogar 4,2 % Fettgehalt ausgewiesen wird.
Drucksache 709/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen im Milchbereich sowie zur Änderung der Margarine - und Mischfettverordnung
... Kosteninduzierte Preisüberwälzungen, die erhöhend auf die Einzelpreise wirken könnten, sind nicht zu erwarten. Damit sind auch Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, im Bereich der Milch und Milcherzeugnisse ausgeschlossen. Insoweit fallen keine sonstigen Kosten an.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Milch-Güteverordnung
Artikel 2 Änderung der Milcherzeugnisverordnung
Artikel 3 Änderung der Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung
Artikel 4 Änderung der Käseverordnung
Artikel 5 Änderung der Butterverordnung
Artikel 6 Aufhebung der Milchfett-Verbrauch-Verbilligungsverordnung
Artikel 7 Aufhebung der Milchfett-Verarbeitungs-Verordnung
Artikel 8 Änderung der Kasein-Verwendungsverordnung
§ 3 Genehmigung
Artikel 9 Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung
Artikel 10 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
Zu den Bürokratiekosten der Wirtschaft:
- Zur Änderung der Milch-Güteverordnung Artikel 1 :
- Zu den anderen Verordnungen:
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Zu Artikeln 6
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer n
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1422: Entwurf einer Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen im Milchbereich sowie zur Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung
Drucksache 712/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dritte Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung
... Über die unter F.1. aufgeführten Kosten hinaus entstehen der Wirtschaft, insbesondere der mittelständischen Milchwirtschaft, keine Kosten. Erhöhungen von Einzelpreisen im Milcherzeugnisbereich sind nicht zu erwarten. Unmittelbare Auswirkungen auf Einzelpreise von Milcherzeugnissen und auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, bestehen nicht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
4 Zielsetzung
4 Kosten
I. Allgemeine Kosten
II. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1526: Dritte Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung
Drucksache 3/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme und zur Einführung eines Sonderprogramms mit Maßnahmen für Milchviehhalter sowie zur Änderung anderer Gesetze (Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz - SozVersStabG )
... Im Bereich der Landwirtschaft erfordert die aktuelle Krise auf dem Milchmarkt Maßnahmen zur Einkommensstützung der betroffenen Milcherzeuger, insbesondere für Erzeuger auf Grünlandstandorten. Im Koalitionsvertrag wurde ein Grünlandmilchprogramm des Bundes vereinbart. Erforderlich sind für die Jahre 2010 und 2011 für Milcherzeuger eine Grünlandprämie und eine Kuhprämie. Die Europäische Union stellt im Rahmen der Einheitlichen Gemeinsamen Marktorganisation als Krisenmaßnahme für den Sektor Milch und Milcherzeugnisse insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung (so genanntes EU-Milchprogramm), von denen auf Deutschland etwa 61 Millionen Euro entfallen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über ein Sonderprogramm mit Maßnahmen für Milchviehhalter (Milch-Sonderprogrammgesetz – MilchSoPrG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Durchführung von Unionsrecht
§ 3 Milcherzeuger
§ 4 Weitere Begriffsbestimmungen
§ 5 Grünlandprämie
§ 6 Zusätzliche Grünlandprämie
§ 7 Kuhprämie
§ 8 Aufbringen der Mittel
§ 9 Weitere Verordnungsermächtigungen
§ 10 Weitere Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
§ 11 Bußgeldvorschriften
§ 12 Verkündung von Rechtsverordnungen
Anlage (zu § 4 Absatz 2)
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 221a Konjunkturbedingte Beteiligung des Bundes
Artikel 5 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 6 Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Konzeptionelle Lösungsansätze
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Finanzielle Auswirkungen
5. Verwaltungs- und Vollzugsaufwand
6. Kosten- und Preiswirkungen
7. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
8. Bürokratiekosten
9. Vereinbarkeit mit EU-Recht
10. Befristung des Gesetzes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu den §§ 9
Zu § 12
Zur Anlage:
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1135: Gesetz zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme und zur Einführung eines Sonderprogramms mit Maßnahmen für Milchviehhalter sowie zur Änderung anderer Gesetze (BMF)
Drucksache 813/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse 879. Sitzung des Bundesrates am 11. Februar 2011
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates im Hinblick auf Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse KOM (2010) 728 endg.
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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates im Hinblick auf Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse KOM (2010)
Zu den inhaltlichen Vorschlägen
Zur Umsetzung des Vertrags von Lissabon
Drucksache 709/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen im Milchbereich sowie zur Änderung der Margarine - und Mischfettverordnung
... Hierdurch wird den Milcherzeugern künftig ein einfacherer Vergleich zwischen den von den Molkereien gezahlten Rohmilchpreisen einschließlich der jeweiligen Zu- und Abschläge ermöglicht, da bereits heute auf nationaler bzw. internationaler Ebene und in Statistiken der Milchpreis auf Basis 4,0 % und vielfach sogar 4,2 % Fettgehalt ausgewiesen wird.
>> Weitere Fundstellen >>
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