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"Kreuzes"


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0758/1/05
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0942/05
0348/05
0095/05
0269/04
0267/04
0877/04
0822/04
0596/04
0590/04
0985/04
0737/1/04
0280/04
0800/04B
0105/04B
0372/04B
0105/04
0808/04
0709/04
0800/1/04
0667/04
0269/1/04
0269/04B
0546/03
0708/03B
Drucksache 543/10

... (5) Die Absätze 3 und 4 lassen das Recht jeder Vertragspartei, die nach Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe d Gerichtsbarkeit beanspruchen kann, unberührt, das Internationale Komitee vom Roten Kreuz einzuladen, mit dem Verdächtigen in Verbindung zu treten und ihn zu besuchen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus Übersetzung

Artikel 1
Begriffsbestimmung

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Innerstaatliche Maßnahmen zur Verhütung des Terrorismus

Artikel 4
Internationale Zusammenarbeit bei der Verhütung des Terrorismus

Artikel 5
Öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat

Artikel 6
Anwerbung für terroristische Zwecke

Artikel 7
Ausbildung für terroristische Zwecke

Artikel 8
Unerheblichkeit der tatsächlichen Begehung einer terroristischen Straftat

Artikel 9
Ergänzende Straftatbestände

Artikel 10
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 11
Sanktionen und Maßnahmen

Artikel 12
Bedingungen und Garantien

Artikel 13
Schutz, Entschädigung und Unterstützung für Opfer des Terrorismus

Artikel 14
Gerichtsbarkeit

Artikel 15
Ermittlungspflicht

Artikel 16
Nichtanwendbarkeit des Übereinkommens

Artikel 17
Internationale Zusammenarbeit in Strafsachen

Artikel 18
Auslieferung oder Strafverfolgung

Artikel 19
Auslieferung

Artikel 20
Ausschluss der Ausnahmeregelung für politische Straftaten

Artikel 21
Diskriminierungsklausel

Artikel 22
Unaufgeforderte Übermittlung von Informationen

Artikel 23
Unterzeichnung und Inkrafttreten

Artikel 24
Beitritt zum Übereinkommen

Artikel 25
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 26
Wirkungen des Übereinkommens

Artikel 27
Änderungen des Übereinkommens

Artikel 28
Überarbeitung des Anhangs

Artikel 29
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 30
Konsultationsrunde der Vertragsparteien

Artikel 31
Kündigung

Artikel 32
Notifikation

Anhang

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zur Präambel

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu den Artikeln 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32


 
 
 


Drucksache 98/2/10

... § 224 StGB-E umfasst mithin alle Personen, die sich in Erfüllung ihr obliegender öffentlich rechtlicher Aufgaben im Einsatz befinden. Dies können Beamte, z.B. Polizeibeamte, oder Angestellte im öffentlichen Dienst sein. Eingeschlossen sind aber auch Angehörige oder Angestellte von Vereinen, die in öffentlich rechtlichem Auftrag tätig werden, z.B. von freiwilligen Feuerwehren, des Deutschen Roten Kreuzes oder anderen Hilfsorganisationen, welche mit der Wahrnahme des Rettungsdienstes beauftragt sind. Nicht zuletzt fallen darunter auch beliehene Private, wobei an die Neuorganisation des Gerichtsvollzieherwesens gedacht ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 98/2/10




Zu Artikel 1

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches


 
 
 


Drucksache 486/09

... 5. bedauert, dass in mehreren Bereichen, insbesondere in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie, die Situation noch nicht zufriedenstellend ist, verweist insbesondere auf die Notwendigkeit einer bedingungslosen Freilassung aller politischen Gefangenen; hebt hervor, wie wichtig die Abschaffung aller Hindernisse für die Reisefreiheit und den freien Zugang unabhängiger Beobachter, einschließlich des Internationen Roten Kreuzes, ist; fordert weitere Verbesserungen bei den Grundfreiheiten auch für die Nichtregierungsorganisationen; betont, wie notwendig die Durchführung der Reformen auf allen Ebenen und in allen Bereichen der Verwaltung ist;



Drucksache 553/09

... 95. begrüßt, dass die Europäische Union und Turkmenistan im Juli 2008 die erste Runde des Menschenrechtsdialogs abgehalten haben; begrüßt, dass in Bezug auf die Menschenrechtslage in Turkmenistan Befürchtungen zum Ausdruck gebracht wurden, insbesondere was die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die Unabhängigkeit der Justiz und die Funktionsfähigkeit der Zivilgesellschaft betrifft; verweist auf seine Entschließung vom 20. Februar 2008 betreffend eine Strategie der Europäischen Union für Zentralasien2 und bekräftigt, dass Turkmenistan Fortschritte in Schlüsselbereichen erzielen muss, damit die Europäische Union das Interimsabkommen abschließen kann, und zwar unter anderem durch die Gewährung eines freien und ungehinderten Zugangs für das Internationale Komitee des Roten Kreuzes, durch die Reform des Bildungssystems in Einklang mit internationalen Standards, durch die bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen und aller Gefangenen aus Gewissensgründen, durch die Abschaffung aller staatlichen Reisebehinderungen und durch die Möglichkeit für alle nichtstaatlichen Organisationen und alle Menschenrechtsorganisationen, frei in dem Land arbeiten zu können; fordert Rat und Kommission auf, vor der Unterzeichnung des Interimsabkommens eindeutig konkrete Verbesserungen im Bereich der Menschenrechte anzumahnen und zu diesem Zweck einen Zeitplan mit klaren Fristen für die Einhaltung festzulegen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/09




Der EU-Jahresbericht 2008 zur Menschenrechtslage

Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien

Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen

Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte

Lage der Frauen, Gewalt gegen Frauen und Morde an Frauen

2 Todesstrafe

Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

Die Rechte von Kindern

2 Menschenrechtsverteidiger

Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern

Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze

Die Außenhilfeprogramme der Kommission und das EIDHR

Wahlhilfe und Wahlbeobachtung

Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen


 
 
 


Drucksache 154/09

... 31 1. der Radverkehr insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten durch Markierungen sicher geführt wird und



Drucksache 889/09

... 65.1.1. Im Personenstandsrecht ist der Behördenbegriff weiter gefasst als im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht. Als Behörden sind alle Stellen anzusehen, die Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehmen und hierzu die Kenntnis von Personenstandsdaten benötigen; hierzu zählen z.B. die Suchdiensteinrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes und des Kirchlichen Suchdienstes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 889/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeiner Teil

A 1. Namensführung

A 2. Orts- und Zeitangaben

A 3. Religion

A 4. Sprache und Schrift

A 5. Ausländische öffentliche Urkunden

A 6. Anerkennung ausländischer Entscheidungen

A 7. Prüfung der Staatsangehörigkeit

A 8. Abkürzungen

Besonderer Teil

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Kapitel 2
Führung der Personenstandsregister

Kapitel 3
Eheschließung

Abschnitt 1
Zuständigkeit, Anmeldung und Eheschließung

Abschnitt 2
Fortführung des Eheregisters

Kapitel 4
Begründung der Lebenspartnerschaft

Kapitel 5
Geburt

Abschnitt 1
Anzeige und Beurkundung

Abschnitt 2
Besonderheiten

Abschnitt 3
Fortführung des Geburtenregisters

Kapitel 6
Sterbefall

Abschnitt 1
Anzeige und Beurkundung

Abschnitt 2
Fortführung des Sterberegisters, Todeserklärungen

Kapitel 7
Besondere Beurkundungen

Abschnitt 1
Beurkundungen mit Auslandsbezug; besondere Beurkundungsfälle

Abschnitt 2
Familienrechtliche Beurkundungen

Kapitel 8
Berichtigungen und gerichtliches Verfahren

Abschnitt 1
Berichtigungen ohne Mitwirkung des Gerichts

Abschnitt 2
Gerichtliches Verfahren

Kapitel 9
Beweiskraft und Benutzung der Personenstandsregister

Abschnitt 1
Beweiskraft; Personenstandsurkunden

Abschnitt 2
Benutzung der Personenstandsregister

Kapitel 10
Zwangsmittel, Bußgeldvorschriften, Besonderheiten, Gebühren

Kapitel 11
Verordnungsermächtigungen

Kapitel 12
Übergangsvorschriften

77.1. Fortführung des Familienbuchs als Heiratseintrag § 67 PStV

77.2. Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch § 49 PStV

78.1. Fortführung des Heiratseintrags § 68 PStV

78.2. Verlust des Familienbuchs

Anlage 1
zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Eheregister

1. Tod, Todeserklärung oder gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Ehegatten

2. Auflösung der Ehe durch Entscheidung

3. Namensänderung

3.1. Ehename

3.2. Behördliche Namensänderung

3.3. Sonstige

3.4. Religion

3.5. Berichtigung

Anlage 2
zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Geburtenregister

1. Bestehen/ Nichtbestehen eines Kindschaftsverhältnisses

2. Annahme als Kind

3. Namensänderung

4. Änderungen nach Transsexuellengesetz

5. Religion

6. Berichtigungen

Anlage 3
zur PStG-VwV

Begründung

3 Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 932: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz


 
 
 


Drucksache 696/09

... Dasselbe gilt für Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes, der Arbeiterwohlfahrt und des Diakonischen Werkes sowie der dem Hilfswerk der Evangelischen Kirche in Deutschland und dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband angeschlossenen Schwesternschaften.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Zu § 1

§ 1
Absatz 1

§ 1
Absatz 2

§ 1
Absatz 3

§ 1
Absatz 4

Zu § 2

§ 2
Absatz 1

§ 2
Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Vorbemerkungen

§ 4
Absatz 1

§ 4
Absatz 2

§ 4
Absatz 3

§ 4
Absatz 4

§ 4
Absatz 4a

§ 4
Absatz 5

§ 4
Absatz 6

Zu § 5

§ 5
Absatz 1

§ 5
Absatz 3

§ 5
Absatz 4

§ 5
Absatz 5

Zu § 6

§ 6
Absatz 2

Optionspflichtige, die zu Gunsten der deutschen Staatsangehörigkeit optiert haben, haben deren Fortbestehen nach Abschluss des Optionsverfahrens durch Vorlage eines Bescheides über das Fortbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 29 Absatz 6 StAG nachzuweisen. Die Optionspflicht nach § 29 StAG gilt sowohl für diejenigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 StAG erworben haben, als auch für die nach § 40b StAG Eingebürgerten. Vgl. auch Absatz 4 und Ziffer 5.5.

§ 6
Absatz 2a

§ 6
Absatz 3

§ 6
Absatz 4

Zu § 6a

§ 6a

Zu § 7

§ 7
Absatz 1

§ 7
Absatz 2

§ 7
Absatz 3

§ 7
Absatz 4

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

§ 10
Absatz 2

§ 10
Absatz 3

Zu § 11

Zu § 12

§ 12
Absatz 2

§ 12
Absatz 3

Zu § 13

§ 13
Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Vorbemerkungen

§ 16
Absatz 2

§ 16
Absatz 3

§ 16
Absatz 4

Zu § 16a

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Vorbemerkungen

§ 19
Absatz 1

§ 19
Absatz 2

§ 19
Absatz 3

§ 19
Absatz 4

Zu § 20

Zu § 21

§ 21
Absatz 2

§ 21
Absatz 3

§ 21
Absatz 4

Zu § 22

Vorbemerkungen

§ 22
Absatz 1

§ 22
Absatz 2

§ 22
Absatz 4

Zu § 22a

§ 22a
Absatz 1

§ 22a
Absatz 2

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Technische Übergangsvorschriften

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Bürokratiekosten

Tabelle

Tabelle

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1008: Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes


 
 
 


Drucksache 217/09

... In den zentralen Dienststellen wird die EU ihre Maßnahmen mit anderen richtungsweisenden Prozessen, Instrumenten und Programmen23 koordinieren. Dies soll sowohl EU-weit geschehen, als auch bei der Zusammenarbeit mit regionalen und internationalen Organisationen, Nicht-EU-Gebern, internationalen und gemeinschaftlichen NRO, dem Verband des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds, der Weltbank den Vereinten Nationen und dem ISDR-System.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 217/09




1. Einleitung

2. Begründung

2.1. Katastrophen auf dem Vormarsch – Entwicklungsländer am stärksten betroffen

2.2. Katastrophenvorsorge zahlt sich aus

2.3. Internationale Katastrophenvorsorge

2.4. Gründe für EU-Maßnahmen zur Katastrophenvorsorge

3. Eine EU-Strategie zur Unterstützung der Katastrophenvorsorge in Entwicklungsländern

3.1. Ziele

3.2. Geografische Reichweite, abgedeckte Katastrophenarten und Vorgehensweise

4. Prioritäre Interventionsbereiche

4.1. Katastrophenvorsorge muss nationale und lokale Priorität sein und eine starke institutionelle Grundlage für die Umsetzung haben

4.2. Katastrophenrisiken ermitteln, bewerten und überwachen und die Frühwarnung fördern

4.3. Einsatz von Wissen, Innovation und Bildung zur Schaffung einer Kultur der Sicherheit und Widerstandsfähigkeit auf allen Ebenen

4.4. Begrenzung der Nebenrisikofaktoren

4.5. Stärkung der Vorbereitung auf Katastrophen, um eine effektive Katastrophenbewältigung auf allen Ebenen zu gewährleisten

5. Umsetzung der Strategie

5.1. Prioritäten bei der Umsetzung

5.2. Zusammenarbeit, Komplementarität und Koordinierung

5.3. Finanzierungsinstrumente der EU24


 
 
 


Drucksache 187/09

... Dieses Übereinkommen lässt die Bestimmungen des humanitären Völkerrechts einschließlich der Verpflichtungen der Hohen Vertragsparteien aus den vier Genfer Abkommen vom 12. August 1949 und ihren zwei Zusatzprotokollen vom 8. Juni 1977 sowie die Möglichkeit jedes Vertragsstaats, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz in Situationen, die nicht vom humanitären Völkerrecht erfasst werden, den Besuch an Orten der Freiheitsentziehung zu gestatten, unberührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 187/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

3 Präambel

Teil I

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Teil II

Artikel 26

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35

Artikel 36

Teil III

Artikel 37

Artikel 38

Artikel 39

Artikel 40

Artikel 41

Artikel 42

Artikel 43

Artikel 44

Artikel 45

Denkschrift

A. Allgemeines

Entstehungsgeschichte des Übereinkommens

Verhältnis zu anderen internationalen Übereinkommen

3 Würdigung

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

3 Präambel

Zu den einzelnen Artikeln

Zu Teil I

Zu Artikel 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 25

Zu Teil II

Zu Artikel 26

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 29

Zu den Artikeln 30

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 5

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Teil III

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 3

Zu Artikel 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 40

Zu Artikel 41

Zu Artikel 42

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Artikel 43

Zu Artikel 44

Zu Artikel 45

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 319: Gesetz zu dem internationalen Übereinkommen vom 20. Dezember 2006 zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen


 
 
 


Drucksache 86/08

... 7. fordert alle Mitgliedstaaten, Bewerberländer und Vertragsstaaten des Ottawa-Übereinkommens auf den möglichen Konsequenzen des allgemein anerkannten Standpunkts des Internationalen Roten Kreuzes gebührende Aufmerksamkeit zu schenken dass jede Mine, bei der davon auszugehen ist, dass sie durch Gegenwart, Nähe oder Berührung einer Person zur Explosion gebracht wird, eine durch das Übereinkommen verbotene Antipersonenmine ist; stellt fest, dass dies bedeutet, dass spezifisch Tripwires, Break-wires, Tilt-rods, Low-Pressure Fuses, Aufhebesperren und ähnliche Zünder für die Vertragsstaaten des Übereinkommens verboten wären;



Drucksache 297/08

... ", welcher neben die bislang anerkannten Schutzzeichen des Roten Kreuzes, des Roten Halbmondes und des nicht mehr gebräuchlichen Roten Löwen mit roter Sonne auf weißem Grund tritt. Das neue Zusatzprotokoll erleichterte die Aufnahme der israelischen humanitären Organisation vom Roten Davidstern in die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften und ermöglicht, den Roten Davidstern in Verbindung mit dem Roten Kristall als Kennzeichen zu verwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 297/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens Protokoll III

3 Präambel

Artikel 1
Einhaltung und Anwendungsbereich dieses Protokolls

Artikel 2
Schutzzeichen

Artikel 3
Verwendung des Zeichens des III. Protokolls zum Zweck der Bezeichnung

Artikel 4
Internationales Komitee vom Roten Kreuz und Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften

Artikel 5
Missionen unter dem Dach der Vereinten Nationen

Artikel 6
Verhinderung und Ahndung von Missbrauch

Artikel 7
Verbreitung

Artikel 8
Unterzeichnung

Artikel 9
Ratifikation

Artikel 10
Beitritt

Artikel 11
Inkrafttreten

Artikel 12
Vertragsbeziehungen beim Inkrafttreten dieses Protokolls

Artikel 13
Änderung

Artikel 14
Kündigung

Artikel 15
Notifikationen

Artikel 16
Registrierung

Artikel 17
Verbindlicher Wortlaut

Anhang
Zeichen des III. Protokolls (Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 3 Absatz 1 des Protokolls)

Artikel 1
Schutzzeichen

Artikel 2
Verwendung des Zeichens des III. Protokolls zum Zweck der Bezeichnung

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Entstehungsgeschichte

III. Besonderer Teil

Anhang
Zeichen des III. Protokolls

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 389: Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 8. Dezember 2005 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III)


 
 
 


Drucksache 756/08

... Hinzu kommt das große ehrenamtliche Potenzial der Freiwilligen Feuerwehren sowie der im Zivil- und Katastrophenschutz mitwirkenden öffentlichen und privaten Organisationen, insbesondere des Arbeiter-Samariter-Bundes, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter-Unfall-Hilfe und des Malteser-Hilfsdienstes. Das ehrenamtliche Engagement ist das Rückgrat des Zivil- und Katastrophenschutzes. Dieses Engagement ist nicht selbstverständlich und wird durch gesellschaftliche Veränderungen wie z.B. die demographische Entwicklung, die weitere Zukunft der Wehrpflicht und die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt beeinflusst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 756/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. des Bundes

II. der Länder

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zivilschutzgesetzes

§ 12
Grundsatz der Katastrophenhilfe

§ 14
Aus- und Fortbildung

§ 16
Koordinierungsmaßnahmen; Ressourcenmanagement

§ 17
Datenerhebung und -verwendung

§ 18
Zusammenarbeit von Bund und Ländern

§ 19
Unterstützung des Ehrenamtes

§ 20
Schutzkommission

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Änderung

1. Neue Strategie/ Auftrag der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder

2. Politischer Auftrag

3. Bundesrechnungshof

II. Konzeption des Gesetzentwurfs und wesentliche Änderungen gegenüber der geltenden Rechtslage

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Allgemeines

2. Gesetzgebungskompetenz im Einzelnen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Alternativen

VI. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VII. Bürokratiekosten

VIII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

X. Zeitliche Geltung / Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Artikel 1

Zu 1 Gesetzesbezeichnung :

Zu 2 § 5 :

Zu 3 Überschrift des sechsten Abschnitts :

Zu 4 Einfügung neuer § 12 Grundsatz der Katastrophenhilfe :

Zu 5 § 13 neu

Zu 6 Einfügung eines neuen § 14 Aus- und Fortbildung :

Zu 7 § 15 neu :

Zu 8 Einfügung von §§ 16 bis 20 :

§ 16
Koordinierungsmaßnahmen; Ressourcenmanagement

§ 17
Datenerhebung und -verwendung

§ 18
Zusammenarbeit von Bund und Ländern

§ 19
Unterstützung des Ehrenamtes

§ 20
Schutzkommission

Zu 9 §§ 21 und 22 neu :

Zu 10 § 23 neu :

Zu 11 § 24 neu :

Zu 12 § 25 neu :

Zu 13 § 26 neu :

Zu 14 § 27 neu :

Zu 15 § 28 neu :

Zu 16 § 29 neu :

Zu 17 § 30 neu :

Zu 18 § 31 neu :

Zu 19 § 32 neu :

Zu 20 § 27 alt :

II. Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 559: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zivilschutzgesetzes (Zivilschutzgesetz-Änderungsgesetz – ZSGÄndG)


 
 
 


Drucksache 697/08

... Die nationalen Suchdienste des Deutschen Roten Kreuzes und der Kirchliche Suchdienst führen auf Grund von Suchdienstvereinbarungen Aufgaben im Auftrag der Bundesregierung durch. Sie erheben und speichern seit 1945 personenbezogene Daten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 697/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 2
Aufgaben der Suchdienste

§ 3
Erhebung

§ 4
Verwendung

§ 5
Löschung

§ 6
Schadensersatz

§ 7
Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und sonstige Kosten

3. Gleichstellungspolitische Bedeutung

4. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 233: Gesetz über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die nationalen Suchdienste (Suchdienstedatenschutzgesetz)


 
 
 


Drucksache 185/08

... • Die Kommission arbeitet zudem an einer Verbesserung ihres Beitrags, indem sie mit den Mitgliedstaaten, den Vereinten Nationen und anderen internationalen Stellen (beispielsweise bei der Entwicklung von Methoden für die Schadens- und Bedarfsanalyse nach Krisen- oder Katastrophenende) zusammenarbeitet und die Reaktionsmöglichkeiten wichtiger Handlungsträger auf dem Gebiet der humanitären Hilfe (Vereinte Nationen, Rotes Kreuz usw.) durch Förderung einer vorausschauenden Positionierung von humanitären Hilfsgütern, die im Katastrophenfall rasch und kosteneffizient zum Einsatz gebracht werden können, unterstützt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Notwendigkeit besserer Katastrophenabwehrkapazitäten der EU

3. Der Weg zu einer besseren Katastrophenabwehr der EU

3.1. Schrittweiser Aufbau einer integrierten Koordinierung

3.2. Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz

3.3. Verstärkung der europäischen humanitären Hilfe

3.4. Aufbau von Kapazitäten für mehrere Politikbereiche und Instrumente der Gemeinschaft

4. Aktionsplan

4.1. Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit

4.2. Intensivierung der humanitären Hilfe durch die EU

4.3. Verbesserung des europäischen Katastrophenschutzes

4.4. Ausbau der Kapazitäten im Rahmen der verschiedenen Politikbereiche und

Anhang
Waldbrände


 
 
 


Drucksache 512/08

... 9. verweist auf die Wichtigkeit der Stärkung der globalen Reaktionsfähigkeit und anerkennt deshalb die Rolle wichtiger Handlungsträger auf dem Gebiet der humanitären Hilfe wie der Vereinten Nationen, des Roten Kreuzes und der Nichtregierungsorganisationen in den von Katastrophen bedrohten Gebieten in Drittländern;



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.