[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1882 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Markts"


⇒ Schnellwahl ⇒

0133/20
0295/20
0095/1/20
0095/20B
0059/20
0059/20B
0144/20
0286/20
0343/20
0009/20
0452/20B
0136/1/20
0286/20B
0177/20
0088/1/20
0006/20
0266/1/20
0029/20
0337/20
0306/1/20
0452/1/20
0097/20
0277/20
0139/20
0264/20
0251/20
0055/20
0002/20
0136/20B
0434/1/20
0145/20
0392/20
0021/20
0325/20
0434/20B
0393/20
0552/1/19
0283/19
0170/19
0352/19B
0007/19B
0520/19
0527/19B
0611/19
0527/19
0572/19
0232/19
0668/19
0004/19
0523/19
0552/19B
0184/1/19
0630/1/19
0318/19
0031/1/19
0352/1/19
0066/19
0220/18
0339/18
0168/18
0279/18B
0158/18
0391/1/18
0391/18B
0097/18
0205/18
0347/18
0396/18
0251/18
0374/18
0279/1/18
0170/18
0617/18
0116/18
0184/18
0014/18
0127/18
0391/18
0112/1/18
0274/18
0223/18
0170/1/18
0312/18
0067/18
0582/18
0075/18
0403/18
0387/18
0156/18
0181/18
0157/18
0563/18
0172/18
0069/18B
0152/18
0072/18
0131/18
0067/1/18
0227/1/18
0634/18
0067/18B
0094/18
0069/1/18
0073/18
0443/18
0173/18
0631/18B
0227/18B
0631/2/18
0063/18
0213/18
0070/18
0474/18B
0474/1/18
0245/18
0096/18
0442/18
0170/18B
0103/18
0155/1/18
0536/18
0005/18
0214/18
0362/18
0222/18
0218/18
0639/18
0435/18
0076/18
0112/18B
0667/17
0777/17
0045/17
0666/17
0264/17
0006/1/17
0145/17B
0006/17
0557/3/17
0678/17
0595/17
0771/17B
0287/17B
0247/1/17
0709/17
0648/17
0662/17
0680/1/17
0089/17B
0356/17
0001/1/17
0660/17
0750/1/17
0732/17
0721/17
0557/2/17
0708/17
0090/17
0189/1/17
0538/17
0144/17
0533/17
0186/2/17
0325/17
0654/17
0680/17B
0274/17
0001/17B
0249/17
0543/17B
0247/17B
0143/17B
0400/1/17
0088/17
0287/17
0726/17
0249/17B
0103/17B
0688/17
0143/17
0543/1/17
0098/17
0731/17
0143/1/17
0089/1/17
0145/1/17
0661/17
0103/1/17
0347/17
0006/17B
0352/17
0387/17
0557/17B
0606/16B
0408/16B
0645/16
0406/1/16
0082/16
0196/16
0371/16
0532/16B
0285/16
0533/16
0518/16
0222/2/16
0333/16
0399/16
0568/16
0116/16
0408/16
0642/1/16
0399/16B
0290/16
0289/1/16
0196/1/16
0222/16B
0532/16
0222/16
0567/16
0142/16
0809/16B
0316/16
0811/16
0300/16
0176/16
0168/16
0782/16B
0537/1/16
0618/16
0809/1/16
0408/1/16
0279/16B
0194/16
0067/16
0080/16
0815/16B
0013/16
0565/16
0297/1/16
0079/16
0169/16B
0521/16
0534/16
0172/16
0507/16
0641/1/16
0287/16
0067/1/16
0299/16
0048/1/16
0297/16
0532/1/16
0642/16B
0060/1/16
0310/16B
0704/16
0222/1/16
0649/16
0138/16
0311/16
0088/16B
0650/1/16
0046/16
0317/16
0067/16B
0279/1/16
0334/16
0196/16B
0641/16B
0566/16
0612/1/16
0301/16
0677/16
0548/16
0279/16
0534/1/16
0169/16
0191/16
0048/16
0535/16
0137/16
0015/16
0534/16B
0642/16
0606/1/16
0166/16
0205/16
0612/16B
0729/16
0701/16
0168/16B
0048/16B
0044/1/16
0297/16B
0088/16
0289/16
0207/16
0550/16
0289/16B
0044/16B
0249/16
0650/16
0310/16
0060/16B
0060/16
0019/1/16
0051/15
0326/15B
0317/15
0344/15B
0617/15B
0044/15
0247/15B
0594/1/15
0193/15B
0542/15B
0193/1/15
0553/15
0510/1/15
0453/1/15
0416/15
0015/15
0629/15B
0268/15
0022/15
0104/15
0401/1/15
0510/15B
0247/1/15
0509/15
0453/15B
0221/15
0302/1/15
0419/15
0326/1/15
0212/15B
0344/1/15
0252/15
0629/1/15
0226/15
0302/15B
0063/15
0500/15
0594/15B
0312/15
0441/15B
0058/15
0207/15
0617/1/15
0371/15
0441/1/15
0063/1/15
0530/15
0071/15
0600/15
0298/14
0560/14
0191/1/14
0418/14
0045/14B
0178/1/14
0583/14
0309/14
0638/14B
0360/1/14
0036/1/14
0580/14B
0583/1/14
0550/14B
0638/1/14
0580/14
0295/14
0036/14B
0055/14
0308/14
0360/14B
0295/14B
0580/1/14
0550/14
0583/14B
0638/2/14
0036/14
0357/1/14
0270/14
0243/14
0036/2/14
0279/14
0312/14
0178/14B
0422/1/14
0014/1/14
0357/14B
0571/14
0014/14B
0617/14
0243/14B
0447/1/14
0157/14B
0447/14
0011/14
0235/13
0094/13B
0208/13
0125/13
0539/1/13
0207/13
0709/13
0554/13
0470/13
0703/13B
0677/1/13
0732/13B
0286/13B
0006/13
0128/13B
0627/13
0212/13
0677/13
0294/13B
0471/13B
0025/13B
0418/13
0286/1/13
0705/13
0539/13
0513/13
0682/13
0128/1/13
0427/13
0692/13
0433/13B
0577/1/13
0176/13B
0003/13B
0717/13
0440/13
0317/2/13
0059/13
0374/13B
0125/13B
0182/1/13
0666/1/13
0412/13B
0017/13
0191/13
0321/13
0025/1/13
0094/13
0194/13
0514/1/13
0374/1/13
0600/1/13
0577/13B
0735/13B
0433/13
0176/13
0412/1/13
0092/13
0126/13B
0515/13
0062/13
0290/13
0526/1/13
0247/13
0094/1/13
0182/13B
0699/13
0262/13
0294/1/13
0815/13
0060/13
0526/13
0348/13
0786/13B
0735/1/13
0003/1/13
0442/13
0185/13
0289/13
0471/13
0666/13B
0471/1/13
0732/1/13
0191/13B
0539/13B
0188/13
0721/13
0600/13B
0786/1/13
0520/13
0128/13
0464/13
0554/13B
0114/13
0677/13B
0125/1/13
0514/13B
0330/13
0521/13
0464/1/13
0668/13
0063/13
0526/13B
0464/13B
0703/1/13
0152/1/12
0820/1/12
0197/12
0045/12
0372/1/12
0134/12B
0158/12
0160/12
0346/12
0429/12
0556/12
0487/1/12
0390/12
0074/12B
0144/12
0345/1/12
0760/12
0700/12
0745/12
0328/1/12
0751/12
0052/1/12
0253/1/12
0819/2/12
0277/12
0356/12
0113/12
0413/12
0546/12
0520/12
0223/12
0372/12
0356/12B
0814/12
0635/12
0356/1/12
0388/12
0204/3/12
0346/1/12
0346/12B
0197/12B
0249/1/12
0182/12
0404/12
0581/1/12
0197/1/12
0581/12
0521/12
0547/12
0819/12B
0687/12
0052/12B
0548/12
0538/12
0651/12
0620/12
0578/12
0016/12
0618/12
0758/12
0700/1/12
0702/1/12
0575/12
0655/12B
0655/1/12
0434/12
0389/1/12
0692/12
0556/1/12
0186/12
0313/12
0722/12
0820/12B
0581/12B
0573/12
0249/12B
0559/2/12
0144/12B
0700/12B
0395/12
0176/1/12
0162/12
0159/12
0564/12
0546/12B
0345/12
0253/12
0702/12B
0487/12B
0110/12
0389/12B
0635/1/12
0165/12
0074/1/12
0045/1/12
0760/1/12
0652/12
0310/12
0074/12
0721/12
0249/12
0242/12
0760/12B
0610/12
0820/12
0077/12
0606/12
0527/12
0045/12B
0134/1/12
0144/1/12
0582/12
0021/12
0253/12B
0298/12
0338/12
0690/12
0134/12
0340/12
0038/12
0546/1/12
0577/12
0535/12
0746/12
0152/12
0150/12
0641/12
0761/12
0549/12
0556/12B
0757/12
0681/12
0819/12
0657/11
0409/11
0617/11B
0564/11
0424/2/11
0229/1/11
0233/11
0072/11
0342/11
0343/11B
0377/11
0042/11
0803/1/11
0713/11
0357/11
0820/11
0129/11
0160/11
0631/11
0303/11
0739/11
0845/1/11
0542/11
0320/11
0114/11
0653/1/11
0176/1/11
0209/3/11
0876/11
0822/11
0398/11
0271/11
0232/11B
0179/1/11
0228/11
0799/11
0179/11B
0638/11
0105/1/11
0101/11
0525/11B
0632/11B
0214/11B
0774/11B
0101/11B
0653/11B
0229/11B
0665/11
0617/2/11
0845/11B
0717/1/11
0101/2/11
0209/11B
0025/2/11
0834/1/11
0271/11B
0181/11B
0650/11
0772/2/11
0424/11B
0313/1/11
0809/11
0305/1/11
0216/11
0877/11
0237/11
0617/1/11
0308/11
0555/11
0309/11
0214/1/11
0028/11
0229/2/11
0305/11B
0772/11
0313/11B
0232/1/11
0588/11B
0158/11
0525/1/11
0588/1/11
0142/11
0818/11
0456/7/11
0089/11
0518/1/11
0720/11
0817/11B
0343/1/11
0774/1/11
0038/11
0834/11B
0133/11
0209/1/11
0101/1/11
0867/11
0232/11
0042/11B
0229/11
0105/11B
0829/11
0831/11
0810/11
0179/11
0306/11
0341/11B
0636/11
0817/1/11
0808/11
0800/2/11
0045/11
0181/11
0655/11
0113/11
0723/11
0025/1/11
0341/2/11
0747/11
0590/11
0027/11
0733/11
0803/11B
0635/11
0632/1/11
0127/11
0037/11
0181/1/11
0874/2/11
0674/1/11
0196/1/11
0798/1/11
0176/11
0190/11
0874/11
0878/11
0774/11
0819/11
0667/11
0305/11
0096/11
0338/11
0379/11
0176/11B
0588/11
0832/11
0661/10
0616/10
0480/10
0267/10
0841/10
0747/2/10
0306/1/10
0680/3/10
0694/1/10
0706/10
0584/10B
0113/1/10
0604/10B
0306/10B
0865/10B
0175/10
0029/10
0306/10
0865/1/10
0796/10
0565/10
0832/10
0321/10
0337/10
0667/10
0413/1/10
0041/3/10
0485/10
0737/10
0341/10
0482/10
0738/10
0029/10B
0786/10B
0857/1/10
0188/1/10
0003/10
0509/10
0774/10
0259/10B
0188/10B
0702/10B
0227/10
0813/1/10
0312/10
0445/10
0226/10
0041/1/10
0035/10
0693/10B
0786/1/10
0681/10
0839/10
0132/10
0534/1/10
0584/2/10
0249/10
0438/10
0782/10
0414/10
0461/10
0274/10B
0188/10
0603/10B
0534/2/10
0702/1/10
0693/1/10
0694/10
0604/1/10
0274/1/10
0732/10
0698/10
0208/10
0259/1/10
0698/10B
0573/10
0284/1/10
0231/10
0813/10B
0260/10
0113/10B
0136/10
0850/10
0484/10B
0603/1/10
0155/10
0274/2/10
0335/10
0534/10B
0566/10B
0379/10
0857/10B
0637/10
0029/1/10
0125/10
0140/10
0799/10
0664/10
0812/1/10
0771/10
0707/10B
0693/10
0436/10
0802/10
0698/1/10
0413/10B
0001/10
0388/10
0812/10B
0561/10
0657/10
0532/3/10
0439/10
0811/10
0584/1/10
0781/10
0074/10
0421/10
0694/10B
0426/10
0534/3/10
0829/10
0413/10
0834/10
0667/1/10
0632/10
0813/10
0786/10
0566/1/10
0440/10
0246/10
0812/10
0707/1/10
0113/10
0747/10
0780/10
0442/10
0813/09
0712/09
0747/09
0057/1/09
0534/3/09
0661/09B
0442/09
0157/09
0160/3/09
0825/1/09
0441/09
0618/09
0056/09B
0056/1/09
0105/09
0866/09
0168/09B
0024/1/09
0616/09B
0022/09
0045/09
0277/1/09
0231/09
0535/09
0148/09
0877/09
0132/09
0379/1/09
0148/1/09
0442/1/09
0846/09
0344/09B
0180/1/09
0232/09
0134/09
0828/09
0019/09
0054/09
0603/09B
0130/1/09
0180/09
0305/09
0400/09
0244/09
0062/09B
0567/09
0634/09
0797/09
0250/09
0440/1/09
0795/09
0005/09
0616/1/09
0664/09
0426/09
0339/09
0665/09
0018/09
0226/09
0313/09
0534/09B
0049/09
0616/09
0160/09B
0910/09
0618/09B
0440/09B
0272/09
0740/09
0379/09B
0739/09
0540/09B
0825/09B
0909/09
0627/09
0168/1/09
0634/09B
0745/09
0804/09
0338/09
0309/09
0416/09
0603/09
0632/09
0315/09
0410/09
0334/09
0160/09
0057/09B
0822/09
0244/1/09
0160/2/09
0160/1/09
0780/09
0485/09
0130/09
0180/09B
0827/09
0620/09
0551/09
0160/4/09
0171/1/09
0137/09
0044/09
0758/09
0702/09
0024/09B
0761/09
0244/09B
0099/09
0603/1/09
0277/09B
0738/09
0825/09
0062/1/09
0736/09
0661/1/09
0130/09B
0442/09B
0727/09
0057/09
0050/09
0155/09
0114/09
0735/09
0277/09
0718/09
0549/09
0806/09
0344/1/09
0148/09B
0227/09
0824/09
0534/1/09
0634/1/09
0707/09
0499/08
0349/08B
0123/08
0650/08
0508/08B
0248/1/08
0772/08
0688/08
0200/08
0035/1/08
0680/08
0487/08
0848/08B
0551/08
0686/08
0498/1/08
0315/08B
0917/08
0026/1/08
0536/08
0248/08
0379/08
0116/08
0486/08B
0499/08B
0047/08
0165/08
0464/08
0755/08
0385/08
0401/08
0351/08
0759/08B
0878/08
0479/1/08
0765/08
0951/08
0913/1/08
0777/08
0400/08B
0133/08
0703/08
0145/08
0979/08
0997/1/08
0010/08A
0997/08B
0848/1/08
0996/1/08
0334/08
0982/08
0097/08
0537/08
0084/08
0367/08C
0999/08
0367/08
0996/08B
0716/08
0732/08
0342/08
0760/08
0367/08D
0933/08
0037/08
0402/08
0559/08
0486/1/08
0035/08
0134/1/08
0010/08B
0486/08
0111/08
0503/08
0315/08
0490/08
0134/08B
0074/08
0775/08B
0502/1/08
0030/08
0765/1/08
0102/08
0759/1/08
0036/08
0076/08
0265/08
0958/08
0883/08
0717/08
0260/08
0930/08
0695/08
0605/08
0498/08
0026/08
0951/08B
0009/08
0400/1/08
0700/08
0311/08
0821/08
0951/1/08
0035/08B
0367/1/08
0349/1/08
0827/08
0498/08B
0699/08
0248/08B
0755/1/08
0571/08
0745/08
0634/1/08
0349/2/08
0479/08
0105/08
0349/08
0136/08
0624/08
0026/08B
0798/08
0506/08
0913/08B
0537/08B
0750/08
0318/08
0205/08
0957/08
0470/08
0502/08B
0816/08
0508/1/08
0873/08
0778/08
0195/08
0694/08
0750/08B
0997/08
0715/08
0451/08
0537/1/08
0813/08
0745/1/08
0520/1/08
0102/1/08
0499/1/08
0977/08
0807/08
0765/08B
0010/1/08
0367/08B
0479/08B
0745/08B
0775/1/08
0555/2/07
0384/3/07
0112/07B
0831/07
0863/07B
0862/07B
0951/07
0695/07
0582/07B
0861/07
0469/1/07
0796/07
0567/07
0699/07
0674/07
0834/07
0306/1/07
0136/07B
0378/07
0446/07
0139/07B
0944/07B
0913/07
0704/07
0762/1/07
0495/07
0689/07
0692/07
0862/1/07
0950/07
0859/07B
0675/07
0944/1/07
0271/07
0953/07
0641/07
0040/07
0863/1/07
0259/07
0475/07
0861/1/07
0003/07
0488/07
0681/07
0139/1/07
0895/07
0824/07
0196/07
0800/07
0452/07
0247/07
0170/07
0762/07
0220/07B
0775/07
0461/07
0220/1/07
0253/07
0613/07
0512/07
0678/07
0354/07
0492/07
0776/07
0864/07
0512/1/07
0384/07B
0792/07B
0225/07
0014/07
0901/07B
0861/07B
0244/07
0204/07
0736/07
0646/07
0567/1/07
0306/07
0670/07
0470/07
0251/07
0783/07
0865/1/07
0265/07
0889/07
0072/07
0136/1/07
0628/07B
0931/07
0112/1/07
0673/1/07
0860/07
0673/07B
0865/07
0863/07
0555/07B
0135/07
0278/1/07
0169/07
0612/07
0929/07
0241/07
0800/1/07
0273/07
0693/07
0023/07
0657/07B
0134/07
0865/07B
0447/07
0901/07
0403/07
0716/07
0136/07
0622/07
0763/07
0538/07
0404/07
0792/1/07
0859/1/07
0380/07
0502/07
0478/07
0001/1/07
0690/07
0720/07A
0469/07B
0679/07
0800/07B
0484/07
0657/2/07
0080/07
0384/1/07
0919/07
0681/1/07
0383/07
0415/1/07
0555/07
0762/07B
0278/07
0306/07B
0673/07
0022/07
0681/07B
0456/07
0415/07B
0567/07B
0859/07
0629/07
0001/07
0920/07
0582/1/07
0512/07B
0331/06
0833/06B
0030/1/06
0579/06B
0579/1/06
0247/06
0591/06
0938/06
0555/06
0599/06
0505/06
0099/06
0031/1/06
0753/06
0799/06
0779/06
0590/06
0207/1/06
0011/06B
0012/06B
0223/06
0597/06
0031/06
0281/06
0539/06
0735/06
0917/06
0145/06
0085/06
0833/1/06
0214/06B
0477/1/06
0011/1/06
0325/06
0325/06B
0064/06
0865/06
0814/06
0682/06
0206/1/06
0042/06
0214/1/06
0588/06
0138/06
0322/06
0013/06
0507/06
0028/06
0031/06B
0005/06
0083/06
0686/06
0261/06
0207/06B
0170/06
0743/1/06
0312/06
0005/06B
0512/06B
0512/06
0532/06B
0103/06
0732/06
0206/06B
0015/06
0687/06
0387/06
0623/06
0512/1/06
0685/06
0005/1/06
0030/06
0477/06
0030/06B
0207/06
0141/06
0175/06
0745/1/06
0589/06
0743/06
0012/1/06
0696/06
0064/06B
0497/06
0358/06
0873/06
0745/06B
0485/06
0303/06
0395/06
0590/05
0194/1/05
0875/1/05
0655/05
0037/1/05
0351/05
0174/1/05
0919/2/05
0081/05B
0755/05
0466/05
0582/05
0213/05B
0509/05B
0607/1/05
0540/05
0668/05
0211/1/05
0364/1/05
0248/05
0942/1/05
0214/05B
0285/05
0286/1/05
0763/05
0897/05
0580/05
0911/1/05
0081/1/05
0706/1/05
0780/05
0784/05B
0275/1/05
0033/05
0246/05
0003/05
0085/05
0364/05
0911/05B
0851/05
0784/05
0911/05
0194/05B
0875/05B
0818/05
0286/05B
0210/05
0247/05
0249/05
0773/05
0543/05B
0686/05
0875/05
0002/05
0706/05B
0594/05
0037/05B
0214/05
0213/05
0555/05
0784/1/05
0509/1/05
0744/1/05
0271/05
0588/05
0275/05B
0834/05
0744/05B
0569/05B
0287/05
0246/1/05
0332/05
0595/05
0509/05
0615/05
0607/05B
0894/05
0211/05B
0569/1/05
0214/1/05
0569/05
0498/05
0914/05
0744/05
0817/05
0037/05
0726/05
0600/05
0364/05B
0913/05
0211/05
0520/05
0423/05
0174/05B
0942/05B
0219/05
0246/05B
0210/1/05
0513/05
0618/05
0107/05
0846/05
0033/2/05
0033/05B
0320/05
0917/04B
0697/1/04
0905/1/04
0994/04
0959/04
0919/04
0799/04
0883/04
0917/04
0905/04B
0697/04B
0983/04
0466/04
0457/04
0576/04
0891/04
0012/04
0408/04
0874/04
0917/3/04
0917/2/04
0571/04
0128/04B
0870/04B
0891/1/04
0664/04
0891/04B
0870/04
0702/04
0955/04
0917/1/04
0821/04
0613/04
0441/04
0707/04
0959/04B
0934/03
0450/03
0715/03
0061/5/03
0856/03
Drucksache 536/18

... Am 30. November 2016 stellt die Kommission das Paket "Saubere Energie für alle Europäer" vor, mit dem darauf abgezielt wird, Flexibilität, Dekarbonisierung und Innovation auf dem Strommarkt durch unverfälschte Marktsignale zu fördern; es besteht aus acht Gesetzgebungsvorschlägen, von denen vier die Stromversorgung betreffen. Zum Vorschlag für eine Verordnung über den Elektrizitätsbinnenmarkt46 erhielt die Kommission elf begründete Stellungnahmen47 mit verschiedenen Argumenten.48 Einige Kammern der Parlamente brachten vor, dass der Vorschlag negative Auswirkungen auf die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten zur Gewährleistung der Sicherheit der Stromversorgung hätte. Andere äußerten Bedenken über die zusätzlichen Befugnisse, die der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden übertragen wurden, während wieder andere Bedenken hinsichtlich des Rechts der Mitgliedstaaten hatten, über ihren eigenen Energiemix zu entscheiden. Einige Parlamente zeigten sich zudem kritisch gegenüber den Vorschriften des Vorschlags zur Gebotszonenkonfiguration, zur vorgeschlagenen Einrichtung von regionalen Betriebszentren, die eingesetzt werden, um im Interesse von Regionen zu handeln, oder zur im Vorschlag vorgesehenen Befugnis der Kommission zum Erlass von delegierten Rechtsakten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 536/18




ÜBER die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit Jahresbericht 2017

1. Einführung

2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-ORGANE

2.1. Die Kommission

Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Weniger, aber effizienteres Handeln

Subsidiaritäts - und Verhältnismäßigkeitsprüfung

5 Folgenabschätzungen

Evaluierungen und Fitness-Checks

2.2. Folgemaßnahmen zu begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente

2.3. Das Europäische Parlament

2.4. Der Rat der Europäischen Union

2.5. Ausschuss der Regionen31

2.6. Gerichtshof der Europäischen Union

3. Wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT erhoben WURDEN

3.1. Vorschläge, zu denen 2017 die meisten begründeten Stellungnahmen eingingen

- Vorschlag über den Elektrizitätsbinnenmarkt

- Zwei Vorschläge des Dienstleistungspakets

- Vorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige

3.2 Verfahren der gelben Karte und politische Ergebnisse - der Fall der Europäischen Staatsanwaltschaft

4. SCHLUSSBEMERKUNG

Anhang des
Berichts der Kommission Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit

Liste der Kommissionsdokumente, zu der die Kommission im Jahr 2017 begründete Stellungnahmen1 von nationalen Parlamenten hinsichtlich der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erhalten hat


 
 
 


Drucksache 5/18

... Die Kommission erkennt die wachsende Bedeutung marktschaffender Innovation21 an und wird für die Zukunft und auf der Grundlage laufender Maßnahmen in den Bereichen Digitaler Binnenmarkt, Energieunion und Kapitalmarktunion weitere Unterstützungsmöglichkeiten prüfen. In Europa beläuft sich der Umfang des Risikokapitals auf ein Fünftel des Volumens in den USA. Die neue Generation von Unternehmen in der kollaborativen und digitalen Wirtschaft stammt überwiegend aus den USA und aus Asien. Die Kommission hat bereits Maßnahmen im Hinblick auf den Auf-und Ausbau einer Industriepolitik, der Digitalisierung der EU-Industrie und der kollaborativen Wirtschaft ergriffen22.



Drucksache 214/18

... Die Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie ist ein wichtiges Rechtsinstrument für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts. Sie ermöglicht die problemlose Überschreitung von EU-Binnengrenzen durch EU-Inländer mit ihren Fahrzeugen; dies gilt sowohl für Geschäfts- als auch Freizeitzwecke. EU-Inländer können auf der Grundlage einer einzigen Prämie ohne zusätzliche Versicherung überall reisen. Mit der Richtlinie wird zudem das Ziel verfolgt, einen hohen Grad an Konvergenz in Bezug auf den Schutz potenzieller Opfer von Kraftfahrzeugunfällen zu erreichen. Die Richtlinie ist auch von großer Bedeutung für das Funktionieren des Schengen-Raums.



Drucksache 362/18

... Dieser Vorschlag ist Teil eines umfassenderen Pakets ehrgeiziger Maßnahmen, mit denen die Cybersicherheit in der Union insgesamt erhöht werden soll, indem die folgenden Hauptprioritäten der Kommission in diesem Bereich umgesetzt werden: Verbesserung der Abwehrfähigkeit, Schaffung eines Binnenmarkts für Cybersicherheit, wirksame Abschreckung in der Europäischen Union vor Cyberkriminalität und verstärkte internationale Zusammenarbeit.



Drucksache 222/18

... In der Binnenmarktstrategie1 wurde eine gezielte Neuausrichtung einzelner Aspekte des Patent- und des SPC-Schutzes (SPC, Supplementary Protection Certificate -ergänzenden Schutzzertifikat)2 angekündigt, um die Wettbewerbsfähigkeit regulierter Wirtschaftszweige wie der Arzneimittelindustrie zu stärken. Dabei sollten die folgenden Probleme angegangen werden:



Drucksache 218/18

... Darüber hinaus schafft eine einheitliche Vorgehensweise gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen, die in der EU dieselbe Art von Diensten anbieten, unabhängig davon, wo sie niedergelassen sind oder von wo aus sie tätig sind, und wahrt gleichzeitig das in Artikel 3 der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr festgelegte Herkunftslandprinzip. Dieses Prinzip gilt nur für in der EU niedergelassene Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft und unterliegt zudem einer Reihe von Ausnahmen und möglichen Befreiungen. Harmonisierte Vorschriften auf Unionsebene sind nicht nur erforderlich, um Hindernisse für die Erbringung von Dienstleistungen zu beseitigen und ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten, sondern auch, um zu einem kohärenteren Strafrecht in der Union zu gelangen. Gleiche Wettbewerbsbedingungen sind ferner für andere Prämissen des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts erforderlich, z.B. für den Schutz der Grundrechte der Bürger und die Achtung der Souveränität und der Staatsgewalt bei der wirksamen Anwendung und Durchsetzung nationaler und europäischer Rechtsvorschriften.



Drucksache 639/18

... Rechtsgrundlage für diese Initiative ist Artikel 113 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), dem zufolge der Rat gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren einstimmig die Bestimmungen zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten im Bereich der indirekten Steuern erlässt, soweit diese Harmonisierung für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen notwendig ist.



Drucksache 435/18

... Welche Daten im Einzelnen zu übermitteln sind, wird in den Nummern 1 bis 6 bestimmt. Es handelt sich teilweise um Daten, die der Identifizierung des Unternehmens dienen, wie Name, Anschrift, Rechtsform und Wirtschaftszweig sowie Ort und Nummer der Eintragung in das Handelsregister. Beim Merkmal Legal Entity Identifier handelt es sich um eine internationale Kennung für Unternehmen des Finanzmarkts, die die konkrete Zuordnung des Unternehmens ermöglicht.



Drucksache 76/18

... Die nationalen Behörden und Verwaltungen sollten dieser Mitteilung bei der Anwendung der Kollisionsnormen der Richtlinie über die Wirksamkeit von Abrechnungen, der Richtlinie über Finanzsicherheiten und der Liquidationsrichtlinie Rechnung tragen. Die Mitgliedstaaten sollten weiterhin beobachten, ob ihre Auslegungen rechtliche Unterschiede zur Folge haben, die Marktstörungen verursachen können, und sich bei ihrer Auslegung und Anwendung der bestehenden EU-Vorschriften einander annähern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 76/18




1. Einleitung

2. WIE IST die RECHTSLAGE auf EU-EBENE?

3. MEHR KLARHEIT IM geltenden Unionsrecht

3.1 Gibt es einen Bedeutungsunterschied zwischen geführt werden und sich befinden?

3.2 Bestimmung des Orts, an dem sich das Konto oder Register befindet bzw. geführt wird

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 112/18 (Beschluss)

... 3. Die Stärkung des Sekundärmarkts kann ein wirksames Instrument zur Erreichung dieses Ziels sein. Der Bundesrat erkennt an, dass die Problematik Ansätze auf verschiedenen Ebenen erfordert.



Drucksache 667/17

... Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist ein strategisches Werkzeug, das jeder Mitgliedstaat in seinem wirtschaftspolitischen Instrumentarium hat. In der Binnenmarktstrategie von 20154 sprach sich die Kommission für mehr Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge aus. Dies erfordert eine Umstellung von einem rein administrativen auf einen an strategischen Zielen und Bedürfnissen ausgerichteten Ansatz unter voller Einhaltung der Regeln. Mit jährlichen Ausgaben in Höhe von etwa 14 % des BIP der EU kann die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Bewältigung vieler wichtiger Herausforderungen an die EU beitragen, indem sie insbesondere nachhaltiges Wachstum und Arbeitsplätze schafft.5 Sie kann Investitionen in die Realwirtschaft ermöglichen und die Nachfrage ankurbeln, um, wie in der Industriemitteilung6 betont wird, auf der Grundlage von Innovation und Digitalisierung die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Sie kann auch den Übergang zu einer ressourcenschonenden, energieeffizienten Kreislaufwirtschaft erleichtern7, eine nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft fördern und zu mehr Gleichheit und Inklusion in der Gesellschaft beitragen.



Drucksache 777/17

... Die Arbeitswelt hat sich seit der Annahme der Richtlinie 91/533/EWG über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen (im Folgenden "Richtlinie über schriftliche Erklärungen") erheblich verändert. In den letzten 25 Jahren war der Arbeitsmarkt Gegenstand einer zunehmenden Flexibilisierung. Im Jahr 2016 betraf ein Viertel aller Arbeitsverträge "atypische" Formen der Beschäftigung, und mehr als die Hälfte der in den letzten zehn Jahren neu geschaffenen Arbeitsplätze waren "atypisch".1 Die Digitalisierung hat die Schaffung neuer Formen der Beschäftigung begünstigt, und durch den demografischen Wandel hat sich auch die Erwerbsbevölkerung diversifiziert. Die Flexibilität, die mit den neuen Beschäftigungsformen einhergeht, hat sich als wichtiger Faktor für die Schaffung von Arbeitsplätzen und das Wachstum des Arbeitsmarkts erwiesen. Seit 2014 wurden mehr als fünf Millionen Arbeitsplätze geschaffen; davon betrafen fast 20 % neue Formen der Beschäftigung. Die Anpassungsfähigkeit der neuen Beschäftigungsformen an Veränderungen des wirtschaftlichen Kontexts hat auch die Entstehung neuer Geschäftsmodelle, z.B. in der kollaborativen Wirtschaft, gefördert und Personen Zugang zum Arbeitsmarkt eröffnet, die zuvor davon ausgeschlossen waren. Das Beschäftigungsniveau in der EU befindet sich mit 236 Millionen erwerbstätigen Männern und Frauen auf Rekordniveau.



Drucksache 45/17

... "eine Politik, die den Schwerpunkt auf Wachstum und Beschäftigung legt"1. Nach Ansicht des Europäischen Rats ist "die Verwirklichung eines vertieften und faireren Binnenmarkts ... von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, Arbeitsplätze zu schaffen, die Produktivität zu steigern und ein attraktives Umfeld für Investitionen und Innovation zu gewährleisten"2. Die wichtige Rolle, die reglementierte Berufe für die Wirtschaft der EU spielen, kann nicht hoch genug geschätzt werden, und zahlreiche Studien zeigen den noch nicht ausgeschöpften Nutzen der Förderung des Binnenmarktes im Dienstleistungsbereich.



Drucksache 666/17

... Das übergeordnete Ziel dieser Empfehlung sind die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der persönlichen Entwicklung von Auszubildenden sowie der Beitrag zur Entwicklung einer gut ausgebildeten und qualifizierten Arbeitnehmerschaft gemäß dem Bedarf des Arbeitsmarkts.



Drucksache 264/17

... es (ZKG) verbundenen Aufgabenzuwachs für die Akkreditierungsstelle veranlasst. Mit dem ZKG erhält die die Akkreditierungsstelle erstmals eine Zuständigkeit zur Akkreditierung im Bereich des Finanzmarkts. Da dieser Bereich innerhalb der Bundesregierung in die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen fällt, sind die Bestimmungen des AkkStelleG hinsichtlich der Besetzung und der Organisation des Akkreditierungsbeirats entsprechend anzupassen.



Drucksache 6/1/17

... 5. Ausweislich des Richtlinienvorschlags stützt sich dieser auf Artikel 53 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 62 AEUV und auf die Binnenmarktkompetenz des Artikels 114 AEUV. Artikel 53 Absatz 1 AEUV ermöglicht jedoch lediglich den Erlass von Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung von Zeugnissen sowie zur "Koordinierung" mitgliedstaatlicher Vorschriften. Ein präventiver Prüfvorbehalt sämtlicher dienstleistungsbezogener Regelungen geht über eine reine koordinierende Tätigkeit im Zusammenhang mit der gegenseitigen Anerkennung von Zeugnissen jedoch deutlich hinaus. Ebensowenig ließe sich der Vorschlag auf Artikel 114 AEUV stützen: Nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verleiht Artikel 114 AEUV dem Unionsgesetzgeber keine allgemeine Kompetenz zur Regelung des Binnenmarkts. Ein auf Grundlage von Artikel 114 AEUV erlassener Rechtsakt muss vielmehr tatsächlich zur Beseitigung bestehender Hemmnisse bei der Verwirklichung des Binnenmarktes beitragen oder spürbare Wettbewerbsverzerrungen beseitigen (vergleiche EuGH, Urteil vom 5. Oktober 2000, Rechtssache C-376/98, Bundesrepublik Deutschland gegen Europäisches Parlament und Rat der EU) . Vorliegend ist weder dargetan noch ersichtlich, welche konkret drohenden mitgliedstaatlichen Maßnahmen einen derart gravierenden Eingriff in die Regelungskompetenz des nationalen Gesetzgebers rechtfertigen. Der Vorschlag beschränkt sich auf die schlichte Feststellung, dass eine "heterogene Entwicklung der nationalen Rechtsvorschriften verhindert und eine Angleichung der nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften im Hinblick auf die von der



Drucksache 145/17 (Beschluss)

... b) Angesichts dieser offenkundigen sicherheitsrechtlichen Herausforderungen für alle Mitgliedstaaten hält der Bundesrat eine grundsätzliche Neubestimmung und Erweiterung der Ziele für erforderlich, die mit einer Modernisierung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation verfolgt werden, bei der die Erfordernisse der gemeinsamen Bekämpfung von Terror, Kriminalität und Cybergefahren durch die Mitgliedstaaten, des effektiven Datenaustausches sowie der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden einbezogen werden sollten. Die stärkere Einbeziehung dieser Belange würde im Übrigen die Grundziele des Digitalen Binnenmarkts stärken, für die Anbieter elektronischer Kommunikationsleistungen einen umfassend harmonisierten Rechtsrahmen zu schaffen, der nicht nur durch kommerzielle, sondern auch durch einheitliche ordnungsrechtliche Grundbedingungen bestimmt wird.



Drucksache 6/17

... Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt ist eine der zehn Prioritäten der Europäischen Kommission. Die Nutzung der Stärken dieses Binnenmarkts und die Entfaltung seines ganzen Potenzials sind von zentraler Bedeutung für Beschäftigung und Wachstum in der Europäischen Union. Im Oktober 2015 verabschiedete die Kommission eine Binnenmarktstrategie mit einer Reihe von Maßnahmen zum Ausbau des Binnenmarkts, die mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen eröffnen soll. Dazu gehört auch ein Gesetzgebungsvorschlag für eine bessere Durchsetzung der



Drucksache 557/3/17

... Mit seinem Bestand kann der Bund dazu beitragen, Marktverzerrungen entgegenzuwirken. Dies wäre insbesondere der Fall, wenn sich Kommunen bzw. kommunale Wohnungsbauunternehmen bei Verkäufen durch die BImA nicht dem unbeschränkten Wettbewerb in der vielerorts "überhitzten" Situation am Immobilienmarkt stellen müssten. Die alleinige Orientierung am maximal erlösbaren Kaufpreis heizt die gespannte Marktsituationen weiter an, was zu dauerhaft höheren Mieten führt Den Kommunen und ihren Wohnungsbaugesellschaften soll deshalb die Möglichkeit eingeräumt werden, Bundesimmobilien zum gutachterlich festgesetzten Verkehrswert zu erwerben, wobei die zukünftige Nutzung berücksichtigt wird. Somit ist sichergestellt, dass einerseits ein verteuerndes Bieterverfahren ausgeschlossen wird, andererseits Liegenschaften nicht unter Wert veräußert werden und somit ebenfalls keine Marktverzerrung eintritt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/3/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und den völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Auswirkungen des Gesetzesentwurfs

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 678/17

... Nach den Angaben in der Mitteilung der Kommission von 2017 zum "Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft"2 wurde der Wert des EU-Datenmarkts im Jahr 2016 auf fast 60 Mrd. EUR geschätzt und wies einen Zuwachs von 9,5 % gegenüber dem Jahr 2015 auf. Laut einer Studie könnte der EU-Datenmarkt im Jahr 2020 potenziell einen Wert von mehr als 106 Mrd. EUR erreichen3.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Freier Datenverkehr in der Union

Artikel 5
Verfügbarkeit von Daten für zuständige Behörden

Artikel 6
Übertragung von Daten

Artikel 7
Zentrale Anlaufstellen

Artikel 8
Ausschuss

Artikel 9
Überprüfung

Artikel 10
Schlussbestimmungen


 
 
 


Drucksache 595/17

... Agrarmarktstrukturgesetz



Drucksache 771/17 (Beschluss)

... Er anerkennt ferner die Ziele der Kommission, das Funktionieren des europäischen Binnenmarkts zu verbessern, indem zum Beispiel der Rechtsrahmen der EU vereinfacht und der Verwaltungsaufwand verringert wird sowie der Informationsaustausch und die Arbeitsleistung zwischen den Marktüber-wachungsbehörden verbessert werden. Die Marktüberwachung ist ein entscheidender Beitrag für die Weiterentwicklung des europäischen Binnenmarktes. Sie trägt dazu bei, dass Produkte vom Markt genommen werden, sofern sie nicht mit Rechtsvorschriften der EU konform sind, und stellt bei Produkten, die mit einem ernsten Risiko für die Gesundheit oder andere Rechtsgüter verbunden sind, ein rasches Eingreifen sicher.



Drucksache 287/17 (Beschluss)

Gesetz zur Änderung weinrechtlicher und agrarmarktstrukturrechtlicher Vorschriften



Drucksache 247/1/17

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts - COM(2017) 142 final,



Drucksache 709/17

... Maßnahme: Die Kommission verpflichtet sich in ihrer kürzlich angenommenen Mitteilung "Aktionsplan zur Stärkung von SOLVIT: Die Vorteile des Binnenmarkts für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen erschließen"24, SOLVIT bei den Mitgliedstaaten zu stärken, sodass mehr Menschen und Unternehmen Lösungen für ihre grenzbezogenen Fragen erhalten.



Drucksache 648/17

... Mit dem ZKG erhält die nationale Akkreditierungsstelle somit erstmals eine Zuständigkeit zur Akkreditierung im Bereich des Finanzmarkts. Dieser fällt innerhalb der Bundesregierung in die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen. Die Änderung der Ak-kStelleGBV sieht daher die Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen über die DAkkS im Bereich des Finanzmarktes vor. Das entspricht der schon bestehenden Fachaufsicht anderer Ressorts nach § 2 AkkStelleGBV.



Drucksache 662/17

... Die vorgeschlagene Initiative und ihre Ziele stehen in Einklang mit der KMU-Politik der EU gemäß dem Small Business Act10, insbesondere mit dem Grundsatz VII, die KMU dabei zu unterstützen, die Chancen des Binnenmarkts besser zu nutzen.



Drucksache 680/1/17

... Durch die Regelung des Artikels 49 Absatz 1 des Verordnungsvorschlags würden nationale Zertifizierungssysteme für IKT-Produkte und -Dienste nach einer Übergangsfrist unwirksam, wenn diese inhaltlich unter ein entsprechendes europäisches System fallen. Die Einführung neuer nationaler Systeme in auf EU-Ebene geregelten Bereichen wäre durch Artikel 49 Absatz 2 des Verordnungsvorschlags untersagt. Hierdurch wird nicht in gebotenem Maße berücksichtigt, dass es sich bei Zertifizierungssystemen für IKT-Produkte und -Dienste keineswegs nur um Produkt- bzw. Marktstandards handelt. Vielmehr sind IT-Sicherheitszertifikate eine Ausprägung der Systeme zur Gewährleistung der Informationssicherheit. Es handelt sich somit im Ergebnis auch um eine Frage der öffentlichen Sicherheit der Mitgliedstaaten. Diese Regelung ist nicht durch die gewählte allgemeine Binnenmarktkompetenz des Artikels 114 Absatz 1 AEUV gedeckt. Denn nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verleiht Artikel 114 AEUV dem Unionsgesetzgeber keine allgemeine Kompetenz zur Regelung des Binnenmarktes. Ein auf der Grundlage von Artikel 114 AEUV erlassener Rechtsakt muss vielmehr tatsächlich zur Beseitigung bestehender Hemmnisse bei der Verwirklichung des Binnenmarktes beitragen oder spürbare Wettbewerbsverzerrungen beseitigen (vergleiche EuGH, Urteil vom 5. Oktober 2000, Rechtssache C-376/98, Bundesrepublik Deutschland gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union).



Drucksache 89/17 (Beschluss)

... 37. Der Bundesrat bekräftigt im Rückblick auf die Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008/2009, welche gravierenden Auswirkungen eine Immobilienblase und die Insolvenzen großer Kreditinstitute auf die Finanzmärkte und die Weltwirtschaft haben können. Vor diesem Hintergrund werden die von der Bundesregierung im Jahreswirtschaftsbericht 2017 dargelegten Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Ordnungsrahmens für die Finanzmärkte begrüßt. Diese Maßnahmen können wesentlich zur Finanzmarktstabilität beitragen, die auch eine Voraussetzung für nachhaltiges und inklusives Wirtschaftswachstum ist.



Drucksache 356/17

... Bereits im Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer {COM(2016) 148 final}, den die Kommission am 7. April 2016 angenommen hat, wurde im Zusammenhang mit dringenden Maßnahmen zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug auf die Ersuchen einiger Mitgliedstaaten verwiesen, abweichend von den allgemeinen Grundsätzen der Mehrwertsteuerrichtlinie zeitweilig ein allgemeines Reverse-Charge-System (zur Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) anwenden zu dürfen. Mit dem aktuellen Vorschlag kommt die Kommission ihrer auf der Tagung des Rates " Wirtschaft und Finanzen" vom Juni 2016 getätigten Zusage nach, einen Vorschlag vorzulegen, der es den einzelnen Mitgliedstaaten - unter Wahrung des Binnenmarkts - ermöglicht, bei inländischen Lieferungen, deren Umfang einen bestimmten Schwellenwert übersteigt, vom gemeinsamen Mehrwertsteuersystem abzuweichen und generell die Steuerschuldnerschaft umzukehren.



Drucksache 1/1/17

... 2. Der Bundesrat weist darauf hin, dass Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Rechtsgrundlage des Artikels 114 AEUV ist, dass der geplante Rechtsakt tatsächlich den Zweck hat, die Voraussetzungen für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern oder spürbare Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen. Darüber hinaus muss eine auf Artikel 114 AEUV gestützte Maßnahme auch objektiv der Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarktes dienen, indem Handelshemmnisse abgebaut oder Wettbewerbsverzerrungen beseitigt werden. Hingegen verfügt die EU im Bereich des Insolvenzrechts über keine umfassende Rechtsetzungs- und Harmonisierungskompetenz. Soweit die Kommission Mängel im Insolvenzrecht einzelner Mitgliedstaaten festgestellt hat, sollten diese daher vorrangig auch dort behoben werden. Die von der Kommission angestrebte Harmonisierung sollte auf die absolut notwendigen Elemente eines präventiven Restrukturierungsrahmens beschränkt sein.



Drucksache 660/17

... Nach einer breiten öffentlichen Debatte, die mit einer Konsultation zum Grünbuch zur Zukunft der Mehrwertsteuer3 vom 6. Dezember 2011 eingeleitet wurde, nahm die Kommission die Mitteilung zur Zukunft der Mehrwertsteuer - Wege zu einem einfacheren, robusteren und effizienteren MwSt-System, das auf den Binnenmarkt zugeschnitten ist4 an. Diese Konsultation bestätigte den Eindruck, dass viele Unternehmen häufig aufgrund der Komplexität, der zusätzlichen Befolgungskosten und der mangelnden Rechtssicherheit des Mehrwertsteuersystems vor grenzüberschreitenden Tätigkeiten zurückschrecken und die Vorteile des Binnenmarkts nicht ausschöpfen. Sie bot ferner eine Gelegenheit zu überprüfen, ob die 1967 eingegangene Verpflichtung noch gültig war.



Drucksache 750/1/17

... 27. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass die sogenannte Nichtbeistands-Klausel ("No-Bail-out"-Regel), die eine Haftung der EU sowie aller Mitgliedstaaten für Verbindlichkeiten einzelner Mitgliedstaaten ausschließt, deutlicher umgesetzt wird. Dies muss sich in risikoadäquaten Zuschlägen bei Staatsanleihen widerspiegeln. Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass Gläubiger überschuldeter Staaten und Banken finanziell in der Verantwortung bleiben. Eine Stabilisierungsfazilität zur Abfederung asymmetrischer Schocks ist in der vorgeschlagenen Form abzulehnen. Um mögliche Ausfälle verkraften zu können, ohne die Finanzmarktstabilität zu gefährden, müssen die Banken mehr haftendes Kapital bilden. Auch sollten auslaufende Staatsanleihen automatisch verlängert werden, wenn ein Land beim EWF



Drucksache 732/17

... Mit Standards werden Innovationen und Wachstum in Europa unterstützt und insbesondere dafür gesorgt, dass digitale Technologien, die die Grundlage des digitalen Binnenmarkts bilden, interoperabel sind. So sind Computer, Smartphones oder Tablets über standardisierte Technologien wie etwa Long Term Evolution (LTE), WLAN oder Bluetooth, die allesamt durch SEP geschützt sind, mit dem Internet oder anderen Geräten verbunden. Ohne die breite Anwendung solcher standardisierten Technologien wäre diese Verbundfähigkeit nicht möglich.2



Drucksache 721/17

... und die damit verbundene Neugestaltung des Strommarkts rasch umsetzen und einen unterstützenden Rechtsrahmen für die Laststeuerung und intelligente Ladesysteme schaffen. - Die Mitgliedstaaten sollten die Errichtung von Ladepunkten und die Vorverkabelung von Parkflächen in Wohn- und Geschäftsgebäuden fördern.



Drucksache 557/2/17

... Mit seinem Bestand kann der Bund dazu beitragen, Marktverzerrungen entgegenzuwirken. Dies wäre insbesondere der Fall, wenn sich Kommunen bzw. kommunale Wohnungsbauunternehmen bei Verkäufen durch die BImA nicht dem unbeschränkten Wettbewerb in der vielerorts "überhitzten" Situation am Immobilienmarkt stellen müssten. Die alleinige Orientierung am maximal erlösbaren Kaufpreis heizt die gespannte Marktsituation weiter an, was zu dauerhaft höheren Mieten führt. Den Kommunen und ihren Wohnungsbaugesellschaften soll deshalb die Möglichkeit eingeräumt werden, Bundesimmobilien zum gutachterlich festgesetzten Verkehrswert zu erwerben. Somit ist sichergestellt, dass einerseits ein verteuerndes Bieterverfahren ausgeschlossen wird, andererseits Liegenschaften nicht unter Wert veräußert werden und somit ebenfalls keine Marktverzerrung eintritt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/2/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und den völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Auswirkungen des Gesetzesentwurfs

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 708/17

... Rechtsgrundlage der vorgeschlagenen Maßnahme ist Artikel 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), in dem die Zuständigkeiten der EU im Energiebereich geklärt und konsolidiert wurden. Laut Artikel 194 AEUV sind die wichtigsten Ziele der EU-Energiepolitik die Sicherstellung des Funktionierens des Energiemarkts, die Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit in der Union, die Förderung der Energieeffizienz und von Energieeinsparungen sowie die Entwicklung neuer und erneuerbarer Energiequellen und die Förderung der Interkonnektion der Energienetze.



Drucksache 90/17

... 23 zusammen mit den vorgeschlagenen neuen Vorschriften für die getrennte Sammlung biologischer Abfälle dazu führen, dass mehr Biogas aus Abfällen zur Verwendung für die Kraft-Wärme-Kopplung, zur Einspeisung in das Gasnetz und zur Verwendung in Verkehrskraftstoffen sowie mehr Düngemittel durch anaerobe Gärung gewonnen werden. Die vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung über Düngemittel24, die derzeit im Parlament und im Rat erörtert werden, dürften durch Schaffung eines Binnenmarkts für aus Abfällen gewonnene Düngemittel diesen Trend fördern. Das Potenzial von biologisch abbaubaren Abfällen in Kombination mit der Verwertung durch anaerobe Gärung in einer Biogasanlage wird in Mailand demonstriert.25 So werden in der Stadt seit 2014 fast 100 % aller Lebensmittelabfälle und organischen Abfälle gesammelt, was im Schnitt 120 000 Tonnen biologisch abbaubare Abfälle pro Jahr ergibt. Bei voller Kapazität (12,8 MW) dürfte die Biogasanlage der Stadt jährlich etwa 35 880 MWh Strom erzeugen, was für die Versorgung von 24 000 Einwohnern ausreicht, und 14 400 Tonnen Düngemittel produzieren.



Drucksache 189/1/17

... Die Kommission sieht in der verpflichtenden Einführung moderner Biokraftstoffe eine Strategie zur kostengünstigen Dekarbonisierung des Verkehrssektors. Angesichts der hohen Herstellungskosten für fortschrittliche Biokraftstoffe und der beschränkten Verfügbarkeit geeigneter Rohstoffe sind die vorgegebenen Marktanteile zu hinterfragen. Zudem werden durch die Vorgaben der Kommission zu Marktanteilen unterschiedlicher Biokraftstoffe nationale Entwicklungsmöglichkeiten unterbunden und bestehende Marktstrukturen nachteilig verändert. Dieser Ansatz entspricht nicht dem Anspruch der Technologieneutralität und marktwirtschaftlichen Grundsätzen.



Drucksache 538/17

... Artikel 5 Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 538/17




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

§ 21
Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag.

§ 23b
Besondere Bestimmung zum Mieterstromzuschlag

§ 53
Verringerung der Einspeisevergütung und des Mieterstromzuschlags.

§ 61f
Rechtsnachfolge bei Bestandsanlagen

§ 99
Mieterstrombericht

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 42a
Mieterstromverträge

Artikel 3
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Windenergie\-auf-See-Gesetzes

Artikel 5
Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 144/17

... Eine Datenwirtschaft kann im Binnenmarkt nur dann gut funktionieren und Dynamik entfalten, wenn der Datenfluss ermöglicht und geschützt wird. In einem sich rasch verändernden technologischen Umfeld ist ein sicherer und zuverlässiger freier Datenverkehr eine wesentliche Voraussetzung für den in den Verträgen verankerten Schutz der vier Grundfreiheiten des EU-Binnenmarkts (freier Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr). Datendienste nehmen in der EU und weltweit rasant zu. Ein effizienter Binnenmarkt, der diesen Sektor nicht einschränkt, würde in erheblichem Umfang Möglichkeiten für mehr Wachstum und Arbeitsplätze schaffen.



Drucksache 533/17

... "(la) Die Unternehmen, die Versicherungsprodukte zum Verkauf konzipieren, haben ein Verfahren für die interne Freigabe zum Vertrieb jedes einzelnen Versicherungsprodukts oder jeder wesentlichen Änderung bestehender Versicherungsprodukte zu unterhalten, zu betreiben und regelmäßig zu überprüfen (Produktfreigabeverfahren). Das Verfahren muss gewährleisten, dass für jedes Versicherungsprodukt, bevor es an Kunden vertrieben wird, ein bestimmter Zielmarkt festgelegt wird. Bei der Festlegung des Zielmarkts sind alle einschlägigen Risiken für den bestimmten Zielmarkt zu bewerten. Es ist sicherzustellen, dass die beabsichtigte Vertriebsstrategie dem bestimmten Zielmarkt entspricht. Die Unternehmen stellen im Rahmen einer angemessenen Geschäftsorganisation sicher, dass die Versicherungsprodukte an den bestimmten Zielmarkt vertrieben werden.



Drucksache 186/2/17

... als zuständige Aufsichtsbehörde zwar in einem engen Austausch mit den europäischen Nachbarstaaten zur Bewältigung der Herausforderungen eines zunehmend europäisierten Netzverbunds und Energiemarkts stehen, in letzter Instanz jedoch alleine entscheidungsbefugt sind und damit das bewährte Prinzip, Verantwortung und Entscheidungsbefugnis für die Netzführung in einer Hand zu belassen, nicht durchbrochen wird.



Drucksache 325/17

... Die Einführung einer Mindestharmonisierung für die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden in den durch die AVMD-RL erfassten Bereichen zielt darauf ab, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts durch das Vermeiden bzw. Beseitigen der Unterschiede in den Rechtsvorschriften und Praktiken der verschiedenen Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Das Fehlen von Unionsvorschriften in diesem Bereich hat zu unterschiedlichen rechtlichen Strukturen und einem unterschiedlichen Grad an Unabhängigkeit beigetragen. Jüngste Entwicklungen in einigen Mitgliedstaaten haben erneut erkennen lassen, wie wichtig unabhängige Regulierungsstellen sind. Die Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts im Bereich der audiovisuellen Mediendienste durch unabhängige Regulierungsbehörden kann nur durch gesetzgeberische Maßnahmen auf Unionsebene erreicht werden.



Drucksache 654/17

... 2.2 Schaffung eines Binnenmarkts für Cybersicherheit



Drucksache 680/17 (Beschluss)

... Durch die Regelung des Artikels 49 Absatz 1 des Verordnungsvorschlags würden nationale Zertifizierungssysteme für IKT-Produkte und -Dienste nach einer Übergangsfrist unwirksam, wenn diese inhaltlich unter ein entsprechendes europäisches System fallen. Die Einführung neuer nationaler Systeme in auf EU-Ebene geregelten Bereichen wäre durch Artikel 49 Absatz 2 des Verordnungsvorschlags untersagt. Hierdurch wird nicht in gebotenem Maße berücksichtigt, dass es sich bei Zertifizierungssystemen für IKT-Produkte und -Dienste keineswegs nur um Produkt- bzw. Marktstandards handelt. Vielmehr sind IT-Sicherheitszertifikate eine Ausprägung der Systeme zur Gewährleistung der Informationssicherheit. Es handelt sich somit im Ergebnis auch um eine Frage der öffentlichen Sicherheit der Mitgliedstaaten. Diese Regelung ist nicht durch die gewählte allgemeine Binnenmarktkompetenz des Artikels 114 Absatz 1 AEUV gedeckt. Denn nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verleiht Artikel 114 AEUV dem Unionsgesetzgeber keine allgemeine Kompetenz zur Regelung des Binnenmarktes. Ein auf der Grundlage von Artikel 114 AEUV erlassener Rechtsakt muss vielmehr tatsächlich zur Beseitigung bestehender Hemmnisse bei der Verwirklichung des Binnenmarktes beitragen oder spürbare Wettbewerbsverzerrungen beseitigen (vergleiche EuGH, Urteil vom 5. Oktober 2000, Rechtssache C-376/98, Bundesrepublik Deutschland gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union).



Drucksache 274/17

... Seit der Verabschiedung der Ratsempfehlung zur Jugendgarantie im April 2013 hat sich die Arbeitsmarktsituation junger Menschen verbessert. Dies wird in der Mitteilung über die bisherigen Fortschritte bei der Jugendgarantie und der Jugendbeschäftigungsinitiative deutlich, die die Europäische Kommission am 4. Oktober 2016 vorgelegt hat. Seit Einführung der Jugendgarantie ist die Zahl der erwerbslosen Jugendlichen um 1,4 Mio. zurückgegangen. Rund 9 Mio. junge Menschen haben laut Europäischer Kommission ein Angebot im Rahmen der Jugendgarantie angenommen, die meisten davon Stellenangebote. Jugendarbeitslosigkeit bleibt dennoch nach wie vor ein gravierendes Problem in vielen Mitgliedstaaten. Die Jugenderwerbslosigkeit betrug im Jahreswert 2016 EU-weit immer noch 18,7% und lag damit etwa doppelt so hoch wie die der Gesamtbevölkerung. Die weitere Stärkung der Jugendbeschäftigung bleibt damit ein prioritäres Ziel der EU.



Drucksache 1/17 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat weist darauf hin, dass Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Rechtsgrundlage des Artikels 114 AEUV ist, dass der geplante Rechtsakt tatsächlich den Zweck hat, die Voraussetzungen für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern oder spürbare Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen. Darüber hinaus muss eine auf Artikel 114 AEUV gestützte Maßnahme auch objektiv der Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarktes dienen, indem Handelshemmnisse abgebaut oder Wettbewerbsverzerrungen beseitigt werden. Hingegen verfügt die EU im Bereich des Insolvenzrechts über keine umfassende Rechtsetzungs- und Harmonisierungskompetenz. Soweit die Kommission Mängel im Insolvenzrecht einzelner Mitgliedstaaten festgestellt hat, sollten diese daher vorrangig auch dort behoben werden. Die von der Kommission angestrebte Harmonisierung sollte auf die absolut notwendigen Elemente eines präventiven Restrukturierungsrahmens beschränkt sein.



Drucksache 249/17

... Agrarmarktstrukturverordnung



Drucksache 543/17 (Beschluss)

... 44. Die Kohäsionspolitik ist das wirkungsvollste Instrument der EU, um Investitionen auf regionaler und lokaler Ebene zu generieren und dabei die spezifischen Bedarfe differenziert zu berücksichtigen. Gleichzeitig verfügt sie über ein erhebliches Potential für die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit der EU und für ihre Sichtbarkeit in allen Regionen der EU. Sie übt zudem - neben der Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts - auch weiterhin eine wesentliche komplementäre Rolle für das Funktionieren des Europäischen Binnenmarkts aus.



Drucksache 247/17 (Beschluss)

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts - COM(2017) 142 final; Ratsdok. 7621/17



Drucksache 143/17 (Beschluss)

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ratsarbeitsgruppe Statistik - Untergruppen ECOFIN Statistik und Binnenmarktstatistik)



Drucksache 400/1/17

... 31. Die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsprinzips erfordert gemäß Artikel 5 Absatz 4 EUV, dass die Maßnahmen der EU inhaltlich wie formal nicht über das zur Erreichung der Ziele der Verträge erforderliche Maß hinausgehen. Der Bundesrat bezweifelt, dass der vorgesehene Auskunftsanspruch der Kommission erforderlich und angemessen ist, um das Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten. Der Anwendungsbereich des Auskunftsanspruchs beschränkt sich nicht auf vermeintliche Umsetzungsprobleme der Binnenmarktvorschriften, so dass der Auskunftsanspruch durch die Einbeziehung der Bereiche Verkehr, Energie, Umwelt und Landwirtschaft faktisch zu einem allgemeinen Informationsanspruch der Kommission wird. Weder die Argumentation der Kommission, sie benötige im Zusammenhang mit Vertragsverletzungsverfahren zusätzliche Informationsquellen, noch ihr Hinweis auf vermeintliche Kommunikationsdefizite zwischen mitgliedstaatlichen Behörden bei grenzüberschreitenden Sachverhalten werden ausreichend belegt. Die Kommission kann sogar Informationslücken zum Gegenstand von Vertragsverletzungsverfahren machen. Im Verordnungstext wird das Verhältnis zur mitgliedstaatlichen Informationsgewinnung thematisiert (vergleiche Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 am Ende des Verordnungsvorschlags), allerdings wird kein Vorrang des mitgliedstaatlichen Handelns festgelegt. Die durch die vorgeschlagene Verordnung geschaffenen Doppelstrukturen und Belastungen der Unternehmen stehen daher außer Verhältnis zum verfolgten Zweck.



Drucksache 88/17

... Die Wiederherstellung des Sekundärmarkts und die höhere Verfügbarkeit von Ersatzteilen für Elektro- und Elektronikgeräte haben folgende positive Auswirkungen:



Drucksache 287/17

Gesetz zur Änderung weinrechtlicher und agrarmarktstrukturrechtlicher Vorschriften



Drucksache 726/17

... -Emissionen in Vorbereitung sind, aber noch nicht gelten. Über die öffentliche Auftragsvergabe wird die Dynamik der Märkte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in Mitgliedstaaten unterstützt, in denen der Anteil sauberer Fahrzeuge noch sehr gering ist - im Jahr 2017 lag der Anteil von Elektrofahrzeugen an den Pkw-Neuzulassungen in 16 Mitgliedstaaten unter 1 % und in 10 Mitgliedstaaten unter 0,5 %. Im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe wird zudem die Einführung umweltfreundlicher Fahrzeuge im Marktsegment für schwere Nutzfahrzeuge gefördert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 726/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Evaluierung der geltenden Rechtsvorschriften

- Folgenabschätzung

4 Politikoptionen

Option 1: Aufhebung der Richtlinie

Option 2: Einführung einer Definition des Ausdrucks saubere Fahrzeuge und Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Aufstellung nationaler Strategiepläne oder zur Anwendung der Methode der Monetisierung

Option 3: Einführung einer Definition des Ausdrucks sauberes Fahrzeug auf der Grundlage von Schwellenwerten für die Emissionen und Festlegung von Mindestzielen für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs.

Option 4: Einführung einer Definition auf der Grundlage alternativer Kraftstoffe und Festlegung entsprechender Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf alle Fahrzeuge, bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs.

Option 5: Annahme einer Verordnung, mit der allein die Methodik der Monetisierung bei der öffentlichen Auftragsvergabe für Fahrzeuge zugrunde gelegt wird, bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs

Option 6: Einführung einer Definition des Ausdrucks sauberes Fahrzeug anhand von Schwellenwerten für die Emissionen und eines Mindestziels für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge sowie Einführung einer Definition auf der Grundlage alternativer Kraftstoffe und von Mindestzielen für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf schwere Nutzfahrzeuge.

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Definitionen

Artikel 4a
Befugnisübertragung

Artikel 5
Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe

Artikel 8a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge

Anhang Informationen
für die Verwirklichung der Mindestziele für die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge zur Förderung der emissionsarmen Mobilität in den Mitgliedstaaten

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 249/17 (Beschluss)

... Agrarmarktstrukturverordnung



Drucksache 103/17 (Beschluss)

... eingeführt wurden, mit der Vorlage um einen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung zu ergänzen. Er unterstützt die Zielsetzung, im Krisenfall eine Fortführung der kritischen Funktionen des CCP im Rahmen einer geordneten Abwicklung im Sinne einer Finanzmarktstabilität zu gewährleisten und dabei die Kosten durch Eigentümer und Gläubiger des CCP - und nicht durch den Steuerzahler - tragen zu lassen.



Drucksache 688/17

... ii) zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts beitragen und dabei sicherstellen, dass der Finanzsektor einen nachhaltigen Beitrag zum Wirtschaftswachstum leistet.



Drucksache 143/17

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ratsarbeitsgruppe Statistik - Untergruppen ECOFIN Statistik und Binnenmarktstatistik)



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.