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0269/04
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0267/04
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0596/04
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0720/04
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0438/04
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0595/04
0241/04B
0924/04
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0429/04
0128/04B
0301/04
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0915/04
0300/03B
0774/03
0049/03
0774/03B
0574/03B
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0450/03
0595/03
0504/03
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0661/03B
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0560/1/03
0120/03B
Drucksache 584/19

... § 77 Fachkunde des Inspektionspersonals

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 584/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG)1)

2 Inhaltsübersicht

Teil 1
Allgemeiner Teil

Teil 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Zweck und Ziel

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

§ 5
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

§ 6
Verordnungsermächtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen

§ 7
Regeln der Technik

§ 8
Verantwortliche

§ 9
Überprüfung der Anforderungen an zu errichtende und bestehende Gebäude

Teil 2
Anforderungen an zu errichtende Gebäude

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 10
Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude

§ 11
Mindestwärmeschutz

§ 12
Wärmebrücken

§ 13
Dichtheit

§ 14
Sommerlicher Wärmeschutz

Abschnitt 2
Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Unterabschnitt 1
Wohngebäude

§ 15
Gesamtenergiebedarf

§ 16
Baulicher Wärmeschutz

§ 17
Aneinandergereihte Bebauung

Unterabschnitt 2
Nichtwohngebäude

§ 18
Gesamtenergiebedarf

§ 19
Baulicher Wärmeschutz

Abschnitt 3
Berechnungsgrundlagen und - verfahren

§ 20
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes

§ 21
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes

§ 22
Primärenergiefaktoren

§ 23
Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 24
Einfluss von Wärmebrücken

§ 25
Berechnungsrandbedingungen

§ 26
Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes

§ 27
Gemeinsame Heizungsanlage für mehrere Gebäude

§ 28
Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen

§ 29
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden

§ 30
Zonenweise Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude

§ 31
Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

§ 32
Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

§ 33
Andere Berechnungsverfahren

Abschnitt 4
Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

§ 34
Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs

§ 35
Nutzung solarthermischer Anlagen

§ 36
Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 37
Nutzung von Geothermie oder Umweltwärme

§ 38
Nutzung von fester Biomasse

§ 39
Nutzung von flüssiger Biomasse

§ 40
Nutzung von gasförmiger Biomasse

§ 41
Nutzung von Kälte aus erneuerbaren Energien

§ 42
Nutzung von Abwärme

§ 43
Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung

§ 44
Fernwärme oder Fernkälte

§ 45
Maßnahmen zur Einsparung von Energie

Teil 3
Bestehende Gebäude

Abschnitt 1
Anforderungen a n bestehende Gebäude

§ 46
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; Entgegenstehende Rechtsvorschriften

§ 47
Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes

§ 48
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung

§ 49
Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten

§ 50
Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes

§ 51
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau

Abschnitt 2
Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

§ 52
Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei einem bestehenden öffentlichen Gebäude

§ 53
Ersatzmaßnahmen

§ 54
Kombination

§ 55
Ausnahmen

§ 56
Abweichungsbefugnis

Teil 4
Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Abschnitt 1
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Unterabschnitt 1
Veränderungsverbot

§ 57
Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften

Unterabschnitt 2
Betreiberpflichten

§ 58
Betriebsbereitschaft

§ 59
Sachgerechte Bedienung

§ 60
Wartung und Instandhaltung

Abschnitt 2
Einbau und Ersatz

Unterabschnitt 1
Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

§ 61
Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe

§ 62
Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist

§ 63
Raumweise Regelung der Raumtemperatur

§ 64
Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe

Unterabschnitt 2
Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

§ 65
Begrenzung der elektrischen Leistung

§ 66
Regelung der Be- und Entfeuchtung

§ 67
Regelung der Volumenströme

§ 68
Wärmerückgewinnung

Unterabschnitt 3
Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

§ 69
Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen

§ 70
Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen

Unterabschnitt 4
Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

§ 71
Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen

§ 72
Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen

§ 73
Ausnahme

Abschnitt 3
Energetische Inspektion von Klimaanlagen

§ 74
Betreiberpflicht

§ 75
Durchführung und Umfang der Inspektion

§ 76
Zeitpunkt der Inspektion

§ 77
Fachkunde des Inspektionspersonals

§ 78
Inspektionsbericht; Registriernummern

Teil 5
Energieausweise

§ 79
Grundsätze des Energieausweises

§ 80
Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

§ 81
Energiebedarfsausweis

§ 82
Energieverbrauchsausweis

§ 83
Ermittlung und Bereitstellung von Daten

§ 84
Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 85
Angaben im Energieausweis

§ 86
Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes

§ 87
Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige

§ 88
Ausstellungsberechtigung für Energieausweise

Teil 6
Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen

§ 89
Fördermittel

§ 90
Geförderte Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 91
Verhältnis zu den Anforderungen an ein Gebäude

Teil 7
Vollzug

§ 92
Erfüllungserklärung

§ 93
Pflichtangaben in der Erfüllungserklärung

§ 94
Verordnungsermächtigung

§ 95
Behördliche Befugnisse

§ 96
Private Nachweise

§ 97
Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers

§ 98
Registriernummer

§ 99
Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 100
Nicht personenbezogene Auswertung von Daten

§ 101
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsberichte der Länder

§ 102
Befreiungen

§ 103
Innovationsklausel

Teil 8
Besondere Gebäude, Bußgeldvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang

§ 104
Kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen

§ 105
Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz

§ 106
Gemischt genutzte Gebäude

§ 107
Wärmeversorgung im Quartier

§ 108
Bußgeldvorschriften

§ 109
Anschluss- und Benutzungszwang

Teil 9
Übergangsvorschriften

§ 110
Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 111
Allgemeine Übergangsvorschriften

§ 112
Übergangsvorschriften für Energieausweise

§ 113
Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen

§ 114
Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

Anlage 1
(zu § 15 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude)

Anlage 2
(zu § 18 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)

Anlage 3
(zu § 19) Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)

Anlage 4
(zu § 22 Absatz 1) Primärenergiefaktoren

Anlage 5
(zu § 31 Absatz 1) Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

1. Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens

2. Ausführungsvarianten

a Ausführungsvarianten für ein freistehendes Wohngebäude

Tabelle

b Ausführungsvarianten für ein einseitig angebautes Wohngebäude

Tabelle

c Ausführungsvarianten für ein zweiseitig angebautes Wohngebäude.

Tabelle

3. Beschreibung der Wärmeschutz- und Anlagenvarianten

a Baulicher Wärmeschutz

Tabelle

b Anforderung an die Anlagenvarianten

Anlage 6
(zu § 32 Absatz 3) Zu verwendendes Nutzungsprofil für die Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs beim vereinfachten Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

Anlage 7
(zu § 48) Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden

Anlage 8
(zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1) Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

1. Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 69 und § 71 Absatz 1

2. Wärmedämmung von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 70

3. Materialien mit anderen Wärmeleitfähigkeiten

4. Gleichwertige Begrenzung

Anlage 9
(zu § 85 Absatz 6) Umrechnung in Treibhausgasemissionen

1. Angabe in Energiebedarfsausweisen

2. Angabe in Energieverbrauchsausweisen

3. Emissionsfaktoren

Anlage 10
(zu § 86) Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden

Anlage 11
(zu § 88 Absatz 2 Nummer 2) Anforderungen an die Inhalte der Schulung für die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen

1. Zweck der Schulung

2. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Wohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen

e Erbringung der Nachweise

f Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

3. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Nichtwohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von raumlufttechnischen Anlagen und sonstigen Anlagen zur Kühlung

e Beurteilung von Beleuchtungs- und Belichtungssystemen

f Erbringung der Nachweise

g Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

4. Umfang der Schulung

Artikel 2
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen

Artikel 6
Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 2 Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Abschnitt 3 Berechnungsgrundlagen und -verfahren

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 11

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32

Zu § 33

Zu Abschnitt 4 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 44

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Anforderungen an bestehende Gebäude

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 51

Zu Abschnitt 2 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 56

Zu Teil 4

Zu Abschnitt 1 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Zu Unterabschnitt 1 Veränderungsverbot

Zu § 57

Zu Unterabschnitt 2 Betreiberpflichten

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Einbau und Ersatz

Zu Unterabschnitt 1 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu Unterabschnitt 2 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Unterabschnitt 3 Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

Zu § 69

Zu § 70

Zu Unterabschnitt 4 Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

Zu § 71

Zu § 72

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 73

Zu Abschnitt 3 Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 75

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 76

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 77

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 78

Zu Teil 5

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 6

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu Teil 7

Zu § 92

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 93

Zu § 94

Zu § 95

Zu § 96

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu § 102

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 8

Zu § 104

Zu § 105

Zu § 106

Zu § 107

Zu § 108

Zu § 109

Zu Teil 9

Zu § 110

Zu § 111

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 112

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 113

Zu § 114

Zu Anlage 1 Anlage zu § 15 Absatz 1

Zu Anlage 2 Anlage zu § 18 Absatz 1

Zu Anlage 3 Anlage zu § 19

Zu Anlage 4 Anlage zu § 22 Absatz 1 und 2

Zu Anlage 5 Anlage zu § 31 Absatz 1

Zu Nummer 1

Im Einzelnen:

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Anlage 6 Anlage zu § 32 Absatz 4

Zu Anlage 7 Anlage zu § 48

Zu Anlage 8 Anlage zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1

Zu Anlage 9 Anlage zu § 85 Absatz 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Anlage 10 Anlage zu § 86

Zu Anlage 11 Anlage zu § 88 Absatz 2 Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4736 BMWi: Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 ‘One in one out’-Regel

II.4 Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 335/19

Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (Ferkelbetäubungssachkundeverordnung -



Drucksache 150/19 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat bezweifelt, dass mit den gegenüber dem Gesetzentwurf nochmals erhöhten Zuschlägen für eine gütliche Einigung mit den Grundstückseigentümern weitere Beschleunigungspotenziale gehoben werden können. Vielmehr werden Mitnahmeeffekte befürchtet, die durch Kostenüberwälzung den Stromkundinnen und -kunden, insbesondere den Privathaushalten, auferlegt werden. Er begrüßt hingegen, dass das vorliegende Gesetz keine wiederkehrenden Entschädigungen vorsieht. Diese hätten einen Systembruch im Entschädigungsrecht und eine Benachteiligung von Energiewendeinfrastrukturen dargestellt.



Drucksache 578/19

... Mit dem Regelungsvorhaben wird sog. Letztvertreibern, also Händlern, ein Abgabe- und Verkaufsverbot von leichten Kunststofftragetaschen an Kunden auferlegt. Vorhandene Tüten dürfen noch für 6 Monate unentgeltlich abgegeben bzw. verkauft werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 578/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Verpackungsgesetzes

§ 5
Beschränkungen des Inverkehrbringens.

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Nutzen des Gesetzes

7. Weitere Gesetzesfolgen

a. Berücksichtigung der Belange mittelständischer Unternehmen

b. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

c. Demographie-Check

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4973, BMU: Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Verpackungsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Länder

II.2 Weitere Kosten

II.3 Umsetzung von EU-Recht.

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 554/19

... (5) Eine Vertragsurkunde ist der oder dem Auszubildenden auszuhändigen. Ist die oder der Auszubildende noch minderjährig, so ist auch ihren oder seinen gesetzlichen Vertretern eine Vertragsurkunde auszuhändigen.



Drucksache 411/19

... (4) Um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union ohne Abkommen zu mildern und um gegenüber den davon am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten unter diesen außergewöhnlichen Umständen Solidarität zu bekunden, sollte die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 geändert werden, damit die entsprechenden öffentlichen Ausgaben getätigt werden können.



Drucksache 352/1/19

... es, wenn sie in eigenem Namen und auf eigene Rechnung tätig werden. Die Verantwortung für die vollumfängliche Einhaltung aller geldwäscherechtlichen Vorgaben liegt bei dem Maklerunternehmen, in dessen Namen die Tätigkeit erfolgt und das letztendlich dem Kunden die Maklercourtage in Rechnung stellt - unabhängig davon, ob das Unternehmen seine Dienstleistung durch abhängig Beschäftigte oder durch freie Mitarbeiter erbringt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 1 Absatz 5 Satz 2, 3 - neu -, 4 - neu - GwG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 1 Absatz 9 GwG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 1 Absatz 11 GwG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe h § 1 Absatz 26 - neu - GwG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 1 Nummer 8 GwG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg Dreifachbuchstabe aaa0 - neu - und Doppelbuchstabe kk - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 10 einleitender Satzteil und Nummer 17 - neu - GwG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 1 Nummer 10 GwG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii Nummer 35 Buchstabe c Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 1 Nummer 12, § 50 Nummer 7a, § 56 Absatz 5 Satz 1 GwG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 GwG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe jj § 2 Absatz 1 Nummer 16 Satz 2 - neu - GwG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 1 und 2 GwG

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 3 GwG

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 5 - neu - GwG

14. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd § 3 Absatz 3 Nummer 6 GwG

15. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 GwG

16. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 4 Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe b GwG , Nummer 9 Buchstabe f § 10 Absatz 6a Nummer 1 Buchstabe b GwG

17. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Satz 4 - neu - GwG

18. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 GwG

19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d § 11 Absatz 6 Satz 1, Satz 1 Satz 5 - neu - GwG

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a0 - neu - § 20 Absatz 1 Satz 1 GwG

21. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c § 20 Absatz 3 Satz 4 - neu - GwG

22. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 23a Absatz 1 Satz 1 GwG

23. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 24 Absatz 2 Satz 3 - neu - GwG

24. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 31 Absatz 4 Satz 4 GwG , Doppelbuchstabe ff § 31 Absatz 4 Satz 6 GwG

25. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b § 31 Absatz 4a GwG , Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 2 Nummer 7 ZStVBetrV

26. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 43 GwG

27. Zu Artikel 1 Nummer 34, Nummer 35a - neu - und Nummer 39 Buchstabe c § 49 Absatz 5, § 50a - neu - und § 53 Absatz 5a GwG

§ 50a
Zentrale Beschwerdestelle des Bundes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

28. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 50 Nummer 1 Buchstabe j - neu - GwG

29. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b § 51 Absatz 3 Satz 2 GwG *

30. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 51 Absatz 3 Satz 5 - neu - GwG *

31. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 53 Absatz 1 Satz 2 GwG

32. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 56 Absatz 1 GwG

33. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 56 Absatz 1 Nummer 16 GwG

34. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb1 - neu -, Buchstabe c -neu- § 56 Absatz 5 Satz 1, Satz 3, Absatz 6 GwG

35. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe b § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu - GwG

36. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe c - neu - § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu - GwG

37. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6, Absatz 11 Satz 1 Nummer 10 KWG

38. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6 KWG

39. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 32 Absatz 1g KWG


 
 
 


Drucksache 398/19

... Bereits zugelassene Umweltgutachter müssen sich mit den Grundlagen einer nachhaltigen Unternehmensführung vertraut machen, wobei der Umweltbereich sowie die für jede Art von Managementsystem erforderlichen methodischen Kenntnisse ohnehin schon Inhalt ihrer Zulassungsprüfung gewesen sind und die allgemeine Umweltdimension der nachhaltigen Entwicklung bereits jetzt Bestandteil der Fachkundevoraussetzungen ist. Die zugelassenen 266 Umweltgutachter haben sich nunmehr einmalig Basiswissen zur konkreten nachhaltigen Unternehmensführung anzueignen. Hierdurch entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 600.000 Euro. Dies wird im Rahmen der Aufsicht durch die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft (DAU) mbH überprüft, wobei sich der zeitliche Umfang der Prüfungen nicht ändert. Bei Neuzulassungen, die sich auf etwa 10 pro Jahr belaufen, wird die Kenntnis der Grundlagen einer nachhaltigen Unternehmensführung im Rahmen der mündlichen Zulassungsprüfung mit abgeprüft. Für die jährlich neu hinzukommenden Umweltgutachter entsteht dadurch ein jährlicher Erfüllungsaufwand von etwa 23.000 Euro. Dieser jährliche Erfüllungsaufwand basiert auf der 1:1-Umsetzung von EU-Recht und unterfällt daher nicht der Kompensationspflicht nach der ‚One in one out`-Regel.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/19




A. Problem und Ziel

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Umweltauditgesetzes

Artikel 2
Änderung des Atomgesetzes

§ 21c
Öffentlichrechtlicher Vertrag

Artikel 3
Änderung des Standortauswahlgesetzes

Artikel 4
Änderung der Endlagervorausleistungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Artikel 6
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 7
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 8
Änderung der Kostenverordnung zum Atomgesetz und zum Strahlenschutzgesetz

Artikel 9
Änderung des Entsorgungsübergangsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Transparenzgesetzes

Artikel 11
Änderung des Strahlenschutzgesetzes

Artikel 12
Änderung des Verkehrsleistungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes

Artikel 14
Änderungen der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

Artikel 15
Änderung der Gefahrgutkostenverordnung

Artikel 16
Änderung der Gefahrgutverordnung See

Artikel 17
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

4 Länder

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. KMU-Test

Vl. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18


 
 
 


Drucksache 517/1/19

... In diesem Zusammenhang wird die Bundesregierung gebeten, zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um der Fälschung von Approbationsurkunden entgegenzuwirken und eine bundeseinheitliche Regelung einzuführen. Es handelt sich hierbei um eine Thematik, für die der Bund in der Pflicht steht, da nur er zu einer gesamtheitlichen Lösung zum Wohle des Patienten beitragen kann.



Drucksache 514/1/19

... Der Strompreis hat sich für Haushaltskunden in den letzten 13 Jahren von ca. 19 Cent je Kilowattstunde auf mittlerweile ca. 31 Cent je Kilowattstunde und damit um 56 Prozent erhöht. Dieser Anstieg wird sich aller Wahrscheinlichkeit nach fortsetzen.



Drucksache 335/2/19

Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (Ferkelbetäubungssachkundeverordnung -



Drucksache 339/18

... Die wichtigsten Finanzierungsmöglichkeiten der EU im Rahmen der laufenden Finanzierungsprogramme sind das Programm "Justiz" und die Fazilität "Connecting Europe" (CEF). Das Programm "Justiz" (Mittelausstattung für 2018: 45,95 Mio. EUR) unterstützt die Durchsetzungs- und Rechtsschutzkapazitäten in den Mitgliedstaaten im Bereich der Ziviljustiz, die im Mittelpunkt seiner künftigen Finanzierungsprioritäten stehen und auch für die vorliegende Initiative von Belang sind. Die CEF, die über eine viel größere Mittelausstattung verfügt (130,33 Mio. EUR im Jahr 2018), bietet finanzielle Unterstützung für IT-Projekte, die die grenzüberschreitende Interaktion zwischen öffentlichen Verwaltungen, Unternehmen und Bürgern erleichtern. Sie wird bereits weithin zur Finanzierung der Digitalisierung und der E-Justiz-Arbeiten im Bereich der Ziviljustiz genutzt, etwa für das Europäische Justizportal und die Integration öffentlicher Urkunden in die nationalen Systeme für elektronische Behördendienste und das System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern (Business Registers Interconnection System -



Drucksache 506/18

... Ein solches Szenario hat zur Folge, dass der geförderte Ausbau der erstausbauenden Infrastrukturbetreiber droht, unrentabel zu werden. Aggregiert man eine gegebene Fördersumme mit den geplanten Einnahmen aus den Endkundenverträgen, reduzieren sich aus Sicht des erstausbauenden Betreibers wegen Wegbrechens bzw. Wechsels der Anschlüsse auf den zweiten Betreiber die geplanten Einnahmen, so dass das Projekt insgesamt unrentabel wird. Somit entsteht nicht nur für ausbauende Netzbetreiber und Investoren ein ernsthaftes Hemmnis für den weiteren Ausbau von Glasfasernetzen. Auch die Kommunen könnten von weiteren Ausbauprojekten abgeschreckt werden, wenn sie befürchten müssten, wegen der drohenden Koordinierung keinen Betreiber für den Erstausbau zu finden. Denn der parallele Ausbau von Glasfasernetzen ist im Regelfall ökonomisch nicht effizient und erfolgt im Einzelfall aus rein (unternehmens-)strategischen Erwägungen. Dies gilt umso mehr, als es in Fördergebieten um solche Gebiete geht, in denen ausweislich des erfolgten Markterkundungsverfahrens kein Telekommunikationsnetzbetreiber eigenwirtschaftlich ausbaut. Erfolgt der nachfolgende Ausbau entgegen vorheriger Bekundungen im Rahmen des Markterkundungsverfahrens und damit aus rein strategischen Gründen und ermöglicht das geplante Glasfasernetz einen offenen Netzzugang für Wettbewerber, handelt es sich um eine Entwicklung, die vom europäischen Gesetzgeber in der



Drucksache 158/18

... Eine der wichtigsten Herausforderungen für die Wettbewerbsfähigkeit der EU besteht darin, für die weitere Verbreitung von KI-Technologien in der gesamten Wirtschaft zu sorgen. Die europäische Industrie darf den Anschluss nicht verpassen. Nur ein kleiner Prozentsatz der Unternehmen in Europa setzt bisher auf digitale Technologien. Besonders akut ist dieses Problem bei den kleinen und mittleren Unternehmen. Im Jahr 2017 machten nur 25 % der Großunternehmen und 10 % der kleinen und mittleren Unternehmen in der EU von Big-Data-Analysen Gebrauch. Zudem war nur ein Fünftel der kleinen und mittleren Unternehmen hoch digitalisiert, und noch immer wies ein Drittel der Beschäftigten nicht einmal grundlegende digitale Kompetenzen auf18. Die Vorteile der Nutzung von KI sind jedoch gleichzeitig unbestritten. So ergab der Fortschrittsanzeiger für den digitalen Wandel im Jahr 2018, dass Unternehmen im Agrar- und Lebensmittelsektor und der Bauwirtschaft, die KI eingeführt haben, positive Effekte für den Eintritt in neue Märkte, die Verbesserung ihrer Produkte oder Dienstleistungen und die Kundenakquisition bestätigen19.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/18




Mitteilung

1. Einleitung - Wandel als Chance begreifen

Was ist künstliche Intelligenz?

Eine europäische KI-Initiative

2. Die STELLUNG der EU IM Internationalen WETTBEWERB

Bisherige Tätigkeiten der EU: Schaffung der Grundlagen für eine optimale Nutzung der KI

3. Die nächsten Schritte: eine KI-INITIATIVE der EU

3.1. Förderung der technologischen und industriellen Leistungsfähigkeit der EU sowie der weiteren Verbreitung von KI in der gesamten Wirtschaft

Investitionen steigern 2018-2020

Stärkung von Forschung und Innovation auf allen Ebenen - vom Labor bis zum Markt

Förderung von KI-Spitzenforschungszentren in ganz Europa

KI für alle kleinen Unternehmen und potenziellen Nutzer

Unterstützung von Erprobung und Versuchen

Mobilisierung privater Investitionsmittel

Nach 2020

Bereitstellung von mehr Daten

3.2. Vorbereitung auf sozioökonomische Veränderungen

Niemanden zurücklassen

3.3. Gewährleistung eines geeigneten ethischen und rechtlichen Rahmens

Entwurf

Sicherheit und Haftung

Befähigung von Einzelpersonen und Verbrauchern, den größtmöglichen Nutzen aus KI zu ziehen

3.4. Kräfte bündeln

Einbindung der Mitgliedstaaten

Einbeziehung der Interessenträger: Gründung einer Europäischen KI-Allianz

Überwachung der Entwicklung und Einführung von KI

Internationale Ausrichtung

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 532/18

... "§ 32 Regelung der Sachkundeprüfung, Aufgabenauswahlausschüsse".



Drucksache 444/18

... Anhand der durch polizeiliche Maßnahmen in Mitgliedstaat A erlangten Informationen stellen die zuständigen Behörden fest, dass falsche Dokumente für fiktive Personen ausgestellt wurden, und verhaften die verdächtige Person. Ihnen ist nicht bekannt, dass diese Dokumente für eine größere Terrorzelle und deren terroristische Straftaten bestimmt sind, und sie verfolgen die Person wegen Urkundenfälschung.



Drucksache 175/18

... In Einzelfällen können die neu eingeführten Voraussetzungen für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten bei den betroffenen Ausländern zu Mehraufwand führen, z.B. wenn die Vorlage von zusätzlichen Nachweisen wie ärztlichen Bescheinigungen oder Heiratsurkunden verlangt wird.



Drucksache 391/1/18

... über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung auf Grund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 391/1/18




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 35 Absatz 5a Satz 1 TKG

3. Zu § 45d TKG

4. Zur Verbreitung digitaler Radioempfangsgeräte


 
 
 


Drucksache 391/18 (Beschluss)

... über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung auf Grund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 391/18 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 35 Absatz 5a Satz 1 TKG

3. Zu § 45d TKG

4. Zur Verbreitung digitaler Radioempfangsgeräte


 
 
 


Drucksache 97/18

... Die Digitalsteuer ist eine Steuer mit einem zielgerichteten Geltungsbereich, die auf Erträge aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen erhoben wird, die dadurch gekennzeichnet sind, dass die Wertschöpfung durch die Nutzer erfolgt. Bei den Dienstleistungen, die in den Geltungsbereich der Digitalsteuer fallen, stellt die Beteiligung eines Nutzers an einer digitalen Aktivität einen wesentlichen Input für das Unternehmen dar, das diese Aktivität ausführt, und das Unternehmen kann daraus Erträge erwirtschaften. In anderen Worten: Die von dieser Richtlinie erfassten Geschäftsmodelle könnten in ihrer derzeitigen Form ohne die Beteiligung der Nutzer nicht existieren. Die Rolle der Nutzer dieser digitalen Dienstleistungen ist einzigartig und komplexer als die Rolle, die traditionell von einem Kunden wahrgenommen wird. Diese Dienstleistungen können aus der Ferne erbracht werden, ohne dass der Dienstleister notwendigerweise physisch in dem Steuergebiet niedergelassen sein muss, in dem sich die Nutzer befinden und in dem die Wertschöpfung stattfindet. Aus diesem Grund entsteht durch solche Geschäftsmodelle die höchste Divergenz zwischen dem Ort der Gewinnbesteuerung und dem Ort der Wertschöpfung. Was jedoch der Besteuerung unterliegt, sind die Erträge aus der Monetarisierung des Inputs der Nutzer, nicht die Beteiligung der Nutzer an sich.

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Drucksache 97/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel 1
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Steuerbare Erträge

Artikel 4
Steuerpflichtiger

Kapitel 2
ORT der Besteuerung, STEUERANSPRUCH und BERECHNUNG der STEUER

Artikel 5
Ort der Besteuerung

Artikel 6
Steueranspruch

Artikel 7
Berechnung der Steuer

Artikel 8
Steuersatz

Kapitel 3
Pflichten

Artikel 9
Steuerschuldner und Erfüllung von Pflichten

Artikel 10
Identifizierung

Artikel 11
Identifikationsnummer

Artikel 12
Streichung aus dem Identifikationsregister

Artikel 13
Änderung des Mitgliedstaats der Identifizierung

Artikel 14
Digitalsteuererklärung

Artikel 15
Angaben in der Digitalsteuererklärung

Artikel 16
Zahlungsmodalitäten

Artikel 17
Änderung der Digitalsteuererklärung

Artikel 18
Rechnungslegungs-, Buchführungs-, Betrugsbekämpfungs-, Durchsetzungs- und Kontrollmaßnahmen

Artikel 19
Benennung der zuständigen Behörden

Kapitel 4
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 20
Informationsaustausch über die Identifizierung

Artikel 21
Informationsaustausch über die Digitalsteuererklärung

Artikel 22
Informationsaustausch über die Zahlung

Artikel 23
Mittel des Informationsaustauschs

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Ausschussverfahren

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Inkrafttreten

Artikel 27
Adressaten


 
 
 


Drucksache 571/18

... 3. Der Bundesrat erwartet von der Bundesregierung, dass es im Ergebnis zu klaren, verbindlichen und überprüfbaren Verbesserungen bei der Durchsetzung von Entschädigungsleistungen für die Fahrgäste kommt. Dabei erwartet der Bundesrat, dass auch die Fahrgastrechte von Bahnkunden gleichermaßen in den Blick genommen werden.



Drucksache 205/18

... 2. Urkunden oder andere bewegliche Sachen vorzulegen sowie elektronische Dokumente zu übermitteln.



Drucksache 193/18

... Städte und Regionen: Die Kultur- und Kreativwirtschaft hat ein enormes Potenzial für Experimente, die Vorhersage von Trends und die Erprobung von Modellen sozialer und wirtschaftlicher Innovation. Die Städte und Regionen bieten sich dafür als natürliche Partner an26: Dank größerer lokaler Autonomie, ihrer Attraktivität für Menschen mit Talent und ihrer Nähe zu den Bedürfnissen und dem Potenzial ihrer Bewohner stehen sie an vorderster Front kulturgetriebener Innovation. Kultur und Tourismus sind starke Wirtschaftsmotoren. Investitionen in die Kultur können für die Städte sehr lohnenswert sein, da mehr neue Arbeitsplätze entstehen und mehr Humankapital angezogen wird als in vergleichbaren Städten. Dies geht aus dem von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission entwickelten Städtevergleich "Kultur und Kreativität"27 hervor. In ländlichen Gebieten tragen die Restaurierung und die Aufwertung von Kultur- und Naturerbe zum Wachstumspotenzial und zur Nachhaltigkeit bei.28 Durch das integrierte Management von Kultur- und Naturschätzen werden die Leute angeregt, beides zu entdecken und zu erkunden.29



Drucksache 347/18

... Diesen Pass wird es nach dem Austritt nicht mehr geben. Die Erbringung von Finanzdienstleistungen aus dem Vereinigten Königreich für die EU-27 wird dann durch Drittlandsregelungen des Unionsrechts und den nationalen Rechtsrahmen des jeweiligen Mitgliedstaats der EU-Kunden geregelt. Es wird keinen Zugang zum Binnenmarkt geben. Wirtschaftsbeteiligte aus allen Finanzdienstleistungssektoren müssen sich auf dieses Szenario vorbereiten, wenn sie sicherstellen wollen, dass sie weiterhin ihr derzeitiges Geschäftsmodell anwenden und für ihre Kunden tätig sein können. Hinsichtlich der Vertragskontinuität dürfte derzeit kein allgemeines Problem bestehen, da bestehende Verpflichtungen grundsätzlich auch nach dem Austritt weiter erfüllt werden können. Allerdings muss jede Art von Vertrag separat betrachtet werden.

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Drucksache 347/18




Mitteilung

Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. April 20171

Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. März 20182

Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. Juni 20183

4 Zusammenfassung:

1. Hintergrund

2. Der Unterschied zwischen Vorbereitung und Notfallvorsorge

a Vorbereitungsmaßnahmen

b Notfallmaßnahmen

3. Wer sollte sich vorbereiten?

a Änderungen von Rechtsvorschriften und sonstige Instrumente

b Hinweise der Kommissionsdienststellen zur Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs

c Die Verlegung von EU-Agenturen und -Einrichtungen

d Sonstige Arbeitsbereiche

4. Schlussfolgerung

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019


 
 
 


Drucksache 467/18 (Beschluss)

... Die Stärkung der Beratung erfordert entsprechendes Personal bei der Bundesagentur für Arbeit. Der Bundesrat weist darauf hin, dass für eine Professionalisierung der Beraterinnen und Berater Sorge getragen werden muss, um bedarfsgerechte, ergebnisorientierte und erfolgreiche Beratungsleistungen zum Nutzen der Beratungskundinnen und -kunden erbringen zu können.



Drucksache 282/1/18

... 6. Der Bundesrat kritisiert den Umfang der geplanten Absenkung der Registrierungspflicht für die Direktverkäufe. Insbesondere für Fischereibetriebe der sogenannten kleinen Küstenfischerei ist diese Verschärfung nicht zumutbar. Der Bundesrat fordert, von der Verschärfung abzusehen und eine Registrierungspflicht und namentliche Erfassung der Käufer bei der Direktvermarktung unabhängig von der Menge ausschließlich auf Wiederverkäufe zu beschränken und private Endkunden vollständig von dieser Regelung auszunehmen.



Drucksache 423/3/18

... Aus Verbraucherschutzgründen ist die Fachkunde, die durch die in § 5 Absatz 1 NiSV festgelegten Schulungen erworben wird, ausreichend, um den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher im Fall der Entfernung einer Tätowierung ohne medizinische Notwendigkeit zu gewährleisten.



Drucksache 384/18

... Jedoch eröffnet § 354 StPO dem Revisionsgericht in Ausnahmefällen auch die Möglichkeit einer eigenen Entscheidung. Dies gilt insbesondere bei der erweiterten Auslegung des § 354 Absatz 1 StPO und im Falle einer Entscheidung nach § 354 Absatz 1a StPO. Hinzu kommt, dass die letztinstanzliche Entscheidung des Revisionsgerichts häufig von ganz entscheidender Bedeutung für den Angeklagten ist und er auch deshalb nach der Rechtsprechung des EGMR ein schützenswertes Interesse daran haben kann, selbst an der Verhandlung teilzunehmen, auch wenn darin nur über Rechtsfragen entschieden wird. Schließlich ist zu berücksichtigen, ob der Angeklagte selbst - etwa aufgrund eigener juristischer Sachkunde - ein berechtigtes Interesse daran geltend machen kann, neben seinem Verteidiger Ausführungen zu den maßgeblichen Rechtsfragen machen zu können.



Drucksache 251/18

... Dieser Vorschlag ist Teil einer umfassenderen Initiative der Kommission zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung. Er schafft die Grundlage für einen EU-Rahmen, der die Aspekte Umwelt, Soziales und Governance (ESG-Aspekte) in den Mittelpunkt des Finanzsystems rückt, um den Übergang der EU-Wirtschaft zu einer umweltfreundlicheren und widerstandsfähigeren Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Die ESG-Faktoren sollten bei Investitionsentscheidungen hinzugezogen werden, um Investitionen unter Berücksichtigung der Treibhausgasemissionen, der Ressourcenverknappung und der Arbeitsbedingungen nachhaltiger zu gestalten. Dieser Vorschlag und die dazugehörigen Gesetzgebungsvorschläge zielen darauf ab, ESG-Aspekte durchgängig in allen Bereichen in den Investitions- und Beratungsprozess zu integrieren. Dadurch soll gewährleistet werden, dass alle Finanzmarktteilnehmer (OGAW-Verwaltungsgesellschaften, Verwalter alternativer Investmentfonds, Versicherungsunternehmen, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung sowie Verwalter europäischer Risikokapitalfonds und europäischer Fonds für soziales Unternehmertum), Versicherungsvertreiber und Anlageberater, die von ihren Kunden oder Begünstigten damit beauftragt werden, in ihrem Namen Investitionsentscheidungen zu treffen, ESG-Aspekte in ihre internen Prozesse integrieren und ihre Kunden davon in Kenntnis setzen. Um Investoren darüber hinaus Instrumente für den Vergleich des CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 251/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

5 Fragebogen

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. SONSTIGES

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2016/1011

Kapitel 3a
Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

Artikel 19a
Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

Artikel 2

Anhang
Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

METHODIK der REFERENZWERTE für CO2-ARME INVESTITIONEN

Methodik der Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

Änderungen der Methodik


 
 
 


Drucksache 423/18

... Fachkunde und Kenntnisse



Drucksache 499/18

... "Die Unterschrift ist mit urkundengeeigneten Schreibmitteln zu leisten. Die Verwendung von Namenskürzungen oder Namensstempeln ist unzulässig."



Drucksache 519/18

... Neben der Anpassung der Regelsetzung an die Bedarfe der Dynamik der digitalen Technologie müssen auch Umsetzung und Sanktionierung verbessert werden. Dabei ist besonderes Augenmerk auf die durch Netzwerkeffekte sich verstärkende Marktmacht insbesondere von Datenplattformen zu richten, wodurch eine Umsetzung bestehender Regeln erschwert wird. Das Weißbuch Digitale Plattformen des BMWi weist darauf hin, dass eine Eingriffsmöglichkeit gegen wettbewerbswidriges Verhalten auch bestehen sollte, ohne dass zwingend Marktbeherrschung festgestellt werden muss. Zur Etablierung fairer Konkurrenz gehört es auch, inkompatible Insellösungen, Diskriminierungen von Kunden bzw. Wettbewerbern sowie wettbewerbsschädliche Lock-In-Praktiken zu unterbinden.



Drucksache 533/18 Kunde


Drucksache 402/1/18

... "8a. Der Bundesrat stellt fest, dass eine Ungleichbehandlung zwischen Eigenheimbesitzern, die Eigenversorgung auf Basis erneuerbarer Energien betreiben, und Stromkunden im Mieterstrommodell besteht. Diese ergibt sich daraus, dass Eigenversorgung bei einer installierten Leistung bis 10 kWp und nicht mehr als 10 MWh selbstverbrauchten Stroms von der EEG-Umlage befreit ist, Mieterstrom jedoch nicht. Um Mieterstrommodelle attraktiver zu machen, regt der Bundesrat an, den an die Mieter gelieferten Strom von der EEG-Umlage vollständig zu befreien.



Drucksache 170/18

... Online-Plattformen sind wesentliche Voraussetzungen für den digitalen Handel. Derzeit treiben mehr als eine Million Unternehmen in der EU Handel über Online-Plattformen, um ihre Kunden zu erreichen1, und es wird geschätzt, dass rund 60 % des privaten Verbrauchs und 30 % des öffentlichen Verbrauchs an Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der gesamten digitalen Wirtschaft über Online-Vermittler abgewickelt werden.2 Diese Online-Vermittlung profitiert in der Regel von wichtigen datengesteuerten direkten und indirekten Netzeffekten, die tendenziell dazu führen, dass nur eine begrenzte Anzahl von Plattformen pro Wirtschaftssegment, in dem es Vermittlungsaktivitäten gibt, erfolgreich sind. Diese zunehmende Vermittlung von Transaktionen über Online-Plattformen in Verbindung mit starken indirekten Netzeffekten, die durch die von den Online-Plattformen genutzten Daten noch verstärkt werden können, führt zu einer größeren Abhängigkeit der Unternehmen von Online-Plattformen, die quasi als "Torwächter" für den Zugang zu Märkten und Verbrauchern fungieren. Die Asymmetrie zwischen der relativen Marktstärke einer kleinen Anzahl führender Online-Plattformen, die nicht unbedingt im Sinne des Wettbewerbsrechts marktbeherrschend sind, wird durch die inhärent fragmentierte Angebotsseite, die aus Tausenden kleinen Händlern besteht, noch verschärft. Bei Online-Plattformen, die zwischen Unternehmen (B2B) vermitteln, ist - soweit sie überhaupt vorhanden sind - eine ähnliche Dynamik nicht zu beobachten, denn in diesen Fällen handelt es sich sowohl bei den gewerblichen Nutzern als auch bei den Online-Plattformen tendenziell um große, hoch entwickelte Unternehmen, die eher in der Lage sind, für ausgewogene Vertragsverhältnisse zu sorgen. Einer Studie der Kommission aus dem Jahr 20063 zufolge war das Bewusstsein für die Risiken ein Faktor, der die umfassende Verbreitung elektronischer B2B-Märkte behindert hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geschäftsbedingungen

Artikel 4
Aussetzung und Beendigung

Artikel 5
Ranking

Artikel 6
Differenzierte Behandlung

Artikel 7
Datenzugang

Artikel 8
Einschränkung der Möglichkeit, andere Bedingungen auf anderem Wege anzubieten

Artikel 9
Internes Beschwerdemanagementsystem

Artikel 10
Mediation

Artikel 11
Spezialisierte Mediatoren

Artikel 12
Klageeinreichung vor Gericht durch repräsentative Organisationen oder Verbände und durch öffentliche Stellen

Artikel 13
Verhaltenskodex

Artikel 14
Überprüfung

Artikel 15
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 402/18

... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zur Klarstellung einen Hinweis in das Gesetz aufzunehmen, dass Quartiersstromkonzepte im EEG-Mieterstrommodell ausdrücklich zugelassen sind und eine Beschränkung auf unter 100 Wohneinheiten auch über die Auslegung des Begriffs des öffentlichen Netzes bzw. der Kundenanlage ausdrücklich nicht besteht.



Drucksache 187/1/18

... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass automatisierte und vernetzte Fahrzeuge zu grundlegenden Veränderungen der Mobilitätsmuster führen können. Sie können einen Beitrag leisten, die Verkehrssicherheit in Europa zu erhöhen und die Umweltbelastung durch den Verkehrssektor zu mindern. Dazu ist es jedoch notwendig, dass die Industrie und die öffentliche Hand ihren Gestaltungsspielraum aktiv wahrnehmen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der weiteren Entwicklung der automatisierten Mobilität sicherzustellen, dass unerwünschte Effekte, die den Zielen einer nachhaltigen Mobilität zuwiderlaufen, vermieden werden. Es gilt, ein energieeffizientes, ressourcenschonendes, multimodales, vernetztes und kundenfreundliches Mobilitätssystem zu erreichen, das dazu führt, dass das jeweils optimale Verkehrsmittel im Rahmen eines gestuften Systems zum Einsatz kommt.



Drucksache 209/1/18

... besitzt und berechtigt ist, Bewachungsaufgaben durchzuführen. Da Erlaubnisurkunden gefälscht werden können, ist ein fälschungssicheres und aktuelles Nachweissystem erforderlich. Dies bietet ein über das Internet zugängliches Register, wie es bzgl. Freiberuflern (z.B. Wirtschaftsprüfer, https://www.wpk.de/berufsregister/; Steuerberater, https://steuer-beraterverzeichnis.berufs-org.de/) und anderer Gewerbe-Erlaubnisse mit dem Vermittlerregister nach § 11a



Drucksache 617/18

... Zu diesem Zweck wurde im Dezember 2017 eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht. Acht nationale Förderbanken und Institutionen haben bereits einen Antrag im Rahmen dieser Aufforderung gestellt und einige weitere haben ihr Interesse an der Weiterentwicklung ihrer beratenden Funktion bekundet. Mit der im November 2017 gestarteten Investitionsberatung für Stadtentwicklung (Urban Investment Advisory Support, im Folgenden "URBIS")13 gibt es im Rahmen der Plattform zudem eine spezielle neue Beratungsplattform für Investitionen im Bereich Stadtentwicklung. URBIS wurde zur Beratung und Unterstützung städtischer Behörden eingerichtet, um so Investitionen in städtische Projekte, Programme und Plattformen zu erleichtern, zu beschleunigen und deren ganzes Potenzial zu erschließen. Die bisher bei URBIS eingegangenen 36 Anfragen stammen aus 17 Mitgliedstaaten.



Drucksache 385/18

... An der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der EuEheGüVO und der EuPart-GüVO nehmen außer der Bundesrepublik Deutschland derzeit 17 weitere Mitgliedstaaten teil (Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik und Zypern; Estland hat zwischenzeitlich sein Interesse an einer Teilnahme bekundet). Beide Verordnungen sind unmittelbar anwendbar und bedürfen deshalb in ihrem Anwendungsbereich keiner Umsetzung. Entgegenstehendes nationales Recht wird aufgehoben.



Drucksache 116/18

... Die Interessenträger gaben großenteils an, dass schädliche unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette häufig auftreten, und sprachen sich (mit Ausnahme des Einzelhandels) für rechtliche Maßnahmen auf EU-Ebene, einschließlich Mindeststandards für die Durchsetzung, aus. (Große) Einzelhändler bestreiten, dass unlautere Handelspraktiken weitverbreitet sind, und lehnen Maßnahmen auf EU-Ebene ab. Verbraucherorganisationen nahmen an dem Konsultationsverfahren nur begrenzt teil, bekundeten jedoch ihr Interesse, in der Legislativphase mit einbezogen zu werden.



Drucksache 149/18

... (1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Berlin ausgetauscht.



Drucksache 184/18

... a) in Bezug auf den Inhaber des Kundenkontos und jede Person, die vorgibt, im Namen des Kunden zu handeln: den Namen, ergänzt entweder durch die anderen Identifikationsdaten, die nach den nationalen Bestimmungen zur Umsetzung von Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNGEN, der Konsultationen der Interessenträger und der Folgenabschätzungen

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Benennung der zuständigen Behörden

Kapitel II
ZUGRIFF der zuständigen Behörden auf BANKKONTOINFORMATIONEN

Artikel 4
Zugriff der zuständigen Behörden auf Bankkontoinformationen und Abrufen dieser Informationen

Artikel 5
Bedingungen für den Zugriff und die Abfrage durch die zuständigen Behörden

Artikel 6
Kontrolle von Zugriff und Abfrage durch die zuständigen Behörden

Kapitel III
DATENAUSTAUSCH zwischen zuständigen Behörden und ZENTRALEN MELDESTELLEN sowie zwischen den ZENTRALEN MELDESTELLEN

Artikel 7
Auskunftsersuchen der zuständigen Behörden an die zentrale Meldestelle

Artikel 8
Auskunftsersuchen der zentralen Meldestelle an die zuständigen Behörden

Artikel 9
Informationsaustausch zwischen zentralen Meldestellen verschiedener Mitgliedstaaten

Kapitel IV
EUROPOL

Artikel 10
Zugriff von Europol auf Bankkontoinformationen und Informationsaustausch zwischen Europol und den zentralen Meldestellen

Artikel 11
Datenschutzanforderungen

Kapitel V
zusätzliche Bestimmungen zur VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER Daten

Artikel 12
Anwendungsbereich

Artikel 13
Verarbeitung sensibler Daten

Artikel 14
Aufzeichnung von Auskunftsersuchen

Artikel 15
Beschränkung der Rechte betroffener Personen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 16
Überwachung

Artikel 17
Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten

Artikel 18
Bewertung

Artikel 19
Umsetzung

Artikel 20
Aufhebung des Beschlusses 2000/642/JI des Rates

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22
Adressaten


 
 
 


Drucksache 182/18

... In den letzten Jahren wurden EU-Normen für mehrere in Europa verwendete Identitäts- und Reisedokumente eingeführt. Das EU-Recht enthält bereits Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten (Gesichtsbild und Fingerabdrücke) in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten15 sowie zur einheitlichen Gestaltung von Visa16 und Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige17. Diese Normen werden auch bei Grenzübertrittsgenehmigungen für den kleinen Grenzverkehr18 und bei im Rahmen der EU-Rechtsvorschriften zur legalen Migration ausgestellten Genehmigungen zugrunde gelegt. Unlängst wurde eine neue einheitliche Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige beschlossen, um die Sicherheitsmerkmale dieses Aufenthaltstitels weiter zu verbessern.19 In Ermangelung von Harmonisierungsmaßnahmen können die Mitgliedstaaten selber bestimmen, wie Aufenthaltskarten und Daueraufenthaltskarten für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige mobiler EU-Bürger sind, gestaltet werden. Dabei können sie sich dafür entscheiden, die in der 2017 geänderten Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige20 vorgesehene "einheitliche Gestaltung" zu übernehmen, vorausgesetzt, der Status des Familienangehörigen eines Unionsbürgers wird auf der Aufenthaltskarte eindeutig vermerkt und eine Verwechslung mit Aufenthaltstiteln, die Gegenstand der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 sind, ist ausgeschlossen.21 2008 haben die Mitgliedstaaten in einer Erklärung des Rates22 ihren Willen bekundet, zu diesem Zweck die einheitliche Gestaltung zu verwenden, und mehrere Mitgliedstaaten kamen dieser - rechtlich nicht bindenden - Verpflichtung nach.



Drucksache 282/18 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat kritisiert den Umfang der geplanten Absenkung der Registrie-rungspflicht für die Direktverkäufe. Insbesondere für Fischereibetriebe der sogenannten kleinen Küstenfischerei ist diese Verschärfung nicht zumutbar. Er fordert, von der Verschärfung abzusehen und eine Registrierungspflicht und namentliche Erfassung der Käufer bei der Direktvermarktung unabhängig von der Menge ausschließlich auf Wiederverkäufe zu beschränken und private Endkunden vollständig von dieser Regelung auszunehmen.



Drucksache 1/18

... Der Wirtschaft entsteht durch die Ausweitung der Ausnahmevorschrift vom Waffenembargo gegen Russland neuer Erfüllungsaufwand, da nunmehr weitere Rüstungsgüter (Raketentreibstoff), deren Ausfuhr bislang verboten war, unter der Voraussetzung der Beantragung und Erteilung einer Genehmigung ausgeführt werden können. Pro Jahr werden durchschnittlich zwei Anwendungsfälle erwartet. Im Einzelfall bedingt der Antrag auf Ausfuhrgenehmigung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Ausfüllen eines elektronischen Formulars, die Vorlage der beim Antragsteller bereits vorhandenen technischen Unterlagen zum auszuführenden Gut sowie die Vorlage einer Endver-bleibserklärung des ausländischen Kunden. Im Einzelfall wird ein Aufwand von etwa 3,5 Stunden angenommen. Die jährlichen Bürokratiekosten werden daher insgesamt auf ca. 300 Euro (durchschnittliches Qualifikationsniveau des Verarbeitenden Gewerbes: 41,10 Euro/h) geschätzt.

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Drucksache 1/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Elfte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 289/1/18

... 13. Der Bundesrat begrüßt, dass mit der Taxonomie ein Rahmen für die Schaffung eines EU-Labels vorgegeben wurde, der zu mehr Transparenz und Kundenvertrauen im Markt führen soll. Er bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass ein solches Label so bald wie möglich entwickelt wird, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu ermöglichen, eine fundierte Investitionsentscheidung zu treffen. Sie sollen zuverlässig erkennen können, welche Investitionen tatsächlich den Nachhaltigkeitskriterien genügen und welche nicht.



Drucksache 127/18

... Der Abbau der Beschränkungen wirkt sich positiv auf das Funktionieren des Marktes aus.28 Ein weniger restriktives Regelungsumfeld bietet mehr Firmen einen Anreiz für den Einstieg in den Markt, um die sich dort bietenden Chancen zu ergreifen und sich erfolgreich zu etablieren. Einzelhändler werden flexibler, um am richtigen Standort und in das geeignete Konzept für ihre Verkaufsstelle zu investieren und besser auf den Bedarf der Kunden vor Ort einzugehen. All diese Faktoren fördern in Verbindung mit der erfolgreichen Entwicklung des elektronischen Handels den Wettbewerb und führen immer effizientere und innovativere Unternehmen zum Erfolg.

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Drucksache 127/18




Mitteilung

1. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Einzelhandelsbranche in Europa

2. Beschränkungen des Einzelhandels, die die Marktleistung beeinträchtigen

3. Erleichterung der Niederlassung im Einzelhandel

4 Niederlassungsbedingungen

Wirtschaftliche Bedarfsprüfungen

Standortspezifische Vorschriften

Lokale Raumplanung

Schwellenwerte in Bezug auf die Größe

Neue Ansätze zur Förderung lebendiger Innenstädte

4 Niederlassungsverfahren

Vereinfachte Verfahren

4 Transparenz

Dauer der Verfahren

4. Abbau von Beschränkungen für den Betrieb

Sicherstellung gleicher Ausgangsbedingungen im Einzelhandel

Unterstützung kleiner Einzelhandelsbetriebe bei der Umstellung

Verkaufsförderung und Preisnachlässe

Spezifische Vertriebskanäle

4 Öffnungszeiten

Spezifische Steuern für den Einzelhandel

Gerechte und effiziente Lieferketten sicherstellen

Regulatorische Herkunftsbeschränkungen

Vertragliche Praktiken des modernen Einzelhandels

5. Verringerung der Kosten für die Einhaltung der Vorschriften

Verwaltungsaufwand und Sanktionen

6. Schlussfolgerungen

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Ein den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsener europäischer Einzelhandel


 
 
 


Drucksache 391/18

... vom 28. Februar 2018 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr.

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Drucksache 391/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 112/1/18

... 15. In Deutschland bestehen insbesondere mit den Instrumenten der Sicherungsübereignung und -abtretung, des Eigentumsvorbehalts und der Bestellung von Grundpfandrechten bei Immobilien verbunden mit notariellen Urkunden mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung angemessene und funktionierende Verwertungsmöglichkeiten für Kreditgläubiger. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, jegliche Nachteile für das gewachsene deutsche Kreditsicherungsrecht und die damit gewährleistete Sicherheit und Leichtigkeit des Rechtsverkehrs auszuschließen.



Drucksache 612/18

... (3) Im Eheregister ist zusätzlich der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft zu beurkunden und sind Hinweise darüber aufzunehmen." ‘



Drucksache 209/18 (Beschluss)

... besitzt und berechtigt ist, Bewachungsaufgaben durchzuführen. Da Erlaubnisurkunden gefälscht werden können, ist ein fälschungssicheres und aktuelles Nachweissystem erforderlich. Dies bietet ein über das Internet zugängliches Register, wie es bzgl. Freiberuflern (z.B. Wirtschaftsprüfer, https://www.wpk.de/berufsregister/; Steuerberater, https://steuer-beraterverzeichnis.berufs-org.de/) und anderer Gewerbe-Erlaubnisse mit dem Vermittlerregister nach § 11a



Drucksache 614/1/18

... 8. klarzustellen, dass Quartiersstromkonzepte im EEG-Mieterstrommodell ausdrücklich zugelassen sind und eine Beschränkung auf unter 100 Wohneinheiten auch über die Auslegung des Begriffs des öffentlichen Netzes bzw. der Kundenanlage ausdrücklich nicht besteht; der Bundesrat regt an, dafür jedenfalls die Voraussetzung der Durchleitung durch ein öffentliches Netz zu streichen;



Drucksache 312/18

... "Im Falle einer Anlageberatung hat das Wertpapierdienstleistungsunternehmen einem Privatkunden rechtzeitig vor dem Abschluss eines Geschäfts über Finanzinstrumente, für die kein Basisinformationsblatt nach der Verordnung (EU) Nr.

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Drucksache 312/18




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Wertpapierprospektgesetzes

§ 3a
Wertpapier-Informationsblatt; Verordnungsermächtigung

§ 3b
Übermittlung des Wertpapier-Informationsblatts an die Bundesanstalt; Frist und Form der Veröffentlichung

§ 3c
Einzelanlageschwellen für nicht qualifizierte Anleger

§ 22a
Haftung bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt

§ 23a
Haftungsausschluss bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt

§ 24a
Haftung bei fehlendem Wertpapier-Informationsblatt

Artikel 2
Änderung der Wertpapierprospektgebührenverordnung

Artikel 3
Änderung des Handelsgesetzbuches

Artikel 4
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 5
Weitere Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes

§ 65a
Selbstauskunft bei der Vermittlung des Vertragsschlusses über Wertpapiere im Sinne des § 3c des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 6
Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Artikel 7
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 9
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

§ 338b
Geldmarktfonds

Artikel 10
Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 11
Änderung des DSL Bank-Umwandlungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskon-toentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen

Artikel 13
Folgeänderungen

Artikel 14
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 67/18

... Wertpapierfirmen und Versicherungsvertreiber können durch Beratung eine zentrale Rolle bei der Neuausrichtung des Finanzsystems auf Nachhaltigkeit spielen. Vor der eigentlichen Beratung sind diese Intermediäre gehalten, die Anlageziele der Kunden und ihre Risikotoleranz zu bewerten, um geeignete Finanzinstrumente oder Versicherungsprodukte zu empfehlen. Was die Nachhaltigkeit angeht, werden jedoch bei der Beratung häufig die Präferenzen von Anlegern und Begünstigten nicht ausreichend berücksichtigt.

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Drucksache 67/18




2 Hintergrund

1. Ein Finanzwesen für eine nachhaltigere Welt

1.1 Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft

1.2 Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement

1.3 Förderung von Transparenz und Langfristigkeit

2. Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft

2.1 Einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Tätigkeiten

Maßnahme 1: Einführung eines EU-Klassifikationssystems für nachhaltige Tätigkeiten

2.2 Normen und Kennzeichen für nachhaltige Finanzprodukte

Maßnahme 2: Normen und Kennzeichen für umweltfreundliche Finanzprodukte

2.3 Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte

Maßnahme 3: Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte

2.4 Nachhaltigkeitserwägungen in der Finanzberatung

Maßnahme 4: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in der Finanzberatung

2.5 Nachhaltigkeitsbenchmarks

Maßnahme 5: Entwicklung von Nachhaltigkeitsbenchmarks

3. Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement

3.1 Nachhaltigkeit bei Marktanalysen und Ratings

Maßnahme 6: Bessere Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in Ratings und Marktanalysen

3.2 Nachhaltigkeitspflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter

Maßnahme 7: Klärung der Pflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter

3.3 Aufsichtsvorschriften für Banken und Versicherungsgesellschaften

Maßnahme 8: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in den Aufsichtsvorschriften

4. Förderung von Transparenz und Langfristigkeit

4.1 Offenlegung und Rechnungslegung

Maßnahme 9: Stärkung der Vorschriften zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und zur Rechnungslegung

4.2 Unternehmensführung und unangemessenes kurzfristiges Denken auf den Kapitalmärkten

Maßnahme 10: Förderung einer nachhaltigen Unternehmensführung und Abbau von kurzfristigem Denken auf den Kapitalmärkten

5. Umsetzung des Aktionsplans

6. Nächste Schritte

Anhang I
- Rolle der EU-Taxonomie im Aktionsplan

Anhang II
- Zeitplan für die Umsetzung

Anhang III
- Arbeitsplan für die in diesem Aktionsplan dargelegten Initiativen

Anhang IV
- Visualisierung der Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 386/18

... "5. Anforderungen an die Errichtung, den Betrieb und die Benutzung von Abwasseranlagen und sonstigen in diesem Gesetz geregelten Anlagen sowie Anforderungen an die Fachkunde bei der Durchführung dieser Tätigkeiten,".



Drucksache 543/18

... Die Änderung ist erforderlich im Sinne von § 6a Absatz 1 Marktorganisationsgesetz, weil sie der Herstellung der Rechtskonformität mit EU-Recht dient. Für die Verfahren zur Ermittlung des Muskelfleischanteils gemäß § 2 Absatz 5 Nummer 2 sind bestimmte Messstellen definiert. In der praktischen Anwendung während des Schlachtprozesses sind Abweichungen von diesen Messstellen nicht vollständig zu vermeiden. Mit der Vorschrift sollen die in Anlage 1 Abschnitt 2 Teil 2 A I Nummer 1.1.2 und 1.1.3. der Verordnung über die Anforderungen an die Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen für die praktische Sachkundeprüfung festgelegten Messtoleranzen für den Bereich der Kontrolle der Klassifizierungsergebnisse übernommen werden. Dadurch wird den Überwachungsbehörden die Möglichkeit gegeben, eine auf das in der Praxis notwenige Maß beschränkte Abweichung von der jeweils definierten Stelle des Ein- und Ausstichs zu tolerieren.



Drucksache 163/18 (Beschluss)

... , der vorsieht, dass in allen Mitgliedstaaten, nach deren Rechtsvorschriften die Gesellschaftsgründung keiner vorbeugenden Verwaltungs- oder gerichtlichen Kontrolle unterworfen ist, der Errichtungsakt und die Satzung der Gesellschaft öffentlich beurkundet werden müssen.



Drucksache 75/18

... Auf der ersten Sitzung der EGBPI (9. Juni 2017) bekundete eine Mehrheit der Mitgliedstaaten ihre Unterstützung einer Unionsregelung für gedeckte Schuldverschreibungen auf der Grundlage der Stellungnahme der EBA aus dem Jahr 2016, sofern sie grundsatzgestützt ist. Auf der zweiten Sitzung (28. September 2017) wurden detailliertere Gespräche geführt; die Mitgliedstaaten unterstützten jedoch weiterhin einen auf Grundsätzen basierenden Ansatz. Auf der FSC-Sitzung im Juli 2017 haben die Mitgliedstaaten ähnliche Standpunkte vertreten.



Drucksache 423/18 (Beschluss)

... Die Streichung ist erforderlich, um Missverständnisse zu vermeiden, dass für die Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an Kursen erbracht werden müssen, die von der für die Bescheinigung der Fachkunde zuständigen Stelle anerkannt sind. Die Neuformulierung dient der Klarstellung, dass die für die Bescheinigung der Fachkunde zuständige Stelle einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Kurs auch dann akzeptieren muss, wenn dieser Kurs nicht von ihr selbst anerkannt wurde. Alles andere wäre nicht mit Artikel 12 Absatz 1 GG (bezogen auf denjenigen, der die Fachkunde bescheinigt haben möchte) vereinbar. Die Streichung in § 47 Absatz 3 Satz 4 StrlSchV ist Folge der Streichung in § 47 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 StrlSchV.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.