88 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Lebens- und Arbeitsbedingungen"
Drucksache 3/19
... So hat das Gesetz z.B. positive Auswirkungen auf die Situation Pflegender, denn pflegende junge Menschen sind eine der Zielgruppen dieses Gesetzes. Ihnen soll ein Freiwilligendienst in Teilzeit ermöglicht werden. Das Gesetz hat positive Auswirkungen auf das zivilgesellschaftliche Engagement, denn Freiwilligendienste sind eine Sonderform des zivilgesellschaftlichen Engagements. Es kann Auswirkungen auf die Kinder- und Familienfreundlichkeit haben, denn junge Eltern sind von der Zielgruppe umfasst, denen eine Teilzeitmöglichkeit für einen Freiwilligendienst eingeräumt werden soll. Damit passt das Vorhaben zur Demographie - Strategie der Bundesregierung (Handlungsfelder und Maßnahmen zum Ziel "Förderung des sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalts"; hier: Familie als Gemeinschaft stärken und gute Lebens- und Arbeitsbedingungen für alle Familien ermöglichen). Das Gesetz kann außerdem dazu beitragen, junge Menschen für soziale Berufe im Bereich Pflege und Erziehung zu gewinnen, in dem es die Freiwilligendienste für Zielgruppen, die keinen Vollzeitdienst leisten können, öffnet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes
Artikel 2 Änderung des Jugendfreiwilligendienstegesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demographische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 3
Drucksache 777/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union - COM(2017) 797 final
... Das übergeordnete Ziel der vorgeschlagenen Richtlinie ist es, sichere und verlässliche Beschäftigung zu fördern und gleichzeitig die Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarktes zu erhalten und die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Kohärenz mit den in diesem Politikbereich bestehenden Bestimmungen
- Kohärenz mit den Strategien der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags
Kapitel I - Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II - Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis)
Artikel 3 Pflicht zur Unterrichtung
Artikel 4 Zeitpunkt und Form der Unterrichtung
Artikel 5 Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses
Artikel 6 Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Kapitel III - Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen)
Artikel 7 Höchstdauer einer Probezeit
Artikel 8 Mehrfachbeschäftigung
Artikel 9 Mindestplanbarkeit der Arbeit
Artikel 10 Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform
Artikel 11 Fortbildung
Kapitel IV - Tarifverträge
Artikel 12 Tarifverträge
Kapitel V - Horizontale Bestimmungen
Artikel 13 Einhaltung der Vorschriften
Artikel 14 Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung
Artikel 15 Anspruch auf Rechtsbehelfe
Artikel 16 Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen
Artikel 17 Kündigungsschutz und Beweislast
Artikel 18 Sanktionen
Kapitel VI - Schlussbestimmungen
Artikel 19 Günstigere Bestimmungen
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Übergangsbestimmungen
Artikel 22 Überprüfung durch die Kommission
Artikel 23 Aufhebung
Artikel 24 Inkrafttreten und Artikel 25 - Adressaten
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis
Artikel 3 Pflicht zur Unterrichtung
Artikel 4 Zeitpunkt und Form der Unterrichtung
Artikel 5 Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses
Artikel 6 Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Kapitel III Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen
Artikel 7 Höchstdauer einer Probezeit
Artikel 8 Mehrfachbeschäftigung
Artikel 9 Mindestplanbarkeit der Arbeit
Artikel 10 Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform
Artikel 11 Fortbildung
Kapitel IV Tarifverträge
Artikel 12 Tarifverträge
Kapitel V Horizontale Bestimmungen
Artikel 13 Einhaltung der Vorschriften
Artikel 14 Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung
Artikel 15 Anspruch auf Rechtsbehelfe
Artikel 16 Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen
Artikel 17 Kündigungsschutz und Beweislast
Artikel 18 Sanktionen
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 19 Günstigere Bestimmungen
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Übergangsbestimmungen
Artikel 22 Überprüfung durch die Kommission
Artikel 23 Aufhebung
Artikel 24 Inkrafttreten
Artikel 25 Adressaten
Drucksache 777/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union - COM(2017) 797 final; Ratsdok. 16018/17
... 13. Es ist daher erforderlich, durch eine Weiterentwicklung des derzeit geltenden Rechtsrahmens zu verhindern, dass bestehende und neue Beschäftigungsformen aus dem Anwendungsbereich erforderlicher Schutzregelungen herausfallen. Der Bundesrat begrüßt deshalb ausdrücklich das dem Richtlinienvorschlag zugrundeliegende Ziel der Kommission, sicherere, transparentere und verlässlichere Beschäftigung zu fördern und gleichzeitig die Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarktes zu erhalten sowie die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern. [Zugleich weist er darauf hin, dass im Rahmen der weiteren Beratungen zusätzliche bürokratische Belastungen auf das für die Zielstellung zwingend erforderliche Maß beschränkt bleiben sollten.]
Drucksache 302/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/45 /EG über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe COM(2016) 369 final
... (4) Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 10a delegierte Rechtsakte zur Änderung dieser Richtlinie zu erlassen, um etwaige Änderungen an den in Artikel 2 genannten internationalen Übereinkommen nur dann von ihrem Geltungsbereich auszuschließen, wenn ausgehend von einer Untersuchung der Kommission ein offenkundiges Risiko besteht, dass durch die Änderung eines internationalen Übereinkommens das durch die Rechtsvorschriften der Union über den Seeverkehr geschaffene Niveau der Sicherheit im Seeverkehr, der Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe oder des Schutzes der Lebens- und Arbeitsbedingungen an Bord von Schiffen verringert wird oder dass die Änderung mit diesen Unionsvorschriften nicht vereinbar ist.".
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1 Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2 Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
1.3 Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
2.1 Rechtsgrundlage
2.2 Subsidiarität
2.3 Verhältnismäßigkeit
2.4 Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
3.1 Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
3.2 Konsultation der Interessenträger
3.3 Einholung und Nutzung von Expertenwissen
3.4 Folgenabschätzung
3.5 Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
3.6 Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1 Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
5.2 Erläuternde Dokumente
5.3 Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
Fahrgastschiffsklassen und Anwendung
5 Sicherheitsanforderungen
Zusätzliche Sicherheitsanforderungen, gleichwertiger Ersatz, Befreiungen und Schutzmaßnahmen
Ausschuss und Änderungsverfahren
5 Zeugnisse
Internationale Dimension
5 Bewertungsbestimmungen
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2009/45/EG
Artikel 3 Geltungsbereich
Artikel 10a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 14 Regeln des SOLAS-Übereinkommens von 1974
Artikel 16a Bewertung
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4 Adressaten
Drucksache 369/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2018 - 2022 COM(2016) 442 final
... Gemäß Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung enthält der Vorschlag außerdem Bestimmungen zur Gewährleistung der Komplementarität mit dem Mandat anderer Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union sowie mit dem Europ8 arat und anderen internationalen Organisationen, die im Bereich der Grundrechte tätig sind. Die in Bezug auf diesen Vorschlag wichtigsten Agenturen und Einrichtungen sind das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)9, die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex)10, das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE)11, der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB)12, die Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (ENISA)13, die Europäische Stelle für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust)14, das Europäische Polizeiamt (Europol)15, die Europäische Polizeiakademie (CEPOL)16, die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound)17 und die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA)18.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich und mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung
- Konsultation der Interessenträger sowie Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Mehrjahresrahmen
Artikel 2 Themenbereiche
Artikel 3 Komplementarität und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 304/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System von Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Hafenstaatkontrolle sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates - COM(2016) 371 final
... 2. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 13 delegierte Rechtsakte zur Änderung dieser Richtlinie zu erlassen, um etwaige Änderungen an den in Artikel 2 genannten internationalen Übereinkommen nur dann von ihrem Geltungsbereich auszuschließen, wenn ausgehend von einer Untersuchung der Kommission ein offenkundiges Risiko besteht, dass durch die Änderung eines internationalen Übereinkommens das durch die Rechtsvorschriften der Union über den Seeverkehr geschaffene Niveau der Sicherheit im Seeverkehr, der Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe oder des Schutzes der Lebens- und Arbeitsbedingungen an Bord von Schiffen verringert wird oder dass die Änderung mit diesen Unionsvorschriften nicht vereinbar ist.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1 Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2 Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
1.3 Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
2.1 Rechtsgrundlage
2.2 Subsidiarität
2.3 Verhältnismäßigkeit
2.4 Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
3.1 Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
3.2 Konsultation der Interessenträger
3.3 Einholung und Nutzung von Expertenwissen
3.4 Folgenabschätzung
3.5 Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
3.6 Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1 Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
5.2 Erläuternde Dokumente
5.3 Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Vorab -Überprüfung
5 Änderungsverfahren
Änderung der Richtlinie 2009/16/EG
5 Aufhebung
5 Bewertung
Vorschlag
Artikel 1 Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Vorab-Überprüfung
Artikel 4 Ausnahmen von der Pflicht zur Durchführung der Vorab-Überprüfung
Artikel 5 Regelmäßige Überprüfungen
Artikel 6 Überprüfungsmeldung und Bericht
Artikel 7 Mängelbeseitigung, Auslaufverbot und Aussetzung der Überprüfung
Artikel 8 Recht auf Widerspruch
Artikel 9 Kosten
Artikel 10 Überprüfungsdatenbank
Artikel 11 Sanktionen
Artikel 12 Änderungsverfahren
Artikel 13 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 14 Änderung der Richtlinie 2009/16/EG
Artikel 14a Überprüfung von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und FahrgastHochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr
Artikel 15 Aufhebung
Artikel 16 Bewertung
Artikel 17 Umsetzung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Adressaten
ANHÄNGE zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System von Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-RoFahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Hafenstaatkontrolle sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates
Anhang 1 besondere Anforderungen an SCHIFFE IM LINIENVERKEHR (gemäß Artikel 3 und Artikel 5)
Anhang 2 Verfahren für überprüfungen (gemäß Artikel 3 und Artikel 5)
Anhang 3 Verfahren für überprüfungen während eines LINIENVERKEHRSDIENSTES (gemäß Artikel 5)
Anhang 4 Entsprechungstabelle
Drucksache 26/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Luftfahrtstrategie für Europa - COM(2015) 598 final
... 4. Der Bundesrat begrüßt, dass sich die Kommission für eine künftige Verbesserung der Umweltstandards ausspricht, um schädliche Auswirkungen auf Ökosysteme sowie Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden oder auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Der Bundesrat sieht es angesichts der hohen Bedeutung der Städte für das Wirtschaftswachstum der EU als dringend erforderlich an, den Gesundheitsschutz vollwertig zu berücksichtigen und die Luftfahrtstrategie für Europa auch dahingehend zu nutzen, dass unionsweit die gesundheitlichen Auswirkungen des Luftverkehrs messbar verringert werden. Hierfür werden seitens der Kommission Vorschläge erwartet, wie unionsweit vergleichbare Qualitätsstandards bei der Schaffung hochwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in der direkten Umgebung von Flughäfen in Verbindung mit einer substantiellen Minderung der schädlichen Auswirkungen des Luftverkehrs auf das Ökosystem sowie die Bürgerinnen und Bürger diskriminierungsfrei erreichbar sind und Teil von internationalen Luftverkehrsabkommen werden können.
Drucksache 474/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gründung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates - COM(2016) 531 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gründung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates - COM(2016) 531 final
Drucksache 475/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 - COM(2016) 532 final
... 6. Die Kommission legt in den Erwägungsgründen dar, dass sich die drei trilateralen Agenturen, das heißt Cedefop, die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) und die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) mit Fragen befassen, die den Arbeitsmarkt, das Arbeitsumfeld, Berufsbildung und Kompetenzen betreffen, und auch aus Gründen der Effizienzsteigerung und Stärkung von Synergien eine enge Koordinierung zwischen diesen drei Agenturen nötig sei. Der Bundesrat gesteht zu, dass die Verwaltungsstrukturen der Agenturen Ähnlichkeiten aufweisen, weist jedoch auch darauf hin, dass gerade Cedefop mit Bildung einen Bereich betrifft, der sich elementar von dem stärker vergemeinschafteten Beschäftigungsbereich unterscheidet. Er sieht vor diesem Hintergrund mit Sorge, dass die vorgeschlagene gesamte Cedefop-Verordnung mit den Rechtsgrundlagen für Eurofound und EU-OSHA ohne Einbeziehung von Bildungsausschuss und -rat ausschließlich in der Ratsarbeitsgruppe für Sozialfragen beraten und durch den Beschäftigungsministerrat verabschiedet werden soll. Nach Auffassung des Bundesrates ist zwingend zu gewährleisten, dass die für Bildung zuständigen Fachgremien des Rates auf Minister- sowie auf Arbeitsebene weiterhin federführend mit sämtlichen Bildungsthemen befasst werden, die auf europäischer Ebene diskutiert werden.
Drucksache 475/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 - COM(2016) 532 final
... 6. Die Kommission legt in den Erwägungsgründen dar, dass sich die drei trilateralen Agenturen, das heißt Cedefop, die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) und die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) mit Fragen befassen, die den Arbeitsmarkt, das Arbeitsumfeld, Berufsbildung und Kompetenzen betreffen, und auch aus Gründen der Effizienzsteigerung und Stärkung von Synergien eine enge Koordinierung zwischen diesen drei Agenturen nötig sei. Der Bundesrat gesteht zu, dass die Verwaltungsstrukturen der Agenturen Ähnlichkeiten aufweisen, weist jedoch auch darauf hin, dass gerade Cedefop mit Bildung einen Bereich betrifft, der sich elementar von dem stärker vergemeinschafteten Beschäftigungsbereich unterscheidet. Er sieht vor diesem Hintergrund mit Sorge, dass die vorgeschlagene gesamte Cedefop-Verordnung mit den Rechtsgrundlagen für Eurofound und EU-OSHA ohne Einbeziehung von Bildungsausschuss und -rat ausschließlich in der Ratsarbeitsgruppe für Sozialfragen beraten und durch den Beschäftigungsministerrat verabschiedet werden soll. Nach Auffassung des Bundesrates ist zwingend zu gewährleisten, dass die für Bildung zuständigen Fachgremien des Rates auf Minister- sowie auf Arbeitsebene weiterhin federführend mit sämtlichen Bildungsthemen befasst werden, die auf europäischer Ebene diskutiert werden.
Drucksache 249/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2004/37 /EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit - COM(2016) 248 final
... Dieser Vorschlag zur Änderung der Richtlinie stellt einen Schritt nach vorn dar, was die Erreichung der Ziele der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer anbelangt.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4 Folgenabschätzung
Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung Auswirkungen auf KMU
Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU und den internationalen Handel
- Auswirkungen auf die Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1
Artikel 3 bis 5
Anhang
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit
Anhang Anhang III: Grenzwerte und andere damit unmittelbar zusammenhängende Bestimmungen (Artikel 16)
A. GRENZWERTE für die Exposition AM ARBEITSPLATZ
B. andere DAMIT unmittelbar ZUSAMMENHÄNGENDE Bestimmungen z. E
Drucksache 35/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Ratifizierung des ILO-169-Übereinkommens - Antrag der Freien Hansestadt Bremen -
... Das ILO-Übereinkommen 169 ist das einzige internationale Vertragswerk, das einen umfassenden Schutz der Rechte indigener Bevölkerung zum Gegenstand hat. Es ist die Grundlage zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie des Gesundheits- und Bildungsstandes der indigenen Völker, da es neben dem Recht auf traditionelles Land und Territorien auch die Verhinderung von Diskriminierung, das Recht auf eine selbstständige Entwicklung und das Recht auf die Aufrechterhaltung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Systeme indigener Völker einschließt. Ebenso soll die traditionelle Rechtsprechung indigener Völker in der Justiz des jeweiligen Landes berücksichtigt werden. Durch die Ratifizierung des Abkommens erhalten indigene Völker in den jeweiligen Ländern die Möglichkeit, diese Rechte auch einzuklagen.
Drucksache 35/15
Antrag der Freien Hansestadt Bremen
Entschließung des Bundesrates zur Ratifizierung des ILO-169-Übereinkommens
... Das ILO-169-Übereinkommen ist das einzige internationale Vertragswerk, das einen umfassenden Schutz der Rechte indigener Bevölkerung zum Gegenstand hat. Es ist die Grundlage zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie des Gesundheitsund Bildungsstandes der indigenen Völker, da es neben dem Recht auf traditionelles Land und Territorien auch die Verhinderung von Diskriminierung, das Recht auf eine selbstständige Entwicklung und das Recht auf die Aufrechterhaltung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Systeme indigener Völker einschließt. Ebenso soll die traditionelle Rechtsprechung indigener Völker in der Justiz des jeweiligen Landes berücksichtigt werden. Durch die Ratifizierung des Abkommens erhalten indigene Völker in den jeweiligen Ländern die Möglichkeit, diese Rechte auch einzuklagen.
Drucksache 35/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Ratifizierung des ILO-Übereinkommens 169
... Das ILO-Übereinkommen 169 ist das einzige internationale Vertragswerk, das einen umfassenden Schutz der Rechte indigener Bevölkerung zum Gegenstand hat. Es ist die Grundlage zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie des Gesundheits- und Bildungsstandes der indigenen Völker, da es neben dem Recht auf traditionelles Land und Territorien auch die Verhinderung von Diskriminierung, das Recht auf eine selbstständige Entwicklung und das Recht auf die Aufrechterhaltung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Systeme indigener Völker einschließt. Ebenso soll die traditionelle Rechtsprechung indigener Völker in der Justiz des jeweiligen Landes berücksichtigt werden. Durch die Ratifizierung des Abkommens erhalten indigene Völker in den jeweiligen Ländern die Möglichkeit, diese Rechte auch einzuklagen.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Ratifizierung des ILO-Übereinkommens 169
Drucksache 560/14
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entschließung des Bundesrates zur Befreiung von fair gehandeltem Kaffee von der Kaffeesteuer
... Um den Produzenten bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verschaffen, sind vielfältige Initiativen ins Leben gerufen worden. Die vermutlich wichtigste dieser Initiativen ist FairTrade. Bei fair gehandeltem Kaffee zu den Zertifizierungsbedingungen von Fairtrade International wird den Produzenten, die als genossenschaftliche Kooperativen organisiert sind, ein fester Mindestpreis garantiert. Dieser setzt sich zusammen aus einem Mindestgrundpreis, einer Fairtrade-Prämie sowie bei biologisch angebautem Kaffee einem Bioaufschlag. Der Mindestpreis gilt, wenn der Marktpreis unter diesen Wert fällt. Soweit der Marktpreis über diesem Wert liegt, wird der Marktpreis plus Prämie und Zulage gezahlt. Dadurch ist garantiert, dass die Produzenten zumindest ein existenzsicherndes Einkommen haben.
Drucksache 303/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der von der Europäischen Binnenschifffahrt s Union (EBU), der Europäischen Schifferorganisation (ESO) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) geschlossenen Europäischen Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt COM(2014) 452 final
... Unterzeichner der Vereinbarung sind die Europäische Binnenschifffahrts Union (EBU), die Europäische Schifferorganisation (ESO) und die Europäische Transportarbeiter-Föderation (ETF). Diese drei Organisationen sind die Mitglieder des Ausschusses für den sektoralen Dialog "Binnenschifffahrt", der mit dem Beschluss der Kommission vom 20. Mai 1998 über die Einsetzung von Ausschüssen für den sektoralen Dialog zur Förderung des Dialogs zwischen den Sozialpartnern auf europäischer Ebene 23 eingesetzt wurde. Die Kommission bewertet in regelmäßigen Abständen anhand externer Studien die Repräsentativität der am europäischen sozialen Dialog beteiligten Sozialpartner. Die jüngste Repräsentativitätsstudie für die Binnenschifffahrt, durchgeführt von der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound), einem tripartistisch zusammengesetzten Gremium, wurde 2010 veröffentlicht24.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Zweck
1.2. Geltende Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Vorschlag
1.3. Allgemeiner Kontext
1.4. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und ANALYSEPAPIER
2.1. Konsultation der Interessenträger
2.2. Analysepapier
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2 Analyse der Vereinbarung
3.2.1 Repräsentativität der Vertragsparteien und ihres Mandats
3.2.2 Rechtmäßigkeit der Vereinbarungsklauseln
3.3 Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.4 Wahl der Instrumente
3.5 Unterrichtung des Europäischen Parlaments
3.6 Inhalt des Vorschlags
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3 bis 6
3.7 Ausführliche Erläuterung der Bestimmungen im Anhang des Vorschlags
Paragraph 1 Geltungsbereich
Paragraph 2 Begriffsbestimmungen
Paragraph 3 Arbeitszeit und Bezugszeitraum
Paragraph 4 Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit
Paragraph 5 Arbeits- und Ruhetage
Paragraph 6 Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt
Paragraph 7 Ruhezeiten
Paragraph 8 Ruhepause
Paragraph 9 Höchstarbeitszeit während der Nachtzeit
Paragraph 10 Jahresurlaub
Paragraph 11 Jugendschutz
Paragraph 12 Kontrolle
Paragraph 13 Notfälle
Paragraph 14 Untersuchung des Gesundheitszustandes
Paragraph 15 Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Paragraph 16 Arbeitsrhythmus
Paragraph 17 Schlussbestimmungen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. zusätzliche Informationen
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Anhang Europäische Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt des Vorschlags für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der von der Europäischen Binnenschifffahrts Union (EBU), der Europäischen Schifferorganisation (ESO) und der Europäischen TransportarbeiterFöderation (ETF) geschlossenen Europäischen Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt
Anhang
Paragraf 1 Geltungsbereich
Paragraf 2 Begriffsbestimmungen
Paragraf 3 Arbeitszeit und Bezugszeitraum
Paragraf 4 Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit
Paragraf 5 Arbeits- und Ruhetage
Paragraf 6 Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt
Paragraf 7 Ruhezeiten
Paragraf 8 Ruhepause
Paragraf 9 Höchstarbeitszeit während der Nachtzeit
Paragraf 10 Jahresurlaub
Paragraf 11 Jugendschutz
Paragraf 12 Kontrolle
Paragraf 13 Notfälle
Paragraf 14 Untersuchung des Gesundheitszustandes
Paragraf 15 Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Paragraf 16 Arbeitsrhythmus
Paragraf 17 Schlussbestimmungen
Drucksache 71/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten
... b) In den letzten Jahren ist durch die EU-Osterweiterung die Armutsprostitution, insbesondere im Bereich der Straßenprostitution, in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gelangt. Kennzeichnend für diesen Personenkreis sind vielfach fehlende Sprachkenntnisse, mangelnde Gesundheitsvorsorge sowie generell prekäre Lebens- und Arbeitsbedingungen.
Anlage Entschließung des Bundesrates - Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat spricht sich für eine Fortentwicklung des Prostitutionsgesetzes aus,
Drucksache 549/13
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bremen
Entschließung des Bundesrates "Rentenzahlungen für Beschäftigungen in einem Ghetto rückwirkend ab 1997 ermöglichen"
... Das ZRBG hat in seiner praktischen Anwendung lange nicht zu den vom Gesetzgeber gewünschten Ergebnissen geführt. Von den etwa 70 000 Anträgen war der übergroße Anteil zunächst negativ beschieden worden. Diese Tatsache erklärt sich auch damit, dass bei der Anwendung dieses Gesetzes bei den Trägern der Rentenversicherung Unklarheit bestand, wie die Bedingungen der "Freiwilligkeit" und "Entgeltlichkeit", die zwingende Voraussetzungen für die Anerkennung als Beitragszeit nach deutschem Rentenrecht sind, unter den Lebens- und Arbeitsbedingungen in einem Ghetto zu interpretieren sind. Erst nach den Urteilen des Bundessozialgerichts vom 2. und 3. Juni 2009, mit denen das Bundessozialgericht seine bisherige restriktive Auslegung grundlegend geändert hat haben die Träger der Deutschen Rentenversicherung sämtliche bis dahin bestandskräftig abgelehnten Fälle erneut überprüft. Von 49 560 durch die Rentenversicherungsträger überprüften Fälle mit ZRBG-Bezug konnten 25 153 positiv beschieden werden.
Drucksache 764/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/94 /EG, 2009/38 /EG, 2002/14/EG, 98/59/EG und 2001/23/EG in Bezug auf Seeleute - COM(2013) 798 final
... Ziel dieses Vorschlags ist daher, im EU-Arbeitsrecht den Schutz der in der EU-Grundrechtecharta verankerten Rechte zu verbessern und EU-weit gleiche Ausgangsbedingungen zu schaffen. Zudem trägt der Vorschlag zu den allgemeinen politischen Zielen nach Artikel 151 AEUV bei, d.h. Förderung der Beschäftigung, Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, ein angemessener Sozialschutz und sozialer Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Drucksache 687/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und zur Verhinderung der Umgehung von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
... Vor allem Werkvertragsbeschäftigte aus Bulgarien und Rumänien, die sich mangels ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache und aus Angst, bei Beschwerden über ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen den dringend benötigten Verdienst zu verlieren, nicht wehren (können), werden oft Opfer ausbeuterischen Lohndumpings skrupelloser Geschäftemacher.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
I. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz:
II. Betriebsverfassungsgesetz:
C. Alternativen
D. Kosten
E. Sonstige finanzielle Auswirkungen
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und zur Verhinderung der Umgehung von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
Artikel 1 Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
§ 99a Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Drucksache 549/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Rentenzahlungen für Beschäftigungen in einem Ghetto rückwirkend ab 1997 ermöglichen"
... Das ZRBG hat in seiner praktischen Anwendung lange nicht zu den vom Gesetzgeber gewünschten Ergebnissen geführt. Von den etwa 70 000 Anträgen war der übergroße Anteil zunächst negativ beschieden worden. Diese Tatsache erklärt sich auch damit, dass bei der Anwendung dieses Gesetzes bei den Trägern der Rentenversicherung Unklarheit bestand, wie die Bedingungen der "Freiwilligkeit" und "Entgeltlichkeit", die zwingende Voraussetzungen für die Anerkennung als Beitragszeit nach deutschem Rentenrecht sind, unter den Lebens- und Arbeitsbedingungen in einem Ghetto zu interpretieren sind. Erst nach den Urteilen des Bundessozialgerichts vom 2. und 3. Juni 2009, mit denen das Bundessozialgericht seine bisherige restriktive Auslegung grundlegend geändert hat, haben die Träger der Deutschen Rentenversicherung sämtliche bis dahin bestandskräftig abgelehnten Fälle erneut überprüft. Von 49 560 durch die Rentenversicherungsträger überprüften Fälle mit ZRBG-Bezug konnten 25 153 positiv beschieden werden.
Anlage Entschließung des Bundesrates Rentenzahlungen für Beschäftigungen in einem Ghetto rückwirkend ab 1997 ermöglichen
Drucksache 687/13
Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und zur Verhinderung der Umgehung von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
... Vor allem Werkvertragsbeschäftigte aus Bulgarien und Rumänien, die sich mangels ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache und aus Angst, bei Beschwerden über ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen den dringend benötigten Verdienst zu verlieren, nicht wehren (können), werden oft Opfer ausbeuterischen Lohndumpings skrupelloser Geschäftemacher.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
E. Sonstige finanzielle Auswirkungen
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
§ 99a Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil:
B. Einzelbegründung:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Drucksache 141/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt - einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020 - COM(2013) 83 final
... Die demografische Herausforderung stellt sich zwar allen Mitgliedstaaten, doch es bestehen innerhalb der EU erhebliche Unterschiede, was die Zahl der gesunden Lebensjahre und die Lebenserwartung anbelangt. Zurückzuführen ist dies auf zahlreiche Faktoren, die sich auf die Gesundheit auswirken, darunter verschiedene Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie Formen der Lebensführung. Unterschiede beim Zugang zur Gesundheitsversorgung und bei deren Qualität verstärken dies zusätzlich.
3 Einleitung
1. die Herausforderungen
Demografischer Wandel
Mehr Effizienz in der Sozialpolitik
Ressourcen des privaten und des dritten Sektors zur Ergänzung der staatlichen Anstrengungen
Die geschlechtsspezifische Dimension
2. Was ist zu Tun? Der Schwerpunkt muss auf einfachen, gezielten und an Bedingungen geknüpften Sozialinvestitionen liegen
2.1. Verbesserung der Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit der Sozialsysteme durch Vereinfachung und stärkere Zielausrichtung
2.2. Aktivitäts- und kompetenzfördernde Politik durch gezielte, an Bedingungen geknüpfte, wirksamere Unterstützung
2.3. Sozialinvestitionen in allen Lebensphasen
3. Leitlinien für die Nutzung der EU-FONDS 2014-2020
4. Gezielte Initiativen
4.1. Maßnahmen zur Förderung von Sozialinvestitionen
• Förderung des Zugangs von Sozialunternehmen zu Finanzierungsmöglichkeiten: Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum
• Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente
• Social Impact Bonds
4.2. Förderung eines angemessenen Auskommens/Sensibilisierung für soziale Rechte
• Sicherung eines angemessenen Auskommens
• Aufbau von Verwaltungskapazitäten und Einrichtung zentraler Anlaufstellen
• Förderung der finanziellen Inklusion
• Schutz vor finanziellen Schwierigkeiten
• Energieeffizienz
• Verbesserung des Informationszugangs für die Bürgerinnen und Bürger
4.3. Investitionen in Kinder / Frühkindliche Erziehung und Betreuung
• Verbesserung des Zugangs zu Kinderbetreuung
• Senkung der Schulabbrecherquote
5. Schlussfolgerung - AUSBLICK
1. Verstärkte Sozialinvestitionen als Bestandteil des Europäischen Semesters
2. Bestmögliche Nutzung der EU-Fonds zur Förderung von Sozialinvestitionen
3. Straffung von Governance und Berichterstattung
Drucksache 612/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds "Aufbauhilfe" (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV )
... Die Bundesrepublik Deutschland hat einen Antrag auf Hilfen aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union (Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002, ABl. L 311/3) gestellt. Der Solidaritätsfonds setzt die Gemeinschaft in die Lage rasch und effizient finanzielle Unterstützung bereitzustellen mit dem Ziel, nach Naturkatastrophen größeren Ausmaßes einen Beitrag zu leisten, dass die geschädigten Regionen wieder zu "normalen" Lebens- und Arbeitsbedingungen zurückzukehren. Soweit die Europäische Kommission Hilfen aus dem Fonds für den Wiederaufbau in Deutschland bewilligt, werden diese Mittel in den Aufbauhilfefonds fließen und nach den Regelungen dieser Verordnung verwaltet und bewirtschaftet. Die Hilfen dienen dazu, einen Teil der öffentlichen Aufwendungen abzudecken, mit denen den durch eine Katastrophe größeren Ausmaßes verursachten Schäden begegnet werden soll. Dabei ist der unterschiedlichen Zielsetzungen des Aufbauhilfefonds und des Solidaritätsfonds Rechnung zu tragen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
3 Eingangsformel
§ 1 Mittelverteilung
§ 2 Ermittlung der Schadenshöhe
§ 3 Mittelverwendung
§ 4 Zweckentsprechende Mittelverwendung, Rückforderung
§ 5 Inanspruchnahme und Rückzahlung von Mitteln
§ 6 Liquidität des Fonds
§ 7 Fondsverwaltung
§ 8 EU-beihilferechtliche Genehmigung
§ 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe“
3 Vorbemerkung
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2661: Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds Aufbauhilfe (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
1. Regelungsinhalt
2. Erfüllungsaufwand
3. Bewertung
Drucksache 158/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Ausübung des Rechts auf Durchführung kollektiver Maßnahmen im Kontext der Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit COM(2012) 130 final
... In seinen Urteilen in den Rechtssachen Viking-Line1 und Laval2 anerkannte der Gerichtshof erstmals, dass das Recht auf Durchführung einer kollektiven Maßnahmen, einschließlich des Streikrechts, als Grundrecht fester Bestandteil der allgemeinen Grundsätze des EU-Rechts ist, deren Beachtung der Gerichtshof sicherstellt3. Er hielt zudem ausdrücklich Folgendes fest: Da die Europäische Union nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine soziale Zielrichtung hat, müssen die sich aus den Bestimmungen des Vertrags über den freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr ergebenden Rechte gegen die mit der Sozialpolitik verfolgten Ziele abgewogen werden, zu denen die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, ein angemessener sozialer Schutz und der soziale Dialog zählen4. Des Weiteren räumte er ein, dass das Recht auf Durchführung einer kollektiven Maßnahme, die den Schutz der Arbeitnehmer zum Ziel hat, ein berechtigtes Interesse darstellt, das grundsätzlich Beschränkungen der durch den Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten rechtfertigen kann. Der Schutz der Arbeitnehmer zählt somit zu den bereits vom Gerichtshof anerkannten zwingenden Gründen des Allgemeininteresses5.
Vorschlag
1. Begründung
Allgemeiner Kontext
Der Vertrag von Lissabon
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
2.1. Anhörung interessierter Kreise
2.2 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Allgemeiner Kontext - Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4. Detaillierte Erläuterung des Vorschlags
3.4.1. Gegenstand und sogenannte Monti-Klausel
3.4.2. Beziehung zwischen Grundrechten und wirtschaftlichen Freiheiten - allgemeine Grundsätze
3.4.3. Streitbeilegungsverfahren
3.4.4. Rolle der nationalen Gerichte
3.4.5. Warnmechanismus
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Allgemeine Grundsätze
Artikel 3 Streitbeilegungsverfahren
Artikel 4 Warnmechanismus
Artikel 5 Inkrafttreten
Drucksache 802/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Mai 2012 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Korea über die Seeschifffahrt
... Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Republik Korea (im Folgenden als "Vertragsparteien" bezeichnet) - in dem Wunsch, den beiderseitigen Handelsbeziehungen durch die Seeschifffahrt im gemeinsamen Interesse eine dauerhafte Rechtsgrundlage zu geben, um damit die Freiheit des Außenhandels sicherzustellen und die internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet so weit wie möglich zu verstärken; in der Erkenntnis, dass der bilaterale Warenaustausch von einem wirksamen, auf dem Wettbewerb beruhenden Dienst - leistungsaustausch begleitet werden soll; unter Bezugnahme auf das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und die völkerrechtlichen Übereinkünfte über die Sicherheit in der Seeschifffahrt, die Erleichterung des internationalen Seeverkehrs, die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Seeleuten, die Beförderung gefährlicher Güter und den Schutz der Meeresumwelt, denen beide Staaten als Parteien angehören - sind wie folgt übereingekommen:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
1. Weitere Kosten
2. Gleichstellungspolitische Belange
3. Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO
Abkommen
Artikel 1 Begriffbestimmungen Im Sinne dieses Abkommens bezeichnet
Artikel 2 Völkerrechtliche Übereinkünfte
Artikel 3 Freiheit des Verkehrs, Nichtdiskriminierung
Artikel 4 Maßnahmen zur Erleichterung des Seeverkehrs
Artikel 5 Gleichbehandlung von Schiffen
Artikel 6 Gewerbliche Tätigkeiten
Artikel 7 Unbeschränkter Transfer
Artikel 8 Vom Anwendungsbereich dieses Abkommens ausgeschlossene Bereiche
Artikel 9 Beachtung von Rechtsvorschriften
Artikel 10 Gegenseitige Anerkennung von Schiffspapieren
Artikel 11 Identifizierung von Besatzungsmitgliedern
Artikel 12 Einreise, Durchreise und Aufenthalt
Artikel 13 Vorkommnisse auf See
Artikel 14 Zusammenarbeit
Artikel 15 Konsultationen
Artikel 16 Beilegung von Streitigkeiten
Artikel 17 Registrierung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Geltungsdauer, Änderungen und Beendigung
Denkschrift
A. Allgemeines
B. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Anhang Einseitige Auslegungserklärung der Bundesrepublik Deutschland
Drucksache 577/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Kultur- und Kreativwirtschaft als Motor für Wachstum und Beschäftigung in der EU unterstützen - COM(2012) 537 final
... 2. Der Bundesrat anerkennt insbesondere, dass sich die Kommission mit ihrer Mitteilung der Situation der Künstlerinnen und Künstler zuwendet, die eine zentrale Rolle für Kultur und Kreativität spielen. Die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Künstlerinnen und Künstler müssen mit im Zentrum jedes strategischen Politikansatzes für die Kultur- und Kreativwirtschaft stehen.
Drucksache 463/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens (2013-2017) für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
... des Europäischen Parlaments und des Rates 8 eingesetzte Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB), die durch den Beschluss 2002/187/JI des Rates 9 errichtete Stelle für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union (Eurojust), das durch den Beschluss 2009/371/JI des Rates10 errichtete Europäische Polizeiamt (Europol), die durch den Beschluss 2005/681/JI des Rates11 errichtete Europäische Polizeiakademie (CEPOL), die durch die Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates12 errichtete Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und die durch die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates13 gegründete Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
III. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
4. Nachhaltigkeitsaspekte
IV. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Beschluss Nr. .../2012/EU des Rates vom zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens 2013-2017 für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
Artikel 1 Mehrjahresrahmen
Artikel 2 Themenbereiche
Artikel 3 Komplementarität und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen
Artikel 4 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2220: Gesetz zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens (2013-2017) für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
Drucksache 577/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Kultur- und Kreativwirtschaft als Motor für Wachstum und Beschäftigung in der EU unterstützen - COM(2012) 537 final
... 2. Der Bundesrat anerkennt insbesondere, dass sich die Kommission mit ihrer Mitteilung der Situation der Künstlerinnen und Künstler zuwendet, die eine zentrale Rolle für Kultur und Kreativität spielen. Die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Künstlerinnen und Künstler müssen mit im Zentrum jedes strategischen Politikansatzes für die Kultur- und Kreativwirtschaft stehen.
Drucksache 367/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012 - 2016 COM(2012) 286 final
... Die Kommission wird 2015 gemeinsam mit der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) einen Behörden-Leitfaden der bewährten Verfahren zur Überwachung und Kontrolle von Zeitarbeitsfirmen und zwischengeschalteten Agenturen wie Vermittlungsagenturen im Hinblick auf die Verhinderung des Menschenhandels ausarbeiten. Dieser Leitfaden soll auch Lizenzvergabesysteme und Arbeiten zur Haftung dieser Agenturen beinhalten.
Mitteilung
1. Bestimmung der Ausgangslage
Maßnahmen der EU-zur Bekämpfung des Menschenhandels
Maßnahmen auf internationaler Ebene
2. Die wichtigsten Prioritäten
2.1. PRIORITÄT A: Erkennung, Schutz und Unterstützung der Opfer des Menschenhandels
1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler und länderübergreifender Verweismechanismen referral mechanisms
2 Maßnahme 2: Erkennen von Opfern
3 Maßnahme 3: Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind
4 Maßnahme 4: Bereitstellung von Informationen zu den Rechten der Opfer
2.2. PRIORITÄT B: Verstärkung der Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel
1 Maßnahme 1: Die Nachfrage verstehen und verringern
2 Maßnahme 2: Förderung der Einrichtung einer Plattform für den Privatsektor
3 Maßnahme 3: EU-weite Sensibilisierungsmaßnahmen und Präventionsprogramme
2.3. PRIORITÄT C: Verstärkung der strafrechtlichen Verfolgung der Menschenhändler
1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler, multidisziplinärer Strafverfolgungseinheiten
2 Maßnahme 2: Sicherstellung proaktiver Finanzermittlungen
3 Maßnahme 3: Verstärkung der grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit
4 Maßnahme 4: Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
2.4. PRIORITÄT D: Verbesserung der Koordination und Kooperation zwischen den maßgeblichen Akteuren sowie Kohärenz der Politiken
1 Maßnahme 1: Stärkung des EU-Netzwerks nationaler Berichterstatter oder gleichwertiger Mechanismen
2 Maßnahme 2: Koordinierung der externen politischen Aktivitäten der EU
3 Maßnahme 3: Förderung der Einrichtung einer Plattform der Zivilgesellschaft
4 Maßnahme 4: Überprüfung EU-finanzierter Projekte
5 Maßnahme 5: Stärkung der Grundrechte in der Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels und in verwandten Maßnahmen
6 Maßnahme 6: Koordinierung von Schulungsmaßnahmen in einem multidisziplinären Kontext
2.5. PRIORITÄT E: Verbesserung der einschlägigen Kenntnisse und effiziente
1 Maßnahme 1: Entwicklung eines EU-weiten Datenerhebungssystems
2 Maßnahme 2: Ausbau von Kenntnissen über die geschlechterspezifische Dimension des Menschenhandels und die gefährdeten Gruppen
3 Maßnahme 3: Kenntnisse über Anwerbung im Internet
4 Maßnahme 4: Bekämpfung des Menschenhandels zu Zwecken der Ausbeutung der Arbeitskraft
3. Bewertung, Überwachung
Zusammenfassung der Maßnahmen der EU-Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016
Drucksache 157/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verantwortlichkeit der Flaggenstaaten für die Durchsetzung der Richtlinie 2009/13/EG des Rates zur Durchführung der Vereinbarung zwischen dem Verband der Reeder in der Europäischen Gemeinschaft (ECSA) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) über das Seearbeitsübereinkommen 2006 und zur Änderung der Richtlinie 1999/63/EG COM(2012) 134 final
... Das Seearbeitsübereinkommen 2006 wurde von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) am 23. Februar 2006 in Genf praktisch einstimmig verabschiedet. In diesem Übereinkommen für den internationalen Schiffsverkehr sind wesentliche Punkte in Bezug auf Mindestanforderungen für die Arbeit von Seeleuten auf Schiffen (Titel I), Beschäftigungsbedingungen (Titel II), Unterkünfte, Freizeiteinrichtungen, Verpflegung einschließlich Bedienung (Titel III), Gesundheitsschutz, medizinische Betreuung, soziale Betreuung und Gewährleistung der sozialen Sicherheit (Titel IV) sowie Erfüllung und Durchsetzung der Anforderungen (Titel V) geregelt, um menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen auf Schiffen sowie Verfahren zur Durchführung dieser Bestimmungen zu gewährleisten. Das Übereinkommen kann als das erste Arbeitsgesetzbuch für den Seeverkehr betrachtet werden, das für über 1,2 Million Seeleute weltweit sowie für Reeder und Seefahrernationen überall in der Welt gilt.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
1.1 Das Seearbeitsübereinkommen
1.2. Die Verantwortlichkeiten des Flaggenstaats im Rahmen des Seearbeitsübereinkommens
1.3. Geltende Rechtsvorschriften der EU
1.3.1 Richtlinie 2009/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Erfüllung der Flaggenstaatpflichten6
1.3.2 Richtlinie 2009/13/EG
2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1 Inhalt des Vorschlags
3.1.1 Verantwortlichkeiten des Flaggenstaats
3.1.2 Inhalt des Vorschlags im Einzelnen
3.1.3 Unterlagen zur Erläuterung der Notifizierung von Umsetzungsmaßnahmen
3.2 Rechtsgrundlage
3.3 Subsidiaritätsprinzip
3.4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5 Wahl des Instruments
3.6 Inkrafttreten
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Überwachung der Einhaltung der Vorschriften
Artikel 4 Für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zuständige Personen
Artikel 5 Beschwerden
Artikel 6 Umsetzung
Artikel 7 Inkrafttreten
Artikel 8 Adressaten
Drucksache 159/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Richtlinie 96/7 1/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen - COM(2012) 131 final
... Im Oktober 2008 nahm das Europäische Parlament eine Entschließung an, in der alle Mitgliedstaaten zur ordnungsgemäßen Durchsetzung der Entsenderichtlinie aufgerufen wurden und die Kommission aufgefordert wurde, eine teilweise Überarbeitung der Richtlinie nach einer sorgfältigen Analyse der Probleme und tatsächlichen Herausforderungen nicht auszuschließen. 16 Gleichzeitig betonte das Europäische Parlament, dass die Dienstleistungsfreiheit "ein Grundpfeiler des europäischen Einigungswerkes" sei; es ist "jedoch der Ansicht, dass dies einerseits gegen die in den Verträgen dargelegten Grundrechte und sozialen Ziele und andererseits gegen das Recht der öffentlichen und sozialen Partner, Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen sicherzustellen, abgewogen werden sollte". 17 Am 2. Juni 2010 organisierte der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten eine Konsultation mit drei Experten (die die Kommission, den EGB und BE vertraten), bei der Abgeordnete von S&D, den Linken und den Grünen die Kommission aufforderten, aktiv zu werden, und dabei ähnlich argumentierten wie der EGB.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund
Allgemeiner Kontext
2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
2.1. Konsultation interessierter Kreise
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1 Allgemeiner Rahmen - Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2 Rechtsgrundlage
3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4 Ausführliche Erläuterung des Vorschlags
3.4.1 Gegenstand
3.4.2 Prävention von Missbrauch und Umgehung - Elemente für bessere Umsetzung und besseres Monitoring der Anwendung des Entsendekonzepts
3.4.3 Zugang zu Informationen
3.4.4 Verwaltungszusammenarbeit und Amtshilfe
3.4.5 Monitoring der Einhaltung - nationale Kontrollmaßnahmen - Verbindung zur Verwaltungszusammenarbeit
3.4.6. Durchsetzung - Verteidigung von Rechten, Untervergabeketten, Haftung und Sanktionen
5 Beschwerdeverfahren
Gesamtschuldnerische Haftung
3.4.7. Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsbußgeldern und -sanktionen
3.4.8. Schlussbestimmungen - Sanktionen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Vorschriften
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Verhinderung von Missbrauch und Umgehung von Bestimmungen
Kapitel II Zugang zu Informationen
Artikel 4 Aufgaben der Verbindungsbüros
Artikel 5 Besserer Zugang zu Informationen
Kapitel III Verwaltungszusammenarbeit
Artikel 6 Gegenseitige Amtshilfe - allgemeine Grundsätze
Artikel 7 Rolle des Mitgliedstaats der Niederlassung
Artikel 8 Begleitende Maßnahmen
Kapitel IV überwachung der Einhaltung
Artikel 9 Nationale Kontrollmaßnahmen
Artikel 10 Prüfungen
Kapitel V Durchsetzung
Artikel 11 Verteidigung von Rechten - Erleichterung der Einreichung von Beschwerden - Nachzahlungen
Artikel 12 Unteraufträge - gesamtschuldnerische Haftung
Kapitel VI Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsstrafen Sanktionen
Artikel 13 Allgemeine Grundsätze -gegenseitige Amtshilfe und Anerkennung
Artikel 14 Ersuchen um Beitreibung, Information oder Mitteilung
Artikel 15 Aussetzung des Verfahrens
Artikel 16 Kosten
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 17 Sanktionen
Artikel 18 Binnenmarkt-Informationssystem
Artikel 19 Änderung der [IMI-Verordnung]
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Bericht
Artikel 22 Inkrafttreten
Artikel 23 Adressaten
Drucksache 156/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/16 /EG über die Hafenstaatkontrolle - COM(2012) 129 final
... Das Seearbeitsübereinkommen 2006 wurde von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) am 23. Februar 2006 in Genf praktisch einstimmig verabschiedet. In diesem Übereinkommen sind wesentliche Aspekte für die internationale Seeschifffahrt geregelt, unter anderem Mindestanforderungen für die Arbeit von Seeleuten auf Schiffen (Titel I), Beschäftigungsbedingungen (Titel II), Unterkünfte, Freizeiteinrichtungen, Verpflegung einschließlich Bedienung (Titel III), Gesundheitsschutz, medizinische Betreuung, soziale Betreuung und Gewährleistung der sozialen Sicherheit (Titel IV) sowie Erfüllung und Durchsetzung der Anforderungen (Titel V); damit sollen menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen auf Schiffen gewährleistet und Verfahren zur Umsetzung dieser Bestimmungen festgelegt werden. Das Übereinkommen kann als das erste Arbeitsgesetzbuch für den Seeverkehr betrachtet werden, das für über 1,2 Million Seeleute weltweit sowie für Reeder und Seefahrernationen überall in der Welt gilt.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
1.1. Das Seearbeitsübereinkommen
1.2. Die Verantwortlichkeiten des Hafenstaats im Rahmen des Seearbeitsübereinkommens
1.3 Geltende Rechtsvorschriften der EU
1.3.1 Richtlinie 2009/16/EG über die Hafenstaatkontrolle6
1.3.2 Richtlinie 2009/13/EG
2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1 Inhalt des Vorschlags
3.1.1 Änderung der Richtlinie über die Hafenstaatkontrolle
3.1.2 Einzelerläuterungen zum Vorschlag
3.1.3 Unterlagen zur Erläuterung der Notifizierung von Umsetzungsmaßnahmen
3.2 Rechtsgrundlage
3.3 Subsidiaritätsprinzip
3.4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5 Wahl des Instruments
3.6 Inkrafttreten
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen der Richtlinie 2009/16/EG
Artikel 18a Beschwerden im Zusammenhang mit dem Seearbeitsübereinkommen
Artikel 30a Delegierte Rechtsakte
Artikel 30b Ausübung der übertragenen Befugnisse
Artikel 31 Ausschuss
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4 Adressaten
Drucksache 876/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Initiative "Chancen für junge Menschen" KOM (2011) 933 endg.
... Die anhaltenden Auswirkungen der Krise verschärfen für viele die bereits schwierige Situation noch. Die Langzeit-Jugendarbeitslosigkeit steigt: Im Schnitt sind 28 % der jungen Arbeitslosen unter 25 Jahren seit mehr als 12 Monaten ohne Job. Dazu kommt, dass eine wachsende Zahl junger Menschen nicht aktiv auf Arbeitsuche ist. Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) schätzt, dass 2008 die Langzeitarbeitslosigkeit oder Nichterwerbstätigkeit junger Menschen in den 21 Mitgliedstaaten, für die entsprechende Daten vorliegen, die Gesellschaft jede Woche mindestens 2 Mrd. EUR kostet, was 1,1 % des Gesamt-BIP entspricht.3 Durch die Eingliederung von auch nur 10 % dieser jungen Menschen ins Arbeitsleben könnten jährlich mehr als 10 Mrd. EUR eingespart werden.
1. Ist eine verlorene Generation zu befürchten?
2. Die zentrale Rolle der Mitgliedstaaten
3. Die Rolle der EU in der initiative Chancen für Junge Menschen
3.1. Stärkere Nutzung des Europäischen Sozialfonds für Beschäftigungsförderungsmaßnahmen für junge Menschen
3.2. Innovative Konzepte zur Unterstützung beim Übergang von der Schule in die Arbeitswelt
3.3. Unterstützung der Mobilität junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt
4. Nächste Schritte
Die neue Initiative Chancen für junge Menschen
Mobilisierung des ESF zur Förderung der Entwicklung von Kompetenzen und des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt
Unterstützung beim Übergang vom Bildungssystem in die Arbeitswelt
Unterstützung der Arbeitsmarktmobilität
Intensivere Politikumsetzung als Teil des Europäischen Semesters
Drucksache 191/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 KOM (2011) 173 endg.
... . Die Kommission ersucht die Grundrechteagentur, diese Erhebung über Roma auf alle Mitgliedstaaten auszudehnen und sie regelmäßig durchführen, um die vor Ort erzielten Fortschritte zu messen. Die Grundrechte-Agentur, die mit anderen einschlägigen Gremien wie der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen zusammenarbeitet, wird Daten zur Situation der Roma in Bezug auf den Zugang zu Beschäftigung, Bildung, Gesundheitsfürsorge und Wohnraum sammeln. Auch im Rahmen spezifischer Forschungsarbeiten, die aus dem Programm für Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften des 7. Rahmenprogramms finanziert werden, sollen Daten erhoben werden. Während des gesamten Prozesses werden die Kommission, die Grundrechteagentur sowie andere EU-Einrichtungen gemäß Artikel 4 Absatz 2 EUV die jeweilige nationale Identität der Mitgliedstaaten achten, die in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen einschließlich der regionalen und lokalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt.
1. Verbesserung der Situation der ROMA: eine soziale wirtschaftliche Notwendigkeit für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten
2. Notwendigkeit eines zielgerichteten Ansatzes: Ein EU-Rahmen für Nationale Strategien zur Integration der ROMA
3. Festlegung von EU-Zielen zur Integration der ROMA
- Zugang zur Bildung: Sicherstellen, dass alle Roma -Kinder zumindest die Grundschule abschließen
- Zugang zur Beschäftigung: Die Beschäftigungsquote der Roma an die der übrigen Bevölkerung annähern
- Zugang zur Gesundheitsfürsorge: Gesundheitssituation der Roma an die der restlichen Bevölkerung angleichen
- Zugang zu Wohnraum und grundlegenden Diensten: Den Anteil der Roma mit Zugang zu Wohnraum und zu den öffentlichen Versorgungsnetzen z.B. Wasser, Strom und Gas auf den entsprechenden Anteil an der restlichen Bevölkerung bringen
4. Nationale Strategien zur Integration der ROMA: eine klare politische Verpflichtung der Mitgliedstaaten
5. Die Situation der ROMA verbessern
6. Förderung der Integration der ROMA ausserhalb der EU: die besondere Situation der Beitrittsländer
7. Stärkung der Einflussmöglichkeiten der Zivilgesellschaft: eine bedeutendere Rolle der Europäischen Plattform für die Einbeziehung der ROMA
8. Messung der Fortschritte: Einrichtung eines soliden Monitoringsystems
9. Fazit: Jetzt ist Handeln angezeigt
Anhang Angaben basierend auf den Daten des Europarats
Drucksache 821/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2013-2017 KOM (2011) 880 endg.
... (v) Der Mehrjahresrahmen muss Bestimmungen zur Gewährleistung der Komplementarität mit dem Mandat anderer Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union sowie mit dem Europarat und anderen internationalen Organisationen, die im Bereich der Grundrechte tätig sind, enthalten9. Die in diesem Zusammenhang wichtigsten Agenturen und Einrichtungen der Union sind das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)10, die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX)11, das Europäische Migrationsnetzwerk12, das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE)13, der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB)14, die Stelle für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union (Eurojust)15, das Europäische Polizeiamt (Europol)16, die Europäische Polizeiakademie (CEPOL)17, die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts18 sowie die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound)19.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Mehrjahresrahmen 2007-2012
1.4. Europäisches Parlament und Rat
2. Konsultation
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Inhalt der vorgeschlagenen Maßnahme
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Mehrjahresrahmen
Artikel 2 Themenbereiche
Artikel 3 Komplementarität und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen
Drucksache 616/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Ausschlaggebend für den Erfolg wird letztlich sein, ob es Europa gelingt, einen mehrere Jahrzehnte andauernden relativen "Braindrain" (Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte) rückgängig zu machen und seine Grenzen für herausragende Talente zu öffnen. An den Hochschulen und Forschungsinstituten Europas machen jedes Jahr viele Tausende von ausländischen Studierenden ihren Abschluss in Natur- und Ingenieurwissenschaften. Diese Menschen sollten die Wahl haben, eine befristete Zeit in Europa zu bleiben. Dazu sollten die Möglichkeiten, die das Paket "Wissenschaftlervisa"27 und das "Blue Card"- Programm bieten, genutzt werden. Diese Menschen müssen nicht nur die nötigen Rechtsansprüche erhalten, sondern sie müssen auch überzeugt werden, dass die Hochschulen und Forschungsinstitute Europas sowie die mit ihnen zusammenhängenden Innovationscluster zur Weltspitze zählen, und dass die Lebens- und Arbeitsbedingungen attraktiv sind.
1. Einleitung
2. Stärkung der Wissensbasis Verringerung der Fragmentierung
2.1. Förderung von Spitzenleistungen in der Bildung und beim Erwerb von Fähigkeiten
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
2.2. Verwirklichung des europäischen Forschungsraums
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
2.3. Die Finanzierungsinstrumente der EU auf die Prioritäten der Innovationsunion konzentrieren
2.4. Förderung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts EIT als eines Modells für die Steuerung der Innovation in Europa
Selbstverpflichtung im Rahmen der Innovationsunion
3. Guten Ideen auf den MARKT verhelfen
3.1. Innovativen Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
3.2. Schaffung eines Binnenmarktes für Innovation
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
3.3. Die Offenheit fördern und Kapital aus Europas Kreativpotenzial schlagen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
4. für einen möglichst grossen sozialen Territorialen Zusammenhalt
4.1. Die Vorteile der Innovation auf die ganze Union ausdehnen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
4.2. Ein größerer gesellschaftlicher Nutzen
5. die Kräfte bündeln, UM den Durchbruch zu erzielen: Europäische Innovationspartnerschaften
i Das neue Konzept der Europäischen Innovationspartnerschaften
ii Die Voraussetzungen für den Erfolg
iii Lenkungs- und Arbeitsverfahren
iv Ermittlung der Europäischen Innovationspartnerschaften
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
6. Unserer Politik nach Aussen mehr Gewicht verleihen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
7. Zur Tat schreiten
7.1. Reform der Forschungs- und Innovationssysteme
7.2. Messung der Fortschritte
7.3. Ein gemeinsames Engagement zur Verwirklichung der Innovationsunion
Anhang I Selbstbeurteilungstool: Merkmale funktionierender nationaler und regionaler Systeme für Forschung und Innovation
Anhang II Leistungsanzeiger für Forschung und Innovation
Vergleich EU-USA
Vergleich EU-Japan
Vergleich EU-China
Anhang III Europäische Innovationspartnerschaften
1. Ziel der Partnerschaft
2. Entwicklung und Einführung von Instrumenten
3. Akteure und Entscheidungs- und Führungsstrukturen
7.4. Weitere, von der Kommission geprüfte mögliche Innovationspartnerschaften
Intelligente Städte
Wassersparendes Europa
Nachhaltige Versorgung mit nichtenergetischen Rohstoffen für eine moderne Gesellschaft
Intelligente Mobilität für die Bürger und die Unternehmen Europas
Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft
Drucksache 258/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu dem zweiten europäischen Gipfeltreffen zur Lage der Roma
... – unter Hinweis auf die Artikel 8, 9, 10, 18, 19, 20, 21, 151, 153 und 157 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, nach denen die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, Chancengleichheit für alle Bürger zu gewährleisten und deren Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern,
Drucksache 508/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2010 zu atypischen Verträgen, gesicherten Berufslaufbahnen, Flexicurity und neuen Formen des sozialen Dialogs (2009/2220(INI))
... 8. nimmt zur Kenntnis, dass die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen zwischen atypischen und sehr atypischen Arbeitsverhältnissen unterscheidet; ist der Auffassung, dass viele Formen atypischer Arbeitsverhältnisse für Personen mit Pflegeaufgaben, Studierende und andere, die Kurzzeitverträge und Teilzeitarbeit in Anspruch nehmen, wichtige zusätzliche Einkommensmöglichkeiten darstellen; unterstreicht die entscheidende Bedeutung dessen, dass Arbeitnehmer in atypischen Arbeitsverhältnissen Mindestrechte haben müssen und sie vor Ausbeutung zu schützen sind;
A. Atypische Verträge
B. Flexicurity und gesicherte berufliche Laufbahnen
C. Neue Formen sozialen Dialogs
Drucksache 793/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Solidarität im Gesundheitswesen - Abbau gesundheitlicher Ungleichheit in der EU KOM (2009) 567 endg.; Ratsdok. 14848/09
... Verstärkte Forschung und Verbreitung bewährter Verfahren im Zusammenhang mit der Bekämpfung gesundheitlicher Ungleichheit durch EU-Einrichtungen wie die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Mitteilung
1. Chancengleichheit und Solidarität im Gesundheitswesen
2. Gesundheitliche Ungleichheit in der EU
3. Laufende flankierende Massnahmen Der EU
4. Massnahmen zur Verringerung gesundheitlicher Ungleichheit: Ein kooperativer Ansatz
5. Hauptprobleme
Verteilungsgerechtigkeit im Gesundheitsbereich als Teil allgemeiner wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung
Verbesserung der Daten- und Wissensbasis sowie der Mechanismen zur Messung, Überwachung und Berichterstattung
Eingehen auf die Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Gruppen
Weiterentwicklung des Beitrags der EU-Politik
6. Weitere Schritte
Drucksache 430/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2009 zu der sozialen Verantwortung von Unterauftragnehmern in Produktionsketten (2008/2249(INI))
... – unter Hinweis auf die von der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen ausgearbeitete Studie zur Haftung bei der Vergabe von Unteraufträgen im europäischen Bausektor,
Drucksache 200/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu der demografischen Zukunft Europas (2007/2156(INI))
... 83. begrüßt den Vorschlag zur Einrichtung eines Europäischen Integrationsfonds; fordert die zuständigen nationalen, regionalen und lokalen Behörden, die mit der Ausarbeitung und Verwaltung der Kohäsionspolitik und der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums befasst sind, auf, noch enger zusammenzuarbeiten, um die Menschen zu ermutigen, sich in dünn besiedelten ländlichen Gebieten niederzulassen, indem die Lebens- und Arbeitsbedingungen in diesen Gebieten verbessert werden;
Drucksache 373/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2008 zur Freiwilligentätigkeit als Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (2007/2149(INI))
... G. in der Erwägung, dass der jüngste Bericht der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen ergab, dass das Sozialkapital ein wesentliches Element bei der Entwicklung politischer Strategien zur Förderung der ländlichen Entwicklung ist13,
Drucksache 691/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen -Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung KOM (2008) 566 endg.; Ratsdok. 13253/08
... Zwar ist diese sprachliche Vielfalt eine Quelle des Gewinns und Reichtums, kann aber, wird sie politisch nicht ausreichend gestützt, auch Probleme aufwerfen. Sie kann die Kommunikationsbarrieren zwischen Menschen aus verschiedenen Kulturen erhöhen und die sozialen Trennlinien verschärfen, indem sie mehrsprachigen Menschen den Zugang zu besseren Lebens- und Arbeitsbedingungen eröffnet, einsprachige aber ausgrenzt. Sie kann EU-Bürger und -Unternehmen daran hindern, die vom Binnenmarkt gebotenen Möglichkeiten voll zu nutzen, und unter Umständen ihre Wettbewerbsvorteile im Ausland einschränken. Sie kann auch ein Hindernis für eine wirksame grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und für das effiziente Arbeiten von örtlichen Diensten wie Krankenhäusern, Gerichten, Arbeitsvermittlungsstellen usw. sein.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Herausforderungen einer grösseren und vielfältigeren EU
3. Ziele
4. Mehrsprachigkeit für interkulturellen Dialog und sozialen Zusammenhalt
4.1. Wertschätzung aller Sprachen
4.2. Überwindung von Sprachbarrieren im lokalen Umfeld
5. Mehrsprachigkeit und Wohlstand
5.1. Sprachen und Wettbewerbsfähigkeit
5.2. Sprachen und Beschäftigungsfähigkeit
6. Lebenslanges lernen
6.1. Mehr Gelegenheiten, um mehr Sprachen zu lernen
6.2. Effektiver Sprachunterricht
7. Medien, neue Technologien und Übersetzung
8. Die externe Dimension der Mehrsprachigkeit
9. Umsetzung
10. Fazit
Drucksache 97/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Dezember 2003 über Politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andengemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten (Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Peru und Venezuela) andererseits
... (1) Die Vertragsparteien kommen überein, bei der Förderung eines Dialogs zwischen den Sozialpartnern über Lebens- und Arbeitsbedingungen, sozialen Schutz und gesellschaftliche Integration zusammenzuarbeiten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Schlussbemerkung
Abkommen
Titel I Ziele, Art und Geltungsbereich des Abkommens
Artikel 1 Grundsätze
Artikel 2 Ziele und Geltungsbereich
Titel II Politischer Dialog
Artikel 3 Ziele
Artikel 4 Mechanismen
Artikel 5 Zusammenarbeit im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik
Titel III Zusammenarbeit
Artikel 6 Ziele
Artikel 7 Mittel
Artikel 8 Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte, der Demokratie und der verantwortungsvollen Staatsführung
Artikel 9 Zusammenarbeit im Bereich der Konfliktprävention
Artikel 10 Zusammenarbeit bei der Modernisierung des Staats und der öffentlichen Verwaltung
Artikel 11 Zusammenarbeit im Bereich der regionalen Integration
Artikel 12 Regionale Zusammenarbeit
Artikel 13 Zusammenarbeit im Handelsbereich
Artikel 14 Zusammenarbeit im Dienstleistungsbereich
Artikel 15 Zusammenarbeit im Bereich geistiges Eigentum
Artikel 16 Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens
Artikel 17 Zusammenarbeit im Bereich Wettbewerbspolitik
Artikel 18 Zusammenarbeit im Zollbereich
Artikel 19 Zusammenarbeit im Hinblick auf technische Vorschriften und Konformitätsbewertung
Artikel 20 Industrielle Zusammenarbeit
Artikel 21 Zusammenarbeit bei der Förderung von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen
Artikel 22 Zusammenarbeit in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Entwicklung
Artikel 23 Zusammenarbeit im Bereich Fischerei und Aquakultur
Artikel 24 Zusammenarbeit im Bergbaubereich
Artikel 25 Zusammenarbeit im Energiebereich
Artikel 26 Zusammenarbeit im Verkehrsbereich
Artikel 27 Zusammenarbeit in den Bereichen Informationsgesellschaft, Informationstechnologie und Telekommunikation
Artikel 28 Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich
Artikel 29 Zusammenarbeit im Tourismusbereich
Artikel 30 Zusammenarbeit zwischen Finanzinstitutionen
Artikel 31 Zusammenarbeit im Bereich der Investitionsförderung
Artikel 32 Gesamtwirtschaftlicher Dialog
Artikel 33 Zusammenarbeit im Bereich der Statistik
Artikel 34 Zusammenarbeit im Bereich Verbraucherschutz
Artikel 35 Zusammenarbeit im Bereich Datenschutz
Artikel 36 Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie
Artikel 37 Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung
Artikel 38 Zusammenarbeit im Bereich Umwelt und biologische Vielfalt
Artikel 39 Zusammenarbeit im Bereich Naturkatastrophen
Artikel 40 Kulturelle Zusammenarbeit und Schutz des Kulturerbes
Artikel 41 Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich
Artikel 42 Zusammenarbeit im sozialen Bereich
Artikel 43 Beteiligung der organisierten Zivilgesellschaft an der Zusammenarbeit
Artikel 44 Zusammenarbeit im Bereich Gleichstellung
Artikel 45 Zusammenarbeit in Bezug auf indigene Völker
Artikel 46 Zusammenarbeit im Hinblick auf
Artikel 47 Zusammenarbeit im Kampf gegen illegale Drogen und die damit verbundene organisierte Kriminalität
Artikel 48 Zusammenarbeit im Kampf gegen die Geldwäsche und die damit verbundene Kriminalität
Artikel 49 Zusammenarbeit im Bereich der Migration
Artikel 50 Zusammenarbeit im Bereich der Terrorismusbekämpfung
Titel IV Allgemeine Bestimmungen
Artikel 51 Ressourcen
Artikel 52 Institutioneller Rahmen
Artikel 53 Bestimmung des Begriffs Vertragspartei
Anhang Einseitige Erklärungen der Europäischen Union
Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Rückführung und die Rückübernahme illegaler Migranten Artikel 49 des Abkommens
Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Bestimmung des Begriffs Vertragsparteien Artikel 53 des Abkommens
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Titel I Ziele, Art und Geltungsbereich des Abkommens (Artikel 1 und 2)
Titel II Politischer Dialog (Artikel 3 bis 5)
Titel III Zusammenarbeit (Artikel 6 bis 50)
Titel IV Allgemeine Bestimmungen (Artikel 51 bis 60)
Drucksache 933/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2008 zu den Herausforderungen für Tarifverträge in der EU (2008/2085(INI))
... folgende Ziele verfolgen: (...) die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, um dadurch auf dem Wege des Fortschritts ihre Angleichung zu ermöglichen
Drucksache 820/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zur Anwendung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (2008/2062(INI))
... - in Kenntnis des Berichts der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen mit dem Titel "
Drucksache 228/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Europäische Agenturen - Mögliche Perspektiven KOM (2008) 135 endg.; Ratsdok. 7972/08
... Die beiden ersten Regulierungsagenturen CEDEFOP (Berufsbildung) und EUROFOUND (Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen) wurden 1975 geschaffen. In den 1990er Jahren führte die Weiterentwicklung des Binnenmarktes zur Errichtung einer Reihe neuer Agenturen mit verstärkt technischer und/oder wissenschaftlicher Aufgabenstellung, die beispielsweise die Zulassung von Kulturpflanzen und Arzneimitteln betrifft. Infolge zusätzlicher Aufgaben wurden weitere Agenturen errichtet, was verschiedenen Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnete, als Gastland für Agenturen zu fungieren.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Regulierungsagenturen Heute
3. Ein gemeinsamer Rahmen für Regulierungsagenturen
3.1. Gegenstand des gemeinsamen Konzepts
3.2. Hin zu einem gemeinsamen Konzept
4. Schlussfolgerung
Drucksache 466/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Mai 2008 zum Grünbuch zur Verbesserung der Abwrackung von Schiffen (2007/2279(INI))
... /EG des Rates vom 19. Juni 1995 zur Durchsetzung internationaler Normen für die Schiffssicherheit, die Verhütung von Verschmutzung und die Lebens- und Arbeitsbedingungen an Bord von Schiffen, die Gemeinschaftshäfen anlaufen und in Hoheitsgewässern der Mitgliedstaaten fahren (Hafenstaatkontrolle) (ABl. L 157 vom 7.7.1995, S. 1).
Drucksache 813/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zur Stärkung der Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit (2008/2035(INI))
... – unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (EUROFOUND) zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in der Europäischen Union14,
Drucksache 135/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2008 zu der Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007–2012 (2007/2146(INI))
... 59. beglückwünscht die OSHA und die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen zu ihrer bisher geleisteten Arbeit und stellt sich auf den Standpunkt, dass die Erfahrung und die Befugnisse dieser Einrichtungen voll ausgeschöpft werden müssen; vertritt die Auffassung, dass sie weiterhin als Instrumente für die Sensibilisierung, das Sammeln, Analysieren und Austauschen von Informationen, den Austausch bewährter Praktiken und die Erforschung neu aufkommender Risiken, die entweder durch sozialen Wandel oder technische Innovation hervorgerufen werden, eingesetzt werden sollten;
Drucksache 950/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. November 2007 zu gemeinsamen Grundsätzen für den Flexicurity-Ansatz (2007/2209(INI))
... 28. hebt hervor, dass die Beseitigung der Arbeitsmarktsegmentierung auch bedeutet, dass die Grundrechte für alle Beschäftigten, nämlich Gleichbehandlung, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Arbeitszeit/Ruhezeitregelungen, Vereinigungs- und Vertretungsfreiheit, Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung, Tarifverhandlungen und Kollektivmaßnahmen unabhängig vom Beschäftigungsstatus gelten müssen, und hebt die Bedeutung des Zugangs zu Fortbildung sowie den dauerhaften Schutz erworbener Rechte durch Anrechnung von Aus- und Fortbildungszeiten, verbesserte Betreuungsmöglichkeiten, Beibehaltung von zentralen sozialen Rechten wie Rentenansprüchen, Anspruch auf Ausbildung und Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit während Veränderungen der beruflichen Situation von einem Arbeitsvertrag zu einem anderen und von abhängiger Beschäftigung zu selbstständiger Tätigkeit hervor; weist darauf hin, dass die Grundrechte bzw. das Arbeitsrecht menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen, angemessene Bezahlung und sozialen Schutz zusichern, die zu einer Garantie von Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Leben führen;
Drucksache 66/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Dezember 2003 über Politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits
... (1) Die Vertragsparteien kommen überein, bei der Förderung der Beteiligung der Sozialpartner an einem Dialog über Lebens- und Arbeitsbedingungen, soziale Sicherung und Integration in die Gesellschaft zusammenzuarbeiten. Besonders ist der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, bei der Behandlung von Staatsangehörigen der einen Vertragspartei mit rechtmäßigem Wohnsitz im Gebiet der anderen Vertragspartei Diskriminierung zu vermeiden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Abkommen
Titel I Grundsätze, Ziele und Geltungsbereich des Abkommens
Artikel 1 Grundsätze
Artikel 2 Ziele und Geltungsbereich
Titel II Politischer Dialog
Artikel 3 Ziele
Artikel 4 Mechanismen
Artikel 5 Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik
Titel III Zusammenarbeit
Artikel 6 Ziele
Artikel 7 Methoden
Artikel 8 Zusammenarbeit im Bereich Menschenrechte,
Artikel 9 Zusammenarbeit bei der Konfliktprävention
Artikel 10 Zusammenarbeit bei der Modernisierung des Staates und der öffentlichen Verwaltung
Artikel 11 Zusammenarbeit im Bereich der regionalen Integration
Artikel 12 Regionale Zusammenarbeit
Artikel 13 Zusammenarbeit im Handelsbereich
Artikel 14 Zusammenarbeit im Dienstleistungsbereich
Artikel 15 Zusammenarbeit im Bereich des geistigen Eigentums
Artikel 16 Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens
Artikel 17 Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik
Artikel 18 Zusammenarbeit im Zollbereich
Artikel 19 Zusammenarbeit im Bereich technische Vorschriften und Konformitätsbewertung
Artikel 20 Industrielle Zusammenarbeit
Artikel 21 Zusammenarbeit im Bereich kleine und mittlere Unternehmen und Kleinstunternehmen
Artikel 22 Zusammenarbeit in den Bereichen Landwirtschaft und ländlicher Raum, Forstwirtschaft sowie Gesundheits- und Pflanzenschutz
Artikel 23 Zusammenarbeit im Bereich Fischerei und Aquakultur
Artikel 24 Zusammenarbeit im Bergbaubereich
Artikel 25 Zusammenarbeit im Energiebereich
Artikel 26 Zusammenarbeit im Verkehrsbereich
Artikel 27 Zusammenarbeit in den Bereichen Informationsgesellschaft, Informationstechnologie und Telekommunikation
Artikel 28 Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich
Artikel 29 Zusammenarbeit im Tourismusbereich
Artikel 30 Zusammenarbeit zwischen den Finanzinstitutionen
Artikel 31 Zusammenarbeit im Bereich der Investitionsförderung
Artikel 32 Gesamtwirtschaftlicher Dialog
Artikel 33 Zusammenarbeit im Bereich der Statistik
Artikel 34 Zusammenarbeit im Bereich des Verbraucherschutzes
Artikel 35 Zusammenarbeit im Bereich des Datenschutzes
Artikel 36 Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie
Artikel 37 Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Ausbildung
Artikel 38 Zusammenarbeit im Bereich Umwelt und biologische Vielfalt
Artikel 39 Zusammenarbeit im Bereich der Naturkatastrophen
Artikel 40 Kulturelle Zusammenarbeit
Artikel 41 Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich
Artikel 42 Zusammenarbeit im Sozialbereich
Artikel 43 Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Zusammenarbeit
Artikel 44 Zusammenarbeit in geschlechterspezifischen Fragen
Artikel 45 Zusammenarbeit im Bereich der indigenen Völker und der anderen ethnischen Gruppen in Zentralamerika
Artikel 46 Zusammenarbeit im Bereich der entwurzelten Bevölkerungsgruppen und der aus der Armee entlassenen Soldaten
Artikel 47 Zusammenarbeit bei der Bekämpfung illegaler Drogen und der Folgekriminalität
Artikel 48 Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Geldwäsche und der damit zusammenhängenden Straftaten
Artikel 49 Zusammenarbeit im Bereich der Migration
Artikel 50 Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus
Titel IV Allgemeine und Schlussbestimmungen
Artikel 51 Mittel
Artikel 52 Institutioneller Rahmen
Artikel 53 Bestimmung des Begriffs Vertragsparteien
Artikel 54 Inkrafttreten
Artikel 55 Laufzeit
Artikel 56 Erfüllung der Verpflichtungen
Artikel 57 Künftige Entwicklungen
Artikel 58 Datenschutz
Artikel 59 Räumlicher Geltungsbereich
Artikel 60 Verbindlicher Wortlaut
Anhang
Einseitige Erklärungen der Europäischen Union Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Rückführung und die Rückübernahme illegaler Migranten Artikel 49 des Abkommens
Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Bestimmung des Begriffs Vertragsparteien Artikel 53 des Abkommens
Gemeinsame Erklärung zu Titel II, Politischer Dialog
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Titel I Grundsätze, Ziele und Geltungsbereich des Abkommens (Artikel 1 und 2)
Titel II Politischer Dialog (Artikel 3 bis 5)
Titel III Zusammenarbeit (Artikel 6 bis 50)
Titel IV Allgemeine und Schlussbestimmungen (Artikel 51 bis 60)
Drucksache 148/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Arbeitsplatzqualität verbessern und die Arbeitsproduktivität steigern - Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007-2012 KOM (2007) 62 endg.; Ratsdok. 6775/07
... Die Kommission fordert die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen auf, die tatsächlichen Auswirkungen dieser Kampagnen zu analysieren.
1. Einführung
2. Wichtigste Herausforderungen im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
3. Zielsetzungen der Gemeinschaftsstrategie 2007-2012
4. Einen modernen und wirksamen Rechtsrahmen setzen
4.1. Die Durchführung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften intensivieren
4.2 Die Zusammenarbeit bei der Kontrolle der Anwendung der Rechtsvorschriften vertiefen
4.3 Vereinfachung des Rechtsrahmens und Anpassung an den Wandel
5. Förderung der Entwicklung und Umsetzung nationaler Strategien
5.1 Steigerung der präventiven Wirksamkeit der Gesundheitsüberwachung
5.2 Maßnahmen zur Förderung der Rehabilitation und Wiedereingliederung von Arbeitnehmern
5.3 Bewältigung des sozialen und demografischen Wandels
5.4 Stärkere Kohärenz der Politik
6. Förderung von Verhaltensänderungen
6.1 Einbeziehung des Arbeitsschutzes in die Programme der allgemeinen und beruflichen Bildung
6.2 Gesunde und sichere Arbeitsplätze:
7. Neue und immer grössere Risiken - Wie kann man ihnen begegnen?
7.1. Ermittlung neuer Risiken
7.2 Förderung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz
8. Evaluirung der erzielten Fortschritte
9. Förderung von Sicherheit und Gesundheit auf internationaler Ebene
10. Fazit
Drucksache 454/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Mai 2007 zu dem Thema "Menschenwürdige Arbeit für alle fördern " (2006/2240(INI))
... 72. hebt hervor, dass die Förderung menschenwürdiger Arbeit auf eine allgemeine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für alle abzielt und deshalb auch die verstärkte Integration des informellen Sektors in die etablierte Wirtschaft beinhaltet;
Drucksache 262/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 an den Rat zu den Richtlinien zur Verhandlung eines Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andengemeinschaft und ihren Mitgliedsländern andererseits
... l) empfiehlt, die Notwendigkeit zu unterstreichen, dass die Verhandlungsrichtlinien das vorrangige Ziel, die Armut, die Ungleichheit, die soziale Ausgrenzung und alle Formen von Diskriminierung, insbesondere die Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts und der ethnischen Herkunft, zu beseitigen, umfassend berücksichtigen und dass eine allgemeine Strategie für eine integrierte Entwicklung und eine Politik verfolgt werden muss, die gleiche Chancen auf Arbeit und bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen für alle einschließlich der wirtschaftlichen und kulturellen Rechte der indigenen Völker, sowie eine hohe Priorität für Zugang zu Bildung und Gesundheit gewährleisten;
1. richtet an den Rat die folgenden Empfehlungen:
2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und, zur Information, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Andengemeinschaft zu übermitteln.
Drucksache 214/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Umsetzung des gemeinschaftlichen Aktionsplans zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (2006/2225(INI))
... E. in der Erwägung, dass auf Schiffen, die in die IUU-Fischerei verwickelt sind, nicht nur der soziale Schutz der Besatzung, sondern auch ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen beeinträchtigt werden,
Drucksache 95/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kontrolle durch den Hafenstaat KOM (2005) 588 endg.; Ratsdok. 5632/06
... ", d.h. die Durchsetzung internationaler Normen für die Schiffssicherheit, die Verhütung von Verschmutzung und die Lebens- und Arbeitsbedingungen an Bord von Schiffen ausgerichtet. Von daher ist in Deutschland die Durchführung der Hafenstaatkontrolle gemäß § 12
Drucksache 95/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kontrolle durch den Hafenstaat KOM (2005) 588 endg.; Ratsdok. 5632/06
... ", d.h. die Durchsetzung internationaler Normen für die Schiffssicherheit, die Verhütung von Verschmutzung und die Lebens- und Arbeitsbedingungen an Bord von Schiffen ausgerichtet. Von daher ist in Deutschland die Durchführung der Hafenstaatkontrolle gemäß § 12
Drucksache 505/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grünbuch: Die künftige Meerespolitik der Europäischen Union - eine europäische Vision für Ozeane und Meere KOM (2006) 275 endg.; Ratsdok. 11510/1/06
... . Voraussetzung für ein hohes Leistungsniveau der Berufsanfänger ist, dass für eine maritime Ausbildung die besten jungen Männer und Frauen gewonnen werden. Deshalb muss etwas gegen das schlechte Image des Sektors getan werden. Sowohl den männlichen als auch den weiblichen Seeleuten müssen angemessene Lebens- und Arbeitsbedingungen geboten werden, deren Standard den berechtigten Erwartungen von Europäern entspricht. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Ratifizierung des konsolidierten Übereinkommens über Arbeitsnormen im Seeverkehr, das die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) im Februar 2006 angenommen hat. Die Kommission beabsichtigt, 2006 eine Mitteilung über Mindestarbeitsnormen im Seeverkehr vorzulegen, die sich mit der Umsetzung des konsolidierten ILO-Übereinkommens im Rahmen des Gemeinschaftsrechts - möglicherweise durch eine Vereinbarung der Sozialpartner – befasst. Diese Umsetzung sollte die Hafenstaatkontrolle auf die Einhaltung der Arbeitsnormen an Bord aller Schiffe ausdehnen, die europäische Häfen anlaufen, unabhängig davon, welche Flagge sie führen und welche Staatsangehörigkeit die Seeleute haben. Die Mitgliedstaaten sollten das Übereinkommen Nr.
Zusammenfassung des Grünbuchs
Kapitel 2 : Wahrung der Führungsrolle Europas bei der nachhaltigen Entwicklung der Meere
Kapitel 3 : Optimale Lebensqualität in den Küstenregionen
Kapitel 4 : Managementinstrumente für den Umgang mit den Ozeanen
Kapitel 5 : Politikgestaltung
Innerhalb der EU
Im internationalen Bereich
Kapitel 6 : Aufwertung des europäischen Erbes und Festigung der europäischen Identität im Meeresbereich
Kapitel 7 : Weitere Schritte – das Konsultationsverfahren
Teil II - Anhang
Grünbuch Die künftige Meerespolitik der EU: Eine europäische Vision für Ozeane und Meere
1. Einleitung
4 Grundlagen
4 Zielsetzung
Weitere Perspektiven
4 Grundprinzipien
2. Wahrung der europäischen Führungsrolle bei der nachhaltigen Entwicklung der Meere
2.1 Eine wettbewerbsfähige maritime Wirtschaft
Umfang des Wirtschaftssektors
Die Bedeutung der Wettbewerbsfähigkeit
2.2 Die Bedeutung der Meeresumwelt für die nachhaltige Nutzung unserer Meeresressourcen
2.3 Wahrung der Spitzenposition in Forschung und Technologie
2.4 Innovation in einem sich wandelnden Umfeld
5 Energie
Blaue Biotechnologie
2.5 Förderung maritimer Qualifikationen in Europa und Ausdehnung der nachhaltigen Beschäftigung in der Seefahrt
2.6 Clustering
2.7 Der rechtliche Rahmen
3. Optimale Lebensqualität in den Küstenregionen
3.1 Steigende Attraktivität der Küstengebiete als Ort zum Wohnen und zum Arbeiten
3.2 Anpassung an die in den Küstenzonen vorhandenen Risiken
Küstenschutz und Naturkatastrophen
Schutz und Gefahrenabwehr
Die richtigen Antworten finden
3.3 Entwicklung des Küstentourismus
3.4 Management der Nahtstelle zwischen Land und Meer
4. Instrumente bereitstellen für den Umgang mit den Ozeanen
4.1 Daten für vielfältige Tätigkeiten
5 Meeresdaten
Daten über Schiffsbewegungen
4.2 Raumplanung für eine wachsende maritime Wirtschaft
4.3 Die finanzielle Unterstützung für die Küstenregionen optimal nutzen
5. Meerespolitische Entscheidungsfindung
5.1 Gestaltung der Politik innerhalb der EU
5.2 Die Offshore-Tätigkeiten der Regierungen
5.3 Internationale Regeln für globale Tätigkeiten
5.4 Berücksichtigung der geografischen Realitäten
6. Aufwertung des europäischen maritimen Erbes und Festigung der europäischen maritimen Identität
7. Der folgende Schritt: Der Konsultationsprozess
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.