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0518/07
0815/07
0139/07
0073/3/07
0444/07
0073/07B
0522/07
0022/07
0807/07
0568/07
0179/07
0567/07B
0563/07
0365/06
0833/06B
0172/06B
0621/06
0499/06
0572/06
0658/06
0172/1/06
0555/06
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0096/06
0303/1/06
0753/06
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0096/1/06
0569/06
0556/06
0159/06
0539/06
0059/1/06
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0936/06
0151/06
0173/06
0300/06
0172/06
0016/06
0729/06
0059/06B
0833/1/06
0246/06
0891/06
0537/06
0866/06
0078/1/06
0078/06B
0096/06B
0868/06
0865/06
0029/06
0474/06
0417/06
0588/06
0013/06
0258/06
0507/06
0830/06
0827/06
0290/06
0017/06
0261/06
0006/06
0509/06
0081/06
0014/06
0304/06
0910/06
0634/06
0680/06
0512/06
0303/06B
0104/06
0257/06
0909/06
0215/06
0015/06
0132/06
0327/06
0824/06B
0623/06
0477/06
0903/06
0398/06
0207/06
0176/06
0918/06
0175/06
0245/06
0153/06
0745/1/06
0745/06
0358/06
0745/06B
0485/06
0742/06
0948/05
0852/05
0320/1/05
0606/05
0655/05
0025/05
0870/05
0396/05
0593/05
0540/05
0285/05
0703/05B
0212/05
0286/1/05
0897/05
0009/05
0780/05
0391/05
0053/05
0871/05
0947/05
0361/2/05
0319/05
0013/05
0004/05
0364/05
0011/05
0635/1/05
0911/05
0783/05
0286/05B
0609/1/05
0773/05
0490/05
0428/05
0875/05
0758/05B
0806/05
0536/05
0245/05
0010/05
0588/05
0766/05
0595/05
0687/05
0569/05
0744/05
0817/05
0037/05
0758/05
0726/05
0650/05
0600/05
0361/4/05
0830/05
0758/4/05
0703/1/05
0609/05B
0012/05
0939/05
0183/05
0158/05
0204/05
0210/1/05
0330/05
0758/1/05
0703/05
0008/05
0513/05
0846/05
0635/05B
0607/05
0872/04B
0860/1/04
0844/04
0919/04
0596/04
0664/2/04
0872/1/04
0622/04
0270/04
0860/04
0408/04
0688/1/04
0232/04
0578/04
0688/04B
0905/04
0939/04
0688/04
0664/04
0702/04
0693/04
0441/04
0707/04
0967/04
0021/04B
0860/04B
0244/03
0049/03
0546/03
0450/03
0504/03
0715/03
Drucksache 15/20

... - Aufhebung veralteter Verweise Der Verweis auf DIN5037 bei der Anerkennung von Sichtweitenmessgeräten ist veraltet. Weiterhin sind Kegelmarker zur Kennzeichnung von seilförmigen Hindernissen nicht mehr erhältlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund

2. Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

Teil 1
- Allgemeines

1 Gegenstand der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift

2 Anhänge

Teil 2
- Technische Spezifikationen

3 Feuer zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen

4 Tagesmarkierungen

Teil 3
- Allgemeine Luftfahrthindernisse

Abschnitt 1
- Kennzeichnungserfordernisse

5 Allgemeine Kennzeichnungserfordernisse

Abschnitt 2
- Tageskennzeichnung

6 Tagesmarkierung

7 Kennzeichnung durch Tagesfeuer

Abschnitt 3
- Nachtkennzeichnung

8 Allgemeines

9 Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES

10 Gefahrenfeuer

11 Zeitweilige Hindernisse

Teil 4
-Windenergieanlagen

Abschnitt 1
- Allgemeines

12 Anwendbare Vorschriften

13 Windenergieanlagen-Blöcke

Abschnitt 2
- Tageskennzeichnung

14 Tagesmarkierung

15 Kennzeichnung durch Tagesfeuer

Abschnitt 3
- Nachtkennzeichnung

16 Allgemeines

Teil 5
- Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen im Meeresbereich

17 Anwendungsbereich

18 Tagesmarkierung von Windenergieanlagen

Teil 6
- Verfahrens- und Schlussvorschriften

21 Beteiligung der Flugsicherungsorganisation nach § 31b Absatz 1 Satz 1 LuftVG und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

22 Eignung der Feuer

23 Übergangsvorschriften

24 Abweichung von der AVV

Artikel 2

Anhang 1
Spezifikation Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES

Abbildung 1 Mindestanforderungen Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES

Abbildung 2 Hindernisfeuer

Abbildung 3 Hindernisfeuer ES

Anhang 2
Spezifikation Feuer W, rot und Feuer W, rot ES

Abbildung 1 Mindestanforderungen Feuer W, rot und Feuer W, rot ES

Abbildung 2Vertikale Lichtstärkeverteilung Feuer W, rot

Abbildung 3 Feuer W, rot und Feuer W, rot ES

Abbildung 4 Maximalwerte für die vertikale Lichtstärkeverteilung des Feuer W, rot ES

Anhang 3
Spezifikation von Feuern zur Infrarotkennzeichnung

Anhang 4
Sichtweitenmessung

Anhang 5
Zeichnerische Darstellung

Abbildung 1 Tageskennzeichnung

Abbildung 2 Nachtkennzeichnung

Anhang 6
Anforderungen an die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)

1. Allgemeine Anforderungen

2. Baumusterprüfung durch die benannte Stelle

a Transpondersignalen gilt folgendes:

b Radarsignalen gilt folgendes:

3. Verfahren bei der zuständigen Luftfahrtbehörde im Falle der §§ 12, 14-17 LuftVG

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Sachverhalt / wesentlicher Inhalt

3. Alternativen

4. Gesetzesfolgen

a. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

b. Erfüllungsaufwand

c. Weitere Kosten

d. Nachhaltigkeit

e. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummern 11 bis 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 16

Zu Nummer 16

Zu Nummer 16

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummern 18 bis 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu den Anhängen:

Zu Anhang 4: Sichtweitenmessgeräte

Zu Anhang 5: Zeichnerische Darstellung

Zu Anhang 6: Anforderungen an die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung BNK-Systeme

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4978, BMVI: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 257/20

... *) DIN EN-Normen, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind im Beuth Verlag GmbH, Berlin, erschienen und beim Deutschen Patent- und Markenamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 257/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Verordnung

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 468/1/20

... Es ist vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar, warum bestimmte Erzeugnisse, und hiervon speziell nikotinfreie und nikotinhaltige elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter, in bestimmten werblichen und Marketingaspekten gegenüber anderen Tabakerzeugnissen bessergestellt sein sollen. Eine perspektivische Gleichstellung aller Erzeugnisgruppen in diesen Punkten ist aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes dringend geboten.



Drucksache 500/20

... Der Bundesrat hat bereits am 7. Juni 2019 einen Gesetzentwurf verabschiedet (Gesetzentwurf des Bundesrates eines Gesetzes zum Schutz von Genossenschaften, BR-Drs. 244/19(B)), der dem Schutz der Rechtsform der Genossenschaft - der "Marke Genossenschaft" - vor solchen Geschäftsmodellen dient, die dem "grauen Kapitalmarkt" zugeordnet werden können. Insbesondere zielt der Entwurf auf eine verstärkte Information der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Aufsichtsbehörde durch die genossenschaftlichen Prüfungsverbände ab. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf mit Schreiben vom 10. Juli 2019 dem Deutschen Bundestag zugeleitet (BT-Drs. 19/11467). In ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf unterstützt die Bundesregierung die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, teilt jedoch mit, dass sie diesen nicht für ausreichend hält, um unseriöse Kapitalanlagegenossenschaften wirksam zu verhindern, und statt einzelnen, allein nur wenig wirksamen Änderungen ein späteres Gesamtpaket für vorzugswürdig erachtet. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt jedoch bislang nicht vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/20




Entschließung

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2a:

Zu Ziffer 2b:

Zu Ziffer 2c:


 
 
 


Drucksache 164/20

... Absatz 2 regelt den Zugriff für Leistungserbringer auf Daten elektronischer Verordnungen, die über die Telematikinfrastruktur übermittelt werden. Voraussetzung für den Zugriff ist, dass die Versicherten hierzu ihre Einwilligung gegenüber dem zugriffsberechtigten Leistungserbringer, beispielsweise durch eine vorherige Herausgabe einer Erkennungsmarke in einem Kommunikationsnetz, die die Berechtigung zum Abruf der elektronischen Verordnungsdaten enthält (Token), erteilt haben.



Drucksache 88/1/20

... Die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung stellt eine ethische, ökologische und ökonomische Herausforderung dar. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung für die 19. Legislaturperiode aus dem Jahr 2018 bekennen sich die Regierungsparteien zu dem in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen vereinbarten Ziel, die Lebensmittelverluste bis 2030 zu halbieren. Laut einer Studie der Umweltschutzorganisation World Wide Fund For Nature (WWF) aus dem Jahr 2015 landen über 18 Millionen Tonnen Nahrungsmittel in Deutschland pro Jahr im Abfall; davon wären bereits heute 10 Millionen Tonnen vermeidbar. Die Verluste entstehen entlang der Wertschöpfungskette beginnend bei der Primärproduktion über Verarbeitungsverfahren, Transport, Lagerung und Handel bis zum Endverbraucher. Etwa 2,58 Millionen Tonnen bzw. 14 Prozent der Verluste entstehen auf der Ebene des Groß- und Einzelhandels aufgrund von Verteilungsverlusten. Hiervon wären über 90 Prozent vermeidbar, da der überwiegende Teil der Lebensmittel auf dieser Stufe konsumfertig ist. Gründe für den Verlust werden auf Marketingentscheidungen der Händler und Konsumentenerwartungen an Frische und Verfügbarkeit, an Optik und Textur der Lebensmittel zurückgeführt. Gesundheitliche Risiken, die zu einem Ausschluss der weiteren Verwendung der Ware als Lebensmittel führen, sind in diesem Segment der Wertschöpfungskette als eher nachrangig anzusehen. Betroffen sind überwiegend Frischwaren wie Brot und Backwaren, Obst und Gemüse sowie in geringerem Umfang Fleischwaren und Milchprodukte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/1/20




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c - neu - § 2 Absatz 2 Nummer 11 KrWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe g § 3 Absatz 25a Satz 1 und 2 KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe g § 3 Absatz 25a Satz 3 - neu - KrWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 5 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 KrWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c - neu - § 5 Absatz 3 - neu - KrWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6 Absatz 2 Satz 3 Nummer 5 - neu - KrWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 7 Absatz 5 - neu - KrWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d § 9 Absatz 5 - neu - KrWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 14 Absatz 1 KrWG

12. Hauptempfehlung zu Ziffer 13.

Zu Artikel 1 Nummer 15a

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12.*

Zu Artikel 1 Nummer 15a

14. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 KrWG

15. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KrWG

16. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KrWG

17. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 20 Absatz 3 Satz 2 und 4 KrWG

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 1 KrWG

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 2 KrWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 3 KrWG

21. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 3 KrWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 5a - neu - KrWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 4 Satz 1 KrWG

24. Zu Artikel 1 Nummer 18 §§ 23, 24 und 25 KrWG

25. Zu Artikel 1 Nummer 18 §§ 23 und 24 KrWG

26. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 24 Nummer 3 KrWG

27. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 24 Nummer 4 Buchstabe b KrWG

28. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 24 Nummer 5a - neu - KrWG

29. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 24 Nummer 6a - neu - KrWG

30. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 3 KrWG

31. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 4 KrWG

32. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 9 KrWG

33. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 1, Absatz 3 Satz 2, Satz 3, Absatz 4 Satz 2 - neu -, § 26a Absatz 2 Satz 1, Satz 2, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 5 - neu - KrWG

34. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Satz 2 KrWG

35. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 4 KrWG

36. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 4 Nummer 4 KrWG

37. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a1 - neu - § 30 Absatz 4 Satz 2 - neu - KrWG

38. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 30 Absatz 6 KrWG

39. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 30 Absatz 6 Nummer 2 Buchstabe c - neu - KrWG

40. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 30 Absatz 6 Nummer 3 KrWG

41. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 30 Absatz 6 Nummer 5 Buchstabe b KrWG

42. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe ff § 30 Absatz 6 Nummer 9 KrWG

43. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 33 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c KrWG

44. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 33 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe h KrWG

45. Zu Artikel 1 Nummer 21a - neu - § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2a - neu - KrWG

46. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 45 KrWG

47. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 47a - neu - KrWG

§ 47a

48. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 62a KrWG

‚Artikel 2a Änderung des Chemikaliengesetzes

§ 16f
Mitteilungspflicht für Lieferanten

49. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe 0a - neu - § 72 Absatz 1 Satz 2 KrWG

50. Zu Artikel 1 Nummer 33 Anlage 5 Nummer 2 KrWG

51. Zu Artikel 1 Nummer 33 Anlage 5 Nummer 16 - neu - zu § 6 Absatz 3 KrWG

52. Zu Artikel 2a - neu - § 22 Absatz 5 Satz 1 VerpackG

‚Artikel 2a Änderung des Verpackungsgesetzes

53. Zu Artikel 3 Absatz 5 § 12 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 4 Satz 1, Satz 2 NachweisV


 
 
 


Drucksache 33/20

... "4. die Ohrmarke am linken Ohr des Rindes eingezogen wird."



Drucksache 29/20

... RCR 04 — KMU, die Marketing- oder Organisationsinnovationen einführen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/20




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Der Fonds für einen gerechten Übergang

Planung des Fonds für einen gerechten Übergang

Komplementarität mit der InvestEU-Regelung für einen gerechten Übergang und der Darlehensfazilität der EIB für den öffentlichen Sektor

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Lehren aus der Umsetzung ausgewählter Initiativen für den Übergang

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Spezifisches Ziel

Artikel 3
Geografischer Anwendungsbereich und Mittelausstattung des JTF im Rahmen des Ziels Investitionen in Beschäftigung und Wachstum

Artikel 4
Umfang der Unterstützung

Artikel 5
Ausschluss vom Anwendungsbereich

Artikel 6
Planung der JFT-Mittel

Artikel 7
Territorialer Plan für einen gerechten Übergang

Artikel 8
Indikatoren

Artikel 9
Finanzkorrekturen

Artikel 10
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 11
Inkrafttreten

Finanzbogen

ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang

Anhang I
Methode für die ZUWEISUNG von Mitteln des FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG

Anhang II
MUSTER für TERRITORIALE PLÄNE für einen GERECHTEN ÜBERGANG

1. Überblick über den Prozess des Übergangs und der Ermittlung der am stärksten negativ betroffenen Gebiete innerhalb des Mitgliedstaats Textfeld [12000]

1.1 Überblick über den erwarteten Prozess des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit den Zielen der nationalen Energie- und Klimapläne und anderer bestehender Pläne für den Übergang, mit einem Zeitplan für die Einstellung oder Einschränkung von Tätigkeiten wie Steinkohle- und Braunkohleabbau oder Kohleverstromung

1.2 Ermittlung der voraussichtlich am stärksten negativ betroffenen Gebiete und Begründung dieser Wahl mit der entsprechenden Schätzung der wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Begleiterscheinungen auf der Grundlage des Überblicks in Abschnitt 1.1

2. Bewertung der Herausforderungen des Übergangs für jedes ermittelte Gebiet

2.1 Bewertung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Begleiterscheinungen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft

2.2 Entwicklungsbedarf und -ziele bis 2030 im Hinblick auf die Verwirklichung der Klimaneutralität

2.3 Kohärenz mit anderen nationalen, regionalen oder territorialen Strategien und Plänen

2.4 Arten der geplanten Vorhaben

2.5 Programmspezifische Output- oder Ergebnisindikatoren

Tabelle

Tabelle

3. Governancemechanismsen

3.1. Partnerschaft

3.3. Koordinierungs- und Überwachungsstelle n

Anhang III
REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame OUTPUTINDIKATOREN (RCO) und REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame ERGEBNISINDIKATOREN (RCR) für den FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG2


 
 
 


Drucksache 157/20

... "(2) Die zuständige Behörde kann gestatten, dass anstatt eines Wildursprungsscheins in Papierform eine digitale Kopie auf einem Speichermedium beigefügt oder elektronisch übermittelt wird. Sie kann darüber hinaus die Verwendung digitaler Wildmarken gestatten. Die digitale Wildmarke muss auf einem Träger aufgebracht sein, der mit einer Plombe zur Anbringung der Wildmarke am Wildkörper versehen ist. Die eindeutige Zuordnung einer Wildmarke nach Absatz 1 Nummer 2 zu einem Wildursprungsschein muss, unabhängig von einer Lesbarkeit durch Maschinen, in durch Menschen optisch lesbarer Form erfolgen."



Drucksache 15/1/20

... "Über Binnenwasserstraßen ist für die Schiffsnavigation eine zusätzliche Ausrüstung von Markern mit Radarreflektoren zulässig."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 6.3 Satz 4, 5 und 5a - neu - AVV

2. Zu Artikel 1 Anhang 6 Nummer 1 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 Satz 5, Nummer 2 Absatz 3 Buchstabe a Nummer 6 und 7 - neu -,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2

Zu Artikel 1

4. Zu Artikel 1 Anhang 6 Nummer 2 Absatz 6 - neu - und Nummer 3 Absatz 1 Satz 2 AVV


 
 
 


Drucksache 255/20

... 11 https://ec.europa.eu/digitalsinglemarket/en/digitalinnovationhubs



Drucksache 468/20 (Beschluss)

... Es ist vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar, warum bestimmte Erzeugnisse, und hiervon speziell nikotinfreie und nikotinhaltige elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter, in bestimmten werblichen und Marketingaspekten gegenüber anderen Tabakerzeugnissen bessergestellt sein sollen. Eine perspektivische Gleichstellung aller Erzeugnisgruppen in diesen Punkten ist aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes dringend geboten.



Drucksache 265/20 (Beschluss)

... In Artikel 1 Nummer 5 sind in § 4 Absatz 1 Satz 1 die Wörter "mit der Marke und der jeweiligen Batterieart nach § 2 Absatz 4 bis 6" zu streichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 265/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1

§ 01
Ziel des Gesetzes

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe 0a - neu - § 2 Absatz 11 BattG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 Absatz 1 Satz 1 BattG

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 BattG

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7a Absatz 2 - neu - BattG

6. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 9 Absatz 1 Satz 4 BattG

7. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 13 Absatz 3 - neu - BattG

Zu Satz 1:

Zu Satz 2:

Zu Satz 3:

8. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 15 Absatz 3 Satz 2a - neu - BattG

9. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 15 Absatz 3a - neu - BattG

10. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 18 Absatz 3 Satz 4 Nummer 1 BattG

11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 1 Satz 2 BattG

12. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 BattG

13. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 26 Absatz 2 Satz 1 BattG

14. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe e - neu - und Buchstabe f - neu - § 27 Nummer 5 - neu - und Nummer 6 - neu - BattG

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

15. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii § 29 Absatz 1 Nummer 14a BattG

16. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe kk - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 17a - neu - BattG

17. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 5/20

... Kosten für die Bekanntmachung des Beratungsangebotes über das Internet (zum Beispiel sogenanntes virales Marketing, Soziale-Medien-Aktivitäten) in Höhe von 200 000 Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 2
Verbot der Durchführung von Konversionsbehandlungen

§ 3
Verbot der Werbung, des Anbietens und des Vermittelns

§ 4
Einrichtung eines Beratungsangebots

§ 5
Strafvorschriften

§ 6
Bußgeldvorschriften

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Hintergrund, Notwendigkeit und Zielsetzung der Regelungen

1. Hintergrund

a Keine Krankheit

b Keine Indikation für Konversionsbehandlungen

c Nachweis erheblicher gesundheitlicher Schäden

2. Notwendigkeit der Regelungen

a Spezifisches Unrecht

b Handlungsbedarf

3. Zielsetzung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5042, BMG: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Verwaltung

II.2. Weitere Kosten

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 55/20

... 13 https://ec.europa.eu/digital\-single\-market/en/news/eu\-wide\-coordinated\-risk\-assessment\-5g\-networks\-security



Drucksache 15/20 (Beschluss)

... "Über Binnenwasserstraßen ist für die Schiffsnavigation eine zusätzliche Ausrüstung von Markern mit Radarreflektoren zulässig."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 6.3 Satz 4, 5 und 5a - neu - AVV

2. Zu Artikel 1 Anhang 6 Nummer 1 Absatz 4 Satz 5 AVV

3. Zu Artikel 1 Anhang 6 Nummer 2 Absatz 6 - neu - und Nummer 3 Absatz 1 Satz 2 AVV


 
 
 


Drucksache 265/1/20

... ‚ "Hersteller" ist jede natürliche oder juristische Person, die eine Batterie, einschließlich in Geräte oder Fahrzeuge eingebaute Batterien, herstellt oder entwickeln oder herstellen lässt und diese Batterie in ihrem eigenen Namen oder unter ihrer eigenen Handelsmarke, unabhängig von der Vertriebsmethode gewerbsmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzes erstmals in Verkehr bringt.‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 265/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 1

§ 01
Ziel des Gesetzes

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe 0a - neu - § 2 Absatz 11 BattG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 2 Absatz 15 Satz 1 BattG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 Absatz 1 Satz 1 BattG

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 BattG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7a Absatz 2 - neu - BattG

7. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 9 Absatz 1 Satz 4 BattG

8. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 13 Absatz 3 - neu - BattG

Zu Satz 1:

Zu Satz 2:

Zu Satz 3:

9. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 14 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 BattG

10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BattG

11. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 15 Absatz 3 Satz 2a - neu - BattG

12. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 15 Absatz 3a - neu - BattG

13. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 16 Absatz 1 BattG

14. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 18 Absatz 3 Satz 4 Nummer 1 BattG

15. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 20 Absatz 1 Satz 1 BattG

16. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 1 Satz 2 BattG

17. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 BattG

18. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 26 Absatz 2 Satz 1 BattG

19. Hauptempfehlung zu Ziffer 20

Zu Artikel 1 Nummer 22

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 19

Zu Artikel 1 Nummer 22

21. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe hh § 29 Absatz 1 Nummer 14 BattG

22. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii § 29 Absatz 1 Nummer 14a BattG

23. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe kk - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 17a - neu - BattG

24. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 576/19

... Die Änderung ermöglicht den Luftsicherheitsbehörden zur Überprüfung der Zuverlässigkeit eine regelhafte Anfrage bei der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt. In den Datenbeständen der Bundespolizei sind Informationen enthalten, die bislang bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung im Rahmen der regelhaften Anfrage nach Absatz 3 nicht berücksichtigt werden können, weil die angefragten Polizeibehörden der Länder auf diese Informationen nicht zugreifen können. Es handelt sich dabei um Informationen, die, insbesondere im Zuge der Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung, im Rahmen der bundespolizeilichen Aufgabenwahrnehmung sowie durch Zusammenarbeit mit anderen in- und ausländischen Behörden gewonnen werden. Die Einbeziehung dieser Informationen erhöht das Sicherheitsniveau der Zuverlässigkeitsüberprüfung, da sie belastbarere Rückschlüsse auf die Zuverlässigkeit der zu überprüfenden Person ermöglichen. Gleiches gilt für sicherheitsrelevante Informationen des Zollkriminalamtes, das für die Verfolgung und Verhütung der mittleren, schweren und organisierten Zollkriminalität und dabei insbesondere in den Deliktbereichen Rauschgift, Waffen- und Sprengstoffschmuggel, Markenpiraterie, Zigaretten- und Alkoholschmuggel und Geldwäsche zuständig ist. Die dort vorhandenen Erkenntnisse über laufende Strafverfahren oder Verfahrenseinstellungen aus Opportunitätsgründen nach den §§ 153 ff.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 576/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

§ 7a
Gemeinsames Luftsicherheitsregister

Artikel 2
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 5
Änderung der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal

Artikel 7
Änderung der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Regelungsziel und -inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

Beteiligung der Bundespolizei an Zuverlässigkeitsüberprüfungen

5 Personalaufwand

5 Sachausgaben

Beteiligung des Zollkriminalamtes an Zuverlässigkeitsüberprüfungen

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft

b. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4888, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

4 Bund

Laufender Erfüllungsaufwand

Einmaliger Erfüllungsaufwand

Errichtung des Luftsicherheitsregisters

5 Länder

Laufender Erfüllungsaufwand

Betrieb des Luftsicherheitsregisters

II.2. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 435/19

... St Helen G, Jakop P, 3rd, Peng M, Dempsey DA, Hammond SK & Benowitz NL (2014) Intake of Toxic and Cardiogenic Volatile Organic Compounds from Secondhand Smoke in Vehicles. Cancer Epidemiol Biomarkers Prev 23: 2774-2782



Drucksache 33/19 (Beschluss)

... Das Kriminalitätsphänomen gewinnt in der Praxis der Strafverfolgung zunehmend an Gewicht und beschränkt sich dabei nicht auf wenige Einzelfälle. Aufgrund des ständigen Auftretens neuer Angebote und der auf Verschleierung angelegten Vorgehensweise liegen keine genauen Daten über die Anzahl einschlägiger Foren vor. Die Zentralstellen der Staatsanwaltschaften für die Verfolgung von Cybercrime der Länder haben in den vergangenen Jahren jedoch bereits zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen einschlägiger Foren oder Plattformen und deren Nutzer geführt, zum Beispiel "Deutschland im Deep Web" oder "crimenetwork.biz". Im internationalen Bereich wurden Verfahren gegen die Verantwortlichen von "Silkroad", "AlphaBay" und "Hansa Market" geführt. Nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes wurden im Jahr 2016 circa 50 einschlägige Plattformen unterhalten (vgl. BT-Drucksache 18/9487, S. 2). Das dort betriebene Geschäftsmodell des "Cybercrimeasa-Service" wird in der kriminellen Szene weiter ausgebaut (vgl. Lagebild Cybercrime des Bundeskriminalamtes 2016, abrufbar unter www.bka.de, dort S. 16 ff.). Illegale Onlinehandelsplattformen stellen aus Sicht von EUROPOL eine der zentralen Schnittstellen von Cybercrime und weiteren Formen - auch organisierter - Kriminalität dar (vgl. Internet Organised Crime Threat Assessment 2017, abrufbar unter www.europol.eu).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 33/19 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Einführung einer eigenständigen Strafbarkeit für das Betreiben von internetbasierten Handelsplattformen für illegale Waren und Dienstleistungen

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 126a
Anbieten von Leistungen zur Ermöglichung von Straftaten

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 517/19

... I) muss nach Absatz 3 Satz 2 auch in der Werbung die sachbezogene Information im Vordergrund stehen. Eine reine Markenoder Imagewerbung, die ausschließlich dazu dient, den Bekanntheitsgrad der Krankenkasse zu steigern, ohne jegliche Information über Versorgungs- oder Serviceleistungen zu vermitteln, ist unzulässig. Gemäß Satz 3 darf die Werbung zudem nicht in einer Form erfolgen, die mit der Eigenschaft der Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts unter Berücksichtigung ihrer Aufgaben unvereinbar ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Weiterentwicklung des RSA

Weiterentwicklung des Organisationsrechts

Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 3
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 4a
Wettbewerb der Krankenkassen, Verordnungsermächtigung

Erster Abschnitt

Erster Titel Arten der Krankenkassen

§ 143
Ortskrankenkassen

§ 144
Betriebskrankenkassen

§ 145
Innungskrankenkassen

§ 146
Landwirtschaftliche Krankenkasse

§ 147
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

§ 148
Ersatzkassen

Zweiter Titel Besondere Vorschriften zur Errichtung, zur Ausdehnung und zur Auflösung von Betriebskrankenkassen sowie zum Ausscheiden von Betrieben aus Betriebskrankenkassen

§ 149
Errichtung von Betriebskrankenkassen

§ 150
Verfahren bei Errichtung

§ 151
Ausdehnung auf weitere Betriebe

§ 152
Ausscheiden von Betrieben

§ 153
Auflösung

§ 154
Betriebskrankenkassen öffentlicher Verwaltungen

Dritter Titel Vereinigung, Schließung und Insolvenz von Krankenkassen

§ 155
Freiwillige Vereinigung

§ 156
Vereinigung auf Antrag

§ 157
Verfahren bei Vereinigung auf Antrag

§ 158
Zusammenschlusskontrolle bei Vereinigungen von Krankenkassen

§ 159
Schließung

§ 160
Insolvenz von Krankenkassen

§ 161
Aufhebung der Haftung nach § 12 Absatz 2 der Insolvenzordnung

§ 162
Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden

§ 163
Vermeidung der Schließung oder Insolvenz von Krankenkassen

§ 164
Vorübergehende finanzielle Hilfen

Vierter Titel Folgen der Auflösung, der Schließung und der Insolvenz

§ 165
Abwicklung der Geschäfte

§ 166
Haftung für Verpflichtungen bei Auflösung oder Schließung

§ 167
Verteilung der Haftungssumme auf die Krankenkassen

§ 168
Personal

§ 169
Haftung im Insolvenzfall

§ 170
Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtungen, Verordnungsermächtigung

§ 267
Datenverarbeitung für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs

§ 268
Risikopool

§ 273
Sicherung der Datengrundlagen für den Risikostrukturausgleich

§ 293a
Transparenzstelle für Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung oder über eine besondere Versorgung

§ 327
Übergangsregelung zur Änderung der Größe des Verwaltungsrates des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen

§ 328
Übergangsregelung für am ... [einsetzen: Tag des Inkrafttretens nach Artikel 11 Absatz 11 bereits geschlossene Krankenkassen

Artikel 6
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften.

§ 2
Risikogruppen

§ 3
Versicherungszeiten

§ 5
Bekanntmachungen

§ 6
Zahlungsverkehr und Verrechnung

Abschnitt 2
Datenmeldungen, Versichertenklassifikationsmodell und Gutachten

§ 7
Verarbeitung von Daten für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs

§ 8
Auswahl und Anpassung des Versichertenklassifikationsmodells

§ 9
Datenmeldungen für den monatlichen Ausgleich

§ 10
Folgegutachten zu Zuweisungen zur Deckung der Aufwendungen für Krankengeld und Auslandsversicherte

Abschnitt 3
Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds

§ 11
Zuweisungen für das Krankengeld

§ 12
Ermittlung der Höhe der Grundpauschale

§ 13
Zuweisungen für sonstige Aufgaben

§ 14
Risikopool

§ 15
Zuweisungen für Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen und für strukturierte Behandlungsprogramme

§ 16
Durchführung des Zahlungsverkehrs, monatlicher Ausgleich und Kostentragung

§ 17
Mitgliederbezogene Veränderung der Zuweisungen

§ 18
Jahresausgleich

§ 19
Ausschluss auffälliger Risikogruppen

§ 20
Prüfung der Datenmeldungen

§ 21
Ermittlung des Korrekturbetrags nach § 273 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 22
Durchführung des Einkommensausgleichs

Abschnitt 4
Aufbringung der Finanzmittel für den Innovationsfonds bei den Krankenkassen

§ 23
Aufzubringende Mittel der Krankenkassen für den Innovationsfonds

Abschnitt 5
Anforderungen an die Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f

§ 24
Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme

§ 25
Anforderungen an das Verfahren der Verarbeitung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten

§ 26
Berechnung der Kosten für die Bescheidung von Zulassungsanträgen

Abschnitt 6
Übergangsregelung

§ 27
Übergangsregelung

Artikel 7
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 8
Änderung der SGB V-Übertragungsverordnung

§ 1
Die in § 170 Absatz 4 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 162 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch enthaltenen Ermächtigungen werden auf das Bundesversicherungsamt übertragen.

Artikel 9
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

Einführung einer Regionalkomponente in den RSA

Einführung eines Krankheits-Vollmodells

4 Risikopool

Streichung der Erwerbsminderungsgruppen

Versichertenindividuelle Berücksichtigung von Abschlägen und Rabatten für Arzneimittel im RSA

Begleitende untergesetzliche Regelungen

Stärkung von Präventionsanreizen durch den RSA

Stärkung der Manipulationsresistenz des RSA

Vereinfachung der Prüfungen nach § 20 der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung RSAV

Einführung einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftlichen Beirat

Modernisierung des Organisationsrechts der Krankenkassen

Weiterentwicklung der Strukturen des GKV-Spitzenverbandes

Rechnungszuschlag für Krankenhäuser

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

Vl. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Bund, Länder und Gemeinden

Gesetzliche Krankenversicherung

4. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

Weiterentwicklung des RSA

Weiterentwicklung des Organisationsrechts

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu § 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu § 4a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu § 4b

Zu Nummer 4

Zu § 71

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu § 73b

Zu Nummer 6

Zu § 77

Zu Nummer 7

Zu § 83

Zu Nummer 8

Zu § 87a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu § 92a

Zu Nummer 10

Zu § 137g

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu § 140a

Zu Nummer 12

Zu § 143

Zu § 144

Zu § 145

Zu § 146

Zu § 147

Zu § 148

Zu § 149

Zu § 150

Zu § 151

Zu § 152

Zu § 153

Zu § 154

Zu § 155

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu den Absätzen 5 und 6

Zu § 156

Zu § 157

Zu § 158

Zu § 159

Zu § 160

Zu § 161

Zu § 162

Zu § 163

Zu § 164

Zu § 165

Zu § 166

Zu § 167

Zu § 168

Zu § 169

Zu § 170

Zu Nummer 13

Zu § 173

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu § 217b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu § 217c

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 16

Zu § 217d

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu § 217f

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu § 260

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu § 266

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe i

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe j

Zu Nummer 21

Zu § 267

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 268

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 22

Zu § 269

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 23

Zu § 270

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 24

Zu § 270a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu § 271

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 26

Zu § 273

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 27

Zu § 284

Zu Nummer 28

Zu § 293a

Zu Nummer 29

Zu § 295

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 30

Zu § 302

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 31

Zu § 303

Zu Nummer 32

Zu § 304

Zu Nummer 33

Zu § 305a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 34

Zu § 318

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 35

Zu § 323

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 36

Zu § 327

Zu § 328

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu Nummer 4

Zu § 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 20

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Nummer 8

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4785, BMG: Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Verwaltung

II.2. Weitere Kosten

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 248/19

... Der Entwurf schafft mit den Absätzen 2 und 3 eine Strafzumessungsregel für besonders schwere Fälle und einen Qualifikationstatbestand, um auch Taten mit einem erhöhten Unrechtsgehalt in einer schuldangemessenen Weise bestrafen zu können. Ein praktisches Bedürfnis für erhöhte Strafdrohungen bei der Datenhehlerei besteht insbesondere mit Blick auf den lebhaften Handel mit "gestohlenen Daten" im Darknet. So stellt der Handel mit Kreditkartendaten oder Accounts bei Zahlungsdienstleistern und Verkaufsplattformen auf den universellen Marktplätzen im Darknet, gleich nach dem Angebot von Betäubungsmitteln, derzeit eine der größten Kategorien dar (z.B. Kategorie "Fraud" auf den Plattformen "Dream Market" oder "Wallstreet Market"). Im Einzelnen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 573/1/19

... "10a. entgegen Artikel 11 Absatz 4 den Namen, den eingetragenen Handelsnamen oder die eingetragene Handelsmarke und die Kontaktanschrift nicht angibt,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 573/1/19




1. Zu § 1 Absatz 2 der 28. BImSchV

2. Zu § 2 Absatz 7 - neu - der 28. BImSchV

3. Zu § 3 Absatz 4 der 28. BImSchV

4. Zu § 4 Absatz 2 - neu - der 28. BImSchV

5. Zu § 4 Absatz 3 - neu - der 28. BImSchV

6. Zu § 5 Absatz 2 Nummer 10a - neu-, Nummer 10b - neu - der 28. BImSchV

7. Zu § 5 Absatz 2 Nummer 12a - neu - der 28. BImSchV

8. Zu § 5 Absatz 2 Nummer 18a - neu - der 28. BImSchV


 
 
 


Drucksache 232/1/19

... ), die laut Begründung auch einschlägig sein kann, wenn den Verbraucherinnen und Verbrauchern Informationen auf Grund unionsrechtlicher Vorgaben für kommerzielle Kommunikation einschließlich Werbung und Marketing nicht vorenthalten werden dürfen (§ 5a Absatz 4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/1/19




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 3a Satz 2 - neu - UWG und Nummer 5 § 13a Absatz 4 UWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 8 Absatz 3 Nummer 1 UWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 8b UWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13 Absatz 5 Satz 1 UWG , Zu Artikel 4 Nummer 2 § 97a Absatz 4 Satz 1 UrhG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13 Absatz 6 - neu - UWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 14 Absatz 2 Satz 3 UWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 14 Absatz 2 UWG

9. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 2 Absatz 2 UKlaG

10. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 2 Absatz 2 Satz 3 - neu - UKlaG

11. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b - neu - § 3 Absatz 3 - neu - UKlaG


 
 
 


Drucksache 435/19 (Beschluss)

... * St Helen G, Jakop P, 3rd, Peng M, Dempsey DA, Hammond SK & Benowitz NL (2014) Intake of Toxic and Cardiogenic Volatile Organic Compounds from Secondhand Smoke in Vehicles. Cancer Epidemiol Biomarkers Prev 23: 2774-2782 Ott W, Klepeis N & Switzer P (2008) Air change rates of motor vehicles and invehicle pollutant concentrations from secondhand smoke. J Expo Sci Environ Epidemiol 18: 312-325



Drucksache 355/1/19

... /EU /EU (Mifid II) . Es kann also davon ausgegangen werden, dass Handelsplätze in der EU und dem EWR, die sich als geregelter Markt qualifizieren, über vergleichbar hohe Standards verfügen. Die "European Securities and Markets Authority" (ESMA) führt ein Register über alle geregelten Märkte ("Regulated market") in der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum. Nicht zu den organisierten bzw. geregelten Märkten zählen hingegen "Multilaterale Handelssysteme" und "Organisierte Handelssysteme" sowie der Freiverkehr nach § 48

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 355/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein:

3. Zu Artikel 1 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

4. Zu Artikel 1 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 1 Absatz 2a Satz 4 GrEStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc -neu-, Buchstabe b § 1 Absatz 2a Satz 7 -neu-, Absatz 2b Satz 7 - neu - GrEStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 1

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a GrEStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23 Absatz 23 GrEStG

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 232/19

... Eine unerhebliche Beeinträchtigung kann im Einzelfall auch vorliegen, wenn die Informationen dem Verbraucher auf Grund unionsrechtlicher Verordnungen oder nach Rechtsvorschriften zur Umsetzung unionsrechtlicher Richtlinien für kommerzielle Kommunikation einschließlich Werbung und Marketing nicht vorenthalten werden dürfen und damit unter § 5a Absatz 4 UWG fallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

§ 8a
Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände

§ 8b
Verbot der missbräuchlichen Geltendmachung von Ansprüchen; Haftung

§ 12
Einstweiliger Rechtsschutz; Veröffentlichungsbefugnis; Streitwertminderung.

§ 13
Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung

§ 13a
Vertragsstrafe

§ 14
Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung

§ 15a
Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

§ 20
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

§ 4
Liste der qualifizierten Einrichtungen

§ 4a
Überprüfung der Eintragung

§ 4b
Berichtspflichten und Mitteilungspflichten

§ 4c
Aufhebung der Eintragung

§ 4d
Verordnungsermächtigung

§ 16
Bußgeldvorschriften

§ 17
Überleitungsvorschriften zu dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Designgesetzes

§ 40a
Reparaturklausel

Artikel 6
Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 8
Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG , im Unterlas-sungsklagengesetz UKlaG und im Gerichtskostengesetz GKG

2. Änderungen im Urheberrechtsgesetz UrhG

3. Änderungen im Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design DesignG

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Änderungen in UWG, UKlaG und GKG

2. Änderungen im UrhG

3. Änderungen im DesignG

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5 Belastung

5 Entlastung

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 8

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu § 8a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 13a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu § 4a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4c

Zu § 4d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4575; BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 ‚One in one Out‘-Regel

II.3 Evaluierung

II.4 KMU-Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 541/1/19

... jj) Stärkung der Instrumente der Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, des Agrarmarketings sowie der Position der Primärerzeuger in den Wertschöpfungsketten;



Drucksache 299/19 (Beschluss)

... Es gibt keine ebenso wirksamen Alternativen zum Erlass einer Verordnung zum Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glashütte (Glashütteverordnung - GlashütteV). Zwar sieht das Markenrecht grundsätzlich Schutzmöglichkeiten in den §§ 126 ff. Markengesetz vor: So regelt § 127 Absatz 2 Markengesetz für die durch eine geographische Herkunftsangabe gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen mit besonderen Eigenschaften oder einer besonderen Qualität, dass die geographische Herkunftsangabe im geschäftlichen Verkehr für die entsprechenden Waren oder Dienstleistungen dieser Herkunft nur benutzt werden darf, wenn die Waren oder Dienstleistungen diese Eigenschaften oder diese Qualität aufweisen. Die Grundlage dieser normativen Einschätzung ist indes nicht verbindlich definiert, so dass die Beurteilung im geschäftlichen Verkehr grundsätzlich auch einem Wandel unterliegen und im Fall eines Rechtsstreits von den Gerichten für den jeweiligen Einzelfall entschieden wird. Den sich daraus ergebenden Unsicherheiten wird mit einer verbindlichen Festlegung mittels Rechtsverordnung nach § 137 Markengesetz ebenso entgegengewirkt wie einer drohenden Relativierung der Herkunftsangabe Glashütte. Auch ein Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glashütte als Kollektivmarke nach den §§ 97 ff. Markengesetz wird dem mit Erlass der Glashütteverordnung verfolgten Zweck nicht vollumfänglich gerecht: Ebenso wie die Solingenverordnung, welche zur besonderen weltweiten Bedeutung von Schneidwaren aus dem Herkunftsgebiet Solingen beigetragen hat, soll die Glashütteverordnung ein besonderes Alleinstellungsmerkmal verbindlich festlegen, um die hohe Qualität von Uhren aus Glashütte weltweit zu schützen und in einer global agierenden Wirtschaft den - auf traditionellem Handwerk von hoher Güte beruhenden - Wirtschaftsstandort in Deutschland zu stärken. Mit der normativen Verankerung eines weltweit anerkannten deutschen Erzeugnisses höchster Qualität wird neben der Stärkung des regionalen Bewusstseins die Bedeutung für die deutsche Wirtschaft insgesamt betont. Die Glashütteverordnung ist damit auch ein wichtiger Baustein zum Schutz der kulturellen Vielfältigkeit und des handwerklichen Erbes in Deutschland. Andere Mittel als eine Rechtsverordnung nach § 137 Markengesetz können diesen Zweck nicht erfüllen. Europarechtliche Regelungen stehen nicht entgegen, da für nicht agrarbezogene geographische Herkunftsangaben derzeit kein den - durch europäische Regelungen geschützten - Lebensmitteln und Agrarprodukten vergleichbares Schutzinstrument auf Unionsebene besteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 299/19 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer Verordnung zum Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glashütte (Glashütteverordnung - GlashütteV)

§ 1
Grundsatz

§ 2
Herkunftsgebiet

§ 3
Begriff der Uhr

§ 4
Herstellung im Herkunftsgebiet

§ 5
Begriff der Herstellung

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Alternativen

III. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand und weitere Kosten

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

d Weitere Kosten

IV. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6


 
 
 


Drucksache 532/19

... Obwohl auch das Geschlecht zu den äußerlich feststellbaren Merkmalen gehört, deren Erhebung vor allem bei unbekannten Spurenlegern erforderlich zu sein scheint, wird es weiterhin nach Absatz 1 von § 81e StPO erhoben. Der vereinzelt geäußerten Kritik an der Verortung der Bestimmung, da die Feststellung des Geschlechts beim bekannten Spurenleger überflüssig sei (Krause, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 27. Auflage 2017, § 81e Rn. 24), wurde nicht gefolgt. Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin beschränkt sich die aktuell im Rahmen aller forensischen DNA-Analysen bei Personen sowie bei Spurenmaterial durchgeführte "Feststellung des Geschlechts" in der Regel auf den Nachweis zweier kurzer DNA-Abschnitte auf dem X- und Y-Chromosom (das Amelogenin-System), der zeitgleich mit der Typisierung der Short Tandem Repeat (STR) Systeme zur Erstellung des DNA-Identifizierungsmusters in einer sog. Multiplex-Analyse erfolge. Darüber hinaus würden jedoch speziell bei Sexualdelikten, aber auch bei Gewalt- und Tötungsdelikten mit einem weiblichen Opfer, STR-Merkmale untersucht, die nur auf dem spezifisch männlichen Teil des Y-Chromosoms vorliegen (sog. "Y-chromosomale Marker"). In solchen Fällen komme es nicht selten vor, dass das DNA-Identifizierungsmuster des weiblichen Opfers das der unbekannten männlichen Person überlagere. Es liege somit eine Mischspur mit einem Überschuss an DNA der weiblichen Person vor, so dass bei der Standard-DNA-Analyse mit autosomalen STR-Systemen nur die Merkmale der weiblichen Person durch Abgleich mit ihrem Referenzprofil nachweisbar seien. Hier ermögliche die Analyse Y-chromosomaler STR Marker (Y-STRs) allein den DNA-Anteil der männlichen Person in der Mischspur, und zwar unabhängig von der DNA der weiblichen Person, zu untersuchen und ein Y-STR

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 29
Verfahren nach Ablehnung eines Richters

§ 397b
Gemeinschaftliche Nebenklagevertretung

Artikel 2
Weitere Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Weitere Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Gesetz über die allgemeine Beeidigung von gerichtlichen Dolmetschern (Gerichtsdolmetschergesetz - GDolmG)

§ 1
Allgemeine Beeidigung gerichtlicher Dolmetscher

§ 2
Zuständigkeit für die allgemeine Beeidigung

§ 3
Antrag auf allgemeine Beeidigung

§ 4
Alternativer Befähigungsnachweis

§ 5
Beeidigung des Dolmetschers

§ 6
Bezeichnung der allgemein beeidigten Gerichtsdolmetscher

§ 7
Befristung der allgemeinen Beeidigung; Verzicht; Widerruf

§ 8
Verlust und Rückgabe der Beeidigungsurkunde

§ 9
Datenverarbeitung

§ 10
Anzeigepflichten des allgemein beeidigten Dolmetschers

§ 11
Bußgeldvorschriften

§ 12
Kosten

Artikel 6
Änderung des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 53a
Vergütungsanspruch bei gemeinschaftlicher Nebenklagevertretung

Artikel 8
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung

2. Erweiterung der Ermittlungs- und Datenübertragungsbefugnisse

3. Stärkung des Opferschutzes

4. Einführung eines Gerichtsdolmetschergesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Evaluierung und Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Vorbemerkung zu den Nummern 2 bis 4 §§ 25, 26 und 29

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Vorbemerkung zu den Nummern 11 und 12

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Satz 1

Zu den Sätzen 2 bis 4

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4970 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 495/19

... 4. Name, Firma oder Marke, die auf der Waffe angebracht sind,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 495/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung

Abschnitt 7a
Bestimmungen in Bezug auf unbrauchbar gemachte Schusswaffen

Unterabschnitt 2
Ersatzdokumentation

§ 17
Grundsätze für das Führen der Ersatzdokumentation

§ 17a
Vorlage und Aufbewahrung der Ersatzdokumentation

§ 18
Führung der Ersatzdokumentation in gebundener Form

§ 19
Führung der Ersatzdokumentation in Karteiform

§ 20
Führung der Ersatzdokumentation in elektronischer Form

§ 21
Kennzeichnung von Schusswaffen

Abschnitt 7a
Bestimmungen in Bezug auf unbrauchbar gemachte Schusswaffen

§ 25a
Besondere Bestimmungen in Bezug auf den Umgang mit unbrauchbar gemachten Schusswaffen

§ 25b
Vernichtung unbrauchbar gemachter Schusswaffen

§ 25c
Erwerb und Besitz von unbrauchbar gemachten Schusswaffen, die nicht den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 2015/2403 entsprechen

Artikel 2
Änderung der Beschussverordnung

Abschnitt 3
Bauartzulassung und Zulassung für besondere Schusswaffen und besondere Munition; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen.

§ 11
Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyrotechnische Munition und Schussapparate; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen.

Abschnitt 4a
Verfahren bei der Einzelprüfung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen

Abschnitt 3
Bauartzulassung und Zulassung für besondere Schusswaffen und besondere Munition; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen.

§ 11
Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyrotechnische Munition und Schussapparate; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen.

Abschnitt 4a
Verfahren bei der Prüfung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen

§ 21a
Prüfverfahren und Kennzeichnung der geprüften Schusswaffen

§ 21b
Maßnahmen zur Verhinderung des Zerlegens

§ 21c
Bescheinigung über die Unbrauchbarmachung

Artikel 3
Änderung der NWRG-Durchführungsverordnung

§ 2a
Datenübermittlung an die Waffenbehörden

§ 6
Identitätsfeststellung durch die zum Ersuchen berechtigten Stellen

Artikel 4
Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Waffen und wesentlichen Teilen

Unbrauchbar gemachte Schusswaffen

Systematisierung der Vorschriften über das Verbringen

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Rechtsetzungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Rechtsetzungsfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu den Absätzen 7 und 8

Zu Nummer 6

Zu § 25a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25b

Zu § 25c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zur Aufhebung des Absatzes 3

Zur Aufhebung des Absatzes 4

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu § 21a

Zu § 21b

§ 21c
Die Vorschrift regelt die Ausstellung der Deaktivierungsbescheinigung nach den Vorgaben des Anhangs III zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2403 .

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 168/19

... Der Entwurf führt mit dem neuen Absatz 2 auch für die Datenhehlerei eine Versuchsstrafbarkeit ein. Ferner schafft er mit den Absätzen 3 und 4 eine Strafzumessungsregel für besonders schwere Fälle und einen Qualifikationstatbestand, um auch Taten mit einem erhöhten Unrechtsgehalt in einer schuldangemessenen Weise bestrafen zu können. Ein praktisches Bedürfnis für erhöhte Strafdrohungen bei der Datenhehlerei besteht insbesondere mit Blick auf den lebhaften Handel mit "gestohlenen Daten" im Darknet. So stellt der Handel mit Kreditkartendaten oder Accounts bei Zahlungsdienstleistern und Verkaufsplattformen auf den universellen Marktplätzen im Darknet, gleich nach dem Angebot von Betäubungsmitteln, derzeit eine der größten Kategorien dar (z.B. Kategorie "Fraud" auf den Plattformen "Dream Market" oder "Wallstreet Market"). Im Einzelnen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 308/19

... (2) Über jede Umbettung eines Kriegstoten wird ein Protokoll angefertigt, in dem die alte und die neue Grablage, die Personalien, die Beschriftung der Erkennungsmarke oder andere Identifizierungsmerkmale genannt sind.



Drucksache 264/19

... Cyberkriminalität bedroht die Informationsgesellschaft im erheblichen Maße. Der breiten Öffentlichkeit bekannt wurden in den letzten Monaten beispielhaft die Fälle der Online-Veröffentlichung sensibler privater Daten von Politikerinnen und Politikern, Prominenten sowie Journalistinnen und Journalisten oder die erfolgreichen gemeinsamen Ermittlungen deutscher und ausländischer Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit der illegalen Handelsplattform "Wall Street Market".



Drucksache 518/19

... Ein starkes Ehrenamt und ausgeprägtes bürgerschaftliches Engagement sind Markenzeichen unseres Landes. Millionen von Menschen sind freiwillig für das Gemeinwohl aktiv - vom individuellen Engagement bis zum Ehrenamt, z.B. in Sport- und Kulturvereinen, Kirchen, Stiftungen, Hilfsorganisationen des Bevölkerungsschutzes und Freiwilligen Feuerwehren, Migrantenorganisationen, Umweltorganisationen, Kultureinrichtungen, den Freiwilligendiensten und der Wohlfahrtspflege. Insbesondere in ländlichen Regionen sind bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt tragende Säulen eines lebendigen und funktionierenden Gemeinwesens, die nachhaltig zur Festigung und Weiterentwicklung des gesellschaftlichen Zusammenhalts beitragen. Dieses Engagement für alle Generationen verdient Anerkennung und Wertschätzung.

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Drucksache 518/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Errichtung und Sitz

§ 2
Stiftungszweck und Begriffsbestimmungen

§ 3
Erfüllung des Stiftungszwecks

§ 4
Stiftungsvermögen

§ 5
Organe der Stiftung

§ 6
Stiftungsrat

§ 7
Vorstand

§ 8
Satzung

§ 9
Beschäftigte

§ 10
Haushalt

§ 11
Rechtsaufsicht

§ 12
Auflösung

§ 13
Evaluierung

§ 14
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4996, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Evaluierung

III. Ergebnis

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 07.10.2019 zum Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt


 
 
 


Drucksache 299/19

... Es gibt keine ebenso wirksamen Alternativen zum Erlass einer Verordnung zum Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glashütte (Glashütteverordnung - GlashütteV). Zwar sieht das Markenrecht grundsätzlich Schutzmöglichkeiten in §§ 126 ff. Markengesetz vor: So regelt § 127 Absatz 2 Markengesetz für die durch eine geographische Herkunftsangabe gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen mit besonderen Eigenschaften oder einer besonderen Qualität, dass die geographische Herkunftsangabe im geschäftlichen Verkehr für die entsprechenden Waren oder Dienstleistungen dieser Herkunft nur benutzt werden darf, wenn die Waren oder Dienstleistungen diese Eigenschaften oder diese Qualität aufweisen. Die Grundlage dieser normativen Einschätzung ist indes nicht verbindlich definiert, so dass die Beurteilung im geschäftlichen Verkehr grundsätzlich auch einem Wandel unterliegen und im Fall eines Rechtsstreits von den Gerichten für den jeweiligen Einzelfall entschieden wird. Den sich daraus ergebenden Unsicherheiten wird mit einer verbindlichen Festlegung mittels Rechtsverordnung nach § 137 Markengesetz ebenso entgegengewirkt wie einer drohenden Relativierung der Herkunftsangabe Glashütte. Auch ein Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glashütte als Kollektivmarke nach §§ 97 ff. Markengesetz wird dem mit Erlass der Glashütteverordnung verfolgten Zweck nicht vollumfänglich gerecht: Ebenso wie die Solingenverordnung, welche zur besonderen weltweiten Bedeutung von Schneidwaren aus dem Herkunftsgebiet Solingen beigetragen hat, soll die Glashütteverordnung ein besonderes Alleinstellungsmerkmal verbindlich festlegen, um die hohe Qualität von Uhren aus Glashütte weltweit zu schützen und in einer global agierenden Wirtschaft den - auf traditionellem Handwerk von hoher Güte beruhenden - Wirtschaftsstandort in Deutschland zu stärken. Mit der normativen Verankerung eines weltweit anerkannten deutschen Erzeugnisses höchster Qualität wird neben der Stärkung des regionalen Bewusstseins die Bedeutung für die deutsche Wirtschaft insgesamt betont. Die Glashütteverordnung ist damit auch ein wichtiger Baustein zum Schutz der kulturellen Vielfältigkeit und des handwerklichen Erbes in Deutschland. Andere Mittel als eine Rechtsverordnung nach § 137 Markengesetz können diesen Zweck nicht erfüllen. Europarechtliche Regelungen stehen nicht entgegen, da für nicht agrarbezogene geographische Herkunftsangaben derzeit kein den - durch europäische Regelungen geschützten - Lebensmitteln und Agrarprodukten vergleichbares Schutzinstrument auf Unionsebene besteht.

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Drucksache 299/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Entwurf

§ 1
Grundsatz

§ 2
Herkunftsgebiet

§ 3
Begriff der Uhr

§ 4
Herstellung im Herkunftsgebiet

§ 5
Begriff der Herstellung

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Alternativen

III. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand und weitere Kosten

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

d Weitere Kosten

IV. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6


 
 
 


Drucksache 230/1/19

... Des Weiteren ist zu bedenken, dass die bestehenden Abschlussbezeichnungen der Weiterbildung wie zum Beispiel Meister, Techniker, Gestalter, Technischer Fachwirt, hoch geschätzte Berufsbezeichnungen sind, die sich über Jahrzehnte auch international zu einer hoch respektierten, eigenständigen Marke entwickelt haben. Die oben genannten Berufsbezeichnungen sind im Gegensatz dazu nicht geeignet, die Eigenständigkeit und den Charakter beruflicher Bildung darzustellen, der sich durch berufliche Handlungskompetenz auszeichnet. Die vorgeschlagenen Begriffe werden eher mit fachtheoretischem Wissen verknüpft.

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Drucksache 230/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 5 Absatz 1 Nummer 3 BBiG

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7a Absatz 2 Satz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 5 § 27b Absatz 2 Satz 1 HwO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 16 Absatz 2 Satz 2 - neu - BBiG , Nummer 25 § 53b Absatz 5 - neu -, § 53c Absatz 5 - neu -, § 53d Absatz 5 - neu - BBiG , Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a - neu - § 31 Absatz 2 Satz 2 - neu - HwO , Nummer 17 § 42b Absatz 5 - neu -, § 42c Absatz 5 - neu -, § 42d Absatz 5 - neu - HwO

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

4. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 17 Absatz 8 - neu - BBiG

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 19 Absatz 2 BBiG

6. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 30 Absatz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 22b Absatz 1 HwO , Nummer 30 Buchstabe b - neu - § 45 Absatz 3 HwO , Nummer 33 Buchstabe a - neu - § 51a Absatz 3 Satz 2 HwO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 34 Absatz 2 Nummer 1, 2, 5, 6 BBiG , Nummer 33 § 88 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, f, l, Absatz 2 - neu -, 3 - neu -, 4 - neu -, 5 - neu -, 6 - neu - BBiG , Artikel 2 Nummer 7a - neu - § 28 Absatz 8 HwO , Nummer 39 Buchstabe b Anlage D Abschnitt III Nummer 3 Buchstabe a, Nummer 4 HwO

8. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 34 Absatz 2 Nummer 2 BBiG

9. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 37 Absatz 3 Satz 2, 3 BBiG

10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 37 Absatz 2 Satz 2 - neu - und Absatz 3 BBiG

11. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 38 Satz 2, 3 BBiG

12. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 39 Absatz 1 Satz 3 - neu - BBiG , Artikel 2 Nummer 9 § 33 Absatz 1 Satz 2a - neu - HwO

13. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 40 Absatz 6 Satz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d § 34 Absatz 9 Satz 1 HwO

14. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 40 Absatz 6 Satz 1a - neu - bis 1c - neu - BBiG

15. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 42 Absatz 2 Satz 2 BBiG

16. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 42 Absatz 2 Satz 2 BBiG , Artikel 2 Nummer 11 § 35a Absatz 2 Satz 2 HwO

18. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 42 Absatz 3 Satz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 11 § 35a Absatz 3 Satz 1 HwO

19. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 42 Absatz 5 BBiG , Artikel 2 Nummer 11 § 35a Absatz 5 HwO

20. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 47 Absatz 5 - neu - BBiG

21. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 48 Absatz 3 BBiG , Artikel 2 Nummer 15 § 39 Absatz 3 HwO

22. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 53a Absatz 1 Nummer 2, 3, § 53c Überschrift, Absatz 1, 4, § 53d Überschrift, Absatz 1, 4, § 54 Absatz 3 Nummer 2, 3 BBiG , Artikel 2 Nummer 17 § 42a Absatz 1 Nummer 2, 3, § 42c Absatz 1, 4, § 42d Absatz 1, 4, § 42f Absatz 3 Nummer 2, 3 HwO , Nummer 30 § 45 Absatz 2 HwO , Nummer 32 § 51 Buchstabe b HwO

23. Hilfsempfehlung zu Ziffer 22:

Zu Artikel 1 Nummer 25

§ 53a
Fortbildungsstufen

§ 42a
In der höherqualifizierenden Berufsbildung gibt es drei Fortbildungsstufen. Jede Fortbildungsordnung, die eine höherqualifizierende Berufsbildung der ersten Fortbildungsstufe regelt, soll auf einen Abschluss der zweiten Fortbildungsstufe hinführen.

24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 53f - neu -, § 56 Absatz 3 - neu - BBiG

§ 53f
Fortbildungsabschlüsse

25. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu - BBiG

26. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 56 Absatz 1 Satz 2 BBiG , Artikel 2 Nummer 17 § 42h Absatz 1 Satz 2 HwO

27. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 59 Satz 1a - neu - BBiG

28. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - § 90 Absatz 3 Nummer 5 - neu -, 6 - neu - BBiG

29. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - § 92 Absatz 3 Satz 3 BBiG

30. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 105 BBiG

31. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 31 Absatz 2 Satz 1a - neu - Absatz 3 HwO *

32. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d § 34 Absatz 7 Satz 1 HwO

33. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d § 34 Absatz 9 Satz 1a - neu - bis 1c - neu - HwO

34. Zum Gesetzentwurf insgesamt Höhere Berufsbildung


 
 
 


Drucksache 522/19

... * ) Amtlicher Hinweis: Diese DIN-Norm ist im Beuth-Verlag GmbH, Berlin, erschienen und beim Deutschen Patent- und Markenamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 522/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1. Für Bürgerinnen und Bürger

4.2. Für die Wirtschaft

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage zur
Begründung Umsetzung der Richtlinien (EU) Nr. 2016/798 und (EU) Nr. 2016/797 durch das Gesetz zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets


 
 
 


Drucksache 573/19

... Nummer 1: Ein Motor, der in den Geltungsbereich nach Artikel 2 der EU-Verordnung fällt, und in der EU in Verkehr gebracht wird, benötigt eine EU-Typgenehmigung. Bringt ein Hersteller entgegen Artikel 8 Absatz 1 einen Motor in Verkehr, ohne sicherzustellen, dass dieser genehmigt wurde, handelt er ordnungswidrig. Im Sinne dieser Verordnung gelten auch Originalgerätehersteller als Hersteller, sofern sie einen vorschriftswidrigen Motor in mobile Maschinen und Geräte einbauen oder einen Motor so verändern, dass es zu höheren Emissionen kommt (Artikel 15 Absatz 2). Auch für Einführer und Händler gelten die Pflichten des Herstellers, sofern sie die Motoren unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke auf dem Markt bereitstellen oder so verändern, dass die Übereinstimmung mit den geltenden Anforderungen beeinträchtigt werden kann (Artikel 16).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 573/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Achtundzwanzigste Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verhaltenspflichten

§ 3
Genehmigungsbehörde, Bekanntgabe der Technischen Dienste und Auskunftspflicht

§ 4
Marktüberwachungsbehörden

§ 5
Ordnungswidrigkeiten

§ 6
Übergangsvorschriften

§ 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4901, BMU: Entwurf einer Achtundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Durchführung der unionsrechtlichen Verordnung über Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte Mobile Maschinen und Geräte, 28. BImSchV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

II.2 ‚One in one Out‘-Regel

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 584/19

... 19. "Nah-/Fernwärme" die Wärme, die mittels eines Wärmeträgers durch ein Wärmenetz verteilt wird, veröffentlicht und beim Deutschen Patent- und Markenamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 584/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG)1)

2 Inhaltsübersicht

Teil 1
Allgemeiner Teil

Teil 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Zweck und Ziel

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

§ 5
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

§ 6
Verordnungsermächtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen

§ 7
Regeln der Technik

§ 8
Verantwortliche

§ 9
Überprüfung der Anforderungen an zu errichtende und bestehende Gebäude

Teil 2
Anforderungen an zu errichtende Gebäude

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 10
Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude

§ 11
Mindestwärmeschutz

§ 12
Wärmebrücken

§ 13
Dichtheit

§ 14
Sommerlicher Wärmeschutz

Abschnitt 2
Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Unterabschnitt 1
Wohngebäude

§ 15
Gesamtenergiebedarf

§ 16
Baulicher Wärmeschutz

§ 17
Aneinandergereihte Bebauung

Unterabschnitt 2
Nichtwohngebäude

§ 18
Gesamtenergiebedarf

§ 19
Baulicher Wärmeschutz

Abschnitt 3
Berechnungsgrundlagen und - verfahren

§ 20
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes

§ 21
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes

§ 22
Primärenergiefaktoren

§ 23
Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 24
Einfluss von Wärmebrücken

§ 25
Berechnungsrandbedingungen

§ 26
Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes

§ 27
Gemeinsame Heizungsanlage für mehrere Gebäude

§ 28
Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen

§ 29
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden

§ 30
Zonenweise Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude

§ 31
Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

§ 32
Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

§ 33
Andere Berechnungsverfahren

Abschnitt 4
Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

§ 34
Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs

§ 35
Nutzung solarthermischer Anlagen

§ 36
Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 37
Nutzung von Geothermie oder Umweltwärme

§ 38
Nutzung von fester Biomasse

§ 39
Nutzung von flüssiger Biomasse

§ 40
Nutzung von gasförmiger Biomasse

§ 41
Nutzung von Kälte aus erneuerbaren Energien

§ 42
Nutzung von Abwärme

§ 43
Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung

§ 44
Fernwärme oder Fernkälte

§ 45
Maßnahmen zur Einsparung von Energie

Teil 3
Bestehende Gebäude

Abschnitt 1
Anforderungen a n bestehende Gebäude

§ 46
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; Entgegenstehende Rechtsvorschriften

§ 47
Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes

§ 48
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung

§ 49
Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten

§ 50
Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes

§ 51
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau

Abschnitt 2
Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

§ 52
Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei einem bestehenden öffentlichen Gebäude

§ 53
Ersatzmaßnahmen

§ 54
Kombination

§ 55
Ausnahmen

§ 56
Abweichungsbefugnis

Teil 4
Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Abschnitt 1
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Unterabschnitt 1
Veränderungsverbot

§ 57
Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften

Unterabschnitt 2
Betreiberpflichten

§ 58
Betriebsbereitschaft

§ 59
Sachgerechte Bedienung

§ 60
Wartung und Instandhaltung

Abschnitt 2
Einbau und Ersatz

Unterabschnitt 1
Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

§ 61
Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe

§ 62
Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist

§ 63
Raumweise Regelung der Raumtemperatur

§ 64
Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe

Unterabschnitt 2
Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

§ 65
Begrenzung der elektrischen Leistung

§ 66
Regelung der Be- und Entfeuchtung

§ 67
Regelung der Volumenströme

§ 68
Wärmerückgewinnung

Unterabschnitt 3
Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

§ 69
Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen

§ 70
Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen

Unterabschnitt 4
Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

§ 71
Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen

§ 72
Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen

§ 73
Ausnahme

Abschnitt 3
Energetische Inspektion von Klimaanlagen

§ 74
Betreiberpflicht

§ 75
Durchführung und Umfang der Inspektion

§ 76
Zeitpunkt der Inspektion

§ 77
Fachkunde des Inspektionspersonals

§ 78
Inspektionsbericht; Registriernummern

Teil 5
Energieausweise

§ 79
Grundsätze des Energieausweises

§ 80
Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

§ 81
Energiebedarfsausweis

§ 82
Energieverbrauchsausweis

§ 83
Ermittlung und Bereitstellung von Daten

§ 84
Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 85
Angaben im Energieausweis

§ 86
Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes

§ 87
Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige

§ 88
Ausstellungsberechtigung für Energieausweise

Teil 6
Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen

§ 89
Fördermittel

§ 90
Geförderte Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 91
Verhältnis zu den Anforderungen an ein Gebäude

Teil 7
Vollzug

§ 92
Erfüllungserklärung

§ 93
Pflichtangaben in der Erfüllungserklärung

§ 94
Verordnungsermächtigung

§ 95
Behördliche Befugnisse

§ 96
Private Nachweise

§ 97
Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers

§ 98
Registriernummer

§ 99
Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 100
Nicht personenbezogene Auswertung von Daten

§ 101
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsberichte der Länder

§ 102
Befreiungen

§ 103
Innovationsklausel

Teil 8
Besondere Gebäude, Bußgeldvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang

§ 104
Kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen

§ 105
Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz

§ 106
Gemischt genutzte Gebäude

§ 107
Wärmeversorgung im Quartier

§ 108
Bußgeldvorschriften

§ 109
Anschluss- und Benutzungszwang

Teil 9
Übergangsvorschriften

§ 110
Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 111
Allgemeine Übergangsvorschriften

§ 112
Übergangsvorschriften für Energieausweise

§ 113
Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen

§ 114
Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

Anlage 1
(zu § 15 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude)

Anlage 2
(zu § 18 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)

Anlage 3
(zu § 19) Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)

Anlage 4
(zu § 22 Absatz 1) Primärenergiefaktoren

Anlage 5
(zu § 31 Absatz 1) Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

1. Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens

2. Ausführungsvarianten

a Ausführungsvarianten für ein freistehendes Wohngebäude

Tabelle

b Ausführungsvarianten für ein einseitig angebautes Wohngebäude

Tabelle

c Ausführungsvarianten für ein zweiseitig angebautes Wohngebäude.

Tabelle

3. Beschreibung der Wärmeschutz- und Anlagenvarianten

a Baulicher Wärmeschutz

Tabelle

b Anforderung an die Anlagenvarianten

Anlage 6
(zu § 32 Absatz 3) Zu verwendendes Nutzungsprofil für die Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs beim vereinfachten Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

Anlage 7
(zu § 48) Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden

Anlage 8
(zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1) Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

1. Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 69 und § 71 Absatz 1

2. Wärmedämmung von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 70

3. Materialien mit anderen Wärmeleitfähigkeiten

4. Gleichwertige Begrenzung

Anlage 9
(zu § 85 Absatz 6) Umrechnung in Treibhausgasemissionen

1. Angabe in Energiebedarfsausweisen

2. Angabe in Energieverbrauchsausweisen

3. Emissionsfaktoren

Anlage 10
(zu § 86) Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden

Anlage 11
(zu § 88 Absatz 2 Nummer 2) Anforderungen an die Inhalte der Schulung für die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen

1. Zweck der Schulung

2. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Wohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen

e Erbringung der Nachweise

f Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

3. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Nichtwohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von raumlufttechnischen Anlagen und sonstigen Anlagen zur Kühlung

e Beurteilung von Beleuchtungs- und Belichtungssystemen

f Erbringung der Nachweise

g Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

4. Umfang der Schulung

Artikel 2
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen

Artikel 6
Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 2 Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Abschnitt 3 Berechnungsgrundlagen und -verfahren

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 11

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32

Zu § 33

Zu Abschnitt 4 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 44

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Anforderungen an bestehende Gebäude

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 51

Zu Abschnitt 2 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 56

Zu Teil 4

Zu Abschnitt 1 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Zu Unterabschnitt 1 Veränderungsverbot

Zu § 57

Zu Unterabschnitt 2 Betreiberpflichten

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Einbau und Ersatz

Zu Unterabschnitt 1 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu Unterabschnitt 2 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Unterabschnitt 3 Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

Zu § 69

Zu § 70

Zu Unterabschnitt 4 Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

Zu § 71

Zu § 72

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 73

Zu Abschnitt 3 Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 75

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 76

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 77

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 78

Zu Teil 5

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 6

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu Teil 7

Zu § 92

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 93

Zu § 94

Zu § 95

Zu § 96

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu § 102

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 8

Zu § 104

Zu § 105

Zu § 106

Zu § 107

Zu § 108

Zu § 109

Zu Teil 9

Zu § 110

Zu § 111

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 112

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 113

Zu § 114

Zu Anlage 1 Anlage zu § 15 Absatz 1

Zu Anlage 2 Anlage zu § 18 Absatz 1

Zu Anlage 3 Anlage zu § 19

Zu Anlage 4 Anlage zu § 22 Absatz 1 und 2

Zu Anlage 5 Anlage zu § 31 Absatz 1

Zu Nummer 1

Im Einzelnen:

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Anlage 6 Anlage zu § 32 Absatz 4

Zu Anlage 7 Anlage zu § 48

Zu Anlage 8 Anlage zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1

Zu Anlage 9 Anlage zu § 85 Absatz 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Anlage 10 Anlage zu § 86

Zu Anlage 11 Anlage zu § 88 Absatz 2 Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4736 BMWi: Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 ‘One in one out’-Regel

II.4 Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 429/19

... Laut einer Studie der Umweltschutzorganisation World Wide Fund For Nature (WWF) aus 2015 landen über 18 Millionen Tonnen Nahrungsmittel in Deutschland pro Jahr im Abfall, davon wären bereits heute 10 Millionen Tonnen vermeidbar. Die Verluste entstehen entlang der Wertschöpfungskette beginnend bei der Primärproduktion über Verarbeitungsverfahren, Transport, Lagerung und Handel bis zum Endverbraucher.2,58 Millionen Tonnen bzw. 14% der Verluste entstehen auf der Ebene des Groß- und Einzelhandels aufgrund von Verteilungsverlusten. Hiervon wären 2,4 Millionen Tonnen vermeidbar, da die meisten Lebensmittel auf dieser Stufe konsumfertig sind. Gründe für den Verlust sind hier vor allem Marketingentscheidungen der Händler und Konsumentenerwartungen an Frische und Verfügbarkeit, an Optik und Textur der Lebensmittel; gesundheitliche Risiken, die zu einem Ausschluss der weiteren Verwendung der Ware als Lebensmittel führen, sind in diesem Segment der Wertschöpfungskette eher selten die Ursache. Die Verluste betreffen überwiegend Frischwaren wie Brot und Backwaren sowie Obst und Gemüse, in geringerem Umfang Fleischwaren und Milchprodukte.



Drucksache 244/19 (Beschluss)

... a) Schutz der Rechtsform der Genossenschaft, die "Marke Genossenschaft", vor solchen Geschäftsmodellen, die dem "grauen Kapitalmarkt" zugeordnet werden können (siehe in jüngerer Zeit die Fälle Eventus, Grundwerte und GenoGen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 244/19 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Genossenschaften

Artikel 1
Änderung des Genossenschaftsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzungen und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 115/19

... 37 OECD (2019), "Pharmaceutical market", OECD Health Statistics (base de données) ("Arzneimittelmarkt", Gesundheitsstatistik der OECD (Datenbank)), https://doi.org/10.1787/data\-00545\-en (Datenauszug vom 7. Januar 2019) (auf Englisch).



Drucksache 355/19 (Beschluss)

... /EU /EU (Mifid II) . Es kann also davon ausgegangen werden, dass Handelsplätze in der EU und dem EWR, die sich als geregelter Markt qualifizieren, über vergleichbar hohe Standards verfügen. Die "European Securities and Markets Authority" (ESMA) führt ein Register über alle geregelten Märkte ("Regulated market") in der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum. Nicht zu den organisierten bzw. geregelten Märkten zählen hingegen "Multilaterale Handelssysteme" und "Organisierte Handelssysteme" sowie der Freiverkehr nach § 48

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 355/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 1 Absatz 2a Satz 4 GrEStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc -neu-, Buchstabe b § 1 Absatz 2a Satz 7 -neu-, Absatz 2b Satz 7 - neu - GrEStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a GrEStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23 Absatz 23 GrEStG


 
 
 


Drucksache 72/1/18

... 2. Der Richtlinienvorschlag enthält erstmals eine Definition des "Pre-Marketing", also der Phase vor dem eigentlichen Vertrieb.



Drucksache 158/18

... 9. KI kann öffentliche Dienstleistungen wesentlich verbessern und zur Erreichung der Ziele der Ministererklärung (Erklärung von Tallinn) zum Thema elektronische Behördendienste beitragen (Oktober 2017, https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/ministerial-declaration-egovernment-tallinn-declaration). So wird die Kommission beispielsweise Möglichkeiten prüfen, mithilfe der KI große Datenmengen zu analysieren und die Anwendung der Binnenmarktvorschriften zu bewerten.



Drucksache 219/18

... 22. Hochrangige Gruppe der Kommission zu Fake News und online verbreiteter Desinformation, https://ec.europa.eu/digital-single-der Impfskepsis und dem Rückgang der Durchimpfungsraten in Europa (2017/2951RSB), 19.4.2018. market/en/news/high-level-group-fake-news-and-online-disinformation.



Drucksache 193/18

... 22. Ernst & Young, Studie von 2014: "Measuring cultural and creative markets in the EU".



Drucksache 347/18

... Marken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/18




Mitteilung

Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. April 20171

Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. März 20182

Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. Juni 20183

4 Zusammenfassung:

1. Hintergrund

2. Der Unterschied zwischen Vorbereitung und Notfallvorsorge

a Vorbereitungsmaßnahmen

b Notfallmaßnahmen

3. Wer sollte sich vorbereiten?

a Änderungen von Rechtsvorschriften und sonstige Instrumente

b Hinweise der Kommissionsdienststellen zur Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs

c Die Verlegung von EU-Agenturen und -Einrichtungen

d Sonstige Arbeitsbereiche

4. Schlussfolgerung

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019


 
 
 


Drucksache 73/1/18

... 4. Aus Sicht des Bundesrates ist Artikel 5 des Verordnungsvorschlags kritisch zu sehen. Denn er erlaubt Behörden eine systematische Anzeige der Marketing-Anzeigen zu verlangen, die OGAW oder AIFM-Verwaltungsgesellschaften im Rahmen ihrer Kontakte zu den (Klein)Anlegern direkt oder indirekt einzusetzen beabsichtigen. Der mögliche Aufwand für Verwaltungsgesellschaften in Gegenüberstellung zum konkreten Nutzen erscheint sehr hoch. Zudem sollten hier nicht höhere Anforderungen als in vergleichbaren finanzrechtlichen Vorgaben gestellt werden.



Drucksache 170/18

... In dem Bericht über die Eignungsprüfung ("Fitness-Check") des Verbraucher- und Marketingrechts14 wurde der Schluss gezogen, dass in Betracht gezogen werden muss, die Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung in Bezug auf B2B-Beziehungen zu ändern, wodurch die Ergebnisse, zu denen die Kommission in ihrer Mitteilung aus dem Jahr 2012 gelangt, in der sie ihre Absicht zur Überarbeitung jener Richtlinie15 angekündigt hatte, weitgehend bestätigt wurden. In der Folgenabschätzung im Vorlauf zu einer gezielten Überarbeitung der EU-Verbraucherschutzrichtlinien wurde jedoch betont, dass die Ergebnisse des Fitness-Checks eher in diese Initiative einfließen sollten, die sich mit dem Verhältnis zwischen Plattformen und Unternehmen im konkreten Zusammenhang mit dem digitalen Binnenmarkt befasst. Diese Initiative baut daher auf den Ergebnissen des jüngsten Fitness-Checks des Verbraucher- und Marketingrechts auf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geschäftsbedingungen

Artikel 4
Aussetzung und Beendigung

Artikel 5
Ranking

Artikel 6
Differenzierte Behandlung

Artikel 7
Datenzugang

Artikel 8
Einschränkung der Möglichkeit, andere Bedingungen auf anderem Wege anzubieten

Artikel 9
Internes Beschwerdemanagementsystem

Artikel 10
Mediation

Artikel 11
Spezialisierte Mediatoren

Artikel 12
Klageeinreichung vor Gericht durch repräsentative Organisationen oder Verbände und durch öffentliche Stellen

Artikel 13
Verhaltenskodex

Artikel 14
Überprüfung

Artikel 15
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 468/18

... Leistungsprüfungen (Nummer 1) und Zuchtwertschätzungen (Nummer 2) sind elementare Bestandteile eines Zuchtprogramms. Die Verfahren dienen der Bewertung der genetischen Qualität eines Zuchttieres sowie zur Schätzung des Zuchtfortschrittes in der Gesamtpopulation. Die Definition des Begriffs "Leistungsprüfung" berücksichtigt, dass z.B. auch Erbfehler, genetische Besonderheiten und Marker, Exterieureigenschaften, aber auch Interieureigenschaften (bei Pferden) im Rahmen der Leistungsprüfung erfasst werden. Hiernach gelten auch Ergebnisse, die nicht im Rahmen der Zuchtwertschätzung verwendet werden, z.B. Erbfehler und Körpermaße, als Ergebnisse der Leistungsprüfung. Die Zuchtwertschätzung im Sinne des Gesetzes umfasst sowohl die erforderliche Zusammenstellung von Ergebnissen der Leistungsprüfungen, die Zuordnung von Informationen über die Verwandtschaft zwischen Probanden und Informanten, die Durchführung des mathematisch - statistischen Schätzverfahrens als auch die Zuordnung der Ergebnisse des Schätzverfahrens zu den Probanden. Der Begriff bringt auch zum Ausdruck, dass das Ergebnis der Zuchtwertschätzung statistisch-biologisch keine Feststellung im Sinne einer unveränderlichen, abschließenden Bewertung ist. Wenn das Zuchtziel auf eine Kombination mehrerer Merkmale ausgerichtet ist, sind diese Merkmale bei der Zuchtwertschätzung nach ihrer wirtschaftlichen Bedeutung zu gewichten. Die Gewichtung kann auch nach anderen, objektivierbaren Kriterien erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 468/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Tierzuchtgesetz - (TierZG)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen, Genehmigung von Zuchtprogrammen, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

§ 3
Zuständige Behörden

§ 4
Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen

§ 5
Genehmigung von Zuchtprogrammen

§ 6
Zuchtprogramme aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 7
Befristung der Anerkennung und Genehmigung, besondere Regelungen

§ 8
Datenweitergabe für Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung

§ 9
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 3
Erhaltung der genetischen Vielfalt

§ 10
Monitoring

§ 11
Verordnungsermächtigungen

§ 12
Erlass von Verwaltungsvorschriften

§ 13
Eintragungsbestätigung für Vorbuchtiere, Tierzuchtbescheinigung

§ 14
Abgabe von Samen

§ 15
Verwendung des Samens

§ 16
Abgabe von Eizellen und Embryonen

§ 17
Verwendung von Embryonen

§ 18
Besamungsstationen, Embryo-Entnahme oder -Erzeugungseinheiten

§ 19
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr

§ 20
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 6
Überwachung, Zuständigkeiten, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften

§ 21
Zuständigkeit, gegenseitige Information, Außenverkehr, Verordnungsermächtigung

§ 22
Aufgabe und Maßnahmen der zuständigen Behörden, Verordnungsermächtigungen

§ 23
Bußgeldvorschriften

§ 24
Einziehung

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 25
Rechtsverordnungen in besonderen Fällen

§ 26
Übergangsvorschriften

§ 27
Befreiung vom Preisbindungsverbot nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 28
Verordnungsermächtigungen zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und zur Anpassung an das Unionsrecht

§ 29
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 30
Außerkrafttreten

Artikel 2
Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen keine IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen, Genehmigung von Zuchtprogrammen, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Abschnitt 3 Erhaltung der genetischen Vielfalt

Zu § 10

Zu § 11

Zu Nummer 1

Zu § 12

Zu Abschnitt 4 Anbieten, Abgabe und Verwendung von Vorbuchtieren, Samen, Eizellen und Embryonen

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 5 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr

Zu § 20

Zu Abschnitt 6 Überwachung, Zuständigkeiten, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4362, BMEL: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Tierzuchtrechts

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung der Länder

II.2. Weitere Kosten

II.3. Umsetzung von EU-Recht

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 73/18 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat stellt fest, dass die bestehenden Vorgaben an Marketing-Anzeigen im Verordnungsvorschlag aufgenommen und verschärft wurden. Künftig sollen die Marketing-Anzeigen als solche erkennbar sein und den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine faire und eindeutige Produktinformation liefern, die sowohl Chancen als auch Risiken darstellt. Es gilt zu vermeiden, dass Kleinanleger durch Investitionen in riskante Vermögensanlagen aufgrund fehlerhafter Annahmen erhebliche Vermögensverluste erleiden. Es ist insbesondere für Kleinanleger wichtig, dass Klarheit darüber besteht, dass hohe Rendi-techancen auch immer mit hohen Risiken verbunden sind. Sie sollten mit ihren Kenntnissen und Erfahrungen das Risiko des empfohlenen Finanzinstruments verstehen können. Es gilt sicherzustellen, dass Kleinanleger ihr Vermögen nur in für sie geeignete und ausgewählte Finanzprodukte investieren können. Professionelle Anleger hingegen können mit ihren Ressourcen die Seriosität und Erfolgsaussichten von Vermögensanlagen besser einschätzen und risikobewusste Entscheidungen treffen. Daher ist es wichtig, weiterhin konsequent zwischen Kleinanlegern und professionellen Anlegern zu unterscheiden.



Drucksache 102/18

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Arbeitsgruppe "Internal Market Information System (IMI) im Bereich der Berufsanerkennungsrichtlinie" (Richtlinie



Drucksache 116/18

... Abgesehen von den beschriebenen Konsultationen der Interessenträger stützte sich die Analyse für die Folgenabschätzung auf ein breites Spektrum wissenschaftlichen, rechtlichen und angewandten Wissens. Zur Ermittlung des Basisszenarios wurden von den Mitgliedstaaten Informationen eingeholt, die dann von externen Rechtssachverständigen verarbeitet und analysiert wurden; zusätzliche Informationen zu den möglichen Auswirkungen der Optionen wurden ebenfalls von den Mitgliedstaaten sowie anhand öffentlich zugänglicher Informationen erhoben. Ganz allgemein umfasst die Faktengrundlage der Folgenabschätzung Daten und Informationen, die im Rahmen der genannten Konsultationen, durch einen wissenschaftlichen Workshop und einen technischen Bericht, durch unabhängige Rezensionen der Fachliteratur und durch den Austausch mit Mitgliedstaaten und Drittländern, die über Erfahrungen bei der Regulierung unlauterer Handelspraktiken verfügen, zusammengetragen wurden. So stellte beispielsweise die britische Wettbewerbskommission in ihrem Bericht "The supply of groceries in the UK market investigation" aus dem Jahr 2008 fest, dass bestimmte unlautere Handelspraktiken negative Auswirkungen auf den Wettbewerb und das Wohl der Verbraucher haben können. In einer Studie für die GD GROW im Jahr 2016 erörterte Areté die Grenzen der SCI bei der Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken. In einem Bericht über unlautere Handelspraktiken aus dem Jahr 2013 wurde bestätigt, welche Rolle Angst vor Vergeltungsmaßnahmen bei unlauteren Handelspraktiken spielt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 116/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Wissenschaftlicher Workshop zu unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette

Studie über nationale Vorschriften zur Eindämmung unlauterer Handelspraktiken in den Mitgliedstaaten

Analyse der Auswirkungen einer Regulierung unlauterer Handelspraktiken

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verbot unlauterer Handelspraktiken

Artikel 4
Benannte Durchsetzungsbehörde

Artikel 5
Beschwerden und Vertraulichkeit

Artikel 6
Befugnisse der Durchsetzungsbehörde

Artikel 7
Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden

Artikel 8
Nationale Vorschriften

Artikel 9
Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 10
Ausschussverfahren

Artikel 11
Bewertung

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14
Adressaten


 
 
 


Drucksache 525/18

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Markenrechtsmodernisierungsgesetz -



Drucksache 229/18 (Beschluss)

... 4. Er würdigt, dass anstelle der Abkürzung ETZ/Interreg in der vorgeschlagenen Verordnung durchgängig einheitlich verwandt wird und dadurch Interreg als Marke klarer platziert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/18 (Beschluss)




Bedeutung der Europäischen territorialen Zusammenarbeit

Interreg -Bestandteile

Strategische Ausrichtung, Ziele und Indikatorik

2 Programmplanung

Monitoring und Evaluierung

Verwaltung und Kontrolle

2 Finanzverwaltung

Berücksichtigung und Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 134/18

... 1. Am 5. Dezember 2017 belief sich der Marktwert der wichtigsten virtuellen Währungen auf rund 200 Mrd. USD (siehe https://blockchain.info/charts/market-cap).



Drucksache 127/18

... 70. Europäische Kommission, High Level Group on Retail Competitiveness (2015), Report of the preparatory working group on innovation; https://ec.europa.eu/growth/single-market/services/retail_en.



Drucksache 391/18

... (1) der Zahlungsvorgang über eine elektronische Transaktion durch Überweisung, Lastschrift oder ein kartengebundenes Zahlungsinstrument innerhalb derselben Zahlungsmarke und Zahlungskategorie erfolgt;



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.