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"Kultur"
Drucksache 358/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)
... Der federführende Gesundheitsausschuss (G), der Ausschuss für Frauen und Jugend (FJ), der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In) und der Ausschuss für Kulturfragen (K) empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des
1. Zur Eingangsformel
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4a IfSG
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a Buchstabe b IfSG
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 13 Absatz 4 IfSG
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 13 Absatz 4 IfSG
6. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4
Zu Artikel 1 Nummer 7
7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 3, Absatz 9 Satz 1 und Satz 4, Absatz 10 Satz 1, Absatz 11 Satz 1 und Absatz 12 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 3 IfSG
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 8 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a IfSG
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 1, Satz 2, Satz 2a - neu -, Satz 3, Satz 4, Satz 6 und Satz 7 - neu - IfSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 6 IfSG
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 10 Satz 1, Satz 2, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - und Absatz 12 Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - IfSG
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 1 Nummer 8
Zu Artikel 1 Nummer 8
17. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 1 Nummer 2 IfSG
Zu Artikel 1 Nummer 8
20. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 3a - neu - IfSG
21. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 4 IfSG
22. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 4a - neu - IfSG
23. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 7 - neu - und Absatz 10 Satz 3 - neu - IfSG
24. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 11 Satz 1 einleitender Satzteil und Nummer 1 IfSG
25. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 11 Satz 3 - neu - IfSG
26. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20 IfSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
27. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20 IfSG
28. Zu Artikel 1 Nummer 12 a - neu - § 56 Absatz 1 Satz 3 - neu - IfSG
29. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 73 Absatz 1a Nummer 7a und Nummer 7b IfSG
30. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 73 Absatz 1a Nummer 7c IfSG
Zu Artikel 1
33. Zu Artikel 1 im Allgemeinen
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
34. Zu Artikel 2a - neu - § 45 Absatz 3 Nummer 2 SGB VIII
‚Artikel 2a Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
35. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4 *
Zu Artikel 4
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 505/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung
... Der Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am 26. September 2019 verabschiedeten Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz 2 des
3. Zu Artikel 2 Nummer 2a § 65e SGB V
4. Zu Artikel 2 Nummer 3a § 75 Absatz 1a Satz 14 SGB V , Nummer 4a § 87 Absatz 2a Satz 26 und Absatz 2c Satz 8 SGB V , Nummer 5 § 92 Absatz 6a und Absatz 6b SGB V , Nummer 8a § 100 Absatz 1 Satz 1 SGB V , Nummer 9 § 101 Absatz 1 SGB V , Nummer 9a § 103 Absatz 1 Satz 1 SGB V und Nummer 10a § 120 Absatz 2 Satz 6 SGB V
5. Zu Artikel 2 Nummer 10a § 120 Absatz 2 Satz 6 SGB V
6. Zu Artikel 2 Nummer 10b Buchstabe a § 136a Absatz 2 Satz 9 SGB V
Drucksache 232/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
... Der Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 3a Satz 2 - neu - UWG und Nummer 5 § 13a Absatz 4 UWG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 8 Absatz 3 Nummer 1 UWG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 8b UWG
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13 Absatz 5 Satz 1 UWG , Zu Artikel 4 Nummer 2 § 97a Absatz 4 Satz 1 UrhG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13 Absatz 6 - neu - UWG
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 14 Absatz 2 Satz 3 UWG
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 14 Absatz 2 UWG
9. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 2 Absatz 2 UKlaG
10. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 2 Absatz 2 Satz 3 - neu - UKlaG
11. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b - neu - § 3 Absatz 3 - neu - UKlaG
Drucksache 263/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Unterstützung der Landwirte gegen witterungsbedingte Risiken
... In Deutschland bestehen für eine Reihe von Witterungsrisiken und für einzelne Kulturen bisher keine oder keine in nennenswertem Umfang nachgefragten Versicherungsangebote am Markt, da die Versicherungsprämien sehr hoch und für die landwirtschaftlichen Unternehmen kaum tragbar sind. Deshalb ist es erforderlich, die landwirtschaftlichen Betriebe beim Abschluss von (Mehrgefahren-) Versicherungen gegen witterungsbedingte Risiken zu unterstützen. Solche Versicherungen sind für unvorhersehbare Ereignisse mit existenzgefährdendem Schadenspotenzial, denen nicht oder nicht mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand vorgebeugt werden kann, erforderlich. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, einen Prämienzuschuss zu Versicherungen insbesondere für Sektoren und Risiken vorzusehen, in denen noch kein für die Betriebe wirtschaftlich tragbares Versicherungsangebot am Markt ist oder große Wettbewerbsunterschiede innerhalb der EU bestehen. Dabei sollten sich die etwaigen Prämienzuschüsse auf den zur Absicherung existenzgefährdender Risiken notwendigen Versicherungsumfang beschränken. Deshalb sollte ein angemessener Selbstbehalt vorgesehen werden.
Anlage Entschließung des Bundesrates: Unterstützung der Landwirte gegen witterungsbedingte Risiken
a Prävention durch agrotechnische Maßnahmen
b Risikoabsicherung über Mehrgefahren- Versicherungen gegen witterungsbedingte Risiken
c Absenkung des Versicherungsteuersatzes für die Risiken Trockenheit und Ertragsausfälle bei Tierseuchen
Drucksache 543/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates: Erhalt der qualitativ hochwertigen flächendeckenden stationären Krankenhausversorgung - Krankenhäuser stärken - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz -
... Der Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.
Drucksache 504/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Hebammenreformgesetz - HebRefG )
... Der Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am 26. September 2019 verabschiedeten Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz 2 des
Drucksache 572/19
... Durch die Zuwanderung nach Deutschland hat sich auch das religiöse Leben in Deutschland verändert. Religiöse Gemeinden stellen für viele Zugewanderte einen Anlauf-, Referenz- und Identifizierungspunkt dar. Aus religiösen Gründen Beschäftigte übernehmen in ihren Gemeinden oft eine prägende Rolle. Neben der Leitung religiöser Handlungen oder seelsorgerischer Tätigkeiten kommt ihnen kraft Amtes eine Vorbild- und Beraterfunktion zu, die für ein friedliches Zusammenleben verschiedener Kulturen und Religionen sowie für eine erfolgreiche Integration neu Zugewanderter in Deutschland wichtig ist. Eine solche integrative Vorbildfunktion gelingt am Ehesten, wenn religiöse Bedienstete selbst gut integriert sind, von Beginn ihrer Tätigkeit an die Landessprache sprechen und folglich bereits bei Einreise Kenntnisse der deutschen Sprache mitbringen. Dies ist Grundlage für Dialog und Verständigung mit der Mehrheitsgesellschaft (Brückenfunktion) und damit für die Verbesserung der wechselseitigen Akzeptanz sowie des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Auch die Integration der ausländischen Geistlichen selbst wird durch dieses Steuerungsinstrument gefördert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Beschäftigungsverordnung
a In Satz 1 werden nach den Wörtern in den Fällen des die Angabe § 24a und sowie nach dem Wort Lebensjahres die Wörter der Ausländerin oder eingefügt. b In Satz 2 werden nach dem Wort Beschäftigung die Wörter der Ausländerin oder eingefügt.
§ 3 Leitende Angestellte, Führungskräfte und Spezialisten
§ 24a Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer
§ 32 Beschäftigung von Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung.
Artikel 2 Weitere Änderung der Beschäftigungsverordnung
Artikel 3 Änderung der Aufenthaltsverordnung
Artikel 4 Weitere Änderung der Aufenthaltsverordnung
Artikel 5 Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
5 Beschäftigungsverordnung
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5 Beschäftigungsverordnung
Erweiterung des Zustimmungserfordernisses in § 3
Ergänzung von § 19
4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5 Beschäftigungsverordnung
Erweiterung des Zustimmungserfordernisses in § 3
Änderung von § 14
5 Aufenthaltsverordnung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Dreifachbuchstabe aaa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Doppelbuchstabe gg
Zu Doppelbuchstabe hh
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe f
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Artikel 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Drucksache 472/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Anwendung der EFSA-Bienenleitlinien bei der Prüfung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden
... 1. Honigbienen und Wildbienen sind wichtige Bestäuber von Kultur- und Wildpflanzen. Der Erhalt dieser Insekten ist aus Sicht des Bundesrates daher auch in wirtschaftlicher Hinsicht geboten. Allerdings sieht der Bundesrat mit Sorge, dass sowohl die Zahl der Arten als auch die Zahl der Bestäuberinsekten insgesamt zurückgehen. So ist etwa die Hälfte der Wildbienenarten in Deutschland in ihrem Bestand bedroht oder bereits ausgestorben. Neben dem Verlust von Biotopen und der Zerstückelung der Landschaft trägt nach Auffassung des Bundesrates auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden zu diesem Rückgang der Zahl der Insekten, und damit auch der Bestäuberinsekten, bei. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat dringenden Handlungsbedarf, um den Artenverlust zu stoppen, wie er bereits mit Beschluss vom 11. Februar 2011 (BR-Drucksache 805/10(B)) ausgeführt hat.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Anwendung der EFSA-Bienenleitlinien bei der Prüfung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden
Drucksache 490/19
Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Bereiche: Bildung und Kultur)
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Bereiche: Bildung und Kultur)
Drucksache 165/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schaffung von Vertrauen in eine auf den Menschen ausgerichtete künstliche Intelligenz
... 5. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Ausschuss für Kulturfragen, der Rechtsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.
Drucksache 630/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Reformgesetz)
... d) die konkrete Situation der Kundinnen und Kunden in der Apotheke, insbesondere deren Selbständigkeit und Selbstbestimmung sowie kulturellen und religiösen Hintergrund, in ihr Handeln einzubeziehen,
Drucksache 490/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Bereiche: Bildung und Kultur)
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Bereiche: Bildung und Kultur)
Drucksache 141/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung von Weidetierhaltern
... Die Weidetierhaltung, insbesondere von Schafen und Ziegen, leistet einen überaus wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität, beweidete Flächen zählen zu den artenreichsten Flächen in der Landwirtschaft. Die Grünlandbeweidung trägt durch die Offenhaltung maßgeblich zum Erhalt jahrhundertealter Kulturlandschaft bei. Diese Kulturlandschaften verlieren ohne die Beweidung ihren typischen Charakter.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung von Weidetierhaltern
Drucksache 96/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... b) die Anbauflächen nach Kulturarten, Kulturformen, Pflanzengruppen, Pflanzenarten und Nutzungszweck,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Abschnitt 4 Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschrift
§ 24 Einzelerhebungen
Unterabschnitt 2 Agrarstrukturerhebung
§ 25 Erhebungseinheiten
§ 26 Erhebungszeitraum
§ 27 Erhebungsart und Erhebungsmerkmale
§ 28 Berichtszeit
Unterabschnitt 3 Strukturerhebung der Forstbetriebe
§ 29 Erhebungseinheiten
§ 30 Periodizität
§ 31 Erhebungsart und Erhebungsmerkmale
§ 32 Berichtszeitpunkt
§ 33 Besondere Vorschrift zur Verwendung von Verwaltungsdaten
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 32
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4672, BMEL: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Umsetzung von EU-Recht
II.3. ‚One in one out‘-Regel
III. Ergebnis
Drucksache 384/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Mitgliedern für den Beirat
... Der Bundesrat hat in seiner 981. Sitzung am 11. Oktober 2019 beschlossen, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung gemäß § 12 StipG in Verbindung mit § 5 Absatz 1 StipV zur Berufung in den Beirat Deutschlandstipendium als Vertreterin der zuständigen obersten Landesbehörden Frau Ministerialrätin Dr. Sabine Graap Ministerium für Kultur und Wissenschaft (Nordrhein-Westfalen) sowie als Vertretung der Studierenden N.N. vorzuschlagen.
Drucksache 613/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates - Änderung des Bundesmeldegesetz es hier: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Eintragung von Auskunftssperren für Berufsgruppen, die sich aufgrund ihrer Berufsausübung in einer Gefährdungslage befinden sowie Privatpersonen, die durch ihr grundrechtskonformes Verhalten zur Zielscheibe gewaltbereiter Gruppen geworden sind - Antrag der Freien Hansestadt Bremen -
... 1. Der Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.
Drucksache 629/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)
... Der Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am 14. November 2019 verabschiedeten Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz 2 des
Drucksache 507/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Neuntes Gesetz zur Änderung des Stasi -Unterlagen-Gesetzes
... Der Deutsche Bundestag hat in seiner 115. Sitzung am 26. September 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Kultur und Medien - Drucksache 19/13577 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des
Drucksache 296/19
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... die Regierung des Landes Rheinland-Pfalz hat beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" Herrn Staatssekretär Dr. Denis Alt, Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz, in Nachfolge von Herrn Staatssekretär a. D. Prof. Dr. Salvatore Barbaro als Mitglied des Kuratoriums der Stiftung zu benennen.
Drucksache 1/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
... Buch Sozialgesetzbuch, nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte, von der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung sowie von der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester und der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
2 Inhaltsübersicht
Artikel 1 Gesetz zu Übergangsregelungen im Bereich der sozialen Sicherheit und in weiteren Bereichen nach dem Austritt des Vereinigten
Teil 1 Soziale Sicherheit
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Sachlicher Geltungsbereich
§ 3 Persönlicher Geltungsbereich
§ 4 Verhältnis zwischen diesem Gesetz und anderen Koordinierungsregelungen
§ 5 Zusammenrechnung und Umrechnung von Zeiten
Kapitel 2 Besondere Bestimmungen
Abschnitt 1 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung
Unterabschnitt 1 Krankenversicherung
§ 6 Freiwillige Versicherung
§ 7 Sonderregelungen für Rentner
§ 8 Sonderregelungen zum Ende der Mitgliedschaft
§ 9 Versicherung von Familienangehörigen
§ 10 Beitragsrechtliche Sonderregelung
§ 11 Anrechnung von Zeiten
§ 12 Ruhen der Leistungsansprüche und Anwartschaftsversicherung
§ 13 Kostenerstattung
§ 14 Übergangsvorschriften für begonnene Versorgungen
§ 15 Verträge mit Leistungserbringern im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland
Unterabschnitt 2 Pflegeversicherung
§ 16 Versicherungspflicht
§ 17 Familienversicherung
§ 18 Beitragsrechtliche Sonderregelung und Anrechnung von Zeiten
§ 19 Ruhen der Leistungsansprüche und Anwartschaftsversicherung
§ 20 Leistungsanrechnung
§ 21 Versicherte in der privaten Pflege-Pflichtversicherung
Abschnitt 2 Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
§ 22 Gleichstellung von Sachverhalten oder Ereignissen
Abschnitt 3 Leistungen bei Alter, a n Hinterbliebene und bei Invalidität
§ 23 Weiterversicherung
§ 24 Gleichstellung von Leistungen, Einkünften, Sachverhalten oder Ereignissen
§ 25 Leistungen bei Alter, an Hinterbliebene und bei Invalidität
§ 26 Vorschriften über die Zusammenrechnung von Zeiten
§ 27 Feststellung der Leistungen
§ 28 Doppelleistungsbestimmungen
§ 29 Zusammentreffen von Leistungen gleicher Art
§ 30 Zusammentreffen von Leistungen unterschiedlicher Art
§ 31 Übergangsbestimmungen
§ 32 Vorläufige Zahlungen und Vorschüsse
§ 33 Aufhebung der Wohnortklausel
§ 34 Zuständigkeit der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
Abschnitt 4 Leistungen bei Arbeitslosigkeit
§ 35 Arbeitslosengeld
Teil 2 Sonstige Regelungen des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch, des Altersteilzeitgesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
§ 36 Aktive Arbeitsförderung
§ 37 Insolvenzgeld
§ 38 Auszahlung von Geldleistungen
§ 39 Altersteilzeit
§ 40 Arbeitnehmerüberlassung
Teil 3 Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 41 Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
§ 67 Übergangs- und Anwendungsvorschrift aus Anlass des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
Artikel 3 Übergangsregelung zum Staatsangehörigkeitsgesetz: Einbürgerung britischer und deutscher Staatsangehöriger
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Teil 1
Zu Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Kapitel 2 Besondere Bestimmungen
Zu Abschnitt 1 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung
Zu Unterabschnitt 1 Krankenversicherung
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Unterabschnitt 2 Pflegeversicherung
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 2 Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Zu § 22
Zu Abschnitt 3 Leistungen bei Alter, an Hinterbliebene und bei Invalidität
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 34
Zu Abschnitt 4 Leistungen bei Arbeitslosigkeit
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Teil 2
Zu § 36
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu Teil 3
Zu § 41
Zu Artikel 2
Zu § 67
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 4
Drucksache 340/1/19
... Der federführende Wirtschaftsausschuss, der Finanzausschuss, der Kulturausschuss und der Rechtsausschuss empfehlen dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des
1. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 13 Absatz 3 Satz 2, Satz 3
2. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 13 Absatz 7 Satz 1, Satz 2, Satz 3
Drucksache 541/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Agrarpolitischer Bericht der Bundesregierung 2019
... a) Der Bundesrat betont den wertvollen Beitrag der Landwirtschaft für die Gesellschaft. Die Bäuerinnen und Bauern liefern hochwertige Lebensmittel, produzieren nachwachsende Rohstoffe, prägen die heimische Kulturlandschaft und bereichern urbane und ländliche Räume wirtschaftlich, ökologisch und sozial. Hierfür haben sie die Wertschätzung der Gesellschaft verdient. Diese sollte sich durch ein starkes Bekenntnis ausdrücken, dass die gesellschaftlich geforderten Leistungen der Landwirtschaft stärker honoriert werden.
Zu Ziffer 1 Buchstabe oo :
Drucksache 447/19
Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen
Entschließung des Bundesrates - Nationale Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz aufnehmen
... Mit der vorgeschlagenen Formulierung werden keine Individualrechte für die Angehörigen der anerkannten autochthonen Minderheiten und Volksgruppen geschaffen. Es handelt sich vielmehr um den kollektivrechtlichen Schutz der sprachlichen und kulturellen Identität der traditionell hier beheimateten nationalen Minderheiten und Volksgruppen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass ausdrücklich nur der Schutz für die in der Ratifizierungserklärung zum Rahmenübereinkommen genannten nationalen Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz aufgenommen wird.
Drucksache 152/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Implantateregisters Deutschland und zu weiteren Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Implantateregister-Errichtungsgesetz - EIRD )
... Der Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 IRegG
2. Zu Artikel 1 §§ 9, 26 IRegG
3. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 - neu - IRegG
4. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 IRegG
5. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2 IRegG
6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 91b SGB V
7. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 94 Absatz 1a und Absatz 3 SGB V
8. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 137c Absatz 1 Satz 1 SGB V und Buchstabe b - neu - § 137c Absatz 1 Satz 7 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 137e Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 4 bis 7 SGB V
Drucksache 512/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zu dem Vertrag vom 22. Januar 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch\-französische Zusammenarbeit und Integration
... c) Die deutsch\-französische Verständigung wird maßgeblich von den Ländern und Kommunen mitgetragen. Der Bundesrat begrüßt deshalb, dass die Bundesregierung die Länder bei einer Vielzahl von Umsetzungsvorhaben in die Steuerung einbezogen hat. Dies gilt insbesondere dort, wo die Vorhaben in den Kompetenzbereich der Länder fallen, so dass ihnen bzw. dem Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrags über die deutsch\-französische Zusammenarbeit - je nach Zuständigkeit - bei der Vertragsumsetzung die Federführung zukommt.
Drucksache 397/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Reformgesetz)
... d) die konkrete Situation der Kundinnen und Kunden in der Apotheke, insbesondere deren Selbständigkeit und Selbstbestimmung sowie kulturellen und religiösen Hintergrund, in ihr Handeln einzubeziehen,
Drucksache 281/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der bedarfsgerechten und netzdienlichen Stromerzeugung sowie der klimaneutralen Wärmenutzung aus Biomasse im EEG - Antrag der Länder Thüringen, Rheinland-Pfalz -
... "Zudem ist eine deutlich verstärkte Nutzung ökologisch vorteilhafter Substrate, insbesondere heimischer Wild- und Kulturpflanzenarten, unter gesteigerter Berücksichtigung der jeweiligen Fruchtfolgen (Zwischen-/Folgefrüchte) anzustreben. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bis spätestens zur nächsten Novellierung des EEG zu prüfen, mit welchen gesetzlichen Maßnahmen dies erreicht werden kann."
1. Zu Nummer 2 Satz 4
2. Zu Nummer 4
3. Zu Nummer 5
4. Zu Nummer 5 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - Der Nummer 5 sind folgende Sätze anzufügen:
5. Zu Nummer 6
6. Zu Nummer 6 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu -
7. Zu Nummer 7 Satz 2 - neu -
8. Zu Nummer 8 - neu -
Drucksache 487/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zu dem Abkommen vom 4. Juli 2019 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Hellenischen Republik über das Deutsch-Griechische Jugendwerk
... Zu diesem Zweck trägt es zur Vermittlung der Kultur und Sprache des Partners bei, fördert das interkulturelle Lernen, das gegenseitige Kennenlernen und Verstehen, setzt sich für Diversität und Chancengleichheit ein und stärkt gemeinsame Projekte für bürgerschaftliches Engagement und das enge Zusammenwirken der Jugend der Bundesrepublik Deutschland und der Hellenischen Republik innerhalb Europas.
Drucksache 498/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Strafzumessung bei antisemitischen Straftaten
... Mit einer solchen Regelung verbindet sich ein deutliches und unmissverständliches Zeichen gegen Antisemitismus und judenfeindliche Tendenzen. Die plakative Hervorhebung der staatlichen Missbilligung gerade derartiger Beweggründe und Ziele erfolgt nicht zuletzt auch mit Blick auf Personen aus fremden Rechts- bzw. Kulturkreisen. Auch wenn der größte Teil antisemitischer Straftaten weiterhin rechts motiviert ist, so ist doch nicht zu verkennen, dass ein verstärkter Antisemitismus auch mit der Zuwanderung aus den Ländern Nordafrikas, dem Nahen und Mittleren Osten, in denen Antisemitismus und Israelfeindlichkeit einen besonderen Nährboden haben, neu hinzugetreten ist (vergleiche BT-Drucksache 19/444, S. 1; näher BT-Drucksache 18/11970, S. 209 ff., auch S. 79 ff., 109 f., 119 f.). Diesen Tendenzen muss der Staat entgegenwirken, indem er die Grundregeln und gemeinsamen Werte des Zusammenlebens in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland vermittelt. Dazu gehört insbesondere auch eines klares gesetzgeberisches Signal gegen Antisemitismus oder andere Formen der Menschenfeindlichkeit in der zentralen Kodifikation zum Strafrecht, dem Strafgesetzbuch. Die vorgeschlagene Ergänzung des § 46 StGB ist dazu geeignet, das Bewusstsein hierfür zu schaffen und zu schärfen, indem sie die Bedeutung antisemitischer Motive des Täters für die Bemessung der Strafe im Gesetzestext unmissverständlich benennt und hervorhebt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Strafzumessung bei antisemitischen Straftaten
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 67/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates für eine flächendeckende Mobilfunkversorgung in Deutschland - Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern -
... Der federführende Verkehrsausschuss (Vk), der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV), der Ausschuss für Kulturfragen (K) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:
1. Zur Entschließung insgesamt
‚Entschließung des Bundesrates für eine Gesamtstrategie und eine ergänzende Förderung mit dem Ziel einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung in Deutschland
2. Zur Entschließung insgesamt
‚Entschließung des Bundesrates für eine Gesamtstrategie und eine ergänzende Förderung mit dem Ziel einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung in Deutschland
4. Zu Nummer ... - neu -*
5. Zu Nummer ... - neu -**
Drucksache 523/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
... Der federführende Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Kulturfragen empfehlen dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des
Drucksache 589/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV)
... Der federführende Gesundheitsausschuss (G), der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik (AIS) und der Ausschuss für Kulturfragen (K) empfehlen dem Bundesrat,
1. Zu § 2 Absatz 2 HebStPrV
2. Zu § 3 Absatz 1 HebStPrV
3. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 4 HebStPrV
4. Zu § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 HebStPrV
5. Zu § 11 Satz 1 HebStPrV
6. Zu § 11 Satz 2 HebStPrV
7. Zu § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 HebStPrV
8. Zu § 15 Absatz 2 HebStPrV
9. Zu § 19 Absatz 3 HebStPrV
10. Zu § 22, § 24 Absatz 1 und 3 und § 26 Absatz 1 und 2 HebStPrV
11. Zu § 30 Absatz 1 HebStPrV*
12. Zu § 30 Absatz 1 Satz 1 HebStPrV**
13. Zu § 30 Absatz 1 Satz 2 HebStPrV***
14. Zu § 31 Absatz 2 Nummer 2 HebStPrV
15. Zu § 32 Absatz 2 HebStPrV
16. Zu § 34 Absatz 3 HebStPrV
17. Zu § 43 Absatz 3 HebStPrV
18. Zu § 46 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 und § 51 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 HebStPrV****
19. Zu § 48 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2, Absatz 3, § 53 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1, § 54 Absatz 2, Absatz 4, Anlage 8 zu § 48 Absatz 3 und Anlage 10 zu § 54 Absatz 4 HebStPrV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
20. Zu § 51 Absatz 5 HebStPrV
21. Zu § 55 Absatz 4 HebStPrV
Drucksache 180/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. Januar 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch\-französische Zusammenarbeit und Integration
... 4. Die deutsch\-französische Verständigung wird in den Ländern und deren Kommunen gelebt. Der Bundesrat begrüßt daher die im Vertrag vorgesehenen Maßnahmen, um die Kooperationen in Kultur, Bildung, Forschung und Mobilität weiter auszubauen, etwa hinsichtlich der Austauschprogramme für jüngere Menschen oder der Förderung des Erwerbs der Partnersprache. Der Bundesrat begrüßt nachdrücklich, dass mit der Einrichtung eines gemeinsamen Bürgerfonds ein Rahmen geschaffen wird, der es den Bürgerinnen und Bürgern der beiden Staaten ermöglicht, die deutsch\-französische Freundschaft noch stärker selbst aktiv gestalten zu können.
Drucksache 655/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der europäische Grüne Deal - COM(2019) 640 final
... 87. Der Bundesrat stellt fest, dass die in der Vorlage getroffenen Aussagen für die Meere und Ozeane problematisch sind. Ihnen wird lediglich eine besondere Bedeutung für die "blaue Wirtschaft" als Orte für den Ausbau der Aquakultur und Rohstoffabbau zugesprochen. Es bedürfte aber neben dem Bekenntnis zur Ausweisung von Meeresschutzgebieten eines kohärenten Planes für den Schutz der Meere und den Erhalt der Artenvielfalt unter Wasser. Die Antwort auf die Frage, wie wirtschaftliche Interessen unter konsequenter Wahrung dieses sensiblen Ökosystems berücksichtigt werden können, ist bislang ungeklärt.
2 Grundsätzliches
Im Einzelnen
3 Allgemeines
3 Wachstumsstrategie
Zu einzelnen Maßnahmen und Politikbereichen
Allgemein zu den Arbeitspaketen
3 Emissionshandelssystem
3 Finanzierungsfragen
3 Nachhaltigkeit
3 Klimagesetzgebung
Gemeinsame Agrarpolitik
3 Biodiversität
3 Forstwirtschaft
Meere und Ozeane
Wasser - und Bodenschutz
3 Bioökonomie
Kreislaufwirtschaft und Verbraucherbelange
3 Verkehrssektor
Wohnen und Bauen
Überarbeitung der Århus-Verordnung und Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten
3 Bürgerbeteiligung/Partizipationsverfahren
2 Weiteres
2 Sonstiges
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 229/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Hebammenausbildung und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Hebammenreformgesetz - HebRefG )
... der Finanzausschuss (Fz) und der Ausschuss für Kulturfragen (K) empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des
1. Zum Erfüllungsaufwand der Verwaltung
2. Zu Artikel 1 insgesamt
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe i HebG
8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Nummer 4 - neu - HebG
9. Zu Artikel 1 § 10 HebG
10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - HebG
11. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 2 - neu - HebG
12. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 2 und Absatz 3 - neu - HebG
13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12
Zu Artikel 1
14. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 2 HebG
15. Zu Artikel 1 § 20 HebG
16. Zu Artikel 1 Teil 4 - Anerkennung von Berufsqualifikationen HebG
17. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 2, Absatz 3 Nummer 1 und § 69 Absatz 2 Satz 1 HebG
18. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 1 und Absatz 4, § 67 Absatz 1 und § 69 Absatz 1 HebG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
19. Zu Artikel 1 § 69 HebG
20. Zu Artikel 1 § 72 Absatz 2 HebG
21. Zu Artikel 1 Teil 9 - Übergangsvorschriften HebG
22. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2, § 77 Satz 1 und 2 und § 78 Satz 1 HebG und, Artikel 5 Absatz 5 Außerkrafttreten
23. Zu Artikel 5 Absatz 5 Außerkrafttreten
Drucksache 579/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG )
... b) Der Gesetzentwurf will für zunächst zwölf Projekte und ihre Planfeststellungsverfahren die rechtlichen Grundlagen schaffen, um Baurecht per Bundesgesetz statt durch Verwaltungsakt schaffen zu können. Die Projekte werden als solche jedoch nicht in Frage gestellt. Den beteiligten Landesbehörden soll dabei lediglich der Status von Verfahrensträgern zukommen, die Zuständigkeit soll aber bei Bundesbehörden liegen. Der Bundesrat bedauert, dass vor dem Hintergrund dieser Zuständigkeitswechsel und dem damit einhergehenden Einstieg in eine andere Planungskultur der Gesetzentwurf nicht als Zustimmungsgesetz ausgestaltet worden ist. Auch die zur weiteren Ausführung vorgesehenen Rechtsverordnungen sollen gemäß Gesetzentwurf nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Da der Gesetzentwurf seinen Zweck in der Sicherung des Allgemeinwohls sieht, wäre die angemessene Einbeziehung des Bundesrates geboten.
Drucksache 299/19 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung zum Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glashütte (Glashütteverordnung - GlashütteV )
... die hierfür maßgeblichen Umstände normativ bestimmt werden. Damit wird nicht nur das kulturelle Erbe der Region Glashütte betont, sondern auch die zunehmende Bedeutung handwerklicher Erzeugnisse aus Deutschland untermauert. Zudem wird gesichert, dass die hierfür bislang geltenden hohen Anforderungen auch in Zukunft normativ fortbestehen. Dies kann in einer globalisierten Welt einen wichtigen Impuls zur positiven Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Deutschland geben.
Drucksache 490/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Bereiche: Bildung und Kultur)
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Bereiche: Bildung und Kultur)
Drucksache 63/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Reflexionspapier der Kommission: Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030
... 42. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, der Gesundheitsausschuss, der Ausschuss für Kulturfragen, der Verkehrsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.
COM 2019 22 final
2 Allgemeines
2 Verkehrssektor
Nachhaltiges Finanzwesen
SDG 1: Armut in allen ihren Formen und überall beenden
SDG 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen
SDG 8: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern
SDG 10: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 307/19
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Dritte Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung
... Mit der vorliegenden Verordnung werden Änderungen und Ergänzungen der Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln (
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1
§ 7a Kennzeichnung bei Inverkehrbringen nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Düngegesetzes
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit
II. Folgen
1. Finanzielle Auswirkungen
a Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
b Erfüllungsaufwand
c Weitere Kosten
2. Weitere Folgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
aaa
bbb
ccc
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Artikel 2
Drucksache 274/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... a) Die Annahme, beim Zusammenleben fremder erwachsener Menschen in Gemeinschaftsunterkünften ergäben sich im Alltagsleben Synergieeffekte, die der Situation einer ehelichen, eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Bedarfsgemeinschaft entsprächen und damit niedrigere Leistungen entsprechend der Regelbedarfsstufe 2 bzw. niedrigere Grundleistungen rechtfertigen könnten, entbehrt jeder empirischen Grundlage. Gerade bei gemeinschaftlicher Unterbringung von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Sprache, Nationalitäten und sozialer Hintergründe ist die Annahme entsprechenden gemeinschaftlichen Wirtschaftens in hohem Maße unrealistisch und auch geeignet, zusätzliches Konfliktpotential in den Unterkünften zu schaffen. Angesichts der damit einhergehenden Unterschreitung des soziokulturellen Existenzminimums begegnet die Regelung verfassungsrechtlichen Bedenken. Darüber hinaus ist kein sachlicher Grund ersichtlich, der eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu alleinstehenden erwachsenen Leistungsberechtigten, die in einer Wohnung leben, rechtfertigen könnte.
Drucksache 414/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertengruppe der Kommission für das Kulturerbe
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertengruppe der Kommission für das Kulturerbe
Drucksache 180/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. Januar 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration
... 4. Die deutsch-französische Verständigung wird in den Ländern und deren Kommunen gelebt. Der Bundesrat begrüßt daher die im Vertrag vorgesehenen Maßnahmen, um die Kooperationen in Kultur, Bildung, Forschung und Mobilität weiter auszubauen, etwa hinsichtlich der Austauschprogramme für jüngere Menschen oder der Förderung des Erwerbs der Partnersprache. Der Bundesrat begrüßt nachdrücklich, dass mit der Einrichtung eines gemeinsamen Bürgerfonds ein Rahmen geschaffen wird, der es den Bürgerinnen und Bürgern der beiden Staaten ermöglicht, die deutsch-französische Freundschaft noch stärker selbst aktiv gestalten zu können.
Drucksache 532/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
... Nach Nummer 3 ist die Geeignetheit Zulassungskriterium für die allgemeine Beeidigung des Dolmetschers. Die Geeignetheit umfasst hierbei beispielsweise die für das Dolmetschen erforderliche gesundheitliche Konstitution, wie etwa ein ausreichendes Hör- und Sprechvermögen. Ist der Dolmetscher aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend unfähig, die Tätigkeit als Dolmetscher auszuüben, so ist er für die allgemeine Beeidigung ungeeignet. Darüber hinaus ist für die allgemeine Beeidigung derjenige nicht geeignet, für wen ein gesetzlicher Betreuer bestellt ist oder wer sonst auf Grund gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Für die Tätigkeit als Gerichtsdolmetscher sollten darüber hinaus zumindest Grundkenntnisse der geschichtlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnissen Deutschlands sowie des Gerichtsverfahrens und der Rechtsordnung in Deutschland sowie des Sprachraumes der Sprache, für die der Gerichtsdolmetscher beeidigt werden möchte, vorhanden sein.
Drucksache 1/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
... Der Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Kulturfragen empfehlen dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des
Drucksache 419/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Programmausschuss der Kommission zum Europäischen Solidaritätskorps
... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragte des Bundesrates für den Programmausschuss zum Europäischen Solidaritätskorps eine Vertreterin des LandesBerlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa (Andrea Gärtner).
Drucksache 164/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Die weitere Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Union - Aktuelle Lage und mögliche nächste Schritte - COM(2019) 163 final
... 5. Der Bundesrat stimmt der Kommission zu, dass in allen Mitgliedstaaten der EU eine gemeinsame Kultur der Rechtsstaatlichkeit gefördert werden muss. Er unterstützt auch den damit verbundenen präventiven Ansatz, der auf frühe Erkennung von Fehlentwicklung sowie auf den Dialog zwischen den Mitgliedstaaten und den Institutionen setzt. Der Bundesrat anerkennt und unterstützt die Herausbildung des Rechtsstaatsbewusstseins durch eigene Maßnahmen in den Ländern. Zugleich könnte aus Sicht des Bundesrates eine Stärkung der Rechtsstaatlichkeit auch durch eine EU-weite Kommunikationskampagne der Kommission erreicht werden. Eine solche sollte einerseits das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit in einer Demokratie schärfen und andererseits erklären, was Rechtsstaatlichkeit bedeutet und wann diese gefährdet ist.
Drucksache 161/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates - Akzeptanz und Wertschätzung statt Pathologisierung und Diskriminierung: Menschen in ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität stärken - "Konversionstherapien" verbieten - Antrag der Länder Hessen, Berlin, Bremen, Saarland, Schleswig-Holstein und Brandenburg, Rheinland-Pfalz -
... Der Ausschuss für Frauen und Jugend, der Ausschuss für Kulturfragen und der Rechtsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.
1. Zu Nummer 3 Satz 3 - neu -
Drucksache 417/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Experten-Arbeitsgruppe "Gleichstellung der Geschlechter in der Kultur- und Kreativwirtschaft" im Rahmen des Arbeitsplans Kultur 2019-2022
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Experten-Arbeitsgruppe "Gleichstellung der Geschlechter in der Kultur- und Kreativwirtschaft" im Rahmen des Arbeitsplans Kultur 2019-2022
Drucksache 39/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
21. Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik für das Jahr 2017
21. Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik für das Jahr 2017
Drucksache 648/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Experten-Arbeitsgruppe "Hochwertige Architektur und gebaute Umwelt für Jedermann" im Rahmen des Arbeitsplans Kultur (2019-2022)
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Experten-Arbeitsgruppe "Hochwertige Architektur und gebaute Umwelt für Jedermann" im Rahmen des Arbeitsplans Kultur (2019-2022)
Drucksache 79/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung eines Mitglieds für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... Der Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung gemäß § 12 StipG in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Nummer 1 StipV zur Berufung in den Beirat Deutschlandstipendium als Vertreterin der Studierenden Frau Luisa Fink Studentin an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München (Bayern) vorzuschlagen.
Drucksache 417/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Experten-Arbeitsgruppe "Gleichstellung der Geschlechter in der Kultur- und Kreativwirtschaft" im Rahmen des Arbeitsplans Kultur 2019-2022
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Experten-Arbeitsgruppe "Gleichstellung der Geschlechter in der Kultur- und Kreativwirtschaft" im Rahmen des Arbeitsplans Kultur 2019-2022
Drucksache 143/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates: Fertigung von Batteriezellen als Speichermedium zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz in Deutschland - Antrag der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein -
... Der federführende Wirtschaftsausschuss (Wi), der Kulturausschuss (K), der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U) und der Verkehrsausschuss (Vk) empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:
1. Zu Nummer 1 Satz 6
2. Zu Nummer 2
3. Zu Nummer 3
4. Zu Nummer 3 Satz 1
Zu Nummer 3
3 5.
3 6.[
3 7.[
8. Zu Nummer 4 Satz 2*
9. Zu Nummer 4 Satz 2*
10. Zu Nummer 5 Satz 1
11. Zu Nummer 5 Satz 3*
12. Zu Nummer 9 - neu -
Drucksache 576/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen
... wurde - mit Wirkung ab 31. Dezember 2020 - aufgenommen, dass sämtliche Flughafenbeschäftigte und Mitarbeiter der sogenannten "Sicheren Lieferkette" eine Schulung erhalten sollen mit dem Inhalt "Kenntnis [...] von Elementen, die zu einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftsicherheitssektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen". Diese Unterweisung macht dann Sinn, wenn auch sichergestellt wird, dass die dort vorhandenen Informationen zu unzuverlässigen bzw. radikalisierten Mitarbeitern/Kollegen an die Luftsicherheitsbehörde weitergegeben werden.
Drucksache 204/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK)
... In einem Gesundheitssystem ist Transparenz ganz wichtig, dagegen krankt das deutsche Gesundheitswesen vielfach an einer Misstrauenskultur. Deshalb ist richtig und wichtig, dass der MDK in eine unabhängige Trägerschaft überführt wird. Derzeit herrscht bei vielen der Eindruck vor, dass der MDK ein "verlängerter Arm der Kranken- und Pflegekassen" ist. Um hier für Klarheit zu sorgen, reicht es nicht aus, einige nur geringfügige Anpassungen vorzunehmen. Vielmehr muss der MDK weitgehend vom Einfluss der Krankenkassen gelöst werden. Da MDK-Entscheidungen für Pflegebedürftige und Patienten oft enorme finanzielle Auswirkungen haben, bedarf es einer klaren inhaltlichen, organisatorischen, personellen und finanziellen Trennung von den Krankenkassen. Pflegebedürftige und Krankgeschriebene müssen ohne jeden Zweifel auf die Unabhängigkeit der Gutachter vertrauen können.
Drucksache 79/19
Vorlage an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... Wegen des Ablaufs ihrer Berufungsperiode ist Frau Katharina Kollenda, Studierende in Bayern, Mitglied seit Dezember 2014, aus dem Beirat ausgeschieden. Da Frau Kollenda ihr Studium erfolgreich abgeschlossen hat, ist eine Wiederberufung nicht möglich. Herr Marcin Leszke, Ostfalia, Hochschule für Angewandte Wissenschaften (Niedersachsen) ist weiterhin Mitglied des Beirats. Als Vertreter der zuständigen Landesbehörden sind außerdem Herr Jörg Nittscher, Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Niedersachsen, und Herr Dr. Klaus Riedel, Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, Sachsen, weiterhin Beiratsmitglieder. Wir bitten um einen Vorschlag zur Neubesetzung des freiwerdenden Platzes.
Drucksache 414/19
Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertengruppe der Kommission für das Kulturerbe
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertengruppe der Kommission für das Kulturerbe
Drucksache 559/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
... Der federführende Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am 24. Oktober 2019 verabschiedeten Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz 2 des
Drucksache 168/19
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetz | es - Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Cyberkriminalität
... -Gesetz (BSI-KritisV) zurückgreifen, geht aber darüber hinaus. Denn § 2 Absatz 10 BSIG benennt nur die Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen, während nach der allgemeinen Definition der Bundesregierung auch die Sektoren Staat und Verwaltung sowie Medien und Kultur erfasst sind (vgl. https://www.kritis.bund.de/SubSites/Kritis/DE/Einfuehrung/Sektoren/ sektoren_node.html;jsessionid=B129E95380725F74369887B463F1F0F9.2_cid330; Buchberger in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Auflage 2019, BSIG, § 2 Rn. 12). Kritische Infrastrukturen im Sinne des hier vorgeschlagenen Regelbeispiels können also zum Beispiel nicht nur Krankenhäuser, Kernkraftwerke, Flughäfen oder Banken, sondern auch Regierungs-, Verwaltungs- oder Justizbehörden, der Deutsche Bundestag oder Rundfunkeinrichtungen sein. Die Aufnahme dieser kritischen Infrastrukturen in den Katalog der Regelbeispiele trägt den Umstand Rechnung, dass diese Infrastruktur besonders schutzwürdig sind, da sie aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung in hohem Maße auf informationstechnische Systeme angewiesen sind und unberechtigte Zugriffe auf diese Systeme schwerwiegende Folgen auch für die Allgemeinheit haben können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 3
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
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Allgemeines ,
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Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
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